FÜR BETRIEBLICHE INTERESSEN VERTRETUNGEN - SEMINARE 2019 - DGB-Bildungswerk NRW eV
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LIEBE
Die von uns angebotenen Seminare organisieren wir mit einem be-
sonderen Anspruch an Qualität und Aktualität. Bei der Durchführung
achten wir darauf, dass sie beteiligungs- und zielorientiert sowie
KOLLEGIN,
praxisnah gestaltet werden. Uns ist es wichtig, dass Ihr neben der
Vermittlung der rechtlichen Grundlagen auch Handlungshilfen für
die tägliche Arbeit erhaltet, damit Euch die Transmission aus dem
LIEBER
Seminar in den Betriebsrat gelingt.
Daher setzen wir bei unseren Referentinnen und Referenten auf
Kolleginnen und Kollegen die aus der Praxis kommen und damit
KOLLEGE,
entweder über Erfahrungen aus der betrieblichen Interessen
vertretung oder aber im Arbeits- und Sozialrecht verfügen. Nur so
kann der (betriebsverfassungs-)rechtliche Werkzeugkoffer für die
betriebspolitische Praxis nutzbar gemacht werden. Der gewerk-
schaftliche Hintergrund ist dabei selbstverständlich.
Das Ziel eines jeden Seminars ist nicht nur die Vermittlung von Fach,
Handlungs- und Lösungskompetenz, sondern auch die Bildung von
Netzwerken innerhalb der gewerkschaftlichen Familie. Erfolgreich
ist ein Seminar nur dann, wenn die Teilnehmenden auch später in
Mit der Betriebsratswahl 2018 wurde der Generationenwechsel Kontakt bleiben und weiterhin Informationen sowie die in ihrer
weiter fortgesetzt. Rund 35 % von Euch sind erstmals gewählt und Arbeitswelt gemachten Erfahrungen austauschen.
übernehmen ein Amt, das heute, unter den gegebenen Veränderun- Alle diese Bausteine sollen Euch bei der Bewältigung betrieblicher
gen der gesellschaftlichen und betrieblichen Rahmenbedingungen Problemstellungen und bei der praktischen Anwendung der gesetz
besondere Herausforderungen an Euch stellt. Besonders die indus- lichen Bestimmungen helfen. Mit dem Wissen um die juristischen
triepolitischen Herausforderungen bei der Umgestaltung hin zur Möglichkeiten und um die betrieblichen Unterschiede hoffen wir,
Arbeit 4.0 stellen Betriebsräte vor große Aufgaben. Es gilt die dass Ihr gemeinsam in Eurem Gremium entsprechende auf Euch und
Transmission dahingehend zu gestalten, dass die Kolleginnen und Euren Betrieb zugeschnittene Handlungsmöglichkeiten erkennen und
Kollegen über Weiterbildungsangebote mitgenommen und für die umsetzen könnt. Dann ist die Transformation gelungen.
neuen Anforderungen fit gemacht werden. Aber auch der gesell-
schaftliche Rechtsruck erschwert die solidarische Gestaltung der In diesem Sinne hoffen wir auf eine breite Nutzung unserer Angebote.
Arbeitswelt und den gemeinsamen Einsatz für bessere Arbeits Eure IG Metall Krefeld und wir beraten Euch gerne bei der Weiter
bedingungen. Diese Herausforderungen sind gemeinsam mit den bildungsplanung.
„alten Hasen“ im Team zu bewältigen.
Ralf Claessen Elke Hülsmann
Daher umfasst das gemeinsam mit der IG Metall Krefeld geplante Geschäftsführer Geschäftsführerin
Seminarangebot sowohl Grundlagenseminare wie BR I, AuG I, als IG Metall Krefeld DGB-Bildungswerk NRW e.V.
auch vertiefende und Spezial Seminare wie BR kompakt 1 und 2,
Wirtschaftsausschuss- und Entgelt-Seminare und vieles andere Martin Freitag
mehr. Fachbereichsleiter
Industriegewerkschaften
DGB-Bildungswerk NRW e.V.
2 3SEMINARE INFORMATIVES
Hinweise zu den Grundlagenseminaren für Betriebsräte 8 Unsere Referentinnen und Referenten 22
Grundlagenseminare für Betriebsräte Tagungshäuser 23
Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I) 10
BR kompakt 1: Mitbestimmung und Betriebsratshandeln (BR II) 13 Seminardurchführung 24
BR kompakt 2: Personelle Maßnahmen und
Betriebsratshandeln (BR II) 14 Ratgeber Freistellung 26
Zeit, dass wir was drehen: Arbeitszeitgestaltung im Der Weg zur Teilnahme 30
Interesse der Beschäftigten 15
Arbeits- und Gesundheitsschutz I (AuG I) 16 Vorgehen bei Streitigkeiten 32
Teilhabepraxis I: Zentrale Aufgaben der
Schwerbehindertenvertretung 17 Musterschreiben 34
Entgeltgestaltung I (EG I) 18
Kontakte 36
Seminare für Jugend- und Auszubildendenvertretungen Impressum 38
Einstieg in die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV I) 19
Seminaranmeldung 39
4 5HINWEISE ZU DEN GRUNDLAGEN-
SEMINAREN FÜR BETRIEBSRÄTE
Einsteigerseminare für neue Betriebsräte
Um Euch einen schnellen Einstieg in Eure Arbeit als Betriebsräte
zu ermöglichen, ist das Seminar „Einführung in die Betriebsrats
arbeit (BR I)“ die nach wie vor beste Möglichkeit und unabdingbare
Voraussetzung. Es bietet einen Überblick über die Aufgaben des
Betriebsrats und die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten nach dem
Betriebsverfassungsrecht.
Aber … es ist nur ein Einstieg. Wir empfehlen zeitnah nach dem
Seminar „Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)“ die zwei
BR kompakt-Seminare „Mitbestimmung und Betriebsratshandeln
(BR II)“ und „Personelle Maßnahmen und Betriebsratshandeln
(BR II)“ zu besuchen. Darüber hinaus haben wir noch weitere
Grundlagenseminare im Angebot, um Euch für die Betriebsrats
arbeit fit zu machen. Eine Kurzbeschreibung der Seminare findet
Ihr nachfolgend, alle weiteren Informationen erhaltet Ihr in den
Seminarausschreibungen auf den nachfolgenden Seiten.
BR kompakt 1: Mitbestimmung und Betriebsratshandeln UNSER KLASSIKER FÜR
DEN VORSITZ
Im Seminar befassen wir uns mit dem Kernstück der Mitbestim-
mung: der Beteiligung in sozialen Angelegenheiten wie bspw. im
Bereich der Arbeitszeitregelungen im Betrieb. Die Durchsetzungs-
möglichkeiten und Konfliktregelungsstufen bis hin zu tariflichen Das Programm speziell für Betriebsratsvorsitzende, stellvertretende
oder betrieblichen Einigungsstelle werden erarbeitet. BR-Vorsitzende und freigestellte BR-Mitglieder: Die Auffrischungs-
seminare für Wiedergewählte vermitteln schnell und sicher den
BR kompakt 2: Personelle Maßnahmen und Betriebsratshandeln aktuellen Stand der Rechtsprechung.
Bei personellen Maßnahmen wie Einstellungen, Versetzungen,
Eingruppierungen, Umgruppierungen bis hin zu Kündigungen und Information und Programm:
Änderungskündigungen geht es um Eure Möglichkeiten, einzelnen DGB-Bildungswerk NRW e.V.
Beschäftigten zu helfen und sie zu unterstützen. Unter Berücksich- Detlef Tarn
tigung der aktuellen Rechtsprechung werden die Beteiligungs- und T. 0211 17523-319
Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats erarbeitet. F. 0211 17523-198
dtarn@dgb-bw-nrw.de
Arbeits- und Gesundheitsschutz (AuG I) dgb-bildungswerk-nrw.de/vorsitzendenprogramm
Das Seminar bietet einen Einstieg in den Arbeits- und Gesundheits-
schutz. Behandelt wird das System der Arbeitssicherheit im Betrieb.
Die Aufgaben des Betriebsrates und seine Handlungsmöglichkeiten JAHRE
im Betrieb für Gute Arbeit werden thematisiert.
821.01. – 25.01.2019
Hattingen, DGB Bildungszentrum
Seminarkostenpauschale: 910,– Euro (USt-frei)
zzgl. Unterkunft/ Verpflegung ca. 610,– Euro (zzgl. USt)
Seminarnummer: D8-196901-125
07.10. – 11.10.2019
Wesel, Waldhotel Tannenhäuschen
Seminarkostenpauschale: 910,– Euro (USt-frei)
zzgl. Unterkunft/ Verpflegung ca. 780,– Euro (zzgl. USt)
Seminarnummer: D8-196907-125
EINFÜHRUNG IN DIE BETRIEBS-
RATSARBEIT (BR I)
Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse des Betriebsverfassungs-
rechts. Im Mittelpunkt steht die Klärung der Aufgaben des Betriebs
rats. Das Seminar gibt einen Überblick über die Reichweite und
Qualität der Beteiligungsrechte des Betriebsrats in personellen,
sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Auswirkungen
der Rechtsprechung auf diese Beteiligungsmöglichkeiten werden
behandelt.
Themen
Der Betriebsrat als Interessenvertretung der abhängig
Beschäftigten
Das Betriebsverfassungsgesetz im System unserer Rechts
ordnung
Grundlagen der Betriebsverfassung:
Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats nach § 80 BetrVG
Rechte und Pflichten des einzelnen Betriebsratsmitglieds und
Anforderungen an die BR-Arbeit
Grundsätze der Zusammenarbeit nach § 74 BetrVG
Zusammenwirken der betrieblichen Interessenvertretungen
Überblick über die Mitbestimmungsmöglichkeiten nach dem
Betriebsverfassungsgesetz in personellen, sozialen und wirt-
schaftlichen Angelegenheiten
Nutzung der Beteiligungsrechte zur Durchsetzung von Interessen
der Beschäftigten
10 11BR KOMPAKT 1: MITBESTIMMUNG
Eine Ausbildungsreihe UND BETRIEBSRATSHANDELN
für Betriebsräte (BR II)
Werde auch DU ein erfolgreicher Betriebsrat oder eine erfolgreiche Betriebsrätin mit In diesem Seminar befassen sich die Teilnehmenden mit dem Kern-
BR kompakt! Es schließt sich nahtlos an das Seminar „Einführung in die Betriebsrats- stück der Beteiligung und Mitbestimmung: den Mitbestimmungs-
arbeit (BR I)“ an. Gemeinsam mit dem DGB-Bildungswerk NRW e. V. bieten wir Dir
damit eine systematische und aufeinander abgestimmte Weiterbildung an. rechten des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten. Anhand
Acht Seminare vermitteln Dir fachliche und methodische Kompetenzen und das praxisnaher Fallbeispiele wird die Anwendung und Umsetzung für
gewerkschaftliche Know-how. Dein soziales Engagement kannst DU damit gezielt
weiterentwickeln. Deine Kolleginnen und Kollegen und DU werden davon profitieren.
die Arbeit im Betrieb eingeübt.
Die IG Metall und das DGB-Bildungswerk NRW e. V. bieten Dir einen umfangreichen
Service – Bildung, Beratung und eine starke Interessenvertretung. Themen
Struktur der betriebsverfassungsrechtlichen Beteiligungsrechte
Konfliktregelungen im BetrVG: Arbeitsgerichtsverfahren,
Einigungsstellenverfahren
Vereinbarungsformen, Regelungsabrede, Betriebsvereinbarung
Erzwingbare und freiwillige Betriebsvereinbarungen nach
§§ 87 + 88 BetrVG
** Beteiligungsrechte und Gestaltungsoptionen in sozialen
*** Angelegenheiten nach § 87 BetrVG, bspw. Urlaubsplanung
(Lage/Verteilung); Verlängerung oder Verkürzung der Arbeitszeit;
Ordnung und Verhalten im Betrieb…
*** ** Durchführung gemeinsamer Beschlüsse nach § 77 BetrVG
Wirkungen des Tarifvorbehalts nach § 77 (3) BetrVG
Umstrukturie-
rungen im
* *** Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung und Gesetzgebung
Unternehmen ***
13.05. – 17.05.2019
Hattingen, DGB Bildungszentrum
Seminarkostenpauschale: 910,– Euro (USt-frei)
***
zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 610,– Euro (zzgl. USt)
*** Seminarnummer: D8-196905-125
* Das Einstiegsseminar kann bei einem regionalen Kooperationspartner der IG Metall vor Ort besucht werden.
** Die BR kompakt Module „Mitbestimmung und Betriebsratshandeln“ und „Personelle Maßnahmen und
Betriebsratshandeln“ können wahlweise bei einem regionalen Kooperationspartner der IG Metall oder in
einer unserer IG Metall-Bildungszentren besucht werden.
*** Diese BR kompakt Module werden nur in den IG Metall-Bildungszentren angeboten. Die beiden dunkelgrün
gekennzeichneten Module sind sowohl Bestandteil des Ausbildungsgangs BR kompakt wie des Ausbildungs-
gangs VL.
13BR KOMPAKT 2: PERSONELLE ZEIT, DASS WIR WAS DREHEN:
MASSNAHMEN UND BETRIEBS- ARBEITSZEITGESTALTUNG IM
RATSHANDELN (BR II) INTERESSE DER BESCHÄFTIGTEN
Im Mittelpunkt dieses Seminars stehen die Beteiligungsrechte der Flexible Arbeitszeiten? Gern! Aber Beschäftigte und Arbeitgeber
betrieblichen Interessenvertretung bei personellen Angelegenheiten haben da oft unterschiedliche Vorstellungen. „Moderne Arbeits
gemäß §§ 99 – 105 BetrVG. Die Teilnehmenden lernen unter Ein zeiten“ sind für Arbeitgeber Arbeitszeitregelungen, die eine flexible
beziehung der aktuellen Rechtsprechung ihre Handlungs- und Produktion ermöglichen – und das heißt häufig überlange Arbeits-
Beteiligungsmöglichkeiten in diesem Arbeitsfeld kennen. zeiten und ungesunde Schichtmodelle. Flexible Arbeitszeiten im
Interesse der Beschäftigten ermöglichen dagegen eine bessere
Themen Vereinbarkeit von Arbeit, Familie und Freizeit und erhöhen die
Überblick über die Beteiligungsrechte der Interessenvertretung Chance, gesund die Rente zu erreichen. Neben dem Arbeitszeit
in personellen Angelegenheiten gesetz und weiteren speziellen Gesetzen sind Tarifverträge und
Verfahren bei Personalentscheidungen, auch bei vorläufigen Betriebsvereinbarungen die Regelungsmöglichkeiten die der Praxis
Maßnahmen i.d.R. zur Verfügung stehen. Neben den rechtlichen Grundlagen
Beteiligung des Betriebsrats bei Personalentscheidungen nach bilden mögliche Inhalte und verschiedene Laufzeiten mit ihren
§ 99 BetrVG: Vor- und Nachteilen inkl. Kündigungsmöglichkeiten einen Schwer-
Einstellung, Versetzung, Eingruppierung, Umgruppierung, punkt in diesem Seminar. Orientiert an den Teilnehmenden wird
Leiharbeit, Befristung, Werkvertrag an Beispielen herausgearbeitet, wie Arbeitszeit im Interesse der
Beteiligung des Betriebsrats nach §§ 102 ff. BetrVG: Beschäftigten gestaltet werden kann.
Abmahnung, Kündigung, Änderungskündigung
Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung und Gesetzgebung Themen
A ktuelle Entwicklungen der Arbeitszeiten und der Arbeitszeit
gestaltung (Flexibilisierung, Verlängerung, Verfall von Arbeitszeit).
09.09. – 13.09.2019 R egelungen in Gesetzen, Tarifverträgen und Betriebsverein
Sprockhövel, IG Metall Bildungszentrum barungen und ggf. Arbeitsverträgen.
Seminarkostenpauschale: 910,– Euro (USt-frei) M öglichkeiten und Grenzen der Mitbestimmung bei Arbeitszeit
zzgl. Unterkunft/ Verpflegung ca. 740,– Euro (zzgl. USt) B eteiligungsorientiertes Handeln von Betriebsrat und Gewerk-
Seminarnummer: D8-196906-125 schaft bei der Gestaltung der Arbeitszeit
11.02. – 15.02.2019
Hattingen, DGB Bildungszentrum
Seminarkostenpauschale: 910,– Euro (USt-frei)
zzgl. Unterkunft/ Verpflegung ca. 610,– Euro (zzgl. USt)
Seminarnummer: D8-196902-125
14 15TEILHABEPRAXIS I: ZENTRALE
AUFGABEN DER SCHWER
BEHINDERTENVERTRETUNG
Dieses Seminar führt in die zentralen Aufgabenfelder der Schwer-
behindertenvertretung ein. Grundlage ist das SGB IX, mit dem die
Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben gefördert werden
soll. Vorrangig spricht das Seminar neu gewählte Schwerbehinder-
ARBEITS- UND GESUNDHEITS- tenvertretungen an, die Grundkenntnisse für ihre Arbeit als Interes-
senvertretung benötigen. Ausdrücklich eingeladen sind auch Be-
SCHUTZ I (AUG I) triebs- und Personalräte, die sich für die Belange von Menschen
mit Behinderung engagieren wollen. Nach Klärung wesentlicher
Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse im Bereich des Arbeits- Grundbegriffe werden insbesondere die Aufgaben, Rechte und
und Gesundheitsschutzes. Es thematisiert das System der Arbeits- Pflichten der Schwerbehindertenvertretung vermittelt.
sicherheit, gibt Informationen über die Aufgaben des Betriebsrats
und untersucht die Handlungsmöglichkeiten im Betrieb. Themen
D ie geschichtliche Entwicklung des SGB IX
Themen B ehinderung – Fakten, Zahlen und Begrifflichkeiten
Rolle und Funktion des Betriebsrats auf dem Gebiet des Arbeits- A ufgaben und Rechte der SBV
schutzes (§§ 80 – 82 BetrVG) D as Anerkennungs- und Gleichstellungsverfahren
Rechtsstellung und Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten P flichten des Arbeitgebers
Einführung in den Arbeitsschutz und Mitbestimmungsrechte des S BV in der Praxis: Aufbau von Arbeitsstrukturen unter Nutzung
Betriebsrats (§ 87 BetrVG; §§ 89 – 91 BetrVG) von inner- und außerbetrieblichen Kooperationspartnern
Überblick über das Arbeitsschutzsystem B eschäftigung sichern und fördern
Zusammenarbeit des Betriebsrats mit außerbetrieblichen Stellen D er besondere Kündigungsschutz
wie Bezirksregierung, Berufsgenossenschaft, Sachverständigen
und Gewerkschaft (§ 89 BetrVG; § 20 SGB VII)
18.03. – 22.03.2019
Wesel, Waldhotel Tannenhäuschen
01.04. – 05.04.2019 Seminarkostenpauschale: 910,– Euro (USt frei)
Willingen, Best Western Plus Hotel zzgl. Unterkunft/ Verpflegung ca. 770,– Euro (zzgl. USt)
Seminarkostenpauschale: 910,– Euro (USt-frei) Seminarnummer: D8-196955-124
zzgl. Unterkunft/ Verpflegung ca. 495,– Euro (zzgl. USt)
Seminarnummer: D8-196956-124
16 17ENTGELTGESTALTUNG I (EG I)
Das Seminar hat die Vermittlung von Grundkenntnissen im Bereich
der Entlohnung im Betrieb zum Ziel. Es bietet einen Überblick über
Grundentgeltdifferenzierung (Eingruppierung) und Leistungsregula-
tion. Im Mittelpunkt des Seminars stehen die tariflichen Entgelt-
grundsätze und Entgeltmethoden und ihre betrieblichen Anwen-
dungsmöglichkeiten. Bearbeitet werden die Aufgaben und
Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretungen.
EINSTIEG IN DIE JUGEND- UND
Themen:
Der Konflikt um Entgelt und Leistung: Wie werden Entgelt- und
AUSZUBILDENDENVERTRETUNG
Leistungsbedingungen gestaltet? (JAV I)
Aufbau und Zusammensetzung des Entgelts
Rahmenbedingungen und Gestaltungsoptionen der betrieblichen Du bist in die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) gewählt.
Entgeltgestaltung nach Tarifvertrag und Betriebsverfassungs Jetzt willst Du wissen, wie Du die Auszubildenden und die Jugend
gesetz: Entgeltgrundsätze und Entgeltmethoden bestens vertreten kannst und ihnen eine starke Stimme im Betrieb
Prinzipien der Entgeltdifferenzierung und Handlungsmöglich gibst. Du willst andere JAVen kennenlernen und ein Netzwerk in
keiten des Betriebsrats/der Paritätischen Kommission bei Ein- Deiner Region aufbauen.
gruppierung in Lohn-, Gehalts-, Entgeltgruppen Dieses Seminar zeigt Dir, wie das geht! Du erhältst einen Überblick
Möglichkeiten der Leistungsregulation und Handlungsmög über Deine Aufgaben im neuen Amt. Durch betriebsnahe Beispiele
lichkeiten des Betriebsrats/der Paritätischen Kommission bei verschaffst Du Dir einen Einblick in das Betriebsverfassungsgesetz.
leistungsbezogenen Entgelten: Akkord, Prämie, Leistungs Nützliche Tipps und Informationen zu aktueller Rechtsprechung
beurteilung, Zielvereinbarungen und ihre Kombinationsmöglich- zeigen Dir, was geht und wo die Grenzen sind.
keiten
Themen
A ufgaben und Rechte der JAV und ihrer einzelnen Mitglieder
01.04. – 05.04.2019 (§§ 60; § 70 BetrVG)
Ascheberg, Hotel Clemens-August G eschäftsführung der JAV (§§ 65 und 66 BetrVG)
Seminarkostenpauschale: 910,– Euro (USt frei) S prechstunden der JAV (§ 69 BetrVG)
zzgl. Unterkunft/ Verpflegung ca. 505,– Euro (zzgl. USt) J ugend- und Auszubildendenversammlung (§ 71 BetrVG)
Seminarnummer: D8-196903-125 G esamt-JAV (§§ 72 und 73 BetrVG)
B eteiligung bei der Durchführung betrieblicher Bildungs
maßnahmen (§§ 96 – 98 BetrVG)
Z usammenarbeit von JAV und Betriebsrat (§§ 66 – 68 BetrVG)
14.04. – 18.04.2019
Sprockhövel, IG Metall Bildungszentrum
Seminarkostenpauschale: 795,– Euro (USt frei)
zzgl. Verpflegung ca. 740,– Euro (zzgl. USt)
Seminarnummer: D8-196904-125
18 19INFORMATIVES 20 21
TAGUNGSHÄUSER
Best Western Hotel Willingen
Briloner Straße 54, 34508 Willingen
T. 05632 9690-0, F. 05632 9690-96
info@hotel-willingen.bestwestern.de
www.hotel-willingen.bestwestern.de
Waldhotel Tannenhäuschen
Am Tannenhäuschen 7, 46487 Wesel
T. 0281 9669-0, F. 0281 9669-99
info@tannenhaeuschen.de
UNSERE REFERENTINNEN UND www.tannenhaeuschen.de
REFERENTEN
IG Metall-Bildungszentrum Sprockhövel
Unsere ehren- und hauptamtlichen Referentinnen und Referenten Otto-Brenner-Str. 100, 45549 Sprockhövel
sind erfahren und kompetent in der Jugend- und Erwachsenen T. 02324 706-0, F. 02324 706-330
bildung, weil sie die Bedingungen und den Alltag der betrieblichen sprockhoevel@igmetall.de
und gewerkschaftlichen Interessenvertretung aus der eigenen Praxis www.igmetall-sprockhoevel.de
gut kennen. Sie sind Expert*innen bei der Durchsetzung von Mit
bestimmungsrechten in den Betrieben und setzen sich aktiv für
Hotel Restaurant Clemens-August
Demokratie, Burgstr. 54–58, 59387 Ascheberg-Davensberg
Chancengleichheit, T. 02593 604-0, F. 02593 604-178
Gerechtigkeit, info@hotel-clemens-august.de
Frieden und www.hotel-clemens-august.de
Antirassismus ein.
Durch gemeinsame Fort- und Weiterbildungen halten sich unsere DGB-Tagungszentrum Hattingen
Referentinnen und Referenten auf den aktuellen Stand der betrieb- Am Homberg 44–50, 45529 Hattingen
lichen Interessenvertretungsarbeit. So sichern wir eine gleichblei- T. 02324 508-111, F. 02324 508-499
bend gute Qualität unserer Seminare. hattingen@dgb-bildungswerk.de
www.hattingen.dgb-tagungszentren.de
22 23Anmeldung
In der Regel erfolgt die verbindliche schriftliche Anmeldung bis
acht Wochen vor Seminarbeginn beim DGB-Bildungswerk NRW e.V.
Besser ist es, sich früher anzumelden.
Ausfallkosten
Bei Absagen bis zu drei Wochen vor Seminarbeginn von Mehrtages-
Lehrgängen entstehen keine Kosten. Bei kurzfristigen Absagen,
d.h. 20-4 Tage vor Seminarbeginn, werden 50 % der Seminarkosten
pauschale berechnet. Absagen, die 1-3 Tage vor Seminarbeginn
eingehen, werden wie Nichtteilnahme behandelt. In diesen Fällen
stellen wir 100 % der Seminarkostenpauschale in Rechnung. Werden
dem DGB-Bildungswerk NRW e.V. wegen der Nichtteilnahme am
Seminar Ausfallkosten für Unterkunft und Verpflegung in Rechnung
gestellt, so sind diese ebenfalls zu erstatten. Bei Tagesseminaren
kann bis zu einer Woche vor Seminarbeginn kostenfrei abgesagt
werden; bei Absage ab 6 Tagen vor Seminarbeginn werden 50 %
der Seminarkostenpauschale und ggf. Ausfallkosten für Verpfle-
gung berechnet.
SEMINARDURCHFÜHRUNG Unsere Veranstaltungen stehen allen Interessierten offen.
Je nach Thema können Freistellungsmöglichkeiten für Betriebsräte
Die Verantwortung für Planung und Durchführung der (nach § 37 (6) BetrVG), Schwerbehindertenvertrauenspersonen
Seminare liegt beim DGB-Bildungswerk NRW e.V. in Händen (nach § 179 (4) SGB IX), Jugend- und Auszubildendenvertretungen
von Tim Ackermann. (nach § 65 (1) BetrVG) und Wahlvorstandsmitglieder (nach § 20 (3)
BetrVG) in Anspruch genommen werden.
Kosten Sollten Fragen offenbleiben, kann man uns ansprechen; wir werden
Die Kosten für mehrtägige Seminare beinhalten Seminarkosten- versuchen, auch für ganz spezielle Problemlagen die passende
pauschale, Unterkunft (wenn nicht anders ausgewiesen) und Voll- Lösung zu finden.
pension, bei Tagesseminaren Seminarkostenpauschale und Ver-
pflegung. Die Seminarkostenpauschale ist umsatzsteuerfrei, die
Kosten für Unterkunft und Verpflegung verstehen sich zzgl. Um-
satzsteuer. Die Kosten sind gemäß § 37 (6) BetrVG bzw. § 65 (1)
BetrVG bzw. § 20 (3) BetrVG jeweils in Verbindung mit § 40 BetrVG
oder gemäß § 179 (4) SGB IX in Verbindung mit § 179 (8) SGB IX
vom Arbeitgeber zu tragen.
Seminarabsage
Das DGB-Bildungswerk NRW e.V. behält sich vor, Seminare auf-
grund zu geringer Zahl von Teilnehmenden oder Verhinderung der
Referent*innen – auch kurzfristig – abzusagen.
24 25RATGEBER FREISTELLUNG Speziell erforderliches Wissen
Darüber hinaus ist Wissen erforderlich, um konkret im Betrieb an-
Erforderliches Wissen fallende Aufgaben zu bearbeiten. Dies kann sich durch ein Vorhaben
Die Wahrnehmung der Aufgaben als betriebliche Interessenver des Arbeitgebers (z. B. Auslagerung einer Abteilung), durch
tretung erfordert umfangreiche Kenntnisse und Fähigkeiten. Das Beschwerden oder Hinweise der Beschäftigten (z. B. konkrete
entsprechende Rüstzeug kann man sich auf Seminaren verschaffen. Hinweise auf einen Mobbingvorfall), durch Wahrnehmung eines
Ist das vermittelte Wissen nicht nur „nützlich“ oder „hilfreich“, son Initiativrechts der Interessenvertretung (z. B. Verhandlung einer
dern „erforderlich“ zur „sachgemäßen“ Erledigung der Interessen- Betriebsvereinbarung zu einer neuen Arbeitszeitregelung) oder durch
vertretungsarbeit, muss der Arbeitgeber nicht nur für die Teilnahme spezielle betriebliche oder branchenübliche Problemlagen ergeben.
bezahlt freistellen, sondern auch sämtliche Kosten übernehmen,
die im Zusammenhang mit der Seminarteilnahme entstehen. Beschlussfassung
Für Betriebsräte ergibt sich dies aus § 37 (6) BetrVG, für Jugend- Wer wann zu welchem Seminar fährt, entscheidet allein das Inte
und Auszubildendenvertretungen aus § 65 (1) BetrVG, für Wahl ressenvertretungsgremium, nicht das einzelne Mitglied und erst
vorstände aus § 20 (3) BetrVG jeweils in Verbindung mit § 40 (1) recht nicht der Arbeitgeber. Bei der Frage, ob überhaupt eine Schu-
BetrVG und für Schwerbehindertenvertretungen aus § 179 (4) lung besucht werden soll, ist zunächst die Erforderlichkeit aus-
SGB IX in Verbindung mit § 179 (8) SGB IX. Es gibt keine zeitliche schlaggebend. Bei der Auswahl der konkreten Veranstaltung prüft
Beschränkung. Es kann unterteilt werden in die Kategorien Grund- das Gremium die Angemessenheit der Dauer, der Kosten und der
lagen- und Spezialwissen. Qualität. Weder muss das billigste noch das kürzeste Angebot und
auch kein bestimmter Anbieter gewählt werden. Gewerkschaftliche
Grundlagenwissen Angebote genießen den Vorzug, dass ihnen die Rechtsprechung
Jedes gewählte Interessenvertretungsmitglied benötigt – unab eine in jeder Hinsicht ordnungsgemäße Durchführung zuspricht
hängig von der Funktion oder dem Aufgabenbereich innerhalb des (BVerwG 27.04.1979 – 6P45.78 BVerwGE 58, 54). Hat ein Arbeit-
Gremiums – einige Grundlagenkenntnisse, um seinen Aufgaben als geber hieran Zweifel und will deswegen die Teilnahme verhindern,
gewähltes Mitglied der Interessenvertretung nachkommen zu kön- muss er sehr konkret darlegen, worauf sich seine Zweifel gründen.
nen. Hierbei dreht es sich um folgende Themenfelder: Die Entsendung erfolgt über einen ordnungsgemäßen Beschluss,
d.h. auf der Tagesordnung der Sitzung muss es einen entsprechen-
Betriebsverfassungsrecht den Tagesordnungspunkt – z. B. „Entsendung zu Schulungen“ –
Allgemeines Arbeitsrecht mit Benennung des/der Teilnehmenden und des konkreten Semi-
Arbeitssicherheit/Unfallverhütung nars geben. Wichtig: Ein Beschluss unter dem Tagesordnungs-
punkt „Verschiedenes“ ist rechtlich unwirksam.
Grundkenntnisse zu diesen Bereichen (je nachdem, was zutreffend
ist) muss jedes Mitglied der Interessenvertretung einschließlich
regelmäßig nachrückender Ersatzmitglieder besitzen, um seinen
Aufgaben ordnungsgemäß nachkommen zu können.
Insbesondere neugewählte Mitglieder sollten möglichst zügig an
den Grundlagenseminaren teilnehmen.
26 27Der Beschluss umfasst folgende Punkte:
Wer fährt zum Seminar (ggf. Ersatzteilnehmenden beschließen)?
Termin (Achtung: Eine Terminverschiebung macht einen erneuten
Beschluss erforderlich, daher immer zuerst klären, ob im kon-
kreten Seminar noch freie Plätze vorhanden sind)
Kosten (beachten, dass zu den Seminarkosten noch Reisekosten
hinzukommen)
Anbieter
Seminarausschreibung/Themenplan
Kann der Arbeitgeber die Teilnahme an einer Schulung
verhindern?
Unter bestimmten Bedingungen: ja. Er kann die Erforderlichkeit
bezweifeln oder bemängeln, dass betriebliche Belange nicht aus-
@ TommL, istock
reichend berücksichtigt wurden. In der schematischen Darstellung
(„Vorgehen bei Streitigkeiten“) in diesem Heft ist abgebildet, wie
der Betriebsrat dann verfahren sollte.
Weiterführende Literatur/Links: BILDUNGSURLAUB –
ENDLICH MAL MACHEN!
www.dgb-bildungswerk-nrw.de/freistellungsratgeber
Wolfgang Däubler (2004): Handbuch Schulung und Fortbildung –
Bund-Verlag
Raus aus dem Alltag, dazulernen, anders denken, sich mit
Gleichgesinnten austauschen – das Recht auf Freistellung von
der Arbeit, um fundierte Weiterbildungsangebote für sich zu
nutzen, ist seit 30 Jahren in NRW gesetzlich verankert und
geschützt. 5 Tage, die den Kopf verändern und Kraft geben.
Wir informieren gern dazu.
Ihr/Euer DGB-Bildungswerk NRW e.V.
Anfragen, Beratung und Planung:
T. 0211 17523-147
info@dgb-bw-nrw.de
dgb-bildungswerk-nrw.de
JAHRE
28DER WEG ZUR TEILNAHME DER WEG ZUR TEILNAHME
für Betriebsratsmitglieder nach § 37 (6) BetrVG für Schwerbehindertenvertretungen
nach § 179 (4) SGB IX
1 Tagesordnung BR lädt mit gesondertem Tagesordnungspunkt
„Entsendung zu Schulungen“ mit Benennung des/der Teilnehmen- 1 Auswahl Die Schwerbehindertenvertretung wählt infrage kom-
den und des konkreten Seminars frühzeitig zu einer ordentlichen mende Veranstaltungen aus und überprüft, ob sie für ihre Arbeit
BR-Sitzung ein. erforderlich sind.
2 Auswahl BR-Gremium wählt infrage kommende Schulungen 2 Entscheidung Nach Feststellung der Erforderlichkeit trifft die
aus und überprüft, ob sie für die Arbeit des Gremiums und für die Schwerbehindertenvertretung die Entscheidung über die Lehr-
(Ersatz-)Teilnehmer*innen erforderlich sind und die betrieblichen gangsteilnahme.
Notwendigkeiten (Kosten, zeitliche Lage) genug berücksichtigen.
Achtung: Eine Terminverschiebung macht einen erneuten Beschluss 3 Anmeldung Verbindliche Anmeldung durch die Schwerbehin
erforderlich. Daher immer zuerst klären, ob im konkreten Seminar dertenvertretung über die IG Metall-Geschäftsstelle an das
noch freie Plätze sind. DGB-Bildungswerk NRW e.V. (siehe Anmeldebogen in diesem Heft).
3 Beschluss Nach Feststellung der Erforderlichkeit und Berück- 4 Mitteilung an Arbeitgeber Die Schwerbehindertenvertretung
sichtigung der betrieblichen Notwendigkeiten fasst das BR-Gremium teilt dem Arbeitgeber die E ntscheidung mit (siehe Musterschreiben
den Beschluss über die Lehrgangsteilnahme. in diesem Heft).
4 Anmeldung Verbindliche Anmeldung durch den Betriebsrat über 5 Einladung/Unterlagen Die Schwerbehindertenvertretung erhält
die IG-Metall-Geschäftsstelle an das DGB-Bildungswerk NRW e.V. die Einladungsunterlagen vom DGB-Bildungswerk NRW e.V. Der
(siehe Anmeldebogen in diesem Heft). Arbeitgeber kann das DGB-Bildungswerk NRW e.V. mit der Semi-
nardurchführung beauftragen.
5 Mitteilung an Arbeitgeber BR teilt dem Arbeitgeber den
Beschluss mit (siehe Musterschreiben in diesem Heft).
6 Einladung/Unterlagen BR erhält die Einladungsunterlagen vom
DGB-Bildungswerk NRW e.V. Der Arbeitgeber kann das DGB-Bil-
dungswerk NRW e.V. mit der Seminardurchführung beauftragen.
Hinweis Der Betriebsrat beschließt nach diesem Verfahren auch die
Schulungen für JAV-Mitglieder gemäß § 65 (1) BetrVG. Mitglieder Hinweise zu rechtlichen Fragen und zum betrieblichen
des Wahlvorstands beschließen analog zu diesem Verfahren ihre Vorgehen für alle betrieblichen Interessenvertretungen:
Teilnahme an entsprechenden Schulungen gemäß § 20 (3) BetrVG. www.dgb-bildungswerk-nrw.de/freistellungsratgeber
30 31VORGEHEN BEI STREITIGKEITEN Das BR-Mitglied kann gegen den Willen
des Arbeitgebers an der Schulung teilnehmen.
Wenn der Arbeitgeber blockt
Der Arbeitgeber bestreitet die Der Arbeitgeber hält die be- wenn der Arbeitgeber kein wenn der Arbeitgeber die
Erforderlichkeit des Lehrgangs. trieblichen Notwendigkeiten für gerichtliches Verfahren einleitet Einigungsstelle nicht
nicht genügend berücksichtigt. oder nicht auf den Beschluss anruft oder kurzfristig
des Betriebsrates reagiert oder (ca. zwei Wochen vorab) trotz
kurzfristig ohne vorherige frühzeitiger Anmeldung
Ein arbeitsgerichtliches Der Arbeitgeber muss die Eini- Ankündigung die Seminar die Teilnahme am Seminar
Beschlussverfahren kann gungsstelle anrufen. Sie ent- teilnahme verhindern will. verhindern will.
eingeleitet werden, wenn scheidet über die Lage der
die Teilnahme des Betriebs zeitlichen Teilnahme. Daher Der Arbeitgeber verweigert die Zahlung
ratsmitglieds verhindert frühzeitige Mitteilung an den der Seminarkosten und des Entgelts.
werden soll. Arbeitgeber.
Seminarkosten
Der BR leitet nach Rücksprache mit dem
Wenn der Arbeitgeber die Wenn der Arbeitgeber die DGB-Bildungswerk NRW e.V. ein Beschlussverfahren zur
Erforderlichkeit bestreitet, Berücksichtigung der betrieb Kostentragung durch den Arbeitgeber beim Arbeitsgericht ein.
sofort eine Betriebsratssitzung lichen Notwendigkeiten Tipp: die örtliche IG Metall einbeziehen.
einberufen. Beschließen, dass bestreitet, zeitnah eine
der BR an der Schulung festhält BR-Sitzung einberufen. Entgeltausfall
und die Erforderlichkeit ordent- Beschließen, dass der BR an Das einzelne BR-Mitglied muss seinen Entgeltausfall
lich begründen. Den Beschluss der Schulung festhält und ent- im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren einklagen. Dazu die
mit der Begründung dem sprechend begründen. IG Metall einschalten und Rechtsschutz beantragen.
Arbeitgeber mitteilen. Tipp: das DGB-Bildungswerk NRW e.V. einbeziehen
Tipp: Wir empfehlen, beide arbeitsgerichtlichen Verfahren durch
den gleichen Rechtsbeistand führen zu lassen.
Das BR-Mitglied kann an der Schulung teilnehmen.
32 33MUSTERSCHREIBEN Mitteilung an den Arbeitgeber für
Betriebsratsbeschluss gem. § 37 (6) BetrVG Schwerbehindertenvertretungen
Der Betriebsrat beschließt, die Kollegin/den Kollegen An den Arbeitgeber
Betrifft: Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung
Name, Vorname
gem. § 37 (6) BetrVG zu der Schulungsveranstaltung Die Schwerbehindertenvertretung hat in ihrer Sitzung am
Titel entschieden, dass
vom bis zu entsenden.
Name, Vorname
Die Veranstaltung findet statt in
in der Eigenschaft als Schwerbehindertenvertrauensperson gemäß
die Kosten werden ca. Euro betragen. § 179 (4) SGB IX an der Schulungsveranstaltung
Titel
vom bis teilnimmt.
Mitteilung an den Arbeitgeber
Den Inhalt der Veranstaltung entnehmen Sie bitte der
Sehr geehrte Damen und Herren, beiliegenden Ausschreibung. Sollten von Ihrer Seite Vorbehalte
der Betriebsrat hat beschlossen, die Kollegin/den Kollegen hiergegen bestehen, bitte ich um unverzügliche Mitteilung,
damit ich diese ggf. berücksichtigen kann.
Name, Vorname
gem. § 37 (6) BetrVG zu der Schulungsveranstaltung Mit freundlichem Gruß
Titel
vom bis zu entsenden. Unterschrift
Die Veranstaltung findet statt in
die Kosten werden ca. Euro betragen.
Hinweise zu rechtlichen Fragen und zum betrieblichen
Die weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte der in Kopie Vorgehen für alle betrieblichen Interessenvertretungen:
beiliegenden Ausschreibung. Wir bitten um Kenntnisnahme. www.dgb-bildungswerk-nrw.de/freistellungsratgeber
34 35KONTAKTE
Euer DGB-Bildungswerk NRW e.V. Eure IG Metall vor Ort
Enno Litzkendorf IG Metall Krefeld
Bildungsreferent Ostwall 29
T. 0211 17523-191 47798 Krefeld
elitzkendorf@dgb-bw-nrw.de www.igmetall-krefeld.de
krefeld@igmetall.de
Petra Patten
Teamassistentin Geschäftsführer
T. 0211 17523-284 Ralf Claessen
ppatten@dgb-bw-nrw.de T. 02151 8163-30
ralf.claessen@igmetall.de
Martin Freitag
Fachbereichsleiter
T. 0211 17523-306 Bei Fragen zur Anmeldung:
mf@dgb-bw-nrw.de Kai Krüger
T. 02151 8163-37
F. 02151 8163-40
kai.krueger@igmetall.de
36 37Impressum
SEMINARANMELDUNG
Ich melde mich verbindlich an
Herausgegeben von:
DGB-Bildungswerk NRW e.V. Name
Bismarckstr. 77, 40210 Düsseldorf
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Straße
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Umsetzung und Druckvorlage: graphik und druck,
Dieter Lippmann und Georg Bungarten, Köln Telefon privat
Druck: graphik und druck, Dieter Lippmann, Köln E-Mail privat
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Seite 19: © Martin Lässig Telefon beruflich
Seite 22: © Bernd Röttgers
Fax beruflich
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E-Mail beruflich
Wir danken den Tagungshäusern für
die zur Verfügung gestellten Fotos.
Seminartitel
Seminartermin
Seminarnummer
Beschlussfassung am
Mit meiner Unterschrift erkläre ich mich einverstanden, dass meine Daten zum
Zweck der Bearbeitung der Seminarorganisation durch das DGB-Bildungswerk
NRW e.V. elektronisch gespeichert und genutzt werden.
Ich habe die Datenschutzerklärung und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
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38 39Das DGB-Bildungswerk NRW e.V. ist
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