Finanzplan 2017-2021 der Einwohnergemeinde Stein am Rhein - in Stein am Rhein
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Einleitung An einer Klausurtagung setzte sich der Stadtrat Spielraum für künftige Vorhaben entstehen kann. am 15./16. Januar 2016 intensiv mit der Finanz- Diese Erkenntnisse haben zur Erstellung des planung auseinander. Die hohe Fremdverschul- vorliegenden Finanzplans geführt. dung stellt ein Risiko dar, das den finanziellen Spielraum der Gemeinde zunehmend einengt. Gesetzliche Grundlagen Fremdverschuldung 2005-2016 in Mio. Franken Art. 33 des kantonalen Finanzhaushaltsgesetzes verpflichtet die Gemeinden, periodisch einen 35 Finanzplan zu erstellen. Dieser enthält nament- 30 lich: 25 a) einen Überblick über die mutmassliche Ent- 20 wicklung von Aufwand und Ertrag der laufen- 15 den Rechnung 10 b) einen Überblick über die mutmassliche Ent- 5 wicklung des Personalbestandes 0 c) einen Überblick über die laufenden und zu- B2016 künftigen Investitionen R2005 R2006 R2007 R2008 R2009 R2010 R2011 R2012 R2013 R2014 R2015 d) eine Schätzung des Finanzbedarfs und die Angabe der Finanzierungsmöglichkeiten e) die geschätzte Entwicklung des Vermögens Sie ist weitgehend auf Investitionen zurückzufüh- und der Verschuldung ren, die vom Einwohnerrat und den Stimmbe- rechtigten an der Urne beschlossen wurden. Die Vorgaben für die Finanzplanung hohe Verschuldung wurde bewusst in Kauf ge- nommen und es besteht ein realer Gegenwert in Der Stadtrat legte folgende Massnahmen zur Form einer attraktiven und intakten Infrastruktur. Entlastung des Finanzhaushaltes fest: Gleichzeitig lösten die Investitionen Aufträge für das lokale Gewerbe aus. Die Investitionen tragen 1. Plafonierung der Ausgaben auf der Grundlage nachhaltig zur positiven Gemeindeentwicklung des Budgets 2016. Mehrausgaben durch bei. Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben kom- pensieren. Mittelfristig laufende Rechnung um Nettoinvestitionen 2005-2016 in Mio. Franken Fr. 400'000 bis Fr. 600'000 (wiederkehrend) entlasten. 7.0 2. Kredite werden mit dem Budget beschlossen 6.0 (keine Nachtragskredite). Bewilligte Kredite 5.0 kostenoptimiert umsetzen (Sparmöglichkeiten 4.0 bei bereits bewilligten Krediten prüfen). 3.0 3. Leistungsverrechnung für interne Aufgaben 2.0 oder Dritte zur Verbesserung der Transparenz 1.0 und zur Entlastung der laufenden Rechnung 0.0 konsequent umsetzen. Kostendeckung für gebührenfinanzierte Aufgaben überprüfen. B2016 R2013 R2005 R2006 R2007 R2008 R2009 R2010 R2011 R2012 R2014 R2015 Gebührenanpassungen bis Ende September 2016 umsetzen. 4. Neue Stellen werden erst geschaffen wenn Im Moment sind die Zinsen günstig und die Aus- eine ausreichende Finanzierung gewährleistet wirkungen der Verschuldung auf die laufende ist. Rechnungen vertretbar. Aufgrund der bereits 5. Nettoinvestitionen begrenzen auf Fr. 500'000 beschlossenen Vorhaben (Attraktivierung Bahn- pro Jahr im Durchschnitt über mehrere Jahre. hof, Erneuerung Alters- und Pflegeheim, Ge- Davon ausgenommen sind gebührenfinanzier- samtsanierung Wasserversorgung) wird die Ver- te Investitionen. Geplante aber noch nicht be- schuldung in den nächsten Jahren weiter anstei- willigte Investitionen überprüfen. gen. Auf die Dauer sind das hohe Investitionsvo- 6. Steuerliche Massnahmen zur Finanzierung lumen und die aktuelle Verschuldung nicht halt- ausserordentlicher Investitionen oder als Teil bar. Der Stadtrat erachtet es als notwendig, den eines Gesamtpakets zur Sanierung des Fi- Finanzhaushalt zu entlasten und eine Konsolidie- nanzhaushalts sollen diskutiert werden. rungsphase mit Abbau der Fremdverschuldung 7. Neubeurteilung der Abgrenzung zwischen einzuleiten, damit wieder ein ausreichender Finanz- und Verwaltungsvermögen. Einleitung 2
Einleitung einer aktiven Bewirtschaftung des Finanzver- Kanton Schaffhausen von heute 5 Prozent auf mögens (Liegenschaften und Vorgehen defi- neu 2.5 Prozent gesenkt. Diese Massnahme be- nieren). Liegenschaftsfonds gründen. deutet für die heutigen Statusgesellschaften in- 8. Etappenweise Auflösung der stillen Reserven folge Wegfall der bisherigen Sonderbesteuerung im Finanzvermögen (HRM2) und Verwendung eine Erhöhung der effektiven Steuerbelastung der Erträge für Abschreibungen des Verwal- um rund 40 Prozent. Gleichzeitig werden die or- tungsvermögens. Buchhalterische Gewinn- dentlichen Gesellschaften um insgesamt rund 25 ausweisungen sind zu vermeiden. Prozent entlastet. 9. Fremdverschuldung mittelfristig auf Fr. 15 Das kantonale Finanzdepartement hat berech- Mio. als Zielgrösse begrenzen. net, dass diese Massnahmen insgesamt erfolgs- Er beauftragte eine Arbeitsgruppe, bestehende neutral umgesetzt werden können, wenn minde- Aufgaben referatsweise zu überprüfen und not- stens 50 bis 60 Prozent der heutigen Statusge- wendige Massnahmen zur Einhaltung der er- sellschaften trotz Wegfall der Sonderbesteue- wähnten Vorgaben vorzuschlagen. Entsprechen- rung im Kanton verbleiben. Auf Stein am Rhein de Vorschläge sind in den vorliegenden Finanz- bezogen sieht diese Rechnung anders aus, da plan eingeflossen, zusammen mit den Vorgaben hier keine Statusgesellschaften ansässig sind. des Leitbildes und den Legislatur- und Jahreszie- Die geplante Umsetzung der Unternehmens- len des Stadtrates. Es hat sich gezeigt, dass steuerreform III führt ab 2019 zu einer Halbie- aufgrund laufender Verpflichtungen nicht alle rung der Steuereinnahmen von juristischen Per- Vorschläge kurzfristig umsetzbar sind. Teilweise sonen bzw. zu jährlich wiederkehrenden Minder- muss sogar ein erhöhter finanzieller Aufwand in einnahmen im Bereich von Fr. 300'000 bis Fr. Kauf genommen werden, damit Entlastungen 400'000. mittelfristig realisiert werden können. Die Umsetzung der Unternehmenssteuerreform Der vorliegende Finanzplan berücksichtigt eben- III ohne kompensatorische Massnahmen kann falls die folgenden übergeordneten Entwicklun- sich mittelfristig auf den Gemeindesteuerfuss gen und Einflüsse: auswirken. Falls die Ausfälle teilweise oder voll- ständig kompensiert werden (z.B. durch die An- Kantonales Entlastungsprogramm EP 2014 passung des Finanzausgleichs oder eine Beteili- gung an den Erträgen der direkten Bundessteuer), Das kantonale Entlastungsprogramm EP2014 können freiwerdende Mittel für den Schuldenab- enthält zahlreiche Vorschläge mit finanziellen bau oder neue Projekte verwendet werden. Auswirkungen auf die Gemeinden. Einige Massnahmen wurden vom Regierungsrat bereits Einführung HRM2 in eigener Kompetenz umgesetzt. Am 3. Juli Die Einführung des neuen harmonisierten Rech- 2016 lehnten die Stimmberechtigten an der Urne nungsmodells HRM2 ist vorgesehen im Jahr weitere Sparvorschläge bei der Krankenkassen- 2018 durch den Kanton und bis 2020 durch die Prämienverbilligung, der Pflege und der Bildung Gemeinden. Die wesentlichen Neuerungen be- ab. Gleichzeitig wurden auch die vorgeschlagene treffen darstellerische Anpassungen an die pri- Senkung des Divisors für die Ehegattenbesteue- vatwirtschaftliche Rechnungslegung. Die Ände- rung und die erhöhte Besteuerung von Kapitalab- rungen führen zu einer verbesserten Transpa- findungen verworfen. renz und erleichtern Vergleiche mit anderen Ge- Alle Sparmassnahmen zusammen hätten für die meinden und Kantonen. Zwei Massnahmen wer- Gemeinden eine Entlastung im Umfang von rund den sich wesentlich auf die Erfolgsrechnung und 6 Steuerprozenten bewirkt. Allein bei der Prämi- Bilanz auswirken: enverbilligung kommen nun jährliche Mehraus- - Abschreibung des Verwaltungsvermögens gaben von rund Fr. 200'000 auf die Gemeinde nach tatsächlicher Lebensdauer zu. Dieser Mehraufwand muss durch Einsparun- gen oder Mehreinnahmen aufgefangen werden. Heute werden Investitionen mit 10 % des Restbuchwertes am Ende eines Jahres ab- Unternehmenssteuerreform III schrieben. Für einzelne grosse Investitionen kann die Abschreibungsdauer auf maximal 25 Mit der Unternehmenssteuerreform III werden Jahre festgelegt werden. Die Abschreibung bundesrechtliche Vorgaben im Bezug auf die nach tatsächlicher Lebensdauer bewirkt, dass bisherige Sonderbesteuerung von Statusgesell- Investitionen über einen längeren Zeitraum schaften umgesetzt. Der Kanton Schaffhausen abgeschrieben werden. Der Abschreibungs- möchte künftig für juristische Personen im inter- aufwand nimmt ab. Gleichzeitig steigt jedoch nationalen und interkantonalen Vergleich attrak- potentiell das Risiko einer hohen Verschul- tiv bleiben. Dazu soll der Gewinnsteuersatz im dung. 3
Einleitung - Bewertung des Finanzvermögens nach Ver- menen Tarifanpassung ist die Wirtschaft- kehrswerten lichkeit des Wärmeverbunds nachhaltig gewährleistet. Davon profitiert auch die Der heutige Buchwert der Liegenschaften des Stadt Stein am Rhein, da rund 50 Prozent Finanzvermögens entspricht nicht überall dem der angeschlossenen Liegenschaften der tatsächlichen Verkehrswert. Im Hinblick auf Stadt gehören. die Einführung von HRM2 erfolgt eine schritt- c) Vorfinanzierung der im Jahr 2017 anfallen- weise Neubewertung des Finanzvermögens den Baukosten für die Sanierung der wie folgt: Bahnhofunterführung und die Aufwertung 1. Neubewertung aller Liegenschaften, für die von Bahnhof und Bushof. eine verlässliche Bewertungsgrundlage Mit diesen Massnahmen wird die laufende vorhanden ist, per 31.12.2016. Rechnung buchhalterisch um rund Fr. 450'000 2. Liegenschaften, für die noch keine amtliche pro Jahr entlastet. Die vermeintliche Entla- Schätzung oder Bewertung erfolgt ist, stung darf jedoch nicht zu neuen Ausgaben werden gemäss den Empfehlungen der in- verleiten, da sonst die notwendigen Mittel für terkantonalen Koordinationsgruppe HRM2 spätere Investitionen und den Schuldenabbau laufend neu bewertet und die Werte nach- nicht mehr zur Verfügung stehen. geführt. 3. Die Neubewertung aller Liegenschaften Verwaltungsreform des Finanzvermögens ist bis Ende 2019 abgeschlossen. Am 7. April 2014 informierte der Stadtrat den Das neue Finanzhaushaltsgesetzes sieht vor, Einwohnerrat in einem Zwischenbericht über den dass Aufwertungsgewinne im Zusammenhang Stand der Verwaltungsreform. Die Erfahrung mit der Neubewertung des Finanzvermögens zeigt, dass sich die heutige Organisation grund- in einer Neubewertungsreserve des Eigenka- sätzlich bewährt hat. In einigen Bereichen be- pitals, zweckgebunden für den Ausgleich zu- steht noch ein Handlungsbedarf, damit eine aus- künftiger Wertberichtigungen, passiviert wer- gewogene Arbeitsbelastung und effiziente Auf- den. Es ist deshalb sinnvoll, die Neubewer- gabenerfüllung gewährleistet sind: tung vorzeitig vorzunehmen, damit über die a) Mit der Schaffung einer zusätzlichen Stelle für Verwendung der Buchgewinne frei entschie- die Immobilien kann das umfangreiche Portfo- den werden kann. Infolge Neubewertung des lio der Stadt professionell und betriebswirt- Finanzvermögens entsteht im Rechnungsjahr schaftlich optimal bewirtschaftet werden. Die 2016 einmalig ein Buchgewinn von rund Fr. 8 anfallenden Kosten können durch kurz- und Mio. Dieser wird wie folgt verwendet: mittelfristige Massnahmen wieder eingespart a) Vollständige Abschreibung des Verwal- werden. tungsvermögens per 31. Dezember 2016. b) Mit der Neubesetzung der Stelle des Grup- Ausnahmen: Gebührenfinanzierte Investi- penleiter Bauamt wird die Administration der tionen (Wasserversorgung, Abwasserent- Bauverwaltung übertragen. Dies ermöglicht sorgung, Wärmeverbund, Parkplätze und eine effiziente Arbeitsorganisation und mittel- Parkierungsanlagen, Alters- und Pflege- fristig administrative Vereinfachungen und fi- heim, PV-Solaranlage Hoga). nanzielle Entlastungen. b) Entschuldung des Wärmeverbunds in Form c) Ein bewilligtes 30 Prozent Pensum wird mit einer einmaligen Abschreibung von Fr. der Neubesetzung einer freiwerdenden Stelle 260'000 zu Lasten der Gemeinderechnung. kostenneutral von der Zentral-/Steuerverwal- Dieser Betrag entspricht den Aufwendun- tung zur Stadtkanzlei verschoben. gen für den Einbau eines Gaskessels für d) Die Schulleitungen von Primarschule und den Sommerbetrieb. Dieser Kessel wurde Orientierungsschule werden zusammengelegt notwendig aufgrund von Geruchsemissio- und mit einem Schulsekretariat ergänzt. Diese nen im Zusammenhang mit der Verlegung Massnahme wurde bereits im April 2016 um- der Heizzentrale an den heutigen Standort. gesetzt. Aufgrund der hierarchischen Lohn- Die angefallenen Kosten können nicht den einstufung sind keine Mehrkosten entstanden. Bezügerinnen und Bezügern des Wärme- Mit diesen Anpassungen können die gewünsch- verbunds angelastet werden. Der Betrag ten Zuständigkeiten und Arbeitsabläufe erreicht von Fr. 260'000 entspricht rund 40 Prozent und der organisatorische Umbau der Stadtver- der seit 2008 angefallenen Betriebsdefizite waltung abgeschlossen werden. des Wärmeverbunds. Mit dieser Massnah- me und der per 1. Januar 2015 vorgenom- 4 4
Einleitung Der Finanzplan zeigt auf, dass die finanziellen Aufgrund der laufenden Bauprojekte und gemäss Auswirkungen der Verwaltungsreform mittelfristig den Vorgaben des Leitbildes rechnet der Finanz- durch Einsparungen oder Umlagerungen kom- plan für die Jahre 2017-2021 mit einem Bevölke- pensiert werden. rungswachstum von 1 % pro Jahr. Schulzusammenarbeit Oberer Kantonsteil Teuerung Das Bundesamt für Statistik erwartet für das Jahr Der Zusammenarbeitsvertrag zwischen den Ge- 2016 eine Teuerungsrate von minus 0.1 % für meinden Stein am Rhein, Ramsen, Buch und 2017 eine Teuerung von plus 0.2 %. Für die Jah- Hemishofen sieht die Bildung eines gemeinsa- re 2018 bis 2021 rechnet der Finanzplan mit ei- men Oberstufenschulkreises vor. Die anfallenden ner jahresdurchschnittlichen Teuerung von 0.5 Schulkosten werden durch die Schulortsgemein- %. Das heisst, dass bei den Löhnen bis 2021 de Stein am Rhein abgerechnet und den ange- kein Teuerungsausgleich erfolgt, da die auszu- schlossenen Gemeinden aufgrund der Schüler- gleichende Teuerung seit der letzten Anpassung zahlen in Rechnung gestellt. im Jahr 2009 weniger als 1 Prozent beträgt. Gleichzeitig verpflichten sich die Gemeinden, für die Primarschule und die Oberstufe keinen neu- Landesindex der Konsumentenpreise 2004-2021 en Schulraum zu bauen, sondern die in den Ge- (grün = Prognose) meinden vorhandenen Schulräume zu nutzen (Kindergarten ausgenommen). Das heisst dass die Primarschule für mindestens 4 Jahre zusätz- 104 lichen Schulraum im Ramsen beanspruchen 102 wird. 100 98 Die finanziellen Auswirkungen der Schulzusam- 96 menarbeit sind im vorliegenden Finanzplan so- 94 weit sie bereits bekannt sind berücksichtigt. Teil- weise fallen einmalig für die Einführung der 92 Schulzusammenarbeit höhere Kosten an, die 90 2004 2005 2006 1007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 erst nachschüssig als Mehreinnahmen, z.B. in Form von erhöhten Schulgeldeinnahmen, kom- pensiert werden. Entwicklung Gemeindesteuern Weitere Vorgaben für die Finanzplanung a) Steuerfuss Seit 2007 konnte der Gemeindesteuerfuss Bevölkerungsentwicklung sechs Mal um insgesamt 15 Prozentpunkte In den Jahren 2004 bis 2014 stieg die Wohnbe- gesenkt werden (davon 6 Prozent als Folge völkerung von Stein am Rhein jeweils um 20 eines Steuerfussabtausches mit dem Kan- Personen bzw. 0.6 Prozent pro Jahr. Im Jahr ton). Gleichzeitig haben seit 2001 verschie- 2015 betrug der Anstieg 25 Personen bzw. 0.75 dene Steuergesetzrevisionen und Steuer- %. fussreduktionen des Kantons zusätzliche, teilweise erhebliche Entlastungen bewirkt. Bevölkerungsentwicklung 2004 bis 2021 (grün = Prognose) Gemeindesteuerfuss in Prozent 2004-2021 (grün = Prognose) 3'700 3'600 115% 3'500 110% 3'400 3'300 105% 3'200 100% 3'100 3'000 95% 2'900 90% 2'800 85% 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 5
Einleitung Steuerpflichtige im Kanton Schaffhausen Die Steuereinnahmen unterliegen grossen und insbesondere in Stein am Rhein bezah- Schwankungen. Rund die Hälfte der Ge- len heute bei gleichem Einkommen bzw. winnsteuern wird von 10 Prozent der juristi- Vermögen deutlich weniger Steuern als frü- schen Personen bezahlt. Diese Unterneh- her. Für die Jahre 2016 bis 2021 rechnet der men bewegen sich in einem internationalen Finanzplan mit einem unveränderten Ge- Umfeld und sind von den momentanen meindesteuerfuss von 95 Prozent. Vorbehal- Frankenstärke stark betroffen. Der Finanz- ten bleiben steuerliche Massnahmen zur Fi- plan rechnet deshalb für die Jahre 2017 und nanzierung ausserordentlicher Investitionen 2018 mit verhaltenen Erträgen bei den Steu- oder als Teil eines Gesamtpakets zur Sanie- ern der juristischen Personen. Ab 2019 wird rung des Finanzhaushaltes. die Umsetzung der Unternehmenssteuerre- form III zu einer Halbierung der Steuerein- b) Steuern natürliche Personen nahmen der juristischen Personen führen Die negative Teuerung, die schwache Loh- (siehe Abschnitt Unternehmenssteuerreform nentwicklung und die geringen Wertschrif- III). Inwieweit die entstehenden Ausfälle tenerträge führten seit einigen Jahren trotz durch anderweitige Massnahmen kompen- zunehmender Wohnbevölkerung zu einer siert werden können ist derzeit noch offen. rückläufigen Entwicklung der Gemeinde- steuern. Im Jahr 2013 beliefen sich die Ge- Steuern juristische Personen 2004-2021 in meindesteuern von natürlichen Personen auf Franken (grün = Prognose) Fr. 9.7 Mio., 2015 auf Fr. 9.5 Mio. Dies ent- spricht einem Rückgang um 2 Prozent. Im 1'400'000 gleichen Zeitraum nahm die Wohnbevölke- 1'200'000 rung um 0.5 Prozent zu. 1'000'000 800'000 Aufgrund des Wirtschaftswachsturms, der 600'000 erwarteten Zunahme der Wohnbevölkerung 400'000 und der im Zusammenhang mit der FABI- 200'000 Vorlage beschlossenen Begrenzung des 0 Pendlerabzuges rechnet der Finanzplan für 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 die Jahre 2017-2021 mit einer durchschnittli- chen Zunahme der Gemeindesteuern von natürlichen Personen um 0.5 Prozent pro Jahr. Auf den folgenden Seiten sind die Einnahmen und Ausgaben pro Sachgebiet unter Berücksich- Gemeindesteuern natürliche Personen 2004- tigung der erwähnten Entwicklungen und Verän- 2021 in Franken (grün = Prognose) derungen in Zahlen und grafisch dargestellt. Bei der Erarbeitung der Zahlen mussten teilweise 10'000'000 Annahmen getroffen werden, die sich mit der Zeit 9'500'000 verändern können. 9'000'000 8'500'000 Der Stadtrat wird die Berechnungsgrundlagen 8'000'000 deshalb laufend überprüfen und bei Bedarf an 7'500'000 geänderte Verhältnisse anpassen. Mit diesem 7'000'000 Vorgehen entsteht ein dynamischer Finanzplan, 6'500'000 der dem Stadtrat als Führungsinstrument und der 6'000'000 Verwaltung als Arbeitsinstrument dient. 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 c) Steuern juristische Personen In Stein am Rhein sind rund 150 juristische Personen steuerpflichtig. Deren Gewinn- steuern machen jeweils rund 10 Prozent der gesamten Gemeindesteuereinnahmen aus. 6
Allgemeine Verwaltung 2017 2018 2019 2020 2021 011 Wahlen und Abstimmungen 12'700 12'700 12'700 27'300 12'700 012 Einwohnerrat 43'600 43'600 43'600 47'600 43'600 013 Stadtrat 274'900 274'900 274'900 274'900 274'900 020 Zentral- und Steuerverwaltung 206'000 206'900 208'600 209'800 211'200 022 Stadtkanzlei 405'800 404'300 407'800 410'400 413'100 023 Stadtarchiv 59'600 59'700 59'900 60'000 60'200 024 Verwaltung Tiefbau 336'800 337'000 340'500 338'000 337'700 025 Verwaltung Hochbau 165'100 157'900 166'500 175'600 182'300 028 Allgemeiner Personalaufwand 40'000 40'000 40'000 40'000 40'000 029 Übriger allg. Aufwand 181'300 181'300 181'300 181'300 181'300 090 Verwaltungsgebäude 91'600 91'900 92'200 92'600 92'900 Nettoaufwand in Franken 1'817'400 1'810'200 1'828'000 1'857'500 1'849'900 Grafik Nettoaufwand 2012 - 2021 in Franken werden die Bussen neu hälftig zwischen Kanton und Gemeinden aufgeteilt. Diese Massnahme 2'500'000 führt ab 2017 zu einem Einnahmenausfall von rund Fr. 10'000 pro Jahr. 2'000'000 Die Anhebung der Kostenbeteiligung für die Ver- 1'500'000 anlagung der juristischen Personen im Rahmen des kantonalen Entlastungsprogramms EP 2014 1'000'000 führt zu Mehrausgaben von rund Fr. 10'000 pro 500'000 Jahr ab 2017. 0 022 Stadtkanzlei 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Ein 30 Prozent- Pensum wurde 2016 kosten- neutral von der Steuerverwaltung zur Stadtkanz- 011 Wahlen und Abstimmungen lei verschoben (siehe 020 Zentral- und Steuer- verwaltung). Der Finanzplan rechnet 2020 infolge Gesamter- neuerungswahlen mit einem Mehraufwand von 024 Verwaltung Tiefbau Fr. 14'600 für den Druck von Stimm- und Wahl- zetteln, Entschädigung von Helferinnen und Hel- Der Stellenplan für das Bauamt umfasst aktuell fer zum Einpacken und Auszählen und für Post- 720 Stellenprozente. Im Zusammenhang mit der porto. Abgabe der Zuständigkeit für die Feuerwehr an die Verbandsfeuerwehr Stein am Rhein - Hemis- 013 Stadtrat hofen wurde eine bewilligte Stelle beim Bauamt aufgehoben. Die Aufhebung dieser Stelle führt zu Der Finanzplan geht von den heutigen Pensen einem effektiven Stellenabbau von 70 % im Bau- und Entschädigungen des Stadtrates gemäss amt und von 30 % bei der Feuerwehr, da diese Art. 46, lit a) des Anstellungs- und Besoldungs- Aufgabe bereits vollumfänglich an den Feuer- reglements aus. wehrverband übergeben wurde. Der bisherige Kantonsbeitrag von Fr. 8'710 pro 20 Stellenprozente können infolge Neuorganisa- Jahr an die Besoldung der Gemeindepräsidenten tion der Kehrichtentsorgung und Effizienzsteige- wurde per 1.1.2017 im Rahmen des kantonalen rungen aufgehoben werden. Gleichzeitig über- Entlastungsprogramms EP2014 ersatzlos aufge- nimmt die Bauverwaltung administrative Aufga- hoben. ben des Bauamts. Diese Massnahme wird mit der Neubesetzung der Stelle des Leiter Bauamt 020 Zentral- und Steuerverwaltung umgesetzt und führt zu einer administrativen und finanziellen Entlastung des Bauamts. Somit wer- Bisher fielen Bussen infolge Verletzung der Ver- den insgesamt 120 Stellenprozente im Stellen- fahrensverpflichten den Gemeinden zu. Im Rah- plan des Bauamtes reduziert. men des kantonalen Entlastungsprogramms 7
Allgemeine Verwaltung 025 Verwaltung Hochbau Mit der Schaffung einer neuen Stelle Immobilien wird die gesamte Stadtverwaltung (Vermietun- gen, Veranstaltungsplanungen, Belegungspla- nung, usw.) entlastet. Im Bereich der Bauverwal- tung können zukünftig vermehrt Eigenleistungen für Bauprojekte sowie den Betrieb und Unterhalt der Immobilien erbracht werden. Diese Eigenlei- stungen sind weitgehend durch projektbezogene Beiträge oder Subventionen gedeckt, sodass die neue Stelle zu einem wesentlichen Teil durch Leistungsverrechnungen finanziert werden kann. Ausserdem verringert sich der Fremdaufwand für die Bearbeitung von Baugesuchen. Mit der zu- sätzlichen Umverteilung von Aufgaben in ande- ren Bereichen ist eine kostenneutrale Umsetzung der neuen Stelle gewährleistet (siehe auch Ab- schnitt Verwaltungsreform). 028 Allgemeiner Personalaufwand Zahlreiche Frühpensionierungen im Jahr 2016 führen zu einem erhöhten Aufwand für Über- gangsrenten. Gleichzeitig bewirkt jedoch die An- passung des kantonalen Übergangsrentende- krets ab 2017 eine Entlastung bei den neuen Renten. Bisher entsprach die Übergangsrente bei vorzeitiger Pensionierung der minimalen AHV-Altersrente. Im Rahmen des kantonalen Entlastungsprogramms EP 2014 wurde die Übergangsrente auf 75 Prozent der minimalen AHV-Altersrente gekürzt. Aktuell liegt der Deckungsgrad der kantonalen Pensionskasse bei gut 100 Prozent. Der Finanz- plan geht davon aus, dass die Sonderbeiträge des Arbeitgebers zur Stabilisierung der Pensi- onskasse und zum teilweisen Ausgleich der Teuerung auf den Renten weiterhin ausgerichtet werden müssen. 029 Übriger allgemeiner Aufwand Die Einführung von HRM2 sowie erweiterte Be- dürfnisse der Verwaltung erfordern aller Voraus- sicht nach die Anschaffung einer neuen Gemein- desoftware. Der Finanzplan rechnet mit Mehrko- sten von Fr. 45'000 pro Jahr. In diesem Zusam- menhang wird auch der Anschluss an das kanto- nale Rechenzentrum (KSD) geprüft. Die Anpassung der Versicherungsverträge führt ab 2017 zu einem Minderaufwand von Fr. 3'700 pro Jahr. 8 8
Öffentliche Sicherheit 2017 2018 2019 2020 2021 102 Einwohnerkontrolle 66'500 67'800 68'900 70'100 71'200 103 Erbschafts- u. Vormundschaftswesen -2'200 -1'900 -1'800 -1'500 -1'300 104 Regionale Berufsbeistandschaft 85'000 85'000 85'000 85'000 85'000 106 Marktwesen 5'900 6'200 6'400 7'000 7'200 113 Polizei 188'900 190'800 192'100 193'600 194'900 140 Feuerwehr 160'000 160'000 120'000 120'000 120'000 141 Bau- und Feuerpolizei 54'400 53'400 53'400 53'400 53'400 150 Militär 3'000 3'000 3'000 3'000 2'500 160 Zivilschutz u. Gemeindeführungsstab 12'900 10'900 10'900 10'900 10'000 Nettoaufwand in Franken 574'400 575'200 537'900 541'500 542'900 Grafik Nettoaufwand 2012 - 2021 in Franken 106 Marktwesen 700'000 Die seit langem beabsichtigte Anpassung der 600'000 Vermietungs- und Marktgebühren wird ab 2017 umgesetzt. Mit diesem Massnahme wird eine 500'000 Kostendeckung von 80 Prozent erreicht. 2015 400'000 betrugen die ungedeckten Kosten Fr. 15'400 300'000 bzw. der Kostendeckungsgrad ca. 50 %. 200'000 100'000 113 Polizei 0 Die infolge vorzeitiger Pensionierung eines lang- 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 jährigen Mitarbeiters freiwerdende Stelle wird wieder besetzt. Der Finanzplan geht anfänglich von einem geringeren Besoldungsaufwand aus. 102 Einwohnerkontrolle 140 Feuerwehr Infolge Zusammenlegung von Einwohnerkontrol- le und Steuerverwaltung konnte ein bewilligtes Die Anpassung der Entschädigungen der Feuer- 30 Prozent-Pensum kostenneutral zur Stadtkanz- wehr und die Gründung der Verbandsfeuerwehr lei verschoben werden. führten zu einem finanziellen Mehraufwand. Die Grösse und Organisation der Verbandsfeuerwehr 103 Erbschafts- u. Vormundschaftswesen lassen den Anschluss weiterer Gemeinden zu. Die Feuerwehr übernimmt bereits heute Stütz- Per 1. Mai 2016 wurde die Pflicht für die Erstel- punktaufgaben für ein erweitertes Einsatzgebiet. lung amtlicher Erbschaftsinventare aufgehoben. Sofern der Anschluss weiterer Gemeinden poli- Die finanziellen Auswirkungen der von den tisch nicht zustande kommt müssen die Kosten Stimmberechtigten am 8. März 2015 an der Urne optimiert werden. Der Finanzplan rechnet mit beschlossenen Änderung des Einführungsgeset- einem Sparpotential von Fr. 40'0000 ab 2019. zes zum Zivilgesetzbuch sind noch nicht be- kannt. Der Finanzplan rechnet mit einem Rück- 141 Bau- und Feuerpolizei gang der Erbschaftsgebühren um 75 Prozent bzw. rund Fr. 50'000 pro Jahr. Die vom Einwohnerrat am 11. Dezember 2015 beschlossene Anpassung der Baubewilligungs- 104 Regionale Berufsbeistandschaft gebühren führt zu Mehreinnahmen von rund Fr. 20'000 pro Jahr. Die Schaffung einer zusätzlichen 60 Prozent Stelle durch die regionale Berufsbeistandschaft 150 Militär führt ab 2017 zu Mehrkosten von Fr. 25'000 pro Jahr. Die Berufsbeistandschaft wird durch die Die 300 m Schiessanlage darf nur noch bis 2020 Gemeinde Thayngen betrieben. Die anfallenden ohne künstliche Kugelfänge betrieben werden. Kosten werden im Verhältnis zur Einwohnerzahl Sie muss vermutlich stillgelegt werden. Es wird auf die Gemeinden Buch, Dörflingen, Hemis- nach einer Lösung gemeinsam mit anderen Ge- hofen, Ramsen, Stein am Rhein und Thayngen meinden gesucht. verteilt. 9
Bildung 2017 2018 2019 2020 2021 200 Kindergärten 460'600 462'500 464'400 466'600 468'600 210 Primarschule 2'384'900 2'225'300 2'181'700 2'209'500 2'187'300 212 Orientierungsschule 1'305'100 1'103'600 1'107'200 1'113'500 1'119'800 214 Musikschule 40'000 40'000 40'000 40'000 40'000 219 Allgemeines Erziehungswesen 69'000 69'000 69'000 69'000 69'000 220 Sonderschulung 25'000 25'000 25'000 25'000 25'000 221 Schulsozialarbeit 19'000 38'000 38'000 38'000 38'000 293 Unterricht Erwachsenenbildung 6'000 6'000 6'000 6'000 6'000 Nettoaufwand in Franken 4'309'600 3'969'400 3'931'300 3'967'600 3'953'700 Grafik Nettoaufwand 2012 - 2021 in Franken mehr wie bisher beansprucht werden. Die Pri- marschule wird mindestens 4 Jahre lang zusätz- 5'000'000 lichen Schulraum im Ramsen beanspruchen. Die anfallenden Kosten für Miete und Schülertrans- 4'000'000 port sind im vorliegenden Finanzplan berücksich- 3'000'000 tigt. In den Jahren 2017 und 2020 sind jeweils Fr. 2'000'000 18'000 zusätzlich für Klassenlager der Mittelstufe 1'000'000 (alle 3 Jahre) enthalten. 0 Die Schaffung eines Pensenpools ermöglicht ab 2021 Einsparungen bei den Hauswarten von Fr. 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 12'000. 200 Kindergärten 212 Orientierungsschule Aufgrund baulicher Mängel und ungenügender Ab Schuljahr 2016/2017 wird die Oberstufe für Raumgrössen wird der Kindergarten Fridau auf- die Gemeinden Stein am Rhein, Ramsen, Buch gehoben bzw. durch einen Neubau an einem und Hemishofen gemeinsam in Stein am Rhein anderen Standort ersetzt. Aufgrund der Schüler- geführt. Aufgrund der höheren Schülerzahl kön- zahlprognose geht der Finanzplan weiterhin von nen Klassen besser ausgelastet und zusätzliche 4 Kindergärten (3 reguläre Kindergärten und 1 Freifächer angeboten werden. In der Einfüh- Waldkindergarten) aus. Der weitere Betrieb des rungsphase falls teilweise erhöhte Kosten an, Waldkindergartens hängt von der Entwicklung zum Beispiel für die Anstellung von Lehrkräften, der Schülerzahl ab. die Einrichtung der Klassenzimmer und die Er- gänzung des Schulmobiliars. Diese einmaligen 210 Primarschule Mehrkosten wirken sich erst nachschüssig als Mehreinnahmen, z.B. in Form von erhöhten Mehraufwand ab 2017 infolge Einführung einer Schulgeldeinnahmen, aus. Zahlreiche admini- zusätzlichen Mittelstufenklasse per Schuljahr strative und organisatorische Fragen sind noch 2016/2017. Im Budget 2016 sind die Besol- nicht geklärt. Der Finanzplan geht teilweise von dungskosten für 5 Monate enthalten. Aufgrund groben Annahmen aufgrund der heutigen Er- der Schülerzahlprognosen kann ab Schuljahr kenntnisse aus. 2018/2019 eine Unterstufenklasse aufgehoben werden. Der Finanzplan beinhaltet ausserdem ab 2018 eine anteilmässige Verrechnung der Betriebs- 2017 fallen einmalige Kosten von Fr. 45'000 für und Unterhaltskosten für ausserschulische Bele- die Neumöblierung eines Mittelstufenzimmers an. gungen der Sporthalle Hoga (siehe auch 309 Die vorhandenen Doppelpulte sind sehr alt und Dorfkultur). Die Halle wird zu einem wesentlichen in der Höhe nicht verstellbar. Die Anschaffung Teil durch Vereine und für zahlreiche kulturelle, wurde bereits mehrmals verschoben. sportliche und öffentliche Anlässe genutzt. Mit der internen Verrechnung wird eine erhöhte Infolge Zusammenlegung der Oberstufe mit Transparenz, auch im Zusammenhang mit der Ramsen/Buch können die Schulräume im Schul- Schulgeldberechnung, erreicht. haus Hofengarten durch die Primarschule nicht 10 10
Bildung 214 Musikschule Die Schülerzahl an den Musikschulen ist rückläu- fig. 2007 besuchten 123 Schülerinnen und Schü- ler den Musikschulunterricht. Heute sind es noch die Hälfte. Gemeinde und Kanton beteiligen sich gemäss Art. 9 und 10 des kantonalen Musik- schulgesetzes zusammen mit 55 Prozent an den beitragsberechtigten Kosten für den Musikschul- unterricht. 219 Allgemeines Erziehungswesen Inskünftig wird die Oberstufenschule durch eine Kreisschulbehörde geführt, die aus den gewähl- ten Schulbehördemitgliedern der angeschlosse- nen Gemeinden bzw. bei Buch einem vom Ge- meinderat delegierten Gemeindevertreter zu- sammengesetzt ist. Die Auswirkungen der neuen Organisation auf die Aufgaben und Entschädi- gungen der Schulbehörde sind noch nicht be- kannt. Der Finanzplan geht von den heutigen Entschädigungen aus. 220 Sonderschulung Der Finanzplan rechnet für die Jahre 2017-2021 mit jeweils 4 Schülerinnen und Schülern in aus- wärtigen Sonderschulden. Das Schulgeld wird vom Regierungsrat durch Verordnung festgelegt. Für das Schulgeld von Schülerinnen und Schü- lern schweizerischer Nationalität in auswärtigen Sonderschulen kommt die Jakob und Emma Windler-Stiftung auf. 221 Schulsozialarbeit Im Finanzplan ist die Schaffung einer Schulsozial- arbeitsstelle als schulergänzendes Angebot mit einem Pensum von 50 Prozent vorgesehen. Die Finanzierung erfolgt durch die Aufhebung der Jugendarbeitsstelle per 31.12.2016 (siehe 545 Jugendarbeitsstelle) und durch Beiträge von be- teiligten Gemeinden und Dritten. 293 Freiw. Unterricht Erwachsenenbildung Am 5. Juni 2009 beschloss der Einwohnerrat die definitive Einführung von Deutschkursen für Müt- ter ausländischer Kinder. Aufgrund der ungenü- genden Anmeldesituation musste der Kurs im Jahr 2016 ausgesetzt werden. Es ist vorgese- hen, die Durchführung der Kurse im Dreijahres- intervall ab 2017 wieder aufzunehmen, sofern eine vollständige Fremdfinanzierung durch Kurs- beiträge und Beiträge von Fonds und Stiftungen gewährleistet ist. 11
Kultur und Freizeit 2017 2018 2019 2020 2021 300 Stadtbibliothek 46'800 46'800 46'800 46'800 46'800 301 Ludothek 27'000 27'000 27'000 27'000 27'000 309 Dorfkultur 107'800 135'400 135'700 136'100 136'300 310 Denkmalpflege und Heimatschutz 29'900 29'900 29'900 29'900 29'900 330 Öffentliche Anlagen u. Wanderwege 198'400 200'000 202'800 207'100 208'200 340 Strandbad und Badeanstalt 99'400 95'600 95'900 96'500 96'600 342 Kleinschifffahrt 0 0 0 0 0 390 Kirche 4'100 4'100 4'100 4'100 4'100 Nettoaufwand in Franken 513'400 538'800 542'200 547'500 548'900 Grafik Nettoaufwand 2012 - 2021 in Franken 310 Denkmalpflege und Heimatschutz 700'000 Kanton und Gemeinde leisten Beiträge an denk- 600'000 malpflegerische Massnahmen für die fachgerech- te Sanierung von Gebäude in den der Altstadt. 500'000 Der Finanzplan rechnet mit durchschnittlichen 400'000 Gemeindebeiträgen von Fr. 30'000 für die Jahre 300'000 2017-2021. Der Gemeindebeitrag beträgt jeweils 200'000 2/3 des Kantonsbeitrages. 100'000 0 330 Öffentliche Anlagen und Wanderwege 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Der Finanzplan geht für die Jahre 2017-2021 von einem unveränderten Nettoaufwand von Fr. 100'000 für den Unterhalt der öffentlichen Anla- 300 Stadtbibliothek gen (ohne Fussballplatz) aus. Gemäss dem Die heutige Organisation der Bibliothek bewährt Reglement über die Verwendung der Mittel des sich. 2016 wurde der gesamte Bibliothekskatalog Parkierungsfonds werden diese Kosten dem ins Internet gestellt. Die Fremdmieten für Biblio- Parkplatzfonds belastet. thek und Ludothek betragen zusammen Fr. 30'000 pro Jahr. Mittelfristig wird die Zusammen- 340 Riipark und Badeanstalt Espi legung von Bibliothek und Ludothek in einer ge- meindeeigenen Liegenschaft in Schulnähe ange- Seit 2015 wird der Riipark als öffentliche Anlage strebt. betrieben. Der Finanzplan rechnet mit Kosten von Fr. 95'000 pro Jahr für den Betrieb des Rii- 301 Ludothek parks und der Badeanstalt Espi. Siehe 300 Stadtbibliothek. Eine am 25. September 2015 eingereichte Volks- initiative verlangt die Führung des Riiparks mit 309 Dorfkultur Badmeisterin/Badmeister. Allfällige finanzielle Auswirkungen bei der Annahme der Initiative Die Kosten für die Weihnachtsbeleuchtung sind durch die Stimmberechtigten sind im Finanzplan sprunghaft angestiegen. Sie sind auch im Ver- nicht berücksichtigt. gleich mit anderen Gemeinden hoch. 2017 fallen für die Umrüstung der Baumbeleuchtungen auf 342 Kleinschifffahrt LED ausserordentliche Kosten von Fr. 13'000 an. Ab 2018 werden die Kosten auf Fr. 20'000 pro Seit 2016 erfolgt die Bewirtschaftung der Boots- Jahr begrenzt, einerseits durch Reduktion des liegeplätze durch eine eigenständige Bootsliege- Beleuchtung und des Aufwandes sowie anderer- platzkommission. Die Bootsplatzgebühren wer- seits durch vermehrte Fremdbeiträge. den für den Unterhalt und Betrieb der Bootslie- geplätze verwendet. Allfällige Überschüsse wer- Für die Belegung der Sporthalle Hoga durch den zweckgebunden einem Bootsliegeplatz- Vereine und für ausserschulische Anlässe bein- Fonds zugewiesen. haltet der Finanzplan ab 2018 eine anteilmässige Verrechnung der Betriebskosten (Fr. 50'000 pro Jahr, siehe auch 212 Orientierungsschule). 12 12
Gesundheit 2017 2018 2019 2020 2021 442 Spitex Bezirk Stein 0 0 0 0 0 448 Beiträge an Spitexorganisationen 77'000 67'400 74'400 76'200 78'100 470 Lebensmittelkontrolle 1'500 0 0 0 0 490 Allgemeines Gesundheitswesen 500 500 500 500 500 Total Gesundheit 79'000 67'900 74'900 76'700 78'600 Grafik Nettoaufwand 2012 - 2021 in Franken 470 Lebensmittelkontrolle 100'000 Die Pilzkontrolle ist regional gemeinsam mit dem Gemeinden Buch, Hemishofen, Ramsen, 80'000 Eschenz und Wagenhausen organisiert. Für die 60'000 Benützerinnen und Benützer ist sie kostenlos. Auf die Anzahl Kontrollscheine bezogen ist der 40'000 anfallende Aufwand von Fr. 4'000 pro Jahr relativ 20'000 hoch. Der Finanzplan rechnet damit, dass die 0 Pilzkontrolle ab 2018 aufgrund der ungenügen- den Nachfrage aufgehoben wird. 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 442 Spitex Bezirk Stein 2011 wurde die Spitex im oberen Kantonsteil neu organisiert und strukturiert. Die heimgestützte Organisation bewährt sich und ermöglicht zahl- reiche Synergien. Die ungedeckten Betriebsko- sten sind durch Beiträge der Vertragsgemeinden Stein am Rhein, Hemishofen, Ramsen und Buch aufwandsgerecht entschädigt. Die Jakob und Emma Windler-Stiftung leistet Beiträge für nicht verrechenbare Sozialkontakte und zur Vergün- stigung des Mahlzeitendienstes. 448 Beiträge an Spitexorganisationen Der Finanzplan rechnet mit einem Gemeindebei- trag von rund Fr. 30 pro Einwohner. Damit sind die Aufwendungen für die Spitex deutlich günsti- ger als in anderen Gemeinden (z.B. Thayngen Fr. 78, Beringen Fr. 76, Stadt Schaffhausen Fr. 78). Gemäss Art. 12 des Altersbetreuungs- und Pflegegesetzes kommt der Kanton für 50 % der ungedeckten Kosten der Spitex auf. 13
Soziale Wohlfahrt 2017 2018 2019 2020 2021 500 Alters- u. Hinterlassenenversicherung -1'000 -1'000 -1'000 -1'000 -1'000 520 Krankenversicherung 715'800 749'900 788'200 830'800 873'400 532 Arbeitslosenversicherung 30'000 30'000 30'000 30'000 30'000 540 Jugendschutz 17'000 17'000 17'000 17'000 17'000 542 Kindertagesstätte Schatztrue 15'700 56'900 39'100 46'600 54'300 545 Jugendarbeitsstelle 0 0 0 0 0 570 Alters- und Pflegeheim 0 36'800 33'100 29'800 26'800 571 Beiträge an Altersheime 425'100 404'000 384'000 384'000 384'000 583 Alimentenbevorschussung 15'000 15'000 15'000 15'000 15'000 584 Kantonsbürger im Kanton wohnhaft 0 0 0 0 0 586 Bürger anderer Kantone 0 0 0 0 0 587 Ausländerfürsorge 505'000 405'000 405'000 405'000 355'000 589 Allgemeine Fürsorge 11'300 38'100 39'800 41'600 55'800 590 Hilfsaktionen im In- und Ausland 3'000 3'000 3'000 3'000 3'000 Nettoaufwand in Franken 1'736'900 1'754'700 1'753'200 1'801'800 1'813'300 Grafik Nettoaufwand 2012 - 2021 in Franken 540 Jugendschutz 2'000'000 Der Mietvertrag für das Jugendcafé in der frühe- ren Massstabfabrik wurde aufgrund des bevor- 1'500'000 stehenden Umbaus durch den Vermieter gekün- digt. Der Stadtrat sicherte dem Verein Jugendca- 1'000'000 fé Unterstützung bei der Suche nach einer Er- satzlösung zu. Geeignete Standorte werden eva- 500'000 luiert. Der Finanzplan geht vom heutigen Beitrag an den Verein Jugendcafé zur Deckung der 0 Mietkosten aus. 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 542 Kindertagesstätte Schatztrue Der Grundtarif wird per 1. Januar 2017 um Fr. 5.- 520 Krankenversicherung pro Tag an die Kostenentwicklung angepasst. Die vom Einwohnerrat am 17. Juni 2016 geneh- Gemäss Art. 9 des kantonalen Krankenversiche- migte Erhöhung des Stellenplans um 50 Stellen- rungsgesetzes kommen die Gemeinden für 65 prozente kann weitgehend kostenneutral umge- Prozent der Kosten für die Krankenkassenprämi- setzt werden, da die höheren Personalkosten enverbilligung auf. Der Vollzug der Prämienver- durch Mehreinnahmen aufgrund einer besseren billigung liegt beim Kanton. Auslastung kompensiert werden. Das vom Ein- Die vom Kanton beabsichtigte Stabilisierung der wohnerrat am 8. April 2011 beschlossene Ko- Beiträge in Abhängigkeit der Bundesbeiträge stendach von Fr. 135'000 für den Betrieb der wurde am 3. Juli 2016 von den Stimmberechtig- Kindertagesstätte wird weiterhin eingehalten ten an der Urne verworfen. Die Ablehnung der bzw. deutlich unterschritten. Gesetzesrevision führt zu jährlichen Mehrkosten von rund Fr. 200'000. Diese Zusatzkosten sind 545 Jugendarbeitsstelle im Finanzplan berücksichtigt. Der bestehende Anschlussvertrag für die Ju- gendarbeitsstelle ist befristet bis 31.12.2016. Die 532 Arbeitslosenversicherung Gemeinden Eschenz und Wagenhausen haben angekündigt, den Vertrag aufgrund der vorhan- Der Finanzplan rechnet mit einem Gemeindean- denen Angebote im Kanton Thurgau nicht mehr teil von Fr. 30'000 pro Jahr. Gemäss Art. 18 des zu erneuern. Die Jugendarbeitsstelle wird per Arbeitslosenhilfegesetzes und § 18 der Verord- 31.12.2016 aufgehoben und der bisher angefal- nung werden die Beiträge an die Arbeitslosenhil- lene Aufwand zur teilweisen Gegenfinanzierung fe zur Hälfte auf die Gemeinden verteilt. einer schulergänzenden Schulsozialarbeit ver- wendet (siehe 221 Schulsozialarbeit). 14
Soziale Wohlfahrt 570 Alters- und Pflegeheim 584 Kantonsbürger im Kanton wohnhaft Gemäss dem Reglement über das Alters- und Der Finanzplan geht von den durchschnittlichen, Pflegeheim vom 7.12.2012 müssen Leistungen bereinigten Aufwendungen der letzten Jahre aus. kostendeckend verrechnet werden. Der Finanz- Die Kosten für die Unterstützung von Kantons- plan geht bis 2021 von einer ausgeglichenen bürgern und Bürgern anderer Kantone trägt die Betriebsrechnung aus. Davon ausgenommen Jakob und Emma Windler-Stiftung. Dank diesem sind Taxermässigungen für Bezügerinnen und sozialen Engagement der Stiftung wird die Ge- Bezüger einer Ergänzungsleistung (siehe 571 meinde wesentlich entlastet. Beiträge an Altersheime). 586 Bürger anderer Kantone 571 Beiträge an Altersheime Siehe 584 Kantonsbürger. Die Kosten für die In November 2015 beschloss der Regierungsrat Unterstützung von Bürgern anderer Kantone eine Erhöhung der Pflegebeiträge in Abhängig- trägt die Jakob und Emma Windler-Stiftung. keit der BESA-Einstufung zwischen Fr. 0.50 und Fr. 11.50 pro Pflegetag per 1.1.2016. Die anfal- 587 Ausländerfürsorge lenden Mehrkosten sind im Finanzplan berück- sichtigt. Die berechneten Pflegebeiträge basieren Die Leistungen an Personen ausländischer Her- auf einer Auslastung von 97 Prozent. kunft sind seit einigen Jahren stark angestiegen. Immer mehr Personen sind auf andauernde Un- Die Jakob und Emma Windler-Stiftung leistet terstützung angewiesen, was auf die persönliche einen jährlichen Beitrag von Fr. 250'000 zur Ver- Situation der betroffenen Personen einerseits günstigung der Betreuungskosten. und die schwierige Situation des heutigen Ar- Die vom Regierungsrat für die EL-Berechnung beitsmarktes andererseits zurückzuführen ist. festgelegten Obergrenzen für Heimtaxen decken Der Finanzplan rechnet damit, dass sich dieser in den BESA-Stufen 0, 1 und 2 die Taxen des Trend fortsetzen wird. Alters- und Pflegeheims nicht. Art. 8, Abs. 2 der Um dieser Entwicklung entgegen zu wirken sind Taxordnung sieht in diesem Fall Taxermässigun- eine engere Begleitung der kostenintensiven gen für die betroffenen Personen vor. Diese sind Fälle und die Einführung eines Arbeitsintegrati- mit Fr. 18'000 pro Jahr im Finanzplan berück- onsprogramms vorgesehen. Damit können mittel- sichtigt. fristig bei der Sozialhilfe Kosten gespart werden. 50 Prozent der anrechenbaren Kosten für die Der Finanzplan rechnet ab 2018 mit einer Ab- Altersbetreuung werden gemäss Art. 12 des Al- nahme des Unterstützungsbedarfs für Auslände- tersbetreuungs- und Pflegegesetzes im Folgejahr rinnen und Ausländer um Fr. 100'000 und ab durch den Kanton vergütet. 2021 um Fr. 150'000. Bei den Leistungen für Asylsuchende geht der 583 Alimentenbevorschussung Finanzplan ab 2017 von einem Mehraufwand von 10 Prozent für die Betreuung von Asylsu- Der Finanzplan geht von den durchschnittlichen, chenden aus. Die Kosten sind durch höhere bereinigten Aufwendungen der letzten Jahre aus. Bundesbeiträge gedeckt. Die Bevorschussung der Alimente setzt voraus, dass der zahlungspflichtige Elternteil seiner Un- 589 Allgemeine Fürsorge terhaltsverpflichtung nicht nachkommt und das Kind in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnis- Aufgrund der kostendämmenden Massnahmen sen lebt. bei der Sozialhilfe sind auch die Kantonsbeiträge Der Kanton beteiligt sich mit 30 Prozent am Net- für die Sozialhilfe ab 2018 rückläufig. Gemäss toaufwand für die Alimentenbevorschussung. Für Art. 36 und 38 des kantonalen Sozialhilfegeset- die bevorschussten Alimente für Personen zes teilen sich die Gemeinden und der Kanton schweizerischer Nationalität kommt die Jakob die unter dem Sozialhilfegesetz anfallenden Ko- und Emma Windler-Stiftung auf. sten. Der Anteil der Gemeinden beträgt 75 Pro- zent, der Kanton trägt 25 Prozent der Kosten. 15 15
Verkehr 2017 2018 2019 2020 2021 620 Strassen 193'300 194'600 196'800 200'300 201'300 651 Nahverkehr 0 0 0 0 0 Nettoaufwand in Franken 193'300 194'600 196'800 200'300 201'300 Grafik Nettoaufwand 2012 - 2021 in Franken 651 Nahverkehr 400'000 Gemäss Art. 11 Abs. 1 des Gesetzes über die 350'000 Förderung des öffentlichen Verkehrs haben sich 300'000 die Gemeinden zusammen mit einem Anteil von 250'000 25 % an den ungedeckten Kosten des regionalen 200'000 Verkehrs zu beteiligen. Der Gemeindebeitrag 150'000 wird anhand der Kursfrequenz und der Einwoh- 100'000 nerzahl berechnet. Der Finanzplan geht von den 50'000 durchschnittlichen Aufwendungen der letzten 0 Jahre aus. 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 620 Strassen Gleichzeitig mit der Gesamtsanierung der Was- serversorgung werden einige Gemeindestrassen vorzeitig erneuert. Der Aufwand für den ordentli- chen Unterhalt der Gemeindestrassen wird deshalb für die Jahre 2017 bis 2021 auf Fr. 100'000 pro Jahr begrenzt. Die Anpassung der Parkierungsgebühren für die Parkplätze beim Riipark und Schützenhaus führt zu Mehreinnahmen von Fr. 10'000 pro Jahr. 16
Umwelt und Raumordnung 2017 2018 2019 2020 2021 700 Wasserversorgung 0 0 0 0 0 710 Kanalisation 170'000 170'000 170'000 170'000 170'000 712 Kläranlagen und Abwasserbeseitigung -170'000 -170'000 -170'000 -170'000 -170'000 720 Kehricht- und Sperrgutbeseitigung 76'500 76'500 16'600 16'900 76'900 740 Friedhof und Bestattungen 135'600 92'000 92'100 92'300 92'400 750 Gewässerverbauungen und -unterhalt 3'200 4'300 3'300 4'400 3'400 781 Tierkörperbeseitigung 0 0 0 0 0 790 Planung 22'000 30'000 30'000 30'000 30'000 Nettoaufwand in Franken 237'300 202'800 142'000 143'600 202'700 Grafik Nettoaufwand 2012 - 2021 in Franken und Anschlussgebühren) bzw. Entnahmen aus dem Erneuerungsfonds gedeckt. Aktuell beträgt 1'000'000 der Saldo des Erneuerungsfonds der Abwasser- entsorgung Fr. 1'358'322.16. 800'000 Eine Motion von Einwohnerrat Franz Marty ver- 600'000 langt eine einheitliche Grundgebühr von Fr. 100 unabhängig von der Grösse des Wasserzählers. 400'000 Ausserdem soll nur eine Reduktion der Abwas- 200'000 sergebühr bei ungleicher Wasser/Abwasser- menge verlangt werden können, wenn die Ein- 0 sparung 20 Franken übersteigt. Die Bearbeitung 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 dieser Motion ist noch pendent. Am 1. Januar 2016 trat die Änderung des Ge- 700 Wasserversorgung wässerschutzgesetzes in Kraft. Das geänderte Gesetzt sieht eine Abgabe von Fr. 9 pro Einwoh- Die Kosten für den Betrieb und die laufende Er- nerin/Einwohner für die Beseitigung von Mikro- neuerung der Wasserversorgung sind durch lau- verunreinigungen im Abwasser vor. fende Einnahmen (Wasserzins und Anschluss- Die Tarife für Wasser und Abwasser werden im gebühren) und Entnahmen aus dem Erneue- Zusammenhang mit der Bearbeitung der am 9. rungsfonds gedeckt. Aufgrund der auslaufenden November 2012 überwiesenen Motion unter Be- Subventionen für die Wasserversorgung werden rücksichtigung der geplanten und bereits reali- zahlreiche Sanierungsprojekte der Wasserver- sierten Tiefbauprojekte überprüft. Der Finanzplan sorgung vorgezogen realisiert und die vorhande- geht noch von den heutigen Tarifen bzw. einer nen finanziellen Reserven aufgebraucht. ausgeglichenen Betriebsrechnung für die Was- Per 31.12.2015 betrug der Saldo des Erneue- serversorgung und die Abwasserentsorgung aus. rungsfonds der Wasserversorgung Fr. 524'342.12. Diese Mittel sind bis ca. 2020 aus- 712 Kläranlagen und Abwasserbeseitigung reichend. Anschliessend entsteht eine Unterdek- kung, die vorübergehend mit Fremdmitteln oder In den Jahren 2016 bis 2024 wird die Kläranlage einer Anpassung des Wassertarifes gedeckt mit einem Aufwand von Fr. 12 Mio. saniert und werden kann (siehe auch 710 Kanalisation). erweitert. Ab 2025 fallen aufgrund der Sanierung erhöhte Betriebs- bzw. Finanzierungskosten in 710 Kanalisation Höhe von Fr. 200'000 pro Jahr an. Der Anteil der Stadt Stein am Rhein an den Betriebskosten des Die Kosten für den Betrieb und die laufende Er- Abwasserverbandes beträgt ca. 30 %. neuerung der Abwasserentsorgung sind durch kostendeckende Einnahmen (Abwassergebühr 17
Umwelt und Raumordnung 720 Kehricht- und Sperrgutbeseitigung 790 Planungen Infolge Beitritt zum Verband KVA Thurgau fallen 2016 werden das Altersleitbild und das Verkehrs- seit dem 1.1.2016 für die Entsorgung von und Parkierungskonzept der Stadt Stein am Schwarzkehricht und Spezialabfällen keine un- Rhein überarbeitet. Für die Jahre 2018 bis 2021 gedeckten Kosten mehr an. Gleichzeitig konnten sind im Finanzplan Fr. 30'000 pro Jahr für allge- die Entsorgungsgebühren deutlich gesenkt wer- meine Planungen vorgesehen. den. Die Kosten für die Entsorgung des Abfalls aus den öffentlichen Abfallkübeln der Stadt werden seit 2016 mit Mitteln aus dem Parkplatzfonds gedeckt. Der Aufwand für die Leerung und den Unterhalt der Robidogbehälter ist durch Einnahmen aus der Hundesteuer gedeckt. Für die Entsorgung des Grüngutes fallen nach wie vor ungedeckte Kosten von rund 60'000 Franken pro Jahr an. Das heutige Konzept mit den Grünmulden entspricht nicht mehr den ge- setzlichen Vorgaben. Ausserdem muss der Kompostierplatz infolge Erweiterung der Kläran- lage aufgehoben werden. Der Entsorgungsver- band prüft derzeit neue Lösungen für die Grün- gutentsorgung. Allenfalls verbleibende unge- deckte Kosten für die Kehrichtentsorgung wer- den ab 2019 durch die Einführung einer Grund- gebühr gedeckt. 740 Friedhof und Bestattungen 2017 fallen einmalige Mehrkosten von Fr. 44'000 für die Erstellung eines Gemeinschaftsgrabes und ausserordentliche Unterhaltsarbeiten beim Stadtfriedhof an. Die Gärtnerei Stoll hat den Betrieb Mitte 2016 eingestellt. Die Zuständigkeit für den allgemeinen Unterhalt des Stadtfriedhofes (Rasen mähen, Heckenpflege, Laub rechen usw.) liegt neu beim Bauamt. Es fallen höhere Besoldungskosten aber gleichzeitig geringere Fremdkosten an. Ins- gesamt werden Kosten eingespart. Der Unterhalt der Gräber ist Sache der Angehö- rigen. Gräber mit Grabfonds werden durch die beauftragten Gärtnerei zu einem einheitlichen Tarif gepflegt. Der Aufwand ist durch kosten- deckende Einzahlungen in den Grabfonds finan- ziert. 781 Tierkörperbeseitigung Die Kadaversammelstelle in Stein am Rhein wurde Ende 2015 aufgehoben. Die Entsorgung der Tierkadaver und Schlachtabfälle erfolgt seit dem 1. Januar 2016 durch den Entsorgungsver- band. Die anfallenden Gebühren sind kosten- deckend. 18 18
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