Finanz Akademie 2019/20 - Modul: Versicherung - Mag. Claudia Vouk - Raiffeisen
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Was haben wir vor? § Allgemeines zur gesetzlichen Sozialversicherung ü § Teilbereiche der gesetzlichen Sozialversicherung ü • Krankenversicherung ü • Pensionsversicherung • Unfallversicherung § Grundlagen der privaten Unfallversicherung • ü
Gesetzliche Sozialversicherung Mehr als 90 % der Bevölkerung ist in irgendeiner Form in die Sozialversicherung eingebunden.
Gesetzliche Sozialversicherung § Die Sozialversicherung ist eine Pflichtversicherung. § Die Versicherung tritt bei Vorliegen der gesetzlichen Vor- aussetzungen (idR Ausübung einer Erwerbstätigkeit) unabhängig vom Willen der Betroffenen ein und bewirkt den Versich- erungsschutz. Der Betroffene kann sich dieser Pflichtversich- erung nicht entziehen.
Solidaritätsprinzip § Ein wesentliches Merkmal der Sozialversicherung ist das Solidaritätsprinzip. § Auf der Beitragsseite erfolgt ein Ausgleich zwischen Besserverdien- enden und Minderverdienenden. § Auf der Leistungsseite erfolgt ein Ausgleich zwischen gefährdeten und weniger gefährdeten Personen. § Durch den sozialen Ausgleich sind auch Familienangehörige (z.B. Ehegatten, Kinder) in den Schutz der Sozialversicherung miteinbezogen.
Solidaritätsprinzip § In der Pensionsversicherung erfolgt ein Ausgleich zwischen Erwerbstätigen und Pensionisten (Generationenvertrag). § Die Sozialversicherung ist zu zweckmäßiger und sparsamer Verwendung der Beiträge verpflichtet und verfolgt primär soziale anstatt marktwirtschaftlicher Ziele. § Im Gegensatz zur Privatversicherung gibt es in der Sozialversicherung keine Risikoauslese
Gesetzliche Sozialversicherung Unfall- versicherung Kranken- versicherung Pensions- versicherung Arbeitslosen- versicherung
Gesetzliche Sozialversicherung Monatliche Beitragshöhe bei Beitragssätze in Prozent Höchstbeitragsgrundlage 2020: € 5.370,- Gesamt DN- Anteil DG-Anteil Gesamt DN-Anteil DG-Anteil Krankenversicherung 7,65 3,87 3,78 410,81 207,82 202,99 Arbeiter / Angestellte Unfallversicherung 1,20 - 1,20 64,44 - 64,44 Pensionsversicherung 22,80 10,25 12,55 1.224,36 550,43 673,93 Arbeitslosenversicherung 3-6,00 0-3,00 3,00 322,20 161,10 161,10 Wer mehr verdient, zahlt also Beiträge nur bis zu einer bestimmten Höchstgrenze ð Versorgungslücke!
Was haben wir vor? § Allgemeines zur gesetzlichen Sozialversicherung ü ü § Teilbereiche der gesetzlichen Sozialversicherung ü • Krankenversicherung ü • Pensionsversicherung • Unfallversicherung § Grundlagen der privaten Unfallversicherung • ü
Gesetzliche Krankenversicherung
ecard als Zutrittskarte zur staatlichen Gesundheitsversorgung
ecard: Neu mit Foto ab 2020
ecard: Neu mit Foto ab 2020
Gesetzliche Krankenversicherung Folgende Leistungen werden erbracht: § Sachleistungen • Ärztliche Behandlungen, Medikamente, Heilbehelfe und Hilfsmittel • Kostenerstattung, Kostenersatz bzw. Zuschüsse • zum Teil mit Selbstbehalt § Geldleistungen • Krankengeld – wenn Entgeltfortzahlungsanspruch erloschen • Wochengeld – finanzielle Absicherung (8 Wochen vor und nach der Geburt eines Kindes.
§ Neu seit 01.01.2020 § Zusammenlegung der bisherigen neun Gebietskrankenkassen zur ÖGK mit Sitz in Wien § Sozialversicherungsreform der ÖVP-FPÖ-Regierung zur Reduzierung der Anzahl der Sozialversicherungsträger § Kein unmittelbarer Handlungsbedarf für die Versicherten durch Fusion
Krankenversicherung für Jugendliche bis 18 § Alle Angehörigen, die im Familienverband wohnen, sind mitver- sichert. § Für Kinder und Enkel grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (sofern sie nicht schon vorher einen eigenen Versicherungsschutz haben z.B. Lehrling)
Krankenversicherung für Jugendliche ab 18 § Schul- bzw. Berufsausbildung oder Studium • Kinder höchstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres mitversichert • Voraussetzung ist der Bezug der Familienbeihilfe und ein vorgegebener Mindeststudienerfolg. • Liegt eines von beiden nicht vor, besteht die Möglichkeit einer beitragspflichtigen Selbstversicherung für Studenten § Teilnahme an einem Programm zur Förderung der Mobilität junger Menschen (EU). § Erwerbslose Kinder sind nach dem 18. Geburtstag noch 24 Monate beitragsfrei mitversichert. § Erwerbsunfähige Kinder sind ohne Altersbeschränkung mitversichert.
Exkurs Familienbeihilfe ab 18 § Schul- bzw. Berufsausbildung oder Studium • Kinder höchstens bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (=24ter Geburtstag) mitversichert. • Voraussetzung ist ein vorgegebener Mindeststudienerfolg. • Verlängerung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bei: • Präsenz- oder Zivildienst, freiwilliges soziales Jahr im Inland (kein Bezug während des Dienstes) • Geburt eines Kindes vor dem 25ten Geburtstag bzw. Schwangerschaft zum Zeitpunkt des 25ten Geburtstages • Sonderregelung bei besonderen Studiendauern in Kombination mit frühem Studienbeginn und unter Einhaltung der Mindeststudiendauer • Zu versteuerndes Jahreseinkommen muss unter € 10.000,- liegen. (Gültig ab dem Jahr des 20ten Geburtstags)
Was haben wir vor? § Allgemeines zur gesetzlichen Sozialversicherung ü ü § Teilbereiche der gesetzlichen Sozialversicherung ü ü • Krankenversicherung ü ü • Pensionsversicherung • Unfallversicherung § Grundlagen der privaten Unfallversicherung • ü
Aktuelle Pensionsproblematik
Ursachen der Pensions-Problematik § Die Lebenserwartung steigt § Immer mehr Pensionisten stehen immer weniger Erwerbstätigen gegenüber § Österreicher sind „Frühpensionsweltmeister“ § Immer weniger Kinder § Immer längere Ausbildungszeiten § Steigender Staatszuschuss
Lebenserwartung in Österreich Quelle: Zahlen: Statistik Austria 2020
Demografische Entwicklung und Auswirkungen auf die Altersvorsorge Auswirkungen für den Einzelnen Der Einzelne kann nicht planen, wie lange das angesparte Geld reichen muss. Die Menschen werden verstehen müssen, dass Langlebigkeit ein Risiko ist. - „Mein Geld ist weg, aber ich bin noch da“-Risiko. Eine Absicherung dieses Risikos ist nur mit einem Produkt möglich, das lebenslange Leistungen gewährt. Jeder Einzelne hat Bedarf an privater Altersvorsorge und Altersversorgung.
Demografische Entwicklung
Demografische Entwicklung Quelle: PVA http://www.pensionsversicherung.at/cdscontent/load?contentid=10008.631967&version=1527068351
Quelle: PVA http://www.pensionsversicherung.at/cdscontent/load?contentid=10008.631967&version=1527068351
Pension: 3 Säulen-Modell Staatliche Betriebliche Private Pension Pension Kapitalbildung zur Absicherung der zur Aufrechterhaltung des Grundbedürfnisse Lebensstandards
Die gesetzliche Pensionsversicherung (Beispiel - Arbeiter und Angestellte)
Zuständigkeit
Pensionsarten § Normale Alterspension § Korridorpension § Hackler-Regelung § Witwen-/ Witwer-/ Waisenpension § Berufsunfähigkeits-, Invaliditäts- und Erwerbsunfähigkeitspension
Normale Alterspension Pensionsantrittsalter § Vollendung des 65.Lebensjahres (Männer), Vollendung des 60.Lebensjahres (Frauen) Für Frauen erhöht sich das Pensionseintrittsalter ab ... Kalenderjahr Erhöhtes Pensionsanfallsalter Betroffen mit Geb.Datum bis 2024 60.Lj. + 6 Monate bis 1.06.1964 2025 61.Lj. bis 1.12.1964 2026 61.Lj. + 6 Monate bis 1.06.1965 2027 62.Lj. bis 1.12.1965 2028 62.Lj. + 6 Monate bis 1.06.1966 2029 63.Lj. bis 1.12.1966 2030 63.Lj. + 6 Monate bis 1.06.1967 2031 64.Lj. bis 1.12.1967 2032 64.Lj. + 6 Monate bis 1.06.1968 2033 65.Lj. ab 2.06.1968
Normale Alterspension Voraussetzungen § Erreichung des Mindestantrittsalters § 15 Versicherungsjahre in den letzten 30 Jahren oder • insgesamt 15 Beitragsjahre oder • insgesamt 25 Versicherungsjahre § Die normale Alterspension gebührt ungekürzt neben Ausübung einer Erwerbstätigkeit.
Pensionsharmonisierung § Ziel = einheitliches Pensionssystem für alle Bevölkerungsgruppen § Regel 45 – 65 – 80 § Grundsätzlich gilt: • Nach 45 Versicherungsjahren, • im Alter von 65 Jahren • soll eine Pension von 80 % des Lebensdurchschnittseinkommens erzielt werden
Pensionskonto Aufbau des Pensionskontos § Wird für alle Personen mit Geburtsdatum ab dem 1.Jänner 1955 aufgebaut. § Bausteinprinzip § Der Versicherte erwirbt für jedes Jahr eine Teilgutschrift. § Es gibt keine Ersatzzeiten mehr, sondern es wird für jede dieser Zeiten (Teilversicherungen) wegen • Krankengeld-, Wochengeld-, Arbeitslosengeld-, Notstandshilfebezug, Kindererziehung, Präsenz- und Zivildienst eine bestimmte Beitragsgrundlage angerechnet.
Teilgutschrift Funktionsweise § Die Gutschrift beträgt 1,78 % des beitragspflichtigen Jahresentgelts (begrenzt mit Jahreshöchstbeitragsgrundlage = € 5.370,- monatlich für 2020). § Diese 1,78 % sind jedoch kein fixer Pensionsbestandteil!! (Hier kann der Gesetzgeber den %-Satz jederzeit verringern oder erhöhen) § Die Summe der aufgewerteten Teilgutschriften ergibt die Gesamtgutschrift § Die Gesamtgutschrift wird jährlich aufgewertet. § Die zum Zeitpunkt des Pensionsantritts vorhandene Gesamtgutschrift ist die Jahrespension § Bei Inanspruchnahme vor dem Regelpensionsalter wird ein Abschlag vorgenommen (siehe Korridorpension)
Pensionskonto
Pensionskonto
Korridorpension Bei langer Versicherungsdauer Ab- und Aufschlag pro Jahr (mind. 480 Versicherungsmonate / 2020) Um 80 % Pension des Durchschnittseinkommen zu erreichen sind 45 Versicherungsjahre Abschläge: notwendig. Zuschläge: 5,1 % pro 4,2 % pro Versicherungsjahr Pro Versicherungsjahr Versicherungsjahr werden 1,78 % der mit 62 in Pension Bemessungsgrundlage gehen kann man nur angerechnet. dann, wenn man mindestens 40 Diese Regelung gilt bei Versicherungsjahre einem Pensionsantritt mit aufweisen kann. 65 Jahren. 62 63 64 65 66 67 68
Hacklerregelung Wiedereinführung: Ab 1. Jänner 2020 § Nationalratssitzung vom 19. September 2019 § Keine Pensionsabschläge für Pensionisten bei Pensionsantritt mit 62 Jahren und mindestens 540 Versicherungsmonaten § Initiativantrag von SPÖ und FPÖ, anders als bei Regierungsvorlage keine Kostenschätzung erforderlich
Mindestpension – Ausgleichszulage § Ausgleichszulage = Mindesteinkommen § Erreicht das Gesamteinkommen eines alleinstehenden Pensionisten oder eines Ehepaares den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht, so gebührt eine Ausgleichszulage § Richtsatz für Alleinstehende: EUR 966,65 (mindestens 360 Beitragsmonate erworben) EUR 1.080,- § Richtsatz für Ehepaare: EUR 1.472,- § Gültig ab 01.01.2020
Mindestpension – Ausgleichszulage Quelle: PVA http://www.pensionsversicherung.at/cdscontent/load?contentid=10008.631967&version=1527068351
Witwen/Witwerpension § Anspruchsvoraussetzungen: • Gebührt dem Hinterbliebenen bei Tod eines Pensionsversicherten, wenn eine vom Alter des Verstorbenen abhängige Mindestversicherungszeit erfüllt ist. • Jedenfalls ist die Mindestversicherungszeit erfüllt, wenn der Verstorbene bereits Pensionsbezieher war. • Keine Mindestversicherungszeit, wenn der Pensionsversicherte bei einem Arbeitsunfall ums Leben kam. § Mindestversicherungszeit: • 50J erhöht sich die Anforderung je nach Alter bis max 180 Versicherungsmonate in den letzten 360 Monaten • Hat der Verstorbene insgesamt 180 Beitragsmonate oder 300 Versicherungsmonate erworben, ist die zeitliche Lagerung nicht mehr relevant. § Bei neuerlicher Eheschließung wird die Pension abgefertigt.
Witwen/Witwerpension § Höhe: • Bemessungsgrundlage ist der Pensionsanspruch des Verstorbenen Partners • Bestand zum Ablebenszeitpunkt noch kein Pensionsanspruch, so errechnet sich die Pensionshöhe anhand dem Stand des Pensionskontos und dem Lebensalter des Verstorbenen. (analog zur Invaliditätspension) • Wieviel von der Berechnungsgrundlage der Witwe/dem Witwer zusteht, hängt vom Einkommensunterschied zum Zeitpunkt des Ablebens ab. - Maximal gebührt die Witwen/Witwerpenison zu 60% der Bemessungsgrundlage - Bei gleichem Einkommen zu 40% der Bemessungsgrundlage - Liegt das Einkommen des Witwers/der Witwe deutlich über dem Einkommen des/der Verstorbenen (mehr als doppelt so viel), dann entfällt diese gänzlich. § Auszahlung 14mal jährlich
Witwen/Witwerpension § Witwenpension gebührt auf unbeschränkte Zeit nur, wenn • aus der Ehe ein Kind stammt oder • die Witwe/Witwer im Zeitpunkt des Todes des Ehepartners das 35. Lebensjahr vollendet hat oder • die Ehe mind. 10 Jahre dauerte § Trifft keine dieser Voraussetzungen zu, gebührt die Witwen/Witwerpension nur für 2,5 Jahre, dann erlischt sie Die Lebensgefährten/In erhält keine Witwen/Witwerpension § Die Höhe der Witwen- oder Witwerpension hängt vom Unterschied der Berechnungsgrundlage der beiden Ehepartner ab.
Waisenpension § Basis ist immer die Witwen/Witwerpension • Bei Tod eines Elternteiles 40 % • Bei Tod beider Elternteile 60 % der Witwen/Witwerpension § Mindestversicherungszeit: • 50J erhöht sich die Anforderung je nach Alter bis max 180 Versicherungsmonate in den letzten 360 Monaten • Hat der Verstorbene insgesamt 180 Beitragsmonate oder 300 Versicherungsmonate erworben, ist die zeitliche Lagerung nicht mehr relevant. Ausnahme: • War das Verstorbene Elternteil jünger als 27 Jahre sind nur 6 Versicherungsmonate nötig • Bei Tod durch Arbeitsunfall keine Mindestversicherungszeit
Waisenpension § Kinder beziehen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (unabhängig von eigenen Einkünften) § Kinder nach Vollendung des 18.Lebensjahres beziehen • wenn sie in einer Schul- oder Berufsausbildung (maximal bis zum 27. Lebensjahr) stehen oder • bei Erwerbsunfähigkeit des Kindes • Studierende Kinder müssen den Studienerfolg nachweisen § Erwerbstätigkeit des Kindes • Vor Vollendung des 18. Lebensjahres kann man neben dem Bezug einer Waisenpension jede Erwerbstätigkeit ausüben • Ab der Vollendung des 18. Lebensjahres kommt es darauf an, ob die Erwerbstätigkeit überwiegend die Arbeitskraft des Kindes beansprucht
Quelle: PVA http://www.pensionsversicherung.at/cdscontent/load?contentid=10008.631967&version=1527068351
Ursachen der Invalidität bzw. Berufsunfähigkeit Quelle: PVA http://www.pensionsversicherung.at/cdscontent/load?contentid=10008.631967&version=1527068351
Invaliditäts-/Berufsunfähigkeits- pension Quelle: PVA http://www.pensionsversicherung.at/cdscontent/load?contentid=10008.631967&version=1527068351
Gesetzliche Leistungen bei Berufsunfähigkeit § Leistungen nach SVÄG 2012 (für ab 1964 geborene) § Berufsunfähigkeitspension wird nur gewährt, wenn dauerhafte Berufsunfähigkeit vorliegt. - Höhe hängt von Alter und Einzahlung auf Pensionskonto ab. (Orientierungswert 60% des Letzteinkommens, bei höheren Einkommen 50%) - Kann über Pensionskonto errechnet werden Andernfalls liegt bei Leistungen das Hauptaugenmerk auf die Wiedereingliederung in die Arbeitswelt und es erfolgt entweder: - Rehabilitationsgeld: ca 60% d. Letztbezugs - Umschulungsgeld: Höhe des Arbeitslosengeldes zzgl 22%
Gesetzliche Berufsunfähigkeitspension So die Berufsunfähigkeit nicht durch einen Arbeitsunfall oder eine anerkannte Berufskrankheit verursacht wird, muss für den Leistungsanspruch eine altersabhängige Mindestwartezeit erfüllt sein. • vor dem 27.Lebensjahr: Mindestens 6 Versicherungsmonate müssen erworben sein (ausgenommen Selbstversicherung) • bei einem Stichtag vor dem 50.Lebensjahr: 60 Versicherungsmonate innerhalb der letzten 120 Kalendermonate (Rahmenzeit) • bei einem Stichtag nach dem 50.Lebensjahr: Verlängerung der Wartezeit um jeweils einen Versicherungsmonat pro Lebensmonat über dem 50.Geburtstag bis maximal 180 Versicherungsmonate. Die Rahmenzeit von 120 Monate verlängert sich um jeweils 2 Monate für jeden weiteren Lebensmonat, bis max. 360 Kalendermonate
Was haben wir vor? § Allgemeines zur gesetzlichen Sozialversicherung ü ü § Teilbereiche der gesetzlichen Sozialversicherung ü ü • Krankenversicherung ü ü • Pensionsversicherung ü • Unfallversicherung § Grundlagen der privaten Unfallversicherung • ü
Gesetzliche Unfallversicherung
Gesetzliche Unfallversicherung § Aufgabenbereich ist die • Heilung und • Entschädigung der Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie deren Verhütung
Personengruppen § Arbeiter, Angestellte, Lehrlinge, Beamte, Gewerbetreibende, Landwirte § sowie bestimmte Gruppen von Freiberuflern (zB. Ärzte) § Schüler und Studenten im Rahmen ihrer Schulausbildung § Freiwillige Selbstversicherung von Freiberuflern, die nicht pflichtversichert sind (zB. Rechtsanwälte)
Arbeitsunfall § Ein Arbeitsunfall (oder „Dienstunfall“ bei Beamten) muss sich in einem örtlichen, zeitlichen und ursächlichen (kausalen) Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit ereignen • Unter Versicherungsschutz stehen auch Wege und Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit oder Ausbildung. • Bestimme Unfälle (z.B. bei Lebensrettung, Aushilfe im landwirtschaftlichen Bereich) sind den Arbeitsunfällen gleichgestellt.
Leistungen in der gesetzlichen Unfallversicherung § Sachleistungen: • Kostenlose Unfallheilbehandlung (mit allen geeigneten = bestmöglichen Mitteln) • Rehabilitation § Geldleistungen: • Versehrtenrente (ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um mindestens 20 % und länger als 3 Monate nach dem Unfall)
Was haben wir vor? § Allgemeines zur gesetzlichen Sozialversicherung ü ü § Teilbereiche der gesetzlichen Sozialversicherung ü ü • Krankenversicherung ü ü • Pensionsversicherung ü • Unfallversicherung ü § Grundlagen der privaten Unfallversicherung • ü
Was ist ein Unfall? Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. © Raiffeisen Versicherung
Bleibende Folgen nach einem Unfall
Unfälle nach Lebensbereichen Quelle: Statistik Austria, KfV © Raiffeisen Versicherung
Die zehn gefährlichsten Sportarten z.B. 32% aller Sportunfälle passieren beim Fußball spielen Quelle: interne Auswertung © Raiffeisen Versicherung
Private Unfallversicherung • schafft Absicherung eines möglicherweise existenzgefährdenden, finanziellen Risikos • gilt weltweit • gilt rund um die Uhr © Raiffeisen Versicherung
Gefahrenklassen Die Prämienhöhe ist abhängig von der Gefahrenklasse: § Gefahrenklasse I • Keine manuelle Tätigkeit, Personen mit kaufmännischen, verwaltenden, planenden oder aufsichtsführenden Berufen • Aber auch Bäcker, Bekleidungsindustrie, Buchbinder, Fotografen, Gastgewerbe, Goldschmiede, Chauffeure, Haushalt, Kassenboten, Lehrpersonal (ausgenommen Sportlehrer) etc. § Gefahrenklasse II • Manuelle Tätigkeit, Personen mit körperlicher Arbeit, Umgang mit Maschinen, Umgang mit ätzenden oder giftigen Stoffen • Bahnpersonal, Bewachungsaußendienst, Chemiker, Feuerwehr, Forstpersonal, Gärtner, Landwirte, Bundesheer, Sportlehrer, Tierärzte, etc. © Raiffeisen Versicherung
Jugendunfallversicherung • Für Kinder und Jugendliche von bis zum 24. Lebensjahr • Spätestes Eintrittsalter ist der 24. Geburtstag • Danach Einzelunfallversicherung • Generell Gefahrenklasse I • Besonders günstige Prämie • Prämienbefreiung: • 6 Monate für Schulabgänger • 6 Monate für Präsenzdienst • 9 Monate für Zivildienst © Raiffeisen Versicherung
Leistungsvoraussetzungen bei Dauerinvalidität • Es muss eine dauernde Invalidität zurückbleiben. • Muss innerhalb eines Jahres ab Unfalltag eintreten. • Muss als Unfallfolge auftreten. • Voraussetzung ist, dass der Versicherte nicht innerhalb eines Jahres nach dem Unfall stirbt. • Die Höhe der Leistung ergibt sich aus der Gliedertabelle. Wenn diese nicht anwendbar ist, aus medizinischen Gesichtspunkten (Funktionsminderung des Gesamtkörpers) • Die Dauerinvalidität kann nie mehr als 100% betragen. © Raiffeisen Versicherung
Gliedertabelle Invaliditätsgrad in % bei Verlust © Raiffeisen Versicherung
Gliedertabelle Bei teilweisem Verlust oder teilweiser Funktionsunfähigkeit werden die Prozentpunkte gekürzt. Beispiel: 40 % Funktionsunfähigkeit eines Armes Laut Gliedertabelle: Arm 70% Ergebnis: 40% von 70% => 28%
Bestimmung des Invaliditätsgrades § Bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit mehrerer Körperteile werden die einzelnen Invaliditätsgrade zusammengezählt. § Die Gesamtinvalidität kann jedoch für jedes Unfallereignis nie mehr als 100 % betragen.
Meine Raiffeisen Unfallversicherung Modelle in der Unfallversicherung Individueller Schutz Superschutz 600 Invaliditätsgrad - Dauerinvalidität Leistung bis 24,9%* 1:1 25% bis 49,9% 1:2 ab 50% 1:6 100% 600% © Raiffeisen Versicherung
Progressionssystem Superschutz 600 § Arbeitsunfall = Freizeitunfall © Raiffeisen Versicherung
Was haben wir vor? § Allgemeines zur gesetzlichen Sozialversicherung ü ü § Teilbereiche der gesetzlichen Sozialversicherung ü ü • Krankenversicherung ü ü • Pensionsversicherung ü • Unfallversicherung ü § Grundlagen der privaten Unfallversicherung ü • ü
Fragen ??
Sie können auch lesen