FÜR BETRIEBLICHE INTERESSEN VERTRETUNGEN - SEMINARE 2019 - DGB-Bildungswerk NRW eV
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LIEBE Die von uns angebotenen Seminare organisieren wir mit einem be- sonderen Anspruch an Qualität und Aktualität. Bei der Durchführung achten wir darauf, dass sie beteiligungs- und zielorientiert sowie KOLLEGIN, praxisnah gestaltet werden. Uns ist es wichtig, dass Ihr neben der Vermittlung der rechtlichen Grundlagen auch Handlungshilfen für die tägliche Arbeit erhaltet, damit Euch die Transmission aus dem LIEBER Seminar in den Betriebsrat gelingt. Daher setzen wir bei unseren Referentinnen und Referenten auf Kolleginnen und Kollegen die aus der Praxis kommen und damit KOLLEGE, entweder über Erfahrungen aus der betrieblichen Interessen vertretung oder aber im Arbeits- und Sozialrecht verfügen. Nur so kann der (betriebsverfassungs-)rechtliche Werkzeugkoffer für die betriebspolitische Praxis nutzbar gemacht werden. Der gewerk- schaftliche Hintergrund ist dabei selbstverständlich. Das Ziel eines jeden Seminars ist nicht nur die Vermittlung von Fach, Handlungs- und Lösungskompetenz, sondern auch die Bildung von Netzwerken innerhalb der gewerkschaftlichen Familie. Erfolgreich ist ein Seminar nur dann, wenn die Teilnehmenden auch später in Mit der Betriebsratswahl 2018 wurde der Generationenwechsel Kontakt bleiben und weiterhin Informationen sowie die in ihrer weiter fortgesetzt. Rund 35 % von Euch sind erstmals gewählt und Arbeitswelt gemachten Erfahrungen austauschen. übernehmen ein Amt, das heute, unter den gegebenen Veränderun- Alle diese Bausteine sollen Euch bei der Bewältigung betrieblicher gen der gesellschaftlichen und betrieblichen Rahmenbedingungen Problemstellungen und bei der praktischen Anwendung der gesetz besondere Herausforderungen an Euch stellt. Besonders die indus- lichen Bestimmungen helfen. Mit dem Wissen um die juristischen triepolitischen Herausforderungen bei der Umgestaltung hin zur Möglichkeiten und um die betrieblichen Unterschiede hoffen wir, Arbeit 4.0 stellen Betriebsräte vor große Aufgaben. Es gilt die dass Ihr gemeinsam in Eurem Gremium entsprechende auf Euch und Transmission dahingehend zu gestalten, dass die Kolleginnen und Euren Betrieb zugeschnittene Handlungsmöglichkeiten erkennen und Kollegen über Weiterbildungsangebote mitgenommen und für die umsetzen könnt. Dann ist die Transformation gelungen. neuen Anforderungen fit gemacht werden. Aber auch der gesell- schaftliche Rechtsruck erschwert die solidarische Gestaltung der In diesem Sinne hoffen wir auf eine breite Nutzung unserer Angebote. Arbeitswelt und den gemeinsamen Einsatz für bessere Arbeits Eure IG Metall Krefeld und wir beraten Euch gerne bei der Weiter bedingungen. Diese Herausforderungen sind gemeinsam mit den bildungsplanung. „alten Hasen“ im Team zu bewältigen. Ralf Claessen Elke Hülsmann Daher umfasst das gemeinsam mit der IG Metall Krefeld geplante Geschäftsführer Geschäftsführerin Seminarangebot sowohl Grundlagenseminare wie BR I, AuG I, als IG Metall Krefeld DGB-Bildungswerk NRW e.V. auch vertiefende und Spezial Seminare wie BR kompakt 1 und 2, Wirtschaftsausschuss- und Entgelt-Seminare und vieles andere Martin Freitag mehr. Fachbereichsleiter Industriegewerkschaften DGB-Bildungswerk NRW e.V. 2 3
SEMINARE INFORMATIVES Hinweise zu den Grundlagenseminaren für Betriebsräte 8 Unsere Referentinnen und Referenten 22 Grundlagenseminare für Betriebsräte Tagungshäuser 23 Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I) 10 BR kompakt 1: Mitbestimmung und Betriebsratshandeln (BR II) 13 Seminardurchführung 24 BR kompakt 2: Personelle Maßnahmen und Betriebsratshandeln (BR II) 14 Ratgeber Freistellung 26 Zeit, dass wir was drehen: Arbeitszeitgestaltung im Der Weg zur Teilnahme 30 Interesse der Beschäftigten 15 Arbeits- und Gesundheitsschutz I (AuG I) 16 Vorgehen bei Streitigkeiten 32 Teilhabepraxis I: Zentrale Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung 17 Musterschreiben 34 Entgeltgestaltung I (EG I) 18 Kontakte 36 Seminare für Jugend- und Auszubildendenvertretungen Impressum 38 Einstieg in die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV I) 19 Seminaranmeldung 39 4 5
HINWEISE ZU DEN GRUNDLAGEN- SEMINAREN FÜR BETRIEBSRÄTE Einsteigerseminare für neue Betriebsräte Um Euch einen schnellen Einstieg in Eure Arbeit als Betriebsräte zu ermöglichen, ist das Seminar „Einführung in die Betriebsrats arbeit (BR I)“ die nach wie vor beste Möglichkeit und unabdingbare Voraussetzung. Es bietet einen Überblick über die Aufgaben des Betriebsrats und die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten nach dem Betriebsverfassungsrecht. Aber … es ist nur ein Einstieg. Wir empfehlen zeitnah nach dem Seminar „Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)“ die zwei BR kompakt-Seminare „Mitbestimmung und Betriebsratshandeln (BR II)“ und „Personelle Maßnahmen und Betriebsratshandeln (BR II)“ zu besuchen. Darüber hinaus haben wir noch weitere Grundlagenseminare im Angebot, um Euch für die Betriebsrats arbeit fit zu machen. Eine Kurzbeschreibung der Seminare findet Ihr nachfolgend, alle weiteren Informationen erhaltet Ihr in den Seminarausschreibungen auf den nachfolgenden Seiten. BR kompakt 1: Mitbestimmung und Betriebsratshandeln UNSER KLASSIKER FÜR DEN VORSITZ Im Seminar befassen wir uns mit dem Kernstück der Mitbestim- mung: der Beteiligung in sozialen Angelegenheiten wie bspw. im Bereich der Arbeitszeitregelungen im Betrieb. Die Durchsetzungs- möglichkeiten und Konfliktregelungsstufen bis hin zu tariflichen Das Programm speziell für Betriebsratsvorsitzende, stellvertretende oder betrieblichen Einigungsstelle werden erarbeitet. BR-Vorsitzende und freigestellte BR-Mitglieder: Die Auffrischungs- seminare für Wiedergewählte vermitteln schnell und sicher den BR kompakt 2: Personelle Maßnahmen und Betriebsratshandeln aktuellen Stand der Rechtsprechung. Bei personellen Maßnahmen wie Einstellungen, Versetzungen, Eingruppierungen, Umgruppierungen bis hin zu Kündigungen und Information und Programm: Änderungskündigungen geht es um Eure Möglichkeiten, einzelnen DGB-Bildungswerk NRW e.V. Beschäftigten zu helfen und sie zu unterstützen. Unter Berücksich- Detlef Tarn tigung der aktuellen Rechtsprechung werden die Beteiligungs- und T. 0211 17523-319 Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats erarbeitet. F. 0211 17523-198 dtarn@dgb-bw-nrw.de Arbeits- und Gesundheitsschutz (AuG I) dgb-bildungswerk-nrw.de/vorsitzendenprogramm Das Seminar bietet einen Einstieg in den Arbeits- und Gesundheits- schutz. Behandelt wird das System der Arbeitssicherheit im Betrieb. Die Aufgaben des Betriebsrates und seine Handlungsmöglichkeiten JAHRE im Betrieb für Gute Arbeit werden thematisiert. 8
21.01. – 25.01.2019 Hattingen, DGB Bildungszentrum Seminarkostenpauschale: 910,– Euro (USt-frei) zzgl. Unterkunft/ Verpflegung ca. 610,– Euro (zzgl. USt) Seminarnummer: D8-196901-125 07.10. – 11.10.2019 Wesel, Waldhotel Tannenhäuschen Seminarkostenpauschale: 910,– Euro (USt-frei) zzgl. Unterkunft/ Verpflegung ca. 780,– Euro (zzgl. USt) Seminarnummer: D8-196907-125 EINFÜHRUNG IN DIE BETRIEBS- RATSARBEIT (BR I) Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse des Betriebsverfassungs- rechts. Im Mittelpunkt steht die Klärung der Aufgaben des Betriebs rats. Das Seminar gibt einen Überblick über die Reichweite und Qualität der Beteiligungsrechte des Betriebsrats in personellen, sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Auswirkungen der Rechtsprechung auf diese Beteiligungsmöglichkeiten werden behandelt. Themen Der Betriebsrat als Interessenvertretung der abhängig Beschäftigten Das Betriebsverfassungsgesetz im System unserer Rechts ordnung Grundlagen der Betriebsverfassung: Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats nach § 80 BetrVG Rechte und Pflichten des einzelnen Betriebsratsmitglieds und Anforderungen an die BR-Arbeit Grundsätze der Zusammenarbeit nach § 74 BetrVG Zusammenwirken der betrieblichen Interessenvertretungen Überblick über die Mitbestimmungsmöglichkeiten nach dem Betriebsverfassungsgesetz in personellen, sozialen und wirt- schaftlichen Angelegenheiten Nutzung der Beteiligungsrechte zur Durchsetzung von Interessen der Beschäftigten 10 11
BR KOMPAKT 1: MITBESTIMMUNG Eine Ausbildungsreihe UND BETRIEBSRATSHANDELN für Betriebsräte (BR II) Werde auch DU ein erfolgreicher Betriebsrat oder eine erfolgreiche Betriebsrätin mit In diesem Seminar befassen sich die Teilnehmenden mit dem Kern- BR kompakt! Es schließt sich nahtlos an das Seminar „Einführung in die Betriebsrats- stück der Beteiligung und Mitbestimmung: den Mitbestimmungs- arbeit (BR I)“ an. Gemeinsam mit dem DGB-Bildungswerk NRW e. V. bieten wir Dir damit eine systematische und aufeinander abgestimmte Weiterbildung an. rechten des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten. Anhand Acht Seminare vermitteln Dir fachliche und methodische Kompetenzen und das praxisnaher Fallbeispiele wird die Anwendung und Umsetzung für gewerkschaftliche Know-how. Dein soziales Engagement kannst DU damit gezielt weiterentwickeln. Deine Kolleginnen und Kollegen und DU werden davon profitieren. die Arbeit im Betrieb eingeübt. Die IG Metall und das DGB-Bildungswerk NRW e. V. bieten Dir einen umfangreichen Service – Bildung, Beratung und eine starke Interessenvertretung. Themen Struktur der betriebsverfassungsrechtlichen Beteiligungsrechte Konfliktregelungen im BetrVG: Arbeitsgerichtsverfahren, Einigungsstellenverfahren Vereinbarungsformen, Regelungsabrede, Betriebsvereinbarung Erzwingbare und freiwillige Betriebsvereinbarungen nach §§ 87 + 88 BetrVG ** Beteiligungsrechte und Gestaltungsoptionen in sozialen *** Angelegenheiten nach § 87 BetrVG, bspw. Urlaubsplanung (Lage/Verteilung); Verlängerung oder Verkürzung der Arbeitszeit; Ordnung und Verhalten im Betrieb… *** ** Durchführung gemeinsamer Beschlüsse nach § 77 BetrVG Wirkungen des Tarifvorbehalts nach § 77 (3) BetrVG Umstrukturie- rungen im * *** Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung und Gesetzgebung Unternehmen *** 13.05. – 17.05.2019 Hattingen, DGB Bildungszentrum Seminarkostenpauschale: 910,– Euro (USt-frei) *** zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 610,– Euro (zzgl. USt) *** Seminarnummer: D8-196905-125 * Das Einstiegsseminar kann bei einem regionalen Kooperationspartner der IG Metall vor Ort besucht werden. ** Die BR kompakt Module „Mitbestimmung und Betriebsratshandeln“ und „Personelle Maßnahmen und Betriebsratshandeln“ können wahlweise bei einem regionalen Kooperationspartner der IG Metall oder in einer unserer IG Metall-Bildungszentren besucht werden. *** Diese BR kompakt Module werden nur in den IG Metall-Bildungszentren angeboten. Die beiden dunkelgrün gekennzeichneten Module sind sowohl Bestandteil des Ausbildungsgangs BR kompakt wie des Ausbildungs- gangs VL. 13
BR KOMPAKT 2: PERSONELLE ZEIT, DASS WIR WAS DREHEN: MASSNAHMEN UND BETRIEBS- ARBEITSZEITGESTALTUNG IM RATSHANDELN (BR II) INTERESSE DER BESCHÄFTIGTEN Im Mittelpunkt dieses Seminars stehen die Beteiligungsrechte der Flexible Arbeitszeiten? Gern! Aber Beschäftigte und Arbeitgeber betrieblichen Interessenvertretung bei personellen Angelegenheiten haben da oft unterschiedliche Vorstellungen. „Moderne Arbeits gemäß §§ 99 – 105 BetrVG. Die Teilnehmenden lernen unter Ein zeiten“ sind für Arbeitgeber Arbeitszeitregelungen, die eine flexible beziehung der aktuellen Rechtsprechung ihre Handlungs- und Produktion ermöglichen – und das heißt häufig überlange Arbeits- Beteiligungsmöglichkeiten in diesem Arbeitsfeld kennen. zeiten und ungesunde Schichtmodelle. Flexible Arbeitszeiten im Interesse der Beschäftigten ermöglichen dagegen eine bessere Themen Vereinbarkeit von Arbeit, Familie und Freizeit und erhöhen die Überblick über die Beteiligungsrechte der Interessenvertretung Chance, gesund die Rente zu erreichen. Neben dem Arbeitszeit in personellen Angelegenheiten gesetz und weiteren speziellen Gesetzen sind Tarifverträge und Verfahren bei Personalentscheidungen, auch bei vorläufigen Betriebsvereinbarungen die Regelungsmöglichkeiten die der Praxis Maßnahmen i.d.R. zur Verfügung stehen. Neben den rechtlichen Grundlagen Beteiligung des Betriebsrats bei Personalentscheidungen nach bilden mögliche Inhalte und verschiedene Laufzeiten mit ihren § 99 BetrVG: Vor- und Nachteilen inkl. Kündigungsmöglichkeiten einen Schwer- Einstellung, Versetzung, Eingruppierung, Umgruppierung, punkt in diesem Seminar. Orientiert an den Teilnehmenden wird Leiharbeit, Befristung, Werkvertrag an Beispielen herausgearbeitet, wie Arbeitszeit im Interesse der Beteiligung des Betriebsrats nach §§ 102 ff. BetrVG: Beschäftigten gestaltet werden kann. Abmahnung, Kündigung, Änderungskündigung Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung und Gesetzgebung Themen A ktuelle Entwicklungen der Arbeitszeiten und der Arbeitszeit gestaltung (Flexibilisierung, Verlängerung, Verfall von Arbeitszeit). 09.09. – 13.09.2019 R egelungen in Gesetzen, Tarifverträgen und Betriebsverein Sprockhövel, IG Metall Bildungszentrum barungen und ggf. Arbeitsverträgen. Seminarkostenpauschale: 910,– Euro (USt-frei) M öglichkeiten und Grenzen der Mitbestimmung bei Arbeitszeit zzgl. Unterkunft/ Verpflegung ca. 740,– Euro (zzgl. USt) B eteiligungsorientiertes Handeln von Betriebsrat und Gewerk- Seminarnummer: D8-196906-125 schaft bei der Gestaltung der Arbeitszeit 11.02. – 15.02.2019 Hattingen, DGB Bildungszentrum Seminarkostenpauschale: 910,– Euro (USt-frei) zzgl. Unterkunft/ Verpflegung ca. 610,– Euro (zzgl. USt) Seminarnummer: D8-196902-125 14 15
TEILHABEPRAXIS I: ZENTRALE AUFGABEN DER SCHWER BEHINDERTENVERTRETUNG Dieses Seminar führt in die zentralen Aufgabenfelder der Schwer- behindertenvertretung ein. Grundlage ist das SGB IX, mit dem die Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben gefördert werden soll. Vorrangig spricht das Seminar neu gewählte Schwerbehinder- ARBEITS- UND GESUNDHEITS- tenvertretungen an, die Grundkenntnisse für ihre Arbeit als Interes- senvertretung benötigen. Ausdrücklich eingeladen sind auch Be- SCHUTZ I (AUG I) triebs- und Personalräte, die sich für die Belange von Menschen mit Behinderung engagieren wollen. Nach Klärung wesentlicher Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse im Bereich des Arbeits- Grundbegriffe werden insbesondere die Aufgaben, Rechte und und Gesundheitsschutzes. Es thematisiert das System der Arbeits- Pflichten der Schwerbehindertenvertretung vermittelt. sicherheit, gibt Informationen über die Aufgaben des Betriebsrats und untersucht die Handlungsmöglichkeiten im Betrieb. Themen D ie geschichtliche Entwicklung des SGB IX Themen B ehinderung – Fakten, Zahlen und Begrifflichkeiten Rolle und Funktion des Betriebsrats auf dem Gebiet des Arbeits- A ufgaben und Rechte der SBV schutzes (§§ 80 – 82 BetrVG) D as Anerkennungs- und Gleichstellungsverfahren Rechtsstellung und Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten P flichten des Arbeitgebers Einführung in den Arbeitsschutz und Mitbestimmungsrechte des S BV in der Praxis: Aufbau von Arbeitsstrukturen unter Nutzung Betriebsrats (§ 87 BetrVG; §§ 89 – 91 BetrVG) von inner- und außerbetrieblichen Kooperationspartnern Überblick über das Arbeitsschutzsystem B eschäftigung sichern und fördern Zusammenarbeit des Betriebsrats mit außerbetrieblichen Stellen D er besondere Kündigungsschutz wie Bezirksregierung, Berufsgenossenschaft, Sachverständigen und Gewerkschaft (§ 89 BetrVG; § 20 SGB VII) 18.03. – 22.03.2019 Wesel, Waldhotel Tannenhäuschen 01.04. – 05.04.2019 Seminarkostenpauschale: 910,– Euro (USt frei) Willingen, Best Western Plus Hotel zzgl. Unterkunft/ Verpflegung ca. 770,– Euro (zzgl. USt) Seminarkostenpauschale: 910,– Euro (USt-frei) Seminarnummer: D8-196955-124 zzgl. Unterkunft/ Verpflegung ca. 495,– Euro (zzgl. USt) Seminarnummer: D8-196956-124 16 17
ENTGELTGESTALTUNG I (EG I) Das Seminar hat die Vermittlung von Grundkenntnissen im Bereich der Entlohnung im Betrieb zum Ziel. Es bietet einen Überblick über Grundentgeltdifferenzierung (Eingruppierung) und Leistungsregula- tion. Im Mittelpunkt des Seminars stehen die tariflichen Entgelt- grundsätze und Entgeltmethoden und ihre betrieblichen Anwen- dungsmöglichkeiten. Bearbeitet werden die Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretungen. EINSTIEG IN DIE JUGEND- UND Themen: Der Konflikt um Entgelt und Leistung: Wie werden Entgelt- und AUSZUBILDENDENVERTRETUNG Leistungsbedingungen gestaltet? (JAV I) Aufbau und Zusammensetzung des Entgelts Rahmenbedingungen und Gestaltungsoptionen der betrieblichen Du bist in die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) gewählt. Entgeltgestaltung nach Tarifvertrag und Betriebsverfassungs Jetzt willst Du wissen, wie Du die Auszubildenden und die Jugend gesetz: Entgeltgrundsätze und Entgeltmethoden bestens vertreten kannst und ihnen eine starke Stimme im Betrieb Prinzipien der Entgeltdifferenzierung und Handlungsmöglich gibst. Du willst andere JAVen kennenlernen und ein Netzwerk in keiten des Betriebsrats/der Paritätischen Kommission bei Ein- Deiner Region aufbauen. gruppierung in Lohn-, Gehalts-, Entgeltgruppen Dieses Seminar zeigt Dir, wie das geht! Du erhältst einen Überblick Möglichkeiten der Leistungsregulation und Handlungsmög über Deine Aufgaben im neuen Amt. Durch betriebsnahe Beispiele lichkeiten des Betriebsrats/der Paritätischen Kommission bei verschaffst Du Dir einen Einblick in das Betriebsverfassungsgesetz. leistungsbezogenen Entgelten: Akkord, Prämie, Leistungs Nützliche Tipps und Informationen zu aktueller Rechtsprechung beurteilung, Zielvereinbarungen und ihre Kombinationsmöglich- zeigen Dir, was geht und wo die Grenzen sind. keiten Themen A ufgaben und Rechte der JAV und ihrer einzelnen Mitglieder 01.04. – 05.04.2019 (§§ 60; § 70 BetrVG) Ascheberg, Hotel Clemens-August G eschäftsführung der JAV (§§ 65 und 66 BetrVG) Seminarkostenpauschale: 910,– Euro (USt frei) S prechstunden der JAV (§ 69 BetrVG) zzgl. Unterkunft/ Verpflegung ca. 505,– Euro (zzgl. USt) J ugend- und Auszubildendenversammlung (§ 71 BetrVG) Seminarnummer: D8-196903-125 G esamt-JAV (§§ 72 und 73 BetrVG) B eteiligung bei der Durchführung betrieblicher Bildungs maßnahmen (§§ 96 – 98 BetrVG) Z usammenarbeit von JAV und Betriebsrat (§§ 66 – 68 BetrVG) 14.04. – 18.04.2019 Sprockhövel, IG Metall Bildungszentrum Seminarkostenpauschale: 795,– Euro (USt frei) zzgl. Verpflegung ca. 740,– Euro (zzgl. USt) Seminarnummer: D8-196904-125 18 19
INFORMATIVES 20 21
TAGUNGSHÄUSER Best Western Hotel Willingen Briloner Straße 54, 34508 Willingen T. 05632 9690-0, F. 05632 9690-96 info@hotel-willingen.bestwestern.de www.hotel-willingen.bestwestern.de Waldhotel Tannenhäuschen Am Tannenhäuschen 7, 46487 Wesel T. 0281 9669-0, F. 0281 9669-99 info@tannenhaeuschen.de UNSERE REFERENTINNEN UND www.tannenhaeuschen.de REFERENTEN IG Metall-Bildungszentrum Sprockhövel Unsere ehren- und hauptamtlichen Referentinnen und Referenten Otto-Brenner-Str. 100, 45549 Sprockhövel sind erfahren und kompetent in der Jugend- und Erwachsenen T. 02324 706-0, F. 02324 706-330 bildung, weil sie die Bedingungen und den Alltag der betrieblichen sprockhoevel@igmetall.de und gewerkschaftlichen Interessenvertretung aus der eigenen Praxis www.igmetall-sprockhoevel.de gut kennen. Sie sind Expert*innen bei der Durchsetzung von Mit bestimmungsrechten in den Betrieben und setzen sich aktiv für Hotel Restaurant Clemens-August Demokratie, Burgstr. 54–58, 59387 Ascheberg-Davensberg Chancengleichheit, T. 02593 604-0, F. 02593 604-178 Gerechtigkeit, info@hotel-clemens-august.de Frieden und www.hotel-clemens-august.de Antirassismus ein. Durch gemeinsame Fort- und Weiterbildungen halten sich unsere DGB-Tagungszentrum Hattingen Referentinnen und Referenten auf den aktuellen Stand der betrieb- Am Homberg 44–50, 45529 Hattingen lichen Interessenvertretungsarbeit. So sichern wir eine gleichblei- T. 02324 508-111, F. 02324 508-499 bend gute Qualität unserer Seminare. hattingen@dgb-bildungswerk.de www.hattingen.dgb-tagungszentren.de 22 23
Anmeldung In der Regel erfolgt die verbindliche schriftliche Anmeldung bis acht Wochen vor Seminarbeginn beim DGB-Bildungswerk NRW e.V. Besser ist es, sich früher anzumelden. Ausfallkosten Bei Absagen bis zu drei Wochen vor Seminarbeginn von Mehrtages- Lehrgängen entstehen keine Kosten. Bei kurzfristigen Absagen, d.h. 20-4 Tage vor Seminarbeginn, werden 50 % der Seminarkosten pauschale berechnet. Absagen, die 1-3 Tage vor Seminarbeginn eingehen, werden wie Nichtteilnahme behandelt. In diesen Fällen stellen wir 100 % der Seminarkostenpauschale in Rechnung. Werden dem DGB-Bildungswerk NRW e.V. wegen der Nichtteilnahme am Seminar Ausfallkosten für Unterkunft und Verpflegung in Rechnung gestellt, so sind diese ebenfalls zu erstatten. Bei Tagesseminaren kann bis zu einer Woche vor Seminarbeginn kostenfrei abgesagt werden; bei Absage ab 6 Tagen vor Seminarbeginn werden 50 % der Seminarkostenpauschale und ggf. Ausfallkosten für Verpfle- gung berechnet. SEMINARDURCHFÜHRUNG Unsere Veranstaltungen stehen allen Interessierten offen. Je nach Thema können Freistellungsmöglichkeiten für Betriebsräte Die Verantwortung für Planung und Durchführung der (nach § 37 (6) BetrVG), Schwerbehindertenvertrauenspersonen Seminare liegt beim DGB-Bildungswerk NRW e.V. in Händen (nach § 179 (4) SGB IX), Jugend- und Auszubildendenvertretungen von Tim Ackermann. (nach § 65 (1) BetrVG) und Wahlvorstandsmitglieder (nach § 20 (3) BetrVG) in Anspruch genommen werden. Kosten Sollten Fragen offenbleiben, kann man uns ansprechen; wir werden Die Kosten für mehrtägige Seminare beinhalten Seminarkosten- versuchen, auch für ganz spezielle Problemlagen die passende pauschale, Unterkunft (wenn nicht anders ausgewiesen) und Voll- Lösung zu finden. pension, bei Tagesseminaren Seminarkostenpauschale und Ver- pflegung. Die Seminarkostenpauschale ist umsatzsteuerfrei, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung verstehen sich zzgl. Um- satzsteuer. Die Kosten sind gemäß § 37 (6) BetrVG bzw. § 65 (1) BetrVG bzw. § 20 (3) BetrVG jeweils in Verbindung mit § 40 BetrVG oder gemäß § 179 (4) SGB IX in Verbindung mit § 179 (8) SGB IX vom Arbeitgeber zu tragen. Seminarabsage Das DGB-Bildungswerk NRW e.V. behält sich vor, Seminare auf- grund zu geringer Zahl von Teilnehmenden oder Verhinderung der Referent*innen – auch kurzfristig – abzusagen. 24 25
RATGEBER FREISTELLUNG Speziell erforderliches Wissen Darüber hinaus ist Wissen erforderlich, um konkret im Betrieb an- Erforderliches Wissen fallende Aufgaben zu bearbeiten. Dies kann sich durch ein Vorhaben Die Wahrnehmung der Aufgaben als betriebliche Interessenver des Arbeitgebers (z. B. Auslagerung einer Abteilung), durch tretung erfordert umfangreiche Kenntnisse und Fähigkeiten. Das Beschwerden oder Hinweise der Beschäftigten (z. B. konkrete entsprechende Rüstzeug kann man sich auf Seminaren verschaffen. Hinweise auf einen Mobbingvorfall), durch Wahrnehmung eines Ist das vermittelte Wissen nicht nur „nützlich“ oder „hilfreich“, son Initiativrechts der Interessenvertretung (z. B. Verhandlung einer dern „erforderlich“ zur „sachgemäßen“ Erledigung der Interessen- Betriebsvereinbarung zu einer neuen Arbeitszeitregelung) oder durch vertretungsarbeit, muss der Arbeitgeber nicht nur für die Teilnahme spezielle betriebliche oder branchenübliche Problemlagen ergeben. bezahlt freistellen, sondern auch sämtliche Kosten übernehmen, die im Zusammenhang mit der Seminarteilnahme entstehen. Beschlussfassung Für Betriebsräte ergibt sich dies aus § 37 (6) BetrVG, für Jugend- Wer wann zu welchem Seminar fährt, entscheidet allein das Inte und Auszubildendenvertretungen aus § 65 (1) BetrVG, für Wahl ressenvertretungsgremium, nicht das einzelne Mitglied und erst vorstände aus § 20 (3) BetrVG jeweils in Verbindung mit § 40 (1) recht nicht der Arbeitgeber. Bei der Frage, ob überhaupt eine Schu- BetrVG und für Schwerbehindertenvertretungen aus § 179 (4) lung besucht werden soll, ist zunächst die Erforderlichkeit aus- SGB IX in Verbindung mit § 179 (8) SGB IX. Es gibt keine zeitliche schlaggebend. Bei der Auswahl der konkreten Veranstaltung prüft Beschränkung. Es kann unterteilt werden in die Kategorien Grund- das Gremium die Angemessenheit der Dauer, der Kosten und der lagen- und Spezialwissen. Qualität. Weder muss das billigste noch das kürzeste Angebot und auch kein bestimmter Anbieter gewählt werden. Gewerkschaftliche Grundlagenwissen Angebote genießen den Vorzug, dass ihnen die Rechtsprechung Jedes gewählte Interessenvertretungsmitglied benötigt – unab eine in jeder Hinsicht ordnungsgemäße Durchführung zuspricht hängig von der Funktion oder dem Aufgabenbereich innerhalb des (BVerwG 27.04.1979 – 6P45.78 BVerwGE 58, 54). Hat ein Arbeit- Gremiums – einige Grundlagenkenntnisse, um seinen Aufgaben als geber hieran Zweifel und will deswegen die Teilnahme verhindern, gewähltes Mitglied der Interessenvertretung nachkommen zu kön- muss er sehr konkret darlegen, worauf sich seine Zweifel gründen. nen. Hierbei dreht es sich um folgende Themenfelder: Die Entsendung erfolgt über einen ordnungsgemäßen Beschluss, d.h. auf der Tagesordnung der Sitzung muss es einen entsprechen- Betriebsverfassungsrecht den Tagesordnungspunkt – z. B. „Entsendung zu Schulungen“ – Allgemeines Arbeitsrecht mit Benennung des/der Teilnehmenden und des konkreten Semi- Arbeitssicherheit/Unfallverhütung nars geben. Wichtig: Ein Beschluss unter dem Tagesordnungs- punkt „Verschiedenes“ ist rechtlich unwirksam. Grundkenntnisse zu diesen Bereichen (je nachdem, was zutreffend ist) muss jedes Mitglied der Interessenvertretung einschließlich regelmäßig nachrückender Ersatzmitglieder besitzen, um seinen Aufgaben ordnungsgemäß nachkommen zu können. Insbesondere neugewählte Mitglieder sollten möglichst zügig an den Grundlagenseminaren teilnehmen. 26 27
Der Beschluss umfasst folgende Punkte: Wer fährt zum Seminar (ggf. Ersatzteilnehmenden beschließen)? Termin (Achtung: Eine Terminverschiebung macht einen erneuten Beschluss erforderlich, daher immer zuerst klären, ob im kon- kreten Seminar noch freie Plätze vorhanden sind) Kosten (beachten, dass zu den Seminarkosten noch Reisekosten hinzukommen) Anbieter Seminarausschreibung/Themenplan Kann der Arbeitgeber die Teilnahme an einer Schulung verhindern? Unter bestimmten Bedingungen: ja. Er kann die Erforderlichkeit bezweifeln oder bemängeln, dass betriebliche Belange nicht aus- @ TommL, istock reichend berücksichtigt wurden. In der schematischen Darstellung („Vorgehen bei Streitigkeiten“) in diesem Heft ist abgebildet, wie der Betriebsrat dann verfahren sollte. Weiterführende Literatur/Links: BILDUNGSURLAUB – ENDLICH MAL MACHEN! www.dgb-bildungswerk-nrw.de/freistellungsratgeber Wolfgang Däubler (2004): Handbuch Schulung und Fortbildung – Bund-Verlag Raus aus dem Alltag, dazulernen, anders denken, sich mit Gleichgesinnten austauschen – das Recht auf Freistellung von der Arbeit, um fundierte Weiterbildungsangebote für sich zu nutzen, ist seit 30 Jahren in NRW gesetzlich verankert und geschützt. 5 Tage, die den Kopf verändern und Kraft geben. Wir informieren gern dazu. Ihr/Euer DGB-Bildungswerk NRW e.V. Anfragen, Beratung und Planung: T. 0211 17523-147 info@dgb-bw-nrw.de dgb-bildungswerk-nrw.de JAHRE 28
DER WEG ZUR TEILNAHME DER WEG ZUR TEILNAHME für Betriebsratsmitglieder nach § 37 (6) BetrVG für Schwerbehindertenvertretungen nach § 179 (4) SGB IX 1 Tagesordnung BR lädt mit gesondertem Tagesordnungspunkt „Entsendung zu Schulungen“ mit Benennung des/der Teilnehmen- 1 Auswahl Die Schwerbehindertenvertretung wählt infrage kom- den und des konkreten Seminars frühzeitig zu einer ordentlichen mende Veranstaltungen aus und überprüft, ob sie für ihre Arbeit BR-Sitzung ein. erforderlich sind. 2 Auswahl BR-Gremium wählt infrage kommende Schulungen 2 Entscheidung Nach Feststellung der Erforderlichkeit trifft die aus und überprüft, ob sie für die Arbeit des Gremiums und für die Schwerbehindertenvertretung die Entscheidung über die Lehr- (Ersatz-)Teilnehmer*innen erforderlich sind und die betrieblichen gangsteilnahme. Notwendigkeiten (Kosten, zeitliche Lage) genug berücksichtigen. Achtung: Eine Terminverschiebung macht einen erneuten Beschluss 3 Anmeldung Verbindliche Anmeldung durch die Schwerbehin erforderlich. Daher immer zuerst klären, ob im konkreten Seminar dertenvertretung über die IG Metall-Geschäftsstelle an das noch freie Plätze sind. DGB-Bildungswerk NRW e.V. (siehe Anmeldebogen in diesem Heft). 3 Beschluss Nach Feststellung der Erforderlichkeit und Berück- 4 Mitteilung an Arbeitgeber Die Schwerbehindertenvertretung sichtigung der betrieblichen Notwendigkeiten fasst das BR-Gremium teilt dem Arbeitgeber die E ntscheidung mit (siehe Musterschreiben den Beschluss über die Lehrgangsteilnahme. in diesem Heft). 4 Anmeldung Verbindliche Anmeldung durch den Betriebsrat über 5 Einladung/Unterlagen Die Schwerbehindertenvertretung erhält die IG-Metall-Geschäftsstelle an das DGB-Bildungswerk NRW e.V. die Einladungsunterlagen vom DGB-Bildungswerk NRW e.V. Der (siehe Anmeldebogen in diesem Heft). Arbeitgeber kann das DGB-Bildungswerk NRW e.V. mit der Semi- nardurchführung beauftragen. 5 Mitteilung an Arbeitgeber BR teilt dem Arbeitgeber den Beschluss mit (siehe Musterschreiben in diesem Heft). 6 Einladung/Unterlagen BR erhält die Einladungsunterlagen vom DGB-Bildungswerk NRW e.V. Der Arbeitgeber kann das DGB-Bil- dungswerk NRW e.V. mit der Seminardurchführung beauftragen. Hinweis Der Betriebsrat beschließt nach diesem Verfahren auch die Schulungen für JAV-Mitglieder gemäß § 65 (1) BetrVG. Mitglieder Hinweise zu rechtlichen Fragen und zum betrieblichen des Wahlvorstands beschließen analog zu diesem Verfahren ihre Vorgehen für alle betrieblichen Interessenvertretungen: Teilnahme an entsprechenden Schulungen gemäß § 20 (3) BetrVG. www.dgb-bildungswerk-nrw.de/freistellungsratgeber 30 31
VORGEHEN BEI STREITIGKEITEN Das BR-Mitglied kann gegen den Willen des Arbeitgebers an der Schulung teilnehmen. Wenn der Arbeitgeber blockt Der Arbeitgeber bestreitet die Der Arbeitgeber hält die be- wenn der Arbeitgeber kein wenn der Arbeitgeber die Erforderlichkeit des Lehrgangs. trieblichen Notwendigkeiten für gerichtliches Verfahren einleitet Einigungsstelle nicht nicht genügend berücksichtigt. oder nicht auf den Beschluss anruft oder kurzfristig des Betriebsrates reagiert oder (ca. zwei Wochen vorab) trotz kurzfristig ohne vorherige frühzeitiger Anmeldung Ein arbeitsgerichtliches Der Arbeitgeber muss die Eini- Ankündigung die Seminar die Teilnahme am Seminar Beschlussverfahren kann gungsstelle anrufen. Sie ent- teilnahme verhindern will. verhindern will. eingeleitet werden, wenn scheidet über die Lage der die Teilnahme des Betriebs zeitlichen Teilnahme. Daher Der Arbeitgeber verweigert die Zahlung ratsmitglieds verhindert frühzeitige Mitteilung an den der Seminarkosten und des Entgelts. werden soll. Arbeitgeber. Seminarkosten Der BR leitet nach Rücksprache mit dem Wenn der Arbeitgeber die Wenn der Arbeitgeber die DGB-Bildungswerk NRW e.V. ein Beschlussverfahren zur Erforderlichkeit bestreitet, Berücksichtigung der betrieb Kostentragung durch den Arbeitgeber beim Arbeitsgericht ein. sofort eine Betriebsratssitzung lichen Notwendigkeiten Tipp: die örtliche IG Metall einbeziehen. einberufen. Beschließen, dass bestreitet, zeitnah eine der BR an der Schulung festhält BR-Sitzung einberufen. Entgeltausfall und die Erforderlichkeit ordent- Beschließen, dass der BR an Das einzelne BR-Mitglied muss seinen Entgeltausfall lich begründen. Den Beschluss der Schulung festhält und ent- im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren einklagen. Dazu die mit der Begründung dem sprechend begründen. IG Metall einschalten und Rechtsschutz beantragen. Arbeitgeber mitteilen. Tipp: das DGB-Bildungswerk NRW e.V. einbeziehen Tipp: Wir empfehlen, beide arbeitsgerichtlichen Verfahren durch den gleichen Rechtsbeistand führen zu lassen. Das BR-Mitglied kann an der Schulung teilnehmen. 32 33
MUSTERSCHREIBEN Mitteilung an den Arbeitgeber für Betriebsratsbeschluss gem. § 37 (6) BetrVG Schwerbehindertenvertretungen Der Betriebsrat beschließt, die Kollegin/den Kollegen An den Arbeitgeber Betrifft: Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung Name, Vorname gem. § 37 (6) BetrVG zu der Schulungsveranstaltung Die Schwerbehindertenvertretung hat in ihrer Sitzung am Titel entschieden, dass vom bis zu entsenden. Name, Vorname Die Veranstaltung findet statt in in der Eigenschaft als Schwerbehindertenvertrauensperson gemäß die Kosten werden ca. Euro betragen. § 179 (4) SGB IX an der Schulungsveranstaltung Titel vom bis teilnimmt. Mitteilung an den Arbeitgeber Den Inhalt der Veranstaltung entnehmen Sie bitte der Sehr geehrte Damen und Herren, beiliegenden Ausschreibung. Sollten von Ihrer Seite Vorbehalte der Betriebsrat hat beschlossen, die Kollegin/den Kollegen hiergegen bestehen, bitte ich um unverzügliche Mitteilung, damit ich diese ggf. berücksichtigen kann. Name, Vorname gem. § 37 (6) BetrVG zu der Schulungsveranstaltung Mit freundlichem Gruß Titel vom bis zu entsenden. Unterschrift Die Veranstaltung findet statt in die Kosten werden ca. Euro betragen. Hinweise zu rechtlichen Fragen und zum betrieblichen Die weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte der in Kopie Vorgehen für alle betrieblichen Interessenvertretungen: beiliegenden Ausschreibung. Wir bitten um Kenntnisnahme. www.dgb-bildungswerk-nrw.de/freistellungsratgeber 34 35
KONTAKTE Euer DGB-Bildungswerk NRW e.V. Eure IG Metall vor Ort Enno Litzkendorf IG Metall Krefeld Bildungsreferent Ostwall 29 T. 0211 17523-191 47798 Krefeld elitzkendorf@dgb-bw-nrw.de www.igmetall-krefeld.de krefeld@igmetall.de Petra Patten Teamassistentin Geschäftsführer T. 0211 17523-284 Ralf Claessen ppatten@dgb-bw-nrw.de T. 02151 8163-30 ralf.claessen@igmetall.de Martin Freitag Fachbereichsleiter T. 0211 17523-306 Bei Fragen zur Anmeldung: mf@dgb-bw-nrw.de Kai Krüger T. 02151 8163-37 F. 02151 8163-40 kai.krueger@igmetall.de 36 37
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