Swisslos-Verkaufsstellen - Teilnahmebedingungen Gültig ab dem 15. Juli 2018
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Swisslos-Verkaufsstellen Teilnahmebedingungen Gültig ab dem 15. Juli 2018 TB_POS_Verkauf_D_A5_15-7-2018.indd 1 13.08.18 15:50
Swisslos Interkantonale Landeslotterie, Lange Gasse 20, Postfach, CH-4002 Basel T 0848 877 855, F 0848 877 856, info@swisslos.ch, www.swisslos.ch TB_POS_Verkauf_D_A5_15-7-2018.indd 2 13.08.18 15:50
Bedingungen für die Teilnahme über Swisslos-Verkaufsstellen Gültig ab dem 15. Juli 2018 Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Anwendungsbereich B. Teilnahme Art. 2 Abschluss des Spielvertrags Art. 3 Abgabe der Teilnahmedaten und Korrekturen Art. 4 Tippgemeinschaften Art. 5 Leistung des Spieleinsatzes Art. 6 Erfassung und Speicherung der Teilnahmedaten C. Quittungen Art. 7 Spielbestätigungsquittung Art. 8 Ersatzquittung Art. 9 Gewinneinforderungsquittung Art. 10 Geldwerte Gutscheine (Voucher) D. Gewinne 1. Allgemeine Voraussetzungen Art. 11 Quittungsvorlage Art. 12 Fristen 1 TB_POS_Verkauf_D_A5_15-7-2018.indd 1 13.08.18 15:50
2. Gewinne Art. 13 Gewinne bis max. CHF 1000.– Art. 14 Gewinne über CHF 1000.– 3. Replay-Gewinne (Swiss Lotto) Art. 15 Gewinneinlösung bei den Verkaufsstellen im Swisslos-Vertragsgebiet Art. 16 Gewinneinlösung bei Swisslos 4. Gewinnauszahlung Art. 17 Durch die Verkaufsstellen im Swisslos-Vertragsgebiet Art. 18 Durch die Swisslos Art. 19 Bestreitung der Gewinnberechtigung E. Rückzahlungen, Haftung, Promotionen und Schlussbestimmungen Art. 20 Rückzahlungen Art. 21 Haftung von Swisslos Art. 22 Promotionen Art. 23 Schlussbestimmungen 2 TB_POS_Verkauf_D_A5_15-7-2018.indd 2 13.08.18 15:50
A. Allgemeine Bestimmungen B. Teilnahme Art. 1 Anwendungsbereich Art. 2 Abschluss des Spielvertrags 1.1 2.1 Die Swisslos bietet die Möglichkeit, über Zur Teilnahme an den Online-Produkten Verkaufsstellen mit Einrichtungen für die gemäss diesen Teilnahmebedingungen ist Online-Datenübermittlung an bestimmten berechtigt, wer mit der Swisslos einen ent- Produkten (im folgenden Online-Produkte)1 sprechenden Spielvertrag abgeschlossen teilzunehmen. Die vorliegenden Bestimmun hat. Ein solcher kommt zustande, wenn gen regeln die ausschliesslich im Swisslos- • die Teilnahmedaten3 über das sich in ei- Vertragsgebiet2 erfolgende Teilnahme an ner Verkaufsstelle befindende Online- diesen Produkten. Terminal zwecks Übermittlung an die Swisslos eingegeben worden sind, 1.2 • die Teilnahmedaten auf dem zentralen Die vorliegenden Bedingungen für die Teil- Spielsystem der Swisslos gespeichert nahme über Swisslos-Verkaufsstellen (nach- worden sind, eine Spielbestätigungs- stehend die «Verkaufsstellen-Teilnahmebe- quittung (Art. 7) ausgedruckt und dem dingungen») ergänzen die Teilnahmebedin- Teilnehmer ausgehändigt wurde, und gungen der einzelnen Produkte. Im Fall von wenn Widersprüchen zu diesen gehen die nach- folgenden Bestimmungen als Spezialrege- • der Teilnehmer den Spieleinsatz (Art. 5) lung vor. geleistet hat. 2.2 Nehmen mehrere Teilnehmer als Tippge- meinschaft (Art. 4) an Online-Produkten teil, wird der Spielvertrag mit derjenigen Person abgeschlossen, welche an der Verkaufs- stelle gemäss Art. 2.1 auftritt und den Spieleinsatz leistet. Mit den übrigen Teil- nehmern kommen die Spielverträge jeweils mit Erhalt der Spielbestätigungsquittung (Art. 7) zustande. 1 Online-Produkte sind: Swiss Lotto, Joker, EuroMillions, Super-Star, Sporttip und Subito! 2 ZH, BE, LU, UR, SZ, OW, NW, GL, ZG, SO, BS, BL, SH, AI, AR, SG, GR, AG, TG, TI, Fürstentum Liechtenstein 3 Teilnahmedaten sind: Die jeweiligen Voraussagen des Teilnehmers bzw. die generierten Quick-Tips, gegebenenfalls die Nummer des gewählten Systems, die Anzahl gewählter Ziehungen (Gültigkeitsdauer des Spielscheins bzw. Quicktips) sowie das Datum der Ziehung, an welcher der Teilnehmer teilnimmt (im Falle von Dauerteilnahmen die Daten der ersten und der letzten Ziehung, an denen teilgenommen wird), Datum und Uhrzeit des Eingangs der Daten bei der Swisslos, die Bestätigung des geleisteten Spieleinsatzes und die allfällige Teilnahme bei Joker und Super-Star samt der entsprechenden Nummer (Joker) oder Zeichen-Kombination (Super-Star). 3 TB_POS_Verkauf_D_A5_15-7-2018.indd 3 13.08.18 15:50
2.3 3.4 Die Vorschrift von Art. 6 bleibt vorbehalten. Die geleisteten Einsätze werden automa- tisch immer auf die zum Abgabezeitpunkt 2.4 zur Einzahlung freigegebenen Ziehung/en gespielt. Davon ausgenommen sind die Mit dem Abschluss eines Spielvertrags mit Sportwetten. Wird bei den Sportwetten ein der Swisslos anerkennt der Teilnehmer vor- Spieleinsatz erst nach Annahmeschluss behaltlos die vorliegenden Teilnahmebedin- geleistet, werden die Teilnahmeanfragen gungen sowie sämtliche weiteren mass- nicht berücksichtigt. geblichen Bestimmungen von Swisslos für die Teilnahme an den in Art. 1 aufgeführten Online-Produkten. Art. 4 Tippgemeinschaften 4.1 Art. 3 Abgabe der Teilnahmedaten und Korrekturen Bei gewissen Spielen können zwei bis zehn Teilnehmer als Tippgemeinschaft teilnehmen. 3.1 Die Teilnehmer einer Tippgemeinschaft ha- Der Teilnehmer gibt seine Teilnahmedaten ben ihre Rechtsverhältnisse unter sich zu innerhalb der gesetzten Fristen mit Hilfe von regeln. Eine Haftung von Swisslos wird physischen oder elektronischen Datenträ- ausdrücklich ausgeschlossen. gern oder mündlich ab. 3.2 Art. 5 Leistung des Spieleinsatzes Der Teilnehmer ist alleine verantwortlich für das korrekte Abgeben der Teilnahmedaten. 5.1 Bei mangelhaften Angaben (z. B. fehlende Der Spieleinsatz muss bei der Abgabe der Kreuze) können Korrekturen nötig sein. entsprechenden Teilnahme geleistet werden. 3.3 Leistet der Teilnehmer den Spieleinsatz nicht, wird die Registrierung allfällig bereits In Fällen, in denen das Verkaufsstellen- eingegebener Daten annulliert und der Spiel- Personal dem Teilnehmer bei der Abgabe vertrag kommt nicht zustande (Art. 2). der Teilnahmedaten hilft, erfolgt dies ohne jegliche Verpflichtung dieses Personals zur 5.2 Überprüfung der Korrektheit der Teilnahme- daten. Weder das Verkaufsstellen-Personal Lediglich die von der Swisslos ausdrücklich noch die Swisslos übernehmen diesbezüg- bezeichneten Verkaufsstellen sind autori- lich eine Haftung unter irgendeinem Rechts- siert, von den Teilnehmern Spieleinsätze titel. zwecks Weiterleitung an die Swisslos ent- 4 TB_POS_Verkauf_D_A5_15-7-2018.indd 4 13.08.18 15:50
gegenzunehmen. Es ist ihnen untersagt, für C. Quittungen die Spieleinsätze Kredite zu gewähren. Weiter ist es ihnen untersagt, von den Teil- nehmern ein die Spieleinsätze übersteigen- des Entgelt oder andere Gegenleistungen Art. 7 Spielbestätigungsquittung zu verlangen. 7.1 Einzig die Spielbestätigungsquittung, welche Art. 6 Erfassung und Speicherung dem Teilnehmer nach geleistetem Spielein- der Teilnahmedaten satz ausgehändigt wird, berechtigt zur Ge- winneinforderung. Sämtliche Teilnahmedaten werden am On- line-Terminal eingelesen oder eingegeben 7.2 und an die Swisslos übermittelt. Im Hinblick auf ihre Auswertung werden sie im Rechen- Im Falle, dass die auf der Spielbestätigungs zentrum der Swisslos aufgezeichnet und quittung bzw. Ersatzquittung aufgedruckten auf einem durch physischen oder digitalen Teilnahmedaten nicht bei der Swisslos nach Verschluss entsprechend gesicherten Me- den reglementarischen Bestimmungen ab- dium gespeichert und abgesichert. Nur die gespeichert werden konnten, ist der Teil- auf dem Host der Swisslos ordnungsge- nehmer im Interesse der Gewährleistung mäss nach den reglementarischen Vor- der sicheren und voraussehbaren Durch- schriften abgespeicherten Teilnahmedaten, führung der Online-Produkte und zum für welche der Spieleinsatz gemäss den Schutz der Gesamtheit der Teilnehmer von vorliegenden Bestimmungen geleistet wur- der Teilnahme ausgeschlossen. de, nehmen an den entsprechenden Spie- len teil und bilden die Basis für die Geltend- 7.3 Aushändigung machung eines allfälligen Gewinnes. Die Der Teilnehmer erhält eine vom Online-Ter- Quick-Tips und die Replay-Zahl werden im minal ausgedruckte Spielbestätigungsquit- Rechenzentrum der Swisslos generiert und tung ausgehändigt, nachdem vergeben. Bei Subito! wird der Verkauf von vorgezogenen Teilnahmen in Form von Spiel- • die Teilnahmedaten an die Swisslos über- aufträgen angelegt. mittelt worden sind (Art. 6) und • der Teilnehmer seinen Spieleinsatz ge- leistet hat (Art. 5). 7.4 Anzahl Spielbestätigungs- quittungen Pro Teilnehmer wird eine Spielbestätigungs- quittung gemäss Art. 7.3 ausgehändigt. 5 TB_POS_Verkauf_D_A5_15-7-2018.indd 5 13.08.18 15:50
Bei Tippgemeinschaften erhält der Teilneh- • der bei richtiger Voraussage fällige Ge- mer, der den Spieleinsatz geleistet hat, so winnbetrag. viele Spielbestätigungsquittungen, wie auf dem Spielschein Teilnehmer angekreuzt 7.5.3 Subito! sind. Die Spielbestätigungsquittung für Subito! beinhaltet insbesondere folgende Angaben: 7.5 Inhalt • die Teilnahmedaten 7.5.1 Swiss Lotto, EuroMillions mit • Datum und Uhrzeit des Eingangs der 2. Chance, Joker und Super-Star Teilnahmedaten bei der Swisslos Die Spielbestätigungsquittung für die Teil- • den zweizeiligen Identifikations-Code. nahme an Swiss Lotto, EuroMillions mit 2. Chance, Joker und Super-Star beinhaltet 7.5.4 insbesondere folgende Angaben: Für alle Produkte gilt, dass nur Spielbestäti- • die Teilnahmedaten gungsquittungen, auf denen der zweizeilige • Datum und Uhrzeit des Eingangs der Identifikations-Code einwandfrei zu identifi- Teilnahmedaten bei der Swisslos zieren ist, zum Nachweis der Teilnahme sowie eines allfälligen Gewinnanspruches • den zweizeiligen Identifikations-Code dienen. • bei der Teilnahme als Tippgemeinschaft die Anzahl Anteile, der Gesamtspielein- 7.6 Überprüfung der Spiel- satz sowie der anteilige Spieleinsatz bestätigungsquittung durch den Teilnehmer • im Falle von Extra EuroMillions-Ziehungen eine eindeutige neunstellige Buchstaben- 7.6.1 Swiss Lotto, EuroMillions mit Zahlen-Kombination (Extra Millions-Kom- 2. Chance, Joker und Super-Star bination) pro Voraussage respektive einen entsprechenden Bereich an Buchstaben- Der Teilnehmer hat sofort nach Erhalt der Zahlen-Kombinationen. Spielbestätigungsquittung deren Richtigkeit bzw. Vollständigkeit zu überprüfen, insbe- 7.5.2 Sporttip sondere ob Die Spielbestätigungsquittung beinhaltet ins- • die auf der Spielbestätigungsquittung ab- besondere folgende Angaben: gedruckten Teilnahmedaten korrekt sind • die Teilnahmedaten • eine Replay-Zahl vermerkt ist (nur bei Teilnahme an Swiss Lotto) • Datum und Uhrzeit des Eingangs der Teilnahmedaten bei der Swisslos • im Falle einer Extra EuroMillions-Ziehung pro getätigte Voraussage eine Extra • den zweizeiligen Identifikations-Code Millions-Kombinationen aufgedruckt ist • die der Wette zugrunde liegende Quote 6 TB_POS_Verkauf_D_A5_15-7-2018.indd 6 13.08.18 15:50
• die Spielbestätigungsquittung einen le- Tippgemeinschaft nur möglich, falls sämt serlichen und vollständigen Identifika- liche ausgehändigten Spielbestätigungs- tions-Code aufweist quittungen zusammen umgehend an der Verkaufsstelle zurückgegeben werden. • bei der Teilnahme als Tippgemeinschaft die Anzahl der Spielbestätigungsquittun- Es werden keine Reklamationen mehr ent- gen der angegebenen Anzahl Teilnehmer gegengenommen bzw. Storni vorgenom- entspricht und die Anzahl der Anteile, men, nachdem sich der Teilnehmer von der der Gesamteinsatz sowie der anteilige Verkaufsstelle entfernt hat. Überdies wird Spieleinsatz korrekt sind. jegliche Haftung seitens der Swisslos und der Verkaufsstellen ausgeschlossen, falls 7.6.2 Sporttip und Subito! ein Storno nicht mehr möglich ist, weil die Stornofrist (Fristablauf oder Annahme- Der Teilnehmer hat sofort nach Erhalt der schluss) überschritten wurde oder die ent- Spielbestätigungsquittung deren Richtigkeit sprechenden technischen Einrichtungen bzw. Vollständigkeit zu überprüfen, insbe- nicht mehr verfügbar sind (z. B. infolge sondere ob technischer Probleme, Schliessung der • die auf der Spielbestätigungsquittung ab Verkaufsstelle). gedruckten Teilnahmedaten korrekt sind 7.8 Aufbewahrung • die Spielbestätigungsquittung einen le- serlichen und vollständigen Identifika- Im Hinblick auf die Geltendmachung eines tions-Code aufweist. allfälligen Gewinns bzw. einer Rückzahlung hat der Teilnehmer die Spielbestätigungs- 7.7 Beanstandungen quittung sorgfältig aufzubewahren. Er hat sie vor übermässiger Hitze zu schützen, um Soweit der Teilnehmer Fehler oder Unstim- die Lesbarkeit zu gewährleisten. Nur Spiel- migkeiten auf der Spielbestätigungsquit- bestätigungsquittungen, auf denen der zwei- tung entdeckt, hat er dies sofort dem Ver- zeilige Identifikations-Code einwandfrei zu kaufsstellenpersonal mitzuteilen. Neuerfas- identifizieren ist, können zum Nachweis der sungen bzw. Neuübermittlungen der Daten Teilnahme sowie eines allfälligen Gewinn- dürfen vom Verkaufsstellenpersonal nur ver- bzw. Rückzahlungsanspruchs dienen. Nicht anlasst werden, wenn der Teilnehmer die lesbare Spielbestätigungsquittungen gelten fehlerhafte Spielbestätigungsquittung dem als ungültig. Verkaufsstellenpersonal zur Annullation aus- händigt. Die fehlerhaften Spielbestätigungs- 7.9 Massgeblichkeit der quittungen verbleiben anschliessend beim abgespeicherten Daten Verkaufsstellenpersonal. Im Falle einer Re- play-Teilnahme am Swiss Lotto sind keine Im Fall von Abweichungen zwischen den Annullationen bzw. Korrekturen der Spiel- auf der Spielbestätigungsquittung aufge- bestätigungsquittung möglich. druckten Voraussagen bzw. Zahlen und den bei der Swisslos nach den reglementari- Beanstandungen im Sinne des vorherge- schen Vorschriften abgespeicherten Zahlen henden Absatzes sind bei der Teilnahme als 7 TB_POS_Verkauf_D_A5_15-7-2018.indd 7 13.08.18 15:50
sind die letztgenannten Daten massgebend. Art. 9 Gewinneinforderungsquittung Für die Ansprüche des Teilnehmers im Fall von Abweichungen gelten die Bestimmun- 9.1 gen von Art. 21.2. Für die Einforderung eines Grossgewinns (Art. 14) bzw. die Geltendmachung eines Rückzahlungsanspruchs kann sich der Teil- Art. 8 Ersatzquittung nehmer von jeder Verkaufsstelle nach Vor- lage der Spielbestätigungsquittung bzw. 8.1 einer allfälligen Ersatzquittung eine spezielle Gewinneinforderungsquittung generieren Hat ein Teilnehmer im Falle einer Dauerteil- und zur Verfügung stellen lassen. Die Ge- nahme einen Gewinn erzielt, kann er diesen winneinforderungsquittung ermöglicht dem unabhängig von der Höhe während der Teilnehmer die Geltendmachung des Ge- Laufzeit der entsprechenden Spielteilnah- winns, ohne dass er die zu Grunde liegende me geltend machen. In diesem Fall wird ihm Spielbestätigungsquittung bzw. Ersatzquit- von jeder Verkaufsstelle bzw. von der tung für die Gewinneinforderung aus der Swisslos gegen Vorweisung und Honorie- Hand geben muss. rung der Spielbestätigungsquittung (d. h. Auszahlung des Gewinns und Einlösung 9.2 allfälliger Replay-Gewinne bzw. Ausstellung einer Gewinneinforderungsquittung gemäss Der Teilnehmer hat sofort nach Erhalt der Art. 8) eine Ersatzquittung ausgehändigt. Gewinneinforderungsquittung deren Rich- Damit verliert die Spielbestätigungsquittung tigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen, zugunsten der Ersatzquittung ihre Gültig- insbesondere ob die Gewinneinforderungs- keit. Im Falle der Geltendmachung eines quittung einen lesbaren Identifikations-Code weiteren Gewinns während der Laufzeit ei- aufweist. Im Übrigen gelten die Bestimmun- ner Dauerteilnahme kann die Ersatzquittung gen von Art. 7 sinngemäss. ihrerseits gegen eine neue Ersatzquittung eingelöst werden, wobei dabei die zuerst 9.3 ausgestellte Ersatzquittung ihre Gültigkeit Sobald eine Gewinneinforderungsquittung verliert. generiert worden ist, stellt diese allein das anspruchsberechtigende Dokument für die 8.2 Einforderung eines Gewinns dar. Die An- Die Ersatzquittung beinhaltet die in Art. 7.5 spruchsberechtigung dieses Dokuments aufgelisteten Angaben der Spielbestäti- verfällt mit der Übertragung der entspre- gungsquittung. Bezüglich der Bedeutung chenden Daten über das Verkaufsstellen- der Ersatzquittung sowie der daraus flies terminal oder sobald das Dokument der senden Rechte und Obliegenheiten des Swisslos vorgelegt wird. Die Regelung von Teilnehmers gelten sinngemäss die Bestim- Art. 18 bleibt vorbehalten. mungen von Art. 7. 8 TB_POS_Verkauf_D_A5_15-7-2018.indd 8 13.08.18 15:50
10. Geldwerte Gutscheine (Vouchers) stimmungen von Art. 7 sinngemäss. Verän- derte oder beschädigte Vouchers, auf wel- 10.1 chen eines oder mehrere Identifizierungs- elemente, aus welchem Grund auch immer, Gewisse Verkaufsstellen sind mit Selbstbe- unlesbar sind, können nicht ausbezahlt, er- dienungsgeräten ausgestattet. Bei diesen setzt oder zurückerstattet werden. Geräten handelt es sich um online mit dem zentralen Spielsystem verbundene Termi- 10.5 nals, womit ohne Mithilfe des Verkaufsstel- lenpersonals im gleichen Rahmen wie mit Vouchers, die nicht innerhalb von 26 Wo- Hilfe des Personals Spielteilnahmen mög- chen vom Ausstellungsdatum an gerechnet lich sind. Weiter ermöglichen die Selbst geltend gemacht werden, verfallen zu bedienungsgeräte Gewinnabfragen sowie Gunsten des Zweckes der Swisslos. Gewinnauszahlungen bis max. CHF 1000.– und sie stellen geldwerte Gutscheine (nach- folgend als Vouchers bezeichnet) aus. 10.2 D. Gewinne Vouchers können beim Verkaufsstellenper- sonal in Bargeld gewechselt oder beim Verkaufsstellenpersonal sowie am Selbst- bedienungsgerät zur Leistung von Spielein- 1. Allgemeine Voraussetzungen sätzen verwendet werden. Art. 11 Quittungsvorlage 10.3 11.1 Ein Voucher enthält insbesondere folgende Angaben: Der gewinnberechtigte Teilnehmer hat zur Geltendmachung seines Gewinns das Ori- • Datum und Uhrzeit der Ausgabe ginal entweder der Spielbestätigungs • Identifikations-Code (Voucher-Code) quittung bzw. der letzten Ersatzquittung (Art. 7 und 8) oder – im Falle eines Gewinns • die Höhe des Werts (Frankenbetrag) gemäss Art. 14 – der Gewinneinforderungs- • das Ablaufdatum. quittung (Art. 9) vorzuweisen (Anspruchs- beleg). Die Spielbestätigungsquittung hat 10.4 nur solange einen Wert, als dafür keine Ersatzquittung(en) oder Gewinneinforde- Der Teilnehmer hat sofort nach Erhalt die rungsquittung(en) ausgestellt worden sind. Richtigkeit und Vollständigkeit des Vou- chers zu überprüfen, insbesondere ob der Voucher einen lesbaren Identifikations- Code aufweist. Im Übrigen gelten die Be- 9 TB_POS_Verkauf_D_A5_15-7-2018.indd 9 13.08.18 15:50
11.2 11.5 Die von Swisslos ausgegebenen Spielbe- Im Swisslos-Vertragsgebiet können nur stätigungsquittungen für eine Spielgemein- Gewinne geltend gemacht und ausbezahlt schaft berechtigen zur selbstständigen Gel- werden, die auf Quittungen beruhen, die tendmachung des Gewinns nach Massga- von der Swisslos gemäss den produkte- be des jeweiligen Anteils am Gesamt- spezifischen und den vorliegenden Ver- spieleinsatz. Der Gewinn wird zu gleichen kaufsstellen-Teilnahmebedingungen aus- Teilen auf die Anteile verteilt. gestellt wurden. Im Swisslos-Vertragsge- biet erzielte Gewinne können nicht im Ver- 11.3 tragsgebiet der Loterie Romande geltend gemacht werden, im Falle von EuroMillions- Eine Gewinnberechtigung ist ausgeschlos- Gewinnen auch nicht im Vertragsgebiet sen, wenn die Eintragungen auf dem betref- einer anderen EuroMillions-Lotterieorgani- fenden Anspruchsbeleg aus irgendeinem sation. Grund durch das Online-System nicht gele- sen werden können bzw. an diesen Eintra- gungen irgendwelche Änderungen oder Manipulationen vorgenommen worden sind. Art. 12 Fristen Insbesondere der zweizeilige Identifika- tions-Code auf dem Anspruchsbeleg muss 12.1 einwandfrei identifizierbar sein. Gewinne können nach der Gewinnauswer- tung (Zeitpunkt der Auszahlfreigabe) wäh- 11.4 rend 26 Wochen geltend gemacht werden. Eine Gewinnberechtigung ist darüber hin- aus ausgeschlossen, wenn die auf dem 12.2 oder den betreffenden Anspruchsbeleg(en) Bei den Sporttip-Wetten können Gewinne aufgedruckten Daten nicht mit den Daten und Rückzahlungsansprüche erst geltend übereinstimmen, die unter dem gleichen gemacht werden, wenn das letzte auf Identifikations-Code im Rechenzentrum bei der Spielbestätigungsquittung aufgeführte der Swisslos abgespeichert worden sind. Sportereignis zur Auszahlung freigegeben Für die Gewinnberechtigung sind im Inter- wurde. esse der Gewährleistung der sicheren und voraussehbaren Durchführung der Ziehun- Mehrere Gewinne bzw. Rückzahlungsan- gen bzw. Gewinnanzeigen bzw. Ausspie- sprüche im Rahmen einer Sporttip-Quittung lungen und zum Schutz der Gesamtheit der können nur gesamthaft eingelöst werden. Teilnehmer diesfalls einzig die bei Swisslos aufgezeichneten Daten massgeblich. Dies 12.3 gilt ebenfalls dann, wenn die Daten bei Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wo- Swisslos mit dem Status storniert gespei- chen vom Datum der öffentlichen Bekannt- chert sind. machung der Gewinnauswertungsergeb- 10 TB_POS_Verkauf_D_A5_15-7-2018.indd 10 13.08.18 15:50
nisse geltend gemacht werden, verfallen benen Briefs zu senden. Für die Gewinn- zugunsten des Zweckes der Swisslos. auszahlung muss der Teilnehmer Name und Vorname, genaue Adresse sowie eine 12.4 Zahlungsverbindung auf der dafür vorgese- henen Rückseite der Spielbestätigungsquit- Im Falle der Dauerteilnahme ist der Gewinn tung oder der Ersatzquittung bzw. der Vor- innerhalb der in Art. 12.1 genannten Frist derseite der Gewinneinforderungsquittung geltend zu machen, gerechnet ab dem Da- angeben. tum der öffentlichen Bekanntmachung der Gewinnauswertungsergebnisse der Ziehung, bei welcher der betreffende Gewinn ange- fallen ist. Art. 14 Gewinne über CHF 1000.– Einzelgewinne über CHF 1000.– bzw. im Falle von Tippgemeinschaften Anteile von 2. Gewinne Einzelgewinnen über CHF 1000.– können nur zentral bei der Swisslos unter Vorlage Art. 13 Gewinne bis maximal des Originals entweder der Spielbestäti- CHF 1000.– gungsquittung (Art. 7) oder, wenn erstellt, der Ersatzquittung (Art. 8) bzw. der Gewinn 13.1 einforderungsquittung (Art. 9) geltend ge- macht werden. Im Übrigen gelten die Be- Einzelgewinne bis max. CHF 1000.– kön- stimmungen von Art. 11.4. Der Teilnehmer nen gegen Abgabe der Spielbestätigungs- trägt das Risiko der ordnungsgemässen quittung (Art. 7) bzw. der Ersatzquittung Übermittlung seines Anspruchsbelegs an (Art. 8) bei jeder beliebigen Verkaufsstelle den Sitz der Swisslos. Dem Teilnehmer wird im Swisslos-Vertragsgebiet eingelöst wer- daher empfohlen, diese Quittungen aus Si- den, soweit diese über die erforderliche Li- cherheitsgründen mittels eingeschriebenen quidität verfügt. Subito!-Gewinne können Briefs zu senden. Für die Auszahlung bzw. nur an Subito!-Verkaufsstellen geltend ge- Einlösung von allfälligen Gewinnen muss macht werden. der Teilnehmer Name und Vorname, ge- naue Adresse sowie eine Zahlungsverbin- 13.2 dung auf der dafür vorgesehenen Rückseite Gewinne im Sinne von Art. 13.1 können der Spielbestätigungsquittung bzw. der Er- auch direkt bei der Swisslos unter Vorlage satzquittung angeben. des Original-Anspruchsbelegs zur Auszah- lung geltend gemacht werden. Der Teilneh- mer trägt das Risiko der ordnungsgemäs sen Übermittlung seines Anspruchsbelegs an den Sitz der Swisslos. Dem Teilnehmer wird daher empfohlen, diese Quittungen aus Sicherheitsgründen mittels eingeschrie- 11 TB_POS_Verkauf_D_A5_15-7-2018.indd 11 13.08.18 15:50
3. Replay-Gewinne (Swiss Lotto) mer trägt das Risiko der ordnungsgemäs sen Übermittlung seines Anspruchsbelegs Art. 15 Gewinneinlösung bei den an den Sitz der Swisslos. Dem Teilnehmer Verkaufsstellen im Swisslos- wird daher empfohlen, diese Quittungen Vertragsgebiet aus Sicherheitsgründen mittels eingeschrie- benen Briefs zu senden. Replay-Gewinne (Gewinne in Form von Quick-Tips) können bei jeder beliebigen 16.2 Verkaufsstelle im Swisslos-Vertragsgebiet gegen Vorweisung der Spielbestätigungs- Nach Ablauf der Laufzeit der eingesandten quittung (Art. 7) bzw. der Ersatzquittung Quittung wird automatisch die gewonnene (Art. 8) geltend gemacht werden. Nach er- Anzahl Replay-Quick-Tips mit Teilnahme- folgtem Einlesen des betreffenden An- berechtigung an einer darauffolgenden spruchsbelegs durch das Online-Terminal Swiss Lotto-Ziehung vergeben, nachdem wird automatisch die gewonnene Anzahl der Einforderungsbeleg bei Swisslos einge- Replay-Quick-Tips mit Teilnahmeberechti- gangen und bearbeitet worden ist. Der gung an der darauffolgenden Swiss Lotto- Teilnehmer erhält in Briefform eine Teilnah- Ziehung vergeben und dem Teilnehmer ei- mebestätigung, welche insbesondere fol- ne vom Online-Terminal ausgedruckte neue gende Angaben enthält: Spielbestätigungsquittung ausgehändigt. • die Anzahl der gewonnenen Quick-Tips Ein Replay-Gewinn wird auch immer dann gemäss den vorstehenden Bestimmungen • die vom Rechenzentrum der Swisslos bei jeder Verkaufsstelle im Swisslos-Ver- generierten Quick-Tips tragsgebiet automatisch eingelöst, wenn • gegebenenfalls die Nummer des vom eine Spielbestätigungsquittung oder Ersatz Teilnehmer gewählten Systems, in wel- quittung, die den Anspruch auf einen oder chem der Replay-Gewinn angefallen ist mehrere Replay-Gewinne verkörpert, zwecks Geltendmachung eines Swiss Lotto- und/ • die von der Swisslos per Zufallsgenera- oder Joker-Gewinns zwecks Ausstellung tor vergebene Replay-Zahl einer Gewinneinforderungsquittung vorge- • das Datum der Ziehung, an welcher der legt wird. Teilnehmer mit seinem Replay-Gewinn teilnimmt. Art. 16 Gewinneinlösung bei Swisslos 16.1 Replay-Gewinne können auch direkt bei der Swisslos durch Einsendung der Originale der Spielbestätigungsquittung bzw. der Er- satzquittung eingelöst werden. Der Teilneh- 12 TB_POS_Verkauf_D_A5_15-7-2018.indd 12 13.08.18 15:50
4. Gewinnauszahlung 18.2 Im Falle von fristgerecht geltend gemachten Art. 17 Durch die Verkaufsstellen und rechtsgültig entstandenen Geldgewin- im Swisslos-Vertragsgebiet nen und Rückzahlungsansprüchen erfolgt die Auszahlung gemäss den schriftlichen 17.1 Instruktionen des den jeweils gültigen An- Die Verkaufsstellen im Swisslos-Vertrags- spruchsbeleg vorweisenden Inhabers (Art. gebiet zahlen die bei ihnen geltend ge- 18.1) innert 30 Tagen seit Empfang des machten Gewinne (Art. 13.1) im Namen der Anspruchsbelegs. Für Einzelgewinne über Swisslos und in Erfüllung deren Auszah- CHF 1000.– erhält der Teilnehmer einen lungspflicht unter Vorbehalt der verfügba- Verrechnungssteuerausweis. Im Falle von ren Liquidität dem den jeweils gültigen An- Tippgemeinschaften erhält der Teilnehmer spruchsbeleg vorweisenden Inhaber aus. für seinen Gewinnanteil einen Verrechnungs- steuerausweis zugestellt. 17.2 Im Falle von fristgerecht geltend gemachten Für die Gewährung von Replay-Gewinnen und rechtsgültig entstandenen Replay-Ge- gilt die Bestimmung von Art. 15. winnen erfolgt die Gewährung der Quick- Tips innerhalb von 30 Tagen ab Eingang des betreffenden Anspruchsbelegs bei der Swisslos mittels schriftlicher Teilnahme- Art. 18 Durch die Swisslos bestätigung gemäss Art. 16.2. Die Zustel- lung erfolgt an die Adresse des den jeweils 18.1 gültigen Anspruchsbeleg vorweisenden In- Im Falle von habers (Art. 16.1). • Gewinnen bis maximal CHF 1000.–, die 18.3 direkt bei Swisslos geltend gemacht werden (Art. 13.2), Falls ein Teilnehmer geltend macht, eine von einer Verkaufsstelle im Swisslos-Ver- • Gewinnen über CHF 1000.– (Art. 14) und tragsgebiet ausgedruckte Gewinneinforde- • Replay-Gewinnen (Art. 16) rungsquittung an den Sitz der Swisslos ge- schickt zu haben, diese dort aber nicht erfüllt die Swisslos ihre Pflicht zur Auszah- eingetroffen ist, und eine entsprechende lung der Gewinne bzw. zur Gewährung ei- Spielbestätigungsquittung oder Ersatzquit- nes oder mehrerer Replay-Quick-Tips mit tung vorweisen kann, so kann diese als Er- befreiender Wirkung, wenn sie die Auszah- satz-Anspruchsbeleg beigezogen werden. lung an den bzw. die Gewährung zuguns- Nach Ablauf der Verfallzeit (Art. 12) erfolgt ten des den jeweils gültigen Anspruchsbe- die Gewinnauszahlung bzw. die Rückzah- leg vorweisenden Inhaber vornimmt. lung an den den Ersatz-Anspruchsbeleg vorweisenden Inhaber, es sei denn, der ei- gentliche Anspruchsbeleg sei andernorts 13 TB_POS_Verkauf_D_A5_15-7-2018.indd 13 13.08.18 15:50
wieder zum Vorschein gekommen. In die- tendmachung von Rückzahlungsansprüchen sem Fall gelten die Bestimmungen von aus der Teilnahme an Sporttip-Wetten. Die Art. 19. Rückzahlungen erfolgen stets verrechnungs steuerfrei. Sie können entweder bei einer Verkaufsstelle im Swisslos-Vertragsgebiet (bis CHF 1000.–) oder zentral bei der Art. 19 Bestreitung der Swisslos geltend gemacht werden. Sie sind Gewinnberechtigung innerhalb von 26 Wochen vom Datum der Sollte die Swisslos vor Auszahlung eines öffentlichen Bekanntmachung des Tages Gewinns bzw. Einlösung eines Replay- des Auswertungsergebnisses an geltend zu Quick-Tips darüber informiert werden, dass machen, ansonsten die Ansprüche zuguns- die Berechtigung an einem Anspruchsbeleg ten des Zweckes der Swisslos verfallen. bestritten wird, so ist sie berechtigt, die Auszahlung bzw. Einlösung auszusetzen und dem Ansprecher eine Frist anzusetzen, Art. 21 Haftung von Swisslos um sein besseres Recht zu beweisen oder nachzuweisen, dass die Frage der Berech- 21.1 tigung am Anspruchsbeleg Gegenstand eines Gerichtsverfahrens bildet. Der Teilnehmer ist alleine dafür verantwort- lich, dass die auf der Spielbestätigungsquit- Die Swisslos entscheidet endgültig auf- tung aufgedruckten Teilnahmedaten korrekt grund der vorgelegten Beweismittel. Im sind. Eine Haftung von Swisslos ist, insbe- Falle der Anhängigmachung eines Gerichts- sondere auch in den in Art. 3.3 genannten verfahrens durch den Ansprecher wartet Fällen, unter allen Rechtstiteln ausge- die Swisslos das Vorliegen des rechtskräfti- schlossen. gen Entscheides ab. 21.2 Können die Teilnahmedaten aus irgendeinem Grund nicht so an die Swisslos weitergelei- tet bzw. bei dieser abgespeichert werden, E. Rückzahlungen, Haftung, dass der Inhaber der Spielbestätigungs- Promotionen und quittung bzw. einer allfälligen Ersatzquit- Schlussbestimmungen tung gemäss diesen Verkaufsstellen-Teil- nahmebedingungen keine Gewinnberechti- gung geltend machen kann, oder kann eine Art. 20 Rückzahlungen grundsätzlich gewinnberechtigte Spielbe- stätigungsquittung oder Ersatzquittung bzw. Die vorstehenden Bestimmungen über die eine Gewinneinforderungsquittung bei der Geltendmachung von Gewinnen (Art. 13 bis Vorweisung zur Zahlung (Art. 11) aus irgend 16) und deren Auszahlung (Art. 17 und 18) einem Grund nicht honoriert werden (vgl. gelten sinngemäss auch bezüglich der Gel- insbesondere Art. 6 und 11.3), so be- 14 TB_POS_Verkauf_D_A5_15-7-2018.indd 14 13.08.18 15:50
schränkt sich die Haftung der Swisslos auf 21.5 die Rückerstattung des vom Teilnehmer Jeweils nach der öffentlichen Bekanntma- geleisteten Spieleinsatzes bzw. die Gewäh- chung der Ziehungsergebnisse publiziert rung eines Ersatz-Replay-Quick-Tips. In die Swisslos über die elektronischen Infor- diesen Fällen ist jede weitergehende Haf- mationskanäle (ISP, Internet, Online-Termi- tung von Swisslos oder einer Verkaufsstelle nal) und mit einer Medienmitteilung die ge- ausgeschlossen. In Fällen, in denen der schätzte Erstranggewinnsumme der folgen- Mangel lediglich eine Replay-Zahl betrifft, den Ziehung. Die geschätzte Erstrangge- besteht keinerlei Anspruch auf Rückerstat- winnsumme wird als Jackpot bezeichnet tung oder Ersatz. und ist unverbindlich. Die Angabe erfolgt Der Spieleinsatz wird unter der Bedingung ohne Gewähr. Eine Haftung für die fehler- zurückerstattet bzw. der Ersatz-Replay- hafte Publikation des Jackpots wird ausge- Quick-Tip unter der Bedingung gewährt, schlossen. dass der Teilnehmer den Nachweis der ordnungsgemässen Spielteilnahme er- bringt. Es erfolgt keine Rückerstattung oder Art. 22 Promotionen kein Ersatz, wenn an einer Quittung irgend- welche Manipulationen vorgenommen wur- Die Swisslos behält sich vor, im Rahmen den (Art. 11.3). Betrifft der Mangel einzig die von Promotionen bzw. Werbeveranstaltun- Replay-Zahl, entfällt der Anspruch auf gen (nachfolgend gemeinsam «Promotio- Rückerstattung oder Ersatz. nen») Promotionsgewinne an Teilnehmer, welche die von der Swisslos für die jeweili- 21.3 ge Promotion festgelegten Kriterien erfül- len, abzugeben oder zu verlosen. Auslöser Der Teilnehmer trägt das Risiko der ord- für die Zuteilung der Promotionsgewinne nungsgemässen Übermittlung seines An- gemäss den von der Swisslos festgelegten spruchsbelegs an den Sitz der Swisslos. Kriterien ist die Teilnahme an einer Ver- Swisslos trifft unter keinen Umständen eine kaufsstelle. Die Swisslos bestimmt die Art Haftung für den Fall, dass ein Anspruchs- der Promotion, die entsprechende Gültig- beleg nicht an ihrem Sitz eintrifft. Die Be- keitsdauer der Promotion, die an der jewei- stimmungen von Art. 18.3 bleiben vorbe- ligen Promotion teilnehmenden Verkaufs- halten. stellen und die Art der abgegebenen Pro- motionsgewinne sowie die Kriterien zur 21.4 Teilnahme. Im Rahmen einer Promotion Die vorgenannten Bestimmungen in den nicht berücksichtigte Teilnehmer können Art. 21.1 bis 21.3 gelten auch für die Teil- eine Teilnahme nicht verlangen. Die dem nehmer einer Tippgemeinschaft. Ausser- Teilnehmer zugeteilten Promotionsgewinne dem ist eine Haftung von Swisslos bei können von diesem nicht abgelehnt wer- Streitigkeiten unter Teilnehmern unter allen den. Zugeteilte Promotionsgewinne können Rechtstiteln ausgeschlossen (Art. 4.1). weder umgetauscht noch in bar ausbezahlt werden. Sie sind auch nicht auf Dritte über- 15 TB_POS_Verkauf_D_A5_15-7-2018.indd 15 13.08.18 15:50
tragbar und dürfen nicht verkauft bzw. ver- steigert oder verschenkt werden (ausge- nommen Sachpreise). Promotionsgewinne können nur im Rahmen ihrer zeitlichen sowie produktbezogenen Gültigkeit einge- setzt werden. Art. 23 Schlussbestimmungen 23.1 Die vorliegenden Teilnahmebedingungen gelten ab dem 15. Juli 2018. Auf diesen Zeitpunkt hin verlieren sämtliche früher er- lassenen Bestimmungen ihre Gültigkeit. Die Swisslos behält sich Änderungen der vor liegenden Verkaufsstellen-Teilnahmebedin- gungen vor. 23.2 Weicht die französische, die italienische oder die englische Fassung der vorliegen- den Teilnahmebedingungen von der deut- schen Fassung ab, ist allein die deutsche Ausgabe massgebend. 23.3 Die Teilnahmebedingungen einschliesslich allfälliger Nachträge können bei der Swiss- los, Postfach, 4002 Basel, oder via die offi- zielle Internet-Seite www.swisslos.ch bezo- gen werden. 16 TB_POS_Verkauf_D_A5_15-7-2018.indd 16 13.08.18 15:50
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