Familien im mittelpunkt - Das mutterland moderner Familienpolitik: nieDerösterreich - NÖAAB
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„Wir alle wissen: Dort, wo Familie ist, fühlt man sich zu Hause. Und jeden Tag spüre ich aufs Neue, wie sehr sich die Niederöster- reicherinnen und Niederösterreicher in unserem Land zu Hause fühlen. Mein Ziel ist es, Niederösterreich zum Mutterland moder- ner Familienpolitik zu machen. Dafür gilt es, Ihre Anliegen, die An- liegen der Familien, in den Mittelpunkt zu stellen und für Sie ein verlässlicher Partner zu sein. Ob es um die Kinderbetreuung geht, oder um Unterstützung und Förderung: Wir stehen an Ihrer Seite.“ Johanna Mikl-Leitner, Landeshauptfrau „Die Familie ist die kleinste gesellschaftliche Einheit, in der meh- rere Generationen zusammenleben und gegenseitig Verantwor- tung füreinander übernehmen. Wo Familie ist, ist auch Zukunft und in diese Zukunft wollen wir Sie begleiten und unterstützen: Im Land und im Bund. Vom Familienbonus bis zur Kinderbetreu- ung: Der NÖAAB ist immer an Ihrer Seite.“ Wolfgang Sobotka, NÖAAB-Landesobmann „Es ist unser klares Ziel Niederösterreich zum Vorzeigebundesland der modernen Familienpolitik zu machen. Deswegen stehen wir be- reits seit Jahren in rund 1.050 Landeskindergärten und zahlreichen Kinderbetreuungseinrichtungen an Ihrer Seite. Mit dem Familien- paket blau-gelb haben wir zudem eine große Ausbauoffensive für die Kleinkindbetreuung in Niederösterreich gestartet. So stellt das Land sicher, dass Kinder in Niederösterreich jederzeit gut betreut sind.“ Christiane Teschl-Hofmeister, Landesrätin „Arbeit und Familie zu vereinbaren, ist im modernen Arbeitsleben eine der schwierigsten Aufgaben überhaupt. Vorbereitung und Ma- nagement sind dabei wichtige Erfolgsbestandteile, um die Familie nicht zu kurz kommen zu lassen. Mit dieser Broschüre haben wir für Sie einen hilfreichen Leitfaden für alle Förderungen und Fragen rund um die Familie erstellt. Wir wünschen Ihnen alles Gute.“ Sandra Kern, Mitglied des Bundesrates, NÖAAB-Landesgeschäftsführerin 2 3
Niederösterreich – Gemeinsam stark in Niederösterreich das Mutterland Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner will Niederösterreich zum Mutterland moderner Familienpolitik moderner Familienpolitik machen. Und wir werden sie dabei unterstützen! Als NÖAAB standen und stehen wir immer schon an der Seite der Familien. Ihre Anliegen sind unser Auftrag. Wir freuen uns über Ihre Anregungen und Die Familie bleibt Keimzelle unserer Gesellschaft. Für uns ist deshalb die Ideen unter 02742/9020 5000 oder office@noeaab.at Verbindung von Familie und Beruf ein besonderes Anliegen. Wir brauchen neue Modelle des Arbeitens, neue Wege der Aufgabenteilung und auch Gemeinsam für Familien im Bund neue Angebote für die Kinderbetreuung. Das ist eine entscheidende Vo- raussetzung: Für uns alle im persönlichen Umfeld, für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes und ein erfülltes Leben der Menschen. Gleichzeitig Der NÖAAB hat sich immer dafür stark gemacht, die Leistung und Arbeit, die gilt es die Wahlfreiheit für Eltern hochzuhalten. in Familien geleistet wird, angemessen zu honorieren. In den letzten Jahren konnten wir auch einige Erfolge umsetzen, wie zum Beispiel mit der Einfüh- rung des neuen Kinderbetreuungsgeldkontos. Mit unserem Bundeskanzler Stärkung der Familie: Investition in die Zukunft Sebastian Kurz haben wir uns auch für die Einführung des Familienbonus stark gemacht, weil dieser den Familien wieder mehr Wahlfreiheit gibt. Auch Viele junge Menschen wünschen sich eine Familie mit Kindern. Kinder be- mit der EInführung der Deutschklassen für Kinder mit geringem Sprachni- reichern das Leben der Eltern, der Erwachsenen, und sie bereichern die veau sollen Kinder und Familien unterstützt und gefördert werden. Gesellschaft. Investitionen in die Familie sind die beste Zukunftsvorsorge, die wir tätigen können. Wir werden auch in den kommenden Jahren mit unserer Kraft im Land und der Stärke im Bund die richtigen Themen für die Familien vorantreiben. Familienpaket blau-gelb Niederösterreich ist Partner, nicht Vormund der Familien. Entscheidend ist die wohnortnahe Kinderbetreuung, die bis 2020 weiter ausgebaut werden soll, wofür das Land 65 Millionen Euro in die Hand nimmt. Gleichzeitig wer- den auch Tageseltern gefördert und Familien stärker unterstützt. Mehr zum Familienpaket blau-gelb: http://programm.vpnoe.at 4
Familiengründung Geburten ab 1. März 2017: Wird nur eine Untersuchung nicht durchge- führt oder nicht rechtzeitig nachgewiesen, so werden vom Kinderbetreu- ungsgeld grundsätzlich 1.300 Euro abgezogen! Wenn beide Elternteile Mutter-Kind-Pass Kinderbetreuungsgeld beziehen, erfolgt der Abzug von 1.300 Euro bei je- Der Mutter-Kind-Pass dient der gesundheitlichen Vorsorge für Schwan- dem der Elternteile. Der Nachweis der ersten sechs Untersuchungen muss gere und Kleinkinder. Er beinhaltet die im Mutter-Kind-Pass-Programm bereits im Zuge der Antragstellung erfolgen. Der Nachweis über die wei- vorgesehenen ärztlichen Untersuchungen während der Schwangerschaft teren vier Untersuchungen muss bis zum 15. Lebensmonat erfolgen. und bis zum 5. Lebensjahr des Kindes. Alle vorgeschriebenen Untersu- chungen sind wichtig für Mutter und Kind. Die Untersuchungen sind nur bei Mutterschutz Inanspruchnahme von Vertragsärztinnen/Vertragsärzten der Krankenver- sicherungsträger kostenlos. Dienstnehmerinnen, Lehrlinge und Heimarbeiterinnen haben An- spruch auf Mutterschutz unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft, Es gibt grundsätzlich drei Untersuchungsabschnitte. Vom Beginn der der Dauer des Dienstverhältnisses oder des Ausmaßes der Beschäfti- Schwangerschaft bis zur Geburt sind fünf Untersuchungstermine für gung. Für Dienstnehmerinnen, die in Privathaushälten beschäftigt sind, die Frau zu absolvieren, wo die Entwicklung des Kindes beobachtet wird. gibt es teilweise Sonderbestimmungen, genauso wie für Bedienstete die Nach der Geburt sind bis zum 14. Lebensmonat des Kindes weitere fünf in bestimmten Zweigen des öffentlichen Dienstes beschäftigt sind. Für Untersuchungen geplant. Anschließend sind im Mutter-Kind-Pass noch Landarbeiterinnen gelten die Bestimmungen des Landarbeitsgesetzes weitere vier Untersuchungen vorgesehen. und der Landarbeitsordnung. Ausführliche Details und Fristen zu den vorgesehenen Untersuchungen finden Sie auf www.gesundheit.gv.at/leben/eltern/mutter-kind-pass/ Anspruchsdauer inhalt oder auf www.help.gv.at Vor der Entbindung Werdende Mütter dürfen in den letzten 8 Wochen vor dem Entbindungster- min nicht arbeiten, dabei handelt es sich um eine sogenannte Schutzfrist. ACHTUNG Sollte eine Gefahr für die Mutter und/oder das Kind bestehen, kann auch Die Höhe des Kinderbetreuungsgeldes (KBG) ist an die korrekte Durchfüh- eine frühere Freistellung erwirkt werden, wenn der Facharzt dies befürwor- rung und den Nachweis der ersten zehn Mutter-Kind-Pass-Untersuchun- tet und auch schriftlich begründet. Die endgültige Freistellung erfolgt durch gen (fünf der Mutter während der Schwangerschaft und fünf des Kindes das Freistellungszeugnis, das dem Dienstgeber vorzulegen ist. Dieser darf nach der Geburt) bei der Krankenkasse gekoppelt. Achten Sie bitte drin- sie ab diesem Zeitpunkt nicht mehr beschäftigen. Wichtig ist, dass der gend darauf, die Untersuchungen in den vorgeschriebenen Zeiträumen Dienstgeber 4 Wochen bevor der Mutterschutz angetreten werden soll, durchführen zu lassen. informiert wird. 6 7
Nach der Entbindung Nach der Entbindung beträgt der Mutterschutz ebenfalls 8 Wochen. Sollte karenz sich die Schutzfrist vor der Entbindung verkürzt haben, weil der Geburts- Karenz rechtzeitig planen termin falsch kalkuliert war, verlängert sich die Schutzfrist um die Verkür- zung, jedoch höchstens um 16 Wochen. Bei Frühgeburten, Mehrlings- Überlegen Sie sich bereits während der Schwangerschaft, ob und wie lan- geburten oder Kaiserschnitt beträgt die Schutzfrist nach der Entbindung ge Sie in Karenz gehen wollen. Um einen möglichst unkomplizierten Über- mindestens 12 Wochen. gang in die Karenz zu organisieren, sollten Sie Ihre Karenz-Planung auch Ihrem Arbeitgeber mitteilen. Ausführliche Infos zum Thema Mutterschutz finden Sie hier: www.arbeiterkam- mer.at/beratung/berufundfamilie/Mutterschutz/Mutterschutz-Regelung Rahmenbedingungen Karenz Während des Mutterschutzes erhalten Sie müssen generell zwischen dem Anspruch auf „Karenz“ (arbeitsrechtlicher Sie von der Krankenkasse Wochen- Begriff, Ruhen der Arbeitspflicht, Entfall des Entgelts) und dem Bezug des geld. Ihr Arbeitgeber zahlt in diesem Kinderbetreuungsgeldes unterscheiden. Vor allem gilt es, unterschiedliche Zeitraum keinen Lohn bzw. Gehalt. Meldefristen sowie Zuverdienstmöglichkeiten zu beachten. Deswegen ist es wichtig, dass auch Sie die Bestimmungen kennen! Anzumerken gilt an dieser Stelle, dass für Geburten seit 1. März 2017 das neue Kindergeldkonto gilt. Arbeitsrechtliche Karenzregelungen Karenzdauer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Karenz bis zum 2. Geburtstag des Kindes, wenn sie mit dem Kind im gemeinsamen Haus- halt leben. Für den karenzierten Mitarbeiter besteht ein besonderer Kündi- gungs- und Entlassungsschutz. Karenzteilung Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Karenz bis zum 2. Geburtstag des Kindes, wenn sie mit dem Kind im gemeinsamen Haus- halt leben. Für den karenzierten Mitarbeiter besteht ein besonderer Kündi- gungs- und Entlassungsschutz. 8
Meldefristen Der Mitarbeiter muss eine Karenz, die im Anschluss an das Beschäfti- gungsverbot der Mutter beginnen soll, binnen 8 Wochen ab Geburt be- kanntgeben. Eine Karenz, die nicht von vornherein für die Maximaldauer gemeldet wur- de, kann einmal verlängert werden. Dies muss spätestens 3 Monate vor Ende der gemeldeten Karenz (wenn sie nur 2 Monate dauert, dann spätes- tens 2 Monate vor Ende der Karenz) bekanntgegeben werden. Arbeiten während der Karenz Während der Karenz darf jedenfalls eine Beschäftigung bis zur Gering- fügigkeitsgrenze (2018: 438,05 Euro) beim eigenen oder einem anderen Arbeitgeber aufgenommen werden. Darüber hinaus sind die Zuverdienst- grenzen des gewählten Kinderbetreuungsgeldmodells zu beachten! Papamonat (Väterfrühkarenz) Der Papamonat soll die gemeinsame Betreuung des Kindes mit der Mutter in den ersten Lebenswochen ermöglichen. In Österreich gibt es derzeit drei „Modelle“: Väterfrühkarenz im öffentlichen Dienst Bundesbedienstete und Bedienstete einiger Bundesländer (B, NÖ, OÖ, ST, T, W, V) können für maximal 4 Wochen unbezahlt während des Mutter- schutzes einen Papamonat in Anspruch nehmen. Väterfrühkarenz im Kollektivvertrag In manchen Branchen räumt der Kollektivvertrag die Möglichkeit eines Pa- pamonats ein. Die Bedingungen können von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Teilweise gibt es in der Privatwirtschaft auch bezahlte Papamonate. 10
Unbezahlter Urlaub/Vereinbarte Karenz Die zwei Systeme des Kinderbetreuungsgeldes: Ein unbezahlter Urlaub bzw. eine vereinbarte Karenz ist mit Zustimmung der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers grundsätzlich für alle Arbeitnehmerin- › Kinderbetreuungsgeld-Konto (pauschale Leistung) nen/ Arbeitnehmer möglich. Durch das Kinderbetreuungsgeld-Konto als Pauschalleistung wird die Betreuungsleistung der Eltern anerkannt und teilweise abgegolten. Alle Informationen zur Karenz finden Sie auf den Seiten des Familienmi- Das pauschale Kinderbetreuungsgeld erhalten Eltern unabhängig von nisteriums oder der Arbeiterkammer: Bundesministerium für Familien einer vor der Geburt des Kindes ausgeübten Erwerbstätigkeit. und Jugend: www.bmfj.gv.at I Hotline Familienservice: 0800 240 262 › Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld Arbeiterkammer Niederösterreich: www.arbeiterkammer.at/ beratung/berufundfamilie/Karenz I Hotline Arbeits- und Sozialrecht Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld hat die primäre Funk- der AK Niederösterreich: 05 7171 22000 tion, jenen Eltern, die sich nur für kurze Zeit aus dem Berufsleben zurück- ziehen wollen und über ein höheres Einkommen verfügen, die Möglich- keit zu geben, in dieser Zeit einen Einkommensersatz zu erhalten. NÖAAB Tipp: Unbedingt schon vor der Ge- burt überlegen, welches Karenzmodell für einen selbst in Frage kommt und dieses Mit den verschiedenen Wahlmöglichkeiten beim Kinderbetreuungsgeld- auch mit derm Arbeitgeber besprechen. Konto sowie dem einkommensabhängigen System finden Familien somit ein vielfältiges und flexibles Angebot vor, das möglichst allen Wünschen und Vorstellungen ihrer persönlichen Lebensgestaltung entspricht. Arbeit und Familie vereinbaren Während im Pauschalsystem die Möglichkeit besteht, bis zu 16.200 Euro jährlich bzw bis zu 60 Prozent der Letzteinkünfte aus dem Kalenderjahr vor Kinderbertreuungsgeld (KBG) der Geburt, in dem kein Kinderbetreuungsgeld bezogen wurde (beschränkt auf das drittvorangegangene Jahr), dazuverdienen zu können, ist der Zuver- Durch das Kinderbetreuungsgeld wird die Betreuungsleistung der Eltern dienst im einkommensabhängigen System nur in geringem Ausmaß mög- anerkannt und teilweise abgegolten. Für Eltern, deren Kinder ab dem lich, da es sich dabei um einen Einkommensersatz handelt. 1. März 2017 geboren werden, gelten für das Kinderbetreuungsgeld neue Regelungen. Die bisherigen vier Pauschalvarianten verschmelzen zu einem Ausführliche Details zum Kinderbetreuungsgeld finden Sie auf www.bmfj.gv.at „Kinderbetreuungsgeld-Konto“ mit einer fixen Summe pro Kind, die von der Bezugsdauer unabhängig ist. Die Bezugsdauer kann flexibel zwischen › 365 Tage bis 851 Tage (alleine) bzw. › 456 Tage bis 1.063 Tage (beide Elternteile) gewählt werden. 12 13
Familienbeihilfe Wie hoch ist die monatliche Familienbeihilfe? Für jedes Kind gibt es einen bestimmten Grundbetrag. Wie hoch dieser ist, Die Familienbeihilfe ist eine der wesentlichsten Säulen des Systems der hängt vom Alter des Kindes ab. österreichischen Familienförderung. Als direkte Transferleistung an die An- spruchsberechtigten sollen Kosten, die Eltern auf Grund ihrer Unterhalts- pflicht gegenüber den Kindern entstehen, ausgeglichen werden. Familienbeihilfe pro Monat Alter 114,00 Euro ab Monat der Geburt Wer hat Anspruch auf Familienbeihilfe? Sie haben Anspruch auf Familienbeihilfe für Ihr Kind bzw. Ihre Kinder, wenn 121,90 Euro ab Monat, in dem Kind 3 wird Sie Ihren Lebensmittelpunkt in Österreich haben und mit dem Kind in einem 141,50 Euro ab Monat, in dem Kind 10 wird gemeinsamen Haushalt leben. Die Familienbeihilfe wird beim Wohnsitz- 165,10 Euro ab Monat, in dem Kind 19 wird finanzamt beantragt. Der Anspruch besteht für alle Kinder, die das 18. Le- bensjahr noch nicht vollendet haben. Zusätzlich Geld gibt es pro Kind und Monat, wenn Sie mehr als ein Wer hat Anspruch auf Familienbeihilfe? Kind haben: › Die maximale Bezugsdauer für die Familienbeihilfe ist mit dem vollende ten 24. Lebensjahr begrenzt. Zahl der Kinder pro Kind Zusatzbetrag gesamt › Wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen, kann die Familienbeihilfe 2 7,10 Euro 14,20 Euro bis 25 bezogen werden. 3 17,40 Euro 52,20 Euro › Für die Zeit zwischen dem Abschluss der Schulausbildung und dem frü- 4 26,50 Euro 106,00 Euro hestmöglichen Beginn einer weiteren Berufsausbildung besteht Anspruch 5 32,00 Euro 160,00 Euro auf Familienbeihilfe, sofern das Kind noch nicht 24 ist. 6 35,70 Euro 214,20 Euro › Bei volljährigen Kindern, die ein Studium absolvieren, besteht der An- 7 52,00 Euro 364,00 Euro spruch, wenn die vorgesehene Studienzeit eingehalten und ein positiver 8 52,00 Euro 416,00 Euro Studienerfolg vorliegt. Dieser muss dem Finanzamt nachgewiesen werden. 14 15
Elternteilzeit NÖAAB Ideen zur Entlastung der Familien umgesetzt! Wenn Sie bei einem Betrieb, der mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigt, ar- beiten und Ihr Arbeitsverhältnis länger als 3 Jahre dauert, haben Sie ei- nen Anspruch auf Elternteilzeit bis zum 7. Geburtstag Ihres Kindes. Für Sie Automatische Familienbeihilfe! besteht ein besonderer Kündigungs- und Entlassungsschutz bis 4 Wochen Die Familienbeihilfe wird anlässlich der Geburt eines Kindes automa- nach Ende der Elternteilzeit. tisch ohne Antragstellung gewährt. Voraussetzungen: Wenn Sie lohnsteuerpflichtig sind, wird Ihnen gemeinsam mit der Famili- Die Arbeit muss um mindestens 20 Prozent der wöchentlichen Normalarbeits- enbeihilfe der Kinderabsetzbetrag ausbezahlt. Dieser beträgt pro Kind zeit reduziert werden, wobei als Mindestarbeitszeit 12 Stunden pro Woche gel- monatlich 58,40 Euro. ten. Weiters darf der andere Elternteil für dasselbe Kind nicht in Karenz sein. Für Kinder zwischen 6 und 15 Jahren gibt es jeweils im September zusätz- Alle Infos zur Elternteilzeit auf www.arbeiterkammer.at/beratung/beru- lich 100 Euro als Schulstartgeld, welches gemeinsam mit der Familien- fundfamilie/Elternteilzeit/Elternteilzeit.html beihilfe ausbezahlt wird. Dafür ist kein gesonderter Antrag nötig. Pflegefreistellung bei Erkrankung des Kindes Die Familienbeihilfe wird vorrangig an den haushaltsführenden Elternteil (Mutter) ausbezahlt. Die Mutter kann jedoch zugunsten des anderen El- Bei Pflegebedürftigkeit des Kindes oder wenn die übliche Betreuung ausfällt, ternteiles schriftlich verzichten. haben Sie Anspruch auf Pflegefreistellung – wobei bei leiblichen Kindern der gemeinsame Haushalt nicht Voraussetzung ist. Pflegefreistellung kann bis Nähere Informationen gibt es beim zu einer Woche pro Jahr in Anspruch genommen werden – bei Kindern unter Familienservice des Bundesministeriums für Familien und Jugend 12 Jahren bis zu zwei Wochen pro Jahr. unter 0800 240 262, Montag bis Donnerstag von 9 bis 15 Uhr, oder per Mail unter: familienservice@bmfj.gv.at NÖAAB Tipp: Es gibt auch die Möglichkeit mit dem Dienst- geber Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit im Ausmaß von 1 Alle Infos zur Familienbeihilfe, inklusive Familienbeihilfenrechner finden bis 3 Monaten zu vereinbaren, wenn für ein minderjähri- Sie auch auf der Homepage des Familienministeriums unter www.bmfj. ges Kind die Pflegestufe 1 per Bescheid zuerkannt wurde. gv.at oder bei der Arbeiterkammer Niederösterreich unter www.arbeiter- kammer.at/beratung/berufundfamilie/BeihilfenundFoerderung/Famili- enbeihilfe.html Infos zur Pflegefreistellung gibt es auf der Seite der Arbeiterkammer Nie- derösterreich unter www.noe.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitund- recht/krankheitundpflege/pflege/Pflegefreistellung.html 16 17
Förderungen Familienbonus Plus ab Jänner 2019 NÖAAB Ideen zur Entlastung der Familien umgesetzt! Der Familienbonus Plus ist ein Absetzbetrag in der Höhe von 1.500 Euro pro Kind und Jahr und bedeutet, dass sich die Steuerlast um bis zu 1.500 Euro pro Jahr reduziert. Dieser steht bis zur Vollendung des 18. Lebens- jahres zu, sofern Anspruch auf Familienbeihilfe besteht und das Kind in Österreich lebt. Für volljährige Kinder, für die Familienbeihilfe bezogen wird, soll Anspruch auf einen Familienbonus in der Höhe eines Absetzbe- trages von 500 Euro bestehen. In einem Haushalt kann der Absetzbetrag wahlweise von einem (Ehe)Part- ner in Anspruch genommen werden oder auf beide (Ehe)Partner verteilt werden. Für getrennt lebende Eltern, die Unterhalt leisten, soll der Fa- milienbonus (Plus) nach der gegenwärtigen Regelung des Kinderfreibe- trages auf beide Eltern aufgeteilt werden, mit dem Ziel die Bedürfnisse des Kindes bestmöglich abzudecken. Der derzeitige Kinderfreibetrag und die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kinderbetreuungskosten bis zum 10. Lebensjahr sollen aus Gründen der Vereinfachung und Transparenz im Gegenzug entfallen. Antrag: Im Rahmen der Lohnverrechnung (ab 2019) oder mit der Arbeitneh- merveranlagung (ANV 2019 d.h. ab 2020) 18 19
Familienhärteausgleich gibt es allerdings erst im verpflichtenden letzten Kindergartenjahr. Am Nachmittag ist der Kindergartenbesuch in Niederösterreich kostenpflichtig. Finanzielle Unterstützungen (Überbrückungshilfen) zur Beseitigung oder Milderung einer Notsituation können gewährt werden, wenn: NÖ Wohnbauförderung: Familienförderung Im Rahmen der NÖ-Wohnbauförderung kann auch, je nach Familiensitua- › eine unverschuldete finanzielle Notsituation vorliegt, die durch ein be- tion, ein zusätzlicher Bonus für Familien beantragt werden. sonderes Ereignis (Krankheit, Behinderung, Todesfall...) ausgelöst wurde › österreichische Staatsbürgerschaft gegeben ist (Zuwendungen sind Alle Infos dazu bei der Wohnbau-Hotline des Landes unter 02742/22133 auch an EU-Bürger, Flüchtlinge und Staatenlose möglich) oder unter www.noe.gv.at/eigenheim › alle anderen Möglichkeiten nicht ausreichen (Unterhaltsanspruch, Sozial- hilfe, Wohnbeihilfe,...) Aktion Ferienbetreuung Seit Jahren unterstützt das Land Niederösterreich Gemeinden und Vereine, Infos beim Familienservice des Familienministeriums unter 0800-240 262 die eine Kinderferienbetreuungsaktion anbieten. Eine Förderung ist dabei oder auf www.bmfj.gv.at bereits ab 1 Woche Kinderbetreuung möglich, so kann zusätzlich zu den Sommerferien den Eltern eine Ferienbetreuungsaktion in den Semester-, Familienleistungen des Landes Niederösterreich Oster-, Herbst- und Weihnachtsferien kostengünstig angeboten werden. NÖ Kinderbetreuungsförderung Mit den Eltern der betreuten Kinder muss dabei eine Betreuungsvereinba- Berufstätige Eltern, die ihr Kind in einer NÖ Tagesbetreuungseinrichtung rung abgeschlossen werden und die Antragstellung hat bis spätestens 8 betreuen lassen, können vom Land NÖ im Rahmen der NÖ Kinderbetreu- Wochen nach der durchgeführten Ferienbetreuung zu erfolge ungsförderung einen Zuschuss zum Betreuungsbeitrag erhalten. Der maximal anerkannte Stundensatz liegt zwischen € 2,50 und € 2,10 Mehr Infos auf www.noe.gv.at/noe/Kinderbetreuung/Aktion_Ferienbe- für jedes betreute Kind. Die Höhe der Förderung hängt vom Familienein- treuung.html kommen ab. Gefördert wird jener Anteil (25%, 50% oder 75%) an den an- erkannten Kosten, in dessen Bereich das Familieneinkommen liegt. NÖ Familienpass Infos www.noe.gv.at Der NÖ Familienpass ist eine Servicekarte des Landes NÖ mit zahlreichen Vorteilen und Ermäßigungen für die ganze Familie, wie zum Beispiel: NÖ Gratiskindergarten Niederösterreich hat ein gut ausgebautes Angebot an öffentlichen Kinder- › Westbahn Kooperation: 5% Ermäßigung bei Buchung im Internet bzw. gärten, die vormittags kostenlos von Kindern ab frühestens 2,5 Jahren be- über die WESTbahn App www.westbahn.at, auch für allein reisende sucht werden können. Einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz Familienpass-Inhaber. Kinder bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres fahren gratis mit. 20 21
› Gratis Zusendung des NÖ Familienmagazins mit regelmäßigen Infor- mationen über Neuerungen und Änderungen › Ermäßigungen von bis zu 50% bei Vorteilsgebern in ganz Niederöster reich und darüber hinaus Mehr Infos zum NÖ Familienpass finden Sie auf www.familienpass.at Die NÖ Familienland GmbH Die NÖ Familienland GmbH wurde 2013 auf Initiative von Familienlandes- rätin Barbara Schwarz als Kompetenzzentrum für Familienarbeit in Nie- derösterreich gegründet. Ziel der NÖ Familienland GmbH ist die Unterstüt- zung von Familien, Gemeinden und Institutionen in den Bereichen › Kinderbetreuung › Entwicklung, Erziehung und Bildung von Kindern und Jugendlichen › Gesundheits- und Bewegungsförderung von Kindern und Jugendlichen › Vereinbarkeit von Familie und Beruf Mehr Informationen unter: www.noe-familienland.at Wichtige Links: Land Niederösterreich – www.noel.gv.at Familienland Niederösterreich – www.noe-familienland.at Bundesministerium für Familien und Jugend – www.bmfj.gv.at Behördenübergreifende Plattform – www.help.gv.at AMS Niederösterreich – www.ams.at/noe Arbeiterkammer Niederösterreich – www.aknoe.at 22
Kontakt NÖAAB NÖAAB-Service Für Ihre Anliegen erreichbar in St. Pölten! 3100 St. Pölten Ferstlergasse 4 office@noeaab.at 02742/9020-5000 www.noeaab.at Medieninhaber: NÖ Pressverein Zeitungsverlag, 2700 Wr. Neustadt, Neuklosterplatz 2, noe@pressverein.at I Redaktion: Andreas Steiner, BA I Fotos: shutterstock I Hinweis: Die angebotenen Informationen wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erarbeitet. Für deren Rich- tigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wird keine Gewähr übernommen. Jegliche Haftung ist ausgeschlossen. I Stand: November 2017
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