Fixkostenzuschuss II für Gastronomie und Hotellerie 26.01.2021 - WKO
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Die Expertin Mag. Christiane Holzinger Steuerberaterin Unternehmensberaterin Exportberaterin Expertin für alternative Finanzierung und Förderungen
Rückblick FKZ 1 Betrachtungszeitraum max. 3 Monate Im Wesentlichen für das Frühjahr 2020 Antragstellung bis 31.8.2021 möglich Antrag kann nur noch über Steuerberater, Bilanzbuchhalter oder Wirtschaftstreuhänder eingebracht werden Jetzt anhand vorliegender Buchhaltungs-IST-Daten berechnen
Eckdaten FKZ 800.000 Umsatzausfall von mind. 30 % gegenüber Vergleichszeitraum 2019 Der Prozentsatz des Fixkostenzuschusses ist gleich wie der prozentuelle Umsatzausfall Für max. 10 Betrachtungszeiträume zwischen 16.9.2020 und Ende Juni 2021 zusätzliche Fixkostenarten wurden aufgenommen Max. EUR 800.000,- unter Einbeziehung bestimmter anderer Covid-Hilfen Keine Auszahlung, wenn Zuschuss unter EUR 500,-
Eckdaten 2 Pauschalzuschuss für Unternehmen mit weniger als EUR 120.000,- Jahresumsatz möglich Die erste Tranche umfasst 80 % des Zuschusses Antragstellung über FinanzOnline ab sofort Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter müssen involviert werden (außer bei Pauschallösung) Antragstellung bis spätestens 31.12.2021 Auszahlung in zwei Tranchen; 2. Tranche ab Juli
Antragsteller/Nicht-Antragsteller Im Wesentlichen gleich wie bei FKZ 1 Auch Unternehmen können einen Antrag stellen, für die ein Sanierungsverfahren eröffnet wurde Es müssen schadensmindernde Maßnahmen gesetzt werden Unternehmen ohne Umsätze vor dem 16.9.2020 sind ausgeschlossen
Neue Fixkostenarten Absetzung für Abnutzung (AfA) Fiktive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter Geschäftsführerbezug bei Kapitalgesellschaften, aber max. EUR 2.666,67 pro Monat „Endgültig frustrierte Aufwendungen“ Personalaufwendungen, die für den Erhalt eines Mindestbetriebs notwendig sind (abzüglich Kurzarbeitsbeihilfe) Steuerberatungskosten jetzt bis EUR 1.000,- (bei Zuschuss von weniger als EUR 36.000,-)
Betrachtungszeitraum 16.9.2020 bis 30.6.2021 und Kalendermonate Oktober 2020 bis Juni 2021 Es sind auch zwei Blöcke möglich November unzulässig, wenn für das ganze Monat Umsatzersatz bezogen wird Ein allfälliger Umsatzersatz kürzt den Fixkostenzuschuss Umsatzersatz muss zeitlich vor FKZ 800.000 beantragt werden
Pauschallösung Für Unternehmen mit weniger als EUR 120.000,- Jahresumsatz Wenn das Unternehmen die überwiegende Einnahmequelle ist Der Zuschuss beträgt 30 % des Umsatzausfalls Kein Steuerberater notwendig
Vorgehensweise FKZ Umsätze 2019 erheben, am besten mittels einer Saldenliste auf Monatsbasis. Vergleich 2019 und 4. Quartal 2020 vornehmen Zeitraum festlegen – es können bspw bei Inanspruchnahme des Umsatzersatzes die Monate Jänner bis Juni 2021 festgelegt werden. Planrechnung für den Einreichzeitraum erstellen Umsatzrückgang berechnen Fixkosten prüfen – Verträge 2021, geänderte Kosten berücksichtigen, Vorschau Abschreibung errechnen Abgrenzungen nicht vergessen Unternehmerlohn prüfen (Steuerbescheid!) Höhe des FKZ berechnen, ev Umsatzersatz rückzahlen bevor der Antrag gestellt wird.
Verlustersatz Umsatzausfälle von mindestens 30% Die Verluste müssen im Zeitraum zwischen dem 16. September 2020 und längstens bis zum 30. Juni 2021 entstanden sein. Für bis zu zehn Betrachtungszeiträume, die zeitlich zusammenhängen. (Ausgenommen ist allenfalls eine Lücke im Nov/Dez durch Beantragung eines Lockdown- Umsatzersatzes)
Verlustersatz Die Höhe des Verlustersatzes entspricht 70% der Bemessungsgrundlage. Bei Klein- oder Kleinstunternehmen erhöht sich die Ersatzrate auf 90% der Bemessungsgrundlage. Der Verlustersatz ist pro Unternehmen mit höchstens EUR 3 Millionen begrenzt. Die Auszahlung erfolgt in 2 Tranchen, die separat beantragt werden. Der Antrag muss durch einen Vertreter (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter) eingebracht werden.
Verlustersatz Dem Verlustersatz wird der Verlust der Betrachtungszeiträume zu Grunde gelegt. Verlust: Differenz zwischen den Erträgen und den damit unmittelbar & mittelbar zusammenhängenden Aufwendungen des Unternehmens (jeweils bezogen auf die antragsgegenständlichen Betrachtungszeiträume): Erträge sind: Umsätze gemäß den für die Einkommens- oder Körperschaftsteuerveranlagung maßgebenden Waren- und/oder Leistungserlöse Bestandsveränderungen Aktivierte Eigenleistungen Sonstige betriebliche Erträge, ausgenommen Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen Aufwendungen sind abzugsfähige Betriebsausgaben gemäß § 4 Abs. 4 EStG und § 7 Abs. 2 KStG, ausgenommen Außerplanmäßige Abschreibungen (einmalige Verluste durch Wertminderungen) Aufwendungen aus dem Abgang von Anlagevermögen
Verlustersatz Der so ermittelte Verlust ist um folgende Beträge zu kürzen, soweit diese nicht bereits bei berücksichtigt werden: Beteiligungserträge (Ausschüttungen, Dividenden), wenn diese mehr als die Hälfte der oben genannten Umsätze in den antragsgegenständlichen Betrachtungszeiträumen betragen. Versicherungsleistungen Zuwendungen von Gebietskörperschaften, die im Zusammenhang mit der COVID-19 Krise geleistet werden Zuschüsse im Zusammenhang mit Kurzarbeit Entschädigungen nach dem Epidemiegesetz
Verlustersatz vs Fixkostenzuschuss Zeiträume prüfen: Umsatzrückgang und/oder Verlust Vergleichsrechnung über den gesamten Zeitraum erstellen Schwierigkeit – Bilanzstichtag Achtung – Abschreibung mitberücksichtigen (Afa Vorschau erstellen) Bspw: September/Oktober – Fixkostenzuschuss; November/Dezember – Umsatzersatz Planung 2021? Verlust im 1. Halbjahr? Wurde bereits ein Antrag auf FKZ 800.000 gestellt – zuerst zurückzahlen Alternativ – Auszahlung der Tranche 1 auf den Verlustersatz anrechnen
Ausfallsbonus Der Ausfallsbonus kommt allen Unternehmen ab einem Umsatzausfall von 40% zugute. Dieser umfasst einen direkten Zuschuss und auch einen Vorschuss zur Liquiditätssicherung. Die Maximalhöhe dieser Förderung beträgt pro Monat 60.000 Euro. Die Beantragung erfolgt über FinanzOnline und ist jeweils ab 16. des folgenden Monats möglich, erstmals mit 16. Februar 2021 Voraussetzung: Umsatzeinbruch von min. 40%. Dieser wird im Vergleich Monatsumsatz 2019 zu Monatsumsatz 2021 ermittelt.
Ausfallsbonus Die Ersatzrate beträgt 30% des Umsatzrückganges Der Antrag kann ohne Steuerberater via Finanzonline erfolgen Die Überprüfung des Umsatzeinbruches erfolgt im Nachhinein durch einen Steuerberater bei Abgabe des Fixkostenzuschuss II-Antrages Verpflichtung: Unternehmen, die den Ausfallsbonus beantragen, müssen auch einen Antrag auf den Fixkostenzuschuss II stellen. Es soll auch die Möglichkeit geben, ohne Vorschuss nur den Zuschuss zu beantragen (ohne FKZ II-Antrag)
Ausfallsbonus Der Vorschuss wird bei Beantragung des Fixkostenzuschuss II auf den vorläufig auszuzahlenden Betrag von 80% der ersten Tranche angerechnet werden. Wurde die erste Tranche bereits ausbezahlt, erhalten Unternehmen keinen Vorschuss Für große Unternehmen steht alternativ das Modell des Verlustersatzes mit bis zu 3 Mio. Euro zur Verfügung
Ausfallsbonus Ein mittelständisches Hotel verzeichnet durch den Lockdown einen Umsatzausfall von -94 %. Der Vorjahresmonatsumsatz betrug 202.964,70 Euro. Hotelbetrieb Umsatz 202.964,70 Umsatzausfall: 94% 190.786,82 Anrechenbare Fixkosten 52.770,82 - davon Zuschuss 49.604,57 Ersatz 30% vom Umsatzrückgang 57.236,05 - Vorschuss 15% 28.618,02 - Bonus 15% 28.618,02 Fixkostenzuschuss + Bonus 78.222,60 Soforthilfe: Ausfallsbonus + Vorschuss: 3.890,7 Euro pro Monat (30% des Vorjahresmonatsumsatzes) Gesamtabdeckung (Fixkostenzuschuss II + Bonus): 6.095,43 Euro (47% des Vorjahresmonatsumsatzes)* *zzgl. Kurzarbeitshilfe
Sonstiges Die Zuschüsse werden auf Basis einer privatrechtlichen Vereinbarung gewährt In der Fördervereinbarung wird eine Vertragsstrafe vereinbart Nachträgliche Prüfung durch das Finanzamt, z.B. im Rahmen einer abgabenrechtlichen Prüfung www.fixkostenzuschuss.at
Mag. Christiane Holzinger Start-up Stars GmbH 360°Business Planner GmbH Förderberatung Steuerberatung Karfreitstraße 17/1 Karfreitstraße 17/1 9020 Klagenfurt 9020 Klagenfurt Tel.: 0463/348388-16 Tel.: 0463/348388-10 E-Mail: office@startupstars.at E-Mail: office@360planner.at Web: www.startupstars.at Web: www.360planner.at
Sie können auch lesen