Swisslos-Verkaufsstellen - Teilnahmebedingungen Gültig ab dem 15. Juli 2018

 
WEITER LESEN
Swisslos-Verkaufsstellen
     Teilnahmebedingungen
     Gültig ab dem 15. Juli 2018

TB_POS_Verkauf_D_A5_15-7-2018.indd 1   13.08.18 15:50
Swisslos Interkantonale Landeslotterie, Lange Gasse 20, Postfach, CH-4002 Basel
         T 0848 877 855, F 0848 877 856, info@swisslos.ch, www.swisslos.ch

TB_POS_Verkauf_D_A5_15-7-2018.indd 2                                                       13.08.18 15:50
Bedingungen für die Teilnahme über
         Swisslos-Verkaufsstellen
         Gültig ab dem 15. Juli 2018

         Inhaltsverzeichnis

         A. Allgemeine Bestimmungen
            Art. 1      Anwendungsbereich

         B. Teilnahme
            Art.   2    Abschluss des Spielvertrags
            Art.   3    Abgabe der Teilnahmedaten und Korrekturen
            Art.   4    Tippgemeinschaften
            Art.   5    Leistung des Spieleinsatzes
            Art.   6    Erfassung und Speicherung der Teilnahmedaten

         C. Quittungen
            Art.   7    Spielbestätigungsquittung
            Art.   8    Ersatzquittung
            Art.   9    Gewinneinforderungsquittung
            Art.   10   Geldwerte Gutscheine (Voucher)

         D. Gewinne
            1. Allgemeine Voraussetzungen

            Art. 11 Quittungsvorlage
            Art. 12 Fristen

                                                                       1

TB_POS_Verkauf_D_A5_15-7-2018.indd 1                                   13.08.18 15:50
2. Gewinne

              Art. 13 Gewinne bis max. CHF 1000.–
              Art. 14 Gewinne über CHF 1000.–

              3. Replay-Gewinne (Swiss Lotto)

              Art. 15 Gewinneinlösung bei den Verkaufsstellen im Swisslos-Vertragsgebiet
              Art. 16 Gewinneinlösung bei Swisslos

              4. Gewinnauszahlung

              Art. 17 Durch die Verkaufsstellen im Swisslos-Vertragsgebiet
              Art. 18 Durch die Swisslos
              Art. 19 Bestreitung der Gewinnberechtigung

         E. Rückzahlungen, Haftung, Promotionen
            und Schlussbestimmungen
              Art.   20   Rückzahlungen
              Art.   21   Haftung von Swisslos
              Art.   22   Promotionen
              Art.   23   Schlussbestimmungen

          2

TB_POS_Verkauf_D_A5_15-7-2018.indd 2                                                       13.08.18 15:50
A. Allgemeine Bestimmungen                                           B. Teilnahme

         Art. 1        Anwendungsbereich                                      Art. 2      Abschluss des Spielvertrags

         1.1                                                                  2.1
         Die Swisslos bietet die Möglichkeit, über                            Zur Teilnahme an den Online-Produkten
         Verkaufsstellen mit Einrichtungen für die                            gemäss diesen Teilnahmebedingungen ist
         Online-Datenübermittlung an bestimmten                               berechtigt, wer mit der Swisslos einen ent-
         Produkten (im folgenden Online-Produkte)1                            sprechenden Spielvertrag abgeschlossen
         teilzunehmen. Die vorliegenden Bestimmun­                            hat. Ein solcher kommt zustande, wenn
         gen regeln die ausschliesslich im Swisslos-
                                                                              • die Teilnahmedaten3 über das sich in ei-
         Vertragsgebiet2 erfolgende Teilnahme an
                                                                                ner Verkaufsstelle befindende Online-
         diesen Produkten.
                                                                                Terminal zwecks Übermittlung an die
                                                                                Swisslos eingegeben worden sind,
         1.2
                                                                              • die Teilnahmedaten auf dem zentralen
         Die vorliegenden Bedingungen für die Teil-
                                                                                Spielsystem der Swisslos gespeichert
         nahme über Swisslos-Verkaufsstellen (nach-
                                                                                worden sind, eine Spielbestätigungs-
         stehend die «Verkaufsstellen-Teilnahmebe-
                                                                                quittung (Art. 7) ausgedruckt und dem
         dingungen») ergänzen die Teilnahmebedin-
                                                                                Teilnehmer ausgehändigt wurde, und
         gungen der einzelnen Produkte. Im Fall von
                                                                                wenn
         Widersprüchen zu diesen gehen die nach-
         folgenden Bestimmungen als Spezialrege-                              • der Teilnehmer den Spieleinsatz (Art. 5)
         lung vor.                                                              geleistet hat.

                                                                              2.2
                                                                              Nehmen mehrere Teilnehmer als Tippge-
                                                                              meinschaft (Art. 4) an Online-Produkten teil,
                                                                              wird der Spielvertrag mit derjenigen Person
                                                                              abgeschlossen, welche an der Verkaufs-
                                                                              stelle gemäss Art. 2.1 auftritt und den
                                                                              Spieleinsatz leistet. Mit den übrigen Teil-
                                                                              nehmern kommen die Spielverträge jeweils
                                                                              mit Erhalt der Spielbestätigungsquittung
                                                                              (Art. 7) zustande.

         1
             Online-Produkte sind: Swiss Lotto, Joker, EuroMillions, Super-Star, Sporttip und Subito!
         2
             ZH, BE, LU, UR, SZ, OW, NW, GL, ZG, SO, BS, BL, SH, AI, AR, SG, GR, AG, TG, TI, Fürstentum Liechtenstein
         3
             Teilnahmedaten sind: Die jeweiligen Voraussagen des Teilnehmers bzw. die generierten Quick-Tips, gegebenenfalls
             die Nummer des gewählten Systems, die Anzahl gewählter Ziehungen (Gültigkeitsdauer des Spielscheins bzw.
             Quicktips) sowie das Datum der Ziehung, an welcher der Teilnehmer teilnimmt (im Falle von Dauerteilnahmen die
             Daten der ersten und der letzten Ziehung, an denen teilgenommen wird), Datum und Uhrzeit des Eingangs der
             Daten bei der Swisslos, die Bestätigung des geleisteten Spieleinsatzes und die allfällige Teilnahme bei Joker und
             Super-Star samt der entsprechenden Nummer (Joker) oder Zeichen-Kombination (Super-Star).
                                                                                                                                 3

TB_POS_Verkauf_D_A5_15-7-2018.indd 3                                                                                             13.08.18 15:50
2.3                                             3.4
         Die Vorschrift von Art. 6 bleibt vorbehalten.   Die geleisteten Einsätze werden automa-
                                                         tisch immer auf die zum Abgabezeitpunkt
         2.4                                             zur Einzahlung freigegebenen Ziehung/en
                                                         gespielt. Davon ausgenommen sind die
         Mit dem Abschluss eines Spielvertrags mit
                                                         Sportwetten. Wird bei den Sportwetten ein
         der Swisslos anerkennt der Teilnehmer vor-
                                                         Spieleinsatz erst nach Annahmeschluss
         behaltlos die vorliegenden Teilnahmebedin-
                                                         geleistet, werden die Teilnahmeanfragen
         gungen sowie sämtliche weiteren mass-
                                                         nicht berücksichtigt.
         geblichen Bestimmungen von Swisslos für
         die Teilnahme an den in Art. 1 aufgeführten
         Online-Produkten.
                                                         Art. 4   Tippgemeinschaften

                                                         4.1
         Art. 3   Abgabe der Teilnahmedaten
                  und Korrekturen                        Bei gewissen Spielen können zwei bis zehn
                                                         Teilnehmer als Tippgemeinschaft teilnehmen.
         3.1
                                                         Die Teilnehmer einer Tippgemeinschaft ha-
         Der Teilnehmer gibt seine Teilnahmedaten        ben ihre Rechtsverhältnisse unter sich zu
         innerhalb der gesetzten Fristen mit Hilfe von   regeln. Eine Haftung von Swisslos wird
         physischen oder elektronischen Datenträ-        ausdrücklich ausgeschlossen.
         gern oder mündlich ab.

         3.2
                                                         Art. 5   Leistung des Spieleinsatzes
         Der Teilnehmer ist alleine verantwortlich für
         das korrekte Abgeben der Teilnahmedaten.        5.1
         Bei mangelhaften Angaben (z. B. fehlende
                                                         Der Spieleinsatz muss bei der Abgabe der
         Kreuze) können Korrekturen nötig sein.
                                                         entsprechenden Teilnahme geleistet werden.
         3.3                                             Leistet der Teilnehmer den Spieleinsatz
                                                         nicht, wird die Registrierung allfällig bereits
         In Fällen, in denen das Verkaufsstellen-
                                                         eingegebener Daten annulliert und der Spiel-
         Personal dem Teilnehmer bei der Abgabe
                                                         vertrag kommt nicht zustande (Art. 2).
         der Teilnahmedaten hilft, erfolgt dies ohne
         jegliche Verpflichtung dieses Personals zur
                                                         5.2
         Überprüfung der Korrektheit der Teilnahme-
         daten. Weder das Verkaufsstellen-Personal       Lediglich die von der Swisslos ausdrücklich
         noch die Swisslos übernehmen diesbezüg-         bezeichneten Verkaufsstellen sind autori-
         lich eine Haftung unter irgendeinem Rechts-     siert, von den Teilnehmern Spieleinsätze
         titel.                                          zwecks Weiterleitung an die Swisslos ent-

          4

TB_POS_Verkauf_D_A5_15-7-2018.indd 4                                                                 13.08.18 15:50
gegenzunehmen. Es ist ihnen untersagt, für       C. Quittungen
         die Spieleinsätze Kredite zu gewähren.
         Weiter ist es ihnen untersagt, von den Teil-
         nehmern ein die Spieleinsätze übersteigen-
         des Entgelt oder andere Gegenleistungen          Art. 7 Spielbestätigungsquittung
         zu verlangen.
                                                          7.1
                                                          Einzig die Spielbestätigungsquittung, welche
         Art. 6   Erfassung und Speicherung               dem Teilnehmer nach geleistetem Spielein-
                  der Teilnahmedaten                      satz ausgehändigt wird, berechtigt zur Ge-
                                                          winneinforderung.
         Sämtliche Teilnahmedaten werden am On-
         line-Terminal eingelesen oder eingegeben
                                                          7.2
         und an die Swisslos übermittelt. Im Hinblick
         auf ihre Auswertung werden sie im Rechen-        Im Falle, dass die auf der Spielbestätigungs­
         zentrum der Swisslos aufgezeichnet und           quittung bzw. Ersatzquittung aufgedruckten
         auf einem durch physischen oder digitalen        Teilnahmedaten nicht bei der Swisslos nach
         Verschluss entsprechend gesicherten Me-          den reglementarischen Bestimmungen ab-
         dium gespeichert und abgesichert. Nur die        gespeichert werden konnten, ist der Teil-
         auf dem Host der Swisslos ordnungsge-            nehmer im Interesse der Gewährleistung
         mäss nach den reglementarischen Vor-             der sicheren und voraussehbaren Durch-
         schriften abgespeicherten Teilnahmedaten,        führung der Online-Produkte und zum
         für welche der Spieleinsatz gemäss den           Schutz der Gesamtheit der Teilnehmer von
         vorliegenden Bestimmungen geleistet wur-         der Teilnahme ausgeschlossen.
         de, nehmen an den entsprechenden Spie-
         len teil und bilden die Basis für die Geltend-   7.3 Aushändigung
         machung eines allfälligen Gewinnes. Die
                                                          Der Teilnehmer erhält eine vom Online-Ter-
         Quick-Tips und die Replay-Zahl werden im
                                                          minal ausgedruckte Spielbestätigungsquit-
         Rechenzentrum der Swisslos generiert und
                                                          tung ausgehändigt, nachdem
         vergeben. Bei Subito! wird der Verkauf von
         vorgezogenen Teilnahmen in Form von Spiel-       • die Teilnahmedaten an die Swisslos über-
         aufträgen angelegt.                                mittelt worden sind (Art. 6) und
                                                          • der Teilnehmer seinen Spieleinsatz ge-
                                                            leistet hat (Art. 5).

                                                          7.4 Anzahl Spielbestätigungs-
                                                              quittungen
                                                          Pro Teilnehmer wird eine Spielbestätigungs-
                                                          quittung gemäss Art. 7.3 ausgehändigt.

                                                                                                    5

TB_POS_Verkauf_D_A5_15-7-2018.indd 5                                                                13.08.18 15:50
Bei Tippgemeinschaften erhält der Teilneh-      • der bei richtiger Voraussage fällige Ge-
         mer, der den Spieleinsatz geleistet hat, so       winnbetrag.
         viele Spielbestätigungsquittungen, wie auf
         dem Spielschein Teilnehmer angekreuzt           7.5.3 Subito!
         sind.
                                                         Die Spielbestätigungsquittung für Subito!
                                                         beinhaltet insbesondere folgende Angaben:
         7.5 Inhalt
                                                         • die Teilnahmedaten
         7.5.1 Swiss Lotto, EuroMillions mit
                                                         • Datum und Uhrzeit des Eingangs der
               2. Chance, Joker und Super-Star
                                                           Teilnahmedaten bei der Swisslos
         Die Spielbestätigungsquittung für die Teil-
                                                         • den zweizeiligen Identifikations-Code.
         nahme an Swiss Lotto, EuroMillions mit
         2. Chance, Joker und Super-Star beinhaltet
                                                         7.5.4
         insbesondere folgende Angaben:
                                                         Für alle Produkte gilt, dass nur Spielbestäti-
         • die Teilnahmedaten
                                                         gungsquittungen, auf denen der zweizeilige
         • Datum und Uhrzeit des Eingangs der            Identifikations-Code einwandfrei zu identifi-
           Teilnahmedaten bei der Swisslos               zieren ist, zum Nachweis der Teilnahme
                                                         sowie eines allfälligen Gewinnanspruches
         • den zweizeiligen Identifikations-Code
                                                         dienen.
         • bei der Teilnahme als Tippgemeinschaft
           die Anzahl Anteile, der Gesamtspielein-       7.6 Überprüfung der Spiel-
           satz sowie der anteilige Spieleinsatz             bestätigungsquittung durch den
                                                             Teilnehmer
         • im Falle von Extra EuroMillions-Ziehungen
           eine eindeutige neunstellige Buchstaben-
                                                         7.6.1 Swiss Lotto, EuroMillions mit
           Zahlen-Kombination (Extra Millions-Kom-
                                                               2. Chance, Joker und Super-Star
           bination) pro Voraussage respektive einen
           entsprechenden Bereich an Buchstaben-         Der Teilnehmer hat sofort nach Erhalt der
           Zahlen-Kombinationen.                         Spielbestätigungsquittung deren Richtigkeit
                                                         bzw. Vollständigkeit zu überprüfen, insbe-
         7.5.2 Sporttip                                  sondere ob
         Die Spielbestätigungsquittung beinhaltet ins-   • die auf der Spielbestätigungsquittung ab-
         besondere folgende Angaben:                       gedruckten Teilnahmedaten korrekt sind
         • die Teilnahmedaten                            • eine Replay-Zahl vermerkt ist (nur bei
                                                           Teilnahme an Swiss Lotto)
         • Datum und Uhrzeit des Eingangs der
           Teilnahmedaten bei der Swisslos               • im Falle einer Extra EuroMillions-Ziehung
                                                           pro getätigte Voraussage eine Extra
         • den zweizeiligen Identifikations-Code
                                                           Millions-Kombinationen aufgedruckt ist
         • die der Wette zugrunde liegende Quote

          6

TB_POS_Verkauf_D_A5_15-7-2018.indd 6                                                                13.08.18 15:50
• die Spielbestätigungsquittung einen le-      Tippgemeinschaft nur möglich, falls sämt­
           serlichen und vollständigen Identifika-      liche ausgehändigten Spielbestätigungs-
           tions-Code aufweist                          quittungen zusammen umgehend an der
                                                        Verkaufsstelle zurückgegeben werden.
         • bei der Teilnahme als Tippgemeinschaft
           die Anzahl der Spielbestätigungsquittun-     Es werden keine Reklamationen mehr ent-
           gen der angegebenen Anzahl Teilnehmer        gegengenommen bzw. Storni vorgenom-
           entspricht und die Anzahl der Anteile,       men, nachdem sich der Teilnehmer von der
           der Gesamteinsatz sowie der anteilige        Verkaufsstelle entfernt hat. Überdies wird
           Spieleinsatz korrekt sind.                   jegliche Haftung seitens der Swisslos und
                                                        der Verkaufsstellen ausgeschlossen, falls
         7.6.2 Sporttip und Subito!                     ein Storno nicht mehr möglich ist, weil die
                                                        Stornofrist (Fristablauf oder Annahme-
         Der Teilnehmer hat sofort nach Erhalt der
                                                        schluss) überschritten wurde oder die ent-
         Spielbestätigungsquittung deren Richtigkeit
                                                        sprechenden technischen Einrichtungen
         bzw. Vollständigkeit zu überprüfen, insbe-
                                                        nicht mehr verfügbar sind (z. B. infolge
         sondere ob
                                                        technischer Probleme, Schliessung der
         • die auf der Spielbestätigungsquittung ab­    Verkaufsstelle).
           gedruckten Teilnahmedaten korrekt sind
                                                        7.8 Aufbewahrung
         • die Spielbestätigungsquittung einen le-
           serlichen und vollständigen Identifika-      Im Hinblick auf die Geltendmachung eines
           tions-Code aufweist.                         allfälligen Gewinns bzw. einer Rückzahlung
                                                        hat der Teilnehmer die Spielbestätigungs-
         7.7 Beanstandungen                             quittung sorgfältig aufzubewahren. Er hat
                                                        sie vor übermässiger Hitze zu schützen, um
         Soweit der Teilnehmer Fehler oder Unstim-
                                                        die Lesbarkeit zu gewährleisten. Nur Spiel-
         migkeiten auf der Spielbestätigungsquit-
                                                        bestätigungsquittungen, auf denen der zwei-
         tung entdeckt, hat er dies sofort dem Ver-
                                                        zeilige Identifikations-Code einwandfrei zu
         kaufsstellenpersonal mitzuteilen. Neuerfas-
                                                        identifizieren ist, können zum Nachweis der
         sungen bzw. Neuübermittlungen der Daten
                                                        Teilnahme sowie eines allfälligen Gewinn-
         dürfen vom Verkaufsstellenpersonal nur ver-
                                                        bzw. Rückzahlungsanspruchs dienen. Nicht
         anlasst werden, wenn der Teilnehmer die
                                                        lesbare Spielbestätigungsquittungen gelten
         fehlerhafte Spielbestätigungsquittung dem
                                                        als ungültig.
         Verkaufsstellenpersonal zur Annullation aus-
         händigt. Die fehlerhaften Spielbestätigungs-
                                                        7.9 Massgeblichkeit der
         quittungen verbleiben anschliessend beim
                                                            abgespeicherten Daten
         Verkaufsstellenpersonal. Im Falle einer Re-
         play-Teilnahme am Swiss Lotto sind keine       Im Fall von Abweichungen zwischen den
         Annullationen bzw. Korrekturen der Spiel-      auf der Spielbestätigungsquittung aufge-
         bestätigungsquittung möglich.                  druckten Voraussagen bzw. Zahlen und den
                                                        bei der Swisslos nach den reglementari-
         Beanstandungen im Sinne des vorherge-
                                                        schen Vorschriften abgespeicherten Zahlen
         henden Absatzes sind bei der Teilnahme als

                                                                                                7

TB_POS_Verkauf_D_A5_15-7-2018.indd 7                                                            13.08.18 15:50
sind die letztgenannten Daten massgebend.       Art. 9 Gewinneinforderungsquittung
         Für die Ansprüche des Teilnehmers im Fall
         von Abweichungen gelten die Bestimmun-          9.1
         gen von Art. 21.2.
                                                         Für die Einforderung eines Grossgewinns
                                                         (Art. 14) bzw. die Geltendmachung eines
                                                         Rückzahlungsanspruchs kann sich der Teil-
         Art. 8 Ersatzquittung                           nehmer von jeder Verkaufsstelle nach Vor-
                                                         lage der Spielbestätigungsquittung bzw.
         8.1                                             einer allfälligen Ersatzquittung eine spezielle
                                                         Gewinneinforderungsquittung generieren
         Hat ein Teilnehmer im Falle einer Dauerteil-
                                                         und zur Verfügung stellen lassen. Die Ge-
         nahme einen Gewinn erzielt, kann er diesen
                                                         winneinforderungsquittung ermöglicht dem
         unabhängig von der Höhe während der
                                                         Teilnehmer die Geltendmachung des Ge-
         Laufzeit der entsprechenden Spielteilnah-
                                                         winns, ohne dass er die zu Grunde liegende
         me geltend machen. In diesem Fall wird ihm
                                                         Spielbestätigungsquittung bzw. Ersatzquit-
         von jeder Verkaufsstelle bzw. von der
                                                         tung für die Gewinneinforderung aus der
         Swisslos gegen Vorweisung und Honorie-
                                                         Hand geben muss.
         rung der Spielbestätigungsquittung (d. h.
         Auszahlung des Gewinns und Einlösung
                                                         9.2
         allfälliger Replay-Gewinne bzw. Ausstellung
         einer Gewinneinforderungsquittung gemäss        Der Teilnehmer hat sofort nach Erhalt der
         Art. 8) eine Ersatzquittung ausgehändigt.       Gewinneinforderungsquittung deren Rich-
         Damit verliert die Spielbestätigungsquittung    tigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen,
         zugunsten der Ersatzquittung ihre Gültig-       insbesondere ob die Gewinneinforderungs-
         keit. Im Falle der Geltendmachung eines         quittung einen lesbaren Identifikations-Code
         weiteren Gewinns während der Laufzeit ei-       aufweist. Im Übrigen gelten die Bestimmun-
         ner Dauerteilnahme kann die Ersatzquittung      gen von Art. 7 sinngemäss.
         ihrerseits gegen eine neue Ersatzquittung
         eingelöst werden, wobei dabei die zuerst        9.3
         ausgestellte Ersatzquittung ihre Gültigkeit
                                                         Sobald eine Gewinneinforderungsquittung
         verliert.
                                                         generiert worden ist, stellt diese allein das
                                                         anspruchsberechtigende Dokument für die
         8.2
                                                         Einforderung eines Gewinns dar. Die An-
         Die Ersatzquittung beinhaltet die in Art. 7.5   spruchsberechtigung dieses Dokuments
         aufgelisteten Angaben der Spielbestäti-         verfällt mit der Übertragung der entspre-
         gungsquittung. Bezüglich der Bedeutung          chenden Daten über das Verkaufsstellen-
         der Ersatzquittung sowie der daraus flies­      terminal oder sobald das Dokument der
         senden Rechte und Obliegenheiten des            Swisslos vorgelegt wird. Die Regelung von
         Teilnehmers gelten sinngemäss die Bestim-       Art. 18 bleibt vorbehalten.
         mungen von Art. 7.

          8

TB_POS_Verkauf_D_A5_15-7-2018.indd 8                                                                 13.08.18 15:50
10. Geldwerte Gutscheine (Vouchers)           stimmungen von Art. 7 sinngemäss. Verän-
                                                       derte oder beschädigte Vouchers, auf wel-
         10.1                                          chen eines oder mehrere Identifizierungs-
                                                       elemente, aus welchem Grund auch immer,
         Gewisse Verkaufsstellen sind mit Selbstbe-
                                                       unlesbar sind, können nicht ausbezahlt, er-
         dienungsgeräten ausgestattet. Bei diesen
                                                       setzt oder zurückerstattet werden.
         Geräten handelt es sich um online mit dem
         zentralen Spielsystem verbundene Termi-
                                                       10.5
         nals, womit ohne Mithilfe des Verkaufsstel-
         lenpersonals im gleichen Rahmen wie mit       Vouchers, die nicht innerhalb von 26 Wo-
         Hilfe des Personals Spielteilnahmen mög-      chen vom Ausstellungsdatum an gerechnet
         lich sind. Weiter ermöglichen die Selbst­     geltend gemacht werden, verfallen zu
         bedienungsgeräte Gewinnabfragen sowie         Gunsten des Zweckes der Swisslos.
         Gewinnauszahlungen bis max. CHF 1000.–
         und sie stellen geldwerte Gutscheine (nach-
         folgend als Vouchers bezeichnet) aus.

         10.2
                                                       D. Gewinne
         Vouchers können beim Verkaufsstellenper-
         sonal in Bargeld gewechselt oder beim
         Verkaufsstellenpersonal sowie am Selbst-
         bedienungsgerät zur Leistung von Spielein-    1. Allgemeine Voraussetzungen
         sätzen verwendet werden.
                                                       Art. 11 Quittungsvorlage
         10.3
                                                       11.1
         Ein Voucher enthält insbesondere folgende
         Angaben:                                      Der gewinnberechtigte Teilnehmer hat zur
                                                       Geltendmachung seines Gewinns das Ori-
         • Datum und Uhrzeit der Ausgabe
                                                       ginal entweder der Spielbestätigungs­
         • Identifikations-Code (Voucher-Code)         quittung bzw. der letzten Ersatzquittung
                                                       (Art. 7 und 8) oder – im Falle eines Gewinns
         • die Höhe des Werts (Frankenbetrag)
                                                       gemäss Art. 14 – der Gewinneinforderungs-
         • das Ablaufdatum.                            quittung (Art. 9) vorzuweisen (Anspruchs-
                                                       beleg). Die Spielbestätigungsquittung hat
         10.4                                          nur solange einen Wert, als dafür keine
                                                       Ersatzquittung(en) oder Gewinneinforde-
         Der Teilnehmer hat sofort nach Erhalt die
                                                       rungsquittung(en) ausgestellt worden sind.
         Richtigkeit und Vollständigkeit des Vou-
         chers zu überprüfen, insbesondere ob der
         Voucher einen lesbaren Identifikations-
         Code aufweist. Im Übrigen gelten die Be-

                                                                                                9

TB_POS_Verkauf_D_A5_15-7-2018.indd 9                                                            13.08.18 15:50
11.2                                           11.5
         Die von Swisslos ausgegebenen Spielbe-         Im Swisslos-Vertragsgebiet können nur
         stätigungsquittungen für eine Spielgemein-     ­Gewinne geltend gemacht und ausbezahlt
         schaft berechtigen zur selbstständigen Gel-     werden, die auf Quittungen beruhen, die
         tendmachung des Gewinns nach Massga-            von der Swisslos gemäss den produkte-
         be des jeweiligen Anteils am Gesamt-            spezifischen und den vorliegenden Ver-
         spieleinsatz. Der Gewinn wird zu gleichen       kaufsstellen-Teilnahmebedingungen aus-
         Teilen auf die Anteile verteilt.                gestellt wurden. Im Swisslos-Vertragsge-
                                                         biet erzielte Gewinne können nicht im Ver-
         11.3                                            tragsgebiet der Loterie Romande geltend
                                                         gemacht werden, im Falle von EuroMillions-
         Eine Gewinnberechtigung ist ausgeschlos-
                                                         Gewinnen auch nicht im Vertragsgebiet
         sen, wenn die Eintragungen auf dem betref-
                                                         einer anderen EuroMillions-Lotterieorgani-
                                                         ­
         fenden Anspruchsbeleg aus irgendeinem
                                                         sation.
         Grund durch das Online-System nicht gele-
         sen werden können bzw. an diesen Eintra-
         gungen irgendwelche Änderungen oder
         Manipulationen vorgenommen worden sind.        Art. 12 Fristen
         Insbesondere der zweizeilige Identifika-
         tions-Code auf dem Anspruchsbeleg muss         12.1
         einwandfrei identifizierbar sein.
                                                        Gewinne können nach der Gewinnauswer-
                                                        tung (Zeitpunkt der Auszahlfreigabe) wäh-
         11.4
                                                        rend 26 Wochen geltend gemacht werden.
         Eine Gewinnberechtigung ist darüber hin-
         aus ausgeschlossen, wenn die auf dem           12.2
         oder den betreffenden Anspruchsbeleg(en)
                                                        Bei den Sporttip-Wetten können Gewinne
         aufgedruckten Daten nicht mit den Daten
                                                        und Rückzahlungsansprüche erst geltend
         übereinstimmen, die unter dem gleichen
                                                        gemacht werden, wenn das letzte auf
         Identifikations-Code im Rechenzentrum bei
                                                        der Spielbestätigungsquittung aufgeführte
         der Swisslos abgespeichert worden sind.
                                                        Sportereignis zur Auszahlung freigegeben
         Für die Gewinnberechtigung sind im Inter-
                                                        wurde.
         esse der Gewährleistung der sicheren und
         voraussehbaren Durchführung der Ziehun-        Mehrere Gewinne bzw. Rückzahlungsan-
         gen bzw. Gewinnanzeigen bzw. Ausspie-          sprüche im Rahmen einer Sporttip-Quittung
         lungen und zum Schutz der Gesamtheit der       können nur gesamthaft eingelöst werden.
         Teilnehmer diesfalls einzig die bei Swisslos
         aufgezeichneten Daten massgeblich. Dies        12.3
         gilt ebenfalls dann, wenn die Daten bei
                                                        Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wo-
         Swisslos mit dem Status storniert gespei-
                                                        chen vom Datum der öffentlichen Bekannt-
         chert sind.
                                                        machung der Gewinnauswertungsergeb-

         10

TB_POS_Verkauf_D_A5_15-7-2018.indd 10                                                           13.08.18 15:50
nisse geltend gemacht werden, verfallen        benen Briefs zu senden. Für die Gewinn-
         zugunsten des Zweckes der Swisslos.            auszahlung muss der Teilnehmer Name
                                                        und Vorname, genaue Adresse sowie eine
         12.4                                           Zahlungsverbindung auf der dafür vorgese-
                                                        henen Rückseite der Spielbestätigungsquit-
         Im Falle der Dauerteilnahme ist der Gewinn
                                                        tung oder der Ersatzquittung bzw. der Vor-
         innerhalb der in Art. 12.1 genannten Frist
                                                        derseite der Gewinneinforderungsquittung
         geltend zu machen, gerechnet ab dem Da-
                                                        angeben.
         tum der öffentlichen Bekanntmachung der
         Gewinnauswertungsergebnisse der Ziehung,
         bei welcher der betreffende Gewinn ange-
         fallen ist.                                    Art. 14 Gewinne über CHF 1000.–
                                                        Einzelgewinne über CHF 1000.– bzw. im
                                                        Falle von Tippgemeinschaften Anteile von
         2. Gewinne                                     Einzelgewinnen über CHF 1000.– können
                                                        nur zentral bei der Swisslos unter Vorlage
         Art. 13 Gewinne bis maximal                    des Originals entweder der Spielbestäti-
                 CHF 1000.–                             gungsquittung (Art. 7) oder, wenn erstellt,
                                                        der Ersatzquittung (Art. 8) bzw. der Gewinn­
         13.1                                           einforderungsquittung (Art. 9) geltend ge-
                                                        macht werden. Im Übrigen gelten die Be-
         Einzelgewinne bis max. CHF 1000.– kön-         stimmungen von Art. 11.4. Der Teilnehmer
         nen gegen Abgabe der Spielbestätigungs-        trägt das Risiko der ordnungsgemässen
         quittung (Art. 7) bzw. der Ersatzquittung      Übermittlung seines Anspruchsbelegs an
         (Art. 8) bei jeder beliebigen Verkaufsstelle   den Sitz der Swisslos. Dem Teilnehmer wird
         im Swisslos-Vertragsgebiet eingelöst wer-      daher empfohlen, diese Quittungen aus Si-
         den, soweit diese über die erforderliche Li-   cherheitsgründen mittels eingeschriebenen
         quidität verfügt. Subito!-Gewinne können       Briefs zu senden. Für die Auszahlung bzw.
         nur an Subito!-Verkaufsstellen geltend ge-     Einlösung von allfälligen Gewinnen muss
         macht werden.                                  der Teilnehmer Name und Vorname, ge-
                                                        naue Adresse sowie eine Zahlungsverbin-
         13.2                                           dung auf der dafür vorgesehenen Rückseite
         Gewinne im Sinne von Art. 13.1 können          der Spielbestätigungsquittung bzw. der Er-
         auch direkt bei der Swisslos unter Vorlage     satzquittung angeben.
         des Original-Anspruchsbelegs zur Auszah-
         lung geltend gemacht werden. Der Teilneh-
         mer trägt das Risiko der ordnungsgemäs­
         sen Übermittlung seines Anspruchsbelegs
         an den Sitz der Swisslos. Dem Teilnehmer
         wird daher empfohlen, diese Quittungen
         aus Sicherheitsgründen mittels eingeschrie-

                                                                                                11

TB_POS_Verkauf_D_A5_15-7-2018.indd 11                                                            13.08.18 15:50
3. Replay-Gewinne (Swiss Lotto)               mer trägt das Risiko der ordnungsgemäs­
                                                       sen Übermittlung seines Anspruchsbelegs
         Art. 15 Gewinneinlösung bei den               an den Sitz der Swisslos. Dem Teilnehmer
                 Verkaufsstellen im Swisslos-          wird daher empfohlen, diese Quittungen
                 Vertragsgebiet                        aus Sicherheitsgründen mittels eingeschrie-
                                                       benen Briefs zu senden.
         Replay-Gewinne (Gewinne in Form von
         Quick-Tips) können bei jeder beliebigen       16.2
         Verkaufsstelle im Swisslos-Vertragsgebiet
         gegen Vorweisung der Spielbestätigungs-       Nach Ablauf der Laufzeit der eingesandten
         quittung (Art. 7) bzw. der Ersatzquittung     Quittung wird automatisch die gewonnene
         (Art. 8) geltend gemacht werden. Nach er-     Anzahl Replay-Quick-Tips mit Teilnahme-
         folgtem Einlesen des betreffenden An-         berechtigung an einer darauffolgenden
         spruchsbelegs durch das Online-Terminal       Swiss Lotto-Ziehung vergeben, nachdem
         wird automatisch die gewonnene Anzahl         der Einforderungsbeleg bei Swisslos einge-
         Replay-Quick-Tips mit Teilnahmeberechti-      gangen und bearbeitet worden ist. Der
         gung an der darauffolgenden Swiss Lotto-      Teilnehmer erhält in Briefform eine Teilnah-
         Ziehung vergeben und dem Teilnehmer ei-       mebestätigung, welche insbesondere fol-
         ne vom Online-Terminal ausgedruckte neue      gende Angaben enthält:
         Spielbestätigungsquittung ausgehändigt.       • die Anzahl der gewonnenen Quick-Tips
         Ein Replay-Gewinn wird auch immer dann
         gemäss den vorstehenden Bestimmungen          • die vom Rechenzentrum der Swisslos
         bei jeder Verkaufsstelle im Swisslos-Ver-       generierten Quick-Tips
         tragsgebiet automatisch eingelöst, wenn       • gegebenenfalls die Nummer des vom
         eine Spielbestätigungsquittung oder Ersatz­     Teilnehmer gewählten Systems, in wel-
         quittung, die den Anspruch auf einen oder       chem der Replay-Gewinn angefallen ist
         mehrere Replay-Gewinne verkörpert, zwecks
         Geltendmachung eines Swiss Lotto- und/        • die von der Swisslos per Zufallsgenera-
         oder Joker-Gewinns zwecks Ausstellung           tor vergebene Replay-Zahl
         einer Gewinneinforderungsquittung vorge-      • das Datum der Ziehung, an welcher der
         legt wird.                                      Teilnehmer mit seinem Replay-Gewinn
                                                         teilnimmt.

         Art. 16 Gewinneinlösung bei Swisslos

         16.1
         Replay-Gewinne können auch direkt bei der
         Swisslos durch Einsendung der Originale
         der Spielbestätigungsquittung bzw. der Er-
         satzquittung eingelöst werden. Der Teilneh-

         12

TB_POS_Verkauf_D_A5_15-7-2018.indd 12                                                           13.08.18 15:50
4. Gewinnauszahlung                             18.2
                                                         Im Falle von fristgerecht geltend gemachten
         Art. 17 Durch die Verkaufsstellen               und rechtsgültig entstandenen Geldgewin-
                 im Swisslos-Vertragsgebiet              nen und Rückzahlungsansprüchen erfolgt
                                                         die Auszahlung gemäss den schriftlichen
         17.1                                            Instruktionen des den jeweils gültigen An-
         Die Verkaufsstellen im Swisslos-Vertrags-       spruchsbeleg vorweisenden Inhabers (Art.
         gebiet zahlen die bei ihnen geltend ge-         18.1) innert 30 Tagen seit Empfang des
         machten Gewinne (Art. 13.1) im Namen der        Anspruchsbelegs. Für Einzelgewinne über
         Swisslos und in Erfüllung deren Auszah-         CHF 1000.– erhält der Teilnehmer einen
         lungspflicht unter Vorbehalt der verfügba-      Verrechnungssteuerausweis. Im Falle von
         ren Liquidität dem den jeweils gültigen An-     Tippgemeinschaften erhält der Teilnehmer
         spruchsbeleg vorweisenden Inhaber aus.          für seinen Gewinnanteil einen Verrechnungs-
                                                         steuerausweis zugestellt.
         17.2                                            Im Falle von fristgerecht geltend gemachten
         Für die Gewährung von Replay-Gewinnen           und rechtsgültig entstandenen Replay-Ge-
         gilt die Bestimmung von Art. 15.                winnen erfolgt die Gewährung der Quick-
                                                         Tips innerhalb von 30 Tagen ab Eingang
                                                         des betreffenden Anspruchsbelegs bei der
                                                         Swisslos mittels schriftlicher Teilnahme-
         Art. 18 Durch die Swisslos                      bestätigung gemäss Art. 16.2. Die Zustel-
                                                         lung erfolgt an die Adresse des den jeweils
         18.1                                            gültigen Anspruchsbeleg vorweisenden In-
         Im Falle von                                    habers (Art. 16.1).

         • Gewinnen bis maximal CHF 1000.–, die          18.3
           direkt bei Swisslos geltend gemacht
           werden (Art. 13.2),                           Falls ein Teilnehmer geltend macht, eine
                                                         von einer Verkaufsstelle im Swisslos-Ver-
         • Gewinnen über CHF 1000.– (Art. 14) und        tragsgebiet ausgedruckte Gewinneinforde-
         • Replay-Gewinnen (Art. 16)                     rungsquittung an den Sitz der Swisslos ge-
                                                         schickt zu haben, diese dort aber nicht
         erfüllt die Swisslos ihre Pflicht zur Auszah-   eingetroffen ist, und eine entsprechende
         lung der Gewinne bzw. zur Gewährung ei-         Spielbestätigungsquittung oder Ersatzquit-
         nes oder mehrerer Replay-Quick-Tips mit         tung vorweisen kann, so kann diese als Er-
         befreiender Wirkung, wenn sie die Auszah-       satz-Anspruchsbeleg beigezogen werden.
         lung an den bzw. die Gewährung zuguns-          Nach Ablauf der Verfallzeit (Art. 12) erfolgt
         ten des den jeweils gültigen Anspruchsbe-       die Gewinnauszahlung bzw. die Rückzah-
         leg vorweisenden Inhaber vornimmt.              lung an den den Ersatz-Anspruchsbeleg
                                                         vorweisenden Inhaber, es sei denn, der ei-
                                                         gentliche Anspruchsbeleg sei andernorts

                                                                                                  13

TB_POS_Verkauf_D_A5_15-7-2018.indd 13                                                              13.08.18 15:50
wieder zum Vorschein gekommen. In die-         tendmachung von Rückzahlungsansprüchen
         sem Fall gelten die Bestimmungen von           aus der Teilnahme an Sporttip-Wetten. Die
         Art. 19.                                       Rückzahlungen erfolgen stets verrechnungs­
                                                        steuerfrei. Sie können entweder bei einer
                                                        Verkaufsstelle im Swisslos-Vertragsgebiet
                                                        (bis CHF 1000.–) oder zentral bei der
         Art. 19 Bestreitung der
                                                        Swisslos geltend gemacht werden. Sie sind
                 Gewinnberechtigung
                                                        innerhalb von 26 Wochen vom Datum der
         Sollte die Swisslos vor Auszahlung eines       öffentlichen Bekanntmachung des Tages
         Gewinns bzw. Einlösung eines Replay-           des Auswertungsergebnisses an geltend zu
         Quick-Tips darüber informiert werden, dass     machen, ansonsten die Ansprüche zuguns-
         die Berechtigung an einem Anspruchsbeleg       ten des Zweckes der Swisslos verfallen.
         bestritten wird, so ist sie berechtigt, die
         Auszahlung bzw. Einlösung auszusetzen
         und dem Ansprecher eine Frist anzusetzen,
                                                        Art. 21 Haftung von Swisslos
         um sein besseres Recht zu beweisen oder
         nachzuweisen, dass die Frage der Berech-
                                                        21.1
         tigung am Anspruchsbeleg Gegenstand
         ­eines Gerichtsverfahrens bildet.              Der Teilnehmer ist alleine dafür verantwort-
                                                        lich, dass die auf der Spielbestätigungsquit-
         Die Swisslos entscheidet endgültig auf-
                                                        tung aufgedruckten Teilnahmedaten korrekt
         grund der vorgelegten Beweismittel. Im
                                                        sind. Eine Haftung von Swisslos ist, insbe-
         Falle der Anhängigmachung eines Gerichts-
                                                        sondere auch in den in Art. 3.3 genannten
         verfahrens durch den Ansprecher wartet
                                                        Fällen, unter allen Rechtstiteln ausge-
         die Swisslos das Vorliegen des rechtskräfti-
                                                        schlossen.
         gen Entscheides ab.
                                                        21.2
                                                        Können die Teilnahmedaten aus irgendeinem
                                                        Grund nicht so an die Swisslos weitergelei-
                                                        tet bzw. bei dieser abgespeichert werden,
         E. Rückzahlungen, Haftung,                     dass der Inhaber der Spielbestätigungs-
            Promotionen und                             quittung bzw. einer allfälligen Ersatzquit-
            Schlussbestimmungen                         tung gemäss diesen Verkaufsstellen-Teil-
                                                        nahmebedingungen keine Gewinnberechti-
                                                        gung geltend machen kann, oder kann eine
         Art. 20 Rückzahlungen                          grundsätzlich gewinnberechtigte Spielbe-
                                                        stätigungsquittung oder Ersatzquittung bzw.
         Die vorstehenden Bestimmungen über die         eine Gewinneinforderungsquittung bei der
         Geltendmachung von Gewinnen (Art. 13 bis       Vorweisung zur Zahlung (Art. 11) aus irgend­
         16) und deren Auszahlung (Art. 17 und 18)      einem Grund nicht honoriert werden (vgl.
         gelten sinngemäss auch bezüglich der Gel-      insbesondere Art. 6 und 11.3), so be-

         14

TB_POS_Verkauf_D_A5_15-7-2018.indd 14                                                             13.08.18 15:50
schränkt sich die Haftung der Swisslos auf        21.5
         die Rückerstattung des vom Teilnehmer
                                                           Jeweils nach der öffentlichen Bekanntma-
         geleisteten Spieleinsatzes bzw. die Gewäh-
                                                           chung der Ziehungsergebnisse publiziert
         rung eines Ersatz-Replay-Quick-Tips. In
                                                           die Swisslos über die elektronischen Infor-
         diesen Fällen ist jede weitergehende Haf-
                                                           mationskanäle (ISP, Internet, Online-Termi-
         tung von Swisslos oder einer Verkaufsstelle
                                                           nal) und mit einer Medienmitteilung die ge-
         ausgeschlossen. In Fällen, in denen der
                                                           schätzte Erstranggewinnsumme der folgen-
         Mangel lediglich eine Replay-Zahl betrifft,
                                                           den Ziehung. Die geschätzte Erstrangge-
         besteht keinerlei Anspruch auf Rückerstat-
                                                           winnsumme wird als Jackpot bezeichnet
         tung oder Ersatz.
                                                           und ist unverbindlich. Die Angabe erfolgt
         Der Spieleinsatz wird unter der Bedingung         ohne Gewähr. Eine Haftung für die fehler-
         zurückerstattet bzw. der Ersatz-Replay-           hafte Publikation des Jackpots wird ausge-
         Quick-Tip unter der Bedingung gewährt,            schlossen.
         dass der Teilnehmer den Nachweis der
         ordnungsgemässen Spielteilnahme er-
         bringt. Es erfolgt keine Rückerstattung oder
                                                           Art. 22 Promotionen
         kein Ersatz, wenn an einer Quittung irgend-
         welche Manipulationen vorgenommen wur-            Die Swisslos behält sich vor, im Rahmen
         den (Art. 11.3). Betrifft der Mangel einzig die   von Promotionen bzw. Werbeveranstaltun-
         Replay-Zahl, entfällt der Anspruch auf            gen (nachfolgend gemeinsam «Promotio-
         Rückerstattung oder Ersatz.                       nen») Promotionsgewinne an Teilnehmer,
                                                           welche die von der Swisslos für die jeweili-
         21.3                                              ge Promotion festgelegten Kriterien erfül-
                                                           len, abzugeben oder zu verlosen. Auslöser
         Der Teilnehmer trägt das Risiko der ord-
                                                           für die Zuteilung der Promotionsgewinne
         nungsgemässen Übermittlung seines An-
                                                           gemäss den von der Swisslos festgelegten
         spruchsbelegs an den Sitz der Swisslos.
                                                           Kriterien ist die Teilnahme an einer Ver-
         Swisslos trifft unter keinen Umständen eine
                                                           kaufsstelle. Die Swisslos bestimmt die Art
         Haftung für den Fall, dass ein Anspruchs-
                                                           der Promotion, die entsprechende Gültig-
         beleg nicht an ihrem Sitz eintrifft. Die Be-
                                                           keitsdauer der Promotion, die an der jewei-
         stimmungen von Art. 18.3 bleiben vorbe-
                                                           ligen Promotion teilnehmenden Verkaufs-
         halten.
                                                           stellen und die Art der abgegebenen Pro-
                                                           motionsgewinne sowie die Kriterien zur
         21.4
                                                           Teilnahme. Im Rahmen einer Promotion
         Die vorgenannten Bestimmungen in den              nicht berücksichtigte Teilnehmer können
         Art. 21.1 bis 21.3 gelten auch für die Teil-      eine Teilnahme nicht verlangen. Die dem
         nehmer einer Tippgemeinschaft. Ausser-            Teilnehmer zugeteilten Promotionsgewinne
         dem ist eine Haftung von Swisslos bei             können von diesem nicht abgelehnt wer-
         Streitigkeiten unter Teilnehmern unter allen      den. Zugeteilte Promotionsgewinne können
         Rechtstiteln ausgeschlossen (Art. 4.1).           weder umgetauscht noch in bar ausbezahlt
                                                           werden. Sie sind auch nicht auf Dritte über-

                                                                                                   15

TB_POS_Verkauf_D_A5_15-7-2018.indd 15                                                               13.08.18 15:50
tragbar und dürfen nicht verkauft bzw. ver-
         steigert oder verschenkt werden (ausge-
         nommen Sachpreise). Promotionsgewinne
         können nur im Rahmen ihrer zeitlichen
         ­sowie produktbezogenen Gültigkeit einge-
          setzt werden.

         Art. 23 Schlussbestimmungen

         23.1
         Die vorliegenden Teilnahmebedingungen
         gelten ab dem 15. Juli 2018. Auf diesen
         Zeitpunkt hin verlieren sämtliche früher er-
         lassenen Bestimmungen ihre Gültigkeit. Die
         Swisslos behält sich Änderungen der vor­
         liegenden Verkaufsstellen-Teilnahmebedin-
         gungen vor.

         23.2
         Weicht die französische, die italienische
         oder die englische Fassung der vorliegen-
         den Teilnahmebedingungen von der deut-
         schen Fassung ab, ist allein die deutsche
         Ausgabe massgebend.

         23.3
         Die Teilnahmebedingungen einschliesslich
         allfälliger Nachträge können bei der Swiss-
         los, Postfach, 4002 Basel, oder via die offi-
         zielle Internet-Seite www.swisslos.ch bezo-
         gen werden.

         16

TB_POS_Verkauf_D_A5_15-7-2018.indd 16                    13.08.18 15:50
TB_POS_Verkauf_D_A5_15-7-2018.indd 17   13.08.18 15:50
TB_POS_Verkauf_D_A5_15-7-2018.indd 18   13.08.18 15:50
Sie können auch lesen