STUDIENFINANZIERUNG IN KRISENZEITEN - Referat Soziales - stura@tu ...

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STUDIENFINANZIERUNG IN KRISENZEITEN - Referat Soziales - stura@tu ...
STUDIENFINANZIERUNG
   IN KRISENZEITEN
      Referat Soziales
STUDIENFINANZIERUNG IN KRISENZEITEN - Referat Soziales - stura@tu ...
Gliederung

■ Vorstellung des Referats Soziales
■ Finanzierungsmöglichkeiten
    – Überblick
    – Informationen zu den einzelnen Angeboten
    – Zusammenfassung
■ Hinweise
   – Hinweise
    – Aktuelle Situation an der TU Ilmenau

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STUDIENFINANZIERUNG IN KRISENZEITEN - Referat Soziales - stura@tu ...
REFERATSVORSTELLUNG
STUDIENFINANZIERUNG IN KRISENZEITEN - Referat Soziales - stura@tu ...
Referat Soziales
■ Kümmern uns um Fragen und Probleme der Studierenden
■ Sind für alle Studierenden da und nehmen alle Belange ernst
■ Beispiele der Beratungsangebote:
   – Prüfungen (2. WP, nicht bestandene Bachelorarbeit)
   – Wohnen (Kündigung)
   – Studienfinanzierung (BAföG, Kredit, Wohngeld,
       Stipendien)
   – Studieren mit Kind
   – (Chronische) Krankheiten (Nachteilsausgleich,
       Urlaubssemester)
   – Sonstiges (Studierendenwerk, Fachrichtungswechsel)

■ Dein Problem wird diskret behandelt! Kontaktiere uns – auch
  wenn du dir nicht sicher bist, inwiefern deine Fragestellung
  unter unser Aufgabengebiet fällt:
                        ref-soziales@tu-ilmenau.de
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FINANZIERUNGS-
MÖGLICHKEITEN
Finanzierungsmöglichkeiten
Überblick
 Stipendien        Darlehen

      BAföG        Kredite

 Sozialhilfe       Nothilfe

 Wohngeld

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STIPENDIEN
Stipendien (BMBF/AA)
●   Studienstiftung des deutschen Volkes

●   Studienförderwerk Klaus Murmann (sdw)

●   Hans-Böckler-Stiftung

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Stipendien (BMBF/AA)

●   Cusanuswerk

●   Evangelisches Studienwerk Villigst

●   Avicenna-Studienwerk

●   Ernst-Ludwig-Ehrlich-Studienwerk

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Stipendien (BMBF/AA)

●   Friedrich-Ebert-Stiftung

●   Friedrich-Naumann-Stiftung

●   Rosa-Luxemburg-Stiftung

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Stipendien (BMBF/AA)

●   Heinrich-Böll-Stiftung

●   Hanns-Seidel-Stiftung

●   Konrad-Adenauer-Stiftung

                             Für weitere Informationen
                             www.stipendiumplus.de

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Stipendien [BMBF/AA]
■   13 genannte Förderwerke sind vom BMBF anerkannt
■   Stipendien werden aus staatlichen Mitteln finanziert
■   orientieren sich an den Richtlinien des BMBF/AA
■   Beträge und Bedarfsermittlung orientieren sich am BAföG zzgl.
    Studienkostenpauschale i. H. v. 300 EUR
■   Vollzuschuss
■   Bachelor: Bewerbung i. d. R. bis zum 3. Semester möglich
■   Master: Bewerbung i. d. R. bis zum 1. Semester möglich (nur für
    Bildungsausländer*innen!)
■   Weitere Infos
    https://www.bmbf.de/de/die-begabtenfoerderungswerke-884.html

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Weitere Stipendien
●   Deutschlandstipendium
      Leistungsstipendium, 300 EUR mtl.
      nächste Bewerbungsfrist: unbekannt (aktuell
      nicht ausgeschrieben)
      Ansprechpartner: TU Ilmenau

●   PROMOS
      Förderung von Auslandsaufenthalten
      nächste Bewerbungsfrist: 15. Juni
      Ansprechpartner: IO TU Ilmenau                 Für weitere Informationen:
                                                     www.stipendienlotse.de
●   DAAD-Stipendien für Master
      Zielgruppe: internationale Masterstudierende
      nächste Bewerbungsfrist: 2. September
      Ansprechpartner: DAAD
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Promotionsstipendien

■ Die TU Ilmenau vergibt jährlich im Januar und Juli
  Promotionsabschlussstipendien
■ Im Jahr 2021 keine Neuvergabe, grundsätzlich jedoch:
   – Wiedereinstiegsstipendien (Für Frauen, die ihr
       wissenschaftliches Qualifikationsvorhaben aus
       familiären Gründen unterbrochen haben)
   – Promotionsabschlussstipendien (Für Personen zum Ende
       ihrer Promotion)
   – Mehr Infos unter:
       https://www.tu-ilmenau.de/universitaet/stipendien-und-
       stifter/tu-ilmenau-stipendium

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Promotionsstipendien
■ Einzureichende Unterlagen (1/2):
   – Formloses Bewerbungsschreiben
    – Tabellarische Kurzbiographie mit Bezug auf Bildungs-
      und beruflichem Werdegang,
    – Bericht über den bisherigen wissenschaftlichen
      Werdegang
    – Kopie des Diplom-/ bzw. Masterzeugnisses
    – Bereitschaftserklärung einer Professorin oder eines
      Professors der TU zur Betreuung der zu bearbeitenden
      Aufgabe
    – Stellungnahmen (Gutachten) der betreuenden
      Professors zum Arbeitsstand des Vorhabens und zum
      Zeitplan

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Promotionsstipendien
■ Einzureichende Unterlagen (2/2):
   – Bestätigung des Fakultätsrates über die Annahme als
       Doktorandin oder Doktorand
   – Nachweis der ggf. erfolgten Pflege von Kindern oder
       nahen Angehörigen
   – Nachweis der ggf. vorliegenden chronischen Erkrankung
       oder Behinderung
   – Nachweise über ggf. erfolgtes ehrenamtliches
       Engagement
   – Nachweis eines ggf. dem Studium bzw. der Promotion
       dienenden auswärtiger Studien- /Forschungsaufenthalt
   – vollständig ausgefülltes Formblatt zur Bankverbindung
       und Einkommenserklärung sowie Formblatt für die
       Erklärung zum Datenschutz

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Promotionsstipendien

■ Für 2021 sind Bewerbungen ausgesetzt, grundsätzlich Bewerbung
  über:
  https://www.tu-ilmenau.de/universitaet/stipendien-und-stifter/tu-
  ilmenau-stipendium

■ Weitere Auskünfte: Referent für Wissenschaft, Herr Dr. Wittwer, Tel.
  695022
■ Die Satzung zur Vergabe von Stipendien an der Technischen
  Universität Ilmenau sowie die entsprechende Förderrichtlinie
  stehen unter:
  https://www.tu-ilmenau.de/stipendien/tu-ilmenau-stipendium/

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DAAD-Stipendien [Aktuelle Informationen]

●   DAAD-Stipendien werden bei Einschränkungen weitergezahlt,
    wenn das Studium fortgesetzt wird

●   auch Studium vom Heimatland aus wird finanziert, sofern möglich

●   Versicherungsschutz besteht fort

●   Mehrkosten werden übernommen bei bezuschusster Heimreise

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DAAD-Stipendien [Aktuelle Informationen]

●   falls Reise nach Deutschland nicht möglich → Stipendium wird 2
    Monate weitergezahlt

●   Abbruch oder Unterbrechung bis zu 6 Monate möglich

●   Förderbeginn für neue Stipendien wird verschoben

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Flüchtlinge willkommen! –
DAAD-Projekt Integra
Mit den Maßnahmen des Integra-Projektes des DAAD verfolgt die TU
Ilmenau das Ziel, geflüchtete Studierwillige auf ein Studium vorzubereiten,
zu integrieren und während des Studiums zu begleiten und zu unterstützen.
■   Ziel der Förderung
Unterstützung von Studieninteressierten mit Fluchthintergrund beim
Erreichen des Sprachlevels (C1) zur Aufnahme eines Studiums an der TU
Ilmenau.
■   Was unterstützen wir?
Kostenübernahme der Vorbereitungskurse (bspw. APC) im Sommer - /
Wintersemester 2021 zur anschließenden Aufnahme eines Studiums an der
Technischen Universität Ilmenau sowie die Studienorientierung.

Bei weiteren Fragen meldet euch bei:
Ayotunde Akinsoyinu, International Office
E-Mail: gefluechtete@tu-ilmenau.de
Phone: 03677 692573
Fördermöglichkeiten für
internationale Studierende
Studienabschlussstipendien
■    Ziel: ausländischen Studierenden und Doktorand*innen, die ohne eigenes Verschulden in Not
     geraten sind, die Konzentration auf ihr Studium und den Studienabschluss ermöglichen
■    Voraussetzung: gute Leistungen und Erwartung eines erfolgreichen Studienabschlusses binnen eines
     Jahres
■    Förderung: monatlich 250 Euro für max. sechs Monate (Verlängerung in Ausnahmefällen möglich)
■    Nähere Infos: https://www.tu-ilmenau.de/international/service/we4you-
     studierendenservice/foerdermoeglichkeiten

Engagement-Stipendien vom we4you und DAAD
■    Ziel: Studierende, die sich neben dem Studium ehrenamtlich engagieren, unterstützen und würdigen
■    Voraussetzung: Mitarbeit in ehrenamtlichen Initiativen, Vereinen und Gremien
■    Bewerbung: wird veröffentlicht, sobald Mittelbewilligung erfolgt (wahrscheinlich Juli 2021)
■    Förderung: abhängig von der Mittelbewilligung (wahrscheinlich im Bereich von ca. 100 Euro/Monat)
■    Nähere Infos: https://www.tu-ilmenau.de/international/service/we4you-
     studierendenservice/foerdermoeglichkeiten
Fördermöglichkeiten für
internationale Studierende
DAAD-Preis
■   Ziel: Würdigung hervorragender Leistungen internationaler Studierender an
    deutschen Hochschulen
■   Bewerbung: wahrscheinlich im September 2021
■   Dotierung: 1.000 Euro einmalig
■   Nähere Infos: https://www.daad.de/de/der-daad/was-wir-tun/preise-
    auszeichnungen/daad-preis/

Preis für interkulturelles Engagement der Stadt Ilmenau
■   Ziel: Würdigung interkulturelles Engagements
■   Bewerbung: wahrscheinlich im September 2021
■   Dotierung: 500 Euro einmalig
BAFÖG
BAföG [Voraussetzungen]

●   Erststudium in Vollzeit
●   Diplom-, Bachelor- oder konsekutiver Masterstudiengang
●   auch förderungsfähig: Studium auf dem zweiten Bildungsweg
●   Höchstalter zu Beginn des Studiums: 29 Jahre (Bachelor) | 34 Jahre
    (Master)
●   Leistungsnachweis nach dem 4. Semester
●   begrenzt auf Regelstudienzeit

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BAföG [Voraussetzungen]

      Wer ist grundsätzlich förderungsberechtigt?
        ■ Deutsche Staatsbürger*innen
        ■ EU-Bürger*innen mit Arbeitnehmer*innenstatus
        ■ anerkannte Flüchtlinge

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BAföG [Leistungen]

BAföG-Höchstsatz                     Wohnsitz in Deutschland/innerhalb der EU
(seit Herbst 2020)                 eigene Unterkunft                im Elternhaus
familienversichert (i. d. R.            752 EUR                       483 EUR*)
bis 24 Jahre)
in der KVdS (i. d. R. 25 bis            861 EUR                       592 EUR
29 Jahre)
freiwillig versichert (i. d. R.     bis zu 941 EUR                 bis zu 672 EUR
über 29 Jahre)
Kinderbetreuungs-                      + 150 EUR                     + 150 EUR
pauschale
*)Aufstockung über SGB II möglich
: https://www.bafög.de/de/welche-bedarfssaetze-sieht-das-bafoeg-vor--375.php

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BAföG [Leistungen]

●   mtl. Förderbetrag abhängig von eigenem Einkommen und Vermögen
    sowie vom Einkommen der Eltern oder des Ehe-/Lebenspartners

●   Auszahlung jeweils zur Hälfte als zinsloses Darlehen und Zuschuss

●   Zuschläge für Auslandsaufenthalte (Auslands-BAföG)

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BAföG [Freibeträge]

Freibeträge                  Vermögen               jährliches
(seit Herbst 2019)                               Nettoeinkommen
Studierende                  7.500 EUR              5.421 EUR
Ehe-/Lebenspartner          + 2.100 EUR            14.700 EUR
pro Kind                   je + 2.100 EUR               --
pro Kind in nicht                --               je + 6.660 EUR
förderungsfähiger
Ausbilung
Eltern                           --             7.320 – 22.020 EUR

■ Einkommensfreibeträge wurden im Herbst 2019 um 7 % gegenüber
  dem Vorjahr erhöht
■ Nutzt den BAföG-Rechner, um euren eigenen BAföG-Anspruch zu
  ermitteln!

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BAföG [Ausnahmen und Sonderfälle]

●   elternunabhängiges BAföG: nur bei 5 – 6 Jahren Erwerbstätigkeit
    und Eigenfinanzierung
●   Hilfe zum Studienabschluss: bis zu 12 Monate Weiterförderung,
    Auszahlung als zinsloses Volldarlehen
●   Fachrichtungswechsel bis zum Ende des 3. Semesters aus
    „wichtigem“ Grund möglich → Förderperiode beginnt von Neuem
●   Fachrichtungswechsel nach dem 3. Semester aus
    „unabweisbarem“ Grund möglich → Förderperiode beginnt von
    Neuem, ohne „unabweisbaren“ Grund verschiebt sich Förderende
    nicht!
●   Altersgrenze kann verschoben werden

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BAföG [Ausnahmen und Sonderfälle]

           Verlängerungstatbestände
      Förderungshöchstdauer/Altersgrenze:
      § Pflege/Erziehung eines Kindes bis 14 Jahre
      § Engagement in studentischen Gremien
      § (chronische) Krankheit
      § Behinderung

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BAföG [Rückzahlung]

■   Rückzahlungsbetrag ist gedeckelt auf 10.010 EUR
■   Rückzahlungszeitraum ist befristet auf 77 Monate → danach werden
    alle ggf. noch bestehenden Schulden erlassen
■   Reguläre Rückzahlungsrate: 130 EUR mtl.

■   Rate kann mangels finanzieller Leistungsfähigkeit gestundet werden

■   Rückzahlung beginnt spätestens 5 Jahre nach Ende der
    Förderungshöchstdauer
■   spätestens nach 20 Jahren werden alle Schulden erlassen, wenn die
    Monatsraten nicht gezahlt werden konnten

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BAföG [aktuelle Informationen]
●   BAföG-Fortzahlung auch bei eingeschränktem Studium

●   Achtung: (Online-)Angebote sind wahrzunehmen!

●   Studienanfänger*innen erhalten BAföG ab regulär vorgesehenem
    Vorlesungsbeginn

●   Leistungsnachweise werden erst später verlangt, wenn z. B. Prüfungen
    pandemiebedingt ausgefallen sind

●   Verzögerungen im Studienverlauf, z. B. durch ausfallende Prüfungen
    oder Lehrveranstaltungen bewirken eine angemessene Verlängerung
    der Förderungshöchstdauer

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BAföG [aktuelle Informationen]
●   Studienabschlussbeihilfe wird ebenfalls weiter gezahlt

●   auf Nachweise wird verzichtet, wenn sie pandemiebedingt nicht
    vorgelegt werden können

●   Einkünfte aus Tätigkeiten in systemrelevanten Branchen werden
    rückwirkend ab März unabhängig von der Höhe der Vergütung bis auf
    Weiteres nicht auf den Bedarf angerechnet

●   Aktualisierungsantrag: Nachberechnung bei Verdiensteinbußen der
    Eltern → ggf. erhöht sich der Anspruch

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BAföG [Beantragung und Beratung]

●   Ansprechpartner: BAföG-Amt des Studierendenwerks
    in Haus B (Max-Planck-Ring 18)
    Tel.: 03677/692752
    E-Mail: f@stw-thueringen.de
●   Antragsformular
●   weiterführende Informationen

                           Achtung:
       BAföG 2 – 3 Monate vor gewünschtem Förderbeginn
     beantragen (im Fall eines Auslandsaufenthalts 6 Monate
                             vorher)!

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KREDITE
Kredite [KfW-Kredit]

Konditionen KfW-Kredit
Sollzinssatz                           3,91 %
zinsfreie Auszahlungsperiode           01.05.2020 – 31.03.2021
Öffnung für ausländische Studierende   01.07.2020 – 31.03.2021
max. mtl. Auszahlungsrate              650 EUR
Höchstalter bei Studienbeginn          44 Jahre
Auszahlung längstens bis zum           14. Semester
übliche Dauer der Karenzzeit           18 Monate
Rückzahlung innerhalb von höchstens    25 Jahren

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Kredite [KfW-Kredit]

●   normalerweise nur für Deutsche und deren Angehörige, EU-
    Bürger*innen mit Aufenthalt in D seit 3 Jahren und deren Angehörige
    sowie Bildungsinländer*innen
●   befristete Öffnung für ausländische Studierende → Bewerbung ab 1.
    Juni möglich
●   BMBF übernimmt für obigen Zeitraum die Zinsen (nur für die
    Auszahlungsperiode)
●   Achtung: Es handelt sich keineswegs um einen zinsfreien Kredit!

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Kredite [Bildungskredit]

Konditionen Bildungskredit
Sollzinssatz                              0,47 %
Kreditvolumen                             1.000 – 7.500 EUR
mtl. Auszahlungsrate                      100/200/300 EUR
Bezug frühestens möglich nach Abschluss   1. Studienjahres
des
Höchstdauer                               2 Jahre
Höchstalter                               35 Jahre
Förderung höchstens bis zum Ende des      12. Studiensemesters
Rückzahlungsbeginn nach                   4 Jahren
mtl. Rückzahlungsrate                     120 EUR

●   nur für Studierende nach § 8 BAföG
●   Ansprechpartner: Bundesverwaltungsamt (BVA)
●   Online-Antrag
      38
WOHNGELD
Wohngeld
●   für Wohngeldbezug darf man dem Grunde nach nicht BAföG-berechtigt
    sein
●   Ablehnungsbescheid vom BAföG-Amt ist erforderlich
●   Voraussetzung ist Bedürftigkeit → nicht der Fall, wenn Einkommen der
    Eltern zu BAföG-Ausschluss führt
●   Anspruch auf Wohngeld besteht z. B. bei: Teilzeitstudium,
    Zweitstudium, Überschreiten der Altersgrenze, Überschreiten der
    Förderungshöchstdauer (i. d. R. Regelstudienzeit)
●   Beispiel: Monatsmiete 250 EUR, mtl. Einkommen 600 EUR, Ein-
    Personen-Haushalt → Anspruch auf ca. 95 EUR
●   Ansprechpartner: Wohngeldstelle der Stadt Ilmenau

     40
SOZIALHILFE
Sozialhilfe

●   Bezug von Sozialhilfe nach SGB II/ALG II nur in speziellen Fällen
    möglich
●   Aufstockung für bei den Eltern wohnenden Studierende → i. d. R.
    Anspruch, wenn Elternhaus ebenfalls Leistungen bezieht
●   krankheitsbedingte Unterbrechung des Studiums → Urlaubssemester
    (Voraussetzung: es dürfen keine Leistungen abgelegt werden!)
●   Teilzeitstudium aus triftigen Gründen (u. a. Krankheit)
●   Übergangszeit zwischen Bachelor und Master
●   Leistungen nach § 90 Abs. 3 SGB VIII für Kinderbetreuung
●   Ansprechpartner: je nach Leistung Jobcenter oder Jugendamt

     42
DARLEHEN
Darlehen [Studierendenwerk]

■   Kurzdarlehen in der Coronakrise
    ■  für Studierende, die durch die Coronakrise unverschuldet in Not
       geraten sind
    ■    bis zu 800 EUR

■   mittel- bis langfristige Darlehen für Härtefälle
    ■   Laufzeit bis zu 12 Monate
    ■    für bedürftige Studierende in finanzieller Notlage
    ■    Bürgschaft erforderlich
    ■    Auszahlungssumme bis zu 10.236 €

    Ansprechpartner: Studierendenwerk Thüringen, ASB
    Anträge an: asb@stw-thueringen.de
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Darlehen [StuRa]
    begrenzt Kontingent

●   Laufzeit der Auszahlung: i. d. R. 6 Monate, bis zu 12 Monate
●   Darlehenssumme: höchstens 1.800 EUR pro Bedürftigem
●   Darlehen ist über die gesamte Laufzeit zinsfrei
●   in obligatorischer Beratung durch das Referat Soziales wird die
    finanzielle Situation besprochen und der optimale Modus operandi
    festgelegt
●   Rückzahlungsfrist wird individuell entsprechend der finanziellen
    Leistungsfähigkeit bestimmt

    Ansprechpartner: Referat Soziales, StuRa

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Darlehen [Härtefall]

●   Härtefalldarlehen nach § 27 SGB II
●   anerkannte Gründe für Bezug des Darlehens:
     ■ Verzögerung der ersten BAföG-Auszahlung
     ■    finanzielle Notlage in unmittelbarer Nähe zum Studienabschluss
     ■    Überschreiten der Alters- oder Förderungsgrenzen wegen
          Behinderung
     ■    Studierende in besonderen Lebenslagen (z. B. Kindererziehung,
          Behinderung)

     Ansprechpartner: Jobcenter

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NOTHILFE
Nothilfe [Campus-Angebote]

Studienabschlussbeihilfe des DAAD (STIBET I)
    ■  Förderung der Abschlussphase des Studiums für
       ausländische Studierende
    ■    bis zu 6 Monate
    ■    flexible monatliche Auszahlungsrate
    ■    Vollzuschuss
    Ansprechpartner: IO TU Ilmenau

Nothilfefonds der TU Ilmenau
    ■   für unverschuldet in Not geratene Studierende
    ■    aktuell stehen keine Mittel zur Verfügung
    Ansprechpartner: IO TU Ilmenau

    48
Nothilfe [Campus-Angebote]

Essensmarken
    ■ 170 Wertmarken à 1,50 EUR für max. 2 Semester
   ■    Ansprechpartner: Studierendenwerk Thüringen, ASB

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Nothilfe [externe Angebote]

■   Notfallfonds der DAAD-Stiftung
    ■  Fördersumme 1.000 bis zu 10.000 EUR
    ■     Ansprechpartner: DAAD-Stiftung

■   Nothilfe für internationale Studierende
    ■  Ansprechpartner: ESG und KSG

     50
Zusammenfassung
●   Finanzierungsmöglichkeiten sind arg begrenzt, insbesondere
    Vollzuschüsse sind kaum verfügbar
●   eine richtige unbürokratische Soforthilfe gibt es immer noch nicht
●   viele Studierende fallen aus dem Raster
●   Finanzierungsmöglichkeiten sind Stückwerk
●   private Initiativen können Härten kurzfristig abfedern, sind aber keine
    Dauerlösung
●   Studierendenwerk soll Zuschusslösung auflegen (Positivbeispiel Mainz)

     51
HINWEISE
Hinweise
●   bei pandemiebedingten Engpässen darf bis zum 30.06.2020 keine
    Kündigung wegen Mietschulden erfolgen
●   bei finanziellen Schwierigkeiten lohnt es sich, mit dem Vertragspartner
    eine Stundungsvereinbarung zu treffen und eine Mahnsperre zu
    erwirken (betrifft u. a. Mietverhältnis, Krankenversicherung,
    Mobilfunkvertrag, Rundfunkbeitrag u. Ä.)
●   knapp an der Grenze zum BAföG: von Rundfunkbeitrag befreien lassen
●   im Masterstudium: Steuererklärung einreichen → Studienausgaben als
    Werbungskosten angeben (Verlustvortrag)
●   (nicht nur) Langzeitstudierende: Urlaubssemester einlegen und ggf.
    Engagement in Gremien anrechnen lassen

      53
Falls Ihr noch Fragen habt, wendet
euch an uns!
Kontakt:
ref-soziales@tu-ilmenau.de

Im Web:
à stura.tu-ilmenau.de
   à Bereiche
            à Soziales

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Sie können auch lesen