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Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen ADFC-Forum Dipl.-Ing. Heiko Krebs KC Verkehrsinfrastrukturförderung Bad Homburg v.d.H., 25. November 2017 1
Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen Überblick (1) Verkehrsinfrastrukturförderung (VIF) in Hessen (2) Förderung von Radwegen in der VIF (3) Beispiele zur Förderung von Radwegen (4) Neues Förderprodukt Nahmobilität (5) Förderung „Zone 30“ (6) Förderung E-Mobilität (7) Förderung durch das BMUB (8) Förderung durch das BMVI (9) Förderung durch die Europäische Union 2
Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen (1) Verkehrsinfrastrukturförderung 3
Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen Inhalt Allgemeines Zuständigkeiten Rechtsgrundlagen Voraussetzungen zur Förderung Förderwürdige Maßnahmen Verfahren Künftige Förderung 4
Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen Allgemeines Finanzierung Bezuschussung aus Landes- und Bundesmitteln Zuwendungen erhalten Kommunen und kommunale Verbände sowie öffentliche und private Verkehrsunternehmen und deren Zusammenschlüsse, soweit sie Aufgaben des öffentlichen Personennahverkehrs erfüllen Maßnahmenbereiche Kommunaler Straßenbau (KSB) Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) Ziel der Förderung Aufwertung und Funktionsverbesserung von Verkehrsanlagen Verbesserung der Verkehrsverhältnisse 5
Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen Zuständigkeit ab 01.01.2012 KompetenzCenter VerkehrsInfrastrukturFörderung (KC VIF) KC VIF Nord mit Teams in Kassel Fulda KC VIF Süd mit Teams in Darmstadt Heppenheim Wiesbaden Gelnhausen Bewilligungsbehörde ist Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Wiesbaden Wilhelmstraße 10 65189 Wiesbaden 6
Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen Rechtsgrundlagen Entflechtungsgesetz (EntflechtG) §1 und §3 EntflechtG- Finanzhilfen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden ehemaliges Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) Finanzausgleichgesetz FAG (nur ÖPNV) Zentrales Handbuch Hessen Mobil / Verkehrsinfrastrukturförderung (im Internet !) usw. Kein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuwendungen 7
Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen Voraussetzungen zur Förderung Verbesserung der Verkehrsverhältnisse Dringlichkeitsprüfung auf Leitziele und Schwerpunkte des Landes Förderkatalog Mobilität für alle – Barrierefreiheit Förderquote abhängig von finanzieller Leistungsfähigkeit des Zuwendungsempfängers (Neu-)Festlegung der Förderquote jedes Jahr durch den InterMinisteriellerAusschuss (IMA) Optionale weitere Zuwendungen durch Finanzausgleichgesetz (FAG) 8
Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen Förderwürdige Maßnahmen Kommunaler Straßenbau (KSB) Bau oder Ausbau von Hauptverkehrsstraßen Brücken Anlagen für Fußgänger- und Radverkehr Öffentlicher Personen Nahverkehr (ÖPNV) Bahnhöfe Zentrale Omnibus Bahnhöfe (ZOB) Straßenbahnstrecken Park & Ride, Bike & Ride, Kiss & Ride Zuwendungsempfänger KSB Gebietskörperschaften wie z.B. Stadt Dieburg, Gemeinde Messel, Landkreis Darmstadt- Dieburg ÖPNV Gebietskörperschaften (siehe KSB) und Verkehrsgesellschaften , z.B. DB, VGF, MTV mbH oder Heag Mobilo 9
Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen Verfahren Programmaufnahme/ Beratung Anmeldung zur Programmaufnahme mittels Anmeldeformular 31.03. im Jahr vor dem gepl. Baubeginn Prüfung der Förderwürdigkeit Dringlichkeitsbewertung Antrag Antragseinreichung 30.09. im Jahr vor dem gepl. Baubeginn Bautechnische Prüfung nach Genehmigung des finanzierbaren Bauprogramm VIF Prüfung der zuwendungsfähigen Kosten ggf. Vorort-Kontrolle Pressearbeit Bescheid an Zuwendungsempfänger Foto: Hessen Mobil Vergabeverfahren - Baubeginn Bewirtschaftung Auszahlung/Mittelabruf der Förderung Verwendungsprüfung Prüfung des Verwendungsnachweises und Schlussauszahlung ggf. Vorort-Kontrolle 10
Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen Künftige Förderung Bund und Länder haben sich bis zum Jahr 2019 auf eine gleichbleibende, jährliche Förderung von 1,335 Mrd. € geeinigt. An die Stelle der Bundesregelung soll von 2020 an das Hessische Mobilitätsfördergesetz treten. Hessen ersetzt damit die Mittel des Bundes aus eigener Tasche und richtet die Förderung kommunaler Verkehrsvorhaben auf nachhaltige Mobilität aus. Schon von 2019 an wird das Land die Fördermittel auf mindestens 100 Mio. Euro aufstocken. Vorgesehen sind die Mittel unter anderem für … Rad- und Fußwege, die Modernisierung von Bahnhöfen und Bushaltestellen … . Die seit 2014 praktizierte hälftige Aufteilung auf Öffentlichen Personennahverkehr und Straßenbau wird erstmals gesetzlich fixiert. … Einen Schwerpunkt des Entwurfs bilden deshalb die Elektromobilität und … Im kommunalen Straßenbau wird das Gesetz die bestehenden Fördermöglichkeiten für den Ausbau von Straßen, die Neuanlage oder Verbesserung von Radwegen sowie für den Fußverkehr erweitern. Insbesondere um die Parksituation in den Innenstädten und dicht bebauten Ortskernen zu entlasten, ist deshalb die Förderung moderner Mobilitätsangebote wie Carsharing- oder Leihfahrradstationen vorgesehen. (Quelle: Pressestelle Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung, 15.11.2017) --------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Neues Förderprodukt Nahmobilität seit August 2017, mit jährlich zusätzlichen 5,5 Mill. € Neuer Fördertatbestand: Tempo 30-Zone, eingeführt zum 01.01.2016 11
Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen (2) Förderung von Radwegen in der VIF 12
Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen Arten von Radwegen Es werden grundsätzlich zwei Arten von Radwegen unterschieden: selbständig geführte Radwege, alle Radwege bzw. gemeinsamen Geh- und Radwege, die nicht im Zuge/entlang von Straßen verlaufen verkehrsbegleitende Radwege, gemeinsame Führung mit dem motorisierten Verkehr Fotos: Hessen Mobil 13
Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen Voraussetzungen zur Förderung von Radwegen Planungen und Konzeptionen für Radwege müssen gemäß den einschlägigen Regelwerken (RASt 06 [innerorts], RAL [außerorts]), Normen und Erkenntnissen gemäß dem Stand der Technik ausgeführt werden. Neubauten, Aus- und Umbau sowie Erweiterungen von Radwegen sind lediglich förderfähig, wenn eine Verbesserung der bestehenden Verkehrsverhältnisse eintritt. Der Förderkatalog der VIF liefert eine Übersicht der förderfähigen Maßnahmen von Radwegen. Kap. 4.9.5.9 Handbuch Hessen Mobil 14
Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen Förderwürdige Maßnahmen Radweg (befestigte Fahrbahnbreite) Die förderfähig anzuerkennende lichte Breite von Fahrradwegen richtet sich in Hessen nach den „Grundsätzen für den Bau von Radverkehrsanlagen in Hessen“ und dem Förderkatalog Hessen Mobil. Der Flächenanspruch und dessen Förderfähigkeit ist von der Örtlichkeit (innerorts /außerorts) und dem Verkehrsraum (gemeinsamer Geh- und Radweg/ einseitig oder beidseitiger Radweg/ Zweirichtungsradweg) der Radverkehrsanlage abhängig. Förderfähig ist grundsätzlich eine befestigte Breite von bis zu 2,50 m. Bei hessischen Fernradwegen kann die förderfähige Breite bis zu 3,00 m betragen. 15
Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen Förderwürdige Maßnahmen wegweisende Beschilderung Die Wegweisung für den Radverkehr führt diesen auf sichere und verkehrsgünstige Routen. Sie stellt für den Radverkehr ein eigenständiges „Verkehrsleitsystem“ dar und optimiert so die Sicherheit und Leichtigkeit des Radverkehrs. Generell ist bei der Wegweisung das „Merkblatt zur Quelle: www.bbg-bau.de wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr“ (FGSV) zu beachten. Von zentraler Stelle wird geprüft, ob die geplante Beschilderung den Kriterien des Landes entspricht. 16
Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen Förderwürdige Maßnahmen Radabstellanlagen/ Überdachungen (Bike & Ride) Förderfähig sind Radabstellanlagen an Bahnhöfen und Haltestellen des ÖPNV. Sie müssen überdacht ausgeführt werden. Im Bereich Kommunaler Straßenbau können Radabstellanlagen grundsätzlich an Rastplätzen für Radrouten, in Zusammenhang mit dem Neu- oder Ausbau von Straßen sowie zur flächenhaften Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur gefördert werden. Fotos: Hessen Mobil 17
Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen Investitionen in den Radwegebau 2002-2017 in Hessen Förderung kommunale Radwege an Radwege an in Mio € Radverkehrsinfrastruktur Bundesstraßen Landesstraßen GVFG - FAG (Bewilligungen) IST 2002 10,0 4,7 2,9 IST 2003 14,2 7,0 3,1 IST 2004 3,1 7,6 1,1 IST 2005 10,7 6,4 2,0 IST 2006 11,1 4,2 2,4 IST 2007 6,6 10,9 1,9 IST 2008 12,8 8,3 2,5 IST 2009 12,6 16,5 3,8 IST 2010 11,8 12,9 4,0 IST 2011 7,5 8,5 1,2 IST 2012 8,0 9,0 3,3 IST 2013 8,7 6,6 1,3 IST 2014 8,3 6,5 1,7 IST 2015 7,0 7,9 3,1 IST 2016 8,2 7,1 3,3 SOLL 2017 10,0 Summe 150,6 124,1 37,6 Durchschnitt 9,4 7,8 2,4 Quelle: HMWEVL 18
Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen Investitionen in den Radwegebau bis 2022 in Hessen Mobiles Hessen 2020 ist ein Projekt des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (www.mobileshessen2020.de). Im Schnitt stehen 4.000.000 €/Jahr für insgesamt 60 neu zu bauende Radwege an Landstraßen bis 2022 zur Verfügung (i.R. der „Sanierungsoffensive“) 2017 wurden/werden 4 Mio. Euro in Hessen speziell für kommunale Nahmobilitätsprojekte ausgegeben/bereit gestellt. 2018 steigt dieses Budget auf 5.5 Mio. Euro. über 8 Mio. Euro werden in Hessen für kommunale Rad- und Fußwege ausgegeben. 2017 wurden erstmals alle Anträge genehmigt. 19
Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen (3) Beispiele 1. Limesradweg 2. Ölhafenbrücke 3. Opelsteg 20
Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen 1. Limesradweg – „strampelnd auf den Spuren der Römer“ 818 km langer Radweg zwischen Rhein und Donau. „Limes“ seit 2005 Weltkulturerbe der UNESCO Radweg orientiert sich dabei am Limes-Verlauf (römischer Grenzwall) Der Limesradweg durchläuft 4 Bundesländer: • Rheinland-Pfalz • Hessen • Baden-Württemberg • Bayern von den insgesamt 818 km befinden sich 221 km in Hessen Antragsteller: • Wetteraukreis Foto: Hessen Mobil • Butzbach • Echzell 21
Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen 1. Limesradweg – „strampelnd auf den Spuren der Römer“ Quelle: http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Karte_Limes-Radweg.png 22
Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen 1. Limesradweg – „strampelnd auf den Spuren der Römer“ Planung • Betroffene Kommunen der Baumaßnahme in Hessen sind Butzbach, Münzenberg, Langgöns, Linden, Pohlheim, Lich, Hungen und Rockenberg. Federführender Antragsteller der Fördermittel und Zuwendungsempfänger für acht Bauabschnitte ist die Kommune Butzbach. Weitere Antragsteller sind mittlerweile Echzell und der Wetteraukreis mit jeweils einem Bauabschnitt. • Die Gesamtlänge des Limesradweg im Bereich der Stadt Butzbach beläuft sich auf 68 km. Davon sind ca. 23 km Ausbaulänge. • Der Aufbau der Fahrbahn (gemäß RStO 12) ist/wird überwiegend in Asphaltbauweise geschehen. Die Fahrbahnbreite beträgt überwiegend 3,00 m mit zusätzlich je 0,50 m Banketten. • Die (Haupt-)Maßnahme im Einzugsbereich Butzbachs wird in 8 Bauabschnitten realisiert. Davon • sind 6 Bauabschnitte mit Zuwendungsbescheid bereits fertig gebaut • wurde für einen Bauabschnitt ein Zuwendungsbescheid erteilt. Er befindet sich (wie der Bauabschnitt in Echzell und dem Wetteraukreis) im Bau. • wurde für einen Bauabschnitt ein vorläufiger Bescheid erteilt. Er soll 2018 begonnen werden. • Insgesamt wurden der Stadt Butzbach weitere sechs Baumaßnahmen für die Herstellung von Querverbindungen bewilligt. 23
Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen 1. Limesradweg – „strampelnd auf den Spuren der Römer“ Kosten • Die Gesamtkosten aller 8 Bauabschnitte im Bereich Butzbach inklusive der Bauabschnitte in Echzell und dem Wetteraukreis betragen ca. 6,6 Mio. € • Die Zuwendungen der Bauabschnitte 1 bis 7 im Bereich Butzbach betragen ca. 4,365 Mio. € • Der Bauabschnitt 8 im Bereich Butzbach ist noch in Prüfung. Fotos: Hessen Mobil 24
Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen 2. Neubau Fuß- und Radwegebrücke Ölhafen mit Anschluss an R3 Die Geh- und Radwegbrücke über den Ölhafen in Raunheim entstand im Zuge des Ausbaus des linksmainischen Radwegs. Der Fernradweg R3 wechselte östlich des Stadtgebiets von Raunheim auf die Nordseite des Mains. Durch die Beseitigung der Unterbrechung mittels Bau der Brücke über die Hafeneinfahrt des Ölhafens Raunheim konnte der Weg ungehindert nach Westen Richtung Rüsselsheim und weiter nach Mainz angebunden werden. Quelle: Ingenieurbüro Hans Dorn 25
Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen 2. Neubau Fuß- und Radwegebrücke Ölhafen mit Anschluss an R3 Zuwendungsempfänger der Ölhafenbrücke ist die Stadt Raunheim Durch den Neubau entsteht ein durchgängiger und attraktiver Radweg, der die bestehenden Fernradwege R3 und R6 verbindet. Zur Überbrückung des Ölhafens wurde eine Stahlbrücke mit angegliederter Rampenanlage vorgesehen. Diese Rampenanlage muss einen Höhenunterschied von 8,00 m überbrücken. Hierfür wurde im Süden eine 130,00 m lange Rampenanlage und im Norden ein kreisförmiges Rondell angeordnet. Das Bauwerk wurde mobilitätsgerecht mit einer Steigung/Längsneigung von 6% ausgeführt. Landessieger 2013 im hessenweiten Wettbewerb „Zusammengebaut – Leben mit Wasser“ Quelle: http://www.competitionline.com Quelle: http://www.dre-gewinnt.de 26
Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen 2. Neubau Fuß- und Radwegebrücke Ölhafen mit Anschluss an R3 Planung • Die Gesamtlänge der Maßnahme für den ZE beträgt ca. 1,135 km. • Die Ölhafenbrücke erstreckt sich über eine Spannweite von 70 m. • Die Fuß- und Radfahrer werden auf einer Breite von 3,00 m geführt. Kosten Fotos: Hessen Mobil • Die Gesamtkosten betragen 4.6 Mio. € • Die Zuwendungen betragen ca. 2.7 Mio. € 27
Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen 3. Opelsteg Veranlassung Der Radweges R 3 "Dammgasse" bis "Am Gaenswert" wurde als Lückenschluss der Regionalparkroute Rhein- Main gebaut. Antragsteller Die Stadt Rüsselsheim beantragte die Förderung im Auftrag der interkommunalen Kooperation der Städte Rüsselsheim, Raunheim und Kelsterbach, die in dem Regionalpark Südwest GmbH zusammengefasst sind. Foto: Hessen Mobil Kosten • Die Gesamtkosten betragen 2,5 Mio. € • Die Zuwendungen betragen ca. 1,5 Mio. € 28
Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen 3. Opelsteg Planung • Der vorgesehene Lückenschluss von 1,95 km beginnt an der Nordwestecke des Opelwerkes und führt zunächst 967 m im Mainvorland zwischen Main und Opelwerk und erreicht dann den 443 m langen Opelsteg. • Vom östlichen Ende des Steges führt der neu geschaffene Radweg 540 m weiter durch das Mainvorland, bis er am Landungsplatz an den bestehenden R 3 anschließt. • Die Ausführung erfolgt in Asphalt in einer Breite von 2,50 m mit anschließenden 0,50 m breiten Sicherheitsabständen. • Im Bereich des Werksgeländes der Adam Opel AG in Rüsselsheim wird der Radverkehrsweg wasserseitig in Form eines Steges, der sich landseitig auf Spundwände bzw. wasserseitig auf Dalben und eingerammten Stützen auflagert, geführt. Foto: Hessen Mobil 29
Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen (4) Neues Förderprodukt Nahmobilität 30
Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen Neues Förderprodukt Nahmobilität Leitziel www.mobileshessen2020.de Leitziel ist die Stärkung der Nahmobilität zu Fuß und mit dem Rad im Sinne der Gleichberechtigung aller Verkehrsteilnehmer. Zweck Zweck der Förderung sind einzelne Projekte, die geeignet sind, • sicheren Fuß- und Radverkehr zu gewährleisten, • die selbstständige Mobilität von Kindern und Jugendlichen zu stärken, • die Teilhabe an Mobilität für mobilitätseingeschränkte Personen zu erhöhen, • motorisierten Individualverkehr auf den Rad- und Fußverkehr zu verlagern. Fördervolumen • geplant 5,5 Mio. € pro Jahr • für Investitions- und Planungskosten Einführung RiLi Nahmobilität • rückwirkend zum 01.01.2017 gültig • eingeführt per Durchführungserlass vom 29.08.2017. 31
Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen Neues Förderprodukt Nahmobilität Förderfähige investive Maßnahmen www.mobileshessen2020.de • (Aus-)Bau von straßenbegleitenden, selbstständige/kombinierte Fuß-, Rad- bzw. Rad-/Gehwege • im Zuge der o.g. Verkehrswege (Aus-)Bau von Brücken und Durchlässen • Wegweisung/ergänzende Infrastruktur zur Beschilderung von Radrouten • Barrierefreie Gestaltung von Verkehrsanlagen • Knotenpunktaus-/umbauten im Zuge von Fußgänger- und Fahrradrouten inkl. Lichtsignalanlagen (LSA)* • (Aus-)Bau von Querungshilfen* • (Aus-)Baumaßnahmen zur Realisierung von Radschnell-/-direktverbindungen (in kommunaler Baulast) • (Aus-)Bau von Fußwegen im Zuge von o.g. Verbindungen • Errichtung von Fahrradstraßen • Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Raum/auf öffentlichen Gelände, u.a. an Mobilitätsstationen, B+R-Anlagen, Fahrradgaragen/-stationen • Investitionen für innovative Modellprojekte inkl. wissenschaftlicher Begleitung • Planungsleistungen, z. B. für Machbarkeitsstudien Fotos: Hessen Mobil *) bei Baulastträgerschaft des Antragstellers 32
Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen Neues Förderprodukt Nahmobilität Förderfähige nicht investive Maßnahmen www.mobileshessen2020.de • Planungen und Konzepte • Fuß- und Radwegenetzanalysen und –planungen für Nahmobilität nicht förderfähig: Finanzierung von Verkehrsentwicklungsplänen (VEP) • Beratungsleistungen für Mobilitätsmanagement an Schulen und öffentlichen Einrichtungen • Machbarkeitsstudien für Modellprojekte zur Nahmobilität • Nahmobilitäts-Checks (im Rahmen der Arbeitsgruppe Nahmobilität [AGNH]) • Fuß- und Radverkehrskonzepte für (nicht kommerzielle) Großveranstaltungen • Öffentlichkeitsarbeit nach Empfehlungen der Geschäftsstelle der AGNH • Materialien zur Information und Kommunikation • für Teilnehmende unentgeltliche Veranstaltungen und Aktionen nicht förderfähig: • Personalausgaben • Veranstaltungen mit Werbecharakter für einzelne Unternehmen 33
Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen Neues Förderprodukt Nahmobilität Umfang und Höhe der Förderung www.mobileshessen2020.de • Förderung nach §48 Finanzausgleichsgesetz (FAG) und RiLi • i. d. R. 70% +/- 10% (in Abhängigkeit der finanziellen Leistungsfähigkeit) • erforderlicher Grunderwerb (ohne Gewinn-/Einnahmenerwartung) zuwendungsfähig • Grundsatz der Wirtschaftlich- und Sparsamkeit ist zu berücksichtigen (vgl. GVFG) • Standards: aktuelle technische Regelwerke/Standards sind zu berücksichtigen • zusätzliche Förderung aus anderen hessischen Förderprogrammen ist ausgeschlossen • Kumulation mit Förderung des Bundes oder EU ist zulässig, keine Doppelförderung nicht förderfähig: • Anteile Dritter • Geh-/Radwege in Baulast des Landes/Bundes • i.d.R. Anlagen der Straßenbeleuchtung • Umsatzsteuerbeträge bei Vorsteuerabzugsberechtigung • Verwaltungs-/Baunebenkosten • Ausgaben für Unterhaltung und Instandhaltung • Nachträge 34
Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen Neues Förderprodukt Nahmobilität Antragseinreichung, Bagatellgrenzen, Dringlichkeitsbewertung, www.mobileshessen2020.de Bewilligungszeitraum • Antragstellung & Bagatellgrenzen • jederzeit bei Hessen Mobil über KC-Hauptsitz (Süd: StO Darmstadt) • Bagatellgrenze – investive Maßnahmen: ≥ 20.000 € – Planungen, Konzepte & Öffentlichkeitsarbeit: ≥ 2.000 € • Dringlichkeitsbewertung & Bewilligungszeitraum • quartalsweise Bewertung der Dringlichkeit nach Prioritäten (I-IV) • Bewilligung möglichst im darauffolgenden Quartal 35
Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen Neues Förderprodukt Nahmobilität Mittelbewirtschaftung, Schlussverwendung, Zweckbindung www.mobileshessen2020.de • Mittelabruf: • maximal 4 Jahre lang, danach entfällt Anspruch • Schlussverwendungsnachweis • entsprechend Vorgaben der VV zu §44 LHO zu erstellen • Zweckbindung • mindestens aber: 5 Jahre nach Abschlusszahlung • investiv: i.d.R. 15 Jahre, bei Radwegbeschilderung 7 Jahre • nicht investiv: – Planungen und Konzepte: keine – Öffentlichkeitsarbeit: » bis Ende der Kampagne/Veranstaltung » bewegliche (Güter [z.B. Messestand]) 36
Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen (5) Förderung Tempo-30-Zone 37
Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen Förderung Zone 30 Förderzweck Mit Einführung eines neuen Fördertatbestandes "Tempo-30-Zonen" stellt das Land Hessen ab dem 01.01.2016 erstmals Fördermittel sowohl für Neueinrichtung als auch ergänzende punktuelle Maßnahmen in bestehenden Tempo-30-Zonen bereit. Dies soll die Sicherheit nichtmotorisierter Verkehrsteilnehmer verbessern und den Lärmschutz stärken. Die Regelungen zur Förderung verkehrswichtiger innerörtlicher Straßen bleiben davon unberührt. An diesen Straßen sind aus straßenverkehrsrechtlichen Gründen Zeichen 274.1 StVO die Regelungen zur Förderung von Tempo-30-Zonen nicht anwendbar (vgl. hierzu Zentrales Handbuch Kapitel 4.9.5.4). Förderhöhe und –modalitäten Zur Begrenzung des Verwaltungsaufwandes ermittelt Hessen Mobil auf Grundlage des Antrages eine Fördersumme in Form eines Festbetrages. Als pauschale Obergrenze für Straßen, die in die Umgestaltung durch einzelne Baumaßnahmen in der Tempo-30-Zone einbezogen sind, werden maximal 50.000 € pro km Streckenlänge festgelegt. Bagatellgrenze Eine Förderung erfolgt, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben 50.000 € übersteigen. 38
Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen Förderung Zone 30 Förderfähige Maßnahmen • Punktuelle Maßnahmen zur Einengung der Fahrbahn auf langen, breiten, geraden Straßen (Verkehrsinseln, Fahrbahnversätze) • Neugestaltung von Einmündungen und Kreuzungen (Radien der Fahrbahn ortsgerecht anpassen, Gehwegverbreiterung) • Anlage oder Neugestaltung von Fußgängerquerungen zur Erhöhung der Sicherheit (barrierefreie Ausgestaltung von Querungsstellen, Einengung der Fahrbahn, Aufpflasterung) • Bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Schulwegsicherung • Ersatz von provisorischen Materialien (Poller, Markierungen, Foto: Hessen Mobil Pflanzkübel) durch bauliche Maßnahmen • Anhebung der Aufenthaltsqualität im Bereich von Gehwegen (z.B. Radständer, Sitzmöglichkeit, Spielgerät, Wetterschutz, etc.) • Kosten der StVO-Beschilderung bei Erstaufstellung (nur bei Neueinrichtung von Zonen) 39
Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen (6) Förderung E-Mobilität 40
Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen Förderung E-Mobilität Richtlinien des Landes Hessen zur Innovationsförderung Mit diesen Richtlinien werden die Möglichkeiten im Rahmen des Innovationsfördersystems zusammengefasst, u. a. zur Förderung der Elektromobilität. Um die Attraktivität der Nutzung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen – möglichst unter Verwendung von Strom aus Erneuerbaren Energiequellen – zu steigern, fördert die Quelle: HMWEVL Hessische Landesregierung Maßnahmen, die durch den Nachweis der Praxis- und Alltagstauglichkeit der Elektromobilität, die Reduzierung von CO2-Emmissionen, die nachhaltige Nutzung von Ressourcen sowie die Verbesserung der Lebens- und Umweltbedingungen in Städten und deren Umland zum Ziel haben. Förderung erfolgt über HessenAgentur Quelle: HMWEVL 41
Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen Förderung E-Mobilität Gefördert werden bauliche und infrastrukturelle Investitionen in folgenden Bereichen: • Vorhaben, die die wissenschaftliche Erarbeitung von grundlegenden Erkenntnissen, Strategien und Lösungen beziehungsweise Weiterentwicklung von Grundlagenkenntnissen (zum Beispiel inter- und multimodale Verkehrskonzepte) verfolgen. • Pilot- und Demonstrationsprojekte, die durch planmäßiges Forschen oder kritisches Erforschen zur Gewinnung neuer Kenntnisse und Fertigkeiten beitragen mit dem Ziel, neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln oder wesentliche Verbesserungen bei bestehenden Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen herbeizuführen. In erster Linie sollen Projekte, welche die Alltagstauglichkeit der Elektromobilität allgemein demonstrieren, gefördert werden. • Die Entwicklung, Erprobung und Umsetzung multimodaler Mobilitätskonzepte. • Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die dem Einsatz von Technologien oder Verfahren dienen beziehungsweise die Möglichkeiten des kommerziellen Einsatzes neuer Techniken und Verfahren in beispielhaften und mustergültigen Anlagen unter Beweis stellen und Mängel beseitigen (ab 1. Januar 2016). 42
Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen Förderung E-Mobilität Art und Umfang der Förderung • Die Zuwendung erfolgt als anteiliger Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Projektausgaben. • Pro Projekt darf die Zuwendung 500.000 Euro nicht überschreiten, die maximale Laufzeit ist auf drei Jahre begrenzt. Bei Verbundprojekten ist der Zuschuss auf 250.000 Euro pro Projektpartner beschränkt. • Gefördert werden nur Projekte mit einem Gesamtausgabenvolumen von mindestens 10.000 Euro. Die nötige Kofinanzierung der Gesamtausgaben sind mit individuellen Eigenanteilen zu tragen. Fotos: Hessen Mobil 43
Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen Förderung E-Mobilität Beispiele: • Deutsche Märchenstraße – Verknüpfung von Tourismus und E-Mobilität. – Erschließung des hessischen Teils der Märchenstraße mit Ladeinfrastruktur – (9 Verleih-Stationen mit 15 E-Autos und 75 Pedelecs). – Projekt: 294.000 Euro; Förderung: 146.000 Euro • E-Mobilität am Radweg Deutsche Einheit – 374 km des 1.110 km langen Radwegs verlaufen durch Hessen. – 15 Kommunen planen den Bau von Radstätten. – Bundesverkehrsministerium fördert unterschiedliche Varianten: Überdachte Abstellplätze mit und ohne Lademöglichkeit für E-Bikes. – Überblick über vorhandene Lade- und Akkuwechselstationen sowie E-Bike-Verleihmöglichkeiten unter: www.radroutenplaner.hessen.de • Aufbau von 5 Mobilitätshubs an Umsteigepunkten / Haltestellen in Offenbach – Sharing-System für Pedelecs & E-Autos. App als Zahlungsmittel. – Projekt: 998.000 Euro; Förderung: 498.000 Euro 44
Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen Förderung kommunaler Radverkehrsprojekte in Hessen durch Bund und EU - eine Recherche - 45
Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen (7) Förderung durch das BMUB 46
Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen Förderung des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (Kommunalrichtlinie) Merkblatt Investive Klimaschutzmaßnahmen Darin enthalten ist u. a. die Förderung investiver Klimaschutzmaßnahmen, insbesondere: • Klimaschutz und • nachhaltige Mobilität Quelle: BMUB 47
Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen Förderung des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) Gefördert werden bauliche und infrastrukturelle Investitionen in folgenden Bereichen: • Errichtung verkehrsmittelübergreifender Mobilitätsstationen, mit dem Ziel, Fußverkehr, Radverkehr, Carsharing und ÖPNV zu vernetzen; • Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur durch Einrichtung von Wegweisungssystemen für die Alltagsmobilität; • Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur durch die Ergänzung vorhandener Wegenetze sowie Bau neuer Wege für den Radverkehr (Errichtung von Fahrradstraßen, Fahrradschnellwegen, Lückenschluss von Radwegen). • Gefördert wird auch die LED-Beleuchtung für die geförderten Fahrradwege; • Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur durch die Errichtung von Radabstellanlagen an Verknüpfungspunkten mit öffentlichen Einrichtungen bzw. dem öffentlichen Verkehr sowie auf grundstückszugehörigen Außenflächen; • projektbegleitende Ingenieurdienstleistungen während des Bewilligungszeitraums zur Errichtung und Inbetriebnahme der geförderten Mobilitätsstationen und der geförderten Radverkehrsinfrastruktur. 48
Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen Förderung des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) Voraussetzung für eine Förderung im Bereich der Radverkehrsinfrastruktur ist, dass • mit den investiven Maßnahmen eine Erhöhung des Radverkehrsanteils erzielt wird und somit • eine Minderung von Treibhausgasemissionen erfolgt. • Im Regelfall erfolgt die Förderung in Höhe von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für investive Maßnahmen zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur. • maximale Förderquote: 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben • Bagatellgrenze: Mindestzuwendung in Höhe von 10.000 Euro. • Maximale Zuwendung für jeden der oben genannten Bereiche: 350.000 Euro. In einem Kalenderjahr kann jeweils ein Antrag pro Bereich gestellt werden. • Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel zwei Jahre. • Antragsfristen: 01. Januar bis 31. März und 1. Juli bis 30. September 49
Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen (8) Förderung durch das BMVI 50
Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen Förderung des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) Richtlinie zur Förderung von nicht investiven Maßnahmen zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans (NRVP) 2020 Gefördert werden • nicht investive Vorhaben im Bereich des Radverkehrs, die die Umsetzung des NRVP und die Koordinierung von Radverkehrsmaßnahmen unterstützen, indem sie – einen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse für den Radverkehr in Deutschland leisten (z. B. durch Erprobung und Schaffung geeigneter Angebote für die Menschen im Bereich Radverkehr) und/oder – die nachhaltige Mobilität sichern (z. B. durch effektive Verknüpfung des Fahrrads mit anderen Verkehrsmitteln, insbesondere dem ÖPNV). Die Vorhaben sollen dabei • Ergebnisse bringen, die auf vergleichbare Anwendungsfälle übertragbar sind, d. h. sie müssen modellhaft anwendbar sein (keine nur einmalige oder lokale Aktivität), oder • neue Erkenntnisse über das bearbeitete Thema liefern. 51
Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen Förderung des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) Förderquoten: • 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für juristische Personen des öffentlichen Rechts • bis zu 80% Förderquote bzw. Zuwendungshöchstbetrag von 100.000 Euro/Förderjahr für juristische Personen des privaten Rechts für Informations- und Kommunikationskampagnen • bis zu 50% Förderquote bzw. Zuwendungshöchstbetrag von 200.000 Euro/Förderjahr für juristische Personen des privaten Rechts für technische Innovationen, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben bis zu 70% Förderquote bei klein- und mittelständischen Unternehmen Antragsfrist und Projektstart: • finaler Einreichtermin 15.03. im gleichen Jahr des Projektbeginns • realistischer Projektstarttermin: 2 Monate nach Antragseinreichung Projektbeispiel: • Fahrradmobilität in großen Gewerbe- und Industriestandorten – das Beispiel des Frankfurter Flughafens (Projektpartner: ADFC) Die Verbesserung der Situation für Radfahrende in Gewerbe- und Industriestandorten soll beispielhaft am Flughafen Frankfurt erarbeitet und erprobt werden. Kernaspekte sind ein Kommunikationskonzept 2.0, pedelec-taugliche Infrastruktur und die Bewältigung der „letzten Meile“ 52
Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen (9) Förderung durch die Europäische Union (EU) 53
Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen Förderung durch die Europäische Union (EU) - INTERREG Ziel der Kohäsionspolitik der EU: Abbau von Unterschieden zwischen den Regionen Europas hinsichtlich des Standes der Entwicklung, des Wachstums und der Lebensqualität. Für die Förderperiode 2014-2020 Konzentration auf Unterstützung der Ziele der Strategie Europa 2020 für ein innovatives, nachhaltiges und integratives Wachstum in Europa. Programme zur europäischen Territorialen Zusammenarbeit (ETZ) – besser bekannt als INTERREG – sind daran ausgerichtet. Thematischen Schwerpunkte (in der EU-Förderperiode 2014-2020): Innovation, Forschung und Entwicklung, Umweltschutz, Ressourceneffizienz, Verkehr und Mobilität. Die INTERREG-Programme sind Teil der Struktur- und Investitionspolitik der Europäischen Union und werden aus Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) finanziert. Hessen beteiligte sich im Rahmen der Bund-Länder-Zusammenarbeit an den Verhandlungen über die Gestaltung der INTERREG-Programme und begleitet die Umsetzung der Programme im Rahmen des Deutschen Ausschusses Interreg VB Nordwesteuropa und des Deutschen Ausschusses Interreg Europe. 54
Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen Förderung durch die Europäische Union (EU) - INTERREG Projektbeteiligte Die Projekte des Interreg-Europe werden immer gemeinsam mit europäischen Projektpartnern (mindestens 3) durchgeführt: • Nationale, regionale oder lokale Behörden • Einrichtungen des öffentlichen Rechts, z.B. Agenturen für Regionalentwicklung, Wirtschaftsfördergesellschaften, Hochschulen • Private Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht Beispiele: • Radschnellwege-Projekt des Regionalverbandes Frankfurt Rhein-Main GatewayGardens (Projektpartner ADFC) • EU-Förderprojekt CHIPS („Cycle Highways Innovation for Smarter People Transport and Spatial Planning“) Im Zuge des EU-Förderprojekts CHIPS („Cycle Highways Innovation for Smarter People Transport and Spatial Planning“) und des nationalen Förderprojektes NRVP Fahrradmobilität in großen Gewerbe- und Industriestandorten am Beispiel des Flughafens Frankfurt) erarbeitet der Regionalverband wesentliche Grundlagen für die Radschnellverbindung von der Frankfurter Innenstadt zum neu entstehenden Gewerbeviertel Gateway Gardens am Flughafen sowie zum Flughafen selbst. Das Projekt läuft von 2016 bis 2019. 55
Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen Förderung durch die Europäische Union (EU) - ELER Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums (ELER) unterstützt die Entwicklung auf regionaler und lokaler Ebene. Ziele für Hessen: • touristische Infrastrukturen und Marketingstrategien weiterentwickeln sowie regionale Kooperationen stärken • Modelle zum Erhalt und der Entwicklung einer bedarfsgerechten Versorgungsinfrastruktur entwickeln und umsetzen Beispiel für eine ELER-Förderung in Hessen: Hessischer Radfernweg Fulda-Radweg R1 • Bau- und Ausbau mit Mitteln der VIF • Marketing und teilweise Ausstattung mit ELER – Mitteln 56
Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen Ein Fazit 57
Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen Fazit Die Fördermöglichkeiten/“-töpfe“ sind seit der Einführung des GVFG 1971 umfangreicher geworden. Die Förderregularien der einzelnen Fördergeber sind unterschiedlich und teilweise sehr umfangreich. Wünschenswert wären ggf. pragmatischere, vereinfachende Ansätze. Land, Bund und EU unterstützen Kommunen und Gebietskörperschaften in vielfältigster Weise „in Sachen“ Radverkehr. Der Aus- und Neubau von Radverkehrsanlagen in Hessen stärkt den Tourismus und trägt in Ballungsräumen durch die Veränderung des „Modal Splits“ zur Entlastung von Straßen bei. Durch die Sicherung des Fortbestands der Landesförderung auch über das Jahr 2019 hinaus ermöglicht man in Zeiten „klammer Kassen“ vielen Kommunen und Gebietskörperschaften nicht nur den Erhalt, sondern auch den Aus- und Neubau von (Rad-)Wegeinfrastruktur. Zusätzlich investiert das Land als Baulastträger in den Radwegebau an Bundes- und Landesstraßen. Und was ist Ihr Fazit ? 58
Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen Wenn Sie uns Ihre aktuellen Radwegeprojekte noch nicht vorgestellt haben, dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir unterstützen Sie gerne! 59
Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen Quellen Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (GVFG „alt“) Gesetz zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (EntflechtG) Zentrales Handbuch Hessen Mobil Kapitel 4.9 unter www.mobil.hessen.de Planungsunterlagen Ing.-Büro Dorn www.mobileshessen2020.de www.nationaler-radverkehrsplan.de www. landesplanung.hessen.de www.wirtschaft.hessen.de www.region-frankfurt.de/Radschnellwege 60
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Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung von kommunalen Radverkehrsprojekten durch das Land Hessen Kontakt Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Wiesbaden Organisations- Verkehrsinfrastrukturförderung einheit Adresse Welfenstraße 3a 65189 Wiesbaden Referent/in Dipl.-Ing. Heiko Krebs Teamleitung Standort Wiesbaden Kontakt Tel.: 0611/765-3755 Fax: 0611/765-1 E-Mail: heiko.krebs@mobil.hessen.de 62
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