GEMEINSAM ERFOLGREICH - ALEXANDER TERPITZ - 180418_VORTRAG_IHK_EXISTENZGRÜNDER ...
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Alexander Terpitz
Wirtschaftsprüfer • Steuerberater
Gemeinsam erfolgreich
IHK zu Leipzig
Industrie- und Handelskammer
Referent: WP/StB Alexander Terpitz I Leipzig I 18. April 2018
18.04.2018 1Alexander Terpitz
Wirtschaftsprüfer • Steuerberater
Agenda
01 Steuerarten, Fristen und Rechtsform
02 Aufwendungen
03 Weitere Pflichten und aktuelle Anforderungen
04 Existenzgründung und ihre Aufgaben
05 Ihr Ansprechpartner
18.04.2018 2Alexander Terpitz
Wirtschaftsprüfer • Steuerberater
Agenda
01 Steuerarten, Fristen und Rechtsform
02 Aufwendungen
03 Weitere Pflichten und aktuelle Anforderungen
04 Existenzgründung und ihre Aufgaben
05 Ihr Ansprechpartner
18.04.2018 3Alexander Terpitz
Wirtschaftsprüfer • Steuerberater
1. Steuerarten, Fristen und Rechtsform
Rechtsformen und Ertragsteuern (I)
Einzelunternehmen und
Personengesellschaften Kapitalgesellschaften
Einkommensteuer (ESt) Trennungsprinzip – Unternehmung ist
• Transparenzprinzip eigenständiges Steuersubjekt
• Progression (steigender Steuersatz bei Besteuerung in zwei Stufen
steigenden Einkünften) • 1. Stufe:
Besteuerung bei Gesellschaft:
Gewerbesteuer (GewSt) ca. 32% = Körperschaftssteuer (KSt) 15%
• Unternehmen ist Steuersubjekt; zzgl. SolZ 5,5% und GewSt ca. 16%
GewSt ca. 16% • 2. Stufe:
• Freibetrag von 24.500 EUR Besteuerung bei Ausschüttung an
• Berücksichtigung von Hinzurechnungen und Gesellschafter:
Kürzungen vom Gewerbegewinn − Ausschüttung an Gesellschafter zu 40%
• Nicht für Freiberufler (Ärzte, RA‘e, StB, ESt-pflichtig im Rahmen des
Ingenieure, Notare, Journalist u.ä.) Teileinkünfteverfahren
− Steuersatz: 25% Abgeltungsteuer zzgl. SolZ
auf die Ausschüttung
18.04.2018 4Alexander Terpitz
Wirtschaftsprüfer • Steuerberater
1. Steuerarten, Fristen und Rechtsform
Rechtsformen und Ertragsteuern (II)
Unternehmer Gesellschafter
Transparenzprinzip Trennungsprinzip
Einkommensteuer
Gewinne und Verluste
Gewinne und Verluste
werden direkt zugerechnet Ausschüttung
werden nicht direkt zugerechnet
Einzelunternehmen und
Personengesellschaften Kapitalgesellschaften
Einkommensteuer Körperschaftsteuer
Gewerbesteuer fällt bei Kapitalgesellschaften in jedem Fall an. (Ausnahme steuerbefreite Organisationen)
Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften nur für Kaufleute bzw. gewerbliche Tätigkeit und ab
einem Freibetrag von 24.500,00 EUR
Ausschüttung: Doppelbelastung?
18.04.2018 5Alexander Terpitz
Wirtschaftsprüfer • Steuerberater
1. Steuerarten, Fristen und Rechtsform
Rechtsformen und Ertragsteuern (III) – Grenz- bzw. Durchschnittssteuersätze
GmbH vs. Einkommensteuer
50
GewSt nicht enthalten,
da Anrechnung 3,8 fache
des Messbetrages. 45%
45
42%
40
35
32%
Steuersatz in %
30
Beachte:
25
24% Gewinn noch nicht
auf persönlicher
32% bei ca. 87.000 EUR
20 Ebene!
16%
15 14%
10
5
0
Gewinn/ Einkommen in EUR
Besteuerung GmbH Progression Einkommensteuer Durchschnittssteuersatz
18.04.2018 6Alexander Terpitz
Wirtschaftsprüfer • Steuerberater
1. Steuerarten, Fristen und Rechtsform
Umsatzsteuer (I)
Auf (fast) jeden Umsatz, den ein Unternehmer tätigt, entsteht Umsatzsteuer.
Umsatzsteuer (aus Ausgangsrechnungen)
- Vorsteuer (aus Eingangsrechnungen) Steuerbefreiungen
= Zahllast Einige Umsätze können umsatz-
steuerfrei sein:
- Ausfuhrlieferungen
• 19 % - Vermietung und Verpachtung
− allgemeiner Satz von Grundstücken
- Tätigkeit als Dozent,
• 7%
Versicherungsvertreter
− ermäßigter Satz (z.B. für Lebensmittel) - L
18.04.2018 7Alexander Terpitz
Wirtschaftsprüfer • Steuerberater
1. Steuerarten, Fristen und Rechtsform
Umsatzsteuer (II)
Die Umsatzsteuervoranmeldung Ausnahme Kleinunternehmer
Monatlich Kleinunternehmer sind von der
• wenn Zahllast im Vorjahr größer als 7.500 EUR Umsatzsteuer befreit.
• wenn der Unternehmer Existenzgründer ist (im
ersten Jahr und im Folgejahr) Voraussetzungen:
• Umsatz (Brutto) im vergangenen Jahr
Befreiung < 17.500 EUR und
• wenn Zahllast im Vorjahr kleiner als 1.000 EUR • Umsatz (Brutto) im laufenden Jahr
voraussichtlich < 50.000 EUR
Sonst vierteljährliche Abgabe • Beachte:
• Im Jahr der Existenzgründung darf
Die Datenübermittlung erfolgt elektronisch! der erwartete Umsatz die Grenze
von 17.500 EUR nicht überschreiten.
Achtung!
• Kein USt-Ausweis auf Rechnung!
termingerechte Umsatzsteuervoranmeldung
• Fristverlängerung (1 Monat) auf Antrag möglich Vorteil: geringerer Aufwand für das
Unternehmen
termingerechte Umsatzsteuerzahlung
• Fristüberschreitung Säumniszuschläge Kein Vorsteuerabzug!
18.04.2018 8Alexander Terpitz
Wirtschaftsprüfer • Steuerberater
1. Steuerarten, Fristen und Rechtsform
Umsatzsteuer (III)
Fälligkeit der Umsatzsteuer
Sollbesteuerung Istbesteuerung
grundsätzlich Besteuerung nach Wahlrecht zur Besteuerung nach
vereinbarten Entgelten vereinnahmten Entgelten beiL
• kleinen Unternehmen mit Gesamtumsatz
Vorjahr < 500.000 EUR
• Befreiung von der Buchführungspflicht
• Tätigkeit als Freiberufler
Umsatzsteuer entsteht bereits für den Umsatzsteuer entsteht erst für den Monat
Monat der Leistungserbringung! in dem der Zahlungseingang erfolgte!
18.04.2018 9Alexander Terpitz
Wirtschaftsprüfer • Steuerberater
1. Steuerarten, Fristen und Rechtsform
Abgabefristen
Jahressteuererklärungen zur Einkommensteuer, Gewerbesteuer,
Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer
Grundsatz:
Jeder Steuerpflichtige ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.
Frist: bis zum 31.05. des Folgejahres
Ausnahme: Anfertigung der Steuererklärungen durch Ihren steuerlichen Berater
bis zum 31.12 des Folgejahres
Wichtig:
Jahresabschlüsse, Einnahmen-Überschussrechnungen (EÜR) sowie Jahressteuererklärungen
sind in elektronischer Form beim Finanzamt einzureichen!!!
18.04.2018 10Alexander Terpitz
Wirtschaftsprüfer • Steuerberater
1. Steuerarten, Fristen und Rechtsform
Abgabefristen im Überblick (keine abschließende Aufzählung)
ESt / KSt Umsatzsteuer (USt) / Lohnsteuer (LSt) Gewerbesteuer (GewSt) /
Steuer
Vorauszahlungen Voranmeldung bzw. Anmeldung und Zahlung Grundsteuer (GrSt)*
Jährlich
Voraus-
Jahr 2018 Vierteljährlich Monatszahler Vierteljährlich (nicht für Halbjählich Jährlich
zahlung
Ust)
Termin Termin für Monat Termin für Zeitraum Termin Termin Termin Termin
Jan 10. 12/2017 10. IV/2017 10.
Feb 10. 1/2018 15. 15.
Mrz 10. 10. 2/2018
Apr 10. 3/2018 10. I/2018
Mai 10. 4/2018 15.
Jun 12. 12. 5/2018
Jul 10. 6/2018 10. II/2018
Aug 10. 7/2018 15. 15. 15.
Sep 11. 11. 8/2018
Okt 10. 9/2018 10. III/2018
Nov 10. 10/2018 15.
Dez 11. 11. 11/2018
Quelle: Bundeszentralamt für Steuern
* Hinweis zur Grundsteuer: Auf Antrag des Steuerpflichtigen kann von den Terminen abgewichen werden (§ 28 Abs. 3 GrStG).
Nach § 240 Abs. 3 AO besteht für Banküberweisungen eine Schonfrist von 3 Tagen, in der keine Säumniszuschläge erhoben werden.
Fällt das Ende einer Schonfrist jedoch auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend, verlängert sie sich nach
§ 108 Abs. 3 AO auf den nächstfolgenden Werktag.
18.04.2018 11Alexander Terpitz
Wirtschaftsprüfer • Steuerberater
Agenda
01 Steuerarten, Fristen und Rechtsform
02 Aufwendungen
03 Weitere Pflichten und aktuelle Anforderungen
04 Existenzgründung und ihre Risiken
05 Ihr Ansprechpartner
18.04.2018 12Alexander Terpitz
Wirtschaftsprüfer • Steuerberater
2. Aufwendungen
Grundsatz
Erträge bzw. Einnahmen Ausgaben bzw. Aufwendungen
müssen erklärt werden! ≠ sind nachzuweisen!
Einnahmen sind einzeln, vollständig, Anforderungen an die Rechnung
richtig, zeitgerecht und geordnet gem. § 14 Abs. 4 UStG!
aufzuzeichnen (§ 146 Abs. 1 AO)
keine grundsätzliche Pflicht zur Kassenbuch-
führung für EÜR-Rechner, aber täglicher
Kassenbericht (Soll-Ist-Vergleich)
Aufzeichnungspflicht der Umsätze getrennt
nach Steuersätzen (§ 22 UStG)
18.04.2018 13Alexander Terpitz
Wirtschaftsprüfer • Steuerberater
2. Aufwendungen
Anforderungen an die Rechnung (I)
Max Mustermann
vollständiger Name IT-Service GmbH
und Anschrift des Leipzig, Goethestr. 1
leistenden Steuer-Nr. oder USt- Steuernummer: 200/1335/6815 Ausstellungs-
Unternehmens ID des leistenden Ust-ID: DE 34759126 datum der
Unternehmens Rechnung
Firma
Thomas Müller
Schillerstraße 25
vollständiger Name Leipzig 06.01.2018
und Anschrift des fortlaufende
Leistungs- unverwechselbare
Rechnung NR. 100/18 vom 06.01.2018-10-22
empfängers Rechnungs-
nummer
Lieferung erfolgte am 04.01.2018
Zeitpunkt der
Lieferung oder Aufschlüsselung
sonstigen Leistungen; Menge / nach Steuersatz
bei Anzahlungen Bezeichnung 0% 7% 19%
Zeitpunkt der Zahlung
1 x Mobiltelefon S4 500,00 EUR
Menge und handels- 1 x Interne SSD 200,00 EUR Ausweis des
übliche Bezeichnung 1 x 20 kg Kaffee-Bohnen 100,00 EUR Nettobetrages
der Lieferungen oder
sonstiger Leistungen
Summe netto - EUR 100,00 EUR 700,00 EUR
18.04.2018 14Alexander Terpitz
Wirtschaftsprüfer • Steuerberater
2. Aufwendungen
Anforderungen an die Rechnung (II)
-
Summe netto EUR 100,00 EUR 700,00 EUR
Hinweis § 13b UStG
auf Steuerbefreiung - auf Entgelt entfallender
oder ggf. Umsatzsteuer 0 % EUR Steuerbetrag
Steuerschuldner-
schaft des
Umsatzsteuer 7 % 7,00 EUR
Empfängers
Umsatzsteuer 19 % 133,00 EUR
-
anzuwendender
Rechnungsbetrag EUR 107,00 EUR 833,00 EUR
Steuersatz
Gesamtbetrag 940,00 EUR
Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag bis zum 28.01.2018 auf unsere
Bankverbindung unter IBAN DE21 20050000 01234560000, Y-Bank.
Hinweis: Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen sind beim Leistungsempfänger
nach § 35a EStG nur steuerlich absetzbar, wenn sie durch ihn unbar (mittels Überweisung, ec-Karten-
Zahlung) bezahlt werden – keine Barzahlung!
18.04.2018 15Alexander Terpitz
Wirtschaftsprüfer • Steuerberater
2. Aufwendungen
Anforderungen an die Rechnung (III)
Kleinbetragsregelung nach § 33 UStDV:
Rechnungen mit einem Gesamtbetrag von < 250 € müssen mindestens folgende Angaben enthalten:
Max Mustermann Ausstellungs-
vollständiger Name Büroartikel GbR datum der
und Anschrift des Leipzig, Goethestr. 3 Rechnung
leistenden
Unternehmens 05.02.2018
EP (EUR) GP (EUR) Ausweis des
3x Textmarker 1,99 5,97 A Bruttobetrages
2x Kopierpapier 9,99 19,98 A
1x Fachzeitschrift 5,99 5,99 B
Menge und handels-
übliche Bezeichnung Summe 31,94 anzuwendender
der Lieferungen oder Steuersatz
sonstiger Leistungen (getrennt nach
Enthaltene Umsatzsteuer
Steuersätzen
oder Hinweis auf
A 19%
Steuerbefreiung)
B 7%
18.04.2018 16Alexander Terpitz
Wirtschaftsprüfer • Steuerberater
2. Aufwendungen
Grundsatz
Betriebsausgaben
betrieblich veranlasst privat veranlasst
Außer-
voll beschränkt nicht Sonder-
gewöhnliche
abzugsfähig abzugsfähig abzugsfähig ausgaben
Belastungen
•lfd. betriebl. •Geschenke •ESt •Kranken-, •„zwangsläufig“
Ausgaben (bis 35 EUR •Bußgelder Pflege- •Krankheits-
•Anschaffun- je Empfänger •Spenden Vers. kosten
gen (AfA) und Jahr, (aber Privat) •Unfall- und •Kosten für
Anlass und •L
(GWG ab Haftpflicht- Scheidung
Name)
01.01.2018: Vers. und Begräbnis
800,00 EUR) •Bewirtungs- Achtung:
kosten •Rentenvers. •Aber: ./.
•Mieten, pauschale
•ausg. LV zumutbare
Pachten (nur 70%) LSt 30%
Belastung
18.04.2018 17Alexander Terpitz
Wirtschaftsprüfer • Steuerberater
2. Aufwendungen
Kosten im Rahmen der Existenzgründung
Vorweggenommene Betriebsausgaben
Kosten, die vor dem Beginn der unternehmerischen Tätigkeit (Zeitpunkt der
Gewerbeanmeldung) anfallen
• Anerkennung, wenn betrieblich veranlasst und in engen sachlichen und zeitlichen
Zusammenhang mit der geplanten selbständigen Tätigkeit liegen
• Z.B.
− Besuch von Gründermessen
− sämtliche Fahr- und Reisekosten
− Beratungen durch Steuerberater und Rechtsanwälte,
− Fachliteratur oder auch Kosten für Ware oder Miete
• zeitlichen Zusammenhang ist dann auszugehen, wenn die Gewerbeanmeldung noch im
selben Kalenderjahr; in der Regel bis zu drei Jahren vor der Existenzgründung
Empfehlung: alle Belege, die mit der Vorbereitung dieser Aktivitäten in Zusammenhang
stehen zu sammeln und aufzubewahren, auch wenn es später dazu überhaupt nicht
kommt.
18.04.2018 18Alexander Terpitz
Wirtschaftsprüfer • Steuerberater
2. Aufwendungen
PKW-Kosten
Betriebsausgaben
PKW im Betriebsvermögen PKW im Privatvermögen
mind. 10 % betriebliche Nutzung mind. 90 % private Nutzung
< 50 % > 50 %
gewillkürtes notwendiges
BV BV
Betriebsausgaben: Kosten für betriebliche Nutzung
AfA, Reparaturen, Benzin, Versicherungen werden berücksichtigt
etc. (Nutzungseinlage)
Privatnutzung wird ermittelt per:
• 1%-Methode pauschal oder tatsächliche Kosten oder
• detailliert per Fahrtenbuch-Methode
• bei gewillkürtem BV sachgerechte Pauschale (0,30 EUR/ Kilometer)
Schätzung
18.04.2018 19Alexander Terpitz
Wirtschaftsprüfer • Steuerberater
Agenda
01 Steuerarten, Fristen und Rechtsform
02 Aufwendungen
03 Weitere Pflichten und aktuelle Anforderungen
04 Existenzgründung und ihre Aufgaben
05 Ihr Ansprechpartner
18.04.2018 20Alexander Terpitz
Wirtschaftsprüfer • Steuerberater
3. Weitere Pflichten und aktuelle Anforderungen
Jahresabschluss oder Einnahmen-Überschussrechnung
Buchführungspflicht bestimmter Steuerpflichtiger (§ 141 AO)
Kapitalgesellschaften sind grundsätzlich zur Aufstellung eines Jahresabschlusses
verpflichtet!
Für Andere gilt:
• Gewerbliche Unternehmer:
− Umsatz > 600.000 EUR (einschließlich umsatzsteuerfreie Umsätze)
− Gewinn > 60.000 EUR
• Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe:
− Umsatz > 600.000 EUR
− Wirtschaftswert der selbstbewirtschafteten Fläche > 25.000 EUR
− Gewinn > 60.000 EUR
sind verpflichtet, für diesen Betrieb Bücher zu führen und auf Grund jährlicher
Bestandsaufnahmen Abschlüsse (Bilanz + GuV etc.) zu machen!
18.04.2018 21Alexander Terpitz
Wirtschaftsprüfer • Steuerberater
3. Weitere Pflichten und aktuelle Anforderungen
GoBD – Grundsätze ordnungsmäßiger BuchführungLsowie zum Datenzugriff
Wer muss diese Grundsätze einhalten?
Alle Steuerpflichtigen, die buchführungs- oder aufzeichnungspflichtig sind.
Auf welche Bereiche sind die Grundsätze anzuwenden?
Sämtliche im Unternehmen eingesetzte Hard- und Software zur elektronischen
Datenverarbeitung, mit denen Daten und Dokumente
erfasst, erzeugt, empfangen, übernommen, verarbeitet, gespeichert oder
übermittelt werden.
Dazu gehören das Hauptsystem, insbesondere Finanzbuchführungssystem, sowie die
Vor- und Nebensysteme wie Anlagenbuchführung, Lohnbuchführung, Kassensystem,
Warenwirtschaftssystem, Zahlungsverkehrssystem, Taxameter, Geldspielgeräte,
elektronische Waagen, Materialwirtschaft, Fakturierung, Zeiterfassung, Archivsystem
oder ein Dokumenten-Management-System einschließlich der Schnittstellen zwischen
den einzelnen Systemen.
18.04.2018 22Alexander Terpitz
Wirtschaftsprüfer • Steuerberater
3. Weitere Pflichten und aktuelle Anforderungen
GoBD – Grundsätze ordnungsmäßiger BuchführungLsowie zum Datenzugriff
Welche Grundsätze sind einzuhalten?
Grundsätze der
• Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit
• Vollständigkeit
• Richtigkeit
• Zeitgerechten Buchungen und Aufzeichnungen
• Ordnung
• Unveränderbarkeit
• Belegprinzip
• Aufbewahrungsfristen
Folgen bei Nichteinhaltung:
Verwerfung der Buchhaltung und Schätzung der Besteuerungsgrundlagen durch die
Finanzbehörden
18.04.2018 23Alexander Terpitz
Wirtschaftsprüfer • Steuerberater
3. Weitere Pflichten und aktuelle Anforderungen
GoBD – Grundsätze ordnungsmäßiger BuchführungLsowie zum Datenzugriff
Für die Praxis zu beachten:
Unterlagen sind - für die Dauer der Aufbewahrungsfrist unveränderbar und gesondert -
in der Form aufzubewahren, in der sie im Unternehmen entstanden oder dort
eingegangen sind,
z.B. auch E-Mails mit der Funktion eines Handels- oder Geschäftsbriefs oder eines
Buchungsbelegs, nicht jedoch E-Mails nur mit „Transportfunktion“.
Bei Umwandlung von Dokumenten in ein Inhouse-Format, sind beide Formate
aufzubewahren.
Ersetzendes Scannen von Papierdokumenten ist möglich, sofern die Bildwiedergabe mit
dem Original übereinstimmt.
Die gespeicherten Daten müssen bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfristen lesbar und
durch die Finanzbehörden maschinell auswertbar sein, ggf. Lesesystem vorhalten.
Empfehlung zur Einhaltung der Grundsätze:
Verfahrensdokumentation erstellen! (Wer? Was? Wann? Wie?)
18.04.2018 24Alexander Terpitz
Wirtschaftsprüfer • Steuerberater
3. Weitere Pflichten und aktuelle Anforderungen
Aufbewahrungspflichten - Grundsatz
10 Jahre 6 Jahre
Abschreibungsunterlagen Aktenvermerke
Bilanzen (Jahresabschlüsse) Vollmachten
Bankbelege Schriftwechsel (allgemein)
Lohnlisten Kassenzettel
Inventar Auftragsbücher
Reisekostenabrechnungen Versicherungspolicen
Spendenbescheinigungen Mahnungen und Mahnbescheide
Umsatzsteuervoranmeldungen Finanzberichte
Zollbelege Handelsregisterauszüge
18.04.2018 25Alexander Terpitz
Wirtschaftsprüfer • Steuerberater
3. Weitere Pflichten und aktuelle Anforderungen
aktuelle Anforderungen – Digitalisierung/ Elektronische Rechnung
Kunden/ Digitale
Lieferanten Rechnungs- Steuerberater
verwaltung
Elektronische Rechnung ist
eine Rechnung, die in einem elektronischen Format ausgestellt, übertragen und empfangen
wird.
Warum?
Zeitersparnis durch schnellere Übermittlung
Umweltschonend und platzsparend durch Papiervermeidung
Wettbewerbsvorteile durch besseren Ressourcen-Einsatz, schnelle Informationen
18.04.2018 26Alexander Terpitz
Wirtschaftsprüfer • Steuerberater
3. Weitere Pflichten und aktuelle Anforderungen
aktuelle Anforderungen – Digitalisierung/ Elektronische Rechnung
Anforderungen an die elektronische Rechnung:
Es muss gewährleistet sein:
die Echtheit der Herkunft („Authentizität“),
die Unversehrtheit des Inhalts („Integrität“) und
die Lesbarkeit.
Empfehlung: internes Kontrollsystem (u.a. Rechnungseingangsprüfung) einrichten
Zustimmung des Rechnungsempfängers zur Übermittlung elektronischer
Rechnungen ist erforderlich (schriftlich oder stillschweigend).
Die steuerlichen Pflichtangaben entsprechen denen der Papierrechnung.
Die Rechnung ist mindestens 10 Jahre elektronisch aufzubewahren.
18.04.2018 27Alexander Terpitz
Wirtschaftsprüfer • Steuerberater
Agenda
01 Steuerarten, Fristen und Rechtsform
02 Aufwendungen
03 Weitere Pflichten und aktuelle Anforderungen
04 Existenzgründung und ihre Aufgaben
05 Ihr Ansprechpartner
18.04.2018 28Alexander Terpitz
Wirtschaftsprüfer • Steuerberater
4. Existenzgründung und ihre Aufgaben
Was ist zu beachtenL
Denken Sie dran!!!
Besonderheit - Steuervorauszahlungen
Verträge abschließen
Rechtsform im Blick
• Start als GmbH; i.d.R. zwei Jahre bis zum Bei Beteiligung von
− Lohnsteuer für GF- ersten ESt-Bescheid nach Familienangehörigen
Gehalt, Gründung – ESt- ohne Arbeitsverträge
Nachzahlungen im Blick Verzicht auf Steuervorteile
− SV-Beiträge,
Besonderheit Miet- und Darlehens-
Rentenversicherung verträge bei Geldeinlage
sinnvoll
− Gewinnerzielung
Fristverlängerung
Umsatzsteuer Buchführung
beantragen
Fristverlängerung der Ordnungsmäßigkeit der Laufende und system.
Voranmeldung zur Belege (Rechnungen) ab Belegablage spart Zeit
Umsatzsteuer 250,00 EUR und Kosten
Beachtet Vorsteuer- Vorsteuerabzug Nochmalige Kontrolle der
Erstattungen bei Insbesondere Internet Mitteilungen und
Anschaffungen (Zeitpunkt) Meldungen an Behörden
Abbuchungsaufträge etc.
sparen Zeit
18.04.2018 29Alexander Terpitz
Wirtschaftsprüfer • Steuerberater
Agenda
01 Steuerarten, Fristen und Rechtsform
02 Aufwendungen
03 Weitere Pflichten und aktuelle Anforderungen
04 Existenzgründung und ihre Aufgaben
05 Ihr Ansprechpartner
18.04.2018 30Alexander Terpitz
Wirtschaftsprüfer • Steuerberater
Ihr Ansprechpartner
Alexander Terpitz
(Diplom-Betriebswirt BA)
Wirtschaftsprüfer
Steuerberater
Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!
Karl-Liebknecht-Straße 14
D-04107 Leipzig
Telefon +49 (0341) 22 55-320
Fax +49 (0341) 22 55-323
alexander@terpitz.com
Wer nicht kann, was er will, muss wollen, was er kann. Denn das zu wollen,
was er nicht kann, wäre töricht.
Leonardo da Vinci (1452 – 1519)
18.04.2018 31Sie können auch lesen