Vertragsspieler Vereinswechsel und rechtliche Grundlagen - Passstelle im November 2016 - HFV-Online

Die Seite wird erstellt Peter Schreiner
 
WEITER LESEN
Vertragsspieler Vereinswechsel und rechtliche Grundlagen - Passstelle im November 2016 - HFV-Online
Vertragsspieler

Vereinswechsel und
rechtliche Grundlagen

Passstelle im November 2016

Folie 1
Vertragsspieler Vereinswechsel und rechtliche Grundlagen - Passstelle im November 2016 - HFV-Online
Folie 2   | 17.11.2016 | Hessischer Fußball-Verband | Präsentation |
Vertragsspieler Vereinswechsel und rechtliche Grundlagen - Passstelle im November 2016 - HFV-Online
Übersicht

•         Status der Fußballer
•         Vertragsgrundlagen
•         Vereinswechsel
•         Vertragsbeendigung
•         Entschädigungszahlungen
•         Rechtliche Grundlagen
•         Sozialversicherung / Berufsgenossenschaft
•         Beschäftigungsverhältnis Sport

Folie 3    | 17.11.2016 | Hessischer Fußball-Verband | Präsentation |
Vertragsspieler Vereinswechsel und rechtliche Grundlagen - Passstelle im November 2016 - HFV-Online
Status der Fußballer
                            gemäß § 116 HFV Spielordnung
•         Begrifflichkeiten

                        Amateurspieler                                               Berufsspieler

                                                                        Vertragsspieler              Lizenzspieler

Folie 4    | 17.11.2016 | Hessischer Fußball-Verband | Präsentation |
Vertragsspieler Vereinswechsel und rechtliche Grundlagen - Passstelle im November 2016 - HFV-Online
Vertragsgrundlagen
                  Rechtsnatur des Arbeitsvertrages
    • Richtet sich als Unterfall des Dienstvertrages nach den §§ 611 ff. BGB.

    • Dienstvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, durch den der eine Teil zur
          Leistung von Diensten, der andere Teil zur Zahlung der vereinbarten
          Vergütung verpflichtet wird.
    • Geschuldet ist die Tätigkeit als solche.

    • Abgrenzung zum Werkvertrag, § 631 BGB:
    • Geschuldet wird ein bestimmter Erfolg.

Folie 5
Vertragsspieler Vereinswechsel und rechtliche Grundlagen - Passstelle im November 2016 - HFV-Online
Vertragsgrundlagen
               Wer kann Vertragsspieler werden?

• Jeder Amateurspieler mit Spielberechtigung für den Seniorenbereich
• A-Junioren bzw. B-Mädchen des älteren Jahrgangs.
• A-Junioren     des   jüngeren    Jahrgangs,    wenn     sie    einer   HFV-
  Verbandsauswahlmannschaft oder DFB-Nationalmannschaft angehören.
• Vereine der Lizenzligen, der 3. Liga, der Regionalligen sowie der Junioren-
  Bundesliga, die ein Leistungszentrum unterhalten, können mit A- und B-
  Junioren Förderverträge abschließen (Abschluss ab 01.01. im U 15 Spieljahr)

 Folie 6
Vertragsspieler Vereinswechsel und rechtliche Grundlagen - Passstelle im November 2016 - HFV-Online
Vertragsgrundlagen
•         Verträge bedürfen der Schriftform
•         müssen den Voraussetzungen des §116 Nr. 2 SpO entsprechen
                •       Mindestvergütung: 250 € monatlich (oder andere geldwerte Vorteile -
                        über seine nachgewiesenen Auslagen hinaus)
•         falls Spielervermittler an Vertragsverhandlungen beteiligt, ist dessen Name
          in allen maßgeblichen Verträgen aufzuführen
•         Laufzeit bis Ende eines Spieljahres (30.06.) – durchgängig
•         Vertragslaufzeit:
      • Spieler unter 18 Jahren: max. 3 Jahre
      • Spieler über 18 Jahren: max. 5 Jahre (Sollvorschrift)
• Spieler mit Pflichtspielrecht seit Ende der letzten WP – Vertragsabschluss
  jederzeit möglich
• Dringende Empfehlung: Unterzeichnung von zwei zeichnungsberechtigten
  Vorstandsmitgliedern des Vereins

Folie 7    | 17.11.2016 | Hessischer Fußball-Verband | Präsentation |
Vertragsspieler Vereinswechsel und rechtliche Grundlagen - Passstelle im November 2016 - HFV-Online
Vertragsgrundlagen
                            wichtige Unterlagen für den Verein
• Personalbogen, Wichtige Daten:
      • Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht
      • Nationalität (im Vertrag festhalten)
      • Kontaktdaten (Anschrift, Telefon, E-Mail)
      • Rentenversicherungsnummer (wenn nicht bekannt Geburtsort, Geburtsname)
      • Identifikationsnummer (Steuer), Konfession
      • aktuelle Beschäftigung(en)
        - Hauptbeschäftigung weitere Nebenbeschäftigungen  evtl. in Summe über
        450 € ???
        - Je nach Arbeitsvertrag der Hauptbeschäftigung Verpflichtung der
        Genehmigung des Nebenerwerbs
      • Krankenkasse
      • Kontodaten für Überweisungen des Entgelts
      • Bezug von Sozialleistungen, Rente etc.
• Checkliste Minijobzentrale
  Folie 8   | 17.11.2016 | Hessischer Fußball-Verband | Präsentation |
Vertragsspieler Vereinswechsel und rechtliche Grundlagen - Passstelle im November 2016 - HFV-Online
Vertragsgrundlagen ausländische Spieler
•         Verträge mit Spielern, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
          bzw. keine EU-Bürger sind
              • Pflicht zur Vorlage einer mindestens bis Vertragsende gültigen
                  Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis (Beschäftigungsverordnung)
              • Arbeitserlaubnis darf nicht auf die Ausübung anderer Tätigkeiten
                  beschränkt sein
                   vorher kann kein Spielrecht erteilt werden
•         Verpflichtung von Spielern, die vorher im Ausland Vertragsspieler waren
           Beantragung zusätzlich über FIFA TMS
•         Erstmaliger Vertragsabschluss eines Spielers aus dem Ausland
           möglicher Anspruch der früher Vereine, bei denen der Spieler als
          Amateur aktiv war, auf Zahlung einer Ausbildungsentschädigung

Folie 9    | 17.11.2016 | Hessischer Fußball-Verband | Präsentation |
Vertragsspieler Vereinswechsel und rechtliche Grundlagen - Passstelle im November 2016 - HFV-Online
Verpflichtungen der Vereine und Spieler
 •          Vertragsabschlüsse, Änderungen sowie die Verlängerung von
            Verträgen dem Verband unverzüglich vorlegen
 •          Vorzeitige Vertragsbeendigungen unverzüglich anzeigen (spätestens
            bis Ende der jeweiligen Wechselperiode)
 •          Registrierung der Verträge bei einer monatlichen Vergütung von
            mindestens 250,00 €
 •          Aufnehmender Verein muss rechtzeitig Antrag auf Spielerlaubnis
            vorlegen – bis zum Ende der jeweiligen Wechselperiode –
            Abmeldung per Einschreiben!!!
 •          Antragstellung online nicht möglich – Originalunterlagen einreichen
            Vertragsdokumente per E-Mail oder Fax an den Verband
 •          Nicht unverzüglich vorgelegte Vertragsabschlüsse, -änderungen, -
            verlängerungen, oder –beendigungen können nicht zugunsten des
            abgebenden/aufnehmenden Vereins anerkannt und berücksichtigt
            werden
 Folie 10    | 17.11.2016 | Hessischer Fußball-Verband | Präsentation |
Verpflichtungen der Verbandes
•          Prüfung und Erfassung der Verträge (Mindestmerkmale)
•          Prüfung der Verpflichtungen der SV-Anmeldung
               • Eingang des Nachweise innerhalb von drei Monaten ab
                  Vertragsbeginn
               • Unterjährige Prüfung der Erbringung der SV-Leistungen möglich
                   • Nachweiserbringung über Lohnjournal, Quittungen, Belege
•          Veröffentlichung der aktuellen Vertragsdaten
               • Laufzeit (Vertragsbeginn und Vertragsende)
               • DFBnet.org Spiel Plus
               • Datenschutzbestimmungen

Folie 11    | 17.11.2016 | Hessischer Fußball-Verband | Präsentation |
Abschluss von Förderverträgen
• Verträge können auch mit A-Junioren bzw. B-Junioren des älteren
  Jahrgangs abgeschlossen werden – Vertragsanzeige ab 01.01. im
  Kalenderjahr in dem Spieler in U16 kommen
   • Neuregelung für bereits länger im NLZ agierende Akteure ab der
       U15 möglich

• Mit B- und A-Junioren im Leistungsbereich der Leistungszentren

• Vorschriften für Vertragsspieler finden Anwendung – einschließlich des
  Wechselrechts der Seniorenspieler

• Vertragsregistrierung ab einer monatlichen Vergütung von mindestens
  250,00 €

Folie 12   | 17.11.2016 | Hessischer Fußball-Verband | Präsentation |
Vereinswechsel von Vertragsspielern
• Grundsätzlich finden die Vorschriften für Amateurspieler Anwendung,
  sofern die Spielordnung nichts anderes beinhaltet – lex specialis
   • Vereinswechselantrag und Einschreibebeleg im original vorlegen
   • Vereinsabmeldung per Einschreiben erforderlich – diese kann durch
       den Nachweis der Abmeldung auf dem Spielerpass ersetzt werden
• vor den Vertragsverhandlungen mit dem Spieler ist der derzeitige Verein
  schriftlich vom aufnehmenden Verein über das Vorhaben in Kenntnis zu
  setzen
• Vertragsabschluss frühestens 6 Monate vor dem Ablauf des derzeitigen
  Vertrages
• Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen wird als unsportliches Verhalten
  geahndet!

Folie 13   | 17.11.2016 | Hessischer Fußball-Verband | Präsentation |
Vereinswechsel von Vertragsspielern
                                       - ohne Statusveränderung
• Beim Vereinswechsel eines Vertragsspielers gilt §129 SpO
• Spielerlaubnis für neuen Verein setzt Vertragsbeendigung beim
  abgebenden Verein voraus
• Spielerlaubnis eines Vertragsspielers erlischt erst bei Ende des
  Vertrages ohne Rücksicht auf Abmeldungszeitpunkt
• Vorzeitige Vertragsbeendigung hat sofortiges Erlöschen der
  Spielerlaubnis zur Folge
• Schließt Spieler mehrere Verträge für gleiche Spielzeit ab, so wird
  Spielberechtigung für Verein erteilt, dessen Vertrag zuerst beim Verband
  eingegangen ist
    • Spieler ist wegen unsportlichen Verhaltens zu bestrafen (§ 28 StO)

Folie 14   | 17.11.2016 | Hessischer Fußball-Verband | Präsentation |
Vereinswechsel von Vertragsspielern
• Wechselperiode I: 01.07. – 31.08.
• Vereinswechsel während der Wechselperiode:
   • Vertragsspieler  Vertragsspieler = sofortiges Spielrecht
   • Amateurspieler  Vertragsspieler = Spielrecht sofort
   • Vertragsspieler  Amateurspieler = Bestimmungen für Amateurspieler
   • Vertrags-/Amateurspieler  Lizenzspieler = §27 und §28 DFB-SpO
• Wechselperiode II: 01.01. – 31.01.
   • Vertragsspieler  Vertragsspieler = sofortiges Spielrecht
   • Amateurspieler  Vertragsspieler = Spielrecht sofort im Winter nur bei
      vorliegender Freigabe (Entschädigung frei verhandelbar)
   • Vertragsspieler  Amateurspieler = Bestimmungen für Amateurspieler
   • Vertrags-/Amateurspieler  Lizenzspieler = §27 und §28 DFB-SpO

Folie 15   | 17.11.2016 | Hessischer Fußball-Verband | Präsentation |
Vereinswechsel von Vertragsspielern
mit Statusveränderung Amateur zu Vertragsspieler
 • vertragslose Spieler können auch im Zeitraum zwischen der Wechselperiode I
   und der Wechselperiode II ein sofortiges Spielrecht erhalten
 • Verträge müssen mindestens bis zum Ende des Spieljahres andauern
   (auch die Verträge, die in der WP II abgeschlossen werden)
 • Spielrecht eines Vertragsspielers gilt für alle Mannschaften eines Vereins
 • Wechsel eines Vertragsspielers zum Amateurspieler vor Ende des ersten
   Vertragsjahres (30.06.)
     • Entrichtung der Entschädigung (§ 120 SpO) an den früheren Verein =
        Voraussetzung für Erteilung der Spielerlaubnis
 • wiederholter Vereinswechsel in der Wechselperiode I –
   Entschädigungszahlung geleistet von Verein B an A muss von Verein C an
   Verein B zurückgezahlt werden

 Folie 16   | 17.11.2016 | Hessischer Fußball-Verband | Präsentation |
Vereinswechsel von Vertragsspielern
                                          ohne Statusveränderung
• Wechselperiode I: 01.07. – 31.08.
• Vereinswechsel während der Wechselperiode:
   • Vertragsspieler  Vertragsspieler = sofortiges Spielrecht
• Wechselperiode II: 01.01. – 31.01.
   • Vertragsspieler  Vertragsspieler = sofortiges Spielrecht

• Achtung!: Vertragsauflösungen können nur für die Wechselperiode
  anerkannt werden vor bzw. in der diese eingehen
   Vorlage vor Ende der Wechselperiode

Folie 17   | 17.11.2016 | Hessischer Fußball-Verband | Präsentation |
Vereinswechsel von Vertragsspielern
               - mit Statusveränderung zum Amateur

• Vorschriften für Amateurspieler finden Anwendung
    • Pflicht zur Abmeldung per Einschreiben – Abmeldefristen beachten !
    • Spielrecht bleibt trotz Abmeldung bis Vertragsende erhalten
    • Achtung bei Spieleinsatz nach Abmeldung muss eine erneute Abmeldung
      erfolgen, die nach dem letzten Spiel liegt
• Tag des Vertragsendes wird als Tag des letzten Spieleinsatzes gewertet
     Andere Bewertung des Wegfalls der Wartefrist wg. länger als sechs
      Monaten zurückliegenden Pflichtspieleinsatzes als beim Amateur
• Spieler, der im Ausland Vertragsspieler war und in Deutschland Amateur wird
  – Reamateurisierung durch den DFB-Kontrollausschuss  evtl. erweiterte
  Wartefristen (§ 29 Nr. 2 DFB-Spielordnung)

Folie 18   | 17.11.2016 | Hessischer Fußball-Verband | Präsentation |
Vereinswechsel von Vertragsspielern
                                - Einreichung der Unterlagen
• Antragstellung Online für aktuelle und zukünftige Vertragsspieler nicht möglich
• Vereinswechselantrag, Nachweis der Abmeldung und Vertrag müssen
  fristgerecht vor Ende der jeweiligen Wechselperiode vorgelegt werden
• Vereinswechselantrag im Original – Nachweis der Abmeldung beigefügt
• Verträge, Vertragsverlängerung, Vertragsauflösungen können per Fax oder als
  PDF-Datei per E-Mail übermittelt werden
• Einzig bei Spielern deren Verträge auslaufen und die wiederum
  Vertragsspieler werden entfällt die Pflicht zur Abmeldung
• Spielrecht wird auch ohne Vorlage des alten Spielerpasses erteilt

 Datenschutz unbedingt beachten – insb. bei Übermittlung per E-Mail

Folie 19   | 17.11.2016 | Hessischer Fußball-Verband | Präsentation |
Ausleihen von Vertragsspielern

 • schriftliche Vereinbarung zwischen den beiden Vereinen und dem
   Spieler
 • Ausleihe mindestens Zeitraum zwischen zwei Wechselperioden
 • Ausleihe stellt einen Vereinswechsel dar - Rückkehr nur in den
   Wechselperioden I und II möglich
 • für den Vereinswechsel im Rahmen einer Ausleihe gilt § 129 SpO

Folie 20   | 17.11.2016 | Hessischer Fußball-Verband | Präsentation |
Vorzeitige Vertragsbeendigung
                                           Auswirkung auf das Spielrecht
• Vertragsende vor dem regulären Ablauf des Vertrages
   • Spielrecht erlischt mit dem Vertragsende
   • Wiedererlangung für den selben Verein - Reamateurisierung nach
       Vertragsende
        • Voraussetzungen:
             • Vertrag ist mindestens bis zum Saisonende gelaufen
             • Antragsformular als Download auf der Homepage
             • Einreichung im Original mit Vorlage Spielerpass
        • Vertragsauflösung während der Saison
             • Vertrag im ersten Vertragsjahr  vorgesehenen Entschädigung
                an den früheren Verein Voraussetzung für Spielerlaubnis
             • Vertrag im zweiten Spieljahr  Reamateurisierung

 Folie 21   | 17.11.2016 | Hessischer Fußball-Verband | Präsentation |
Vertragsbeendigung
• Kündigung
   • Ordentliche Kündigung i.d.R. ausgeschlossen vgl. § 128 Nr. 2 und § 129
      Nr. 7 HFV-Spielordnung und dem § 11 Nr. des Mustervertrages
   • Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund möglich
         • Grundzüge des Arbeitsrechts beachten  nächste Folie
• Einvernehmliche Auflösung
   • Auflösung in beidseitigen Einvernehmen
   • Zeitpunkt in der Regel Zeitpunkt der Unterzeichnung oder in Zukunft
      liegender Termin
   • kann nur unter besonderen Umständen rückwirkend erklärt werden
   • Möglicher weiterer Inhalt: Regelung zu gegenseitigen Ansprüchen z. B.
      Entgelt oder Urlaub (diese sind mit Vertragsbeendigung abgegolten),
      Rückgabe von Trainingsausrüstung etc.
• Nichtigkeit des Vertrages „Aufhebung“
   • Nur in besonderen Fällen, wenn das Rechtsgeschäft nichtig ist

 Folie 22   | 17.11.2016 | Hessischer Fußball-Verband | Präsentation |
Vertragsbeendigung
Grundzüge aus dem Arbeitsrecht
    • Befristete Arbeitsverträge können nur ordentlich gekündigt werden, wenn
      dies eindeutig aus dem Vertrag hervorgeht (§ 15 Abs. 3 TzBfG). Dies ist
      in den meisten Vertragsspielerverträgen der Fall.
    • Der Arbeitnehmer hat bei einer fristlosen Kündigung das Recht, dieser
      Kündigung binnen einer Frist von drei Wochen nach Zugang mit einer
      Kündigungsschutzklage zu wiedersprechen.
    • In den meisten Fällen von Kündigungen muss vorab eine Abmahnung
      erfolgen.
    • Wirksam wird eine solche Kündigung mit Ablauf der Widerspruchsfrist
      bzw. durch rechtskräftiges Urteil / gerichtlichen Vergleich
    • Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses kann nicht rückwirkend
      ausgesprochen werden.

 Folie 23   | 17.11.2016 | Hessischer Fußball-Verband | Präsentation |
Besonderheiten
§ 129 Nr. 7 HFV-Spielordnung
Hat ein Verein einem Vertragsspieler aus wichtigem Grund unwidersprochen
fristlos gekündigt oder ist die fristlose Kündigung im staatlichen
Gerichtsverfahren durch rechtskräftiges Urteil als rechtswirksam anerkannt
worden, so soll der Spieler nur in begründeten Ausnahmefällen für das
laufende Spieljahr in der nachfolgenden Wechselperiode einen Vertrag mit
einem anderen Verein schließen können.
Hat ein Vertragsspieler einem Verein aus wichtigem Grund fristlos gekündigt
und ist diese Kündigung im staatlichen Gerichtsverfahren durch
rechtskräftiges Urteil oder durch gerichtlichen Vergleich als rechtswirksam
anerkannt worden, kann der Spieler nur in den Wechselperioden I und II einen
neuen Vertrag mit der Folge der sofortigen Spielberechtigung schließen.

Folie 24   | 17.11.2016 | Hessischer Fußball-Verband | Präsentation |
Entschädigungszahlungen
                                       gemäß den FIFA- Statuten
FIFA Reglement zum Transfer von Spielern – Kapitel VII
20 Ausbildungsentschädigung
Frühere Vereine, die einen Spieler ausgebildet haben, erhalten in folgenden
Fällen eine Ausbildungsentschädigung:
1) bei der Unterzeichnung des ersten Profivertrags durch den Spieler,
2) bei jedem Transfer bis zum Ende der Spielzeit, in der der Spieler 23 Jahre
alt wird. Die Ausbildungsentschädigung wird geschuldet, unabhängig davon,
ob der Transfer während oder am Ende der Laufzeit des Vertrags erfolgt. Die
Bestimmungen zur Ausbildungsentschädigung sind in Anhang 4 dieses
Reglements enthalten. (ab Seite 60)

 Greift nur für höherklassige Vereine (Deutschland Ligen 1-3)

Folie 25   | 17.11.2016 | Hessischer Fußball-Verband | Präsentation |
Entschädigungszahlungen
                                       gemäß den FIFA- Statuten

FIFA Reglement zum Transfer von Spielern – Kapitel VII
21 Solidaritätsmechanismus
Wird ein Spieler vor Ablauf seines Vertrags transferiert, erhalten alle Vereine,
die zu seinem Training und seiner Ausbildung beigetragen haben, einen Teil
der Entschädigung, die an seinen ehemaligen Verein entrichtet wird
(Solidaritätsbeitrag).
Die Bestimmungen zum Solidaritätsbeitrag sind in Anhang 5 dieses
Reglements enthalten. (ab Seite 65)

Folie 26   | 17.11.2016 | Hessischer Fußball-Verband | Präsentation |
Rechtliche Grundlagen
• HFV – Spielordnung
   • Insb. §§ 116, 128 - 134
• HFV - Strafordnung
   • Insb. §§ 28, 35, 39a
• DFB – Spielordnung
   • Insb. §§ 22 - 30
• FIFA - Statut für den Transfer von Spielern

• FIFA – TMS

• Hinweis: In der jeweils gültigen Fassung !

Folie 27   | 17.11.2016 | Hessischer Fußball-Verband | Präsentation |
Rechtliche Grundlagen – Auszüge
                                         Satzung / Ordnungen HFV
• Weist der Verein bis 3 Monate nach Vertragsabschluss die steuerlichen
  und sozialversicherungsrechtlichen Abgaben nicht nach, so ruht die
  Spielerlaubnis bis zum Zeitpunkt der Erfüllung dieser Verpflichtung (§116
  Nr. 2 Absatz 2 SpO).
• Verstöße gegen die Nachweispflicht (s.o.) oder gegen die unverzügliche
  Anzeigepflicht von Vertragsangelegenheiten (§ 128 Nr. 2 SpO) werden
  gemäß §35 StO bestraft
• Mindeststrafe 250,- €
• bei Einsatz eines Spielers, dessen Spielrecht ruht (s.o.) kann zudem auf
  Punktabzug entschieden werden – eine Einspruchsmöglichkeit in
  Sachen Spielwertung besteht nicht

Folie 28   | 17.11.2016 | Hessischer Fußball-Verband | Präsentation |
Möglichkeiten der Anmeldung bei der
        Sozialversicherung
• Minijobzentrale
   • Pauschalbesteuerung; Bsp. 250,-€ VS
        • Krankenversicherung 13 %
          (kann u. U. bei Privatversicherten entfallen z.B. Schüler)
        • Rentenversicherung 15 %
        • Beitragsanteil des Arbeitnehmers bei Versicherungspflicht in der
          Rentenversicherung         3,7 % insg. 18.7 %
        • Steuer                      2%
        • Sonstiges                   1,42 %
        • = bspw. 250 € x 35,12 % Monat = 87,80 € incl. Anteil AN
• Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn-See
• Anmeldung über einen Steuerberater
• Anmeldung über die Krankenkassen der Spieler, die gemäß § 175 5.
  SGB hier die Gesamtsozialversicherungsbeiträge einziehen lassen
   zumeist bei Spielern mit Verdienst über 450 €
 Folie 29   | 17.11.2016 | Hessischer Fußball-Verband | Präsentation |
Anmeldung bei der Unfallversicherung
               Verwaltungsberufsgenossenschaft - VBG
• Anmeldung bei der VBG
   • Eingabe der Vertragsdaten des Vertragsspieler und seiner
     Arbeitszeiten - Musterformular
   • Statusfeststellungsverfahren durch die VGB

•          kein gesetzlicher                    gesetzlicher
         Versicherungsschutz                Versicherungsschutz
                      gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB - VII
• „ Bezahlte Sportler und Sportlerinnen außerhalb einer Hauptbeschäftigung
  die Zahlungen an die Sportlerinnen und Sportler auch einen angemessenen
  Gegenwert für den zeitlichen Einsatz darstellen, um damit wesentlich zur
  Sicherung des Lebensunterhaltes beitragen zu können.“ Broschüre ab Seite 13

    Folie 30   | 17.11.2016 | Hessischer Fußball-Verband | Präsentation |
Allgemeine Grundsätze für Vereine
                            Abgrenzung liegt ein Beschäftigungsverhältnis vor
• Meldepflichtige Tätigkeit zur Sozialversicherung, ist unabhängig davon zu
  bewerten, ob in dieser Tätigkeit Anspruch auf Mindestlohn besteht
• Prüfschema der Knappschaft Bahn See als Orientierung (Anlage)

Folie 31   | 17.11.2016 | Hessischer Fußball-Verband | Präsentation |
Allgemeine Grundsätze für Vereine
                                                                        Mindestlohn
• Beitrag aus Fussball.de
• Beispiele Vortrag Deutsche Rentenversicherung (Anlage)
• Frau Ministerin Nahles hat klargestellt, dass bei Vertragsamateuren
  typischerweise nicht von einer Beschäftigung als Arbeitnehmer/in auszugehen
  ist, da im Amateur- und Freizeitbereich im Regelfall die sportliche Betätigung
  und nicht die finanzielle Gegenleistung im Vordergrund stehen dürfte. Weiter
  heißt es in der Nachricht der Ministerin: „Nach diesen Grundsätzen ist die
  Beschäftigung von Vertragssportlerinnen und -sportlern meines Erachtens
  damit auch dann nicht mindestlohnpflichtig, wenn sie im Rahmen eines durch
  einen wirtschaftlichen Träger organisierten Spielbetriebs erfolgt, soweit
  weiterhin die sportliche Betätigung des Vereinsmitgliedes für die
  Vertragsbeziehung prägend ist.“ (Auszug aus einem Rundschreiben des DOSB
  16.11.2015)
• Endgültige Rechtsicherheit erst nach diesbezüglichen Gerichtsurteilen

Folie 32   | 17.11.2016 | Hessischer Fußball-Verband | Präsentation |
Vielen Dank für Ihre
                                               Aufmerksamkeit

                                           Ihr Passstellen Team

Folie 33   | 17.11.2016 | Hessischer Fußball-Verband | Präsentation |
Sie können auch lesen