Was Sie über Hilfen zur Wieder-eingliederung wissen sollten.

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Was Sie über Hilfen zur Wieder-eingliederung wissen sollten.
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Was Sie über Hilfen zur Wieder-
eingliederung wissen sollten.

                       www.justiz.nrw
Was Sie über Hilfen zur Wieder-eingliederung wissen sollten.
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Die Wiedereingliederung.                                          Inhalt                                                    Seite
Informationen und Hilfen.
                                                                  A. Finanzielle Grundsicherung für Sie
Vorbemerkung                                                           und Ihre Angehörigen                                     5
Ein Ziel des Vollzuges ist die Vorbereitung und Umsetzung         I.   Arbeitslosengeld I / II und Sozialhilfe                  5
Ihrer persönlichen, beruflichen und gesellschaftlichen            II. Mietkostenübernahme/Wohngeld                              5
Wiedereingliederung. Hierzu stehen Ihnen innerhalb und            III. Rentenansprüche                                          6
außerhalb des Vollzuges zahlreiche Hilfen zur Verfügung,          IV. Kindergeld/Kindergeldzuschlag                             6
die Sie und Ihre Familie während der Zeit der Inhaftierung        V. Taschengeld                                                7
und nach der Haftentlassung nutzen können. Damit die              VI. Zusätzliche Hilfen für Ihre Familie                       7
zur Verfügung stehenden Hilfen angemessen umgesetzt
werden können, ist Ihre aktive Mitarbeit erforderlich. Ihre       B. Was können Sie zu Beginn des Vollzuges tun?                7
Bereitschaft, die Hilfemöglichkeiten anzunehmen und               I.   Wohnungsauflösung/Sicherstellung von Wert-
rechtzeitig vorzubereiten, ist Voraussetzung für eine ge-              gegenständen und Papieren                                7
lungene Wiedereingliederung.                                      II. Regelung der Unterhaltspflichten                          8
                                                                  III. Sicherung des ausstehenden Lohnes/Lohnsteuer-
Unterstützung bei der Umsetzung erhalten Sie dabei u.a.                jahresausgleich                                          9
durch den Sozialdienst Ihrer Anstalt. Die vorliegende Bro-        IV. Ordnen der Vermögensverhältnisse                          9
schüre gibt Ihnen einen ersten Überblick darüber, welche          V. Klärung von Fragen zur Krankenversicherung                10
Hilfen Sie bzw. Ihre Angehörigen unmittelbar zu Beginn
der Inhaftierung, während der Vollstreckung und nach der          C. Was können Sie während des Vollzuges tun?                 10
Haftentlassung in Anspruch nehmen können.                              Behandlungsmaßnahmen des Vollzuges                      10

Durch diese Informationen sollen Sie zudem ermutigt wer-          D. Was können Sie während der
den, sich den eigenen Schwierigkeiten zu stellen. Darüber              Entlassungsphase tun?                                   13
hinaus werden Ihnen Wege aufgezeigt, wie Sie selber zu ei-        I.   Hilfe bei der Beschaffung von Personal- und
ner Veränderung Ihrer Situation und zu Ihrer Wiedereinglie-            Ausweispapieren                                         14
derung beitragen können. Möglicherweise finden Sie auf            II. Hilfe bei der Beschaffung von angemessenem
Ihre ganz persönlichen Fragen keine Antworten. Vielleicht              Wohnraum/Betreutes Wohnen                               16
verstehen Sie etwas nicht oder es treten Probleme auf, die        III. Hilfe bei der Sicherstellung des Lebensunterhaltes      16
in dieser Informationsschrift nicht berücksichtigt werden.        IV. Hilfe bei der Arbeitsplatzsuche                          18
In diesem Fall wenden Sie sich bitte an die Ansprechpart-         V. Bewährungshilfe/Führungsaufsicht                          18
nerin oder den Ansprechpartner in Ihrer Anstalt.                  VI. Beratungsstellen der freien Straffälligenhilfe           19
                                                                  VII. Klärung des Krankenversicherungsschutzes                19
    Hinweis:
    Bitte beachten Sie, dass diese Informationsschrift ledig-     E. Erste Wege nach der Haftentlassung                       20
    lich einen Überblick über die wichtigsten Hilfen darstellt.   I.   Agentur für Arbeit/Jobcenter/ Sozialamt                 20
    Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bei al-       II. Weitere Anlaufstellen                                    21
    lem Bemühen um Information kann und will diese Infor-         III. Freizeitgestaltung                                      21
    mationsschrift das persönliche Gespräch nicht ersetzen.
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    A. Finanzielle Grundsicherung für Sie
       und Ihre Angehörigen

    Eine Inhaftierung führt in der Regel zu erheblichen finan-
    ziellen Veränderungen. Können Sie oder Ihre Angehörigen
    dadurch den notwendigen Lebensunterhalt nicht mehr
    aus eigenen Kräften sicherstellen, gewährt der Staat auf
    Antrag bei Vorlage der Voraussetzungen unterschiedliche
    Leistungen zur Überwindung dieser Schwierigkeiten.

    I. Arbeitslosengeld I / II und Sozialhilfe
    Erwerbslose Angehörige können einen Anspruch auf
    Arbeitslosengeld I haben. Sofern ein solcher Anspruch
    nicht besteht, können erwerbsfähige, hilfebedürftige An-
    gehörige bei Vorliegen der Voraussetzungen Arbeitslo-
    sengeld II erhalten. Informationen und Beratung erhalten
    Ihre Angehörigen beim Jobcenter. Sozialhilfe erhalten nur
    Personen, die nicht erwerbsfähig sind. Ansprechpartner
    ist das Sozialamt.

     Wichtig:
     Bitte beachten Sie, dass für Sie selber in der Regel kei-
     ne Ansprüche auf laufende Regelleistungen bestehen.
     Sofern Sie vor der Inhaftierung Leistungen bezogen
     haben, informieren Sie Ihren zuständigen Leistungs-
     träger umgehend von Ihrer Inhaftierung, anderenfalls
     machen Sie sich unter Umständen strafbar. Die Justiz-
     vollzugsanstalt ist anderenfalls verpflichtet, die Leis-
     tungsträger zu unterrichten.

    II. Mietkostenübernahme/Wohngeld
    Die Mietkosten für eine angemessene Wohnung über-
    nimmt in der Regel der örtlich zuständige Sozialhilfeträ-
    ger. Mietkosten können bei alleinlebenden Inhaftierten für
    ca. sechs Monate getragen werden. Für die Angehörigen
    besteht möglicherweise ein weiterer Anspruch auf Miet-
    kostenübernahme. Bei einem eigenen Haus oder einer
    eigener Wohnung können auch die Zinsen des Baukredites
Was Sie über Hilfen zur Wieder-eingliederung wissen sollten.
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gezahlt werden, sofern dieser angemessen ist und Sie das        Der nicht inhaftierte erwerbstätige Elternteil, der den ei-
Haus oder die Wohnung selbst nutzen. Tilgungsraten wer-         genen Bedarf, nicht aber den der Kinder sicherstellen
den nicht übernommen.                                           kann, erhält gegebenenfalls einen Kindergeldzuschlag.
Wenn der Leistungsträger die Miete nicht übernimmt,             Dieser wird so lange gezahlt, wie auch die grundsätzlichen
können Sie oder Ihre Angehörigen bei der örtlich zu-            Voraussetzungen vorliegen, längstens bis zur Vollendung
ständigen Wohngeldstelle einen Anspruch auf Wohngeld            des 25. Lebensjahres. Zuständig ist die Familienkasse der
prüfen lassen.                                                  Agentur für Arbeit.

    Achtung:                                                    V. Taschengeld
    Inhaftierte haben während ihrer Inhaftierung keinen         Wenn Sie unverschuldet bedürftig (z. B. mittelos und
    Anspruch auf ALG I / ALG II oder Sozialhilfe                unverschuldet ohne Arbeit) sind, haben Sie als Strafge-
                                                                fangene oder Strafgefangener einen Anspruch auf Zah-
                                                                lung eines Taschengeldes durch die Justizvollzugsanstalt.
III. Rentenansprüche                                            Untersuchungsgefangenen kann die Anstalt in Ausnah-
Wenn Sie die Altersgrenze erreicht haben oder berufungs-        mefällen (namentlich zur Überbrückung einer unver-
unfähig bzw. erwerbsunfähig werden und die versiche-            schuldeten Bedürftigkeit) auf Antrag bis zu drei Monate
rungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, wird Ihnen          Taschengeld gewähren, beispielsweise um die Anfangs-
eine Rente gewährt. Stirbt der Versicherte, können die          zeit der Haft zu überbrücken.
Hinterbliebenen im Rahmen der gesetzlichen Vorschrif-
ten Renten beanspruchen. Die Deutsche Rentenversiche-           VI. Zusätzliche Hilfen für Ihre Familie
rung informiert Sie auf Antrag über Ihre Leistungsansprü-       Ihre Inhaftierung kann Ihre Angehörigen vor vielfältige,
che aus der gesetzlichen Rentenversicherung.                    nicht nur finanzielle Probleme stellen. Um die Schwierig-
                                                                keiten zu bewältigen, sollten Sie Ihre Angehörigen im Rah-
    Wichtig:                                                    men Ihrer Möglichkeiten unterstützen. Zusätzlich stehen
    Der Anspruch auf Auszahlung der Renten bleibt auch          Ihren Angehörigen unterschiedliche Beratungsstellen
    während der Inhaftierung bestehen. Rentenbezüge aus         freier Träger (Caritas, Diakonisches Werk, AWO etc.) als
    dem Ausland unterliegen möglicherweise anderen Be-          Ansprechpartner zur Verfügung. Für Adressen und An-
    stimmungen.                                                 sprechpartner externer Beratungsstellen können sich Ihre
                                                                Angehörigen an den Sozialdienst Ihrer Anstalt wenden.

IV. Kindergeld/Kindergeldzuschlag                               B. Was können Sie zu Beginn des Vollzuges tun?
Der Anspruch auf Kindergeld bleibt während Ihrer Inhaftie-
rung bestehen. Bitte informieren Sie die zuständige Fami-        Wichtig:
lienkasse bei der Agentur für Arbeit über Ihre Inhaftierung.     Stellen Sie sicher, dass Ihnen Ihre Post an Ihre jetzige
                                                                 Adresse nachgeschickt wird.
    Wichtig:
    Bitte stellen Sie unbedingt sicher, dass Ihre Angehörigen
    über das Geld verfügen können (Kontovollmacht oder          I. Wohnungsauflösung/Wertgegenstände und
    Ähnliches).                                                    Papiere sicherstellen
                                                                Wenn Sie Ihre Unterkunft aufgeben müssen, sorgen Sie un-
                                                                verzüglich für die Sicherstellung Ihres Eigentums. Bitten
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Sie Ihre Angehörigen oder sonstige Vertrauenspersonen,         III. Sicherung des ausstehenden Lohnes /
Ihnen dabei zu helfen. Verfahren Sie in gleicher Weise, wenn        Lohnsteuerjahresausgleich
Sie Gepäckstücke zur Aufbewahrung untergestellt oder Ge-       Schuldet Ihnen Ihr bisheriger Arbeitgeber noch Arbeits-
genstände verpfändet haben.                                    lohn oder haben Sie gegen ihn noch sonstige Ansprü-
                                                               che, fordern Sie ihn unverzüglich auf, die ausstehenden
    Wichtig:                                                   Beträge zu zahlen. Diese können auch auf Ihr Eigengeld-
    Vorrangig ist die Sicherstellung Ihrer persönlichen        konto bei der Zahlstelle der Anstalt überwiesen werden.
    Papiere (Ausweispapiere, Mietvertrag, Arbeitspapie-        Die Bankverbindung Ihrer Anstalt erfahren Sie durch die
    re, Kreditunterlagen etc.).                                Zahlstelle. Kann Ihr bisheriger Arbeitgeber Ihre Lohnan-
                                                               sprüche nicht befriedigen, weil er in Insolvenz gefallen ist,
In der Justizvollzugsanstalt kann nur Gepäck von ge-           nehmen Sie bitte umgehend Kontakt zur Agentur für Ar-
ringem Umfang für Sie aufbewahrt werden. Bitten Sie            beit auf. Von dort erhalten Sie Rat und Hilfe wie sie sich in
ggf. Angehörige oder Vertrauenspersonen, umfangrei-            einem solchen Fall verhalten können, um Ihre Ansprüche
cheres und größeres Hab und Gut für Sie in Verwah-             zu sichern. Zuviel gezahlte Steuern können Sie durch den
rung zu nehmen. Sollte eine Sicherstellung der Habe            Lohnsteuerjahresausgleich geltend machen. Der Antrag
durch Angehörige oder Vertrauenspersonen nicht                 muss innerhalb einer bestimmten Frist bei dem für Sie zu-
möglich sein, erkundigen Sie sich in der Justizvoll-           ständigen Finanzamt eingereicht werden. Dort erhalten
zugsanstalt, inwieweit diese Ihnen behilflich sein kann.       Sie auch Antragsvordrucke und eine Informationsschrift.

II. Unterhaltspflichten                                         Achtung:
                                                                Sie können diesen Antrag auch während Ihrer Haftzeit
    Achtung:                                                    stellen. Fügen Sie in diesem Fall bitte eine Haftbeschei-
    Auch während der Haft sind Sie unterhaltsverpflichtet.      nigung bei, die Sie durch die Justizvollzugsanstalt er-
                                                                halten.

Können Sie zeitweilig Ihren Unterhaltsverpflichtungen
tatsächlich nicht nachkommen, besteht die Möglich-             IV. Ordnen der Vermögensverhältnisse
keit bei dem zuständigen Stadt- / Kreisjugendamt den           Sofern Sie außerhalb der Justizvollzugsanstalt laufende
Unterhalt herabsetzen bzw. an Ihre wirtschaftlichen            Zahlungsverpflichtungen haben (Verträge, Versicherun-
Verhältnisse der Zahlungsverpflichtung anpassen zu             gen, ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice vormals
lassen. In bestimmten Fällen können Sie bei Gericht ei-        GEZ u. a.), lassen Sie diese z. B. stunden oder kündigen
nen Antrag stellen, den Regelunterhalt neu festsetzen          Sie den Vertrag, damit Ihnen daraus keine weiteren Kos-
oder ihn im Wege der sogenannten Abänderungsklage              ten entstehen. Setzen Sie sich auch mit Ihrer Bank oder
herabsetzen zu lassen.                                         Ihrem Kreditinstitut in Verbindung, wenn Sie Kredite zu
                                                               finanzieren oder andere Ratenzahlungen zu leisten haben
    Wichtig:                                                   oder Ihr Konto / Dispo überschritten ist.
    Nehmen Sie in jedem Fall Kontakt zu dem Unterhalts-
    berechtigten oder dessen gesetzlichem Vertreter auf.        Achtung:
                                                                Sie sollten darauf achten, dass durch und während Ihrer
                                                                Haftzeit keine neuen Schulden entstehen.
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                                                              keit der Einflussnahme, in welcher Justizvollzugsanstalt
Wenn Sie keinen Überblick über Ihre Schulden haben oder       mit welchen Behandlungsangeboten Sie Ihre Haft verbü-
bereits Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen Sie ein-          ßen, bietet in der Regel für deutsche Inhaftierte, deren
geleitet wurden, versuchen Sie sich die notwendigen Un-       Strafzeit noch 30 Monate und mehr beträgt, die Teilnah-
terlagen zu beschaffen und setzen Sie sich dann mit der       me am Einweisungsverfahren der JVA Hagen. Dort wird
Schuldnerberatung der Anstalt in Verbindung.                  nach individuellen Gesichtspunkten der Behandlung und
                                                              Wiedereingliederung die für die Strafverbüßung zuständi-
V. Fragen zur Krankenversicherung                             ge Anstalt bestimmt.
Als Insasse einer Vollzugsanstalt gewährt Ihnen die Jus-
tiz grundsätzlich die notwendige medizinische Versor-          Achtung:
gung in dem für gesetzlich Krankenversicherte geltenden        Sowohl die Teilnahme am Einweisungsverfahren als
Umfang. Damit endet in der Regel das Versichertenver-          auch die Erstellung und Fortschreibung von Vollzugs-
hältnis in Ihrer bisherigen Krankenversicherung. Nehmen        plänen sind Weichenstellungen, in welcher Form und
Sie daher Kontakt zu Ihrem Krankenversicherungsträger          mit welcher Zielsetzung Sie Ihre Haftzeit verbüßen.
auf. Teilen Sie dort Ihre Inhaftierung mit und erzielen Sie    Eine aktive Teilnahme ist daher erforderlich und sinn-
eine Klärung darüber, ob eine Kündigung oder etwa eine         voll.
Anwartschaftsversicherung ratsam ist.

 Achtung:                                                      Wichtiger Hinweis für ausländische Inhaftierte:
 Ein Austritt (Kündigung) aus der Krankenversicherung          Damit eine vollzugliche Perspektive entwickelt werden
 wird nur dann wirksam, wenn Sie einen anderweitigen           kann, muss die ausländerrechtliche Situation geklärt
 Versicherungsanspruch belegen können. Hierfür ist             werden.
 eine Zwei–Wochen–Frist einzuhalten.

                                                              Bringen Sie frühzeitig in Erfahrung, ob die zuständige
C. Was können Sie während des Vollzuges tun?                  Ausländerbehörde aufenthaltsbeendende Maßnahmen
                                                              beabsichtigt. Um vollzugliche Behandlungsmaßnahmen
 Wichtig:                                                     umzusetzen, muss in der Regel die ausländerrechtliche
 Ihre Bereitschaft, bei der inhaltlichen Ausgestaltung        Situation geklärt werden. Sofern die Ausländerbehörde
 mitzuarbeiten und an behandlungsorientierten Ange-           eine zeitnahe Rückführung in Ihr Herkunftsland beabsich-
 boten teilzunehmen, ist eine wesentliche Vorausset-          tigt, sollten Sie sich frühzeitig mit der Ausländerbehörde
 zung, um sich wieder in die Gesellschaft zu integrieren.     sowie der zuständigen Vollstreckungsbehörde (Staatsan-
                                                              waltschaft) in Verbindung setzen. Liegt bereits eine voll-
                                                              ziehbare Ordnungsverfügung der zuständigen Auslän-
Je nach Justizvollzugsanstalt bestehen verschiedene An-       derbehörde vor, kann die Staatsanwaltschaft nach den
gebote an Behandlungsmaßnahmen.                               Vorgaben des § 456 a StPO von der weiteren Strafvollstre-
Die Grundlage für die inhaltliche Ausgestaltung Ihres Voll-   ckung absehen, wenn der Verurteilte wegen einer ande-
zuges bildet der Vollzugsplan mit den Maßnahmen, die          ren Tat einer ausländischen Regierung ausgeliefert, an ei-
in Ihrem Fall erforderlich erscheinen. Als „Rahmenplan“       nen internationalen Strafgerichtshof überstellt oder wenn
können dort in der Regel zudem Ihre eigenen Vorstellun-       er aus dem Geltungsbereich dieses Bundesgesetzes ab-
gen der Behandlung berücksichtigt werden. Eine Möglich-       geschoben, zurückgeschoben oder zurückgewiesen wird.
12                                                                                                                      13

Für diesen Fall sollten Sie im Vorfeld Ihre Entlassungssitu-   Maßnahmen des sozialen Trainings
ation in dem aufnehmenden Land geklärt haben.                  Im Rahmen dieses Gruppenangebotes bearbeiten Sie Ihre
                                                               persönlichen Einstellungen, Erfahrungen und Verhaltens-
 Wichtiger Hinweis:                                            weisen zu verschiedenen Themen (z. B. Regeln für er-
 Sie haben das Recht mit der Botschaft bzw. konsula-           folgreiche Gespräche, Umgang mit Geld und Schulden,
 rischen Vertretung Ihres Heimatlandes in Kontakt zu           Sucht, Freizeitgestaltung usw.). Sie erhalten fachliche In-
 treten.                                                       formationen und erarbeiten gemeinsam mit den anderen
                                                               Gruppenteilnehmern erwünschte Einstellungen / Verhal-
                                                               tensweisen, die es Ihnen ermöglichen sollen, bei Proble-
Folgende Behandlungsmaßnahmen werden angeboten:                men angemessen zu reagieren.
Arbeit und arbeitstherapeutische Maßnahmen Arbeit,             Anschließend lösen Sie konkrete Situationen mit dem er-
arbeitstherapeutische Beschäftigung sowie schulische           lernten Wissen zunächst theoretisch und erproben sich
und berufliche Bildung (Beschäftigung) dienen insbeson-        anschließend im Rollenspiel. Weitere Informationen er-
dere dem Ziel, Fähigkeiten und Fertigkeiten für eine regel-    halten Sie beim Sozialdienst.
mäßige Erwerbstätigkeit zur Sicherung des Lebensunter-
haltes nach der Entlassung zu vermitteln, zu fördern und       Schuldnerberatung
zu erhalten. Strafgefangene sind verpflichtet, eine ihnen      Die Schuldnerberatung im Vollzug bietet Ihnen bereits
zugewiesene Beschäftigung auszuüben.                           während der Haft die Möglichkeit, Ihre finanziellen Ange-
                                                               legenheiten zu ordnen. Sie hilft Ihnen, eine Übersicht über
Sind Sie zu wirtschaftlich ergiebiger Arbeit noch nicht fä-    Ihre Schulden zu erstellen und Ihre wirtschaftliche Situ-
hig, werden Sie im Rahmen arbeitstherapeutischer Maß-          ation einzuschätzen. Im Rahmen einer Beratung können
nahmen stufenweise an einen regelmäßigen Arbeitsab-            Sie auch Hilfe bei einer Entschuldung erhalten und / oder
lauf mit theoretischen und praktischen Arbeitsanteilen         eine Vermittlung an eine externe Beratungsstelle vorbe-
herangeführt. So können Sie schrittweise den wachsen-          reiten. Setzen Sie sich bei Interesse mit dem Sozialdienst
den Arbeitsanforderungen gerecht werden.                       in Verbindung.

 Wichtig:                                                      Suchtberatung
 Erfragen Sie, welche weiteren Hilfs- und Behandlungs-         Wenn Sie Fragen oder Probleme mit einer Suchterkran-
 maßnahmen in Ihrer Anstalt angeboten werden.                  kung haben oder Betreuung benötigen, bietet die Sucht-
                                                               beratung Rat und Unterstützung an. Dort hilft man Ihnen
                                                               auch, sich auf eine Therapie oder Substitutionsbehand-
Schulische und berufliche Bildung                              lung vorzubereiten. Bei grundsätzlichen Fragen zum The-
Während der Inhaftierung haben Sie die Möglichkeit, sich       ma Sucht oder Konsum von legalen und illegalen Sucht-
schulisch oder beruflich weiterzubilden. Ansprechpartner       mitteln, wenden Sie sich bitte an die Suchtberatung.
für die schulische Bildung ist der pädagogische Dienst
Ihrer Anstalt. Möchten Sie einen Beruf erlernen, sich fort-    D. Was können Sie während der Entlassungs-
bilden oder umschulen lassen, um Ihre beruflichen Integ-          phase tun?
rationschancen nachhaltig zu verbessern, setzen Sie sich
mit dem zuständigen Bediensteten für berufliche Bildung        Beginnen Sie frühzeitig Ihre Entlassung vorzubereiten!
in Ihrer Anstalt in Verbindung.                                Sofern Sie für vollzugsöffnende Maßnahmen geeignet
                                                               sind, können Entlassungsvorbereitungen u.a. mit Aus-
14                                                                                                                     15

gängen oder Langzeitausgängen (§§ 53 ff. StVollzG NRW)       sich frühzeitig, ob Sie bei Ihrer vorherigen Meldeadresse
beginnen. Bevor Sie einen Antrag stellen, lassen Sie sich    auch aktuell noch gemeldet sind.
bitte von der jeweils aufzusuchenden Behörde oder Ein-
richtung einen Termin geben.                                 ■■  Lohnsteuerkarte
                                                             Im Jahr 2013 wurde die Papier-Lohnsteuerkarte abge-
 Achtung:                                                    schafft. Die notwendigen „Lohnsteuer-Daten“ werden seit-
 Ein Anspruch auf vollzugsöffnende Maßnahmen zur             dem durch den Arbeitgeber über die zentrale Datenbank
 Wahrnehmung von Terminen im Rahmen der Entlas-              „ELStAM“ (= Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkma-
 sungsvorbereitung besteht nicht.                            le) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abgerufen.
                                                             Sobald Sie eine Arbeitsstelle antreten und lohnsteuer-
                                                             pflichtig sind, fragt der Arbeitgeber beim BZSt nach den
Kommen vollzugsöffnende Maßnahmen nicht in Frage,            notwendigen Daten, um sie dann in das Lohnkonto des Be-
sind viele Beratungsstellen bereit, Sie in der Haft aufzu-   schäftigten zu übernehmen. Deshalb müssen Sie bei Be-
suchen, um bereits vor der Haftentlassung persönlich mit     ginn des Arbeitsverhältnisses nur Ihre steuerliche Identifi-
Ihnen in Kontakt zu treten und gemeinsam Ihre Entlas-        kationsnummer und Ihr Geburtsdatum angeben.
sung vorzubereiten.
                                                             ■■ Steuerliche Identifikationsnummer (IdNr)
 Achtung:                                                    Die Steuer-Identifikationsnummer (IdNr.) ist eine bundes-
 Die Justizvollzugsanstalten und externe Stellen bieten      einheitliche und dauerhafte Identifikationsnummer von in
 Ihnen bei der Vorbereitung der Entlassung vielfältige       Deutschland gemeldeten Bürgern für Steuerzwecke. Sie
 Unterstützung.                                              wurde zum 1. Juli 2007 eingeführt und besitzt seit die-
                                                             sem Zeitpunkt bzw. für Neugeborene von der Geburt an
                                                             lebenslange Gültigkeit. Sollte Ihnen Ihre Identifikations-
I. Hilfe bei der Beschaffung von Personal und                nummer nicht bekannt sein, können Sie diese per Internet
   Ausweispapieren                                           (www.bzst.de) oder schriftlich über das Bundeszentral-
                                                             amt für Steuern (An der Küppe 1, 53225 Bonn) anfordern.
 Wichtig:
 Ordnen und vervollständigen Sie Ihre persönlichen Un-       ■■  Geburtsurkunde
 terlagen.                                                   Eine Geburtsurkunde erhalten Sie vom Standesamt Ih-
                                                             res Geburtsortes. Hierfür müssen Sie Ihren Namen und
                                                             Ihr Geburtsdatum sowie die Namen Ihrer Eltern angeben.
■■ Personalausweis
Sofern Sie keine gültigen Personalpapiere besitzen, be-      ■■ Sozialversicherungsausweis
antragen Sie (spätestens sechs Monate vor der voraus-        Die Rentenversicherung stellt bei Vergabe einer Versi-
sichtlichen Entlassung) einen neuen Personalausweis Die      cherungsnummer und bei einer Namensänderung für
Justizvollzugsanstalt unterstützt Sie hierbei.               Beschäftigte von Amts wegen einen Sozialversiche-
                                                             rungsausweis aus. Bei Verlust oder wenn der Sozialver-
■■  Meldebestätigung                                         sicherungsausweis unbrauchbar wird, müssen Sie einen
Ihre Heimatgemeinde kann Sie von Amts wegen abmel-           neuen Ausweis bei der Rentenversicherung beantra-
den. Um Schwierigkeiten zu vermeiden, erkundigen Sie         gen. Der Sozialversicherungsausweis ist ein wichtiges
16                                                                                                                       17

Dokument. Behandeln Sie Ihn so sorgfältig wie den             spruch auf Arbeitslosengeld (ALG) I / II oder Sozialhilfe be-
Personalausweis!                                              stehen. Alle diese Leistungen werden auf Antrag gewährt.
Er wird z. B. bei jeder Beschäftigung benötigt, um die ver-   Zuständig für die Prüfung und Gewährung von ALG I ist die
gebene Versicherungsnummer nachzuweisen. Außerdem             Agentur für Arbeit. Ein Antrag auf diese Leistung ist früh-
brauchen Sie ihn, wenn Sie eine Sozialleistung (zum Bei-      zeitig (3 Monate) vor der Haftentlassung zu stellen.
spiel Arbeitslosengeld) beantragen möchten. Der Sozial-
versicherungsausweis sollte bei den sonstigen Renten-         Eine Grundvoraussetzung für die Gewährung von ALG
versicherungsunterlagen aufbewahrt werden.                    I ist gegeben, wenn Sie während der Inhaftierung in den
                                                              zurückliegenden 2 Jahren insgesamt 12 Monate versiche-
II. Hilfe bei der Beschaffung von angemessenem                rungspflichtig gearbeitet haben. Liegen keine Vorausset-
    Wohnraum/Betreutes Wohnen                                 zungen für ALG I vor, kann ein Antrag auf die Gewährung
Sofern Sie nach der Entlassung die Miete für Ihre Woh-        von ALG II oder Sozialhilfe gestellt werden. Das ALG II ist
nung nicht selbst bezahlen können, nehmen Sie mit der         Teil der Grundsicherung für Arbeitssuchende. ALG II erhal-
für Sie zuständigen Kommune Kontakt auf. Dort erhal-          ten alle Erwerbsfähigen und Hilfebedürftigen über 15 Jah-
ten Sie Informationen über die mögliche Wohnungsgrö-          re, die das Renteneintrittsalter noch nicht erreicht haben
ße und die Höhe der Mietkosten, die übernommen wer-           sowie ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
den. Für die Anmietung von preisgünstigem Wohnraum            begründen. Leistungen stehen auch Angehörigen zu, die
ist es zudem sinnvoll, einen Antrag auf einen allgemeinen     mit erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einem Haushalt,
Wohnberechtigungsschein zu stellen. Einen solchen An-         also in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Kinder, die das
trag richten Sie an das Wohnungsamt am Entlassungsort         18.Lebensjahr bereits vollendet haben und im Haushalt le-
oder am Ort der Justizvollzugsanstalt.                        ben, sowie minderjährige Kinder mit eigenen Kindern, sind
                                                              dem Gesetz nach eine eigene Bedarfsgemeinschaft und
Daneben besteht die Möglichkeit, in einer Einrichtung des     müssen ebenfalls einen eigenen Antrag stellen. Anträge
„Betreuten Wohnens“ aufgenommen zu werden. Die Ein-           können Sie bei Ihrem örtlich zuständigen Träger (Agentur
richtungen unterstützen Sie durch spezialisierte Hilfean-     für Arbeit, kommunaler Träger, Jobcenter) stellen.
gebote bei der Wiedereingliederung. Nehmen Sie früh-
zeitig Kontakt auf, da die Wohneinrichtungen nur über         Ausländerinnen und Ausländer, die sich gewöhnlich in der
begrenzte Aufnahmemöglichkeiten verfügen.                     Bundesrepublik Deutschland aufhalten, haben Anspruch
                                                              auf Leistungen nach dem SGB II, sofern Ihnen der Zugang
 Achtung:                                                     zum Arbeitsmarkt nicht verwehrt ist. Für die ersten Wo-
 Weitere Hilfen für die Beschaffung von angemesse-            chen nach der Entlassung soll zunächst das angesparte
 nem Wohnraum erhalten Sie bei kommunalen Stellen,            Überbrückungsgeld Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer
 oder Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege (Diako-       unterhaltsberechtigten Angehörigen sicherstellen.
 nie, Caritasverband etc.). Anschriften können Sie in der
 Justizvollzugsanstalt erfragen.                               Achtung:
                                                               Asylbewerberinnen und Asylbewerber und abgelehn-
                                                               te Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit einer
III. Hilfe bei der Sicherstellung des Lebensunterhaltes        Duldung erhalten Leistungen nach dem Asylbewerber-
Wenn Sie nach der Haftentlassung keiner versicherungs-         leistungsgesetz.
pflichtigen Beschäftigung nachgehen und Ihr Unterhalt
nicht durch Angehörige sichergestellt ist, kann ein An-
18                                                                                                                     19

 Wichtig:                                                      therapeutischen Maßnahme. Darüber hinaus stehen Ihnen
 Erkundigen Sie sich, welche Unterlagen Sie bei einem          die Bediensteten des Ambulanten Sozialen Dienstes der
 Antrag beifügen müssen. Beratung und eine zügige Be-          Justiz auch bei persönlichen Problemen und in Krisensitu-
 arbeitung werden erleichtert, wenn die Formulare voll-        ationen zur Seite.
 ständig ausgefüllt sind und alle Unterlagen vollständig
 vorliegen.                                                     Achtung:
                                                                Die Bewährungshilfe und die Führungsaufsichtsstel-
                                                                len haben in erster Linie die Aufgabe, Sie bei der Wie-
IV. Hilfe bei der Arbeitsplatzsuche                             dereingliederung zu unterstützen und zu begleiten. Sie
                                                                sollten daher engen Kontakt halten.
 Wichtig:
 Sie sollten sich mindestens drei Monate vor der vor-
 aussichtlichen Entlassung mit der für Sie zuständigen         VI. Beratungsstellen der freien Straffälligenhilfe
 Agentur für Arbeit in Verbindung setzen, um die Chan-         Einrichtungen von Wohlfahrtsverbänden unterhalten in
 ce für eine Vermittlung in ein zeitnahes Arbeitsverhält-      einigen Städten Beratungsstellen für Inhaftierte, Haft-
 nis zu erhalten.                                              entlassene und deren Angehörige. Sie sind mit den be-
                                                               sonderen Schwierigkeiten, die mit Inhaftierungen und /
                                                               oder Haftentlassungen einhergehen, vertraut und bieten
Mit der Gemeinschaftsinitiative B 5 wurde durch das Mi-        entsprechende spezialisierte Hilfestellungen wie z. B. die
nisterium der Justiz des Landes Nordrhein Westfalen und        Suchtberatung, die Familien- und Eheberatung, den Tä-
der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit         ter-Opfer-Ausgleich oder weitere Beratungsangebote an.
ein landesweites Übergangsmanagement zur beruflichen           Einige Einrichtungen führen auch ambulante Therapien,
Wiedereingliederung für (ehemalige) Strafgefangene ins-        z. B. bei einer vorliegenden Sucht- oder Gewaltproblema-
talliert. Erkundigen Sie sich in Ihrer Anstalt nach der für    tik, durch. Die Adressen von Beratungsstellen der freien
Sie zuständigen Kontaktperson.                                 Straffälligenhilfe erhalten Sie beim Sozialdienst.

V. Ambulanter Sozialer Dienst                                  VII. Krankenversicherungsschutz -
Bewährungshilfe und Führungsaufsicht wird durch den                 Rentenversicherung
Ambulanten Sozialen Dienst der Justiz in Nordrhein-West-
falen ausgeübt. Er ist an jedem Sitz eines Landgerichts         Wichtig:
eingerichtet. Ist geplant, Sie nach der Haftentlassung der      Kümmern Sie sich um ihre Krankenversicherung. Wie
Bewährungshilfe zu unterstellen oder tritt nach Ihrer Ent-      und wo waren Sie vor der Inhaftierung krankenversi-
lassung Führungsaufsicht ein, sollten Sie bereits während       chert?
der Haft frühzeitig Kontakt zu der für Sie zuständigen Stel-
le aufnehmen. Klären Sie Ihren Hilfebedarf und treffen Sie
Vereinbarungen für die zukünftige Zusammenarbeit. In           Klären Sie frühzeitig Ihren Krankenversicherungsschutz
Frage kommt beispielsweise die Beratung und Unterstüt-         für die Zeit nach Ihrer Haftentlassung. Während der In-
zung bei der Beschaffung von Wohnraum, die praktische          haftierung unterliegen Sie nicht der Versicherungspflicht
Hilfe im Umgang mit Behörden sowie die Beratung und            in der Kranken- und Rentenversicherung. Die Zeit der
Mithilfe bei der Schuldenregulierung und Schadenswie-          Inhaftierung stellt auch keine Ersatz- oder Ausfallzeit in
dergutmachung und die Hilfe bei der Vorbereitung einer         der gesetzlichen Rentenversicherung dar. Beiträge zur
20                                                                                                                      21

Kranken- und Rentenversicherung werden durch den Voll-          Achtung:
zug nicht abgeführt. Ihre ärztliche Versorgung ist durch        Auch wenn Sie Arbeit haben, stehen Ihnen oder Ihrer
die Justiz sichergestellt.                                      Familie möglicherweise begleitend finanzielle Unter-
Krankenversicherungsschutz erhalten Sie, sofern Sie             stützungen (Eingliederungshilfen, Kindergeldzuschlag,
nach Ihrer Haftentlassung einer versicherungspflichti-          Wohngeld o. ä.) zu.
gen Tätigkeit nachgehen, familienversichert oder freiwil-
lig versichert sind oder unmittelbar Sozialleistungen be-
ziehen. Haben Sie keinen dieser Ansprüche oder waren           II. Weitere Anlaufstellen
Sie zuletzt gesetzlich oder nicht krankenversichert aber       Treten nach der Haftentlassung Probleme auf, die Sie und
der gesetzlichen Krankenversicherung zuzurechnen, sind         / oder Ihre Familie nicht alleine lösen können oder bei de-
Sie versicherungspflichtig in der gesetzlichen Kranken-        nen Sie sich Unterstützung wünschen, bieten sowohl die
versicherung.                                                  Städte und Gemeinden als auch freie Wohlfahrtsverbän-
Dazu müssen Sie sich aber bei der zuständigen Kranken-         de und Kirchen Beratung an. Die Anschriften der Bera-
kasse melden. Grundsätzlich ist die Krankenkasse zu-           tungsstellen finden Sie im Internet oder können Sie dem
ständig, bei der Sie versichert waren. Wer vor der Inhaf-      Telefonbuch entnehmen oder bei der Stadt- und Gemein-
tierung (mit Wohnsitz im Inland) privat krankenversichert      deverwaltung erfragen.
war und ohne Anspruch auf anderweitige Absicherung im
Krankheitsfall nach der Haftentlassung ist, wird in der pri-   III. Freizeit gestalten
vaten Krankenversicherung versicherungspflichtig.              Machen Sie sich Gedanken, wie Sie Ihre Freizeit gestalten
                                                               möchten. Treten Sie z. B. einem Verein bei, belegen Sie
E. Erste Wege nach der Haftentlassung                          Kurse an der Volkshochschule o. ä. So können Sie leichter
                                                               Kontakt zu anderen Menschen aufbauen!
I. Agentur für Arbeit/Sozialamt/Jobcenter
Sofern Sie nach der Entlassung keine Arbeitsstelle haben        Achtung:
und vor der Entlassung keine entsprechenden Anträge             Sofern Sie Arbeitslosengeld / Sozialhilfe erhalten, kön-
gestellt haben, suchen Sie möglichst am Entlassungstag          nen Beiträge auf Antrag gegebenenfalls ermäßigt oder
die für Ihren Wohnort zuständige Behörde auf, um einen          teilweise ganz erlassen werden.
Antrag auf Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe zu stellen
und so den Lebensunterhalt sicher zu stellen.

 Achtung:
 Wird der Antrag verspätet gestellt, kann dies als Ver-
 stoß gegen Ihre Mitwirkungspflicht gewertet werden
 und zu Leistungskürzungen führen.

Wenn Sie nicht über alle erforderlichen Unterlagen ver-
fügen, kann der Antrag auf ALG II oder Sozialhilfe auch
zunächst formlos bei dem für Sie zuständigen Jobcenter /
Sozialamt gestellt werden.
Herausgeber:

                              Ministerium der Justiz
                              des Landes Nordrhein-Westfalen
                              Justizkommunikation
                              40190 Düsseldorf
                              Sonderdruck 7/Stand: 01/2019

Alle Broschüren und Faltblätter des Ministeriums der Justiz finden
Sie unter www.justiz.nrw (Infomaterial).
Telefonisch können Sie alle Veröffentlichungen werktags zwischen
08.00 und 18.00 Uhr bestellen.

                                              Druck:
                                              jva druck+medien, Geldern
                                              www.jva-geldern.nrw.de
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