Die Europäischen Strukturfonds in Berlin - Förderperiode 2007 - 2013 eFre und eSF
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Förderperiode 2007 - 2013 EFRE und ESF
Die Europäischen �������������
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Strukturfonds in Berlin
1 www.berlin.de/strukturfondsImpressum Herausgeber EFRE-Verwaltungsbehörde und ESF-Verwaltungsbehörde: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen Referat III G – Europäische Strukturfondsförderung Martin-Luther-Straße 105, 10825 Berlin Tel: (030) 9013-0 E-Mail: strukturfonds@berlin.de Redaktion Helga Abendroth Gestaltung CONVIS Consult & Marketing GmbH Margaretenstraße 10, 14193 Berlin www.convis.com Auflage 2.000 Stück Stand März 2009 Diese Druckschrift ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit des Landes Berlin. Sie ist nicht zum Verkauf bestimmt und darf nicht zur Werbung für politische Parteien verwendet werden. Der Nachdruck ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers gestattet. 2
Inhaltsverzeichnis
Vorwort 4
Geleitwort 5
1. Einleitung 6
2. Europäische Strukturpolitik 2007 – 2013 7
Die Lissabonstrategie 7
Die Ziele der Strukturfonds 8
Solidarität und Kohäsion 8
Die Instrumente der Förderpolitik 10
Gemeinschaftsinitiativen und Querschnittsaufgaben 12
Die Förderprinzipien 12
3. Strukturfonds in Berlin 2007 – 2013 14
Die Berliner Gesamtstrategie 14
Die Ziele der Strukturfonds in Berlin 14
Die Instrumente der Förderpolitik in Berlin 16
Wie viel Mittel erhält Berlin? 16
Inhalt der Programme 16
4. EFRE in Berlin (Ziele, Umsetzung, Mittel) 17
Wie viele EFRE-Mittel erhält Berlin? 18
Was wird gefördert? (Prioritätsachsen) 18
Was fördert der EFRE? Ein Beispiel 20
Wie erhält man eine EFRE-Förderung? 21
5. ESF in Berlin (Ziele, Umsetzung in Berlin, Mittel) 22
Wie viel Geld erhält Berlin aus dem ESF? 23
Was wird gefördert? (Prioritätsachsen) 24
Was fördert der ESF? Ein Beispiel 25
Wie erhält man eine Förderung? 26
6. Förderbedingungen 27
Wer ist im Land Berlin verantwortlich? 27
Voraussetzungen der Förderung 27
Durchführungsprinzipien 28
Rechtsvorschriften 30
7. INTERREG – Förderung der Territorialen
Zusammenarbeit im Rahmen von Ziel-3 31
Was ist unter territorialer Zusammenarbeit zu verstehen? 31
Inhalt des Ziel 3: Das EU-Förderprogramm INTERREG IV 32
Was ist „INTERREG IV“? 32
Welche Mittel stehen bis zum Jahr 2013 zur Verfügung? 35
Wie wird gefördert? 35
Ansprechpersonen auf Landesebene 36
8. Kleines Lexikon der Strukturfonds in Berlin (Glossar) 37
9. Ansprechpartner und Adressen 41
3Vorwort
In der Europäischen Union nimmt die Stärkung des wirtschaftlichen
und sozialen Zusammenhalts und insbesondere die Unterstützung
benachteiligter Regionen einen herausragenden Stellenwert ein. Aus
diesem Grund wurden die großen Anstrengungen von Berlin und seinen
Bürgern zur Überwindung der von der deutschen Teilung verursachten
Defizite in der infrastrukturellen und gewerblichen Entwicklung von
den europäischen Strukturfonds von Anfang an maßgeblich unter-
stützt.
Das Land Berlin setzt die von der Europäischen Union bereitgestellten
Mittel für Innovation und wissensbasierte Wirtschaft, zur Stärkung
der Unternehmen, zur Belebung von Forschung und Entwicklung, zur
Weiterbildung und Qualifizierung der Arbeitskräfte, zur Entlastung
der Umwelt sowie für Maßnahmen der nachhaltigen Stadtentwick-
lung ein. Die in den Jahren 2007 - 2013 zur Verfügung stehenden Strukturfonds-
mittel in Höhe von mehr als 1,2 Mrd. € tragen damit zur Erhöhung der unterneh-
merischen Initiative, zum Ausbau der regionalen Innovationskapazitäten und zur
lokalen Beschäftigung bei.
Die Strategie der EU zur Verbesserung seiner wirtschaftlichen Leistungsfähig-
keit stellt auch Berlin vor die Aufgabe, durch Ermutigung zu Innovationen, zu
Unternehmertum und zur Weiterqualifizierung entscheidende Anstöße für mehr
Beschäftigung und Wertschöpfung zu geben. Diese Broschüre soll dabei den
Bürgern Berlins Gelegenheit geben, sich über die Hilfestellungen der Europäischen
Strukturfonds zu informieren.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der weiteren Gestaltung Berlins als deutsche
Hauptstadt und als europäische Metropole.
Danuta Hübner
Europäische Kommissarin
4Geleitwort
Berlin profitiert seit über 12 Jahren von den Europäischen Strukturfonds:
Ob die Wiederherstellung der U-Bahn-Verbindung am Potsdamer Platz
zu Beginn der Neunzigerjahre oder der Ausbau der Technologiestandorte
in Adlershof und Buch - ohne die Mittel der Europäischen Strukturfonds
hätten viele Investitionen in die Zukunft der Stadt nicht umgesetzt
werden können. Über 50.000 Arbeitsplätze konnten allein in der Förder-
periode 2000-2006 durch die Interventionen des Europäischen Fonds für
regionale Entwicklung (EFRE) in Berlin geschaffen oder gesichert
werden.
Ähnliches gilt für die Arbeitsmarktpolitik: Nahezu 185.000 Berlinerinnen
und Berliner (jeweils zur Hälfte Frauen und Männer) haben bis Ende
2006 an Qualifizierungs- und Beschäftigungsprojekten des Sozial-
fonds (ESF) teilgenommen und sich auf neue Herausforderungen
am immer noch schwierigen Berliner Arbeitsmarkt vorbereitet. Zudem konnten
durch Initiativen wie die Regionalen Ausbildungsverbünde viele kleine und mittlere
Unternehmen zur Erstausbildung von Jugendlichen motiviert und durch unter-
stützende Maßnahmen gestärkt werden.
Insgesamt standen der Stadt bis 2006 aus den Strukturfonds etwa 1,35 Mrd. € zur
Verfügung. Für diese Unterstützung möchte ich mich an dieser Stelle ausdrücklich
bedanken.
Auch in der nun beginnenden Förderperiode 2007 - 2013 kann Berlin von der Unter-
stützung der Europäischen Union profitieren: bis 2013 stehen der Stadt aus Mitteln
der Europäischen Union insgesamt rund 1,2 Mrd. € zur Verfügung, davon 875,6 Mio. €
für den EFRE und 335,9 Mio. € für den ESF. Diese Mittel werden im Rahmen einer
abgestimmten Berliner Gesamtstrategie für mehr Wachstum und Beschäftigung
gezielt eingesetzt, um die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu stärken und
Beschäftigung in Berlin zu fördern. Hierzu greift die Strategie in drei definierten
Handlungsfeldern - Wirtschaft, Wissen und Technik - die Kompetenzfelder und
Stärken der Stadt auf und fördert deren weiteren Ausbau. Zugleich werden im
Rahmen einer integrierten Stadtentwicklung ungleiche Lebensbedingungen
angegangen und die Umweltsituation der Stadt mittels eines neuen Umweltent-
lastungsprogramms verbessert.
Die Berliner Gesamtstrategie für mehr Wachstum und Beschäftigung fügt sich
damit nahtlos in die Lissabon-Strategie der Europäischen Union für mehr Wachs-
tum und Beschäftigung, deren wichtigstes Ziel es ist, Europa zur wettbewerbs-
fähigsten und leistungsfähigsten Region der Welt zu machen. Hierfür spielen die
Europäischen Strukturfonds in Berlin eine besondere Rolle.
Trotz ihrer Bedeutung für unsere Stadt sind die Europäischen Strukturfonds vielen
Berlinerinnen und Berlinern noch nicht so vertraut, wie ich es mir wünsche. Ich
hoffe, dass diese Broschüre ihren Beitrag dazu leistet, die Fonds bekannter sowie
ihre Vergabeverfahren und Einsatzmöglichkeiten transparenter zu machen.
Harald Wolf
Bürgermeister und Senator für Wirtschaft, Technologie und Frauen
51. Einleitung Diese Broschüre gibt Ihnen einen allgemeinen Überblick über die Aufga- ben und Aktivitäten der Europäischen Strukturfonds im Lande Berlin in der Förderperiode 2007-2013. In der Förderperiode 2007-2013 ist die Einbindung der Förderung in eine abgestimmte Strategie im Rahmen der Europäischen Lissabon-Strategie von besonderer Bedeutung. Die gezielte Ausrichtung der Förderung auf die Handlungsfelder und Ziele der Lissabonstrategie bestimmt in erheb- lichem Maße die Zielrichtung der Förderung aus den Europäischen Struk- turfonds in Berlin. Sie finden daher zunächst einen Überblick über die Lissabon-Strategie, die Ziele, Förderinstrumente und Förderprinzipien der Europäischen Struktur- fonds in der neuen Förderperiode 2007-2013, dann eine kurze Darstellung der Berliner Gesamtstrategie und der Rolle und Aufgaben der Europäischen Strukturfonds in Berlin. Darauf folgen Darstellungen der einzelnen Fonds und ihrer Aktivitäten in Berlin, die jeweils durch die Vorstellung eines geförderten Projektes verdeutlicht werden. Am Ende finden Sie einen Überblick über die für die Förderung aus den Europäischen Strukturfonds weiterhin geltenden Förderbedingen, ein Glossar sowie ein Verzeichnis der wichtigsten Adressen und Ansprechpartnern, bei denen Sie eine Förderung aus einem der Förderprogramme beantragen oder sich be- raten lassen können. Eine besondere Rolle im Rahmen der Europäischen Strukturfonds für Berlin spielt auch das neue Ziel-3 „Transnationale Zusammenarbeit“, kurz INTERREG IV. Berlin beteiligt sich an diesem Ziel im Rahmen der interregionalen Zusammenarbeit. Ein Kurzüberblick über Strukturen und Förderinstrumente dieses Zieles finden Sie im letzten Teil dieser Broschüre. Jederzeit aktuelle Informationen zu den Europäischen Struktur- fonds in Berlin finden Sie auch auf unserem Internetauftritt unter www.berlin.de/strukturfonds. Obgleich die Europäischen Strukturfonds eines der wichtigsten Förder- instrumente für Berlin darstellen, verfügt die Stadt noch über weitere Förderangebote sowohl aus Mitteln der Europäischen Union als auch aus sonstigen Quellen, welche nicht aus den Strukturfonds finanziert werden. Hinweise zu sonstigen Förderangeboten finden Sie in der Berliner Datenbank “EU-Pro2fil” unter www.berlin.de/EU. 6
2. Europäische Strukturpolitik 2007-2013
Europäische Strukturfonds 2007-2013
Das Ziel der europäischen Kohäsionspolitik besteht darin, die Solidarität
in der Europäischen Union durch die wirtschaftliche und soziale Kohäsion
konkret umzusetzen, indem sie die Unterschiede im Entwicklungsstand
der verschiedenen Regionen verringert. Dies ist eine Aufgabe gemäß
Art. 158 des EG-Vertrages.
Zugleich trägt die europäische Kohäsionspolitik durch ihren speziellen
Ansatz dazu bei, Potenzial zu schaffen, um die Regionen zu mehr
Wachs-tum und Wettbewerbsfähigkeit zu führen. Die gesamte Regional-
politik steht im Einklang mit den Prioritäten, die sich die Europäische
Union im Rahmen der Strategie für mehr Wachstums und Beschäftigung
(so genannte Lissabon-Strategie) gesetzt hat.
Die Lissabonstrategie
Der Europäische Rat (ER) formulierte im März 2000 in Lissabon
das Ziel, die EU bis 2010 zum wettbewerbsfähigsten und dyna-
mischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu entwickeln.
Durch dauerhaftes Wirtschaftswachstum sollen mehr und bessere
Arbeitsplätze und ein größerer sozialer Zusammenhalt (Kohäsion)
geschaffen werden. Als Vorgehensweise wurde mit Rücksicht auf das
Subsidiaritätsprinzip die Methode der offenen Koordinierung gewählt,
wonach sich die EU-Mitgliedstaaten freiwillig auf gemeinsame Ziele
einigen. Leitung und Koordinierung der Lissabon-Strategie obliegen dem
Europäischen Rat, der konkrete Mandate auf seinen Frühjahrstagungen
festlegte und den Prozess regelmäßig überwachte.
Die Lissabon-Strategie strebte einen Dreiklang von Beschäftigung, Wirt-
schaftsreform und sozialem Zusammenhalt an und umfasste mit ihren
8 Haupt- und 120 untergeordneten Nebenzielen nahezu alle Tätigkeits-
bereiche der EU.
Die wichtigsten Ziele sind durch aktive Beschäftigungspolitik, stärkere
Einbeziehung der Sozialpartner und Förderung der Chancengleichheit
die Beschäftigungsquote von damals durchschnittlich 61 % bis zum Jahr
2010 „möglichst nah an 70 %“, bei Frauen von 51 % auf „über 60 %“
heranzuführen. Im Bereich Bildung, Innovation und Forschung sollen die
Ausgaben für Investitionen auf 3 % des BIP gesteigert und die Zahl der
18- bis 24-Jährigen ohne einen über die Sekundarstufe I hinausgehenden
Schulabschluss sollte bis 2010 halbiert werden.
Die Europäische Kommission legte Anfang Februar 2005 ein Aktionspro-
gramm vor, das die Ziele der Lissabon-Strategie modifiziert und ergänzt.
Die neuen Vorschläge zielen auf weniger, aber erreichbare Ziele und
sollten die Themen Wachstum und Beschäftigung in den Vordergrund
stellen. Oberstes Ziel bleibt somit, Wettbewerbsfähigkeit und Produkti-
vität zu steigern und mehr Arbeitsplätze zu schaffen.
7Die Ziele der Strukturfonds
Europäische Strukturfonds 2007-2013
Die Regionalpolitik der Europäischen Union verfolgt folgende Ziele:
Verringerung des Strukturgefälles zwischen den Regionen der EU sowie
Förderung einer ausgewogenen räumlichen Entwicklung und einer
wirklichen Chancengleichheit. Ausgehend von den Konzepten der
Solidarität und des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts
bedient sie sich verschiedener Finanzinstrumente, insbesondere der
Strukturfonds und des Kohäsionsfonds. Mit einer Mittelausstattung von
348 Mrd. € ist die Regionalpolitik im Zeitraum 2007-2013 der zweit-
größte Posten des EU-Haushalts. 1986 wurde der wirtschaftliche und
soziale Zusammenhalt in der Einheitlichen Europäischen Akte zum
ersten Mal formell als Ziel festgeschrieben. Mit dem Vertrag von
Maastricht (1992) wurde die entsprechende Politik offiziell in den
EG-Vertrag aufgenommen (Artikel 158-162).
Solidarität und Kohäsion
Die beiden Begriffe Solidarität und Kohäsion fassen die Werte
zusammen, die hinter der EU-Regionalpolitik stehen:
»» Solidarität, weil diese Politik diejenigen Bürger und Regionen
begünstigen soll, die, gemessen am EU-Durchschnitt,
wirtschaftlich und sozial benachteiligt sind;
»» Kohäsion, weil alle davon profitieren, wenn sich die Kluft
zwischen Einkommen und Wohlstand der ärmeren und der
wohlhabenderen Länder und Regionen verringert.
Zwischen und in den Mitgliedstaaten besteht ein großes Wohlstands-
gefälle. Bereits vor der Erweiterung war der in Pro-Kopf-BIP gemessene
Wohlstand der zehn dynamischsten EU-Regionen fast dreimal so hoch
wie der der zehn am wenigsten entwickelten Regionen.
„Welche Art von Europa wollen wir - für uns und für die kommenden Generationen?
Ein dynamisches Europa, weltweit an der Spitzenposition in Wissenschaft und
Technologie? Ein produktives Europa, in dem jeder eine Arbeit hat? Ein fürsorg-
liches Europa, das sich um die Kranken, Alten und Behinderten kümmert? Ein
gerechtes Europa, in dem keine Diskriminierung herrscht und wo jeder die gleiche
Chance auf Ausbildung und Arbeit hat? Ein sauberes, grünes Europa, das für seine
eigene Umwelt Sorge trägt und auch den weltweiten Herausforderungen gerecht
wird? Ein Europa jener Werte, die wir teilen und die für uns wichtig sind? Ich möchte
dies alles und ich glaube sogar, dass es in unserer Reichweite liegt.“
(Auszug aus der Rede der Kommissarin Danuta Hübner
am 17. Oktober 2006 in Warschau)
8Diese Mittel werden im Rahmen der Strukturfonds nach festgelegten
Europäische Strukturfonds 2007-2013
Förderzielen verteilt (siehe S. 14 für Berlin):
Ziele der Strukturfonds EU-weit Berlin
Mrd. € Mrd. €
Ziel Beschleunigung der Konvergenz (Angleichung) der Mitglied- 251,3 0
staaten und Regionen mit dem größten Entwicklungsrückstand
Konvergenz
durch Verbesserung der Voraussetzungen für Wachstum und
(Ziel-1)
Beschäftigung, mit 81,6% der Strukturfondsmittel. Förderfähig
sind Regionen mit einem Pro-Kopf-Bruttoinlansprodukt von
weniger als 75% des durchschnittlichen BIP der EU-25, und
Mitgliedstaaten mit Pro-Kopf-Bruttonationaleinkommen von
weniger als 90% des durchschnittlichen BNE der EU-25, d.h.
vor allem die Beitrittsstaaten der EU sowie in Deutschland die
Neuen Bundesländer. Berlin erhält aus diesem Ziel 2007-2013
keine Förderung mehr.
Ziel Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität der Regio- 48,8 1,2
nen sowie der Beschäftigung durch Antizipation des Wandels in
“Regionale
Wirtschaft und Gesellschaft, einschließlich der Veränderungen
Wettbe-
im Zusammenhang mit der Öffnung des Handels, mit 15,9% der
werbsfähig-
Strukturfondsmittel. Prioritäten sind die Steigerung und qualita-
keit und
tive Verbesserung der Investitionen in das Humankapital, durch
Beschäfti-
Innovation und Förderung der Wissensgesellschaft, Förderung
gung”
des Unternehmergeistes, Schutz und Verbesserung der Umwelt,
(Ziel-2)
Verbesserung der Zugänglichkeit, Förderung der Anpassungs-
fähigkeit von Arbeitnehmern und Unternehmen sowie Ent-
wicklung von integrativen Arbeitsmärkten. Förderfähig sind
alle Regionen außerhalb von Ziel-1. Berlin wird im Rahmen
dieses Ziels gefördert.
Ziel Stärkung der territorialen Zusammenarbeit durch gemein- 7,8 Nicht
konkret
same grenzübergreifende, transnationale oder interregio-
“Europäische beziffer-
nale Projektzusammenarbeit öffentlicher Körperschaften mit bar
territoriale
den thematischen Schwerpunkten: Innovation, Forschung
Zusammen-
und Entwicklung, kleine und mittlere Unternehmen;
arbeit”:
Umwelt/Klimawandel und Risikomanagement; Verbes-
INTERREG IV serung der Erreichbarkeit innerhalb Europas, stärkere Nut-
(Ziel-3) zung von IKT-Technologien im Transport; nachhaltige
Entwicklung der Städte und Regionen (z.B. durch nachhaltige
soziale Systeme und gutes Regierungsverhalten). Insgesamt
werden für das übergeordneten Ziel „Verbesserte Effizienz der
Politik zur Regionalentwicklung“ 2,5% der Strukturfondsmit-
tel verwandt. Berlin beteiligt sich an thematischen transna-
tionalen Projekten im Ostseeraum und in Mitteleuropa und an
interregionalen europaweiten Netzwerken.
9Die Instrumente der Förderpolitik
Europäische Strukturfonds 2007-2013
Das Fundament der EU-Politik zum Abbau der regionalen Disparitäten
sind vier Strukturfonds:
»» der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE),
»» der Europäische Sozialfonds (ESF),
»» der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung
des ländlchen Raums (ELER). Die Förderung spielt in
Berlin nur eine untergeordnete Rolle.
»» Der Europäische Fischereifonds (EFF). Die Förderung spielt in
Berlin nur eine untergeordnete Rolle.
Berlin profitiert in der Förderperiode 2007-2013 insbesondere von
der Förderung aus dem EFRE und dem ESF. Die Maßnahmen im
Rahmen von Ziel-2 werden aus EFRE und ESF, die Maßnahmen
aus Ziel-3 (INTERREG IV) werden im Rahmen des EFRE gefördert.
Die Ziele des ELER und des EFF werden für Berlin im Rahmen the-
matischer Schwerpunkte, enthalten im Entwicklungsprogramm für
den ländlichen Raum Brandenburgs und Berlins (EPLR), gemäß des
Landwirtschaftsstaatsvertrages zwischen den Ländern Berlin und
Brandenburg vom Land Brandenburg für die gemeinsame Region umge-
setzt (Ansprechpartner siehe Anhang).
Dinosauriersaal © Museum für Naturkunde Berlin
10Europäische Strukturfonds 2007-2013
Die Europäischen Strukturfonds in Berlin 2007-2013
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung:
Der EFRE fördert insbesondere produktive Investitionen in Unternehmen
zur Schaffung oder Erhaltung von Arbeitsplätzen, Infrastrukturinvestitionen,
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Maßnahmen zur Anregung und Unterstützung lokaler Entwicklungs- und
Seite 17 ff.
Beschäftigungsinitiativen, lokale Entwicklungsprojekte, Hilfen für kleine und
mittlere Unternehmen (KMU) und Umweltschutzinvestitionen. Vgl. Kapitel 4
ab Seite 17 ff.
Europäischer Sozialfonds:
Der ESF dient zur Förderung arbeitsmarktpolitischer, sozial- und beschäf-
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tigungspolitischer Maßnahmen. Finanziert werden in erster Linie Projekte
zur Qualifizierung und Beschäftigung, die zur Entwicklung des Arbeitskräfte-
Seite 22 ff.
potenzials beitragen. Vgl. Kapitel 5 ab Seite 22 ff.
ELER Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung
des ländlichen Raums (ELER):
Mit der Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums in der Region
Berlin/Brandenburg werden 3 Ziele verfolgt:
1. die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft und der
Forstwirtschaft durch Förderung der Landbewirtschaftung
2. die Verbesserung der Umwelt und der Landschaft durch Förderung der
Landbewirtschaftung
3. die Steigerung der Lebensqualität im ländlichen Raum und der
Förderung der Diversifizierung der Wirtschaft.
EFF Europäische Fischereifonds
Mit der Förderung des EFF wird die Gemeinsame Fischereipolitik in der Region
Berlin / Brandenburg unterstützt um die Nutzung der lebenden aquatischen
Ressourcen sicherzustellen und die Aquakultur zu fördern. Gleichzeitig ist
vorgesehen, mit der Entwicklung der betrieblichen Strukturen die wirtschaft-
liche, ökologische und soziale Nachhaltigkeit und die Wettbewerbsfähigkeit
wirtschaftlich lebensfähiger Unternehmen im Fischereisektor zu stärken. Mit
der Förderung zum Schutz und Verbesserung der Umwelt und den natür-
lichen Ressourcen im Fischereisektor wird in Gebieten mit fischereiwirtschaft-
licher Tätigkeit die Gleichstellung von Männern und Frauen zur nachhaltigen
Entwicklung der Lebensqualität gestärkt.
11Gemeinschaftsinitiativen
Europäische Strukturfonds 2007-2013
und Querschnittsaufgaben
Die spezifischen Ansätze der Gemeinschaftsinitiativen in der Förder-
periode 2000-2006 (kleinere, experimentelle Programme mit spe-
zifischen Themenstellungen) wie URBAN III (Städtische Entwicklung),
INTERREG III (Transnationale Zusammenarbeit und EQUAL (Chancen-
gleichheit), sind in der Förderperiode 2007-2013 in den „Mainstream“
der Förderung au gegangen. So finden sich die Ansätze von URBAN III
in dem spezifischen Gewicht wieder, das die Strukturfondsförderung
2007-2013 der städtischen Dimension einräumt; die Inhalte der
Gemeinschaftsinitiative INTERREG finden sich in der Förderung des neuen
Ziel-3; und die spezifischen Ansätze der Gemeinschaftsinitiative EQUAL
sind in die Förderansätze der ESF-Förderung aufgegangen. Auch die
innovativen Maßnahmen zur Erprobung neuer Ansätze der Förderung
werden nicht mehr von den Generaldirektionen der Europäischen
Kommission ausgewählt, sondern im Rahmen der Berliner Programme
durchgeführt.
Zudem hat die Europäische Union - wie bereits in der Förderperiode
2000-2006 - auch für die neue Förderperiode Querschnittaufgaben
definiert, welche in allen Bereichen der Förderung zu beachten sind.
In der Förderperiode 2007-2013 sollen die folgenden Querschnittsauf-
gaben beachtet werden:
»» Gleichstellung von Frauen und Männern und
Nichtdiskriminierung;
»» Nachhaltige Entwicklung;
»» und in Berlin zusätzlich die Integration von
Menschen mit Migrationshintergrund.
Die Förderprinzipien
Die Strukturfonds werden nach folgenden Prinzipien eingesetzt:
»» Partnerschaft: Entscheidungen über die Verwendung der
Mittel werden von der Region, dem Mitgliedstaat und der
Europäischen Kommission in enger Abstimmung
gemeinsam getroffen. Alle relevanten Stellen der Zivil-
gesellschaft, der Partner im Umweltbereich, Nichtregierungs-
organisationen sowie Einrichtungen zur Förderung der
Gleichstellung von Frauen und Männern sind an der
Programmplanung und Verwaltung der Strukturfondsmittel
beteiligt.
»» Programmplanung: Die Ergebnisse dieses Abstimmungspro-
zesses werden in Planungsdokumenten (sog. „Operationelle
Programme“) festgehalten. Hier werden die Fördermaßnah-
12men festgelegt, die für eine Kofinanzierung aus den Struktur-
Europäische Strukturfonds 2007-2013
fonds in Betracht kommen. Für die jeweiligen Fonds werden
jeweils eigene Programme aufgelegt (Monofondsprogramm).
Die regionalen Programme werden in den Rahmen einer
nationalen Gesamtstrategie eingebunden (Nationaler
Strategischer Rahmenplan).
»» Zusätzlichkeit: EU-Strukturfondsmittel können nur in Anspruch
genommen werden, wenn diese durch die Region (z. B.
das Land Berlin) kofinanziert werden (in Berlin: 50% der
förderfähigen Kosten). Sie dürfen nicht verwendet werden,
um Pflichtaufgaben der Mitgliedstaaten zu refinanzieren,
oder an die Stelle der öffentlichen Strukturausgaben eines
Staates treten.
»» Strategische Ausrichtung: Im Bereich des Zieles „regionale
Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ müssen die Fonds
auf die Prioritäten der Europäischen Union im Rahmen der
Lissabon-Strategie ausgerichtet sein. Mindestens 75% der
Ausgaben müssen in Einklang mit diesen Kriterien stehen.
»» Vereinbarkeit mit den Gemeinschaftspolitiken: Alle Maßnah-
men und Projekte müssen mit den Rechtsgrundsätzen
der Europäischen Union in Einklang stehen. Das gilt
insbesondere für das Wettbewerbsrecht, das Vergaberecht,
das Umweltrecht, das Datenschutzrecht und die Chancen-
gleichheit zwischen Männern und Frauen.
»» Um als Einzelperson oder Unternehmen von der Struktur-
fondsförderung zu profitieren, muss sich der Interessent
nicht „nach Brüssel“ wenden. Entsprechend dem Subsidia-
ritätsprinzip werden Entscheidungen über die Mittelvergabe
dort getroffen, wo die Förderung greifen soll, nämlich in der
Region (Ansprechpartner siehe Kapitel 9).
Kiezleben © Land Berlin/Gläser
133. Strukturfonds in Berlin 2007 – 2013
Europäische Strukturfonds 2007-2013
Die Berliner Gesamtstrategie
Der Berliner Senat hat am 12. September 2006 auf Vorlage des Senators
für Wirtschaft, Arbeit und Frauen, Harald Wolf, eine Gesamtstrategie für
die Verwendung der Mittel aus den Europäischen Strukturfonds in der
kommenden Förderperiode beschlossen.
Diese Gesamtstrategie fügt sich auch ein in einen Nationalen Strategischen
Rahmenplan (NSRP), in welchem sich alle Bundesländer auf die Ziel-
setzungen der Europäischen Strukturfonds in Deutschland geeinigt
haben.
Insgesamt zielt die Berliner Förderstrategie auf drei Schwerpunkte:
Wirtschaft, Wissen sowie Umwelt/Stadtentwicklung. EFRE- und ESF-
finanzierte Förderprogramme sollen sich möglichst gegenseitig ergänzen,
um die vorhandenen Mittel effektiv einzusetzen. Außerdem sind die
Mittel vorrangig für Maßnahmen zur Umsetzung der Lissabon-Strategie
in Berlin zu verwenden.
Die Ziele der Strukturfonds in Berlin
In der Gesamtstrategie des Landes wurden mit den Handlungsfeldern
Wirtschaft, Wissen sowie Umwelt/Stadtentwicklung die Einsatzbereiche
der Strukturfondsmittel bestimmt. Entsprechend wurden die Mittel in
Prioritätsachsen der jeweiligen Fonds unter Berücksichtigung der Förder-
fähigkeit gemäß der EU-Verordnungen unterteilt:
Handlungsfeld Wirtschaft - Strategische Ziele: Innovations- und An-
passungsfähigkeit und Produktivität der privaten Wirtschaft stärken und
Beschäftigung schaffen.
Hier werden gefördert:
»» Stärkung der Investitionstätigkeit
»» Wachstumsorientierter Ausbau des verarbeitenden Gewerbes
»» Entwicklung der wachstumsstarken Dienstleistungsbereiche
»» Existenzgründungen
»» Anpassungsfähigkeit
Umsetzung:
»» EFRE Prioritätsachse 1 – Förderung der betrieblichen Wett-
bewerbsfähigkeit, Gründungsförderung und Beschäftigung
»» ESF Prioritätsachse A – Steigerung der Anpassungsfähigkeit/
Wettbewerbsfähigkeit von Beschäftigten und Unternehmen
14Handlungsfeld Wissen – Strategische Ziele: Wissen und Kreativität als
Europäische Strukturfonds 2007-2013
Motor gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Entwicklung nutzen.
Hier werden gefördert:
»» Stärkung der Know-How-Anbieterseite
»» Ausbau des Transfers von Forschung und Entwicklung
»» Stimulierung von Forschung und Entwicklung im
gewerblichen Bereich
»» Verbesserung des Humankapitals
Umsetzung:
»» EFRE Prioritätsachse 2 – Innovation und wissensbasierte
Gesellschaft
»» ESF Prioritätsachse B – Verbesserung des Humankapitals
Handlungsfeld Umwelt und nachhaltige Stadtentwicklung –
Strategische Ziele: Durch ökologische Entwicklung und gesellschaftliche
Integration neue Potenziale erschließen.
Hier werden gefördert:
»» Förderung und Stabilisierung bestimmter Gebiete
»» Verbesserung der Integration ausgewählter Zielgruppen
»» Steigerung der Ressourceneffizienz
»» Reduzierung von Umweltfolgen
Umsetzung:
»» EFRE Prioritätsachse 3 – integrierte Stadtentwicklung
»» EFRE Prioritätsachse 4 – Umwelt
»» ESF Prioritätsachse C – Verbesserung des Zugangs zu Be-
schäftigung/Soziale Eingliederung von Benachteiligten
Mach-Mit-Museum © Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen
15Die Instrumente der Förderpolitik in Berlin
Europäische Strukturfonds 2007-2013
In der Förderperiode 2007 bis 2013 wird Strukturförderung im Land
Berlin nur über die Fonds EFRE und ESF angeboten. Die Verwal-
tung der Berliner landwirtschaftlichen Strukturfondsprogramme (EFF
und ELER) erfolgt im Rahmen eines Staatsvertrages durch das Land
Brandenburg. Bisherige Gemeinschaftsinitiativen mit spezifischen För-
derzielen, wie z.B. EQUAL, wurden in das Förderspektrum des EFRE und
ESF übernommen (mainstreaming).
Wie viel Mittel erhält Berlin?
In den Jahren 2007 bis 2013 wird Berlin voraussichtlich 875,5 Mio. € aus
dem Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und 335 Mio. € aus dem
Europäischen Sozialfonds (ESF) erhalten.
Hinzu kommen Mittel im Rahmen der Berliner Beteiligung an Ziel-3
(INTERREG IV). Diese Mittel sind aufgrund der Organisation der Beteili-
gungsform nicht im Voraus bezifferbar, da sie im Projektwettbewerb auf
der Basis von Projektaufrufen vergeben werden.
Inhalt der Programme
Die einzelnen Förderziele des EFRE und ESF sind in Operationellen Pro-
grammen angegeben. Sie müssen zu Beginn der Förderperiode von der
EU-Kommission genehmigt werden. Die Europäische Kommission über-
prüft, ob die darin angegebenen Inhalte mit den Förderzielen der EU-
Verordnungen und Vorgaben übereinstimmen.
In den OP’s sind Informationen zu den einzelnen Fördermaßnahmen
und Indikatoren zur Messung des Erfolgs des Mitteleinsatzes festge-
halten. Weitere Indikatoren werden auf Niveau der Fördermaßnahmen
festgelegt.
Nähere Angaben zu den im Rahmen der Fonds geförderten Maßnahmen
finden Sie in den jeweiligen Fonds spezifischen Kapiteln.
Die Programmplanungsdokumente des EFRE und des ESF sind im Internet
erhältlich unter:
www.berlin.de/strukturfonds auf den Seiten Strukturfonds 2007-2013.
Dort finden Sie auch die Projektauswahlkriterien für den EFRE und ESF
sowie die Begünstigtenverzeichnisse der beiden Fonds.
164. EFRE in Berlin (Ziele, Umsetzung, Mittel)
Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) ist das wich-
tigste Instrument der Regionalförderung der Europäischen Union.
Mit dem EFRE leistet die Europäische Union einen Beitrag zur Ver- ����������������������������
ringerung der Ungleichgewichte zwischen den verschiedenen Regio-
nen in Europa, indem die Regionalwirtschaften strukturell angepasst
werden, rückständige Gebiete entwickelt und die grenzübergreifende,
transnationale und interregionale Zusammenarbeit gefördert werden.
Wichtigste Ziele der Förderung aus dem EFRE sind die Stärkung der
regionalen Wettbewerbsfähigkeit und Innovation, die Schaffung und der
Erhalt von dauerhaften Arbeitsplätzen, und eine nachhaltige Entwick-
lung.
Der EFRE war und ist eine zentrale Stütze für die Umsetzung einer zukunfts-
orientierten und nachhaltigen Strukturpolitik für Berlin. Wichtige
EFRE
Infrastrukturvorhaben wie der Ausbau neuer Technologiestandorte
in Berlin-Adlershof (Treptow-Köpenick) und auf dem Campus Berlin-
Buch (Pankow) werden ebenso unterstützt wie viele Forschungs- und
Entwicklungsvorhaben in Unternehmen, sowie Investitionen zur Ver-
besserung der Umweltsituation in Berlin, und Maßnahmen der
integrierten Stadtentwicklung (Zukunftsinitiative Stadtteil).
Eine Vielzahl kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) hat vom EFRE
profitiert: in den vergangenen Jahren wurden in Berlin Hunderte Existenz-
gründungen und viele Investitionen in moderne Technologien mit dem
EFRE unterstützt. Über 50.000 Arbeitsplätze konnten allein in der Förder-
periode 2000-2006 durch die Interventionen des Europäischen Fonds für
regionale Entwicklung (EFRE) in Berlin geschaffen oder gesichert werden.
Sulfurcell © Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen
17Wie viele EFRE-Mittel erhält Berlin?
Folgende Beträge stehen dem Land Berlin im Förderzeitraum 2007 bis 2013
zur Verfügung:
Prioritätsachsen Mittel
1. Investitionen und Produktion 293,010 Mio. €
2. Innovation und wissensbasierte Gesellschaft 284,521 Mio. €
3. Integrierte Stadtentwicklung 182,657 Mio. €
4. Umwelt 80,402 Mio. €
(Technische Hilfe) (35,000 Mio. €)
Gesamt 875,590 Mio. €
EFRE
Hinzu kommen Mittel des Landes, des Bundes und die Beiträge der geförderten
Unternehmen. Diese Kofinanzierungsmittel sind Voraussetzung für die Inanspruchnahme
der EU-Mittel.
Was wird gefördert? (Prioritätsachsen)
Die Förderung des EFRE zielt ab auf eine wettbewerbsfähige und
zukunftsorientierte Wirtschaftsstruktur. Oberstes Ziel der Förderung ist
die Schaffung und die Sicherung dauerhafter Arbeitsplätze.
Für die aktuelle Förderperiode von 2007 – 2013 hat der Berliner
Senat daher eine Förderstrategie entwickelt, die deutliche Akzente
in der Förderung der Kompetenzfelder Berlins setzt (Biotechnolo-
gie, Medizintechnik, Optische Technologien, Informations- und Kom-
munikationstechnologien, und Verkehrstechnik), und diese Stärken
mit der gezielten Bildung von Clustern in wichtigen Wirtschafts- und
Technologie zweigen weiter entwickelt (z.B. Gesundheitswirt-
schaft, Kommunikations-, Medien- und Kulturwirtschaft, und Mobili-
tät). Dies dient in besonderem Maße der Nutzung der Potenziale
im Technologietransfer der Stadt, in der Nutzung des Wissens als
Motor der wirtschaftlichen Entwicklung, insbesondere auch für innova-
tive Unternehmen und Existenzgründungen. Schließlich tragen die Maß-
nahmen der integrierten Stadtentwicklung zum Abbau von Disparitäten
und zur Verbesserung der Struktur von Stadtteilen bei. Flankiert werden
diese Maßnahmen durch die Förderung des Umweltschutzes.
18Folgende Prioritätsachsen wurden für den Einsatz des EFRE definiert:
1. Förderung der betrieblichen Wettbewerbsfähigkeit
und von Gründungen
»» Investitionen für eine höhere Produktivität und mehr
Innovationen – z.B. durch Investitionszuschüsse im Rahmen
der Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur” (GA)
»» Neugründungen für Innovationen und strukturelle
Modernisierung – z.B. durch Veranstaltungen zur Stärkung
des unternehmerischen Potenzials (Deutsche Gründer- und
Unternehmertage)
»» Markterschließung und internationale Orientierung –
z.B. durch Förderung der Beteiligung an Auslandsmessen
im Rahmen des Außenwirtschaftsförderprogramms „Neue
EFRE
Märkte Erschließen“
»» Abbau von Engpässen bei der wirtschaftsnahen Infra-
struktur – z.B. durch die gezielte Stärkung innovations-
orientierter und gründungsorientierter Standorte im Rahmen
der Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur” (GA), sowie durch die Aufwertung des
Berliner kulturellen Erbes als Potenzial für die Entwicklung
eines nachhaltigen Tourismus
2. Innovationen und wissensbasierte Gesellschaft
»» Innovations- und Technologieförderung in Unternehmen –
z.B. durch Förderung von Forschungsprojekten durch
Zuschüsse, Darlehen oder Beteiligungen im Rahmen des
Programms zur Förderung von Forschung, Innovationen und
Technologien – ProFIT –
»» Förderung der Innovations- und Wissensgesellschaft –
z.B. durch die Berliner Landesinitiative Projekt Zukunft
»» Förderung von Innovationsnetzwerken und Technologie-
transfer – z.B. durch den Zukunftsfonds Berlin, sowie durch
die Errichtung eines Clusters Gesundheitswirtschaft
3. Integrierte Stadtentwicklung – z.B. durch die Zukunftsinitiative
Stadtteil sowie durch wirtschaftsdienliche Maßnahmen in bezirklichen
Bündnissen.
4. Förderung der Umwelt – z.B. durch Sanierung der physischen
Umwelt und Risikoverhütung, sowie durch Entwicklung innovativer
Umwelttechnologien.
5. „Technische Hilfe“ Finanzielle Unterstützung zur Umsetzung von
EFRE-Förderprogrammen und Strategien – z.B. durch Öffentlichkeits-
arbeit, Evaluation und Finanzierung von geschäftsbesorgenden Trägern.
19Was fördert der EFRE? Ein Beispiel
Projektbeispiel: Einrichtung eines Interdisziplinären Forschungs-
verbunds (IFV) „Berlin Center for Micro- and Nanoreliability“
Projektzeitraum: 01.9.2005 – 31.12.2006
Die Zuverlässigkeit von mikrosystemtechnischen Komponenten
gewinnt zunehmend an Bedeutung, da ein Ausfall dieser Kom-
ponenten unter Umständen den Ausfall des Gesamtsystems mit
allen damit verbundenen Konsequenzen (hoher Schaden) verur-
sacht.
Mit der Einrichtung des IFV „Berlin Center for Micro- and Na-
noreliability“ am Micro Materials Center Berlin des Fraunhofer-
Instituts für Zuverlässigkeit und Mikrointegration (IZM) wurde ein
EFRE
Netzwerk aufgebaut, welches die Forschungsdienstleistungen in
Deutschland, insbesondere in der Berlin-Brandenburger Region,
im High-Tech-Bereich der Mikro- und Nanoelektronik koordiniert
und in ein europäisches Netzwerk integriert.
Die geschaffene Geschäftsstelle des IFV hat auf den Aufbau bzw.
die Weiterentwicklung verschiedener Spitzenlabore Einfluss
genommen. Das betrifft insbesondere die moderne Messtechnik
zur Deformationsanalyse und Rissbewertung im Nanobereich
(Auszeichnung mit dem Forschungspreis der Fraunhofer-Gesell-
schaft).
Gleichzeitig wurde mit dem IFV eine Plattform für junge Nachwuchs-
wissenschaftler aus Deutschland und dem europäischen Aus-
land geschaffen, um neue Messtechniken und Simulations-
tools für obigen Einsatzzweck kennenzulernen. Ziel ist es, eine
Unterstützung bei der weiteren Qualifizierung (Diplomarbeiten,
Dissertationen) zu geben.
Der IFV hat den 1. Weltkongress „MicroNanoReliability 2007“
vom 2.-5.9.2007 in Berlin mit vorbereitet, der mit ca. 400 Teil-
nehmern aus 33 Ländern ein voller Erfolg wurde.
Um nach Projektabschluss die nationalen und internationalen
Aktivitäten weiter zu entwickeln und zu koordinieren, wurde
ein Verein EUCEMAN e.V. gegründet, der diese Arbeiten unter-
stützend fortführt.
Das Gesamtvolumen des Projektes betrug 140.000 €, davon
25.000 € EFRE-Mittel.
20Wie erhält man eine EFRE-Förderung?
Um eine Förderung zu erhalten, muss sich das einzelne Unternehmen
nicht direkt “an Brüssel” wenden. Vielmehr werden die EFRE-Mittel im
Rahmen verschiedener Förderprogramme eingesetzt, die aus den EU-
Mitteln kofinanziert werden.
Die EFRE-Förderung wird in Berlin dezentral umgesetzt, das heißt die
Bewilligung der geförderten Projekte und die Durchführung der
Förderung liegt bei den fachlich zuständigen Senatsverwaltungen und
Bezirksämtern.
Bei vielen Fördermaßnahmen – insbesondere bei der Unternehmens-
förderung – wurde die Durchführung der Maßnahmen (wie Antragsbear-
beitung und Bewilligung) auf geschäftsbesorgende Träger delegiert, vor
allem auf die Investitionsbank Berlin (IBB), die einen Großteil der Förder-
programme – besonders bei der Förderung von produktiven Investi-
EFRE
tionen in KMU und bei den Technologieprogrammen – umsetzt.
Nähere Informationen zu diesen Förderprogrammen sind auch in der
Berliner Förderfibel enthalten. Die Förderfibel kann bei der
Investitionsbank Berlin bestellt oder im Internet unter der Adresse
www.investitionsbank-berlin.de abgerufen werden.
Eine weitere Übersicht zu den in Berlin zuständigen Ansprechpartnern
erhalten Sie im Internet unter der Adresse: www.berlin.de/strukturfonds.
Berlin Center for Micro- and Nanoreliability © Fraunhofer Gesellschaft FHG / IZM
215. ESF in Berlin (Ziele, Umsetzung in Berlin, Mittel)
Der Europäische Sozialfonds (ESF) trägt durch die Verbesserung
der Beschäftigungs- und Arbeitsmöglichkeiten, die Förderung einer
hohen Beschäftigungsquote und von mehr und besseren Arbeitsplätzen
���������������������������� zur Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts in der
Europäischen Gemeinschaft bei. Zu diesem Zweck unterstützt er
Maßnahmen im Hinblick auf Vollbeschäftigung, Arbeitsplatzqualität
und Arbeitsproduktivität sowie Maßnahmen zur Förderung der sozialen
Eingliederung und Maßnahmen zur Verringerung nationaler, regionaler
und lokaler Disparitäten bei der Beschäftigung. Dabei berücksichtigt der
ESF die entsprechenden Prioritäten und Ziele, die sich die Europäische
Gemeinschaft in Bezug auf die allgemeine Bildung und Weiter-
bildung, die stärkere Einbeziehung nicht erwerbstätiger Menschen in den
Arbeitsmarkt, die Bekämpfung sozialer Ausgrenzung, insbesondere
von benachteiligten Gruppen, wie Menschen mit Behinderungen, die
Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und die Nichtdis-
kriminierung gesetzt hat.
Die Umsetzung des ESF in Berlin erfolgt durch die ESF-Verwaltungs-
ESF
behörde in der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen.
Diese arbeitet mit zahlreichen Partnern zusammen. Dies sind:
»» Bewilligungsstellen/Fachreferate (Senatsverwaltungen)
»» Bezirke (Abteilungen in den Bezirksämtern)
»» Servicegesellschaften (derzeit: Zukunft im Zentrum GmbH,
Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung, SPI Consult
GmbH)1
Im Bereich der Programmentwicklung und -begleitung wird der ESF
durch folgende Dienstleister unterstützt:
»» Betreiber des EUREKA-Systems (derzeit: ECG – Beratung
zur Antragstellung, Berichterstattung und Kontrolle),
»» Mummert Consulting und Prognos – Wissenschaftliche
Begleitung des ESF,
»» Kontakt- und Beratungsstelle Berlin – Beratung und
Integration der Wirtschafts- und Sozialpartner.
Auf der Ebene einzelner Projekte erfolgt eine Unterstützung durch eine
Vielzahl von Trägern.
1
Namen und Anschriften finden Sie in dieser Broschüre in Kapitel 9 ab Seite 41.
22Wie viel Geld erhält Berlin aus dem ESF?
Aus dem Europäischen Sozialfonds stehen in den Jahren 2007 bis 2013 für Berlin insge-
samt 335 Mio. € Ziel-2 Mittel als zusätzliche Finanzierungsmittel für die Durchführung
von Maßnahmen zur Verfügung. Damit erhält das Land Berlin 14,4 % der deutschen ESF-
Mittel für das Ziel “Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung”. Dies ist der
zweithöchste Betrag hinter NRW. Der Unterschied zu den EFRE-Mitteln (875 Mio. €) ist
darin zu sehen, dass der Bund im Gegensatz zu den EFRE-Mitteln 50% der ESF-Mittel
für das Ziel “Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung” für Bundesprogramme
einbehalten hat.
Prioritätsachsen und Mittelanteile des ESF in Berlin
Prioritätsachse Mittel
Prioritätsachse A: Steigerung der Abpassungsfähigkeit/ 38 Mio. €
Wettbewerbsfähigkeit
Prioritätsachse B: Förderung des Humankapitals 149 Mio. €
Prioritätsachse C: Verbesserung des Zugangs zu 135 Mio. €
ESF
Beschäftigung / soziale Integration von Benachteiligten
(Technische Hilfe des ESF) (13 Mio. €)
Gesamt 335 Mio. €
Hackesher Markt © Berlin Partner/FTB-Werbefotografie
23Was wird gefördert? (Prioritätsachsen)
»» In der Prioritätsachse A: Steigerung der Anpassungsfähigkeit/
Wettbewerbsfähigkeit werden Maßnahmen zusammenge-
fasst, die das Ziel haben, Beschäftigte und Unternehmen
durch betriebliche Weiterbildung und Coaching zu fördern.
Weiterhin werden durch Qualifizierungs- und Sensibili-
sierungsmaßnahmen Existenzgründer gefördert.
»» Prioritätsachse B: Förderung des Humankapitals: Hier werden
die Bildungsstrukturen durch die Förderung von Aus- und
Weiterbildung sowie durch innovative und internationale
Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung unterstützt.
Darüber hinaus sollen Beratungsstrukturen (Weiterbildungs-
datenbank, Lernläden) helfen, die Transparenz im Weiter-
bildungsmarkt und die eigene Entscheidungsfindung zu
verbessern. Weiterhin werden die Wissenspotentiale von
Hochschulen genutzt, um die betrieblichen Handlungsstruk-
turen zu verbessern.
ESF
»» Prioritätsachse C: Verbesserung des Zugangs zu Beschäfti-
gung/soziale Integration von Benachteiligten: Verbesserung
des Zugangs zu Beschäftigung sowie soziale Eingliederung
von benachteiligten Personen. Spezifische Ziele sind in
diesem Feld Maßnahmen für die Qualifizierung von Langzeit-
arbeitslose, Behinderten sowie die Berufsvorbereitung von
Migranten/innen und Maßnahmen zur Stärkung der Selbst-
hilfepotentiale durch lokale Kleinstinitiativen.
Arbeitsunterweisung von Gehörlosen und Hörenden (OTA-GmbH)
© Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen
24Um die Übereinstimmung der ESF-Förderung mit den Gemeinschafts-
aufgaben (siehe Seite 12) zu gewährleisten, werden alle Projekte
des ESF mit einem Scoring-Verfahren bewertet. Beim Scoring-Verfahren
ist für jedes aus den Strukturfonds geförderte Projekt im Projektantrag
tabellarisch anzugeben, in welcher Weise dieses Projekt zur Umsetzung
der Querschnittsziele beiträgt. Die Weiterentwicklung des Systems für
die Förderperiode 2007-2013 ist geplant.
Was fördert der ESF? –Ein Beispiel
Projekt „Netzwerk Regionale Ausbildungsverbünde Berlin (NRAV)“, Träger SPI Consult GmbH
Projektzeitraum (geplant): 1.1.2008 – 31.12.2010
Das Netzwerk Regionale Ausbildungsverbünde Berlin (NRAV) hat sich – seit es mit
Unterstützung durch den Europäischen Sozialfonds im Jahr 1998 ins Leben gerufen
wurde – zu einer der tragenden Säulen der Ausbildungsförderung entwickelt. Ziel des
NRAV war und ist es, die Ausbildungsstrukturen in Berlin nachhaltig zu verbessern und
zu unterstützen, die hierfür erforderlichen Aktivitäten in die Wege zu leiten und eine Platt-
ESF
form für Austausch, Synergie und Zusammenarbeit zu bilden.
Im NRAV arbeiten die Regionalen Ausbildungsverbünde zusammen, die in den Bezirken
unter Mitwirkung seiner entstanden sind. Zu den Kooperationspartner(inne)n zählen die
Berliner Bezirksämter, die Berufskammern, die für berufliche Bildung und Schule zustän-
digen Senatsverwaltungen, die regionalen Agenturen für Arbeit, die JobCenter, allgemein
bildende Schulen sowie eine Vielzahl weiterer Akteure. Insbesondere gehören hierzu auch
Ausbildungsdienstleister, die in den Regionalen Ausbildungsverbünden aktiv sind, und die
konkret als Ansprechpartner für Unternehmen im Bezirk zur Verfügung stehen und u. a.
auch als koordinierende Leitbetriebe im Regionalen Ausbildungsverbund fungieren.
Zum Aktivitätenspektrum des NRAV auf Berliner und/oder auf bezirklicher Ebene gehören
u.a.: Beratung von Betrieben in Bezug auf Planung und Durchführung von beruflicher
Erstausbildung, Entwicklung von (Verbund-) Ausbildungskonzepten, Koordination der
Ausbildungsaktivitäten im jeweiligen Bezirk mit den regionalen Partnern, Initiierung von
unterschiedlichen Aktivitäten, wie z.B. Organisation von Veranstaltungen zum Themenfeld
Ausbildung, u.a.m. In den zurückliegenden Jahren hat das Netzwerk so dazu beitragen
können, etwa 1.000 Jugendlichen jährlich in 70 Ausbildungsberufen eine betriebsnahe
Ausbildung zu ermöglichen und damit einen Beitrag zur Fachkräftesicherung von morgen
zu leisten.
Die Fortführung des Projektes NRAV geht einher mit einer Fortschreibung und Weiter-
entwicklung des Konzeptes.
Das Projekt NRAV wurde u.a. in den Jahren 2001 bis 2004 im bisherigen Ziel-1-Gebiet
(östliche Bezirke Berlins) mit rund 3.580.970 €, davon 998.340 € ESF-Mitteln, und im
bisherigen Ziel-2-Gebiet (westliche Bezirke Berlins) mit rund 3.309.550 €, davon 1.126.170 €
ESF-Mitteln, gefördert. Nachdem es im Anschluss hieran ausschließlich aus Mitteln des
Landes Berlin unterstützt wurde, ist ab Januar 2008 wieder eine Kofinanzierung aus ESF-
Mitteln vorgesehen.
25Wie erhält man eine Förderung?
Aus dem ESF werden in erster Linie Qualifizierungs- und Beschäftigungs-
maßnahmen für bestimmte Personengruppen gefördert, die von ver-
schiedenen Trägern durchgeführt werden. Dies bedeutet, dass nur po-
tenzielle Träger eine Förderung aus dem ESF beantragen können. Privat-
personen können an ESF-geförderten Maßnahmen teilnehmen, jedoch
nicht direkt eine Förderung beantragen.
An wen kann ich mich wenden als Privatperson?
Wenn Sie in Berlin wohnen und an einer ESF-geförderten Maßnahme
teilnehmen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihre Arbeitsagentur.
Auf der Interseite http://www.servicegesellschaften-berlin.de/ erhalten
interessierte Bürgerinnen und Bürger zudem eine Übersicht aller
Träger, nach Themen und Bezirken gegliedert, die ggf. ESF-geförderte
Maßnahmen anbieten.
Allgemeine Informationen über Weiterbildungsmaßnahmen erhalten Sie
auch bei:
ESF
Weiterbildungsdatenbank Berlin
Neue Schönhauser Straße 10
10178 Berlin
Tel.: (030) 28384 – 239
Internet: http://www.wdb-berlin.de
Öffnungszeiten:
Dienstag und Mittwoch 9.00 bis 13.00 Uhr
Donnerstag 14.00 bis 18.00 Uhr
Montag und Freitag nach Vereinbarung
266. Förderbedingungen
Wer ist im Land Berlin verantwortlich?
Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen ist als
Verwaltungsbehörde für die Umsetzung der Strukturfondsförderung
(EFRE, ESF) im Land Berlin verantwortlich. Sie ist Ansprechpartner für
die Europäische Kommission und den Bund, hält den Kontakt zu den
Wirtschafts- und Sozialpartnern und informiert die interessierte Öffent-
lichkeit über das Engagement der Strukturfonds.
Die Förderung aus den Strukturfonds erfolgt im Rahmen der festgelegten
Förderprogramme. Sie ist für potenzielle Fördermittelempfängerinnen
und -empfänger an eine Reihe von Bedingungen geknüpft.
Voraussetzungen der Förderung
Die wichtigsten Voraussetzungen für eine Förderung sind unter anderem:
Betriebsstätte in Berlin:
»» Aus den EFRE - Fördermitteln können nur Unternehmen
gefördert werden, die ihre Betriebsstätte in Berlin haben.
Bei Förderungen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur
Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur können
zusätzlich je nach Standort in Berlin beihilferechtliche
Gesichtspunkte von Belang sein.
»» Aus den ESF-Mitteln können alle Personen eine Qualifi-
zierung erhalten, die ihren Wohnsitz in Berlin haben.
Verbot der Doppelförderung: Für das zu fördernde Projekt dürfen nicht
bereits Fördermittel aus den Strukturfonds geflossen sein oder fließen.
Ein Projekt oder eine Maßnahme kann jeweils nur aus einem der beiden
Fonds finanziert werden. Für integrierte Projekte, die Elemente der Wirt-
schafts- und Arbeitsmarktpolitik vereinen, sind selbständige Teilprojekte
zu definieren.
Förderzeitraum: Der Förderzeitraum umfasst grundsätzlich die Jahre
2007-2013 und eine zusätzliche zweijährige Auszahlungsfrist, d.h. bis
2015, in der die Mittel bewilligt und ausgezahlt werden können. Bis zum
Ende der Auszahlungsfrist müssen die Projekte abgeschlossen sein. Die
Bewilligung der beantragten Förderung muss grundsätzlich vor Beginn
des geförderten Projektes erteilt werden.
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27Botanischer Garten © Botanischer Garten Berlin
Zusätzlichkeit und finanzielle Abwicklung: Die Strukturfonds finan-
zieren nur zusätzliche Projekte und dürfen keine Pflichtaufgaben des
Landes Berlin finanzieren. Projekte, die aus den Strukturfonds finanziert
werden, müssen durch nationale Mittel (des Landes Berlin, des Bundes)
und / oder Eigenmittel des geförderten Unternehmens, Betriebes oder
Projektträgers kofinanziert werden. Für die Strukturfonds gilt das Erstat-
tungsprinzip, das heißt, die Fördermittel werden nur gegen Vorlage
bezahlter und geprüfter Rechnungen an den Zuwendungsempfänger
ausgezahlt.
Durchführungsprinzipien
Darüber hinaus gelten für die Förderung aus den Europäischen Struktur-
fonds die folgenden Prinzipien:
»» Beteiligung der Fonds: Die Beteiligung der Fonds wird auf
Ebene des operationellen Programms berechnet im Verhältnis
zu den zuschussfähigen Gesamtausgaben einschließlich
öffentlicher und privater Ausgaben. Die Beteiligung der
Fonds im Ziel-2 Gebiet liegt bei maximal 50%. Die restlichen
Mittel müssen durch nationale Kofinanzierung und / oder
private Mittel beigesteuert werden.
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