Förderperiode 2014 - 2020: Projektgruppen zur Erstellung des neuen ELER Entwicklungsprogramms "EULLE" in Rheinland-Pfalz" - agrimeteo.lu
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Förderperiode 2014 – 2020:
Projektgruppen zur Erstellung des neuen ELER
Entwicklungsprogramms „EULLE“
in Rheinland-Pfalz“
Projektgruppe 3 „Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums (primär
über LEADER und Kooperationen)“
24. September 2013, Mainz
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten des
Landes Rheinland-Pfalz (MULEWF)
Referat 1077
26.09.2013 Folie 1TAGESORDNUNG
SITZUNG DER PROJEKTGRUPPE 3 ZUR ERSTELLUNG DES
NEUEN ELER-ENTWICKLUNGSPROGRAMMS „EULLE“
AM 24. SEPTEMBER 2013
TOP 1 Begrüßung 10:00 – 10:15
Neue Förderperiode 2014 – 2020
TOP 2 Geplante Mittelverteilung auf die Handlungsschwerpunkte 10:15 – 10:30
und Maßnahmen
TOP 3
Stellungnahmen zu den bisherigen 10:30 – 10:45
Projektgruppensitzungen - allgemein
TOP 4 Präsentation und Diskussion zum LEADER-Ansatz 10:45 – 11:30
TOP 5 Präsentation und Diskussion zu FLLE 11:30 – 12:15
Gedankenaustausch 12:15 – 13:00
Präsentation und Diskussion von Maßnahmen im
Handlungsschwerpunkt 3
Top 6 • Qualifizierung, Beratung und Wissenstransfer 13:00 – 14:00
• Kooperationen / Cluster und Netzwerke
• Europäische Innovationspartnerschaften (EIP)
TOP 7 Ausblick und weiteres Vorgehen 14:00 – 14:15
26.09.2013 Folie 2Herzlich willkommen
zur Sitzung der Projektgruppe 3 „Förderung der
Entwicklung des ländlichen Raums (primär über
LEADER und Kooperationen)“
26.09.2013 Folie 3PROZESS DER PROGRAMMERSTELLUNG
• Projektgruppen sind Nukleus der
partnerschaftlichen Zusammenarbeit
zwischen Verwaltung und Wirtschaft und
Sozialpartner. Sie diskutieren die
Programmdetails und können
Stellungnahmen einreichen.
Ziel der• Projektgruppenarbeit
Die Mitglieder der Projektgruppen können
die Bewerter jederzeit um fachliche
Stellungnahme bitten.
Diskussion der Ergebnisse• der
Fachreferate
bisherigenbegleiten die
Workshops Projektgruppen.
Diskussion zu Umsetzungsvorschlägen –
Maßnahmenangebote (Auswahl. Fördersätze,
Konditionen, Ziele…)
→ Sicht der beteiligten WiSo-Partner
Abstimmung der Themen für die nächste
Projektgruppensitzung
26.09.2013 Folie 4TOP 1: Begrüßung
Zielsetzung für die heutige
Projektgruppensitzung?
• Klärung offener Fragen zu den vorgestellten
Maßnahmen
• Diskussion der Ausgestaltung konkreter
Maßnahmen im Handlungsschwerpunkt 3
• Zielindikatoren
• ……
26.09.2013 Folie 5TAGESORDNUNG
SITZUNG DER PROJEKTGRUPPE 3 ZUR ERSTELLUNG DES
NEUEN ELER-ENTWICKLUNGSPROGRAMMS „EULLE“
AM 24. SEPTEMBER 2013
TOP 1 Begrüßung 10:00 – 10:15
Neue Förderperiode 2014 – 2020
TOP 2 Geplante Mittelverteilung auf die Handlungsschwerpunkte 10:15 – 10:30
und Maßnahmen
TOP 3
Stellungnahmen zu den bisherigen 10:30 – 10:45
Projektgruppensitzungen - allgemein
TOP 4 Präsentation und Diskussion zum LEADER-Ansatz 10:45 – 11:30
TOP 5 Präsentation und Diskussion zu FLLE 11:30 – 12:15
Gedankenaustausch 12:15 – 13:00
Präsentation und Diskussion von Maßnahmen im
Handlungsschwerpunkt 3
Top 6 • Qualifizierung, Beratung und Wissenstransfer 13:00 – 14:00
• Kooperationen / Cluster und Netzwerke
• Europäische Innovationspartnerschaften (EIP)
TOP 7 Ausblick und weiteres Vorgehen 14:00 – 14:15
26.09.2013 Folie 6TOP 2: Geplante Mittelverteilung auf die
Handlungsschwerpunkte und Maßnahmen –
Planungsgrundlage RLP
Erinnerung:
Rheinland-Pfalz fordert:
- eine Aufstockung der Direktzahlungen für die ersten 46 ha LF
- einheitliche Flächenprämien in Deutschland
- die Unterstützung der Dauergrünlandflächen in den von der
Natur benachteiligten Gebieten aus der 1. Säule
- eine bedarfsgerechte Neuverteilung der ELER-Mittel ohne
Brüche
- eine Umschichtung von Mitteln der 1. Säule der GAP in die 2.
Säule der GAP
Aufgrund der Forderungen ist die
Planungsgrundlage für EULLE
368 Millionen € an ELER-Mitteln.
26.09.2013 Folie 9TOP 2: Geplante Mittelverteilung auf die
Handlungsschwerpunkte – Planungsgrundlage
Zielvariante (Stand: 18.09.2013)
HSP 1 HSP 2
ELER-Mittel HSP 3 HSP 4 Technische
Prioritäten Prioritäten FLLE
2014 – 2020 Prioritäten 6 Prioritäten 1 Hilfe
4 u. 5 2 u. 3
Mio. € 368 (inkl. 117 Mio. € Umschichtung aus 1. Säule)*
Mio. € 186,1 96,8 42,4 10,5 14,7 17,5
% 50 26 11,4 2,8 4 5,8
Mio. €/Jahr 26,6 13,8 6,1 1,5 2,1 2,5
* Die aus der 1. Säule umgeschichteten EU-Mitteln sollen zweckgebunden ausschließlich für
landwirtschaftsnahe Bereiche (flächenbezogene Maßnahmen, landwirtschaftliche
Infrastrukturmaßnahmen, Investitionsförderung) eingesetzt werden.
Es wird vorgeschlagen, die Mittel prioritär den Handlungsschwerpunkten 1 und 2 zuzuordnen.
26.09.2013 Folie 10TOP 2: Geplante Mittelverteilung auf die
Handlungsschwerpunkte und Maßnahmen –
Planungsgrundlage RLP
Maßnahmen werden
angepasst,
Diskussionen führen
zusammengefasst
zur Anpassungen
bzw. aus der ELER-
der Mittelverteilung
Förderung
genommen.
26.09.2013 Folie 11TOP 2: Geplante Mittelverteilung auf die
Maßnahmen HSP 3 – Planungsgrundlage
Zielvariante (Stand: 23. September 2013)
Art.- Zielvariante 368 Mio. €
ELER- Code Maßnahme
VO
2014-2020 pro Jahr
BAS-SERV
21c (21) Breitband (ISIM*) 4,0 0,6
36,0 CO-OP (36) Schaffung von Clustern und Netzwerken 1,5 0,2
41ff LEADER (41) Lokale Aktionsgruppen LEADER (einschl. MWKEL) 36,9 5,3
Handlungs- Priorität 6 42,4 6,1
schwerpunkt 3
Anteil am ELER-Plafonds (MR: 18-22 %) 11,5%
26.09.2013 Folie 12TOP 2: Geplante Mittelverteilung auf die
Maßnahmen HSP 4 – Planungsgrundlage
Zielvariante (Stand: 23. September 2013)
Mittel in Folge der
Zielvariante
Art.-
Diskussionen und 368 Mio. €
ELER-VO
Code Maßnahme
Stellungnahmen erhöht.
2014-2020 pro Jahr
KNOW (15); Qualifizierung, Beratung und
15 od. 16
ADVI (16) 7,0 1,0
Wissenstransfer
Einrichtung und Tätigkeit operationeller
36,0 CO-OP (36) Gruppen der EIP "Landwirtschaftliche 3,5 0,5
Produktivität und Nachhaltigkeit"
Beratung und Qualifikationen einschl. EIP 10,5 1,5
Handlungs-
schwerpunkt 4
Anteil am ELER-Plafonds (MR: 2 - 3 % ohne EIP) 2,9%
26.09.2013 Folie 13TOP 2: Geplante Mittelverteilung auf die
Maßnahmen FLLE – Planungsgrundlage
Zielvariante (Stand: 23. September 2013)
Zielvariante 368 Mio.
Art.-ELER-VO Code Maßnahme €
2014-2020 pro Jahr
21 ohne BAS-SERV
Förderung der lokalen ländlichen
c (21)
Entwicklung - Infrastruktur 7,5 1,1
BUS-DEV
Förderung der lokalen ländlichen
20b
(20)
Entwicklung - KMU-Förderung 8,5 1,2
LEADER
Förderung der lokalen ländlichen
41ff
(41)
Entwicklung - LEADER 1,5 0,2
Förderprogramm lokale ländliche Entwicklung (FLLE) 17,5 2,5
Anteil am ELER-Plafonds 4,8%
Zielvariante gegenüber der Rückfallvariante um 3,5 Mio. € an ELER-Mitteln
erhöht.
26.09.2013 Folie 14TAGESORDNUNG
SITZUNG DER PROJEKTGRUPPE 3 ZUR ERSTELLUNG DES
NEUEN ELER-ENTWICKLUNGSPROGRAMMS „EULLE“
AM 24. SEPTEMBER 2013
TOP 1 Begrüßung 10:00 – 10:15
Neue Förderperiode 2014 – 2020
TOP 2 Geplante Mittelverteilung auf die Handlungsschwerpunkte 10:15 – 10:30
und Maßnahmen
TOP 3
Stellungnahmen zu den bisherigen 10:30 – 10:45
Projektgruppensitzungen - allgemein
TOP 4 Präsentation und Diskussion zum LEADER-Ansatz 10:45 – 11:30
TOP 5 Präsentation und Diskussion zu FLLE 11:30 – 12:15
Gedankenaustausch 12:15 – 13:00
Präsentation und Diskussion von Maßnahmen im
Handlungsschwerpunkt 3
Top 6 • Qualifizierung, Beratung und Wissenstransfer 13:00 – 14:00
• Kooperationen / Cluster und Netzwerke
• Europäische Innovationspartnerschaften (EIP)
TOP 7 Ausblick und weiteres Vorgehen 14:00 – 14:15
26.09.2013 Folie 16TOP 3: Stellungnahmen zu den bisherigen
Projektgruppensitzungen
- Maßnahmenbezogene Stellungnahmen
• Darstellung in einer
Alle tabellarischen Übersicht
Stellungnahmen
werden vom Ifls • Fachbereiche analysieren die
protokolliert Vorschläge
• Stellungnahme des MULEWF
• Allgemeine Punkte vorweg
Diskussion in • Maßnahmenspezifische
den Aspekte mit den
Projektgruppen Maßnahmenvorschlägen
26.09.2013 Folie 17TOP 3: Stellungnahmen zu den bisherigen
Projektgruppensitzungen
- Maßnahmenbezogene Stellungnahmen
• Regelung soll mit den Strukturfonds
harmonisiert werden.
Förderung der
Mehrwertsteuer • Voraussichtlich ELER-förderfähig,
wenn sie vom Zuwendungsempfänger
endgültig getragen wird.
• ELER-Mittel müssen durch öffentliche
Mittel kofinanziert werden!
Eigenmittel/Teil-
nehmerbeiträge als • Eigenmittel als Mindestbeteiligung/
Kofinanzierungsmittel Teilnehmerbeiträge als
Fördervoraussetzung i.d.R.
vorgeschrieben.
26.09.2013 Folie 18TOP 3: Stellungnahmen zu den bisherigen
Projektgruppensitzungen
- Maßnahmenbezogene Stellungnahmen
Erstattung von Reise- • Sitzungsgelder sehen die gemein-
kosten und gegebenen- schaftlichen Vorschriften nicht vor.
falls Einführung eines • Förderung der Reisekosten muss
mit der Geschäftsordnung des
Sitzungsgeldes für
Begleitausschusses unter
ehrenamtlich tätige Berücksichtigung des
Personen in den LAG und bürokratischen Aufwandes geprüft
im Begleitausschuss werden.
Bewertung von Kosten für
das Finanzmanagement
• Förderung von Overheadkosten
(Personal- und Sachkosten)
muss in einer Bund-Länder-AG
z. B. bei Mittelabruf oder
geklärt werden (Stichwort:
Erstellung des Ver-
Kontrollierbarkeit)
wendungsnachweises als
förderfähige Kosten
26.09.2013 Folie 19TAGESORDNUNG
SITZUNG DER PROJEKTGRUPPE 3 ZUR ERSTELLUNG DES
NEUEN ELER-ENTWICKLUNGSPROGRAMMS „EULLE“
AM 24. SEPTEMBER 2013
TOP 1 Begrüßung 10:00 – 10:15
Neue Förderperiode 2014 – 2020
TOP 2 Geplante Mittelverteilung auf die Handlungsschwerpunkte 10:15 – 10:30
und Maßnahmen
TOP 3
Stellungnahmen zu den bisherigen 10:30 – 10:45
Projektgruppensitzungen - allgemein
TOP 4 Präsentation und Diskussion zum LEADER-Ansatz 10:45 – 11:30
TOP 5 Präsentation und Diskussion zu FLLE 11:30 – 12:15
Gedankenaustausch 12:15 – 13:00
Präsentation und Diskussion von Maßnahmen im
Handlungsschwerpunkt 3
Top 6 • Qualifizierung, Beratung und Wissenstransfer 13:00 – 14:00
• Kooperationen / Cluster und Netzwerke
• Europäische Innovationspartnerschaften (EIP)
TOP 7 Ausblick und weiteres Vorgehen 14:00 – 14:15
26.09.2013 Folie 20TOP 4: Präsentation und Diskussion zum
LEADER-Ansatz
Definition des CLLD (Community-led local development) entsprechend
den Leitlinien der Europäischen Kommission
Umsetzung in ländlichen Regionen - Ausschluss von
Städten mit mehr als 20.000 Einwohnern
verändert
Bildung lokaler Aktionsgruppen, die aus Vertretern
öffentlicher, privater und lokaler sozioökonomischer
Interessen besteht und bei denen auf der
Entscheidungsebene weder öffentliche Behörden,
noch irgendeine einzelne Interessensgruppe
mit mehr als 49% der Stimmrechte
repräsentieren darf.
26.09.2013 Folie 21TOP 4: Präsentation und Diskussion zum
LEADER-Ansatz
Definition des CLLD (Community-led local development) entsprechend
den Leitlinien der Europäischen Kommission
Beteiligung an wirtschaftlichen Herausforderungen,
sozialen Umweltschutzmaßnahmen von Bürgerinnen und
Bürgern auf lokaler Ebene
Umsetzung von Projekten mit innovativen
Eigenschaften, die den Entwicklungskonzepten der
Aktionsgruppen entsprechen
Kooperatives Arbeiten durch Vernetzung
Unverändert
26.09.2013 Folie 22TOP 4: Präsentation und Diskussion zum
LEADER-Ansatz
Was ändert sich in der neuen Förderperiode?
Projekte orientieren sich hauptsächlich am Entwicklungskonzept
erhöhte Anforderung an Konzepte
Die Mehrwertsteuer wird bei den Kommunen (voraussichtlich) in die
Förderung aufgenommen
Die Abrechnung von Pauschalen ist nur möglich, wenn dies in den
nationalen Entwicklungsprogrammen vorgesehen ist
(Referenzkostensystem,…) ⇒ noch offen
Bessere Berücksichtigung unbarer Eigenleistungen
Projekte, die im LEADER-Ansatz im Rahmen der Strukturfonds
umgesetzt werden, sollen eine stärkere Priorisierung erhalten
26.09.2013 Folie 23TOP 4: Präsentation und Diskussion zum
LEADER-Ansatz
Was ändert sich in der neuen Förderperiode?
Beteiligung der Gebietskörperschaften an privaten
Projekten → Nachweis einer projektun-
abhängigen Finanzierungsbeteiligung
durch die Region (min. 10 %)
Die Bereitstellung öffentlicher Mittel
aus der Region dient auch als
Höhere Förderung der Managementkosten, Vorschüsse
zu denIndikator für die Verankerung
Geschäftsführungskosten, des
wenn dies in den
nationalen Entwicklungsprogrammen
LEADER-Ansatzes und vorgesehen ist ⇒
der
noch zu klären
erarbeiteten Entwicklungsstrategie
in der Region.
26.09.2013 Folie 24TOP 4: Präsentation und Diskussion zum
LEADER-Ansatz
Bewährte Spielregeln (z.B. homogene Wirtschaftsräume anstatt
administrative Grenzen, „Leistungsreserve“ ca. 1 - 1 ½ Jahresplafonds)
beibehalten
Zielorientierung der LILE einschließlich der Quantifizierung
schärfen, messbar machen
• Integrierte multisektorale Strategie, Berücksichtigung lokaler Bedürfnisse und
Potenziale Präferenz für folgendes
• Innovativer Charakter
Verfahren:
Bisherige ergänzende „LEADER-Maßnahmen“ werden das Gerüst
des Förderangebotes, 1. Interessenbekundung und
Vorhaben, die Mainstreammaßnahmen des
deren Vorgaben umgesetzt
Workshops zur Klärung
EPLR EULLE zuzuordnen sind, werden nach
Aufruf an alle ILE- und LEADER-LAG,
offener Fragen
Neuzuschnitt der Gebiete2. Einreichung der
möglich
Bewerbungsunterlagen
Offen, Anerkennung in einem oder zwei Schritten:
Variante 1: Bewerbung/Interessenbekundung mit einfachen Unterlagen, nach Auswahl: Erstellung und
Prüfung einer umfassenden LILE
Variante 2: Bewerbung mit kompletten Unterlagen
26.09.2013 Folie 25TOP 4: Präsentation und Diskussion zum
LEADER-Ansatz
Unverändert
Mindestbudget pro LAG, Zuschläge für
größere LAG, Zusatzmittel für Wettbe-
werbe, Nationalparkregion oder
transnationale Vorhaben
Finanzmittel pro LAG:
• Grundausstattung: 250.000 €/Jahr an ELER Mitteln, bis
zu 100.000 €/Jahr Landesmitteln
• Aufstockung ab 70.000 Einwohnern: pro 10.000
Einwohner bis zu [100.000 €]] an ELER Mitteln für die
Förderperiode (abhängig vom Gesamtmittelvolumen)
• Reserve für transnationale Vorhaben und Initiativen
26.09.2013 Folie 26TOP 4: Präsentation und Diskussion zum
LEADER-Ansatz
Angepasst
Gebietskulisse:
- 50.000 bis 150.000 Einwohner, keine Städte mit mehr als
20.000 Einwohnern
- Teile von mind. 2 Landkreisen (Ausnahme nur in begründeten
Einzelfällen)
Anforderungen:
- Möglichst juristische Person (Verein,…)
- Lokale integrierte ländliche Entwicklungskonzeption mit ex ante
Bewertung
- Regionalmanagement mind. 1 AK, Qualifikationsnachweis
(Wirtschaftsförderer,…)
- Bereitstellung projektunabhängiger öffentlicher
Kofinanzierungsmittel durch die Region von min. 10% der ELER-
Mittel pro Jahr.
26.09.2013 Folie 27TOP 4: Präsentation und Diskussion zum
LEADER-Ansatz
Keine Vorgaben zur • Definition naturräumlicher oder
Abgrenzung bzw. wirtschaftlicher homogener
Orientierung an Gebiete unabhängig von
kommunalen administrativen Grenzen hat
Grenzen -
sich bewährt.
• Für die Gebietsabgrenzung wird -
vorbehaltlich der KOM-Genehmigung
Festlegen der für die Definition des ländlichen
Einwohner-Grenze Raums - akzeptiert, dass kleiner
auf 20.000 für Städte Städte Teil der LEADER-Region sind.
• Für einige GAK-Maßnahmen gilt die
Grenze von 10.000 Einwohnern
26.09.2013 Folie 28TOP 4: Präsentation und Diskussion zum
LEADER-Ansatz
• Empfehlung lautet min. 1 AK
Mindestausstattung
ein/e Regional- • KOM empfiehlt 1 AK für das
manager/in und eine Regionalmanagement und ½ AK als
Verwaltungskraft Verwaltungskraft (Land übernimmt
(LEADER/FLLE) aber einen Teil der
Verwaltungskontrollen.)
Forderung auf
Verzicht
spezifischer • Anforderungen an das
Qualifikations- Regionalmanagement steigen
nachweise im • LILE erhält eine höhere Bedeutung
Bereich Regional-
management
26.09.2013 Folie 29TOP 4: Präsentation und Diskussion zum
LEADER-Ansatz
Möglichkeit zur Gründung einer länderübergreifenden
LAG
• KOM hat keine grundsätzlichen Bedenken,
• nationale Regelungen erforderlich.
2 Modelle denkbar
• Kooperationen zwischen LAG – Sonderregelungen für die Größe der
LAG erforderlich
• Abstimmung zwischen den Ländern zur Anerkennung
länderübergreifender LAG durch eine Verwaltungsbehörde und
Finanzierung aus mehreren Programmen
26.09.2013 Folie 30TOP 4: Präsentation und Diskussion zum
LEADER-Ansatz
Rahmenbedingungen • Vorgaben der nationalen Finanzierungs-
- Keine über die EU- regelungen zusätzlich zu beachten.
rechtlichen Reglemen- • RP hat eine Bund-/Länder-AG gefordert,
tierungen hinausgehenden Möglichkeiten der Vereinfachung zu
weiteren Anforderungen - prüfen.
• EFRE und ESF stellen in RP keine
Für den LEADER-Ansatz
sollten in RP auch für die Plafonds für die LAG bereit.
anderen Fonds (EFRE, ESF) • EFRE bietet eine bevorzugte Auswahl
Mindestanteile verpflichtend von Vorhaben an, die LEADER-LAG
sein vorschlagen.
Mindestausstattung von • Mindestausstattung ist in der Zielvariante
300.000 € je LAG/Jahr einschließlich des Landesgeldes erreicht.
26.09.2013 Folie 31TOP 4: Präsentation und Diskussion zum
LEADER-Ansatz
Je nach Umfang • Forderung erfüllt.
insgesamt: 10 – 20 %
der ELER-Mittel für den • In der Zielvariante beträgt der
LEADER-Ansatz LEADER-Anteil rd. 10.4 %
• Zielsetzung, dass - ohne Management –
bei der Abgrenzung der Gebietskulisse
Beziehung der Fördermittel von min. [15 €] pro
projektunabhängigen Einwohner bereitstehen.
Finanzierung aus den
• Bei 150.000 Einwohnern können insofern
LEADER-Regionen zu den
nicht 25 % der ELER-Mittel für Regional-
geforderten 15 € pro
management eingesetzt werden (Aus-
Einwohner
nahme: Region stockt eigen Anteile auf!).
26.09.2013 Folie 32TOP 4: Präsentation und Diskussion zum
LEADER-Ansatz
Rechtsform der LAG
• Es handelt sich um
- Kein Zwang zur formalen
Rechtsform - eine Empfehlung.
Dorfentwicklung • Klassische Dorferneuerung ist nicht
-Frühzeitige Abstimmung mit Förderziel.
den relevanten Ressorts durch • Programm wird mit den Ressorts
die ELER-Verwaltungsbehörde- abgestimmt, ISIM ist beteiligtes Ressort
• Abgrenzung der Region ist Sache der LAG
Naturparke / Großschutz- • LAG ist Träger der LILE
gebiete als mögliche dauer- • Projekte können auch von Dritten durchgeführt
hafte Träger für LEADER- werden
Regionen und -Projekte • LAG können durchaus bei Naturparken
angesiedelt werden.
26.09.2013 Folie 33TOP 4: Präsentation und Diskussion zum
LEADER-Ansatz
Forderung, gemeinnützige • Kann pauschal nicht erfolgen (z.B.
Zuwendungsempfänger den
öffentlichen Trägern gleichzustellen unternehmerische Tätigkeiten)
Angespannte Haushalte der Kommunen • Forderung wird entsprochen, sofern
erfordert einen Regelfördersatz von die Region die projektunabhängige
70% (mit Zustimmung der Finanzierungsbeteiligung von mind.
Verwaltungsbehörde bis 90 %) liegen. 10 % erfüllt.
- 80 % bei LAG-Vorhaben, einschließlich • Die Erhöhung des
LAG-Management (mit Zustimmung der Zuwendungssatzes auf 75 % scheint
Verwaltungsbehörde bis zu 100 %) ausreichend.
• Eine Regelfördersatz von 75 %
- 90 % bei transnationalen und scheint ausreichend.
(Bundes-) länderübergreifenden
Projekten • Regelung gilt nicht für Vorhaben, die
nur einer Region zugeordnet werden
können.
26.09.2013 Folie 34TOP 4: Präsentation und Diskussion zum
LEADER-Ansatz
Maßnahmen-
bezeichnung
Förderung der lokalen ländlichen Entwicklung - LEADER
Bezug zur
Artikel 41 (LEADER) // Mitfinanzierungsraten (Artikel 65 (4))
ELER-VO
Prioritäten,
6, b) „Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten“
Unterprioritäten
Grundsätzlich alle für die Prioritäten 1 bis 6 abgeleiteten Handlungsbedarfe
• Anpassung der Strukturen im ländlichen Raum, insbes. an die abnehmende Bevölkerungsdichte sowie an eine (über-) alternde
Gesellschaft; in Zuzugsgebieten: Integration von Neubürgern“
• „Sicherung eines attraktiven Gesamtangebots für Jugendliche, Frauen und Familien und Schaffung von
Beschäftigungsmöglichkeiten für Jugendliche“
• „Verbesserung der Versorgungsqualität und der ärztlichen Versorgung durch neue flexible Angebote und moderne Konzepte“
• Anpassen der öffentlichen Infrastruktur (z.B. Ver- und Entsorgung, Bildungseinrichtungen, ÖPNV) an die veränderte Auslastung,
Stärkung von Entwicklungszentren“
• „Stärkung der Identität der Dörfer , beispielsweise durch Dorfinnenentwicklung und Stärkung der gemeinschaftlichen Mittelpunkte“
• „Steigerung der Wirtschaftsleistung, vor allem in den südwestlichen und nordwestlichen Landesteilen; Ausweitung der Cluster-
und Netzwerkinitiativen“
Handlungsbedarf
• „Umkehren der rückläufigen Entwicklung in einigen touristischen Destinationen, bspw. durch Aufgreifen von touristischen Trends
(vgl. SWOT/SÖA)
wie dem Aktivtourismus“
• „Ausbau der betrieblichen Angebote unter Einbindung regionaler Produkte und Verbesserung der Barrierefreiheit; Verbesserung
des Arbeitskräftepotenzials“
• „Anpassung an die Veränderungen in der Struktur der Erwerbspersonen sowie Schaffung von attraktiven
Beschäftigungsangeboten für Jugendliche“
• „Stärkung und Verstetigung regionaler Entwicklungsinitiativen; Nutzung der GSG als Impulsgeber und Einbeziehung in regionale
Entwicklungsprozesse, Aufwertung als Akteure“
• „Finanzielle Unterstützung von kommunalen Haushalten sowie bei der Kofinanzierung von privaten Projekten. Alternativkonzepte
für die Unterstützung der Lokalen Aktionsgruppen“
• „Stärkung und Ausbildung von WSK-Partnerschaften im landwirtschaftsnahen und außerlandwirtschaftlichen Bereich; Stärkung
der Partizipation von (privat)wirtschaftlichen Akteuren unter Nutzung von Wachstumspotenzialen“
26.09.2013 Folie 35TOP 4: Präsentation und Diskussion zum
LEADER-Ansatz
Maßnahmen-
bezeichnung
Förderung der lokalen ländlichen Entwicklung - LEADER
Bezug zur
ELER-VO
Artikel 28ff der ESI-Verordnung, Artikel 41 (LEADER) // Mitfinanzierungsraten (Artikel 65 (4))
− Strukturen im ländlichen Raum an zukünftige Entwicklungsprozesse anpassen, um eine angemessene Daseinsvorsorge auch
Beitrag zum
in Zukunft gewährleisten zu können
Handlungsbedarf
− Stärkung der regionalen Wirtschaft und des Tourismusbereichs z.B. durch Förderung von WSK-Partnerschaften
Förderzweck Förderung der lokalen ländlichen Entwicklung
− Umsetzung lokaler integrierter Entwicklungsstrategien durch lokale Aktionsgruppen (LAG)
• kleine investive Maßnahmen (für Infrastruktur nach physischen Obergrenzen)
• Erstellung von innovativen Konzepten und Studien
• Fortbildungsveranstaltungen, Schulungen, Qualifizierungen und Weiterbildungen
Fördergegenstand
• Durchführung kleiner Modellprojekte
− Umsetzung von Kooperationsprojekten gebietsübergreifender und transnationaler Zusammenarbeit
− Kompetenzentwicklung, Sensibilisierung lokaler Akteure im Leader-Gebiet
− Verwaltungs- und Durchführungskosten für Aktionen der lokalen Aktionsgruppe
− förderfähige Gesamtkosten: mindestens 5.000 €, maximal 300.000 € (Ausnahmen mit Zustimmung der
Verwaltungsbehörde)
− bis zu 30 % (bis zu 35 % z.B. Innovation) bei privaten Zuwendungsempfängern
− bis zu 50 % bei gemeinnützigen Zuwendungsempfängern (mit Zustimmung der Verwaltungsbehörde bis
Art, Umfang und zu 90 %)
Höhe der − bis zu [70 %] (mit Zustimmung der Verwaltungsbehörde bis 90 %) bei öffentlichen
Zuwendung Zuwendungsempfängern
− bis zu 75 % bei LAG-Vorhaben (mit Zustimmung der Verwaltungsbehörde bis zu 100 %)
Nachträgliche Ergänzung:
− Bei Qualifizierungs- und Informationsmaßnahmen: im Falle der Erhebung von Teilnehmerbeiträgen in
Höhe von mindestens [40 %] der Gesamtkosten entfällt ein Eigenanteil des Zuwendungsempfängers.
26.09.2013 Folie 36TOP 4: Präsentation und Diskussion zum
LEADER-Ansatz
Maßnahmen-
bezeichnung
Förderung der lokalen ländlichen Entwicklung - LEADER
Bezug zur Artikel 28ff der ESI-Verordnung, Artikel 41 (LEADER) // Mitfinanzierungsraten (Artikel 65
ELER-VO (4))
− Lokale Aktionsgruppen
Zuwendungs-
− (Gebiets)Körperschaften des öffentlichen Rechts
empfänger
− natürliche und juristische Personen, Personengemeinschaften des privaten Rechts
Erfahrungsgemäß ist die Kontrollierbarkeit grundsätzlich gegeben. Neuerungen (u.a. LILE
Kontrollierbar
als Bewilligungsgrundlage) werden durch Verwaltungsbehörde und Zahlstelle im Rahmen
keit
der Detaildiskussionen auf Kontrollierbarkeit geprüft..
− Beitrag zur Umsetzung der genehmigten Entwicklungsstrategie der LAG
Zuwendungs-
− Auswahl des Vorhabens für eine Förderung durch die LAG
voraus-
− Bezüglich der Zuwendungsvoraussetzungen gelten im Übrigen die Regelungen der
setzungen
jeweiligen Maßnahmenbeschreibungen
• Anzahl der LAG: 15
Ziel- • Anteil an der Bevölkerung: ca. 35 – 38 %
indikatoren • Anzahl (erwartete Vorhaben): 450 - 500
• Höhe durchschnittlicher Zuschuss je Vorhaben: 75.000 €
26.09.2013 Folie 37TOP 4: Präsentation und Diskussion zum
LEADER-Ansatz
Unverändert
Überlegungen zu den Kriterien zur Gebietsabgrenzung
Kriterien muss soll kann
Klare Abgrenzung eines zusammenhängenden Gebietes X
Schlüssige Darlegung von Kohärenzkriterien (soziokulturell oder
ökonomisch oder naturräumlich) für das Gebiet, so dass es eine X
homogene Gesamtheit bildet.
Berücksichtigung der Umweltbedingungen in der Region bei der
Formulierung der spezifischen Ziele und der Auswahl der X
Strategie
Vorhandensein einer ausreichenden kritischen Masse in Bezug
auf Humanressourcen, wirtschaftlichen Potentials und X
Mittelausstattung
Mindestens 50.000 Einwohner und höchstens 150.000 Einwohner
im Gebiet* X
* Bei Kooperation mit angrenzenden Regionen außerhalb von Rheinland-Pfalz insgesamt zu erfüllen.
26.09.2013 Folie 38TOP 4: Präsentation und Diskussion zum
LEADER-Ansatz
Unverändert
Überlegungen zu den Kriterien zur Gebietsabgrenzung
Kriterien muss soll kann
Mindestens 50.000 Einwohner und höchstens 150.000 X
Einwohner im Gebiet*
Nachweis, dass es sich um einen homogenen Naturraum
handelt, wenn die Obergrenze von 150.000 Einwohnern X
im Gebiet geringfügig überschritten wurde. (Ausnahme-
Kriterium)
Hohe Einwohnerzahlen (möglichst nahe an oder über
100.000), um eine möglichst große Bandbreite an X
Strategien mit Pilotcharakter realisieren zu können und
Bürgernähe beizubehalten.
Möglichst geringe Bevölkerungsdichte (Positiv-Kriterium) X
* Bei Kooperation mit angrenzenden Regionen außerhalb von Rheinland-Pfalz insgesamt zu erfüllen.
26.09.2013 Folie 39TOP 4: Präsentation und Diskussion zum
LEADER-Ansatz
Unverändert
Überlegungen zu den Vorgaben für die Strategie
Kriterien muss soll kann
Berücksichtigung der Entwicklungsziele und -strategien des X
Entwicklungsprogramms EULLE
Nachweisliche Ausrichtung der Strategie auf die
gebietsspezifischen Probleme und Innovation, Übereinstimmung X
von Zielen und Bedarf
Berücksichtigung gebietsspezifischer Ressourcen und/oder Know- (X)
hows bzw. Potenziale
Klare Formulierung der Ziele X
Bezug der Strategie zu sonstigen Entwicklungsaktivitäten in der X
betreffenden Region
Berücksichtigung der sozialen Gruppen bei der Zielformulierung
der Strategie (insbesondere Frauen und Jugend, aber auch ältere X
Menschen, Behinderte und sozial Schwache)
Zu erwartende Beschäftigungswirkung, Förderung der
Beschäftigungsmöglichkeiten, insbesondere von Frauen und X
Jugendlichen, die sich insbesondere in den Lebensalltag von
Frauen auf dem Lande integrieren lassen
Wirtschaftliche Zweckmäßigkeit und ihre Nachhaltigkeit X
26.09.2013 Folie 40TOP 4: Präsentation und Diskussion zum
LEADER-Ansatz
Überlegungen zu den Vorgaben für die Strategie Unverändert
muss soll kann
Kriterien
Entwicklung neuer Erzeugnisse und Dienstleistungen,
Neuartige Methoden zur besseren Erschließung des X
endogenen Potenzial der Region
Ausbau der Vernetzung lokaler Akteure, Neuartige Formen
der Organisation und Beteiligung der lokalen Bevölkerung X
an der Entscheidungsfindung und Projektdurchführung
Übertragbarkeit der Methode und Mehrwert gegenüber X
Mainstreamförderung
Möglichst klare Formulierung der zu erwartenden X
Auswirkungen der Strategie
Berücksichtigung aller drei Dimensionen nachhaltiger
Entwicklung (ökologisch, ökonomisch, soziokulturell) bei X
der Zielformulierung und Ausrichtung der
Maßnahmenbereiche
Möglichst hohe Anzahl potenziell Begünstigter X
26.09.2013 Folie 41TOP 4: Präsentation und Diskussion zum
LEADER-Ansatz
Angepasst
Überlegungen zu den Vorgaben für die Strategie
Kriterien muss soll kann
Handlungsfelder
Schlüssige Darstellung der Handlungsfelder (ggf. Beispielsprojekte) X
Konzentration der LILE auf 2 – 3 Handlungsfelder X
Für besondere Zuschläge eine entsprechendes Handlungsfeld (z.B. Nationalparkregion:
„Entwicklung der Nationalparkregion“) enthalten sein. X
Sicherung der Finanzierung
Nachweis einer projektunabhängigen Finanzierungsbeteiligung durch die Region (min. X
10%) des ELER-Plafonds
Einzusetzende ELER-Mittel der LILE -möglichst nahe bei 15 € pro Einwohner
Regionalmanagement
Mindestens 1 AK X
Nachweis der Qualifizierung (entsprechende Abschlüsse, Erfahrungen in der Wirtschafts- oder
Tourismusförderung bzw. vergleichbaren Tätigkeiten oder in mind. 2 Förderperioden im Rahmen X
der LEADER-Förderung)
Weitere Kriterien werden im Rahmen der Ausschreibung festgelegt
26.09.2013 Folie 42TAGESORDNUNG
SITZUNG DER PROJEKTGRUPPE 3 ZUR ERSTELLUNG DES
NEUEN ELER-ENTWICKLUNGSPROGRAMMS „EULLE“
AM 24. SEPTEMBER 2013
TOP 1 Begrüßung 10:00 – 10:15
Neue Förderperiode 2014 – 2020
TOP 2 Geplante Mittelverteilung auf die Handlungsschwerpunkte 10:15 – 10:30
und Maßnahmen
TOP 3
Stellungnahmen zu den bisherigen 10:30 – 10:45
Projektgruppensitzungen - allgemein
TOP 4 Präsentation und Diskussion zum LEADER-Ansatz 10:45 – 11:30
TOP 5 Präsentation und Diskussion zu FLLE 11:30 – 12:15
Gedankenaustausch 12:15 – 13:00
Präsentation und Diskussion von Maßnahmen im
Handlungsschwerpunkt 3
Top 6 • Qualifizierung, Beratung und Wissenstransfer 13:00 – 14:00
• Kooperationen / Cluster und Netzwerke
• Europäische Innovationspartnerschaften (EIP)
TOP 7 Ausblick und weiteres Vorgehen 14:00 – 14:15
26.09.2013 Folie 43TOP 5: Präsentation und Diskussion
Förderprogramm lokale ländliche Entwicklung
(FLLE)
Gebietskulisse:
- Nationalpark und Naturparke sowie historische Kulturlandschaften mit
Arrondierungen in den ländlichen Raum
- keine Städte mit mehr als 20.000 Einwohnern
Förderbereiche:
- Basisdienstleistungen in ländlichen Gebieten
- Investitionen in Kleinst- und Kleinunternehmen
- Bei Realisierung der Zielvariante – landwirtschaftsnahe Maßnahmen der
Regionalvermarktung
Anforderungen:
- Vorliegen einer integrierte ländliche Entwicklungskonzeption oder
mit Zustimmung der Verwaltungsbehörde vergleichbarer Planungen für die
Region
- Ausschluss von Pflichtaufgaben
- Nachweis der Wirtschaftlichkeit bzw. Tragfähigkeit bei Kommunen
Kann die LILE einer LAG
Förderung erfolgt ausschließlich im Rahmen von themenbezogenen Initiativen
der Verwaltungsbehörde sein, wenn sie die Themen
(Keine kontinuierliche Antragstellung, max. 2 Calls pro Jahr )
aufgreift.
26.09.2013 Folie 44TOP 5: Präsentation und Diskussion
Förderprogramm lokale ländliche
Entwicklung (FLLE)
Neues Förderprogramm • Ministerrat hat die
„FLLE“ wird als nicht
zielführend angesehen
(Förderung könne auch über
Umsetzung
LEADER abgewickelt werden
und verursache unnötigen
beschlossen.
Mehraufwand)
• Projektgruppe soll
nun die
Neues Förderprogramms FLLE Konkretisierung
wird ausdrücklich begrüßt
vornehmen.
26.09.2013 Folie 45TOP 5: Präsentation und Diskussion
Förderprogramm lokale ländliche
Entwicklung (FLLE)
Bessere räumliche und
inhaltliche Verzahnung von • Verzahnung erfolgt über Entwicklungs-
LEADER-Gruppen mit konzeption und Verfahrensabläufe
Großschutzgebieten
Bündelung von
Großschutzgebieten zu • Geschäftsstelle der LAG kann im gleichen Gebäude
regionalen Entwicklungs- residieren.
agenturen als dauerhafte Träger • Träger der LEADER-LILE ist die LAG
auch für LEADER-Regionen und
–Projekte (siehe Folie LEADER) • Enge Kooperation sinnvoll
Anerkennung integrierter
Entwicklungspläne und - • Anerkennung ist eine
konzepte der Großschutzgebiete
(Naturparkpläne, Naturpark Einzelfallprüfung
Masterpläne, etc.)
Stärker steuernde und • Projektauswahlkriterien werden mit dem BGA abgestimmt.
gestaltendere Mitwirkung von • Im LEADER-Ansatz wählen ausschließlich die LAG aus!
GSG bei Projektauswahl, - • Lösung könnte die Einbindung in die fachliche Beurteilung
entwicklung und -bewilligung von Projektvorschlägen sein.
26.09.2013 Folie 46TOP 5: Präsentation und Diskussion
Förderprogramm lokale ländliche
Entwicklung (FLLE)
Eher Entwicklung eines
Förderprogramms „Nationale
Kulturlandschaften“ (vgl. BW)
– Förderspektrum: • Ministerratsentscheidung
Landschaftspflege und
Naturschutz, naturverträgliche steht.
Land- und Forst- und • Die wesentlichen
Wasserwirtschaft, Erzeugung
und Vermarktung regionaler Förderangebote sind
Produkte, naturnaher vorgesehen bzw. ohnehin
Tourismus, Wissensvermittlung
und Umweltbildung, in EULLE vorgesehen.
Klimaschutz, Barrierefreiheit und
Gestaltung des demografischen
Wandels)
26.09.2013 Folie 47TOP 5: Präsentation und Diskussion
Förderprogramm lokale ländliche Entwicklung
(FLLE) - Was kann gefördert werden?
Förderbereich „Basisdienstleistungen in ländlichen Gebieten“
• [Ausarbeitung und Aktualisierung von Plänen für die Entwicklung der Gemeinden und Dörfer in ländlichen
Gebieten und ihrer Basisdienstleistungen sowie von Plänen zum Schutz und zur Bewirtschaftung von NATURA-
2000-Gebieten und sonstigen Gebieten mit hohem Naturschutzwert;]
• Investitionen in alle Arten von kleinen Infrastrukturen (einschl. erneuerbare Energien)
• Investitionen in die Schaffung, Verbesserung oder Ausdehnung lokaler Basisdienstleistungen für die
ländliche Bevölkerung, einschließlich Freizeit und Kultur, und die dazugehörige Infrastruktur; die Entwicklung
und/oder Vermarktung von Tourismusdienstleistungen mit Bezug zu ländlichem Tourismus;
• Investitionen zur öffentlichen Verwendung in Freizeitinfrastruktur, Fremdenverkehrsinformation und die
Ausschilderung von Sehenswürdigkeiten;
• Studien und Investitionen im Zusammenhang mit der Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung
des kulturellen und natürlichen Erbes von Dörfern, ländlichen Landschaften und Gebieten mit hohem
Naturschutzwert
• Investitionen für die Verlagerung von Tätigkeiten und die Umgestaltung von Gebäuden oder anderen
Anlagen innerhalb und in der Nahe ländlicher Siedlungen, um die Lebensqualität oder die Umweltleistung der
Siedlung zu verbessern.
26.09.2013 Folie 48TOP 5: Präsentation und Diskussion
Förderprogramm lokale ländliche Entwicklung
(FLLE) - Was kann gefördert werden?
Förderbereich „Investitionen in Kleinst- und Kleinunternehmen“
• Investitionen in die Schaffung und Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher
Tätigkeiten (z.B. Tourismus) und Daseinsvorsorge
Förderbereich „Landwirtschaftsnahe Maßnahmen“ in der
Zielvariante
• Investitionen im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung von Erzeugnissen, bei
denen das Ausgangserzeugnis oder das Ergebnis des Produktionsprozesses ein
Erzeugnis ist, das nicht unter Anhang I des Vertrags fällt.
• Entwicklung neuer Erzeugnisse, Verfahren, Prozesse und Technologien im Agrar-,
Nahrungsmittel- und Forstsektor;
• Zusammenarbeit zwischen kleinen Wirtschaftsteilnehmern bei der Organisation von
gemeinsamen Arbeitsabläufen, der gemeinsamen Nutzung von Anlagen und
Ressourcen sowie der Entwicklung und/oder der Vermarktung von
Tourismusdienstleistungen mit Bezug zu ländlichem Tourismus;
• Horizontale und vertikale Zusammenarbeit zwischen Akteuren der
Versorgungskette zur Schaffung logistischer Plattformen für die Förderung kurzer
Versorgungsketten und lokaler Märkte;
• Absatzförderungsmaßnahmen in einem lokalen Rahmen zur Entwicklung kurzer
Versorgungsketten und lokaler Märkte
26.09.2013 Folie 49TOP 5: Präsentation und Diskussion
Förderprogramm lokale ländliche Entwicklung
(FLLE) - Kurzbeschreibung – Daseinsvorsorge
Maßnahmen-
bezeichnung Förderung der lokalen ländlichen Entwicklung
Bezug zur
ELER-VO Artikel 21 (BAS-SERV)
Prioritäten,
Unter-prioritäten 6, b) „Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten“ (Wechselwirkungen zu 3a, 4a und 5c)
− „Anpassung der Strukturen im ländlichen Raum, insbes. an die abnehmende Bevölkerungsdichte sowie
an eine (über-) alternde Gesellschaft“
− „Sicherung eines attraktiven Gesamtangebots für Jugendliche, Frauen und Familien und Schaffung von
Beschäftigungsmöglichkeiten für Jugendliche“
Handlungs-bedarf
(vgl. SWOT/SÖA) − „Verbesserung der Versorgungsqualität und der ärztlichen Versorgung durch neue flexible Angebote und
moderne Konzepte“
− „Anpassen der öffentlichen Infrastruktur (z.B. Ver- und Entsorgung, Bildungseinrichtungen, ÖPNV) an
die veränderte Auslastung, Stärkung von Entwicklungszentren“
− „Verbesserung der Barrierefreiheit“
− Gewährleistung zukünftiger regionaler Daseinsvorsorge durch Anpassung an zukünftige
Beitrag zum Bevölkerungsabnahme und Anstieg des Durchschnittsalters
Handlungsbedarf − Arbeitsplätze für Jugendliche attraktiv gestalten um einer Abwanderung vorzubeugen und die künftige
Wirtschaftskraft zu stärken
Förderzweck
Förderung der nachhaltigen Entwicklung ländlicher Regionen
Fördergegenstand − Basisdienstleistungen in ländlichen Gebieten
26.09.2013 Folie 50TOP 5: Präsentation und Diskussion
Förderprogramm lokale ländliche Entwicklung
(FLLE) - Kurzbeschreibung – Daseinsvorsorge
Maßnahmen-
bezeichnung Förderung der lokalen ländlichen Entwicklung
Bezug zur
ELER-VO Artikel 21(BAS-SERV)
Prioritäten,
Unterprioritäten 6, b) „Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten“ (Wechselwirkung zu 3a, 4a und 5c)
− förderfähige Gesamtkosten: mindestens 10.000 €, maximal 300.000 € (Ausnahmen in begründeten
Fällen)
Art, Umfang und − [bis zu 25 % (bis zu 30 % z.B. Innovation) bei privaten Zuwendungsempfängern]
Höhe der − [bis zu 50 % bei gemeinnützigen Zuwendungsempfängern (mit Zustimmung der
Zuwendung
Verwaltungsbehörde bis zu 75 %)]
− bis zu 65 % (mit Zustimmung der Verwaltungsbehörde bis 90 %) bei öffentlichen
Zuwendungsempfängern
− lokale Behörden und Verwaltungen, öffentlich-private Partnerschaften
Zuwendungs- − in begründeten Fällen für vg. Stellen
empfänger NGOs, Einzelpersonen, Unternehmen, private Unternehmen, Organisationen die zuständig für Tourismus
und Freizeit Entwicklung
Die Prüfung der Kontrollierbarkeit durch Verwaltungsbehörde und Zahlstelle wird im Rahmen der
Kontrollierbarkeit
Detaildiskussion durchgeführt.
− Vorliegen einer integrierte ländliche Entwicklungskonzeption oder mit Zustimmung der
Zuwendungs- Verwaltungsbehörde vergleichbarer Planungen für die Region
voraussetzungen − Ausschluss von Pflichtaufgaben
− Nachweis der Wirtschaftlichkeit bzw. Tragfähigkeit bei Kommunen
26.09.2013 Folie 51TOP 5: Präsentation und Diskussion
Förderprogramm lokale ländliche Entwicklung
(FLLE) – Art. 20 ELER VO
Maßnahmen-
bezeichnung Förderung der lokalen ländlichen Entwicklung
Bezug zur
ELER-VO Artikel 20 (BUS-DEV )
Prioritäten, 6, a) „Erleichterung der Diversifizierung, Gründung neuer Kleinbetriebe und Schaffung von Arbeitsplätzen“ (Wechselwirkungen mit
Unterprioritäten 3a, 5c und 6b)
− „Sicherung eines attraktiven Gesamtangebots für Jugendliche, Frauen und Familien und Schaffung von
Beschäftigungsmöglichkeiten für Jugendliche“
− „Verbesserung der Versorgungsqualität und der ärztlichen Versorgung durch neue flexible Angebote und moderne Konzepte“
− „Steigerung der Wirtschaftsleistung, vor allem in den südwestlichen und nordwestlichen Landesteilen; Ausweitung der Cluster-
und Netzwerkinitiativen“
− „Ausbau der betrieblichen Angebote unter Einbindung regionaler Produkte und Verbesserung der Barrierefreiheit;
Verbesserung des Arbeitskräftepotenzials“
− „Anpassung an die Veränderungen in der Struktur der Erwerbspersonen sowie Schaffung von attraktiven
Handlungsbedarf Beschäftigungsangeboten für Jugendliche“
(vgl. SWOT/SÖA) − „Steigerung der Attraktivität von selbstständigem Gewerbe“
− „Anpassen der Beschäftigungsstruktur an die Bedürfnisse von Familien; Nutzung regionaler Potenziale des Ländlichen
Raums“
− „Ausbau der betrieblichen Angebote unter Einbindung regionaler Produkte und Verbesserung der Barrierefreiheit;
Verbesserung des Arbeitskräftepotenzials“
− „Stärkung und Ausbildung von WSK-Partnerschaften im landwirtschaftsnahen und außerlandwirtschaftlichen Bereich; Stärkung
der Partizipation von (privat)wirtschaftlichen Akteuren unter Nutzung von Wachstumspotenzialen“
− „Stärkung von Erzeugerorganisationen und regionalen Initiativen zur Vermarktung regionaler Produkte und zum Aufbau
regionaler Wertschöpfungspartnerschaften
− Steigerung der Wirtschaftsleistung sowie Anpassung an veränderte Erwerbsstrukturen u.a. durch Ausbau attraktiver
Beitrag zum Beschäftigungsmöglichkeiten und Schaffung von Anreizen für Selbstständige
Handlungsbedarf − Ausbau und Stärkung regionaler WSK-Partnerschaften sowie verbesserte Vermarktung regionaler Produkte zur Stärkung der
Wirtschaftsleistung
Förderzweck Förderung der nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung ländlicher Regionen und der Schaffung von Arbeitsplätzen
26.09.2013 Folie 52TOP 5: Präsentation und Diskussion
Förderprogramm lokale ländliche Entwicklung
(FLLE) – Art. 20 ELER VO
Maßnahmen-
bezeichnung Förderung der lokalen ländlichen Entwicklung
Bezug zur
ELER-VO Artikel 20 (BUS-DEV)
Prioritäten, 6, a) „Erleichterung der Diversifizierung, Gründung neuer Kleinbetriebe und Schaffung von Arbeitsplätzen“
Unterprioritäten (Wechselwirkungen mit 3a, 5c und 6b)
Unterstützung für Investitionen in nichtlandwirtschaftliche Tätigkeiten, insbesondere:
• Ländlicher Tourismus, Tätigkeiten im Zusammenhang mit der regionalen Wirtschaftsentwicklung, einschließlich
ländlicher Tourismusdienstleistungen, Nahversorgung, etc.
• Verarbeitung und Vermarktung von Nicht-Anhang-I-Produkte (unabhängig vom Input)
Fördergegenstand
• Erbringung von Dienstleistungen für alle Wirtschaftszweige, einschließlich Land- und Forstwirtschaft oder der
ländlichen Bevölkerung
• Soziale Leistungserbringung (Kinderbetreuung, Seniorenbetreuung, pädagogische Bauernhöfe, etc.)
• Entwicklung von Handwerk und handwerkliche Tätigkeiten
− förderfähige Gesamtkosten: mindestens 10.000 €, maximal 300.000 € (Ausnahmen in begründeten
Art, Umfang und Fällen)
Höhe der − bis zu 25 % (bis zu 30 % z.B. Innovation) bei privaten Zuwendungsempfängern
Zuwendung
− bis zu 50 % bei gemeinnützigen Zuwendungsempfängern (mit Zustimmung der
Verwaltungsbehörde bis zu 75 %)
Zuwendungs- − Kleinst- und Kleinunternehmen
empfänger − andere natürliche Personen in ländlichen Gebieten, einschl. von Mitgliedern des landwirtschaftlichen Haushalts
Die Prüfung der Kontrollierbarkeit durch Verwaltungsbehörde und Zahlstelle wird im Rahmen der Detaildiskussion
Kontrollierbarkeit
durchgeführt.
Zuwendungs-
− Vorliegen einer integrierten ländlichen Entwicklungskonzeption oder vergleichbarer Planungen für die Region
voraussetzungen − Nachweis der Wirtschaftlichkeit und Angemessenheit der Kosten
− Einhaltung der De-minimis-Obergrenzen
26.09.2013 Folie 53TAGESORDNUNG
SITZUNG DER PROJEKTGRUPPE 3 ZUR ERSTELLUNG DES
NEUEN ELER-ENTWICKLUNGSPROGRAMMS „EULLE“
AM 24. SEPTEMBER 2013
TOP 1 Begrüßung 10:00 – 10:15
Neue Förderperiode 2014 – 2020
TOP 2 Geplante Mittelverteilung auf die Handlungsschwerpunkte 10:15 – 10:30
und Maßnahmen
TOP 3
Stellungnahmen zu den bisherigen 10:30 – 10:45
Projektgruppensitzungen - allgemein
TOP 4 Präsentation und Diskussion zum LEADER-Ansatz 10:45 – 11:30
TOP 5 Präsentation und Diskussion zu FLLE 11:30 – 12:15
Gedankenaustausch 12:15 – 13:00
Präsentation und Diskussion von Maßnahmen im
Handlungsschwerpunkt 3
Top 6 • Qualifizierung, Beratung und Wissenstransfer 13:00 – 14:00
• Kooperationen / Cluster und Netzwerke
• Europäische Innovationspartnerschaften (EIP)
TOP 7 Ausblick und weiteres Vorgehen 14:00 – 14:15
26.09.2013 Folie 54TOP 6: Präsentation und Diskussion
Förderung der Breitbandgrundversorgung
Maßnahmen-
bezeichnung Breitband
Bezug zur ELER-VO Artikel 21 (BAS-SERV)
Prioritäten, 6, c „Förderung des Zugangs zu, des Einsatzes und der Qualität der Informations- und Kommunikationstechnologien (ITC) in
Unterprioritäten ländlichen Gebieten“
Handlungsbedarf
„Verbesserung der Verfügbarkeit von Breitbandanschlüssen, Sicherung der Breitband-Grundversorgung“
(vgl. SWOT/SÖA)
− Verbesserung des Zugangs zur Breitband-Internetversorgung im ländlichen Raum mit dem längerfristigen Ziel einer
Beitrag zum flächendeckenden Erschließung
Handlungsbedarf − Ausbau der Breitband-Internetversorgung im ländlichen Raum als wesentlicher Standortfaktor sowohl für Unternehmen aller
Art als auch für den öffentlichen Sektor und Privatpersonen
− Förderung und Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien für schnelle Internetverbindungen in
bislang nicht- oder unterversorgten ländlichen Gebieten
Förderzweck − Schaffung von Breitbandinfrastruktur
− Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit ländlicher Räume und damit auch Stärkung land- und forstwirtschaftlicher Unternehmen
in ihrer Wettbewerbsfähigkeit
Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke der Netzbetreiber zu nicht gedeckten Investitionen zur Breitbandversorgung, Verlegung
oder Verbesserung der erforderlichen Einrichtungen (bis einschließlich Verteilereinrichtungen) bei leitungsgebundener
Fördergegenstand Infrastruktur, Einrichtung der technischen Netzinfrastrukturelemente, Informationsveranstaltungen,
Machbarkeitsuntersuchungen, Planungsarbeiten und Aufwendungen, die der Vorbereitung und der Begleitung der Maßnahmen
zum Breitbandinfrastrukturausbau dienen
Art, Umfang und Höhe Projektförderung, bis zu 65 % der förderfähigen Kosten (max. Zuschuss 130.000 € bei Einzelprojekten, 325.000 € bei
der Zuwendung Gemeinschaftsprojekten, bei Machbarkeitsuntersuchungen 6.500 € bzw. 13.000 €)
− Gemeinde und Gemeindeverbände
Zuwendungsempfänger − Landkreise ohne kreisangehörige Städte mit mehr als 20.000 Einwohnern
− Orts- und Verbandsgemeinden, verbandsfreie Gemeinden
Kontrollierbarkeit − Erfahrungsgemäß ist die Kontrollierbarkeit gegeben.
Zuwendungs- − nicht- oder unterversorgte Gebiete (weniger als 2 Mbit/s)
voraussetzung(en) − Technik- und anbieterneutral 26.09.2013 Folie 55TOP 6: Präsentation und Diskussion -
Förderung der Qualifizierung, Beratung und
Wissenstransfer
Maßnahmen-
bezeichnung Qualifizierung, Beratung und Wissenstransfer
Bezug zur
Artikel 15 (KNOW, ADVI); Artikel 16 (KNOW, ADVI)
ELER-VO
Prioritäten,
Sogenannte „horizontale Maßnahme“ = Prioritäten-übergreifend (1-6, insbesondere jedoch Priorität 1)
Unterprioritäten
− „Anpassung und Verbesserung der Abstimmung der Beratungsangebote und -kapazitäten insbes. in weniger begünstigten
Regionen, Schaffung einer koordinierenden Stelle“
− „Schaffung eines Beratungsangebots für Wertschöpfungsketten und produktspezifisch zu Verarbeitung sowie Tourismus und
(regionale) Vermarktung; Intensivierung des Erfahrungsaustauschs“
− „Erhöhung des Fortbildungsangebots für Berater, insbesondere Qualifizierung im Bereich der nicht-landwirtschaftsbezogenen
innovativen Dienstleistungen“
− „Intensivierung von Berufsbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für Junglandwirtinnen und -landwirte“
Handlungsbedarf
− „Intensivierung der naturschutzfachl. Beratung, Steigerung der Bekanntheit von „Partnerbetriebe Naturschutz“ sowie Sicherung
(vgl. SWOT/SÖA)
der Finanzierung“
− „Ausbau und finanzielle Sicherung eines themenspezifischen Schulungs- und Beratungsangebots im Forst“
− „Schulung von Erzeugerorganisationen und regionalen Initiativen zur Vermarktung regionaler Produkte und zum Aufbau
regionaler Wertschöpfungspartnerschaften; Schulung und Kompetenzentwicklung von Akteuren der integrierten ländlichen
Entwicklung“
− „Intensivierung der Beratung über Fördermöglichkeiten des Entrepreneurships“
− „Beseitigung von Defiziten in der wasserschutzfachlichen Beratung“
− Schaffung und Ausbau von Qualifizierungs- und Beratungsangeboten in diversen Themenbereichen um den (inter-)regionalen
Wissenstransfer zu verbessern
− Verbesserung der Koordination des Gesamtangebots durch zentrale Stelle
Beitrag zum − Verbesserte Qualifizierung der Berater sowie Anpassung der Kapazitäten des Gesamtangebots zur optimalen Auslastung des
Handlungsbedarf Beratungs- und Qualifizierungsangebots
− Verbesserung der Nachhaltigkeit, Wettbewerbsfähigkeit, Ressourceneffizienz und der ökologischen Leistung land- und
forstwirtschaftlicher Betriebe
− Verbesserung der Potenziale von Personen, die in der Land-, Ernährungs-und Forstwirtschaft [oder in KMU] in ländlichen
Förderzweck Gebieten tätig sind
26.09.2013 Folie 56Sie können auch lesen