Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen - ADFC-Forum Dipl.-Ing. Heiko Krebs KC ...

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Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung
            von kommunalen Radverkehrsprojekten
                    durch das Land Hessen

ADFC-Forum

Dipl.-Ing. Heiko Krebs
KC Verkehrsinfrastrukturförderung

Bad Homburg v.d.H., 25. November 2017

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Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen

Überblick

(1)   Verkehrsinfrastrukturförderung (VIF) in Hessen
(2)   Förderung von Radwegen in der VIF
(3)   Beispiele zur Förderung von Radwegen
(4)   Neues Förderprodukt Nahmobilität
(5)   Förderung „Zone 30“
(6)   Förderung E-Mobilität
(7)   Förderung durch das BMUB
(8)   Förderung durch das BMVI
(9)   Förderung durch die Europäische Union

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                           (1)
             Verkehrsinfrastrukturförderung

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Inhalt

   Allgemeines

   Zuständigkeiten

   Rechtsgrundlagen

   Voraussetzungen zur Förderung

   Förderwürdige Maßnahmen

   Verfahren

   Künftige Förderung

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Allgemeines

  Finanzierung

       Bezuschussung aus Landes- und Bundesmitteln
       Zuwendungen erhalten
            Kommunen und kommunale Verbände sowie
            öffentliche und private Verkehrsunternehmen und deren Zusammenschlüsse, soweit sie
            Aufgaben des öffentlichen Personennahverkehrs erfüllen

  Maßnahmenbereiche

       Kommunaler Straßenbau (KSB)
       Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)

  Ziel der Förderung

       Aufwertung und Funktionsverbesserung von Verkehrsanlagen
       Verbesserung der Verkehrsverhältnisse

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Zuständigkeit ab 01.01.2012

KompetenzCenter
VerkehrsInfrastrukturFörderung (KC VIF)
  KC VIF Nord
  mit Teams in
        Kassel
        Fulda

  KC VIF Süd
  mit Teams in
        Darmstadt
        Heppenheim
        Wiesbaden
        Gelnhausen

  Bewilligungsbehörde ist

  Hessen Mobil
  Straßen- und Verkehrsmanagement
  Wiesbaden
  Wilhelmstraße 10
  65189 Wiesbaden

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Rechtsgrundlagen

  Entflechtungsgesetz (EntflechtG)

        §1 und §3 EntflechtG- Finanzhilfen zur Verbesserung der
        Verkehrsverhältnisse der Gemeinden

        ehemaliges Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)

        Finanzausgleichgesetz FAG (nur ÖPNV)

        Zentrales Handbuch Hessen Mobil / Verkehrsinfrastrukturförderung (im
        Internet !)

        usw.

  Kein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuwendungen

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Voraussetzungen zur Förderung

  Verbesserung der Verkehrsverhältnisse

  Dringlichkeitsprüfung auf Leitziele und Schwerpunkte des Landes

        Förderkatalog

  Mobilität für alle – Barrierefreiheit

  Förderquote abhängig von finanzieller Leistungsfähigkeit des Zuwendungsempfängers
  (Neu-)Festlegung der Förderquote jedes Jahr durch den InterMinisteriellerAusschuss (IMA)

  Optionale weitere Zuwendungen durch Finanzausgleichgesetz (FAG)

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Förderwürdige Maßnahmen

  Kommunaler Straßenbau (KSB)
        Bau oder Ausbau von Hauptverkehrsstraßen
        Brücken
        Anlagen für Fußgänger- und Radverkehr

  Öffentlicher Personen Nahverkehr (ÖPNV)
        Bahnhöfe
        Zentrale Omnibus Bahnhöfe (ZOB)
        Straßenbahnstrecken
        Park & Ride, Bike & Ride, Kiss & Ride

  Zuwendungsempfänger
        KSB
              Gebietskörperschaften wie z.B. Stadt Dieburg,
              Gemeinde Messel, Landkreis Darmstadt-
              Dieburg

        ÖPNV
              Gebietskörperschaften (siehe KSB) und
              Verkehrsgesellschaften , z.B. DB, VGF, MTV
              mbH oder Heag Mobilo

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Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen

Verfahren
  Programmaufnahme/ Beratung
       Anmeldung zur Programmaufnahme mittels Anmeldeformular 31.03. im Jahr vor dem gepl.
       Baubeginn
       Prüfung der Förderwürdigkeit
       Dringlichkeitsbewertung
  Antrag
       Antragseinreichung    30.09. im Jahr vor dem gepl. Baubeginn
       Bautechnische Prüfung     nach Genehmigung des finanzierbaren Bauprogramm VIF
       Prüfung der zuwendungsfähigen Kosten
       ggf. Vorort-Kontrolle
       Pressearbeit
  Bescheid an Zuwendungsempfänger

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  Vergabeverfahren - Baubeginn
  Bewirtschaftung
       Auszahlung/Mittelabruf der Förderung
  Verwendungsprüfung
       Prüfung des Verwendungsnachweises und Schlussauszahlung
       ggf. Vorort-Kontrolle

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Künftige Förderung
  Bund und Länder haben sich bis zum Jahr 2019 auf eine gleichbleibende, jährliche Förderung von
  1,335 Mrd. € geeinigt.
  An die Stelle der Bundesregelung soll von 2020 an das Hessische Mobilitätsfördergesetz treten.
  Hessen ersetzt damit die Mittel des Bundes aus eigener Tasche und richtet die Förderung
  kommunaler Verkehrsvorhaben auf nachhaltige Mobilität aus. Schon von 2019 an wird das Land die
  Fördermittel auf mindestens 100 Mio. Euro aufstocken. Vorgesehen sind die Mittel unter anderem für
  … Rad- und Fußwege, die Modernisierung von Bahnhöfen und Bushaltestellen … . Die seit 2014
  praktizierte hälftige Aufteilung auf Öffentlichen Personennahverkehr und Straßenbau wird erstmals
  gesetzlich fixiert. …
  Einen Schwerpunkt des Entwurfs bilden deshalb die Elektromobilität und …
  Im kommunalen Straßenbau wird das Gesetz die bestehenden Fördermöglichkeiten für den Ausbau
  von Straßen, die Neuanlage oder Verbesserung von Radwegen sowie für den Fußverkehr erweitern.
  Insbesondere um die Parksituation in den Innenstädten und dicht bebauten Ortskernen zu entlasten,
  ist deshalb die Förderung moderner Mobilitätsangebote wie Carsharing- oder Leihfahrradstationen
  vorgesehen.
  (Quelle: Pressestelle Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und
  Landesentwicklung, 15.11.2017)
  ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------
  Neues Förderprodukt Nahmobilität seit August 2017, mit jährlich zusätzlichen 5,5 Mill. €

  Neuer Fördertatbestand: Tempo 30-Zone, eingeführt zum 01.01.2016

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Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen

                                (2)
                           Förderung von
                         Radwegen in der VIF

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Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen

Arten von Radwegen

Es werden grundsätzlich zwei Arten von Radwegen
   unterschieden:

   selbständig geführte Radwege, alle Radwege
   bzw. gemeinsamen Geh- und Radwege, die nicht
   im Zuge/entlang von Straßen verlaufen

   verkehrsbegleitende Radwege, gemeinsame
   Führung mit dem motorisierten Verkehr

                                                Fotos: Hessen Mobil

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Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen

Voraussetzungen zur Förderung von Radwegen

  Planungen und Konzeptionen für Radwege müssen
  gemäß den einschlägigen Regelwerken (RASt 06
  [innerorts], RAL [außerorts]), Normen und
  Erkenntnissen gemäß dem Stand der Technik
  ausgeführt werden.

  Neubauten, Aus- und Umbau sowie Erweiterungen von
  Radwegen sind lediglich förderfähig, wenn eine
  Verbesserung der bestehenden Verkehrsverhältnisse
  eintritt.

  Der Förderkatalog der VIF liefert eine Übersicht der
  förderfähigen Maßnahmen von Radwegen. Kap. 4.9.5.9
  Handbuch Hessen Mobil

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Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen

Förderwürdige Maßnahmen
  Radweg (befestigte Fahrbahnbreite)

  Die förderfähig anzuerkennende lichte Breite von Fahrradwegen richtet sich in Hessen nach
        den „Grundsätzen für den Bau von Radverkehrsanlagen in Hessen“ und
        dem Förderkatalog Hessen Mobil.

  Der Flächenanspruch und dessen Förderfähigkeit ist von
        der Örtlichkeit (innerorts /außerorts) und
        dem Verkehrsraum (gemeinsamer Geh- und Radweg/ einseitig oder beidseitiger Radweg/
        Zweirichtungsradweg) der Radverkehrsanlage abhängig.

  Förderfähig ist grundsätzlich eine befestigte Breite von bis zu 2,50 m. Bei hessischen
  Fernradwegen kann die förderfähige Breite bis zu 3,00 m betragen.

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Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen

Förderwürdige Maßnahmen
  wegweisende Beschilderung

  Die Wegweisung für den Radverkehr führt diesen auf
  sichere und verkehrsgünstige Routen.

  Sie stellt für den Radverkehr ein eigenständiges
  „Verkehrsleitsystem“ dar und optimiert so die
  Sicherheit und Leichtigkeit des Radverkehrs.

  Generell ist bei der Wegweisung das „Merkblatt zur

                                                                                                         Quelle: www.bbg-bau.de
  wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr“
  (FGSV) zu beachten.
  Von zentraler Stelle wird geprüft, ob die geplante
  Beschilderung den Kriterien des Landes entspricht.

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Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen

Förderwürdige Maßnahmen
  Radabstellanlagen/ Überdachungen (Bike & Ride)

  Förderfähig sind Radabstellanlagen an Bahnhöfen und Haltestellen des ÖPNV. Sie müssen überdacht
  ausgeführt werden.
  Im Bereich Kommunaler Straßenbau können Radabstellanlagen grundsätzlich an Rastplätzen für
  Radrouten, in Zusammenhang mit dem Neu- oder Ausbau von Straßen sowie zur flächenhaften
  Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur gefördert werden.

            Fotos: Hessen Mobil

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Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen

Investitionen in den Radwegebau 2002-2017 in Hessen

                                  Förderung kommunale
                                                              Radwege an      Radwege an
                    in Mio €     Radverkehrsinfrastruktur
                                                             Bundesstraßen   Landesstraßen
                                GVFG - FAG (Bewilligungen)

                   IST   2002              10,0                  4,7              2,9
                   IST   2003              14,2                  7,0              3,1
                   IST   2004               3,1                  7,6              1,1
                   IST   2005              10,7                  6,4              2,0
                   IST   2006              11,1                  4,2              2,4
                   IST   2007               6,6                  10,9             1,9
                   IST   2008              12,8                  8,3              2,5
                   IST   2009              12,6                  16,5             3,8
                   IST   2010              11,8                  12,9             4,0
                   IST   2011               7,5                  8,5              1,2
                   IST   2012               8,0                  9,0              3,3
                   IST   2013               8,7                  6,6              1,3
                   IST   2014               8,3                  6,5              1,7
                   IST   2015               7,0                  7,9              3,1
                   IST   2016               8,2                  7,1              3,3
                  SOLL 2017                10,0
                 Summe                    150,6                  124,1           37,6
                 Durchschnitt              9,4                    7,8             2,4
                                                                                  Quelle: HMWEVL

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Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen

Investitionen in den Radwegebau bis 2022 in Hessen

Mobiles Hessen 2020 ist ein Projekt des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und
Landesentwicklung (www.mobileshessen2020.de).

   Im Schnitt stehen 4.000.000 €/Jahr für insgesamt 60 neu zu bauende Radwege an Landstraßen bis
   2022 zur Verfügung (i.R. der „Sanierungsoffensive“)

   2017 wurden/werden 4 Mio. Euro in Hessen speziell für kommunale Nahmobilitätsprojekte
   ausgegeben/bereit gestellt. 2018 steigt dieses Budget auf 5.5 Mio. Euro.

   über 8 Mio. Euro werden in Hessen für kommunale Rad- und Fußwege ausgegeben. 2017 wurden
   erstmals alle Anträge genehmigt.

                                                19
Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen

                                      (3)
                                   Beispiele
                            1. Limesradweg
                            2. Ölhafenbrücke
                              3. Opelsteg

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Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen

1. Limesradweg – „strampelnd auf den Spuren der Römer“
  818 km langer Radweg zwischen Rhein und Donau.

  „Limes“ seit 2005 Weltkulturerbe der UNESCO

  Radweg orientiert sich dabei am Limes-Verlauf
  (römischer Grenzwall)

  Der Limesradweg durchläuft 4 Bundesländer:
    • Rheinland-Pfalz
    • Hessen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
  von den insgesamt 818 km befinden sich 221 km in
  Hessen
  Antragsteller:
    • Wetteraukreis                                        Foto: Hessen Mobil

    • Butzbach
    • Echzell

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Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen

1. Limesradweg – „strampelnd auf den Spuren der Römer“

       Quelle: http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Karte_Limes-Radweg.png

                                                                               22
Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen

1. Limesradweg – „strampelnd auf den Spuren der Römer“
    Planung

•   Betroffene Kommunen der Baumaßnahme in Hessen sind Butzbach, Münzenberg, Langgöns,
    Linden, Pohlheim, Lich, Hungen und Rockenberg. Federführender Antragsteller der Fördermittel
    und Zuwendungsempfänger für acht Bauabschnitte ist die Kommune Butzbach. Weitere
    Antragsteller sind mittlerweile Echzell und der Wetteraukreis mit jeweils einem Bauabschnitt.
•   Die Gesamtlänge des Limesradweg im Bereich der Stadt Butzbach beläuft sich auf 68 km. Davon
    sind ca. 23 km Ausbaulänge.
•   Der Aufbau der Fahrbahn (gemäß RStO 12) ist/wird überwiegend in Asphaltbauweise geschehen.
    Die Fahrbahnbreite beträgt überwiegend 3,00 m mit zusätzlich je 0,50 m Banketten.
•   Die (Haupt-)Maßnahme im Einzugsbereich Butzbachs wird in 8 Bauabschnitten realisiert. Davon
             • sind 6 Bauabschnitte mit Zuwendungsbescheid bereits fertig gebaut
             • wurde für einen Bauabschnitt ein Zuwendungsbescheid erteilt. Er befindet sich (wie
               der Bauabschnitt in Echzell und dem Wetteraukreis) im Bau.
             • wurde für einen Bauabschnitt ein vorläufiger Bescheid erteilt. Er soll 2018 begonnen
               werden.
•   Insgesamt wurden der Stadt Butzbach weitere sechs Baumaßnahmen für die Herstellung von
    Querverbindungen bewilligt.

                                                 23
Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen

1. Limesradweg – „strampelnd auf den Spuren der Römer“
    Kosten

•   Die Gesamtkosten aller 8 Bauabschnitte im Bereich Butzbach
    inklusive der Bauabschnitte in Echzell und dem Wetteraukreis
    betragen ca. 6,6 Mio. €

•   Die Zuwendungen der Bauabschnitte 1 bis 7 im Bereich
    Butzbach betragen ca. 4,365 Mio. €

•   Der Bauabschnitt 8 im Bereich Butzbach ist noch in Prüfung.

                                                                                  Fotos: Hessen Mobil

                                                24
Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen

2. Neubau Fuß- und Radwegebrücke Ölhafen mit Anschluss an R3
  Die Geh- und Radwegbrücke über den Ölhafen in Raunheim entstand im Zuge des Ausbaus des
  linksmainischen Radwegs.

  Der Fernradweg R3 wechselte östlich des Stadtgebiets von Raunheim auf die Nordseite des Mains.
  Durch die Beseitigung der Unterbrechung mittels Bau der Brücke über die Hafeneinfahrt des
  Ölhafens Raunheim konnte der Weg ungehindert nach Westen Richtung Rüsselsheim und weiter
  nach Mainz angebunden werden.

                                                                                     Quelle: Ingenieurbüro Hans Dorn
                                                25
Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen

2. Neubau Fuß- und Radwegebrücke Ölhafen mit Anschluss an R3
  Zuwendungsempfänger der Ölhafenbrücke ist die Stadt Raunheim
  Durch den Neubau entsteht ein durchgängiger und attraktiver Radweg, der die bestehenden
  Fernradwege R3 und R6 verbindet.
  Zur Überbrückung des Ölhafens wurde eine Stahlbrücke mit angegliederter Rampenanlage
  vorgesehen. Diese Rampenanlage muss einen Höhenunterschied von 8,00 m überbrücken. Hierfür
  wurde im Süden eine 130,00 m lange Rampenanlage und im Norden ein kreisförmiges Rondell
  angeordnet.
  Das Bauwerk wurde mobilitätsgerecht mit einer Steigung/Längsneigung von 6% ausgeführt.
  Landessieger 2013 im hessenweiten Wettbewerb „Zusammengebaut – Leben mit Wasser“

                                   Quelle: http://www.competitionline.com

                                                                                                         Quelle: http://www.dre-gewinnt.de
                                                                            26
Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen

2. Neubau Fuß- und Radwegebrücke Ölhafen mit Anschluss an R3
    Planung

•   Die Gesamtlänge der Maßnahme für den ZE beträgt ca.
    1,135 km.

•   Die Ölhafenbrücke erstreckt sich über eine Spannweite
    von 70 m.

•   Die Fuß- und Radfahrer werden auf einer Breite von
    3,00 m geführt.

    Kosten
                                                                                          Fotos: Hessen Mobil

•   Die Gesamtkosten betragen 4.6 Mio. €

•   Die Zuwendungen betragen ca. 2.7 Mio. €

                                                27
Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen

3. Opelsteg

    Veranlassung

Der Radweges R 3 "Dammgasse" bis "Am Gaenswert"
wurde als Lückenschluss der Regionalparkroute Rhein-
Main gebaut.

    Antragsteller

Die Stadt Rüsselsheim beantragte die Förderung im
Auftrag der interkommunalen Kooperation der Städte
Rüsselsheim, Raunheim und Kelsterbach, die in dem
Regionalpark Südwest GmbH zusammengefasst sind.
                                                            Foto: Hessen Mobil
    Kosten

•   Die Gesamtkosten betragen 2,5 Mio. €

•   Die Zuwendungen betragen ca. 1,5 Mio. €

                                                28
Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen

3. Opelsteg
    Planung

•   Der vorgesehene Lückenschluss von 1,95 km beginnt an der Nordwestecke des Opelwerkes und
    führt zunächst 967 m im Mainvorland zwischen Main und Opelwerk und erreicht dann den 443 m
    langen Opelsteg.

•   Vom östlichen Ende des Steges führt der neu geschaffene Radweg 540 m weiter durch das
    Mainvorland, bis er am Landungsplatz an den bestehenden R 3 anschließt.

•   Die Ausführung erfolgt in Asphalt in einer Breite von 2,50 m mit anschließenden 0,50 m breiten
    Sicherheitsabständen.

•   Im Bereich des Werksgeländes der Adam Opel AG in
    Rüsselsheim wird der Radverkehrsweg wasserseitig in Form
    eines Steges, der sich landseitig auf Spundwände bzw.
    wasserseitig auf Dalben und eingerammten Stützen auflagert,
    geführt.

                                                                   Foto: Hessen Mobil

                                                 29
Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen

                             (4)
                     Neues Förderprodukt
                        Nahmobilität

                                                 30
Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen

Neues Förderprodukt Nahmobilität

  Leitziel
                                                                                       www.mobileshessen2020.de
  Leitziel ist die Stärkung der Nahmobilität zu Fuß und mit dem Rad im Sinne der
  Gleichberechtigung aller Verkehrsteilnehmer.
  Zweck
  Zweck der Förderung sind einzelne Projekte, die geeignet sind,
    • sicheren Fuß- und Radverkehr zu gewährleisten,
    • die selbstständige Mobilität von Kindern und Jugendlichen zu stärken,
    • die Teilhabe an Mobilität für mobilitätseingeschränkte Personen zu
         erhöhen,
    • motorisierten Individualverkehr auf den Rad- und Fußverkehr zu
         verlagern.
  Fördervolumen
    • geplant 5,5 Mio. € pro Jahr
    • für Investitions- und Planungskosten
  Einführung RiLi Nahmobilität
    • rückwirkend zum 01.01.2017 gültig
    • eingeführt per Durchführungserlass vom 29.08.2017.

                                                31
Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen

Neues Förderprodukt Nahmobilität

  Förderfähige investive Maßnahmen
                                                                                      www.mobileshessen2020.de
    • (Aus-)Bau von straßenbegleitenden, selbstständige/kombinierte Fuß-, Rad- bzw. Rad-/Gehwege
    • im Zuge der o.g. Verkehrswege (Aus-)Bau von Brücken und Durchlässen
    • Wegweisung/ergänzende Infrastruktur zur Beschilderung von Radrouten
    • Barrierefreie Gestaltung von Verkehrsanlagen
    • Knotenpunktaus-/umbauten im Zuge von Fußgänger- und Fahrradrouten inkl. Lichtsignalanlagen
       (LSA)*
    • (Aus-)Bau von Querungshilfen*
    • (Aus-)Baumaßnahmen zur Realisierung von
       Radschnell-/-direktverbindungen (in kommunaler Baulast)
    • (Aus-)Bau von Fußwegen im Zuge von o.g. Verbindungen
    • Errichtung von Fahrradstraßen
    • Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Raum/auf öffentlichen Gelände, u.a. an
       Mobilitätsstationen, B+R-Anlagen, Fahrradgaragen/-stationen
    • Investitionen für innovative Modellprojekte inkl. wissenschaftlicher Begleitung
    • Planungsleistungen, z. B. für Machbarkeitsstudien
                                                                                          Fotos: Hessen Mobil

    *) bei Baulastträgerschaft des Antragstellers

                                                    32
Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen

Neues Förderprodukt Nahmobilität

  Förderfähige nicht investive Maßnahmen
                                                                                 www.mobileshessen2020.de
    • Planungen und Konzepte
         • Fuß- und Radwegenetzanalysen und –planungen für Nahmobilität
            nicht förderfähig: Finanzierung von Verkehrsentwicklungsplänen (VEP)
         • Beratungsleistungen für Mobilitätsmanagement an Schulen und öffentlichen
            Einrichtungen
         • Machbarkeitsstudien für Modellprojekte zur Nahmobilität
         • Nahmobilitäts-Checks (im Rahmen der Arbeitsgruppe Nahmobilität [AGNH])
         • Fuß- und Radverkehrskonzepte für (nicht kommerzielle)
            Großveranstaltungen
    • Öffentlichkeitsarbeit
         nach Empfehlungen der Geschäftsstelle der AGNH
          • Materialien zur Information und Kommunikation
          • für Teilnehmende unentgeltliche Veranstaltungen und Aktionen
          nicht förderfähig:
          • Personalausgaben
          • Veranstaltungen mit Werbecharakter für einzelne Unternehmen

                                                 33
Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen

Neues Förderprodukt Nahmobilität

  Umfang und Höhe der Förderung
                                                                                   www.mobileshessen2020.de
   • Förderung nach §48 Finanzausgleichsgesetz (FAG) und RiLi
   • i. d. R. 70% +/- 10% (in Abhängigkeit der finanziellen Leistungsfähigkeit)
   • erforderlicher Grunderwerb (ohne Gewinn-/Einnahmenerwartung) zuwendungsfähig
   • Grundsatz der Wirtschaftlich- und Sparsamkeit ist zu berücksichtigen (vgl. GVFG)
   • Standards: aktuelle technische Regelwerke/Standards sind zu berücksichtigen
   • zusätzliche Förderung aus anderen hessischen Förderprogrammen ist
       ausgeschlossen
   • Kumulation mit Förderung des Bundes oder EU ist zulässig, keine Doppelförderung
   nicht förderfähig:
   • Anteile Dritter
   • Geh-/Radwege in Baulast des Landes/Bundes
   • i.d.R. Anlagen der Straßenbeleuchtung
   • Umsatzsteuerbeträge bei Vorsteuerabzugsberechtigung
   • Verwaltungs-/Baunebenkosten
   • Ausgaben für Unterhaltung und Instandhaltung
   • Nachträge

                                                  34
Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen

Neues Förderprodukt Nahmobilität

  Antragseinreichung, Bagatellgrenzen, Dringlichkeitsbewertung,
                                                                                       www.mobileshessen2020.de
  Bewilligungszeitraum
    • Antragstellung & Bagatellgrenzen
          • jederzeit bei Hessen Mobil über KC-Hauptsitz (Süd: StO Darmstadt)
          • Bagatellgrenze
               – investive Maßnahmen: ≥ 20.000 €
               – Planungen, Konzepte & Öffentlichkeitsarbeit: ≥ 2.000 €
    • Dringlichkeitsbewertung & Bewilligungszeitraum
          • quartalsweise Bewertung der Dringlichkeit nach Prioritäten (I-IV)
          • Bewilligung möglichst im darauffolgenden Quartal

                                                35
Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen

Neues Förderprodukt Nahmobilität

  Mittelbewirtschaftung, Schlussverwendung, Zweckbindung
                                                                                       www.mobileshessen2020.de
    • Mittelabruf:
          • maximal 4 Jahre lang, danach entfällt Anspruch
    • Schlussverwendungsnachweis
          • entsprechend Vorgaben der VV zu §44 LHO zu erstellen
    • Zweckbindung
          • mindestens aber: 5 Jahre nach Abschlusszahlung
          • investiv: i.d.R. 15 Jahre, bei Radwegbeschilderung 7 Jahre
          • nicht investiv:
               – Planungen und Konzepte: keine
               – Öffentlichkeitsarbeit:
                      » bis Ende der Kampagne/Veranstaltung
                      » bewegliche (Güter [z.B. Messestand])

                                                36
Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen

                         (5)
              Förderung Tempo-30-Zone

                                                 37
Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen

Förderung Zone 30
  Förderzweck
  Mit Einführung eines neuen Fördertatbestandes "Tempo-30-Zonen" stellt das Land
  Hessen ab dem 01.01.2016 erstmals Fördermittel sowohl für Neueinrichtung als
  auch ergänzende punktuelle Maßnahmen in bestehenden Tempo-30-Zonen bereit.
  Dies soll die Sicherheit nichtmotorisierter Verkehrsteilnehmer verbessern und den
  Lärmschutz stärken.
  Die Regelungen zur Förderung verkehrswichtiger innerörtlicher Straßen bleiben
  davon unberührt. An diesen Straßen sind aus straßenverkehrsrechtlichen Gründen
                                                                                        Zeichen 274.1 StVO
  die Regelungen zur Förderung von Tempo-30-Zonen nicht anwendbar (vgl. hierzu
  Zentrales Handbuch Kapitel 4.9.5.4).

  Förderhöhe und –modalitäten
  Zur Begrenzung des Verwaltungsaufwandes ermittelt Hessen Mobil auf Grundlage
  des Antrages eine Fördersumme in Form eines Festbetrages.
  Als pauschale Obergrenze für Straßen, die in die Umgestaltung durch einzelne
  Baumaßnahmen in der Tempo-30-Zone einbezogen sind, werden maximal 50.000 €
  pro km Streckenlänge festgelegt.

  Bagatellgrenze
  Eine Förderung erfolgt, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben 50.000 €
  übersteigen.

                                                38
Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen

Förderung Zone 30
  Förderfähige Maßnahmen
    • Punktuelle Maßnahmen zur Einengung der Fahrbahn auf
       langen, breiten, geraden Straßen (Verkehrsinseln,
       Fahrbahnversätze)
    • Neugestaltung von Einmündungen und Kreuzungen (Radien
       der Fahrbahn ortsgerecht anpassen, Gehwegverbreiterung)
    • Anlage oder Neugestaltung von Fußgängerquerungen zur
       Erhöhung der Sicherheit (barrierefreie Ausgestaltung von
       Querungsstellen, Einengung der Fahrbahn, Aufpflasterung)
    • Bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der
       Schulwegsicherung
    • Ersatz von provisorischen Materialien (Poller, Markierungen,      Foto: Hessen Mobil

       Pflanzkübel) durch bauliche Maßnahmen
    • Anhebung der Aufenthaltsqualität im Bereich von Gehwegen
       (z.B. Radständer, Sitzmöglichkeit, Spielgerät, Wetterschutz,
       etc.)
    • Kosten der StVO-Beschilderung bei Erstaufstellung (nur bei
       Neueinrichtung von Zonen)

                                                39
Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen

                            (6)
                    Förderung E-Mobilität

                                                 40
Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen

Förderung E-Mobilität
   Richtlinien des Landes Hessen zur
   Innovationsförderung
   Mit diesen Richtlinien werden die Möglichkeiten im Rahmen
   des Innovationsfördersystems zusammengefasst, u. a. zur
   Förderung der Elektromobilität.

   Um die Attraktivität der Nutzung von elektrisch betriebenen
   Fahrzeugen – möglichst unter Verwendung von Strom aus
   Erneuerbaren Energiequellen – zu steigern, fördert die           Quelle: HMWEVL
   Hessische Landesregierung Maßnahmen, die durch den
   Nachweis der Praxis- und Alltagstauglichkeit der
   Elektromobilität, die Reduzierung von CO2-Emmissionen,
   die nachhaltige Nutzung von Ressourcen sowie die
   Verbesserung der Lebens- und Umweltbedingungen in
   Städten und deren Umland zum Ziel haben.

   Förderung erfolgt über HessenAgentur

                                                                    Quelle: HMWEVL

                                                 41
Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen

Förderung E-Mobilität
   Gefördert werden bauliche und infrastrukturelle Investitionen in folgenden Bereichen:
     • Vorhaben, die die wissenschaftliche Erarbeitung von grundlegenden Erkenntnissen,
        Strategien und Lösungen beziehungsweise Weiterentwicklung von
        Grundlagenkenntnissen (zum Beispiel inter- und multimodale Verkehrskonzepte)
        verfolgen.
     • Pilot- und Demonstrationsprojekte, die durch planmäßiges Forschen oder kritisches
        Erforschen zur Gewinnung neuer Kenntnisse und Fertigkeiten beitragen mit dem Ziel,
        neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln oder wesentliche
        Verbesserungen bei bestehenden Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen
        herbeizuführen. In erster Linie sollen Projekte, welche die Alltagstauglichkeit der
        Elektromobilität allgemein demonstrieren, gefördert werden.
     • Die Entwicklung, Erprobung und Umsetzung multimodaler Mobilitätskonzepte.
     • Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die dem Einsatz von Technologien oder
        Verfahren dienen beziehungsweise die Möglichkeiten des kommerziellen Einsatzes
        neuer Techniken und Verfahren in beispielhaften und mustergültigen Anlagen unter
        Beweis stellen und Mängel beseitigen (ab 1. Januar 2016).

                                                42
Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen

Förderung E-Mobilität
   Art und Umfang der Förderung
     • Die Zuwendung erfolgt als anteiliger Zuschuss zu den zuwendungsfähigen
         Projektausgaben.
     • Pro Projekt darf die Zuwendung 500.000 Euro nicht überschreiten, die maximale
         Laufzeit ist auf drei Jahre begrenzt. Bei Verbundprojekten ist der Zuschuss auf
         250.000 Euro pro Projektpartner beschränkt.
     • Gefördert werden nur Projekte mit einem Gesamtausgabenvolumen von mindestens
         10.000 Euro. Die nötige Kofinanzierung der Gesamtausgaben sind mit individuellen
         Eigenanteilen zu tragen.

                                    Fotos: Hessen Mobil

                                                          43
Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen

Förderung E-Mobilität
   Beispiele:
     • Deutsche Märchenstraße
               – Verknüpfung von Tourismus und E-Mobilität.
               – Erschließung des hessischen Teils der Märchenstraße mit
                  Ladeinfrastruktur
               – (9 Verleih-Stationen mit 15 E-Autos und 75 Pedelecs).
               – Projekt: 294.000 Euro; Förderung: 146.000 Euro
     • E-Mobilität am Radweg Deutsche Einheit
               – 374 km des 1.110 km langen Radwegs verlaufen durch Hessen.
               – 15 Kommunen planen den Bau von Radstätten.
               – Bundesverkehrsministerium fördert unterschiedliche Varianten:
                  Überdachte Abstellplätze mit und ohne Lademöglichkeit für E-Bikes.
               – Überblick über vorhandene Lade- und Akkuwechselstationen sowie
                  E-Bike-Verleihmöglichkeiten unter: www.radroutenplaner.hessen.de
     • Aufbau von 5 Mobilitätshubs an Umsteigepunkten / Haltestellen in Offenbach
               – Sharing-System für Pedelecs & E-Autos. App als Zahlungsmittel.
               – Projekt: 998.000 Euro; Förderung: 498.000 Euro

                                                44
Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen

          Förderung kommunaler
       Radverkehrsprojekte in Hessen
            durch Bund und EU
             - eine Recherche -

                                                 45
Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen

                       (7)
            Förderung durch das BMUB

                                                 46
Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen

Förderung des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)
  Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen,
  kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der
  Nationalen Klimaschutzinitiative
  (Kommunalrichtlinie)

  Merkblatt Investive Klimaschutzmaßnahmen

  Darin enthalten ist u. a. die Förderung investiver
  Klimaschutzmaßnahmen, insbesondere:
     • Klimaschutz und
     • nachhaltige Mobilität

                                                                               Quelle: BMUB

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Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen

Förderung des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)
  Gefördert werden bauliche und infrastrukturelle Investitionen in folgenden
  Bereichen:
    • Errichtung verkehrsmittelübergreifender Mobilitätsstationen, mit dem Ziel,
        Fußverkehr, Radverkehr, Carsharing und ÖPNV zu vernetzen;
    • Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur durch Einrichtung von
        Wegweisungssystemen für die Alltagsmobilität;
    • Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur durch die Ergänzung
        vorhandener Wegenetze sowie Bau neuer Wege für den Radverkehr
        (Errichtung von Fahrradstraßen, Fahrradschnellwegen, Lückenschluss von
        Radwegen).
    • Gefördert wird auch die LED-Beleuchtung für die geförderten Fahrradwege;
    • Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur durch die Errichtung von
        Radabstellanlagen an Verknüpfungspunkten mit öffentlichen Einrichtungen
        bzw. dem öffentlichen Verkehr sowie auf grundstückszugehörigen
        Außenflächen;
    • projektbegleitende Ingenieurdienstleistungen während des
        Bewilligungszeitraums zur Errichtung und Inbetriebnahme der geförderten
        Mobilitätsstationen und der geförderten Radverkehrsinfrastruktur.

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Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen

Förderung des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)
    Voraussetzung für eine Förderung im Bereich der Radverkehrsinfrastruktur ist, dass
      • mit den investiven Maßnahmen eine Erhöhung des Radverkehrsanteils erzielt wird und somit
      • eine Minderung von Treibhausgasemissionen erfolgt.

•   Im Regelfall erfolgt die Förderung in Höhe von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
    für investive Maßnahmen zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur.

•   maximale Förderquote: 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

•   Bagatellgrenze: Mindestzuwendung in Höhe von 10.000 Euro.

•   Maximale Zuwendung für jeden der oben genannten Bereiche: 350.000 Euro. In einem Kalenderjahr
    kann jeweils ein Antrag pro Bereich gestellt werden.

•   Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel zwei Jahre.

•   Antragsfristen: 01. Januar bis 31. März und 1. Juli bis 30. September

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Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen

                        (8)
             Förderung durch das BMVI

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Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen

Förderung des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
   Richtlinie zur Förderung von nicht investiven Maßnahmen zur Umsetzung des Nationalen
   Radverkehrsplans (NRVP) 2020

   Gefördert werden
     • nicht investive Vorhaben im Bereich des Radverkehrs, die die Umsetzung des NRVP und die
        Koordinierung von Radverkehrsmaßnahmen unterstützen, indem sie
                – einen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse für den Radverkehr in
                   Deutschland leisten (z. B. durch Erprobung und Schaffung geeigneter Angebote für
                   die Menschen im Bereich Radverkehr) und/oder
                – die nachhaltige Mobilität sichern (z. B. durch effektive Verknüpfung des Fahrrads mit
                   anderen Verkehrsmitteln, insbesondere dem ÖPNV).

   Die Vorhaben sollen dabei
     • Ergebnisse bringen, die auf vergleichbare Anwendungsfälle übertragbar sind, d. h. sie müssen
         modellhaft anwendbar sein (keine nur einmalige oder lokale Aktivität), oder
     • neue Erkenntnisse über das bearbeitete Thema liefern.

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Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen

Förderung des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
   Förderquoten:
     • 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für juristische Personen des öffentlichen Rechts
     • bis zu 80% Förderquote bzw. Zuwendungshöchstbetrag von 100.000 Euro/Förderjahr für
        juristische Personen des privaten Rechts für Informations- und Kommunikationskampagnen
     • bis zu 50% Förderquote bzw. Zuwendungshöchstbetrag von 200.000 Euro/Förderjahr für
        juristische Personen des privaten Rechts für technische Innovationen, Forschungs- und
        Entwicklungsvorhaben
            bis zu 70% Förderquote bei klein- und mittelständischen Unternehmen
   Antragsfrist und Projektstart:
     • finaler Einreichtermin 15.03. im gleichen Jahr des Projektbeginns
     • realistischer Projektstarttermin: 2 Monate nach Antragseinreichung
   Projektbeispiel:
     • Fahrradmobilität in großen Gewerbe- und Industriestandorten – das Beispiel des
        Frankfurter Flughafens (Projektpartner: ADFC)
        Die Verbesserung der Situation für Radfahrende in Gewerbe- und Industriestandorten soll
        beispielhaft am Flughafen Frankfurt erarbeitet und erprobt werden. Kernaspekte sind ein
        Kommunikationskonzept 2.0, pedelec-taugliche Infrastruktur und die Bewältigung der „letzten
        Meile“

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Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen

                           (9)
                  Förderung durch die
                 Europäische Union (EU)

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Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen

Förderung durch die Europäische Union (EU) - INTERREG
  Ziel der Kohäsionspolitik der EU: Abbau von Unterschieden zwischen den Regionen Europas
  hinsichtlich des Standes der Entwicklung, des Wachstums und der Lebensqualität.

  Für die Förderperiode 2014-2020 Konzentration auf Unterstützung der Ziele der Strategie Europa
  2020 für ein innovatives, nachhaltiges und integratives Wachstum in Europa.

  Programme zur europäischen Territorialen Zusammenarbeit (ETZ) – besser bekannt als INTERREG
  – sind daran ausgerichtet.

  Thematischen Schwerpunkte (in der EU-Förderperiode 2014-2020): Innovation, Forschung und
  Entwicklung, Umweltschutz, Ressourceneffizienz, Verkehr und Mobilität.

  Die INTERREG-Programme sind Teil der Struktur- und Investitionspolitik der Europäischen Union
  und werden aus Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) finanziert.

  Hessen beteiligte sich im Rahmen der Bund-Länder-Zusammenarbeit an den Verhandlungen über
  die Gestaltung der INTERREG-Programme und begleitet die Umsetzung der Programme im Rahmen
  des Deutschen Ausschusses Interreg VB Nordwesteuropa und des Deutschen Ausschusses
  Interreg Europe.

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Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen

Förderung durch die Europäische Union (EU) - INTERREG
  Projektbeteiligte
  Die Projekte des Interreg-Europe werden immer gemeinsam mit europäischen Projektpartnern
  (mindestens 3) durchgeführt:
    • Nationale, regionale oder lokale Behörden
    • Einrichtungen des öffentlichen Rechts, z.B. Agenturen für Regionalentwicklung,
        Wirtschaftsfördergesellschaften, Hochschulen
    • Private Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht

  Beispiele:
    • Radschnellwege-Projekt des Regionalverbandes Frankfurt Rhein-Main GatewayGardens
       (Projektpartner ADFC)
    • EU-Förderprojekt CHIPS („Cycle Highways Innovation for Smarter People Transport and
       Spatial Planning“)
         Im Zuge des EU-Förderprojekts CHIPS („Cycle Highways Innovation for Smarter People
         Transport and Spatial Planning“) und des nationalen Förderprojektes NRVP Fahrradmobilität
         in großen Gewerbe- und Industriestandorten am Beispiel des Flughafens Frankfurt)
         erarbeitet der Regionalverband wesentliche Grundlagen für die Radschnellverbindung von
         der Frankfurter Innenstadt zum neu entstehenden Gewerbeviertel Gateway Gardens am
         Flughafen sowie zum Flughafen selbst. Das Projekt läuft von 2016 bis 2019.

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Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen

Förderung durch die Europäische Union (EU) - ELER
  Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums (ELER) unterstützt
  die Entwicklung auf regionaler und lokaler Ebene.

  Ziele für Hessen:
    • touristische Infrastrukturen und Marketingstrategien weiterentwickeln sowie regionale
         Kooperationen stärken
    • Modelle zum Erhalt und der Entwicklung einer bedarfsgerechten Versorgungsinfrastruktur
         entwickeln und umsetzen

  Beispiel für eine ELER-Förderung in Hessen: Hessischer Radfernweg Fulda-Radweg R1
    • Bau- und Ausbau mit Mitteln der VIF
    • Marketing und teilweise Ausstattung mit ELER – Mitteln

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Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen

                                         Ein Fazit

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Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen

Fazit
   Die Fördermöglichkeiten/“-töpfe“ sind seit der Einführung des GVFG 1971 umfangreicher geworden.

   Die Förderregularien der einzelnen Fördergeber sind unterschiedlich und teilweise sehr umfangreich.
   Wünschenswert wären ggf. pragmatischere, vereinfachende Ansätze.

   Land, Bund und EU unterstützen Kommunen und Gebietskörperschaften in vielfältigster Weise „in
   Sachen“ Radverkehr.

   Der Aus- und Neubau von Radverkehrsanlagen in Hessen stärkt den Tourismus und trägt in
   Ballungsräumen durch die Veränderung des „Modal Splits“ zur Entlastung von Straßen bei.

   Durch die Sicherung des Fortbestands der Landesförderung auch über das Jahr 2019 hinaus
   ermöglicht man in Zeiten „klammer Kassen“ vielen Kommunen und Gebietskörperschaften nicht nur
   den Erhalt, sondern auch den Aus- und Neubau von (Rad-)Wegeinfrastruktur.

   Zusätzlich investiert das Land als Baulastträger in den Radwegebau an Bundes- und Landesstraßen.

                        Und was ist Ihr Fazit ?
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Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen

           Wenn Sie uns Ihre aktuellen
       Radwegeprojekte noch nicht vorgestellt
      haben, dann nehmen Sie Kontakt mit uns
                       auf.

                      Wir unterstützen Sie gerne!

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Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen

Quellen

  Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der
  Gemeinden (GVFG „alt“)

  Gesetz zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (EntflechtG)

  Zentrales Handbuch Hessen Mobil Kapitel 4.9 unter www.mobil.hessen.de

  Planungsunterlagen Ing.-Büro Dorn

  www.mobileshessen2020.de

  www.nationaler-radverkehrsplan.de

  www. landesplanung.hessen.de

  www.wirtschaft.hessen.de

  www.region-frankfurt.de/Radschnellwege

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Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen

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Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen

Kontakt

                 Hessen Mobil
                 Straßen- und Verkehrsmanagement
                 Wiesbaden
Organisations-   Verkehrsinfrastrukturförderung
einheit

Adresse          Welfenstraße 3a
                 65189 Wiesbaden

Referent/in      Dipl.-Ing. Heiko Krebs

                 Teamleitung Standort Wiesbaden
Kontakt          Tel.: 0611/765-3755
                 Fax: 0611/765-1
                 E-Mail: heiko.krebs@mobil.hessen.de

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