Ex-ante-Evaluierung inkl. strategischer Umweltverträglichkeitsprüfung (SUP) - "Entwicklungsplan für den ländlichen Raum des Landes Hessen ...
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Ex-ante-Evaluierung inkl. strategischer Umweltverträglichkeitsprüfung (SUP) „Entwicklungsplan für den ländlichen Raum des Landes Hessen 2014-2020 (EPLR)“ Frankfurt am Main, den 9. Dezember 2014
Ex-ante Evaluierung inkl. strategischer Umweltverträglichkeitsprüfung (SUP) „Entwicklungsplan für den ländlichen Raum des Landes Hessen 2014-2020 (EPLR)“ Auftraggeber Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Ansprechpartner: Hr. Joachim Dippel Mainzer Straße 80 65189 Wiesbaden Hauptauftragnehmer Institut für Ländliche Strukturforschung (IfLS) an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main Geschäftsführer und Kontaktperson: Hr. Jörg Schramek Kurfürstenstraße 49 60486 Frankfurt am Main Tel.: 069/9726683 14, Fax: 069/9726683 22 website: www.ifls.de, Email: schramek@ifls.de Unterauftragnehmer Forschungsgruppe Agrar-und Planung & Forschung (PRAC) Bergs u. Issa Regionalentwicklung Triesdorf (ART) Partnergesellschaft Leitung: Prof. Dr. Otmar Seibert Leitung: Dr. Rolf Bergs Sudetenstraße 17, 91746 Weidenbach Im Hopfengarten 19b, 65812 Bad Soden am Tel.: 09826/654 204, Fax: 09826/654 4204 Taunus Internet: www.fg-art.de Tel.: 06196/654 168, Fax: 06196/654 178 Email: seibert@fg-art.de E-Mail: RolfB@prac.de entera, Umweltplanung & IT GbR Leitung: Dr. Thomas Horlitz Fischerstraße 3, 30167 Hannover Tel.: 0511/16789 17, Fax: 0511/16789 99 Internet: www.entera.de Email: horlitz@entera.de
Beteiligte Forschungsinstitute, Evaluationsteam
Institut für ländliche Kurfürstenstraße 49 - Gesamtkoordination der Evaluierung
Strukturforschung 60486 Frankfurt am Main
(IfLS) - Einleitung
J. Schramek - Bewertung des Beitrags zur Strategie
Dipl. Ing. Jörg Schramek 069-9726683-14 Europa 2020
Dipl. Ing. Uli Gehrlein schramek@ifls.de - Bewertung der externen Kohärenz und
Dipl. Geoökol. Heike Nitsch Einklang mit der GSR
M.Sc. Bettina Spengler U. Gehrlein - Bewertung der Prioritäten 2, 3, 4, 5
Dipl.-Geogr. Nicola von Kutzleben 069-9726683-17 und 6
M.Sc. Britta Düsterhaus gehrlein@ifls.de - Übersicht zur tendenziellen
Wirkungsrichtung des EPLR 2014-2020
H. Nitsch auf ausgewählte Wirkungsbereiche
069-9726683-13 - Bewertung der Vorkehrungen für
nitsch@ifls.de LEADER (CLLD)
- Bewertung der Querschnittsthemen
B. Spengler - Bewertung der Ausgangssituation und
069-9726683-20 des abgeleiteten Handlungsbedarfs
spengler@ifls.de
N. von Kutzleben
069-9726683-11
vonkutzleben@ifls.de
Britta Düsterhaus
069-9726683-10
Duesterhaus@ifls.de
Forschungsgruppe Agrar- und Steingruberstraße 4 - Überprüfung der Prämien
Regionalentwicklung Triesdorf 91746 Weidenbach-Triesdorf - Unterstützung zur Bewertung der
Priorität 2
Dr. Manfred Geißendörfer M. Geißendörfer
09826-333-177
geissendoerfer@fg-art.de
T. Unbehaun
09826-333-178
unbehaun@fg-art.de
A. Breitenbach
09826-333-179
breitenbach@fg-art.de
Im Hopfengarten 19b, 65812 - Bewertung geplanter
Planung & Forschung (PRAC) Bergs
u. Issa Partnergesellschaft Bad Soden am Taunus Duchführungsverfahren
Telefon: (06196) 654168
Dr. Rolf Bergs Telefax: (06196) 654178
E-Mail: RolfB@prac.de
Ingenieurgesellschaft für Planung Fischerstr. 3 - Strategische Umweltprüfung (SUP)
und Informationstechnologie 30167 Hannover
(Entera)
T. Horlitz
Dr. Thomas Horlitz 0511-16789-17
Dr. Mirjana Avramovic-Popovic horlitz@entera.de
Luisa StemmlerTeil I
Ex-ante Evaluierung
des „Entwicklungsplans für den ländlichen
Raum des Landes Hessen 2014-2020 (EPLR)“Ex-ante Evaluierung EPLR ifls | Institut für Ländliche Strukturforschung
Inhaltsverzeichnis Teil I: Ex-ante Evaluierung des EPLR
Zusammenfassung ____________________________________________________________ 1
1. Einleitung _________________________________________________________________ 6
1.1. Hintergrund ____________________________________________________________ 6
1.2. Zielsetzung ____________________________________________________________ 6
1.3. Beschreibung des Vorgehens _______________________________________________ 7
2. Bewertung der Ausgangssituation und des abgeleiteten Handlungsbedarfs _______________ 8
2.1. Bewertung der Beschreibung der sozioökonomischen Ausgangssituation im Programmgebiet _ 8
2.2. Bewertung der SWOT-Analyse und des abgeleiteten Handlungsbedarfs ________________ 13
2.3. Empfehlungen in Bezug auf die SWOT-Analyse und den abgeleiteten Handlungsbedarf _____ 14
3. Relevanz, interne und externe Kohärenz des Entwicklungsprogramms __________________ 15
3.1. Bewertung des Beitrags zur Strategie Europa 2020 _______________________________ 16
3.2. Bewertung der externen Kohärenz und Einklang mit der GSR _______________________ 21
3.2.1. Politikplanung in den anderen GSR-Fonds _________________________________ 21
3.2.2. Abstimmung mit anderen europäischen und nationalen/regionalen Programmen ______ 23
3.2.3. Fazit ____________________________________________________________ 25
3.3. Die Bewertung der Interventionslogik _________________________________________ 25
3.3.1. Einleitung _________________________________________________________ 25
3.3.2. Bewertung der Interventionslogik in Priorität 2 _______________________________ 27
3.3.3. Bewertung der Interventionslogik in Priorität 3 _______________________________ 29
3.3.4. Bewertung der Interventionslogik in Priorität 4 _______________________________ 31
3.3.5. Bewertung der Interventionslogik in Priorität 5 _______________________________ 36
3.3.6. Bewertung der Interventionslogik in Priorität 6 _______________________________ 36
3.4. Bewertung der vorgeschlagenen Formen der Förderung ___________________________ 39
3.5. Bewertung des erwarteten Beitrages der ausgewählten Maßnahmen zu den Zielen ________ 39
3.5.1. Erwarteter Beitrag des EPLR 2014-2020 zu relevanten Wirkungsbereichen __________ 42
3.5.2. Erwarteter Beitrag des EPLR 2014-2020 zu den drei Zielen gemäß Artikel 4 der ELER-
Verordnung _______________________________________________________ 48
3.5.3. Fazit ____________________________________________________________ 49
3.6. Bewertung der Konsistenz der Mittelallokation mit den Zielen ________________________ 50
3.7. Bewertung thematischer Unterprogramme _____________________________________ 51
3.8. Bewertung der Vorkehrungen für LEADER (CLLD) _______________________________ 51
3.8.1. Betrachtung des Förderspektrums _______________________________________ 52
3.8.2. Territoriale Betrachtung _______________________________________________ 52
Iifls | Institut für Ländliche Strukturforschung Ex-ante Evaluierung EPLR
3.8.3. Anforderungen und Auswahlkriterien der LEADER-LAG ________________________ 52
3.8.4. Institutionelle Umsetzung ______________________________________________ 53
3.8.5. Monitoring und Evaluierung ____________________________________________ 53
3.8.6. Finanzielle Ausgestaltung _____________________________________________ 53
3.9. Bewertung der Vorkehrungen für das nationale Netzwerk für den ländlichen Raum ________ 53
3.10. Bewertung der Verwendung der Technischen Hilfe ______________________________ 54
3.11. Empfehlungen hinsichtlich der Relevanz und Kohärenz des Programms _______________ 54
4. Messung des Fortschritts und der Ergebnisse des Programms ________________________ 56
4.1. Bewertung von programmspezifischen Indikatoren _______________________________ 56
4.2. Bewertung der quantifizierten Zielindikatoren ___________________________________ 57
4.3. Bewertung der Eignung der Etappenziele für den Leistungsrahmen ___________________ 60
4.4. Bewertung der vorgeschlagenen Monitoring- und Bewertungssysteme und des
Evaluationsplans _______________________________________________________ 63
4.5. Empfehlungen hinsichtlich der Messung des Fortschritts und der Programmergebnisse _____ 64
5. Bewertung der geplanten Durchführungsverfahren _________________________________ 65
5.1. Bewertung der Angemessenheit von personellen und administrative Verwaltungskapazitäten _ 65
5.1.1 Verwaltungsökonomie ________________________________________________ 65
5.1.2 Begleitausschuss ____________________________________________________ 67
5.2. Empfehlungen hinsichtlich der Umsetzung des Programms _________________________ 68
6. Bewertung der Querschnittsthemen ____________________________________________ 68
6.1. Bewertung, der Angemessenheit der geplanten Maßnahmen zur Förderung der
Chancengleichheit von Männern und Frauen und zur Verhinderung jeder Form von
Diskriminierung ________________________________________________________ 68
6.2. Bewertung, ob nachhaltige Entwicklung ausreichend gefördert wird ___________________ 69
6.3. Bewertung der Förderung von Innovationen ____________________________________ 70
6.4. Empfehlungen zu den Querschnittsthemen _____________________________________ 72
7. Überprüfung der Prämienkalkulation ____________________________________________ 72
8. Literatur __________________________________________________________________ 74
9. Anhang __________________________________________________________________ 75
IIEx-ante Evaluierung EPLR ifls | Institut für Ländliche Strukturforschung
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Zuordnung der Maßnahmen des EPLR 2014-2020 zu ELER-Prioritäten und
Schwerpunktbereichen Quelle: Hessische ELER-VB ........................................................ 26
Abbildung 2: Übersicht zur tendenziellen Wirkungsrichtung des EPLR 2014-2020 auf ausgewählte
Wirkungsbereiche (ohne Berücksichtigung des eingesetzten Finanzvolumens)................... 41
Abbildung 3: Übersicht zur tendenziellen Wirkungsrichtung des EPLR 2014-2020 auf ausgewählte
Wirkungsbereiche (unter Berücksichtigung des eingesetzten Finanzvolumens) .................. 41
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Empfehlungen des Ex-ante-Evaluators und Informationen zur Umsetzung bezüglich EPLR
2014-2020...................................................................................................................... 9
Tabelle 2: Empfehlungen in Bezug auf die SWOT-Analyse und den abgeleiteten Handlungsbedarfen .... 15
Tabelle 3: Maßnahmen mit Primäreffekten in Priorität 2 ..................................................................... 27
Tabelle 4: Maßnahmen mit Primäreffekten in Priorität 3 ..................................................................... 29
Tabelle 5: Maßnahmen mit primärer Wirkung in Priorität 4 ................................................................. 31
Tabelle 6:Maßnahmen mit primärer Wirkung in Priorität 6 .................................................................. 36
Tabelle 7: Verteilung der geplanten öffentlichen Mittel des EPLR auf die verschiedenen ELER-
Schwerpunktbereiche .................................................................................................... 50
Tabelle 8: Indikatoren zur Beschreibung des Leistungsrahmens ......................................................... 61
IIIifls | Institut für Ländliche Strukturforschung Ex-ante Evaluierung EPLR
Abkürzungsverzeichnis
AFP Agrarinvestitionsförderungsprogramm
ALR Ämter für den ländlichen Raum
ART Forschungsgruppe Agrar- und Regionalentwicklung Triesdorf
AUM (HIAP) Hessisches Integriertes Agrarumweltprogramm
AUMK Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen
AZL Ausgleichszulage
BLE Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
BGA Begleitausschuss
CH4 Methan
CLLD Commumunity-led Local Development
CO2 Kohlenstoffdioxid
DVS Deutsche Vernetzungsstelle ländlicher Räume
EEG Erneuerbare-Energien-Gesetz
EFRE OP Operationelles Programm des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung
EFRE Europäischer Fond für regionale Entwicklung
EIP Europäischen Innovationspartnerschaften
ELER Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
ELER-VB ELER-Verwaltungsbehörde
ELER-VO Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch
ELER
EPLR Entwicklungsplan für den ländlichen Raum
ESF Europäischer Sozialfond
ESI Europäische Struktur- und Investitionsfonds
ESI-VO Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 mit gemeinsamen Bestimmungen für ESI
EU Europäische Union
F+E Forschung und Entwicklung
GAK Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz
GAP Gemeinsame Agrarpolitik
GRW Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftstruktur
GSR Gemeinsamer Strategischer Rahmen
HNV High nature value
IfLS Institut für ländliche Strukturforschung
IWB Investition in Wachstum und Beschäftigung
KMU Klein- und Mittelständische Unternehmen
KTBL Kuratoriums für Technik und Bauen in der Landwirtschaft
LAG Lokale Aktionsgruppen
LEADER Liaison entre actions de développement de l'économie rurale, dt. Verbindung zwischen
Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft
LF landwirtschaftlich genutzte Fläche
LLH Landesbetriebs Landwirtschaft Hessen
LR Ländlichen Räumen
MGH Marketinggesellschaft GUTES AUS HESSEN
N2O Stickstoffmonoxid
NLR Nationales Netzwerk Ländliche Räume
NRR Nationale Rahmenregelung
NWE Nordwesteuropa
OPG Operationeller Gruppen
PRAC Planung & Forschung Bergs u. Issa Partnerschaftsgesellschaft
REK Regionales Entwicklungskonzept
IVifls | Institut für Ländliche Strukturforschung Ex-ante Evaluierung EPLR
SöA Sozioökonomischen Ausgangssituation
SUP Strategische Umweltverträglichkeitsprüfung
SWOT Strengths (Stärken), Weaknesses (Schwächen), Opportunities (Chancen), Threats
(Risiken)
THG Treibhausgase
WiSo-Partner Wirtschafts- und Sozialpartner
WRRL Europäische Wasserrahmenrichtlinie
Vifls | Institut für Ländliche Strukturforschung Ex-ante Evaluierung EPLR
Zusammenfassung
Die Ex-ante-Bewertung lässt sich in zwei Phasen unterteilen:
1. Prozessbegleitende Phase;
2. Bewertungsphase des Programms.
In der prozessbegleitenden Phase wurden in einem interaktiven Prozess zwischen dem Team
der Ex-ante-Evaluatoren und den Planern bzw. Erstellern der Programmbestandteile Politik-
und Programmfragen besprochen und beurteilt. Die Evaluatoren sprachen dazu Empfehlungen
aus, die wiederum gemeinsam diskutiert wurden. Nachdem dem Ex-ante-Evaluator am 9. Mai
2014 ein Entwurf des hessischen Entwicklungsprogramms vorgelegt wurde, wurde der Entwurf
des EPLR Hessen 2014-2020 gemäß den Anforderungen der ELER-Verordnung und der EU-
Guideline „Guidelines for the ex ante evaluation of 2014-2020 RDPs“ schließlich geprüft und
der Bewertungsbericht erstellt.
Bewertung der Ausgangssituation und des abgeleiteten Handlungsbedarfs
Der Ex-ante Evaluator war von Anfang an in die Programmerstellung des EPLR 2014-2020 in
Hessen involviert und gab zu ersten Entwürfen der Sozioökonomische Analyse (SöA)
Empfehlungen ab. Die finale Fassung der SöA gibt umfassend den Zustand der hessischen
Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft sowie die sozioökonomische Struktur der ländlichen
Gebiete wieder. Vorab-Empfehlungen des Ex-ante-Evaluators wurden zum überwiegenden Teil
in der SöA umgesetzt. Die SWOT-Analyse baut auf der SöA auf und wurde um Einschätzungen
von Experten zu qualitativen Aspekten ergänzt.
Verschiedene Bedarfe wurden in drei prioritätenbezogenen Unterarbeitsgruppen der
Verwaltungsbehörde auf Basis der SWOT identifiziert. Vertreter des Evaluatorenteams waren
in den Unterarbeitsgruppen vertreten und nahmen dort eine beratende Funktion ein. Am 15.
März 2013 wurden die Ergebnisse der SWOT und daraus abgeleitete Handlungsbedarfe
außerdem den Wirtschafts- und Sozialpartnern präsentiert, diskutiert und ergänzt. Der
Evaluator agierte hier als Moderator und achtete in diesem Zusammenhang darauf, dass die
Diskussionen zu Handlungsbedarfen immer im Kontext zur SöA und SWOT erfolgten.
Die Bedarfe bilden eine solide Basis für die Maßnahmenauswahl und –programmierung.
Bewertung des Beitrags zur Strategie Europa 2020
Zentrale Ziele der Strategie Europa 2020 sind intelligentes, nachhaltiges und integratives
Wachstum. Der EPLR 2014-2020 hat seinen ganz klaren Schwerpunkt im Bereich „nachhaltiges
Wachstum“. Dabei ist zu beachten, dass es sich weniger um „nachhaltiges Wachstum“ im
eigentlichen Sinne handelt, wobei ökonomisches Wachstum gleichzeitig mit ökologischen und
sozialen Verbesserungen einhergeht. Der Schwerpunkt im EPLR liegt stattdessen auf der
Honorierung von ökologischen Leistungen im Forst (Bodenschutzkalkungen) und für den
Ökolandbau. Des Weiteren sind einzelbetriebliche investive Förderungen an einen
nachweisbaren Beitrag zur Verbesserung der Effizienz des Ressourceneinsatzes gekoppelt und
sind für nachhaltiges Wachstum von Bedeutung. Da in Bezug auf die Schwerpunktbereiche 4a,
2a und 4c zahlreiche Bedarfe identifiziert wurden, ist diese Schwerpunktsetzung
nachvollziehbar. Der EPLR 2014-2020 leistet weiterhin - allerdings nachrangig - einen Beitrag
zum Ziel „Integratives Wachstum“ der Strategie Europa 2020. Kaum ein Beitrag wird allerdings
mit dem EPLR 2014-2020 zum Ziel „Intelligentes Wachstum“ der Strategie Europa 2020
geleistet.
Bewertung der externen Kohärenz und Einklang mit der GSR
Hinsichtlich der Berücksichtigung der Politikkohärenz erscheint der Programmentwurf im
Wesentlichen angemessen. Obwohl für Hessen kein Multifonds-Ansatz geplant ist, ist eine
1Ex-ante Evaluierung EPLR ifls | Institut für Ländliche Strukturforschung
hohe Komplementarität zwischen den GSR-Fonds gegeben. Die geplanten Maßnahmen
ergänzen sich in idealer Weise. Die Fondsverwaltungen haben darüber hinaus Sorge getragen,
Doppelförderungen zwischen den GSR-Fonds auszuschließen.
Negativ- bzw. Neutralisierungseffekte sind zwischen dem ELER-Fonds und den übrigen
europäischen und nationalen/regionalen Politiken nicht erkennbar.
Lediglich in den Auswahlkriterien der Maßnahmen könnten die Querbezüge zum EFRE- und
ESF-Fonds sowie auch zu den übrigen Politiken stärker hergestellt werden.
Bewertung der Interventionslogik
Während der Programmerstellung wurde bereits von Seiten des Ex-ante-Evaluators auf einen
schlüssigen in sich konsistenten Aufbau des EPLR hingewirkt, d.h. dass Bedarfe auf Basis der
zuvor durchgeführten SöA und SWOT abgeleitet wurden und auf dieser Grundlage der
Entwicklungsplan mit Zielen, Strategie und Maßnahmen erstellt wurde.
Als der Entwurf des hessischen Entwicklungsplans am 9. Mai 2014 zur Bewertung vorlag wurde
differenziert für die einzelnen ELER-Schwerpunktbereiche vom Evaluator geprüft, inwieweit
die programmierten Maßnahmen mit identifizierten Bedarfen und übergeordneten Zielen im
Einklang stehen. Außerdem wurde die Angemessenheit der finanziellen Ausstattung der
jeweiligen Maßnahme im Kontext von SöA, SWOT und Bedarfsanalyse bewertet. Verschiedene
Empfehlungen zur Verbesserung der Interventionslogik wurden gegeben, die von der
Verwaltungsbehörde bei der Überarbeitung des EPLR 2014-2020 berücksichtigt wurden.
Bewertung des erwarteten Beitrags der ausgewählten Maßnahmen zu den Zielen
Das Land Hessen verfolgt mit dem EPLR 2014-2020 drei Hauptziele:
Erhaltung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Agrar-, Forst- und
Ernährungswirtschaft, u.a. durch Unterstützung bei der Umstellung zu
energieeffizienteren, emissionsarmen Bewirtschaftungsweisen sowie der Umsetzung von
Innovationen.
Gezielte Verbesserung der Umweltsituation in Teilräumen mit Problemlagen und
Handlungsbedarf, u.a. aufgrund übergeordneter EU-rechtlicher Vorgaben (Natura 2000
und Wasserrahmenrichtlinie), durch Unterstützung der Land- und Forstwirtschaft und
anderer Landbewirtschafter hin zu umwelt- und klimafreundlichen sowie
naturschutzgerechten Bewirtschaftungsformen, schwerpunktmäßig durch die Förderung
des Ökologischen Landbaus.
Verringerung der regionalen Disparitäten ländlicher Gebiete mit Fokussierung auf Nord-
und Mittelhessen durch Unterstützung der Entwicklung des ländlichen Raums unter
Beachtung der spezifischen und lokalen Bedürfnisse (u.a. Herausforderungen des
demografischen Wandels, Sicherstellung der Grundversorgung) und der Anwendung einer
entsprechenden Fördergebietskulisse.
Die Strategie des Landes Hessen konzentriert sich zur Verwirklichung der o.a. drei Hauptziele
auf sieben der insgesamt 18 Schwerpunktbereiche des ELER (Schwerpunktbereiche 2a, 3a, 4a,
4c, 6a, 6b und 6c).
Im Zuge der Ex-ante-Bewertung wurde analysiert, inwieweit die programmierten Maßnahmen
potenziell einen Beitrag auf verschiedene Wirkungsbereiche1 haben und darauf basierend
abgeschätzt, welchen tendenziellen Beitrag der EPLR 2004-2020 mit seinen Maßnahmen auf
verschiedene Zielebenen leistet.
1
Wirkungsbereiche: Biodiversität, Landschaft, Wasserqualität, Klimaschutz, Boden, Ökonomisches Wachstum, Beschäftigung,
Arbeitsproduktivität, Governance, Humankapital, Lebensqualität und Tiergerechtheit
2ifls | Institut für Ländliche Strukturforschung Ex-ante Evaluierung EPLR
Das ELER-Ziel a) Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft ist durch die
Wirkungsbereiche Ökonomisches Wachstum und Arbeitsproduktivität geprägt. Das EPLR leistet
mit verschiedenen Teilmaßnahmen einen Beitrag zu diesem ELER-Ziel, von denen im
Wesentlichen die Förderung 4.1-AFP mit einem größeren Finanzbudget zu Buche schlägt.
Die Auswirkungen des EPLR auf natürliche Ressourcen und Klimaschutz sind ebenfalls von
Bedeutung (ELER-Ziel b) Gewährleistung der nachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen
Ressourcen und Klimaschutz). Allerdings macht sich bemerkbar, dass die überwiegende Anzahl
der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) außerhalb des EPLR programmiert wurden.
Dennoch gibt es eine größere Anzahl von Teilmaßnahmen aus anderen Bereichen, die mit
unterschiedlicher Tendenz und ohne Berücksichtigung des eingesetzten Finanzvolumens
Auswirkungen auf die Wirkungsbereiche Boden, Wasserqualität, Biodiversität und Klimaschutz
haben. Die Auswirkungen auf Wasserqualität und Klimaschutz relativieren sich etwas, wenn
die tendenziellen Wirkungen mit dem geplanten Finanzbudget gewichtet werden.
Der Beitrag des EPLR zum ELER-Ziel c) Erreichung einer ausgewogenen räumlichen Entwicklung
der ländlichen Wirtschaft und der ländlichen Gemeinschaften, einschließlich der Schaffung und
Erhalts von Arbeitsplätzen lässt sich im Zusammenhang mit voraussichtlichen Wirkungen auf
die Bereiche Beschäftigung, Humankapital, Governance und Lebensqualität genauer
beschreiben. Der EPLR hat für die Bereiche Governance und Lebensqualität durch eine größere
Anzahl von Teilmaßnahmen Bedeutung, wobei die relative Bedeutung von Governance bei
Berücksichtigung des eingesetzten Finanzvolumens wieder abnimmt, weil letztendlich nur zwei
Teilmaßnahmen (7.4-Grundversorgung/Basisdienstleistungen und 19.2-LEADER-
Projektförderung) mit größeren finanziellen Budgets ausgestattet sind. Das gilt auch für den
Wirkungsbereich Lebensqualität, obwohl sich darin auch noch das eingesetzte Budget für
Breitbandinfrastruktur niederschlägt. Der Wirkungsbereich „Beschäftigung“ wird von
verschiedenen Teilmaßnahmen des EPLR tangiert, die aber eine vergleichsweise geringe
finanzielle Bedeutung haben.
Es lässt sich festhalten, dass der EPLR 2014-2020 zu seinen drei Hauptzielen, die auch mit den
drei ELER-Zielen korrespondieren, in unterschiedlichem Maße Beiträge leistet, wobei sich kein
eindeutiger Schwerpunkt abzeichnet.
Bewertung der Konsistenz der Mittelallokation mit den Zielen
Im Rahmen des EPLR 2014-2020 sollen insgesamt rund 638,952 Mio. € an öffentlichen Mitteln
zur Verfügung stehen, davon 318,865 Mio. € ELER-Mittel (50 %) (einschließlich
Umschichtungsmittel aus der 1. Säule). Über die Kofinanzierung von ELER-Mitteln
hinausgehende nationale Mittel (GAK- und Landesmittel) betragen 138,5 Mio. €.
Der finanzielle Schwerpunkt der ELER-Förderung liegt auf Schwerpunktbereich 4a -
„Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt“ (32 % der
gesamten öffentlichen Mittel) dicht gefolgt von dem Schwerpunktbereich 6b – „Förderung der
lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten“ (28 % der gesamten öffentlichen Mittel) und mit
etwas Abstand dem Schwerpunktbereich 2a (19 % der gesamten öffentlichen Mittel). Da für
alle drei Schwerpunktbereiche eine ähnlich hohe Anzahl an Bedarfen festgestellt wurde, war
die Empfehlung in der Ex-ante-Evaluierung, dass die ELER-Verwaltungsbehörde noch
strategische Überlegungen benennt, die hinter der Gewichtung stehen. Für Priorität 5 wurden
keine Maßnahmen festgelegt, die hier prioritär wirksam sind. Allerdings enthalten
verschiedenen Maßnahmen des EPLR 2014-2020 Sekundärwirkungen in Bezug zu Klimaschutz
und Anpassungen an den Klimawandel, was von Evaluatorenseite als angemessen angesehen
wird.
3Ex-ante Evaluierung EPLR ifls | Institut für Ländliche Strukturforschung Bewertung der Vorkehrungen für LEADER (CLLD) Die diversen, für LEADER formulierten Ziele decken die Bedarfe des EPLR 2014-2020 sinnvoll ab und lassen den Regionen ausreichend Spielraum, um ihre eigenen Ziele und ihre eigene Strategie zu formulieren. Es ist beabsichtigt, bis zu 25 LAG mit einem durchschnittlichen Planungsbudget von 2,4 Mio. € anzuerkennen. Dies dürfte einer nahezu flächendeckenden Abdeckung des hessischen ländlichen Raumes entsprechen und ist zu begrüßen. Durch das Ranking der Regionen und dem damit verbundenen „Qualitätszuschlag“ wird der Wettbewerb zwischen den Regionen trotzdem gewährleistet. Die Anforderungen an die LAG entsprechen den Empfehlungen der Halbzeitbewertung des EPLR 2007-2013. In der vorherigen Förderperiode hatten zu hohe und detaillierte Anforderungen dazu geführt, dass die REKs weniger die regionalen Herausforderungen berücksichtigten und stärker die Rahmenbedingungen beschrieben. Mit den Basis- und Bewertungskriterien ist zu erwarten, dass die Konzepte stärker umsetzungsorientiert sein werden. Die Nachvollziehbarkeit des Auswahlprozesses ist somit gewährleistet. Ebenso findet sich der innovative Charakter der geplanten Interventionen in den Anforderungen an die Regionen in ausreichendem Maße wieder. Messung des Fortschritts und der Programmergebnisse Für alle Prioritäten und Maßnahmen die im EPLR 2014-2020 programmiert werden, sind die Zielindikatoren gemäß ELER-Durchführungsverordnung aufgeführt. Die Berechnungen der Ziel- Indikatoren beziehen sich unmittelbar auf die im Programm genannten Kontextindikatoren, die den Ausgangswert für das Basisjahr darstellen. Die prognostizierten Zielwerte für das Jahr 2023 bilden – wenn auch (überwiegend) physischer und finanzieller Natur - eine wesentliche Grundlage, um die Zielerreichung zu messen. Abhängig von der Art der Maßnahmen wurden die Ziele auf Basis der Erfahrungen der Förderperiode 2007-2013 gesetzt. Bei neuen Maßnahmen sind Ziel- (und Output-) Angaben vorsichtiger geschätzt, da noch nicht bekannt ist, auf welche Akzeptanz bzw. Nachfrage die Maßnahmen treffen. Die Zielwerte wurden in der Evaluation für die verschiedenen ELER- Prioritäten geprüft und zum Teil Empfehlungen für Anpassungen gegeben oder es wurde um zusätzliche Erläuterungen gebeten, um gesetzte Ziele besser nachvollziehen zu können. Von Seiten der Evaluatoren wird unterstützt, dass die erweiterten Durchführungsberichte 2017 und 2019 laut Evaluationsplan im EPLR noch zusätzliche Ergebnisindikatoren enthalten sollen. Dies ist unbedingt erforderlich, um das Erreichen von Zielen auf Ebene der Prioritäten angemessen bewerten sowie bestimmte Bewertungsfragen beantworten zu können. Bewertung der geplanten Durchführungsverfahren Von Seiten der Ex-ante-Bewertung wurde festgestellt dass alle maßgeblichen Informationsbedarfe des Art. 8 VO 1305/2013 schlüssig und ausführlich im EPLR (Stand 06.06.2014) dargestellt sind. Die Entscheidungen der ELER-VB zur Annahme bzw. Ablehnung von Empfehlungen der Halbzeitbewertung sind klar nachvollziehbar und werden seitens der Ex-ante-Bewerter unterstützt. Es wird empfohlen, die in der Halbzeitbewertung aufgeworfenen, und auch heute noch relevanten Fragen, weiterhin zu berücksichtigen, die Dynamik von Rahmenbedingungen der Programmbegleitung zu beobachten und wenn erforderlich, den Veränderungsbedarf bei den administrativen Fragen zu diskutieren. Bewertung der Querschnittsthemen Gemäß der ELER-Verordnung müssen die sechs ELER-Prioritäten den übergreifenden Zielsetzungen Innovation, Umweltschutz, Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an seine Auswirkungen Rechnung tragen. Außerdem wurde gemäß Artikel 55 der ESI-Verordnung 4
ifls | Institut für Ländliche Strukturforschung Ex-ante Evaluierung EPLR
bewertet, inwieweit Chancengleichheit und Schutz vor Diskriminierung im EPLR 2014-2020
berücksichtigt werden.
In der Strategie des EPLR 2014-2020 wird die Bedeutung von Innovation unterstrichen, indem
die „Umsetzung von Innovation“ in einem der drei Hauptziele enthalten ist. In allen 6 ELER-
Prioritäten lassen sich Ansätze zur Förderung von Innovationen finden.
In der Strategie des EPLR 2014-2020 wird außerdem betont, dass das Land Hessen mit diesem
Förderprogramm einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten will, indem ein räumlich
und ökologisch ausgewogener, klimafreundlicher und –resistenter sowie wettbewerbsfähiger
und innovativer Agrar- und Forstsektor einschließlich der Verarbeitung und Vermarktung
entsprechender Erzeugnisse unterstützt wird. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass
bestehende Maßnahmen finanziell gut ausgestattet sind (dies betrifft insbesondere den
Ökologischen Landbau) und einen wertvollen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung der
Umweltsituation leisten.
Insgesamt werden die Beiträge Hessens (Austausch, Vorkehrungen im Evaluationsplan) zum
Querschnittsziel Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung positiv bewertet. Allerdings wird
empfohlen näher zu erläutern, wie den damit verbundenen Herausforderungen (Informations-
und Erfahrungsaustausch, Transfer von Kompetenzen und Durchführung von
Schulungsmaßnahmen) begegnet werden kann.
5Ex-ante Evaluierung EPLR ifls | Institut für Ländliche Strukturforschung
1. Einleitung
1.1. Hintergrund
Am 19. Oktober 2011 wurde von der Europäischen Kommission ein „Vorschlag für eine
Verordnung des Rates über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den
Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)"
unterbreitet. Das Europäische Parlament bestätigte am 20. November 2013 die ELER-
Verordnung (VO (EU) Nr. 1305/2013 vom 17.12.2013; ELER-VO). Basierend auf dieser
Verordnung sind die EU-Mitgliedsstaaten - in Deutschland die Bundesländer - aufgefordert,
ländliche Entwicklungsprogramme für den Zeitraum 2014 bis 2020 zu entwickeln und bei der
Europäischen Kommission zur Genehmigung einzureichen.
Nach den Artikeln 55, 56 und 57 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 werden die Programme
zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums einer Ex-ante-Bewertung, einer
Bewertung während des Programmplanungszeitraums und einer Ex-post-Bewertung
unterzogen.
Im Rahmen einer Ausschreibung und basierend auf dem Angebot vom 17. September 2012
wurde das Institut für Ländliche Strukturforschung (IfLS) an der Johann Wolfgang Goethe-
Universität Frankfurt/Main mit der Durchführung der Ex-ante-Bewertung beauftragt.
Kooperationspartner per Unterauftrag sind (1) entera, Ingenieurgesellschaft für Planung und
Informationstechnologie, (2) Planung & Forschung (PRAC) Bergs u. Issa
Partnerschaftsgesellschaft und (3) die Forschungsgruppe Agrar- und Regionalentwicklung
Triesdorf (ART).
Die Ex-ante-Evaluation als Anhang zum Entwicklungsprogramm soll ebenfalls die Erfordernisse
der Strategischen Umweltverträglichkeitsprüfung (SUP) gemäß der Richtlinie 2001/42/EG
berücksichtigen. Mit der Richtlinie 2001/42/EG über die Prüfung der Umweltauswirkungen
bestimmter Pläne und Programme hat die Europäische Union (EU) eine Grundlage geschaffen,
um sicherzustellen, dass Umwelterwägungen bei der Ausarbeitung von Plänen und
Programmen frühzeitig und systematisch Berücksichtigung finden, um ein hohes Schutzniveau
für die Umwelt zu erlangen (verantwortlicher Unterauftragnehmer: entera).
1.2. Zielsetzung
Die Anforderungen an die Ex-ante-Bewertung werden in Artikel 55 Absatz 3 und 4 der
Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 folgendermaßen konkretisiert: „Die Ex-ante-Bewertungen
beurteilen:
a) den Beitrag zur Unionsstrategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum
auf Grundlage der ausgewählten thematischen Ziele und Prioritäten unter
Berücksichtigung der nationalen und regionalen Bedürfnisse und des
Entwicklungspotenzials sowie der Erfahrungen aus vorangegangenen
Programmzeiträumen;
b) die interne Kohärenz des vorgeschlagenen Programms bzw. der vorgeschlagenen
Maßnahme und den Bezug zu anderen relevanten Instrumenten;
c) die Übereinstimmung der Zuweisung der Haushaltsmittel mit den Programmzielen;
d) die Übereinstimmung der ausgewählten thematischen Ziele, der Prioritäten und der
entsprechenden Ziele der Programme mit dem GSR, der Partnerschaftsvereinbarung und
den entsprechenden gemäß Artikel 121 Absatz 2 AEUV angenommenen länderspezifischen
Empfehlungen sowie gegebenenfalls – auf nationaler Ebene – den nationalen
Reformprogrammen;
e) die Relevanz und Klarheit der vorgeschlagenen Programmindikatoren;
6ifls | Institut für Ländliche Strukturforschung Ex-ante Evaluierung EPLR
f) wie der erwartete Output zu den Ergebnissen beiträgt;
g) ob die quantifizierten Zielwerte für Indikatoren realistisch sind; berücksichtigt wird hierbei
die vorgesehene Unterstützung aus den ESI-Fonds;
h) die Argumentation für die vorgeschlagene Unterstützungsart;
i) die Angemessenheit der Humanressourcen und der administrativen Leistungsfähigkeit für
die Verwaltung der Programme;
j) die Eignung der Verfahren für Begleitung der Programme und für die Erhebung der für die
Bewertungen notwendigen Daten;
k) die Eignung der für den Leistungsrahmen ausgewählten Etappenziele;
l) die Angemessenheit der geplanten Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit von
Männern und Frauen und zur Verhinderung jeder Form von Diskriminierung; dies gilt
insbesondere in Bezug auf die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen;
m) die Angemessenheit der geplanten Maßnahmen zur Förderung einer nachhaltigen
Entwicklung;
n) die geplanten Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands der Begünstigten.
(4) Gegebenenfalls umfassen die Ex-ante-Bewertungen auch die Anforderungen für eine
strategische Umweltprüfung […] unter Berücksichtigung der Bedürfnisse im Bereich der
Anpassung an den Klimawandel.“
1.3. Beschreibung des Vorgehens
Die Ex-ante-Bewertung lässt sich in zwei Phasen unterteilen:
1. Prozessbegleitende Phase;
2. Bewertungsphase des Programms
Prozessbegleitende Phase
In dieser Phase werden in einem interaktiven Prozess zwischen dem Team der Ex-ante-
Evaluatoren und den Planern bzw. Erstellern der Programmbestandteile Politik- und
Programmfragen besprochen und beurteilt. Die Evaluatoren sprechen dazu Empfehlungen aus,
die wiederum gemeinsam diskutiert werden.
Für die Erstellung des Entwicklungsplans für den ländlichen Raum (EPLR) des Landes Hessen ist
die ELER-VB zuständig. Es wurden drei Unterarbeitsgruppen gebildet, die sich inhaltlich mit der
Ausarbeitung des Programms nach Prioritäten befassten. Verschiedene Fachreferate trugen
außerdem mit themenspezifischen Beiträgen zur Programmerstellung bei.
Die Unterarbeitsgruppen, die von zuvor bestimmten Unterarbeitsgruppenleitern geleitet
werden, haben sich im Zeitraum der Programmerstellung zu mehreren Besprechungen
getroffen. Der Evaluator war zu den Besprechungen stets eingeladen und hatte dadurch die
Möglichkeit, die einzelnen Schritte der Programmerstellung nachzuvollziehen und den Prozess
beratend zu begleiten.
Der prozessbegleitenden Phase ist auch die Organisation bzw. Mitwirkung an verschiedenen
Workshops zur Programmerstellung zuzuordnen. In 2013 wurden vom Evaluator zwei
Arbeitstreffen mit Programmkoordinierungsreferenten der südlichen Bundesländer in
Frankfurt/Main organisiert, bei denen Fragen zur Programmerstellung diskutiert und
gemeinsame Lösungen gefunden wurden.
Eine dritte Kategorie der prozessbegleitenden Phase betrifft die Mitwirkung des Evaluators an
Konsultationsveranstaltungen mit Wirtschafts- und Sozialpartnern aus Hessen. Es wurden
insgesamt eine Info-Veranstaltung zu Beginn der Programmierungsphase und nachfolgend
sechs Konsultationen der WiSo-Partner (Wirtschafts- und Sozialpartner) durchgeführt. Dies
geschah im Zeitraum zwischen dem 06.12.2012 und dem 24.06.2014. Dabei wurden die
7Ex-ante Evaluierung EPLR ifls | Institut für Ländliche Strukturforschung Partner über die entsprechenden Schritte im Rahmen der Programmerstellung informiert. Weiterhin wurden u.a. in thematischen Arbeitsgruppen Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken im Rahmen der Erstellung der SWOT- Analyse gesammelt, Bedarfe daraus abgeleitet und in der gesamten Gruppe die Maßnahmenentwürfe diskutiert. Von der Möglichkeit zu schriftlichen Stellungnahmen nach jeder Konsultation wurde von den Partnern Gebrauch gemacht. Der Evaluator wurde in alle Aktivitäten eingebunden und übernahm dabei moderierende und beratende Funktionen. Entwürfe einzelner Teile des EPLR Hessen wurden außerdem vom Ex-ante-Evaluator in einem iterativen Prozess kommentiert und mit den Verantwortlichen diskutiert. Bewertungsphase des Programms Nachdem dem Ex-ante-Evaluator am 9. Mai 2014 ein Entwurf des hessischen Entwicklungsprogramms vorgelegt wurde, wurde der Entwurf des EPLR Hessen 2014-2020 gemäß den Anforderungen der ELER-Verordnung und der EU-Guideline „Guidelines for the ex ante evaluation of 2014-2020 RDPs“ geprüft und der vorliegende Bewertungsbericht erstellt. Weitere Dokumente und Hinweise, die zur Bearbeitung herangezogen wurden, sind an den entsprechenden Stellen ebenfalls vermerkt. Weiterhin stand der Ex-ante-Evaluator in engem Kontakt zu anderen Evaluatoren, mit denen das Evaluationsverfahren und offene Punkte diskutiert und abgestimmt wurden. Zu diesem Zweck veranstaltete der Evaluator am 13. Januar 2014 ein Treffen der in verschiedenen Bundesländern beauftragten Ex-ante- Evaluatoren, bei dem Überlegungen zu bestimmten Bewertungsaspekten angestellt wurden. In Kapitel 2 der Ex-ante-Evaluation wird die Beschreibung der Sozioökonomischen Ausgangssituation (SöA) im Programmgebiet sowie die Ableitung der SWOT- und Bedarfsanalyse auf ihre Vollständigkeit und Konsistenz geprüft und bewertet. Die Relevanz und interne und externe Konsistenz der Strategie des EPLR Hessen 2014-2020 wird in Kapitel 3 näher beleuchtet. Darin ist u.a. auch eine maßnahmenspezifische Bewertung enthalten. Die Messung des Fortschritts und die Programmergebnisse folgen in Kapitel 4. Eine Bewertung der geplanten Durchführungsverfahren und der Umsetzung der Querschnittsthemen finden sich in Kapitel 5 und Kapitel 6. Teil 2 des Berichts enthält die Strategische Umweltprüfung. 2. Bewertung der Ausgangssituation und des abgeleiteten Handlungsbedarfs 2.1. Bewertung der Beschreibung der sozioökonomischen Ausgangssituation im Programmgebiet Die SöA des Landes Hessen wurde im Februar 2014 von der HessenAgentur der ELER-VB übersandt, die es zur abschließenden Bewertung an den Ex-ante-Evaluator weiterleitete (zum Prozess der iterativen Kommentierung siehe Kapitel 1.3). In Kapitel 4.1.1 des EPLR 2014-2020 sowie in der ausführlichen Sozioökonomische Analyse im Anhang des EPLR werden umfassend der Zustand der hessischen Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft sowie die sozioökonomische Struktur der ländlichen Gebiete wieder gegeben. Der Ex-ante-Evaluator gab zu mehreren Themen bereits vorab Empfehlungen ab. Diese wurden teilweise in der Version der SöA vom Februar 2014 umgesetzt. Tabelle 1 enthält eine Übersicht über die Empfehlungen des Ex-ante-Evaluators und Informationen zur Umsetzung. 8
ifls | Institut für Ländliche Strukturforschung Ex-ante Evaluierung EPLR
Tabelle 1: Empfehlungen des Ex-ante-Evaluators und Informationen zur Umsetzung bezüglich EPLR 2014-2020
Datum Thema Empfehlung Berücksichtigung
Kapitelübergreifend
06.11. Megatrends Zur Übersicht und zur besseren Weltweite Megatrends werden
2012 Nachvollziehbarkeit könnten die zentralen aufgezeigt (Rolle des Konsums in
Langfristtrends bzw. sog. „Megatrends“ Schwellenländern, Bioenergie,
(Demografischer Wandel, strukturelle und etc.).
technologische Wandel, gesellschaftlicher
Wandel, Verschärfung des
Innovationswettbewerbs, Klimawandel etc.)
vorab kurz zusammenfasst werden, ggf. auch
nach Auswirkungen für städtischen und
ländlichen Raum
06.11. Ländlicher Die Entwicklung des ländlichen Raumes ist Überarbeitung wurde
2012 Raum anhand der Darstellung der Regierungsbezirke vorgenommen.
schwierig abzuleiten. Zumindest auf
Landkreisebene sollten die verschiedenen
Indikatoren dargestellt werden, um
Handlungsbedarfe ableiten zu können.
Kap. 1 Gebiet und Demografie
06.11. Ländlicher Die Bevölkerungsstruktur in den ländlichen Überarbeitung wurde
2012 Raum Räumen könnte mehr hervorgehoben werden. vorgenommen.
Zusätzliche Indikatoren: Anteil der Bevölkerung
in Ländlichen Räumen (LR), Bevölkerungsdichte
in LR, Netto-Wanderung in LR, Altenquotient in
LR
08.05. Disparitäten in Der unterschiedlichen demografischen Überarbeitung wurde nicht
2013 den Landkreisen Entwicklung in den Landkreisen wird nicht vorgenommen (statistische
ausreichend Rechnung getragen und verfälscht Darstellung schwierig).
teilweise die Einschätzung.
12.06. Berücksichti- Die aktuellen Daten des Zensus sollten Entsprechende Verweise auf
2013 gung des Zensus berücksichtigt werden. jeweils verwendete
Datengrundlagen sind erfolgt.
Kapitel 5 Agrar- und Ernährungswirtschaft
06.11. Veränderungen In Abschnitt 5.1 wird im letzten Absatz Überarbeitung wurde
2012 der landwirt- geschlussfolgert, dass sich die landwirtschaftlich vorgenommen.
schaftlich genutzte Fläche (LF) an Gesamtfläche kaum
genutzten verringert hat (S. 30). Das kann aber auf eine
Fläche unzureichende regional differenzierte
Auswertung auf Ebene der Regierungsbezirke
zurückzuführen sein. Auf Landkreis-Ebene wird
man ggf. Effekte beobachten, dass in manchen
Regionen die LF einen Zuwachs erfahren hat (vor
allem Grünlandregionen), weil Landwirte
aufgrund der ab 2005 geltenden neuen
Regelungen für die Direktzahlungen ihre bisher
nicht regelmäßig genutzten unwirtschaftlichen
Grünlandflächen als LF anmelden. In städtischen
Regionen wiederum kommt es häufig doch zum
Rückgang von LF aufgrund der Ausweitung von
Siedlungs- und Verkehrsflächen. Auf RB-Ebene
neutralisieren sich diese regionalen Effekte
möglicherweise.
06.11. Differenzierung In Abschnitt 5.3 geht aus Tabelle 13 nicht hervor, Überarbeitung wurde
2012 nach ob es sich um Gewinn pro AK oder Gewinn pro vorgenommen.
Betriebsformen Betrieb handelt. Vermutlich Ersteres. Auf S. 36
unten werden in der SöA basierend auf den
Buchführungsergebnissen überproportionale
Unternehmensergebnisse gegenüber Schleswig-
Holstein, Niedersachsen konstatiert. Hier wäre
aber eine Differenzierung nach Betriebsformen
erforderlich, da Hessen im Bereich
Milchviehhaltung sicherlich mit seinen
Unternehmensergebnissen hinter Schleswig-
9Ex-ante Evaluierung EPLR ifls | Institut für Ländliche Strukturforschung
Datum Thema Empfehlung Berücksichtigung
Holstein liegt. Eine differenzierte Betrachtung
nach Betriebsformen ist auch erforderlich um
daraus förderpolitische Konsequenzen für
bestimmte Betriebsformen ableiten zu können.
06.11. Finanzielle In Abschnitt 5.3 wird insgesamt nur eine Überarbeitung wurde
2012 Situation Übersicht über die Gewinnsituation gegeben, vorgenommen.
aber es wäre vorteilhaft mehr über die
finanzielle Situation zu erfahren, um zu sehen,
wo die Schwachstellen liegen:
• Wie gut können die Betriebe mit
Preisschwankungen umgehen (Milch-,
Fleischpreise)?
• Wie stark sind die Betriebe von gestiegenen
Kosten betroffen (z.B. Betriebsmittelkosten,
Futterpreise)?
• Eigenkapital-, Fremdkapitalquote
• Nettoinvestitionen der vergangenen Jahre
08.05. Hofnachfolge Möglichkeiten zur außerfamiliären Hofnachfolge Überarbeitung wurde
2013 und zur landwirtschaftlichen Beratung sollten vorgenommen.
ergänzt werden.
06.11. Betriebszahlen In Tabelle 14 der ursprünglichen Fassung sind bei Eventuell vorgenommene
2012 RB Gießen und Deutschland die negativen Prüfung hat keine Änderung
Vorzeichen bei der Entwicklung der bewirkt.
Betriebszahlen zu überprüfen.
06.11. Risiko- Bislang gibt es zum Bereich Risikomanagement In Kapitel 5.3 wurde ein
2012 management keine Aussagen. Falls Risikomanagement aus Abschnitt zu Risikomanagement-
Sicht des Landes nicht notwendig ist, sollten kurz Strategien eingefügt. Es werden
die Gründe dargelegt werden, da das Strategien zum Umgang mit
Risikomanagement Bestandteil in Priorität 3 schwankenden Preisen und der
„Organisation der Nahrungsmittelkette und Preisentwicklung bei
Risikomanagements“ ist. Investitionsgütern thematisiert.
Andere Risiken (z.B.
Klimawandel, Tierseuchen,
Pflanzenkrankheiten,
Naturkatastrophen) und andere
Strategien des
Risikomanagements
(Versicherungen, Kooperationen,
Diversifizierung) werden in
diesem Zusammenhang nicht
angesprochen. Insgesamt wird
nicht deutlich gemacht, ob in
diesem Bereich Handlungsbedarf
besteht.
05.03. Direkt- Der Anteil der direktvermarktenden Betriebe Überarbeitung wurde teilweise
2013 vermarktung wird nur im Bereich Gartenbau dargestellt. Die vorgenommen.
SöA enthält keine Informationen zur
• Kapitel 5.3:
Mengenbündelung durch
Direktvermarktung als eine
Erzeugerzusammenschlüsse/Erzeuger-
mögliche Strategie zur
organisationen. Qualitätssicherungssysteme und
Stärkung der
Regionalvermarktung werden nur im
Primärerzeuger in der
Zusammenhang mit den beiden staatlichen
Wertschöpfungskette
Siegeln thematisiert. Bei diesen beiden Siegeln
genannt. Qualitätssiegel:
wäre deren Verbreitung/Nutzung von Interesse.
Gute Darstellung der
Das Ernährungshandwerk wird nicht
Aktivitäten der MGH
thematisiert, ist für Priorität 3 unserer
(Marketinggesellschaft
Einschätzung nach aber relevanter als
GUTES AUS HESSEN), aber
international agierende exportorientierte
keine Angaben zur Anzahl
Unternehmen des Ernährungsgewerbes.
der Zeichennutzer bei den
staatlichen Qualitätssiegeln
oder der Anzahl der
Produkte mit geschützten
Angaben der EU.
10ifls | Institut für Ländliche Strukturforschung Ex-ante Evaluierung EPLR
Datum Thema Empfehlung Berücksichtigung
Kap. 6 Forschung und Innovation
06.11. Wissenstransfer Weitere Informationen zu Forschung, Überarbeitung wurde nicht
2012 Wissenstransfer und Innovation in ländlichen vorgenommen.
Räumen sowie zur Land- und Forstwirtschaft
wären wünschenswert.
06.11. Kapazitäten Empfohlen wird insbesondere in einem Überarbeitung wurde nicht
2012 separaten Abschnitt auf die Kapazitäten zu vorgenommen.
Forschung und Entwicklung (F+E) in der Land-
und Forstwirtschaft im engeren und im Bereich
der Bio-Ökonomie im weiteren Sinn einzugehen.
06.11. Innovation Kap. 6.4 beschäftigt sich mit der „Bedeutung Überarbeitung wurde
2012 innovativer Branchen in Hessen“. Vorab sollte vorgenommen.
beschrieben bzw. geklärt werden, wie Innovation
in Hessen definiert wird, ggf. auch nach
Europäischen Fond für regionale Entwicklung
(EFRE), Europäischer Sozialfond (ESF) und ELER.
Kap. 7 Gründungsgeschehen
06.11. Gründungs- Die Betrachtung des Gründungsgeschehens auf Karte wurde erstellt (Abb. 46)
2012 geschehen Ebene der Regierungsbezirke lässt nur in sehr
geringem Maß eine Interpretation in Bezug auf
die Entwicklung im ländlichen Raum zu. Hier
wäre eine Darstellung der Gründungsintensität
und -dynamik auf Kreisebene wünschenswert.
Kap. 8 Kooperationsnetzwerke
06.11. Fehlende In Tabelle 30 ist die Energiegenossenschaft Überarbeitung wurde
2012 Energiecluster Odenwald als Cluster aufgeführt. Es wäre zu vorgenommen.
überlegen, ob die hessischen Bioenergieregionen
ebenfalls aufgenommen werden, da diese zum
Ziel haben Netzwerke aufzubauen.
Kap. 9 Tourismus
06.11. Tourismus- Wünschenswert wäre ein Überblick über die Überarbeitung wurde nicht
2012 Destinationen hessischen Tourismus-Destinationen und deren vorgenommen.
und Angebote sowie Aussagen zur vorhandenen
08.05. touristischen Infrastruktur und zur Situation der
2013 im Tourismus tätigen Betriebe – außerhalb der
Ballungsräume – um auf dieser Basis Stärken,
Schwächen, Chancen und Risiken ableiten zu
können.
Kap. 10 Bildung und Qualifikation
06.11. Teilräumliche Hier ist eine stärker teilräumliche Betrachtung Überarbeitung wurde nur
2012 Betrachtung (Landkreisebene) wünschenswert, da im geringfügig vorgenommen.
ländlichen Raum in absehbarer Zeit vielerorts
Mindestgrößen von Schulstandorten
unterschritten und Konzentrationen
vorgenommen werden mit entsprechenden
negativen Folgen für die Grundversorgung und
Erreichbarkeit entsprechender Einrichtungen im
ländlichen Raum.
06.11. Berufliche Die berufliche Bildung sowie Weiterbildung (und Überarbeitung wurde
2012 Bildung der Bedarf) von in der Land- und Forstwirtschaft vorgenommen.
tätigen Personen wären noch zusätzlich zu
beleuchten.
06.11. Weitere Mögliche weitere Indikatoren: Überarbeitung wurde
2012 Indikatoren „Landwirtschaftliche Berufsbildung der vorgenommen.
Betriebsleiter in den landwirtschaftlichen
Betrieben nach der höchsten Bildungsstufe,
Rechtsform und sozialökonomischem
Betriebstyp“, „Berufliche Weiter- und
Fortbildung land- und forstwirtschaftlicher
BetriebsleiterInnen“ oder „Entwicklung der Zahl
der Auszubildenden für landwirtschaftliche
Berufe“ (in Kapitel 5).
06.11. Grüne Berufe Aussagen zu Kapazitäten und Einrichtungen in Überarbeitung wurde teilweise
11Ex-ante Evaluierung EPLR ifls | Institut für Ländliche Strukturforschung
Datum Thema Empfehlung Berücksichtigung
2012 der Aus- und Weiterbildung im Bereich der vorgenommen (Kapazitäten nicht
„grünen Berufe“ fehlen in Kap. 10 (vgl. Kap. 6). genannt).
06.11. Beratungs- Es fehlen Aussagen über die land- und Überarbeitung wurde
2012 systeme forstwirtschaftlichen Beratungssysteme in vorgenommen.
Hessen.
08.05. Aktualität der Daten für 2012 stehen zur Verfügung, die auch Überarbeitung wurde nicht
2013 Daten verwendet werden sollten. vorgenommen.
Kap. 11 Arbeitsmarkt und soziale Eingliederung
06.11. Landkreisebene In Bezug auf die Verteilung der Einkommen Überarbeitung wurde teilweise
2012 innerhalb Hessens wäre insbesondere vorgenommen (Angaben zu
hinsichtlich der Indikatoren „Armutsgefährdung“ Armutsgefährdung und
und „Niedriglohnsektor“ eine Betrachtung auf
Kreisebene wünschenswert, um ggf. Niedriglohnsektor fehlen).
Problemlagen im ländlichen Raum zu
verdeutlichen.
Kap. 12 Umwelt, Energie, Klima, Nachhaltigkeit
06.11. Gewässer Aussagen zur Gewässergüte und zur Überarbeitung wurde
2012 Zielerreichung der Europäischen vorgenommen.
Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) fehlen noch
(ökologischer und chemischer Zustand
oberirdischer Gewässer, mengenmäßiger und
chemischer Zustand des Grundwassers,
Nitratgehalt im Grundwasser (Hauptindikator),
Stickstoffbilanz, die Gewässerstrukturgüte und
naturnahe Gewässerentwicklung).
06.11. Auswirkungen Informationen zur landwirtschaftlichen Überarbeitung wurde teilweise
2012 der Bodennutzung (Veränderungen Grünlandanteil vorgenommen.
Landwirtschaft an LF …) sowie Viehhaltung (derzeit im Kap. 5) • Es fehlen Aussagen aus der
auf Ökosysteme erlauben ansatzweise erste Aussagen zur Halbzeitbewertung,
Intensität der Landwirtschaft und damit inwieweit die Hessisches
verbundenen potenziellen Auswirkungen auf Integriertes
Ökosysteme. In Bezug auf Priorität 4 fehlt es Agrarumweltprogramm
aber noch an weiteren wichtigen Informationen (AUM (HIAP)) zur Sicherung
zum Zustand der Umwelt(schutzgüter) in Hessen: und Entwicklung von
• Zum Zustand der Biodiversität fehlen z.B. Biodiversität und anderen
Informationen zur biologischen Vielfalt und Umweltgütern beitragen.
deren Entwicklung, zur Feld- und o Nennung des Status
Waldvogelpopulation, zu den des Farmlandbird-
Landesflächen mit hohem Naturwert Index und der für
(HNV), zum Biotopverbund, zu Hessen erhobene
Agrarumweltmaßnahmen zur Förderung HNV-Wert ( stehen
der Biodiversität (vgl. Kap. 5). Stattdessen zwar im Text, aber
sind große Beutegreifer enthalten, die in isoliert und in nicht
Hessen eine untergeordnete Rolle spielen. dazu passenden
• Die derzeit in Kap. 5.9 vorhandenen Textabschnitten)
Informationen über den Flächenumfang • Im Kapitel 5.8 fehlen
der Schutzgebiete sollten ergänzt werden Aussagen zu Waldzustand
um Informationen zum Erhaltungszustand (Schädigungsrate),
der FFH-Lebensräume und -arten sowie Aussagen zur Naturnähe
zum Anteil der landwirtschaftlichen des Waldes und der
Flächen und Forstflächen an Natura-2000 Zertifizierungsrate.
Gebieten. Im Hinblick auf den
thematischen Bezug sollten die
Ausführungen zu den Schutzgebieten ggfs.
in Kap.12 verschoben werden. Die
Informationen zur Struktur der
Forstwirtschaft (in Kap. 5.8) sollten um
Daten zu Waldzustand und -struktur
ergänzt werden.
• Wichtige Indikatoren fehlen: HNV-
12Sie können auch lesen