GEMEINSAM ERFOLGREICH - ALEXANDER TERPITZ - 180418_VORTRAG_IHK_EXISTENZGRÜNDER ...
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Alexander Terpitz Wirtschaftsprüfer • Steuerberater Gemeinsam erfolgreich IHK zu Leipzig Industrie- und Handelskammer Referent: WP/StB Alexander Terpitz I Leipzig I 18. April 2018 18.04.2018 1
Alexander Terpitz Wirtschaftsprüfer • Steuerberater Agenda 01 Steuerarten, Fristen und Rechtsform 02 Aufwendungen 03 Weitere Pflichten und aktuelle Anforderungen 04 Existenzgründung und ihre Aufgaben 05 Ihr Ansprechpartner 18.04.2018 2
Alexander Terpitz Wirtschaftsprüfer • Steuerberater Agenda 01 Steuerarten, Fristen und Rechtsform 02 Aufwendungen 03 Weitere Pflichten und aktuelle Anforderungen 04 Existenzgründung und ihre Aufgaben 05 Ihr Ansprechpartner 18.04.2018 3
Alexander Terpitz Wirtschaftsprüfer • Steuerberater 1. Steuerarten, Fristen und Rechtsform Rechtsformen und Ertragsteuern (I) Einzelunternehmen und Personengesellschaften Kapitalgesellschaften Einkommensteuer (ESt) Trennungsprinzip – Unternehmung ist • Transparenzprinzip eigenständiges Steuersubjekt • Progression (steigender Steuersatz bei Besteuerung in zwei Stufen steigenden Einkünften) • 1. Stufe: Besteuerung bei Gesellschaft: Gewerbesteuer (GewSt) ca. 32% = Körperschaftssteuer (KSt) 15% • Unternehmen ist Steuersubjekt; zzgl. SolZ 5,5% und GewSt ca. 16% GewSt ca. 16% • 2. Stufe: • Freibetrag von 24.500 EUR Besteuerung bei Ausschüttung an • Berücksichtigung von Hinzurechnungen und Gesellschafter: Kürzungen vom Gewerbegewinn − Ausschüttung an Gesellschafter zu 40% • Nicht für Freiberufler (Ärzte, RA‘e, StB, ESt-pflichtig im Rahmen des Ingenieure, Notare, Journalist u.ä.) Teileinkünfteverfahren − Steuersatz: 25% Abgeltungsteuer zzgl. SolZ auf die Ausschüttung 18.04.2018 4
Alexander Terpitz Wirtschaftsprüfer • Steuerberater 1. Steuerarten, Fristen und Rechtsform Rechtsformen und Ertragsteuern (II) Unternehmer Gesellschafter Transparenzprinzip Trennungsprinzip Einkommensteuer Gewinne und Verluste Gewinne und Verluste werden direkt zugerechnet Ausschüttung werden nicht direkt zugerechnet Einzelunternehmen und Personengesellschaften Kapitalgesellschaften Einkommensteuer Körperschaftsteuer Gewerbesteuer fällt bei Kapitalgesellschaften in jedem Fall an. (Ausnahme steuerbefreite Organisationen) Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften nur für Kaufleute bzw. gewerbliche Tätigkeit und ab einem Freibetrag von 24.500,00 EUR Ausschüttung: Doppelbelastung? 18.04.2018 5
Alexander Terpitz Wirtschaftsprüfer • Steuerberater 1. Steuerarten, Fristen und Rechtsform Rechtsformen und Ertragsteuern (III) – Grenz- bzw. Durchschnittssteuersätze GmbH vs. Einkommensteuer 50 GewSt nicht enthalten, da Anrechnung 3,8 fache des Messbetrages. 45% 45 42% 40 35 32% Steuersatz in % 30 Beachte: 25 24% Gewinn noch nicht auf persönlicher 32% bei ca. 87.000 EUR 20 Ebene! 16% 15 14% 10 5 0 Gewinn/ Einkommen in EUR Besteuerung GmbH Progression Einkommensteuer Durchschnittssteuersatz 18.04.2018 6
Alexander Terpitz Wirtschaftsprüfer • Steuerberater 1. Steuerarten, Fristen und Rechtsform Umsatzsteuer (I) Auf (fast) jeden Umsatz, den ein Unternehmer tätigt, entsteht Umsatzsteuer. Umsatzsteuer (aus Ausgangsrechnungen) - Vorsteuer (aus Eingangsrechnungen) Steuerbefreiungen = Zahllast Einige Umsätze können umsatz- steuerfrei sein: - Ausfuhrlieferungen • 19 % - Vermietung und Verpachtung − allgemeiner Satz von Grundstücken - Tätigkeit als Dozent, • 7% Versicherungsvertreter − ermäßigter Satz (z.B. für Lebensmittel) - L 18.04.2018 7
Alexander Terpitz Wirtschaftsprüfer • Steuerberater 1. Steuerarten, Fristen und Rechtsform Umsatzsteuer (II) Die Umsatzsteuervoranmeldung Ausnahme Kleinunternehmer Monatlich Kleinunternehmer sind von der • wenn Zahllast im Vorjahr größer als 7.500 EUR Umsatzsteuer befreit. • wenn der Unternehmer Existenzgründer ist (im ersten Jahr und im Folgejahr) Voraussetzungen: • Umsatz (Brutto) im vergangenen Jahr Befreiung < 17.500 EUR und • wenn Zahllast im Vorjahr kleiner als 1.000 EUR • Umsatz (Brutto) im laufenden Jahr voraussichtlich < 50.000 EUR Sonst vierteljährliche Abgabe • Beachte: • Im Jahr der Existenzgründung darf Die Datenübermittlung erfolgt elektronisch! der erwartete Umsatz die Grenze von 17.500 EUR nicht überschreiten. Achtung! • Kein USt-Ausweis auf Rechnung! termingerechte Umsatzsteuervoranmeldung • Fristverlängerung (1 Monat) auf Antrag möglich Vorteil: geringerer Aufwand für das Unternehmen termingerechte Umsatzsteuerzahlung • Fristüberschreitung Säumniszuschläge Kein Vorsteuerabzug! 18.04.2018 8
Alexander Terpitz Wirtschaftsprüfer • Steuerberater 1. Steuerarten, Fristen und Rechtsform Umsatzsteuer (III) Fälligkeit der Umsatzsteuer Sollbesteuerung Istbesteuerung grundsätzlich Besteuerung nach Wahlrecht zur Besteuerung nach vereinbarten Entgelten vereinnahmten Entgelten beiL • kleinen Unternehmen mit Gesamtumsatz Vorjahr < 500.000 EUR • Befreiung von der Buchführungspflicht • Tätigkeit als Freiberufler Umsatzsteuer entsteht bereits für den Umsatzsteuer entsteht erst für den Monat Monat der Leistungserbringung! in dem der Zahlungseingang erfolgte! 18.04.2018 9
Alexander Terpitz Wirtschaftsprüfer • Steuerberater 1. Steuerarten, Fristen und Rechtsform Abgabefristen Jahressteuererklärungen zur Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer Grundsatz: Jeder Steuerpflichtige ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Frist: bis zum 31.05. des Folgejahres Ausnahme: Anfertigung der Steuererklärungen durch Ihren steuerlichen Berater bis zum 31.12 des Folgejahres Wichtig: Jahresabschlüsse, Einnahmen-Überschussrechnungen (EÜR) sowie Jahressteuererklärungen sind in elektronischer Form beim Finanzamt einzureichen!!! 18.04.2018 10
Alexander Terpitz Wirtschaftsprüfer • Steuerberater 1. Steuerarten, Fristen und Rechtsform Abgabefristen im Überblick (keine abschließende Aufzählung) ESt / KSt Umsatzsteuer (USt) / Lohnsteuer (LSt) Gewerbesteuer (GewSt) / Steuer Vorauszahlungen Voranmeldung bzw. Anmeldung und Zahlung Grundsteuer (GrSt)* Jährlich Voraus- Jahr 2018 Vierteljährlich Monatszahler Vierteljährlich (nicht für Halbjählich Jährlich zahlung Ust) Termin Termin für Monat Termin für Zeitraum Termin Termin Termin Termin Jan 10. 12/2017 10. IV/2017 10. Feb 10. 1/2018 15. 15. Mrz 10. 10. 2/2018 Apr 10. 3/2018 10. I/2018 Mai 10. 4/2018 15. Jun 12. 12. 5/2018 Jul 10. 6/2018 10. II/2018 Aug 10. 7/2018 15. 15. 15. Sep 11. 11. 8/2018 Okt 10. 9/2018 10. III/2018 Nov 10. 10/2018 15. Dez 11. 11. 11/2018 Quelle: Bundeszentralamt für Steuern * Hinweis zur Grundsteuer: Auf Antrag des Steuerpflichtigen kann von den Terminen abgewichen werden (§ 28 Abs. 3 GrStG). Nach § 240 Abs. 3 AO besteht für Banküberweisungen eine Schonfrist von 3 Tagen, in der keine Säumniszuschläge erhoben werden. Fällt das Ende einer Schonfrist jedoch auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend, verlängert sie sich nach § 108 Abs. 3 AO auf den nächstfolgenden Werktag. 18.04.2018 11
Alexander Terpitz Wirtschaftsprüfer • Steuerberater Agenda 01 Steuerarten, Fristen und Rechtsform 02 Aufwendungen 03 Weitere Pflichten und aktuelle Anforderungen 04 Existenzgründung und ihre Risiken 05 Ihr Ansprechpartner 18.04.2018 12
Alexander Terpitz Wirtschaftsprüfer • Steuerberater 2. Aufwendungen Grundsatz Erträge bzw. Einnahmen Ausgaben bzw. Aufwendungen müssen erklärt werden! ≠ sind nachzuweisen! Einnahmen sind einzeln, vollständig, Anforderungen an die Rechnung richtig, zeitgerecht und geordnet gem. § 14 Abs. 4 UStG! aufzuzeichnen (§ 146 Abs. 1 AO) keine grundsätzliche Pflicht zur Kassenbuch- führung für EÜR-Rechner, aber täglicher Kassenbericht (Soll-Ist-Vergleich) Aufzeichnungspflicht der Umsätze getrennt nach Steuersätzen (§ 22 UStG) 18.04.2018 13
Alexander Terpitz Wirtschaftsprüfer • Steuerberater 2. Aufwendungen Anforderungen an die Rechnung (I) Max Mustermann vollständiger Name IT-Service GmbH und Anschrift des Leipzig, Goethestr. 1 leistenden Steuer-Nr. oder USt- Steuernummer: 200/1335/6815 Ausstellungs- Unternehmens ID des leistenden Ust-ID: DE 34759126 datum der Unternehmens Rechnung Firma Thomas Müller Schillerstraße 25 vollständiger Name Leipzig 06.01.2018 und Anschrift des fortlaufende Leistungs- unverwechselbare Rechnung NR. 100/18 vom 06.01.2018-10-22 empfängers Rechnungs- nummer Lieferung erfolgte am 04.01.2018 Zeitpunkt der Lieferung oder Aufschlüsselung sonstigen Leistungen; Menge / nach Steuersatz bei Anzahlungen Bezeichnung 0% 7% 19% Zeitpunkt der Zahlung 1 x Mobiltelefon S4 500,00 EUR Menge und handels- 1 x Interne SSD 200,00 EUR Ausweis des übliche Bezeichnung 1 x 20 kg Kaffee-Bohnen 100,00 EUR Nettobetrages der Lieferungen oder sonstiger Leistungen Summe netto - EUR 100,00 EUR 700,00 EUR 18.04.2018 14
Alexander Terpitz Wirtschaftsprüfer • Steuerberater 2. Aufwendungen Anforderungen an die Rechnung (II) - Summe netto EUR 100,00 EUR 700,00 EUR Hinweis § 13b UStG auf Steuerbefreiung - auf Entgelt entfallender oder ggf. Umsatzsteuer 0 % EUR Steuerbetrag Steuerschuldner- schaft des Umsatzsteuer 7 % 7,00 EUR Empfängers Umsatzsteuer 19 % 133,00 EUR - anzuwendender Rechnungsbetrag EUR 107,00 EUR 833,00 EUR Steuersatz Gesamtbetrag 940,00 EUR Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag bis zum 28.01.2018 auf unsere Bankverbindung unter IBAN DE21 20050000 01234560000, Y-Bank. Hinweis: Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen sind beim Leistungsempfänger nach § 35a EStG nur steuerlich absetzbar, wenn sie durch ihn unbar (mittels Überweisung, ec-Karten- Zahlung) bezahlt werden – keine Barzahlung! 18.04.2018 15
Alexander Terpitz Wirtschaftsprüfer • Steuerberater 2. Aufwendungen Anforderungen an die Rechnung (III) Kleinbetragsregelung nach § 33 UStDV: Rechnungen mit einem Gesamtbetrag von < 250 € müssen mindestens folgende Angaben enthalten: Max Mustermann Ausstellungs- vollständiger Name Büroartikel GbR datum der und Anschrift des Leipzig, Goethestr. 3 Rechnung leistenden Unternehmens 05.02.2018 EP (EUR) GP (EUR) Ausweis des 3x Textmarker 1,99 5,97 A Bruttobetrages 2x Kopierpapier 9,99 19,98 A 1x Fachzeitschrift 5,99 5,99 B Menge und handels- übliche Bezeichnung Summe 31,94 anzuwendender der Lieferungen oder Steuersatz sonstiger Leistungen (getrennt nach Enthaltene Umsatzsteuer Steuersätzen oder Hinweis auf A 19% Steuerbefreiung) B 7% 18.04.2018 16
Alexander Terpitz Wirtschaftsprüfer • Steuerberater 2. Aufwendungen Grundsatz Betriebsausgaben betrieblich veranlasst privat veranlasst Außer- voll beschränkt nicht Sonder- gewöhnliche abzugsfähig abzugsfähig abzugsfähig ausgaben Belastungen •lfd. betriebl. •Geschenke •ESt •Kranken-, •„zwangsläufig“ Ausgaben (bis 35 EUR •Bußgelder Pflege- •Krankheits- •Anschaffun- je Empfänger •Spenden Vers. kosten gen (AfA) und Jahr, (aber Privat) •Unfall- und •Kosten für Anlass und •L (GWG ab Haftpflicht- Scheidung Name) 01.01.2018: Vers. und Begräbnis 800,00 EUR) •Bewirtungs- Achtung: kosten •Rentenvers. •Aber: ./. •Mieten, pauschale •ausg. LV zumutbare Pachten (nur 70%) LSt 30% Belastung 18.04.2018 17
Alexander Terpitz Wirtschaftsprüfer • Steuerberater 2. Aufwendungen Kosten im Rahmen der Existenzgründung Vorweggenommene Betriebsausgaben Kosten, die vor dem Beginn der unternehmerischen Tätigkeit (Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung) anfallen • Anerkennung, wenn betrieblich veranlasst und in engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der geplanten selbständigen Tätigkeit liegen • Z.B. − Besuch von Gründermessen − sämtliche Fahr- und Reisekosten − Beratungen durch Steuerberater und Rechtsanwälte, − Fachliteratur oder auch Kosten für Ware oder Miete • zeitlichen Zusammenhang ist dann auszugehen, wenn die Gewerbeanmeldung noch im selben Kalenderjahr; in der Regel bis zu drei Jahren vor der Existenzgründung Empfehlung: alle Belege, die mit der Vorbereitung dieser Aktivitäten in Zusammenhang stehen zu sammeln und aufzubewahren, auch wenn es später dazu überhaupt nicht kommt. 18.04.2018 18
Alexander Terpitz Wirtschaftsprüfer • Steuerberater 2. Aufwendungen PKW-Kosten Betriebsausgaben PKW im Betriebsvermögen PKW im Privatvermögen mind. 10 % betriebliche Nutzung mind. 90 % private Nutzung < 50 % > 50 % gewillkürtes notwendiges BV BV Betriebsausgaben: Kosten für betriebliche Nutzung AfA, Reparaturen, Benzin, Versicherungen werden berücksichtigt etc. (Nutzungseinlage) Privatnutzung wird ermittelt per: • 1%-Methode pauschal oder tatsächliche Kosten oder • detailliert per Fahrtenbuch-Methode • bei gewillkürtem BV sachgerechte Pauschale (0,30 EUR/ Kilometer) Schätzung 18.04.2018 19
Alexander Terpitz Wirtschaftsprüfer • Steuerberater Agenda 01 Steuerarten, Fristen und Rechtsform 02 Aufwendungen 03 Weitere Pflichten und aktuelle Anforderungen 04 Existenzgründung und ihre Aufgaben 05 Ihr Ansprechpartner 18.04.2018 20
Alexander Terpitz Wirtschaftsprüfer • Steuerberater 3. Weitere Pflichten und aktuelle Anforderungen Jahresabschluss oder Einnahmen-Überschussrechnung Buchführungspflicht bestimmter Steuerpflichtiger (§ 141 AO) Kapitalgesellschaften sind grundsätzlich zur Aufstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet! Für Andere gilt: • Gewerbliche Unternehmer: − Umsatz > 600.000 EUR (einschließlich umsatzsteuerfreie Umsätze) − Gewinn > 60.000 EUR • Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe: − Umsatz > 600.000 EUR − Wirtschaftswert der selbstbewirtschafteten Fläche > 25.000 EUR − Gewinn > 60.000 EUR sind verpflichtet, für diesen Betrieb Bücher zu führen und auf Grund jährlicher Bestandsaufnahmen Abschlüsse (Bilanz + GuV etc.) zu machen! 18.04.2018 21
Alexander Terpitz Wirtschaftsprüfer • Steuerberater 3. Weitere Pflichten und aktuelle Anforderungen GoBD – Grundsätze ordnungsmäßiger BuchführungLsowie zum Datenzugriff Wer muss diese Grundsätze einhalten? Alle Steuerpflichtigen, die buchführungs- oder aufzeichnungspflichtig sind. Auf welche Bereiche sind die Grundsätze anzuwenden? Sämtliche im Unternehmen eingesetzte Hard- und Software zur elektronischen Datenverarbeitung, mit denen Daten und Dokumente erfasst, erzeugt, empfangen, übernommen, verarbeitet, gespeichert oder übermittelt werden. Dazu gehören das Hauptsystem, insbesondere Finanzbuchführungssystem, sowie die Vor- und Nebensysteme wie Anlagenbuchführung, Lohnbuchführung, Kassensystem, Warenwirtschaftssystem, Zahlungsverkehrssystem, Taxameter, Geldspielgeräte, elektronische Waagen, Materialwirtschaft, Fakturierung, Zeiterfassung, Archivsystem oder ein Dokumenten-Management-System einschließlich der Schnittstellen zwischen den einzelnen Systemen. 18.04.2018 22
Alexander Terpitz Wirtschaftsprüfer • Steuerberater 3. Weitere Pflichten und aktuelle Anforderungen GoBD – Grundsätze ordnungsmäßiger BuchführungLsowie zum Datenzugriff Welche Grundsätze sind einzuhalten? Grundsätze der • Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit • Vollständigkeit • Richtigkeit • Zeitgerechten Buchungen und Aufzeichnungen • Ordnung • Unveränderbarkeit • Belegprinzip • Aufbewahrungsfristen Folgen bei Nichteinhaltung: Verwerfung der Buchhaltung und Schätzung der Besteuerungsgrundlagen durch die Finanzbehörden 18.04.2018 23
Alexander Terpitz Wirtschaftsprüfer • Steuerberater 3. Weitere Pflichten und aktuelle Anforderungen GoBD – Grundsätze ordnungsmäßiger BuchführungLsowie zum Datenzugriff Für die Praxis zu beachten: Unterlagen sind - für die Dauer der Aufbewahrungsfrist unveränderbar und gesondert - in der Form aufzubewahren, in der sie im Unternehmen entstanden oder dort eingegangen sind, z.B. auch E-Mails mit der Funktion eines Handels- oder Geschäftsbriefs oder eines Buchungsbelegs, nicht jedoch E-Mails nur mit „Transportfunktion“. Bei Umwandlung von Dokumenten in ein Inhouse-Format, sind beide Formate aufzubewahren. Ersetzendes Scannen von Papierdokumenten ist möglich, sofern die Bildwiedergabe mit dem Original übereinstimmt. Die gespeicherten Daten müssen bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfristen lesbar und durch die Finanzbehörden maschinell auswertbar sein, ggf. Lesesystem vorhalten. Empfehlung zur Einhaltung der Grundsätze: Verfahrensdokumentation erstellen! (Wer? Was? Wann? Wie?) 18.04.2018 24
Alexander Terpitz Wirtschaftsprüfer • Steuerberater 3. Weitere Pflichten und aktuelle Anforderungen Aufbewahrungspflichten - Grundsatz 10 Jahre 6 Jahre Abschreibungsunterlagen Aktenvermerke Bilanzen (Jahresabschlüsse) Vollmachten Bankbelege Schriftwechsel (allgemein) Lohnlisten Kassenzettel Inventar Auftragsbücher Reisekostenabrechnungen Versicherungspolicen Spendenbescheinigungen Mahnungen und Mahnbescheide Umsatzsteuervoranmeldungen Finanzberichte Zollbelege Handelsregisterauszüge 18.04.2018 25
Alexander Terpitz Wirtschaftsprüfer • Steuerberater 3. Weitere Pflichten und aktuelle Anforderungen aktuelle Anforderungen – Digitalisierung/ Elektronische Rechnung Kunden/ Digitale Lieferanten Rechnungs- Steuerberater verwaltung Elektronische Rechnung ist eine Rechnung, die in einem elektronischen Format ausgestellt, übertragen und empfangen wird. Warum? Zeitersparnis durch schnellere Übermittlung Umweltschonend und platzsparend durch Papiervermeidung Wettbewerbsvorteile durch besseren Ressourcen-Einsatz, schnelle Informationen 18.04.2018 26
Alexander Terpitz Wirtschaftsprüfer • Steuerberater 3. Weitere Pflichten und aktuelle Anforderungen aktuelle Anforderungen – Digitalisierung/ Elektronische Rechnung Anforderungen an die elektronische Rechnung: Es muss gewährleistet sein: die Echtheit der Herkunft („Authentizität“), die Unversehrtheit des Inhalts („Integrität“) und die Lesbarkeit. Empfehlung: internes Kontrollsystem (u.a. Rechnungseingangsprüfung) einrichten Zustimmung des Rechnungsempfängers zur Übermittlung elektronischer Rechnungen ist erforderlich (schriftlich oder stillschweigend). Die steuerlichen Pflichtangaben entsprechen denen der Papierrechnung. Die Rechnung ist mindestens 10 Jahre elektronisch aufzubewahren. 18.04.2018 27
Alexander Terpitz Wirtschaftsprüfer • Steuerberater Agenda 01 Steuerarten, Fristen und Rechtsform 02 Aufwendungen 03 Weitere Pflichten und aktuelle Anforderungen 04 Existenzgründung und ihre Aufgaben 05 Ihr Ansprechpartner 18.04.2018 28
Alexander Terpitz Wirtschaftsprüfer • Steuerberater 4. Existenzgründung und ihre Aufgaben Was ist zu beachtenL Denken Sie dran!!! Besonderheit - Steuervorauszahlungen Verträge abschließen Rechtsform im Blick • Start als GmbH; i.d.R. zwei Jahre bis zum Bei Beteiligung von − Lohnsteuer für GF- ersten ESt-Bescheid nach Familienangehörigen Gehalt, Gründung – ESt- ohne Arbeitsverträge Nachzahlungen im Blick Verzicht auf Steuervorteile − SV-Beiträge, Besonderheit Miet- und Darlehens- Rentenversicherung verträge bei Geldeinlage sinnvoll − Gewinnerzielung Fristverlängerung Umsatzsteuer Buchführung beantragen Fristverlängerung der Ordnungsmäßigkeit der Laufende und system. Voranmeldung zur Belege (Rechnungen) ab Belegablage spart Zeit Umsatzsteuer 250,00 EUR und Kosten Beachtet Vorsteuer- Vorsteuerabzug Nochmalige Kontrolle der Erstattungen bei Insbesondere Internet Mitteilungen und Anschaffungen (Zeitpunkt) Meldungen an Behörden Abbuchungsaufträge etc. sparen Zeit 18.04.2018 29
Alexander Terpitz Wirtschaftsprüfer • Steuerberater Agenda 01 Steuerarten, Fristen und Rechtsform 02 Aufwendungen 03 Weitere Pflichten und aktuelle Anforderungen 04 Existenzgründung und ihre Aufgaben 05 Ihr Ansprechpartner 18.04.2018 30
Alexander Terpitz Wirtschaftsprüfer • Steuerberater Ihr Ansprechpartner Alexander Terpitz (Diplom-Betriebswirt BA) Wirtschaftsprüfer Steuerberater Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Karl-Liebknecht-Straße 14 D-04107 Leipzig Telefon +49 (0341) 22 55-320 Fax +49 (0341) 22 55-323 alexander@terpitz.com Wer nicht kann, was er will, muss wollen, was er kann. Denn das zu wollen, was er nicht kann, wäre töricht. Leonardo da Vinci (1452 – 1519) 18.04.2018 31
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