Ex-ante-Evaluierung inkl. strategischer Umweltverträglichkeitsprüfung (SUP) - "Entwicklungsplan für den ländlichen Raum des Landes Hessen ...

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Ex-ante-Evaluierung inkl. strategischer Umweltverträglichkeitsprüfung (SUP) - "Entwicklungsplan für den ländlichen Raum des Landes Hessen ...
Ex-ante-Evaluierung inkl. strategischer
Umweltverträglichkeitsprüfung (SUP)
„Entwicklungsplan für den ländlichen Raum des Landes Hessen
2014-2020 (EPLR)“

Frankfurt am Main, den 9. Dezember 2014
Ex-ante-Evaluierung inkl. strategischer Umweltverträglichkeitsprüfung (SUP) - "Entwicklungsplan für den ländlichen Raum des Landes Hessen ...
Ex-ante Evaluierung inkl. strategischer
Umweltverträglichkeitsprüfung (SUP)
„Entwicklungsplan für den ländlichen Raum des Landes Hessen
2014-2020 (EPLR)“

Auftraggeber
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Ansprechpartner: Hr. Joachim Dippel
Mainzer Straße 80
65189 Wiesbaden

Hauptauftragnehmer
Institut für Ländliche Strukturforschung (IfLS)
an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main
Geschäftsführer und Kontaktperson: Hr. Jörg Schramek
Kurfürstenstraße 49
60486 Frankfurt am Main
Tel.: 069/9726683 14, Fax: 069/9726683 22
website: www.ifls.de, Email: schramek@ifls.de

Unterauftragnehmer
Forschungsgruppe Agrar-und                   Planung & Forschung (PRAC) Bergs u. Issa
Regionalentwicklung Triesdorf (ART)          Partnergesellschaft
Leitung: Prof. Dr. Otmar Seibert             Leitung: Dr. Rolf Bergs
Sudetenstraße 17, 91746 Weidenbach           Im Hopfengarten 19b, 65812 Bad Soden am
Tel.: 09826/654 204, Fax: 09826/654 4204     Taunus
Internet: www.fg-art.de                      Tel.: 06196/654 168, Fax: 06196/654 178
Email: seibert@fg-art.de                     E-Mail: RolfB@prac.de
entera, Umweltplanung & IT GbR
Leitung: Dr. Thomas Horlitz
Fischerstraße 3, 30167 Hannover
Tel.: 0511/16789 17, Fax: 0511/16789 99
Internet: www.entera.de
Email: horlitz@entera.de
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Beteiligte Forschungsinstitute, Evaluationsteam
Institut für ländliche              Kurfürstenstraße 49          - Gesamtkoordination der Evaluierung
Strukturforschung                   60486 Frankfurt am Main
(IfLS)                                                           - Einleitung
                                    J. Schramek                  - Bewertung des Beitrags zur Strategie
Dipl. Ing. Jörg Schramek            069-9726683-14                 Europa 2020
Dipl. Ing. Uli Gehrlein             schramek@ifls.de             - Bewertung der externen Kohärenz und
Dipl. Geoökol. Heike Nitsch                                        Einklang mit der GSR
M.Sc. Bettina Spengler              U. Gehrlein                  - Bewertung der Prioritäten 2, 3, 4, 5
Dipl.-Geogr. Nicola von Kutzleben   069-9726683-17                 und 6
M.Sc. Britta Düsterhaus             gehrlein@ifls.de             - Übersicht zur tendenziellen
                                                                   Wirkungsrichtung des EPLR 2014-2020
                                    H. Nitsch                      auf ausgewählte Wirkungsbereiche
                                    069-9726683-13               - Bewertung der Vorkehrungen für
                                    nitsch@ifls.de                 LEADER (CLLD)
                                                                 - Bewertung der Querschnittsthemen
                                    B. Spengler                  - Bewertung der Ausgangssituation und
                                    069-9726683-20                 des abgeleiteten Handlungsbedarfs
                                    spengler@ifls.de

                                    N. von Kutzleben
                                    069-9726683-11
                                    vonkutzleben@ifls.de

                                    Britta Düsterhaus
                                    069-9726683-10
                                    Duesterhaus@ifls.de
Forschungsgruppe Agrar- und         Steingruberstraße 4          - Überprüfung der Prämien
Regionalentwicklung Triesdorf       91746 Weidenbach-Triesdorf   - Unterstützung zur Bewertung der
                                                                   Priorität 2
Dr. Manfred Geißendörfer            M. Geißendörfer
                                    09826-333-177
                                    geissendoerfer@fg-art.de

                                    T. Unbehaun
                                    09826-333-178
                                    unbehaun@fg-art.de

                                    A. Breitenbach
                                    09826-333-179
                                    breitenbach@fg-art.de
                                    Im Hopfengarten 19b, 65812   - Bewertung geplanter
Planung & Forschung (PRAC) Bergs
u. Issa Partnergesellschaft         Bad Soden am Taunus            Duchführungsverfahren
                                    Telefon: (06196) 654168
Dr. Rolf Bergs                      Telefax: (06196) 654178
                                    E-Mail: RolfB@prac.de
Ingenieurgesellschaft für Planung   Fischerstr. 3                - Strategische Umweltprüfung (SUP)
und Informationstechnologie         30167 Hannover
(Entera)
                                    T. Horlitz
Dr. Thomas Horlitz                  0511-16789-17
Dr. Mirjana Avramovic-Popovic       horlitz@entera.de
Luisa Stemmler
Teil I
           Ex-ante Evaluierung
 des „Entwicklungsplans für den ländlichen
Raum des Landes Hessen 2014-2020 (EPLR)“
Ex-ante Evaluierung EPLR                                              ifls | Institut für Ländliche Strukturforschung

Inhaltsverzeichnis Teil I: Ex-ante Evaluierung des EPLR

Zusammenfassung ____________________________________________________________ 1

1. Einleitung _________________________________________________________________ 6

     1.1. Hintergrund ____________________________________________________________ 6
     1.2. Zielsetzung ____________________________________________________________ 6
     1.3. Beschreibung des Vorgehens _______________________________________________ 7
2. Bewertung der Ausgangssituation und des abgeleiteten Handlungsbedarfs _______________ 8

     2.1. Bewertung der Beschreibung der sozioökonomischen Ausgangssituation im Programmgebiet _ 8
     2.2. Bewertung der SWOT-Analyse und des abgeleiteten Handlungsbedarfs ________________ 13
     2.3. Empfehlungen in Bezug auf die SWOT-Analyse und den abgeleiteten Handlungsbedarf _____ 14
3. Relevanz, interne und externe Kohärenz des Entwicklungsprogramms __________________ 15

     3.1. Bewertung des Beitrags zur Strategie Europa 2020 _______________________________ 16
     3.2. Bewertung der externen Kohärenz und Einklang mit der GSR _______________________ 21
         3.2.1. Politikplanung in den anderen GSR-Fonds _________________________________ 21

         3.2.2. Abstimmung mit anderen europäischen und nationalen/regionalen Programmen ______ 23

         3.2.3. Fazit ____________________________________________________________ 25

     3.3. Die Bewertung der Interventionslogik _________________________________________ 25
         3.3.1. Einleitung _________________________________________________________ 25

         3.3.2. Bewertung der Interventionslogik in Priorität 2 _______________________________ 27

         3.3.3. Bewertung der Interventionslogik in Priorität 3 _______________________________ 29

         3.3.4. Bewertung der Interventionslogik in Priorität 4 _______________________________ 31

         3.3.5. Bewertung der Interventionslogik in Priorität 5 _______________________________ 36

         3.3.6. Bewertung der Interventionslogik in Priorität 6 _______________________________ 36

     3.4. Bewertung der vorgeschlagenen Formen der Förderung ___________________________ 39
     3.5. Bewertung des erwarteten Beitrages der ausgewählten Maßnahmen zu den Zielen ________ 39
         3.5.1. Erwarteter Beitrag des EPLR 2014-2020 zu relevanten Wirkungsbereichen __________ 42

         3.5.2. Erwarteter Beitrag des EPLR 2014-2020 zu den drei Zielen gemäß Artikel 4 der ELER-
                Verordnung _______________________________________________________ 48

         3.5.3. Fazit ____________________________________________________________ 49

     3.6. Bewertung der Konsistenz der Mittelallokation mit den Zielen ________________________ 50
     3.7. Bewertung thematischer Unterprogramme _____________________________________ 51
     3.8. Bewertung der Vorkehrungen für LEADER (CLLD) _______________________________ 51
         3.8.1. Betrachtung des Förderspektrums _______________________________________ 52

         3.8.2. Territoriale Betrachtung _______________________________________________ 52

I
ifls | Institut für Ländliche Strukturforschung                                    Ex-ante Evaluierung EPLR

           3.8.3. Anforderungen und Auswahlkriterien der LEADER-LAG ________________________ 52

           3.8.4. Institutionelle Umsetzung ______________________________________________ 53

           3.8.5. Monitoring und Evaluierung ____________________________________________ 53

           3.8.6. Finanzielle Ausgestaltung _____________________________________________ 53

      3.9. Bewertung der Vorkehrungen für das nationale Netzwerk für den ländlichen Raum ________ 53
      3.10. Bewertung der Verwendung der Technischen Hilfe ______________________________ 54
      3.11. Empfehlungen hinsichtlich der Relevanz und Kohärenz des Programms _______________ 54
4. Messung des Fortschritts und der Ergebnisse des Programms ________________________ 56

      4.1. Bewertung von programmspezifischen Indikatoren _______________________________ 56
      4.2. Bewertung der quantifizierten Zielindikatoren ___________________________________ 57
      4.3. Bewertung der Eignung der Etappenziele für den Leistungsrahmen ___________________ 60
      4.4. Bewertung der vorgeschlagenen Monitoring- und Bewertungssysteme und des
            Evaluationsplans _______________________________________________________ 63
      4.5. Empfehlungen hinsichtlich der Messung des Fortschritts und der Programmergebnisse _____ 64
5. Bewertung der geplanten Durchführungsverfahren _________________________________ 65

      5.1. Bewertung der Angemessenheit von personellen und administrative Verwaltungskapazitäten _ 65
           5.1.1 Verwaltungsökonomie ________________________________________________ 65

           5.1.2 Begleitausschuss ____________________________________________________ 67

      5.2. Empfehlungen hinsichtlich der Umsetzung des Programms _________________________ 68
6. Bewertung der Querschnittsthemen ____________________________________________ 68

      6.1. Bewertung, der Angemessenheit der geplanten Maßnahmen zur Förderung der
            Chancengleichheit von Männern und Frauen und zur Verhinderung jeder Form von
            Diskriminierung ________________________________________________________ 68
      6.2. Bewertung, ob nachhaltige Entwicklung ausreichend gefördert wird ___________________ 69
      6.3. Bewertung der Förderung von Innovationen ____________________________________ 70
      6.4. Empfehlungen zu den Querschnittsthemen _____________________________________ 72
7. Überprüfung der Prämienkalkulation ____________________________________________ 72

8. Literatur __________________________________________________________________ 74

9. Anhang __________________________________________________________________ 75

                                                                                                         II
Ex-ante Evaluierung EPLR                                                                           ifls | Institut für Ländliche Strukturforschung

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Zuordnung der Maßnahmen des EPLR 2014-2020 zu ELER-Prioritäten und
           Schwerpunktbereichen Quelle: Hessische ELER-VB ........................................................ 26
Abbildung 2: Übersicht zur tendenziellen Wirkungsrichtung des EPLR 2014-2020 auf ausgewählte
           Wirkungsbereiche (ohne Berücksichtigung des eingesetzten Finanzvolumens)................... 41
Abbildung 3: Übersicht zur tendenziellen Wirkungsrichtung des EPLR 2014-2020 auf ausgewählte
           Wirkungsbereiche (unter Berücksichtigung des eingesetzten Finanzvolumens) .................. 41

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Empfehlungen des Ex-ante-Evaluators und Informationen zur Umsetzung bezüglich EPLR
             2014-2020...................................................................................................................... 9
Tabelle 2: Empfehlungen in Bezug auf die SWOT-Analyse und den abgeleiteten Handlungsbedarfen .... 15
Tabelle 3: Maßnahmen mit Primäreffekten in Priorität 2 ..................................................................... 27
Tabelle 4: Maßnahmen mit Primäreffekten in Priorität 3 ..................................................................... 29
Tabelle 5: Maßnahmen mit primärer Wirkung in Priorität 4 ................................................................. 31
Tabelle 6:Maßnahmen mit primärer Wirkung in Priorität 6 .................................................................. 36
Tabelle 7: Verteilung der geplanten öffentlichen Mittel des EPLR auf die verschiedenen ELER-
             Schwerpunktbereiche .................................................................................................... 50
Tabelle 8: Indikatoren zur Beschreibung des Leistungsrahmens ......................................................... 61

III
ifls | Institut für Ländliche Strukturforschung                                         Ex-ante Evaluierung EPLR

Abkürzungsverzeichnis

AFP                    Agrarinvestitionsförderungsprogramm
ALR                    Ämter für den ländlichen Raum
ART                    Forschungsgruppe Agrar- und Regionalentwicklung Triesdorf
AUM (HIAP)             Hessisches Integriertes Agrarumweltprogramm
AUMK                   Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen
AZL                    Ausgleichszulage
BLE                    Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
BGA                    Begleitausschuss
CH4                    Methan
CLLD                   Commumunity-led Local Development
CO2                    Kohlenstoffdioxid
DVS                    Deutsche Vernetzungsstelle ländlicher Räume
EEG                    Erneuerbare-Energien-Gesetz
EFRE OP                Operationelles Programm des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung
EFRE                   Europäischer Fond für regionale Entwicklung
EIP                    Europäischen Innovationspartnerschaften
ELER                   Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
ELER-VB                ELER-Verwaltungsbehörde
ELER-VO                Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch
                       ELER
EPLR                   Entwicklungsplan für den ländlichen Raum
ESF                    Europäischer Sozialfond
ESI                    Europäische Struktur- und Investitionsfonds
ESI-VO                 Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 mit gemeinsamen Bestimmungen für ESI
EU                     Europäische Union
F+E                    Forschung und Entwicklung
GAK                    Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz
GAP                    Gemeinsame Agrarpolitik
GRW                    Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftstruktur
GSR                    Gemeinsamer Strategischer Rahmen
HNV                    High nature value
IfLS                   Institut für ländliche Strukturforschung
IWB                    Investition in Wachstum und Beschäftigung
KMU                    Klein- und Mittelständische Unternehmen
KTBL                   Kuratoriums für Technik und Bauen in der Landwirtschaft
LAG                    Lokale Aktionsgruppen
LEADER                 Liaison entre actions de développement de l'économie rurale, dt. Verbindung zwischen
                       Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft
LF                     landwirtschaftlich genutzte Fläche
LLH                    Landesbetriebs Landwirtschaft Hessen
LR                     Ländlichen Räumen
MGH                    Marketinggesellschaft GUTES AUS HESSEN
N2O                    Stickstoffmonoxid
NLR                    Nationales Netzwerk Ländliche Räume
NRR                    Nationale Rahmenregelung
NWE                    Nordwesteuropa
OPG                    Operationeller Gruppen
PRAC                   Planung & Forschung Bergs u. Issa Partnerschaftsgesellschaft
REK                    Regionales Entwicklungskonzept

                                                                                                             IV
ifls | Institut für Ländliche Strukturforschung                          Ex-ante Evaluierung EPLR

SöA          Sozioökonomischen Ausgangssituation
SUP          Strategische Umweltverträglichkeitsprüfung
SWOT         Strengths (Stärken), Weaknesses (Schwächen), Opportunities (Chancen), Threats
             (Risiken)
THG          Treibhausgase
WiSo-Partner Wirtschafts- und Sozialpartner
WRRL         Europäische Wasserrahmenrichtlinie

V
ifls | Institut für Ländliche Strukturforschung                            Ex-ante Evaluierung EPLR

Zusammenfassung
Die Ex-ante-Bewertung lässt sich in zwei Phasen unterteilen:
1.     Prozessbegleitende Phase;
2.     Bewertungsphase des Programms.
In der prozessbegleitenden Phase wurden in einem interaktiven Prozess zwischen dem Team
der Ex-ante-Evaluatoren und den Planern bzw. Erstellern der Programmbestandteile Politik-
und Programmfragen besprochen und beurteilt. Die Evaluatoren sprachen dazu Empfehlungen
aus, die wiederum gemeinsam diskutiert wurden. Nachdem dem Ex-ante-Evaluator am 9. Mai
2014 ein Entwurf des hessischen Entwicklungsprogramms vorgelegt wurde, wurde der Entwurf
des EPLR Hessen 2014-2020 gemäß den Anforderungen der ELER-Verordnung und der EU-
Guideline „Guidelines for the ex ante evaluation of 2014-2020 RDPs“ schließlich geprüft und
der Bewertungsbericht erstellt.

Bewertung der Ausgangssituation und des abgeleiteten Handlungsbedarfs
Der Ex-ante Evaluator war von Anfang an in die Programmerstellung des EPLR 2014-2020 in
Hessen involviert und gab zu ersten Entwürfen der Sozioökonomische Analyse (SöA)
Empfehlungen ab. Die finale Fassung der SöA gibt umfassend den Zustand der hessischen
Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft sowie die sozioökonomische Struktur der ländlichen
Gebiete wieder. Vorab-Empfehlungen des Ex-ante-Evaluators wurden zum überwiegenden Teil
in der SöA umgesetzt. Die SWOT-Analyse baut auf der SöA auf und wurde um Einschätzungen
von Experten zu qualitativen Aspekten ergänzt.
Verschiedene Bedarfe wurden in drei prioritätenbezogenen Unterarbeitsgruppen der
Verwaltungsbehörde auf Basis der SWOT identifiziert. Vertreter des Evaluatorenteams waren
in den Unterarbeitsgruppen vertreten und nahmen dort eine beratende Funktion ein. Am 15.
März 2013 wurden die Ergebnisse der SWOT und daraus abgeleitete Handlungsbedarfe
außerdem den Wirtschafts- und Sozialpartnern präsentiert, diskutiert und ergänzt. Der
Evaluator agierte hier als Moderator und achtete in diesem Zusammenhang darauf, dass die
Diskussionen zu Handlungsbedarfen immer im Kontext zur SöA und SWOT erfolgten.
Die Bedarfe bilden eine solide Basis für die Maßnahmenauswahl und –programmierung.

Bewertung des Beitrags zur Strategie Europa 2020
Zentrale Ziele der Strategie Europa 2020 sind intelligentes, nachhaltiges und integratives
Wachstum. Der EPLR 2014-2020 hat seinen ganz klaren Schwerpunkt im Bereich „nachhaltiges
Wachstum“. Dabei ist zu beachten, dass es sich weniger um „nachhaltiges Wachstum“ im
eigentlichen Sinne handelt, wobei ökonomisches Wachstum gleichzeitig mit ökologischen und
sozialen Verbesserungen einhergeht. Der Schwerpunkt im EPLR liegt stattdessen auf der
Honorierung von ökologischen Leistungen im Forst (Bodenschutzkalkungen) und für den
Ökolandbau. Des Weiteren sind einzelbetriebliche investive Förderungen an einen
nachweisbaren Beitrag zur Verbesserung der Effizienz des Ressourceneinsatzes gekoppelt und
sind für nachhaltiges Wachstum von Bedeutung. Da in Bezug auf die Schwerpunktbereiche 4a,
2a und 4c zahlreiche Bedarfe identifiziert wurden, ist diese Schwerpunktsetzung
nachvollziehbar. Der EPLR 2014-2020 leistet weiterhin - allerdings nachrangig - einen Beitrag
zum Ziel „Integratives Wachstum“ der Strategie Europa 2020. Kaum ein Beitrag wird allerdings
mit dem EPLR 2014-2020 zum Ziel „Intelligentes Wachstum“ der Strategie Europa 2020
geleistet.

Bewertung der externen Kohärenz und Einklang mit der GSR
Hinsichtlich der Berücksichtigung der Politikkohärenz erscheint der Programmentwurf im
Wesentlichen angemessen. Obwohl für Hessen kein Multifonds-Ansatz geplant ist, ist eine

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hohe Komplementarität zwischen den GSR-Fonds gegeben. Die geplanten Maßnahmen
ergänzen sich in idealer Weise. Die Fondsverwaltungen haben darüber hinaus Sorge getragen,
Doppelförderungen zwischen den GSR-Fonds auszuschließen.
Negativ- bzw. Neutralisierungseffekte sind zwischen dem ELER-Fonds und den übrigen
europäischen und nationalen/regionalen Politiken nicht erkennbar.
Lediglich in den Auswahlkriterien der Maßnahmen könnten die Querbezüge zum EFRE- und
ESF-Fonds sowie auch zu den übrigen Politiken stärker hergestellt werden.

Bewertung der Interventionslogik
Während der Programmerstellung wurde bereits von Seiten des Ex-ante-Evaluators auf einen
schlüssigen in sich konsistenten Aufbau des EPLR hingewirkt, d.h. dass Bedarfe auf Basis der
zuvor durchgeführten SöA und SWOT abgeleitet wurden und auf dieser Grundlage der
Entwicklungsplan mit Zielen, Strategie und Maßnahmen erstellt wurde.
Als der Entwurf des hessischen Entwicklungsplans am 9. Mai 2014 zur Bewertung vorlag wurde
differenziert für die einzelnen ELER-Schwerpunktbereiche vom Evaluator geprüft, inwieweit
die programmierten Maßnahmen mit identifizierten Bedarfen und übergeordneten Zielen im
Einklang stehen. Außerdem wurde die Angemessenheit der finanziellen Ausstattung der
jeweiligen Maßnahme im Kontext von SöA, SWOT und Bedarfsanalyse bewertet. Verschiedene
Empfehlungen zur Verbesserung der Interventionslogik wurden gegeben, die von der
Verwaltungsbehörde bei der Überarbeitung des EPLR 2014-2020 berücksichtigt wurden.

Bewertung des erwarteten Beitrags der ausgewählten Maßnahmen zu den Zielen
Das Land Hessen verfolgt mit dem EPLR 2014-2020 drei Hauptziele:

     Erhaltung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Agrar-, Forst- und
     Ernährungswirtschaft, u.a. durch Unterstützung bei der Umstellung zu
     energieeffizienteren, emissionsarmen Bewirtschaftungsweisen sowie der Umsetzung von
     Innovationen.
     Gezielte Verbesserung der Umweltsituation in Teilräumen mit Problemlagen und
     Handlungsbedarf, u.a. aufgrund übergeordneter EU-rechtlicher Vorgaben (Natura 2000
     und Wasserrahmenrichtlinie), durch Unterstützung der Land- und Forstwirtschaft und
     anderer Landbewirtschafter hin zu umwelt- und klimafreundlichen sowie
     naturschutzgerechten Bewirtschaftungsformen, schwerpunktmäßig durch die Förderung
     des Ökologischen Landbaus.
     Verringerung der regionalen Disparitäten ländlicher Gebiete mit Fokussierung auf Nord-
     und Mittelhessen durch Unterstützung der Entwicklung des ländlichen Raums unter
     Beachtung der spezifischen und lokalen Bedürfnisse (u.a. Herausforderungen des
     demografischen Wandels, Sicherstellung der Grundversorgung) und der Anwendung einer
     entsprechenden Fördergebietskulisse.
Die Strategie des Landes Hessen konzentriert sich zur Verwirklichung der o.a. drei Hauptziele
auf sieben der insgesamt 18 Schwerpunktbereiche des ELER (Schwerpunktbereiche 2a, 3a, 4a,
4c, 6a, 6b und 6c).

Im Zuge der Ex-ante-Bewertung wurde analysiert, inwieweit die programmierten Maßnahmen
potenziell einen Beitrag auf verschiedene Wirkungsbereiche1 haben und darauf basierend
abgeschätzt, welchen tendenziellen Beitrag der EPLR 2004-2020 mit seinen Maßnahmen auf
verschiedene Zielebenen leistet.
1
 Wirkungsbereiche: Biodiversität, Landschaft, Wasserqualität, Klimaschutz, Boden, Ökonomisches Wachstum, Beschäftigung,
Arbeitsproduktivität, Governance, Humankapital, Lebensqualität und Tiergerechtheit

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ifls | Institut für Ländliche Strukturforschung                             Ex-ante Evaluierung EPLR

Das ELER-Ziel a) Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft ist durch die
Wirkungsbereiche Ökonomisches Wachstum und Arbeitsproduktivität geprägt. Das EPLR leistet
mit verschiedenen Teilmaßnahmen einen Beitrag zu diesem ELER-Ziel, von denen im
Wesentlichen die Förderung 4.1-AFP mit einem größeren Finanzbudget zu Buche schlägt.

Die Auswirkungen des EPLR auf natürliche Ressourcen und Klimaschutz sind ebenfalls von
Bedeutung (ELER-Ziel b) Gewährleistung der nachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen
Ressourcen und Klimaschutz). Allerdings macht sich bemerkbar, dass die überwiegende Anzahl
der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) außerhalb des EPLR programmiert wurden.
Dennoch gibt es eine größere Anzahl von Teilmaßnahmen aus anderen Bereichen, die mit
unterschiedlicher Tendenz und ohne Berücksichtigung des eingesetzten Finanzvolumens
Auswirkungen auf die Wirkungsbereiche Boden, Wasserqualität, Biodiversität und Klimaschutz
haben. Die Auswirkungen auf Wasserqualität und Klimaschutz relativieren sich etwas, wenn
die tendenziellen Wirkungen mit dem geplanten Finanzbudget gewichtet werden.

Der Beitrag des EPLR zum ELER-Ziel c) Erreichung einer ausgewogenen räumlichen Entwicklung
der ländlichen Wirtschaft und der ländlichen Gemeinschaften, einschließlich der Schaffung und
Erhalts von Arbeitsplätzen lässt sich im Zusammenhang mit voraussichtlichen Wirkungen auf
die Bereiche Beschäftigung, Humankapital, Governance und Lebensqualität genauer
beschreiben. Der EPLR hat für die Bereiche Governance und Lebensqualität durch eine größere
Anzahl von Teilmaßnahmen Bedeutung, wobei die relative Bedeutung von Governance bei
Berücksichtigung des eingesetzten Finanzvolumens wieder abnimmt, weil letztendlich nur zwei
Teilmaßnahmen         (7.4-Grundversorgung/Basisdienstleistungen       und       19.2-LEADER-
Projektförderung) mit größeren finanziellen Budgets ausgestattet sind. Das gilt auch für den
Wirkungsbereich Lebensqualität, obwohl sich darin auch noch das eingesetzte Budget für
Breitbandinfrastruktur niederschlägt. Der Wirkungsbereich „Beschäftigung“ wird von
verschiedenen Teilmaßnahmen des EPLR tangiert, die aber eine vergleichsweise geringe
finanzielle Bedeutung haben.

Es lässt sich festhalten, dass der EPLR 2014-2020 zu seinen drei Hauptzielen, die auch mit den
drei ELER-Zielen korrespondieren, in unterschiedlichem Maße Beiträge leistet, wobei sich kein
eindeutiger Schwerpunkt abzeichnet.

Bewertung der Konsistenz der Mittelallokation mit den Zielen
Im Rahmen des EPLR 2014-2020 sollen insgesamt rund 638,952 Mio. € an öffentlichen Mitteln
zur Verfügung stehen, davon 318,865 Mio. € ELER-Mittel (50 %) (einschließlich
Umschichtungsmittel aus der 1. Säule). Über die Kofinanzierung von ELER-Mitteln
hinausgehende nationale Mittel (GAK- und Landesmittel) betragen 138,5 Mio. €.

Der finanzielle Schwerpunkt der ELER-Förderung liegt auf Schwerpunktbereich 4a -
„Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt“ (32 % der
gesamten öffentlichen Mittel) dicht gefolgt von dem Schwerpunktbereich 6b – „Förderung der
lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten“ (28 % der gesamten öffentlichen Mittel) und mit
etwas Abstand dem Schwerpunktbereich 2a (19 % der gesamten öffentlichen Mittel). Da für
alle drei Schwerpunktbereiche eine ähnlich hohe Anzahl an Bedarfen festgestellt wurde, war
die Empfehlung in der Ex-ante-Evaluierung, dass die ELER-Verwaltungsbehörde noch
strategische Überlegungen benennt, die hinter der Gewichtung stehen. Für Priorität 5 wurden
keine Maßnahmen festgelegt, die hier prioritär wirksam sind. Allerdings enthalten
verschiedenen Maßnahmen des EPLR 2014-2020 Sekundärwirkungen in Bezug zu Klimaschutz
und Anpassungen an den Klimawandel, was von Evaluatorenseite als angemessen angesehen
wird.

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Ex-ante Evaluierung EPLR                                         ifls | Institut für Ländliche Strukturforschung

Bewertung der Vorkehrungen für LEADER (CLLD)
Die diversen, für LEADER formulierten Ziele decken die Bedarfe des EPLR 2014-2020 sinnvoll ab
und lassen den Regionen ausreichend Spielraum, um ihre eigenen Ziele und ihre eigene
Strategie zu formulieren. Es ist beabsichtigt, bis zu 25 LAG mit einem durchschnittlichen
Planungsbudget von 2,4 Mio. € anzuerkennen. Dies dürfte einer nahezu flächendeckenden
Abdeckung des hessischen ländlichen Raumes entsprechen und ist zu begrüßen. Durch das
Ranking der Regionen und dem damit verbundenen „Qualitätszuschlag“ wird der Wettbewerb
zwischen den Regionen trotzdem gewährleistet. Die Anforderungen an die LAG entsprechen
den Empfehlungen der Halbzeitbewertung des EPLR 2007-2013. In der vorherigen
Förderperiode hatten zu hohe und detaillierte Anforderungen dazu geführt, dass die REKs
weniger die regionalen Herausforderungen berücksichtigten und stärker die
Rahmenbedingungen beschrieben. Mit den Basis- und Bewertungskriterien ist zu erwarten,
dass die Konzepte stärker umsetzungsorientiert sein werden. Die Nachvollziehbarkeit des
Auswahlprozesses ist somit gewährleistet. Ebenso findet sich der innovative Charakter der
geplanten Interventionen in den Anforderungen an die Regionen in ausreichendem Maße
wieder.
Messung des Fortschritts und der Programmergebnisse
Für alle Prioritäten und Maßnahmen die im EPLR 2014-2020 programmiert werden, sind die
Zielindikatoren gemäß ELER-Durchführungsverordnung aufgeführt. Die Berechnungen der Ziel-
Indikatoren beziehen sich unmittelbar auf die im Programm genannten Kontextindikatoren,
die den Ausgangswert für das Basisjahr darstellen.

Die prognostizierten Zielwerte für das Jahr 2023 bilden – wenn auch (überwiegend) physischer
und finanzieller Natur - eine wesentliche Grundlage, um die Zielerreichung zu messen.
Abhängig von der Art der Maßnahmen wurden die Ziele auf Basis der Erfahrungen der
Förderperiode 2007-2013 gesetzt. Bei neuen Maßnahmen sind Ziel- (und Output-) Angaben
vorsichtiger geschätzt, da noch nicht bekannt ist, auf welche Akzeptanz bzw. Nachfrage die
Maßnahmen treffen. Die Zielwerte wurden in der Evaluation für die verschiedenen ELER-
Prioritäten geprüft und zum Teil Empfehlungen für Anpassungen gegeben oder es wurde um
zusätzliche Erläuterungen gebeten, um gesetzte Ziele besser nachvollziehen zu können.

Von Seiten der Evaluatoren wird unterstützt, dass die erweiterten Durchführungsberichte 2017
und 2019 laut Evaluationsplan im EPLR noch zusätzliche Ergebnisindikatoren enthalten sollen.
Dies ist unbedingt erforderlich, um das Erreichen von Zielen auf Ebene der Prioritäten
angemessen bewerten sowie bestimmte Bewertungsfragen beantworten zu können.

Bewertung der geplanten Durchführungsverfahren
Von Seiten der Ex-ante-Bewertung wurde festgestellt dass alle maßgeblichen
Informationsbedarfe des Art. 8 VO 1305/2013 schlüssig und ausführlich im EPLR (Stand
06.06.2014) dargestellt sind.
Die Entscheidungen der ELER-VB zur Annahme bzw. Ablehnung von Empfehlungen der
Halbzeitbewertung sind klar nachvollziehbar und werden seitens der Ex-ante-Bewerter
unterstützt. Es wird empfohlen, die in der Halbzeitbewertung aufgeworfenen, und auch heute
noch relevanten Fragen, weiterhin zu berücksichtigen, die Dynamik von Rahmenbedingungen
der Programmbegleitung zu beobachten und wenn erforderlich, den Veränderungsbedarf bei
den administrativen Fragen zu diskutieren.

Bewertung der Querschnittsthemen
Gemäß der ELER-Verordnung müssen die sechs ELER-Prioritäten den übergreifenden
Zielsetzungen Innovation, Umweltschutz, Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an
seine Auswirkungen Rechnung tragen. Außerdem wurde gemäß Artikel 55 der ESI-Verordnung
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ifls | Institut für Ländliche Strukturforschung                            Ex-ante Evaluierung EPLR

bewertet, inwieweit Chancengleichheit und Schutz vor Diskriminierung im EPLR 2014-2020
berücksichtigt werden.

In der Strategie des EPLR 2014-2020 wird die Bedeutung von Innovation unterstrichen, indem
die „Umsetzung von Innovation“ in einem der drei Hauptziele enthalten ist. In allen 6 ELER-
Prioritäten lassen sich Ansätze zur Förderung von Innovationen finden.
In der Strategie des EPLR 2014-2020 wird außerdem betont, dass das Land Hessen mit diesem
Förderprogramm einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten will, indem ein räumlich
und ökologisch ausgewogener, klimafreundlicher und –resistenter sowie wettbewerbsfähiger
und innovativer Agrar- und Forstsektor einschließlich der Verarbeitung und Vermarktung
entsprechender Erzeugnisse unterstützt wird. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass
bestehende Maßnahmen finanziell gut ausgestattet sind (dies betrifft insbesondere den
Ökologischen Landbau) und einen wertvollen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung der
Umweltsituation leisten.
Insgesamt werden die Beiträge Hessens (Austausch, Vorkehrungen im Evaluationsplan) zum
Querschnittsziel Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung positiv bewertet. Allerdings wird
empfohlen näher zu erläutern, wie den damit verbundenen Herausforderungen (Informations-
und Erfahrungsaustausch, Transfer von Kompetenzen und Durchführung von
Schulungsmaßnahmen) begegnet werden kann.

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Ex-ante Evaluierung EPLR                                        ifls | Institut für Ländliche Strukturforschung

1. Einleitung
1.1. Hintergrund
Am 19. Oktober 2011 wurde von der Europäischen Kommission ein „Vorschlag für eine
Verordnung des Rates über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den
Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)"
unterbreitet. Das Europäische Parlament bestätigte am 20. November 2013 die ELER-
Verordnung (VO (EU) Nr. 1305/2013 vom 17.12.2013; ELER-VO). Basierend auf dieser
Verordnung sind die EU-Mitgliedsstaaten - in Deutschland die Bundesländer - aufgefordert,
ländliche Entwicklungsprogramme für den Zeitraum 2014 bis 2020 zu entwickeln und bei der
Europäischen Kommission zur Genehmigung einzureichen.

Nach den Artikeln 55, 56 und 57 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 werden die Programme
zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums einer Ex-ante-Bewertung, einer
Bewertung während des Programmplanungszeitraums und einer Ex-post-Bewertung
unterzogen.

Im Rahmen einer Ausschreibung und basierend auf dem Angebot vom 17. September 2012
wurde das Institut für Ländliche Strukturforschung (IfLS) an der Johann Wolfgang Goethe-
Universität Frankfurt/Main mit der Durchführung der Ex-ante-Bewertung beauftragt.
Kooperationspartner per Unterauftrag sind (1) entera, Ingenieurgesellschaft für Planung und
Informationstechnologie, (2) Planung & Forschung (PRAC) Bergs u. Issa
Partnerschaftsgesellschaft und (3) die Forschungsgruppe Agrar- und Regionalentwicklung
Triesdorf (ART).

Die Ex-ante-Evaluation als Anhang zum Entwicklungsprogramm soll ebenfalls die Erfordernisse
der Strategischen Umweltverträglichkeitsprüfung (SUP) gemäß der Richtlinie 2001/42/EG
berücksichtigen. Mit der Richtlinie 2001/42/EG über die Prüfung der Umweltauswirkungen
bestimmter Pläne und Programme hat die Europäische Union (EU) eine Grundlage geschaffen,
um sicherzustellen, dass Umwelterwägungen bei der Ausarbeitung von Plänen und
Programmen frühzeitig und systematisch Berücksichtigung finden, um ein hohes Schutzniveau
für die Umwelt zu erlangen (verantwortlicher Unterauftragnehmer: entera).

1.2. Zielsetzung
Die Anforderungen an die Ex-ante-Bewertung werden in Artikel 55 Absatz 3 und 4 der
Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 folgendermaßen konkretisiert: „Die Ex-ante-Bewertungen
beurteilen:
a) den Beitrag zur Unionsstrategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum
     auf Grundlage der ausgewählten thematischen Ziele und Prioritäten unter
     Berücksichtigung der nationalen und regionalen Bedürfnisse und des
     Entwicklungspotenzials     sowie     der      Erfahrungen      aus     vorangegangenen
     Programmzeiträumen;
b) die interne Kohärenz des vorgeschlagenen Programms bzw. der vorgeschlagenen
     Maßnahme und den Bezug zu anderen relevanten Instrumenten;
c) die Übereinstimmung der Zuweisung der Haushaltsmittel mit den Programmzielen;
d) die Übereinstimmung der ausgewählten thematischen Ziele, der Prioritäten und der
     entsprechenden Ziele der Programme mit dem GSR, der Partnerschaftsvereinbarung und
     den entsprechenden gemäß Artikel 121 Absatz 2 AEUV angenommenen länderspezifischen
     Empfehlungen sowie gegebenenfalls – auf nationaler Ebene – den nationalen
     Reformprogrammen;
e) die Relevanz und Klarheit der vorgeschlagenen Programmindikatoren;
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ifls | Institut für Ländliche Strukturforschung                                 Ex-ante Evaluierung EPLR

f)  wie der erwartete Output zu den Ergebnissen beiträgt;
g)  ob die quantifizierten Zielwerte für Indikatoren realistisch sind; berücksichtigt wird hierbei
    die vorgesehene Unterstützung aus den ESI-Fonds;
h) die Argumentation für die vorgeschlagene Unterstützungsart;
i)  die Angemessenheit der Humanressourcen und der administrativen Leistungsfähigkeit für
    die Verwaltung der Programme;
j)  die Eignung der Verfahren für Begleitung der Programme und für die Erhebung der für die
    Bewertungen notwendigen Daten;
k) die Eignung der für den Leistungsrahmen ausgewählten Etappenziele;
l)  die Angemessenheit der geplanten Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit von
    Männern und Frauen und zur Verhinderung jeder Form von Diskriminierung; dies gilt
    insbesondere in Bezug auf die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen;
m) die Angemessenheit der geplanten Maßnahmen zur Förderung einer nachhaltigen
    Entwicklung;
n) die geplanten Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands der Begünstigten.
(4) Gegebenenfalls umfassen die Ex-ante-Bewertungen auch die Anforderungen für eine
    strategische Umweltprüfung […] unter Berücksichtigung der Bedürfnisse im Bereich der
    Anpassung an den Klimawandel.“

1.3. Beschreibung des Vorgehens
Die Ex-ante-Bewertung lässt sich in zwei Phasen unterteilen:
1.     Prozessbegleitende Phase;
2.     Bewertungsphase des Programms

Prozessbegleitende Phase
In dieser Phase werden in einem interaktiven Prozess zwischen dem Team der Ex-ante-
Evaluatoren und den Planern bzw. Erstellern der Programmbestandteile Politik- und
Programmfragen besprochen und beurteilt. Die Evaluatoren sprechen dazu Empfehlungen aus,
die wiederum gemeinsam diskutiert werden.

Für die Erstellung des Entwicklungsplans für den ländlichen Raum (EPLR) des Landes Hessen ist
die ELER-VB zuständig. Es wurden drei Unterarbeitsgruppen gebildet, die sich inhaltlich mit der
Ausarbeitung des Programms nach Prioritäten befassten. Verschiedene Fachreferate trugen
außerdem mit themenspezifischen Beiträgen zur Programmerstellung bei.

Die Unterarbeitsgruppen, die von zuvor bestimmten Unterarbeitsgruppenleitern geleitet
werden, haben sich im Zeitraum der Programmerstellung zu mehreren Besprechungen
getroffen. Der Evaluator war zu den Besprechungen stets eingeladen und hatte dadurch die
Möglichkeit, die einzelnen Schritte der Programmerstellung nachzuvollziehen und den Prozess
beratend zu begleiten.

Der prozessbegleitenden Phase ist auch die Organisation bzw. Mitwirkung an verschiedenen
Workshops zur Programmerstellung zuzuordnen. In 2013 wurden vom Evaluator zwei
Arbeitstreffen mit Programmkoordinierungsreferenten der südlichen Bundesländer in
Frankfurt/Main organisiert, bei denen Fragen zur Programmerstellung diskutiert und
gemeinsame Lösungen gefunden wurden.

Eine dritte Kategorie der prozessbegleitenden Phase betrifft die Mitwirkung des Evaluators an
Konsultationsveranstaltungen mit Wirtschafts- und Sozialpartnern aus Hessen. Es wurden
insgesamt eine Info-Veranstaltung zu Beginn der Programmierungsphase und nachfolgend
sechs Konsultationen der WiSo-Partner (Wirtschafts- und Sozialpartner) durchgeführt. Dies
geschah im Zeitraum zwischen dem 06.12.2012 und dem 24.06.2014. Dabei wurden die
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Ex-ante Evaluierung EPLR                                         ifls | Institut für Ländliche Strukturforschung

Partner über die entsprechenden Schritte im Rahmen der Programmerstellung informiert.
Weiterhin wurden u.a. in thematischen Arbeitsgruppen Stärken, Schwächen, Chancen und
Risiken im Rahmen der Erstellung der SWOT- Analyse gesammelt, Bedarfe daraus abgeleitet
und in der gesamten Gruppe die Maßnahmenentwürfe diskutiert. Von der Möglichkeit zu
schriftlichen Stellungnahmen nach jeder Konsultation wurde von den Partnern Gebrauch
gemacht. Der Evaluator wurde in alle Aktivitäten eingebunden und übernahm dabei
moderierende und beratende Funktionen.
Entwürfe einzelner Teile des EPLR Hessen wurden außerdem vom Ex-ante-Evaluator in einem
iterativen Prozess kommentiert und mit den Verantwortlichen diskutiert.

Bewertungsphase des Programms
Nachdem dem Ex-ante-Evaluator am 9. Mai 2014 ein Entwurf des hessischen
Entwicklungsprogramms vorgelegt wurde, wurde der Entwurf des EPLR Hessen 2014-2020
gemäß den Anforderungen der ELER-Verordnung und der EU-Guideline „Guidelines for the ex
ante evaluation of 2014-2020 RDPs“ geprüft und der vorliegende Bewertungsbericht erstellt.
Weitere Dokumente und Hinweise, die zur Bearbeitung herangezogen wurden, sind an den
entsprechenden Stellen ebenfalls vermerkt. Weiterhin stand der Ex-ante-Evaluator in engem
Kontakt zu anderen Evaluatoren, mit denen das Evaluationsverfahren und offene Punkte
diskutiert und abgestimmt wurden. Zu diesem Zweck veranstaltete der Evaluator am 13.
Januar 2014 ein Treffen der in verschiedenen Bundesländern beauftragten Ex-ante-
Evaluatoren, bei dem Überlegungen zu bestimmten Bewertungsaspekten angestellt wurden.

In Kapitel 2 der Ex-ante-Evaluation wird die Beschreibung der Sozioökonomischen
Ausgangssituation (SöA) im Programmgebiet sowie die Ableitung der SWOT- und
Bedarfsanalyse auf ihre Vollständigkeit und Konsistenz geprüft und bewertet. Die Relevanz und
interne und externe Konsistenz der Strategie des EPLR Hessen 2014-2020 wird in Kapitel 3
näher beleuchtet. Darin ist u.a. auch eine maßnahmenspezifische Bewertung enthalten. Die
Messung des Fortschritts und die Programmergebnisse folgen in Kapitel 4. Eine Bewertung der
geplanten Durchführungsverfahren und der Umsetzung der Querschnittsthemen finden sich in
Kapitel 5 und Kapitel 6. Teil 2 des Berichts enthält die Strategische Umweltprüfung.

2. Bewertung der Ausgangssituation und des abgeleiteten
Handlungsbedarfs
2.1. Bewertung der Beschreibung der sozioökonomischen Ausgangssituation im
Programmgebiet
Die SöA des Landes Hessen wurde im Februar 2014 von der HessenAgentur der ELER-VB
übersandt, die es zur abschließenden Bewertung an den Ex-ante-Evaluator weiterleitete (zum
Prozess der iterativen Kommentierung siehe Kapitel 1.3). In Kapitel 4.1.1 des EPLR 2014-2020
sowie in der ausführlichen Sozioökonomische Analyse im Anhang des EPLR werden umfassend
der Zustand der hessischen Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft sowie die
sozioökonomische Struktur der ländlichen Gebiete wieder gegeben.

Der Ex-ante-Evaluator gab zu mehreren Themen bereits vorab Empfehlungen ab. Diese wurden
teilweise in der Version der SöA vom Februar 2014 umgesetzt. Tabelle 1 enthält eine Übersicht
über die Empfehlungen des Ex-ante-Evaluators und Informationen zur Umsetzung.

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ifls | Institut für Ländliche Strukturforschung                                                    Ex-ante Evaluierung EPLR

Tabelle 1: Empfehlungen des Ex-ante-Evaluators und Informationen zur Umsetzung bezüglich EPLR 2014-2020
Datum      Thema                         Empfehlung                                     Berücksichtigung
Kapitelübergreifend
06.11.     Megatrends                    Zur Übersicht und zur besseren                 Weltweite Megatrends werden
2012                                     Nachvollziehbarkeit könnten die zentralen      aufgezeigt (Rolle des Konsums in
                                         Langfristtrends bzw. sog. „Megatrends“         Schwellenländern, Bioenergie,
                                         (Demografischer Wandel, strukturelle und       etc.).
                                         technologische Wandel, gesellschaftlicher
                                         Wandel, Verschärfung des
                                         Innovationswettbewerbs, Klimawandel etc.)
                                         vorab kurz zusammenfasst werden, ggf. auch
                                         nach Auswirkungen für städtischen und
                                         ländlichen Raum
06.11.         Ländlicher                Die Entwicklung des ländlichen Raumes ist      Überarbeitung wurde
2012           Raum                      anhand der Darstellung der Regierungsbezirke   vorgenommen.
                                         schwierig abzuleiten. Zumindest auf
                                         Landkreisebene sollten die verschiedenen
                                         Indikatoren dargestellt werden, um
                                         Handlungsbedarfe ableiten zu können.
Kap. 1 Gebiet und Demografie
06.11.     Ländlicher        Die Bevölkerungsstruktur in den ländlichen                 Überarbeitung wurde
2012       Raum              Räumen könnte mehr hervorgehoben werden.                   vorgenommen.
                             Zusätzliche Indikatoren: Anteil der Bevölkerung
                             in Ländlichen Räumen (LR), Bevölkerungsdichte
                             in LR, Netto-Wanderung in LR, Altenquotient in
                             LR
08.05.     Disparitäten in   Der unterschiedlichen demografischen                       Überarbeitung wurde nicht
2013       den Landkreisen Entwicklung in den Landkreisen wird nicht                    vorgenommen (statistische
                             ausreichend Rechnung getragen und verfälscht               Darstellung schwierig).
                             teilweise die Einschätzung.
12.06.     Berücksichti-     Die aktuellen Daten des Zensus sollten                     Entsprechende Verweise auf
2013       gung des Zensus berücksichtigt werden.                                       jeweils verwendete
                                                                                        Datengrundlagen sind erfolgt.
Kapitel 5 Agrar- und Ernährungswirtschaft
06.11.     Veränderungen      In Abschnitt 5.1 wird im letzten Absatz                   Überarbeitung wurde
2012       der landwirt-      geschlussfolgert, dass sich die landwirtschaftlich        vorgenommen.
           schaftlich         genutzte Fläche (LF) an Gesamtfläche kaum
           genutzten          verringert hat (S. 30). Das kann aber auf eine
           Fläche             unzureichende regional differenzierte
                              Auswertung auf Ebene der Regierungsbezirke
                              zurückzuführen sein. Auf Landkreis-Ebene wird
                              man ggf. Effekte beobachten, dass in manchen
                              Regionen die LF einen Zuwachs erfahren hat (vor
                              allem Grünlandregionen), weil Landwirte
                              aufgrund der ab 2005 geltenden neuen
                              Regelungen für die Direktzahlungen ihre bisher
                              nicht regelmäßig genutzten unwirtschaftlichen
                              Grünlandflächen als LF anmelden. In städtischen
                              Regionen wiederum kommt es häufig doch zum
                              Rückgang von LF aufgrund der Ausweitung von
                              Siedlungs- und Verkehrsflächen. Auf RB-Ebene
                              neutralisieren sich diese regionalen Effekte
                              möglicherweise.
06.11.     Differenzierung    In Abschnitt 5.3 geht aus Tabelle 13 nicht hervor,        Überarbeitung wurde
2012       nach               ob es sich um Gewinn pro AK oder Gewinn pro               vorgenommen.
           Betriebsformen     Betrieb handelt. Vermutlich Ersteres. Auf S. 36
                              unten werden in der SöA basierend auf den
                              Buchführungsergebnissen überproportionale
                              Unternehmensergebnisse gegenüber Schleswig-
                              Holstein, Niedersachsen konstatiert. Hier wäre
                              aber eine Differenzierung nach Betriebsformen
                              erforderlich, da Hessen im Bereich
                              Milchviehhaltung sicherlich mit seinen
                              Unternehmensergebnissen hinter Schleswig-

                                                                                                                         9
Ex-ante Evaluierung EPLR                                                          ifls | Institut für Ländliche Strukturforschung

Datum       Thema            Empfehlung                                            Berücksichtigung
                             Holstein liegt. Eine differenzierte Betrachtung
                             nach Betriebsformen ist auch erforderlich um
                             daraus förderpolitische Konsequenzen für
                             bestimmte Betriebsformen ableiten zu können.
06.11.      Finanzielle      In Abschnitt 5.3 wird insgesamt nur eine              Überarbeitung wurde
2012        Situation        Übersicht über die Gewinnsituation gegeben,           vorgenommen.
                             aber es wäre vorteilhaft mehr über die
                             finanzielle Situation zu erfahren, um zu sehen,
                             wo die Schwachstellen liegen:
                             •    Wie gut können die Betriebe mit
                                  Preisschwankungen umgehen (Milch-,
                                  Fleischpreise)?
                             •    Wie stark sind die Betriebe von gestiegenen
                                  Kosten betroffen (z.B. Betriebsmittelkosten,
                                  Futterpreise)?
                             •    Eigenkapital-, Fremdkapitalquote
                             •    Nettoinvestitionen der vergangenen Jahre
08.05.      Hofnachfolge     Möglichkeiten zur außerfamiliären Hofnachfolge        Überarbeitung wurde
2013                         und zur landwirtschaftlichen Beratung sollten         vorgenommen.
                             ergänzt werden.
06.11.      Betriebszahlen   In Tabelle 14 der ursprünglichen Fassung sind bei     Eventuell vorgenommene
2012                         RB Gießen und Deutschland die negativen               Prüfung hat keine Änderung
                             Vorzeichen bei der Entwicklung der                    bewirkt.
                             Betriebszahlen zu überprüfen.
06.11.      Risiko-          Bislang gibt es zum Bereich Risikomanagement          In Kapitel 5.3 wurde ein
2012        management       keine Aussagen. Falls Risikomanagement aus            Abschnitt zu Risikomanagement-
                             Sicht des Landes nicht notwendig ist, sollten kurz    Strategien eingefügt. Es werden
                             die Gründe dargelegt werden, da das                   Strategien zum Umgang mit
                             Risikomanagement Bestandteil in Priorität 3           schwankenden Preisen und der
                             „Organisation der Nahrungsmittelkette und             Preisentwicklung bei
                             Risikomanagements“ ist.                               Investitionsgütern thematisiert.
                                                                                   Andere Risiken (z.B.
                                                                                   Klimawandel, Tierseuchen,
                                                                                   Pflanzenkrankheiten,
                                                                                   Naturkatastrophen) und andere
                                                                                   Strategien des
                                                                                   Risikomanagements
                                                                                   (Versicherungen, Kooperationen,
                                                                                   Diversifizierung) werden in
                                                                                   diesem Zusammenhang nicht
                                                                                   angesprochen. Insgesamt wird
                                                                                   nicht deutlich gemacht, ob in
                                                                                   diesem Bereich Handlungsbedarf
                                                                                   besteht.
05.03.      Direkt-          Der Anteil der direktvermarktenden Betriebe           Überarbeitung wurde teilweise
2013        vermarktung      wird nur im Bereich Gartenbau dargestellt. Die        vorgenommen.
                             SöA enthält keine Informationen zur
                                                                                   •      Kapitel 5.3:
                             Mengenbündelung durch
                                                                                          Direktvermarktung als eine
                             Erzeugerzusammenschlüsse/Erzeuger-
                                                                                          mögliche Strategie zur
                             organisationen. Qualitätssicherungssysteme und
                                                                                          Stärkung der
                             Regionalvermarktung werden nur im
                                                                                          Primärerzeuger in der
                             Zusammenhang mit den beiden staatlichen
                                                                                          Wertschöpfungskette
                             Siegeln thematisiert. Bei diesen beiden Siegeln
                                                                                          genannt. Qualitätssiegel:
                             wäre deren Verbreitung/Nutzung von Interesse.
                                                                                          Gute Darstellung der
                             Das Ernährungshandwerk wird nicht
                                                                                          Aktivitäten der MGH
                             thematisiert, ist für Priorität 3 unserer
                                                                                          (Marketinggesellschaft
                             Einschätzung nach aber relevanter als
                                                                                          GUTES AUS HESSEN), aber
                             international agierende exportorientierte
                                                                                          keine Angaben zur Anzahl
                             Unternehmen des Ernährungsgewerbes.
                                                                                          der Zeichennutzer bei den
                                                                                          staatlichen Qualitätssiegeln
                                                                                          oder der Anzahl der
                                                                                          Produkte mit geschützten
                                                                                          Angaben der EU.

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ifls | Institut für Ländliche Strukturforschung                                                Ex-ante Evaluierung EPLR

Datum      Thema             Empfehlung                                            Berücksichtigung
Kap. 6 Forschung und Innovation
06.11.     Wissenstransfer Weitere Informationen zu Forschung,                     Überarbeitung wurde nicht
2012                         Wissenstransfer und Innovation in ländlichen          vorgenommen.
                             Räumen sowie zur Land- und Forstwirtschaft
                             wären wünschenswert.
06.11.     Kapazitäten       Empfohlen wird insbesondere in einem                  Überarbeitung wurde nicht
2012                         separaten Abschnitt auf die Kapazitäten zu            vorgenommen.
                             Forschung und Entwicklung (F+E) in der Land-
                             und Forstwirtschaft im engeren und im Bereich
                             der Bio-Ökonomie im weiteren Sinn einzugehen.
06.11.     Innovation        Kap. 6.4 beschäftigt sich mit der „Bedeutung          Überarbeitung wurde
2012                         innovativer Branchen in Hessen“. Vorab sollte         vorgenommen.
                             beschrieben bzw. geklärt werden, wie Innovation
                             in Hessen definiert wird, ggf. auch nach
                             Europäischen Fond für regionale Entwicklung
                             (EFRE), Europäischer Sozialfond (ESF) und ELER.
Kap. 7 Gründungsgeschehen
06.11.     Gründungs-        Die Betrachtung des Gründungsgeschehens auf           Karte wurde erstellt (Abb. 46)
2012       geschehen         Ebene der Regierungsbezirke lässt nur in sehr
                             geringem Maß eine Interpretation in Bezug auf
                             die Entwicklung im ländlichen Raum zu. Hier
                             wäre eine Darstellung der Gründungsintensität
                             und -dynamik auf Kreisebene wünschenswert.
Kap. 8 Kooperationsnetzwerke
06.11.      Fehlende           In Tabelle 30 ist die Energiegenossenschaft         Überarbeitung wurde
2012        Energiecluster     Odenwald als Cluster aufgeführt. Es wäre zu         vorgenommen.
                               überlegen, ob die hessischen Bioenergieregionen
                               ebenfalls aufgenommen werden, da diese zum
                               Ziel haben Netzwerke aufzubauen.
Kap. 9 Tourismus
06.11.      Tourismus-         Wünschenswert wäre ein Überblick über die           Überarbeitung wurde nicht
2012        Destinationen      hessischen Tourismus-Destinationen und deren        vorgenommen.
und                            Angebote sowie Aussagen zur vorhandenen
08.05.                         touristischen Infrastruktur und zur Situation der
2013                           im Tourismus tätigen Betriebe – außerhalb der
                               Ballungsräume – um auf dieser Basis Stärken,
                               Schwächen, Chancen und Risiken ableiten zu
                               können.
Kap. 10 Bildung und Qualifikation
06.11.      Teilräumliche      Hier ist eine stärker teilräumliche Betrachtung     Überarbeitung wurde nur
2012        Betrachtung        (Landkreisebene) wünschenswert, da im               geringfügig vorgenommen.
                               ländlichen Raum in absehbarer Zeit vielerorts
                               Mindestgrößen von Schulstandorten
                               unterschritten und Konzentrationen
                               vorgenommen werden mit entsprechenden
                               negativen Folgen für die Grundversorgung und
                               Erreichbarkeit entsprechender Einrichtungen im
                               ländlichen Raum.
06.11.      Berufliche         Die berufliche Bildung sowie Weiterbildung (und     Überarbeitung wurde
2012        Bildung            der Bedarf) von in der Land- und Forstwirtschaft    vorgenommen.
                               tätigen Personen wären noch zusätzlich zu
                               beleuchten.
06.11.      Weitere            Mögliche weitere Indikatoren:                       Überarbeitung wurde
2012        Indikatoren        „Landwirtschaftliche Berufsbildung der              vorgenommen.
                               Betriebsleiter in den landwirtschaftlichen
                               Betrieben nach der höchsten Bildungsstufe,
                               Rechtsform und sozialökonomischem
                               Betriebstyp“, „Berufliche Weiter- und
                               Fortbildung land- und forstwirtschaftlicher
                               BetriebsleiterInnen“ oder „Entwicklung der Zahl
                               der Auszubildenden für landwirtschaftliche
                               Berufe“ (in Kapitel 5).
06.11.      Grüne Berufe       Aussagen zu Kapazitäten und Einrichtungen in        Überarbeitung wurde teilweise

                                                                                                                    11
Ex-ante Evaluierung EPLR                                                           ifls | Institut für Ländliche Strukturforschung

Datum       Thema             Empfehlung                                            Berücksichtigung
2012                          der Aus- und Weiterbildung im Bereich der             vorgenommen (Kapazitäten nicht
                              „grünen Berufe“ fehlen in Kap. 10 (vgl. Kap. 6).      genannt).

06.11.      Beratungs-        Es fehlen Aussagen über die land- und                 Überarbeitung wurde
2012        systeme           forstwirtschaftlichen Beratungssysteme in             vorgenommen.
                              Hessen.
08.05.      Aktualität der    Daten für 2012 stehen zur Verfügung, die auch         Überarbeitung wurde nicht
2013        Daten             verwendet werden sollten.                             vorgenommen.

Kap. 11 Arbeitsmarkt und soziale Eingliederung
06.11.     Landkreisebene In Bezug auf die Verteilung der Einkommen                 Überarbeitung wurde teilweise
2012                          innerhalb Hessens wäre insbesondere                   vorgenommen (Angaben zu
                              hinsichtlich der Indikatoren „Armutsgefährdung“       Armutsgefährdung und
                              und „Niedriglohnsektor“ eine Betrachtung auf
                              Kreisebene wünschenswert, um ggf.                     Niedriglohnsektor fehlen).
                              Problemlagen im ländlichen Raum zu
                              verdeutlichen.
Kap. 12 Umwelt, Energie, Klima, Nachhaltigkeit
06.11.     Gewässer           Aussagen zur Gewässergüte und zur                     Überarbeitung wurde
2012                          Zielerreichung der Europäischen                       vorgenommen.
                              Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) fehlen noch
                              (ökologischer und chemischer Zustand
                              oberirdischer Gewässer, mengenmäßiger und
                              chemischer Zustand des Grundwassers,
                              Nitratgehalt im Grundwasser (Hauptindikator),
                              Stickstoffbilanz, die Gewässerstrukturgüte und
                              naturnahe Gewässerentwicklung).
06.11.     Auswirkungen       Informationen zur landwirtschaftlichen                Überarbeitung wurde teilweise
2012       der                Bodennutzung (Veränderungen Grünlandanteil            vorgenommen.
           Landwirtschaft     an LF …) sowie Viehhaltung (derzeit im Kap. 5)        •   Es fehlen Aussagen aus der
           auf Ökosysteme erlauben ansatzweise erste Aussagen zur                       Halbzeitbewertung,
                              Intensität der Landwirtschaft und damit                   inwieweit die Hessisches
                              verbundenen potenziellen Auswirkungen auf                 Integriertes
                              Ökosysteme. In Bezug auf Priorität 4 fehlt es             Agrarumweltprogramm
                              aber noch an weiteren wichtigen Informationen             (AUM (HIAP)) zur Sicherung
                              zum Zustand der Umwelt(schutzgüter) in Hessen:            und Entwicklung von
                               •    Zum Zustand der Biodiversität fehlen z.B.           Biodiversität und anderen
                                    Informationen zur biologischen Vielfalt und         Umweltgütern beitragen.
                                    deren Entwicklung, zur Feld- und                     o     Nennung des Status
                                    Waldvogelpopulation, zu den                               des Farmlandbird-
                                    Landesflächen mit hohem Naturwert                         Index und der für
                                    (HNV), zum Biotopverbund, zu                              Hessen erhobene
                                    Agrarumweltmaßnahmen zur Förderung                        HNV-Wert ( stehen
                                    der Biodiversität (vgl. Kap. 5). Stattdessen              zwar im Text, aber
                                    sind große Beutegreifer enthalten, die in                 isoliert und in nicht
                                    Hessen eine untergeordnete Rolle spielen.                 dazu passenden
                               •    Die derzeit in Kap. 5.9 vorhandenen                       Textabschnitten)
                                    Informationen über den Flächenumfang            •   Im Kapitel 5.8 fehlen
                                    der Schutzgebiete sollten ergänzt werden            Aussagen zu Waldzustand
                                    um Informationen zum Erhaltungszustand              (Schädigungsrate),
                                    der FFH-Lebensräume und -arten sowie                Aussagen zur Naturnähe
                                    zum Anteil der landwirtschaftlichen                 des Waldes und der
                                    Flächen und Forstflächen an Natura-2000             Zertifizierungsrate.
                                    Gebieten. Im Hinblick auf den
                                    thematischen Bezug sollten die
                                    Ausführungen zu den Schutzgebieten ggfs.
                                    in Kap.12 verschoben werden. Die
                                    Informationen zur Struktur der
                                    Forstwirtschaft (in Kap. 5.8) sollten um
                                    Daten zu Waldzustand und -struktur
                                    ergänzt werden.
                               •    Wichtige Indikatoren fehlen: HNV-

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