GEMEINSAM ERFOLGREICH - ALEXANDER TERPITZ - 180418_VORTRAG_IHK_EXISTENZGRÜNDER ...

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GEMEINSAM ERFOLGREICH - ALEXANDER TERPITZ - 180418_VORTRAG_IHK_EXISTENZGRÜNDER ...
Alexander Terpitz
                                                  Wirtschaftsprüfer • Steuerberater

Gemeinsam erfolgreich

                                             IHK zu Leipzig
                             Industrie- und Handelskammer

 Referent: WP/StB Alexander Terpitz I Leipzig I 18. April 2018

                18.04.2018                                                            1
Alexander Terpitz
                                                        Wirtschaftsprüfer • Steuerberater

Agenda

    01   Steuerarten, Fristen und Rechtsform

    02   Aufwendungen

    03   Weitere Pflichten und aktuelle Anforderungen

    04   Existenzgründung und ihre Aufgaben

    05   Ihr Ansprechpartner

                                     18.04.2018                                             2
Alexander Terpitz
                                                        Wirtschaftsprüfer • Steuerberater

Agenda

    01   Steuerarten, Fristen und Rechtsform

    02   Aufwendungen

    03   Weitere Pflichten und aktuelle Anforderungen

    04   Existenzgründung und ihre Aufgaben

    05   Ihr Ansprechpartner

                                     18.04.2018                                             3
Alexander Terpitz
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1. Steuerarten, Fristen und Rechtsform
Rechtsformen und Ertragsteuern (I)
          Einzelunternehmen und
          Personengesellschaften                                    Kapitalgesellschaften

  Einkommensteuer (ESt)                                  Trennungsprinzip – Unternehmung ist
  • Transparenzprinzip                                   eigenständiges Steuersubjekt
  • Progression (steigender Steuersatz bei               Besteuerung in zwei Stufen
    steigenden Einkünften)                               • 1. Stufe:
                                                           Besteuerung bei Gesellschaft:
  Gewerbesteuer (GewSt)                                      ca. 32% = Körperschaftssteuer (KSt) 15%
  • Unternehmen ist Steuersubjekt;                           zzgl. SolZ 5,5% und GewSt ca. 16%
    GewSt ca. 16%                                        • 2. Stufe:
  • Freibetrag von 24.500 EUR                              Besteuerung bei Ausschüttung an
  • Berücksichtigung von Hinzurechnungen und               Gesellschafter:
    Kürzungen vom Gewerbegewinn                            − Ausschüttung an Gesellschafter zu 40%
  • Nicht für Freiberufler (Ärzte, RA‘e, StB,                 ESt-pflichtig im Rahmen des
    Ingenieure, Notare, Journalist u.ä.)                      Teileinkünfteverfahren
                                                           − Steuersatz: 25% Abgeltungsteuer zzgl. SolZ
                                                              auf die Ausschüttung

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1. Steuerarten, Fristen und Rechtsform
Rechtsformen und Ertragsteuern (II)

               Unternehmer                                           Gesellschafter
               Transparenzprinzip                                   Trennungsprinzip

                                                                  Einkommensteuer
         Gewinne und Verluste
                                                              Gewinne und Verluste
        werden direkt zugerechnet                                                                     Ausschüttung
                                                          werden nicht direkt zugerechnet

            Einzelunternehmen und
            Personengesellschaften                                 Kapitalgesellschaften

             Einkommensteuer                                     Körperschaftsteuer

        Gewerbesteuer fällt bei Kapitalgesellschaften in jedem Fall an. (Ausnahme steuerbefreite Organisationen)
        Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften nur für Kaufleute bzw. gewerbliche Tätigkeit und ab
        einem Freibetrag von 24.500,00 EUR
        Ausschüttung: Doppelbelastung?

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       1. Steuerarten, Fristen und Rechtsform
       Rechtsformen und Ertragsteuern (III) – Grenz- bzw. Durchschnittssteuersätze
                                                 GmbH vs. Einkommensteuer
                  50
                                                                                 GewSt nicht enthalten,
                                                                                 da Anrechnung 3,8 fache
                                                                                 des Messbetrages.                     45%
                  45
                                                           42%
                  40

                  35
                       32%
Steuersatz in %

                  30
                                                                                                        Beachte:
                  25
                                         24%                                                            Gewinn noch nicht
                                                                                                        auf persönlicher
                                                                    32% bei ca. 87.000 EUR
                  20                                                                                    Ebene!
                                   16%
                  15         14%

                  10

                   5

                   0

                                                 Gewinn/ Einkommen in EUR
                              Besteuerung GmbH    Progression Einkommensteuer         Durchschnittssteuersatz

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1. Steuerarten, Fristen und Rechtsform
Umsatzsteuer (I)

             Auf (fast) jeden Umsatz, den ein Unternehmer tätigt, entsteht Umsatzsteuer.

 Umsatzsteuer        (aus Ausgangsrechnungen)
- Vorsteuer          (aus Eingangsrechnungen)               Steuerbefreiungen

= Zahllast                                                  Einige Umsätze können umsatz-
                                                            steuerfrei sein:

                                                            - Ausfuhrlieferungen
    • 19 %                                                  - Vermietung und Verpachtung
      − allgemeiner Satz                                      von Grundstücken
                                                            - Tätigkeit als Dozent,
    • 7%
                                                              Versicherungsvertreter
      − ermäßigter Satz (z.B. für Lebensmittel)             - L

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Alexander Terpitz
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1. Steuerarten, Fristen und Rechtsform
Umsatzsteuer (II)

Die Umsatzsteuervoranmeldung                                  Ausnahme Kleinunternehmer
 Monatlich                                                    Kleinunternehmer sind von der
 • wenn Zahllast im Vorjahr größer als 7.500 EUR              Umsatzsteuer befreit.
 • wenn der Unternehmer Existenzgründer ist (im
   ersten Jahr und im Folgejahr)                              Voraussetzungen:
                                                               • Umsatz (Brutto) im vergangenen Jahr
 Befreiung                                                       < 17.500 EUR und
 • wenn Zahllast im Vorjahr kleiner als 1.000 EUR              • Umsatz (Brutto) im laufenden Jahr
                                                                 voraussichtlich < 50.000 EUR
 Sonst vierteljährliche Abgabe                                 • Beachte:
                                                                 • Im Jahr der Existenzgründung darf
   Die Datenübermittlung erfolgt elektronisch!                     der erwartete Umsatz die Grenze
                                                                   von 17.500 EUR nicht überschreiten.
Achtung!
                                                                 • Kein USt-Ausweis auf Rechnung!
  termingerechte Umsatzsteuervoranmeldung
  • Fristverlängerung (1 Monat) auf Antrag möglich               Vorteil: geringerer Aufwand für das
                                                                 Unternehmen
  termingerechte Umsatzsteuerzahlung
  • Fristüberschreitung          Säumniszuschläge                Kein Vorsteuerabzug!

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1. Steuerarten, Fristen und Rechtsform
Umsatzsteuer (III)

                              Fälligkeit der Umsatzsteuer

            Sollbesteuerung                                    Istbesteuerung
  grundsätzlich Besteuerung nach                    Wahlrecht zur Besteuerung nach
  vereinbarten Entgelten                            vereinnahmten Entgelten beiL

                                                    • kleinen Unternehmen mit Gesamtumsatz
                                                      Vorjahr < 500.000 EUR
                                                    • Befreiung von der Buchführungspflicht
                                                    • Tätigkeit als Freiberufler

   Umsatzsteuer entsteht bereits für den           Umsatzsteuer entsteht erst für den Monat
    Monat der Leistungserbringung!                  in dem der Zahlungseingang erfolgte!

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1. Steuerarten, Fristen und Rechtsform
Abgabefristen

 Jahressteuererklärungen zur Einkommensteuer, Gewerbesteuer,
 Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer
 Grundsatz:
    Jeder Steuerpflichtige ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.

    Frist: bis zum 31.05. des Folgejahres

  Ausnahme: Anfertigung der Steuererklärungen durch Ihren steuerlichen Berater

    bis zum 31.12 des Folgejahres

                                            Wichtig:
    Jahresabschlüsse, Einnahmen-Überschussrechnungen (EÜR) sowie Jahressteuererklärungen
                   sind in elektronischer Form beim Finanzamt einzureichen!!!

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1. Steuerarten, Fristen und Rechtsform
Abgabefristen im Überblick (keine abschließende Aufzählung)

                    ESt / KSt                     Umsatzsteuer (USt) / Lohnsteuer (LSt)                      Gewerbesteuer (GewSt) /
    Steuer
                Vorauszahlungen                Voranmeldung bzw. Anmeldung und Zahlung                         Grundsteuer (GrSt)*
                                                                                            Jährlich
                                                                                                         Voraus-
   Jahr 2018      Vierteljährlich         Monatszahler               Vierteljährlich        (nicht für               Halbjählich    Jährlich
                                                                                                         zahlung
                                                                                              Ust)
                     Termin            Termin      für Monat     Termin      für Zeitraum   Termin       Termin        Termin       Termin
      Jan                                10.        12/2017        10.         IV/2017        10.
      Feb                                10.         1/2018                                                15.           15.
      Mrz              10.               10.         2/2018
      Apr                                10.         3/2018        10.           I/2018
      Mai                                10.         4/2018                                                15.
      Jun              12.               12.         5/2018
      Jul                                10.         6/2018        10.          II/2018
      Aug                                10.         7/2018                                                15.           15.             15.
      Sep              11.               11.         8/2018
      Okt                                10.         9/2018        10.         III/2018
      Nov                                10.        10/2018                                                15.
     Dez              11.              11.          11/2018
  Quelle: Bundeszentralamt für Steuern
  * Hinweis zur Grundsteuer: Auf Antrag des Steuerpflichtigen kann von den Terminen abgewichen werden (§ 28 Abs. 3 GrStG).

  Nach § 240 Abs. 3 AO besteht für Banküberweisungen eine Schonfrist von 3 Tagen, in der keine Säumniszuschläge erhoben werden.
  Fällt das Ende einer Schonfrist jedoch auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend, verlängert sie sich nach
  § 108 Abs. 3 AO auf den nächstfolgenden Werktag.

                                                                    18.04.2018                                                                   11
Alexander Terpitz
                                                        Wirtschaftsprüfer • Steuerberater

Agenda

    01   Steuerarten, Fristen und Rechtsform

    02   Aufwendungen

    03   Weitere Pflichten und aktuelle Anforderungen

    04   Existenzgründung und ihre Risiken

    05   Ihr Ansprechpartner

                                     18.04.2018                                             12
Alexander Terpitz
                                                                         Wirtschaftsprüfer • Steuerberater

2. Aufwendungen
Grundsatz

     Erträge bzw. Einnahmen                                    Ausgaben bzw. Aufwendungen

      müssen erklärt werden!                         ≠              sind nachzuweisen!

   Einnahmen sind einzeln, vollständig,                         Anforderungen an die Rechnung
   richtig, zeitgerecht und geordnet                            gem. § 14 Abs. 4 UStG!
   aufzuzeichnen (§ 146 Abs. 1 AO)
   keine grundsätzliche Pflicht zur Kassenbuch-
   führung für EÜR-Rechner, aber täglicher
   Kassenbericht (Soll-Ist-Vergleich)
   Aufzeichnungspflicht der Umsätze getrennt
   nach Steuersätzen (§ 22 UStG)

                                                  18.04.2018                                                 13
Alexander Terpitz
                                                                                                       Wirtschaftsprüfer • Steuerberater

2. Aufwendungen
Anforderungen an die Rechnung (I)
                                                                        Max Mustermann
 vollständiger Name                                                     IT-Service GmbH
  und Anschrift des                                                     Leipzig, Goethestr. 1
      leistenden                Steuer-Nr. oder USt-                    Steuernummer: 200/1335/6815                   Ausstellungs-
   Unternehmens                  ID des leistenden                      Ust-ID: DE 34759126                            datum der
                                   Unternehmens                                                                         Rechnung
                        Firma
                        Thomas Müller
                        Schillerstraße 25
 vollständiger Name     Leipzig                                                           06.01.2018
  und Anschrift des                                                                                                     fortlaufende
      Leistungs-                                                                                                     unverwechselbare
                        Rechnung NR. 100/18 vom 06.01.2018-10-22
     empfängers                                                                                                        Rechnungs-
                                                                                                                          nummer
                        Lieferung erfolgte am 04.01.2018
Zeitpunkt der
Lieferung oder                                                                                                       Aufschlüsselung
sonstigen Leistungen;   Menge /                                                                                      nach Steuersatz
bei Anzahlungen         Bezeichnung               0%         7%                           19%
Zeitpunkt der Zahlung
                        1 x Mobiltelefon S4                                              500,00 EUR

Menge und handels-      1 x Interne SSD                                                  200,00 EUR                    Ausweis des
übliche Bezeichnung     1 x 20 kg Kaffee-Bohnen            100,00 EUR                                                 Nettobetrages
der Lieferungen oder
sonstiger Leistungen
                        Summe netto               - EUR    100,00 EUR                    700,00 EUR

                                                           18.04.2018                                                                      14
Alexander Terpitz
                                                                                     Wirtschaftsprüfer • Steuerberater

2. Aufwendungen
Anforderungen an die Rechnung (II)

                                                  -
                      Summe netto              EUR     100,00 EUR              700,00 EUR
Hinweis § 13b UStG
auf Steuerbefreiung                               -                                             auf Entgelt entfallender
      oder ggf.       Umsatzsteuer 0 %         EUR                                                   Steuerbetrag
 Steuerschuldner-
     schaft des
                      Umsatzsteuer 7 %                   7,00 EUR
    Empfängers

                      Umsatzsteuer 19 %                                        133,00 EUR

                                                  -
  anzuwendender
                      Rechnungsbetrag          EUR     107,00 EUR              833,00 EUR
    Steuersatz

                      Gesamtbetrag                                             940,00 EUR

                      Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag bis zum 28.01.2018 auf unsere
                      Bankverbindung unter IBAN DE21 20050000 01234560000, Y-Bank.

Hinweis: Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen sind beim Leistungsempfänger
nach § 35a EStG nur steuerlich absetzbar, wenn sie durch ihn unbar (mittels Überweisung, ec-Karten-
Zahlung) bezahlt werden – keine Barzahlung!
                                                      18.04.2018                                                         15
Alexander Terpitz
                                                                                          Wirtschaftsprüfer • Steuerberater

2. Aufwendungen
Anforderungen an die Rechnung (III)

Kleinbetragsregelung nach § 33 UStDV:
Rechnungen mit einem Gesamtbetrag von < 250 € müssen mindestens folgende Angaben enthalten:

                                                   Max Mustermann                                  Ausstellungs-
      vollständiger Name                            Büroartikel GbR                                 datum der
       und Anschrift des                          Leipzig, Goethestr. 3                              Rechnung
           leistenden
        Unternehmens                                                        05.02.2018

                                                                   EP (EUR) GP (EUR)                Ausweis des
                                 3x Textmarker                          1,99     5,97 A            Bruttobetrages
                                 2x Kopierpapier                        9,99    19,98 A
                                 1x Fachzeitschrift                     5,99     5,99 B
     Menge und handels-
     übliche Bezeichnung         Summe                                          31,94              anzuwendender
     der Lieferungen oder                                                                             Steuersatz
     sonstiger Leistungen                                                                           (getrennt nach
                                 Enthaltene Umsatzsteuer
                                                                                                     Steuersätzen
                                                                                                   oder Hinweis auf
                                 A          19%
                                                                                                   Steuerbefreiung)
                                 B           7%

                                                      18.04.2018                                                              16
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                                                                          Wirtschaftsprüfer • Steuerberater

2. Aufwendungen
Grundsatz

                                      Betriebsausgaben

             betrieblich veranlasst                              privat veranlasst

                                                                                        Außer-
     voll         beschränkt         nicht                  Sonder-
                                                                                      gewöhnliche
 abzugsfähig      abzugsfähig     abzugsfähig              ausgaben
                                                                                      Belastungen

•lfd. betriebl.   •Geschenke     •ESt                     •Kranken-,               •„zwangsläufig“
 Ausgaben         (bis 35 EUR    •Bußgelder                Pflege-                 •Krankheits-
•Anschaffun-      je Empfänger   •Spenden                  Vers.                    kosten
 gen (AfA)        und Jahr,       (aber Privat)           •Unfall- und             •Kosten für
                  Anlass und     •L
 (GWG ab                                                   Haftpflicht-             Scheidung
                  Name)
 01.01.2018:                                               Vers.                    und Begräbnis
 800,00 EUR)      •Bewirtungs-         Achtung:
                   kosten                                 •Rentenvers.             •Aber: ./.
•Mieten,                              pauschale
                                                          •ausg. LV                 zumutbare
 Pachten          (nur 70%)            LSt 30%
                                                                                    Belastung
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2. Aufwendungen
Kosten im Rahmen der Existenzgründung

                          Vorweggenommene Betriebsausgaben
 Kosten, die vor dem Beginn der unternehmerischen Tätigkeit (Zeitpunkt der
 Gewerbeanmeldung) anfallen

  • Anerkennung, wenn betrieblich veranlasst und in engen sachlichen und zeitlichen
    Zusammenhang mit der geplanten selbständigen Tätigkeit liegen
  • Z.B.
       −   Besuch von Gründermessen
       −   sämtliche Fahr- und Reisekosten
       −   Beratungen durch Steuerberater und Rechtsanwälte,
       −   Fachliteratur oder auch Kosten für Ware oder Miete
  • zeitlichen Zusammenhang ist dann auszugehen, wenn die Gewerbeanmeldung noch im
    selben Kalenderjahr; in der Regel bis zu drei Jahren vor der Existenzgründung

   Empfehlung: alle Belege, die mit der Vorbereitung dieser Aktivitäten in Zusammenhang
   stehen zu sammeln und aufzubewahren, auch wenn es später dazu überhaupt nicht
   kommt.

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2. Aufwendungen
PKW-Kosten

                                      Betriebsausgaben

       PKW im Betriebsvermögen                                  PKW im Privatvermögen
     mind. 10 % betriebliche Nutzung                           mind. 90 % private Nutzung

      < 50 %                 > 50 %
    gewillkürtes           notwendiges
        BV                     BV

 Betriebsausgaben:                                         Kosten für betriebliche Nutzung
   AfA, Reparaturen, Benzin, Versicherungen                werden berücksichtigt
   etc.                                                    (Nutzungseinlage)
   Privatnutzung wird ermittelt per:
   • 1%-Methode pauschal oder                               tatsächliche Kosten oder
   • detailliert per Fahrtenbuch-Methode
   • bei gewillkürtem BV sachgerechte                       Pauschale (0,30 EUR/ Kilometer)
     Schätzung

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                                                        Wirtschaftsprüfer • Steuerberater

Agenda

    01   Steuerarten, Fristen und Rechtsform

    02   Aufwendungen

    03   Weitere Pflichten und aktuelle Anforderungen

    04   Existenzgründung und ihre Aufgaben

    05   Ihr Ansprechpartner

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3. Weitere Pflichten und aktuelle Anforderungen
Jahresabschluss oder Einnahmen-Überschussrechnung

Buchführungspflicht bestimmter Steuerpflichtiger (§ 141 AO)
Kapitalgesellschaften sind grundsätzlich zur Aufstellung eines Jahresabschlusses
verpflichtet!

Für Andere gilt:
• Gewerbliche Unternehmer:
   − Umsatz > 600.000 EUR (einschließlich umsatzsteuerfreie Umsätze)
   − Gewinn > 60.000 EUR

• Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe:
   − Umsatz > 600.000 EUR
   − Wirtschaftswert der selbstbewirtschafteten Fläche > 25.000 EUR
   − Gewinn > 60.000 EUR

   sind verpflichtet, für diesen Betrieb Bücher zu führen und auf Grund jährlicher
   Bestandsaufnahmen Abschlüsse (Bilanz + GuV etc.) zu machen!

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3. Weitere Pflichten und aktuelle Anforderungen
GoBD – Grundsätze ordnungsmäßiger BuchführungLsowie zum Datenzugriff

    Wer muss diese Grundsätze einhalten?
    Alle Steuerpflichtigen, die buchführungs- oder aufzeichnungspflichtig sind.

    Auf welche Bereiche sind die Grundsätze anzuwenden?
    Sämtliche im Unternehmen eingesetzte Hard- und Software zur elektronischen
    Datenverarbeitung, mit denen Daten und Dokumente

    erfasst, erzeugt, empfangen, übernommen, verarbeitet, gespeichert oder
    übermittelt werden.

    Dazu gehören das Hauptsystem, insbesondere Finanzbuchführungssystem, sowie die
    Vor- und Nebensysteme wie Anlagenbuchführung, Lohnbuchführung, Kassensystem,
    Warenwirtschaftssystem, Zahlungsverkehrssystem, Taxameter, Geldspielgeräte,
    elektronische Waagen, Materialwirtschaft, Fakturierung, Zeiterfassung, Archivsystem
    oder ein Dokumenten-Management-System einschließlich der Schnittstellen zwischen
    den einzelnen Systemen.

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3. Weitere Pflichten und aktuelle Anforderungen
GoBD – Grundsätze ordnungsmäßiger BuchführungLsowie zum Datenzugriff

    Welche Grundsätze sind einzuhalten?

    Grundsätze der
    • Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit
    • Vollständigkeit
    • Richtigkeit
    • Zeitgerechten Buchungen und Aufzeichnungen
    • Ordnung
    • Unveränderbarkeit
    • Belegprinzip
    • Aufbewahrungsfristen

    Folgen bei Nichteinhaltung:
    Verwerfung der Buchhaltung und Schätzung der Besteuerungsgrundlagen durch die
    Finanzbehörden

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3. Weitere Pflichten und aktuelle Anforderungen
GoBD – Grundsätze ordnungsmäßiger BuchführungLsowie zum Datenzugriff

Für die Praxis zu beachten:

     Unterlagen sind - für die Dauer der Aufbewahrungsfrist unveränderbar und gesondert -
     in der Form aufzubewahren, in der sie im Unternehmen entstanden oder dort
     eingegangen sind,
     z.B. auch E-Mails mit der Funktion eines Handels- oder Geschäftsbriefs oder eines
     Buchungsbelegs, nicht jedoch E-Mails nur mit „Transportfunktion“.
     Bei Umwandlung von Dokumenten in ein Inhouse-Format, sind beide Formate
     aufzubewahren.
     Ersetzendes Scannen von Papierdokumenten ist möglich, sofern die Bildwiedergabe mit
     dem Original übereinstimmt.

     Die gespeicherten Daten müssen bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfristen lesbar und
     durch die Finanzbehörden maschinell auswertbar sein, ggf. Lesesystem vorhalten.

     Empfehlung zur Einhaltung der Grundsätze:
     Verfahrensdokumentation erstellen! (Wer? Was? Wann? Wie?)

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3. Weitere Pflichten und aktuelle Anforderungen
Aufbewahrungspflichten - Grundsatz

                10 Jahre                                       6 Jahre
  Abschreibungsunterlagen                     Aktenvermerke

  Bilanzen (Jahresabschlüsse)                 Vollmachten

  Bankbelege                                  Schriftwechsel (allgemein)

  Lohnlisten                                  Kassenzettel

  Inventar                                    Auftragsbücher

  Reisekostenabrechnungen                     Versicherungspolicen

  Spendenbescheinigungen                      Mahnungen und Mahnbescheide

  Umsatzsteuervoranmeldungen                  Finanzberichte

  Zollbelege                                  Handelsregisterauszüge

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3. Weitere Pflichten und aktuelle Anforderungen
aktuelle Anforderungen – Digitalisierung/ Elektronische Rechnung

      Kunden/                           Digitale
     Lieferanten                      Rechnungs-                       Steuerberater
                                      verwaltung

 Elektronische Rechnung ist
 eine Rechnung, die in einem elektronischen Format ausgestellt, übertragen und empfangen
 wird.

 Warum?
   Zeitersparnis durch schnellere Übermittlung
   Umweltschonend und platzsparend durch Papiervermeidung
   Wettbewerbsvorteile durch besseren Ressourcen-Einsatz, schnelle Informationen

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3. Weitere Pflichten und aktuelle Anforderungen
aktuelle Anforderungen – Digitalisierung/ Elektronische Rechnung

 Anforderungen an die elektronische Rechnung:

 Es muss gewährleistet sein:

    die Echtheit der Herkunft („Authentizität“),

    die Unversehrtheit des Inhalts („Integrität“) und

    die Lesbarkeit.

    Empfehlung: internes Kontrollsystem (u.a. Rechnungseingangsprüfung) einrichten

    Zustimmung des Rechnungsempfängers zur Übermittlung elektronischer
    Rechnungen ist erforderlich (schriftlich oder stillschweigend).

    Die steuerlichen Pflichtangaben entsprechen denen der Papierrechnung.

    Die Rechnung ist mindestens 10 Jahre elektronisch aufzubewahren.

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                                                        Wirtschaftsprüfer • Steuerberater

Agenda

    01   Steuerarten, Fristen und Rechtsform

    02   Aufwendungen

    03   Weitere Pflichten und aktuelle Anforderungen

    04   Existenzgründung und ihre Aufgaben

    05   Ihr Ansprechpartner

                                     18.04.2018                                             28
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4. Existenzgründung und ihre Aufgaben
Was ist zu beachtenL

                                  Denken Sie dran!!!

         Besonderheit -           Steuervorauszahlungen
                                                               Verträge abschließen
          Rechtsform                     im Blick
    • Start als GmbH;              i.d.R. zwei Jahre bis zum   Bei Beteiligung von
      − Lohnsteuer für GF-         ersten ESt-Bescheid nach    Familienangehörigen
        Gehalt,                    Gründung – ESt-             ohne Arbeitsverträge
                                   Nachzahlungen im Blick      Verzicht auf Steuervorteile
      − SV-Beiträge,
        Besonderheit                                           Miet- und Darlehens-
        Rentenversicherung                                     verträge bei Geldeinlage
                                                               sinnvoll
      − Gewinnerzielung

        Fristverlängerung
                                      Umsatzsteuer                  Buchführung
           beantragen
      Fristverlängerung der        Ordnungsmäßigkeit der       Laufende und system.
      Voranmeldung zur             Belege (Rechnungen) ab      Belegablage spart Zeit
      Umsatzsteuer                 250,00 EUR                  und Kosten
      Beachtet Vorsteuer-          Vorsteuerabzug              Nochmalige Kontrolle der
      Erstattungen bei             Insbesondere Internet       Mitteilungen und
      Anschaffungen (Zeitpunkt)                                Meldungen an Behörden
      Abbuchungsaufträge                                       etc.
      sparen Zeit

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    01   Steuerarten, Fristen und Rechtsform

    02   Aufwendungen

    03   Weitere Pflichten und aktuelle Anforderungen

    04   Existenzgründung und ihre Aufgaben

    05   Ihr Ansprechpartner

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Ihr Ansprechpartner

                  Alexander Terpitz

                  (Diplom-Betriebswirt BA)
                  Wirtschaftsprüfer
                  Steuerberater
                                                                Vielen Dank für Ihre
                                                                 Aufmerksamkeit!
                  Karl-Liebknecht-Straße 14
                  D-04107 Leipzig
                  Telefon +49 (0341) 22 55-320
                  Fax       +49 (0341) 22 55-323
                  alexander@terpitz.com

  Wer nicht kann, was er will, muss wollen, was er kann. Denn das zu wollen,
  was er nicht kann, wäre töricht.
                                                                          Leonardo da Vinci (1452 – 1519)

                                                   18.04.2018                                                      31
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