Ländliche Entwicklung 2014-2020 - Land Salzburg

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14.10.2014

                                                       Ländliche
                                                       Entwicklung
                                                       2014-2020
                                                                                                                 Land Salzburg
                                                          Referat 4/23: Ländliche Entwicklung und landwirtschaftliche Schulen
                                                                                   Fanny-von-Lehnert-Straße 1, 5020 Salzburg
                          Bei allen Punkten dieser Präsentation                                       Tel.: +43 662 8042-2414
                                                                                                   Fax: +43 662 8042-76-2414
                        handelt es sich lediglich um einen Entwurf.
                                                                                           mailto:petra.bahar@salzburg.gv.at

Eckpunkte der EU VO 2014-2020

   vergleichbare Zielsetzungen
    ▪Wettbewerbsfähigkeit
    ▪Nachhaltige Bewirtschaftung und Klimaschutz
    ▪Ausgewogene Entwicklungen der ländlichen Gebiete
   neue Struktur: 6 Prioritäten anstatt der 3 Achsen
   3 Querschnittsthemen: Innovation, Umwelt, Klimawandel
   Mindestdotierung nur für Klimamaßnahmen (25 %) und
    Leader (5 %)
                          Bei allen Punkten dieser Präsentation
                        handelt es sich lediglich um einen Entwurf.

                                                                                                                                         1
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Kernmaßnahmen

 Agrarumweltprogramm ÖPUL

 Ausgleichszulage

 Tierschutzmaßnahme

 Investitionsförderung für landwirtschaftliche Betriebe

                            Bei allen Punkten dieser Präsentation
                          handelt es sich lediglich um einen Entwurf.

Weitere Maßnahmen

 Bildungsmaßnahmen

 Niederlassungsprämie für Junglandwirte

 Forstwirtschaftliche Maßnahmen

 Investitionen für die betriebliche Diversifizierung

 Leader

                            Bei allen Punkten dieser Präsentation
                          handelt es sich lediglich um einen Entwurf.

                                                                                2
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           Neue Maßnahmen

            Gründung von Erzeugergruppen und Erzeugerorganisationen

            Biologische Landwirtschaft als eigene Maßnahme

            Zusammenarbeit

            Risikomanagement in der Landwirtschaft

                                                                                                                           Bei allen Punkten dieser Präsentation
                                                                                                                         handelt es sich lediglich um einen Entwurf.

                                                                                                         Vorgesehene Maßnahmen für die Entwicklung
                                                                                                        des Ländlichen Raumes 2014 bis 2020 (LE 2020)

              Priorität 1                                                      Priorität 2                                           Priorität 3                                           Priorität 4                                               Priorität 5                                              Priorität 6

                                                                                                                                                                                                                                       Ressourceneffizienz und Wandel zu                          Soziale Eingliederung, Armuts-
                                                                                                                         Organisation Nahrungsmittelkette                       Wiederherstellung, Erhaltung und
Wissenstransfer und Innovation                                  Förderung der                                                                                                                                                          CO2-armen, klimaresistenten                                bekämpfung, wirtschaftliche
                                                                                                                         und Risikomanagements                                  Förderung von Ökosystemen
                                                                Wettbewerbsfähigkeit                                                                                                                                                   Wirtschaften                                               Entwicklung ländlicher Gebiete

            3 Schwerpunktbereiche                                            2 Schwerpunktbereiche                                 2 Schwerpunktbereiche                               3 Schwerpunktbereiche                                     5 Schwerpunktbereiche                                     3 Schwerpunktbereiche

      1A                 1B                  1C                            2A                            2B                      3A                            3B                  4A                 4B                   4C           5A          5B           5C          5D          5E           6A                6B                6C

     Artikel 15                             KNOW (15)                 Artikel 18                         INV-PHY (18)       Artikel 17                             QUAL (17)      Artikel 29                      AGRI-ENV (29)           Artikel 22                                  FOR-AREA       Artikel 21                     BAS-SERV (21)

                                                                                                                                                                                                                                             Investitionen für die Entwicklung von
                                                                                                                            Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse                                                                                                                                 Basisdienstleistungen und Dorferneuerung
      Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen                       Investitionen in materielle Vermögenswerte                                                                   Agrarumwelt- und Klimamaßnahme                            Waldgebieten und Verbesserung der
                                                                                                                            und Lebensmittel                                                                                                                                                         in ländlichen Gebieten
                                                                                                                                                                                                                                             Lebensfähigkeit von Wäldern
                                 P2, P3, P4, P5, P6                                                   P3, P4, P5, P6                                                                                                             P5                                                  P3, P4, P6                                             P3, P5

     Artikel 16                             ADVI (16)                 Artikel 20                        BUS-DEV (20)        Artikel 19                       REST-PREV (19)       Artikel 30                               ORGA (30)                                                                Artikel 31                       NAT-WFD (31)

                                                                                                                                                                                                                                                   FOR-AREA1 (23)
                                                                                                                             Wiederherstellung des landwirtschaftlichen
      Beratungsdienste,                                               Entwicklung der landwirtschaftlichen
                                                                                                                             Produktionspotenzials sowie Einführung                Ökologischer/biologischer Landbau                                                                                 LEADER
      Betriebsführungs- und Vertretungsdienste                        Betriebe und sonstiger Unternehmen
                                                                                                                             geeigneter vorbeugender Aktionen
                                 P2, P3, P4, P5, P6                                                             P5, P6
                                                                                                                            Artikel 28                     PROD-GROUP (28)                                                                         FOR-AREA2 (24)
     Artikel 36                           CO-OP (36)                                                                                                                              Artikel 31                       NAT-WFD (31)

                                                                                                                                                                                   Natura 2000
      Zusammenarbeit                                                                                                         Gründung von Erzeugergruppierungen
                                                                                                                                                                                   und Wasserrahmenrichtlinie                                      FOR-AREA3 (25)
                                 P2, P3, P4, P5, P6
                                                                                                                            Artikel 34                      ANIM-WELF (34)        Artikel 32                               NCA (32)

                                                                                                                                                                                                                                                   FOR-AREA4 (26)
Bezeichnungen der Schwerpunktbereiche                                                                                                                                              Zahlungen für aus naturbedingten oder
                                                                                                                            Tierschutz                                             anderen spezifischen Gründen
1A     Förderung der Innovation und Wissensbasis in ländlichen Gebieten;                                                                                                           benachteiligter Gebiete
1B     Stärkung der Verbindungen zwischen Landwirtschaft, Nahrungsmittelerzeugung und Forstwirtschaft sowie                                                                                                                     P
       Forschung und Innovation;;                                                                                                                                                                                                                  FOR-AREA5 (27)
                                                                                                                                                                                                                                2
1C      Förderung des lebenslangen Lernens und der beruflichen Bildung in der Land- und Forstwirtschaft;                    Artikel 37                               RISK-MAN     Artikel 35                       FOR-ENV (35)                                                                     Artikel 52                                  T.A.

2A     Erleichterung der Umstrukturierung landwirtschaftlicher Betriebe, […] insbesondere von Betrieben mit geringer
       Marktbeteiligung, marktorientierten Betrieben in bestimmten Sektoren und Betrieben, in denen eine                                                                           Waldumwelt- und -klimadienstleistungen und                                                                        Technische Hilfe
                                                                                                                             Risikomanagement
       landwirtschaftliche Diversifizierung erforderlich ist;                                                                                                                      Erhaltung der Wälder
2B     Erleichterung des Zugangs zum Agrarsektor und insbesondere des Generationenwechsels in diesem Sektor;

3A     Bessere Einbeziehung der Primärerzeuger in die Nahrungsmittelkette durch Qualitätssicherungssysteme, die
       Verkaufsförderung auf lokalen Märkten und kurze Versorgungswege, Erzeugergemeinschaften und                                RISK- MAN 1 (38)
       Branchenverbände sowie Förderung des Tierschutzes;
3B     Unterstützung des Risikomanagements in den landwirtschaftlichen Betrieben

4A     Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt, auch in Natura-2000-Gebieten                      RISK- MAN 2 (39)
       sowie Bewirtschaftungssystemen mit hohem Naturschutzwert, und des Zustands der europäischen
       Landschaften;
4B     Verbesserung der Wasserwirtschaft und der Landbewirtschaftung und Beitrag zur Verwirklichung der Ziele der
       Wasserrahmenrichtlinie;
                                                                                                                                  RISK- MAN 3 (40)
4C     Verbesserung der Bodenbewirtschaftung sowie des Umgangs mit Erosion, Düngemitteln und
       Schädlingsbekämpfungsmitteln;

5A     Größere Effizienz bei der Wassernutzung in der Landwirtschaft;
5B     Größere Effizienz bei der Energienutzung in der Landwirtschaft und der Nahrungsmittelverarbeitung;
5C     Problemlosere Versorgung mit und stärkere Nutzung von erneuerbaren Energien, Nebenerzeugnissen,
       Abfällen, Rückständen und anderen Non-Food-Ausgangserzeugnissen für die Biowirtschaft;
5D     Verringerung der aus der Landwirtschaft stammenden […] Treibhausgas- und Ammoniakemissionen und
       Verbesserung der Luftqualität;
5E     Förderung der CO2-Bindung in der Land- und Forstwirtschaft;

6A     Erleichterung der Diversifizierung, Gründung und Entwicklung von kleinen Unternehmen und Schaffung von
       Arbeitsplätzen;
6B
6C
       Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten;
       Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), ihres Einsatzes und ihrer
                                                                                                                           Bei allen Punkten dieser Präsentation
       Qualität in ländlichen Gebieten;
                                                                                                                         handelt es sich lediglich um einen Entwurf.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                               3
14.10.2014

 6 EU-Prioritäten

  Förderung von Wissenstransfer und Innovation in der Land- und
   Forstwirtschaft in ländlichen Gebieten
  Verbesserung der Lebensfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe und
   der Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Landwirtschaft in allen Regionen
   und Förderung innovativer landwirtschaftlicher Techniken und der
   nachhaltigen Waldbewirtschaftung
  Förderung einer Organisation der Nahrungsmittelkette, einschließlich der
   Verarbeitung und Vermarktung von Agrarerzeugnissen, des Tierschutzes
   und des Risikomanagements in der Landwirtschaft
  Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der mit der Land- und
   Forstwirtschaft verbundenen Ökosysteme
  Förderung der Ressourceneffizienz und Unterstützung des Agrar-,
   Nahrungsmittel- und Forstsektors beim Übergang zu einer
   kohlenstoffarmen und klimaresistenten Wirtschaft
  Förderung der sozialen Inklusion, der Armutsbekämpfung und der
   wirtschaftlichen Entwicklung in ländlichen Gebieten
                              Bei allen Punkten dieser Präsentation
                            handelt es sich lediglich um einen Entwurf.

Verteilung des Programmvolumens
auf die einzelnen Prioritäten in %
100                                                                            Anteil des
 90                                                                            Programmvolumens in %
 80
 70                                         65
 60
 50
 40
 30
 20              11                                                       10
 10    5                    6                                3
  0

                              Bei allen Punkten dieser Präsentation
                            handelt es sich lediglich um einen Entwurf.

                                                                                                               4
14.10.2014

Schwerpunktbereiche
Priorität 1: Förderung von Wissenstransfer und Innovation in der Land- und
Forstwirtschaft und den ländlichen Gebieten

a)   Förderung der Innovation, der Zusammenarbeit und des Aufbaus der
     Wissensbasis in ländlichen Gebieten
b)   Stärkung der Verbindungen zwischen Landwirtschaft, Nahrungsmittelerzeugung
     und Forstwirtschaft sowie Forschung und Innovation, u.a. im Interesse eines
     besseren Umweltmanagements und einer besseren Umweltleistung
c)   Förderung des lebenslangen Lernens und der beruflichen Bildung in der Land-
     und Forstwirtschaft

                              Bei allen Punkten dieser Präsentation
                            handelt es sich lediglich um einen Entwurf.

Schwerpunktbereiche

Priorität 2: Verbesserung der Lebensfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe und
der Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Landwirtschaft in allen Regionen und
Förderung innovativer landwirtschaftlicher Techniken und der nachhaltigen
Waldbewirtschaftung

a)   Verbesserung der Wirtschaftsleistung aller landwirtschaftlichen Betriebe,
     Unterstützung der Betriebsumstrukturierung und –modernisierung
     insbesondere mit Blick auf die Erhöhung der Marktbeteiligung und
     -orientierung sowie der landwirtschaftlichen Diversifizierung

b)   Erleichterung des Zugangs angemessen qualifizierter LandwirtInnen zum
     Agrarsektor und insbesondere des Generationswechsels
                              Bei allen Punkten dieser Präsentation
                            handelt es sich lediglich um einen Entwurf.

                                                                                              5
14.10.2014

Schwerpunktbereiche

Priorität 3 : Förderung einer Organisation der Nahrungsmittelkette, einschließlich der
Verarbeitung und Vermarktung von Agrarerzeugnissen, des Tierschutzes und des
Risikomanagements in der Landwirtschaft

a)    Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Primärerzeuger durch ihre bessere
      Einbeziehung in die Nahrungsmittelkette durch Qualitätssicherungssysteme, die
      Wertsteigerung von Agrarerzeugnissen, die Absatzforderung auf lokalen
      Märkten und kurze Versorgungswege, Erzeugergemeinschaften und
      - organisationen und Branchenverbände

b)    Unterstützung der Risikovorsorge und des Risikomanagements in den
      landwirtschaftlichen Betrieben
                              Bei allen Punkten dieser Präsentation
                            handelt es sich lediglich um einen Entwurf.

Schwerpunktbereiche
Priorität 4 : Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der mit der Land- und
Forstwirtschaft verbundenen Ökosysteme

a) Wiederherstellung und Erhaltung sowie Verbesserung der biologischen Vielfalt,
     auch in Natura-2000-Gebieten, Gebieten, die aus naturbedingten oder anderen
     spezifischen Gründen benachteiligt sind sowie Bewirtschaftungssysteme mit
     hohem Naturschutzwert und des Zustands der europäischen Landschaften

b) Verbesserung der Wasserwirtschaft, einschließlich des Umgangs mit
     Düngemitteln und Schädlingsbekämpfungsmitteln

c) Verhinderung der Bodenerosion und Verbesserung der Bodenbewirtschaftung

                              Bei allen Punkten dieser Präsentation
                            handelt es sich lediglich um einen Entwurf.

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14.10.2014

Schwerpunktbereiche
Priorität 5 : Förderung der Ressourceneffizienz und Unterstützung des Agrar-,
Nahrungsmittel- und Forstsektors beim Übergang zu einer kohlenstoffarmen und
klimaresistenten Wirtschaft

a) Effizienzsteigerung bei der Wassernutzung in der Landwirtschaft
b) Effizienzsteigerung bei der Energienutzung in der Landwirtschaft und der
    Nahrungsmittelverarbeitung
c) Erleichterung der Versorgung mit und stärkere Nutzung von erneuerbaren Energien,
    Nebenerzeugnissen, Abfallen, Ruckstanden und anderen Non-Food-Ausgangserzeugnissen
    für die Biowirtschaft
d) Verringerung der aus der Landwirtschaft stammenden Treibhausgas- und
    Ammoniakemissionen
e) Förderung der CO2-Speicherung und -Bindung in der Land- und Forstwirtschaft
                                Bei allen Punkten dieser Präsentation
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Schwerpunktbereiche
Priorität 6 : Förderung der sozialen Inklusion, der Armutsbekämpfung und der
wirtschaftlichen Entwicklung in ländlichen Gebieten

a) Erleichterung der Diversifizierung, Gründung und Entwicklung von kleinen
    Unternehmen und Schaffung von Arbeitsplätzen
b) Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten
c) Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT),
    ihres Einsatzes und ihrer Qualität in ländlichen Gebieten

                                Bei allen Punkten dieser Präsentation
                              handelt es sich lediglich um einen Entwurf.

                                                                                                 7
14.10.2014

 Programmentwurf 8.4.2014

Der Entwurf für das Programm für ländliche Entwicklung in Österreich 2014-2020,
Stand 8.4.2014, wurde eingereicht. Anfang August hat die EK ihre Anmerkungen dazu
an das BMLFUW übermittelt, derzeit läuft ein Austausch sowie Verhandlungen.
Mit einer Genehmigung des Programms durch die EK wird mit November 2014
gerechnet.

                               Bei allen Punkten dieser Präsentation
                             handelt es sich lediglich um einen Entwurf.

BESCHREIBUNG
AUSGEWÄHLTER MAßNAHMEN

    Wissenstransfer und
    Informationsmaßnahmen

                               Bei allen Punkten dieser Präsentation
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14.10.2014

Förderung der Innovation, der Zusammen-
arbeit und des Aufbaus der Wissensbasis in
ländlichen Gebieten

 Was wird gefördert?
   ▫   Berufsausbildung
   ▫   Fort- und Weiterbildung zur Verbesserung der fachlichen Qualifikation
       und Stärkung der Unternehmerpersönlichkeit

 Wer wird gefördert?
   ▫   Juristische Personen und Personenvereinigungen, die Berufsausbildungs-,
       Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen anbieten
   ▫   Öffentlich rechtliche Bildungseinrichtungen

                            Bei allen Punkten dieser Präsentation
                          handelt es sich lediglich um einen Entwurf.

Förderung der Innovation, der Zusammen-
arbeit und des Aufbaus der Wissensbasis in
ländlichen Gebieten

 Fördervoraussetzungen
   ▫   Förderung der Berufsausbildung umfasst nur berufsbegleitende
       Bildungsangebote
   ▫   Mindestdauer: ein Schulungstag (entspricht 5 UE)

 Art und Ausmaß der Förderung
   ▫   bis zu 100% ausschließlich für Vorhaben im übergeordneten Interesse des
       BMLFUW (z.B. Bedarfsstudien, Pilotprojekte,…)
   ▫   bis zu 80% für die Umsetzung von bundesweiten vom BMLFUW
       festgelegten Themen (z. B. Arbeitskreise für betriebszweigbezogene oder
       gesamtbetriebliche Auswertungen)
   ▫   bis zu 50 % für Berufsausbildungsmaßnahmen und sonstigen Fort- und
       Weiterbildungsmaßnahmen

                            Bei allen Punkten dieser Präsentation
                          handelt es sich lediglich um einen Entwurf.

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14.10.2014

BESCHREIBUNG
  BESCHREIBUNG
AUSGEWÄHLTER MAßNAHMEN
  AUSGEWÄHLTER MAßNAHMEN

  Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse
  und Lebensmittel

                             Bei allen Punkten dieser Präsentation
                           handelt es sich lediglich um einen Entwurf.

 Wissenstransfer und
 Informationsmaßnahmen
  Was wird gefördert?
    ▫   Teilnahme der Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe an
        Lebensmittelqualitätsregelungen

  Wer wird gefördert?
    ▫   Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe die erstmalig an dieser
        Lebensmittelqualitätsregelung teilnehmen

                             Bei allen Punkten dieser Präsentation
                           handelt es sich lediglich um einen Entwurf.

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14.10.2014

 Wissenstransfer und
 Informationsmaßnahmen
  Fördervoraussetzungen
    ▫   Art. 16 Abs. 1 lit. a der in der Grundverordnung angeführten EU-
        Regelungen sowie die gemäß AMA-Gesetz 1992
    ▫   Lebensmittelqualitätsregelungen gem. Art. 16 Abs. 1 lit. b der
        Grundverordnung
  Ausmaß der Förderung
    ▫   Max. Förderintensität: 50 % pro Jahr
    ▫   Max. Förderintensität biologische Produktion, geschützte
        Ursprungsbezeichnung (g.U.), geschützte geographische Angaben (g.g.A.),
        garantiert traditionelle Spezialitäten (g.t.S.), fakultative Qualitätsangabe
        „Bergerzeugnis“ und Qualitätsmaßnahmen Rindfleisch oder Tierwohl:
        80 % pro Jahr
    ▫   Zuschuss kann höchstens 5 Jahre gewährt werden
    ▫   Max. 3.000 Euro pro Betrieb und Jahr

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BESCHREIBUNG
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AUSGEWÄHLTER MAßNAHMEN
AUSGEWÄHLTER MAßNAHMEN

  Investitionen in materielle
  Vermögenswerte

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Investitionen in die landwirtschaftliche
Erzeugung
 Was wird gefördert?
   ▫   Bauliche Investitionen im Bereich landwirtschaftlicher Wirtschaftsgebäude, Funktions-
       und Wirtschaftsräume, in die Verarbeitung und Direktvermarktung landwirtschaftlicher
       Produkte einschließlich der funktionell notwendigen technischen Einrichtungen
   ▫   Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Lagerung von Gülle, Jauche,
       Wirtschaftsdünger
   ▫   Bauliche Investitionen im Bereich Alm-/Alpgebäude
   ▫   Erwerb von Maschinen, Geräten und technischen Anlagen für die Innenwirtschaft
   ▫   Bauliche und technische Einrichtungen zur Beregnung und Bewässerung
       (einzelbetrieblich)

 Wer wird gefördert?
   ▫   Natürliche Personen, eingetragene Personengesellschaften, juristische Personen oder
       Personenvereinigungen als Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe
   ▫   Betriebskooperationen

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Investitionen in die landwirtschaftliche
Erzeugung
 Fördervoraussetzungen
   ▫ Beantragte Kosten der Investitionen: >15.000 € (in Ausnahmefällen:
     >10.000 €, in bestimmten Ausnahmefällen: >5.000 €)
   ▫ Arbeitsbedarf am landwirtschaftlichen Betrieb mind. 0,3 bAK
   ▫ Bewirtschaftete Fläche mind. 3 ha LN
   ▫ Qualifikation: mindestens Abschluss als landwirtschaftlicher Facharbeiter
     oder einschlägige Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren

 Ausmaß der Förderung
   ▫ Förderungsintensität = Summe des Investitionszuschusses und Barwert
     des Zinszuschusses im Verhältnis zu den anrechenbaren Gesamtkosten
   ▫ Obergrenze im Benachteiligten Gebiet: 50%
   ▫ Obergrenze im übrigen Gebiet: 40%

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14.10.2014

BESCHREIBUNG
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AUSGEWÄHLTER MAßNAHMEN
AUSGEWÄHLTER MAßNAHMEN

  Entwicklung der
  landwirtschaftlichen
  Betriebe und sonstiger Betriebe
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  Diversifizierung hin zu nicht-
  landwirtschaftlichen Tätigkeiten
  Was wird gefördert?
    ▫ Diversifizierung zum Tourismus, Aktivitäten der Freizeitwirtschaft,
      Bewirtung
    ▫ Verbesserung der Be- und Verarbeitung, Vermarktung und
      Absatzmöglichkeiten von Produkten und Dienstleistungen
    ▫ Aktivitäten in kommunalen, sozialen und sonstigen Bereichen
    ▫ Traditionelle Handwerkstätigkeiten

  Wer wird gefördert?
    ▫ Landwirte und Mitglieder eines landwirtschaftlichen Haushaltes
    ▫ Zusammenschlüsse von Landwirten
    ▫ Gemeinschaften von Landwirten mit Nicht-Landwirten
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  Diversifizierung hin zu nicht-
  landwirtschaftlichen Tätigkeiten
  Fördervoraussetzungen
    ▫ Diversifizierungskonzept
    ▫ Nachweis über positive Wirtschaftlichkeit
    ▫ Höhe des außerlandwirtschaftlichen Einkommens liegt zum Zeitpunkt der
      Antragstellung unter dem 2fachen des Referenzeinkommens

  Ausmaß der Förderung
    ▫ Investitionen max. 40% der anrechenbaren Kosten als de-minimis-
      Förderung
    ▫ Sachaufwand max. 50% der anrechenbaren Kosten als de-minimis-
      Förderung

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BESCHREIBUNG
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AUSGEWÄHLTER MAßNAHMEN
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  Basisdienstleistungen
  und Dorferneuerung in
  ländlichen Gebieten
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 Pläne und Entwicklungskonzepte zur
 Dorferneuerung
 Was wird gefördert?
   ▫ Ausarbeitung und Aktualisierung von Plänen, Wettbewerben und
     Bürgerbeteiligungsprojekten für die Entwicklung der Gemeinden
   ▫ Entwicklung von kleinregionalen und gemeindeübergreifenden Plänen
     und sektoralen Konzepten
   ▫ Aufbau von Unterstützungsstrukturen
   ▫ Erarbeitung von Bedarfskonzepten und Plänen in Bezug auf
     Basisdienstleistungen

 Wer wird gefördert?
   ▫ Gemeinden, Gemeindeverbände und Gemeindekooperationen
   ▫ Natürliche und juristische Personen

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 Pläne und Entwicklungskonzepte zur
 Dorferneuerung
 Fördervoraussetzungen
   ▫ Umsetzung des Vorhabens im ländlichen Gebiet
   ▫ Verbindlicher Beschluss im zuständigen Gremium über die Durchführung
     des Planungs- bzw. Leitbildprozesses
   ▫ Erfüllung der bundeslandspezifischen Richtlinien betreffend Ausarbeitung
     und Aktualisierung von Dorferneuerungsplänen oder ähnliche Programme

 Ausmaß der Förderung
   ▫ Bis zu 75 % der anrechenbaren Kosten

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14.10.2014

BESCHREIBUNG
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AUSGEWÄHLTER MAßNAHMEN
  AUSGEWÄHLTER MAßNAHMEN

     Zusammenarbeit

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     Unterstützung bei der Entwicklung von
     innovativen Pilotprojekten im Tourismus
  Was wird gefördert?
 ▫    Entwicklung von innovativen, touristischen Pilotprojekten (= Modellprojekte mit
      Beispielwirkung), die auf eine nachhaltige touristische Entwicklung im ländlichen Raum
      abzielen und in übergeordnete touristische Konzepte und in die Tourismusstrategie des
      Bundes eingebettet sind.

 ▫    Entwicklung von innovativen, touristischen Pilotprojekten (= Modellprojekte mit
      Beispielwirkung), die auf eine nachhaltige touristische Entwicklung im ländlichen Raum
      abzielen und in übergeordnete touristische Konzepte und die jeweilige Landesstrategie
      eingebettet sind.

                                 Bei allen Punkten dieser Präsentation
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     Unterstützung bei der Entwicklung von
     innovativen Pilotprojekten im Tourismus
  Wer wird gefördert?
 ▫    Natürliche und juristische Personen sowie sonstige Gesellschaften des Unternehmensrechtes
 ▫    Kooperationen in diversen Rechtsformen

  Fördervoraussetzungen
 ▫    Vorhaben steht im Einklang mit räumlich übergeordneten Zielen und Strategien,
      insbesondere der Tourismusstrategie des Bundes (a) bzw. der Länder (b)
 ▫    Projekte bis max. 500.000 Euro Gesamtkosten

  Ausmaß der Förderung
 ▫    Max. 70% Zuschuss zu den anrechenbaren Kosten als De-minimis"-Forderung

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BESCHREIBUNG
  BESCHREIBUNG
AUSGEWÄHLTER MAßNAHMEN
  AUSGEWÄHLTER MAßNAHMEN

     Leader

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14.10.2014

Umsetzung der lokalen
Entwicklungsstrategie
Schwerpunktbereich 1A
Für die Umsetzung von Strategien im Ländlichen Raum ist es notwendig, eine regionsspezifische Wissensbasis aufzubauen, um die
strategischen Ziele der Region zu verankern und voranzutreiben. Mittels Wissenstransfermaßnahmen wird dieser gestärkt sowie ein
lebenslanges Lernen forciert. Durch die gemeinsame Umsetzung von Bildungs- und Wissenstransfermaßnahmen im regionalen Kontext
werden individuelle Lösungsansätze für die Probleme und Herausforderungen des ländlichen Raums generiert.
Schwerpunktbereich 1C
Im Bereich der lokalen Entwicklung bietet sich die Möglichkeit, sektorübergreifende Bildungsmaßnahmen mit regionalem Ansatz zu
entwickeln und zu forcieren. Gerade in den entlegenen Gebieten kann durch entsprechende dezentrale Angebote der Ansatz des
lebensbegleitenden Lernens umgesetzt werden. Dabei ist es wichtig, auf Lernbedarfe differenziert einzugehen und entsprechend
bedarfsorientierte Angebote zu schaffen.
Schwerpunktbereich 2A
Eine direkte Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe ist eher durch direkt darauf
ausgerichtete Maßnahmen zu erwarten. Das Ziel der Verbesserung der Lebensfähigkeit der landwirtschaftlichen
Betriebe in allen Regionen – wie in Priorität 2 grundsätzlich postuliert – kann aber gerade auch durch die Einbettung
der Landwirtschaft in regionale und lokale Strategien erreicht werden. Dabei sollte die Unterstützung der Erzeugung,
Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse im Rahmen lokaler Entwicklungsstrategien durchaus
auch möglich sein und gefordert werden, wobei jedoch auf die Kohärenz mit diesem Programm und den anderen hier
vorgesehenen Maßnahmen bedacht zu nehmen ist.

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Umsetzung der lokalen
Entwicklungsstrategie
Schwerpunktbereich 3A
Durch die Schaffung, Professionalisierung und Optimierung der horizontalen und auch vertikalen Zusammenarbeit
entlang der Lebensmittelkette, von kurzen Versorgungsketten und lokalen Märkten, von neuen
Qualitätsregelungen für Lebensmittel und der Information der Konsumenten über Qualitätsregelungen, kurze
Versorgungsketten und lokalen Märkte wird die Wertschöpfung aller Beteiligten in den ländlichen Regionen
erhöht. Dadurch soll die Nachfrage nach Erzeugnissen der lokalen Land- und Ernährungswirtschaft stimuliert
werden.
Um ein auf die Wünsche der Konsumenten zugeschnittenes qualitativ hochwertiges und lokales Lebensmittel-
angebot sicherzustellen, ist die Erschließung neuer Distributionswege insbesondere für die Direktvermarktung von
großer Bedeutung. Durch die Einbindung in lokale Entwicklungsstrategien kann die Verbindung zwischen
Erzeugung, Vermarktung und Konsumenten verbessert werden.
Schwerpunktbereich 3B
Ein nachhaltiger Umgang mit Naturgefahren erfordert Vernetzung und Partnerschaften auf lokaler bzw. regionaler
Ebene zwischen engagierten Bürgern, Gemeinden, den Wirtschaftssektoren, Vereinen, Verbänden und anderen
Akteuren der Region, um langfristig zur Stärkung und Verbesserung der betrieblichen, kommunalen und
regionalen Risikowahrnehmung und Risikoakzeptanz für Naturgefahren und deren Auswirkungen beizutragen.

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14.10.2014

Umsetzung der lokalen
Entwicklungsstrategie
Schwerpunktbereich 4A
Biodiversität und abwechslungsreiche Kulturlandschaften stellen wichtige Elemente der ländlichen Entwicklung
dar. So können intakte, artenreiche Kulturlandschaften gerade in benachteiligten Gebieten ein
Alleinstellungsmerkmal im Tourismus darstellen und zum Fortbestand dezentraler Besiedelungsstrukturen
beitragen. Der Zusammenarbeit zwischen Regionalentwicklung und Naturschutz kommt daher eine besondere
Bedeutung zu.
Regionsbezogen ist daher für die Umsetzung biodiversitäts- bzw. naturschutzrelevanter Themen und die
Verstärkung der Kooperationen zwischen den relevanten AkteurInnen das LEADER-Programm ein zentrales
Instrument. LEADER stellt aber auch ein Instrument dar, mit dem eine „Inwertsetzung“ des Artenreichtums von
Regionen gelingen kann und das Bewusstsein für Biodiversität geweckt und gestärkt werden kann. So kann die
Maßnahme etwa Projekte und Initiativen zur Vermarktungs- und Wissensvermittlungskompetenz unterstützen,
die die Nachfrage nach Produkten mit Biodiversitätsbezug unterstützen.
Schwerpunktbereich 5C
Die Auseinandersetzung mit Fragen der Ressourceneffizienz und der Energiebereitstellung erscheinen
insbesondere auf regionaler Ebene sinnvoll. Es wird daher erfreut gesehen, wenn sich die lokalen
Entwicklungsstrategien nicht nur kursorisch mit den in dieser Priorität angesprochenen Schwerpunktbereichen,
und hier wiederum insbesondere mit Fragen der Versorgung mit und Nutzung von erneuerbaren Energien,
Nebenerzeugnissen, Abfällen und Rückständen und anderen Ausgangserzeugnissen für die Biowirtschaft befassen.
Gerade der Bereich lokaler Entwicklungsstrategien sollte geeignet sein, von nicht-nachhaltigen, fossil
basierten Wirtschaftssystemen zu Kreislaufsystemen mit höherem Autarkiegrad zu kommen.
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                                      handelt es sich lediglich um einen Entwurf.

Umsetzung der lokalen
Entwicklungsstrategie
Schwerpunktbereich 6A
Strukturschwache Regionen abseits der Ballungszentren sind oft von einem Rückgang an Arbeitsplätzen und einem
generellen Mangel an qualifizierten Arbeitsplätzen für Frauen betroffen. Insbesondere in peripheren ländlichen
Gebieten kann die Diversifizierung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe in den nicht-agrarischen Bereich wie
z.B. Tourismus einen Beitrag zur lokalen Entwicklung leisten. Weiters ermöglicht die Umsetzung von Projekten in
Kleinunternehmen die Sicherung und Schaffung von Erwerbsmöglichkeiten für die ländliche Bevölkerung und regt
damit die wirtschaftliche Entwicklung in ländlichen Regionen an.

Schwerpunktbereich 6B
Die Umsetzung der Maßnahme LEADER trägt umfassend zur lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten bei. Durch
die Partizipation der lokalen Bevölkerung und der lokal verankerten Entscheidungskompetenz wird die Regions-
autonomie erhöht.
Ziel des Bottom-up-Prozesses ist es die Stärken und Schwächen der eigenen Region zu erkennen und Chancen zur
Erhöhung der Lebensqualität zu nutzen bzw. Bedrohungen der Lebensfähigkeit der Region zu reduzieren. Die
Zuteilung eines Budgetrahmens bringt den Regionen mehr Selbstbestimmtheit in finanziellen Belangen. Die
Qualität der Strategie und die Fokussierung auf regionsspezifische Problemstellungen bzw. Potenziale spielen
sowohl bei der Auswahl als LAG als auch bei der Aufteilung des Budgets eine zentrale Rolle.
Die Maßnahme LEADER ist hinsichtlich der inhaltlichen Umsetzung von Projekten offen. Das Ziel der Maßnahme ist
jedenfalls die Lebens- und Wirtschaftsbedingungen für Frauen und Männer im ländlichen Raum zu verbessern und
durch Kooperationen auch regionsübergreifende Projekte zu realisieren.
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                                      handelt es sich lediglich um einen Entwurf.

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Umsetzung der lokalen
Entwicklungsstrategie
 Was wird gefördert?
Die 3 strategischen Aktionsfelder sind:
▫       Steigerung der Wertschöpfung:
•       Land- und Forstwirtschaft
•       Tourismus
•       Wirtschaft, Gewerbe, KMU, EPU
•       Energieproduktion
▫       Festigung oder nachhaltige Weiterentwicklung der natürlichen Ressourcen
        und des kulturellen Erbes:
•       Natur- und Ökosysteme
•       Kultur
•       Handwerk
▫       Stärkung der für das Gemeinwohl wichtigen Strukturen und Funktionen:
•       Dienstleistungen
•       Nahversorgung
•       Regionales Lernen und Beteiligungskultur

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    Umsetzung der lokalen
    Entwicklungsstrategie
     Pauschalbeträge für nicht wettbewerbsrelevante Kleinprojekte:
    ▫     Die beantragten Kosten für das Projekt sind aufgrund einer Kostenkalkulation plausibel
          darzustellen.
    ▫     Der Pauschalbetrag beträgt max. € 5.700,00.
    ▫     Projektträger sind ausschließlich gemeinnützige Organisationen/NGOs oder Gruppen nicht
          organisierter Menschen mit einem gemeinnützigen Ansinnen.
    ▫     Die Höhe der Mittel für die Anwendung von Pauschalbeträgen ist mit insgesamt 5% Anteil am
          Gesamtbudget der LAG beschränkt.
    ▫     Mit dem Zahlungsantrag muss ein Tätigkeitsbericht mit ausreichender Dokumentation,
          insbesondere mit Daten für die Möglichkeit der Plausibilisierung der Kosten, vorgelegt werden.
    ▫     Demselben Förderwerber kann maximal drei Mal innerhalb der Förderperiode ein
          Pauschalbetrag für Kleinprojekte bewilligt werden.

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14.10.2014

Umsetzung der lokalen
Entwicklungsstrategie
     Wer wird gefördert?
▫    Natürliche und juristische Personen
▫    Kooperationen in diversen Rechtsformen

 Fördervoraussetzungen
      ▫   Das Projekt muss einen positiven Beitrag zur Umsetzung der LES leisten.
      ▫   Vorliegen eines positiven LAG-Beschlusses
      ▫   Plausible Kostenkalkulation
      ▫   Ausfinanzierung des Projekts muss gewährleistet sein
      ▫   Wird im Rahmen von Leader die Möglichkeit zur Umsetzung anderer
          Programmmaßnahmen genutzt, gelten die jeweiligen Vorgaben für diese Maßnahme

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                                     handelt es sich lediglich um einen Entwurf.

Umsetzung der lokalen
Entwicklungsstrategie
 Prinzipien der Auswahlkriterien
•    Formelle Kriterien
      ▫   Ausmaß des Beitrags zur Zielerreichung der LES
      ▫   Beitrag zur Umsetzung des Aktionsplans
      ▫   Einhaltung des Vergaberechts, soweit dieses anzuwenden ist
      ▫   Nachweis der fachlichen Qualität
      ▫   Wirtschaftlichkeit des Projekts
      ▫   Plausible Kostenkalkulation
      ▫   Ausfinanzierung des Projekts muss gewährleistet sein

•    Inhaltlich, qualitative Kriterien
      ▫   Ökologische Nachhaltigkeit
      ▫   Soziale Nachhaltigkeit
      ▫   Ökonomische Nachhaltigkeit
      ▫   Verbindung mehrerer Sektoren
      ▫   Innovationsgrad
      ▫   Kooperation
      ▫   Gleichstellungsorientierung

                                     Bei allen Punkten dieser Präsentation
                                     handelt es sich lediglich um einen Entwurf.

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