FALLSTUDIE ZUR EU-SUSTAINABLE-FINANCE-TAXONOMIE - ANWENDUNG, ERFAHRUNGEN UND EMPFEHLUNGEN - ENBW

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FALLSTUDIE ZUR EU-SUSTAINABLE-FINANCE-TAXONOMIE - ANWENDUNG, ERFAHRUNGEN UND EMPFEHLUNGEN - ENBW
Fallstudie zur EU-Sustainable-
Finance-Taxonomie
Anwendung, Erfahrungen und Empfehlungen
FALLSTUDIE ZUR EU-SUSTAINABLE-FINANCE-TAXONOMIE - ANWENDUNG, ERFAHRUNGEN UND EMPFEHLUNGEN - ENBW
Inhalt

Über diesen Bericht                                                                               3

Vorworte		                                                                                        4

Zusammenfassung                                                                                   6

1        Überblick über die Entwicklung der (Nachhaltigkeits-)Berichterstattung                   7
         1.1   Wichtige Entwicklungen der Vorgaben für die (Nachhaltigkeits-)Berichterstattung
         1.2   Weiterentwicklung der EnBW-Berichterstattung

2        Zielsetzung, Hintergründe und Elemente der EU-Taxonomie-Berichtspflicht                 13
         2.1    Zielsetzung und Hintergründe der EU-Taxonomie
         2.2    Taxonomie-bezogene Berichtspflichten für realwirtschaftliche Unternehmen
         2.3    Definition der Begrifflichkeiten Umsatzerlöse, Capex und Opex

3        Praktische Umsetzung der EU-Taxonomie bei der EnBW                                      20
         3.1   Projektplan und Projektorganisation
         3.2   Bestimmung der Taxonomie-konformen Aktivitäten
         3.3   Herleitung von „ökologisch nachhaltigen“ Umsatzerlösen, Capex und Opex
         3.4   Erkenntnisse aus der erstmaligen Berichterstattung der EU-Taxonomie

4 	Empfehlungen für die Finalisierung der EU-Taxonomie                                          31

Anhang: Wichtige Dokumente                                                                       34

Ansprechpartner*innen / Impressum                                                                35

Inhalt                                                                                                2
FALLSTUDIE ZUR EU-SUSTAINABLE-FINANCE-TAXONOMIE - ANWENDUNG, ERFAHRUNGEN UND EMPFEHLUNGEN - ENBW
Über diesen Bericht

Die Europäische Kommission hat im Zuge ihrer kli-         setzer, Investor*innen, Politik, Zivilgesellschaft etc.).
mapolitischen Positionierung infolge des Pariser          Es wird nicht nur gezeigt, unter welchen Vorausset-
Klimaabkommens im Dezember 2019 den European              zungen eine Umsetzung der EU-Taxonomie-Verord-
Green Deal (europäischer Grüner Deal) vorgestellt.        nung sinnvoll und möglich ist, sondern auch, dass eine
Mit dem Green Deal rief die Kommission das Ziel aus,      ausreichende Vorlaufzeit und die Einbindung interner
bis 2050 in der Europäischen Union die Nettoemissi-       Expert*innen (über den Nachhaltigkeitsbereich hin-
onen von Treibhausgasen auf null zu reduzieren und        aus) erforderlich ist. Darüber hinaus werden Darstel-
damit klimaneutral zu werden. Um die Ausrichtung          lungsmöglichkeiten der Berichterstattung nach Taxo-
und Finanzierung des Green Deal zu unterstützen,          nomie-Vorgaben und Fragestellungen bei Erstellung
sollen Finanzströme in „ökologisch nachhaltige“           der Angaben analysiert. Außerdem wird beleuchtet,
Aktivitäten umgeleitet werden. Hierzu wurde die           wie die EU-Taxonomie vor dem Hintergrund der von
EU-Sustainable-Finance-Taxonomie (im Folgenden:           der EU hiermit verfolgten Ziele inhaltlich und metho-
EU-Taxonomie) entwickelt, ein Klassifizierungssystem      disch sinnvoll weiterentwickelt werden sollte.
zur eindeutigen Definition „ökologisch nachhaltiger“
Geschäftsaktivitäten.                                     Mit der Darstellung der Ergebnisse des Taxono-
                                                          mie-Umsetzungsprojekts möchten EnBW und Deloitte
Die mit der EU-Taxonomie einhergehenden neuen             einen Beitrag zu einer aussagekräftigen Finalisierung
Berichtspflichten sind geeignet, die Aussagekraft         und Auslegung der Taxonomie-bezogenen Berichts-
der nichtfinanziellen Berichterstattung erheblich zu      pflichten leisten. Im Sommer 2020 wurde mit der
erhöhen, indem erstmals eine Verbindung zwischen          Auseinandersetzung mit den geforderten Angaben
finanziellen und nichtfinanziellen Themen hergestellt     auf Grundlage der oben genannten Verordnung und
wird. Sie werden relevant für den Kapitalmarkt zur        des delegierten Rechtsakts begonnen. Ergänzend
Erfüllung eigener Berichtspflichten sein und erfor-       wurden Angaben zum „ökologisch nachhaltigen“
dern eine frühzeitige und intensive Befassung in den      Adjusted EBITDA ermittelt. Die entsprechenden
berichtspflichtigen Unternehmen. Die erstmalige           Angaben wurden in den Lagebericht im Integrierten
Berichtspflicht greift relativ früh nach Verabschiedung   Geschäftsbericht 2020 der EnBW aufgenommen.
der Taxonomie-Verordnung im Juni 2020 ab dem              Der Lagebericht wurde im Rahmen der gesetzlichen
1. Januar 2022. Die erforderlichen Kriterien sind zum     Abschlussprüfung mit hinreichender Sicherheit („rea-
Teil auslegungsbedürftig, einige liegen derzeit noch      sonable assurance“) durch die Ernst & Young GmbH
nicht final vor.                                          Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft.

In dieser Publikation sollen die Vorgaben der             Die Erhebung der relevanten Taxonomie-konformen
EU-Taxonomie im Kontext der Weiterentwicklung der         EnBW-Geschäftsaktivitäten findet in zwei Phasen
Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung aus          statt. Für die erste Phase, die Grundlage dieses
der Perspektive eines berichtenden Unternehmens           Berichts und der Taxonomie-Berichterstattung im
eingeordnet werden. Im Mittelpunkt steht die vor-         Integrierten Geschäftsbericht der EnBW 2020 ist, wur-
zeitige Anwendung der Vorgaben der EU-Taxonomie           den EnBW-Geschäftsaktivitäten aus den Segmenten
und deren Auslegung zur Erstellung der Angaben            Erneuerbare Energien und Netze analysiert. Im zwei-
von „ökologisch nachhaltigen“ Umsatzerlösen, Capex        ten Schritt wird im Jahr 2021 die Taxonomie-Konfor-
und Opex in Anlehnung an die Taxonomie-Verordnung         mität der weiteren Konzernaktivitäten erhoben.
in der Fassung vom 18. Juni 2020 und die techni-
schen Prüfkriterien aus dem Entwurf des delegier-         Mit der Einführung der EU-Taxonomie soll ein wich-
ten Rechtsakts zur Taxonomie-Verordnung vom 20.           tiger Beitrag zur Transparenz bezüglich der von der
November 2020 (vgl. Integrierter Geschäftsbericht         EU beabsichtigten Kapitalallokation zur Erreichung
2020 der EnBW, S. 79 ff.). Bei der Wiedergabe und         einer klimaneutralen Wirtschaft geleistet werden,
Interpretation der Anforderungen an eine Umsetzung        wenn die künftigen delegierten Rechtsakte eindeutige
der EU-Taxonomie wird die Perspektive eines Unter-        und ambitionierte Kriterien enthalten, die nicht nur
nehmens der Realwirtschaft eingenommen (Berichts-         das Ziel einer klimaneutralen Wirtschaft im Jahr 2050
ersteller-Sicht). Das Dokument richtet sich darüber       widerspiegeln, sondern vor allem auch einen Pfad zur
hinaus an alle Stakeholder der Sustainable Finance        Erreichung dieses übergeordneten Ziels vorzeichnen
Community (neben Berichtserstellern auch Standard-        und Anreize für dessen Verfolgung enthalten.

Über diesen Bericht                                                                                              3
FALLSTUDIE ZUR EU-SUSTAINABLE-FINANCE-TAXONOMIE - ANWENDUNG, ERFAHRUNGEN UND EMPFEHLUNGEN - ENBW
Sehr geehrte Damen und Herren,

mit der Verkündung des Green Deal hat die EU-Kom-
mission ein klares Ziel ausgegeben: Europa soll bis
2050 der erste klimaneutrale Kontinent werden.
Dies ist ein zentraler Baustein im Hinblick auf die
Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens. Die
Erreichung der Klimaneutralität und der Pfad dorthin
ist eine der wichtigsten wirtschaftspolitischen Frage-
stellungen, die derzeit von Unternehmen beantwortet
werden müssen.

Als ein wichtiges Instrument wird im EU Action Plan
on Financing Sustainable Growth die Schaffung
eines Klassifizierungssystems für nachhaltige wirt-
schaftliche Aktivitäten – EU-Taxonomie – gefordert.
Denn es braucht, insbesondere für Investoren an den
Finanzmärkten, klare Standards und Instrumente,
um beurteilen zu können, was nachhaltig ist. Den
                                                         Im Sinne unserer nachhaltigen Unternehmensstra-
Taxonomie-Vorgaben folgend sollen nun erstmals
                                                         tegie haben wir uns entschieden, bereits in diesem
Kennzahlen veröffentlicht werden, die finanzielle und
                                                         Jahr, also noch vor der offiziellen Berichtspflicht,
nichtfinanzielle Aspekte der Geschäftsberichterstat-
                                                         unsere integrierte Geschäftsberichterstattung um
tung miteinander verknüpfen. Als Mitglied der TEG
                                                         Teile der künftig verpflichtenden Taxonomie-Anga-
haben wir die Erarbeitung der EU-Taxonomie aktiv
                                                         ben zu erweitern. Wir waren ursprünglich davon
unterstützt.
                                                         ausgegangen, dass bis zur Fertigstellung dieses
                                                         Berichts die wesentlichen Kriterien feststehen wür-
Für die erfolgreiche Umsetzung der Taxonomie ist
                                                         den. Dies ist aktuell noch nicht der Fall. Wir haben
aus unserer Sicht entscheidend, dass bei der Fest-
                                                         uns daher in einem ersten Schritt auf jene Aktivitä-
legung der konkreten Kriterien und Schwellenwerte
                                                         ten beschränkt, deren Einordnung als „ökologisch
darauf geachtet wird, was heute technisch möglich
                                                         nachhaltig“ sehr wahrscheinlich ist. Dies sind die
und wirtschaftlich machbar ist. Maximalforderungen,
                                                         Stromerzeugung aus Wind, PV und Wasserkraft
wie sie aktuell diskutiert werden, sind für den Trans-
                                                         sowie die Stromnetze.
formationsprozess dabei nicht hilfreich.
                                                         Mit dem vorliegenden Bericht möchten wir zur wei-
Als Unternehmen haben wir uns klar positioniert:
                                                         teren praktischen Ausgestaltung der EU-Taxonomie
Wir wollen bis Ende 2035 klimaneutral werden. Jede
                                                         beitragen. Wir sind fest davon überzeugt, dass mit
Investition werden wir dabei an Nachhaltigkeitskri-
                                                         diesem Instrument ein wichtiger Beitrag zur erfolg-
terien messen und so unser zukünftiges Wachstum
                                                         reichen Umsetzung des EU Green Deal geleistet
untrennbar damit verbinden. Wir haben Nachhaltig-
                                                         wird.
keit bereits früh in unserer DNA verankert. Wir gehö-
ren zu den Vorreitern bei der integrierten Geschäfts-
                                                         Mit den besten Grüßen
berichterstattung und engagieren uns seit Jahren in
                                                         Ihr
nationalen wie internationalen Initiativen zum Thema
Klimarisikoberichterstattung und nachhaltige Finan-
zierung.

                                                         Thomas Kusterer
                                                         EnBW-Finanzvorstand

Vorwort                                                                                                        4
FALLSTUDIE ZUR EU-SUSTAINABLE-FINANCE-TAXONOMIE - ANWENDUNG, ERFAHRUNGEN UND EMPFEHLUNGEN - ENBW
Sehr geehrte Damen und Herren,
Nachhaltigkeit bedeutet Zukunftsfähigkeit: Geän-
derte Stakeholder-Erwartungen an die gesellschaft-
liche Rolle von Unternehmen führen dazu, dass
nachhaltige Unternehmen Wettbewerbsvorteile auf
dem Absatz- und dem Personalmarkt erzielen und
durch Innovationen neue Marktchancen ergreifen
bzw. über Lebenszyklen betrachtet Kosten verrin-
gern können. Auf dem Beschaffungsmarkt wird
von Unternehmen zunehmend erwartet, dass sie
Verantwortung für die Beachtung von Umwelt- und
Arbeitsschutz sowie Menschenrechten in der Lie-
ferkette übernehmen. Regulatorische Maßnahmen,
zum Beispiel zur Begrenzung des Klimawandels und
zum Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, werden
sich erheblich auf die Geschäftsmodelle zahlreicher
Unternehmen auswirken. Unternehmen, die diesen
                                                       Die ordnungsgemäße Umsetzung dieser Vorgaben
tiefgreifenden Wandel nicht ausreichend verfolgen,
                                                       erfordert eine intensive Befassung innerhalb der
laufen Gefahr, von ihren Wettbewerbern überholt
                                                       betroffenen Unternehmen: Neben Nachhaltigkeits-
und abgehängt zu werden.
                                                       experten sind vor allem die für die Berichtssysteme
                                                       verantwortlichen Abteilungen (insbesondere Rech-
Vor diesem Hintergrund ist ersichtlich, warum
                                                       nungswesen, Risikomanagement und Controlling)
Nachhaltigkeit mittlerweile auch vom Kapitalmarkt
                                                       frühzeitig einzubeziehen.
nachdrücklich eingefordert wird. Nachhaltigkeit ist
wertrelevant und wirkt sich unmittelbar auf Cash-
                                                       Die vorliegende Fallstudie bietet Ihnen erste wert-
flows, Nutzungsdauern sowie Kapitalkosten aus.
                                                       volle Praxiserfahrungen für eine aussagekräftige,
Vorstände und Investoren benötigen belastbare
                                                       aber auch realistische Umsetzung der neuen Pflich-
Informationen als Grundlage für Investitionsent-
                                                       ten sowie Empfehlungen für deren Finalisierung.
scheidungen. Hier gilt es, aussagekräftige, strate-
gisch relevante Indikatoren verlässlich zu ermitteln
                                                       Mit den besten Grüßen
und ihre Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage
                                                       Ihr
sichtbar zu machen. Risikomanagement-, Berichts-
und Kontrollsysteme sind entsprechend anzu-
passen.

Diese Entwicklungen schlagen sich auch in den
Vorgaben für die externe Berichterstattung nieder.
                                                       WP StB Prof. Dr. Frank Beine
Maßgebliche Entwicklungen waren bislang das
                                                       Managing Partner Deloitte | Audit & Assurance
International Integrated Reporting Framework, die
TCFD-Empfehlungen sowie die Entwicklung der
branchenbezogenen SASB-Standards. Die neuen
Taxonomie-Berichtspflichten über „ökologisch nach-
haltige“ Umsatzerlöse, Capex und Opex sind durch
die erstmals zwingende Verknüpfung von Nachhal-
tigkeit und Finanzberichterstattung geeignet, die
Aussagekraft und Vergleichbarkeit der Berichter-
stattung zu erhöhen. Sie werden relevant für den
Kapitalmarkt sein, als Grundlage für Investitions-
entscheidungen, aber auch zur Erfüllung eigener
Berichtspflichten von Investoren.

Vorwort                                                                                                      5
FALLSTUDIE ZUR EU-SUSTAINABLE-FINANCE-TAXONOMIE - ANWENDUNG, ERFAHRUNGEN UND EMPFEHLUNGEN - ENBW
Zusammenfassung

                  • Unternehmen, die zur nichtfinanziellen Berichter-           einen Hinweis, wie sich ein Unternehmen auf eine
                     stattung (§§ 289b ff., 315b f. HGB) verpflichtet sind,      dekarbonisierte Wirtschaft 2050 einstellt. Für die
                     müssen erstmals gemäß EU-Taxonomie-VO für das               Bewertung der Zukunftsfähigkeit eines Unterneh-
                     Jahr 2021 Angaben zu „ökologisch nachhaltigen“              mens könnte damit insbesondere eine Capex-Be-
                     Umsatzerlösen, Investitionen (Capex) und Betriebs-          trachtung im Vordergrund stehen.
                     aufwendungen (Opex) machen.                              • Die Notwendigkeit der Aufnahme der Berichts-
                  • Die mit der EU-Taxonomie einhergehenden neuen               pflicht für „ökologisch nachhaltige“ Opex sollte
                     Berichtspflichten sind geeignet, die Aussagekraft           begründet oder alternativ gestrichen werden, da
                     und Vergleichbarkeit der nichtfinanziellen Bericht-         der inhaltliche Mehrwert für die Mehrzahl der Sek-
                     erstattung erheblich zu erhöhen. Durch diese                toren bislang nicht klar ersichtlich ist.
                     Berichtspflicht werden erstmals finanzielle und          • Um eine realistische Umsetzung durch Unterneh-
                     nichtfinanzielle Informationen zwingend miteinan-           men zu ermöglichen, sollten, soweit möglich, Stan-
                     der verknüpft.                                              dardreferenzwerte für Lebenszyklusemissionen
                  • Unternehmen sollten für die Umsetzung der Taxo-             vorgesehen werden, statt einer Pflicht zur Analyse
                     nomie-Berichtspflichten ausreichende Zeit ein-              einzelner Anlagen.
                     planen. Gerade die erstmalige Befassung bei der          •T  axonomie-Konformität erfordert u. a., dass keine
                     Bestimmung der Taxonomie-konformen Aktivitäten              erheblichen (nicht: überhaupt keine)) Beeinträchti-
                     sowie die Herleitung der berichtspflichtigen Taxo-          gungen der weiteren EU-Umweltziele gegeben sind.
                     nomie-Kennzahlen (Umsatz, Capex und Opex) für               Im Projekt konnte auf die Einhaltung anspruchsvol-
                     das bereits laufende Berichtsjahr 2021 werden für           ler, geltender nationaler und europäischer Rechts-
                     Unternehmen eine erhebliche Herausforderung                 vorschriften Bezug genommen werden, da an den
                     sein.                                                       Energiesektor hohe Standards im Umweltschutz
                  • Das Projekt zur Umsetzung der Taxonomie umfasst             angelegt werden. Wir gehen davon aus, dass durch
                     eine fachliche und systemseitige Komponente:                Einhaltung dieser Vorgaben erhebliche Beeinträch-
                   (1) Bewertung der ökologischen Nachhaltigkeit von            tigungen der Umweltziele grundsätzlich ausge-
                        Aktivitäten, u. a. die Identifikation relevanter         schlossen werden.
                        Aktivitäten, die Beurteilung von deren Taxono-        •A  nforderungen bezüglich Umweltverträglichkeits-
                        mie-Konformität, Einholung von Nachweisen etc.           prüfungen (UVP) sollten angepasst werden, da
                   (2) Überführung der Nachhaltigkeitsbewertung in              Fälle denkbar sind, in denen zulässigerweise keine
                        Finanzkennzahlen, u. a. die Bestandsaufnahme             UVP stattgefunden hat, aber dennoch nachgewie-
                        von Systemen und Prozessen für die jeweilige             sen werden kann, dass keine erhebliche Beein-
                        interne Datenerhebung der Taxonomie-konfor-              trächtigung der EU-Umweltziele droht.
                        men Kennzahlen je Geschäftsaktivität.                 •D  ie aktuell vorgesehenen Grenzwerte von 100 g
                  • Für das Berichtsjahr 2020 wurden die erforderli-            CO2e/kWh können Fehlanreize setzen, sodass
                     chen Taxonomie-Kennzahlen für die Wirtschafts-              Investitionen in Aktivitäten (z. B. Gaskraftwerke),
                     aktivitäten Wind, Solar/PV, Wasserkraftwerke und            die für den Übergang in eine dekarbonisierte Wirt-
                     Stromnetze erhoben. Zusätzlich wurde noch die               schaft unerlässlich sind, erschwert werden.
                     für die EnBW relevante Kennzahl Adjusted EBITDA          • Eine Einbeziehung von Übergangs- bzw. Transi-
                     ermittelt.                                                  tionsaktivitäten mit ambitionierten, aber realis-
                  • Taxonomie-konforme Umsatzerlöse geben einen                 tischen Grenzwerten würde helfen, diesen not-
                     Hinweis, wie „ökologisch nachhaltig“ ein Unterneh-          wendigen Dekarbonisierungspfad signifikant auch
                     men heute ist. Taxonomie-konforme Capex geben               kurz- und mittelfristig zu beschleunigen.
                                                                              • Zur abschließenden Einschätzung der praktischen
                                                                                 Berichterstattung, Prüfung und Nutzung der Taxo-
                                                                                 nomie-Angaben kommt es entscheidend auf den
Bislang erfasste „ökologisch nachhaltige“ Umsatzerlöse, Opex,
Capex und Adjusted EBITDA des EnBW-Konzerns                                      angekündigten delegierten Rechtsakt zur Konkreti-
                                                                                 sierung der Berichtspflichten an. Die derzeit vorlie-
                                               2020              2019            genden Überlegungen sehen eine nicht gerechtfer-
Umsatzerlöse                                    18 %             15 %
                                                                                 tigte Granularität der Angaben vor, mit Angaben je
                                                                                 Aktivität, Umweltziel u. v. m.
Opex                                            26 %             24 %         • Für die erfolgreiche Umsetzung der Taxonomie
Capex                                           60 %             66 %            ist entscheidend, dass bei der Festlegung der
                                                65 %
                                                                                 technischen Kriterien und Schwellenwerte darauf
Adjusted EBITDA                                                  59 %
                                                                                 geachtet wird, was heute technisch möglich und
                                                                                 wirtschaftlich machbar ist.

                  Zusammenfassung                                                                                                   6
FALLSTUDIE ZUR EU-SUSTAINABLE-FINANCE-TAXONOMIE - ANWENDUNG, ERFAHRUNGEN UND EMPFEHLUNGEN - ENBW
1 Überblick über die Entwicklung
   der (Nachhaltigkeits-)Bericht-
   erstattung
1.1 	Wichtige Entwicklungen der Vorgaben für die
      (Nachhaltigkeits-)Berichterstattung
1.2 Weiterentwicklung der EnBW-Berichterstattung
FALLSTUDIE ZUR EU-SUSTAINABLE-FINANCE-TAXONOMIE - ANWENDUNG, ERFAHRUNGEN UND EMPFEHLUNGEN - ENBW
1.1 W
     ichtige Entwicklungen der                              Das  Rahmenkonzept hat die Entwicklung der
    Vorgaben für die (Nachhaltigkeits-)                      Rechenschaftslegung von Unternehmen maßgeblich
                                                             geprägt: vor allem die wichtigsten heute angewende-
    Berichterstattung                                        ten Rahmenwerke, namentlich die EU-CSR-Richtlinie
                                                             (in Deutschland vor allem durch §§ 289b ff., 315b f.
Mit den Vorgaben der Global Reporting Initiative (GRI)       HGB umgesetzt), die Empfehlungen der Task Force
besteht seit der Jahrtausendwende ein zunehmend              on Climate-related Financial Disclosures (TCFD,
anerkannter Standard für die (freiwillige) Berichter-        in die Finanzberichterstattung zu integrierende
stattung über die ökologischen, sozialen und ökono-          Berichterstattung über Chancen und Risiken des
mischen Auswirkungen der Geschäftstätigkeit von              Klimawandels für ein Unternehmen, unter deutlicher
Unternehmen. Die Entwicklung der GRI-Vorgaben                Betonung der integrierten Unternehmensführung
konkretisierte die viel beachteten, aber noch sehr           als in den anderen wichtigen Berichtsstandards) und
allgemeinen Prinzipien des United Nations Global             die SASB-Standards (konkrete branchenspezifische
Compact für Berichterstattung. Spätestens mit der            Nachhaltigkeitsinformationen zur Integration in die
Veröffentlichung des GRI-G3-Berichtsleitfadens im            Finanzberichterstattung). Weitere Initiativen zur
Jahr 2006 setzten sich die GRI-Vorgaben vor allem            Messbarmachung und Monetarisierung von Auswir-
bei international tätigen Großunternehmen durch.             kungen bauen hierauf auf.
Seit dem Geschäftsjahr 2005 sind nichtfinanzi-
elle Leistungsindikatoren, wie Informationen über            Durch die Verabschiedung der EU-CSR-Richtlinie
Umwelt- und Arbeitnehmerbelange, in die Analyse              (2014/95/EU, Non-Financial Reporting Directive,
von Geschäftsverlauf, Geschäftsergebnis und Lage             NFRD) und deren Umsetzung in nationales Recht
im Lagebericht des Unternehmens einzubeziehen,               (vor allem in §§ 289b ff., 315b f. HGB durch das
soweit sie für deren Verständnis erforderlich sind           CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetz, CSR-RUG) wur-
(§§ 289 Abs. 3, 315 Abs. 1 Satz 4 HGB).                      den Nachhaltigkeitsaspekte umfassender und grund-
                                                             sätzlich explizit lageberichtspflichtig (die Angaben
Ein maßgeblicher Treiber für die Weiterentwicklung           können auch außerhalb des Lageberichts in einem
und Verschmelzung von finanzieller und nichtfi-              gesonderten nichtfinanziellen Bericht gemacht wer-
nanzieller Berichterstattung war die Gründung des            den). So sind kapitalmarktorientierte Unternehmen
International Integrated Reporting Council (IIRC) zur        mit mehr als 500 Arbeitnehmern verpflichtet, ihre
Entwicklung einer integrierten Berichterstattung             (Konzern-)Lageberichte seit dem Geschäftsjahr
(Integrated Reporting, ). Diese umfasst eine             2017 um eine nichtfinanzielle Erklärung (NFE) zu
integrierte Unternehmensführung und die Aufstel-             erweitern. Diese muss Angaben zu Umwelt-, Arbeit-
lung eines integrierten Berichts. Im Fokus stand von         nehmer- und Sozialbelangen sowie zur Achtung der
Beginn an die gesamte Wertschöpfung von Unterneh-            Menschenrechte und Maßnahmen zur Bekämpfung
men. Daher wird über die wirtschaftliche Lage hinaus         von Korruption und Bestechung enthalten, soweit
von einem breiter gefassten Kapitalbegriff ausgegan-         diese für das Verständnis von Geschäftsverlauf,
gen, sodass nicht nur Finanzkapital, sondern auch            Geschäftsergebnis und Lage sowie der Auswirkun-
Produktions-, Human-, Sozial- und Netzwerk- sowie            gen erforderlich sind.
geistiges und natürliches Kapital betrachtet werden –
insbesondere deren Wechselwirkungen.                         An diese Berichtspflicht knüpft die neue Taxono-
                                                             mie-Berichtspflicht an: So müssen realwirtschaft-
Die überwiegende Vergangenheitsorientierung der              liche Unternehmen, die zur handelsrechtlichen
herkömmlichen Finanzberichterstattung sollte                 nichtfinanziellen Berichterstattung verpflichtet sind,
zugunsten einer kurz-, mittel- und langfristigen             diese Berichterstattung für Geschäftsjahre, für die ab
Betrachtung der Wertschöpfung ersetzt werden, die            dem 1. Januar 2022 ein Bericht aufgestellt wird, um
Berichterstattung so den strategischen Fokus der             Angaben zu „ökologisch nachhaltigen“ Umsatzerlö-
Unternehmensleitung vermitteln. Die integrierte              sen, Capex und Opex im Sinne der EU-Taxonomie-VO
Berichterstattung sollte marktgetrieben sein, im             ergänzen. Durch diese Berichtspflicht werden erst-
Gegensatz zu einer gesetzlich regulierten Berichter-         mals finanzielle und nichtfinanzielle Informationen
stattung. Ferner sollten keine konkreten Leistungsin-        zwingend miteinander verknüpft. Die Angaben sind
dikatoren vorgegeben werden, sondern Unternehmen             Grundlage für die Erfüllung eigener Berichtspflichten
sollten – dem strategischen Fokus folgend – angeben,         von Finanzinstituten (nach der EU-Offenlegungsver-
welche Themen sie für wesentlich für die Wertschöp-          ordnung 2019/2088) und nicht nur deshalb sehr rele-
fung halten und wie sie diese messen und berichten.          vant für Investor*innen.

1Ü
  berblick über die Entwicklung der (Nachhaltigkeits-)Berichterstattung                                         8
FALLSTUDIE ZUR EU-SUSTAINABLE-FINANCE-TAXONOMIE - ANWENDUNG, ERFAHRUNGEN UND EMPFEHLUNGEN - ENBW
Initiativen / Meilensteine

                                                     2006
Global Reporting Initiative (GRI)
Veröffentlichung des G3 – Leitfadens für die
(freiwillige) Nachhaltigkeitsberichterstattung

                                                                     2013
                                                                                          International Integrated Reporting Council (IIRC)
                                                                                          Veröffentlichung eines Rahmenkonzepts für die
                                                                                          integrierte Berichterstattung

                                                           2015
Sustainable Development Goals (SDGs)                                                  Pariser Klimaschutzabkommen (Paris Agreement)
17 Ziele der Vereinten Nationen für eine                                              Globaler Rahmen zur Bekämpfung des Klimawandels
sozial, ökologisch und wirtschaftlich
nachhaltige Entwicklung bis 2030

                                                            2017
CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG)                                                      Task Force on Climate-related Financial
Pflicht für bestimmte große Unternehmen, ihre                                                  Disclosures (TCFD)
Lageberichte um Nachhaltigkeitsangaben zu                                                      Empfehlungen zur Berücksichtigung von Chancen
ergänzen                                                                                       und Risiken des Klimawandels in Governance,
                                                                                               Strategie, Risikomanagement und Berichterstat-
                                                                                               tung. Thomas Kusterer Mitglied der Task Force

                                                            2018
EU Action Plan on Financing Sustainable Growth                                                 EU Technical Expert Group (TEG) on
Sustainable-Finance-Taxonomie als Herzstück                                                    Sustainable Finance
von insgesamt zehn übergeordneten Maßnah-                                                      Vorschläge für maßgebliche Bestandteile des
men zur Umleitung privater Finanzströme in                                                     Action Plan; Thomas Kusterer Mitglied der
nachhaltige Verwendungen, auch zur Erreichung                                                  Expertengruppe
der Ziele des Pariser Klimaabkommens
                                                            2020
EU-Sustainable-Finance-Taxonomie                                                   Platform on Sustainable Finance
Verabschiedung der Taxonomie-Verordnung,                                           Beratung der EU Kommission bei der Weiterentwicklung
durch die u. a. eine Berichtspflicht für realwirt-                                 der EU-Taxonomie (u. a. technische Bewertungskriterien)
schaftliche Unternehmen ab Geschäftsjahr 2022
geschaffen wird

                                                     2021
Sustainable-Finance-Beirat der
Bundesregierung

                                                                      2023
Abschlussbericht „Shifting the Trillions“ ent-
hält u. a. detaillierte Empfehlungen zur Fort-
entwicklung der (nichtfinanziellen) Bericht-                                            Erstanwendung „CSR-RUG2“
erstattung; Dr. Lothar Rieth war Co-Leiter,                                             Angekündigt: erstmalige Anwendungspflicht der
Dr. Matthias Schmidt assoziiertes Mitglied                                              überarbeiteten und ins HGB umgesetzten Anforde-

                                                     202X
der zuständigen Arbeitsgruppe                                                           rungen an die handelsrechtliche nichtfinanzielle
                                                                                        Berichterstattung

Non-financial reporting standards
Verpflichtende Anwendung (globa-
ler bzw. europäischer) nichtfinanzi-
eller Berichtsstandards (Initiativen
von EFRAG und IFRS Foundation)

                    1Ü
                      berblick über die Entwicklung der (Nachhaltigkeits-)Berichterstattung                                                 9
FALLSTUDIE ZUR EU-SUSTAINABLE-FINANCE-TAXONOMIE - ANWENDUNG, ERFAHRUNGEN UND EMPFEHLUNGEN - ENBW
Bereits bei Verabschiedung der EU-CSR-Richtlinie             Verfügbarkeit:
(NFRD) im Jahr 2014 wurde angekündigt, dass auf-             • Ausweitung des Kreises berichtspflichtiger
bauend auf Analysen zur praktischen Umsetzung                   Unternehmen
der Berichtspflichten vor dem Hintergrund der von            • Integrierte Berichterstattung (im Lagebericht)
der EU verfolgten Ziele eine Überarbeitung der               • Virtuelle Rohdatenbank zur Offenlegung der
Richtlinie zu erwarten ist. Diese Überarbeitung ist             berichtspflichtigen nichtfinanziellen Leistungsindi-
nach umfassenden Konsultationen für das Jahr 2021               katoren
angekündigt. In Deutschland haben u. a. der Sustain-
able-Finance-Beirat der Bundesregierung, das DRSC            Verlässlichkeit:
und das Umweltbundesamt entsprechende Analysen               • I nhaltliche Prüfungspflicht
durchgeführt.                                                • Klarstellung Governance-Pflichten, insb. Pflichten
                                                                von Vorständen und Aufsichtsräten hinsichtlich
Alle Analysen zeigen den folgenden Fortentwick-                 Berichtssystemen und interner Kontrollsysteme
lungsbedarf, vor allem aus Adressatensicht:                     für die nichtfinanzielle Berichterstattung analog
                                                                Finanzberichterstattung
• Wesentlichkeit: Es werden (zulässigerweise) zu               Aber auch: Berücksichtigung von Nachhaltigkeits-
   viele nicht wesentliche Angaben gemacht. Rele-               aspekten in Compliance- und Risikomanagement-
   vante Informationen, z. B. über die längerfristige           systemen
   Entwicklung, sind z. T. nicht berichtspflichtig.
• Vergleichbarkeit: Die Berichterstattung ist über-         Nach Finalisierung der Richtlinie auf EU-Ebene und
   wiegend qualitativ. Quantitative Angaben sind man-        Umsetzung in nationales Recht (jeweils nach vorge-
   gels Standardisierung oft nicht vergleichbar.             gebenen Verfahrensweisen inkl. Konsultationsent-
• Verfügbarkeit: Es bestehen zahlreiche Möglichkei-         würfen) wird derzeit diskutiert, dass die überarbei-
   ten der Offenlegung der nichtfinanziellen Angaben,        teten Vorgaben erstmals für das Geschäftsjahr 2023
   gleichzeitig ist der Kreis der verpflichteten Unter-      anzuwenden sind. Durch die Erweiterung des Kreises
   nehmen limitiert.                                         berichtspflichtiger Unternehmen würden auch mehr
• Verlässlichkeit: Es gibt erhebliche Bedenken hin-         Unternehmen verpflichtet, Angaben zu Taxono-
   sichtlich Erfassung, Verarbeitung, Verfügbarkeit          mie-konformen Umsatzerlösen, Investitionsausga-
   und Qualität der Daten, gerade im Vergleich zu            ben (Capital Expenditures – Capex) und Betriebsaus-
   finanziellen Informationen.                               gaben (Operational Expenditures – Opex) zu machen.

Folgende Änderungen werden für den Konsultati-               Es zeichnet sich ab, dass Investor*innen und Regu-
onsentwurf der überarbeiteten EU-CSR-Richtlinie              latoren erwarten, dass die nichtfinanzielle Berichts-
(NFRD2) diskutiert:                                          qualität zeitnah an die der Finanzberichterstattung
                                                             angenähert wird, zum Beispiel hinsichtlich Klarheit
Wesentlichkeit:                                              und Eindeutigkeit der Berichtsanforderungen, aber
• Klarstellung der „doppelten Wesentlichkeit“:              auch der Anforderungen an die Pflichten von Vor-
   relevante Auswirkungen allein ausreichend für             ständen, eine vollständige und richtige Berichterstat-
   Berichtspflicht, ohne Beachtung wirtschaftlicher          tung zu gewährleisten, sowie hinsichtlich inhaltlicher
   Relevanz (Vorschlag des Sustainable-Finance-Bei-          Prüfung. Die Taxonomie-Berichtspflichten werden
   rats zu § 289c Abs. 3 Satz 1 HGB: Ersetzung „sowie“       aufgrund ihres Ambitionsniveaus gerade aufseiten
   durch „oder“)                                             der berichtspflichtigen Unternehmen intensiv disku-
• Senkung der Hürden für berichtspflichtige Risiken         tiert – sie geben allerdings tendenziell einen Hinweis,
   und Verlängerung des Prognosehorizonts                    in welche Richtung sich die nichtfinanzielle Bericht-
   (DRS 20 (Konzernlagebericht): i. d. R. ein Jahr);         erstattung künftig entwickeln wird.
   möglicherweise verpflichtende Szenarioanalysen
   i. S. d. Empfehlungen der Task Force on Climate-
   related Financial Disclosures (TCFD)

Vergleichbarkeit:
• Entwicklung von non-financial reporting standards:
   Vorgabe von konkreten und ggf. branchenspezifi-
   schen Leistungsindikatoren (vor allem Initiativen
   von EFRAG und der IFRS Foundation)

1Ü
  berblick über die Entwicklung der (Nachhaltigkeits-)Berichterstattung                                          10
Entwicklung der Taxonomie-Vorgaben und Auswirkungen auf die EnBW-Berichterstattung

Verabschiedung EU-Taxonomie-VO:                                          Die Berichtspflicht wirkt unmittelbar, eine Umsetzung in
                                                                         deutsches Recht ist nicht erforderlich.
18.06.2020

                                                                   ›
Durch die Taxonomie-VO werden Unternehmen, die eine                      Anforderung: Identifizierung der „ökologisch nachhaltigen”
nichtfinanzielle Erklärung aufstellen müssen, verpflichtet,              Geschäftsaktivitäten
künftig „ökologisch nachhaltige” Umsatzerlöse, Capex und
Opex anzugeben. „Ökologisch nachhaltige” Aktivitäten sind                Entsprechende Datenerhebung zur Gewährleistung einer
solche, die zur Erreichung eines der sechs EU-Umweltziele                ordnungsgemäßen Berichterstattung
wesentlich beitragen.

Delegierter Rechtsakt mit Technical Screening Criteria                   Berichtspflichtig für GJ 2021:
für die EU-Umweltziele:
                                                                         Umsatzerlöse, Capex und Opex, die mit Aktivitäten ver-

                                                                   ›
Verabschiedung des delegierten Rechtsakts zur                            bunden sind, die erheblich zur Erreichung der Ziele 1 und
Ausgestaltung der Taxonomie-VO:                                          2 beitragen und die Erreichung der weiteren Umwelt- und
1. Klimaschutz                                                           Sozialziele nicht erheblich beeinträchtigen
2. Anpassung an den Klimawandel
Angekündigt: 31.12.2020                                                  Analyse der entsprechenden Projektaktivitäten zunächst
Erwartet: Q2/2021                                                        anhand des Konsultationsentwurfs für die Kriterien

Delegierter Rechtsakt zur Konkretisierung der neuen                      Konkretisierung der Berichtsvorgaben:
Berichtspflichten:

                                                                   ›
                                                                         Unter anderem Herleitung von Umsatzerlösen, Capex und
Angekündigt: 01.06.2021                                                  Opex, deren tabellarischer Aufbereitung sowie erforderli-
(Art. 8 Abs. 4 Taxonomie-VO)                                             cher weiterer Erläuterungen

                                                                         Orientierung am diesbezüglichen ESMA-Konsultationsent-
                                                                         wurf aus Q4/2020 und am Abschlussbericht aus Q1/2021

Delegierter Rechtsakt mit Technical Screening Criteria für               Berichtspflichtig für GJ 2022:
die EU-Umweltziele:
                                                                         Umsatzerlöse, Capex und Opex, die mit Aktivitäten ver-
Ausgestaltung der EU-Umweltziele 3 bis 6                                 bunden sind, die erheblich zur Erreichung der Ziele 1 bis

                                                                   ›
3. Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und                       6 beitragen und die Erreichung der weiteren Umwelt- und
    Meeresressourcen                                                     Sozialziele nicht erheblich beeinträchtigen
4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
5. Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung                  Analyse der Geschäftsaktivitäten auch hinsichtlich der
6. Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und                   Taxonomie-Konformität für die Umweltziele 3 bis 6
    der Ökosysteme
Angekündigt: 31.12.2021

                   1Ü
                     berblick über die Entwicklung der (Nachhaltigkeits-)Berichterstattung                                          11
1.2 Weiterentwicklung der EnBW-Berichterstattung

                          Für die EnBW nimmt die integrierte Berichterstattung, die neben der ökonomischen auch die ökologische und
                          soziale Dimension berücksichtigt, seit Jahren eine wichtige Rolle ein. Nachdem bis zum Jahr 2011 ein sepa-
                          rater Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht wurde, führten veränderte Informationsbedürfnisse der Stakehol-
                          der dazu, dass die klassische zweigeteilte Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung bei der EnBW in den
                          letzten Jahren schrittweise durch eine integrierte Berichterstattung abgelöst wurde. Zunächst veröffent-
                          lichte das Unternehmen ab 2012 einen Kombinierten Bericht, der 2014 in einen Integrierten Geschäftsbericht
                          (IGB) mündete und seitdem stetig weiterentwickelt und um freiwillige und verbindliche Berichtselemente
                          angereichert wurde. Im Integrierten Geschäftsbericht werden im Lagebericht alle wesentlichen Informatio-
                          nen abgebildet, die für die Analyse des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses und der Lage der EnBW
                          im abgelaufenen Geschäftsjahr wichtig sind. Der Lagebericht im Integrierten Geschäftsbericht der EnBW
                          wird mit hinreichender Sicherheit geprüft.

                                                  2013
                                                  Klare Stakeholder-Orientierung und                                                                                    2014
                                                  gesteigerte Anforderung des integ-                                                                                    Erster Integrierter Bericht nach den
                                                  rierten Denkens im Unternehmen.                                                                                       Empfehlungen des International Integ-
 2012                                             Veröffentlichung von 13 Top-Leis-                                                                                     rated Reporting Council (IIRC).
 Erster Kombinierter                              tungskennzahlen und deren Ziel-
 Bericht: Zusammenführung                         werten für 2020.
 der Finanz- und Nachhaltig-
 keitsberichterstattung unter                                                                                                                        Integr
                                                                                                                                                           ierter                                        2015
                                                                                                                                                    Ohne
                                                                                                                                                                  Gesch                                  Erstmals vollständige Res-
                                                                                                                                                                       äftsbe
                                                                                                                                                          An

                                                                     Bericht 2
                                                                                                                                                    Erkläru hang und oh

 Berücksichtigung der Anfor-                                                                                                                                                 richt 2
                                                                                                                                                           ng zur        ne
                                                                                                                                                                  Unter

                                                                              014
                                                                                                                                                                        nehm

                                                                                                                                                                                    017
                                                                                                                                                                            ensfü

                                                                                                                                                                                                         sourcenbetrachtung inner-
                                                                                                                                                                                 hrung

 derungen der Global Repor-                                          Energiewe
                                                                                nde. Siche

 ting Initiative (GRI) und des
                                                                                          r. Machen
                                                                                                   .                                                                                                     halb des Geschäftsmodells:
 Deutschen Nachhaltigkeits-                                                                                                                                                                              Finanzen, Beziehungen, Mit-
 kodex (DNK).                                                                                                                                                                                            arbeiter*innen, Umwelt,
                                                                                                                                           17

                                                                                                                                                                                                         Infrastruktur, Know-how.
                                                                                                                                         richt 20
                                                                                                                                  häftsbe

                                       Bericht
                                                                                                                               r Gesc

                                       2013 ›
                                                                                                                                   rte

                                               wende.
                                                                                                                          Integrie

                                       Energie

                                                 201230
                                       Sicher.
                                                .
                                        Machen
                                                                                                                         EnBW

2020                                                                                                                                                                                                  2016

                                                                                                                                                            Auf Ku
Kommunikation und Integration                                                                                                                                                                         Weiterentwicklung der Dar-
der Inhalte zur nachhaltigen Unter-
                                                                                                       Integrierter
                                                                                                                                                            Str   rs ategie
                                                                                                                                                                                                      stellung von Wirkungszusam-
                                                                                                                                                                                                      menhängen sowie Aufnahme
nehmensstrategie mit Schwer-                                                                                                                                                2020
                                                                                                       Geschäftsbericht 2020
punkt auf Klimaneutralität, freiwil-                                                                   Ohne Anhang und ohne Erklärung zur Unternehmensführung
                                                                                                                                                                                                      wichtiger neuer nichtfinanzi-
lige Aufnahme erster Inhalte aus                          Fassung
                                                                    ohne Anha
                                                                                                                                                                                                      eller Top-Leistungskennzah-
                                                                             ng
der EU-Taxonomie-Verordnung, in                                                                                                                                                                       len zum Klimaschutz und zur
Anlehnung an die Taxonomie-VO                                                                          AMBITION                                                                                       Unternehmensreputation.
(Fassung 18. Juni 2020) und Prüf-                                                                                                                                                                     Weitere Verzahnung von
kriterien (Entwurf delegierter                    Kurzfa
                                                        ssung
                                                                                                                                                                                                      nichtfinanziellen und finanzi-
Rechtsakt, Fassung 20. November                                                                                                                                                                       ellen Kennzahlen.
2020).

                                                                                                                                                                                          2017
                                                                                                                                                                                          Erste Darstellung klimabezogener Risiken
                                                                                                                                                                                          nach den Empfehlungen der Task Force on
                  2019                                                                                                                                                                    Climate-related Financial Disclosures
                  Kommunikation der Zielwerte                                                                                                                                             (TCFD) sowie Darstellung der Robustheit
                  finanzieller und nichtfinanzieller                                     2018/2019                                                                                        des Geschäftsmodells hinsichtlich des Kli-
                  Top-Leistungskennzahlen für                                            Weiterentwicklung der EnBW-                                                                      maschutzes. Erstmalige Berichterstattung
                  das Jahr 2025 (mit gleichzeitiger                                      Strategie (2025) zum nachhaltigen                                                                nach den Anforderungen des CSR-Richtli-
                  Verfolgung der Zielwerte für das                                       und innovativen Infrastrukturpart-                                                               nie-Umsetzungsgesetzes (CSR-RUG).
                  Jahr 2020).                                                            ner, Stärkung der Governance:
                                                                                         Verankerung Nachhaltigkeitsziele                                                                 Vollumfängliche Abbildung der nichtfinan-
                                                                                         im Investitionsprozess und Weiter-                                                               ziellen Erklärung.
                                                                                         entwicklung Wesentlichkeitsana-
                                                                                         lyse, erstmalige Berichterstattung
                                                                                         zu Grünen Anleihen.
                                                                                                                                                                                         www.enbw.com/bericht2020

                          1Ü
                            berblick über die Entwicklung der (Nachhaltigkeits-)Berichterstattung                                                                                                                              12
2 Zielsetzung, Hintergründe und
   Elemente der EU-Taxonomie-
   Berichtspflicht
2.1 Zielsetzung und Hintergründe der EU-Taxonomie
2.2 	Taxonomie-bezogene Berichtspflichten für realwirt-
      schaftliche Unternehmen
2.3 	Definition der Begrifflichkeiten Umsatzerlöse,
      Capex und Opex
2 Zielsetzung, Hintergründe und Elemente der EU-Taxonomie-Berichtspflicht

                                                           lich der finalen Einigung zwischen Europäischem
2.1 Z
     ielsetzung und Hintergründe der                      Parlament und EU-Kommission) um mindestens
    EU-Taxonomie                                           55 % gegenüber 1990 gesenkt werden. Der Emissi-
                                                           onszertifikatehandel könnte auf weitere Sektoren
Die Weltgemeinschaft hat sich durch das Pariser            ausgedehnt werden. Weitere Maßnahmen, u. a. in
Klimaabkommen im Jahr 2015 verpflichtet, die               Bezug auf Emissionsgrenzwerte, Kreislaufwirt-
Erderwärmung im 21. Jahrhundert auf deutlich unter         schaft und Umweltstandards, betreffen Sektoren
2 Grad, nach Möglichkeit auf nicht mehr als 1,5 Grad,      wie Mobilität, Lebensmittelproduktion und Industrie.
zu begrenzen. Zu diesem Zweck soll der weltweite           Zur Finanzierung sollen die Mittel von insgesamt
CO2-Ausstoß bis 2050 um 80 bis 95 % verringert wer-        1,8 Bio. € aus EU-Haushalt (2021–2027) und dem
den, was einer weitgehenden Dekarbonisierung der           EU-Konjunkturprogramm („Next Generation EU“) zu
Weltwirtschaft entspräche.                                 ca. 30 % zur Begrenzung des Klimawandels fließen.
                                                           Das mit 672,5 Mrd. € größte Programm unter den
Die Erreichung dieser Klimaziele (aber auch weite-         EU-Konjunkturhilfen hat eine verpflichtende Quote
rer Nachhaltigkeitsziele) wird auf EU-Ebene durch          für Klimamaßnahmen von 37 %. Zusätzlich sollen
den European Green Deal und den EU Action Plan             private Kapitalströme von 180 bis 290 Mrd. € pro
on Financing Sustainable Growth intensiv verfolgt:         Jahr in nachhaltige Investitionen bzw. Verwendungen
Im Jahr 2050 soll Europa klimaneutral sein. Die            umgeleitet werden. In der Taxonomie-VO werden die
Treibhausgasemissionen sollen bis 2030 (vorbehalt-         nachfolgend genannten sechs Umweltziele verfolgt.

                                   1. Klimaschutz

                                    2. Anpassung an den Klimawandel

                                   3. Nachhaltige Nutzung und Schutz von
                                      Wasser- und Meeresressourcen

                                   4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft

                                   5. Vermeidung und Verminderung der Um-
                                      weltverschmutzung

                                   6. Schutz und Wiederherstellung der
                                      Biodiversität und der Ökosysteme

2Z
  ielsetzung, Hintergründe und Elemente der EU-Taxonomie-Berichtspflicht                                   14
Ein zentrales Instrument zur Erreichung der                bezeichnet). Das bedeutet im Umkehrschluss nicht,
EU-Ziele ist die Erhöhung der Transparenz bezüg-           dass Aktivitäten, die nicht „ökologisch nachhaltig“ im
lich „ökologisch nachhaltiger“ Geschäftsaktivitäten        Sinne der EU-Taxonomie sind, weil sie zum Beispiel
durch die EU-Taxonomie. Hierfür bildet die EU-Taxo-        a) die Taxonomie-Kriterien nicht erfüllen oder b)
nomie einen hinreichend detaillierten und trenn-           bislang überhaupt keine Kriterien vorliegen, „nicht
scharfen Kriterienkatalog. Weitere Maßnahmen               nachhaltig“ oder gar „nicht zukunftsfähig“ sind.
betreffen Low-Carbon-Benchmarks, EU-Normen
für grüne Anleihen (Green Bond Standard) und ein           Zur Ausarbeitung der konkreten Empfehlungen
EU-Umweltzeichen für nachhaltige Finanzprodukte.           wurde im Juni 2018 eine Technical Expert Group
                                                           (TEG) on Sustainable Finance eingesetzt, um ein Kon-
Insbesondere durch die Klassifizierung, welche             zept für die Ausgestaltung der Sustainable-Finance-
Wirtschaftstätigkeiten als „ökologisch nachhaltig“         Taxonomie inklusive Vorschlägen für Taxonomie-Kri-
erachtet werden, soll Sicherheit für Investor*innen        terien zu entwickeln. Der Schwerpunkt der TEG lag
geschaffen und Greenwashing vermieden werden.              auf der Entwicklung von Kriterien für die Umweltziele
Zur Diskussion stand auch, ob „grüne“ und auch             1 und 2, Klimaschutz und Anpassung an den Klima-
„graue“ bzw. „braune“ Aktivitäten eindeutig vonein-        wandel. Nachdem das Mandat der TEG im Herbst
ander unterschieden werden sollten bzw. überhaupt          2020 erfüllt war, wurde sie im Oktober 2020 durch
können. Davon wurde mangels praktischer Durch-             die Platform on Sustainable Finance abgelöst. Diese
führbarkeit zunächst Abstand genommen. Insofern            hat die Aufgabe, aufbauend auf der Arbeit der TEG,
werden durch die Taxonomie-Kriterien bislang nur           die EU-Kommission zu unterstützen, u. a.. die Taxo-
solche Aktivitäten als „grün“ identifiziert, die einen     nomie-Kriterien für die vier weiteren Umweltziele zu
wesentlichen Beitrag zum Beispiel zum Klima-               entwickeln und die Taxonomie ggf. auf soziale Ziele
schutz leisten (häufig als „dunkelgrüne Aktivitäten“       auszuweiten.

   EU Technical Expert Group (TEG)                            Platform on Sustainable Finance:
   on Sustainable Finance:

   Aufgabe der TEG war es, die Europäische Kom-              Sie hat die Technical Expert Group (TEG) on
   mission bei der Entwicklung der                           Sustainable Finance abgelöst und hat die Aufga-
   folgenden Elemente zu unterstützen:                       be, zu folgenden Themen zu beraten:

   • eines EU-Klassifizierungssystems (EU-Taxono-           1. zur Taxonomie inklusive der neben Klima-
      mie), um festzustellen, ob eine wirtschaftliche            schutz und Anpassung an den Klimawandel
      Aktivität „ökologisch nachhaltig“ ist;                     vier weiteren Umweltbereiche,

   • eines EU Green Bond Standards;                          2. zur Ausweitung der Taxonomie auf andere
                                                                 Nachhaltigkeitsziele, etwa soziale und nicht-
   • von Methoden für EU-Klima-Benchmarks und                   nachhaltige Tätigkeiten, und
      Offenlegungen für Benchmarks und von
                                                             3. zu einer im weiteren Sinne nachhaltigen
   • Leitlinien zur Verbesserung der Offenlegung                Finanzpolitik.
      von klimarelevanten Informationen durch
      Unternehmen.

   Juli 2018–September 2020                                   Seit Oktober 2020

2Z
  ielsetzung, Hintergründe und Elemente der EU-Taxonomie-Berichtspflicht                                        15
Die EU-Taxonomie umfasst (vorerst) nur Kriterien           Geschäftsaktivitäten sind „ökologisch nachhaltig“ im
für jene Wirtschaftssektoren und Wirtschaftsakti-          Sinne der Taxonomie-VO, wenn sie
vitäten, die das Potenzial haben, einen wesentlichen
Beitrag zum Klimaschutz oder zur Anpassung an              (1) einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz bzw.
den Klimawandel zu leisten. Die Kriterien für die               zur Anpassung an den Klimawandel leisten (Subs-
weiteren Umweltziele sollen nun von der Platform on             tantial Contribution), nachgewiesen durch Einhal-
Sustainable Finance ausgearbeitet werden. Für das               tung bestimmter Kriterien (Technical Screening
Umweltziel Klimaschutz wurden Sektoren ausge-                   Criteria), die nicht Bestandteil der EU-Taxono-
wählt, die für 93,5 % der direkten Treibhausgasemis-            mie-VO sind, sondern in nachgeordneten dele-
sionen in der EU verantwortlich sind. Die Sektoren              gierten Rechtsakten vorgelegt werden,
umfassen derzeit:
                                                           (2) die Erreichung der vier weiteren EU-Umweltziele
• L and- und Forstwirtschaft                                   nicht erheblich beeinträchtigen (Do No Significant
• Bestimmte Industriezweige (Zement, Aluminium,                Harm, DNSH ebenfalls konkretisiert in den nach-
   Eisen und Stahl, Chemikalien)                                geordneten delegierten Rechtsakten) und
• Energie- und Wasserversorgung
• Mobilität, Transport und Logistik                       (3) Mindestschutz für Arbeitssicherheit und Men-
• Informations- und Kommunikationstechnologien                 schenrechte einhalten (minimum safeguards,
• Immobilienwirtschaft                                         Mindestschutz).

Für die zentralen Aktivitäten dieser Sektoren wur-         Aktivitäten, die diese Kriterien kumulativ erfüllen,
den Taxonomie-Kriterien als Entwurf vorgelegt.             sind „ökologisch nachhaltig“ im Sinne der Taxono-
Es ist davon auszugehen, dass bislang nur für die          mie-VO. In der Folge sind mit diesen Aktivitäten ver-
wenigsten Unternehmen Kriterien vorliegen, die             bundene Umsatzerlöse, Capex und Opex zu ermitteln
die gesamte Geschäftstätigkeit bzw. das gesamte            und zu berichten.
Geschäftsportfolio abdecken.

      Wesentlicher
                                        Keine erhebliche
      Beitrag zu                                                            Mindestschutz für
                                        Beeinträchtigung
      mindestens                                                            Arbeitssicherheit
                                        der weiteren
      einem                                                                 und Menschenrechte
                                        EU-Umweltziele
      Umweltziel

2Z
  ielsetzung, Hintergründe und Elemente der EU-Taxonomie-Berichtspflicht                                       16
ernsthaftem Nachhaltigkeitsengagement. Auch sehr
2.2 Taxonomie-bezogene                                    gute Ergebnisse in Nachhaltigkeitsratings und -ran-
     Berichtspflichten für                                 kings gehen nicht unbedingt mit überdurchschnitt-
     realwirtschaftliche Unternehmen                       lich hohen „ökologisch nachhaltigen“ Umsatzerlösen
                                                           und Opex einher. Hier stellt sich für Unternehmen die
Die Taxonomie-Berichtspflicht knüpft an die Aufstel-       Frage, ob sie ihren Investor*innen freiwillig zusätz-
lungspflicht einer nichtfinanziellen Berichterstattung     liche, in analoger Anwendung der Taxonomie-Logik,
nach Art. 19a bzw. 29a der EU-Bilanzrichtlinie (in         weitere Angaben zur Zukunftsfähigkeit auch der
Deutschland umgesetzt in §§ 289b ff. bzw. §§ 315b f.       nicht Taxonomie-konformen Tätigkeiten geben. So
HGB, „CSR-RUG“) an, die entsprechenden Angaben             sind Fälle bekannt, in denen Unternehmen, bei denen
sind Bestandteile dieser nichtfinanziellen Berichter-      nur sehr geringe Umsatzanteile als Taxonomie-kon-
stattung (Art. 8 Abs. 1 Taxonomie-VO). Diese Artikel       form einzuschätzen sein dürften, beabsichtigen, ihre
19a und 29a wurden durch die EU-CSR-Richtlinie             nichtfinanzielle Berichterstattung zu ergänzen, zum
(Non-Financial Reporting Directive, NFRD) in die           Beispiel um Angaben zu mit ihren Produkten erziel-
EU-Bilanzrichtlinie aufgenommen. Diese Vorgaben            baren CO2-Einsparungen bzw. über Ansätze zur
werden derzeit überarbeitet.                               Dekarbonisierung der Produktion.

Der Anteil der nach der EU-Taxonomie als „öko-             Zu beachten ist, dass die EU-CSR-Richtlinie derzeit
logisch nachhaltig“ anzusehenden Umsatzerlöse,             überarbeitet wird und eine Ausweitung des Kreises
Investitionsausgaben (Capital Expenditures – Capex)        berichtspflichtiger Unternehmen erwartet wird, die
und Betriebsausgaben (Operational Expenditures –           dann künftig (voraussichtlich ab Geschäftsjahr 2023)
Opex) (Art. 8 Abs. 2 Taxonomie-VO) ist nach Auffas-        ebenfalls die Angaben nach der Taxonomie-Verord-
sung der EU-Kommission erstmals für Geschäfts-             nung veröffentlichen müssten.
jahre anzugeben, für die die entsprechende
Berichterstattung am oder nach dem 1. Januar 2022
aufgestellt wird (Art. 27 Abs. 2 lit. a Taxonomie-VO).
                                                           2.3 D
                                                                efinition der Begrifflichkeiten
                                                               Umsatzerlöse, Capex und Opex
Die Angaben sind als Bestandteil der handelsrecht-
lichen nichtfinanziellen Berichterstattung vom Auf-        Die Begriffe Umsatzerlöse, Capex und Opex sowie
sichtsrat nach § 171 AktG inhaltlich zu prüfen. Eine       deren Herleitung werden in der Taxonomie-VO nicht
inhaltliche Prüfungspflicht durch einen Wirtschafts-       definiert. In der Taxonomie-VO wurde für die kon-
prüfer, insbesondere im Rahmen der gesetzlichen            kreten Berichtsvorgaben ein delegierter Rechtsakt
Abschlussprüfung, besteht nicht. Solche Prüfungen          zum 1. Juni 2021 angekündigt. Einen entsprechen-
der nichtfinanziellen Berichterstattung nach               den Konsultationsentwurf hatte die ESMA (v. a.
§§ 289b ff., 315b f. HGB können als gesonderte Prü-        für die Berichtspflichten von realwirtschaftlichen
fungsaufträge mit hinreichender oder begrenzter            Unternehmen) im November 2020 vorgelegt, im
Sicherheit oder – wie bei der EnBW-Berichterstat-          März 2021 wurden die wesentlichen Erkenntnisse
tung – als Erweiterung der gesetzlichen Abschluss-         aus der Konsultation inklusive Empfehlungen an
prüfung (mit hinreichender Sicherheit) vereinbart          die EU-Kommission zur Ausarbeitung des delegier-
werden.                                                    ten Rechtsakts veröffentlicht. Die EU-Kommission
                                                           hatte die ESMA mit der Entwicklung entsprechen-
Maßgebliche Rechtsquelle ist die Taxonomie-VO,             der Empfehlungen beauftragt. Die Empfehlungen
in der die Kriterien für „ökologisch nachhaltige“          geben einen ersten Anhaltspunkt für den delegierten
Geschäftsaktivitäten und die Berichtspflichten für         Rechtsakt zur Konkretisierung der Berichtspflichten,
die Anteile dieser Aktivitäten an Umsatzerlösen,           der hierauf aufbauend entwickelt wird. Nachfolgend
Capex und Opex vorgeschrieben werden. Die Verord-          werden die ESMA-Empfehlungen an die EU-Kom-
nung gilt unmittelbar, anders als eine Richtlinie (z. B.   mission wiedergegeben und zum Teil kritisch ein-
EU-CSR-Richtlinie) ist sie nicht zuerst in nationales      geordnet. In der EnBW-Berichterstattung wurde
Recht (z. B. im HGB) umzusetzen.                           das ESMA-Konsultationspapier von November 2020
                                                           berücksichtigt, die Berichterstattung entspricht die-
Bisherige Diskussionen und Erfahrungswerte deu-            sem Vorschlag aber nicht vollumfänglich.
ten darauf hin, dass zahlreiche Unternehmen zum
gegenwärtigen Zeitpunkt möglicherweise nur ein-
stellige oder allenfalls niedrige zweistellige Werte
bei der Angabe „ökologisch nachhaltiger“ Umsatzer-
löse erzielen werden, auch trotz jahrelangem und

2Z
  ielsetzung, Hintergründe und Elemente der EU-Taxonomie-Berichtspflicht                                    17
Die drei Kennzahlen sollen entsprechend dem im             „Ökologisch nachhaltige“ Opex sollen laut
Abschluss angewendeten Regelwerk ermittelt und             ESMA-Empfehlungen einzeln zurechenbare,
veröffentlicht werden: Wird der Abschluss nach             nichtaktivierte Aufwendungen für Forschung und
IFRS aufgestellt, sind auch „ökologisch nachhal-           Entwicklung, Gebäuderenovierungen, kurzfristiges
tige“ Umsatzerlöse, Capex und Opex nach IFRS zu            Leasing, Instandhaltung und Reparaturen und wei-
ermitteln. Wird der Abschluss nach nationalem              tere für die Aufrechterhaltung „ökologisch nachhal-
Recht (in Deutschland: HGB) aufgestellt, sind die          tiger“ Geschäftsaktivitäten betriebsnotwendige Auf-
drei Kennzahlen nach diesen Vorgaben zu ermitteln.         wendungen umfassen. Abschreibungen auf hierfür
Letzteres könnte relevant werden, wenn der Kreis           erforderliche langfristige Vermögenswerte (Anlage-
der berichtspflichtigen Unternehmen künftig über           vermögen) werden in den ESMA-Empfehlungen nicht
kapitalmarktorientierte (und damit zur IFRS-Rech-          genannt.
nungslegung verpflichtete) Unternehmen hinaus
ausgeweitet werden sollte. Diese ESMA-Empfehlung           Die Angaben von „ökologisch nachhaltigen“ Umsatz-
aus dem Abschlussbericht ist begrüßenswert, da             erlösen, Capex und Opex sollen in einer standardi-
im TEG Taxonomy Report angedeutet wurde, dass              sierten Tabelle gemacht und durch weitere Erläute-
Umsatzerlöse nach EU-Bilanzrichtlinie und Capex            rungen ergänzt werden. So soll das grundsätzliche
nach IFRS ermittelt werden sollten (für Opex wurde         Vorgehen zur Kennzahlenermittlung inklusive
von der TEG damals keine Aussage getroffen).               erforderlicher Annahmen erläutert werden. Die
                                                           ESMA-Empfehlungen sehen vor, dass für jede für
Umsatzerlöse sollen unter den folgenden Bedingun-          das berichtspflichtige Unternehmen relevante
gen als Taxonomie-konform anzusehen sein:                  Geschäftsaktivität auf die Ermittlung des wesent-
                                                           lichen Beitrags zu einem (oder mehreren) der
• Grundsatz: Wenn die Unternehmensaktivität zur           EU-Umweltziele, der Einschätzung zur nicht gege-
   Erreichung eines der Ziele wesentlich beiträgt,         benen Beeinträchtigung der weiteren Umweltziele
   die Erreichung der weiteren Ziele nicht erheblich       und zur Einhaltung des Mindestschutzes einzugehen
   beeinträchtigt und der Mindestschutz für Arbeit-        ist. Sofern eine Aktivität zur Erreichung mehrerer
   nehmer- und Menschenrechte eingehalten wird.            EU-Umweltziele wesentlich beiträgt, soll angegeben
• Nur bei EU-Umweltziel 2 (Anpassung an den               werden, wie Doppelzählungen vermieden wurden,
   Klimawandel): Wenn die Unternehmensaktivität            zum Beispiel durch Aufteilung inklusive zugrunde
   dem Kunden die Anpassung an den Klimawandel             liegender Annahmen. Für die drei Kennzahlen sollen
   ermöglicht („enable“).                                  jeweils die wesentlichen Treiber von Veränderun-
                                                           gen in der Berichtsperiode angegeben werden. Die
Capex sollen laut ESMA-Empfehlungen auf Brutto-            qualitativen Angaben sollen grundsätzlich räum-
basis zu berechnen sein, also ohne Berücksichtigung        lich zusammenhängend mit den drei Kennzahlen
von Neubewertungen bzw. planmäßigen oder außer-            gemacht werden. Ausnahmsweise sollen aber auch
planmäßigen Abschreibungen. Capex sollen Inves-            Verweise innerhalb des Berichts zulässig sein. Ab
titionen in langfristige materielle bzw. immaterielle      dem zweiten Berichtsjahr sollen Vorjahreszahlen
Vermögenswerte (Anlagevermögen) umfassen. Dies             angegeben werden. Angaben von Zielen oder Pro-
soll auch Güter umfassen, die im Rahmen von Asset          gnosen werden nicht explizit gefordert. Entspre-
Deals (Capex unmittelbar erkennbar) bzw. von Share         chende Erfordernisse könnten sich aber für deut-
Deals (Ermittlung von Capex im Rahmen der Kauf-            sche Unternehmen ergeben, wenn die Kennzahlen
preisallokation) erworben wurden.                          als steuerungsrelevant im Sinne von DRS 20.106
                                                           anzusehen sind.
Voraussetzung für die Einschätzung als „ökologisch
nachhaltige“ Capex soll ferner sein, dass die Auf-
wendungen im Rahmen eines Plans getätigt werden,
der innerhalb von fünf Jahren zu einer Taxono-
mie-konformen Geschäftsaktivität führt. Der Plan
soll von der Unternehmensleitung oder deren hierfür
Beauftragten formell beschlossen sein.

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  ielsetzung, Hintergründe und Elemente der EU-Taxonomie-Berichtspflicht                                   18
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