FÜR BETRIEBLICHE INTERESSEN VERTRETUNGEN - SEMINARE 2019 - DGB-Bildungswerk NRW eV

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FÜR BETRIEBLICHE INTERESSEN VERTRETUNGEN - SEMINARE 2019 - DGB-Bildungswerk NRW eV
SEMINARE 2019
FÜR BETRIEBLICHE
INTERESSEN­
VERTRETUNGEN

    IG METALL
      KREFELD
FÜR BETRIEBLICHE INTERESSEN VERTRETUNGEN - SEMINARE 2019 - DGB-Bildungswerk NRW eV
LIEBE
                                                                    Die von uns angebotenen Seminare organisieren wir mit einem be-
                                                                    sonderen Anspruch an Qualität und Aktualität. Bei der Durchführung
                                                                    achten wir darauf, dass sie beteiligungs- und zielorientiert sowie

   KOLLEGIN,
                                                                    praxisnah gestaltet werden. Uns ist es wichtig, dass Ihr neben der
                                                                    Vermittlung der rechtlichen Grundlagen auch Handlungshilfen für ­
                                                                    die tägliche Arbeit erhaltet, damit Euch die Transmission aus dem

  LIEBER
                                                                    Seminar in den Betriebsrat gelingt.
                                                                    Daher setzen wir bei unseren Referentinnen und Referenten auf
                                                                    Kolleginnen und Kollegen die aus der Praxis kommen und damit

 KOLLEGE,
                                                                    entweder über Erfahrungen aus der betrieblichen Interessen­
                                                                    vertretung oder aber im Arbeits- und Sozialrecht verfügen. Nur so
                                                                    kann der (betriebsverfassungs-)rechtliche Werkzeugkoffer für die
                                                                    betriebs­politische Praxis nutzbar gemacht werden. Der gewerk-
                                                                    schaftliche Hintergrund ist dabei selbstverständlich.

                                                                    Das Ziel eines jeden Seminars ist nicht nur die Vermittlung von Fach,
                                                                    Handlungs- und Lösungskompetenz, sondern auch die Bildung von
                                                                    Netzwerken innerhalb der gewerkschaftlichen Familie. Erfolgreich
                                                                    ist ein Seminar nur dann, wenn die Teilnehmenden auch später in
 Mit der Betriebsratswahl 2018 wurde der Generationenwechsel        Kontakt bleiben und weiterhin Informationen sowie die in ihrer
 weiter fortgesetzt. Rund 35 % von Euch sind erstmals gewählt und   ­Arbeitswelt gemachten Erfahrungen austauschen.
 übernehmen ein Amt, das heute, unter den gegebenen Veränderun-      Alle diese Bausteine sollen Euch bei der Bewältigung betrieblicher
 gen der gesellschaftlichen und betrieblichen Rahmenbedingungen      Problemstellungen und bei der praktischen Anwendung der gesetz­
 besondere Herausforderungen an Euch stellt. Besonders die indus-    lichen Bestimmungen helfen. Mit dem Wissen um die juristischen
 triepolitischen Herausforderungen bei der Umgestaltung hin zur      Möglichkeiten und um die betrieblichen Unterschiede hoffen wir,
 Arbeit 4.0 stellen Betriebsräte vor große Aufgaben. Es gilt die     dass Ihr gemeinsam in Eurem Gremium entsprechende auf Euch und
 Transmission dahingehend zu gestalten, dass die Kolleginnen und     Euren Betrieb zugeschnittene Handlungsmöglichkeiten erkennen und
 Kollegen über Weiterbildungsangebote mitgenommen und für die        umsetzen könnt. Dann ist die Transformation gelungen.
 neuen Anforderungen fit gemacht werden. Aber auch der gesell-
 schaftliche Rechtsruck erschwert die solidarische Gestaltung der   In diesem Sinne hoffen wir auf eine breite Nutzung unserer Angebote.
 Arbeitswelt und den gemeinsamen Einsatz für bessere Arbeits­       Eure IG Metall Krefeld und wir beraten Euch gerne bei der Weiter­
 bedingungen. Diese Herausforderungen sind gemeinsam mit den        bildungsplanung.
 „alten Hasen“ im Team zu bewältigen.
                                                                    Ralf Claessen                       Elke Hülsmann
 Daher umfasst das gemeinsam mit der IG Metall Krefeld geplante     Geschäftsführer                     Geschäftsführerin
 Seminarangebot sowohl Grundlagenseminare wie BR I, AuG I, als      IG Metall Krefeld                   DGB-Bildungswerk NRW e.V.
 auch vertiefende und Spezial Seminare wie BR kompakt 1 und 2,
 Wirtschaftsausschuss- und Entgelt-Seminare und vieles andere       Martin Freitag
 mehr.                                                              Fachbereichsleiter
                                                                    Industriegewerkschaften
                                                                    DGB-Bildungswerk NRW e.V.

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FÜR BETRIEBLICHE INTERESSEN VERTRETUNGEN - SEMINARE 2019 - DGB-Bildungswerk NRW eV
SEMINARE                                                           INFORMATIVES
 Hinweise zu den Grundlagenseminaren für Betriebsräte          8    Unsere Referentinnen und Referenten   22

Grundlagenseminare für Betriebsräte                                 Tagungshäuser                         23
Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)                 10
BR kompakt 1: Mitbestimmung und Betriebsratshandeln (BR II) 13      Seminardurchführung                   24
BR kompakt 2: Personelle Maßnahmen und
Betriebsratshandeln (BR II)                                 14      Ratgeber Freistellung                 26

Zeit, dass wir was drehen: Arbeitszeitgestaltung im                 Der Weg zur Teilnahme                 30
Interesse der Beschäftigten                                    15
Arbeits- und Gesundheitsschutz I (AuG I)                       16   Vorgehen bei Streitigkeiten           32
Teilhabepraxis I: Zentrale Aufgaben der
Schwerbehindertenvertretung 17                                      Musterschreiben                       34
Entgeltgestaltung I (EG I)                                     18
                                                                    Kontakte                              36

Seminare für Jugend- und Auszubildendenvertretungen                 Impressum                             38
Einstieg in die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV I)   19
                                                                    Seminaranmeldung                      39

4                                                                                                              5
FÜR BETRIEBLICHE INTERESSEN VERTRETUNGEN - SEMINARE 2019 - DGB-Bildungswerk NRW eV
SEMINARE

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FÜR BETRIEBLICHE INTERESSEN VERTRETUNGEN - SEMINARE 2019 - DGB-Bildungswerk NRW eV
HINWEISE ZU DEN GRUNDLAGEN-
 SEMINAREN FÜR BETRIEBSRÄTE
 Einsteigerseminare für neue Betriebsräte
 Um Euch einen schnellen Einstieg in Eure Arbeit als Betriebsräte
 zu ermöglichen, ist das Seminar „Einführung in die Betriebsrats­
 arbeit (BR I)“ die nach wie vor beste Möglichkeit und unabdingbare
 Voraussetzung. Es bietet einen Überblick über die Aufgaben des
 Betriebsrats und die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten nach dem
 Betriebsverfassungsrecht.
 Aber … es ist nur ein Einstieg. Wir empfehlen zeitnah nach dem
 Seminar „Einführung in die Betriebsratsarbeit (BR I)“ die zwei
 BR kompakt-Seminare „Mitbestimmung und Betriebsratshandeln
 (BR II)“ und „Personelle Maßnahmen und Betriebsrats­handeln ­
 (BR II)“ zu besuchen. Darüber hinaus haben wir noch weitere
 Grundlagenseminare im Angebot, um Euch für die Betriebsrats­
 arbeit fit zu machen. Eine Kurzbeschreibung der Seminare findet
 Ihr nachfolgend, alle weiteren Informationen erhaltet Ihr in den
 Seminarausschreibungen auf den nachfolgenden Seiten.

 BR kompakt 1: Mitbestimmung und Betriebsratshandeln                   UNSER KLASSIKER FÜR
                                                                       DEN VORSITZ
 Im Seminar befassen wir uns mit dem Kernstück der Mitbestim-
 mung: der Beteiligung in sozialen Angelegenheiten wie bspw. im
 Bereich der Arbeitszeitregelungen im Betrieb. Die Durchsetzungs-
 möglichkeiten und Konfliktregelungsstufen bis hin zu tariflichen      Das Programm speziell für Betriebsratsvorsitzende, stellvertretende
 oder betrieblichen Einigungsstelle werden erarbeitet.                 BR-Vorsitzende und freigestellte BR-Mitglieder: Die Auffrischungs-
                                                                       seminare für Wiedergewählte vermitteln schnell und sicher den
 BR kompakt 2: Personelle Maßnahmen und Betriebsratshandeln            aktuellen Stand der Rechtsprechung.
 Bei personellen Maßnahmen wie Einstellungen, Versetzungen,
 Eingruppierungen, Umgruppierungen bis hin zu Kündigungen und          Information und Programm:
 Änderungskündigungen geht es um Eure Möglichkeiten, einzelnen         DGB-Bildungswerk NRW e.V.
 Beschäftigten zu helfen und sie zu unterstützen. Unter Berücksich-    Detlef Tarn
 tigung der aktuellen Rechtsprechung werden die Beteiligungs- und      T. 0211 17523-319
 Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats erarbeitet.                   F. 0211 17523-198
                                                                       dtarn@dgb-bw-nrw.de
 Arbeits- und Gesundheitsschutz (AuG I)                                dgb-bildungswerk-nrw.de/vorsitzendenprogramm
 Das Seminar bietet einen Einstieg in den Arbeits- und Gesundheits-
 schutz. Behandelt wird das System der Arbeitssicherheit im Betrieb.
 Die Aufgaben des Betriebsrates und seine Handlungsmöglichkeiten                                                           JAHRE
 im Betrieb für Gute Arbeit werden thematisiert.

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FÜR BETRIEBLICHE INTERESSEN VERTRETUNGEN - SEMINARE 2019 - DGB-Bildungswerk NRW eV
21.01. – 25.01.2019
                                                                                Hattingen, DGB Bildungszentrum
                                                                                Seminarkostenpauschale: 910,– Euro (USt-frei)
                                                                                zzgl. Unterkunft/ Verpflegung ca. 610,– Euro (zzgl. USt)
                                                                                Seminarnummer: D8-196901-125

                                                                                07.10. – 11.10.2019
                                                                                Wesel, Waldhotel Tannenhäuschen
                                                                                Seminarkostenpauschale: 910,– Euro (USt-frei)
                                                                                zzgl. Unterkunft/ Verpflegung ca. 780,– Euro (zzgl. USt)
                                                                                Seminarnummer: D8-196907-125

     EINFÜHRUNG IN DIE BETRIEBS-
     RATSARBEIT (BR I)
     Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse des Betriebsverfassungs-
     rechts. Im Mittelpunkt steht die Klärung der Aufgaben des Betriebs­
     rats. Das Seminar gibt einen Überblick über die Reichweite und
     Qualität der Beteiligungsrechte des Betriebsrats in personellen,
     sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Auswirkungen
     der Rechtsprechung auf diese Beteiligungsmöglichkeiten werden
     behandelt.

     Themen
        Der Betriebsrat als Interessenvertretung der abhängig
       ­Beschäftigten
         Das Betriebsverfassungsgesetz im System unserer Rechts­
             ordnung
          Grundlagen der Betriebsverfassung:
               Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats nach § 80 BetrVG
                Rechte und Pflichten des einzelnen Betriebsratsmitglieds und
                 Anforderungen an die BR-Arbeit
                 Grundsätze der Zusammenarbeit nach § 74 BetrVG
                  Zusammenwirken der betrieblichen Interessenvertretungen
           Überblick über die Mitbestimmungsmöglichkeiten nach dem
             Betriebsverfassungsgesetz in personellen, sozialen und wirt-
             schaftlichen Angelegenheiten
            Nutzung der Beteiligungsrechte zur Durchsetzung von Interessen
             der Beschäftigten

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FÜR BETRIEBLICHE INTERESSEN VERTRETUNGEN - SEMINARE 2019 - DGB-Bildungswerk NRW eV
BR KOMPAKT 1: MITBESTIMMUNG
Eine Ausbildungsreihe                                                                                            UND BETRIEBSRATSHANDELN
für Betriebsräte                                                                                                 (BR II)
Werde auch DU ein erfolgreicher Betriebsrat oder eine erfolgreiche Betriebsrätin mit                             In diesem Seminar befassen sich die Teilnehmenden mit dem Kern-
BR kompakt! Es schließt sich nahtlos an das Seminar „Einführung in die Betriebsrats-                             stück der Beteiligung und Mitbestimmung: den Mitbestimmungs-
arbeit (BR I)“ an. Gemeinsam mit dem DGB-Bildungswerk NRW e. V. bieten wir Dir
damit eine systematische und aufeinander abgestimmte Weiterbildung an.                                           rechten des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten. Anhand
Acht Seminare vermitteln Dir fachliche und methodische Kompetenzen und das                                       praxisnaher Fallbeispiele wird die Anwendung und Umsetzung für
gewerkschaftliche Know-how. Dein soziales Engagement kannst DU damit gezielt
weiterentwickeln. Deine Kolleginnen und Kollegen und DU werden davon profitieren.
                                                                                                                 die Arbeit im Betrieb eingeübt.
Die IG Metall und das DGB-Bildungswerk NRW e. V. bieten Dir einen umfangreichen
Service – Bildung, Beratung und eine starke Interessenvertretung.                                                Themen
                                                                                                                   Struktur der betriebsverfassungsrechtlichen Beteiligungsrechte
                                                                                                                   Konfliktregelungen im BetrVG: Arbeitsgerichtsverfahren,
                                                                                                                   Einigungsstellenverfahren
                                                                                                                   Vereinbarungsformen, Regelungsabrede, Betriebsvereinbarung
                                                                                                                   Erzwingbare und freiwillige Betriebsvereinbarungen nach
                                                                                                                   §§ 87 + 88 BetrVG
                                                                     **                                            Beteiligungsrechte und Gestaltungsoptionen in sozialen
                                             ***                                                                   Angelegenheiten nach § 87 BetrVG, bspw. Urlaubsplanung
                                                                                                                   (Lage/Verteilung); Verlängerung oder Verkürzung der Arbeitszeit;
                                                                                                                   Ordnung und Verhalten im Betrieb…
                           ***                                                                 **                  Durchführung gemeinsamer Beschlüsse nach § 77 BetrVG
                                                                                                                   Wirkungen des Tarifvorbehalts nach § 77 (3) BetrVG
      Umstrukturie-
      rungen im
                                                                *                               ***                Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung und Gesetzgebung
      Unternehmen ***

                                                                                                                 13.05. – 17.05.2019
                                                                                                                 Hattingen, DGB Bildungszentrum
                                                                                                                 Seminarkostenpauschale: 910,– Euro (USt-frei)
                                          ***
                                                                                                                 zzgl. Unterkunft/Verpflegung ca. 610,– Euro (zzgl. USt)
                                                                                ***                              Seminarnummer: D8-196905-125

    * Das Einstiegsseminar kann bei einem regionalen Kooperationspartner der IG Metall vor Ort besucht werden.
  ** Die BR kompakt Module „Mitbestimmung und Betriebsratshandeln“ und „Personelle Maßnahmen und
      Betriebsratshandeln“ können wahlweise bei einem regionalen Kooperationspartner der IG Metall oder in
      einer unserer IG Metall-Bildungszentren besucht werden.
*** Diese BR kompakt Module werden nur in den IG Metall-Bildungszentren angeboten. Die beiden dunkelgrün
      gekennzeichneten Module sind sowohl Bestandteil des Ausbildungsgangs BR kompakt wie des Ausbildungs-
      gangs VL.

                                                                                                                                                                                      13
FÜR BETRIEBLICHE INTERESSEN VERTRETUNGEN - SEMINARE 2019 - DGB-Bildungswerk NRW eV
BR KOMPAKT 2: PERSONELLE                                             ZEIT, DASS WIR WAS DREHEN:
 MASSNAHMEN UND BETRIEBS-                                             ARBEITSZEITGESTALTUNG IM
 RATSHANDELN (BR II)                                                  ­INTERESSE DER BESCHÄFTIGTEN
 Im Mittelpunkt dieses Seminars stehen die Beteiligungsrechte der     Flexible Arbeitszeiten? Gern! Aber Beschäftigte und Arbeitgeber
 betrieblichen Interessenvertretung bei personellen Angelegenheiten   haben da oft unterschiedliche Vorstellungen. „Moderne Arbeits­
 gemäß §§ 99 – 105 BetrVG. Die Teilnehmenden lernen unter Ein­        zeiten“ sind für Arbeitgeber Arbeitszeitregelungen, die eine flexible
 beziehung der aktuellen Rechtsprechung ihre Handlungs- und           Produktion ermöglichen – und das heißt häufig überlange Arbeits-
 Beteiligungsmöglichkeiten in diesem Arbeitsfeld kennen.              zeiten und ungesunde Schichtmodelle. Flexible Arbeitszeiten im
                                                                      Interesse der Beschäftigten ermöglichen dagegen eine bessere
 Themen                                                               Vereinbarkeit von Arbeit, Familie und Freizeit und erhöhen die
    Überblick über die Beteiligungsrechte der Interessenvertretung   Chance, gesund die Rente zu erreichen. Neben dem Arbeitszeit­
        in personellen Angelegenheiten                                gesetz und weiteren speziellen Gesetzen sind Tarifverträge und
     Verfahren bei Personalentscheidungen, auch bei vorläufigen      Betriebsvereinbarungen die Regelungsmöglichkeiten die der Praxis
        Maßnahmen                                                     i.d.R. zur Verfügung stehen. Neben den rechtlichen Grundlagen
      Beteiligung des Betriebsrats bei Personalentscheidungen nach   bilden mögliche Inhalte und verschiedene Laufzeiten mit ihren
        § 99 BetrVG:                                                  Vor- und Nachteilen inkl. Kündigungsmöglichkeiten einen Schwer-
        Einstellung, Versetzung, Eingruppierung, Umgruppierung,       punkt in diesem Seminar. Orientiert an den Teilnehmenden wird
        ­Leiharbeit, Befristung, Werkvertrag                          an Beispielen herausgearbeitet, wie Arbeitszeit im Interesse der
       Beteiligung des Betriebsrats nach §§ 102 ff. BetrVG:          Beschäftigten gestaltet werden kann.
         Abmahnung, Kündigung, Änderungskündigung
   Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung und Gesetzgebung     Themen
                                                                        A ktuelle Entwicklungen der Arbeitszeiten und der Arbeitszeit­
                                                                        gestaltung (Flexibilisierung, Verlängerung, Verfall von Arbeitszeit).
 09.09. – 13.09.2019                                                    R egelungen in Gesetzen, Tarifverträgen und Betriebsverein­
 Sprockhövel, IG Metall Bildungszentrum                                 barungen und ggf. Arbeitsverträgen.
 Seminarkostenpauschale: 910,– Euro (USt-frei)                          M öglichkeiten und Grenzen der Mitbestimmung bei Arbeitszeit
 zzgl. Unterkunft/ Verpflegung ca. 740,– Euro (zzgl. USt)               B eteiligungsorientiertes Handeln von Betriebsrat und Gewerk-
 Seminarnummer: D8-196906-125                                           schaft bei der Gestaltung der Arbeitszeit

                                                                      11.02. – 15.02.2019
                                                                      Hattingen, DGB Bildungszentrum
                                                                      Seminarkostenpauschale: 910,– Euro (USt-frei)
                                                                      zzgl. Unterkunft/ Verpflegung ca. 610,– Euro (zzgl. USt)
                                                                      Seminarnummer: D8-196902-125

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FÜR BETRIEBLICHE INTERESSEN VERTRETUNGEN - SEMINARE 2019 - DGB-Bildungswerk NRW eV
TEILHABEPRAXIS I: ZENTRALE
                                                                             AUFGABEN DER SCHWER­
                                                                             BEHINDERTENVERTRETUNG
                                                                             Dieses Seminar führt in die zentralen Aufgabenfelder der Schwer-
                                                                             behindertenvertretung ein. Grundlage ist das SGB IX, mit dem die
                                                                             Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben gefördert werden
                                                                             soll. Vorrangig spricht das Seminar neu gewählte Schwerbehinder-

     ARBEITS- UND GESUNDHEITS-                                               tenvertretungen an, die Grundkenntnisse für ihre Arbeit als Interes-
                                                                             senvertretung benötigen. Ausdrücklich eingeladen sind auch Be-
     SCHUTZ I (AUG I)                                                        triebs- und Personalräte, die sich für die Belange von Menschen
                                                                             mit Behinderung engagieren wollen. Nach Klärung wesentlicher
     Das Seminar vermittelt Grundkenntnisse im Bereich des Arbeits-          Grundbegriffe werden insbesondere die Aufgaben, Rechte und
     und Gesundheitsschutzes. Es thematisiert das System der Arbeits-        Pflichten der Schwerbehindertenvertretung vermittelt.
     sicherheit, gibt Informationen über die Aufgaben des Betriebsrats
     und untersucht die Handlungsmöglichkeiten im Betrieb.                   Themen
                                                                               D ie geschichtliche Entwicklung des SGB IX
     Themen                                                                    B ehinderung – Fakten, Zahlen und Begrifflichkeiten
       Rolle und Funktion des Betriebsrats auf dem Gebiet des Arbeits-        A ufgaben und Rechte der SBV
            schutzes (§§ 80 – 82 BetrVG)                                       D as Anerkennungs- und Gleichstellungsverfahren
        Rechtsstellung und Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten               P flichten des Arbeitgebers
         Einführung in den Arbeitsschutz und Mitbestimmungsrechte des         S BV in der Praxis: Aufbau von Arbeitsstrukturen unter Nutzung
            Betriebsrats (§ 87 BetrVG; §§ 89 – 91 BetrVG)                      von inner- und außerbetrieblichen Kooperationspartnern
          Überblick über das Arbeitsschutzsystem                              B eschäftigung sichern und fördern
           Zusammenarbeit des Betriebsrats mit außerbetrieblichen Stellen     D er besondere Kündigungsschutz
            wie Bezirksregierung, Berufsgenossenschaft, Sachverständigen
            und Gewerkschaft (§ 89 BetrVG; § 20 SGB VII)
                                                                             18.03. – 22.03.2019
                                                                             Wesel, Waldhotel Tannenhäuschen
     01.04. – 05.04.2019                                                     Seminarkostenpauschale: 910,– Euro (USt frei)
     Willingen, Best Western Plus Hotel                                      zzgl. Unterkunft/ Verpflegung ca. 770,– Euro (zzgl. USt)
     Seminarkostenpauschale: 910,– Euro (USt-frei)                           Seminarnummer: D8-196955-124
     zzgl. Unterkunft/ Verpflegung ca. 495,– Euro (zzgl. USt)
     Seminarnummer: D8-196956-124

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FÜR BETRIEBLICHE INTERESSEN VERTRETUNGEN - SEMINARE 2019 - DGB-Bildungswerk NRW eV
ENTGELTGESTALTUNG I (EG I)
     Das Seminar hat die Vermittlung von Grundkenntnissen im Bereich
     der Entlohnung im Betrieb zum Ziel. Es bietet einen Überblick über
     Grundentgeltdifferenzierung (Eingruppierung) und Leistungsregula-
     tion. Im Mittelpunkt des Seminars stehen die tariflichen Entgelt-
     grundsätze und Entgeltmethoden und ihre betrieblichen Anwen-
     dungsmöglichkeiten. Bearbeitet werden die Aufgaben und
     Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretungen.
                                                                            EINSTIEG IN DIE JUGEND- UND
     Themen:
       Der Konflikt um Entgelt und Leistung: Wie werden Entgelt- und
                                                                            AUSZUBILDENDENVERTRETUNG
            Leistungsbedingungen gestaltet?                                 (JAV I)
        Aufbau und Zusammensetzung des Entgelts
         Rahmenbedingungen und Gestaltungsoptionen der betrieblichen       Du bist in die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) gewählt.
            Entgeltgestaltung nach Tarifvertrag und Betriebsverfassungs­    Jetzt willst Du wissen, wie Du die Auszubildenden und die Jugend
            gesetz: Entgeltgrundsätze und Entgeltmethoden                   bestens vertreten kannst und ihnen eine starke Stimme im Betrieb
          Prinzipien der Entgeltdifferenzierung und Handlungsmöglich­      gibst. Du willst andere JAVen kennenlernen und ein Netzwerk in
            keiten des Betriebsrats/der Paritätischen Kommission bei Ein-   Deiner Region aufbauen.
            gruppierung in Lohn-, Gehalts-, Entgeltgruppen                  Dieses Seminar zeigt Dir, wie das geht! Du erhältst einen Überblick
           Möglichkeiten der Leistungsregulation und Handlungsmög­         über Deine Aufgaben im neuen Amt. Durch betriebsnahe Beispiele
            lichkeiten des Betriebsrats/der Paritätischen Kommission bei    verschaffst Du Dir einen Einblick in das Betriebsverfassungsgesetz.
            leistungsbezogenen Entgelten: Akkord, Prämie, Leistungs­        Nützliche Tipps und Informationen zu aktueller Rechtsprechung
            beurteilung, Zielvereinbarungen und ihre Kombinationsmöglich-   zeigen Dir, was geht und wo die Grenzen sind.
            keiten
                                                                            Themen
                                                                              A ufgaben und Rechte der JAV und ihrer einzelnen Mitglieder
     01.04. – 05.04.2019                                                      (§§ 60; § 70 BetrVG)
     Ascheberg, Hotel Clemens-August                                          G eschäftsführung der JAV (§§ 65 und 66 BetrVG)
     Seminarkostenpauschale: 910,– Euro (USt frei)                            S prechstunden der JAV (§ 69 BetrVG)
     zzgl. Unterkunft/ Verpflegung ca. 505,– Euro (zzgl. USt)                 J ugend- und Auszubildendenversammlung (§ 71 BetrVG)
     Seminarnummer: D8-196903-125                                             G esamt-JAV (§§ 72 und 73 BetrVG)
                                                                              B eteiligung bei der Durchführung betrieblicher Bildungs­
                                                                              maßnahmen (§§ 96 – 98 BetrVG)
                                                                              Z usammenarbeit von JAV und Betriebsrat (§§ 66 – 68 BetrVG)

                                                                            14.04. – 18.04.2019
                                                                            Sprockhövel, IG Metall Bildungszentrum
                                                                            Seminarkostenpauschale: 795,– Euro (USt frei)
                                                                            zzgl. Verpflegung ca. 740,– Euro (zzgl. USt)
                                                                            Seminarnummer: D8-196904-125

18                                                                                                                                                19
INFORMATIVES

20             21
TAGUNGSHÄUSER
                                                                                    Best Western Hotel Willingen
                                                                                    Briloner Straße 54, 34508 Willingen
                                                                                    T. 05632 9690-0, F. 05632 9690-96
                                                                                    info@hotel-willingen.bestwestern.de
                                                                                    www.hotel-willingen.bestwestern.de

                                                                                    Waldhotel Tannenhäuschen
                                                                                    Am Tannenhäuschen 7, 46487 Wesel
                                                                                    T. 0281 9669-0, F. 0281 9669-99
                                                                                    info@tannenhaeuschen.de
     UNSERE REFERENTINNEN UND                                                       www.tannenhaeuschen.de

     REFERENTEN
                                                                                    IG Metall-Bildungszentrum Sprockhövel
     Unsere ehren- und hauptamtlichen Referentinnen und Referenten                  Otto-Brenner-Str. 100, 45549 Sprockhövel
     sind er­fahren und kompetent in der Jugend- und Erwachsenen­­                  T. 02324 706-0, F. 02324 706-330
     bildung, weil sie die Bedingungen und den Alltag der betrieblichen             sprockhoevel@igmetall.de
     und gewerkschaftlichen Interesse­n­vertretung aus der ­eigenen Praxis          www.igmetall-sprockhoevel.de
     gut kennen. Sie sind Expert*innen bei der Durchsetzung von Mit­
     bestimmungsrechten in den Betrieben und setzen sich aktiv für
                                                                                    Hotel Restaurant Clemens-August
       Demokratie,                                                                 Burgstr. 54–58, 59387 Ascheberg-Davensberg
        Chancengleichheit,                                                         T. 02593 604-0, F. 02593 604-178
         Gerechtigkeit,                                                            info@hotel-clemens-august.de
          Frieden und                                                              www.hotel-clemens-august.de
           Antirassismus ein.

     Durch gemeinsame Fort- und Weiterbildungen halten sich unsere                  DGB-Tagungszentrum Hattingen
     Referentinnen und Referenten auf den aktuellen Stand der betrieb-              Am Homberg 44–50, 45529 Hattingen
     lichen Interessenvertretungsarbeit. So ­sichern wir eine gleichblei-           T. 02324 508-111, F. 02324 508-499
     bend gute Qualität unserer Seminare.                                           hattingen@dgb-bildungswerk.de
                                                                                    www.hattingen.dgb-tagungszentren.de

22                                                                                                                               23
Anmeldung
                                                                     In der Regel erfolgt die verbindliche schriftliche Anmeldung bis
                                                                     acht Wochen vor Seminarbeginn beim DGB-Bildungswerk NRW e.V.
                                                                     Besser ist es, sich früher anzumelden.

                                                                     Ausfallkosten
                                                                     Bei Absagen bis zu drei Wochen vor Seminarbeginn von Mehr­tages-
                                                                     Lehrgängen entstehen keine Kosten. Bei kurzfristigen Absagen,
                                                                     d.h. 20-4 Tage vor Seminarbeginn, werden 50 % der Seminarkoste­n­­­
                                                                     pauschale berechnet. Absagen, die 1-3 Tage vor Seminarbeginn
                                                                     eingehen, werden wie Nichtteilnahme behandelt. In diesen Fällen
                                                                     stellen wir 100 % der Seminarkoste­n­pauschale in Rechnung. Werden
                                                                     dem DGB-Bildungswerk NRW e.V. wegen der Nichtteilnahme am
                                                                     Seminar Ausfallkosten für Unterkunft und Verpflegung in Rechnung
                                                                     gestellt, so sind diese ebenfalls zu erstatten. Bei Tages­seminaren
                                                                     kann bis zu einer Woche vor Seminarbeginn kostenfrei abgesagt
                                                                     werden; bei Absage ab 6 Tagen vor Seminarbeginn werden 50 %
                                                                     der Seminarkostenpauschale und ggf. Ausfallkosten für Verpfle-
                                                                     gung berechnet.

  SEMINAR­DURCHFÜHRUNG                                               Unsere Veranstaltungen stehen allen Interessierten offen.
                                                                     Je nach Thema können Freistellungsmöglichkeiten für Betriebsräte
 Die Verantwortung für Planung und Durchführung der                  (nach § 37 (6) BetrVG), Schwerbehindertenvertrauenspersonen
 ­Seminare liegt beim DGB-Bildungswerk NRW e.V. in Händen            (nach § 179 (4) SGB IX), Jugend- und Auszubildendenvertretungen
 von Tim Ackermann.                                                  (nach § 65 (1) BetrVG) und Wahlvorstandsmitglieder (nach § 20 (3)
                                                                     BetrVG) in Anspruch genommen werden.
 Kosten                                                              Sollten Fragen offenbleiben, kann man uns ansprechen; wir werden
 Die Kosten für mehrtägige Seminare beinhalten Seminarkosten-        versuchen, auch für ganz spezielle Problemlagen die passende
 pauschale, Unterkunft (wenn nicht anders ausgewiesen) und Voll-     Lösung zu finden.
 pension, bei Tagesseminaren Seminarkostenpauschale und Ver-
 pflegung. Die Seminarkostenpauschale ist umsatzsteuerfrei, die
 Kosten für Unterkunft und Verpflegung verstehen sich zzgl. Um-
 satzsteuer. Die Kosten sind gemäß § 37 (6) BetrVG bzw. § 65 (1)
 BetrVG bzw. § 20 (3) BetrVG jeweils in Verbindung mit § 40 BetrVG
 oder gemäß § 179 (4) SGB IX in Verbindung mit § 179 (8) SGB IX
 vom Arbeitgeber zu tragen.

 Seminarabsage
 Das DGB-Bildungswerk NRW e.V. behält sich vor, Seminare auf-
 grund zu geringer Zahl von Teilnehmenden oder Verhinderung der
 Referent*innen – auch kurzfristig – abzusagen.

24                                                                                                                                         25
RATGEBER FREISTELLUNG                                                    Speziell erforderliches Wissen
                                                                              Darüber hinaus ist Wissen erforderlich, um konkret im Betrieb an­-
     Erforderliches Wissen                                                    fallende Aufgaben zu bearbeiten. Dies kann sich durch ein Vorhaben
     Die Wahrnehmung der Aufgaben als betriebliche Interessenver­             des Arbeitgebers (z. B. Auslagerung einer Abteilung), durch
     tretung erfordert umfangreiche Kenntnisse und Fähigkeiten. Das           ­Beschwerden oder Hinweise der Beschäftigten (z. B. konkrete
     entsprechende Rüstzeug kann man sich auf Seminaren verschaffen.           ­Hinweise auf einen Mobbingvorfall), durch Wahrnehmung eines
     Ist das vermittelte Wissen nicht nur „nützlich“ oder „hilfreich“, son­     Initiativrechts der Interessenvertretung (z. B. Verhandlung einer
     dern „erforderlich“ zur „sachgemäßen“ Erledigung der Interessen-           Betriebsvereinbarung zu einer neuen Arbeitszeitregelung) oder durch
     vertretungsarbeit, muss der Arbeitgeber nicht nur für die Teilnahme        spezielle betriebliche oder branchenübliche Problemlagen ergeben.
     bezahlt freistellen, sondern auch sämtliche Kosten übernehmen,
     die im Zusammenhang mit der Seminarteilnahme entstehen.                  Beschlussfassung
     Für Betriebsräte ergibt sich dies aus § 37 (6) BetrVG, für Jugend-       Wer wann zu welchem Seminar fährt, entscheidet allein das Inte­
     und Auszubildendenvertretungen aus § 65 (1) BetrVG, für Wahl­            ressenvertretungsgremium, nicht das einzelne Mitglied und erst
     vorstände aus § 20 (3) BetrVG jeweils in Verbindung mit § 40 (1)         recht nicht der Arbeitgeber. Bei der Frage, ob überhaupt eine Schu-
     BetrVG und für Schwerbehindertenvertretungen aus § 179 (4)               lung besucht werden soll, ist zunächst die Erforderlichkeit aus-
     SGB IX in Verbindung mit § 179 (8) SGB IX. Es gibt keine zeitliche       schlaggebend. Bei der Auswahl der konkreten Veranstaltung prüft
     Beschränkung. Es kann unterteilt werden in die Kategorien Grund-         das Gremium die Angemessenheit der Dauer, der Kosten und der
     lagen- und Spezialwissen.                                                Qualität. Weder muss das billigste noch das kürzeste Angebot und
                                                                              auch kein bestimmter Anbieter gewählt werden. Gewerkschaftliche
     Grundlagenwissen                                                         Angebote genießen den Vorzug, dass ihnen die Rechtsprechung
     Jedes gewählte Interessenvertretungsmitglied benötigt – unab­            eine in jeder Hinsicht ordnungsgemäße Durchführung zuspricht
     hängig von der Funktion oder dem Aufgabenbereich innerhalb des           (BVerwG 27.04.1979 – 6P45.78 BVerwGE 58, 54). Hat ein Arbeit-
     Gremiums – einige Grundlagenkenntnisse, um seinen Aufgaben als           geber hieran Zweifel und will deswegen die Teilnahme verhindern,
     gewähltes Mitglied der Interessenvertretung nachkommen zu kön-           muss er sehr konkret darlegen, worauf sich seine Zweifel gründen.
     nen. Hierbei dreht es sich um folgende Themenfelder:                     Die Entsendung erfolgt über einen ordnungsgemäßen Beschluss,
                                                                              d.h. auf der Tagesordnung der Sitzung muss es einen entsprechen-
       Betriebsverfassungsrecht                                               den Tagesordnungspunkt – z. B. „Entsendung zu Schulungen“ –
       Allgemeines Arbeitsrecht                                               mit Benennung des/der Teilnehmenden und des konkreten Semi-
       Arbeitssicherheit/Unfallverhütung                                      nars geben. Wichtig: Ein Beschluss unter dem Tagesordnungs-­
                                                                              punkt „Verschiedenes“ ist rechtlich unwirksam.
     Grundkenntnisse zu diesen Bereichen (je nachdem, was zutreffend
     ist) muss jedes Mitglied der Interessenvertretung einschließlich
     regelmäßig nachrückender Ersatzmitglieder besitzen, um seinen
     Aufgaben ordnungsgemäß nachkommen zu können.
     Insbesondere neugewählte Mitglieder sollten möglichst zügig an
     den Grundlagenseminaren teilnehmen.

26                                                                                                                                                    27
Der Beschluss umfasst folgende Punkte:
    Wer fährt zum Seminar (ggf. Ersatzteilnehmenden beschließen)?
    Termin (Achtung: Eine Terminverschiebung macht einen erneuten
    Beschluss erforderlich, daher immer zuerst klären, ob im kon-
    kreten Seminar noch freie Plätze vorhanden sind)
    Kosten (beachten, dass zu den Seminarkosten noch Reisekosten
    hinzukommen)
    Anbieter
    Seminarausschreibung/Themenplan

 Kann der Arbeitgeber die Teilnahme an einer Schulung
 verhindern?
 Unter bestimmten Bedingungen: ja. Er kann die Erforderlichkeit
 bezweifeln oder bemängeln, dass betriebliche Belange nicht aus-
                                                                      @ TommL, istock
 reichend berücksichtigt wurden. In der schematischen Darstellung
 („Vorgehen bei Streitigkeiten“) in diesem Heft ist abgebildet, wie
 der Betriebsrat dann verfahren sollte.

 Weiterführende Literatur/Links:                                      BILDUNGSURLAUB –
                                                                      ENDLICH MAL MACHEN!
 www.dgb-bildungswerk-nrw.de/freistellungsratgeber
 Wolfgang Däubler (2004): Handbuch Schulung und Fortbildung –
 Bund-Verlag
                                                                      Raus aus dem Alltag, dazulernen, anders denken, sich mit
                                                                      Gleichgesinnten austauschen – das Recht auf Freistellung von
                                                                      der Arbeit, um fundierte Weiterbildungsangebote für sich zu
                                                                      nutzen, ist seit 30 Jahren in NRW gesetzlich verankert und
                                                                      geschützt. 5 Tage, die den Kopf verändern und Kraft geben.
                                                                      Wir informieren gern dazu.

                                                                      Ihr/Euer DGB-Bildungswerk NRW e.V.

                                                                      Anfragen, Beratung und Planung:
                                                                      T. 0211 17523-147
                                                                      info@dgb-bw-nrw.de
                                                                      dgb-bildungswerk-nrw.de

                                                                                                                      JAHRE
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DER WEG ZUR TEILNAHME                                               DER WEG ZUR TEILNAHME
     für Betriebsratsmitglieder nach § 37 (6) BetrVG                     für Schwerbehindertenvertretungen
                                                                         nach § 179 (4) SGB IX
     1 Tagesordnung BR lädt mit gesondertem Tagesordnungspunkt
     „Entsendung zu Schulungen“ mit Benennung des/der Teilnehmen-        1 Auswahl Die Schwerbehindertenvertretung wählt infrage kom-
     den und des konkreten Seminars frühzeitig zu einer ordentlichen     mende Veranstaltungen aus und überprüft, ob sie für ihre Arbeit
     BR-Sitzung ein.                                                     erforderlich sind.

     2 Auswahl BR-Gremium wählt infrage kommende Schulungen              2 Entscheidung Nach Feststellung der Erforderlichkeit trifft die
     aus und überprüft, ob sie für die Arbeit des Gremiums und für die   Schwerbehindertenvertretung die Entscheidung über die Lehr-
     (Ersatz-)Teilnehmer*innen erforderlich sind und die betrieblichen   gangsteilnahme.
     Notwendigkeiten (Kosten, zeitliche Lage) genug berücksichtigen.
     Achtung: Eine Terminverschiebung macht einen erneuten Beschluss     3 Anmeldung Verbindliche Anmeldung durch die Schwerbehin­
     erforderlich. Daher immer zuerst klären, ob im konkreten Seminar    dertenvertretung über die IG Metall-Geschäftsstelle an das
     noch freie Plätze sind.                                             ­DGB-Bildungswerk NRW e.V. (siehe Anmeldebogen in diesem Heft).

     3 Beschluss Nach Feststellung der Erforderlichkeit und Berück-      4 Mitteilung an Arbeitgeber Die Schwerbehindertenvertretung
     sichtigung der betrieblichen Notwendigkeiten fasst das BR-Gremium   teilt dem Arbeitgeber die E­ ntscheidung mit (siehe Musterschreiben
     den Beschluss über die Lehrgangsteilnahme.                          in diesem Heft).

     4 Anmeldung Verbindliche Anmeldung durch den Betriebsrat über       5 Einladung/Unterlagen Die Schwerbehindertenvertretung erhält
     die IG-Metall-Geschäftsstelle an das DGB-Bildungswerk NRW e.V.      die Einladungsunterlagen vom DGB-Bildungswerk NRW e.V. Der
     (siehe Anmeldebogen in diesem Heft).                                Arbeitgeber kann das DGB-Bildungswerk NRW e.V. mit der Semi-
                                                                         nardurchführung beauftragen.
     5 Mitteilung an Arbeitgeber BR teilt dem Arbeitgeber den
     ­Beschluss mit (siehe Musterschreiben in diesem Heft).

     6 Einladung/Unterlagen BR erhält die Einladungsunterlagen vom
     DGB-Bildungswerk NRW e.V. Der Arbeitgeber kann das DGB-Bil-
     dungswerk NRW e.V. mit der Seminardurchführung beauftragen.

  Hinweis Der Betriebsrat beschließt nach diesem Verfahren auch die
 ­Schulungen für JAV-Mitglieder gemäß § 65 (1) BetrVG. Mitglieder        Hinweise zu rechtlichen Fragen und zum betrieblichen
  des Wahlvorstands beschließen analog zu diesem Verfahren ihre          ­Vorgehen für alle betrieblichen Interessenvertretungen:
  Teilnahme an entsprechenden Schulungen gemäß § 20 (3) BetrVG.           www.dgb-bildungswerk-nrw.de/freistellungsratgeber

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VORGEHEN BEI STREITIGKEITEN                                                         Das BR-Mitglied kann gegen den Willen
                                                                                  des Arbeitgebers an der Schulung teilnehmen.
 Wenn der Arbeitgeber blockt

      Der Arbeitgeber bestreitet die      Der Arbeitgeber hält die be-       wenn der Arbeitgeber kein           wenn der Arbeitgeber die
     Erforderlichkeit des Lehrgangs.    trieblichen Notwendigkeiten für   gerichtliches Verfahren einleitet         ­Einigungsstelle nicht
                                        nicht genügend berücksichtigt.     oder nicht auf den Beschluss            anruft oder kurzfristig
                                                                          des Betriebsrates reagiert oder     (ca. zwei Wochen vorab) trotz
                                                                             kurzfristig ohne vorherige           frühzeitiger Anmeldung
          Ein arbeitsgerichtliches      Der Arbeitgeber muss die Eini-      ­Ankündigung die Seminar­           die Teilnahme am Seminar
       ­Beschlussverfahren kann          gungsstelle anrufen. Sie ent-       teilnahme verhindern will.                 verhindern will.
        ­eingeleitet werden, wenn         scheidet über die Lage der
      die Teilnahme des Betriebs­         zeitlichen Teilnahme. Daher                 Der Arbeitgeber verweigert die Zahlung
          ratsmitglieds verhindert       frühzeitige Mitteilung an den                 der Seminarkosten und des Entgelts.
                werden soll.                       Arbeitgeber.
                                                                                                  Seminarkosten
                                                                                      Der BR leitet nach Rücksprache mit dem
         Wenn der Arbeitgeber die          Wenn der Arbeitgeber die           DGB-Bildungswerk NRW e.V. ein Beschlussverfahren zur
        ­Erforderlichkeit bestreitet,   ­Berücksichtigung der betrieb­      Kostentragung durch den Arbeitgeber beim Arbeitsgericht ein.
     ­sofort eine Betriebsratssitzung       lichen Notwendigkeiten                    Tipp: die örtliche IG Metall einbeziehen.
      einberufen. Beschließen, dass          ­bestreitet, ­zeitnah eine
     der BR an der Schulung festhält        ­BR-Sitzung ­einberufen.                                Entgeltausfall
     und die Erforderlichkeit ordent-    Beschließen, dass der BR an            Das einzelne BR-Mitglied muss seinen Entgeltausfall
     lich begründen. Den Beschluss      der Schulung festhält und ent-       im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren einklagen. Dazu die
         mit der Begründung dem               sprechend begründen.               IG Metall einschalten und Rechtsschutz beantragen.
           ­Arbeitgeber mitteilen.                                                Tipp: das DGB-Bildungswerk NRW e.V. einbeziehen

                                                                           Tipp: Wir empfehlen, beide arbeitsgerichtlichen Verfahren durch
                                                                                   den gleichen Rechtsbeistand führen zu lassen.
           Das BR-Mitglied kann an der Schulung teilnehmen.

32                                                                                                                                            33
MUSTERSCHREIBEN                                              Mitteilung an den Arbeitgeber für
     Betriebsratsbeschluss gem. § 37 (6) BetrVG                   Schwerbehindertenvertretungen

     Der Betriebsrat beschließt, die Kollegin/den Kollegen        An den Arbeitgeber

                                                                  Betrifft: Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung
     Name, Vorname
     gem. § 37 (6) BetrVG zu der Schulungsveranstaltung           Die Schwerbehindertenvertretung hat in ihrer Sitzung am
     Titel                                                                                             entschieden, dass
     vom                     bis                  zu entsenden.
                                                                  Name, Vorname
     Die Veranstaltung findet statt in
                                                                  in der Eigenschaft als Schwerbehindertenvertrauensperson gemäß
     die Kosten werden ca.                    Euro betragen.      § 179 (4) SGB IX an der Schulungsveranstaltung

                                                                  Titel
                                                                  vom                     bis                   teilnimmt.
     Mitteilung an den Arbeitgeber
                                                                  Den Inhalt der Veranstaltung entnehmen Sie bitte der
     Sehr geehrte Damen und Herren,                               beiliegenden Ausschreibung. Sollten von Ihrer Seite Vorbehalte
     der Betriebsrat hat beschlossen, die Kollegin/den Kollegen   hiergegen bestehen, bitte ich um unverzügliche Mitteilung,
                                                                  damit ich diese ggf. berücksichtigen kann.

     Name, Vorname
     gem. § 37 (6) BetrVG zu der Schulungsveranstaltung           Mit freundlichem Gruß

     Titel
     vom                     bis                  zu entsenden.   Unterschrift

     Die Veranstaltung findet statt in

     die Kosten werden ca.                    Euro betragen.

                                                                  Hinweise zu rechtlichen Fragen und zum betrieblichen
     Die weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte der in Kopie   ­Vorgehen für alle betrieblichen Interessenvertretungen:
     ­bei­liegenden Ausschreibung. Wir bitten um Kenntnisnahme.    www.dgb-bildungswerk-nrw.de/freistellungsratgeber

34                                                                                                                                 35
KONTAKTE
                    Euer DGB-Bildungswerk NRW e.V.            Eure IG Metall vor Ort

 Enno Litzkendorf                                    IG Metall Krefeld
 Bildungsreferent                                    Ostwall 29
 T. 0211 17523-191                                   47798 Krefeld
 elitzkendorf@dgb-bw-nrw.de                          www.igmetall-krefeld.de
                                                     krefeld@igmetall.de

 Petra Patten
 Teamassistentin                                                          Geschäftsführer
 T. 0211 17523-284                                                        Ralf Claessen
 ppatten@dgb-bw-nrw.de                                                    T. 02151 8163-30
                                                                          ralf.claessen@igmetall.de

                    Martin Freitag
                    Fachbereichsleiter
                    T. 0211 17523-306                Bei Fragen zur Anmeldung:
                    mf@dgb-bw-nrw.de                 Kai Krüger
                                                     T. 02151 8163-37
                                                     F. 02151 8163-40
                                                     kai.krueger@igmetall.de

36                                                                                                    37
Impressum
                                                   SEMINARANMELDUNG
                                                   Ich melde mich verbindlich an
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                                                   Vorname
 Verantwortlich: Elke Hülsmann
                                                   Straße
 CD-Vorgaben: die Guerillas, Wuppertal             PLZ, Ort
 Umsetzung und Druckvorlage: graphik und druck,
 Dieter Lippmann und Georg Bungarten, Köln         Telefon privat
 Druck: graphik und druck, Dieter Lippmann, Köln   E-Mail privat

  Bildnachweis:
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  Seite 6: © Bernd Röttgers                        Straße
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  Seite 22: © Bernd Röttgers
                                                   Fax beruflich
  Seite 24: © nd3000 – fotolia
                                                   E-Mail beruflich
  Wir danken den Tagungshäusern für
  die zur Verfügung ­gestellten Fotos.
                                                   Seminartitel
                                                   Seminartermin
                                                   Seminarnummer
                                                   Beschlussfassung am

                                                   Mit meiner Unterschrift erkläre ich mich einverstanden, dass meine Daten zum
                                                   Zweck der Bearbeitung der Seminarorganisation durch das DGB-Bildungswerk
                                                   NRW e.V. elektronisch gespeichert und genutzt werden.
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