Hilfen für Beschäftigte und Unternehmen infolge Corona - hwk-ff
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
I. Hilfen für Beschäftigte 1. Kurzarbeitergeld (incl. neue Rechtslage) Arbeitsentgeltausfall mind. 10 % der Beschäftigten haben Arbeitsentgeltausfall > 10 % Erheblicher Arbeitsausfall vorübergehend u. unvermeidbar Unabwendbares Ereignis (z.B. behördl. veranlasste Maßnahme wg. Corona) Wirtschaftliche Ursache (z.B. Auftragsmangel, -stornierung, kein Material) oder: betriebliche Voraussetzungen erfüllt mind. 1 AN im Betrieb/Betriebsabteilung beschäftigt persönliche Voraussetzungen erfüllt Fortsetzung sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (auch befristet, auch auch bei Leiharbeit nach Ausbildung) Antragstellung bei der Arbeitsagentur am Sitz der Lohnabrechnungsstelle (in der Regel Betriebssitz) Vereinbarungen mit Unverzüglich Tarifliche/arbeitsvertragliche Regelungen beachten Betriebsrat/Ankündigungsfristen beachten KUG für max. 12 Monate, max. ca. 60 % /67 % (mind. 1 Kind) ausgefallener Netto-Lohn, Erstattung Sozialvers.-Anteil AG (Antrag/Berechnungstabellen: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-bei-entgeltausfall ) Seite 2
Ablauf Antragstellung Kurzarbeitergeld für Arbeitgeber Mehr als 10 % der Beschäftigten haben Arbeitsausfall > 10 %? JA Nein Beschäftigten KUG ankündigen: Kein KUG BR Kein BR Vereinbarung mit BR Einverständnis treffen aller AN einholen Tarifliche Regelungen (Ankündigungsfristen) beachten Anzeige KUG bei AA Antrag Rückkehr Berechnung/Aus- Erstattung bei Vollarbeit/12 zahlung KUG Prüfung/Entscheidung AA nachträglich Mon.: (+ggf. Lohn) Arbeitsagentur positiv (innerhalb 3 Abschlussprüfung durch AG Mon.) Arbeitsagentur Seite 3
2. Weitere Unterstützungsmöglichkeiten für den Lebensunterhalt Kurzarbeitergeld reicht nicht für den Lebensunterhalt Zuverdienst zum KUG möglich?, z.B. in Transport, Land- u. Ernährungswirtschaft (NEU: ganz oder tw. anrechnungsfrei bis 31.12.2020) • Kontakt: regionale Agentur für Arbeit oder Unternehmen direkt nein Antrag Wohngeld • Kontakt: Wohngeldstelle Landkreis/kreisfreie Stadt • Wohngeldrechner zusätzlich bei Kindern im Haushalt: Antrag Kinderzuschlag (NEU: nur Einkommen aus letztem Monat vor Antragstellung maßgeblich) • Kontakt: Familienkasse, Berechnung und Antragstellung online Einkommen zu gering Anspruch SGB II? (NEU: keine Vermögensprüfung für 6 Monate) • Berechnungsbeispiel • Kontakt: Jobcenter Landkreis/kreisfreie Stadt Seite 4
II. Hilfen für Unternehmen 1. Zuschüsse an Unternehmen Gewerbliches Unternehmen /Freiberufler bis 100 Beschäftigte und Ab 250 Beschäftigte und Betriebsstätte BB min. 50 Mio. Umsatz ja nein Zuschüsse des Bundes Antrag Zuschuss aus Soforthilfeprogramm Wirtschaftsstabilisierungs- bis zu 5 Erwerbstätige bis zu 9.000 €, fonds bis zu 15 Erwerbstätige bis zu 15.000 € (BMF, in Vorbereitung) bis zu 50 Erwerbstätige bis zu 30.000 € bis zu 100 Erwerbstätige bis zu 60.000 € • Antragstellung: ILB Antragsseite Seite 5
2. Kredite für Brandenburger Unternehmen (alle Infos auf den Seiten der ILB ) NEU: Konsolidierungs- und KfW Hilfsprogramme Bürgschaftsbank Standortsicherungspro- gramm (KoSta,Darlehen) KfW Sonderpro- Brandenburg- Mehr als 5 Jahre Weniger als 5 gramm – Direkt- Bankbürgschaft am Markt: Jahre am Markt: beteiligung für KfW- Rettungsbei- KfW- ERP- Konsortial- Bürgschaft bis Unternehmer- hilfe, Gründerkredit finanzierung zu 80% für kredit Umstrukturier- Universell (Konsortialdarle Banken zur (Darlehen mit ungshilfe, (Darlehen mit hen mit Liquiditätssiche bis zu 90% Massedarlehen bis zu 90% anteiliger rung für Haftungsfreistell für KMU incl. Haftungsfreistell Risikoübernahm Betriebsmitteld ungen f. Freiberufler ungen f. e bis zu 80%, arlehen (5 Hausbank) Hausbank) KMU+große Jahre) bis 2,5 Unternehmen) Mio. € für KMU Seite 6
Sie können auch lesen