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Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung
von kommunalen Radverkehrsprojekten
durch das Land Hessen
ADFC-Forum
Dipl.-Ing. Heiko Krebs
KC Verkehrsinfrastrukturförderung
Bad Homburg v.d.H., 25. November 2017
1Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen
Überblick
(1) Verkehrsinfrastrukturförderung (VIF) in Hessen
(2) Förderung von Radwegen in der VIF
(3) Beispiele zur Förderung von Radwegen
(4) Neues Förderprodukt Nahmobilität
(5) Förderung „Zone 30“
(6) Förderung E-Mobilität
(7) Förderung durch das BMUB
(8) Förderung durch das BMVI
(9) Förderung durch die Europäische Union
2Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen
(1)
Verkehrsinfrastrukturförderung
3Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen
Inhalt
Allgemeines
Zuständigkeiten
Rechtsgrundlagen
Voraussetzungen zur Förderung
Förderwürdige Maßnahmen
Verfahren
Künftige Förderung
4Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen
Allgemeines
Finanzierung
Bezuschussung aus Landes- und Bundesmitteln
Zuwendungen erhalten
Kommunen und kommunale Verbände sowie
öffentliche und private Verkehrsunternehmen und deren Zusammenschlüsse, soweit sie
Aufgaben des öffentlichen Personennahverkehrs erfüllen
Maßnahmenbereiche
Kommunaler Straßenbau (KSB)
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
Ziel der Förderung
Aufwertung und Funktionsverbesserung von Verkehrsanlagen
Verbesserung der Verkehrsverhältnisse
5Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen
Zuständigkeit ab 01.01.2012
KompetenzCenter
VerkehrsInfrastrukturFörderung (KC VIF)
KC VIF Nord
mit Teams in
Kassel
Fulda
KC VIF Süd
mit Teams in
Darmstadt
Heppenheim
Wiesbaden
Gelnhausen
Bewilligungsbehörde ist
Hessen Mobil
Straßen- und Verkehrsmanagement
Wiesbaden
Wilhelmstraße 10
65189 Wiesbaden
6Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen
Rechtsgrundlagen
Entflechtungsgesetz (EntflechtG)
§1 und §3 EntflechtG- Finanzhilfen zur Verbesserung der
Verkehrsverhältnisse der Gemeinden
ehemaliges Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)
Finanzausgleichgesetz FAG (nur ÖPNV)
Zentrales Handbuch Hessen Mobil / Verkehrsinfrastrukturförderung (im
Internet !)
usw.
Kein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuwendungen
7Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen
Voraussetzungen zur Förderung
Verbesserung der Verkehrsverhältnisse
Dringlichkeitsprüfung auf Leitziele und Schwerpunkte des Landes
Förderkatalog
Mobilität für alle – Barrierefreiheit
Förderquote abhängig von finanzieller Leistungsfähigkeit des Zuwendungsempfängers
(Neu-)Festlegung der Förderquote jedes Jahr durch den InterMinisteriellerAusschuss (IMA)
Optionale weitere Zuwendungen durch Finanzausgleichgesetz (FAG)
8Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen
Förderwürdige Maßnahmen
Kommunaler Straßenbau (KSB)
Bau oder Ausbau von Hauptverkehrsstraßen
Brücken
Anlagen für Fußgänger- und Radverkehr
Öffentlicher Personen Nahverkehr (ÖPNV)
Bahnhöfe
Zentrale Omnibus Bahnhöfe (ZOB)
Straßenbahnstrecken
Park & Ride, Bike & Ride, Kiss & Ride
Zuwendungsempfänger
KSB
Gebietskörperschaften wie z.B. Stadt Dieburg,
Gemeinde Messel, Landkreis Darmstadt-
Dieburg
ÖPNV
Gebietskörperschaften (siehe KSB) und
Verkehrsgesellschaften , z.B. DB, VGF, MTV
mbH oder Heag Mobilo
9Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen
Verfahren
Programmaufnahme/ Beratung
Anmeldung zur Programmaufnahme mittels Anmeldeformular 31.03. im Jahr vor dem gepl.
Baubeginn
Prüfung der Förderwürdigkeit
Dringlichkeitsbewertung
Antrag
Antragseinreichung 30.09. im Jahr vor dem gepl. Baubeginn
Bautechnische Prüfung nach Genehmigung des finanzierbaren Bauprogramm VIF
Prüfung der zuwendungsfähigen Kosten
ggf. Vorort-Kontrolle
Pressearbeit
Bescheid an Zuwendungsempfänger
Foto: Hessen Mobil
Vergabeverfahren - Baubeginn
Bewirtschaftung
Auszahlung/Mittelabruf der Förderung
Verwendungsprüfung
Prüfung des Verwendungsnachweises und Schlussauszahlung
ggf. Vorort-Kontrolle
10Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen
Künftige Förderung
Bund und Länder haben sich bis zum Jahr 2019 auf eine gleichbleibende, jährliche Förderung von
1,335 Mrd. € geeinigt.
An die Stelle der Bundesregelung soll von 2020 an das Hessische Mobilitätsfördergesetz treten.
Hessen ersetzt damit die Mittel des Bundes aus eigener Tasche und richtet die Förderung
kommunaler Verkehrsvorhaben auf nachhaltige Mobilität aus. Schon von 2019 an wird das Land die
Fördermittel auf mindestens 100 Mio. Euro aufstocken. Vorgesehen sind die Mittel unter anderem für
… Rad- und Fußwege, die Modernisierung von Bahnhöfen und Bushaltestellen … . Die seit 2014
praktizierte hälftige Aufteilung auf Öffentlichen Personennahverkehr und Straßenbau wird erstmals
gesetzlich fixiert. …
Einen Schwerpunkt des Entwurfs bilden deshalb die Elektromobilität und …
Im kommunalen Straßenbau wird das Gesetz die bestehenden Fördermöglichkeiten für den Ausbau
von Straßen, die Neuanlage oder Verbesserung von Radwegen sowie für den Fußverkehr erweitern.
Insbesondere um die Parksituation in den Innenstädten und dicht bebauten Ortskernen zu entlasten,
ist deshalb die Förderung moderner Mobilitätsangebote wie Carsharing- oder Leihfahrradstationen
vorgesehen.
(Quelle: Pressestelle Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und
Landesentwicklung, 15.11.2017)
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Neues Förderprodukt Nahmobilität seit August 2017, mit jährlich zusätzlichen 5,5 Mill. €
Neuer Fördertatbestand: Tempo 30-Zone, eingeführt zum 01.01.2016
11Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen
(2)
Förderung von
Radwegen in der VIF
12Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen
Arten von Radwegen
Es werden grundsätzlich zwei Arten von Radwegen
unterschieden:
selbständig geführte Radwege, alle Radwege
bzw. gemeinsamen Geh- und Radwege, die nicht
im Zuge/entlang von Straßen verlaufen
verkehrsbegleitende Radwege, gemeinsame
Führung mit dem motorisierten Verkehr
Fotos: Hessen Mobil
13Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen
Voraussetzungen zur Förderung von Radwegen
Planungen und Konzeptionen für Radwege müssen
gemäß den einschlägigen Regelwerken (RASt 06
[innerorts], RAL [außerorts]), Normen und
Erkenntnissen gemäß dem Stand der Technik
ausgeführt werden.
Neubauten, Aus- und Umbau sowie Erweiterungen von
Radwegen sind lediglich förderfähig, wenn eine
Verbesserung der bestehenden Verkehrsverhältnisse
eintritt.
Der Förderkatalog der VIF liefert eine Übersicht der
förderfähigen Maßnahmen von Radwegen. Kap. 4.9.5.9
Handbuch Hessen Mobil
14Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen
Förderwürdige Maßnahmen
Radweg (befestigte Fahrbahnbreite)
Die förderfähig anzuerkennende lichte Breite von Fahrradwegen richtet sich in Hessen nach
den „Grundsätzen für den Bau von Radverkehrsanlagen in Hessen“ und
dem Förderkatalog Hessen Mobil.
Der Flächenanspruch und dessen Förderfähigkeit ist von
der Örtlichkeit (innerorts /außerorts) und
dem Verkehrsraum (gemeinsamer Geh- und Radweg/ einseitig oder beidseitiger Radweg/
Zweirichtungsradweg) der Radverkehrsanlage abhängig.
Förderfähig ist grundsätzlich eine befestigte Breite von bis zu 2,50 m. Bei hessischen
Fernradwegen kann die förderfähige Breite bis zu 3,00 m betragen.
15Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen
Förderwürdige Maßnahmen
wegweisende Beschilderung
Die Wegweisung für den Radverkehr führt diesen auf
sichere und verkehrsgünstige Routen.
Sie stellt für den Radverkehr ein eigenständiges
„Verkehrsleitsystem“ dar und optimiert so die
Sicherheit und Leichtigkeit des Radverkehrs.
Generell ist bei der Wegweisung das „Merkblatt zur
Quelle: www.bbg-bau.de
wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr“
(FGSV) zu beachten.
Von zentraler Stelle wird geprüft, ob die geplante
Beschilderung den Kriterien des Landes entspricht.
16Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen
Förderwürdige Maßnahmen
Radabstellanlagen/ Überdachungen (Bike & Ride)
Förderfähig sind Radabstellanlagen an Bahnhöfen und Haltestellen des ÖPNV. Sie müssen überdacht
ausgeführt werden.
Im Bereich Kommunaler Straßenbau können Radabstellanlagen grundsätzlich an Rastplätzen für
Radrouten, in Zusammenhang mit dem Neu- oder Ausbau von Straßen sowie zur flächenhaften
Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur gefördert werden.
Fotos: Hessen Mobil
17Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen
Investitionen in den Radwegebau 2002-2017 in Hessen
Förderung kommunale
Radwege an Radwege an
in Mio € Radverkehrsinfrastruktur
Bundesstraßen Landesstraßen
GVFG - FAG (Bewilligungen)
IST 2002 10,0 4,7 2,9
IST 2003 14,2 7,0 3,1
IST 2004 3,1 7,6 1,1
IST 2005 10,7 6,4 2,0
IST 2006 11,1 4,2 2,4
IST 2007 6,6 10,9 1,9
IST 2008 12,8 8,3 2,5
IST 2009 12,6 16,5 3,8
IST 2010 11,8 12,9 4,0
IST 2011 7,5 8,5 1,2
IST 2012 8,0 9,0 3,3
IST 2013 8,7 6,6 1,3
IST 2014 8,3 6,5 1,7
IST 2015 7,0 7,9 3,1
IST 2016 8,2 7,1 3,3
SOLL 2017 10,0
Summe 150,6 124,1 37,6
Durchschnitt 9,4 7,8 2,4
Quelle: HMWEVL
18Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen
Investitionen in den Radwegebau bis 2022 in Hessen
Mobiles Hessen 2020 ist ein Projekt des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und
Landesentwicklung (www.mobileshessen2020.de).
Im Schnitt stehen 4.000.000 €/Jahr für insgesamt 60 neu zu bauende Radwege an Landstraßen bis
2022 zur Verfügung (i.R. der „Sanierungsoffensive“)
2017 wurden/werden 4 Mio. Euro in Hessen speziell für kommunale Nahmobilitätsprojekte
ausgegeben/bereit gestellt. 2018 steigt dieses Budget auf 5.5 Mio. Euro.
über 8 Mio. Euro werden in Hessen für kommunale Rad- und Fußwege ausgegeben. 2017 wurden
erstmals alle Anträge genehmigt.
19Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen
(3)
Beispiele
1. Limesradweg
2. Ölhafenbrücke
3. Opelsteg
20Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen
1. Limesradweg – „strampelnd auf den Spuren der Römer“
818 km langer Radweg zwischen Rhein und Donau.
„Limes“ seit 2005 Weltkulturerbe der UNESCO
Radweg orientiert sich dabei am Limes-Verlauf
(römischer Grenzwall)
Der Limesradweg durchläuft 4 Bundesländer:
• Rheinland-Pfalz
• Hessen
• Baden-Württemberg
• Bayern
von den insgesamt 818 km befinden sich 221 km in
Hessen
Antragsteller:
• Wetteraukreis Foto: Hessen Mobil
• Butzbach
• Echzell
21Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen
1. Limesradweg – „strampelnd auf den Spuren der Römer“
Quelle: http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Karte_Limes-Radweg.png
22Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen
1. Limesradweg – „strampelnd auf den Spuren der Römer“
Planung
• Betroffene Kommunen der Baumaßnahme in Hessen sind Butzbach, Münzenberg, Langgöns,
Linden, Pohlheim, Lich, Hungen und Rockenberg. Federführender Antragsteller der Fördermittel
und Zuwendungsempfänger für acht Bauabschnitte ist die Kommune Butzbach. Weitere
Antragsteller sind mittlerweile Echzell und der Wetteraukreis mit jeweils einem Bauabschnitt.
• Die Gesamtlänge des Limesradweg im Bereich der Stadt Butzbach beläuft sich auf 68 km. Davon
sind ca. 23 km Ausbaulänge.
• Der Aufbau der Fahrbahn (gemäß RStO 12) ist/wird überwiegend in Asphaltbauweise geschehen.
Die Fahrbahnbreite beträgt überwiegend 3,00 m mit zusätzlich je 0,50 m Banketten.
• Die (Haupt-)Maßnahme im Einzugsbereich Butzbachs wird in 8 Bauabschnitten realisiert. Davon
• sind 6 Bauabschnitte mit Zuwendungsbescheid bereits fertig gebaut
• wurde für einen Bauabschnitt ein Zuwendungsbescheid erteilt. Er befindet sich (wie
der Bauabschnitt in Echzell und dem Wetteraukreis) im Bau.
• wurde für einen Bauabschnitt ein vorläufiger Bescheid erteilt. Er soll 2018 begonnen
werden.
• Insgesamt wurden der Stadt Butzbach weitere sechs Baumaßnahmen für die Herstellung von
Querverbindungen bewilligt.
23Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen
1. Limesradweg – „strampelnd auf den Spuren der Römer“
Kosten
• Die Gesamtkosten aller 8 Bauabschnitte im Bereich Butzbach
inklusive der Bauabschnitte in Echzell und dem Wetteraukreis
betragen ca. 6,6 Mio. €
• Die Zuwendungen der Bauabschnitte 1 bis 7 im Bereich
Butzbach betragen ca. 4,365 Mio. €
• Der Bauabschnitt 8 im Bereich Butzbach ist noch in Prüfung.
Fotos: Hessen Mobil
24Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen
2. Neubau Fuß- und Radwegebrücke Ölhafen mit Anschluss an R3
Die Geh- und Radwegbrücke über den Ölhafen in Raunheim entstand im Zuge des Ausbaus des
linksmainischen Radwegs.
Der Fernradweg R3 wechselte östlich des Stadtgebiets von Raunheim auf die Nordseite des Mains.
Durch die Beseitigung der Unterbrechung mittels Bau der Brücke über die Hafeneinfahrt des
Ölhafens Raunheim konnte der Weg ungehindert nach Westen Richtung Rüsselsheim und weiter
nach Mainz angebunden werden.
Quelle: Ingenieurbüro Hans Dorn
25Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen
2. Neubau Fuß- und Radwegebrücke Ölhafen mit Anschluss an R3
Zuwendungsempfänger der Ölhafenbrücke ist die Stadt Raunheim
Durch den Neubau entsteht ein durchgängiger und attraktiver Radweg, der die bestehenden
Fernradwege R3 und R6 verbindet.
Zur Überbrückung des Ölhafens wurde eine Stahlbrücke mit angegliederter Rampenanlage
vorgesehen. Diese Rampenanlage muss einen Höhenunterschied von 8,00 m überbrücken. Hierfür
wurde im Süden eine 130,00 m lange Rampenanlage und im Norden ein kreisförmiges Rondell
angeordnet.
Das Bauwerk wurde mobilitätsgerecht mit einer Steigung/Längsneigung von 6% ausgeführt.
Landessieger 2013 im hessenweiten Wettbewerb „Zusammengebaut – Leben mit Wasser“
Quelle: http://www.competitionline.com
Quelle: http://www.dre-gewinnt.de
26Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen
2. Neubau Fuß- und Radwegebrücke Ölhafen mit Anschluss an R3
Planung
• Die Gesamtlänge der Maßnahme für den ZE beträgt ca.
1,135 km.
• Die Ölhafenbrücke erstreckt sich über eine Spannweite
von 70 m.
• Die Fuß- und Radfahrer werden auf einer Breite von
3,00 m geführt.
Kosten
Fotos: Hessen Mobil
• Die Gesamtkosten betragen 4.6 Mio. €
• Die Zuwendungen betragen ca. 2.7 Mio. €
27Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen
3. Opelsteg
Veranlassung
Der Radweges R 3 "Dammgasse" bis "Am Gaenswert"
wurde als Lückenschluss der Regionalparkroute Rhein-
Main gebaut.
Antragsteller
Die Stadt Rüsselsheim beantragte die Förderung im
Auftrag der interkommunalen Kooperation der Städte
Rüsselsheim, Raunheim und Kelsterbach, die in dem
Regionalpark Südwest GmbH zusammengefasst sind.
Foto: Hessen Mobil
Kosten
• Die Gesamtkosten betragen 2,5 Mio. €
• Die Zuwendungen betragen ca. 1,5 Mio. €
28Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen
3. Opelsteg
Planung
• Der vorgesehene Lückenschluss von 1,95 km beginnt an der Nordwestecke des Opelwerkes und
führt zunächst 967 m im Mainvorland zwischen Main und Opelwerk und erreicht dann den 443 m
langen Opelsteg.
• Vom östlichen Ende des Steges führt der neu geschaffene Radweg 540 m weiter durch das
Mainvorland, bis er am Landungsplatz an den bestehenden R 3 anschließt.
• Die Ausführung erfolgt in Asphalt in einer Breite von 2,50 m mit anschließenden 0,50 m breiten
Sicherheitsabständen.
• Im Bereich des Werksgeländes der Adam Opel AG in
Rüsselsheim wird der Radverkehrsweg wasserseitig in Form
eines Steges, der sich landseitig auf Spundwände bzw.
wasserseitig auf Dalben und eingerammten Stützen auflagert,
geführt.
Foto: Hessen Mobil
29Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen
(4)
Neues Förderprodukt
Nahmobilität
30Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen
Neues Förderprodukt Nahmobilität
Leitziel
www.mobileshessen2020.de
Leitziel ist die Stärkung der Nahmobilität zu Fuß und mit dem Rad im Sinne der
Gleichberechtigung aller Verkehrsteilnehmer.
Zweck
Zweck der Förderung sind einzelne Projekte, die geeignet sind,
• sicheren Fuß- und Radverkehr zu gewährleisten,
• die selbstständige Mobilität von Kindern und Jugendlichen zu stärken,
• die Teilhabe an Mobilität für mobilitätseingeschränkte Personen zu
erhöhen,
• motorisierten Individualverkehr auf den Rad- und Fußverkehr zu
verlagern.
Fördervolumen
• geplant 5,5 Mio. € pro Jahr
• für Investitions- und Planungskosten
Einführung RiLi Nahmobilität
• rückwirkend zum 01.01.2017 gültig
• eingeführt per Durchführungserlass vom 29.08.2017.
31Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen
Neues Förderprodukt Nahmobilität
Förderfähige investive Maßnahmen
www.mobileshessen2020.de
• (Aus-)Bau von straßenbegleitenden, selbstständige/kombinierte Fuß-, Rad- bzw. Rad-/Gehwege
• im Zuge der o.g. Verkehrswege (Aus-)Bau von Brücken und Durchlässen
• Wegweisung/ergänzende Infrastruktur zur Beschilderung von Radrouten
• Barrierefreie Gestaltung von Verkehrsanlagen
• Knotenpunktaus-/umbauten im Zuge von Fußgänger- und Fahrradrouten inkl. Lichtsignalanlagen
(LSA)*
• (Aus-)Bau von Querungshilfen*
• (Aus-)Baumaßnahmen zur Realisierung von
Radschnell-/-direktverbindungen (in kommunaler Baulast)
• (Aus-)Bau von Fußwegen im Zuge von o.g. Verbindungen
• Errichtung von Fahrradstraßen
• Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Raum/auf öffentlichen Gelände, u.a. an
Mobilitätsstationen, B+R-Anlagen, Fahrradgaragen/-stationen
• Investitionen für innovative Modellprojekte inkl. wissenschaftlicher Begleitung
• Planungsleistungen, z. B. für Machbarkeitsstudien
Fotos: Hessen Mobil
*) bei Baulastträgerschaft des Antragstellers
32Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen
Neues Förderprodukt Nahmobilität
Förderfähige nicht investive Maßnahmen
www.mobileshessen2020.de
• Planungen und Konzepte
• Fuß- und Radwegenetzanalysen und –planungen für Nahmobilität
nicht förderfähig: Finanzierung von Verkehrsentwicklungsplänen (VEP)
• Beratungsleistungen für Mobilitätsmanagement an Schulen und öffentlichen
Einrichtungen
• Machbarkeitsstudien für Modellprojekte zur Nahmobilität
• Nahmobilitäts-Checks (im Rahmen der Arbeitsgruppe Nahmobilität [AGNH])
• Fuß- und Radverkehrskonzepte für (nicht kommerzielle)
Großveranstaltungen
• Öffentlichkeitsarbeit
nach Empfehlungen der Geschäftsstelle der AGNH
• Materialien zur Information und Kommunikation
• für Teilnehmende unentgeltliche Veranstaltungen und Aktionen
nicht förderfähig:
• Personalausgaben
• Veranstaltungen mit Werbecharakter für einzelne Unternehmen
33Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen
Neues Förderprodukt Nahmobilität
Umfang und Höhe der Förderung
www.mobileshessen2020.de
• Förderung nach §48 Finanzausgleichsgesetz (FAG) und RiLi
• i. d. R. 70% +/- 10% (in Abhängigkeit der finanziellen Leistungsfähigkeit)
• erforderlicher Grunderwerb (ohne Gewinn-/Einnahmenerwartung) zuwendungsfähig
• Grundsatz der Wirtschaftlich- und Sparsamkeit ist zu berücksichtigen (vgl. GVFG)
• Standards: aktuelle technische Regelwerke/Standards sind zu berücksichtigen
• zusätzliche Förderung aus anderen hessischen Förderprogrammen ist
ausgeschlossen
• Kumulation mit Förderung des Bundes oder EU ist zulässig, keine Doppelförderung
nicht förderfähig:
• Anteile Dritter
• Geh-/Radwege in Baulast des Landes/Bundes
• i.d.R. Anlagen der Straßenbeleuchtung
• Umsatzsteuerbeträge bei Vorsteuerabzugsberechtigung
• Verwaltungs-/Baunebenkosten
• Ausgaben für Unterhaltung und Instandhaltung
• Nachträge
34Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen
Neues Förderprodukt Nahmobilität
Antragseinreichung, Bagatellgrenzen, Dringlichkeitsbewertung,
www.mobileshessen2020.de
Bewilligungszeitraum
• Antragstellung & Bagatellgrenzen
• jederzeit bei Hessen Mobil über KC-Hauptsitz (Süd: StO Darmstadt)
• Bagatellgrenze
– investive Maßnahmen: ≥ 20.000 €
– Planungen, Konzepte & Öffentlichkeitsarbeit: ≥ 2.000 €
• Dringlichkeitsbewertung & Bewilligungszeitraum
• quartalsweise Bewertung der Dringlichkeit nach Prioritäten (I-IV)
• Bewilligung möglichst im darauffolgenden Quartal
35Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen
Neues Förderprodukt Nahmobilität
Mittelbewirtschaftung, Schlussverwendung, Zweckbindung
www.mobileshessen2020.de
• Mittelabruf:
• maximal 4 Jahre lang, danach entfällt Anspruch
• Schlussverwendungsnachweis
• entsprechend Vorgaben der VV zu §44 LHO zu erstellen
• Zweckbindung
• mindestens aber: 5 Jahre nach Abschlusszahlung
• investiv: i.d.R. 15 Jahre, bei Radwegbeschilderung 7 Jahre
• nicht investiv:
– Planungen und Konzepte: keine
– Öffentlichkeitsarbeit:
» bis Ende der Kampagne/Veranstaltung
» bewegliche (Güter [z.B. Messestand])
36Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen
(5)
Förderung Tempo-30-Zone
37Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen
Förderung Zone 30
Förderzweck
Mit Einführung eines neuen Fördertatbestandes "Tempo-30-Zonen" stellt das Land
Hessen ab dem 01.01.2016 erstmals Fördermittel sowohl für Neueinrichtung als
auch ergänzende punktuelle Maßnahmen in bestehenden Tempo-30-Zonen bereit.
Dies soll die Sicherheit nichtmotorisierter Verkehrsteilnehmer verbessern und den
Lärmschutz stärken.
Die Regelungen zur Förderung verkehrswichtiger innerörtlicher Straßen bleiben
davon unberührt. An diesen Straßen sind aus straßenverkehrsrechtlichen Gründen
Zeichen 274.1 StVO
die Regelungen zur Förderung von Tempo-30-Zonen nicht anwendbar (vgl. hierzu
Zentrales Handbuch Kapitel 4.9.5.4).
Förderhöhe und –modalitäten
Zur Begrenzung des Verwaltungsaufwandes ermittelt Hessen Mobil auf Grundlage
des Antrages eine Fördersumme in Form eines Festbetrages.
Als pauschale Obergrenze für Straßen, die in die Umgestaltung durch einzelne
Baumaßnahmen in der Tempo-30-Zone einbezogen sind, werden maximal 50.000 €
pro km Streckenlänge festgelegt.
Bagatellgrenze
Eine Förderung erfolgt, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben 50.000 €
übersteigen.
38Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen
Förderung Zone 30
Förderfähige Maßnahmen
• Punktuelle Maßnahmen zur Einengung der Fahrbahn auf
langen, breiten, geraden Straßen (Verkehrsinseln,
Fahrbahnversätze)
• Neugestaltung von Einmündungen und Kreuzungen (Radien
der Fahrbahn ortsgerecht anpassen, Gehwegverbreiterung)
• Anlage oder Neugestaltung von Fußgängerquerungen zur
Erhöhung der Sicherheit (barrierefreie Ausgestaltung von
Querungsstellen, Einengung der Fahrbahn, Aufpflasterung)
• Bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der
Schulwegsicherung
• Ersatz von provisorischen Materialien (Poller, Markierungen, Foto: Hessen Mobil
Pflanzkübel) durch bauliche Maßnahmen
• Anhebung der Aufenthaltsqualität im Bereich von Gehwegen
(z.B. Radständer, Sitzmöglichkeit, Spielgerät, Wetterschutz,
etc.)
• Kosten der StVO-Beschilderung bei Erstaufstellung (nur bei
Neueinrichtung von Zonen)
39Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen
(6)
Förderung E-Mobilität
40Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen
Förderung E-Mobilität
Richtlinien des Landes Hessen zur
Innovationsförderung
Mit diesen Richtlinien werden die Möglichkeiten im Rahmen
des Innovationsfördersystems zusammengefasst, u. a. zur
Förderung der Elektromobilität.
Um die Attraktivität der Nutzung von elektrisch betriebenen
Fahrzeugen – möglichst unter Verwendung von Strom aus
Erneuerbaren Energiequellen – zu steigern, fördert die Quelle: HMWEVL
Hessische Landesregierung Maßnahmen, die durch den
Nachweis der Praxis- und Alltagstauglichkeit der
Elektromobilität, die Reduzierung von CO2-Emmissionen,
die nachhaltige Nutzung von Ressourcen sowie die
Verbesserung der Lebens- und Umweltbedingungen in
Städten und deren Umland zum Ziel haben.
Förderung erfolgt über HessenAgentur
Quelle: HMWEVL
41Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen
Förderung E-Mobilität
Gefördert werden bauliche und infrastrukturelle Investitionen in folgenden Bereichen:
• Vorhaben, die die wissenschaftliche Erarbeitung von grundlegenden Erkenntnissen,
Strategien und Lösungen beziehungsweise Weiterentwicklung von
Grundlagenkenntnissen (zum Beispiel inter- und multimodale Verkehrskonzepte)
verfolgen.
• Pilot- und Demonstrationsprojekte, die durch planmäßiges Forschen oder kritisches
Erforschen zur Gewinnung neuer Kenntnisse und Fertigkeiten beitragen mit dem Ziel,
neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln oder wesentliche
Verbesserungen bei bestehenden Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen
herbeizuführen. In erster Linie sollen Projekte, welche die Alltagstauglichkeit der
Elektromobilität allgemein demonstrieren, gefördert werden.
• Die Entwicklung, Erprobung und Umsetzung multimodaler Mobilitätskonzepte.
• Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die dem Einsatz von Technologien oder
Verfahren dienen beziehungsweise die Möglichkeiten des kommerziellen Einsatzes
neuer Techniken und Verfahren in beispielhaften und mustergültigen Anlagen unter
Beweis stellen und Mängel beseitigen (ab 1. Januar 2016).
42Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen
Förderung E-Mobilität
Art und Umfang der Förderung
• Die Zuwendung erfolgt als anteiliger Zuschuss zu den zuwendungsfähigen
Projektausgaben.
• Pro Projekt darf die Zuwendung 500.000 Euro nicht überschreiten, die maximale
Laufzeit ist auf drei Jahre begrenzt. Bei Verbundprojekten ist der Zuschuss auf
250.000 Euro pro Projektpartner beschränkt.
• Gefördert werden nur Projekte mit einem Gesamtausgabenvolumen von mindestens
10.000 Euro. Die nötige Kofinanzierung der Gesamtausgaben sind mit individuellen
Eigenanteilen zu tragen.
Fotos: Hessen Mobil
43Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen
Förderung E-Mobilität
Beispiele:
• Deutsche Märchenstraße
– Verknüpfung von Tourismus und E-Mobilität.
– Erschließung des hessischen Teils der Märchenstraße mit
Ladeinfrastruktur
– (9 Verleih-Stationen mit 15 E-Autos und 75 Pedelecs).
– Projekt: 294.000 Euro; Förderung: 146.000 Euro
• E-Mobilität am Radweg Deutsche Einheit
– 374 km des 1.110 km langen Radwegs verlaufen durch Hessen.
– 15 Kommunen planen den Bau von Radstätten.
– Bundesverkehrsministerium fördert unterschiedliche Varianten:
Überdachte Abstellplätze mit und ohne Lademöglichkeit für E-Bikes.
– Überblick über vorhandene Lade- und Akkuwechselstationen sowie
E-Bike-Verleihmöglichkeiten unter: www.radroutenplaner.hessen.de
• Aufbau von 5 Mobilitätshubs an Umsteigepunkten / Haltestellen in Offenbach
– Sharing-System für Pedelecs & E-Autos. App als Zahlungsmittel.
– Projekt: 998.000 Euro; Förderung: 498.000 Euro
44Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen
Förderung kommunaler
Radverkehrsprojekte in Hessen
durch Bund und EU
- eine Recherche -
45Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen
(7)
Förderung durch das BMUB
46Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen
Förderung des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)
Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen,
kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der
Nationalen Klimaschutzinitiative
(Kommunalrichtlinie)
Merkblatt Investive Klimaschutzmaßnahmen
Darin enthalten ist u. a. die Förderung investiver
Klimaschutzmaßnahmen, insbesondere:
• Klimaschutz und
• nachhaltige Mobilität
Quelle: BMUB
47Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen
Förderung des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)
Gefördert werden bauliche und infrastrukturelle Investitionen in folgenden
Bereichen:
• Errichtung verkehrsmittelübergreifender Mobilitätsstationen, mit dem Ziel,
Fußverkehr, Radverkehr, Carsharing und ÖPNV zu vernetzen;
• Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur durch Einrichtung von
Wegweisungssystemen für die Alltagsmobilität;
• Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur durch die Ergänzung
vorhandener Wegenetze sowie Bau neuer Wege für den Radverkehr
(Errichtung von Fahrradstraßen, Fahrradschnellwegen, Lückenschluss von
Radwegen).
• Gefördert wird auch die LED-Beleuchtung für die geförderten Fahrradwege;
• Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur durch die Errichtung von
Radabstellanlagen an Verknüpfungspunkten mit öffentlichen Einrichtungen
bzw. dem öffentlichen Verkehr sowie auf grundstückszugehörigen
Außenflächen;
• projektbegleitende Ingenieurdienstleistungen während des
Bewilligungszeitraums zur Errichtung und Inbetriebnahme der geförderten
Mobilitätsstationen und der geförderten Radverkehrsinfrastruktur.
48Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen
Förderung des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)
Voraussetzung für eine Förderung im Bereich der Radverkehrsinfrastruktur ist, dass
• mit den investiven Maßnahmen eine Erhöhung des Radverkehrsanteils erzielt wird und somit
• eine Minderung von Treibhausgasemissionen erfolgt.
• Im Regelfall erfolgt die Förderung in Höhe von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
für investive Maßnahmen zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur.
• maximale Förderquote: 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
• Bagatellgrenze: Mindestzuwendung in Höhe von 10.000 Euro.
• Maximale Zuwendung für jeden der oben genannten Bereiche: 350.000 Euro. In einem Kalenderjahr
kann jeweils ein Antrag pro Bereich gestellt werden.
• Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel zwei Jahre.
• Antragsfristen: 01. Januar bis 31. März und 1. Juli bis 30. September
49Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen
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Förderung durch das BMVI
50Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen
Förderung des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
Richtlinie zur Förderung von nicht investiven Maßnahmen zur Umsetzung des Nationalen
Radverkehrsplans (NRVP) 2020
Gefördert werden
• nicht investive Vorhaben im Bereich des Radverkehrs, die die Umsetzung des NRVP und die
Koordinierung von Radverkehrsmaßnahmen unterstützen, indem sie
– einen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse für den Radverkehr in
Deutschland leisten (z. B. durch Erprobung und Schaffung geeigneter Angebote für
die Menschen im Bereich Radverkehr) und/oder
– die nachhaltige Mobilität sichern (z. B. durch effektive Verknüpfung des Fahrrads mit
anderen Verkehrsmitteln, insbesondere dem ÖPNV).
Die Vorhaben sollen dabei
• Ergebnisse bringen, die auf vergleichbare Anwendungsfälle übertragbar sind, d. h. sie müssen
modellhaft anwendbar sein (keine nur einmalige oder lokale Aktivität), oder
• neue Erkenntnisse über das bearbeitete Thema liefern.
51Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen
Förderung des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
Förderquoten:
• 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für juristische Personen des öffentlichen Rechts
• bis zu 80% Förderquote bzw. Zuwendungshöchstbetrag von 100.000 Euro/Förderjahr für
juristische Personen des privaten Rechts für Informations- und Kommunikationskampagnen
• bis zu 50% Förderquote bzw. Zuwendungshöchstbetrag von 200.000 Euro/Förderjahr für
juristische Personen des privaten Rechts für technische Innovationen, Forschungs- und
Entwicklungsvorhaben
bis zu 70% Förderquote bei klein- und mittelständischen Unternehmen
Antragsfrist und Projektstart:
• finaler Einreichtermin 15.03. im gleichen Jahr des Projektbeginns
• realistischer Projektstarttermin: 2 Monate nach Antragseinreichung
Projektbeispiel:
• Fahrradmobilität in großen Gewerbe- und Industriestandorten – das Beispiel des
Frankfurter Flughafens (Projektpartner: ADFC)
Die Verbesserung der Situation für Radfahrende in Gewerbe- und Industriestandorten soll
beispielhaft am Flughafen Frankfurt erarbeitet und erprobt werden. Kernaspekte sind ein
Kommunikationskonzept 2.0, pedelec-taugliche Infrastruktur und die Bewältigung der „letzten
Meile“
52Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen
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Förderung durch die
Europäische Union (EU)
53Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen
Förderung durch die Europäische Union (EU) - INTERREG
Ziel der Kohäsionspolitik der EU: Abbau von Unterschieden zwischen den Regionen Europas
hinsichtlich des Standes der Entwicklung, des Wachstums und der Lebensqualität.
Für die Förderperiode 2014-2020 Konzentration auf Unterstützung der Ziele der Strategie Europa
2020 für ein innovatives, nachhaltiges und integratives Wachstum in Europa.
Programme zur europäischen Territorialen Zusammenarbeit (ETZ) – besser bekannt als INTERREG
– sind daran ausgerichtet.
Thematischen Schwerpunkte (in der EU-Förderperiode 2014-2020): Innovation, Forschung und
Entwicklung, Umweltschutz, Ressourceneffizienz, Verkehr und Mobilität.
Die INTERREG-Programme sind Teil der Struktur- und Investitionspolitik der Europäischen Union
und werden aus Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) finanziert.
Hessen beteiligte sich im Rahmen der Bund-Länder-Zusammenarbeit an den Verhandlungen über
die Gestaltung der INTERREG-Programme und begleitet die Umsetzung der Programme im Rahmen
des Deutschen Ausschusses Interreg VB Nordwesteuropa und des Deutschen Ausschusses
Interreg Europe.
54Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen
Förderung durch die Europäische Union (EU) - INTERREG
Projektbeteiligte
Die Projekte des Interreg-Europe werden immer gemeinsam mit europäischen Projektpartnern
(mindestens 3) durchgeführt:
• Nationale, regionale oder lokale Behörden
• Einrichtungen des öffentlichen Rechts, z.B. Agenturen für Regionalentwicklung,
Wirtschaftsfördergesellschaften, Hochschulen
• Private Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht
Beispiele:
• Radschnellwege-Projekt des Regionalverbandes Frankfurt Rhein-Main GatewayGardens
(Projektpartner ADFC)
• EU-Förderprojekt CHIPS („Cycle Highways Innovation for Smarter People Transport and
Spatial Planning“)
Im Zuge des EU-Förderprojekts CHIPS („Cycle Highways Innovation for Smarter People
Transport and Spatial Planning“) und des nationalen Förderprojektes NRVP Fahrradmobilität
in großen Gewerbe- und Industriestandorten am Beispiel des Flughafens Frankfurt)
erarbeitet der Regionalverband wesentliche Grundlagen für die Radschnellverbindung von
der Frankfurter Innenstadt zum neu entstehenden Gewerbeviertel Gateway Gardens am
Flughafen sowie zum Flughafen selbst. Das Projekt läuft von 2016 bis 2019.
55Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen
Förderung durch die Europäische Union (EU) - ELER
Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums (ELER) unterstützt
die Entwicklung auf regionaler und lokaler Ebene.
Ziele für Hessen:
• touristische Infrastrukturen und Marketingstrategien weiterentwickeln sowie regionale
Kooperationen stärken
• Modelle zum Erhalt und der Entwicklung einer bedarfsgerechten Versorgungsinfrastruktur
entwickeln und umsetzen
Beispiel für eine ELER-Förderung in Hessen: Hessischer Radfernweg Fulda-Radweg R1
• Bau- und Ausbau mit Mitteln der VIF
• Marketing und teilweise Ausstattung mit ELER – Mitteln
56Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen
Ein Fazit
57Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen
Fazit
Die Fördermöglichkeiten/“-töpfe“ sind seit der Einführung des GVFG 1971 umfangreicher geworden.
Die Förderregularien der einzelnen Fördergeber sind unterschiedlich und teilweise sehr umfangreich.
Wünschenswert wären ggf. pragmatischere, vereinfachende Ansätze.
Land, Bund und EU unterstützen Kommunen und Gebietskörperschaften in vielfältigster Weise „in
Sachen“ Radverkehr.
Der Aus- und Neubau von Radverkehrsanlagen in Hessen stärkt den Tourismus und trägt in
Ballungsräumen durch die Veränderung des „Modal Splits“ zur Entlastung von Straßen bei.
Durch die Sicherung des Fortbestands der Landesförderung auch über das Jahr 2019 hinaus
ermöglicht man in Zeiten „klammer Kassen“ vielen Kommunen und Gebietskörperschaften nicht nur
den Erhalt, sondern auch den Aus- und Neubau von (Rad-)Wegeinfrastruktur.
Zusätzlich investiert das Land als Baulastträger in den Radwegebau an Bundes- und Landesstraßen.
Und was ist Ihr Fazit ?
58Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen
Wenn Sie uns Ihre aktuellen
Radwegeprojekte noch nicht vorgestellt
haben, dann nehmen Sie Kontakt mit uns
auf.
Wir unterstützen Sie gerne!
59Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen
Quellen
Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der
Gemeinden (GVFG „alt“)
Gesetz zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (EntflechtG)
Zentrales Handbuch Hessen Mobil Kapitel 4.9 unter www.mobil.hessen.de
Planungsunterlagen Ing.-Büro Dorn
www.mobileshessen2020.de
www.nationaler-radverkehrsplan.de
www. landesplanung.hessen.de
www.wirtschaft.hessen.de
www.region-frankfurt.de/Radschnellwege
60Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen
61Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen
Kontakt
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65189 Wiesbaden
Referent/in Dipl.-Ing. Heiko Krebs
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Kontakt Tel.: 0611/765-3755
Fax: 0611/765-1
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