Die Europäischen Strukturfonds in Berlin - Förderperiode 2007 - 2013 eFre und eSF

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Die Europäischen Strukturfonds in Berlin - Förderperiode 2007 - 2013 eFre und eSF
Förderperiode 2007 - 2013 EFRE und ESF

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Strukturfonds in Berlin

                                         1 www.berlin.de/strukturfonds
Die Europäischen Strukturfonds in Berlin - Förderperiode 2007 - 2013 eFre und eSF
Impressum
Herausgeber
EFRE-Verwaltungsbehörde und ESF-Verwaltungsbehörde:
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen
Referat III G – Europäische Strukturfondsförderung
Martin-Luther-Straße 105, 10825 Berlin
Tel: (030) 9013-0
E-Mail: strukturfonds@berlin.de
Redaktion
Helga Abendroth
Gestaltung
CONVIS Consult & Marketing GmbH
Margaretenstraße 10, 14193 Berlin
www.convis.com

Auflage
2.000 Stück

Stand
März 2009

Diese Druckschrift ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit des Landes
Berlin. Sie ist nicht zum Verkauf bestimmt und darf nicht zur
Werbung für politische Parteien verwendet werden.

Der Nachdruck ist nur mit schriftlicher Genehmigung des
Herausgebers gestattet.

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Die Europäischen Strukturfonds in Berlin - Förderperiode 2007 - 2013 eFre und eSF
Inhaltsverzeichnis
  Vorwort                                                   4
  Geleitwort                                                5
1. Einleitung                                               6

2. Europäische Strukturpolitik 2007 – 2013                  7
  Die Lissabonstrategie                                     7
  Die Ziele der Strukturfonds                               8
  Solidarität und Kohäsion                                  8
  Die Instrumente der Förderpolitik                         10
  Gemeinschaftsinitiativen und Querschnittsaufgaben         12
  Die Förderprinzipien                                      12
3. Strukturfonds in Berlin 2007 – 2013                      14
  Die Berliner Gesamtstrategie                              14
  Die Ziele der Strukturfonds in Berlin                     14
  Die Instrumente der Förderpolitik in Berlin               16
  Wie viel Mittel erhält Berlin?                            16
  Inhalt der Programme                                      16
4. EFRE in Berlin (Ziele, Umsetzung, Mittel)                17
  Wie viele EFRE-Mittel erhält Berlin?                      18
  Was wird gefördert? (Prioritätsachsen)                    18
  Was fördert der EFRE? Ein Beispiel                        20
  Wie erhält man eine EFRE-Förderung?                       21
5. ESF in Berlin (Ziele, Umsetzung in Berlin, Mittel)       22
  Wie viel Geld erhält Berlin aus dem ESF?                  23
  Was wird gefördert? (Prioritätsachsen)                    24
  Was fördert der ESF? Ein Beispiel                         25
  Wie erhält man eine Förderung?                            26
6. Förderbedingungen                                        27
  Wer ist im Land Berlin verantwortlich?                    27
  Voraussetzungen der Förderung                             27
  Durchführungsprinzipien                                   28
  Rechtsvorschriften                                        30
7. INTERREG – Förderung der Territorialen
Zusammenarbeit im Rahmen von Ziel-3		                       31

 Was ist unter territorialer Zusammenarbeit zu verstehen?   31
  Inhalt des Ziel 3: Das EU-Förderprogramm INTERREG IV      32
  Was ist „INTERREG IV“?                                    32
  Welche Mittel stehen bis zum Jahr 2013 zur Verfügung?     35
  Wie wird gefördert?                                       35
  Ansprechpersonen auf Landesebene                          36
8. Kleines Lexikon der Strukturfonds in Berlin (Glossar)    37

9. Ansprechpartner und Adressen                             41

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Die Europäischen Strukturfonds in Berlin - Förderperiode 2007 - 2013 eFre und eSF
Vorwort
           In der Europäischen Union nimmt die Stärkung des wirtschaftlichen
           und sozialen Zusammenhalts und insbesondere die Unterstützung
           benachteiligter Regionen einen herausragenden Stellenwert ein. Aus
           diesem Grund wurden die großen Anstrengungen von Berlin und seinen
           Bürgern zur Überwindung der von der deutschen Teilung verursachten
           Defizite in der infrastrukturellen und gewerblichen Entwicklung von
           den europäischen Strukturfonds von Anfang an maßgeblich unter-
           stützt.
            Das Land Berlin setzt die von der Europäischen Union bereitgestellten
            Mittel für Innovation und wissensbasierte Wirtschaft, zur Stärkung
            der Unternehmen, zur Belebung von Forschung und Entwicklung, zur
            Weiterbildung und Qualifizierung der Arbeitskräfte, zur Entlastung
            der Umwelt sowie für Maßnahmen der nachhaltigen Stadtentwick-
lung ein. Die in den Jahren 2007 - 2013 zur Verfügung stehenden Strukturfonds-
mittel in Höhe von mehr als 1,2 Mrd. € tragen damit zur Erhöhung der unterneh-
merischen Initiative, zum Ausbau der regionalen Innovationskapazitäten und zur
lokalen Beschäftigung bei.
Die Strategie der EU zur Verbesserung seiner wirtschaftlichen Leistungsfähig-
keit stellt auch Berlin vor die Aufgabe, durch Ermutigung zu Innovationen, zu
Unternehmertum und zur Weiterqualifizierung entscheidende Anstöße für mehr
Beschäftigung und Wertschöpfung zu geben. Diese Broschüre soll dabei den
Bürgern Berlins Gelegenheit geben, sich über die Hilfestellungen der Europäischen
Strukturfonds zu informieren.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der weiteren Gestaltung Berlins als deutsche
Hauptstadt und als europäische Metropole.

Danuta Hübner
Europäische Kommissarin

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Die Europäischen Strukturfonds in Berlin - Förderperiode 2007 - 2013 eFre und eSF
Geleitwort
Berlin profitiert seit über 12 Jahren von den Europäischen Strukturfonds:
Ob die Wiederherstellung der U-Bahn-Verbindung am Potsdamer Platz
zu Beginn der Neunzigerjahre oder der Ausbau der Technologiestandorte
in Adlershof und Buch - ohne die Mittel der Europäischen Strukturfonds
hätten viele Investitionen in die Zukunft der Stadt nicht umgesetzt
werden können. Über 50.000 Arbeitsplätze konnten allein in der Förder-
periode 2000-2006 durch die Interventionen des Europäischen Fonds für
regionale Entwicklung (EFRE) in Berlin geschaffen oder gesichert
werden.
Ähnliches gilt für die Arbeitsmarktpolitik: Nahezu 185.000 Berlinerinnen
und Berliner (jeweils zur Hälfte Frauen und Männer) haben bis Ende
2006 an Qualifizierungs- und Beschäftigungsprojekten des Sozial-
fonds (ESF) teilgenommen und sich auf neue Herausforderungen
am immer noch schwierigen Berliner Arbeitsmarkt vorbereitet. Zudem konnten
durch Initiativen wie die Regionalen Ausbildungsverbünde viele kleine und mittlere
Unternehmen zur Erstausbildung von Jugendlichen motiviert und durch unter-
stützende Maßnahmen gestärkt werden.
Insgesamt standen der Stadt bis 2006 aus den Strukturfonds etwa 1,35 Mrd. € zur
Verfügung. Für diese Unterstützung möchte ich mich an dieser Stelle ausdrücklich
bedanken.
Auch in der nun beginnenden Förderperiode 2007 - 2013 kann Berlin von der Unter-
stützung der Europäischen Union profitieren: bis 2013 stehen der Stadt aus Mitteln
der Europäischen Union insgesamt rund 1,2 Mrd. € zur Verfügung, davon 875,6 Mio. €
für den EFRE und 335,9 Mio. € für den ESF. Diese Mittel werden im Rahmen einer
abgestimmten Berliner Gesamtstrategie für mehr Wachstum und Beschäftigung
gezielt eingesetzt, um die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu stärken und
Beschäftigung in Berlin zu fördern. Hierzu greift die Strategie in drei definierten
Handlungsfeldern - Wirtschaft, Wissen und Technik - die Kompetenzfelder und
Stärken der Stadt auf und fördert deren weiteren Ausbau. Zugleich werden im
Rahmen einer integrierten Stadtentwicklung ungleiche Lebensbedingungen
angegangen und die Umweltsituation der Stadt mittels eines neuen Umweltent-
lastungsprogramms verbessert.
Die Berliner Gesamtstrategie für mehr Wachstum und Beschäftigung fügt sich
damit nahtlos in die Lissabon-Strategie der Europäischen Union für mehr Wachs-
tum und Beschäftigung, deren wichtigstes Ziel es ist, Europa zur wettbewerbs-
fähigsten und leistungsfähigsten Region der Welt zu machen. Hierfür spielen die
Europäischen Strukturfonds in Berlin eine besondere Rolle.
Trotz ihrer Bedeutung für unsere Stadt sind die Europäischen Strukturfonds vielen
Berlinerinnen und Berlinern noch nicht so vertraut, wie ich es mir wünsche. Ich
hoffe, dass diese Broschüre ihren Beitrag dazu leistet, die Fonds bekannter sowie
ihre Vergabeverfahren und Einsatzmöglichkeiten transparenter zu machen.

Harald Wolf
Bürgermeister und Senator für Wirtschaft, Technologie und Frauen

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Die Europäischen Strukturfonds in Berlin - Förderperiode 2007 - 2013 eFre und eSF
1. Einleitung
Diese Broschüre gibt Ihnen einen allgemeinen Überblick über die Aufga-
ben und Aktivitäten der Europäischen Strukturfonds im Lande Berlin in
der Förderperiode 2007-2013.
In der Förderperiode 2007-2013 ist die Einbindung der Förderung in eine
abgestimmte Strategie im Rahmen der Europäischen Lissabon-Strategie
von besonderer Bedeutung. Die gezielte Ausrichtung der Förderung auf
die Handlungsfelder und Ziele der Lissabonstrategie bestimmt in erheb-
lichem Maße die Zielrichtung der Förderung aus den Europäischen Struk-
turfonds in Berlin.
Sie finden daher zunächst einen Überblick über die Lissabon-Strategie, die
Ziele, Förderinstrumente und Förderprinzipien der Europäischen Struktur-
fonds in der neuen Förderperiode 2007-2013, dann eine kurze Darstellung
der Berliner Gesamtstrategie und der Rolle und Aufgaben der Europäischen
Strukturfonds in Berlin. Darauf folgen Darstellungen der einzelnen Fonds
und ihrer Aktivitäten in Berlin, die jeweils durch die Vorstellung eines
geförderten Projektes verdeutlicht werden. Am Ende finden Sie einen
Überblick über die für die Förderung aus den Europäischen Strukturfonds
weiterhin geltenden Förderbedingen, ein Glossar sowie ein Verzeichnis
der wichtigsten Adressen und Ansprechpartnern, bei denen Sie eine
Förderung aus einem der Förderprogramme beantragen oder sich be-
raten lassen können.
Eine besondere Rolle im Rahmen der Europäischen Strukturfonds für
Berlin spielt auch das neue Ziel-3 „Transnationale Zusammenarbeit“,
kurz INTERREG IV. Berlin beteiligt sich an diesem Ziel im Rahmen der
interregionalen Zusammenarbeit. Ein Kurzüberblick über Strukturen
und Förderinstrumente dieses Zieles finden Sie im letzten Teil dieser
Broschüre.
Jederzeit aktuelle Informationen zu den Europäischen Struktur-
fonds in Berlin finden Sie auch auf unserem Internetauftritt unter
www.berlin.de/strukturfonds.
Obgleich die Europäischen Strukturfonds eines der wichtigsten Förder-
instrumente für Berlin darstellen, verfügt die Stadt noch über weitere
Förderangebote sowohl aus Mitteln der Europäischen Union als auch
aus sonstigen Quellen, welche nicht aus den Strukturfonds finanziert
werden. Hinweise zu sonstigen Förderangeboten finden Sie in der
Berliner Datenbank “EU-Pro2fil” unter www.berlin.de/EU.

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Die Europäischen Strukturfonds in Berlin - Förderperiode 2007 - 2013 eFre und eSF
2. Europäische Strukturpolitik 2007-2013

                                                                            Europäische Strukturfonds 2007-2013
Das Ziel der europäischen Kohäsionspolitik besteht darin, die Solidarität
in der Europäischen Union durch die wirtschaftliche und soziale Kohäsion
konkret umzusetzen, indem sie die Unterschiede im Entwicklungsstand
der verschiedenen Regionen verringert. Dies ist eine Aufgabe gemäß
Art. 158 des EG-Vertrages.
Zugleich trägt die europäische Kohäsionspolitik durch ihren speziellen
Ansatz dazu bei, Potenzial zu schaffen, um die Regionen zu mehr
Wachs-tum und Wettbewerbsfähigkeit zu führen. Die gesamte Regional-
politik steht im Einklang mit den Prioritäten, die sich die Europäische
Union im Rahmen der Strategie für mehr Wachstums und Beschäftigung
(so genannte Lissabon-Strategie) gesetzt hat.

Die Lissabonstrategie
Der Europäische Rat (ER) formulierte im März 2000 in Lissabon
das Ziel, die EU bis 2010 zum wettbewerbsfähigsten und dyna-
mischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu entwickeln.
Durch dauerhaftes Wirtschaftswachstum sollen mehr und bessere
Arbeitsplätze und ein größerer sozialer Zusammenhalt (Kohäsion)
geschaffen werden. Als Vorgehensweise wurde mit Rücksicht auf das
Subsidiaritätsprinzip die Methode der offenen Koordinierung gewählt,
wonach sich die EU-Mitgliedstaaten freiwillig auf gemeinsame Ziele
einigen. Leitung und Koordinierung der Lissabon-Strategie obliegen dem
Europäischen Rat, der konkrete Mandate auf seinen Frühjahrstagungen
festlegte und den Prozess regelmäßig überwachte.
Die Lissabon-Strategie strebte einen Dreiklang von Beschäftigung, Wirt-
schaftsreform und sozialem Zusammenhalt an und umfasste mit ihren
8 Haupt- und 120 untergeordneten Nebenzielen nahezu alle Tätigkeits-
bereiche der EU.
Die wichtigsten Ziele sind durch aktive Beschäftigungspolitik, stärkere
Einbeziehung der Sozialpartner und Förderung der Chancengleichheit
die Beschäftigungsquote von damals durchschnittlich 61 % bis zum Jahr
2010 „möglichst nah an 70 %“, bei Frauen von 51 % auf „über 60 %“
heranzuführen. Im Bereich Bildung, Innovation und Forschung sollen die
Ausgaben für Investitionen auf 3 % des BIP gesteigert und die Zahl der
18- bis 24-Jährigen ohne einen über die Sekundarstufe I hinausgehenden
Schulabschluss sollte bis 2010 halbiert werden.
Die Europäische Kommission legte Anfang Februar 2005 ein Aktionspro-
gramm vor, das die Ziele der Lissabon-Strategie modifiziert und ergänzt.
Die neuen Vorschläge zielen auf weniger, aber erreichbare Ziele und
sollten die Themen Wachstum und Beschäftigung in den Vordergrund
stellen. Oberstes Ziel bleibt somit, Wettbewerbsfähigkeit und Produkti-
vität zu steigern und mehr Arbeitsplätze zu schaffen.

                                                                       7
Die Europäischen Strukturfonds in Berlin - Förderperiode 2007 - 2013 eFre und eSF
Die Ziele der Strukturfonds
Europäische Strukturfonds 2007-2013

                                                       Die Regionalpolitik der Europäischen Union verfolgt folgende Ziele:
                                                       Verringerung des Strukturgefälles zwischen den Regionen der EU sowie
                                                       Förderung einer ausgewogenen räumlichen Entwicklung und einer
                                                       wirklichen Chancengleichheit. Ausgehend von den Konzepten der
                                                       Solidarität und des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts
                                                       bedient sie sich verschiedener Finanzinstrumente, insbesondere der
                                                       Strukturfonds und des Kohäsionsfonds. Mit einer Mittelausstattung von
                                                       348 Mrd. € ist die Regionalpolitik im Zeitraum 2007-2013 der zweit-
                                                       größte Posten des EU-Haushalts. 1986 wurde der wirtschaftliche und
                                                       soziale Zusammenhalt in der Einheitlichen Europäischen Akte zum
                                                       ersten Mal formell als Ziel festgeschrieben. Mit dem Vertrag von
                                                       Maastricht (1992) wurde die entsprechende Politik offiziell in den
                                                       EG-Vertrag aufgenommen (Artikel 158-162).

                                                       Solidarität und Kohäsion
                                                       Die beiden Begriffe Solidarität und Kohäsion fassen die Werte
                                                       zusammen, die hinter der EU-Regionalpolitik stehen:
                                                           »» Solidarität, weil diese Politik diejenigen Bürger und Regionen
                                                              begünstigen soll, die, gemessen am EU-Durchschnitt,
                                                              wirtschaftlich und sozial benachteiligt sind;
                                                           »» Kohäsion, weil alle davon profitieren, wenn sich die Kluft
                                                              zwischen Einkommen und Wohlstand der ärmeren und der
                                                              wohlhabenderen Länder und Regionen verringert.
                                                       Zwischen und in den Mitgliedstaaten besteht ein großes Wohlstands-
                                                       gefälle. Bereits vor der Erweiterung war der in Pro-Kopf-BIP gemessene
                                                       Wohlstand der zehn dynamischsten EU-Regionen fast dreimal so hoch
                                                       wie der der zehn am wenigsten entwickelten Regionen.

                                      „Welche Art von Europa wollen wir - für uns und für die kommenden Generationen?
                                      Ein dynamisches Europa, weltweit an der Spitzenposition in Wissenschaft und
                                      Technologie? Ein produktives Europa, in dem jeder eine Arbeit hat? Ein fürsorg-
                                      liches Europa, das sich um die Kranken, Alten und Behinderten kümmert? Ein
                                      gerechtes Europa, in dem keine Diskriminierung herrscht und wo jeder die gleiche
                                      Chance auf Ausbildung und Arbeit hat? Ein sauberes, grünes Europa, das für seine
                                      eigene Umwelt Sorge trägt und auch den weltweiten Herausforderungen gerecht
                                      wird? Ein Europa jener Werte, die wir teilen und die für uns wichtig sind? Ich möchte
                                      dies alles und ich glaube sogar, dass es in unserer Reichweite liegt.“
                                      (Auszug aus der Rede der Kommissarin Danuta Hübner
                                      am 17. Oktober 2006 in Warschau)

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Die Europäischen Strukturfonds in Berlin - Förderperiode 2007 - 2013 eFre und eSF
Diese Mittel werden im Rahmen der Strukturfonds nach festgelegten

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Förderzielen verteilt (siehe S. 14 für Berlin):

               Ziele der Strukturfonds                                             EU-weit    Berlin
                                                                                   Mrd. €     Mrd. €

 Ziel          Beschleunigung der Konvergenz (Angleichung) der Mitglied-             251,3        0
               staaten und Regionen mit dem größten Entwicklungsrückstand
 Konvergenz
               durch Verbesserung der Voraussetzungen für Wachstum und
 (Ziel-1)
               Beschäftigung, mit 81,6% der Strukturfondsmittel. Förderfähig
               sind Regionen mit einem Pro-Kopf-Bruttoinlansprodukt von
               weniger als 75% des durchschnittlichen BIP der EU-25, und
               Mitgliedstaaten mit Pro-Kopf-Bruttonationaleinkommen von
               weniger als 90% des durchschnittlichen BNE der EU-25, d.h.
               vor allem die Beitrittsstaaten der EU sowie in Deutschland die
               Neuen Bundesländer. Berlin erhält aus diesem Ziel 2007-2013
               keine Förderung mehr.

 Ziel          Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität der Regio-         48,8      1,2
               nen sowie der Beschäftigung durch Antizipation des Wandels in
 “Regionale
               Wirtschaft und Gesellschaft, einschließlich der Veränderungen
 Wettbe-
               im Zusammenhang mit der Öffnung des Handels, mit 15,9% der
 werbsfähig-
               Strukturfondsmittel. Prioritäten sind die Steigerung und qualita-
 keit und
               tive Verbesserung der Investitionen in das Humankapital, durch
 Beschäfti-
               Innovation und Förderung der Wissensgesellschaft, Förderung
 gung”
               des Unternehmergeistes, Schutz und Verbesserung der Umwelt,
 (Ziel-2)
               Verbesserung der Zugänglichkeit, Förderung der Anpassungs-
               fähigkeit von Arbeitnehmern und Unternehmen sowie Ent-
               wicklung von integrativen Arbeitsmärkten. Förderfähig sind
               alle Regionen außerhalb von Ziel-1. Berlin wird im Rahmen
               dieses Ziels gefördert.

 Ziel         Stärkung der territorialen Zusammenarbeit durch gemein-                   7,8   Nicht
                                                                                              konkret
              same grenzübergreifende, transnationale oder interregio-
 “Europäische                                                                                 beziffer-
              nale Projektzusammenarbeit öffentlicher Körperschaften mit                      bar
 territoriale
              den thematischen Schwerpunkten: Innovation, Forschung
 Zusammen-
              und Entwicklung, kleine und mittlere Unternehmen;
 arbeit”:
              Umwelt/Klimawandel und Risikomanagement; Verbes-
 INTERREG IV serung der Erreichbarkeit innerhalb Europas, stärkere Nut-
 (Ziel-3)     zung von IKT-Technologien im Transport; nachhaltige
              Entwicklung der Städte und Regionen (z.B. durch nachhaltige
              soziale Systeme und gutes Regierungsverhalten). Insgesamt
              werden für das übergeordneten Ziel „Verbesserte Effizienz der
              Politik zur Regionalentwicklung“ 2,5% der Strukturfondsmit-
              tel verwandt. Berlin beteiligt sich an thematischen transna-
              tionalen Projekten im Ostseeraum und in Mitteleuropa und an
              interregionalen europaweiten Netzwerken.

                                                                      9
Die Europäischen Strukturfonds in Berlin - Förderperiode 2007 - 2013 eFre und eSF
Die Instrumente der Förderpolitik
Europäische Strukturfonds 2007-2013

                                      Das Fundament der EU-Politik zum Abbau der regionalen Disparitäten
                                      sind vier Strukturfonds:
                                        »» der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE),
                                        »» der Europäische Sozialfonds (ESF),
                                        »» der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung
                                           des ländlchen Raums (ELER). Die Förderung spielt in
                                           Berlin nur eine untergeordnete Rolle.
                                        »» Der Europäische Fischereifonds (EFF). Die Förderung spielt in
                                           Berlin nur eine untergeordnete Rolle.
                                      Berlin profitiert in der Förderperiode 2007-2013 insbesondere von
                                      der Förderung aus dem EFRE und dem ESF. Die Maßnahmen im
                                      Rahmen von Ziel-2 werden aus EFRE und ESF, die Maßnahmen
                                      aus Ziel-3 (INTERREG IV) werden im Rahmen des EFRE gefördert.
                                      Die Ziele des ELER und des EFF werden für Berlin im Rahmen the-
                                      matischer Schwerpunkte, enthalten im Entwicklungsprogramm für
                                      den ländlichen Raum Brandenburgs und Berlins (EPLR), gemäß des
                                      Landwirtschaftsstaatsvertrages zwischen den Ländern Berlin und
                                      Brandenburg vom Land Brandenburg für die gemeinsame Region umge-
                                      setzt (Ansprechpartner siehe Anhang).

                                                                     Dinosauriersaal © Museum für Naturkunde Berlin
                                      10
Europäische Strukturfonds 2007-2013
Die Europäischen Strukturfonds in Berlin 2007-2013

                               Europäischer Fonds für regionale Entwicklung:
               Der EFRE fördert insbesondere produktive Investitionen in Unternehmen
               zur Schaffung oder Erhaltung von Arbeitsplätzen, Infrastrukturinvestitionen,
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               Maßnahmen zur Anregung und Unterstützung lokaler Entwicklungs- und
  Seite 17 ff.
               Beschäftigungsinitiativen, lokale Entwicklungsprojekte, Hilfen für kleine und
               mittlere Unternehmen (KMU) und Umweltschutzinvestitionen. Vgl. Kapitel 4
               ab Seite 17 ff.

                               Europäischer Sozialfonds:
               Der ESF dient zur Förderung arbeitsmarktpolitischer, sozial- und beschäf-
����������������������������
               tigungspolitischer Maßnahmen. Finanziert werden in erster Linie Projekte
               zur Qualifizierung und Beschäftigung, die zur Entwicklung des Arbeitskräfte-
  Seite 22 ff.
               potenzials beitragen. Vgl. Kapitel 5 ab Seite 22 ff.

  ELER                         Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung
                               des ländlichen Raums (ELER):
                               Mit der Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums in der Region
                               Berlin/Brandenburg werden 3 Ziele verfolgt:
                               1.   die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft und der
                                    Forstwirtschaft durch Förderung der Landbewirtschaftung
                               2.   die Verbesserung der Umwelt und der Landschaft durch Förderung der
                                    Landbewirtschaftung
                               3.   die Steigerung der Lebensqualität im ländlichen Raum und der
                                    Förderung der Diversifizierung der Wirtschaft.

  EFF                          Europäische Fischereifonds
                               Mit der Förderung des EFF wird die Gemeinsame Fischereipolitik in der Region
                               Berlin / Brandenburg unterstützt um die Nutzung der lebenden aquatischen
                               Ressourcen sicherzustellen und die Aquakultur zu fördern. Gleichzeitig ist
                               vorgesehen, mit der Entwicklung der betrieblichen Strukturen die wirtschaft-
                               liche, ökologische und soziale Nachhaltigkeit und die Wettbewerbsfähigkeit
                               wirtschaftlich lebensfähiger Unternehmen im Fischereisektor zu stärken. Mit
                               der Förderung zum Schutz und Verbesserung der Umwelt und den natür-
                               lichen Ressourcen im Fischereisektor wird in Gebieten mit fischereiwirtschaft-
                               licher Tätigkeit die Gleichstellung von Männern und Frauen zur nachhaltigen
                               Entwicklung der Lebensqualität gestärkt.

                                                                                  11
Gemeinschaftsinitiativen
Europäische Strukturfonds 2007-2013

                                      und Querschnittsaufgaben
                                      Die spezifischen Ansätze der Gemeinschaftsinitiativen in der Förder-
                                      periode 2000-2006 (kleinere, experimentelle Programme mit spe-
                                      zifischen Themenstellungen) wie URBAN III (Städtische Entwicklung),
                                      INTERREG III (Transnationale Zusammenarbeit und EQUAL (Chancen-
                                      gleichheit), sind in der Förderperiode 2007-2013 in den „Mainstream“
                                      der Förderung au gegangen. So finden sich die Ansätze von URBAN III
                                      in dem spezifischen Gewicht wieder, das die Strukturfondsförderung
                                      2007-2013 der städtischen Dimension einräumt; die Inhalte der
                                      Gemeinschaftsinitiative INTERREG finden sich in der Förderung des neuen
                                      Ziel-3; und die spezifischen Ansätze der Gemeinschaftsinitiative EQUAL
                                      sind in die Förderansätze der ESF-Förderung aufgegangen. Auch die
                                      innovativen Maßnahmen zur Erprobung neuer Ansätze der Förderung
                                      werden nicht mehr von den Generaldirektionen der Europäischen
                                      Kommission ausgewählt, sondern im Rahmen der Berliner Programme
                                      durchgeführt.
                                      Zudem hat die Europäische Union - wie bereits in der Förderperiode
                                      2000-2006 - auch für die neue Förderperiode Querschnittaufgaben
                                      definiert, welche in allen Bereichen der Förderung zu beachten sind.
                                      In der Förderperiode 2007-2013 sollen die folgenden Querschnittsauf-
                                      gaben beachtet werden:
                                        »» Gleichstellung von Frauen und Männern und
                                           Nichtdiskriminierung;
                                        »» Nachhaltige Entwicklung;
                                        »» und in Berlin zusätzlich die Integration von
                                           Menschen mit Migrationshintergrund.

                                      Die Förderprinzipien
                                      Die Strukturfonds werden nach folgenden Prinzipien eingesetzt:
                                        »» Partnerschaft: Entscheidungen über die Verwendung der
                                           Mittel werden von der Region, dem Mitgliedstaat und der
                                           Europäischen Kommission in enger Abstimmung
                                           gemeinsam getroffen. Alle relevanten Stellen der Zivil-
                                           gesellschaft, der Partner im Umweltbereich, Nichtregierungs-
                                           organisationen sowie Einrichtungen zur Förderung der
                                           Gleichstellung von Frauen und Männern sind an der
                                           Programmplanung und Verwaltung der Strukturfondsmittel
                                           beteiligt.
                                        »» Programmplanung: Die Ergebnisse dieses Abstimmungspro-
                                           zesses werden in Planungsdokumenten (sog. „Operationelle
                                           Programme“) festgehalten. Hier werden die Fördermaßnah-

                                      12
men festgelegt, die für eine Kofinanzierung aus den Struktur-

                                                                         Europäische Strukturfonds 2007-2013
    fonds in Betracht kommen. Für die jeweiligen Fonds werden
    jeweils eigene Programme aufgelegt (Monofondsprogramm).
    Die regionalen Programme werden in den Rahmen einer
    nationalen Gesamtstrategie eingebunden (Nationaler
    Strategischer Rahmenplan).
»» Zusätzlichkeit: EU-Strukturfondsmittel können nur in Anspruch
   genommen werden, wenn diese durch die Region (z. B.
   das Land Berlin) kofinanziert werden (in Berlin: 50% der
   förderfähigen Kosten). Sie dürfen nicht verwendet werden,
   um Pflichtaufgaben der Mitgliedstaaten zu refinanzieren,
   oder an die Stelle der öffentlichen Strukturausgaben eines
   Staates treten.
»» Strategische Ausrichtung: Im Bereich des Zieles „regionale
   Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ müssen die Fonds
   auf die Prioritäten der Europäischen Union im Rahmen der
   Lissabon-Strategie ausgerichtet sein. Mindestens 75% der
   Ausgaben müssen in Einklang mit diesen Kriterien stehen.
»» Vereinbarkeit mit den Gemeinschaftspolitiken: Alle Maßnah-
   men und Projekte müssen mit den Rechtsgrundsätzen
   der Europäischen Union in Einklang stehen. Das gilt
   insbesondere für das Wettbewerbsrecht, das Vergaberecht,
   das Umweltrecht, das Datenschutzrecht und die Chancen-
   gleichheit zwischen Männern und Frauen.
»» Um als Einzelperson oder Unternehmen von der Struktur-
   fondsförderung zu profitieren, muss sich der Interessent
   nicht „nach Brüssel“ wenden. Entsprechend dem Subsidia-
   ritätsprinzip werden Entscheidungen über die Mittelvergabe
   dort getroffen, wo die Förderung greifen soll, nämlich in der
   Region (Ansprechpartner siehe Kapitel 9).

Kiezleben © Land Berlin/Gläser
                                                                    13
3. Strukturfonds in Berlin 2007 – 2013
Europäische Strukturfonds 2007-2013

                                      Die Berliner Gesamtstrategie
                                      Der Berliner Senat hat am 12. September 2006 auf Vorlage des Senators
                                      für Wirtschaft, Arbeit und Frauen, Harald Wolf, eine Gesamtstrategie für
                                      die Verwendung der Mittel aus den Europäischen Strukturfonds in der
                                      kommenden Förderperiode beschlossen.
                                      Diese Gesamtstrategie fügt sich auch ein in einen Nationalen Strategischen
                                      Rahmenplan (NSRP), in welchem sich alle Bundesländer auf die Ziel-
                                      setzungen der Europäischen Strukturfonds in Deutschland geeinigt
                                      haben.
                                      Insgesamt zielt die Berliner Förderstrategie auf drei Schwerpunkte:
                                      Wirtschaft, Wissen sowie Umwelt/Stadtentwicklung. EFRE- und ESF-
                                      finanzierte Förderprogramme sollen sich möglichst gegenseitig ergänzen,
                                      um die vorhandenen Mittel effektiv einzusetzen. Außerdem sind die
                                      Mittel vorrangig für Maßnahmen zur Umsetzung der Lissabon-Strategie
                                      in Berlin zu verwenden.

                                      Die Ziele der Strukturfonds in Berlin
                                      In der Gesamtstrategie des Landes wurden mit den Handlungsfeldern
                                      Wirtschaft, Wissen sowie Umwelt/Stadtentwicklung die Einsatzbereiche
                                      der Strukturfondsmittel bestimmt. Entsprechend wurden die Mittel in
                                      Prioritätsachsen der jeweiligen Fonds unter Berücksichtigung der Förder-
                                      fähigkeit gemäß der EU-Verordnungen unterteilt:
                                      Handlungsfeld Wirtschaft - Strategische Ziele: Innovations- und An-
                                      passungsfähigkeit und Produktivität der privaten Wirtschaft stärken und
                                      Beschäftigung schaffen.
                                      Hier werden gefördert:
                                        »» Stärkung der Investitionstätigkeit
                                        »» Wachstumsorientierter Ausbau des verarbeitenden Gewerbes
                                        »» Entwicklung der wachstumsstarken Dienstleistungsbereiche
                                        »» Existenzgründungen
                                        »» Anpassungsfähigkeit
                                      Umsetzung:
                                        »» EFRE Prioritätsachse 1 – Förderung der betrieblichen Wett-
                                           bewerbsfähigkeit, Gründungsförderung und Beschäftigung
                                        »» ESF Prioritätsachse A – Steigerung der Anpassungsfähigkeit/
                                           Wettbewerbsfähigkeit von Beschäftigten und Unternehmen

                                      14
Handlungsfeld Wissen – Strategische Ziele: Wissen und Kreativität als

                                                                                    Europäische Strukturfonds 2007-2013
Motor gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Entwicklung nutzen.
Hier werden gefördert:
  »» Stärkung der Know-How-Anbieterseite
  »» Ausbau des Transfers von Forschung und Entwicklung
  »» Stimulierung von Forschung und Entwicklung im
     gewerblichen Bereich
  »» Verbesserung des Humankapitals
Umsetzung:
  »» EFRE Prioritätsachse 2 – Innovation und wissensbasierte
     Gesellschaft
  »» ESF Prioritätsachse B – Verbesserung des Humankapitals
Handlungsfeld Umwelt und nachhaltige Stadtentwicklung –
Strategische Ziele: Durch ökologische Entwicklung und gesellschaftliche
Integration neue Potenziale erschließen.
Hier werden gefördert:
  »» Förderung und Stabilisierung bestimmter Gebiete
  »» Verbesserung der Integration ausgewählter Zielgruppen
  »» Steigerung der Ressourceneffizienz
  »» Reduzierung von Umweltfolgen
Umsetzung:
  »» EFRE Prioritätsachse 3 – integrierte Stadtentwicklung
  »» EFRE Prioritätsachse 4 – Umwelt
  »» ESF Prioritätsachse C – Verbesserung des Zugangs zu Be-
     schäftigung/Soziale Eingliederung von Benachteiligten

   Mach-Mit-Museum © Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen
                                                                               15
Die Instrumente der Förderpolitik in Berlin
Europäische Strukturfonds 2007-2013

                                      In der Förderperiode 2007 bis 2013 wird Strukturförderung im Land
                                      Berlin nur über die Fonds EFRE und ESF angeboten. Die Verwal-
                                      tung der Berliner landwirtschaftlichen Strukturfondsprogramme (EFF
                                      und ELER) erfolgt im Rahmen eines Staatsvertrages durch das Land
                                      Brandenburg. Bisherige Gemeinschaftsinitiativen mit spezifischen För-
                                      derzielen, wie z.B. EQUAL, wurden in das Förderspektrum des EFRE und
                                      ESF übernommen (mainstreaming).

                                      Wie viel Mittel erhält Berlin?
                                      In den Jahren 2007 bis 2013 wird Berlin voraussichtlich 875,5 Mio. € aus
                                      dem Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und 335 Mio. € aus dem
                                      Europäischen Sozialfonds (ESF) erhalten.
                                      Hinzu kommen Mittel im Rahmen der Berliner Beteiligung an Ziel-3
                                      (INTERREG IV). Diese Mittel sind aufgrund der Organisation der Beteili-
                                      gungsform nicht im Voraus bezifferbar, da sie im Projektwettbewerb auf
                                      der Basis von Projektaufrufen vergeben werden.

                                      Inhalt der Programme
                                      Die einzelnen Förderziele des EFRE und ESF sind in Operationellen Pro-
                                      grammen angegeben. Sie müssen zu Beginn der Förderperiode von der
                                      EU-Kommission genehmigt werden. Die Europäische Kommission über-
                                      prüft, ob die darin angegebenen Inhalte mit den Förderzielen der EU-
                                      Verordnungen und Vorgaben übereinstimmen.
                                      In den OP’s sind Informationen zu den einzelnen Fördermaßnahmen
                                      und Indikatoren zur Messung des Erfolgs des Mitteleinsatzes festge-
                                      halten. Weitere Indikatoren werden auf Niveau der Fördermaßnahmen
                                      festgelegt.
                                      Nähere Angaben zu den im Rahmen der Fonds geförderten Maßnahmen
                                      finden Sie in den jeweiligen Fonds spezifischen Kapiteln.
                                      Die Programmplanungsdokumente des EFRE und des ESF sind im Internet
                                      erhältlich unter:
                                      www.berlin.de/strukturfonds auf den Seiten Strukturfonds 2007-2013.
                                      Dort finden Sie auch die Projektauswahlkriterien für den EFRE und ESF
                                      sowie die Begünstigtenverzeichnisse der beiden Fonds.

                                      16
4. EFRE in Berlin (Ziele, Umsetzung, Mittel)
Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) ist das wich-
tigste Instrument der Regionalförderung der Europäischen Union.
Mit dem EFRE leistet die Europäische Union einen Beitrag zur Ver-              ����������������������������
ringerung der Ungleichgewichte zwischen den verschiedenen Regio-
nen in Europa, indem die Regionalwirtschaften strukturell angepasst
werden, rückständige Gebiete entwickelt und die grenzübergreifende,
transnationale und interregionale Zusammenarbeit gefördert werden.
Wichtigste Ziele der Förderung aus dem EFRE sind die Stärkung der
regionalen Wettbewerbsfähigkeit und Innovation, die Schaffung und der
Erhalt von dauerhaften Arbeitsplätzen, und eine nachhaltige Entwick-
lung.
Der EFRE war und ist eine zentrale Stütze für die Umsetzung einer zukunfts-
orientierten und nachhaltigen Strukturpolitik für Berlin. Wichtige

                                                                                                         EFRE
Infrastrukturvorhaben wie der Ausbau neuer Technologiestandorte
in Berlin-Adlershof (Treptow-Köpenick) und auf dem Campus Berlin-
Buch (Pankow) werden ebenso unterstützt wie viele Forschungs- und
Entwicklungsvorhaben in Unternehmen, sowie Investitionen zur Ver-
besserung der Umweltsituation in Berlin, und Maßnahmen der
integrierten Stadtentwicklung (Zukunftsinitiative Stadtteil).
Eine Vielzahl kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) hat vom EFRE
profitiert: in den vergangenen Jahren wurden in Berlin Hunderte Existenz-
gründungen und viele Investitionen in moderne Technologien mit dem
EFRE unterstützt. Über 50.000 Arbeitsplätze konnten allein in der Förder-
periode 2000-2006 durch die Interventionen des Europäischen Fonds für
regionale Entwicklung (EFRE) in Berlin geschaffen oder gesichert werden.

   Sulfurcell © Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen
                                                                          17
Wie viele EFRE-Mittel erhält Berlin?

       Folgende Beträge stehen dem Land Berlin im Förderzeitraum 2007 bis 2013
       zur Verfügung:

        Prioritätsachsen                                                                 Mittel
        1. Investitionen und Produktion                                          293,010 Mio. €
        2. Innovation und wissensbasierte Gesellschaft                           284,521 Mio. €
        3. Integrierte Stadtentwicklung                                          182,657 Mio. €
        4. Umwelt                                                                 80,402 Mio. €
        (Technische Hilfe)                                                       (35,000 Mio. €)
        Gesamt                                                                  875,590 Mio. €
EFRE

       Hinzu kommen Mittel des Landes, des Bundes und die Beiträge der geförderten
       Unternehmen. Diese Kofinanzierungsmittel sind Voraussetzung für die Inanspruchnahme
       der EU-Mittel.

                             Was wird gefördert? (Prioritätsachsen)
                             Die Förderung des EFRE zielt ab auf eine wettbewerbsfähige und
                             zukunftsorientierte Wirtschaftsstruktur. Oberstes Ziel der Förderung ist
                             die Schaffung und die Sicherung dauerhafter Arbeitsplätze.
                             Für die aktuelle Förderperiode von 2007 – 2013 hat der Berliner
                             Senat daher eine Förderstrategie entwickelt, die deutliche Akzente
                             in der Förderung der Kompetenzfelder Berlins setzt (Biotechnolo-
                             gie, Medizintechnik, Optische Technologien, Informations- und Kom-
                             munikationstechnologien, und Verkehrstechnik), und diese Stärken
                             mit der gezielten Bildung von Clustern in wichtigen Wirtschafts- und
                             Technologie zweigen weiter entwickelt (z.B. Gesundheitswirt-
                             schaft, Kommunikations-, Medien- und Kulturwirtschaft, und Mobili-
                             tät). Dies dient in besonderem Maße der Nutzung der Potenziale
                             im Technologietransfer der Stadt, in der Nutzung des Wissens als
                             Motor der wirtschaftlichen Entwicklung, insbesondere auch für innova-
                             tive Unternehmen und Existenzgründungen. Schließlich tragen die Maß-
                             nahmen der integrierten Stadtentwicklung zum Abbau von Disparitäten
                             und zur Verbesserung der Struktur von Stadtteilen bei. Flankiert werden
                             diese Maßnahmen durch die Förderung des Umweltschutzes.

                             18
Folgende Prioritätsachsen wurden für den Einsatz des EFRE definiert:
1. Förderung der betrieblichen Wettbewerbsfähigkeit
und von Gründungen
  »» Investitionen für eine höhere Produktivität und mehr
     Innovationen – z.B. durch Investitionszuschüsse im Rahmen
     der Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der regionalen
     Wirtschaftsstruktur” (GA)
  »» Neugründungen für Innovationen und strukturelle
     Modernisierung – z.B. durch Veranstaltungen zur Stärkung
     des unternehmerischen Potenzials (Deutsche Gründer- und
     Unternehmertage)
  »» Markterschließung und internationale Orientierung –
     z.B. durch Förderung der Beteiligung an Auslandsmessen
     im Rahmen des Außenwirtschaftsförderprogramms „Neue

                                                                            EFRE
     Märkte Erschließen“
  »» Abbau von Engpässen bei der wirtschaftsnahen Infra-
     struktur – z.B. durch die gezielte Stärkung innovations-
     orientierter und gründungsorientierter Standorte im Rahmen
     der Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der regionalen
     Wirtschaftsstruktur” (GA), sowie durch die Aufwertung des
     Berliner kulturellen Erbes als Potenzial für die Entwicklung
     eines nachhaltigen Tourismus
2. Innovationen und wissensbasierte Gesellschaft
  »» Innovations- und Technologieförderung in Unternehmen –
     z.B. durch Förderung von Forschungsprojekten durch
     Zuschüsse, Darlehen oder Beteiligungen im Rahmen des
     Programms zur Förderung von Forschung, Innovationen und
     Technologien – ProFIT –
  »» Förderung der Innovations- und Wissensgesellschaft –
     z.B. durch die Berliner Landesinitiative Projekt Zukunft
  »» Förderung von Innovationsnetzwerken und Technologie-
     transfer – z.B. durch den Zukunftsfonds Berlin, sowie durch
     die Errichtung eines Clusters Gesundheitswirtschaft
3. Integrierte Stadtentwicklung – z.B. durch die Zukunftsinitiative
Stadtteil sowie durch wirtschaftsdienliche Maßnahmen in bezirklichen
Bündnissen.
4. Förderung der Umwelt – z.B. durch Sanierung der physischen
Umwelt und Risikoverhütung, sowie durch Entwicklung innovativer
Umwelttechnologien.
5. „Technische Hilfe“ Finanzielle Unterstützung zur Umsetzung von
EFRE-Förderprogrammen und Strategien – z.B. durch Öffentlichkeits-
arbeit, Evaluation und Finanzierung von geschäftsbesorgenden Trägern.

                                                                       19
Was fördert der EFRE? Ein Beispiel
            Projektbeispiel: Einrichtung eines Interdisziplinären Forschungs-
            verbunds (IFV) „Berlin Center for Micro- and Nanoreliability“
            Projektzeitraum: 01.9.2005 – 31.12.2006
            Die Zuverlässigkeit von mikrosystemtechnischen Komponenten
            gewinnt zunehmend an Bedeutung, da ein Ausfall dieser Kom-
            ponenten unter Umständen den Ausfall des Gesamtsystems mit
            allen damit verbundenen Konsequenzen (hoher Schaden) verur-
            sacht.
            Mit der Einrichtung des IFV „Berlin Center for Micro- and Na-
            noreliability“ am Micro Materials Center Berlin des Fraunhofer-
            Instituts für Zuverlässigkeit und Mikrointegration (IZM) wurde ein
EFRE

            Netzwerk aufgebaut, welches die Forschungsdienstleistungen in
            Deutschland, insbesondere in der Berlin-Brandenburger Region,
            im High-Tech-Bereich der Mikro- und Nanoelektronik koordiniert
            und in ein europäisches Netzwerk integriert.
            Die geschaffene Geschäftsstelle des IFV hat auf den Aufbau bzw.
            die Weiterentwicklung verschiedener Spitzenlabore Einfluss
            genommen. Das betrifft insbesondere die moderne Messtechnik
            zur Deformationsanalyse und Rissbewertung im Nanobereich
            (Auszeichnung mit dem Forschungspreis der Fraunhofer-Gesell-
            schaft).
            Gleichzeitig wurde mit dem IFV eine Plattform für junge Nachwuchs-
            wissenschaftler aus Deutschland und dem europäischen Aus-
            land geschaffen, um neue Messtechniken und Simulations-
            tools für obigen Einsatzzweck kennenzulernen. Ziel ist es, eine
            Unterstützung bei der weiteren Qualifizierung (Diplomarbeiten,
            Dissertationen) zu geben.
            Der IFV hat den 1. Weltkongress „MicroNanoReliability 2007“
            vom 2.-5.9.2007 in Berlin mit vorbereitet, der mit ca. 400 Teil-
            nehmern aus 33 Ländern ein voller Erfolg wurde.
            Um nach Projektabschluss die nationalen und internationalen
            Aktivitäten weiter zu entwickeln und zu koordinieren, wurde
            ein Verein EUCEMAN e.V. gegründet, der diese Arbeiten unter-
            stützend fortführt.
            Das Gesamtvolumen des Projektes betrug 140.000 €, davon
            25.000 € EFRE-Mittel.

       20
Wie erhält man eine EFRE-Förderung?
Um eine Förderung zu erhalten, muss sich das einzelne Unternehmen
nicht direkt “an Brüssel” wenden. Vielmehr werden die EFRE-Mittel im
Rahmen verschiedener Förderprogramme eingesetzt, die aus den EU-
Mitteln kofinanziert werden.
Die EFRE-Förderung wird in Berlin dezentral umgesetzt, das heißt die
Bewilligung der geförderten Projekte und die Durchführung der
Förderung liegt bei den fachlich zuständigen Senatsverwaltungen und
Bezirksämtern.
Bei vielen Fördermaßnahmen – insbesondere bei der Unternehmens-
förderung – wurde die Durchführung der Maßnahmen (wie Antragsbear-
beitung und Bewilligung) auf geschäftsbesorgende Träger delegiert, vor
allem auf die Investitionsbank Berlin (IBB), die einen Großteil der Förder-
programme – besonders bei der Förderung von produktiven Investi-

                                                                                          EFRE
tionen in KMU und bei den Technologieprogrammen – umsetzt.
Nähere Informationen zu diesen Förderprogrammen sind auch in der
Berliner Förderfibel enthalten. Die Förderfibel kann bei der
Investitionsbank Berlin bestellt oder im Internet unter der Adresse
www.investitionsbank-berlin.de abgerufen werden.
Eine weitere Übersicht zu den in Berlin zuständigen Ansprechpartnern
erhalten Sie im Internet unter der Adresse: www.berlin.de/strukturfonds.

  Berlin Center for Micro- and Nanoreliability © Fraunhofer Gesellschaft FHG / IZM
                                                                                     21
5. ESF in Berlin (Ziele, Umsetzung in Berlin, Mittel)
                                 Der Europäische Sozialfonds (ESF) trägt durch die Verbesserung
                                 der Beschäftigungs- und Arbeitsmöglichkeiten, die Förderung einer
                                 hohen Beschäftigungsquote und von mehr und besseren Arbeitsplätzen
  ����������������������������   zur Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts in der
                                 Europäischen Gemeinschaft bei. Zu diesem Zweck unterstützt er
                                 Maßnahmen im Hinblick auf Vollbeschäftigung, Arbeitsplatzqualität
                                 und Arbeitsproduktivität sowie Maßnahmen zur Förderung der sozialen
                                 Eingliederung und Maßnahmen zur Verringerung nationaler, regionaler
                                 und lokaler Disparitäten bei der Beschäftigung. Dabei berücksichtigt der
                                 ESF die entsprechenden Prioritäten und Ziele, die sich die Europäische
                                 Gemeinschaft in Bezug auf die allgemeine Bildung und Weiter-
                                 bildung, die stärkere Einbeziehung nicht erwerbstätiger Menschen in den
                                 Arbeitsmarkt, die Bekämpfung sozialer Ausgrenzung, insbesondere
                                 von benachteiligten Gruppen, wie Menschen mit Behinderungen, die
                                 Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und die Nichtdis-
                                 kriminierung gesetzt hat.
                                 Die Umsetzung des ESF in Berlin erfolgt durch die ESF-Verwaltungs-
ESF

                                 behörde in der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen.
                                 Diese arbeitet mit zahlreichen Partnern zusammen. Dies sind:
                                       »» Bewilligungsstellen/Fachreferate (Senatsverwaltungen)
                                       »» Bezirke (Abteilungen in den Bezirksämtern)
                                       »» Servicegesellschaften (derzeit: Zukunft im Zentrum GmbH,
                                          Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung, SPI Consult
                                          GmbH)1
                                 Im Bereich der Programmentwicklung und -begleitung wird der ESF
                                 durch folgende Dienstleister unterstützt:
                                       »» Betreiber des EUREKA-Systems (derzeit: ECG – Beratung
                                          zur Antragstellung, Berichterstattung und Kontrolle),
                                       »» Mummert Consulting und Prognos – Wissenschaftliche
                                          Begleitung des ESF,
                                       »» Kontakt- und Beratungsstelle Berlin – Beratung und
                                          Integration der Wirtschafts- und Sozialpartner.
                                 Auf der Ebene einzelner Projekte erfolgt eine Unterstützung durch eine
                                 Vielzahl von Trägern.
                                 1
                                     Namen und Anschriften finden Sie in dieser Broschüre in Kapitel 9 ab Seite 41.

                                 22
Wie viel Geld erhält Berlin aus dem ESF?
Aus dem Europäischen Sozialfonds stehen in den Jahren 2007 bis 2013 für Berlin insge-
samt 335 Mio. € Ziel-2 Mittel als zusätzliche Finanzierungsmittel für die Durchführung
von Maßnahmen zur Verfügung. Damit erhält das Land Berlin 14,4 % der deutschen ESF-
Mittel für das Ziel “Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung”. Dies ist der
zweithöchste Betrag hinter NRW. Der Unterschied zu den EFRE-Mitteln (875 Mio. €) ist
darin zu sehen, dass der Bund im Gegensatz zu den EFRE-Mitteln 50% der ESF-Mittel
für das Ziel “Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung” für Bundesprogramme
einbehalten hat.
Prioritätsachsen und Mittelanteile des ESF in Berlin

  Prioritätsachse                                                             Mittel
  Prioritätsachse A: Steigerung der Abpassungsfähigkeit/                   38 Mio. €
  Wettbewerbsfähigkeit
  Prioritätsachse B: Förderung des Humankapitals                          149 Mio. €
  Prioritätsachse C: Verbesserung des Zugangs zu                          135 Mio. €

                                                                                         ESF
  Beschäftigung / soziale Integration von Benachteiligten
  (Technische Hilfe des ESF)                                              (13 Mio. €)
  Gesamt                                                                 335 Mio. €

Hackesher Markt © Berlin Partner/FTB-Werbefotografie
                                                                23
Was wird gefördert? (Prioritätsachsen)
       »» In der Prioritätsachse A: Steigerung der Anpassungsfähigkeit/
          Wettbewerbsfähigkeit werden Maßnahmen zusammenge-
          fasst, die das Ziel haben, Beschäftigte und Unternehmen
          durch betriebliche Weiterbildung und Coaching zu fördern.
          Weiterhin werden durch Qualifizierungs- und Sensibili-
          sierungsmaßnahmen Existenzgründer gefördert.
       »» Prioritätsachse B: Förderung des Humankapitals: Hier werden
          die Bildungsstrukturen durch die Förderung von Aus- und
          Weiterbildung sowie durch innovative und internationale
          Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung unterstützt.
          Darüber hinaus sollen Beratungsstrukturen (Weiterbildungs-
          datenbank, Lernläden) helfen, die Transparenz im Weiter-
          bildungsmarkt und die eigene Entscheidungsfindung zu
          verbessern. Weiterhin werden die Wissenspotentiale von
          Hochschulen genutzt, um die betrieblichen Handlungsstruk-
          turen zu verbessern.
ESF

       »» Prioritätsachse C: Verbesserung des Zugangs zu Beschäfti-
          gung/soziale Integration von Benachteiligten: Verbesserung
          des Zugangs zu Beschäftigung sowie soziale Eingliederung
          von benachteiligten Personen. Spezifische Ziele sind in
          diesem Feld Maßnahmen für die Qualifizierung von Langzeit-
          arbeitslose, Behinderten sowie die Berufsvorbereitung von
          Migranten/innen und Maßnahmen zur Stärkung der Selbst-
          hilfepotentiale durch lokale Kleinstinitiativen.

                        Arbeitsunterweisung von Gehörlosen und Hörenden (OTA-GmbH)
                        © Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen
      24
Um die Übereinstimmung der ESF-Förderung mit den Gemeinschafts-
aufgaben (siehe Seite 12) zu gewährleisten, werden alle Projekte
des ESF mit einem Scoring-Verfahren bewertet. Beim Scoring-Verfahren
ist für jedes aus den Strukturfonds geförderte Projekt im Projektantrag
tabellarisch anzugeben, in welcher Weise dieses Projekt zur Umsetzung
der Querschnittsziele beiträgt. Die Weiterentwicklung des Systems für
die Förderperiode 2007-2013 ist geplant.

   Was fördert der ESF? –Ein Beispiel
   Projekt „Netzwerk Regionale Ausbildungsverbünde Berlin (NRAV)“, Träger SPI Consult GmbH
   Projektzeitraum (geplant): 1.1.2008 – 31.12.2010
   Das Netzwerk Regionale Ausbildungsverbünde Berlin (NRAV) hat sich – seit es mit
   Unterstützung durch den Europäischen Sozialfonds im Jahr 1998 ins Leben gerufen
   wurde – zu einer der tragenden Säulen der Ausbildungsförderung entwickelt. Ziel des
   NRAV war und ist es, die Ausbildungsstrukturen in Berlin nachhaltig zu verbessern und
   zu unterstützen, die hierfür erforderlichen Aktivitäten in die Wege zu leiten und eine Platt-

                                                                                                   ESF
   form für Austausch, Synergie und Zusammenarbeit zu bilden.
   Im NRAV arbeiten die Regionalen Ausbildungsverbünde zusammen, die in den Bezirken
   unter Mitwirkung seiner entstanden sind. Zu den Kooperationspartner(inne)n zählen die
   Berliner Bezirksämter, die Berufskammern, die für berufliche Bildung und Schule zustän-
   digen Senatsverwaltungen, die regionalen Agenturen für Arbeit, die JobCenter, allgemein
   bildende Schulen sowie eine Vielzahl weiterer Akteure. Insbesondere gehören hierzu auch
   Ausbildungsdienstleister, die in den Regionalen Ausbildungsverbünden aktiv sind, und die
   konkret als Ansprechpartner für Unternehmen im Bezirk zur Verfügung stehen und u. a.
   auch als koordinierende Leitbetriebe im Regionalen Ausbildungsverbund fungieren.
   Zum Aktivitätenspektrum des NRAV auf Berliner und/oder auf bezirklicher Ebene gehören
   u.a.: Beratung von Betrieben in Bezug auf Planung und Durchführung von beruflicher
   Erstausbildung, Entwicklung von (Verbund-) Ausbildungskonzepten, Koordination der
   Ausbildungsaktivitäten im jeweiligen Bezirk mit den regionalen Partnern, Initiierung von
   unterschiedlichen Aktivitäten, wie z.B. Organisation von Veranstaltungen zum Themenfeld
   Ausbildung, u.a.m. In den zurückliegenden Jahren hat das Netzwerk so dazu beitragen
   können, etwa 1.000 Jugendlichen jährlich in 70 Ausbildungsberufen eine betriebsnahe
   Ausbildung zu ermöglichen und damit einen Beitrag zur Fachkräftesicherung von morgen
   zu leisten.
   Die Fortführung des Projektes NRAV geht einher mit einer Fortschreibung und Weiter-
   entwicklung des Konzeptes.
   Das Projekt NRAV wurde u.a. in den Jahren 2001 bis 2004 im bisherigen Ziel-1-Gebiet
   (östliche Bezirke Berlins) mit rund 3.580.970 €, davon 998.340 € ESF-Mitteln, und im
   bisherigen Ziel-2-Gebiet (westliche Bezirke Berlins) mit rund 3.309.550 €, davon 1.126.170 €
   ESF-Mitteln, gefördert. Nachdem es im Anschluss hieran ausschließlich aus Mitteln des
   Landes Berlin unterstützt wurde, ist ab Januar 2008 wieder eine Kofinanzierung aus ESF-
   Mitteln vorgesehen.

                                                                        25
Wie erhält man eine Förderung?
      Aus dem ESF werden in erster Linie Qualifizierungs- und Beschäftigungs-
      maßnahmen für bestimmte Personengruppen gefördert, die von ver-
      schiedenen Trägern durchgeführt werden. Dies bedeutet, dass nur po-
      tenzielle Träger eine Förderung aus dem ESF beantragen können. Privat-
      personen können an ESF-geförderten Maßnahmen teilnehmen, jedoch
      nicht direkt eine Förderung beantragen.
      An wen kann ich mich wenden als Privatperson?
      Wenn Sie in Berlin wohnen und an einer ESF-geförderten Maßnahme
      teilnehmen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihre Arbeitsagentur.
      Auf der Interseite http://www.servicegesellschaften-berlin.de/ erhalten
      interessierte Bürgerinnen und Bürger zudem eine Übersicht aller
      Träger, nach Themen und Bezirken gegliedert, die ggf. ESF-geförderte
      Maßnahmen anbieten.
      Allgemeine Informationen über Weiterbildungsmaßnahmen erhalten Sie
      auch bei:
ESF

      Weiterbildungsdatenbank Berlin
      Neue Schönhauser Straße 10
      10178 Berlin
      Tel.: (030) 28384 – 239
      Internet: http://www.wdb-berlin.de

      Öffnungszeiten:
      Dienstag und Mittwoch 9.00 bis 13.00 Uhr
      Donnerstag 14.00 bis 18.00 Uhr
      Montag und Freitag nach Vereinbarung

      26
6. Förderbedingungen

Wer ist im Land Berlin verantwortlich?
Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen ist als
Verwaltungsbehörde für die Umsetzung der Strukturfondsförderung
(EFRE, ESF) im Land Berlin verantwortlich. Sie ist Ansprechpartner für
die Europäische Kommission und den Bund, hält den Kontakt zu den
Wirtschafts- und Sozialpartnern und informiert die interessierte Öffent-
lichkeit über das Engagement der Strukturfonds.
Die Förderung aus den Strukturfonds erfolgt im Rahmen der festgelegten
Förderprogramme. Sie ist für potenzielle Fördermittelempfängerinnen
und -empfänger an eine Reihe von Bedingungen geknüpft.

Voraussetzungen der Förderung
Die wichtigsten Voraussetzungen für eine Förderung sind unter anderem:
Betriebsstätte in Berlin:
  »» Aus den EFRE - Fördermitteln können nur Unternehmen
     gefördert werden, die ihre Betriebsstätte in Berlin haben.
     Bei Förderungen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur
     Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur können
     zusätzlich je nach Standort in Berlin beihilferechtliche
     Gesichtspunkte von Belang sein.
  »» Aus den ESF-Mitteln können alle Personen eine Qualifi-
     zierung erhalten, die ihren Wohnsitz in Berlin haben.

Verbot der Doppelförderung: Für das zu fördernde Projekt dürfen nicht
bereits Fördermittel aus den Strukturfonds geflossen sein oder fließen.
Ein Projekt oder eine Maßnahme kann jeweils nur aus einem der beiden
Fonds finanziert werden. Für integrierte Projekte, die Elemente der Wirt-
schafts- und Arbeitsmarktpolitik vereinen, sind selbständige Teilprojekte
zu definieren.
Förderzeitraum: Der Förderzeitraum umfasst grundsätzlich die Jahre
2007-2013 und eine zusätzliche zweijährige Auszahlungsfrist, d.h. bis
2015, in der die Mittel bewilligt und ausgezahlt werden können. Bis zum
Ende der Auszahlungsfrist müssen die Projekte abgeschlossen sein. Die
Bewilligung der beantragten Förderung muss grundsätzlich vor Beginn
des geförderten Projektes erteilt werden.

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Botanischer Garten © Botanischer Garten Berlin

Zusätzlichkeit und finanzielle Abwicklung: Die Strukturfonds finan-
zieren nur zusätzliche Projekte und dürfen keine Pflichtaufgaben des
Landes Berlin finanzieren. Projekte, die aus den Strukturfonds finanziert
werden, müssen durch nationale Mittel (des Landes Berlin, des Bundes)
und / oder Eigenmittel des geförderten Unternehmens, Betriebes oder
Projektträgers kofinanziert werden. Für die Strukturfonds gilt das Erstat-
tungsprinzip, das heißt, die Fördermittel werden nur gegen Vorlage
bezahlter und geprüfter Rechnungen an den Zuwendungsempfänger
ausgezahlt.

Durchführungsprinzipien
Darüber hinaus gelten für die Förderung aus den Europäischen Struktur-
fonds die folgenden Prinzipien:
  »» Beteiligung der Fonds: Die Beteiligung der Fonds wird auf
     Ebene des operationellen Programms berechnet im Verhältnis
     zu den zuschussfähigen Gesamtausgaben einschließlich
     öffentlicher und privater Ausgaben. Die Beteiligung der
     Fonds im Ziel-2 Gebiet liegt bei maximal 50%. Die restlichen
     Mittel müssen durch nationale Kofinanzierung und / oder
     private Mittel beigesteuert werden.

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