INFORMATIONSBROSCHÜRE - Förderprogramm zur CO2-Minderung im Gebäudebereich Stand: Juni 2014
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Inhalt Beratung und Information .............................................................................................................. 2 Einleitung ...................................................................................................................................... 3 Was wird gefördert? ...................................................................................................................... 4 Förderbaustein 1: Energieausweis mit Vor-Ort-Beratung .................................................... 5 Förderbaustein 2: Gebäudesanierung – Hocheffiziente Gesamtkonzepte ........................... 6 Förderbaustein 3: Gebäudesanierung – Einzelmaßnahmen................................................ 7 Förderbaustein 4: Förderung von Neubauten .................................................................... 10 Förderbaustein 5: Förderung Stromsparberatung privater Haushalte ................................ 11 Antragstellung ............................................................................................................................. 12 Wer kann einen Antrag stellen? ......................................................................................... 12 Wo erhalten Sie weitere Informationen und die Antragsunterlagen? .................................. 12 Können weitere Fördermittel beantragt werden? ................................................................ 13 Auszahlung der Fördermittel ....................................................................................................... 14 Wichtige Internetseiten ................................................................................................................ 14 Beratung und Information erhalten Sie bei: Stadt Herzogenaurach Sachgebiet Natur, Umwelt und Klimaschutz Marktplatz 11 91074 Herzogenaurach : 09132/901-232 Fax: 09132/901-239 E-Mail: planung@herzogenaurach.de Herzogenauracher Förderprogramm zur CO2-Minderung (2014) 2
Einleitung Mit dem Inkrafttreten der EnEV 2009 wurden für den Neubau und die Sanierung die gesetzlichen Rahmenbedingungen im energetischen Bereich erheblich verschärft. Aufgrund dieser Änderungen wurden die Förderbedingungen des Herzogenauracher Förderprogramms zur CO2-Minderung am 3. März 2011 angepasst. Die novellierte Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV 2014) tritt ab 1. Mai 2014 in Kraft. Mit der Novelle der EnEV wurde von einer Verschärfung der Anforderungen an die Bestandssanierung abgesehen. Die Anhebung der energetischen Anforderungen an Neubauten wird erst ab dem 1. Januar 2016 wirksam. Eine inhaltliche Anpassung des „Förderprogammes zur CO2-Minderung im Gebäudebereich“ der Stadt Herzogenaurach an die EnEV 2014 wird deshalb erst ab 1. Januar 2016 erforderlich. Durch die Förderung wird eine über die gesetzlichen Vorgaben der Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV 2014) hinausgehende Energieeinsparung und entsprechende CO2-Reduktion im Bereich Heizenergie in Herzogenaurach unterstützt. Die Förderung gleicht einen Teil der Mehraufwendungen aus. Dabei werden sowohl kostenintensive, hocheffiziente Gesamtmaßnahmen als auch effiziente Einzelmaßnahmen gefördert. Das Förderprogramm zur CO2-Minderung im Gebäudebereich wird um die Förderung der Stromsparberatung privater Haushalt ergänzt. Grundlage für die Förderbedingungen sind die KfW-Förderprogramme „Energieeffizient Sanieren“ (KfW-Programm-Nummer 430 bzw. 151/152) und „Energieeffizient Bauen“. Durch die Förderung wird eine über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehende Energie- einsparung und entsprechende CO2-Reduktion im Bereich Heizenergie in Herzogen- aurach unterstützt. Die Förderung gleicht einen Teil der Mehraufwendungen aus. Dabei werden sowohl kostenintensive, hocheffiziente Gesamtmaßnahmen als auch effiziente Einzelmaßnahmen gefördert. Sie sparen durch die Maßnahmen Energie, schonen Ihren Geldbeutel und tragen damit zur Entlastung der Umwelt bei. Hiermit erhalten Sie die Unterlagen für das Förderprogramm zur CO2-Minderung im Ge- bäudebereich der Stadt Herzogenaurach. Herzogenauracher Förderprogramm zur CO2-Minderung (2014) 3
Was wird gefördert? Gefördert werden: 1. Energieausweis mit Vor-Ort-Beratung Eine Vor-Ort-Beratung mit der Ausstellung eines Energieausweises (auf Bedarfsgrundlage) Die Vor-Ort-Beratung (oder vergleichbares) ist Voraussetzung für die Förderung von Sanierungen (Gesamtkonzepte und Einzelmaßnahmen). 2. Gebäudesanierungen, hocheffiziente Gesamtkonzepte Mit den hocheffizienten Standards KfW-Effizienzhaus 85 (A3), KfW-Effizienzhaus 70 (A2), KfW-Effizienzhaus 55 (A1) sowie ein Herzogenauracher Modellstandard mit der Anforderung KfW-Effizienzhaus 40 (A1+). 3. Gebäudesanierungen, Einzelmaßnahmen Einzelmaßnahmen, die die Anforderungen der EnEV 2014 um mindestens 10 % (Förderstufe B1) bzw. mindestens 20 % (Förderstufe B2) unterschreiten. 4. Neubauten Es werden Neubau-Maßnahmen gefördert, die den Standard KfW-Effizienzhaus 40 (oder vergleichbares) oder den Passivhaus-Standard erfüllen. 5. Stromsparberatung privater Haushalte Vor-Ort-Stromsparberatung durch unabhängige zertifizierte Energieberater Herzogenauracher Förderprogramm zur CO2-Minderung (2014) 4
Förderbaustein 1: Energieausweis mit Vor-Ort-Beratung Förderung einer Vor-Ort-Beratung mit der Ausstellung eines Energieausweises (auf Bedarfsgrundlage). Die Vor-Ort-Beratung (oder vergleichbares) ist Vorraussetzung für die Förderung von Sanierungen (Gesamtkonzepte und Einzelmaßnahmen). Förderhöhe: pauschal 60 € Tipp: Weitere Hinweise zu den Energieberatern finden Sie im Internet: www.herzogenaurach.de Wirtschaft und Umwelt Bauen in Herzogenaurach Förderprogramme der Stadt Herzogenaurach Förderprogramm zur CO2-Minderung Weiterführende Links Die BAFA fördert die Vor-Ort-Beratung. Information dazu unter www.bafa.de. Benötigte Unterlagen bei Antragstellung: Falls schon vorliegend: Bericht über die Vor-Ort-Beratung Energieausweis auf Bedarfsgrundlage Falls energetische Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden Bericht der Vor-Ort-Beratung vor Maßnahmenbeginn Energieausweis auf Bedarfsgrundlage nach Abschluss der Maßnahme Herzogenauracher Förderprogramm zur CO2-Minderung (2014) 5
Förderbaustein 2: Gebäudesanierung – Hocheffiziente Gesamtkonzepte Förderung von Gebäudesanierungen - Gesamtkonzepte mit den hocheffizienten Standards KfW-Effizienzhaus 85 (A3), KfW- Effizienzhaus 70 (A2), KfW-Effizienzhaus 55 (A1) sowie ein Herzogenauracher Modellstandard mit der Anforderung KfW- Effizienzhaus 40 (A1+). Voraussetzung: Der Bauantrag muss nachweislich vor dem 01.01.1995 gestellt sein. Quelle: Schulze-Darup 2010 Förderhöhe: Entsprechend Anforderung Förderstufe Förderung pro m² Förderhöchstsätze KfW-Effizienzhaus Wohn-/Nutzfläche* KfW 85 A3 20 € 2.000 € KfW 70 A2 25 € 2.500 € KfW 55 A1 30 € 3.000 € KfW 40 A1+ 40 € 4.000 € Förderhöchstsätze zzgl. 300 € je weitere Wohneinheit bis max. 11 zusätzliche Wohneinheiten * bei Wohngebäuden erfolgt der Bezug auf die beheizte Wohnfläche, bei Nichtwohngebäuden auf die Nutzfläche Benötigte Unterlagen bei Antragstellung: Kopie des KfW-Antrages - KfW-Programm 430 bzw. 151/152 oder entsprechender Nachweis Fotos des Gebäudes (möglichst digital – planung@herzogenaurach.de) Herzogenauracher Förderprogramm zur CO2-Minderung (2014) 6
Förderbaustein 3: Gebäudesanierung – Einzelmaßnahmen Förderung von Einzelmaßnahmen, die die Anforderungen der EnEV 2014 um mindestens 10 % (Förderstufe B2) bzw. mindestens 20 % (Förderstufe B1) unterschreiten. Förderfähige Einzelmaßnahmen: Verbesserung des Wärmeschutzes an Außenwänden Kellerdecken oder Wand- und Bodenflächen zum Erdreich Dächern bzw. obersten Geschossdecken Austausch von Fenstern und Fenstertüren Austausch von Außentüren Voraussetzung: Der Bauantrag muss nachweislich vor dem 01.01.1995 gestellt sein. Die U-Werte nach EnEV 2014 müssen um mindestens 10 % (Förderstufe B1) bzw. mindestens 20 % (Förderstufe B2) unterschritten werden. Der Nachweis erfolgt über eine Vor-Ort-Beratung nach den Regularien der BAFA- Förderung durch einen Energieberater. In der Vor-Ort-Beratung ist das gesamte Gebäude zu betrachten und nicht nur die gerade anstehenden Sanierungsmaßnahmen. Wie erfülle ich die Förderbedingungen für Förderstufe B1 oder B2? Zeile Bauteil Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten Umax 1) EnEV Förderstufe Förderstufe 2014 B1 (-10 %) B2 (-20 %) 2 2 W/(m K) W/(m K) W/(m2K) 1 Außenwände 0,24 0,22 0,19 1.7* Außentüren 1,80 1,62 1,44 2a Außen liegende Fenster, Fenstertüren 2) 1,30 1,17 1,04 2b Dachflächenfenster 2) 1,40 1,26 1,12 2c Verglasungen 3) 1,10 0,99 0,88 2f Fenstertüren mit Klapp-, Falt-, Schiebe- 1,60 1,44 1,28 oder Hebemechanismus 2) 3a Fenster, Fenstertüren, Dachflächenfenster 2,00 1,80 1,60 mit Sonderverglasung 2) 4a Dachflächen einschließlich Dachgauben, 0,24 0,22 0,19 Wände gegen unbeheizten Dachraum (einschließlich Abseitenwänden), oberste Geschossdecke 4b Dachflächen mit Abdichtung 0,20 0,18 0,16 5a Wände gegen Erdreich oder unbeheizte 0,30 0,27 0,24 Räume (mit Ausnahme von Dachräumen) sowie Decken nach unten gegen Erdreich Herzogenauracher Förderprogramm zur CO2-Minderung (2014) 7
oder unbeheizte Räume 5b Fußbodenaufbauten 0,50 0,45 0,40 5c Decken nach unten an Außenluft 0,24 0,22 0,19 1) Wärmedurchgangskoeffizient des Bauteils unter Berücksichtigung der neuen und der vorhandenen Bauteilschichten: Für die Berechnung opaker Bauteile ist DIN EN ISO 6946 : 1996-11 zu verwenden 2) Bemessungswert des Wärmedurchgangskoeffizienten des Fensters: Der Bemessungswert des Wärmedurchgangskoeffizienten des Fensters ist technischen Produkt-Spezifikationen zu entnehmen oder gemäß den nach den Landesbauordnungen bekannt gemachten energetischen Kennwerten für Bauprodukte zu bestimmen. Hierunter fallen insbesondere energetische Kennwerte aus Europäischen Technischen Bewertungen sowie energetische Kennwerte der Regelungen nach der Bauregelliste A Teil 1 und auf Grund von Festlegungen in allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen. 3) Bemessungswert des Wärmedurchgangskoeffizienten der Verglasung: Der Bemessungswert des Wärmedurchgangskoeffizienten der Verglasung ist technischen Produkt-Spezifikationen zu entnehmen oder gemäß den nach den Landesbauordnungen bekannt gemachten energetischen Kennwerten für Bauprodukte zu bestimmen. Hierunter fallen insbesondere energetische Kennwerte aus Europäischen Technischen Bewertungen sowie energetische Kennwerte der Regelungen nach der Bauregelliste A Teil 1 und auf Grund von Festlegungen in allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen. Tabelle und Nummerierung gemäß EnEV 2014, Anhang 3, Tabelle 1 (in Auszügen) *Ausnahme: Abweichend von den Vorgaben der EnEV 2014 wird Umax für Außentüren gemäß Anhang 1, Tabelle 1, Zeile 1.7 der EnEV 2014 festgelegt Förderhöhe: Förderstufe: B1 B2 Entsprechend EnEV 2014 Anforderung: -10% -20% Wärmedämmung pro m² Konstruktionsfläche 10 € 15 € Fenster/Fenstertüren pro Stück 40 € 60 € Außentüren pro Stück 40 € 60 € Förderhöchstsätze 1.000 € 1.500 € zzgl. 300 € je weitere Wohneinheit bis max. 11 zusätzliche Wohneinheiten Benötigte Unterlagen bei Antragstellung: Vor-Ort-Beratungsbericht Berechnungsgrundlage – U-Wert-Nachweis für Einzelmaßnahmen (dieses Formblatt ist als Anlage dem Förderantrag beigefugt und durch den Energieberater auszufüllen.) Kostenvoranschlag mit Nachweis über die Wärmeleitgruppe(n) der Dämmstoffe und Dämmstoffstärken Fotos des Gebäudes (möglichst digital – planung@herzogenaurach.de) Herzogenauracher Förderprogramm zur CO2-Minderung (2014) 8
Benötige Unterlagen zur Vermeidung von bauphysikalischen Schäden und Schimmelpilzbefall Ein Fensteraustausch ohne Dämmung der Außenwand wird nicht gefördert, da in diesem Fall bauphysikalische Schäden und Schimmelpilzbefall zu erwarten sind, außer es wird bei Ausführung nur einer der beiden Maßnahmen die bauphysikalische Unbedenklichkeit nachgewiesen Nachweis der bauphysikalischen Unbedenklichkeit ACHTUNG: Jedes Gebäude kann nur einmal gefördert werden. Dies bedeutet, wenn Sie z.B. einen Antrag auf Dämmung des Daches stellen, kann später kein weiterer Antrag für dasselbe Gebäude (z.B. Außenwanddämmung) gestellt werden. Herzogenauracher Förderprogramm zur CO2-Minderung (2014) 9
Förderbaustein 4: Förderung von Neubauten Es werden Neubau-Maßnahmen gefördert, die den Standard KfW-Effizienzhaus 40 (oder vergleichbares) oder den Passivhaus-Standard erfüllen. Passivhäuser sind Gebäude, in denen eine behagliche Temperatur sowohl im Winter als auch im Sommer mit extrem geringem Energieaufwand zu erreichen ist. Foto: Passivhaus Herzo Base Energiekennwert Heizwärme max. 15 kWh/(m2a) oder Heizwärmelast max. 10 W/m2 Drucktestluftwechsel n50 max 0,6 h-1 Energiekennwert Nutzkälte max. 15 kWh/(m2a) Energiekennwert max. 120 kWh/(m2a) Gesamtprimärenergie Förderhöhe: Quelle: wikipedia - Blower-Door-Test pauschal 2.500 €/Gebäude Benötigte Unterlagen bei Antragstellung: Passivhaus: Heizwärmebedarfsberechnung nach EN 832 und Berechnung nach PHPP durch einen zugelassenen Sachverständigen KfW-Effizienzhaus 40 Kopie der „Bestätigung zum KfW-Kreditantrag „Energieeffizient Bauen (153) EnEV 2009“ Heizwärmebedarfsberechnung nach EN 832 und Berechnung nach PHPP Benötigte Unterlagen nach Fertigstellung: Passivhaus: Drucktestluftwechsel n50 (Blower-Door-Test) Fotos des Gebäudes (möglichst digital – planung@herzogenaurach.de) KfW-Effizienzhaus 40 Kopie der KfW-Bestätigung über die antragsgemäße Durchführung der Maßnahme „Energieeffizient Bauen“ (muss von einem zugelassenen Sachverständigen unter- schrieben werden). Fotos des Gebäudes (möglichst digital – planung@herzogenaurach.de) Herzogenauracher Förderprogramm zur CO2-Minderung (2014) 10
Förderbaustein 5: Förderung Stromsparberatung privater Haushalte Gefördert wird die Vor-Ort-Stromsparberatung durch einen unabhängigen zertifizierten Energieberater. Die Beratung ist durch einen Beratungsbericht zu belegen. Im Beratungsbericht ist der tatsächliche Stromverbrauch darzustellen und dem Verbrauch eines energieeffizienten Haushaltes gegenüberzustellen. Im Beratungsbericht sind alle wesentlichen Stromverbraucher im Haushalt zu erfassen. In der Regel sind dies Heizungspumpe, Kühl- und Gefriergeräte, Waschmaschine/Wäschetrockner, Computer/TV, Standby-Verbräuche, Beleuchtung). Von den wesentlichen Stromverbrauchern ist der Verbrauch zu messen und auf den Jahresverbrauch hochzurechnen. Auf der Grundlage der Messergebnisse und Hochrechnungen sind vom Energieberater Einsparpotenziale aufzuzeigen und konkrete Empfehlungen zur Stromeinsparung auszusprechen. Antragstellung vor Beauftragung Vor Beauftragung des Energieberaters muss der Antrag bei der Stadt Herzogenaurach gestellt werden. Benötigte Unterlagen nach Fertigstellung: Beratungsbericht des Energieberaters Rechnung über die Vor-Ort-Stromsparberatung Förderhöhe: pauschal 50 € Herzogenauracher Förderprogramm zur CO2-Minderung (2014) 11
Antragstellung Falls Sie die Förderung im Rahmen des „Herzogenauracher Förderprogramme zur CO2- Minderung im Gebäudebereich“ in Anspruch nehmen wollen, gehen Sie bitte so vor, wie es auf den folgenden Seiten beschrieben ist. Beachten Sie dabei bitte die Richtlinien des Förderprogrammes Wer kann einen Antrag stellen? Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die Eigentümer von Gebäuden bzw. einer Wohneinheit in der Stadt Herzogenaurach sind. Einen Förderantrag können auch Wohnungseigentümergemeinschaften und Bewohner von Gebäuden mit lebenslangem Nutzungsrecht stellen. Ferner werden die Zuwendungen Vereinen, die ihren Vereinssitz und ihr Vereinslokal im Stadtbereich von Herzogenaurach haben, gewährt. Pro Antragsteller wird ein Gebäude pro Jahr gefördert. Jedes Gebäude kann nur einmal gefördert werden. Wo erhalten Sie weitere Informationen und die Antragsunterlagen? Stadt Herzogenaurach Amt für Planung, Natur und Umwelt Marktplatz 11 91074 Herzogenaurach Im Internet: www.herzogenaurach.de Wirtschaft und Umwelt Bauen in Herzogenaurach Förderprogramme der Stadt Herzogenaurach Förderprogramm zur CO2-Minderung Auskünfte erteilt: Stadt Herzogenaurach Amt für Planung, Natur und Umwelt Marktplatz 11 91074 Herzogenaurach Tel.: 09132 / 901-232 Fax: 09132 / 901-239 E-Mail: planung@Herzogenaurach.de Herzogenauracher Förderprogramm zur CO2-Minderung (2014) 12
Wann muss der Antrag eingereicht werden? Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung ist vor Beginn der Maßnahme zu stellen. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags. Planungsleistungen können vor Antragstellung erbracht werden. Die für eine Bearbeitung erforderlichen Unterlagen sind mit der Antragstellung vorzulegen. Der Antrag ist einzureichen bei der Stadt Herzogenaurach Amt für Planung, Natur und Umwelt Marktplatz 11 91074 Herzogenaurach Der zuständige Sachbearbeiter prüft die Vollständigkeit der Antragsunterlagen und die Übereinstimmung mit diesen Richtlinien. Im Bedarfsfall können einzelne Unterlagen nachgefordert und die Einschaltung von Sachverständigen verlangt werden. Den Auftrag hierzu erteilt der Antragsteller im Benehmen mit der Stadtverwaltung. Die Stadt entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen über den Förderantrag. Kosten, die dem Antragsteller im Verfahren entstehen, werden nicht erstattet. Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch und im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel. Wann kann mit der Maßnahme begonnen werden? Geplante Maßnahmen dürfen erst nach schriftlichem Ausspruch der Bewilligung be- gonnen werden. Kosten, die vor der Bewilligung entstanden sind, sind nicht förderfähig. Eine Ausnahme von dieser Regelung besteht für Leistungen die zur Antragstellung notwendig sind (z.B. Vor-Ort-Beratungsbericht). Können weitere Fördermittel beantragt werden? Die Zuwendung stellt eine Projektförderung dar und wird im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Ausgestaltung des Programms basiert auf anderen Förderprogrammen und eine Kumulierbarkeit ist ausdrücklich zugelassen, soweit dies die Regularien des zu Grunde liegenden Förderprogramms zulassen. Es ist Aufgabe des Antragstellers, die Kumulierbarkeit mit anderen Fördermitteln zu prüfen und die beantragten Fördermittel bei der Stadt Herzogenaurach auf das angegebene Maß zu reduzieren oder ggf. bei nachträglicher Feststellung den überhöhten Anteil an die Stadt Herzogenaurach zurück zu zahlen. Hinweise zur Kumulierbarkeit sind bei den Beschreibungen der jeweiligen Förderprogramme zu finden. Tipp: Prüfen Sie vor der Antragstellung, ob Sie noch weitere Fördermittel ergänzend zu den Zuschüssen der Stadt Herzogenaurach beantragen können. Unterstützung hierbei erhalten Sie von einem für eine „Vor-Ort-Beratung“ zugelassenen Sachverständigen (s. Liste Energieberater). Herzogenauracher Förderprogramm zur CO2-Minderung (2014) 13
Auszahlung der Fördermittel Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Fertigstellung der Maßnahmen und Vorlage eines Verwendungsnachweises mit den in der Bewilligung geforderten Unterlagen. Zusammenfassung Bei den Förderbausteinen 1, 2, 3 und 5: Energieausweis mit Vor-Ort-Beratung Förderung von Gebäudesanierungen, Gesamtkonzepte Förderung von Gebäudesanierungen, Einzelmaßnahmen Förderung Stromsparberatung privater Haushalte müssen der Verwendungsnachweis mit den Unterlagen spätestens 12 Monate nach Bewilligung der Förderung bei der Stadt Herzogenaurach, Amt für Planung, Natur und Umwelt, eingereicht sein. Bei dem Förderbaustein 4: Förderung von Neubauten (KfW-Effizienzhaus 40 oder Passivhaus) müssen die Neubauten spätestens 18 Monate nach Bewilligung der Förderung fertig gestellt sein und der Verwendungsnachweis mit den geforderten Unterlagen bei der Stadt Herzogenaurach, Amt für Planung, Natur und Umwelt, eingereicht sein. Nebenbestimmungen Die geförderte Anlage muss mindestens über einen Zeitraum von 5 Jahren nach Fertigstellung hinaus zweckentsprechend betrieben werden. Ansonsten kann die Stadt Herzogenaurach die gewährten Fördermittel zurück fordern. Für den Fall eines Eigentumswechsels am Grundstück hat der vorhergehende Eigentümer den Rechtsnachfolger zu verpflichten, die gemäß Bewilligungsbescheid obliegenden Auflagen zu erfüllen. Die Frist beginnt mit Einreichung des Verwendungsnachweises. Wichtige Internetseiten www.herzogenaurach.de Im Internet der Stadt Herzogenaurach erfahren Sie alles zum „Förderprogramm zur CO2- Minderung im Gebäudebereich“ und weiteren Förderprogrammen der Stadt Herzogenaurach. Herzogenauracher Förderprogramm zur CO2-Minderung (2014) 14
Wirtschaft und Umwelt Bauen in Herzogenaurach Förderprogramme der Stadt Herzogenaurach www.kfw.de Ausführliche Informationen zu dem KfW-Programmen 430 und 151 „Energieeffizient Sanieren“ und 153 „Energieeffizient Bauen“. Wichtig für die Förderbausteine 2, 3 und 4 des Herzogenauracher Förderprogrammes. www.bafa.de Richtlinien für die „Vor-Ort-Beratung“. Wichtig für den Förderbaustein 1 des Herzogenauracher Förderprogrammes. www.energieregion.de Hier finden Sie eine ausführliche Liste mit Energieberatern der Region. www.erlangen-hoechstadt.de Hier gibt es eine Liste der Energieberater im Landkreis Erlangen-Höchstadt. Hinweise zu externen Links: Durch den Querverweis vermittelt die Stadt Herzogenaurach lediglich den Zugang zur Nutzung dieser Inhalte (§ 9 Teledienstegesetz). Für diese „fremden“ Inhalte ist sie nicht verantwortlich, da sie die Übermittlung der Information nicht veranlasst, den Adressaten der übermittelten Informationen nicht auswählt und die übermittelten Informationen auch nicht ausgewählt oder verändert hat. Die Stadt Herzogenaurach hat alle in ihrem Bereich bereitgestellten Informationen nach bestem Wissen und Gewissen erarbeitet und geprüft. Es wird jedoch keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität und jederzeitige Verfügbarkeit der bereitgestellten Informationen übernommen. Herzogenaurach, den 01.06.2014 Herzogenauracher Förderprogramm zur CO2-Minderung (2014) 15
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