Fortbildung Ausbildungsduldung und Mitwirkungspflichten bei der Identitätsklärung - Mai 2021, 10:00 - 12:15 Uhr
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Fortbildung Ausbildungsduldung und Mitwirkungspflichten bei der Identitätsklärung 19. Mai 2021, 10:00 – 12:15 Uhr
Vokabelflyer Herunterladen unter https://www.unterneh men-integrieren- fluechtlinge.de/medien / Bestellen unter https://www.unterneh men-integrieren- fluechtlinge.de/mitglie d-werden/materialien/ Berufskraftfahrer bereits Online verfügbar: https://www.unterneh men-integrieren- In den nächsten Wochen: fluechtlinge.de/news/n Berufskraftfahrer & Elektrotechnik, euer-sprachflyer/ 3 Kürzlich erschienen: Bäckerhandwerk & Bürokommunikation
https://www.unternehmen-integrieren-fluechtlinge.de/aktiv- Neuerscheinungen werden/frag-den-pruefer/ 4
https://www.unternehmen-integrieren- fluechtlinge.de/allgemein/checkliste-professionelles-auftreten-im- Neuerscheinungen digitalen-kennenlerngespraech/ 5
Die nächsten Webinare / Stammtische Mittwoch, 26.05., 11:30 bis 12:30 Uhr Webinar: Mitwirkungspflichten und Identitätsklärung Stammtisch: Das dritte Ausbildungsjahr - Überbrückung von Mittwoch, 09.06., 11:00 bis 12:00 Uhr Misserfolgen und Einstieg in den Beruf Webinar: 7 Goldene Regeln für effektives und kultursensibles Dienstag, 15.06., 11:30 bis 12:30 Uhr Feedback in der Ausbildung Donnerstag, 08.07., 11:00 bis 12:00 Stammtisch: Umgang mit komplizierten rechtlichen Fällen - Uhr Beispiele aus der Praxis Mittwoch, 04.08., 11:00 bis 12:00 Uhr Stammtisch: Fördermöglichkeiten für die Ausbildung Donnerstag, 09.09., 11:00 bis 12:00 Stammtisch: Vielfalt am Arbeitsplatz - interkulturelles Uhr Verständnis fördern Folie
NEU: Ihre Ansprechpartnerin Kai von Lengerke, vonlengerke.kai@dihk.de 030 20308 6574 Dr. Lorenz Lauer, Projektreferent NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge Lauer.lorenz@dihk.de 0151 1961 4429 Folie
Was haben wir heute vor? TOP 1 Die Ausbildungsduldung TOP 2 Identitätsklärung & Mitwirkungspflicht TOP 3 Fallbeispiele TOP 4 Was bedeutet das für die Praxis – Interview mit Herrn Grüning TOP 5 Fragerunde & Veranstaltungsende Folie
Die Ausbildungsduldung 11
Die Duldung Wie ist der Stand im Asylverfahren? Asylantrag negativ Abschiebung wird ausgesetzt Geduldete Folie 12
Die Duldung Wie ist der Stand im Asylverfahren? Welches Aufenthaltspapier wird ausgestellt? Asylantrag negativ Abschiebung wird ausgesetzt Geduldete Folie 13
Die Duldung Wie ist der Stand im Asylverfahren? Welches Aufenthaltspapier wird ausgestellt? Asylantrag negativ Wo finde ich die Hinweise zum Arbeitsmarktzugang? Abschiebung wird ausgesetzt Geduldete Folie 14
Die Nebenbestimmungen „Beschäftigung erlaubt als [Art der Tätigkeit(en)] bei „Erwerbstätigkeit gestattet” [Arbeitgeber, ggf. Lage und „Beschäftigung nur nach Beschäftigungen jeder Art sowie eine Verteilung der Arbeitszeit] selbstständige Erwerbstätigkeit sind – Erlaubnis der ohne Genehmigung der ab/seit [Datum]“ Ausländerbehörde” Ausländerbehörde oder Zustimmung Es darf nur eine konkret definierte Auf Antrag kann die der Bundesagentur für Arbeit – Beschäftigung ausgeübt werden. Schon nichtselbstständige Beschäftigung gestattet. ein Wechsel der Tätigkeit innerhalb des erlaubt werden. Unternehmens bedarf einer erneuten Zustimmung der Ausländerbehörde. „Betriebliche „Beschäftigung [Ausbildung/Weiterbildung] bei (uneingeschränkt) gestattet” [Arbeitgeber] gestattet“ „Erwerbstätigkeit nicht Eine nichtselbstständige Tätigkeit in Es darf nur die konkret definierte Aus- gestattet“ einem Arbeitsverhältnis ist – ohne bzw. Weiterbildung absolviert werden. Es darf keine Beschäftigung oder Genehmigung der Ausländerbehörde Der Wechsel der Ausbildung, selbst selbstständige Arbeit ausgeübt oder Zustimmung der Bundesagentur wenn diese im gleichen Unternehmen werden. für Arbeit – gestattet erfolgt, bedarf einer vorherigen Zustimmung der Ausländerbehörde. Folie (die Formulierungen können im Detail abweichen)
http://nuif.de/infografik-wer-darf-arbeiten Folie 16
Die Beschäftigungserlaubnis beantragen Folie 17
Das Migrationspaket: Neun Gesetzesverfahren, eine Verordnung § Inkrafttreten Gesetz zur Entfristung des Integrationsgesetzes Entfristung der Wohnsitzauflage 12.07.2019 Effektiveres Verhindern von illegaler Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch Beschäftigung und Schwarzarbeit 18.07.2019 Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz (Gesetz zur Förderung der Vereinfachter Zugang zu Fördermaßnahmen für Ausländer 01.08.2019 Ausbildung und Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern) Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Integrationsgesetz und der dauerhaftes Aussetzen der Vorrangprüfung in ganz Deutschland 06.08.2019 Beschäftigungsordnung Zweites Datenaustauschverbesserungsgesetz (Zweites Gesetz zur Weiterentwicklung der Verbesserung der Registrierung und des Datenaustauschs zu aufenthalts- Nutzungsmöglichkeiten des 09.08.2019 und asylrechtlichen Zwecken) Ausländerzentralregisters Deutsche Doppelstaatler, die sich einer Drittes Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes Terrormiliz anschließen, können die 09.08.2019 deutsche Staatsangehörigkeit verlieren. „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ (Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung Vereinfachung der Abschiebung 21.08.2019 der Ausreisepflicht) Anpassungen der finanziellen Leistungen Drittes Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes nach Asylbewerberleistungsgesetz 01.09.2019 Duldungsgesetz (Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung) Aufenthalt für Geduldete in Beschäftigung 01.01.2020 vereinfachte Zuwanderung von 18 Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten 01.03.2020
Die Ausbildungsduldung im Überblick Duldung = Aussetzung der Abschiebung Zweck der Ausbildungsduldung: Unternehmen und Geflüchtete bekommen Rechtssicherheit über den Aufenthalt des Geflüchteten für die Ausbildung sowie für zwei Jahre anschließender Beschäftigung im Ausbildungsberuf: 3+2 Regelung „Spurwechsel“ zur Aufenthaltserlaubnis (§ 19d AufenthG). Zielgruppe für die Ausbildungsduldung: Geflüchtete können die Ausbildungsduldung in Anspruch nehmen, wenn sie eine staatlich anerkannte qualifizierte Berufsausbildung aufnehmen/absolvieren ODER eine qualifizierte staatlich anerkannte Assistenz- oder Helferausbildung aufnehmen/absolvieren, die anschlussfähig an einen Engpassberuf ist UND für die eine Ausbildungsplatzzusage vorliegt. Zuständigkeit für die Ausbildungsduldung: Die Ausbildungsduldung beantragt der Geflüchtete bei der Ausländerbehörde. Ihre zuständige Ausländerbehörde finden Sie hier: http://webgis.bamf.de/BAMF/control Folie 19
Wie läuft die Ausbildungs- duldung ab? Folie 20
Wie läuft die Ausbildungsduldung ab? Folie 21
Versagensgründe • Aufenthalt in Deutschland nur um Leistungen gemäß des Asylbewerberleistungsgesetzes zu erhalten. • Selbstverschuldet aufenthaltsbeendende Maßnahmen verhindert (Täuschung über Identität oder Staatsangehörigkeit). • Aus einem sicheren Herkunftsland (§ 29a AsylG) und einen abgelehnten / zurückgezogenen Asylantrag nach dem 31. August 2015. • Die Identitätsklärung wichtiger denn je. • Aufenthaltsbeendende Maßnahmen (Vgl. § 58a & § 60c AufenthG ) haben Vorrang, wenn diese zum Zeitpunkt der Beantragung der Ausbildungsduldung bereits bevorstehen bzw. eingeleitet sind: a) eine ärztliche Untersuchung zur Feststellung der Reisefähigkeit, b) Antrag zur Förderung mit staatlichen Mitteln einer freiwilligen Ausreise, c) die Buchung von Transportmitteln für die Abschiebung eingeleitet wurde, d) vergleichbar konkrete Vorbereitungsmaßnahmen zur Abschiebung des Ausländers eingeleitet wurden, es sei denn, es ist von vornherein absehbar, dass diese nicht zum Erfolg führen, oder e) Dublin Verfahren (gemäß Artikel 20 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013). Folie 22 NICHT Aufforderung zur Passbeschaffung!
Versagensgründe, auch nachträglich Die Ausbildungsduldung erlischt, wenn die Person… a) … zu einer Geldstrafe von über 50 Tagessätzen ODER Straftaten nach dem Aufenthalts- oder Asylgesetz von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt wird. b) … Bezüge zu terroristischen Organisationen hat. Wird die Ausbildung nicht mehr betrieben, abgebrochen oder vorzeitig beendet, so muss die an der Ausbildung beteiligte Bildungseinrichtung (bei einer dualen Ausbildung ist dies der Betrieb) dies innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder elektronisch der zuständigen Ausländerbehörde mitteilen. Die Mitteilung muss Name, Vorname und Staatsangehörigkeit der Person sowie den Beendigungszeitpunkt der Ausbildung enthalten. Nach vorzeitiger Beendigung/Abbruch einer Ausbildung bekommt eine Person EINMALIG eine Duldung für 6 Monate, um sich einen neuen Ausbildungsplatz zu suchen. Nach erfolgreich beendeter Ausbildung ohne Weiterbeschäftigung im Ausbildungsbetrieb bekommt eine Person eine EINMALIGE Duldung für 6 Monate, um sich auf eine für sein Qualifikationsniveau passende Stelle zu bewerben. Folie 23
Die Ausbildungsduldung im Überblick https://www.unternehmen-integrieren- fluechtlinge.de/die-ausbildungsduldung/ • Ausweitung auf staatlich anerkannte oder vergleichbar geregelte Assistenz- & Helferausbildungen + • kein Ermessen bei der Erteilung der Beschäftigungserlaubnis („Eine Duldung … ist zu erteilen“) • längere Frist für die Mitteilungspflicht beim Ausbildungsabbruch • Antrag kann frühestens sieben Monate vor Beginn der Ausbildung gestellt und frühestens sechs Monate vorher erteilt werden. • Voraufenthalt von 3 Monaten wird eingeführt • - Erteilung kann bei offensichtlichem Missbrauch versagt werden, z.B. wenn keine Aussicht auf Erfolg besteht. • anspruchsvolle Voraussetzungen: o keine konkreten Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung *neu: Maßnahmen wurden konkretisiert o *neu: Identitätsklärung – keine Straftaten – nicht Teil einer terroristischen Vereinigung (War allerdings bereits Voraussetzung für die Beschäftigungserlaubnis.) o Keine Einreise allein für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz o Personen aus sicheren Herkunftsstaaten müssen einen Asylantrag bis zum 31.12.2015 gestellt haben, Asylanträge nach dem 31.12.2015 dürfen nicht abgelehnt oder zurückgezogen worden sein. 24
Wie erkenne ich eine Ausbildungsduldung? „Ausbildungsduldung“ steht nicht so im Pass oder Aufenthaltstitel, daher • Geflüchteten fragen, ob Ausbildungsduldung beantragt wurde • Indizien: • Asylantrag abgelehnt • Volljährigkeit • In Ausbildung • Gültigkeit der Duldung bis Ende Berufsausbildung. ACHTUNG: Mitteilungspflicht!!! ➢ Unternehmen sind verpflichtet Beschäftigungserlaubnis zu prüfen & Kopie aufzubewahren ➢ Innerhalb von 2 Wochen an für Geflüchteten zuständige Ausländerbehörde rückmelden, wenn Ausbildung Folie 25 abgebrochen Von Opihuck - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, wikicommons.
Wie geht es nach dem "3" weiter? Was muss man im "+2" beachten? Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung ($ 18a 1a AufenthG). Der oder die Geflüchtete muss… 1. … über ausreichend Wohnraum verfügen a) Wohnraum in einer Gemeinschaftsunterkunft erfüllt nicht die Anforderung „ausreichenden Wohnraums“. b) Eigene Wohnung oder Tipp: WG-Zimmer, Miete selbst finanziert c) Tipp: Frühzeitig schon während der Ausbildung um eine Wohnmöglichkeit kümmern. d) Betrieb kann bürgen, die Kaution übernehmen und zu Besichtigungsterminen begleiten. 2. … die Passpflicht erfüllen (i.d.R.) 3. … über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Mit der Neuregelung der Ausbildungsduldung wurde beschlossen, dass die erfolgreich abgeschlossene Ausbildungsprüfung als Nachweis über die Sprachkenntnisse ausreicht. Folie 26
Identitätsklärung & Mitwirkungspflichten 27
§ 15 AsylG: Die Mitwirkungspflicht im Rahmen des Asylverfahrens • Pflicht, (wahrheitsgemäße) Angaben gegenüber dem BAMF zu machen • unverzügliche Mitteilung bei Erteilung eines Aufenthaltstitels (während des Asylverfahrens, z.B. über die Regeln des Familiennachzugs) • Pflicht nach Anordnung persönlich zu erscheinen • Pass oder Passersatz vorzulegen, auszuhändigen und zu überlassen • Über- und Abgabe aller wesentlichen Dokumente und Urkunden (z.B. Visa, Flugscheine, andere Identitätspapiere) • Mitwirkung bei Passbeschaffung (beachte: kein direkter Kontakt zu Behörden des Heimatlands!) und Überlassen von Datenträgern zur Identitätsklärung (auch Mobiltelefon) • Pflicht zu erkennungsdienstlichen Maßnahmen (Fotos, Fingerabdrücke) ➢ Endet mit rechtskräftigem Abschluss des Asylverfahrens 28
§ 15 AsylG: Die Mitwirkungspflicht im Rahmen des Asylverfahrens 29 Quelle: Mediendienst Integration.
Welche Mitwirkungspflichten gibt es? § 82 AufenthG: Allgemeine Mitwirkungspflichten • Zweckbindung auf ein konkretes aufenthaltsrechtliches Verfahren • Unverzügliches Vorbringen von individuellen Belangen und günstigen Umständen. • Vorsprache bei Behörden des Heimatstaates wird verlangt, bei Weigerung zwangsweise Vorführung § 48 AufenthG: Ausweisrechtliche Pflichten • Vorlage, Aushändigung und vorübergehende Überlassung von Pass, Passersatz oder Ausweisersatz + Mitwirkung an der Beschaffung eines Identitätspapiers • Erfüllung der Passpflicht (§ 3 AufenthG) ist Regelerteilungsvoraussetzung für die Erteilung oder Verlängerung von Aufenthaltstiteln (§ 5 Abs. 1 Nr. 4 AufenthG) Indirekte Probleme: • häufig: Kontoeröffnung • selten: Führerschein • fast immer: Eheschließung • grundsätzlich: Einbürgerung 30
Exkurs: Positiver Ausgang Asylverfahren Anerkannte mit Flüchtlingseigenschaft (GFK) oder Asylberechtigung (GG) bekommen einen Reiseausweis für Flüchtlinge („Flüchtlingspass“) von Deutschland und erfüllen damit die Passpflicht, d.h.: • Keine Verpflichtung zur Passbeschaffung • Wenden an Heimatbehörden ist nicht zumutbar & kann Schutzstatus gefährden (§ 72 Abs. 1 Nr. 1 AsylG) • Identitätsklärung aber nötig für Niederlassungserlaubnis und Einbürgerung Subsidiär Schutzberechtigte und Personen mit Abschiebungsverbot erfüllen die Passpflicht im Inland mit ihrem Aufenthaltstitel, der als Ausweisersatz auszustellen ist (§ 48 Abs. 4 S. 1 AufenthG): • Verpflichtung zur Mitwirkung bei der Passbeschaffung und Identitätsklärung (§ 48 Abs. 4 S. 2 i.V.m. § 5 Abs. 3 AufenthG) • Die Erteilung oder Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis darf aber nicht von der Mitwirkung abhängig gemacht werden (§ 5 Abs. 3 S. 1 AufenthG, § 8 Abs. 1 AufenthG) • Ggfs. Unzumutbarkeit immer begründet darlegen! 31
Passbeschaffung & Duldung Passpflicht: Für Geduldete besteht eine Pflicht zur Passbeschaffung. Bei nicht ausreichender Mitwirkung drohen • Bestrafung (§ 95 I 1 Nr. 1 AufenthG) • Duldung für Personen mit ungeklärter Identität „Duldung light“ (§ 60b AufenthG) • Leistungskürzungen bis auf 150€ im Monat (§ 1a III 1 AsylbLG) • Absolutes Beschäftigungsverbot (§ 60b AufenthG)oder Verweigerung der Ausstellung oder Verlängerung einer Beschäftigungserlaubnis durch die AB § 48 AufenthG: Ausweisrechtliche Pflichten • Vorlage, Aushändigung und vorübergehende Überlassung von Pass, Passersatz oder Ausweisersatz + Mitwirkung an der Beschaffung eines Identitätspapiers • Erfüllung der Passpflicht (§ 3 AufenthG) ist Regelerteilungsvoraussetzung für die Erteilung oder Verlängerung von Aufenthaltstiteln (§ 5 Abs. 1 Nr. 4 AufenthG). Geduldete erhalten idR keine Pass-Ersatz-Papiere können aber auf Antrag einen Ausweisersatz erhalten, sofern ein Heimatpass nicht vorliegt und nicht zumutbar beschafft werden kann (§ 55 I 1 AufenthV) 32
Mitwirkungspflichten: Zumutbare Handlungen § 60b Abs. 3 AufenthG („regelmäßig zumutbar“) • Mitwirkungspflicht gegenüber den Heimatbehörden beim Passverfahren (sofern zumutbar) • Pflicht zur persönlichen Vorsprache, Mitwirkung und Duldung der erkennungsdienstlichen Maßnahmen durch die Behörden des Heimatstaats • Erklärung der freiwilligen Ausreise aus Deutschland gegenüber den Behörden des Heimatstaats, sofern davon die Ausstellung abhängt (in Rechtskommentaren umstritten) • ggf. Erklärung über Wehrdienst (Wahrheitsgehalt, z.B. bei Erkrankungen?) • Zahlung von Gebühren (werden ggfs. übernommen, siehe BT-DRs. 19/10047, 39, §73 SGB XII und § 6 AsylbLG, ACHTUNG: bei Sozialamt beantragen, nicht Jobcenter) • Nr. 1-5 erneut, falls sich die Rechts- oder Sachlage geändert hat (Ende Corona-Pandemie) • Unzumutbarkeit u.A. bei Gefahr für Andere (v.a. im Herkunftsland) oder Aussichtsloses • Die Person ist darauf hinzuweisen Der Erfolg ist nicht geschuldet! Es reicht die Glaubhaftmachung der Mitwirkung (vgl. § 60 Abs. 3 S. 3) Daher: Alle wesentliche Mitwirkungen dokumentieren! 33
Mitwirkungspflichten: Zumutbare Handlungen Beispielhaft: • Fax (Sendebestätigung), Emails, Briefe (Einschreiben) aufheben • Von der Botschaft / dem Konsulat schriftliche bestätigen lassen, dass man vorgesprochen hat (ACHTUNG: Fahrttickets alleine nicht ausreichend!) • Zeugen / Zeuginnen mitnehmen, Fotos / Videos machen (Vorlage Begleitprotokoll des Flüchtlingsrates Mecklenburg-Vorpommern) • Eine Übersicht (z.B. als Tabelle) anlegen und pflegen: Was wurde wann gemacht, was war das Ergebnis, welche Beweise gibt es? • Nach jeder neuen Entwicklung (z.B. vorgenommene Handlung) AB / RP informieren und ggf. um Rat zum weiteren Vorgehen bitten • Auf Vorschlag der Ausländerbehörde kann die Erfüllung der Mitwirkungspflichten auch durch Abgabe einer eidesstaatlichen Erklärung erfüllt werden (§ 60b Abs. 3 S. 4 AufenthG) Immer Bemühungen um die Identitätsklärung dokumentieren! NUiF-Vorlage in Arbeit, bis dahin sehr gut: https://www.frnrw.de/fileadmin/frnrw/media/downloads/Themen_a- Z/Asylverfahren/Arbeitshilfe_Mitwirkungspflichten_September2019.pdf 34
Mitwirkungspflichten: Zumutbare Handlungen Behördliche Hinweis- & Anstoßpflicht • Die Behörden haben die Pflicht auf Mitwirkungspflichten nach § 48 und 82 AufenthG und die besonderen Passbeschaffungspflichten (§ 60 b Abs. 3 Satz 2 AufenthG) hinzuweisen • Problem: Auch mündlicher Hinweis reicht aus • Proaktiv Handeln! ➢ Schreiben von AB / RP fristgerecht beantworten, ggfs. um Fristverlängerung bitten (Begründung!) ➢ Nach jeder neuen Entwicklung / vorgenommenen Mitwirkungshandlung AB / RP informieren ➢ Wenn man nicht mehr weiter weiß: Nachfragen, welche Mitwirkungshandlungen noch möglich sind / um Konkretisierung bitten 35
Mitwirkungspflichten: Zumutbare Handlungen Liegt kein Pass oder anderes Identitätsdokument mit Lichtbild vor und ist auch mit zumutbaren Maßnahmen nicht beschaffbar, kann die Identität auch durch andere geeignete Mittel nachgewiesen werden. z.B. durch amtliche Dokumente aus dem Herkunftsland wie: • Führerschein • Dienstausweis • Personenstandsurkunde mit Lichtbild • Geburtsurkunde • Heiratsurkunde • Meldebescheinigung • Schulzeugnisse oder Schulbescheinigungen Fragwürdig (auch in den Rechtskommentaren): Reisen ins Herkunftsland, um sich einen Pass zu besorgen. NICHT UNZUMUTBAR: Reisen innerhalb Deutschlands / EU z.B. nach Paris 36
Exkurs: Duldung mit ungeklärter Identität Geordnete-Rückkehr-Gesetz, in Kraft seit August 2019: • § 60b AufenthG, Rechtsgrundlage ist weiterhin § 60a („Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich“) • „(1) Einem vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer wird die Duldung im Sinne des § 60a als „Duldung für Personen mit ungeklärter Identität“ erteilt, wenn die Abschiebung aus von ihm selbst zu vertretenden Gründen nicht vollzogen werden kann, weil er das Abschiebungshindernis durch eigene Täuschung über seine Identität oder Staatsangehörigkeit oder durch eigene falsche Angaben selbst herbeiführt oder er zumutbare Handlungen zur Erfüllung der besonderen Passbeschaffungspflicht nach Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1 nicht vornimmt. Dem Ausländer ist die Bescheinigung über die Duldung nach § 60a Absatz 4 mit dem Zusatz „für Personen mit ungeklärter Identität“ auszustellen.“ ➢ Die Abschiebung ist wegen schuldhafter Verletzung bestimmter Mitwirkungspflichten unmöglich ➢ „wird als … erteilt“ = Kein Ermessen der AB! Wichtig: Die Abschiebung muss aus vom Ausländer selbst zu vertretenden Gründen nicht vollzogen werden können (Kausalität)! z.B. eigene Täuschung falsche Angaben über seine Identität oder Staatsangehörigkeit 37 oder durch zumutbare Handlungen nicht vorgenommen
Exkurs: Duldung mit ungeklärter Identität KEINE Anwendung auf • Minderjährige (haben die Passlosigkeit nicht selbst zu vertreten) • „Gnadenfristen“ nach § 105 AufenthG: „1) Die Ausländerbehörde entscheidet bei geduldeten Ausländern über die Ausstellung einer Bescheinigung über die Duldung nach § 60a Absatz 4 mit dem Zusatz für Personen mit ungeklärter Identität frühestens aus Anlass der Prüfung einer Verlängerung der Duldung oder der Erteilung der Duldung aus einem anderen Grund. 2) Auf geduldete Ausländer findet § 60b bis zum 1. Juli 2020 keine Anwendung, wenn sie sich in einem Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnis befinden. 3) Ist ein Ausländer Inhaber einer Ausbildungsduldung oder einer Beschäftigungsduldung oder hat er diese beantragt und erfüllt er die Voraussetzungen für ihre Erteilung, findet § 60b keine Anwendung.“ ACHTUNG: Vorbedingung für Beschäftigungserlaubnis! • „Geheilt“ durch Nachholung der Mitwirkungshandlung • Hinweispflichte der AB, zu beachten: Muss nicht schriftlich erfolgen • Kausalität: Duldung light ist unzulässig bei • Abschiebestopp in das Herkunftsland • familiären Abschiebungshindernissen • sonstige nicht zu vertretende Abschiebungshindernisse (z.B. Krankheit 38 Schwangerschaft, Geburt)
Exkurs: Duldung mit ungeklärter Identität Folgen: • Kein Ermessen AB: Negative Rechtsfolgen treten unbedingt auf! • Absolutes Erwerbstätigkeitsverbot (d.h. auch Aufnahme einer Ausbildung nicht möglich) • Keine Anrechnung der Aufenthaltszeit, relevant für • Ausbildungs- & Beschäftigungsduldung • Duldung für gut integrierte Jugendliche (§ 25a AufenthG) • Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration (§ 25b AufenthG) • Wohnsitzauflage nach § 61 AufenthG • Leistungskürzung nach § 1a II AsylbLG (bis auf ca. 150€) • evtl. Strafzahlungen (§ 95 I 1 Nr. 1 AufenthG bis zu 5.000€) und Haft wegen Fluchtgefahr (§ 62 III AufenthG) • Auch zu beachten bei Härtefallantrag (§ 23a AufenthG) ACHTUNG: Auch aus einer Duldung mit ungeklärter Identität sehr plötzlich kann eine Abschiebung erfolgen!!! (z.B. Vorführung Delegation, Abkommen mit Herkunftsland) 39 Leider schließen aber auch nachgewiesene Passbeschaffungsbemühungen eine Abschiebung nicht aus (Ausnahme Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung)
Wie komme ich an einen Pass? 40
Fallbeispiel: Afghanistan Warum kompliziert? • Tazkira / Taskira wird benötigt • Lange Bearbeitungsdauer Lösung: ➢ Antragsstellung beim afghanischen Generalkonsulat, Antrag wird (mit Vollmacht) ins afghanische Innenministerium gesandt (Datenabgleich) ➢ Tazkira muss durch Bevollmächtigten (männlichen) Verwandten / Bekannten / Anwalt mit Vollmacht beim Innenministerium in Kabul abgeholt werden ➢ Nach Abholung muss die anschließend von einem Bevollmächtigten des afghanischen Außenministerium übersetzt und beglaubigt werden (mehrere Möglichkeiten in Afghanistan) ➢ Foto in Afghanistan machen und an AB ➢ Rücksendung (Einschreiben) nach Deutschland ➢ NUN PASS: Termin online beantragen (Bonn) https://www.bonn.mfa.af/amoas/ 41
Fallbeispiel: Gambia In Deutschland leben etwa 15.500 gambische Staatsangehörige • Davon sind etwa 6.570 ausreisepflichtig (WELT, 22. Februar 2021) • Davon lebt der Großteil in Baden-Württemberg (8.955) Warum kompliziert? • Gambia stellt Pässe nur auf dem eigenen Staatsgebiet aus Lösung: • Vorhandene Identitätspapiere vorlegen • Über Verwandte/Rechtsanwälte in Gambia Proxy-Pass beantragen • Delegationsbesuche (nicht in Corona-Zeiten) • Weitere Infos gibt es über das Gambia-Helfernetz und eine Arbeitshilfe des Flüchtlingsrates Baden-Württemberg 42
Fallbeispiel: Guinea Warum kompliziert? • Die Botschaft von Guinea stellt keine Pässe aus Lösung: Konsularkarte ➢ Geburtsurkunde, wenn keine vorliegt, 2 Zeugen (Familie, Vertrauensanwälte) in Guinea beantragen & nach Deutschland schicken ➢ Persönlich mit Geburtsurkunde in der Botschaft vorsprechen ➢ Der Botschafter führt im Dialekt, (nicht auf französisch) mit dem Antragsteller ein Gespräch und bescheinigt die guinesische Staatsbürgerschaft ➢ Zusätzlich: Warten auf die Delegation 43
Fallbeispiel: Irak Warum kompliziert? • Verfahren und Terminvereinbarungen irakisches Konsulat Frankfurt Aktuelle Infos muss man sich mühsam (und mit Hilfe von Muttersprachlern) auf der Website des Konsulats und auf dessen Facebook-Account (!) zusammensuchen: https://www.mofa.gov.iq/frankfurt https://www.facebook.com/IraqinFrankfurt/ Lösung: Beantragung / Verlängerung eines Nationalpasses ➢ Die Ausstellung / Verlängerung eines Nationalpasses muss zunächst online bzw. per Post beantragt werden. ➢ Das entsprechende Formular findet sich auf dieser Seite (arabisch!): http://eservice.iraqinationality.gov.iq/pssservice_ara/start.swe ➢ Falls Fingerabdrücke benötigt / gefordert werden muss dazu ein zus. Termin mit dem Konsulat vereinbart werden: https://www.mofa.gov.iq/frankfurt 44
Fallbeispiel: Somalia In Deutschland leben 45.121 somalischen Staatsangehörigen, davon sind rund 4.092 ausreisepflichtig (Stand 31. Januar 2020) Warum kompliziert? • Pässe der Botschaft Somalia, die nach 1993 ausgestellt wurden, werden in Deutschland nur für die Ausreise anerkannt Lösung: ➢ Wer von der Ausländerbehörde aufgefordert wird, einen Pass zu beschaffen, kann um ein Antragsformular bitten, das er / sie dann ausgefüllt der Botschaft in Berlin persönlich vorlegen kann. Er / sie kann dort auch formlos einen Pass beantragen. ➢ ABER: Ein somalischer Pass allein ist nicht geeignet, die Identität nach deutschen Anforderungen hinreichend nachzuweisen. Das gilt auch für andere Urkunden der Botschaft. ➢ Dennoch sind Geflüchtete verpflichtet der Aufforderung der Ausländerbehörde nachzukommen. WICHTIG: Besuch bei der Botschaft bescheinigen lassen. ➢ Zumindest können somalische Pässe im Rahmen der Identitätsfeststellung als Indiz herangezogen werden (vgl. Handlungsempfehlung des BMI zur Klärung der Identität im Einbürgerungsverfahren vom 20. Juni 2019). ➢ Zusätzlich kommen andere Beweismittel nach § 26 Abs 1 VwVfG in Betracht: Insb. 45 nicht aus dem Herkunftsland stammende Urkunden, Zeugenaussagen, Befragung in der AB (siehe auch kleine Anfrage vom 22. Januar 2020)
Passbeschaffung wirklich unmöglich (Stand Mai 2021) • Guinea-Bissau (Botschaft-Skandal) • Niger • Mauretanien Weitere Hinweise: • „Sondergebühren“ muss / sollte man nicht zahlen • Keine Pässe kaufen! 46
Im Gespräch mit Herrn Grüning 47
Wie läuft die Zusammenarbeit mit den Behörden in Ihrer Region? Gibt es Schwierigkeiten bei der Beantragung der Beschäftigungserlaubnis? 48
Wie läuft die Zusammenarbeit mit den Behörden in Ihrer Region? Gibt es Schwierigkeiten bei der Beantragung der Beschäftigungserlaubnis? 49
Tipps / Literatur Mittwoch, 26.05., 11:30 bis 12:30 Uhr Webinar: Mitwirkungspflichten und Identitätsklärung Hintergrundwissen über Herkunftsländer https://www.fluechtlinge-willkommen-in- Flüchtlinge Willkommen in Düsseldorf e.V. duesseldorf.de/div/hintergrundwissen-ueber-herkunftslaender/ Übersicht Gerichtsentscheidungen zu https://www.esf- Mitwirkungspflichten, Caritasverband netwin.de/medien/Entscheidungen%20zu%20Mitwirkungspflichten.p Osnabrück, Netzwerk Integration Stand df August 2020 Die Duldung für „Personen mit ungeklärter Identität“ – Erläuterungen für die https://www.der- Beratungspraxis zu den paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/doc/200520_ Anwendungshinweisen des BMI zu § 60b 60b_AufenthG_.pdf AufenthG https://beck- online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fkomm%2FMarxHdbFke Marx: Das neue w_1%2Fcont%2FMarxHdbFkew.htm&anchor=Y-400-W- Fachkräfteeinwanderungsgesetz, Nomos. MARXHDBFKEW&opustitle=Marx%2C%20Fachkr%C3%A4fteeinwande rung Folie
Tipps / Literatur Begleitprotokoll für Botschaftsbesuche des https://www.fluechtlingsrat-mv.de/wp- Flüchtlingsrates Mecklenburg-Vorpommern content/uploads/2019/04/Begleitprotokoll-Botschaft.pdf https://www.frnrw.de/fileadmin/frnrw/media/downloads/Themen_ Arbeitshilfe Mitwirkungspflichten & a- Identitätsklärung inkl. Maßnahmenprotokoll Z/Asylverfahren/Arbeitshilfe_Mitwirkungspflichten_September2019. pdf Arbeitshilfe Mitwirkungspflichten & https://fluechtlingsrat-bw.de/arbeitshilfen-und- Identitätsklärung Flüchtlingsrat Baden- publikationen/arbeitshilfe-mitwirkungspflichten-bei-der- Württemberg in verschiedenen Sprachen identitaetsklaerung-fuer-menschen-im-asylverfahren/ Folie
Tipps zum Aufbau von Beziehungen mit der AB: 52
Netzwerkaufbau Unternehmensakquise „Beziehung first, Argumentation second“ & Netzwerkaufbau Time is on your side ➢ Menschen, die man länger kennt, werden einem automatisch sympathischer Arbeiten Sie langfristig ressourcenorientiert ➢ Cold vs warm calls ➢ Riskieren Sie nie Beziehungen für einen schwierigen Kandidaten! ➢ Verlässlich & freundlich sein ➢ Nachfragen: Was möchten Sie gerne haben?
Netzwerkpflege Unternehmensakquise ➢ Ohne vernünftiges CRM-System lohnt es sich nicht zu starten & Netzwerkaufbau ➢ Das CRM ist wie ein Tamagotchi: Es möchte gefüttert werden, sonst stirbt es! ➢ Die private Excel-Tabelle / Word-doc ist der Tod des CRM
Wie gelingt der erfolgreiche Aufbau eines Netzwerks? Greifen Sie auf bestehende Strukturen zurück ! Kooperation statt Konfrontation Erstellen Sie sich Ihren individuellen Handlungsplan Holen Sie sich Hilfe Folie 55
Wie gelingt der erfolgreiche Aufbau eines regionalen Netzwerks? ! Kooperation statt Konfrontation • „Beziehung first, Argumentation second“ - In jedem Netzwerk gibt es potenzielle Konfliktpunkte - Persönliche Beziehungen bringen Sie schneller ans Ziel als sachliche Argumente • Sich der verschiedenen Wahrnehmungsebenen bewusst sein - Verhalten = der sichtbare Teil: Was ist zu beobachten? Was sehe ich? - Identität, Werte, Gefühle, Motive = der unsichtbare Teil: Warum sagt oder macht jemand etwas? - Versuchen sie immer wieder „hinter die Worte zu hören und zu fragen“ - Durch das äußern und ansprechen von Bedürfnissen erhöhen Sie die Chance auf eine erfolgreiche Verständigung Folie 56
Wolfsprache Giraffensprache „Treffen Sie jetzt endlich eine „Was brauchen Sie, um sich mit der Integration von Entscheidung, ob die Bewerberin Geflüchteten sicher zu fühlen?“ ein Praktikum bei Ihnen absolvieren kann.“ „Das ist nicht mein Thema. Sie „Leider muss ich Ihre Anfrage aus folgendem verschwenden meine Zeit.“ Grund ablehnen. Sie können sich an XY wenden..“ „Typisch Behörde, Sie treffen „Bitte sagen Sie mir: Was wünschen Sie sich von Entscheidungen immer verschieden. mir, damit unsere Zusammenarbeit besser Verlässlich geht anders.“ funktioniert?“ Folie 57
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