BEGRÜNDUNG mit Umweltbericht - Bebauungsplan "Bachgärten Flst. 203 & 204" in Weikersheim-Schäftersheim

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BEGRÜNDUNG mit Umweltbericht - Bebauungsplan "Bachgärten Flst. 203 & 204" in Weikersheim-Schäftersheim
Bebauungsplan
 „Bachgärten Flst. 203 & 204“
in Weikersheim-Schäftersheim

      BEGRÜNDUNG
     mit Umweltbericht
 Stand: Öffentliche Auslegung, Februar 2021
BEGRÜNDUNG mit Umweltbericht - Bebauungsplan "Bachgärten Flst. 203 & 204" in Weikersheim-Schäftersheim
B e b a u u n g s p l a n B a c h gä r t e n F l s t . 2 0 3 & 2 0 4 in W e ik e r s h e i m - S c h ä ft e r s h e im
- Begründung -

Inhaltsverzeichnis:

1       Anlass der Planaufstellung ____________________________________________________3

2       Beschreibung des Planungsbereichs ____________________________________________3

3       Übergeordnete Planungen _____________________________________________________4

3.1     Regionalplan Heilbronn-Franken 2020 _____________________________________________4

3.2     Rechtskräftiger Flächennutzungsplan ______________________________________________4

4       Darstellung des Bedarfs _______________________________________________________5

5       Planungsrechtliche Festsetzungen ______________________________________________6

5.1     Art und Maß der baulichen Nutzung _______________________________________________6

5.2     Grünflächen __________________________________________________________________6

6       Örtliche Bauvorschriften ______________________________________________________6

7       Erschließung ________________________________________________________________7

8       Entwässerung _______________________________________________________________7

9       Immissionen ________________________________________________________________7

10      Umweltbericht _______________________________________________________________8

10.1 Darstellung Bestand ___________________________________________________________9

10.2 Bewertung und Prognose ______________________________________________________11
        10.2.1 Schutzgut Landschaftsbild _______________________________________________________ 11
        10.2.2 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt _____________________________________ 11
        10.2.3 Schutzgut Fläche ______________________________________________________________ 12
        10.2.4 Schutzgut Boden _______________________________________________________________ 12
        10.2.5 Schutzgut Wasser ______________________________________________________________ 13
        10.2.6 Schutzgut Klima/Luft ____________________________________________________________ 13
        10.2.7 Schutzgut Mensch______________________________________________________________ 14
        10.2.8 Schutzgut Kultur-und Sachgüter ___________________________________________________ 14

10.3 Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes _______________________14

10.4 Naturschutzrechtlicher Eingriff- und Ausgleich ______________________________________15
        10.4.1 Bestandsaufnahme Plangebiet vorher ______________________________________________ 15
        10.4.2 Bestandsaufnahme Plangebiet nachher _____________________________________________ 16
        10.4.3 Planungsalternativen und Begründung der getroffenen Wahl _____________________________ 16

10.5 Zusammenfassung ___________________________________________________________17

10.6 Abwägung __________________________________________________________________17

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- Begründung -

1       Anlass der Planaufstellung
Die Zielstellung einer gesunden und ausgewogenen baulichen Weiterentwicklung der Stadt Weikers-
heim und ihrer Stadtteile erfordert auch die ausreichende Bereitstellung von Bauplätzen im Dorfbe-
reich. Damit soll insbesondere der im Rahmen der Flächennutzungsplanung ermittelte Bedarf an zu-
sätzlichem Wohnraum für die Eigenentwicklung gedeckt werden.

Eine junge Familie aus Schäftersheim plant den Bau eines Wohnhauses auf einem eigenen Grund-
stück im Bereich einer vorhandenen Bebauung in Schäftersheim. Die Stadt Weikersheim möchte mit
der Aufstellung des Bebauungsplans junge Einheimische mit attraktiven Wohnbauangeboten zu hal-
ten. Vor diesem Hintergrund hat der Gemeinderat der Stadt Weikersheim am 28.05.2020 den Aufstel-
lungsbeschluss für den Bebauungsplan "Bachgärten Flst. 203 & 204" in Schäftersheim gefasst.

Ziel dieses Bebauungsplanes ist es, den Bau eines Einfamilienwohnhauses im Bereich einer beste-
henden Kleingartenanlage zu ermöglichen.

2       Beschreibung des Planungsbereichs
Der Planungsbereich liegt am westlichen Ortsrand von Schäftersheim im unmittelbaren Anschluss an
die bereits bestehende Bebauung im Bereich der Kesselgasse".

                                                              Karte des LGL, RK 10

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- Begründung -

3       Übergeordnete Planungen

3.1 Regionalplan Heilbronn-Franken 2020

Das Plangebiet Bachgärten ist im Regionalplan 2020 teilweise dargestellt. Es schließt sich an die be-
stehende Siedlungsfläche an.

3.2 Rechtskräftiger Flächennutzungsplan

Die Flächen innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Bachgärten“ sind im
aktuell rechtskräftigen Flächennutzungsplan 3. Änderung 2017, teilweise als Mischgebiet ausgewiesen.

                                        Auszug aus dem rechtskräftigen FNP 2. Änderung

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4       Darstellung des Bedarfs
Die letzte Bereitstellung von Bauland in Schäftersheim erfolgte mit der Ausweisung des Bebauungspla-
nes „Feldertor II“. Das Baugebiet ist zwischenzeitlich erschlossen.
Seit der Erschließung des Baugebiets „Feldertor II“ im Sommer 2018 und der Aufstellung des Bebau-
ungsplanes „Bachgärten“ sind bereits alle 8 Bauplätze vergeben und 5 davon bebaut. Innerhalb des
Jahre 2021 werden diese Plätze alle bebaut sein.

Für den Ortsteil Schäftersheim besteht weiterhin ein dringender Bedarf an Wohnbauflächen. Daher wer-
den auch private Flächen immer wieder auf ihre Bebaubarkeit geprüft.

Vor der Planung wurden bereits viele Anfragen von Bauwilligen gestellt, wo in Schäftersheim gebaut
werden kann, da die vorhandenen Baugebiete bis auf wenige Plätze (die auch noch ausschließlich in
privater Hand sind) voll belegt sind. Bei den Interessenten handelt es sich ausschließlich um Bürger aus
Schäftersheim, die in ihrem Heimatort sesshaft bleiben möchten.

Dass Schäftersheim entgegen dem demografischen Wandel schon immer beständige Einwohnerzahlen
aufweist, zeigen die Zahlen der vergangenen Jahre, jeweils zum Stichtag 30.06.:

                        1995                622 EW
                        2000                693 EW
                        2005                729 EW
                        2010                724 EW
                        2015                701 EW
                        2016                718 EW
                        2017                718 EW
                        2018                726 EW
                        2019                733 EW
                        2020                737 EW

Als Prognose wird für die Stadt Weikersheim gemäß statistischem Landesamt bezogen auf das Zieljahr
2035 eine Zahl von 7.532 EW angenommen. Vom aktuellen Startwert 6/2020 mit 7.444 EW bedeutet
dies eine Steigerung um 1,18 %.

Als Alte Last stehen in Schäftersheim nur vereinzelte Objekte zur Verfügung. Im Hinblick auf das Pri-
vateigentum kann nicht davon ausgegangen werden, dass dieses Potential in kurzer Zeit auf dem freien
Markt zur Verfügung steht.

Anhand der Vorgaben zur Berechnung des Bedarfs des Wirtschaftsministeriums nur für den Ortsteil
Schäftersheim ergibt sich folgende Aufstellung:

 Einwohnerzahl (06/2020) gem. Einwohnerstatistik:                                                                        737 EW

 Erwartete Einwohnerzahl anhand der Prognoseentwicklung
 des statistischen Landesamtes für das Zieljahr 2035
                                                                                                                         750 EW
 (prozentual berechnet aus der Prognoseentwicklung
  des stat. Landesamtes für Weikersheim)

 fiktiver Einwohnerzuwachs (EZ-1)                                                            737 EW * 0,3 * 15 Jahre / 100 = 33 EW

 prognostizierte Einwohnerentwicklung (EZ-2)                                                 737 EW – 750 EW = +13 EW

 Als relativer Flächenbedarf ergibt sich EZ-1 + EZ-2                                         33 + 13 = 46 EW

 Der Flächenbedarf berechnet sich                                                            46 EW * 1 ha / 45 EW/ha =
 für Schäftersheim wie folgt:                                                                                  1,02 ha Flächenbedarf

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Die Aufstellung zeigt, dass für Schäftersheim ein rechnerischer Bedarf von rund 1 ha besteht. Hier ist
auch schon berücksichtigt, dass aufgrund der Lage des Ortsteils ein zusätzliches Potential für den Zu-
zug von Einwohnern aus Weikersheim vorhanden ist. In Weikersheim ist das Erweiterungspotential im
Bereich des Planetenwegs. Räumlich gesehen wächst diese Fläche in Richtung Schäftersheim, was
den Ortsteil auch für potentielle Interessenten für den Planetenweg interessant macht.

Daher ist für Schäftersheim der Bedarf an Wohnbauflächen gerechtfertigt um für die Einwohner die
Attraktivität des Ortsteils zu erhalten. Mit der Ausweisung des Baugebiets „Bachgärten“ kann teilweise
ein innerörtliches Potential begonnen werden. Mittelfristig wird sich dieser Bereich zu einem städtebau-
lichen Planbereich entwickeln.

5       Planungsrechtliche Festsetzungen

5.1 Art und Maß der baulichen Nutzung

Im Planbereich wird ein Allgemeines Wohngebiet nach §4 BauNVO ausgewiesen.
Allgemein zulässig sollen im Plangebiet nur Wohngebäude sein. Ausnahmsweise können nur nicht stö-
rende Gewerbebetriebe möglich sein, was beispielsweise die Einrichtung eines Büros ermöglichen
kann.

Die weiteren Nutzungen nicht erwünscht und sind für den Planbereich aufgrund der kleinen Größe, der
Leistungsfähigkeit der Erschließung und der Nachbarschaftsbeziehungen als unpassend zu werten.

Im gesamten Planbereich wird eine offene Bauweise nach §22(2) BauNVO festgelegt. Das Plangebiet
passt sich somit an die umliegende Bebauung an.

5.2 Grünflächen

Die Anordnung des Gebäudes erfolgt durch die Festsetzung von Baufenstern. Durch die entstehende
nicht überbaubare Grundstücksfläche zur nördlichen freien Landschaft bildet sich durch die gärtnerische
Anlegung der Freiflächen eine Eingrünung.

6       Örtliche Bauvorschriften
Das Plangebiet ist eine im rückwärtigen Bereich einer Ortsstraße liegende Kleingartensituation. Die
Gestaltung der Gebäude soll sich nach den ortbildtypischen Gegebenheiten orientieren.

Grundsätzlich werden Einschränkungen bei der Verwendung von reflektierenden, grellen oder leuch-
tenden Farben getroffen.

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7       Erschließung
Die verkehrstechnische Erschließung erfolgt über einen bestehenden Weg von der abzweigenden Orts-
straße Kesselgasse.

Aufgrund der Lage des Wegs entlang des Nassauer Bachs wird darauf hingewiesen, dass aufgrund des
§ 29 Abs. 3 Nr. 2 WG eine bauliche Verbreiterung des Weges im Gewässerrandstreifen nicht erfolgen
kann.

8       Entwässerung
Die Entwässerung des Gebietes soll im Mischsystem erfolgen. Hierfür wird ein Anschluss vom beste-
henden Kanalnetz in der Kesselgasse zum Plangebiet geführt.

Oberflächenwasser kann nach Prüfung und Erlaubnis durch das Umweltschutzamt in den Nassauer
Bach eingeleitet werden.

Leicht verschmutztes Dachflächenwasser soll nach Möglichkeit und Bodenbeschaffenheit versickern.
Das sonstige Schmutzwasser und auch das stärker verschmutzte Wasser aus den Verkehrsflächen soll
mit dem Mischwasserkanal abgeleitet werden.

9       Immissionen
Der Ortsteil Schäftersheim war früher auch im Bereich der Bachgasse stark landwirtschaftlich geprägt.
In den vergangenen Jahrzehnten wurden die Hofstellen aufgegeben, so dass entlang des Nassauer
Bachs keine Landwirtschaft mehr stattfindet.

An der Westseite des Planungsgebiets findet sich eine Hobbytierhaltung, die die Zahl und Art der Tiere
begrenzt ist.

Das Richtung Norden des Plangebiets vorhandene Wirtschaftsgebäude ist schon langjährig ein Wohn-
haus in dem keine gewerbliche Nutzung stattfindet.

Das Plangebiet ist daher keinen Geruchs- oder Lärmbelastungen aus dem unmittelbaren Umkreis durch
aktive Landwirtschaft ausgesetzt.

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10 Umweltbericht
Gemäß § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB ist bei der Aufstellung von Bauleitplänen für die Belange des Umwelt-
schutzes eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswir-
kungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden müssen.

Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und un-
tereinander gerecht abzuwägen. Hierbei ist auch die Vermeidung und der Ausgleich der zu erwartenden
Eingriffe in Natur und Landschaft (Eingriffsregelung nach dem BNatSchG) zu berücksichtigen.

Für alle Pläne der Bereiche Raumordnung oder Bodennutzung ist eine Umweltprüfung notwendig.
Für den Bebauungsplan „Bachgärten“ ist ein Umweltbericht in geeignetem Umfang notwendig.
Eine Ausnahme nach § 13 BauGB liegt nicht vor.

Die Umweltprüfung ist über den Bereich der Planung zu erstellen, der durch den Bauleitplan einen sonst
nicht möglichen Eingriff in den Naturhaushalt erfahren kann. Der nachfolgende Auszug zeigt den maß-
gebenden Bereich des Bebauungsplanes „Bachgärten“. Innerhalb der rot markierten Fläche wurde die
Umweltprüfung durchgeführt. Mit erheblichen Umweltauswirkungen außerhalb des betrachteten Plan-
gebietes ist nicht zu rechnen. Der Bereich der Umweltprüfung besitzt eine Größe von 0,062 ha.

                                         Bebauungsplanentwurf „Bachgärten“ 28.01.2021

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10.1 Darstellung Bestand

Das Plangebiet beinhaltet einen kleingärtnerisch genutzten Garten mit Beeten und Rasenflächen. Auf
diesen Flächen ist die Diversität der heimischen Fauna relativ gering. Durch den Eingriff in diesem Ge-
biet werden Flächen versiegelt, aber es bleibt im Nachgang eine kleingärtnerische Nutzung. Durch
Pflanzgebote kann die ökologische Funktionalität des Gebiets in etwa gleichwertig gehalten werden.

                                                    Plangebiet – Ansicht von Südosten

                                                    Plangebiet – Ansicht von Südosten

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                                                   Plangebiet – Ansicht von Südwesten

                                                   Plangebiet – Ansicht von Nordosten

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10.2 Bewertung und Prognose

10.2.1 Schutzgut Landschaftsbild

Beschreibung
Das Plangebiet liegt im südwestlichen Bereich des Ortsteiles Schäftersheim. Bei der Fläche handelt es
sich um eine von mehreren kleingärtnerisch genutzten Flächen in diesem Bereich. An der nördlichen
Grenze des Plangebietes befinden sich landwirtschaftliche Gebäude, bis zur Straße „Kesselgasse“ mit
einem Wohnhaus. Am östlichen Rand liegt ein befestigter Schotterweg entlang des Nassauer Bachs.
Im Süden und Westen grenzen weitere Kleingärten an das Gebiet an.
Beim Schutzgut ‚Landschaftsbild‘ werden die Kriterien ‚Vielfalt‘, ‚Natürlichkeit‘ und ‚Eigenart‘ bewertet.
Die Lage hinter der bestehenden Bebauung und die mit großer Rasenfläche eher nüchterne Fläche hat
keinen gebietstypischen Charakter und wird daher als „gering“ eingestuft.

Baubedingte Auswirkungen
Die Baustelleneinrichtungen haben zeitlich befristete Auswirkungen auf das Landschaftsbild.

Anlagebedingte und betriebsbedingte Auswirkungen
Durch die Planung wird die bestehende Bebauung in den bisher unbebauten Bereich erweitert. Durch
die rückwärtige Lage hinter vergleichsweisen stattlichen landwirtschaftlichen Gebäuden ist Beeinträch-
tigung des Landschaftsbilds eher als gering einzustufen. Der vorhandene baufällige Schuppen wird der
neuen Bebauung weichen.

Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von negativen Beeinträchtigungen
Das Gelände ist bisher kleingärtnerisch genutzt und die nach dem Bau verbleibenden Grünflächen wer-
den in dieser Weise auch wieder angelegt. Dies wird durch die entsprechenden Festsetzungen im Be-
bauungsplan geregelt.

Bewertung
Die Planung bewirkt einen geringen Eingriff in das Landschaftsbild, dieser wird allerdings durch die
grünordnerischen Festsetzungen minimiert.

10.2.2 Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

Beschreibung
Bei der Fläche handelt es sich um einen gepflegten, kleingärtnerisch genutzten Garten mit Flächen als
Nutzgarten und relativ großer Rasenfläche. Im Garten ist verhältnismäßig geringes Insektenvorkommen
zu erwarten.
Die Fläche liegt nahe am Bach, der Gartens selbst bietet aber keinen Lebensraum für Amphibien.
Auf der Fläche selbst gibt es keinen Baumbestand der Bruthabitate für Vögel bietet.
Der Garten ist aufgeräumt und bietet kaum geeignete Habitatflächen.

Baubedingte Auswirkungen
Durch die Baumaßnahmen treten zeitlich begrenzte Wirkfaktoren und Wirkprozesse, wie bspw. die Flä-
cheninanspruchnahme durch Baustofflagerung sowie Emissionen von Schadstoffen (Abgase, Öle,
Staub, Licht, Lärm) auf.

Anlagebedingte und betriebsbedingte Auswirkungen
Durch die geringfügige Verlagerung des Ortsrandes (innerhalb eines Kleingartenbereichs in dem im
weiteren bereits ein Wohnhaus steht) ist eine geringe Verstärkung der bereits bestehenden Einflüsse
zu erwarten.

Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von negativen Beeinträchtigungen
Das Gelände ist bisher kleingärtnerisch genutzt und die nach dem Bau verbleibenden Grünflächen wer-
den in dieser Weise auch wieder angelegt. Dies wird durch die entsprechenden Festsetzungen im Be-
bauungsplan geregelt.

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Weiterhin wird im Textteil geregelt, dass der bestehende Gartenschuppen nur im Winterhalbjahr abge-
rissen werden darf. Grund ist dessen potenzielle Eignung als Lebensstätte insbesondere für Fleder-
maus- und Vogelarten.

Bewertung
Konflikte mit geschützten Arten können im Plangebiet ausgeschlossen werden.
Die baubedingten und anlagenbedingten Wirkfaktoren und Wirkprozesse werden aufgrund der kleinräu-
migen Inanspruchnahme von Flächen direkt am Siedlungsrand unter Berücksichtigung der Vermei-
dungs- und Minimierungsmaßnahmen als unerheblich eingestuft.

10.2.3 Schutzgut Fläche

Beschreibung
Durch die Bauvorhaben wird in eine Fläche von 620 m²eingegriffen.

Baubedingte Auswirkungen
Die Lagerung von Baumaterial und Anlagenteilen soll ausschließlich im Baufeld erfolgen, damit keine
weiteren Flächen beeinträchtigt werden.

Anlagebedingte und betriebsbedingte Auswirkungen
Die Rasenfläche wird größtenteils verloren gehen. Für das Plangebiet ist eine Grundflächenzahl von
0,4festgesetzt, d.h. bis zu 40% der der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden. Durch die Planums-
etzung herrscht damit ein geringer Versiegelungsgrad vor.

Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von negativen Beeinträchtigungen
Durch die Baufeldbegrenzung sowie die festgesetzten Grünflächen und Pflanzgebote wird der Eingriff
in das Schutzgut gemindert.

Bewertung
Die Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche werden als gering eingestuft.

10.2.4 Schutzgut Boden

Beschreibung
Laut Bodenkarte 1:50.000 (GeolaBK50) des LGRB herrschen im Plangebiet Auenlehm und holozäne
Abschwemmmassen vor.

Baubedingte Auswirkungen
Die Bautätigkeit, v.a. der Einsatz großer und schwerer Maschinen, führt während der Bauphase zu Bo-
denverdichtungen. Durch Abgrabungen kommt es ebenfalls zu Eingriffen in das Schutzgut. Der Eintrag
von Schadstoffen wird bei ordnungsmäßiger Handhabe und Einhaltung der Schutzvorschriften nicht
eintreten.

Anlagebedingte und betriebsbedingte Auswirkungen
Die Leistungsfähigkeit des Bodens als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf geht auf den versiegelten
Flächen verloren. Außerdem geht dort auch ein Funktionsverlust des Bodens hinsichtlich seiner Eigen-
schaft als Filter und Puffer einher. Im Bereich der Grünflächen und Pflanzgebote kann der Boden diesen
Eigenschaften nach wie vor nachkommen.

Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von negativen Beeinträchtigungen
Im Bereich der Pflanzgebotsflächen können die Bodenfunktionen erhalten werden.

Bewertung
Die Schutzbedürftigkeit des Bodens wird durch die Planung verletzt. Es tritt ein Bodenverlust durch
Versiegelung und Bebauung ein. Der Boden kann seinen ursprünglichen Funktionen nicht mehr in bis-
herigem Umfang nachkommen. Ständig begrünte Flächen erhöhen die Leistungsfähigkeit der Filter-und
Pufferfunktion. Insbesondere auf Pflanzgebotsflächen ist mit einer Zunahme dieser Funktion zu rech-
nen. Insgesamt ist eine mittlere Erheblichkeit für das Schutzgut Boden festzustellen.

Stand: öffentliche Auslegung, Februar 2021                                                                               Seite 12 von 17
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10.2.5 Schutzgut Wasser

Beschreibung
Das Schutzgut Wasser ist nach Oberflächen- und Grundwasser getrennt zu bewerten. Im Plangebiet
sind keine Oberflächengewässer vorhanden. Unmittelbar neben dem Plangebiet verläuft der Nassauer
Bach als Gewässer 2. Ordnung.
Das Plangebiet liegt nicht in einem festgesetzten Wasserschutzgebiet. Die natürlichen Wasserhaus-
haltsfunktionen wie Grundwasserneubildung, Wasserspeicherkapazität und Filterfunktion für Regen-
wasser werden auf der Gartenfläche uneingeschränkt erfüllt.

Baubedingte Auswirkungen
Der Einsatz von Baumaschinen führt zu Bodenverdichtungen, die zu einer Einschränkung der natürli-
chen Wasserhaushaltsfunktionen führen. Der Eintrag von Schadstoffen wird bei ordnungsgemäßer
Handhabe und Einhaltung der Schutzvorschriften nicht eintreten.

Anlagebedingte und betriebsbedingte Auswirkungen
Auf den versiegelten Flächen werden die Versickerung und damit Grundwasserneubildung stark einge-
schränkt, da die natürlichen Wasserhaushaltsfunktionen nicht mehr erfüllt werden können. Außerdem
wird hier der Oberflächenabfluss vermehrt und beschleunigt sowie das Rückhaltevolumen des belebten
Bodens vermindert.

Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von negativen Beeinträchtigungen
Im Bereich der Pflanzgebotsflächen vermindert sich der Oberflächenabfluss, da auftreffendes Nieder-
schlagswasser ungehindert versickert.

Bewertung
Im Hinblick auf das Schutzgut Wasser sind aufgrund der Größe, sowie bau-und anlagebedingt geringe
Umweltauswirkungen zu erwarten.

10.2.6 Schutzgut Klima/Luft

Beschreibung
Das örtliche Mikroklima ist geprägt von der Lage am Bach mit Beschattung durch hohe Bäume.
Versiegelte Flächen erwärmen sich stärker und wirken sich dadurch negativ auf das Kleinklima aus.

Baubedingte Auswirkungen
Baubedingt kommt es zu Emissionen in Form von Staub und Schadstoffen durch Baustellenverkehr und
-maschinen.

Anlagebedingte und betriebsbedingte Auswirkungen
Die Veränderung von Flächennutzungen, wie die Versiegelung von Böden oder der Bau von Gebäuden,
kann sich sowohl auf das Kleinklima der zu untersuchenden Fläche als auch auf angrenzende Flächen
auswirken. Zum einen geht die klimatische Ausgleichsfunktion durch die geplante Bebauung verloren.
Zum anderen erwärmen sich versiegelte Flächen stärker, was auch bei Planumsetzung der Fall sein
wird.

Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von negativen Beeinträchtigungen
Die Pflanzgebotsflächen bewirken einen kleinräumigen Erhalt der positiven Klimafunktionen.

Bewertung
Die geplante Bebauung und Versiegelung des Planungsgebietes bewirken eine geringe Verschlechte-
rung des Kleinklimas vor Ort. Der Eingriff in das Schutzgut Klima wird durch die festgesetzten Pflanz-
gebote etwas minimiert.

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10.2.7 Schutzgut Mensch

Beschreibung
Die geplante Maßnahme beansprucht eine bestehende Kleingartenfläche, in deren Umfeld sich weitere
typische Kleingärten befinden. Die Fläche selbst besitzt keine herausragende Erholungseignung. Sie
erfüllt den Zweck der Erholung nur für die Eigentümer.

Baubedingte Auswirkungen
Im Zuge der Bauarbeiten kommt es zu zeitlich befristeten Lärm-, Staub-und Geruchsemissionen.

Anlagebedingte und betriebsbedingte Auswirkungen
Anlage-und betriebsbedingt können zusätzliche Lärm-und Lichtemissionen auftreten, allerdings handelt
es sich um siedlungstypische Effekte.

Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von negativen Beeinträchtigungen
Durch die gärtnerische Anlage der verbleibenden Restflächen wird der Übergang zu den angrenzenden
Gartenflächen wieder geschaffen.

Bewertung
Im Hinblick auf das Schutzgut Mensch sind bau-, anlage-und betriebsbedingt geringe Umweltauswir-
kungen zu erwarten.

10.2.8 Schutzgut Kultur-und Sachgüter

Beschreibung
Das Vorhandensein von Kultur-und Sachgütern im Plangebiet ist nicht bekannt.

Auswirkungen
Es sind keine bau-, anlage-und betriebsbedingten Auswirkungen zu erwarten.

Bewertung
Das Schutzgut ist durch die Planung nicht betroffen.

10.3 Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes

Im Rahmen der Umweltprüfung sind neben den einzelnen Schutzgütern auch die Wechselwirkungen
zwischen diesen zu berücksichtigen. Die Schutzgüter beeinflussen sich gegenseitig in unterschiedli-
chem Maße. Diese Wirkungsgeflechte sind bei der Bewertung des Eingriffs zu berücksichtigen, um Se-
kundäreffekte und Summationswirkungen einschätzen zu können.

Im vorliegenden Fall liegen teilweise Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern vor. So wirkt die
Versiegelung von Fläche und Boden direkt auf die Wasserretention, die Grundwasserneubildung als
auch das örtliche Kleinklima. Mit der Versiegelung von Fläche und Bodengeht Lebensraum für Tiere
und Pflanzen verloren. Durch die festgesetzten Pflanzgebote und die anzulegenden Grünflächen kann
wiederum neuer Lebensraum geschaffen werden. Die Auswirkungen auf Landschaftsbild und Mensch
sind gering, da die bestehende Gartenanlage durch den Eigentümer genutzt und im Nachhinein nach
dem Bau ebenfalls dem Eigentümer zur Erholung dient.

Umweltrisiken
Eine Anfälligkeit des Vorhabens für schwere Unfälle oder Katastrophen ist nach derzeitigem Kenntnis-
stand nicht vorhanden. Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die o.g. Schutzgüter sowie Risiken für
die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt sind voraussichtlich ebenfalls nicht
zu erwarten.

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10.4 Naturschutzrechtlicher Eingriff- und Ausgleich

Die Bestandsaufnahme des Umweltberichtes zur Bewertung der Umwelt sowie die Ermittlung der Prog-
nose der Umweltauswirkungen beruhen auf einer rechnerischen Bilanzierung von einerseits bestehen-
den Landschaftsbereichen und andererseits geplanten Flächennutzungen. Eine Gegenüberstellung bei-
der Bilanzen (`Bestand ́ und `Prognose ́) ergibt eine Gesamtbilanz, aus der abgelesen werden kann, ob
und in welchem Umfang Ausgleichsmaßnahmen notwendig sind. Für das Schutzgut `Tiere, Pflanzen
und biologische Vielfalt ́ werden Biotoppunkte ermittelt. Die anderen Schutzgüter werden verbal-argu-
mentativ behandelt. Bei der Berechnung der Prognose werden entsprechend der Zentralvorschrift §2(4)
Satz 1 des BauGB für die Belange des Umweltschutzes die voraussichtlichen Umweltauswirkungen
zugrunde gelegt.

Die rechnerische Bilanzierung basiert auf der Ökokonto-Verordnung von 2010 (LUBW 2010). Für die
Bestandsbewertung wurde das Feinmodul verwendet, für die Bewertung des Zielwerts kam das Pla-
nungsmodul zum Einsatz.

10.4.1 Bestandsaufnahme Plangebiet vorher

Das Plangebiet besteht aus einer typischen Kleingartenanlage mit Schuppen, Wegen, Beeten, Zierra-
sen, diverser Begleitbepflanzung (v.a. Rosen) sowie zwei kleinen Apfelbäumen und einem Zwetsch-
genbaum.

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Biotoptyp                                                                          Biotopwert                  Fläche in m²      Bilanzwert
Versiegelt (60.10)                                                                         1                             30              30
Garten (60.40)                                                                             6                            590           3.540
Baum Stammumfang ca. 20cm, 3 Stück
(Wert = 6x Stammumfang 20cm = 120 P/Baum)                                                     120                          3            360

Summen:                                                                                                                  620          3.930

10.4.2 Bestandsaufnahme Plangebiet nachher

Der Bebauungsplan legt eine Wohnbaufläche sowie Pflanzgebote fest.

Biotoptyp                                       Biotopwert                                                     Fläche in m²      Bilanzwert
Versiegelt (60.10)                                      1                                                               248             248
Garten (60.40)                                          6                                                               372           2.976
Pflanzgebot Baum Stammumfang ca. 15 cm, 4 Stück
(Wert = 6x Stammumfang 15cm = 90 P/Baum)               90                                                                  4            360

Summen:                                                                                                                  620          3.584

Aus der Biotoptypenbewertung und der Auswertung der Biotopplanung ergibt sich ein Defizit in der Bi-
lanzwertung von 346 Biotoppunkten.
Die Anlage eines typischen Hausgartens mit Blühpflanzen und blühenden Gehölzen kann trotz der Ver-
siegelung eine höhere Aufwertung erzielt und damit erhebliche negative Auswirkungen auf die Schutz-
güter verhindert werden.

10.4.3 Planungsalternativen und Begründung der getroffenen Wahl

Der Bebauungsplan dient der Errichtung eines Einfamilienhauses am Siedlungsrand von Schäfters-
heim. Der Bauwillige ist Eigentümer der Flächen und möchte hier seine Wohnbebauung realisieren,
weswegen andere Standorte nicht geprüft wurden.

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10.5 Zusammenfassung

Aufgrund einer starken Nachfrage nach Wohnbauflächen in der Ortschaft Schäftersheim, möchte die
Stadt Weikersheim auch Eigentümern von privaten Flächen die Möglichkeit bieten, eine Bebauung auf
diesen Flächen zu realisieren. Aus diesem Grund wird eine Bebauungsplanung für diese Grundstücke
aufgestellt.
Mit dem Bebauungsplan Bachgärten wird am Siedlungsrand in Schäftersheim einer jungen Familie die
Errichtung eines Einfamilienhauses ermöglicht. Beim Plangebiet handelt es sich um eine Kleingarten-
anlage. Als voraussichtliche Umweltauswirkung ist hauptsächlich der Eingriff in das Schutzgut Fläche
zu benennen.

Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen, wie z.B. Pflanzgebote, Minimierung der Versiegelung und
Beschränkung der Höhenentwicklung bewirken eine verträgliche Planung im Einklang mit den Zielset-
zungen der Natur- und Landschaftspflege.

Zur Erreichung des genannten öffentlichen Belanges ist der Eingriff derzeit an keinem anderen Ort und
in keinem geringeren Umfang durchführbar. Als planinterne Ausgleichsmaßnahmen dient das Pflanz-
gebot im Plangebiet.

10.6 Abwägung

Bei der Abwägung der öffentlichen Belange ‚Schaffung von Wohnraum für eine einheimische Familie‘
gegenüber dem unvermeidlichen Eingriff in Natur und Landschaft stuft die Stadt Weikersheim, entspre-
chend dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, die erstgenannten, öffentlichen Belange gegenüber den
Belangen von Natur und Landschaft als höherrangig ein.

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