Qualifizierung während des Bezugs von Kurzarbeitergeld

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Qualifizierung während des Bezugs von
            Kurzarbeitergeld

                   Knorpp 03/09
Fördermöglichkeiten für Bezieher von konjunkturellem oder
saisonalem Kug (vgl. §§ 169 ff SGB III).
• Förderung von gering qualifizierten Arbeitnehmern im Rahmen des
  Bildungsgutscheinverfahrens (§ 77 Abs. 2 SGB III) ohne ESF-Mittel.

• Förderung von mehr als gering qualifizierten Arbeitnehmern unter Einsatz von
  ESF-Mitteln.

     • Als gering qualifiziert gelten Arbeitnehmer, die über einen Berufsabschluss verfügen,
     jedoch auf Grund einer mehr als vier Jahre ausgeübten Beschäftigung in an- oder
     ungelernter Tätigkeit eine entsprechende Beschäftigung voraussichtlich nicht mehr
     ausüben können (Wieder-Ungelernte) oder

         be t e e , d
     • Arbeitnehmer, die
                       e nicht
                           c t übe
                               über e
                                    einen
                                       e Berufsabschluss
                                           e u sabsc uss verfügen,
                                                          e üge , für
                                                                   ü de
                                                                      den nach
                                                                           ac bu
                                                                               bundes-
                                                                                  des
     oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren
     festgelegt ist.

• Darüber hinaus ist die Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen für
  k
  kurzarbeitende
        b it d Arbeitnehmer
                 A b it h       unter
                                  t bestimmten
                                      b ti    t Voraussetzungen
                                                  V       t       möglich
                                                                    ö li h

                                                Knorpp 03/09                                   Seite 1
Förderung von gering qualifizierten
     Arbeitnehmern im Rahmen des
Bildungsgutscheinverfahrens (§ 77 Abs. 2
        SGB III) ohne ESF
                      ESF-Mittel.
                          Mittel.

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Förderung von gering qualifizierten Arbeitnehmern im Rahmen des
                                                 Bildungsgutscheinverfahrens (§ 77 Abs. 2 SGB III) ohne ESF-Mittel.

   • Vermittelt die Maßnahme überwiegendg     allgemein
                                                 g      bildendes Wissen / nicht berufsbezogene g     Inhalte – z.B. Führerschein Kl. B,, Grundkenntnisse
   Englisch?
   • Vermittelt die Maßnahme Wissen, das Bildungszielen entspricht, die üblicherweise an Hochschulen oder ähnlichen Bildungseinrichtungen erreicht
   werden können - z. B. an Fachhochschulen oder Berufsakademien?
   • Ist die Maßnahme ein Anerkennungspraktikum, das der Erlangung der staatlichen Erlaubnis zur Ausübung des Berufes dienen; z. B. bei                     Ja      Keine Förderung
   Rettungsassistenten oder Erzieher?
   • Handelt es sich bei der Qualifizierungsmaßnahme um eine Aufstiegsqualifizierung - z.B. zum „Meister“ oder „Techniker“? (Ausnahme: Fachwirt)
                                                                                                                                                                        möglich
   • Ist der Arbeitgeber
                   g     zur Durchführung g der Schulungg rechtlich verpflichtet
                                                                       p         - z.B. Erste-Hilfe-Kurs für Ersthelfer?
   • Würde die Maßnahme üblicherweise auch ohne KUG - Bezug durchgeführt werden (z.B. Schulung Arbeitsschutz, Schulung über eine neue
   Produktreihe)?
   • Unterliegt der Betrieb einem Tarifvertrag, nach dem bestimmte Qualifizierungen als Arbeitszeit (mit Entgeltanspruch) gewertet werden und zählt die
   beantragte Qualifizierung zu diesen? (Eine Erklärung des Arbeitgebers und des Betriebsrats, dass dies nicht der Fall ist, genügt)

                                                                        Nein
                                                                                                                                             Nein
   V
   Vermittelt
       itt lt die
              di WWeiterbildung
                    it bild     K
                                Kenntnisse
                                    t i    di
                                           die auff d
                                                    dem allgemeinen
                                                         ll    i    A
                                                                    Arbeitsmarkt
                                                                      b it    kt verwertbar
                                                                                       tb sind?
                                                                                            i d?
                                                                       Ja
                                                                                                                                                             Nein
   Findet die Maßnahme ausschließlich in der betriebsspezifischen Arbeitszeit statt?
   Die Maßnahme kann über das Stundenvolumen der Kurzarbeit hinausgehen. Wochenend- oder Abendlehrgänge sind
   damit grundsätzlich nur förderfähig, soweit Abendschichten/Nachtschichten und/oder Dienst am Wochenende
   betriebsüblich sind. Gefördert werden können damit aber auch Schulungen „en Block“, die zeitlich ganz oder teilweise
   außerhalb der Zeiten des Arbeitsausfalls, aber innerhalb der betriebsspezifischen Arbeitszeit liegen.
                    Ja
                                                                                                                                                 Nein
   Ist die Maßnahme nach             Nein     Dann kann eine Förderung über ESF-Mittel geprüft werden oder bei
   AZWV zertifiziert?                         besonderem arbeitsmarktpolitischen Interesse im Einzelfall ggf. eine
                                              Einzelzertifizierung durch die Agentur für Arbeit erfolgen. (Die Maßnahme
                                              muss nach Kostenstruktur und Inhalt den Richtlinien nach AZWV
                                              entsprechen)

                   Ja                                           Ja

Förderung möglich
Gefördert werden die Weiterbildungskosten nach § 79 SGB III über das
Bildungsgutscheinverfahren:
· Lehrgangskosten und Kosten für die Eignungsfeststellung
· Fahrkosten
· Kosten
  K t für fü auswärtige
                  ä ti Unterbringung
                        U t bi        und
                                        dVVerpflegung
                                               fl
· Kosten für die Betreuung von Kindern*
*Beim Personenkreis der Beschäftigten ist die Kinderbetreuung in der Regel
bereits sichergestellt.

                                                                                             Knorpp 03/09                                                                      Seite 3
Förderung von mehr als gering
qualifizierten Arbeitnehmern unter Einsatz
q
              von ESF-Mitteln.

                     Knorpp 03/09            Seite 4
Förderung von mehr als gering qualifizierten Arbeitnehmern unter
                                         Einsatz von ESF-Mitteln.

                                                                                                                         Ja
• Vermittelt die Maßnahme überwiegend allgemein bildendes Wissen / nicht berufsbezogene Inhalte – z.B.    zB                    Keine Förderung möglich
Führerschein Kl. B, Grundkenntnisse Englisch?
• Vermittelt die Maßnahme Wissen, das Bildungszielen entspricht, die üblicherweise an Hochschulen oder ähnlichen
Bildungseinrichtungen erreicht werden können - z. B. an Fachhochschulen oder Berufsakademien?
• Ist die Maßnahme ein Anerkennungspraktikum, das der Erlangung der staatlichen Erlaubnis zur Ausübung des
Berufes dienen; z. B. bei Rettungsassistenten oder Erzieher?
• Handelt es sich bei der Qualifizierungsmaßnahme
                                        g           um eine Aufstiegsqualifizierung
                                                                     g q             g - z.B. zum „Meister“ oder
„Techniker“? (Ausnahme: Fachwirt)
• Ist der Arbeitgeber zur Durchführung der Schulung rechtlich verpflichtet - z.B. Erste-Hilfe-Kurs für Ersthelfer?
• Würde die Maßnahme üblicherweise auch ohne KUG - Bezug durchgeführt werden (z.B. Schulung Arbeitsschutz,
Schulung über eine neue Produktreihe)?
• Unterliegt der Betrieb einem Tarifvertrag, nach dem bestimmte Qualifizierungen als Arbeitszeit (mit Entgeltanspruch)
gewertet werden und zählt die beantragte Qualifizierung zu diesen? (Eine Erklärung des Arbeitgebers und des
Betriebsrats, dass dies nicht der Fall ist, genügt)

                                                            Nein
• Ist bei Maßnahmebeginn zu erwarten, dass die Qualifizierung innerhalb der Bezugsdauer des                              Nein
Kurzarbeitergeldes abgeschlossen werden kann?
• Findet die Maßnahme ausschließlich in der betriebsspezifischen Arbeitszeit statt und überschreitet der
Gesamtumfang der Qualifizierung den Umfang der Kurzarbeit nicht wesentlich. (Wochenend- oder
Abendlehrgänge sind damit grundsätzlich nur förderfähig, soweit Abendschichten/Nachtschichten und/oder
Dienst am Wochenende betriebsüblich sind. Gefördert werden können damit aber auch Schulungen „en
Block“, die zeitlich ganz oder teilweise außerhalb der Zeiten des Arbeitsausfalls, aber innerhalb der
betriebsspezifischen Arbeitszeit liegen.)
                                                             Ja
Handelt es sich bei der Maßnahme um eine „allgemeine“ oder „spezifische“ Maßnahme?

Allgemeine Maßnahme                                               Spezifische Maßnahme
Eine Maßnahme,
      Maßnahme die Inhalte vermittelt,
                               ermittelt die nicht                Eine Maßnahme,
                                                                       Maßnahme die Inhalte vermittelt,
                                                                                                 ermittelt die in
ausschließlich oder in erster Linie den                           erster Linie unmittelbar den gegenwärtigen oder
gegenwärtigen oder zukünftigen Arbeitsplatz des                   zukünftigen Arbeitsplatz des Beschäftigten in
Beschäftigten in dem begünstigten Unternehmen                     dem begünstigten Unternehmen betreffen. Die
betreffen. Es werden Qualifikationen vermittelt,                  vermittelten Qualifikationen sind nicht oder nur in
die in hohem Maß auf andere Unternehmen und                       begrenztem Umfang auf andere Unternehmen
Arbeitsfelder übertragbar sind. Dies ist bei                      oder Arbeitsbereiche übertragbar.
zertifizierten Maßnahmen stets der Fall.

                                    Weitere Prüfung auf der folgenden Seiten
                                                                                Knorpp 03/09                                                         Seite 5
Förderung von mehr als gering qualifizierten Arbeitnehmern unter
                                                                        Einsatz von ESF-Mitteln.

 Handelt
 H   d l es sich
              i h um eine
                      i allgemeine
                          ll    i oderd spezifische
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                                                                                                       H   d lt es sich
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                                                                                                                            i allgemeine
                                                                                                                                ll    i oderd spezifische
                                                                                                                                                  ifi h
 Qualifizierungsmaßnahme die durch einen externen Bildungsträger                                       Qualifizierungsmaßnahme die im eigenen Betrieb mit eigenem
 durchgeführt wird? (Auch Inhouse - Seminare)                                                          Personal durchgeführt wird?
                                                                                                       (Ausbilder gehört dem eigenen Betrieb an)
                                                Ja
                                                                                                                       Ja
   Ist die Maßnahme nach AZWV
                                                                  Ja
   zertifiziert?                                                                                       Förderung möglich
                                               Nein
                                                                                                       Es kann auf Antrag ausschließlich ein Anteil der Personalkosten der
                                   Ist die Zertifizierung der                                          Ausbilder und der Lernmittelkosten gefördert werden – Förderhöhe
                                                                  Ja   Dann kann die
                                   Maßnahme nach AZWV                                                  siehe folgende
                                                                                                                g     Seite. ((Personalkosten: Bruttolohn des Arbeitnehmers
                                                                       Maßnahme erst nach
                                   durch eine fachkundige                                              einschl. Zuschläge ohne Sonderzuwendungen)
              ung / schriftliche

                                                                       der Zertifizierung
                                   Stelle zeitnah durchführbar?                                        Die Ausbilder dürfen für die Zeit der Maßnahme kein Kurzarbeitergeld
                                                                       gefördert werden
                                                                                                       beziehen.
Nachweise erforderlich

                                   oder
                                                                                                       Förderung möglich
Glaubhaftmachu

                                   Gibt es vergleichbare, nach
                                                                       Dann können nur diese           Es kann auf Antrag ausschließlich ein Anteil der Lehrgangskosten
                                   AZWV zertifizierte             Ja
                                                                       „vergleichbaren“                gefördert werden – Förderhöhe siehe folgende Seite.
                                   Maßnahmen, die zeitnah
                                                                       Maßnahmen gefördert
                                   durchführbar wären?
                                                                       werden.                         Förderung möglich
                                               Nein                                                    Es kann auf Antrag ausschließlich ein Anteil der Lehrgangskosten
   Entspricht die Maßnahme den Zielen der Weiterbildungsförderung?                                     gefördert werden. Übersteigen die Kosten die Höhe des
                                                                                               Ja      Bundesdurchschnittskostensatzes des jeweiligen Bildungsziels, so
   (Ziel der neuen ESF-Förderrichtlinie ist die Beschäftigungssicherung
   von Arbeitnehmern, die von vorübergehendem Arbeitsausfall                                           kann nur in Höhe des Bundesdurchschnittskostensatzes anteilig
   betroffen sind.
             sind Durch passgenaue Qualifizierung soll ihre                                            gefördert werden - Förderhöhe siehe folgende
                                                                                                       g                                      g       Seite. Die
   Anpassungsfähigkeit an die Erfordernisse des Arbeitsmarktes                                         verbleibenden Lehrgangskosten trägt der Arbeitgeber.
   gefördert werden.)
      und
   kann nach Dauer und Inhalt eine erfolgreiche berufliche Bildung                                     Die Abrechnung des Kurzarbeitergeldes für die Arbeitnehmer, die an
   erwartet werden?                                                                                    einer aus Mitteln des ESF geförderten Qualifizierungsmaßnahme
                                                                                                       teilnehmen muss
                                                                                                       teilnehmen, m ss in einem gesonderten Leist
                                                                                                                                              Leistungsantrag
                                                                                                                                                      ngsantrag
                                                Nein                                                   vorgenommen werden!
                             Keine Förderung möglich

                                                                                                    Knorpp 03/09                                                          Seite 6
Förderung von mehr als gering qualifizierten Arbeitnehmern unter
                                        Einsatz von ESF-Mitteln.

   Maßnahmeart                          Kleine                                      Mittlere                                Große
                                     Unternehmen1                                Unternehmen2                            Unternehmen3

                       Nicht               Benachteiligte6           Nicht                 Benachteiligte6    Nicht               Benachteiligte6
                       B
                       Benachteiligte
                             ht ili t                                B
                                                                     Benachteiligte
                                                                           ht ili t                           B
                                                                                                              Benachteiligte
                                                                                                                    ht ili t

 Allgemeine            80 %                80 %                      70 %                  80 %               60 %                70 %
 Qualifizierungs-      (60 + 20)           (60 + 20)                 (60 + 10)             (60 + 10 + 10)                         (60 + 10)
 maßnahme4                                 der Zuschlag von 10%
                                           wirkt sich nicht aus

 Spezifische           45 %                55 %                      35 %                  45 %               25 %                35 %
 Qualifizierungs-      (25 + 20)           (25 + 20 + 10)            (25 + 10)             (25 + 10 + 10)                         (25 + 10)
 maßnahme5

1. Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro (Ziff.
1.6.3 ESF-RL) – Die Detailregelung zur Betriebsgröße findet sich im Formular „Selbsterklärung zur Unternehmensgröße“
2. Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von
höchstens 43 Millionen Euro (Ziff. 1.6.4 ESF-RL) – Die Detailregelung zur Betriebsgröße findet sich im Formular „Selbsterklärung zur
Unternehmensgröße“
3 Unternehmen die nicht unter die Ziffern 1 und 2 fallen – Die Detailregelung zur Betriebsgröße findet sich im Formular „Selbsterklärung
3.                                                                                                                       Selbsterklärung zur
Unternehmensgröße“
4. Maßnahme, die Inhalte vermittelt, die nicht ausschließlich oder in erster Linie den gegenwärtigen oder zukünftigen Arbeitsplatz des Beschäftigten
in dem begünstigten Unternehmen betreffen. Es werden Qualifikationen vermittelt, die in hohem Maß auf andere Unternehmen und Arbeitsfelder
übertragbar sind. Dies ist bei zugelassenen Maßnahmen stets der Fall.
5. Maßnahme, die Inhalte vermittelt, die in erster Linie unmittelbar den gegenwärtigen oder zukünftigen Arbeitsplatz des Beschäftigten in dem
begünstigten Unternehmen betreffen. Die vermittelten Qualifikationen sind nicht oder nur in begrenztem Umfang auf andere Unternehmen oder
Arbeitsbereiche übertragbar.
6. Bei den benachteiligten Arbeitnehmern handelt es sich unter anderem um Personen, die
• in den vorangegangenen sechs Monaten keiner regulären bezahlten Beschäftigung nachgegangen sind, oder
• über keinen Abschluss der Sekundarstufe II bzw. keinen Berufsabschluss verfügen (ISCED 3) oder
• die älter als 50 Jahre sind, oder
• als Erwachsene alleine leben und mindestens einer Person unterhaltsverpflichtet sind.
• schwerbehindert sind

                                                                            Knorpp 03/09                                                          Seite 7
Erstattung von
Sozialversicherungsbeiträgen
                  g      g für
  kurzarbeitende Arbeitnehmer

               Knorpp 03/09      Seite 8
Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen für kurzarbeitende
                                     Arbeitnehmer.

                 50%                                                                  100%
Sozialversicherungsbeitragserstattung                                 Sozialversicherungsbeitragserstattung

Dem Arbeitgeber werden auf Antrag 50 Prozent der        Nimmt der Arbeitnehmer in einem Kalendermonat für die Dauer von
von ihm allein zu tragenden Beiträge zur                mindestens 50% seiner Ausfallzeit wegen Kurzarbeit an einer
Sozialversicherung g für die Zeit des Arbeitsausfalls   Qualifizierungsmaßnahme
                                                                      g              teil?
wegen Kurzarbeit in pauschalierter Form erstattet.      (Die Qualifizierung während Kug kann sowohl innerhalb als auch außerhalb der
(Dies gilt für Kurzarbeitergeld nach § 169 bis zum      ausgefallenen Arbeitszeit stattfinden und zählt in beiden Fällen zum Erfüllen
31. Dezember 2010)                                      der geforderten mindestens 50% des Umfangs der Ausfallzeit Kug als

                                                                                                                                                   0% SV-Beitragsserstattung nichtt möglich
Berechnung:                                             Qualifizierungszeit. Zusätzlich können Qualifizierungszeiten, die im              Nein
Entgangenes Bruttoentgelt (wegen Kurzarbeit)            Kalendermonat nicht mehr gebraucht werden um das 50%-Erfordernis zu
x 80%                                                   erfüllen sowohl vor
                                                                          vor- als auch rückübertragen werden
                                                                                                        werden, um auch an diesen
x 19,6%           (Dies entspricht 50% des              Monaten die 100% SV-Erstattung zu bekommen. Dies kann jedoch nicht im
                  pauschalierten SV-Beitrags)           Vorgriff auf eine für die Zukunft beabsichtigte und in einem späteren
= Erstattungsbetrag                                     Kalendermonat liegende Qualifizierungsmaßnahme erfolgen, sondern kann nur
                                                        rückwirkend betrachtet werden.)
                                                                                                  Ja
Achtung!
Es müssen durch den Betrieb getrennte monatliche        Wird die Bildungsmaßnahme aus öffentlichen Mitteln gefördert? oder
Abrechnungslisten für folgende Arbeitnehmerkreise       Liegt die Bildungsmaßnahme nicht im ausschließlichen oder erkennbar               Nein
geführt werden:                                         überwiegenden Interesse des Unternehmens und kann der Arbeitgeber dies
• Arbeitnehmer, die durch den ESF gefördert             anhand eines Qualifizierungsplans nachweisen? (Im ausschließlichen oder
werden (Liste mit „ESF
werden.            ESF“ kennzeichnen)

                                                                                                                                                 100
                                                        erkennbar überwiegenden Interesse des Unternehmens liegen zz.B.
                                                                                                                      B rein
• Arbeitnehmer, die nicht durch den ESF gefördert       betriebsspezifische Maßnahmen, die nur in diesem Betrieb verwertbar sind
werden                                                  oder Maßnahmen zu deren Durchführung der Arbeitgeber gesetzlich
                                                        verpflichtet ist.)
                                                                                                  Ja
Achtung!                                                Dem Arbeitgeber werden auf Antrag 100 Prozent der von ihm allein zu tragenden Beiträge
Es müssen durch den Betrieb getrennte                   zur Sozialversicherung für die Zeit des Arbeitsausfalls wegen Kurzarbeit des jeweiligen
monatliche Abrechnungslisten für folgende               Kalendermonats in pauschalierter Form erstattet. (Dies gilt für Kurzarbeitergeld nach § 169
Arbeitnehmerkreise geführt werden:                      bis zum 31. Dezember 2010)
• Arbeitnehmer, die durch den ESF gefördert             Berechnung:
werden (Liste mit „ESF
werden.            ESF“ kennzeichnen)                   Entgangenes Bruttoentgelt (wegen Kurzarbeit)
• Arbeitnehmer, die nicht durch den ESF gefördert       x 80%
werden                                                  x 39,2%          (Dies entspricht 100% des pauschalierten SV-Beitrags)
                                                        = Erstattungsbetrag

                                                                       Knorpp 03/09                                                          Seite 9
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