Förderperiode 2014 - 2020: Projektgruppen zur Erstellung des neuen ELER Entwicklungsprogramms "EULLE" in Rheinland-Pfalz" - agrimeteo.lu

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Förderperiode 2014 – 2020:
 Projektgruppen zur Erstellung des neuen ELER
       Entwicklungsprogramms „EULLE“
              in Rheinland-Pfalz“

Projektgruppe 3 „Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums (primär
                   über LEADER und Kooperationen)“
                      24. September 2013, Mainz

 Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten des
 Landes Rheinland-Pfalz (MULEWF)
 Referat 1077

                                                                     26.09.2013   Folie 1
TAGESORDNUNG
    SITZUNG DER PROJEKTGRUPPE 3 ZUR ERSTELLUNG DES
    NEUEN ELER-ENTWICKLUNGSPROGRAMMS „EULLE“
    AM 24. SEPTEMBER 2013

TOP 1   Begrüßung                                                       10:00 – 10:15

        Neue Förderperiode 2014 – 2020
TOP 2   Geplante Mittelverteilung auf die Handlungsschwerpunkte         10:15 – 10:30
        und Maßnahmen
TOP 3
        Stellungnahmen zu den bisherigen                                10:30 – 10:45
        Projektgruppensitzungen - allgemein
TOP 4   Präsentation und Diskussion zum LEADER-Ansatz                   10:45 – 11:30

TOP 5   Präsentation und Diskussion zu FLLE                             11:30 – 12:15
Gedankenaustausch                                                       12:15 – 13:00

        Präsentation und Diskussion von Maßnahmen im
        Handlungsschwerpunkt 3
Top 6   •   Qualifizierung, Beratung und Wissenstransfer                13:00 – 14:00
        •   Kooperationen / Cluster und Netzwerke
        •   Europäische Innovationspartnerschaften (EIP)
TOP 7   Ausblick und weiteres Vorgehen                                  14:00 – 14:15

                                                           26.09.2013         Folie 2
Herzlich willkommen

zur Sitzung der Projektgruppe 3 „Förderung der
Entwicklung des ländlichen Raums (primär über
LEADER und Kooperationen)“

                                        26.09.2013   Folie 3
PROZESS DER PROGRAMMERSTELLUNG
                   • Projektgruppen sind Nukleus der
                            partnerschaftlichen Zusammenarbeit
                            zwischen Verwaltung und Wirtschaft und
                            Sozialpartner. Sie diskutieren die
                            Programmdetails und können
                            Stellungnahmen einreichen.
               Ziel der• Projektgruppenarbeit
                            Die Mitglieder der Projektgruppen können
                            die Bewerter jederzeit um fachliche
                            Stellungnahme bitten.
Diskussion der Ergebnisse• der
                            Fachreferate
                               bisherigenbegleiten die
Workshops                   Projektgruppen.

     Diskussion zu Umsetzungsvorschlägen –
     Maßnahmenangebote (Auswahl. Fördersätze,
     Konditionen, Ziele…)
     → Sicht der beteiligten WiSo-Partner

           Abstimmung der Themen für die nächste
           Projektgruppensitzung

                                                          26.09.2013   Folie 4
TOP 1: Begrüßung

  Zielsetzung für die heutige
  Projektgruppensitzung?

   • Klärung offener Fragen zu den vorgestellten
     Maßnahmen
   • Diskussion der Ausgestaltung konkreter
     Maßnahmen im Handlungsschwerpunkt 3
   • Zielindikatoren
   • ……

                                                   26.09.2013   Folie 5
TAGESORDNUNG
    SITZUNG DER PROJEKTGRUPPE 3 ZUR ERSTELLUNG DES
    NEUEN ELER-ENTWICKLUNGSPROGRAMMS „EULLE“
    AM 24. SEPTEMBER 2013

TOP 1   Begrüßung                                                       10:00 – 10:15

        Neue Förderperiode 2014 – 2020
TOP 2   Geplante Mittelverteilung auf die Handlungsschwerpunkte         10:15 – 10:30
        und Maßnahmen
TOP 3
        Stellungnahmen zu den bisherigen                                10:30 – 10:45
        Projektgruppensitzungen - allgemein
TOP 4   Präsentation und Diskussion zum LEADER-Ansatz                   10:45 – 11:30

TOP 5   Präsentation und Diskussion zu FLLE                             11:30 – 12:15
Gedankenaustausch                                                       12:15 – 13:00

        Präsentation und Diskussion von Maßnahmen im
        Handlungsschwerpunkt 3
Top 6   •   Qualifizierung, Beratung und Wissenstransfer                13:00 – 14:00
        •   Kooperationen / Cluster und Netzwerke
        •   Europäische Innovationspartnerschaften (EIP)
TOP 7   Ausblick und weiteres Vorgehen                                  14:00 – 14:15

                                                           26.09.2013         Folie 6
TOP 2: Geplante Mittelverteilung auf die
        Handlungsschwerpunkte und Maßnahmen –
        Planungsgrundlage RLP

                  Erinnerung:
                  Rheinland-Pfalz fordert:
                  - eine Aufstockung der Direktzahlungen für die ersten 46 ha LF
                  - einheitliche Flächenprämien in Deutschland
                  - die Unterstützung der Dauergrünlandflächen in den von der
                    Natur benachteiligten Gebieten aus der 1. Säule
                  - eine bedarfsgerechte Neuverteilung der ELER-Mittel ohne
                    Brüche
                  - eine Umschichtung von Mitteln der 1. Säule der GAP in die 2.
                    Säule der GAP

                      Aufgrund der Forderungen ist die
                       Planungsgrundlage für EULLE
                    368 Millionen € an ELER-Mitteln.
                                                           26.09.2013     Folie 9
TOP 2: Geplante Mittelverteilung auf die
           Handlungsschwerpunkte – Planungsgrundlage
           Zielvariante (Stand: 18.09.2013)

                HSP 1         HSP 2
ELER-Mittel                                  HSP 3         HSP 4      Technische
              Prioritäten   Prioritäten                                               FLLE
2014 – 2020                               Prioritäten 6 Prioritäten 1    Hilfe
                 4 u. 5        2 u. 3

  Mio. €            368 (inkl. 117 Mio. € Umschichtung aus 1. Säule)*
  Mio. €       186,1          96,8           42,4         10,5         14,7           17,5

    %            50            26            11,4          2,8           4            5,8

Mio. €/Jahr     26,6          13,8            6,1          1,5          2,1           2,5

* Die aus der 1. Säule umgeschichteten EU-Mitteln sollen zweckgebunden ausschließlich für
  landwirtschaftsnahe Bereiche (flächenbezogene Maßnahmen, landwirtschaftliche
  Infrastrukturmaßnahmen, Investitionsförderung) eingesetzt werden.
  Es wird vorgeschlagen, die Mittel prioritär den Handlungsschwerpunkten 1 und 2 zuzuordnen.

                                                                         26.09.2013     Folie 10
TOP 2: Geplante Mittelverteilung auf die
        Handlungsschwerpunkte und Maßnahmen –
        Planungsgrundlage RLP

                                       Maßnahmen werden
                                           angepasst,
    Diskussionen führen
                                        zusammengefasst
      zur Anpassungen
                                       bzw. aus der ELER-
     der Mittelverteilung
                                            Förderung
                                           genommen.

                                                 26.09.2013   Folie 11
TOP 2: Geplante Mittelverteilung auf die
              Maßnahmen HSP 3 – Planungsgrundlage
              Zielvariante (Stand: 23. September 2013)

 Art.-                                                                            Zielvariante 368 Mio. €
ELER-      Code                               Maßnahme
 VO
                                                                                   2014-2020    pro Jahr

          BAS-SERV
 21c        (21)       Breitband (ISIM*)                                                4,0      0,6
 36,0     CO-OP (36)   Schaffung von Clustern und Netzwerken                            1,5      0,2
 41ff    LEADER (41)   Lokale Aktionsgruppen LEADER (einschl. MWKEL)               36,9 5,3
 Handlungs-                                Priorität 6                             42,4 6,1
schwerpunkt 3
                                   Anteil am ELER-Plafonds (MR: 18-22 %)                  11,5%

                                                                           26.09.2013          Folie 12
TOP 2: Geplante Mittelverteilung auf die
              Maßnahmen HSP 4 – Planungsgrundlage
              Zielvariante (Stand: 23. September 2013)

                          Mittel in Folge der
                                                                                     Zielvariante
  Art.-
                          Diskussionen und                                            368 Mio. €
ELER-VO
              Code                       Maßnahme
                          Stellungnahmen erhöht.
                                                                                     2014-2020   pro Jahr

            KNOW (15);   Qualifizierung, Beratung und
15 od. 16
             ADVI (16)                                                                    7,0      1,0
                         Wissenstransfer
                         Einrichtung und Tätigkeit operationeller
  36,0      CO-OP (36)   Gruppen der EIP "Landwirtschaftliche                             3,5      0,5
                         Produktivität und Nachhaltigkeit"
                          Beratung und Qualifikationen einschl. EIP                       10,5     1,5
  Handlungs-
 schwerpunkt 4
                            Anteil am ELER-Plafonds (MR: 2 - 3 % ohne EIP)                  2,9%

                                                                             26.09.2013          Folie 13
TOP 2: Geplante Mittelverteilung auf die
                Maßnahmen FLLE – Planungsgrundlage
                Zielvariante (Stand: 23. September 2013)

                                                                      Zielvariante 368 Mio.
Art.-ELER-VO    Code                           Maßnahme                         €

                                                                      2014-2020 pro Jahr

21 ohne BAS-SERV
                       Förderung der lokalen ländlichen
   c      (21)
                       Entwicklung - Infrastruktur                      7,5 1,1
               BUS-DEV
                       Förderung der lokalen ländlichen
   20b
                 (20)
                       Entwicklung - KMU-Förderung                      8,5 1,2
               LEADER
                       Förderung der lokalen ländlichen
   41ff
                 (41)
                       Entwicklung - LEADER                             1,5 0,2
Förderprogramm lokale ländliche Entwicklung (FLLE)                    17,5 2,5
Anteil am ELER-Plafonds                                                     4,8%

   Zielvariante gegenüber der Rückfallvariante um 3,5 Mio. € an ELER-Mitteln
   erhöht.
                                                               26.09.2013          Folie 14
TAGESORDNUNG
    SITZUNG DER PROJEKTGRUPPE 3 ZUR ERSTELLUNG DES
    NEUEN ELER-ENTWICKLUNGSPROGRAMMS „EULLE“
    AM 24. SEPTEMBER 2013

TOP 1   Begrüßung                                                       10:00 – 10:15

        Neue Förderperiode 2014 – 2020
TOP 2   Geplante Mittelverteilung auf die Handlungsschwerpunkte         10:15 – 10:30
        und Maßnahmen
TOP 3
        Stellungnahmen zu den bisherigen                                10:30 – 10:45
        Projektgruppensitzungen - allgemein
TOP 4   Präsentation und Diskussion zum LEADER-Ansatz                   10:45 – 11:30

TOP 5   Präsentation und Diskussion zu FLLE                             11:30 – 12:15
Gedankenaustausch                                                       12:15 – 13:00

        Präsentation und Diskussion von Maßnahmen im
        Handlungsschwerpunkt 3
Top 6   •   Qualifizierung, Beratung und Wissenstransfer                13:00 – 14:00
        •   Kooperationen / Cluster und Netzwerke
        •   Europäische Innovationspartnerschaften (EIP)
TOP 7   Ausblick und weiteres Vorgehen                                  14:00 – 14:15

                                                           26.09.2013         Folie 16
TOP 3: Stellungnahmen zu den bisherigen
       Projektgruppensitzungen
       - Maßnahmenbezogene Stellungnahmen

                     • Darstellung in einer
      Alle             tabellarischen Übersicht
Stellungnahmen
werden vom Ifls      • Fachbereiche analysieren die
  protokolliert        Vorschläge
                     • Stellungnahme des MULEWF

                     • Allgemeine Punkte vorweg
  Diskussion in      • Maßnahmenspezifische
       den             Aspekte mit den
 Projektgruppen        Maßnahmenvorschlägen

                                            26.09.2013   Folie 17
TOP 3: Stellungnahmen zu den bisherigen
        Projektgruppensitzungen
        - Maßnahmenbezogene Stellungnahmen

                        • Regelung soll mit den Strukturfonds
                          harmonisiert werden.
   Förderung der
   Mehrwertsteuer       • Voraussichtlich ELER-förderfähig,
                          wenn sie vom Zuwendungsempfänger
                          endgültig getragen wird.

                        • ELER-Mittel müssen durch öffentliche
                          Mittel kofinanziert werden!
  Eigenmittel/Teil-
 nehmerbeiträge als     • Eigenmittel als Mindestbeteiligung/
Kofinanzierungsmittel     Teilnehmerbeiträge als
                          Fördervoraussetzung i.d.R.
                          vorgeschrieben.

                                                        26.09.2013   Folie 18
TOP 3: Stellungnahmen zu den bisherigen
       Projektgruppensitzungen
       - Maßnahmenbezogene Stellungnahmen

  Erstattung von Reise-        • Sitzungsgelder sehen die gemein-
 kosten und gegebenen-           schaftlichen Vorschriften nicht vor.
  falls Einführung eines       • Förderung der Reisekosten muss
                                 mit der Geschäftsordnung des
    Sitzungsgeldes für
                                 Begleitausschusses unter
    ehrenamtlich tätige          Berücksichtigung des
Personen in den LAG und          bürokratischen Aufwandes geprüft
   im Begleitausschuss           werden.

 Bewertung von Kosten für
  das Finanzmanagement
                               • Förderung von Overheadkosten
(Personal- und Sachkosten)
                                 muss in einer Bund-Länder-AG
  z. B. bei Mittelabruf oder
                                 geklärt werden (Stichwort:
      Erstellung des Ver-
                                 Kontrollierbarkeit)
 wendungsnachweises als
     förderfähige Kosten

                                                     26.09.2013   Folie 19
TAGESORDNUNG
    SITZUNG DER PROJEKTGRUPPE 3 ZUR ERSTELLUNG DES
    NEUEN ELER-ENTWICKLUNGSPROGRAMMS „EULLE“
    AM 24. SEPTEMBER 2013

TOP 1   Begrüßung                                                       10:00 – 10:15

        Neue Förderperiode 2014 – 2020
TOP 2   Geplante Mittelverteilung auf die Handlungsschwerpunkte         10:15 – 10:30
        und Maßnahmen
TOP 3
        Stellungnahmen zu den bisherigen                                10:30 – 10:45
        Projektgruppensitzungen - allgemein
TOP 4   Präsentation und Diskussion zum LEADER-Ansatz                   10:45 – 11:30

TOP 5   Präsentation und Diskussion zu FLLE                             11:30 – 12:15
Gedankenaustausch                                                       12:15 – 13:00

        Präsentation und Diskussion von Maßnahmen im
        Handlungsschwerpunkt 3
Top 6   •   Qualifizierung, Beratung und Wissenstransfer                13:00 – 14:00
        •   Kooperationen / Cluster und Netzwerke
        •   Europäische Innovationspartnerschaften (EIP)
TOP 7   Ausblick und weiteres Vorgehen                                  14:00 – 14:15

                                                           26.09.2013         Folie 20
TOP 4: Präsentation und Diskussion zum
          LEADER-Ansatz

Definition des CLLD (Community-led local development) entsprechend
den Leitlinien der Europäischen Kommission

               Umsetzung in ländlichen Regionen - Ausschluss von
               Städten mit mehr als 20.000 Einwohnern

                                                                    verändert
                Bildung lokaler Aktionsgruppen, die aus Vertretern
                öffentlicher, privater und lokaler sozioökonomischer
                Interessen besteht und bei denen auf der
                Entscheidungsebene weder öffentliche Behörden,
                noch irgendeine einzelne Interessensgruppe
                mit mehr als 49% der Stimmrechte
                repräsentieren darf.

                                                       26.09.2013     Folie 21
TOP 4: Präsentation und Diskussion zum
          LEADER-Ansatz

Definition des CLLD (Community-led local development) entsprechend
den Leitlinien der Europäischen Kommission

           Beteiligung an wirtschaftlichen Herausforderungen,
           sozialen Umweltschutzmaßnahmen von Bürgerinnen und
           Bürgern auf lokaler Ebene

              Umsetzung von Projekten mit innovativen
              Eigenschaften, die den Entwicklungskonzepten der
              Aktionsgruppen entsprechen

           Kooperatives Arbeiten durch Vernetzung
                                                         Unverändert

                                                       26.09.2013    Folie 22
TOP 4: Präsentation und Diskussion zum
        LEADER-Ansatz

Was ändert sich in der neuen Förderperiode?

      Projekte orientieren sich hauptsächlich am Entwicklungskonzept
      erhöhte Anforderung an Konzepte

         Die Mehrwertsteuer wird bei den Kommunen (voraussichtlich) in die
         Förderung aufgenommen

         Die Abrechnung von Pauschalen ist nur möglich, wenn dies in den
         nationalen Entwicklungsprogrammen vorgesehen ist
         (Referenzkostensystem,…) ⇒ noch offen
         Bessere Berücksichtigung unbarer Eigenleistungen

      Projekte, die im LEADER-Ansatz im Rahmen der Strukturfonds
      umgesetzt werden, sollen eine stärkere Priorisierung erhalten

                                                            26.09.2013   Folie 23
TOP 4: Präsentation und Diskussion zum
        LEADER-Ansatz

Was ändert sich in der neuen Förderperiode?

            Beteiligung der Gebietskörperschaften an privaten
            Projekten → Nachweis einer projektun-
            abhängigen Finanzierungsbeteiligung
            durch die Region (min. 10 %)
                  Die Bereitstellung öffentlicher Mittel
                  aus der Region dient auch als
            Höhere Förderung der Managementkosten, Vorschüsse
            zu denIndikator  für die Verankerung
                   Geschäftsführungskosten,         des
                                            wenn dies in den
            nationalen Entwicklungsprogrammen
                  LEADER-Ansatzes       und    vorgesehen ist ⇒
                                             der
            noch zu klären
                  erarbeiteten Entwicklungsstrategie
                  in der Region.

                                                   26.09.2013   Folie 24
TOP 4: Präsentation und Diskussion zum
       LEADER-Ansatz

           Bewährte Spielregeln (z.B. homogene Wirtschaftsräume anstatt
           administrative Grenzen, „Leistungsreserve“ ca. 1 - 1 ½ Jahresplafonds)
           beibehalten

            Zielorientierung der LILE einschließlich der Quantifizierung
            schärfen, messbar machen
            • Integrierte multisektorale Strategie, Berücksichtigung lokaler Bedürfnisse und
              Potenziale                      Präferenz für folgendes
            • Innovativer Charakter
                                              Verfahren:
            Bisherige ergänzende „LEADER-Maßnahmen“ werden das Gerüst
            des Förderangebotes,              1. Interessenbekundung und
            Vorhaben, die Mainstreammaßnahmen des
            deren Vorgaben umgesetzt
                                                     Workshops            zur Klärung
                                                         EPLR EULLE zuzuordnen    sind, werden nach

        Aufruf an alle ILE- und LEADER-LAG,
                                                     offener Fragen
        Neuzuschnitt der Gebiete2.                   Einreichung der
                                               möglich
                                                     Bewerbungsunterlagen
        Offen, Anerkennung in einem oder zwei Schritten:
        Variante 1: Bewerbung/Interessenbekundung mit einfachen Unterlagen, nach Auswahl: Erstellung und
        Prüfung einer umfassenden LILE
        Variante 2: Bewerbung mit kompletten Unterlagen

                                                                               26.09.2013        Folie 25
TOP 4: Präsentation und Diskussion zum
       LEADER-Ansatz

                                            Unverändert

           Mindestbudget pro LAG, Zuschläge für
           größere LAG, Zusatzmittel für Wettbe-
           werbe, Nationalparkregion oder
           transnationale Vorhaben
          Finanzmittel pro LAG:
          • Grundausstattung: 250.000 €/Jahr an ELER Mitteln, bis
            zu 100.000 €/Jahr Landesmitteln
          • Aufstockung ab 70.000 Einwohnern: pro 10.000
            Einwohner bis zu [100.000 €]] an ELER Mitteln für die
            Förderperiode (abhängig vom Gesamtmittelvolumen)
          • Reserve für transnationale Vorhaben und Initiativen

                                                     26.09.2013     Folie 26
TOP 4: Präsentation und Diskussion zum
       LEADER-Ansatz

                                                Angepasst
          Gebietskulisse:
          - 50.000 bis 150.000 Einwohner, keine Städte mit mehr als
            20.000 Einwohnern
          - Teile von mind. 2 Landkreisen (Ausnahme nur in begründeten
            Einzelfällen)

          Anforderungen:
          - Möglichst juristische Person (Verein,…)
          - Lokale integrierte ländliche Entwicklungskonzeption mit ex ante
            Bewertung
          - Regionalmanagement mind. 1 AK, Qualifikationsnachweis
            (Wirtschaftsförderer,…)
          - Bereitstellung projektunabhängiger öffentlicher
            Kofinanzierungsmittel durch die Region von min. 10% der ELER-
            Mittel pro Jahr.

                                                       26.09.2013   Folie 27
TOP 4: Präsentation und Diskussion zum
       LEADER-Ansatz

Keine Vorgaben zur      • Definition naturräumlicher oder
 Abgrenzung bzw.          wirtschaftlicher homogener
  Orientierung an         Gebiete unabhängig von
   kommunalen             administrativen Grenzen hat
     Grenzen -
                          sich bewährt.

                        • Für die Gebietsabgrenzung wird -
                          vorbehaltlich der KOM-Genehmigung
    Festlegen der         für die Definition des ländlichen
 Einwohner-Grenze         Raums - akzeptiert, dass kleiner
auf 20.000 für Städte     Städte Teil der LEADER-Region sind.
                        • Für einige GAK-Maßnahmen gilt die
                          Grenze von 10.000 Einwohnern

                                                26.09.2013   Folie 28
TOP 4: Präsentation und Diskussion zum
       LEADER-Ansatz

                      • Empfehlung lautet min. 1 AK
Mindestausstattung
  ein/e Regional-     • KOM empfiehlt 1 AK für das
manager/in und eine     Regionalmanagement und ½ AK als
 Verwaltungskraft       Verwaltungskraft (Land übernimmt
 (LEADER/FLLE)          aber einen Teil der
                        Verwaltungskontrollen.)

  Forderung auf
      Verzicht
    spezifischer      • Anforderungen an das
  Qualifikations-       Regionalmanagement steigen
   nachweise im       • LILE erhält eine höhere Bedeutung
 Bereich Regional-
   management

                                               26.09.2013   Folie 29
TOP 4: Präsentation und Diskussion zum
        LEADER-Ansatz

Möglichkeit zur Gründung einer länderübergreifenden
LAG
• KOM hat keine grundsätzlichen Bedenken,
• nationale Regelungen erforderlich.

2 Modelle denkbar
• Kooperationen zwischen LAG – Sonderregelungen für die Größe der
  LAG erforderlich
• Abstimmung zwischen den Ländern zur Anerkennung
  länderübergreifender LAG durch eine Verwaltungsbehörde und
  Finanzierung aus mehreren Programmen

                                                    26.09.2013   Folie 30
TOP 4: Präsentation und Diskussion zum
       LEADER-Ansatz

Rahmenbedingungen               • Vorgaben der nationalen Finanzierungs-
    - Keine über die EU-          regelungen zusätzlich zu beachten.
   rechtlichen Reglemen-        • RP hat eine Bund-/Länder-AG gefordert,
tierungen hinausgehenden          Möglichkeiten der Vereinfachung zu
 weiteren Anforderungen -         prüfen.
                                  • EFRE und ESF stellen in RP keine
 Für den LEADER-Ansatz
 sollten in RP auch für die         Plafonds für die LAG bereit.
anderen Fonds (EFRE, ESF)         • EFRE bietet eine bevorzugte Auswahl
Mindestanteile verpflichtend        von Vorhaben an, die LEADER-LAG
            sein                    vorschlagen.

Mindestausstattung von         • Mindestausstattung ist in der Zielvariante
 300.000 € je LAG/Jahr           einschließlich des Landesgeldes erreicht.

                                                           26.09.2013   Folie 31
TOP 4: Präsentation und Diskussion zum
        LEADER-Ansatz

   Je nach Umfang         • Forderung erfüllt.
 insgesamt: 10 – 20 %
der ELER-Mittel für den   • In der Zielvariante beträgt der
    LEADER-Ansatz           LEADER-Anteil rd. 10.4 %

                            • Zielsetzung, dass - ohne Management –
                              bei der Abgrenzung der Gebietskulisse
     Beziehung der            Fördermittel von min. [15 €] pro
  projektunabhängigen         Einwohner bereitstehen.
  Finanzierung aus den
                            • Bei 150.000 Einwohnern können insofern
LEADER-Regionen zu den
                              nicht 25 % der ELER-Mittel für Regional-
  geforderten 15 € pro
                              management eingesetzt werden (Aus-
       Einwohner
                              nahme: Region stockt eigen Anteile auf!).

                                                         26.09.2013       Folie 32
TOP 4: Präsentation und Diskussion zum
        LEADER-Ansatz

   Rechtsform der LAG
                                • Es handelt sich um
  - Kein Zwang zur formalen
         Rechtsform -             eine Empfehlung.
     Dorfentwicklung            • Klassische Dorferneuerung ist nicht
 -Frühzeitige Abstimmung mit      Förderziel.
den relevanten Ressorts durch   • Programm wird mit den Ressorts
die ELER-Verwaltungsbehörde-      abgestimmt, ISIM ist beteiligtes Ressort

                                • Abgrenzung der Region ist Sache der LAG
  Naturparke / Großschutz-      • LAG ist Träger der LILE
 gebiete als mögliche dauer-    • Projekte können auch von Dritten durchgeführt
  hafte Träger für LEADER-        werden
   Regionen und -Projekte       • LAG können durchaus bei Naturparken
                                  angesiedelt werden.

                                                             26.09.2013   Folie 33
TOP 4: Präsentation und Diskussion zum
        LEADER-Ansatz

       Forderung, gemeinnützige           • Kann pauschal nicht erfolgen (z.B.
      Zuwendungsempfänger den
  öffentlichen Trägern gleichzustellen      unternehmerische Tätigkeiten)

Angespannte Haushalte der Kommunen        • Forderung wird entsprochen, sofern
erfordert einen Regelfördersatz von         die Region die projektunabhängige
70% (mit Zustimmung der                     Finanzierungsbeteiligung von mind.
Verwaltungsbehörde bis 90 %) liegen.        10 % erfüllt.

- 80 % bei LAG-Vorhaben, einschließlich   • Die Erhöhung des
LAG-Management (mit Zustimmung der          Zuwendungssatzes auf 75 % scheint
   Verwaltungsbehörde bis zu 100 %)         ausreichend.

                                          • Eine Regelfördersatz von 75 %
    - 90 % bei transnationalen und          scheint ausreichend.
   (Bundes-) länderübergreifenden
               Projekten                  • Regelung gilt nicht für Vorhaben, die
                                            nur einer Region zugeordnet werden
                                            können.
                                                                26.09.2013   Folie 34
TOP 4: Präsentation und Diskussion zum
                   LEADER-Ansatz

Maßnahmen-
bezeichnung
                   Förderung der lokalen ländlichen Entwicklung - LEADER
Bezug zur
                   Artikel 41 (LEADER) // Mitfinanzierungsraten (Artikel 65 (4))
ELER-VO

Prioritäten,
                   6, b) „Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten“
Unterprioritäten

                   Grundsätzlich alle für die Prioritäten 1 bis 6 abgeleiteten Handlungsbedarfe
                   • Anpassung der Strukturen im ländlichen Raum, insbes. an die abnehmende Bevölkerungsdichte sowie an eine (über-) alternde
                     Gesellschaft; in Zuzugsgebieten: Integration von Neubürgern“
                   • „Sicherung eines attraktiven Gesamtangebots für Jugendliche, Frauen und Familien und Schaffung von
                     Beschäftigungsmöglichkeiten für Jugendliche“
                   • „Verbesserung der Versorgungsqualität und der ärztlichen Versorgung durch neue flexible Angebote und moderne Konzepte“
                   • Anpassen der öffentlichen Infrastruktur (z.B. Ver- und Entsorgung, Bildungseinrichtungen, ÖPNV) an die veränderte Auslastung,
                     Stärkung von Entwicklungszentren“
                   • „Stärkung der Identität der Dörfer , beispielsweise durch Dorfinnenentwicklung und Stärkung der gemeinschaftlichen Mittelpunkte“
                   • „Steigerung der Wirtschaftsleistung, vor allem in den südwestlichen und nordwestlichen Landesteilen; Ausweitung der Cluster-
                     und Netzwerkinitiativen“
Handlungsbedarf
                   • „Umkehren der rückläufigen Entwicklung in einigen touristischen Destinationen, bspw. durch Aufgreifen von touristischen Trends
(vgl. SWOT/SÖA)
                     wie dem Aktivtourismus“
                   • „Ausbau der betrieblichen Angebote unter Einbindung regionaler Produkte und Verbesserung der Barrierefreiheit; Verbesserung
                     des Arbeitskräftepotenzials“
                   • „Anpassung an die Veränderungen in der Struktur der Erwerbspersonen sowie Schaffung von attraktiven
                     Beschäftigungsangeboten für Jugendliche“
                   • „Stärkung und Verstetigung regionaler Entwicklungsinitiativen; Nutzung der GSG als Impulsgeber und Einbeziehung in regionale
                     Entwicklungsprozesse, Aufwertung als Akteure“
                   • „Finanzielle Unterstützung von kommunalen Haushalten sowie bei der Kofinanzierung von privaten Projekten. Alternativkonzepte
                     für die Unterstützung der Lokalen Aktionsgruppen“
                   • „Stärkung und Ausbildung von WSK-Partnerschaften im landwirtschaftsnahen und außerlandwirtschaftlichen Bereich; Stärkung
                     der Partizipation von (privat)wirtschaftlichen Akteuren unter Nutzung von Wachstumspotenzialen“

                                                                                                              26.09.2013              Folie 35
TOP 4: Präsentation und Diskussion zum
                   LEADER-Ansatz

Maßnahmen-
bezeichnung
                   Förderung der lokalen ländlichen Entwicklung - LEADER
Bezug zur
ELER-VO
                   Artikel 28ff der ESI-Verordnung, Artikel 41 (LEADER) // Mitfinanzierungsraten (Artikel 65 (4))

                   − Strukturen im ländlichen Raum an zukünftige Entwicklungsprozesse anpassen, um eine angemessene Daseinsvorsorge auch
Beitrag zum
                     in Zukunft gewährleisten zu können
Handlungsbedarf
                   − Stärkung der regionalen Wirtschaft und des Tourismusbereichs z.B. durch Förderung von WSK-Partnerschaften
Förderzweck        Förderung der lokalen ländlichen Entwicklung
                   − Umsetzung lokaler integrierter Entwicklungsstrategien durch lokale Aktionsgruppen (LAG)
                     • kleine investive Maßnahmen (für Infrastruktur nach physischen Obergrenzen)
                     • Erstellung von innovativen Konzepten und Studien
                     • Fortbildungsveranstaltungen, Schulungen, Qualifizierungen und Weiterbildungen
Fördergegenstand
                     • Durchführung kleiner Modellprojekte
                   − Umsetzung von Kooperationsprojekten gebietsübergreifender und transnationaler Zusammenarbeit
                   − Kompetenzentwicklung, Sensibilisierung lokaler Akteure im Leader-Gebiet
                   − Verwaltungs- und Durchführungskosten für Aktionen der lokalen Aktionsgruppe

                   − förderfähige Gesamtkosten: mindestens 5.000 €, maximal 300.000 € (Ausnahmen mit Zustimmung der
                     Verwaltungsbehörde)
                   − bis zu 30 % (bis zu 35 % z.B. Innovation) bei privaten Zuwendungsempfängern
                   − bis zu 50 % bei gemeinnützigen Zuwendungsempfängern (mit Zustimmung der Verwaltungsbehörde bis
Art, Umfang und      zu 90 %)
Höhe der           − bis zu [70 %] (mit Zustimmung der Verwaltungsbehörde bis 90 %) bei öffentlichen
Zuwendung            Zuwendungsempfängern
                   − bis zu 75 % bei LAG-Vorhaben (mit Zustimmung der Verwaltungsbehörde bis zu 100 %)
                   Nachträgliche Ergänzung:
                   − Bei Qualifizierungs- und Informationsmaßnahmen: im Falle der Erhebung von Teilnehmerbeiträgen in
                     Höhe von mindestens [40 %] der Gesamtkosten entfällt ein Eigenanteil des Zuwendungsempfängers.

                                                                                                        26.09.2013          Folie 36
TOP 4: Präsentation und Diskussion zum
                 LEADER-Ansatz

Maßnahmen-
bezeichnung
                  Förderung der lokalen ländlichen Entwicklung - LEADER

Bezug zur         Artikel 28ff der ESI-Verordnung, Artikel 41 (LEADER) // Mitfinanzierungsraten (Artikel 65
ELER-VO           (4))
                  − Lokale Aktionsgruppen
Zuwendungs-
                  − (Gebiets)Körperschaften des öffentlichen Rechts
empfänger
                  − natürliche und juristische Personen, Personengemeinschaften des privaten Rechts
                  Erfahrungsgemäß ist die Kontrollierbarkeit grundsätzlich gegeben. Neuerungen (u.a. LILE
Kontrollierbar
                  als Bewilligungsgrundlage) werden durch Verwaltungsbehörde und Zahlstelle im Rahmen
keit
                  der Detaildiskussionen auf Kontrollierbarkeit geprüft..
                  − Beitrag zur Umsetzung der genehmigten Entwicklungsstrategie der LAG
Zuwendungs-
                  − Auswahl des Vorhabens für eine Förderung durch die LAG
voraus-
                  − Bezüglich der Zuwendungsvoraussetzungen gelten im Übrigen die Regelungen der
setzungen
                    jeweiligen Maßnahmenbeschreibungen
                  •   Anzahl der LAG: 15
Ziel-             •   Anteil an der Bevölkerung: ca. 35 – 38 %
indikatoren       •   Anzahl (erwartete Vorhaben): 450 - 500
                  •   Höhe durchschnittlicher Zuschuss je Vorhaben: 75.000 €
                                                                                  26.09.2013       Folie 37
TOP 4: Präsentation und Diskussion zum
            LEADER-Ansatz
                                                                             Unverändert

   Überlegungen zu den Kriterien zur Gebietsabgrenzung

Kriterien                                                                                     muss soll        kann

Klare Abgrenzung eines zusammenhängenden Gebietes                                                 X

Schlüssige Darlegung von Kohärenzkriterien (soziokulturell oder
ökonomisch oder naturräumlich) für das Gebiet, so dass es eine                                    X
homogene Gesamtheit bildet.

Berücksichtigung der Umweltbedingungen in der Region bei der
Formulierung der spezifischen Ziele und der Auswahl der                                                    X
Strategie
Vorhandensein einer ausreichenden kritischen Masse in Bezug
auf Humanressourcen, wirtschaftlichen Potentials und                                              X
Mittelausstattung
Mindestens 50.000 Einwohner und höchstens 150.000 Einwohner
im Gebiet*                                                                                                 X

            * Bei Kooperation mit angrenzenden Regionen außerhalb von Rheinland-Pfalz insgesamt zu erfüllen.

                                                                                              26.09.2013       Folie 38
TOP 4: Präsentation und Diskussion zum
            LEADER-Ansatz
                                                                          Unverändert

   Überlegungen zu den Kriterien zur Gebietsabgrenzung

Kriterien                                                                                     muss soll        kann

Mindestens 50.000 Einwohner und höchstens 150.000                                                          X
Einwohner im Gebiet*
Nachweis, dass es sich um einen homogenen Naturraum
handelt, wenn die Obergrenze von 150.000 Einwohnern                                              X
im Gebiet geringfügig überschritten wurde. (Ausnahme-
Kriterium)
Hohe Einwohnerzahlen (möglichst nahe an oder über
100.000), um eine möglichst große Bandbreite an                                                            X
Strategien mit Pilotcharakter realisieren zu können und
Bürgernähe beizubehalten.
Möglichst geringe Bevölkerungsdichte (Positiv-Kriterium)                                                   X

            * Bei Kooperation mit angrenzenden Regionen außerhalb von Rheinland-Pfalz insgesamt zu erfüllen.

                                                                                              26.09.2013       Folie 39
TOP 4: Präsentation und Diskussion zum
            LEADER-Ansatz
                                                Unverändert

 Überlegungen zu den Vorgaben für die Strategie
Kriterien                                                          muss     soll        kann
Berücksichtigung der Entwicklungsziele und -strategien des             X
Entwicklungsprogramms EULLE
Nachweisliche Ausrichtung der Strategie auf die
gebietsspezifischen Probleme und Innovation, Übereinstimmung           X
von Zielen und Bedarf
Berücksichtigung gebietsspezifischer Ressourcen und/oder Know-        (X)
hows bzw. Potenziale
Klare Formulierung der Ziele                                                   X
Bezug der Strategie zu sonstigen Entwicklungsaktivitäten in der               X
betreffenden Region
Berücksichtigung der sozialen Gruppen bei der Zielformulierung
der Strategie (insbesondere Frauen und Jugend, aber auch ältere                X
Menschen, Behinderte und sozial Schwache)
Zu erwartende Beschäftigungswirkung, Förderung der
Beschäftigungsmöglichkeiten, insbesondere von Frauen und                       X
Jugendlichen, die sich insbesondere in den Lebensalltag von
Frauen auf dem Lande integrieren lassen
Wirtschaftliche Zweckmäßigkeit und ihre Nachhaltigkeit                 X

                                                              26.09.2013           Folie 40
TOP 4: Präsentation und Diskussion zum
          LEADER-Ansatz

Überlegungen zu den Vorgaben für die Strategie                      Unverändert
                                                            muss       soll        kann
Kriterien
Entwicklung neuer Erzeugnisse und Dienstleistungen,
Neuartige Methoden zur besseren Erschließung des                          X
endogenen Potenzial der Region
Ausbau der Vernetzung lokaler Akteure, Neuartige Formen
der Organisation und Beteiligung der lokalen Bevölkerung                  X
an der Entscheidungsfindung und Projektdurchführung
Übertragbarkeit der Methode und Mehrwert gegenüber                        X
Mainstreamförderung
Möglichst klare Formulierung der zu erwartenden                 X
Auswirkungen der Strategie
Berücksichtigung aller drei Dimensionen nachhaltiger
Entwicklung (ökologisch, ökonomisch, soziokulturell) bei        X
der Zielformulierung und Ausrichtung der
Maßnahmenbereiche
Möglichst hohe Anzahl potenziell Begünstigter                             X

                                                       26.09.2013             Folie 41
TOP 4: Präsentation und Diskussion zum
                  LEADER-Ansatz
                                                                            Angepasst

 Überlegungen zu den Vorgaben für die Strategie
Kriterien                                                                                     muss   soll        kann
Handlungsfelder

Schlüssige Darstellung der Handlungsfelder (ggf. Beispielsprojekte)                              X

Konzentration der LILE auf 2 – 3 Handlungsfelder                                                        X
Für besondere Zuschläge eine entsprechendes Handlungsfeld (z.B. Nationalparkregion:
„Entwicklung der Nationalparkregion“) enthalten sein.                                            X
Sicherung der Finanzierung
Nachweis einer projektunabhängigen Finanzierungsbeteiligung durch die Region (min.               X
10%) des ELER-Plafonds

Einzusetzende ELER-Mittel der LILE -möglichst nahe bei 15 € pro Einwohner

Regionalmanagement

Mindestens 1 AK                                                                                         X
Nachweis der Qualifizierung (entsprechende Abschlüsse, Erfahrungen in der Wirtschafts- oder
Tourismusförderung bzw. vergleichbaren Tätigkeiten oder in mind. 2 Förderperioden im Rahmen      X
der LEADER-Förderung)

Weitere Kriterien werden im Rahmen der Ausschreibung festgelegt

                                                                                        26.09.2013          Folie 42
TAGESORDNUNG
    SITZUNG DER PROJEKTGRUPPE 3 ZUR ERSTELLUNG DES
    NEUEN ELER-ENTWICKLUNGSPROGRAMMS „EULLE“
    AM 24. SEPTEMBER 2013

TOP 1   Begrüßung                                                       10:00 – 10:15

        Neue Förderperiode 2014 – 2020
TOP 2   Geplante Mittelverteilung auf die Handlungsschwerpunkte         10:15 – 10:30
        und Maßnahmen
TOP 3
        Stellungnahmen zu den bisherigen                                10:30 – 10:45
        Projektgruppensitzungen - allgemein
TOP 4   Präsentation und Diskussion zum LEADER-Ansatz                   10:45 – 11:30

TOP 5   Präsentation und Diskussion zu FLLE                             11:30 – 12:15
Gedankenaustausch                                                       12:15 – 13:00

        Präsentation und Diskussion von Maßnahmen im
        Handlungsschwerpunkt 3
Top 6   •   Qualifizierung, Beratung und Wissenstransfer                13:00 – 14:00
        •   Kooperationen / Cluster und Netzwerke
        •   Europäische Innovationspartnerschaften (EIP)
TOP 7   Ausblick und weiteres Vorgehen                                  14:00 – 14:15

                                                           26.09.2013         Folie 43
TOP 5: Präsentation und Diskussion
        Förderprogramm lokale ländliche Entwicklung
        (FLLE)

      Gebietskulisse:
      - Nationalpark und Naturparke sowie historische Kulturlandschaften mit
        Arrondierungen in den ländlichen Raum
      - keine Städte mit mehr als 20.000 Einwohnern

          Förderbereiche:
          - Basisdienstleistungen in ländlichen Gebieten
          - Investitionen in Kleinst- und Kleinunternehmen
          - Bei Realisierung der Zielvariante – landwirtschaftsnahe Maßnahmen der
            Regionalvermarktung
             Anforderungen:
             - Vorliegen einer integrierte ländliche Entwicklungskonzeption oder
               mit Zustimmung der Verwaltungsbehörde vergleichbarer Planungen für die
               Region
             - Ausschluss von Pflichtaufgaben
             - Nachweis der Wirtschaftlichkeit bzw. Tragfähigkeit bei Kommunen
                                                             Kann die LILE einer LAG
       Förderung erfolgt ausschließlich im Rahmen von themenbezogenen Initiativen
       der Verwaltungsbehörde                              sein, wenn sie die Themen
       (Keine kontinuierliche Antragstellung, max. 2 Calls pro Jahr )
                                                                      aufgreift.
                                                                   26.09.2013       Folie 44
TOP 5: Präsentation und Diskussion
       Förderprogramm lokale ländliche
       Entwicklung (FLLE)

    Neues Förderprogramm       • Ministerrat hat die
      „FLLE“ wird als nicht
     zielführend angesehen
  (Förderung könne auch über
                                 Umsetzung
  LEADER abgewickelt werden
   und verursache unnötigen
                                 beschlossen.
          Mehraufwand)
                               • Projektgruppe soll
                                 nun die
 Neues Förderprogramms FLLE      Konkretisierung
   wird ausdrücklich begrüßt
                                 vornehmen.

                                                26.09.2013   Folie 45
TOP 5: Präsentation und Diskussion
       Förderprogramm lokale ländliche
       Entwicklung (FLLE)

     Bessere räumliche und
   inhaltliche Verzahnung von       • Verzahnung erfolgt über Entwicklungs-
      LEADER-Gruppen mit              konzeption und Verfahrensabläufe
       Großschutzgebieten

         Bündelung von
     Großschutzgebieten zu           • Geschäftsstelle der LAG kann im gleichen Gebäude
    regionalen Entwicklungs-           residieren.
 agenturen als dauerhafte Träger     • Träger der LEADER-LILE ist die LAG
 auch für LEADER-Regionen und
   –Projekte (siehe Folie LEADER)    • Enge Kooperation sinnvoll

    Anerkennung integrierter
    Entwicklungspläne und -          • Anerkennung ist eine
 konzepte der Großschutzgebiete
   (Naturparkpläne, Naturpark          Einzelfallprüfung
       Masterpläne, etc.)

     Stärker steuernde und           • Projektauswahlkriterien werden mit dem BGA abgestimmt.
  gestaltendere Mitwirkung von       • Im LEADER-Ansatz wählen ausschließlich die LAG aus!
   GSG bei Projektauswahl, -         • Lösung könnte die Einbindung in die fachliche Beurteilung
  entwicklung und -bewilligung         von Projektvorschlägen sein.

                                                                           26.09.2013      Folie 46
TOP 5: Präsentation und Diskussion
       Förderprogramm lokale ländliche
       Entwicklung (FLLE)

      Eher Entwicklung eines
  Förderprogramms „Nationale
  Kulturlandschaften“ (vgl. BW)
          – Förderspektrum:           • Ministerratsentscheidung
       Landschaftspflege und
   Naturschutz, naturverträgliche       steht.
        Land- und Forst- und          • Die wesentlichen
   Wasserwirtschaft, Erzeugung
     und Vermarktung regionaler         Förderangebote sind
        Produkte, naturnaher            vorgesehen bzw. ohnehin
  Tourismus, Wissensvermittlung
         und Umweltbildung,             in EULLE vorgesehen.
  Klimaschutz, Barrierefreiheit und
  Gestaltung des demografischen
              Wandels)

                                                      26.09.2013   Folie 47
TOP 5: Präsentation und Diskussion
             Förderprogramm lokale ländliche Entwicklung
             (FLLE) - Was kann gefördert werden?

Förderbereich „Basisdienstleistungen in ländlichen Gebieten“
 • [Ausarbeitung und Aktualisierung von Plänen für die Entwicklung der Gemeinden und Dörfer in ländlichen
  Gebieten und ihrer Basisdienstleistungen sowie von Plänen zum Schutz und zur Bewirtschaftung von NATURA-
  2000-Gebieten und sonstigen Gebieten mit hohem Naturschutzwert;]
 • Investitionen in alle Arten von kleinen Infrastrukturen (einschl. erneuerbare Energien)
 • Investitionen in die Schaffung, Verbesserung oder Ausdehnung lokaler Basisdienstleistungen für die
  ländliche Bevölkerung, einschließlich Freizeit und Kultur, und die dazugehörige Infrastruktur; die Entwicklung
  und/oder Vermarktung von Tourismusdienstleistungen mit Bezug zu ländlichem Tourismus;
 • Investitionen zur öffentlichen Verwendung in Freizeitinfrastruktur, Fremdenverkehrsinformation und die
  Ausschilderung von Sehenswürdigkeiten;
 • Studien und Investitionen im Zusammenhang mit der Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung
  des kulturellen und natürlichen Erbes von Dörfern, ländlichen Landschaften und Gebieten mit hohem
  Naturschutzwert
 • Investitionen für die Verlagerung von Tätigkeiten und die Umgestaltung von Gebäuden oder anderen
  Anlagen innerhalb und in der Nahe ländlicher Siedlungen, um die Lebensqualität oder die Umweltleistung der
  Siedlung zu verbessern.

                                                                                            26.09.2013             Folie 48
TOP 5: Präsentation und Diskussion
          Förderprogramm lokale ländliche Entwicklung
          (FLLE) - Was kann gefördert werden?

Förderbereich „Investitionen in Kleinst- und Kleinunternehmen“
 • Investitionen in die Schaffung und Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher
   Tätigkeiten (z.B. Tourismus) und Daseinsvorsorge
Förderbereich „Landwirtschaftsnahe Maßnahmen“ in der
Zielvariante
 • Investitionen im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung von Erzeugnissen, bei
   denen das Ausgangserzeugnis oder das Ergebnis des Produktionsprozesses ein
   Erzeugnis ist, das nicht unter Anhang I des Vertrags fällt.
 • Entwicklung neuer Erzeugnisse, Verfahren, Prozesse und Technologien im Agrar-,
   Nahrungsmittel- und Forstsektor;
 • Zusammenarbeit zwischen kleinen Wirtschaftsteilnehmern bei der Organisation von
   gemeinsamen Arbeitsabläufen, der gemeinsamen Nutzung von Anlagen und
   Ressourcen sowie der Entwicklung und/oder der Vermarktung von
   Tourismusdienstleistungen mit Bezug zu ländlichem Tourismus;
 • Horizontale und vertikale Zusammenarbeit zwischen Akteuren der
   Versorgungskette zur Schaffung logistischer Plattformen für die Förderung kurzer
   Versorgungsketten und lokaler Märkte;
 • Absatzförderungsmaßnahmen in einem lokalen Rahmen zur Entwicklung kurzer
   Versorgungsketten und lokaler Märkte
                                                                26.09.2013    Folie 49
TOP 5: Präsentation und Diskussion
                    Förderprogramm lokale ländliche Entwicklung
                    (FLLE) - Kurzbeschreibung – Daseinsvorsorge

Maßnahmen-
bezeichnung         Förderung der lokalen ländlichen Entwicklung
Bezug zur
ELER-VO             Artikel 21 (BAS-SERV)
Prioritäten,
Unter-prioritäten   6, b) „Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten“ (Wechselwirkungen zu 3a, 4a und 5c)

                    − „Anpassung der Strukturen im ländlichen Raum, insbes. an die abnehmende Bevölkerungsdichte sowie
                      an eine (über-) alternde Gesellschaft“
                    − „Sicherung eines attraktiven Gesamtangebots für Jugendliche, Frauen und Familien und Schaffung von
                      Beschäftigungsmöglichkeiten für Jugendliche“
Handlungs-bedarf
(vgl. SWOT/SÖA)     − „Verbesserung der Versorgungsqualität und der ärztlichen Versorgung durch neue flexible Angebote und
                      moderne Konzepte“
                    − „Anpassen der öffentlichen Infrastruktur (z.B. Ver- und Entsorgung, Bildungseinrichtungen, ÖPNV) an
                      die veränderte Auslastung, Stärkung von Entwicklungszentren“
                    − „Verbesserung der Barrierefreiheit“
                    − Gewährleistung zukünftiger regionaler Daseinsvorsorge durch Anpassung an zukünftige
Beitrag zum           Bevölkerungsabnahme und Anstieg des Durchschnittsalters
Handlungsbedarf     − Arbeitsplätze für Jugendliche attraktiv gestalten um einer Abwanderung vorzubeugen und die künftige
                      Wirtschaftskraft zu stärken

Förderzweck
                    Förderung der nachhaltigen Entwicklung ländlicher Regionen

Fördergegenstand    − Basisdienstleistungen in ländlichen Gebieten

                                                                                               26.09.2013         Folie 50
TOP 5: Präsentation und Diskussion
                     Förderprogramm lokale ländliche Entwicklung
                     (FLLE) - Kurzbeschreibung – Daseinsvorsorge

Maßnahmen-
bezeichnung           Förderung der lokalen ländlichen Entwicklung
Bezug zur
ELER-VO               Artikel 21(BAS-SERV)
Prioritäten,
Unterprioritäten      6, b) „Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten“ (Wechselwirkung zu 3a, 4a und 5c)

                      − förderfähige Gesamtkosten: mindestens 10.000 €, maximal 300.000 € (Ausnahmen in begründeten
                        Fällen)
Art, Umfang und       − [bis zu 25 % (bis zu 30 % z.B. Innovation) bei privaten Zuwendungsempfängern]
Höhe der              − [bis zu 50 % bei gemeinnützigen Zuwendungsempfängern (mit Zustimmung der
Zuwendung
                        Verwaltungsbehörde bis zu 75 %)]
                      − bis zu 65 % (mit Zustimmung der Verwaltungsbehörde bis 90 %) bei öffentlichen
                        Zuwendungsempfängern
                      − lokale Behörden und Verwaltungen, öffentlich-private Partnerschaften
Zuwendungs-           − in begründeten Fällen für vg. Stellen
empfänger               NGOs, Einzelpersonen, Unternehmen, private Unternehmen, Organisationen die zuständig für Tourismus
                        und Freizeit Entwicklung
                      Die Prüfung der Kontrollierbarkeit durch Verwaltungsbehörde und Zahlstelle wird im Rahmen der
Kontrollierbarkeit
                      Detaildiskussion durchgeführt.
                      − Vorliegen einer integrierte ländliche Entwicklungskonzeption oder mit Zustimmung der
Zuwendungs-             Verwaltungsbehörde vergleichbarer Planungen für die Region
voraussetzungen       − Ausschluss von Pflichtaufgaben
                      − Nachweis der Wirtschaftlichkeit bzw. Tragfähigkeit bei Kommunen

                                                                                                 26.09.2013           Folie 51
TOP 5: Präsentation und Diskussion
                   Förderprogramm lokale ländliche Entwicklung
                   (FLLE) – Art. 20 ELER VO

Maßnahmen-
bezeichnung         Förderung der lokalen ländlichen Entwicklung
Bezug zur
ELER-VO             Artikel 20 (BUS-DEV )
Prioritäten,        6, a) „Erleichterung der Diversifizierung, Gründung neuer Kleinbetriebe und Schaffung von Arbeitsplätzen“ (Wechselwirkungen mit
Unterprioritäten         3a, 5c und 6b)
                    − „Sicherung eines attraktiven Gesamtangebots für Jugendliche, Frauen und Familien und Schaffung von
                      Beschäftigungsmöglichkeiten für Jugendliche“
                    − „Verbesserung der Versorgungsqualität und der ärztlichen Versorgung durch neue flexible Angebote und moderne Konzepte“
                    − „Steigerung der Wirtschaftsleistung, vor allem in den südwestlichen und nordwestlichen Landesteilen; Ausweitung der Cluster-
                      und Netzwerkinitiativen“
                    − „Ausbau der betrieblichen Angebote unter Einbindung regionaler Produkte und Verbesserung der Barrierefreiheit;
                      Verbesserung des Arbeitskräftepotenzials“
                    − „Anpassung an die Veränderungen in der Struktur der Erwerbspersonen sowie Schaffung von attraktiven
Handlungsbedarf       Beschäftigungsangeboten für Jugendliche“
(vgl. SWOT/SÖA)     − „Steigerung der Attraktivität von selbstständigem Gewerbe“
                    − „Anpassen der Beschäftigungsstruktur an die Bedürfnisse von Familien; Nutzung regionaler Potenziale des Ländlichen
                      Raums“
                    − „Ausbau der betrieblichen Angebote unter Einbindung regionaler Produkte und Verbesserung der Barrierefreiheit;
                      Verbesserung des Arbeitskräftepotenzials“
                    − „Stärkung und Ausbildung von WSK-Partnerschaften im landwirtschaftsnahen und außerlandwirtschaftlichen Bereich; Stärkung
                      der Partizipation von (privat)wirtschaftlichen Akteuren unter Nutzung von Wachstumspotenzialen“
                    − „Stärkung von Erzeugerorganisationen und regionalen Initiativen zur Vermarktung regionaler Produkte und zum Aufbau
                      regionaler Wertschöpfungspartnerschaften
                    − Steigerung der Wirtschaftsleistung sowie Anpassung an veränderte Erwerbsstrukturen u.a. durch Ausbau attraktiver
Beitrag zum           Beschäftigungsmöglichkeiten und Schaffung von Anreizen für Selbstständige
Handlungsbedarf     − Ausbau und Stärkung regionaler WSK-Partnerschaften sowie verbesserte Vermarktung regionaler Produkte zur Stärkung der
                      Wirtschaftsleistung

Förderzweck         Förderung der nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung ländlicher Regionen und der Schaffung von Arbeitsplätzen
                                                                                                              26.09.2013               Folie 52
TOP 5: Präsentation und Diskussion
                     Förderprogramm lokale ländliche Entwicklung
                     (FLLE) – Art. 20 ELER VO

Maßnahmen-
bezeichnung            Förderung der lokalen ländlichen Entwicklung
Bezug zur
ELER-VO                Artikel 20 (BUS-DEV)
Prioritäten,           6, a) „Erleichterung der Diversifizierung, Gründung neuer Kleinbetriebe und Schaffung von Arbeitsplätzen“
Unterprioritäten            (Wechselwirkungen mit 3a, 5c und 6b)
                       Unterstützung für Investitionen in nichtlandwirtschaftliche Tätigkeiten, insbesondere:
                       •     Ländlicher Tourismus, Tätigkeiten im Zusammenhang mit der regionalen Wirtschaftsentwicklung, einschließlich
                             ländlicher Tourismusdienstleistungen, Nahversorgung, etc.
                       •     Verarbeitung und Vermarktung von Nicht-Anhang-I-Produkte (unabhängig vom Input)
Fördergegenstand
                       •     Erbringung von Dienstleistungen für alle Wirtschaftszweige, einschließlich Land- und Forstwirtschaft oder der
                             ländlichen Bevölkerung
                       •     Soziale Leistungserbringung (Kinderbetreuung, Seniorenbetreuung, pädagogische Bauernhöfe, etc.)
                       •     Entwicklung von Handwerk und handwerkliche Tätigkeiten
                       − förderfähige Gesamtkosten: mindestens 10.000 €, maximal 300.000 € (Ausnahmen in begründeten
Art, Umfang und          Fällen)
Höhe der               − bis zu 25 % (bis zu 30 % z.B. Innovation) bei privaten Zuwendungsempfängern
Zuwendung
                       − bis zu 50 % bei gemeinnützigen Zuwendungsempfängern (mit Zustimmung der
                         Verwaltungsbehörde bis zu 75 %)

Zuwendungs-            − Kleinst- und Kleinunternehmen
empfänger              − andere natürliche Personen in ländlichen Gebieten, einschl. von Mitgliedern des landwirtschaftlichen Haushalts

                       Die Prüfung der Kontrollierbarkeit durch Verwaltungsbehörde und Zahlstelle wird im Rahmen der Detaildiskussion
Kontrollierbarkeit
                       durchgeführt.

Zuwendungs-
                       − Vorliegen einer integrierten ländlichen Entwicklungskonzeption oder vergleichbarer Planungen für die Region
voraussetzungen        − Nachweis der Wirtschaftlichkeit und Angemessenheit der Kosten
                       − Einhaltung der De-minimis-Obergrenzen
                                                                                                          26.09.2013           Folie 53
TAGESORDNUNG
    SITZUNG DER PROJEKTGRUPPE 3 ZUR ERSTELLUNG DES
    NEUEN ELER-ENTWICKLUNGSPROGRAMMS „EULLE“
    AM 24. SEPTEMBER 2013

TOP 1   Begrüßung                                                       10:00 – 10:15

        Neue Förderperiode 2014 – 2020
TOP 2   Geplante Mittelverteilung auf die Handlungsschwerpunkte         10:15 – 10:30
        und Maßnahmen
TOP 3
        Stellungnahmen zu den bisherigen                                10:30 – 10:45
        Projektgruppensitzungen - allgemein
TOP 4   Präsentation und Diskussion zum LEADER-Ansatz                   10:45 – 11:30

TOP 5   Präsentation und Diskussion zu FLLE                             11:30 – 12:15
Gedankenaustausch                                                       12:15 – 13:00

        Präsentation und Diskussion von Maßnahmen im
        Handlungsschwerpunkt 3
Top 6   •   Qualifizierung, Beratung und Wissenstransfer                13:00 – 14:00
        •   Kooperationen / Cluster und Netzwerke
        •   Europäische Innovationspartnerschaften (EIP)
TOP 7   Ausblick und weiteres Vorgehen                                  14:00 – 14:15

                                                           26.09.2013         Folie 54
TOP 6: Präsentation und Diskussion
                     Förderung der Breitbandgrundversorgung

Maßnahmen-
bezeichnung             Breitband
Bezug zur ELER-VO       Artikel 21 (BAS-SERV)
Prioritäten,            6, c „Förderung des Zugangs zu, des Einsatzes und der Qualität der Informations- und Kommunikationstechnologien (ITC) in
Unterprioritäten        ländlichen Gebieten“
Handlungsbedarf
                        „Verbesserung der Verfügbarkeit von Breitbandanschlüssen, Sicherung der Breitband-Grundversorgung“
(vgl. SWOT/SÖA)

                        − Verbesserung des Zugangs zur Breitband-Internetversorgung im ländlichen Raum mit dem längerfristigen Ziel einer
Beitrag zum               flächendeckenden Erschließung
Handlungsbedarf         − Ausbau der Breitband-Internetversorgung im ländlichen Raum als wesentlicher Standortfaktor sowohl für Unternehmen aller
                          Art als auch für den öffentlichen Sektor und Privatpersonen
                        − Förderung und Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien für schnelle Internetverbindungen in
                          bislang nicht- oder unterversorgten ländlichen Gebieten
Förderzweck             − Schaffung von Breitbandinfrastruktur
                        − Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit ländlicher Räume und damit auch Stärkung land- und forstwirtschaftlicher Unternehmen
                          in ihrer Wettbewerbsfähigkeit
                        Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke der Netzbetreiber zu nicht gedeckten Investitionen zur Breitbandversorgung, Verlegung
                        oder Verbesserung der erforderlichen Einrichtungen (bis einschließlich Verteilereinrichtungen) bei leitungsgebundener
Fördergegenstand        Infrastruktur, Einrichtung der technischen Netzinfrastrukturelemente, Informationsveranstaltungen,
                        Machbarkeitsuntersuchungen, Planungsarbeiten und Aufwendungen, die der Vorbereitung und der Begleitung der Maßnahmen
                        zum Breitbandinfrastrukturausbau dienen
Art, Umfang und Höhe    Projektförderung, bis zu 65 % der förderfähigen Kosten (max. Zuschuss 130.000 € bei Einzelprojekten, 325.000 € bei
der Zuwendung           Gemeinschaftsprojekten, bei Machbarkeitsuntersuchungen 6.500 € bzw. 13.000 €)
                        − Gemeinde und Gemeindeverbände
Zuwendungsempfänger     − Landkreise ohne kreisangehörige Städte mit mehr als 20.000 Einwohnern
                        − Orts- und Verbandsgemeinden, verbandsfreie Gemeinden
Kontrollierbarkeit      − Erfahrungsgemäß ist die Kontrollierbarkeit gegeben.
Zuwendungs-             − nicht- oder unterversorgte Gebiete (weniger als 2 Mbit/s)
voraussetzung(en)       − Technik- und anbieterneutral                                                         26.09.2013             Folie 55
TOP 6: Präsentation und Diskussion -
                   Förderung der Qualifizierung, Beratung und
                   Wissenstransfer

Maßnahmen-
bezeichnung         Qualifizierung, Beratung und Wissenstransfer
Bezug zur
                    Artikel 15 (KNOW, ADVI); Artikel 16 (KNOW, ADVI)
ELER-VO

Prioritäten,
                    Sogenannte „horizontale Maßnahme“ = Prioritäten-übergreifend (1-6, insbesondere jedoch Priorität 1)
Unterprioritäten

                    − „Anpassung und Verbesserung der Abstimmung der Beratungsangebote und -kapazitäten insbes. in weniger begünstigten
                      Regionen, Schaffung einer koordinierenden Stelle“
                    − „Schaffung eines Beratungsangebots für Wertschöpfungsketten und produktspezifisch zu Verarbeitung sowie Tourismus und
                      (regionale) Vermarktung; Intensivierung des Erfahrungsaustauschs“
                    − „Erhöhung des Fortbildungsangebots für Berater, insbesondere Qualifizierung im Bereich der nicht-landwirtschaftsbezogenen
                      innovativen Dienstleistungen“
                    − „Intensivierung von Berufsbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für Junglandwirtinnen und -landwirte“
Handlungsbedarf
                    − „Intensivierung der naturschutzfachl. Beratung, Steigerung der Bekanntheit von „Partnerbetriebe Naturschutz“ sowie Sicherung
(vgl. SWOT/SÖA)
                      der Finanzierung“
                    − „Ausbau und finanzielle Sicherung eines themenspezifischen Schulungs- und Beratungsangebots im Forst“
                    − „Schulung von Erzeugerorganisationen und regionalen Initiativen zur Vermarktung regionaler Produkte und zum Aufbau
                      regionaler Wertschöpfungspartnerschaften; Schulung und Kompetenzentwicklung von Akteuren der integrierten ländlichen
                      Entwicklung“
                    − „Intensivierung der Beratung über Fördermöglichkeiten des Entrepreneurships“
                    − „Beseitigung von Defiziten in der wasserschutzfachlichen Beratung“
                    − Schaffung und Ausbau von Qualifizierungs- und Beratungsangeboten in diversen Themenbereichen um den (inter-)regionalen
                      Wissenstransfer zu verbessern
                    − Verbesserung der Koordination des Gesamtangebots durch zentrale Stelle
Beitrag zum         − Verbesserte Qualifizierung der Berater sowie Anpassung der Kapazitäten des Gesamtangebots zur optimalen Auslastung des
Handlungsbedarf       Beratungs- und Qualifizierungsangebots
                    − Verbesserung der Nachhaltigkeit, Wettbewerbsfähigkeit, Ressourceneffizienz und der ökologischen Leistung land- und
                      forstwirtschaftlicher Betriebe
                    − Verbesserung der Potenziale von Personen, die in der Land-, Ernährungs-und Forstwirtschaft [oder in KMU] in ländlichen
Förderzweck           Gebieten tätig sind
                                                                                                              26.09.2013             Folie 56
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