INFORMATIONSBROSCHÜRE - Förderprogramm zur CO2-Minderung im Gebäudebereich Stand: Juni 2014

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INFORMATIONSBROSCHÜRE - Förderprogramm zur CO2-Minderung im Gebäudebereich Stand: Juni 2014
INFORMATIONSBROSCHÜRE

Förderprogramm
zur CO2-Minderung im
Gebäudebereich
Stand: Juni 2014
INFORMATIONSBROSCHÜRE - Förderprogramm zur CO2-Minderung im Gebäudebereich Stand: Juni 2014
Inhalt
Beratung und Information .............................................................................................................. 2
Einleitung ...................................................................................................................................... 3
Was wird gefördert? ...................................................................................................................... 4
        Förderbaustein 1: Energieausweis mit Vor-Ort-Beratung .................................................... 5
        Förderbaustein 2: Gebäudesanierung – Hocheffiziente Gesamtkonzepte ........................... 6
        Förderbaustein 3: Gebäudesanierung – Einzelmaßnahmen................................................ 7
        Förderbaustein 4: Förderung von Neubauten .................................................................... 10
        Förderbaustein 5: Förderung Stromsparberatung privater Haushalte ................................ 11
Antragstellung ............................................................................................................................. 12
        Wer kann einen Antrag stellen? ......................................................................................... 12
        Wo erhalten Sie weitere Informationen und die Antragsunterlagen? .................................. 12
        Können weitere Fördermittel beantragt werden? ................................................................ 13
Auszahlung der Fördermittel ....................................................................................................... 14
Wichtige Internetseiten ................................................................................................................ 14

Beratung und Information
erhalten Sie bei:                       Stadt Herzogenaurach
                                        Sachgebiet Natur, Umwelt und Klimaschutz
                                        Marktplatz 11
                                        91074 Herzogenaurach
                                        :       09132/901-232
                                        Fax:     09132/901-239
                                        E-Mail: planung@herzogenaurach.de

               Herzogenauracher Förderprogramm zur CO2-Minderung (2014)                                                                           2
Einleitung
Mit dem Inkrafttreten der EnEV 2009 wurden für den Neubau und die Sanierung die
gesetzlichen Rahmenbedingungen im energetischen Bereich erheblich verschärft.
Aufgrund dieser Änderungen wurden die Förderbedingungen des Herzogenauracher
Förderprogramms zur CO2-Minderung am 3. März 2011 angepasst.

Die novellierte Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV 2014) tritt ab 1. Mai 2014 in Kraft.
Mit der Novelle der EnEV wurde von einer Verschärfung der Anforderungen an die
Bestandssanierung abgesehen. Die Anhebung der energetischen Anforderungen an
Neubauten wird erst ab dem 1. Januar 2016 wirksam. Eine inhaltliche Anpassung des
„Förderprogammes zur CO2-Minderung im Gebäudebereich“ der Stadt Herzogenaurach
an die EnEV 2014 wird deshalb erst ab 1. Januar 2016 erforderlich.

Durch die Förderung wird eine über die gesetzlichen Vorgaben der
Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV 2014) hinausgehende Energieeinsparung und
entsprechende CO2-Reduktion im Bereich Heizenergie in Herzogenaurach unterstützt.
Die Förderung gleicht einen Teil der Mehraufwendungen aus. Dabei werden sowohl
kostenintensive, hocheffiziente Gesamtmaßnahmen als auch effiziente
Einzelmaßnahmen gefördert.
Das Förderprogramm zur CO2-Minderung im Gebäudebereich wird um die Förderung der
Stromsparberatung privater Haushalt ergänzt.

Grundlage für die Förderbedingungen sind die KfW-Förderprogramme „Energieeffizient
Sanieren“ (KfW-Programm-Nummer 430 bzw. 151/152) und „Energieeffizient Bauen“.

Durch die Förderung wird eine über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehende Energie-
einsparung und entsprechende CO2-Reduktion im Bereich Heizenergie in Herzogen-
aurach unterstützt. Die Förderung gleicht einen Teil der Mehraufwendungen aus.

Dabei werden sowohl kostenintensive, hocheffiziente Gesamtmaßnahmen als auch
effiziente Einzelmaßnahmen gefördert.

Sie sparen durch die Maßnahmen Energie, schonen Ihren Geldbeutel und tragen damit
zur Entlastung der Umwelt bei.

Hiermit erhalten Sie die Unterlagen für das Förderprogramm zur CO2-Minderung im Ge-
bäudebereich der Stadt Herzogenaurach.

         Herzogenauracher Förderprogramm zur CO2-Minderung (2014)                          3
Was wird gefördert?
Gefördert werden:

1.   Energieausweis mit Vor-Ort-Beratung
     Eine Vor-Ort-Beratung mit der Ausstellung eines Energieausweises (auf
     Bedarfsgrundlage) Die Vor-Ort-Beratung (oder vergleichbares) ist Voraussetzung
     für die Förderung von Sanierungen (Gesamtkonzepte und Einzelmaßnahmen).

2.   Gebäudesanierungen, hocheffiziente Gesamtkonzepte
     Mit den hocheffizienten Standards KfW-Effizienzhaus 85 (A3), KfW-Effizienzhaus 70
     (A2), KfW-Effizienzhaus 55 (A1) sowie ein Herzogenauracher Modellstandard mit
     der Anforderung KfW-Effizienzhaus 40 (A1+).

3.   Gebäudesanierungen, Einzelmaßnahmen
     Einzelmaßnahmen, die die Anforderungen der EnEV 2014 um mindestens 10 %
     (Förderstufe B1) bzw. mindestens 20 % (Förderstufe B2) unterschreiten.

4.   Neubauten
     Es werden Neubau-Maßnahmen gefördert, die den Standard KfW-Effizienzhaus 40
     (oder vergleichbares) oder den Passivhaus-Standard erfüllen.

5.   Stromsparberatung privater Haushalte
     Vor-Ort-Stromsparberatung durch unabhängige zertifizierte Energieberater

        Herzogenauracher Förderprogramm zur CO2-Minderung (2014)                      4
Förderbaustein 1:
Energieausweis mit Vor-Ort-Beratung
Förderung einer Vor-Ort-Beratung mit der
Ausstellung eines Energieausweises (auf
Bedarfsgrundlage).
Die Vor-Ort-Beratung (oder vergleichbares) ist
Vorraussetzung für die Förderung von Sanierungen
(Gesamtkonzepte und Einzelmaßnahmen).

Förderhöhe: pauschal 60 €

Tipp: Weitere Hinweise zu den Energieberatern
finden Sie im Internet:
www.herzogenaurach.de
 Wirtschaft und Umwelt
 Bauen in Herzogenaurach
 Förderprogramme der Stadt Herzogenaurach
 Förderprogramm zur CO2-Minderung
 Weiterführende Links

Die BAFA fördert die Vor-Ort-Beratung.
Information dazu unter www.bafa.de.

Benötigte Unterlagen bei Antragstellung:
Falls schon vorliegend:
 Bericht über die Vor-Ort-Beratung
 Energieausweis auf Bedarfsgrundlage
Falls energetische Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden
 Bericht der Vor-Ort-Beratung vor Maßnahmenbeginn
 Energieausweis auf Bedarfsgrundlage nach Abschluss der Maßnahme

         Herzogenauracher Förderprogramm zur CO2-Minderung (2014)   5
Förderbaustein 2:
Gebäudesanierung – Hocheffiziente Gesamtkonzepte
Förderung von Gebäudesanierungen -
Gesamtkonzepte mit den hocheffizienten
Standards KfW-Effizienzhaus 85 (A3), KfW-
Effizienzhaus 70 (A2), KfW-Effizienzhaus
55 (A1) sowie ein Herzogenauracher
Modellstandard mit der Anforderung KfW-
Effizienzhaus 40 (A1+).

Voraussetzung:
Der Bauantrag muss nachweislich vor dem
01.01.1995 gestellt sein.

                                              Quelle: Schulze-Darup 2010

Förderhöhe:
Entsprechend Anforderung        Förderstufe      Förderung pro m²          Förderhöchstsätze
KfW-Effizienzhaus                                Wohn-/Nutzfläche*
KfW 85                                 A3                       20 €               2.000 €
KfW 70                                 A2                       25 €               2.500 €
KfW 55                                 A1                       30 €               3.000 €
KfW 40                                A1+                       40 €               4.000 €
Förderhöchstsätze
zzgl. 300 € je weitere Wohneinheit bis max. 11 zusätzliche Wohneinheiten
* bei Wohngebäuden erfolgt der Bezug auf die beheizte Wohnfläche,
  bei Nichtwohngebäuden auf die Nutzfläche

Benötigte Unterlagen bei Antragstellung:
 Kopie des KfW-Antrages - KfW-Programm 430 bzw. 151/152 oder entsprechender
  Nachweis
 Fotos des Gebäudes (möglichst digital – planung@herzogenaurach.de)

         Herzogenauracher Förderprogramm zur CO2-Minderung (2014)                        6
Förderbaustein 3:
Gebäudesanierung – Einzelmaßnahmen
Förderung von Einzelmaßnahmen, die die Anforderungen der EnEV 2014 um mindestens
10 % (Förderstufe B2) bzw. mindestens 20 % (Förderstufe B1) unterschreiten.

Förderfähige Einzelmaßnahmen:
Verbesserung des Wärmeschutzes an
 Außenwänden
 Kellerdecken oder Wand- und Bodenflächen
  zum Erdreich
 Dächern bzw. obersten Geschossdecken
 Austausch von Fenstern und Fenstertüren
 Austausch von Außentüren

Voraussetzung:
 Der Bauantrag muss nachweislich vor dem 01.01.1995 gestellt sein.
 Die U-Werte nach EnEV 2014 müssen um mindestens 10 % (Förderstufe B1) bzw.
  mindestens 20 % (Förderstufe B2) unterschritten werden.
  Der Nachweis erfolgt über eine Vor-Ort-Beratung nach den Regularien der BAFA-
  Förderung durch einen Energieberater.
  In der Vor-Ort-Beratung ist das gesamte Gebäude zu betrachten und nicht nur die
  gerade anstehenden Sanierungsmaßnahmen.

Wie erfülle ich die Förderbedingungen für Förderstufe B1 oder B2?
Zeile                    Bauteil                            Höchstwerte der
                                                    Wärmedurchgangskoeffizienten Umax 1)
                                                     EnEV   Förderstufe    Förderstufe
                                                     2014    B1 (-10 %)     B2 (-20 %)
                                                        2          2
                                                    W/(m K)   W/(m K)        W/(m2K)
   1    Außenwände                                   0,24        0,22           0,19
 1.7*   Außentüren                                   1,80        1,62           1,44
  2a    Außen liegende Fenster, Fenstertüren 2)      1,30        1,17           1,04
  2b    Dachflächenfenster 2)                        1,40        1,26           1,12
  2c    Verglasungen 3)                              1,10        0,99           0,88
  2f    Fenstertüren mit Klapp-, Falt-, Schiebe-     1,60        1,44           1,28
        oder Hebemechanismus 2)
 3a     Fenster, Fenstertüren, Dachflächenfenster    2,00        1,80           1,60
        mit Sonderverglasung 2)
 4a     Dachflächen einschließlich Dachgauben,       0,24        0,22           0,19
        Wände gegen unbeheizten Dachraum
        (einschließlich Abseitenwänden), oberste
        Geschossdecke
 4b     Dachflächen mit Abdichtung                   0,20        0,18           0,16
 5a     Wände gegen Erdreich oder unbeheizte         0,30        0,27           0,24
        Räume (mit Ausnahme von Dachräumen)
        sowie Decken nach unten gegen Erdreich

           Herzogenauracher Förderprogramm zur CO2-Minderung (2014)                        7
oder unbeheizte Räume
 5b    Fußbodenaufbauten                                     0,50            0,45               0,40
 5c    Decken nach unten an Außenluft                        0,24            0,22               0,19

1) Wärmedurchgangskoeffizient des Bauteils unter Berücksichtigung der neuen und der
  vorhandenen Bauteilschichten:
  Für die Berechnung opaker Bauteile ist DIN EN ISO 6946 : 1996-11 zu verwenden

2) Bemessungswert   des Wärmedurchgangskoeffizienten des Fensters:
  Der Bemessungswert des Wärmedurchgangskoeffizienten des Fensters ist technischen
  Produkt-Spezifikationen zu entnehmen oder gemäß den nach den Landesbauordnungen
  bekannt gemachten energetischen Kennwerten für Bauprodukte zu bestimmen. Hierunter
  fallen insbesondere energetische Kennwerte aus Europäischen Technischen Bewertungen
  sowie energetische Kennwerte der Regelungen nach der Bauregelliste A Teil 1 und auf Grund
  von Festlegungen in allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen.

3) Bemessungswert   des Wärmedurchgangskoeffizienten der Verglasung:
  Der Bemessungswert des Wärmedurchgangskoeffizienten der Verglasung ist technischen
  Produkt-Spezifikationen zu entnehmen oder gemäß den nach den Landesbauordnungen
  bekannt gemachten energetischen Kennwerten für Bauprodukte zu bestimmen. Hierunter
  fallen insbesondere energetische Kennwerte aus Europäischen Technischen Bewertungen
  sowie energetische Kennwerte der Regelungen nach der Bauregelliste A Teil 1 und auf Grund
  von Festlegungen in allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen.
Tabelle und Nummerierung gemäß EnEV 2014, Anhang 3, Tabelle 1 (in Auszügen)
*Ausnahme: Abweichend von den Vorgaben der EnEV 2014 wird Umax für Außentüren gemäß Anhang 1, Tabelle 1,
Zeile 1.7 der EnEV 2014 festgelegt

Förderhöhe:
                          Förderstufe:                                       B1                B2
Entsprechend EnEV 2014 Anforderung:                            -10%                             -20%
Wärmedämmung            pro m² Konstruktionsfläche              10 €                             15 €
Fenster/Fenstertüren pro Stück                                  40 €                             60 €
Außentüren              pro Stück                               40 €                             60 €
Förderhöchstsätze                                            1.000 €                          1.500 €
zzgl. 300 € je weitere Wohneinheit bis max. 11 zusätzliche Wohneinheiten

Benötigte Unterlagen bei Antragstellung:
 Vor-Ort-Beratungsbericht
 Berechnungsgrundlage – U-Wert-Nachweis für Einzelmaßnahmen (dieses Formblatt ist
  als Anlage dem Förderantrag beigefugt und durch den Energieberater auszufüllen.)
 Kostenvoranschlag mit Nachweis über die Wärmeleitgruppe(n) der Dämmstoffe und
  Dämmstoffstärken
 Fotos des Gebäudes (möglichst digital – planung@herzogenaurach.de)

           Herzogenauracher Förderprogramm zur CO2-Minderung (2014)                                        8
Benötige Unterlagen zur Vermeidung von bauphysikalischen Schäden und
Schimmelpilzbefall
Ein Fensteraustausch ohne Dämmung der Außenwand wird nicht gefördert, da in diesem
Fall bauphysikalische Schäden und Schimmelpilzbefall zu erwarten sind, außer es wird
bei Ausführung nur einer der beiden Maßnahmen die bauphysikalische Unbedenklichkeit
nachgewiesen
 Nachweis der bauphysikalischen Unbedenklichkeit

ACHTUNG:
Jedes Gebäude kann nur einmal gefördert werden.
Dies bedeutet, wenn Sie z.B. einen Antrag auf Dämmung des Daches stellen, kann
später kein weiterer Antrag für dasselbe Gebäude (z.B. Außenwanddämmung) gestellt
werden.

        Herzogenauracher Förderprogramm zur CO2-Minderung (2014)                       9
Förderbaustein 4:
Förderung von Neubauten
Es werden Neubau-Maßnahmen gefördert, die den
Standard KfW-Effizienzhaus 40 (oder vergleichbares)
oder den Passivhaus-Standard erfüllen.

Passivhäuser sind Gebäude, in denen eine behagliche
Temperatur sowohl im Winter als auch im Sommer mit
extrem geringem Energieaufwand zu erreichen ist.

                                                                     Foto: Passivhaus Herzo Base

                                          Energiekennwert Heizwärme                max. 15 kWh/(m2a)
                                          oder Heizwärmelast                              max. 10 W/m2
                                          Drucktestluftwechsel n50                           max 0,6 h-1
                                          Energiekennwert Nutzkälte                max. 15 kWh/(m2a)
                                          Energiekennwert                        max. 120 kWh/(m2a)
                                          Gesamtprimärenergie

                                         Förderhöhe:
  Quelle: wikipedia - Blower-Door-Test
                                         pauschal 2.500 €/Gebäude

Benötigte Unterlagen bei Antragstellung:
Passivhaus:
 Heizwärmebedarfsberechnung nach EN 832 und Berechnung nach PHPP durch einen
  zugelassenen Sachverständigen
KfW-Effizienzhaus 40
 Kopie der „Bestätigung zum KfW-Kreditantrag „Energieeffizient Bauen (153) EnEV
  2009“
 Heizwärmebedarfsberechnung nach EN 832 und Berechnung nach PHPP

Benötigte Unterlagen nach Fertigstellung:
Passivhaus:
 Drucktestluftwechsel n50 (Blower-Door-Test)
 Fotos des Gebäudes (möglichst digital – planung@herzogenaurach.de)

KfW-Effizienzhaus 40
 Kopie der KfW-Bestätigung über die antragsgemäße Durchführung der Maßnahme
  „Energieeffizient Bauen“ (muss von einem zugelassenen Sachverständigen unter-
  schrieben werden).
 Fotos des Gebäudes (möglichst digital – planung@herzogenaurach.de)

            Herzogenauracher Förderprogramm zur CO2-Minderung (2014)                                  10
Förderbaustein 5:
Förderung Stromsparberatung privater Haushalte

Gefördert wird die Vor-Ort-Stromsparberatung durch einen unabhängigen zertifizierten
Energieberater. Die Beratung ist durch einen Beratungsbericht zu belegen. Im
Beratungsbericht ist der tatsächliche Stromverbrauch darzustellen und dem Verbrauch
eines energieeffizienten Haushaltes gegenüberzustellen. Im Beratungsbericht sind alle
wesentlichen Stromverbraucher im Haushalt zu erfassen. In der Regel sind dies
Heizungspumpe, Kühl- und Gefriergeräte, Waschmaschine/Wäschetrockner,
Computer/TV, Standby-Verbräuche, Beleuchtung). Von den wesentlichen
Stromverbrauchern ist der Verbrauch zu messen und auf den Jahresverbrauch
hochzurechnen. Auf der Grundlage der Messergebnisse und Hochrechnungen sind vom
Energieberater Einsparpotenziale aufzuzeigen und konkrete Empfehlungen zur
Stromeinsparung auszusprechen.

Antragstellung vor Beauftragung
Vor Beauftragung des Energieberaters muss der Antrag bei der Stadt Herzogenaurach
gestellt werden.

Benötigte Unterlagen nach Fertigstellung:
 Beratungsbericht des Energieberaters
 Rechnung über die Vor-Ort-Stromsparberatung

Förderhöhe: pauschal 50 €

         Herzogenauracher Förderprogramm zur CO2-Minderung (2014)                   11
Antragstellung
Falls Sie die Förderung im Rahmen des „Herzogenauracher Förderprogramme zur CO2-
Minderung im Gebäudebereich“ in Anspruch nehmen wollen, gehen Sie bitte so vor, wie
es auf den folgenden Seiten beschrieben ist.

Beachten Sie dabei bitte die Richtlinien des Förderprogrammes

Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die Eigentümer von
Gebäuden bzw. einer Wohneinheit in der Stadt Herzogenaurach sind.

Einen Förderantrag können auch Wohnungseigentümergemeinschaften und Bewohner
von Gebäuden mit lebenslangem Nutzungsrecht stellen.

Ferner werden die Zuwendungen Vereinen, die ihren Vereinssitz und ihr Vereinslokal im
Stadtbereich von Herzogenaurach haben, gewährt.

Pro Antragsteller wird ein Gebäude pro Jahr gefördert. Jedes Gebäude kann nur einmal
gefördert werden.

Wo erhalten Sie weitere Informationen und die Antragsunterlagen?
Stadt Herzogenaurach
Amt für Planung, Natur und Umwelt
Marktplatz 11
91074 Herzogenaurach

Im Internet:
www.herzogenaurach.de
 Wirtschaft und Umwelt
 Bauen in Herzogenaurach
 Förderprogramme der Stadt Herzogenaurach
 Förderprogramm zur CO2-Minderung

Auskünfte erteilt:
Stadt Herzogenaurach
Amt für Planung, Natur und Umwelt
Marktplatz 11
91074 Herzogenaurach
Tel.: 09132 / 901-232
Fax: 09132 / 901-239
E-Mail: planung@Herzogenaurach.de

         Herzogenauracher Förderprogramm zur CO2-Minderung (2014)                      12
Wann muss der Antrag eingereicht werden?
Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung ist vor Beginn der Maßnahme zu stellen.
Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden
Lieferungs- oder Leistungsvertrags. Planungsleistungen können vor Antragstellung
erbracht werden. Die für eine Bearbeitung erforderlichen Unterlagen sind mit der
Antragstellung vorzulegen.
Der Antrag ist einzureichen bei der

          Stadt Herzogenaurach
          Amt für Planung, Natur und Umwelt
          Marktplatz 11
          91074 Herzogenaurach
Der zuständige Sachbearbeiter prüft die Vollständigkeit der Antragsunterlagen und die
Übereinstimmung mit diesen Richtlinien.
Im Bedarfsfall können einzelne Unterlagen nachgefordert und die Einschaltung von
Sachverständigen verlangt werden.
Den Auftrag hierzu erteilt der Antragsteller im Benehmen mit der Stadtverwaltung. Die
Stadt entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen über den Förderantrag. Kosten, die
dem Antragsteller im Verfahren entstehen, werden nicht erstattet. Die Förderung erfolgt
ohne Rechtsanspruch und im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel.

Wann kann mit der Maßnahme begonnen werden?
Geplante Maßnahmen dürfen erst nach schriftlichem Ausspruch der Bewilligung be-
gonnen werden. Kosten, die vor der Bewilligung entstanden sind, sind nicht förderfähig.
Eine Ausnahme von dieser Regelung besteht für Leistungen die zur Antragstellung
notwendig sind (z.B. Vor-Ort-Beratungsbericht).

Können weitere Fördermittel beantragt werden?
Die Zuwendung stellt eine Projektförderung dar und wird im Wege der Anteilfinanzierung
als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Ausgestaltung des Programms basiert auf
anderen Förderprogrammen und eine Kumulierbarkeit ist ausdrücklich zugelassen,
soweit dies die Regularien des zu Grunde liegenden Förderprogramms zulassen.
Es ist Aufgabe des Antragstellers, die Kumulierbarkeit mit anderen Fördermitteln zu
prüfen und die beantragten Fördermittel bei der Stadt Herzogenaurach auf das
angegebene Maß zu reduzieren oder ggf. bei nachträglicher Feststellung den überhöhten
Anteil an die Stadt Herzogenaurach zurück zu zahlen. Hinweise zur Kumulierbarkeit sind
bei den Beschreibungen der jeweiligen Förderprogramme zu finden.

Tipp: Prüfen Sie vor der Antragstellung, ob Sie noch weitere Fördermittel ergänzend zu
den Zuschüssen der Stadt Herzogenaurach beantragen können.
Unterstützung hierbei erhalten Sie von einem für eine „Vor-Ort-Beratung“ zugelassenen
Sachverständigen (s. Liste Energieberater).

         Herzogenauracher Förderprogramm zur CO2-Minderung (2014)                         13
Auszahlung der Fördermittel
Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Fertigstellung der Maßnahmen und Vorlage
eines Verwendungsnachweises mit den in der Bewilligung geforderten Unterlagen.

Zusammenfassung
Bei den Förderbausteinen 1, 2, 3 und 5:
 Energieausweis mit Vor-Ort-Beratung
 Förderung von Gebäudesanierungen, Gesamtkonzepte
 Förderung von Gebäudesanierungen, Einzelmaßnahmen
 Förderung Stromsparberatung privater Haushalte
müssen der Verwendungsnachweis mit den Unterlagen spätestens 12 Monate nach
Bewilligung der Förderung bei der Stadt Herzogenaurach, Amt für Planung, Natur und
Umwelt, eingereicht sein.

Bei dem Förderbaustein 4:
 Förderung von Neubauten (KfW-Effizienzhaus 40 oder Passivhaus)
müssen die Neubauten spätestens 18 Monate nach Bewilligung der Förderung fertig
gestellt sein und der Verwendungsnachweis mit den geforderten Unterlagen bei der Stadt
Herzogenaurach, Amt für Planung, Natur und Umwelt, eingereicht sein.

Nebenbestimmungen
Die geförderte Anlage muss mindestens über einen Zeitraum von 5 Jahren nach
Fertigstellung hinaus zweckentsprechend betrieben werden. Ansonsten kann die Stadt
Herzogenaurach die gewährten Fördermittel zurück fordern.
Für den Fall eines Eigentumswechsels am Grundstück hat der vorhergehende
Eigentümer den Rechtsnachfolger zu verpflichten, die gemäß Bewilligungsbescheid
obliegenden Auflagen zu erfüllen.
Die Frist beginnt mit Einreichung des Verwendungsnachweises.

Wichtige Internetseiten
www.herzogenaurach.de
Im Internet der Stadt Herzogenaurach erfahren Sie alles zum „Förderprogramm zur CO2-
Minderung im Gebäudebereich“ und weiteren Förderprogrammen der Stadt
Herzogenaurach.

         Herzogenauracher Förderprogramm zur CO2-Minderung (2014)                    14
 Wirtschaft und Umwelt
 Bauen in Herzogenaurach
 Förderprogramme der Stadt Herzogenaurach

www.kfw.de
Ausführliche Informationen zu dem KfW-Programmen 430 und 151 „Energieeffizient
Sanieren“ und 153 „Energieeffizient Bauen“.
Wichtig für die Förderbausteine 2, 3 und 4 des Herzogenauracher Förderprogrammes.

www.bafa.de
Richtlinien für die „Vor-Ort-Beratung“.
Wichtig für den Förderbaustein 1 des Herzogenauracher Förderprogrammes.

www.energieregion.de
Hier finden Sie eine ausführliche Liste mit Energieberatern der Region.

www.erlangen-hoechstadt.de
Hier gibt es eine Liste der Energieberater im Landkreis Erlangen-Höchstadt.

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Herzogenaurach, den 01.06.2014

           Herzogenauracher Förderprogramm zur CO2-Minderung (2014)                                     15
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