Finanz Akademie 2019/20 - Modul: Versicherung - Mag. Claudia Vouk - Raiffeisen

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Finanz Akademie 2019/20 - Modul: Versicherung - Mag. Claudia Vouk - Raiffeisen
Finanz Akademie 2019/20

   Modul: Versicherung

      Mag. Claudia Vouk
Finanz Akademie 2019/20 - Modul: Versicherung - Mag. Claudia Vouk - Raiffeisen
Was haben wir vor?

 § Allgemeines zur gesetzlichen Sozialversicherung ü
 § Teilbereiche der gesetzlichen Sozialversicherung ü
   • Krankenversicherung ü
   • Pensionsversicherung
   • Unfallversicherung

 § Grundlagen der privaten Unfallversicherung

   • ü
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Allgemeines zur
   gesetzlichen
Sozialversicherung
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Gesetzliche Sozialversicherung

                           Mehr als 90 % der Bevölkerung
                           ist in irgendeiner Form in die
                           Sozialversicherung
                           eingebunden.
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Sozialversicherungsbeiträge
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Gesetzliche Sozialversicherung

  § Die Sozialversicherung ist eine Pflichtversicherung.
  § Die Versicherung tritt bei Vorliegen der gesetzlichen Vor-
    aussetzungen (idR Ausübung einer Erwerbstätigkeit) unabhängig
    vom Willen der Betroffenen ein und bewirkt den Versich-
    erungsschutz. Der Betroffene kann sich dieser Pflichtversich-
    erung nicht entziehen.
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Solidaritätsprinzip

  § Ein wesentliches Merkmal der Sozialversicherung ist das
    Solidaritätsprinzip.
  § Auf der Beitragsseite erfolgt ein Ausgleich zwischen Besserverdien-
    enden und Minderverdienenden.
  § Auf der Leistungsseite erfolgt ein Ausgleich zwischen gefährdeten und
    weniger gefährdeten Personen.
  § Durch den sozialen Ausgleich sind auch Familienangehörige (z.B.
    Ehegatten, Kinder) in den Schutz der Sozialversicherung miteinbezogen.
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Solidaritätsprinzip

   § In der Pensionsversicherung erfolgt ein Ausgleich zwischen
     Erwerbstätigen und Pensionisten (Generationenvertrag).
   § Die Sozialversicherung ist zu zweckmäßiger und sparsamer
     Verwendung der Beiträge verpflichtet und verfolgt primär soziale
     anstatt marktwirtschaftlicher Ziele.
   § Im Gegensatz zur Privatversicherung gibt es in der
     Sozialversicherung keine Risikoauslese
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Gesetzliche Sozialversicherung

                                     Unfall-
                                  versicherung

                     Kranken-
                   versicherung

                                        Pensions-
                                       versicherung
           Arbeitslosen-
           versicherung
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Gesetzliche Sozialversicherung

                                                                  Monatliche Beitragshöhe bei
                              Beitragssätze in Prozent           Höchstbeitragsgrundlage 2020:
                                                                           € 5.370,-
                           Gesamt    DN- Anteil   DG-Anteil     Gesamt     DN-Anteil   DG-Anteil

Krankenversicherung
                              7,65        3,87           3,78    410,81      207,82      202,99
Arbeiter / Angestellte

Unfallversicherung            1,20            -          1,20     64,44            -      64,44

Pensionsversicherung         22,80       10,25       12,55      1.224,36     550,43      673,93

Arbeitslosenversicherung    3-6,00      0-3,00           3,00    322,20      161,10      161,10

Wer mehr verdient, zahlt also Beiträge nur bis zu einer bestimmten Höchstgrenze
                              ð Versorgungslücke!
Was haben wir vor?

 § Allgemeines zur gesetzlichen Sozialversicherung ü ü
 § Teilbereiche der gesetzlichen Sozialversicherung ü
   • Krankenversicherung ü
   • Pensionsversicherung
   • Unfallversicherung

 § Grundlagen der privaten Unfallversicherung

   • ü
Gesetzliche
Krankenversicherung
ecard als Zutrittskarte
zur staatlichen Gesundheitsversorgung
ecard: Neu mit Foto ab 2020
ecard: Neu mit Foto ab 2020
Gesetzliche Krankenversicherung

 Folgende Leistungen werden erbracht:
 § Sachleistungen
     • Ärztliche Behandlungen, Medikamente, Heilbehelfe und Hilfsmittel
     • Kostenerstattung, Kostenersatz bzw. Zuschüsse
     • zum Teil mit Selbstbehalt
 § Geldleistungen
     • Krankengeld – wenn Entgeltfortzahlungsanspruch erloschen
     • Wochengeld – finanzielle Absicherung (8 Wochen vor und nach der
       Geburt eines Kindes.
§ Neu seit 01.01.2020
§ Zusammenlegung der bisherigen neun Gebietskrankenkassen zur ÖGK mit
  Sitz in Wien
§ Sozialversicherungsreform der ÖVP-FPÖ-Regierung zur Reduzierung der
  Anzahl der Sozialversicherungsträger
§ Kein unmittelbarer Handlungsbedarf für die Versicherten durch Fusion
Krankenversicherung
für Jugendliche bis 18

§ Alle Angehörigen, die im Familienverband wohnen, sind mitver-
  sichert.
§ Für Kinder und Enkel grundsätzlich bis zur Vollendung des 18.
  Lebensjahres (sofern sie nicht schon vorher einen eigenen
  Versicherungsschutz haben z.B. Lehrling)
Krankenversicherung
für Jugendliche ab 18
§ Schul- bzw. Berufsausbildung oder Studium
  • Kinder höchstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres mitversichert
  • Voraussetzung ist der Bezug der Familienbeihilfe und ein vorgegebener
    Mindeststudienerfolg.
  • Liegt eines von beiden nicht vor, besteht die Möglichkeit einer
    beitragspflichtigen Selbstversicherung für Studenten
§ Teilnahme an einem Programm zur Förderung der Mobilität junger Menschen (EU).
§ Erwerbslose Kinder sind nach dem 18. Geburtstag noch 24 Monate beitragsfrei
  mitversichert.
§ Erwerbsunfähige Kinder sind ohne Altersbeschränkung mitversichert.
Exkurs Familienbeihilfe ab 18

§   Schul- bzw. Berufsausbildung oder Studium
    • Kinder höchstens bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (=24ter
      Geburtstag) mitversichert.
    • Voraussetzung ist ein vorgegebener Mindeststudienerfolg.
    • Verlängerung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bei:
        • Präsenz- oder Zivildienst, freiwilliges soziales Jahr im Inland
          (kein Bezug während des Dienstes)
        • Geburt eines Kindes vor dem 25ten Geburtstag bzw.
          Schwangerschaft zum Zeitpunkt des 25ten Geburtstages
        • Sonderregelung bei besonderen Studiendauern in
          Kombination mit frühem Studienbeginn und unter Einhaltung
          der Mindeststudiendauer
    • Zu versteuerndes Jahreseinkommen muss unter € 10.000,- liegen.
        (Gültig ab dem Jahr des 20ten Geburtstags)
Was haben wir vor?

 § Allgemeines zur gesetzlichen Sozialversicherung ü ü
 § Teilbereiche der gesetzlichen Sozialversicherung ü ü
   • Krankenversicherung ü ü
   • Pensionsversicherung
   • Unfallversicherung

 § Grundlagen der privaten Unfallversicherung

   • ü
Aktuelle
Pensionsproblematik
Ursachen der Pensions-Problematik

 § Die Lebenserwartung steigt
 § Immer mehr Pensionisten stehen immer weniger Erwerbstätigen
   gegenüber
 § Österreicher sind „Frühpensionsweltmeister“
 § Immer weniger Kinder
 § Immer längere Ausbildungszeiten
 § Steigender Staatszuschuss
Lebenserwartung in Österreich

Quelle: Zahlen: Statistik Austria 2020
Demografische Entwicklung
und Auswirkungen auf die Altersvorsorge

 Auswirkungen für den Einzelnen
    Der Einzelne kann nicht planen, wie lange das angesparte Geld
    reichen muss. Die Menschen werden verstehen müssen, dass
    Langlebigkeit ein Risiko ist.
        - „Mein Geld ist weg, aber ich bin noch da“-Risiko.

     Eine Absicherung dieses Risikos ist nur mit einem Produkt möglich,
     das lebenslange Leistungen gewährt.

                        Jeder Einzelne hat Bedarf an
               privater Altersvorsorge und Altersversorgung.
Demografische Entwicklung
Demografische Entwicklung

    Quelle: PVA http://www.pensionsversicherung.at/cdscontent/load?contentid=10008.631967&version=1527068351
Quelle: PVA http://www.pensionsversicherung.at/cdscontent/load?contentid=10008.631967&version=1527068351
Pension: 3 Säulen-Modell

    Staatliche        Betriebliche                 Private
     Pension           Pension                   Kapitalbildung

zur Absicherung der           zur Aufrechterhaltung des
 Grundbedürfnisse                 Lebensstandards
Die gesetzliche
Pensionsversicherung
(Beispiel - Arbeiter und Angestellte)
Zuständigkeit
Pensionsarten

 § Normale Alterspension
 § Korridorpension
 § Hackler-Regelung
 § Witwen-/ Witwer-/ Waisenpension
 § Berufsunfähigkeits-, Invaliditäts- und Erwerbsunfähigkeitspension
Normale Alterspension
Pensionsantrittsalter
§ Vollendung des 65.Lebensjahres (Männer), Vollendung des
  60.Lebensjahres (Frauen)

                 Für Frauen erhöht sich das Pensionseintrittsalter ab ...
  Kalenderjahr           Erhöhtes Pensionsanfallsalter   Betroffen mit Geb.Datum bis
  2024                   60.Lj. + 6 Monate               bis 1.06.1964
  2025                   61.Lj.                          bis 1.12.1964
  2026                   61.Lj. + 6 Monate               bis 1.06.1965
  2027                   62.Lj.                          bis 1.12.1965
  2028                   62.Lj. + 6 Monate               bis 1.06.1966
  2029                   63.Lj.                          bis 1.12.1966
  2030                   63.Lj. + 6 Monate               bis 1.06.1967
  2031                   64.Lj.                          bis 1.12.1967
  2032                   64.Lj. + 6 Monate               bis 1.06.1968
  2033                   65.Lj.                          ab 2.06.1968
Normale Alterspension

 Voraussetzungen
 § Erreichung des Mindestantrittsalters
 § 15 Versicherungsjahre in den letzten 30 Jahren oder
     • insgesamt 15 Beitragsjahre oder
     • insgesamt 25 Versicherungsjahre

 § Die normale Alterspension gebührt ungekürzt
   neben Ausübung einer Erwerbstätigkeit.
Pensionsharmonisierung

§ Ziel = einheitliches Pensionssystem für alle Bevölkerungsgruppen
§ Regel 45 – 65 – 80
§ Grundsätzlich gilt:
    • Nach 45 Versicherungsjahren,
    • im Alter von 65 Jahren
    • soll eine Pension von 80 % des
      Lebensdurchschnittseinkommens erzielt werden
Pensionskonto

Aufbau des Pensionskontos
§ Wird für alle Personen mit Geburtsdatum ab dem 1.Jänner 1955
  aufgebaut.
§ Bausteinprinzip
§ Der Versicherte erwirbt für jedes Jahr eine Teilgutschrift.
§ Es gibt keine Ersatzzeiten mehr, sondern es wird für jede dieser Zeiten
  (Teilversicherungen) wegen
     • Krankengeld-, Wochengeld-, Arbeitslosengeld-, Notstandshilfebezug,
       Kindererziehung, Präsenz- und Zivildienst
     eine bestimmte Beitragsgrundlage angerechnet.
Teilgutschrift

Funktionsweise
§   Die Gutschrift beträgt 1,78 % des beitragspflichtigen Jahresentgelts
    (begrenzt mit Jahreshöchstbeitragsgrundlage = € 5.370,- monatlich für
    2020).
§   Diese 1,78 % sind jedoch kein fixer Pensionsbestandteil!!
    (Hier kann der Gesetzgeber den %-Satz jederzeit verringern oder
    erhöhen)
§   Die Summe der aufgewerteten Teilgutschriften ergibt die Gesamtgutschrift
§   Die Gesamtgutschrift wird jährlich aufgewertet.
§   Die zum Zeitpunkt des Pensionsantritts vorhandene Gesamtgutschrift ist
    die Jahrespension
§   Bei Inanspruchnahme vor dem Regelpensionsalter wird ein Abschlag
    vorgenommen (siehe Korridorpension)
Pensionskonto
Pensionskonto
Korridorpension
Bei langer Versicherungsdauer Ab- und Aufschlag
pro Jahr (mind. 480 Versicherungsmonate / 2020)

                                  Um 80 % Pension des
                                 Durchschnittseinkommen
                                    zu erreichen sind
                                  45 Versicherungsjahre
      Abschläge:                       notwendig.               Zuschläge:
       5,1 % pro                                                 4,2 % pro
   Versicherungsjahr               Pro Versicherungsjahr     Versicherungsjahr
                                    werden 1,78 % der
    mit 62 in Pension              Bemessungsgrundlage
  gehen kann man nur                   angerechnet.
    dann, wenn man
     mindestens 40                Diese Regelung gilt bei
   Versicherungsjahre            einem Pensionsantritt mit
    aufweisen kann.                     65 Jahren.

   62            63           64           65           66    67           68
Hacklerregelung

 Wiedereinführung: Ab 1. Jänner 2020
 § Nationalratssitzung vom 19. September 2019
 § Keine Pensionsabschläge für Pensionisten bei Pensionsantritt mit 62
   Jahren und mindestens 540 Versicherungsmonaten
 § Initiativantrag von SPÖ und FPÖ, anders als bei Regierungsvorlage keine
   Kostenschätzung erforderlich
Mindestpension –
Ausgleichszulage

 § Ausgleichszulage = Mindesteinkommen

 § Erreicht das Gesamteinkommen eines alleinstehenden Pensionisten
   oder eines Ehepaares den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht, so gebührt
   eine Ausgleichszulage

 § Richtsatz für Alleinstehende:                   EUR        966,65
   (mindestens 360 Beitragsmonate erworben)        EUR      1.080,-

 § Richtsatz für Ehepaare:                         EUR      1.472,-

 § Gültig ab 01.01.2020
Mindestpension –
Ausgleichszulage

 Quelle: PVA http://www.pensionsversicherung.at/cdscontent/load?contentid=10008.631967&version=1527068351
Witwen/Witwerpension
§ Anspruchsvoraussetzungen:
  •   Gebührt dem Hinterbliebenen bei Tod eines Pensionsversicherten, wenn eine
      vom Alter des Verstorbenen abhängige Mindestversicherungszeit erfüllt ist.
  •   Jedenfalls ist die Mindestversicherungszeit erfüllt, wenn der Verstorbene
      bereits Pensionsbezieher war.
  •   Keine Mindestversicherungszeit, wenn der Pensionsversicherte bei einem
      Arbeitsunfall ums Leben kam.

§ Mindestversicherungszeit:
  •   50J erhöht sich die Anforderung je nach Alter bis max 180 Versicherungsmonate in den
      letzten 360 Monaten
  •   Hat der Verstorbene insgesamt 180 Beitragsmonate oder 300 Versicherungsmonate
      erworben, ist die zeitliche Lagerung nicht mehr relevant.

§ Bei neuerlicher Eheschließung wird die Pension abgefertigt.
Witwen/Witwerpension
§   Höhe:
    •    Bemessungsgrundlage ist der Pensionsanspruch des Verstorbenen Partners
    •    Bestand zum Ablebenszeitpunkt noch kein Pensionsanspruch, so errechnet sich
         die Pensionshöhe anhand dem Stand des Pensionskontos und dem Lebensalter
         des Verstorbenen. (analog zur Invaliditätspension)
    •    Wieviel von der Berechnungsgrundlage der Witwe/dem Witwer zusteht, hängt
         vom Einkommensunterschied zum Zeitpunkt des Ablebens ab.
        - Maximal gebührt die Witwen/Witwerpenison zu 60% der
          Bemessungsgrundlage
        - Bei gleichem Einkommen zu 40% der Bemessungsgrundlage
        - Liegt das Einkommen des Witwers/der Witwe deutlich über dem Einkommen
          des/der Verstorbenen (mehr als doppelt so viel), dann entfällt diese gänzlich.
§   Auszahlung 14mal jährlich
Witwen/Witwerpension
§ Witwenpension gebührt auf unbeschränkte Zeit nur, wenn
    • aus der Ehe ein Kind stammt oder
    • die Witwe/Witwer im Zeitpunkt des Todes des Ehepartners das 35.
      Lebensjahr vollendet hat oder
    • die Ehe mind. 10 Jahre dauerte
§ Trifft keine dieser Voraussetzungen zu, gebührt die
  Witwen/Witwerpension nur für 2,5 Jahre, dann erlischt sie

                   Die Lebensgefährten/In erhält
                   keine Witwen/Witwerpension

§ Die Höhe der Witwen- oder Witwerpension hängt vom Unterschied der
  Berechnungsgrundlage der beiden Ehepartner ab.
Waisenpension

§ Basis ist immer die Witwen/Witwerpension
      • Bei Tod eines Elternteiles 40 %
      • Bei Tod beider Elternteile 60 % der Witwen/Witwerpension
§ Mindestversicherungszeit:
  •    50J erhöht sich die Anforderung je nach Alter bis max 180
       Versicherungsmonate in den letzten 360 Monaten
  •    Hat der Verstorbene insgesamt 180 Beitragsmonate oder 300
       Versicherungsmonate erworben, ist die zeitliche Lagerung nicht mehr
       relevant.
  Ausnahme:
  • War das Verstorbene Elternteil jünger als 27 Jahre sind nur 6
    Versicherungsmonate nötig
  • Bei Tod durch Arbeitsunfall keine Mindestversicherungszeit
Waisenpension
§ Kinder beziehen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (unabhängig von
  eigenen Einkünften)
§ Kinder nach Vollendung des 18.Lebensjahres beziehen
    • wenn sie in einer Schul- oder Berufsausbildung (maximal bis zum 27.
      Lebensjahr) stehen oder
    • bei Erwerbsunfähigkeit des Kindes
    • Studierende Kinder müssen den Studienerfolg nachweisen
§ Erwerbstätigkeit des Kindes
    • Vor Vollendung des 18. Lebensjahres kann man neben dem Bezug einer
      Waisenpension jede Erwerbstätigkeit ausüben
    • Ab der Vollendung des 18. Lebensjahres kommt es darauf an, ob die
      Erwerbstätigkeit überwiegend die Arbeitskraft des Kindes beansprucht
Quelle: PVA http://www.pensionsversicherung.at/cdscontent/load?contentid=10008.631967&version=1527068351
Ursachen der Invalidität bzw.
Berufsunfähigkeit

    Quelle: PVA http://www.pensionsversicherung.at/cdscontent/load?contentid=10008.631967&version=1527068351
Invaliditäts-/Berufsunfähigkeits-
pension

     Quelle: PVA http://www.pensionsversicherung.at/cdscontent/load?contentid=10008.631967&version=1527068351
Gesetzliche Leistungen bei
Berufsunfähigkeit

 § Leistungen nach SVÄG 2012 (für ab 1964 geborene)
 § Berufsunfähigkeitspension wird nur gewährt, wenn dauerhafte
   Berufsunfähigkeit vorliegt.
   - Höhe hängt von Alter und Einzahlung auf Pensionskonto ab.
     (Orientierungswert 60% des Letzteinkommens, bei höheren Einkommen 50%)

   - Kann über Pensionskonto errechnet werden

 Andernfalls liegt bei Leistungen das Hauptaugenmerk auf die
 Wiedereingliederung in die Arbeitswelt und es erfolgt entweder:
   - Rehabilitationsgeld: ca 60% d. Letztbezugs
   - Umschulungsgeld: Höhe des Arbeitslosengeldes zzgl 22%
Gesetzliche
Berufsunfähigkeitspension

So die Berufsunfähigkeit nicht durch einen Arbeitsunfall oder eine anerkannte
Berufskrankheit verursacht wird, muss für den Leistungsanspruch eine
altersabhängige Mindestwartezeit erfüllt sein.

 • vor dem 27.Lebensjahr: Mindestens 6 Versicherungsmonate müssen
   erworben sein (ausgenommen Selbstversicherung)
 • bei einem Stichtag vor dem 50.Lebensjahr: 60 Versicherungsmonate
   innerhalb der letzten 120 Kalendermonate (Rahmenzeit)
 • bei einem Stichtag nach dem 50.Lebensjahr: Verlängerung der Wartezeit
   um jeweils einen Versicherungsmonat pro Lebensmonat über dem
   50.Geburtstag bis maximal 180 Versicherungsmonate. Die Rahmenzeit
   von 120 Monate verlängert sich um jeweils 2 Monate für jeden weiteren
   Lebensmonat, bis max. 360 Kalendermonate
Was haben wir vor?

 § Allgemeines zur gesetzlichen Sozialversicherung ü ü
 § Teilbereiche der gesetzlichen Sozialversicherung ü ü
   • Krankenversicherung ü ü
   • Pensionsversicherung ü
   • Unfallversicherung

 § Grundlagen der privaten Unfallversicherung

   • ü
Gesetzliche
Unfallversicherung
Gesetzliche Unfallversicherung

§ Aufgabenbereich ist die
    • Heilung und
    • Entschädigung der Folgen von
  Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie deren Verhütung
Personengruppen

 § Arbeiter, Angestellte, Lehrlinge, Beamte, Gewerbetreibende,
   Landwirte
 § sowie bestimmte Gruppen von Freiberuflern (zB. Ärzte)
 § Schüler und Studenten im Rahmen ihrer Schulausbildung
 § Freiwillige Selbstversicherung von Freiberuflern, die nicht
   pflichtversichert sind (zB. Rechtsanwälte)
Arbeitsunfall

§ Ein Arbeitsunfall (oder „Dienstunfall“ bei Beamten) muss sich in einem
  örtlichen, zeitlichen und ursächlichen (kausalen) Zusammenhang mit der
  beruflichen Tätigkeit ereignen
    • Unter Versicherungsschutz stehen auch Wege und Tätigkeiten im
      Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit oder Ausbildung.
    • Bestimme Unfälle (z.B. bei Lebensrettung, Aushilfe im
      landwirtschaftlichen Bereich) sind den Arbeitsunfällen gleichgestellt.
Leistungen in der gesetzlichen
Unfallversicherung

  § Sachleistungen:
      • Kostenlose Unfallheilbehandlung (mit allen
        geeigneten = bestmöglichen Mitteln)
      • Rehabilitation

  § Geldleistungen:
      • Versehrtenrente (ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um
        mindestens 20 % und länger als 3 Monate nach dem Unfall)
Was haben wir vor?

 § Allgemeines zur gesetzlichen Sozialversicherung ü ü
 § Teilbereiche der gesetzlichen Sozialversicherung ü ü
   • Krankenversicherung ü ü
   • Pensionsversicherung ü
   • Unfallversicherung ü

 § Grundlagen der privaten Unfallversicherung

   • ü
Was ist ein Unfall?

                                      Ein Unfall liegt vor,
                            wenn die versicherte Person durch ein
                                           plötzlich
                                          von außen
                             auf ihren Körper wirkendes Ereignis
                                          unfreiwillig
                            eine Gesundheitsschädigung erleidet.

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Bleibende Folgen nach einem Unfall
Unfälle nach Lebensbereichen

                                   Quelle: Statistik Austria, KfV

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Die zehn gefährlichsten Sportarten

            z.B. 32% aller Sportunfälle passieren beim Fußball spielen
                                                                Quelle: interne Auswertung

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Private Unfallversicherung

      • schafft Absicherung eines möglicherweise existenzgefährdenden, finanziellen
        Risikos

      • gilt weltweit

      • gilt rund um die Uhr

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Gefahrenklassen
          Die Prämienhöhe ist abhängig von der Gefahrenklasse:

          § Gefahrenklasse I
                  • Keine manuelle Tätigkeit, Personen mit kaufmännischen, verwaltenden,
                    planenden oder aufsichtsführenden Berufen
                  • Aber auch Bäcker, Bekleidungsindustrie, Buchbinder, Fotografen, Gastgewerbe,
                    Goldschmiede, Chauffeure, Haushalt, Kassenboten, Lehrpersonal (ausgenommen
                    Sportlehrer) etc.

          § Gefahrenklasse II
                  • Manuelle Tätigkeit, Personen mit körperlicher Arbeit, Umgang mit Maschinen,
                    Umgang mit ätzenden oder giftigen Stoffen
                  • Bahnpersonal, Bewachungsaußendienst, Chemiker, Feuerwehr, Forstpersonal,
                    Gärtner, Landwirte, Bundesheer, Sportlehrer, Tierärzte, etc.

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Jugendunfallversicherung

         • Für Kinder und Jugendliche von bis zum 24. Lebensjahr
         • Spätestes Eintrittsalter ist der 24. Geburtstag
         • Danach Einzelunfallversicherung
         • Generell Gefahrenklasse I
         • Besonders günstige Prämie
         • Prämienbefreiung:
                 • 6 Monate für Schulabgänger
                 • 6 Monate für Präsenzdienst
                 • 9 Monate für Zivildienst

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Leistungsvoraussetzungen bei
    Dauerinvalidität

             • Es muss eine dauernde Invalidität zurückbleiben.

             • Muss innerhalb eines Jahres ab Unfalltag eintreten.

             • Muss als Unfallfolge auftreten.

             • Voraussetzung ist, dass der Versicherte nicht innerhalb eines Jahres nach
               dem Unfall stirbt.
             • Die Höhe der Leistung ergibt sich aus der Gliedertabelle. Wenn diese
               nicht anwendbar ist, aus medizinischen Gesichtspunkten
               (Funktionsminderung des Gesamtkörpers)

             • Die Dauerinvalidität kann nie mehr als 100% betragen.

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Gliedertabelle Invaliditätsgrad in % bei Verlust

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Gliedertabelle
Bei teilweisem Verlust oder teilweiser Funktionsunfähigkeit werden die
Prozentpunkte gekürzt.

       Beispiel:

       40 % Funktionsunfähigkeit eines Armes
       Laut Gliedertabelle: Arm 70%

       Ergebnis: 40% von 70% => 28%
Bestimmung des Invaliditätsgrades

  §   Bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit mehrerer Körperteile werden
      die einzelnen Invaliditätsgrade zusammengezählt.
  §   Die Gesamtinvalidität kann jedoch für jedes Unfallereignis nie mehr als
      100 % betragen.
Meine Raiffeisen Unfallversicherung
    Modelle in der Unfallversicherung

                            Individueller Schutz

                                Superschutz 600

                                         Invaliditätsgrad -
                  Dauerinvalidität
                                             Leistung
                     bis 24,9%*                 1:1

                   25% bis 49,9%                1:2

                       ab 50%                   1:6

                       100%                    600%

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Progressionssystem Superschutz 600
    § Arbeitsunfall = Freizeitunfall

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Was haben wir vor?

 § Allgemeines zur gesetzlichen Sozialversicherung ü ü
 § Teilbereiche der gesetzlichen Sozialversicherung ü ü
   • Krankenversicherung ü ü
   • Pensionsversicherung ü
   • Unfallversicherung ü

 § Grundlagen der privaten Unfallversicherung ü

   • ü
Fragen ??
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