EVENT-SPONSORINGS 2021 - KONFERENZEN
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DER VERANSTALTER INTERNET WORLD erreicht Commerce-Entscheider über das Web, als Print-Magazin, per Newsletter, in Social Media – und in Event-Formaten. Dazu gehört die COMMERCE WEEK und die INTERNET WORLD Expo, Leitmesse für den digitalen Handel in Europa. Zusätzlich veranstaltet INTERNET WORLD eine Reihe von Konferenzen und Events zu Themen wie Multichannel, Amazon, B2B, Social Media, SEO/SEA, Logistik und Payment. Die Konferenzen der INTERNET WORLD bieten einen Deep Dive diverser Themenschwerpunkte. Im Rahmen jeder Konferenz greifen Brands, Händler und unabhängige Experten anhand von Best Practices Trends, Strategien und Tools auf und sprechen konkrete Handlungsempfehlungen für den digitalen Handel aus. Zusätzlich bieten die Konferenzen digital und vor Ort die Möglichkeit, sich im Business-Bereich zu vernetzen, um hochwertige neue Kontakte zu knüpfen. internetworld.de/events 2
Unsere Teilnehmer:innen Geschäftsführung / CEO 22 % Sonstige Leitung 16 % E-Commerce 29. – 30.09.2021 10 % KÖLN UND 1 Success Manager DIGITAL 2 7% Enterprise 4% Leitung Online Marketing 6% 57 % 43 % 5% 4 Sales Manager/in (Online) 7% 7% Marketing 3 Manager/in 12 % 7% 0 Key Account Manager/in 6% E-Commerce Manager/in 18 % 2% 5 Beratung 3% 9% E-Commerce 10 % 6 9 Handel / Versandhandel / Onlineshop 46 % 9% 21 % Leitung Online Marketing 9% Medien / Verlage 10 % AT + CH 7 Textilindustrie / Mode 2% 4% 16 % Versicherung / Bank / 8 Finanzdienstleister Werbung / Marketing / 3% 7% 16 % Agentur Sonstige 10 % internetworld.de/events 3
Unsere Teilnehmer:innen Sonstige Geschäftsführung / CEO 12 % 13 % 12. – 13.10.2021 Content HAMBURG UND 1 Manager Leitung Online 2 4% Marketing DIGITAL 9% 27 % 17 % 20 % Berater 73 % 4 6% 5% 3 5% 0 Marketing Manager 48 % 1% 5 Beratung 5% 11 % Chemie / Pharma / Medizin 5% 9 / Gesundheit 6 Handel / Versandhandel / Onlineshop 20 % 14 % 6% IT / Telekommunikation 7% Medien / Verlage 7% AT + CH 7 Tourismus / Reise 5% 7% 8% Werbung / Marketing / 8 Agentur Versicherung / Bank / 8% 28 % 22 % Finanzdienstleister Sonstige 15 % internetworld.de/events 4
Unsere Teilnehmer:innen E-Commerce Manager/in 8% Sonstige 19 % Geschäftsführung / CEO 13 % 14.10.2021 DIGITAL 1 2 19 % 40 % 60 % Leitung (Online) Marketing 15 % 10 % 4 Leitung SEO/SEA 15 % (Online) 8% 3 Marketing Manager/in 42 % 8% 0 1% 5 6% Handel / Versandhandel / Onlineshop 31 % 6 9 IT / Telekommunikation 10 % 8% 4% Werbung / Marketing / Agentur 39 % E-Commerce 6% 7 14 % Sonstige AT + CH 8% 8% 8 17 % internetworld.de/events 5
Unsere Teilnehmer:innen Sonstige 5% Geschäftsführung/CEO 25 % Business Deve- 20. – 22.10.2021 MÜNCHEN UND 1 lopment Manager DIGITAL 2 3% 9% 62 % 38 % 11 % 4 9% 3 6% Sales Leitung E-Commerce / 0 Manager/in 10 % Marketing 51 % 2% 5 6% Beratung 4% 6 9 E-Commerce 23 % 8% 5% Handel / Marken / Seller 58 % Medien / Verlage 5% Versicherung / Bank / AT + CH 7 Finanzdienstleister 3% 10 % 13 % Werbung / Marketing / Agentur 4% 8 Sonstige 3% 37 % internetworld.de/events 6
Unsere Teilnehmer:innen Business Development Director 8% Sonstige 17 % Sales 12 % 27. – 28.10.2021 HAMBURG UND 1 DIGITAL 2 7% Payments Manager/in 62 % 38 % 26 % 12 % 4 E-Commerce Manager/in 6% 24 % 3 Key Account Geschäftsführung 4% Manager/in / CEO 0 10 % 17 % 1% 5 Beratung 10% 4% Handel / Versandhandel / 27 % 9 Onlineshop 6 IT / Telekommunikation 18 % 16 % 6% Versicherung / Bank / Finanzdienstleister 37 % Sonstige 8% AT + CH 7 5% 12 % 8 19 % internetworld.de/events 7
Unsere Teilnehmer:innen Abteilungsleiter/in Logistik 13 % Sonstige 11.11.2021 21 % Geschäftsführung / DIGITAL 1 Delivery CEO 2 14 % 21 % Service Manager/in 68 % 32 % 11 % 7% Product and 4 Leitung Supply Management E-Commerce 7% 14 % 3 11 % 4% Abteilungsleiter/in Prozessmanager/in 0 Logistik 13 % Logistik 7% 2% 5 9% Beratung 7% 6 9 Chemie / Pharma / Medizin / Gesundheit 5% 6% 4% Handel / Versandhandel / Onlineshop 49 % IT / Telekommunikation 9% 7 4% Logistik AT + CH 11 % 6% Textilindustrie / Mode 9% 8 Werbung / Marketing / Agentur 4% 30 % Sonstige 13 % internetworld.de/events 8
Unsere Teilnehmer:innen Geschäftsführerinnen / Andere Geschäftsführer 10,9 % 14,2 % 30.11.2021 MÜNCHEN UND 1 DIGITAL 2 2,5 % 55,2% 44,8% 11,5 % 4 Managerinnen / 6,4 % Manager 3 Head ofs 46,6 % 28,3 % 4,0 % 0 4,0 % 5 3,3 % Marketing / Agenturen 17,5 % 6 9 IT / Telekommunikation 17,0 % 7,0 % 9,6 % Handel 15,2 % Pharma / Medizin 6,5 % AT + CH 7 5% 12,2 % 8 34,5 % internetworld.de/events 9
PLATIN-SPONSORING DIGITAL-Paket (nur Online-Präsenz) LIVE-Paket (vor Ort und Online-Präsenz) • Logo und Unternehmensprofil auf virtueller Plattform • Platin-Standfläche vor Ort • Imagefilm oder Werbefolie in erster Pause • Hervorgehobenes Logo auf Sponsorenwand • Logo auf Pausenpräsentationen • Imagefilm oder Werbefolie in erster Pause (nur online) • Speakerslot (Main Stage) oder Masterclass/Workshop (Side Stage) • Logo auf Pausenpräsentationen • 4 Freitickets für Team und Partner • Speakerslot (Main Stage) oder Masterclass/Workshop (Side Stage) • Mündliche Erwähnung des Partners im Eröffnungsdialog • 4 Freitickets für Team und Partner • Mündliche Erwähnung des Partners im Eröffnungsdialog Kommunikation Kommunikation (in beiden Paketen inklusive) (in beiden Paketen inklusive) • (Hervorgehobenes) Logo auf Eventwebseite • (Hervorgehobenes) Logo auf Eventwebseite mit Verlinkung auf Unternehmens-Homepage mit Verlinkung auf Unternehmens-Homepage • Aufnahme in Partnerliste mit Profil auf Eventwebseite • Aufnahme in Partnerliste mit Profil auf Eventwebseite • Sponsored Post im Themenhub internetworld.de • Sponsored Post im Themenhub internetworld.de • Nennung (Meldung) in Themen-Newsletter • Nennung (Meldung) in Themen-Newsletter • Teilnahme an Vorbericht-Panel (max. 20 Minuten) mit INTERNET WORLD • Teilnahme an Vorbericht-Panel (max. 20 Minuten) mit INTERNET WORLD • Social-Media-Paket – eine Erwähnung auf allen Kanälen • Social-Media-Paket – eine Erwähnung auf allen Kanälen • 1/1 Seite 4c Printanzeige (wir behalten uns die Platzierung vor) • 1/1 Seite 4c Printanzeige (wir behalten uns die Platzierung vor) Nur bei AmazonWorld: Speakerslot (45 Min) und Workshop in beiden Paketen inklusive internetworld.de/events 10
GOLD-SPONSORING DIGITAL-Paket (nur Online-Präsenz) LIVE-Paket (vor Ort und Online-Präsenz) • Logo und Unternehmensprofil auf virtueller Plattform • Gold-Standfläche vor Ort • 3 Freitickets für Team und Partner • Logo und Unternehmensprofil auf virtueller Plattform • Logo auf Pausenpräsentationen • 3 Freitickets für Team und Partner • Logo auf Pausenpräsentationen Kommunikation Kommunikation (in beiden Paketen inklusive) (in beiden Paketen inklusive) • Logo auf Eventwebseite mit Verlinkung auf Unternehmens-Homepage • Logo auf Eventwebseite mit Verlinkung auf Unternehmens-Homepage • Aufnahme in Partnerliste mit Profil auf Eventwebseite • Aufnahme in Partnerliste mit Profil auf Eventwebseite • Sponsored Post im Themenhub internetworld.de • Sponsored Post im Themenhub internetworld.de • Nennung (Meldung) in Themen-Newsletter • Nennung (Meldung) in Themen-Newsletter • Teilnahme an Vorbericht-Panel (max. 20 Minuten) mit INTERNET WORLD • Teilnahme an Vorbericht-Panel (max. 20 Minuten) mit INTERNET WORLD • 1/2 Seite quer Printanzeige (wir behalten uns die Platzierung vor) • 1/2 Seite quer Printanzeige (wir behalten uns die Platzierung vor) Nur bei AmazonWorld: Speakerslot (45 Min) in beiden Paketen inklusive internetworld.de/events 11
SILBER-SPONSORING DIGITAL-Paket (nur Online-Präsenz) LIVE-Paket (vor Ort mit Standfläche) • Logo und Unternehmensprofil auf virtueller Plattform • Standfläche vor Ort • 2 Freitickets für Team und Partner • Logo und Unternehmensprofil auf virtueller Plattform • Logo auf Pausenpräsentationen • 2 Freitickets für Team und Partner • Logo auf Pausenpräsentationen Kommunikation Kommunikation (in beiden Paketen inklusive) (in beiden Paketen inklusive) • Logo auf Eventwebseite mit Verlinkung auf Unternehmens-Homepage • Logo auf Eventwebseite mit Verlinkung auf Unternehmens-Homepage • Aufnahme in Partnerliste mit Profil auf Eventwebseite • Aufnahme in Partnerliste mit Profil auf Eventwebseite • Sponsored Post im Themenhub internetworld.de • Sponsored Post im Themenhub internetworld.de • Editorial (Meldung) in Themen-Newsletter • Editorial (Meldung) in Themen-Newsletter internetworld.de/events 12
PREISLISTE DER SPONSORINGS Marktplatz Convention PLATIN-Sponsoring AmazonWorld PLATIN-Sponsoring 29. – 30.09.2021 DIGITAL-Paket 7.000,– EUR Conference DIGITAL-Paket 7.000,– EUR Hybrid // Köln & Digital LIVE-Paket 15.000,– EUR 20. – 22.10.2021 LIVE-Paket 10.000,– EUR GOLD-Sponsoring Hybrid // GOLD-Sponsoring DIGITAL-Paket 4.500,– EUR München & Digital DIGITAL-Paket 4.500,– EUR LIVE-Paket 7.500,– EUR LIVE-Paket 6.000,– EUR SILBER-Sponsoring SILBER-Sponsoring DIGITAL-Paket 3.000,– EUR DIGITAL-Paket 2.100,– EUR LIVE-Paket 4.500,– EUR LIVE-Paket 3.000,– EUR Social Media Conference PLATIN-Sponsoring Payment Summit PLATIN-Sponsoring 12. – 13.10.2021 DIGITAL-Paket 7.000,– EUR 27. – 28.10.2021 DIGITAL-Paket 12.000,– EUR Hybrid // LIVE-Paket 10.000,– EUR Hybrid // LIVE-Paket 15.000,– EUR Hamburg & Digital GOLD-Sponsoring Hamburg & Digital GOLD-Sponsoring DIGITAL-Paket 4.500,– EUR DIGITAL-Paket 7.000,– EUR LIVE-Paket 6.000,– EUR LIVE-Paket 9.000,– EUR SILBER-Sponsoring SILBER-Sponsoring DIGITAL-Paket 3.000,– EUR DIGITAL-Paket 5.000,– EUR LIVE-Paket 4.500,– EUR LIVE-Paket 6.000,– EUR SEO/SEA World PLATIN-Sponsoring Delivery Days PLATIN-Sponsoring Conference DIGITAL-Paket 7.000,– EUR 11.11.2021 DIGITAL-Paket 7.000,– EUR 14.10.2021 GOLD-Sponsoring Digital GOLD-Sponsoring Digital DIGITAL-Paket 4.500,– EUR DIGITAL-Paket 4.500,– EUR SILBER-Sponsoring SILBER-Sponsoring DIGITAL-Paket 3.000,– EUR DIGITAL-Paket 3.000,– EUR OnlineB2B Conference PLATIN-Sponsoring 30.11.2021 DIGITAL-Paket 9.000,– EUR Hybrid // LIVE-Paket 11.000,– EUR München & Digital GOLD-Sponsoring DIGITAL-Paket 6.000,– EUR Alle Preise verstehen sich zzgl. MwSt. LIVE-Paket 7.500,– EUR SILBER-Sponsoring Weitere exklusive Sponsorings für alle Konferenzen DIGITAL-Paket 4.000,– EUR auf der nächsten Seite. LIVE-Paket 5.000,– EUR internetworld.de/events 13
WEITERE EXKLUSIVE SPONSORINGS * DIGITAL LIVE Goodie-Bag-Sponsoring * 2.000,– EUR eGutschein für Mittagessen * 1.000,– EUR Lanyard/Badges * 3.500,– EUR Food-Sponsoring * 3.000,– EUR Goodie-Bag-Sponsoring * 1.000,– EUR Beachflags für den Eingang * 2.000,– EUR Bühnen-Sponsoring Bühnen-Sponsoring 3.000,– EUR 3.000,– EUR (2 gebrandete Roll-ups) * (2 gebrandete Roll-ups) * * Herstellungs- und Anlieferungskosten werden vom Sponsorpartner selbst getragen. Alle Preise verstehen sich zzgl. MwSt. internetworld.de/events 14
KONTAKT Zu Sponsoring-Möglichkeiten auf Events sowie weiteren Medialeistungen beraten wir Sie gerne. Katja Mueller Petra Seeser Sales Managerin Senior Sales Managerin INTERNET WORLD Events Digital Portfolio +49 (89) 74117 - 257 +49 (89) 74117 - 258 +49 (0172) 963 2106 petra.seeser@ebnermedia.de katja.mueller@ebnermedia.de internetworld.de/events 15
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN DER EBNER MEDIA GROUP GMBH & CO. KG FÜR AUSSTELLER UND SPONSOREN (TEILNEHMER) Nachstehende „Allgemeine Bedingungen der Ebner Media Group GmbH & Co. KG für Aussteller und b) Pauschale für Marketingleistungen in Höhe von € 250 zzgl. MwSt. Abweichend von dieser Ziffer Sponsoren“ (im Folgenden „Allgemeine Bedingungen“) gelten für die Überlassung von Flächen bzw. 2.2 trägt jeder Vertragspartner für den Fall, dass die vertraglich vereinbarte Veranstaltung aufgrund eventuell dazugehöriger Standausstattung im Wege der Miete zur Präsentation von Produkten oder einer nicht voraussehbaren höheren Gewalt nicht stattfinden kann, die ihm bis dahin entstandenen sonstiger Sponsoringleistungen für gewerbliche Zwecke und weiteren damit zusammenhängenden Kosten selbst. Zusatzleistungen zwischen der Ebner Media Group GmbH & Co. KG / Büro München, Bayerstraße 16a, 2.4. Die Ebner Media ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn die für eine wirtschaftliche 80335 München (im Folgenden „Ebner Media“) und Ihnen als Aussteller oder Sponsor (im Folgenden Durchführung der Veranstaltung erforderliche Zahl an Teilnehmern und Sponsoren nicht erreicht „Teilnehmer“ oder „Hauptausteller“) in Ihrer Tätigkeit als Unternehmer. wird, der Hauptveranstalter die Veranstaltung nicht durchführt oder sonstige nicht im Verantwor- „Besondere Anmelde-/Teilnahmebedingungen“ der Ebner Media und weitere Geschäftsbedingungen tungsbereich der Ebner Media liegende Gründe vorliegen, die die Durchführung der Veranstaltung eines Dritten, z.B. eines Messezentrums, ergänzen diese Allgemeinen Bedingungen (im Folgenden unmöglich machen. In diesem Falle wird der Aussteller unverzüglich benachrichtigt und die bereits alle zusammen „AGB“). Es gilt insofern die Rangfolge: Anmeldebestätigung der Ebner Media in Ver- geleistete Zahlung erstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen, bindung mit den Angaben im Anmeldeformular; Besondere Anmelde-/Teilnahmebedingungen der soweit der Ebner Media nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last liegt. Ebner Media; Allgemeinen Bedingungen; Geschäftsbedingungen eines Dritten. 3. Leistungserbringung durch die Ebner Media 1. Anmeldung / Vertragsschluss 3.1. Nach Abschluss der Planung erhält der Teilnehmer genauere Informationen über den Standort Angebote der Ebner Media auf Anfragen sind freibleibend und unverbindlich. Mit der Rücksendung und die qmZahl der Fläche, sowie über die Abwicklung und den Zeitplan des Sponsorings. Die Zuwei- des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformulars bestellt der Teilnehmer ver- sung der Fläche, des Standorts und die Bestimmung des Zeitplans beim Sponsoring erfolgt nach bindlich die Fläche und eventuell dazugehörige Standausstattung zur Miete und/oder Zusatzleistun- Wahl durch die Ebner Media nach pflichtgemäßem Ermessen. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch gen. Durch die Unterschrift und Rücksendung des Formulars werden die AGB verbindlich anerkannt. auf eine bestimmte Form oder Platzierung der Fläche oder auf einen bestimmten Zeitpunkt, auch Die Anmeldung ist für den Teilnehmer bindend. wenn dies in der Anmeldung oder der Anmeldebestätigung festgelegt ist. 3.2. Soweit Flächen vermietet werden, ist Inhalt der Leistung v on Ebner Media die Überlassung 2. Anmeldebestätigung, Rücktritt und Nichtteilnahme der vereinbarten Fläche ohne Aufbauten, Stromanschluss, Hard- und Software. Weitergehende Son- 2.1. Bis zum Erhalt der Anmeldebestätigung kann der Teilnehmer von der Anmeldung ohne Be- der- und Zusatzausstattung wird von der Ebner Media kostenpflichtig angeboten. gründung zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich bei der Ebner Media anzuzeigen. Die Ebner Media 3.3. Die Ebner Media ist berechtigt, aus wichtigem Grund eine von der Anmeldebestätigung ab- erlaubt sich für die verursachten Kosten eine Pauschale in Höhe von € 2.500 in Rechnung zu stellen. weichende Standfläche zuzuteilen, die Standgröße und -maße zu ändern, Ein-, Über- und Ausgänge Mit der Anmeldebestätigung durch die Ebner Media kommt ein für beide Parteien verbindlicher Ver- der Messe und des Kongresses zu verlegen oder zu schließen und bauliche Veränderungen in den trag zustande. Weicht der Inhalt der Anmeldebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so kommt Messehallen vorzunehmen, ohne dass daraus Rechte hergeleitet werden können. Verringert sich der Vertrag nach Maßgabe der Anmeldebestätigung zustande. Der Teilnehmer kann innerhalb von 2 dadurch die Standgröße, wird der Differenzbetrag zur gebuchten Größe zurückerstattet. Ein Scha- Wochen widersprechen, wenn der Inhalt der Anmeldebestätigung wesentlich vom Inhalt der Anmel- densersatz oder Rücktrittsanspruch des Teilnehmers entsteht dadurch nicht. dung abweicht. 3.4. Befinden sich auf der Standfläche Säulen, Überdachungen, Installationsanschlüsse oder 2.2. Ist der Teilnehmer aus Gründen, die in seinem Risikobereich liegen, verhindert, um von der sonstige feste Einbauten des Veranstaltungsraumes, führt dies nicht zu einer Minderung des Miet- Fläche und/oder sonstig gewünschten Leistungen den vereinbarten Gebrauch zu machen, so bleibt preises oder sonstiger Kosten. er grundsätzlich zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Miete verpflichtet. Jedoch sind bei Zugang 3.5. Soweit andere Zusatzleistungen vom Teilnehmer hinzugebucht werden, richtet sich der einer Anzeige der Verhinderung durch den Teilnehmer bis 6 Monate vor dem offiziellen Veranstal- konkrete Umfang der Leistungserbringung nach den Besonderen Anmelde-/Teilnahmebedingungen tungsbeginn lediglich 75 % der vertraglich vereinbarten Miete zu zahlen. und nach den Angaben in der Anmeldebestätigung der Ebner Media in Verbindung mit den Anga- 2.3. Zusätzlich zu bezahlen sind die bereits durch die Ebner Media erbrachten Leistungen für die ben im Anmeldeformular. folgenden Pauschalen, die mit Zugang der Anzeige der Verhinderung fällig werden: a) Verwaltungskosten- und Organisationspauschale in Höhe von € 750 zzgl. MwSt. für Auftragsbestä- 4. Leistungspflichten des Teilnehmers bei Aufbau und Betrieb der Stände tigung, Buchhaltung, Stornierungsaufwand, Webseitenpflege, Leistungen Dritter (z.B. Messebauer, 4.1. Der Teilnehmer hat die öffentlich-rechtlichen, insbesondere bauordnungsrechtlichen Vor- Zeichner, Grafik); schriften zu beachten und für die erforderlichen Genehmigungen selbst zu sorgen. Dies gilt auch für internetworld.de/events 16
die für den Teilnehmer tätigen Personen. Diese Personen sind auf die Einhaltung der Bestimmung 6.2. Sofern die Ebner Media den Vertrag fristlos kündigt, ist die Ebner Media berechtigt, den in hin zu überwachen. Rechnung gestellten Betrag als pauschalen Schadensersatz geltend zu machen. Gelingt es der Ebner 4.2. Etwaige erforderliche Versicherungen sind vom Teilnehmer selbst abzuschließen. Media, die Fläche anderweitig zu vermieten oder einen anderen Sponsor zu gewinnen, so steht der 4.3. Der Teilnehmer ist verpflichtet, detaillierte Standskizzen und ggf. Bildmaterial spätestens 6 Ebner Media gegen den Teilnehmer eine Entschädigung der nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der Ebner Media zur Genehmigung einzureichen. Das Weitere zu erwartenden Beträge zu. Dies sind in der Regel 20 % des dem Teilnehmer in Rechnung gestellten ergibt sich aus den Besonderen Anmelde- und Teilnahmebedingungen. Betrages, wenn der Grund für eine fristlose Kündigung des Vertrages weniger als 6 Monate vor Ver- 4.4. Die Aufstellung und der Betrieb elektrischer Geräte im speziellen eine eigene W-LAN Infra- anstaltungsbeginn erfolgt und 10 % des dem Teilnehmer in Rechnung gestellten Betrages, wenn der struktur (Router etc.) mit Ausnahme der Exponate des Teilnehmers bedürfen der vorherigen, schrift- Grund für eine fristlose Kündigung des Vertrages mehr als 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn liegt. lichen Zustimmung von der Ebner Media. 6.3. Dem Teilnehmer bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass der Ebner Media kein oder tat- 4.5. Die Präsentation von Produkten und Dienstleistungen darf nur auf der gebuchten Standfläche sächlich nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Ebner Media ist berechtigt, einen tatsächlich erfolgen. Die Verteilung von Produkten, Flyern und sonstigen Werbemitteln in den übrigen Berei- höheren Schaden nachzuweisen und geltend zu machen. chen des Messegeländes kann über ein Sponsoring gebucht werden, andernfalls ist sie unzulässig. 4.6. Der Teilnehmer hat die gebuchte Fläche in der vertraglich vorgesehen Form für die Dauer der 7. Preise, Mehrwertsteuer und Fälligkeit Veranstaltung vorzuhalten und während der Öffnungszeiten ständig zu besetzen. Ein vorzeitiges 7.1. Alle genannten Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. MwSt. und anteiliger Umlagen Räumen des Messestandes stellt einen schwerwiegenden Verstoß dar, der den Teilnehmer verpflich- für technische Leistungen. tet, eine Vertragsstrafe nach Ziffer 5.1 zu zahlen. 7.2. Weicht die tatsächlich zur Verfügung gestellte Fläche um weniger als 10 % von der bestätigten 4.7. Soweit Gegenstand des Vertrages Sponsoringleistungen sind, ist der Sponsor verpflichtet, die Fläche ab, so hat dies keinen Einfluss auf den vereinbarten Preis, sofern dem Teilnehmer hierdurch vereinbarte Leistung vertragsgerecht zu erbringen. keine erhebliche Beeinträchtigung des vertragsgemäßen Gebrauchs entsteht. Bei einer darüber 4.8. Der Teilnehmer darf die Fläche nur selbst nutzen und sie ohne schriftliche Genehmigung der hinausgehenden Abweichung wird der vereinbarte Preis auf Grundlage der bestätigten Fläche, Aus- Ebner Media Dritten weder ganz noch teilweise überlassen. Sponsorenleistungen sind selbst zu gestaltung des Standes und der sonstigen Leistungen entsprechend nach entsprechendem Hinweis erbringen. Die baulichen Vorschriften (Standflächen & Konzepte) werden im Dokument „Standbau- ermäßigt oder erhöht. vorschriften“ beschrieben. Diese sind durch den Aussteller einzuhalten. 7.3. Der Rechnungsbetrag ist 14 Tage nach Erhalt der Rechnung, spätestens eine Woche vor Veran- staltungsbeginn fällig und ab dann mit 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Alle 5. Folgen der Pflichtverletzung und Vertragsstrafe weiteren Zusatzleistungen sind am dritten Tag nach dem Tag, der entsprechend den „Besonderen 5.1. Bei einem Vertragsverstoß gegen Ziffer 4.6., den der Teilnehmer zu verschulden hat, verpflich- Anmelde-/Teilnahmebedingungen“ oder der Anmeldebestätigung als Abbauende der Ausstellung tet sich der Teilnehmer der Ebner Media eine Vertragsstrafe in Höhe von 125 % der auf den Tag gilt, fällig. Kommt der Teilnehmer mit einer Zahlung ganz oder teilweise um mehr als 10 Kalenderta- entfallenden Miete zum vereinbarten Flächenpreis zu bezahlen, unbeschadet des Rechts der Ebner ge in Rückstand, so ist unbeschadet der Fälligkeit einzelner Teilzahlungen der gesamte noch offene Media den Stand und die Fläche selbst zu gestalten oder darüber anderweitig zu verfügen. Rechnungsbetrag teilweise um mehr als 10 Kalendertage in Rückstand, so ist unbeschadet der 5.2. Bei einem Vertragsverstoß gegen Ziffer 4.8., den der Teilnehmer zu verschulden hat, verpflich- Fälligkeit einzelner Teilzahlungen der gesamte noch offene Rechnungsbetrag zur sofortigen Zahlung tet sich der Teilnehmer, der Ebner Media eine Vertragsstrafe in Höhe von 30 % des Rechnungsbe- fällig, ohne dass es einer erneuten Mahnung oder Fristsetzung bedarf. trages pro Fall der Zuwiderhandlung, mindestens jedoch € 1.000,- und höchstens begrenzt auf den 7.4. Der fristgerechte und vollständige Zahlungseingang ist Voraussetzung für die Nutzung der Rechnungsbetrag zzgl. MwSt. zu bezahlen, unbeschadet des Rechts der Ebner Media, die Leistung Fläche/des Mietgegenstandes, für den Katalogeintrag sowie für die Aushändigung der Teilnehmer- selbst oder durch Dritte zu erbringen und die durch entstehenden Kosten der Ersatzbeschaffung ausweise. Die Ebner Media behält sich vor, die Standfläche zu sperren oder anderweitig zu vermie- ersetzt zu verlangen, die Fläche selbst zu gestalten oder darüber anderweitig zu verfügen. Dem ten, wenn der Rechnungsbetrag nicht vor Veranstaltungsbeginn auf dem Konto der Ebner Media Teilnehmer ist es unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen. eingegangen ist. 6. Folgen des Zahlungs- und Leistungsverzugs des Teilnehmers 8. Mitaussteller, zusätzlich vertretene Unternehmen, Gemeinschaftsstände 6.1. Die Ebner Media hat das Recht den Vertrag fristlos zu kündigen und/oder die Leistung zu 8.1. Da die gebuchte Standfläche nur an den Teilnehmer (Hauptaussteller) vermietet wird, darf die- verweigern, wenn der Teilnehmer mit einer Zahlung ganz oder teilweise mehr als 14 Tage in Verzug se nicht ohne Zustimmung der Ebner Media getauscht, geteilt oder anderweitig an Dritte überlassen ist, wenn das Insolvenzverfahren oder die Eröffnung des gerichtlichen oder außergerichtlichen werden. Vergleichs gegen ihn beantragt wird oder der Teilnehmer erklärt, den Stand nicht zu besetzen oder 8.2. Eine gemeinsame Nutzung der gebuchten Flächen durch mehrere Unternehmen ist zulässig, seine vertragliche Leistung nicht zu erbringen. wenn die Bestimmungen des Besonderen Teils der Teilnahmebedingungen die Teilnahme von internetworld.de/events 17
Mitausstellern und/oder zusätzlich vertretenen Unternehmen zulassen und diese vorab vorschrifts- grobe Fahrlässigkeit. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit mäßig als Mit- bzw. Unteraussteller angemeldet wurden. Dies gilt auch für Unternehmen, die mit haftet die Ebner Media auch bei einer fahrlässigen Pflichtverletzung. Bei durch leichter Fahrläs- eigenen Produkten auftreten, auch wenn kein eigenes Personal vertreten ist, d.h. Konzernfirmen und sigkeit verursachte Sach- und Vermögensschäden einschließlich entgangenem Gewinn haften die Tochtergesellschaften gelten ebenfalls als Mitaussteller. Ebner Media und die Erfüllungsgehilfen der Ebner Media nur bei der Verletzung einer wesentlichen 8.3. Wenn sich mehrere Unternehmen gemeinsam eine Standfläche teilen (Gemeinschaftsstand), Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und ist der Hauptaussteller verpflichtet, die anderen Unternehmen als Mit- bzw. Unteraussteller über vertragstypischen Schäden; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung der Vertrag das Anmeldeformular anzumelden. Der Hauptaussteller bleibt alleiniger Vertragspartner der Ebner prägt und auf deren Erfüllung der Teilnehmer vertrauen durfte. Media und hat für die Einhaltung der AGB durch die anderen Unternehmen zu sorgen. Er haftet für 9.5. Die Ebner Media haftet nicht für Schäden, die durch Teilnehmer, Standbauer, welche keine das Verschulden der Mit- bzw. Unteraussteller wie für eigenes Verschulden. Erfüllungsgehilfen der Ebner Media sind, Besucher oder sonstige Dritte verursacht werden. Im Scha- 8.4. Bringt der Teilnehmer einen Mit-/Unteraussteller ohne vorherige Kenntnis der Ebner Media densfall tritt die Ebner Media etwaige Ansprüche gegen den Schädiger/Teilnehmer ab. und ohne schriftliche Anmeldung auf die gemietete Fläche mit, ist die Ebner Media zur fristlosen 9.6. Die Ebner Media übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch höhere Gewalt, Streiks oder Kündigung des Vertrages ggfs. sogar zur Räumung der Mietfläche berechtigt. In diesem Fall beste- sonstige von ihr nicht zu vertretene Ausfälle oder Leistungsschwankungen in der Energieversorgung hen auch keine Schadensersatz- oder anderweitige Ansprüche seitens des Teilnehmers gegen die eintreten. Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass eine Lage, insbesondere epidemiolo- Ebner Media. Ferner kann die Ebner Media eine Vertragsstrafe in Höhe der Anmeldekosten für Mit-/ gischer oder pandemischer Art, die eine Durchführung der Veranstaltung entweder rechtlich unmög- Unteraussteller mit einem Aufschlag von 50 % verlangen. lich macht oder unter Abwägung der erforderlichen Maßnahmen nicht im Rahmen des Üblichen und 8.5. Nimmt ein als Mit- bzw. Unteraussteller angemeldetes Unternehmen nicht teil, ist das Mitaus- von den Besuchern üblicher Weise akzeptierten Umständen liegt, als höhere Gewalt im Sinne dieser stellerentgelt trotzdem in voller Höhe zur Zahlung fällig. Mitaussteller kann nur werden, wer noch Ziffer 9.6 gilt. Der Teilnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche Verträge, die der Teilnehmer nicht Aussteller (Hauptaussteller) der Veranstaltung ist/war. zum Zwecke der Teilnahme mit Dritten abschließt, unter den gleichen Bedingungen gekündigt wer- den können, wie der vorliegende Vertrag. Etwaige Kosten, die dem Teilnehmer dadurch entstehen, 9. Zustand und Nutzung der Fläche/Ausstattung und Haftungsbeschränkungen dass bestellte Fremdleistungen trotz Vorliegen eines Falles höherer Gewalt im Sinne dieser Ziffer 9.6 9.1. Die Ebner Media übergibt die Fläche (einschließlich ggf. dazugehöriger Standausstattung) nicht oder nicht vollständig gekündigt werden können sowie eigene Aufwendungen, hat der Teilneh- grundsätzlich in einwandfreiem und gereinigtem Zustand. Mit dem Tag, der als Abbauende der mer allein zu tragen. Ausstellung gilt, ist die dazugehörige Standausstattung wie erhalten wieder an die Ebner Media zu- rückzugeben. Schäden an den Flächen oder dazugehöriger Standausstattung hat der Teilnehmer der 10. Sonstiges Ebner Media unverzüglich, spätestens jedoch bei Rückgabe anzuzeigen. Schäden, die der Teilnehmer Es gilt deutsches Recht. Der deutsche Vertragstext ist verbindlich. Gerichtsstand und Erfüllungsort zu vertreten hat, werden auf Kosten des Teilnehmers beseitigt. ist München. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen oder eine 9.2. Der Teilnehmer hat unverzüglich, jedenfalls vor Veranstaltungsbeginn, den Standort der Flä- Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die che, die Beschaffenheit des Standes und ggfs. Dazugehöriger Standausstattung und alle sonstigen Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Unwirksame oder Zusatzleistungen zu überprüfen und evtl. Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen, da ansonsten fehlende Klauseln sind durch wirksame Klauseln zu ersetzen, die dem gewollten Zweck am nächsten die Mängelansprüche erlöschen. Ansprüche des Teilnehmers auf Ersatz von Aufwendungen oder kommen. Gestattung der Wegnahme einer Einrichtung verjähren innerhalb von 6 Monaten nach dem Tag, der entsprechend den Besonderen Anmelde-/Teilnahmebedingungen oder der Anmeldebestätigung als Stand: 06/2021 Abbauende der Ausstellung gilt. 9.3. Die Ebner Media und die Erfüllungsgehilfen der Ebner Media übernehmen keine Obhutspflicht für die vom Teilnehmer eingebrachten Stände, Einbauten oder sonstigen Gegenständen. 9.4. Die Ebner Media und die Erfüllungsgehilfen der Ebner Media haften nur für Vorsatz und internetworld.de/events 18
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