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Ex-ante-Evaluierung inkl. strategischer Umweltverträglichkeitsprüfung (SUP) „Entwicklungsplan für den ländlichen Raum des Landes Hessen 2014-2020 (EPLR)“ Frankfurt am Main, den 9. Dezember 2014
Ex-ante Evaluierung inkl. strategischer Umweltverträglichkeitsprüfung (SUP) „Entwicklungsplan für den ländlichen Raum des Landes Hessen 2014-2020 (EPLR)“ Auftraggeber Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Ansprechpartner: Hr. Joachim Dippel Mainzer Straße 80 65189 Wiesbaden Hauptauftragnehmer Institut für Ländliche Strukturforschung (IfLS) an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main Geschäftsführer und Kontaktperson: Hr. Jörg Schramek Kurfürstenstraße 49 60486 Frankfurt am Main Tel.: 069/9726683 14, Fax: 069/9726683 22 website: www.ifls.de, Email: schramek@ifls.de Unterauftragnehmer Forschungsgruppe Agrar-und Planung & Forschung (PRAC) Bergs u. Issa Regionalentwicklung Triesdorf (ART) Partnergesellschaft Leitung: Prof. Dr. Otmar Seibert Leitung: Dr. Rolf Bergs Sudetenstraße 17, 91746 Weidenbach Im Hopfengarten 19b, 65812 Bad Soden am Tel.: 09826/654 204, Fax: 09826/654 4204 Taunus Internet: www.fg-art.de Tel.: 06196/654 168, Fax: 06196/654 178 Email: seibert@fg-art.de E-Mail: RolfB@prac.de entera, Umweltplanung & IT GbR Leitung: Dr. Thomas Horlitz Fischerstraße 3, 30167 Hannover Tel.: 0511/16789 17, Fax: 0511/16789 99 Internet: www.entera.de Email: horlitz@entera.de
Beteiligte Forschungsinstitute, Evaluationsteam Institut für ländliche Kurfürstenstraße 49 - Gesamtkoordination der Evaluierung Strukturforschung 60486 Frankfurt am Main (IfLS) - Einleitung J. Schramek - Bewertung des Beitrags zur Strategie Dipl. Ing. Jörg Schramek 069-9726683-14 Europa 2020 Dipl. Ing. Uli Gehrlein schramek@ifls.de - Bewertung der externen Kohärenz und Dipl. Geoökol. Heike Nitsch Einklang mit der GSR M.Sc. Bettina Spengler U. Gehrlein - Bewertung der Prioritäten 2, 3, 4, 5 Dipl.-Geogr. Nicola von Kutzleben 069-9726683-17 und 6 M.Sc. Britta Düsterhaus gehrlein@ifls.de - Übersicht zur tendenziellen Wirkungsrichtung des EPLR 2014-2020 H. Nitsch auf ausgewählte Wirkungsbereiche 069-9726683-13 - Bewertung der Vorkehrungen für nitsch@ifls.de LEADER (CLLD) - Bewertung der Querschnittsthemen B. Spengler - Bewertung der Ausgangssituation und 069-9726683-20 des abgeleiteten Handlungsbedarfs spengler@ifls.de N. von Kutzleben 069-9726683-11 vonkutzleben@ifls.de Britta Düsterhaus 069-9726683-10 Duesterhaus@ifls.de Forschungsgruppe Agrar- und Steingruberstraße 4 - Überprüfung der Prämien Regionalentwicklung Triesdorf 91746 Weidenbach-Triesdorf - Unterstützung zur Bewertung der Priorität 2 Dr. Manfred Geißendörfer M. Geißendörfer 09826-333-177 geissendoerfer@fg-art.de T. Unbehaun 09826-333-178 unbehaun@fg-art.de A. Breitenbach 09826-333-179 breitenbach@fg-art.de Im Hopfengarten 19b, 65812 - Bewertung geplanter Planung & Forschung (PRAC) Bergs u. Issa Partnergesellschaft Bad Soden am Taunus Duchführungsverfahren Telefon: (06196) 654168 Dr. Rolf Bergs Telefax: (06196) 654178 E-Mail: RolfB@prac.de Ingenieurgesellschaft für Planung Fischerstr. 3 - Strategische Umweltprüfung (SUP) und Informationstechnologie 30167 Hannover (Entera) T. Horlitz Dr. Thomas Horlitz 0511-16789-17 Dr. Mirjana Avramovic-Popovic horlitz@entera.de Luisa Stemmler
Teil I Ex-ante Evaluierung des „Entwicklungsplans für den ländlichen Raum des Landes Hessen 2014-2020 (EPLR)“
Ex-ante Evaluierung EPLR ifls | Institut für Ländliche Strukturforschung Inhaltsverzeichnis Teil I: Ex-ante Evaluierung des EPLR Zusammenfassung ____________________________________________________________ 1 1. Einleitung _________________________________________________________________ 6 1.1. Hintergrund ____________________________________________________________ 6 1.2. Zielsetzung ____________________________________________________________ 6 1.3. Beschreibung des Vorgehens _______________________________________________ 7 2. Bewertung der Ausgangssituation und des abgeleiteten Handlungsbedarfs _______________ 8 2.1. Bewertung der Beschreibung der sozioökonomischen Ausgangssituation im Programmgebiet _ 8 2.2. Bewertung der SWOT-Analyse und des abgeleiteten Handlungsbedarfs ________________ 13 2.3. Empfehlungen in Bezug auf die SWOT-Analyse und den abgeleiteten Handlungsbedarf _____ 14 3. Relevanz, interne und externe Kohärenz des Entwicklungsprogramms __________________ 15 3.1. Bewertung des Beitrags zur Strategie Europa 2020 _______________________________ 16 3.2. Bewertung der externen Kohärenz und Einklang mit der GSR _______________________ 21 3.2.1. Politikplanung in den anderen GSR-Fonds _________________________________ 21 3.2.2. Abstimmung mit anderen europäischen und nationalen/regionalen Programmen ______ 23 3.2.3. Fazit ____________________________________________________________ 25 3.3. Die Bewertung der Interventionslogik _________________________________________ 25 3.3.1. Einleitung _________________________________________________________ 25 3.3.2. Bewertung der Interventionslogik in Priorität 2 _______________________________ 27 3.3.3. Bewertung der Interventionslogik in Priorität 3 _______________________________ 29 3.3.4. Bewertung der Interventionslogik in Priorität 4 _______________________________ 31 3.3.5. Bewertung der Interventionslogik in Priorität 5 _______________________________ 36 3.3.6. Bewertung der Interventionslogik in Priorität 6 _______________________________ 36 3.4. Bewertung der vorgeschlagenen Formen der Förderung ___________________________ 39 3.5. Bewertung des erwarteten Beitrages der ausgewählten Maßnahmen zu den Zielen ________ 39 3.5.1. Erwarteter Beitrag des EPLR 2014-2020 zu relevanten Wirkungsbereichen __________ 42 3.5.2. Erwarteter Beitrag des EPLR 2014-2020 zu den drei Zielen gemäß Artikel 4 der ELER- Verordnung _______________________________________________________ 48 3.5.3. Fazit ____________________________________________________________ 49 3.6. Bewertung der Konsistenz der Mittelallokation mit den Zielen ________________________ 50 3.7. Bewertung thematischer Unterprogramme _____________________________________ 51 3.8. Bewertung der Vorkehrungen für LEADER (CLLD) _______________________________ 51 3.8.1. Betrachtung des Förderspektrums _______________________________________ 52 3.8.2. Territoriale Betrachtung _______________________________________________ 52 I
ifls | Institut für Ländliche Strukturforschung Ex-ante Evaluierung EPLR 3.8.3. Anforderungen und Auswahlkriterien der LEADER-LAG ________________________ 52 3.8.4. Institutionelle Umsetzung ______________________________________________ 53 3.8.5. Monitoring und Evaluierung ____________________________________________ 53 3.8.6. Finanzielle Ausgestaltung _____________________________________________ 53 3.9. Bewertung der Vorkehrungen für das nationale Netzwerk für den ländlichen Raum ________ 53 3.10. Bewertung der Verwendung der Technischen Hilfe ______________________________ 54 3.11. Empfehlungen hinsichtlich der Relevanz und Kohärenz des Programms _______________ 54 4. Messung des Fortschritts und der Ergebnisse des Programms ________________________ 56 4.1. Bewertung von programmspezifischen Indikatoren _______________________________ 56 4.2. Bewertung der quantifizierten Zielindikatoren ___________________________________ 57 4.3. Bewertung der Eignung der Etappenziele für den Leistungsrahmen ___________________ 60 4.4. Bewertung der vorgeschlagenen Monitoring- und Bewertungssysteme und des Evaluationsplans _______________________________________________________ 63 4.5. Empfehlungen hinsichtlich der Messung des Fortschritts und der Programmergebnisse _____ 64 5. Bewertung der geplanten Durchführungsverfahren _________________________________ 65 5.1. Bewertung der Angemessenheit von personellen und administrative Verwaltungskapazitäten _ 65 5.1.1 Verwaltungsökonomie ________________________________________________ 65 5.1.2 Begleitausschuss ____________________________________________________ 67 5.2. Empfehlungen hinsichtlich der Umsetzung des Programms _________________________ 68 6. Bewertung der Querschnittsthemen ____________________________________________ 68 6.1. Bewertung, der Angemessenheit der geplanten Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit von Männern und Frauen und zur Verhinderung jeder Form von Diskriminierung ________________________________________________________ 68 6.2. Bewertung, ob nachhaltige Entwicklung ausreichend gefördert wird ___________________ 69 6.3. Bewertung der Förderung von Innovationen ____________________________________ 70 6.4. Empfehlungen zu den Querschnittsthemen _____________________________________ 72 7. Überprüfung der Prämienkalkulation ____________________________________________ 72 8. Literatur __________________________________________________________________ 74 9. Anhang __________________________________________________________________ 75 II
Ex-ante Evaluierung EPLR ifls | Institut für Ländliche Strukturforschung Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Zuordnung der Maßnahmen des EPLR 2014-2020 zu ELER-Prioritäten und Schwerpunktbereichen Quelle: Hessische ELER-VB ........................................................ 26 Abbildung 2: Übersicht zur tendenziellen Wirkungsrichtung des EPLR 2014-2020 auf ausgewählte Wirkungsbereiche (ohne Berücksichtigung des eingesetzten Finanzvolumens)................... 41 Abbildung 3: Übersicht zur tendenziellen Wirkungsrichtung des EPLR 2014-2020 auf ausgewählte Wirkungsbereiche (unter Berücksichtigung des eingesetzten Finanzvolumens) .................. 41 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Empfehlungen des Ex-ante-Evaluators und Informationen zur Umsetzung bezüglich EPLR 2014-2020...................................................................................................................... 9 Tabelle 2: Empfehlungen in Bezug auf die SWOT-Analyse und den abgeleiteten Handlungsbedarfen .... 15 Tabelle 3: Maßnahmen mit Primäreffekten in Priorität 2 ..................................................................... 27 Tabelle 4: Maßnahmen mit Primäreffekten in Priorität 3 ..................................................................... 29 Tabelle 5: Maßnahmen mit primärer Wirkung in Priorität 4 ................................................................. 31 Tabelle 6:Maßnahmen mit primärer Wirkung in Priorität 6 .................................................................. 36 Tabelle 7: Verteilung der geplanten öffentlichen Mittel des EPLR auf die verschiedenen ELER- Schwerpunktbereiche .................................................................................................... 50 Tabelle 8: Indikatoren zur Beschreibung des Leistungsrahmens ......................................................... 61 III
ifls | Institut für Ländliche Strukturforschung Ex-ante Evaluierung EPLR Abkürzungsverzeichnis AFP Agrarinvestitionsförderungsprogramm ALR Ämter für den ländlichen Raum ART Forschungsgruppe Agrar- und Regionalentwicklung Triesdorf AUM (HIAP) Hessisches Integriertes Agrarumweltprogramm AUMK Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen AZL Ausgleichszulage BLE Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung BGA Begleitausschuss CH4 Methan CLLD Commumunity-led Local Development CO2 Kohlenstoffdioxid DVS Deutsche Vernetzungsstelle ländlicher Räume EEG Erneuerbare-Energien-Gesetz EFRE OP Operationelles Programm des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung EFRE Europäischer Fond für regionale Entwicklung EIP Europäischen Innovationspartnerschaften ELER Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums ELER-VB ELER-Verwaltungsbehörde ELER-VO Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch ELER EPLR Entwicklungsplan für den ländlichen Raum ESF Europäischer Sozialfond ESI Europäische Struktur- und Investitionsfonds ESI-VO Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 mit gemeinsamen Bestimmungen für ESI EU Europäische Union F+E Forschung und Entwicklung GAK Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz GAP Gemeinsame Agrarpolitik GRW Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftstruktur GSR Gemeinsamer Strategischer Rahmen HNV High nature value IfLS Institut für ländliche Strukturforschung IWB Investition in Wachstum und Beschäftigung KMU Klein- und Mittelständische Unternehmen KTBL Kuratoriums für Technik und Bauen in der Landwirtschaft LAG Lokale Aktionsgruppen LEADER Liaison entre actions de développement de l'économie rurale, dt. Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft LF landwirtschaftlich genutzte Fläche LLH Landesbetriebs Landwirtschaft Hessen LR Ländlichen Räumen MGH Marketinggesellschaft GUTES AUS HESSEN N2O Stickstoffmonoxid NLR Nationales Netzwerk Ländliche Räume NRR Nationale Rahmenregelung NWE Nordwesteuropa OPG Operationeller Gruppen PRAC Planung & Forschung Bergs u. Issa Partnerschaftsgesellschaft REK Regionales Entwicklungskonzept IV
ifls | Institut für Ländliche Strukturforschung Ex-ante Evaluierung EPLR SöA Sozioökonomischen Ausgangssituation SUP Strategische Umweltverträglichkeitsprüfung SWOT Strengths (Stärken), Weaknesses (Schwächen), Opportunities (Chancen), Threats (Risiken) THG Treibhausgase WiSo-Partner Wirtschafts- und Sozialpartner WRRL Europäische Wasserrahmenrichtlinie V
ifls | Institut für Ländliche Strukturforschung Ex-ante Evaluierung EPLR Zusammenfassung Die Ex-ante-Bewertung lässt sich in zwei Phasen unterteilen: 1. Prozessbegleitende Phase; 2. Bewertungsphase des Programms. In der prozessbegleitenden Phase wurden in einem interaktiven Prozess zwischen dem Team der Ex-ante-Evaluatoren und den Planern bzw. Erstellern der Programmbestandteile Politik- und Programmfragen besprochen und beurteilt. Die Evaluatoren sprachen dazu Empfehlungen aus, die wiederum gemeinsam diskutiert wurden. Nachdem dem Ex-ante-Evaluator am 9. Mai 2014 ein Entwurf des hessischen Entwicklungsprogramms vorgelegt wurde, wurde der Entwurf des EPLR Hessen 2014-2020 gemäß den Anforderungen der ELER-Verordnung und der EU- Guideline „Guidelines for the ex ante evaluation of 2014-2020 RDPs“ schließlich geprüft und der Bewertungsbericht erstellt. Bewertung der Ausgangssituation und des abgeleiteten Handlungsbedarfs Der Ex-ante Evaluator war von Anfang an in die Programmerstellung des EPLR 2014-2020 in Hessen involviert und gab zu ersten Entwürfen der Sozioökonomische Analyse (SöA) Empfehlungen ab. Die finale Fassung der SöA gibt umfassend den Zustand der hessischen Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft sowie die sozioökonomische Struktur der ländlichen Gebiete wieder. Vorab-Empfehlungen des Ex-ante-Evaluators wurden zum überwiegenden Teil in der SöA umgesetzt. Die SWOT-Analyse baut auf der SöA auf und wurde um Einschätzungen von Experten zu qualitativen Aspekten ergänzt. Verschiedene Bedarfe wurden in drei prioritätenbezogenen Unterarbeitsgruppen der Verwaltungsbehörde auf Basis der SWOT identifiziert. Vertreter des Evaluatorenteams waren in den Unterarbeitsgruppen vertreten und nahmen dort eine beratende Funktion ein. Am 15. März 2013 wurden die Ergebnisse der SWOT und daraus abgeleitete Handlungsbedarfe außerdem den Wirtschafts- und Sozialpartnern präsentiert, diskutiert und ergänzt. Der Evaluator agierte hier als Moderator und achtete in diesem Zusammenhang darauf, dass die Diskussionen zu Handlungsbedarfen immer im Kontext zur SöA und SWOT erfolgten. Die Bedarfe bilden eine solide Basis für die Maßnahmenauswahl und –programmierung. Bewertung des Beitrags zur Strategie Europa 2020 Zentrale Ziele der Strategie Europa 2020 sind intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum. Der EPLR 2014-2020 hat seinen ganz klaren Schwerpunkt im Bereich „nachhaltiges Wachstum“. Dabei ist zu beachten, dass es sich weniger um „nachhaltiges Wachstum“ im eigentlichen Sinne handelt, wobei ökonomisches Wachstum gleichzeitig mit ökologischen und sozialen Verbesserungen einhergeht. Der Schwerpunkt im EPLR liegt stattdessen auf der Honorierung von ökologischen Leistungen im Forst (Bodenschutzkalkungen) und für den Ökolandbau. Des Weiteren sind einzelbetriebliche investive Förderungen an einen nachweisbaren Beitrag zur Verbesserung der Effizienz des Ressourceneinsatzes gekoppelt und sind für nachhaltiges Wachstum von Bedeutung. Da in Bezug auf die Schwerpunktbereiche 4a, 2a und 4c zahlreiche Bedarfe identifiziert wurden, ist diese Schwerpunktsetzung nachvollziehbar. Der EPLR 2014-2020 leistet weiterhin - allerdings nachrangig - einen Beitrag zum Ziel „Integratives Wachstum“ der Strategie Europa 2020. Kaum ein Beitrag wird allerdings mit dem EPLR 2014-2020 zum Ziel „Intelligentes Wachstum“ der Strategie Europa 2020 geleistet. Bewertung der externen Kohärenz und Einklang mit der GSR Hinsichtlich der Berücksichtigung der Politikkohärenz erscheint der Programmentwurf im Wesentlichen angemessen. Obwohl für Hessen kein Multifonds-Ansatz geplant ist, ist eine 1
Ex-ante Evaluierung EPLR ifls | Institut für Ländliche Strukturforschung hohe Komplementarität zwischen den GSR-Fonds gegeben. Die geplanten Maßnahmen ergänzen sich in idealer Weise. Die Fondsverwaltungen haben darüber hinaus Sorge getragen, Doppelförderungen zwischen den GSR-Fonds auszuschließen. Negativ- bzw. Neutralisierungseffekte sind zwischen dem ELER-Fonds und den übrigen europäischen und nationalen/regionalen Politiken nicht erkennbar. Lediglich in den Auswahlkriterien der Maßnahmen könnten die Querbezüge zum EFRE- und ESF-Fonds sowie auch zu den übrigen Politiken stärker hergestellt werden. Bewertung der Interventionslogik Während der Programmerstellung wurde bereits von Seiten des Ex-ante-Evaluators auf einen schlüssigen in sich konsistenten Aufbau des EPLR hingewirkt, d.h. dass Bedarfe auf Basis der zuvor durchgeführten SöA und SWOT abgeleitet wurden und auf dieser Grundlage der Entwicklungsplan mit Zielen, Strategie und Maßnahmen erstellt wurde. Als der Entwurf des hessischen Entwicklungsplans am 9. Mai 2014 zur Bewertung vorlag wurde differenziert für die einzelnen ELER-Schwerpunktbereiche vom Evaluator geprüft, inwieweit die programmierten Maßnahmen mit identifizierten Bedarfen und übergeordneten Zielen im Einklang stehen. Außerdem wurde die Angemessenheit der finanziellen Ausstattung der jeweiligen Maßnahme im Kontext von SöA, SWOT und Bedarfsanalyse bewertet. Verschiedene Empfehlungen zur Verbesserung der Interventionslogik wurden gegeben, die von der Verwaltungsbehörde bei der Überarbeitung des EPLR 2014-2020 berücksichtigt wurden. Bewertung des erwarteten Beitrags der ausgewählten Maßnahmen zu den Zielen Das Land Hessen verfolgt mit dem EPLR 2014-2020 drei Hauptziele: Erhaltung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Agrar-, Forst- und Ernährungswirtschaft, u.a. durch Unterstützung bei der Umstellung zu energieeffizienteren, emissionsarmen Bewirtschaftungsweisen sowie der Umsetzung von Innovationen. Gezielte Verbesserung der Umweltsituation in Teilräumen mit Problemlagen und Handlungsbedarf, u.a. aufgrund übergeordneter EU-rechtlicher Vorgaben (Natura 2000 und Wasserrahmenrichtlinie), durch Unterstützung der Land- und Forstwirtschaft und anderer Landbewirtschafter hin zu umwelt- und klimafreundlichen sowie naturschutzgerechten Bewirtschaftungsformen, schwerpunktmäßig durch die Förderung des Ökologischen Landbaus. Verringerung der regionalen Disparitäten ländlicher Gebiete mit Fokussierung auf Nord- und Mittelhessen durch Unterstützung der Entwicklung des ländlichen Raums unter Beachtung der spezifischen und lokalen Bedürfnisse (u.a. Herausforderungen des demografischen Wandels, Sicherstellung der Grundversorgung) und der Anwendung einer entsprechenden Fördergebietskulisse. Die Strategie des Landes Hessen konzentriert sich zur Verwirklichung der o.a. drei Hauptziele auf sieben der insgesamt 18 Schwerpunktbereiche des ELER (Schwerpunktbereiche 2a, 3a, 4a, 4c, 6a, 6b und 6c). Im Zuge der Ex-ante-Bewertung wurde analysiert, inwieweit die programmierten Maßnahmen potenziell einen Beitrag auf verschiedene Wirkungsbereiche1 haben und darauf basierend abgeschätzt, welchen tendenziellen Beitrag der EPLR 2004-2020 mit seinen Maßnahmen auf verschiedene Zielebenen leistet. 1 Wirkungsbereiche: Biodiversität, Landschaft, Wasserqualität, Klimaschutz, Boden, Ökonomisches Wachstum, Beschäftigung, Arbeitsproduktivität, Governance, Humankapital, Lebensqualität und Tiergerechtheit 2
ifls | Institut für Ländliche Strukturforschung Ex-ante Evaluierung EPLR Das ELER-Ziel a) Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft ist durch die Wirkungsbereiche Ökonomisches Wachstum und Arbeitsproduktivität geprägt. Das EPLR leistet mit verschiedenen Teilmaßnahmen einen Beitrag zu diesem ELER-Ziel, von denen im Wesentlichen die Förderung 4.1-AFP mit einem größeren Finanzbudget zu Buche schlägt. Die Auswirkungen des EPLR auf natürliche Ressourcen und Klimaschutz sind ebenfalls von Bedeutung (ELER-Ziel b) Gewährleistung der nachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und Klimaschutz). Allerdings macht sich bemerkbar, dass die überwiegende Anzahl der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) außerhalb des EPLR programmiert wurden. Dennoch gibt es eine größere Anzahl von Teilmaßnahmen aus anderen Bereichen, die mit unterschiedlicher Tendenz und ohne Berücksichtigung des eingesetzten Finanzvolumens Auswirkungen auf die Wirkungsbereiche Boden, Wasserqualität, Biodiversität und Klimaschutz haben. Die Auswirkungen auf Wasserqualität und Klimaschutz relativieren sich etwas, wenn die tendenziellen Wirkungen mit dem geplanten Finanzbudget gewichtet werden. Der Beitrag des EPLR zum ELER-Ziel c) Erreichung einer ausgewogenen räumlichen Entwicklung der ländlichen Wirtschaft und der ländlichen Gemeinschaften, einschließlich der Schaffung und Erhalts von Arbeitsplätzen lässt sich im Zusammenhang mit voraussichtlichen Wirkungen auf die Bereiche Beschäftigung, Humankapital, Governance und Lebensqualität genauer beschreiben. Der EPLR hat für die Bereiche Governance und Lebensqualität durch eine größere Anzahl von Teilmaßnahmen Bedeutung, wobei die relative Bedeutung von Governance bei Berücksichtigung des eingesetzten Finanzvolumens wieder abnimmt, weil letztendlich nur zwei Teilmaßnahmen (7.4-Grundversorgung/Basisdienstleistungen und 19.2-LEADER- Projektförderung) mit größeren finanziellen Budgets ausgestattet sind. Das gilt auch für den Wirkungsbereich Lebensqualität, obwohl sich darin auch noch das eingesetzte Budget für Breitbandinfrastruktur niederschlägt. Der Wirkungsbereich „Beschäftigung“ wird von verschiedenen Teilmaßnahmen des EPLR tangiert, die aber eine vergleichsweise geringe finanzielle Bedeutung haben. Es lässt sich festhalten, dass der EPLR 2014-2020 zu seinen drei Hauptzielen, die auch mit den drei ELER-Zielen korrespondieren, in unterschiedlichem Maße Beiträge leistet, wobei sich kein eindeutiger Schwerpunkt abzeichnet. Bewertung der Konsistenz der Mittelallokation mit den Zielen Im Rahmen des EPLR 2014-2020 sollen insgesamt rund 638,952 Mio. € an öffentlichen Mitteln zur Verfügung stehen, davon 318,865 Mio. € ELER-Mittel (50 %) (einschließlich Umschichtungsmittel aus der 1. Säule). Über die Kofinanzierung von ELER-Mitteln hinausgehende nationale Mittel (GAK- und Landesmittel) betragen 138,5 Mio. €. Der finanzielle Schwerpunkt der ELER-Förderung liegt auf Schwerpunktbereich 4a - „Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt“ (32 % der gesamten öffentlichen Mittel) dicht gefolgt von dem Schwerpunktbereich 6b – „Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten“ (28 % der gesamten öffentlichen Mittel) und mit etwas Abstand dem Schwerpunktbereich 2a (19 % der gesamten öffentlichen Mittel). Da für alle drei Schwerpunktbereiche eine ähnlich hohe Anzahl an Bedarfen festgestellt wurde, war die Empfehlung in der Ex-ante-Evaluierung, dass die ELER-Verwaltungsbehörde noch strategische Überlegungen benennt, die hinter der Gewichtung stehen. Für Priorität 5 wurden keine Maßnahmen festgelegt, die hier prioritär wirksam sind. Allerdings enthalten verschiedenen Maßnahmen des EPLR 2014-2020 Sekundärwirkungen in Bezug zu Klimaschutz und Anpassungen an den Klimawandel, was von Evaluatorenseite als angemessen angesehen wird. 3
Ex-ante Evaluierung EPLR ifls | Institut für Ländliche Strukturforschung Bewertung der Vorkehrungen für LEADER (CLLD) Die diversen, für LEADER formulierten Ziele decken die Bedarfe des EPLR 2014-2020 sinnvoll ab und lassen den Regionen ausreichend Spielraum, um ihre eigenen Ziele und ihre eigene Strategie zu formulieren. Es ist beabsichtigt, bis zu 25 LAG mit einem durchschnittlichen Planungsbudget von 2,4 Mio. € anzuerkennen. Dies dürfte einer nahezu flächendeckenden Abdeckung des hessischen ländlichen Raumes entsprechen und ist zu begrüßen. Durch das Ranking der Regionen und dem damit verbundenen „Qualitätszuschlag“ wird der Wettbewerb zwischen den Regionen trotzdem gewährleistet. Die Anforderungen an die LAG entsprechen den Empfehlungen der Halbzeitbewertung des EPLR 2007-2013. In der vorherigen Förderperiode hatten zu hohe und detaillierte Anforderungen dazu geführt, dass die REKs weniger die regionalen Herausforderungen berücksichtigten und stärker die Rahmenbedingungen beschrieben. Mit den Basis- und Bewertungskriterien ist zu erwarten, dass die Konzepte stärker umsetzungsorientiert sein werden. Die Nachvollziehbarkeit des Auswahlprozesses ist somit gewährleistet. Ebenso findet sich der innovative Charakter der geplanten Interventionen in den Anforderungen an die Regionen in ausreichendem Maße wieder. Messung des Fortschritts und der Programmergebnisse Für alle Prioritäten und Maßnahmen die im EPLR 2014-2020 programmiert werden, sind die Zielindikatoren gemäß ELER-Durchführungsverordnung aufgeführt. Die Berechnungen der Ziel- Indikatoren beziehen sich unmittelbar auf die im Programm genannten Kontextindikatoren, die den Ausgangswert für das Basisjahr darstellen. Die prognostizierten Zielwerte für das Jahr 2023 bilden – wenn auch (überwiegend) physischer und finanzieller Natur - eine wesentliche Grundlage, um die Zielerreichung zu messen. Abhängig von der Art der Maßnahmen wurden die Ziele auf Basis der Erfahrungen der Förderperiode 2007-2013 gesetzt. Bei neuen Maßnahmen sind Ziel- (und Output-) Angaben vorsichtiger geschätzt, da noch nicht bekannt ist, auf welche Akzeptanz bzw. Nachfrage die Maßnahmen treffen. Die Zielwerte wurden in der Evaluation für die verschiedenen ELER- Prioritäten geprüft und zum Teil Empfehlungen für Anpassungen gegeben oder es wurde um zusätzliche Erläuterungen gebeten, um gesetzte Ziele besser nachvollziehen zu können. Von Seiten der Evaluatoren wird unterstützt, dass die erweiterten Durchführungsberichte 2017 und 2019 laut Evaluationsplan im EPLR noch zusätzliche Ergebnisindikatoren enthalten sollen. Dies ist unbedingt erforderlich, um das Erreichen von Zielen auf Ebene der Prioritäten angemessen bewerten sowie bestimmte Bewertungsfragen beantworten zu können. Bewertung der geplanten Durchführungsverfahren Von Seiten der Ex-ante-Bewertung wurde festgestellt dass alle maßgeblichen Informationsbedarfe des Art. 8 VO 1305/2013 schlüssig und ausführlich im EPLR (Stand 06.06.2014) dargestellt sind. Die Entscheidungen der ELER-VB zur Annahme bzw. Ablehnung von Empfehlungen der Halbzeitbewertung sind klar nachvollziehbar und werden seitens der Ex-ante-Bewerter unterstützt. Es wird empfohlen, die in der Halbzeitbewertung aufgeworfenen, und auch heute noch relevanten Fragen, weiterhin zu berücksichtigen, die Dynamik von Rahmenbedingungen der Programmbegleitung zu beobachten und wenn erforderlich, den Veränderungsbedarf bei den administrativen Fragen zu diskutieren. Bewertung der Querschnittsthemen Gemäß der ELER-Verordnung müssen die sechs ELER-Prioritäten den übergreifenden Zielsetzungen Innovation, Umweltschutz, Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an seine Auswirkungen Rechnung tragen. Außerdem wurde gemäß Artikel 55 der ESI-Verordnung 4
ifls | Institut für Ländliche Strukturforschung Ex-ante Evaluierung EPLR bewertet, inwieweit Chancengleichheit und Schutz vor Diskriminierung im EPLR 2014-2020 berücksichtigt werden. In der Strategie des EPLR 2014-2020 wird die Bedeutung von Innovation unterstrichen, indem die „Umsetzung von Innovation“ in einem der drei Hauptziele enthalten ist. In allen 6 ELER- Prioritäten lassen sich Ansätze zur Förderung von Innovationen finden. In der Strategie des EPLR 2014-2020 wird außerdem betont, dass das Land Hessen mit diesem Förderprogramm einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten will, indem ein räumlich und ökologisch ausgewogener, klimafreundlicher und –resistenter sowie wettbewerbsfähiger und innovativer Agrar- und Forstsektor einschließlich der Verarbeitung und Vermarktung entsprechender Erzeugnisse unterstützt wird. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass bestehende Maßnahmen finanziell gut ausgestattet sind (dies betrifft insbesondere den Ökologischen Landbau) und einen wertvollen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung der Umweltsituation leisten. Insgesamt werden die Beiträge Hessens (Austausch, Vorkehrungen im Evaluationsplan) zum Querschnittsziel Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung positiv bewertet. Allerdings wird empfohlen näher zu erläutern, wie den damit verbundenen Herausforderungen (Informations- und Erfahrungsaustausch, Transfer von Kompetenzen und Durchführung von Schulungsmaßnahmen) begegnet werden kann. 5
Ex-ante Evaluierung EPLR ifls | Institut für Ländliche Strukturforschung 1. Einleitung 1.1. Hintergrund Am 19. Oktober 2011 wurde von der Europäischen Kommission ein „Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)" unterbreitet. Das Europäische Parlament bestätigte am 20. November 2013 die ELER- Verordnung (VO (EU) Nr. 1305/2013 vom 17.12.2013; ELER-VO). Basierend auf dieser Verordnung sind die EU-Mitgliedsstaaten - in Deutschland die Bundesländer - aufgefordert, ländliche Entwicklungsprogramme für den Zeitraum 2014 bis 2020 zu entwickeln und bei der Europäischen Kommission zur Genehmigung einzureichen. Nach den Artikeln 55, 56 und 57 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 werden die Programme zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums einer Ex-ante-Bewertung, einer Bewertung während des Programmplanungszeitraums und einer Ex-post-Bewertung unterzogen. Im Rahmen einer Ausschreibung und basierend auf dem Angebot vom 17. September 2012 wurde das Institut für Ländliche Strukturforschung (IfLS) an der Johann Wolfgang Goethe- Universität Frankfurt/Main mit der Durchführung der Ex-ante-Bewertung beauftragt. Kooperationspartner per Unterauftrag sind (1) entera, Ingenieurgesellschaft für Planung und Informationstechnologie, (2) Planung & Forschung (PRAC) Bergs u. Issa Partnerschaftsgesellschaft und (3) die Forschungsgruppe Agrar- und Regionalentwicklung Triesdorf (ART). Die Ex-ante-Evaluation als Anhang zum Entwicklungsprogramm soll ebenfalls die Erfordernisse der Strategischen Umweltverträglichkeitsprüfung (SUP) gemäß der Richtlinie 2001/42/EG berücksichtigen. Mit der Richtlinie 2001/42/EG über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme hat die Europäische Union (EU) eine Grundlage geschaffen, um sicherzustellen, dass Umwelterwägungen bei der Ausarbeitung von Plänen und Programmen frühzeitig und systematisch Berücksichtigung finden, um ein hohes Schutzniveau für die Umwelt zu erlangen (verantwortlicher Unterauftragnehmer: entera). 1.2. Zielsetzung Die Anforderungen an die Ex-ante-Bewertung werden in Artikel 55 Absatz 3 und 4 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 folgendermaßen konkretisiert: „Die Ex-ante-Bewertungen beurteilen: a) den Beitrag zur Unionsstrategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum auf Grundlage der ausgewählten thematischen Ziele und Prioritäten unter Berücksichtigung der nationalen und regionalen Bedürfnisse und des Entwicklungspotenzials sowie der Erfahrungen aus vorangegangenen Programmzeiträumen; b) die interne Kohärenz des vorgeschlagenen Programms bzw. der vorgeschlagenen Maßnahme und den Bezug zu anderen relevanten Instrumenten; c) die Übereinstimmung der Zuweisung der Haushaltsmittel mit den Programmzielen; d) die Übereinstimmung der ausgewählten thematischen Ziele, der Prioritäten und der entsprechenden Ziele der Programme mit dem GSR, der Partnerschaftsvereinbarung und den entsprechenden gemäß Artikel 121 Absatz 2 AEUV angenommenen länderspezifischen Empfehlungen sowie gegebenenfalls – auf nationaler Ebene – den nationalen Reformprogrammen; e) die Relevanz und Klarheit der vorgeschlagenen Programmindikatoren; 6
ifls | Institut für Ländliche Strukturforschung Ex-ante Evaluierung EPLR f) wie der erwartete Output zu den Ergebnissen beiträgt; g) ob die quantifizierten Zielwerte für Indikatoren realistisch sind; berücksichtigt wird hierbei die vorgesehene Unterstützung aus den ESI-Fonds; h) die Argumentation für die vorgeschlagene Unterstützungsart; i) die Angemessenheit der Humanressourcen und der administrativen Leistungsfähigkeit für die Verwaltung der Programme; j) die Eignung der Verfahren für Begleitung der Programme und für die Erhebung der für die Bewertungen notwendigen Daten; k) die Eignung der für den Leistungsrahmen ausgewählten Etappenziele; l) die Angemessenheit der geplanten Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit von Männern und Frauen und zur Verhinderung jeder Form von Diskriminierung; dies gilt insbesondere in Bezug auf die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen; m) die Angemessenheit der geplanten Maßnahmen zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung; n) die geplanten Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands der Begünstigten. (4) Gegebenenfalls umfassen die Ex-ante-Bewertungen auch die Anforderungen für eine strategische Umweltprüfung […] unter Berücksichtigung der Bedürfnisse im Bereich der Anpassung an den Klimawandel.“ 1.3. Beschreibung des Vorgehens Die Ex-ante-Bewertung lässt sich in zwei Phasen unterteilen: 1. Prozessbegleitende Phase; 2. Bewertungsphase des Programms Prozessbegleitende Phase In dieser Phase werden in einem interaktiven Prozess zwischen dem Team der Ex-ante- Evaluatoren und den Planern bzw. Erstellern der Programmbestandteile Politik- und Programmfragen besprochen und beurteilt. Die Evaluatoren sprechen dazu Empfehlungen aus, die wiederum gemeinsam diskutiert werden. Für die Erstellung des Entwicklungsplans für den ländlichen Raum (EPLR) des Landes Hessen ist die ELER-VB zuständig. Es wurden drei Unterarbeitsgruppen gebildet, die sich inhaltlich mit der Ausarbeitung des Programms nach Prioritäten befassten. Verschiedene Fachreferate trugen außerdem mit themenspezifischen Beiträgen zur Programmerstellung bei. Die Unterarbeitsgruppen, die von zuvor bestimmten Unterarbeitsgruppenleitern geleitet werden, haben sich im Zeitraum der Programmerstellung zu mehreren Besprechungen getroffen. Der Evaluator war zu den Besprechungen stets eingeladen und hatte dadurch die Möglichkeit, die einzelnen Schritte der Programmerstellung nachzuvollziehen und den Prozess beratend zu begleiten. Der prozessbegleitenden Phase ist auch die Organisation bzw. Mitwirkung an verschiedenen Workshops zur Programmerstellung zuzuordnen. In 2013 wurden vom Evaluator zwei Arbeitstreffen mit Programmkoordinierungsreferenten der südlichen Bundesländer in Frankfurt/Main organisiert, bei denen Fragen zur Programmerstellung diskutiert und gemeinsame Lösungen gefunden wurden. Eine dritte Kategorie der prozessbegleitenden Phase betrifft die Mitwirkung des Evaluators an Konsultationsveranstaltungen mit Wirtschafts- und Sozialpartnern aus Hessen. Es wurden insgesamt eine Info-Veranstaltung zu Beginn der Programmierungsphase und nachfolgend sechs Konsultationen der WiSo-Partner (Wirtschafts- und Sozialpartner) durchgeführt. Dies geschah im Zeitraum zwischen dem 06.12.2012 und dem 24.06.2014. Dabei wurden die 7
Ex-ante Evaluierung EPLR ifls | Institut für Ländliche Strukturforschung Partner über die entsprechenden Schritte im Rahmen der Programmerstellung informiert. Weiterhin wurden u.a. in thematischen Arbeitsgruppen Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken im Rahmen der Erstellung der SWOT- Analyse gesammelt, Bedarfe daraus abgeleitet und in der gesamten Gruppe die Maßnahmenentwürfe diskutiert. Von der Möglichkeit zu schriftlichen Stellungnahmen nach jeder Konsultation wurde von den Partnern Gebrauch gemacht. Der Evaluator wurde in alle Aktivitäten eingebunden und übernahm dabei moderierende und beratende Funktionen. Entwürfe einzelner Teile des EPLR Hessen wurden außerdem vom Ex-ante-Evaluator in einem iterativen Prozess kommentiert und mit den Verantwortlichen diskutiert. Bewertungsphase des Programms Nachdem dem Ex-ante-Evaluator am 9. Mai 2014 ein Entwurf des hessischen Entwicklungsprogramms vorgelegt wurde, wurde der Entwurf des EPLR Hessen 2014-2020 gemäß den Anforderungen der ELER-Verordnung und der EU-Guideline „Guidelines for the ex ante evaluation of 2014-2020 RDPs“ geprüft und der vorliegende Bewertungsbericht erstellt. Weitere Dokumente und Hinweise, die zur Bearbeitung herangezogen wurden, sind an den entsprechenden Stellen ebenfalls vermerkt. Weiterhin stand der Ex-ante-Evaluator in engem Kontakt zu anderen Evaluatoren, mit denen das Evaluationsverfahren und offene Punkte diskutiert und abgestimmt wurden. Zu diesem Zweck veranstaltete der Evaluator am 13. Januar 2014 ein Treffen der in verschiedenen Bundesländern beauftragten Ex-ante- Evaluatoren, bei dem Überlegungen zu bestimmten Bewertungsaspekten angestellt wurden. In Kapitel 2 der Ex-ante-Evaluation wird die Beschreibung der Sozioökonomischen Ausgangssituation (SöA) im Programmgebiet sowie die Ableitung der SWOT- und Bedarfsanalyse auf ihre Vollständigkeit und Konsistenz geprüft und bewertet. Die Relevanz und interne und externe Konsistenz der Strategie des EPLR Hessen 2014-2020 wird in Kapitel 3 näher beleuchtet. Darin ist u.a. auch eine maßnahmenspezifische Bewertung enthalten. Die Messung des Fortschritts und die Programmergebnisse folgen in Kapitel 4. Eine Bewertung der geplanten Durchführungsverfahren und der Umsetzung der Querschnittsthemen finden sich in Kapitel 5 und Kapitel 6. Teil 2 des Berichts enthält die Strategische Umweltprüfung. 2. Bewertung der Ausgangssituation und des abgeleiteten Handlungsbedarfs 2.1. Bewertung der Beschreibung der sozioökonomischen Ausgangssituation im Programmgebiet Die SöA des Landes Hessen wurde im Februar 2014 von der HessenAgentur der ELER-VB übersandt, die es zur abschließenden Bewertung an den Ex-ante-Evaluator weiterleitete (zum Prozess der iterativen Kommentierung siehe Kapitel 1.3). In Kapitel 4.1.1 des EPLR 2014-2020 sowie in der ausführlichen Sozioökonomische Analyse im Anhang des EPLR werden umfassend der Zustand der hessischen Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft sowie die sozioökonomische Struktur der ländlichen Gebiete wieder gegeben. Der Ex-ante-Evaluator gab zu mehreren Themen bereits vorab Empfehlungen ab. Diese wurden teilweise in der Version der SöA vom Februar 2014 umgesetzt. Tabelle 1 enthält eine Übersicht über die Empfehlungen des Ex-ante-Evaluators und Informationen zur Umsetzung. 8
ifls | Institut für Ländliche Strukturforschung Ex-ante Evaluierung EPLR Tabelle 1: Empfehlungen des Ex-ante-Evaluators und Informationen zur Umsetzung bezüglich EPLR 2014-2020 Datum Thema Empfehlung Berücksichtigung Kapitelübergreifend 06.11. Megatrends Zur Übersicht und zur besseren Weltweite Megatrends werden 2012 Nachvollziehbarkeit könnten die zentralen aufgezeigt (Rolle des Konsums in Langfristtrends bzw. sog. „Megatrends“ Schwellenländern, Bioenergie, (Demografischer Wandel, strukturelle und etc.). technologische Wandel, gesellschaftlicher Wandel, Verschärfung des Innovationswettbewerbs, Klimawandel etc.) vorab kurz zusammenfasst werden, ggf. auch nach Auswirkungen für städtischen und ländlichen Raum 06.11. Ländlicher Die Entwicklung des ländlichen Raumes ist Überarbeitung wurde 2012 Raum anhand der Darstellung der Regierungsbezirke vorgenommen. schwierig abzuleiten. Zumindest auf Landkreisebene sollten die verschiedenen Indikatoren dargestellt werden, um Handlungsbedarfe ableiten zu können. Kap. 1 Gebiet und Demografie 06.11. Ländlicher Die Bevölkerungsstruktur in den ländlichen Überarbeitung wurde 2012 Raum Räumen könnte mehr hervorgehoben werden. vorgenommen. Zusätzliche Indikatoren: Anteil der Bevölkerung in Ländlichen Räumen (LR), Bevölkerungsdichte in LR, Netto-Wanderung in LR, Altenquotient in LR 08.05. Disparitäten in Der unterschiedlichen demografischen Überarbeitung wurde nicht 2013 den Landkreisen Entwicklung in den Landkreisen wird nicht vorgenommen (statistische ausreichend Rechnung getragen und verfälscht Darstellung schwierig). teilweise die Einschätzung. 12.06. Berücksichti- Die aktuellen Daten des Zensus sollten Entsprechende Verweise auf 2013 gung des Zensus berücksichtigt werden. jeweils verwendete Datengrundlagen sind erfolgt. Kapitel 5 Agrar- und Ernährungswirtschaft 06.11. Veränderungen In Abschnitt 5.1 wird im letzten Absatz Überarbeitung wurde 2012 der landwirt- geschlussfolgert, dass sich die landwirtschaftlich vorgenommen. schaftlich genutzte Fläche (LF) an Gesamtfläche kaum genutzten verringert hat (S. 30). Das kann aber auf eine Fläche unzureichende regional differenzierte Auswertung auf Ebene der Regierungsbezirke zurückzuführen sein. Auf Landkreis-Ebene wird man ggf. Effekte beobachten, dass in manchen Regionen die LF einen Zuwachs erfahren hat (vor allem Grünlandregionen), weil Landwirte aufgrund der ab 2005 geltenden neuen Regelungen für die Direktzahlungen ihre bisher nicht regelmäßig genutzten unwirtschaftlichen Grünlandflächen als LF anmelden. In städtischen Regionen wiederum kommt es häufig doch zum Rückgang von LF aufgrund der Ausweitung von Siedlungs- und Verkehrsflächen. Auf RB-Ebene neutralisieren sich diese regionalen Effekte möglicherweise. 06.11. Differenzierung In Abschnitt 5.3 geht aus Tabelle 13 nicht hervor, Überarbeitung wurde 2012 nach ob es sich um Gewinn pro AK oder Gewinn pro vorgenommen. Betriebsformen Betrieb handelt. Vermutlich Ersteres. Auf S. 36 unten werden in der SöA basierend auf den Buchführungsergebnissen überproportionale Unternehmensergebnisse gegenüber Schleswig- Holstein, Niedersachsen konstatiert. Hier wäre aber eine Differenzierung nach Betriebsformen erforderlich, da Hessen im Bereich Milchviehhaltung sicherlich mit seinen Unternehmensergebnissen hinter Schleswig- 9
Ex-ante Evaluierung EPLR ifls | Institut für Ländliche Strukturforschung Datum Thema Empfehlung Berücksichtigung Holstein liegt. Eine differenzierte Betrachtung nach Betriebsformen ist auch erforderlich um daraus förderpolitische Konsequenzen für bestimmte Betriebsformen ableiten zu können. 06.11. Finanzielle In Abschnitt 5.3 wird insgesamt nur eine Überarbeitung wurde 2012 Situation Übersicht über die Gewinnsituation gegeben, vorgenommen. aber es wäre vorteilhaft mehr über die finanzielle Situation zu erfahren, um zu sehen, wo die Schwachstellen liegen: • Wie gut können die Betriebe mit Preisschwankungen umgehen (Milch-, Fleischpreise)? • Wie stark sind die Betriebe von gestiegenen Kosten betroffen (z.B. Betriebsmittelkosten, Futterpreise)? • Eigenkapital-, Fremdkapitalquote • Nettoinvestitionen der vergangenen Jahre 08.05. Hofnachfolge Möglichkeiten zur außerfamiliären Hofnachfolge Überarbeitung wurde 2013 und zur landwirtschaftlichen Beratung sollten vorgenommen. ergänzt werden. 06.11. Betriebszahlen In Tabelle 14 der ursprünglichen Fassung sind bei Eventuell vorgenommene 2012 RB Gießen und Deutschland die negativen Prüfung hat keine Änderung Vorzeichen bei der Entwicklung der bewirkt. Betriebszahlen zu überprüfen. 06.11. Risiko- Bislang gibt es zum Bereich Risikomanagement In Kapitel 5.3 wurde ein 2012 management keine Aussagen. Falls Risikomanagement aus Abschnitt zu Risikomanagement- Sicht des Landes nicht notwendig ist, sollten kurz Strategien eingefügt. Es werden die Gründe dargelegt werden, da das Strategien zum Umgang mit Risikomanagement Bestandteil in Priorität 3 schwankenden Preisen und der „Organisation der Nahrungsmittelkette und Preisentwicklung bei Risikomanagements“ ist. Investitionsgütern thematisiert. Andere Risiken (z.B. Klimawandel, Tierseuchen, Pflanzenkrankheiten, Naturkatastrophen) und andere Strategien des Risikomanagements (Versicherungen, Kooperationen, Diversifizierung) werden in diesem Zusammenhang nicht angesprochen. Insgesamt wird nicht deutlich gemacht, ob in diesem Bereich Handlungsbedarf besteht. 05.03. Direkt- Der Anteil der direktvermarktenden Betriebe Überarbeitung wurde teilweise 2013 vermarktung wird nur im Bereich Gartenbau dargestellt. Die vorgenommen. SöA enthält keine Informationen zur • Kapitel 5.3: Mengenbündelung durch Direktvermarktung als eine Erzeugerzusammenschlüsse/Erzeuger- mögliche Strategie zur organisationen. Qualitätssicherungssysteme und Stärkung der Regionalvermarktung werden nur im Primärerzeuger in der Zusammenhang mit den beiden staatlichen Wertschöpfungskette Siegeln thematisiert. Bei diesen beiden Siegeln genannt. Qualitätssiegel: wäre deren Verbreitung/Nutzung von Interesse. Gute Darstellung der Das Ernährungshandwerk wird nicht Aktivitäten der MGH thematisiert, ist für Priorität 3 unserer (Marketinggesellschaft Einschätzung nach aber relevanter als GUTES AUS HESSEN), aber international agierende exportorientierte keine Angaben zur Anzahl Unternehmen des Ernährungsgewerbes. der Zeichennutzer bei den staatlichen Qualitätssiegeln oder der Anzahl der Produkte mit geschützten Angaben der EU. 10
ifls | Institut für Ländliche Strukturforschung Ex-ante Evaluierung EPLR Datum Thema Empfehlung Berücksichtigung Kap. 6 Forschung und Innovation 06.11. Wissenstransfer Weitere Informationen zu Forschung, Überarbeitung wurde nicht 2012 Wissenstransfer und Innovation in ländlichen vorgenommen. Räumen sowie zur Land- und Forstwirtschaft wären wünschenswert. 06.11. Kapazitäten Empfohlen wird insbesondere in einem Überarbeitung wurde nicht 2012 separaten Abschnitt auf die Kapazitäten zu vorgenommen. Forschung und Entwicklung (F+E) in der Land- und Forstwirtschaft im engeren und im Bereich der Bio-Ökonomie im weiteren Sinn einzugehen. 06.11. Innovation Kap. 6.4 beschäftigt sich mit der „Bedeutung Überarbeitung wurde 2012 innovativer Branchen in Hessen“. Vorab sollte vorgenommen. beschrieben bzw. geklärt werden, wie Innovation in Hessen definiert wird, ggf. auch nach Europäischen Fond für regionale Entwicklung (EFRE), Europäischer Sozialfond (ESF) und ELER. Kap. 7 Gründungsgeschehen 06.11. Gründungs- Die Betrachtung des Gründungsgeschehens auf Karte wurde erstellt (Abb. 46) 2012 geschehen Ebene der Regierungsbezirke lässt nur in sehr geringem Maß eine Interpretation in Bezug auf die Entwicklung im ländlichen Raum zu. Hier wäre eine Darstellung der Gründungsintensität und -dynamik auf Kreisebene wünschenswert. Kap. 8 Kooperationsnetzwerke 06.11. Fehlende In Tabelle 30 ist die Energiegenossenschaft Überarbeitung wurde 2012 Energiecluster Odenwald als Cluster aufgeführt. Es wäre zu vorgenommen. überlegen, ob die hessischen Bioenergieregionen ebenfalls aufgenommen werden, da diese zum Ziel haben Netzwerke aufzubauen. Kap. 9 Tourismus 06.11. Tourismus- Wünschenswert wäre ein Überblick über die Überarbeitung wurde nicht 2012 Destinationen hessischen Tourismus-Destinationen und deren vorgenommen. und Angebote sowie Aussagen zur vorhandenen 08.05. touristischen Infrastruktur und zur Situation der 2013 im Tourismus tätigen Betriebe – außerhalb der Ballungsräume – um auf dieser Basis Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken ableiten zu können. Kap. 10 Bildung und Qualifikation 06.11. Teilräumliche Hier ist eine stärker teilräumliche Betrachtung Überarbeitung wurde nur 2012 Betrachtung (Landkreisebene) wünschenswert, da im geringfügig vorgenommen. ländlichen Raum in absehbarer Zeit vielerorts Mindestgrößen von Schulstandorten unterschritten und Konzentrationen vorgenommen werden mit entsprechenden negativen Folgen für die Grundversorgung und Erreichbarkeit entsprechender Einrichtungen im ländlichen Raum. 06.11. Berufliche Die berufliche Bildung sowie Weiterbildung (und Überarbeitung wurde 2012 Bildung der Bedarf) von in der Land- und Forstwirtschaft vorgenommen. tätigen Personen wären noch zusätzlich zu beleuchten. 06.11. Weitere Mögliche weitere Indikatoren: Überarbeitung wurde 2012 Indikatoren „Landwirtschaftliche Berufsbildung der vorgenommen. Betriebsleiter in den landwirtschaftlichen Betrieben nach der höchsten Bildungsstufe, Rechtsform und sozialökonomischem Betriebstyp“, „Berufliche Weiter- und Fortbildung land- und forstwirtschaftlicher BetriebsleiterInnen“ oder „Entwicklung der Zahl der Auszubildenden für landwirtschaftliche Berufe“ (in Kapitel 5). 06.11. Grüne Berufe Aussagen zu Kapazitäten und Einrichtungen in Überarbeitung wurde teilweise 11
Ex-ante Evaluierung EPLR ifls | Institut für Ländliche Strukturforschung Datum Thema Empfehlung Berücksichtigung 2012 der Aus- und Weiterbildung im Bereich der vorgenommen (Kapazitäten nicht „grünen Berufe“ fehlen in Kap. 10 (vgl. Kap. 6). genannt). 06.11. Beratungs- Es fehlen Aussagen über die land- und Überarbeitung wurde 2012 systeme forstwirtschaftlichen Beratungssysteme in vorgenommen. Hessen. 08.05. Aktualität der Daten für 2012 stehen zur Verfügung, die auch Überarbeitung wurde nicht 2013 Daten verwendet werden sollten. vorgenommen. Kap. 11 Arbeitsmarkt und soziale Eingliederung 06.11. Landkreisebene In Bezug auf die Verteilung der Einkommen Überarbeitung wurde teilweise 2012 innerhalb Hessens wäre insbesondere vorgenommen (Angaben zu hinsichtlich der Indikatoren „Armutsgefährdung“ Armutsgefährdung und und „Niedriglohnsektor“ eine Betrachtung auf Kreisebene wünschenswert, um ggf. Niedriglohnsektor fehlen). Problemlagen im ländlichen Raum zu verdeutlichen. Kap. 12 Umwelt, Energie, Klima, Nachhaltigkeit 06.11. Gewässer Aussagen zur Gewässergüte und zur Überarbeitung wurde 2012 Zielerreichung der Europäischen vorgenommen. Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) fehlen noch (ökologischer und chemischer Zustand oberirdischer Gewässer, mengenmäßiger und chemischer Zustand des Grundwassers, Nitratgehalt im Grundwasser (Hauptindikator), Stickstoffbilanz, die Gewässerstrukturgüte und naturnahe Gewässerentwicklung). 06.11. Auswirkungen Informationen zur landwirtschaftlichen Überarbeitung wurde teilweise 2012 der Bodennutzung (Veränderungen Grünlandanteil vorgenommen. Landwirtschaft an LF …) sowie Viehhaltung (derzeit im Kap. 5) • Es fehlen Aussagen aus der auf Ökosysteme erlauben ansatzweise erste Aussagen zur Halbzeitbewertung, Intensität der Landwirtschaft und damit inwieweit die Hessisches verbundenen potenziellen Auswirkungen auf Integriertes Ökosysteme. In Bezug auf Priorität 4 fehlt es Agrarumweltprogramm aber noch an weiteren wichtigen Informationen (AUM (HIAP)) zur Sicherung zum Zustand der Umwelt(schutzgüter) in Hessen: und Entwicklung von • Zum Zustand der Biodiversität fehlen z.B. Biodiversität und anderen Informationen zur biologischen Vielfalt und Umweltgütern beitragen. deren Entwicklung, zur Feld- und o Nennung des Status Waldvogelpopulation, zu den des Farmlandbird- Landesflächen mit hohem Naturwert Index und der für (HNV), zum Biotopverbund, zu Hessen erhobene Agrarumweltmaßnahmen zur Förderung HNV-Wert ( stehen der Biodiversität (vgl. Kap. 5). Stattdessen zwar im Text, aber sind große Beutegreifer enthalten, die in isoliert und in nicht Hessen eine untergeordnete Rolle spielen. dazu passenden • Die derzeit in Kap. 5.9 vorhandenen Textabschnitten) Informationen über den Flächenumfang • Im Kapitel 5.8 fehlen der Schutzgebiete sollten ergänzt werden Aussagen zu Waldzustand um Informationen zum Erhaltungszustand (Schädigungsrate), der FFH-Lebensräume und -arten sowie Aussagen zur Naturnähe zum Anteil der landwirtschaftlichen des Waldes und der Flächen und Forstflächen an Natura-2000 Zertifizierungsrate. Gebieten. Im Hinblick auf den thematischen Bezug sollten die Ausführungen zu den Schutzgebieten ggfs. in Kap.12 verschoben werden. Die Informationen zur Struktur der Forstwirtschaft (in Kap. 5.8) sollten um Daten zu Waldzustand und -struktur ergänzt werden. • Wichtige Indikatoren fehlen: HNV- 12
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