Fortbildung Ausbildungsduldung und Mitwirkungspflichten bei der Identitätsklärung - Mai 2021, 10:00 - 12:15 Uhr

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Fortbildung Ausbildungsduldung und Mitwirkungspflichten bei der Identitätsklärung - Mai 2021, 10:00 - 12:15 Uhr
Fortbildung
Ausbildungsduldung und
Mitwirkungspflichten bei der
Identitätsklärung
19. Mai 2021, 10:00 – 12:15 Uhr
Fortbildung Ausbildungsduldung und Mitwirkungspflichten bei der Identitätsklärung - Mai 2021, 10:00 - 12:15 Uhr
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fluechtlinge.de/news/n                    Berufskraftfahrer & Elektrotechnik,
euer-sprachflyer/
    3                                    Kürzlich erschienen: Bäckerhandwerk
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Die nächsten Webinare / Stammtische

         Mittwoch, 26.05., 11:30 bis 12:30 Uhr Webinar: Mitwirkungspflichten und Identitätsklärung

                                                 Stammtisch: Das dritte Ausbildungsjahr - Überbrückung von
         Mittwoch, 09.06., 11:00 bis 12:00 Uhr
                                                 Misserfolgen und Einstieg in den Beruf

                                                 Webinar: 7 Goldene Regeln für effektives und kultursensibles
         Dienstag, 15.06., 11:30 bis 12:30 Uhr
                                                 Feedback in der Ausbildung

         Donnerstag, 08.07., 11:00 bis 12:00     Stammtisch: Umgang mit komplizierten rechtlichen Fällen -
                        Uhr                      Beispiele aus der Praxis

        Mittwoch, 04.08., 11:00 bis 12:00 Uhr Stammtisch: Fördermöglichkeiten für die Ausbildung

          Donnerstag, 09.09., 11:00 bis 12:00    Stammtisch: Vielfalt am Arbeitsplatz - interkulturelles
                         Uhr                     Verständnis fördern

Folie
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Quartalsgespräche mit dem BAMF

Koordiniert von Herrn
Karsten Linß
Karsten.Linss@bamf.bu
nd.de

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Quartalsgespräche mit dem BAMF

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Fortbildung Ausbildungsduldung und Mitwirkungspflichten bei der Identitätsklärung - Mai 2021, 10:00 - 12:15 Uhr
NEU: Ihre Ansprechpartnerin

                           Kai von Lengerke,
                           vonlengerke.kai@dihk.de
                           030 20308 6574

                           Dr. Lorenz Lauer,
                           Projektreferent NETZWERK Unternehmen integrieren
                           Flüchtlinge
                           Lauer.lorenz@dihk.de
                           0151 1961 4429
Folie
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Was haben wir heute vor?

                  TOP 1            Die Ausbildungsduldung

                  TOP 2            Identitätsklärung & Mitwirkungspflicht

                  TOP 3            Fallbeispiele

                  TOP 4            Was bedeutet das für die Praxis – Interview mit Herrn Grüning

                  TOP 5            Fragerunde & Veranstaltungsende

Folie
Die Ausbildungsduldung

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Die Duldung
                             Wie ist der Stand im
                               Asylverfahren?

              Asylantrag
               negativ

            Abschiebung
           wird ausgesetzt     Geduldete

Folie 12
Die Duldung
                             Wie ist der Stand im
                               Asylverfahren?
                                                           Welches
                                                    Aufenthaltspapier wird
                                                         ausgestellt?

              Asylantrag
               negativ

            Abschiebung
           wird ausgesetzt     Geduldete

Folie 13
Die Duldung
                             Wie ist der Stand im
                               Asylverfahren?
                                                           Welches
                                                    Aufenthaltspapier wird
                                                         ausgestellt?

              Asylantrag
               negativ
                                                      Wo finde ich die
                                                       Hinweise zum
                                                    Arbeitsmarktzugang?

            Abschiebung
           wird ausgesetzt     Geduldete

Folie 14
Die Nebenbestimmungen
                                                    „Beschäftigung erlaubt als [Art
                                                    der Tätigkeit(en)] bei
        „Erwerbstätigkeit gestattet”                [Arbeitgeber, ggf. Lage und               „Beschäftigung nur nach
        Beschäftigungen jeder Art sowie eine        Verteilung der Arbeitszeit]
        selbstständige Erwerbstätigkeit sind –
                                                                                              Erlaubnis der
        ohne Genehmigung der
                                                    ab/seit [Datum]“                          Ausländerbehörde”
        Ausländerbehörde oder Zustimmung            Es darf nur eine konkret definierte       Auf Antrag kann die
        der Bundesagentur für Arbeit –              Beschäftigung ausgeübt werden. Schon      nichtselbstständige Beschäftigung
        gestattet.                                  ein Wechsel der Tätigkeit innerhalb des   erlaubt werden.
                                                    Unternehmens bedarf einer erneuten
                                                    Zustimmung der Ausländerbehörde.

                                                    „Betriebliche
        „Beschäftigung                              [Ausbildung/Weiterbildung] bei
        (uneingeschränkt) gestattet”                [Arbeitgeber] gestattet“                  „Erwerbstätigkeit nicht
        Eine nichtselbstständige Tätigkeit in       Es darf nur die konkret definierte Aus-   gestattet“
        einem Arbeitsverhältnis ist – ohne          bzw. Weiterbildung absolviert werden.     Es darf keine Beschäftigung oder
        Genehmigung der Ausländerbehörde            Der Wechsel der Ausbildung, selbst        selbstständige Arbeit ausgeübt
        oder Zustimmung der Bundesagentur           wenn diese im gleichen Unternehmen        werden.
        für Arbeit – gestattet                      erfolgt, bedarf einer vorherigen
                                                    Zustimmung der Ausländerbehörde.

Folie   (die Formulierungen können im Detail abweichen)
http://nuif.de/infografik-wer-darf-arbeiten

       Folie 16
Die Beschäftigungserlaubnis beantragen

Folie 17
Das Migrationspaket:
         Neun Gesetzesverfahren, eine Verordnung                                                     §
                                                                                                                             Inkrafttreten

     Gesetz zur Entfristung des Integrationsgesetzes                           Entfristung der Wohnsitzauflage               12.07.2019
                                                                               Effektiveres Verhindern von illegaler
     Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch         Beschäftigung und Schwarzarbeit
                                                                                                                             18.07.2019

     Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz (Gesetz zur Förderung der         Vereinfachter Zugang zu Fördermaßnahmen
                                                                               für Ausländer
                                                                                                                       01.08.2019
     Ausbildung und Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern)
     Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Integrationsgesetz und der dauerhaftes Aussetzen der Vorrangprüfung
                                                                           in ganz Deutschland
                                                                                                                             06.08.2019
     Beschäftigungsordnung
     Zweites Datenaustauschverbesserungsgesetz (Zweites Gesetz zur             Weiterentwicklung der
     Verbesserung der Registrierung und des Datenaustauschs zu aufenthalts-    Nutzungsmöglichkeiten des                     09.08.2019
     und asylrechtlichen Zwecken)                                              Ausländerzentralregisters

                                                                               Deutsche Doppelstaatler, die sich einer
     Drittes Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes              Terrormiliz anschließen, können die           09.08.2019
                                                                               deutsche Staatsangehörigkeit verlieren.

     „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ (Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung
                                                                           Vereinfachung der Abschiebung                     21.08.2019
     der Ausreisepflicht)
                                                                               Anpassungen der finanziellen Leistungen
     Drittes Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes             nach Asylbewerberleistungsgesetz
                                                                                                                             01.09.2019

     Duldungsgesetz (Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung)     Aufenthalt für Geduldete in Beschäftigung     01.01.2020
                                                                               vereinfachte Zuwanderung von
18   Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG)                                       qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten
                                                                                                                             01.03.2020
Die Ausbildungsduldung im Überblick
           Duldung = Aussetzung der Abschiebung

           Zweck der Ausbildungsduldung:
           Unternehmen und Geflüchtete bekommen Rechtssicherheit über den Aufenthalt des Geflüchteten
           für die Ausbildung sowie für zwei Jahre anschließender Beschäftigung im Ausbildungsberuf:
           3+2 Regelung „Spurwechsel“ zur Aufenthaltserlaubnis (§ 19d AufenthG).

           Zielgruppe für die Ausbildungsduldung:
           Geflüchtete können die Ausbildungsduldung in Anspruch nehmen, wenn sie eine staatlich
           anerkannte qualifizierte Berufsausbildung aufnehmen/absolvieren ODER eine qualifizierte staatlich
           anerkannte Assistenz- oder Helferausbildung aufnehmen/absolvieren, die anschlussfähig an einen
           Engpassberuf ist UND für die eine Ausbildungsplatzzusage vorliegt.

           Zuständigkeit für die Ausbildungsduldung:
           Die Ausbildungsduldung beantragt der Geflüchtete bei der Ausländerbehörde. Ihre zuständige
           Ausländerbehörde finden Sie hier: http://webgis.bamf.de/BAMF/control
Folie 19
Wie läuft die
Ausbildungs-
duldung ab?

   Folie 20
Wie läuft die Ausbildungsduldung ab?

Folie 21
Versagensgründe
           • Aufenthalt in Deutschland nur um Leistungen gemäß des Asylbewerberleistungsgesetzes zu
             erhalten.
           • Selbstverschuldet aufenthaltsbeendende Maßnahmen verhindert (Täuschung über Identität
             oder Staatsangehörigkeit).
           • Aus einem sicheren Herkunftsland (§ 29a AsylG) und einen abgelehnten / zurückgezogenen
             Asylantrag nach dem 31. August 2015.
           • Die Identitätsklärung wichtiger denn je.
           • Aufenthaltsbeendende Maßnahmen (Vgl. § 58a & § 60c AufenthG ) haben Vorrang, wenn
             diese zum Zeitpunkt der Beantragung der Ausbildungsduldung bereits bevorstehen bzw.
             eingeleitet sind:

               a) eine ärztliche Untersuchung zur Feststellung der Reisefähigkeit,
               b) Antrag zur Förderung mit staatlichen Mitteln einer freiwilligen Ausreise,
               c) die Buchung von Transportmitteln für die Abschiebung eingeleitet wurde,
               d) vergleichbar konkrete Vorbereitungsmaßnahmen zur Abschiebung des Ausländers
                  eingeleitet wurden, es sei denn, es ist von vornherein absehbar, dass diese nicht zum
                  Erfolg führen, oder
               e) Dublin Verfahren (gemäß Artikel 20 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des
                  Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013).
Folie 22

                    NICHT Aufforderung zur Passbeschaffung!
Versagensgründe, auch nachträglich
           Die Ausbildungsduldung erlischt, wenn die Person…

           a) … zu einer Geldstrafe von über 50 Tagessätzen ODER Straftaten nach dem Aufenthalts- oder
              Asylgesetz von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt wird.
           b) … Bezüge zu terroristischen Organisationen hat.

           Wird die Ausbildung nicht mehr betrieben, abgebrochen oder vorzeitig beendet, so muss die an
           der Ausbildung beteiligte Bildungseinrichtung (bei einer dualen Ausbildung ist dies der Betrieb)
           dies innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder elektronisch der zuständigen
           Ausländerbehörde mitteilen. Die Mitteilung muss Name, Vorname und Staatsangehörigkeit der
           Person sowie den Beendigungszeitpunkt der Ausbildung enthalten.

           Nach vorzeitiger Beendigung/Abbruch einer Ausbildung bekommt eine Person EINMALIG eine
           Duldung für 6 Monate, um sich einen neuen Ausbildungsplatz zu suchen.

           Nach erfolgreich beendeter Ausbildung ohne Weiterbeschäftigung im Ausbildungsbetrieb
           bekommt eine Person eine EINMALIGE Duldung für 6 Monate, um sich auf eine für sein
           Qualifikationsniveau passende Stelle zu bewerben.

Folie 23
Die Ausbildungsduldung im Überblick
https://www.unternehmen-integrieren-
fluechtlinge.de/die-ausbildungsduldung/
                                              •   Ausweitung auf staatlich anerkannte oder vergleichbar geregelte Assistenz- & Helferausbildungen
                                          +   •   kein Ermessen bei der Erteilung der Beschäftigungserlaubnis („Eine Duldung … ist zu erteilen“)
                                              •   längere Frist für die Mitteilungspflicht beim Ausbildungsabbruch

                                              •   Antrag kann frühestens sieben Monate vor Beginn der Ausbildung gestellt und frühestens sechs Monate
                                                 vorher erteilt werden.

                                              •   Voraufenthalt von 3 Monaten wird eingeführt
                                              •
                                          -       Erteilung kann bei offensichtlichem Missbrauch versagt werden, z.B. wenn keine Aussicht auf Erfolg besteht.
                                              •   anspruchsvolle Voraussetzungen:
                                                   o keine konkreten Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung
                                                     *neu: Maßnahmen wurden konkretisiert
                                                   o *neu: Identitätsklärung – keine Straftaten – nicht Teil einer terroristischen Vereinigung
                                                     (War allerdings bereits Voraussetzung für die Beschäftigungserlaubnis.)
                                                   o Keine Einreise allein für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
                                                   o Personen aus sicheren Herkunftsstaaten müssen einen Asylantrag bis zum 31.12.2015 gestellt haben,
                                                     Asylanträge nach dem 31.12.2015 dürfen nicht abgelehnt oder zurückgezogen worden sein.
            24
Wie erkenne ich eine Ausbildungsduldung?
                        „Ausbildungsduldung“ steht nicht
                        so im Pass oder Aufenthaltstitel,
                        daher
                        • Geflüchteten fragen, ob
                           Ausbildungsduldung beantragt
                           wurde
                        • Indizien:
                             • Asylantrag abgelehnt
                             • Volljährigkeit
                             • In Ausbildung
                             • Gültigkeit der Duldung bis
                               Ende Berufsausbildung.
ACHTUNG: Mitteilungspflicht!!!
➢ Unternehmen sind verpflichtet Beschäftigungserlaubnis
  zu prüfen & Kopie aufzubewahren
➢ Innerhalb von 2 Wochen an für Geflüchteten zuständige
  Ausländerbehörde rückmelden, wenn Ausbildung
   Folie 25
  abgebrochen                                               Von Opihuck - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, wikicommons.
Wie geht es nach dem "3" weiter?
           Was muss man im "+2" beachten?
           Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung ($ 18a 1a
           AufenthG). Der oder die Geflüchtete muss…

           1. … über ausreichend Wohnraum verfügen
           a) Wohnraum in einer Gemeinschaftsunterkunft erfüllt nicht die Anforderung „ausreichenden
              Wohnraums“.
           b) Eigene Wohnung oder Tipp: WG-Zimmer, Miete selbst finanziert
           c) Tipp: Frühzeitig schon während der Ausbildung um eine Wohnmöglichkeit kümmern.
           d) Betrieb kann bürgen, die Kaution übernehmen und zu Besichtigungsterminen begleiten.

           2. … die Passpflicht erfüllen (i.d.R.)

           3. … über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.
           Mit der Neuregelung der Ausbildungsduldung wurde beschlossen, dass die erfolgreich
           abgeschlossene Ausbildungsprüfung als Nachweis über die Sprachkenntnisse ausreicht.

Folie 26
Identitätsklärung &
     Mitwirkungspflichten

27
§ 15 AsylG: Die Mitwirkungspflicht im Rahmen
     des Asylverfahrens
     • Pflicht, (wahrheitsgemäße) Angaben gegenüber dem BAMF zu machen
     • unverzügliche Mitteilung bei Erteilung eines Aufenthaltstitels (während des Asylverfahrens,
       z.B. über die Regeln des Familiennachzugs)
     • Pflicht nach Anordnung persönlich zu erscheinen
     • Pass oder Passersatz vorzulegen, auszuhändigen und zu überlassen
     • Über- und Abgabe aller wesentlichen Dokumente und Urkunden (z.B. Visa, Flugscheine,
       andere Identitätspapiere)
     • Mitwirkung bei Passbeschaffung (beachte: kein direkter Kontakt zu Behörden des
       Heimatlands!) und Überlassen von Datenträgern zur Identitätsklärung (auch Mobiltelefon)
     • Pflicht zu erkennungsdienstlichen Maßnahmen (Fotos, Fingerabdrücke)

     ➢ Endet mit rechtskräftigem Abschluss des Asylverfahrens

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§ 15 AsylG: Die Mitwirkungspflicht im Rahmen
     des Asylverfahrens

29
                                 Quelle: Mediendienst Integration.
Welche Mitwirkungspflichten gibt es?
     § 82 AufenthG: Allgemeine Mitwirkungspflichten
     • Zweckbindung auf ein konkretes aufenthaltsrechtliches Verfahren
     • Unverzügliches Vorbringen von individuellen Belangen und günstigen Umständen.
     • Vorsprache bei Behörden des Heimatstaates wird verlangt, bei Weigerung zwangsweise
        Vorführung

     § 48 AufenthG: Ausweisrechtliche Pflichten
     • Vorlage, Aushändigung und vorübergehende Überlassung von Pass, Passersatz oder
        Ausweisersatz + Mitwirkung an der Beschaffung eines Identitätspapiers
     • Erfüllung der Passpflicht (§ 3 AufenthG) ist Regelerteilungsvoraussetzung für die Erteilung
        oder Verlängerung von Aufenthaltstiteln (§ 5 Abs. 1 Nr. 4 AufenthG)

     Indirekte Probleme:
     •    häufig: Kontoeröffnung
     •    selten: Führerschein
     •    fast immer: Eheschließung
     •    grundsätzlich: Einbürgerung
30
Exkurs: Positiver Ausgang Asylverfahren
     Anerkannte mit Flüchtlingseigenschaft (GFK) oder Asylberechtigung (GG) bekommen einen
     Reiseausweis für Flüchtlinge („Flüchtlingspass“) von Deutschland und erfüllen damit die
     Passpflicht, d.h.:
     • Keine Verpflichtung zur Passbeschaffung
     • Wenden an Heimatbehörden ist nicht zumutbar & kann Schutzstatus gefährden (§ 72 Abs.
        1 Nr. 1 AsylG)
     • Identitätsklärung aber nötig für Niederlassungserlaubnis und Einbürgerung

     Subsidiär Schutzberechtigte und Personen mit Abschiebungsverbot erfüllen die Passpflicht im
     Inland mit ihrem Aufenthaltstitel, der als Ausweisersatz auszustellen ist (§ 48 Abs. 4 S. 1
     AufenthG):
     • Verpflichtung zur Mitwirkung bei der Passbeschaffung und Identitätsklärung (§ 48 Abs. 4 S.
         2 i.V.m. § 5 Abs. 3 AufenthG)
     • Die Erteilung oder Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis darf aber nicht von der
         Mitwirkung abhängig gemacht werden (§ 5 Abs. 3 S. 1 AufenthG, § 8 Abs. 1 AufenthG)
     • Ggfs. Unzumutbarkeit immer begründet darlegen!

31
Passbeschaffung & Duldung
     Passpflicht: Für Geduldete besteht eine Pflicht zur Passbeschaffung. Bei nicht ausreichender
     Mitwirkung drohen
     • Bestrafung (§ 95 I 1 Nr. 1 AufenthG)
     • Duldung für Personen mit ungeklärter Identität „Duldung light“ (§ 60b AufenthG)
     • Leistungskürzungen bis auf 150€ im Monat (§ 1a III 1 AsylbLG)
     • Absolutes Beschäftigungsverbot (§ 60b AufenthG)oder Verweigerung der Ausstellung oder
        Verlängerung einer Beschäftigungserlaubnis durch die AB

     § 48 AufenthG: Ausweisrechtliche Pflichten
     • Vorlage, Aushändigung und vorübergehende Überlassung von Pass, Passersatz oder
        Ausweisersatz + Mitwirkung an der Beschaffung eines Identitätspapiers
     • Erfüllung der Passpflicht (§ 3 AufenthG) ist Regelerteilungsvoraussetzung für die Erteilung
        oder Verlängerung von Aufenthaltstiteln (§ 5 Abs. 1 Nr. 4 AufenthG).

     Geduldete erhalten idR keine Pass-Ersatz-Papiere können aber auf Antrag einen Ausweisersatz
     erhalten, sofern ein Heimatpass nicht vorliegt und nicht zumutbar beschafft werden kann (§
     55 I 1 AufenthV)

32
Mitwirkungspflichten: Zumutbare Handlungen
     § 60b Abs. 3 AufenthG („regelmäßig zumutbar“)
     • Mitwirkungspflicht gegenüber den Heimatbehörden beim Passverfahren (sofern
        zumutbar)
     • Pflicht zur persönlichen Vorsprache, Mitwirkung und Duldung der erkennungsdienstlichen
        Maßnahmen durch die Behörden des Heimatstaats
     • Erklärung der freiwilligen Ausreise aus Deutschland gegenüber den Behörden des
        Heimatstaats, sofern davon die Ausstellung abhängt (in Rechtskommentaren umstritten)
     • ggf. Erklärung über Wehrdienst (Wahrheitsgehalt, z.B. bei Erkrankungen?)
     • Zahlung von Gebühren (werden ggfs. übernommen, siehe BT-DRs. 19/10047, 39, §73 SGB
        XII und § 6 AsylbLG, ACHTUNG: bei Sozialamt beantragen, nicht Jobcenter)
     • Nr. 1-5 erneut, falls sich die Rechts- oder Sachlage geändert hat (Ende Corona-Pandemie)
     • Unzumutbarkeit u.A. bei Gefahr für Andere (v.a. im Herkunftsland) oder Aussichtsloses
     • Die Person ist darauf hinzuweisen

     Der Erfolg ist nicht geschuldet! Es reicht die Glaubhaftmachung der Mitwirkung (vgl. § 60
     Abs. 3 S. 3)

     Daher: Alle wesentliche Mitwirkungen dokumentieren!
33
Mitwirkungspflichten: Zumutbare Handlungen
     Beispielhaft:
     • Fax (Sendebestätigung), Emails, Briefe (Einschreiben) aufheben
     • Von der Botschaft / dem Konsulat schriftliche bestätigen lassen, dass man vorgesprochen
        hat (ACHTUNG: Fahrttickets alleine nicht ausreichend!)
     • Zeugen / Zeuginnen mitnehmen, Fotos / Videos machen (Vorlage Begleitprotokoll des
        Flüchtlingsrates Mecklenburg-Vorpommern)
     • Eine Übersicht (z.B. als Tabelle) anlegen und pflegen: Was wurde wann gemacht, was war
        das Ergebnis, welche Beweise gibt es?
     • Nach jeder neuen Entwicklung (z.B. vorgenommene Handlung) AB / RP informieren und
        ggf. um Rat zum weiteren Vorgehen bitten
     • Auf Vorschlag der Ausländerbehörde kann die Erfüllung der Mitwirkungspflichten auch
        durch Abgabe einer eidesstaatlichen Erklärung erfüllt werden (§ 60b Abs. 3 S. 4 AufenthG)

     Immer Bemühungen um die Identitätsklärung dokumentieren!

     NUiF-Vorlage in Arbeit, bis dahin sehr gut:
     https://www.frnrw.de/fileadmin/frnrw/media/downloads/Themen_a-
     Z/Asylverfahren/Arbeitshilfe_Mitwirkungspflichten_September2019.pdf
34
Mitwirkungspflichten: Zumutbare Handlungen
     Behördliche Hinweis- & Anstoßpflicht

     • Die Behörden haben die Pflicht auf Mitwirkungspflichten nach § 48 und 82 AufenthG und
       die besonderen Passbeschaffungspflichten (§ 60 b Abs. 3 Satz 2 AufenthG) hinzuweisen
         • Problem: Auch mündlicher Hinweis reicht aus

     • Proaktiv Handeln!
         ➢ Schreiben von AB / RP fristgerecht beantworten, ggfs. um Fristverlängerung bitten
           (Begründung!)
         ➢ Nach jeder neuen Entwicklung / vorgenommenen Mitwirkungshandlung AB / RP
           informieren
         ➢ Wenn man nicht mehr weiter weiß: Nachfragen, welche Mitwirkungshandlungen noch
           möglich sind / um Konkretisierung bitten

35
Mitwirkungspflichten: Zumutbare Handlungen
     Liegt kein Pass oder anderes Identitätsdokument mit Lichtbild vor und ist auch mit
     zumutbaren Maßnahmen nicht beschaffbar, kann die Identität auch durch andere geeignete
     Mittel nachgewiesen werden.
     z.B. durch amtliche Dokumente aus dem Herkunftsland wie:
     • Führerschein
     • Dienstausweis
     • Personenstandsurkunde mit Lichtbild
     • Geburtsurkunde
     • Heiratsurkunde
     • Meldebescheinigung
     • Schulzeugnisse oder Schulbescheinigungen

     Fragwürdig (auch in den Rechtskommentaren):
     Reisen ins Herkunftsland, um sich einen Pass zu besorgen.

     NICHT UNZUMUTBAR: Reisen innerhalb Deutschlands /
     EU z.B. nach Paris

36
Exkurs: Duldung mit ungeklärter Identität
     Geordnete-Rückkehr-Gesetz, in Kraft seit August 2019:
     • § 60b AufenthG, Rechtsgrundlage ist weiterhin § 60a („Abschiebung aus tatsächlichen oder
       rechtlichen Gründen unmöglich“)
     • „(1) Einem vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer wird die Duldung im Sinne des § 60a
       als „Duldung für Personen mit ungeklärter Identität“ erteilt, wenn die Abschiebung aus von
       ihm selbst zu vertretenden Gründen nicht vollzogen werden kann, weil er das
       Abschiebungshindernis durch eigene Täuschung über seine Identität oder
       Staatsangehörigkeit oder durch eigene falsche Angaben selbst herbeiführt oder er
       zumutbare Handlungen zur Erfüllung der besonderen Passbeschaffungspflicht nach Absatz
       2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1 nicht vornimmt. Dem Ausländer ist die Bescheinigung über die
       Duldung nach § 60a Absatz 4 mit dem Zusatz „für Personen mit ungeklärter Identität“
       auszustellen.“
     ➢ Die Abschiebung ist wegen schuldhafter Verletzung bestimmter Mitwirkungspflichten
       unmöglich
     ➢ „wird als … erteilt“ = Kein Ermessen der AB!

     Wichtig: Die Abschiebung muss aus vom Ausländer selbst zu vertretenden Gründen nicht
     vollzogen werden können (Kausalität)!
     z.B. eigene Täuschung falsche Angaben über seine Identität oder Staatsangehörigkeit
37
     oder durch zumutbare Handlungen nicht vorgenommen
Exkurs: Duldung mit ungeklärter Identität
     KEINE Anwendung auf
     • Minderjährige (haben die Passlosigkeit nicht selbst zu vertreten)
     • „Gnadenfristen“ nach § 105 AufenthG:
         „1) Die Ausländerbehörde entscheidet bei geduldeten Ausländern über die Ausstellung
         einer Bescheinigung über die Duldung nach § 60a Absatz 4 mit dem Zusatz für Personen
         mit ungeklärter Identität frühestens aus Anlass der Prüfung einer Verlängerung der
         Duldung oder der Erteilung der Duldung aus einem anderen Grund.
         2) Auf geduldete Ausländer findet § 60b bis zum 1. Juli 2020 keine Anwendung, wenn sie
         sich in einem Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnis befinden.
         3) Ist ein Ausländer Inhaber einer Ausbildungsduldung oder einer Beschäftigungsduldung
         oder hat er diese beantragt und erfüllt er die Voraussetzungen für ihre Erteilung, findet §
         60b keine Anwendung.“ ACHTUNG: Vorbedingung für Beschäftigungserlaubnis!
     • „Geheilt“ durch Nachholung der Mitwirkungshandlung
     • Hinweispflichte der AB, zu beachten: Muss nicht schriftlich erfolgen
     • Kausalität: Duldung light ist unzulässig bei
         • Abschiebestopp in das Herkunftsland
         • familiären Abschiebungshindernissen
         • sonstige nicht zu vertretende Abschiebungshindernisse (z.B. Krankheit
38           Schwangerschaft, Geburt)
Exkurs: Duldung mit ungeklärter Identität
     Folgen:
     • Kein Ermessen AB: Negative Rechtsfolgen treten unbedingt auf!
     • Absolutes Erwerbstätigkeitsverbot (d.h. auch Aufnahme einer Ausbildung nicht
         möglich)
     • Keine Anrechnung der Aufenthaltszeit, relevant für
         • Ausbildungs- & Beschäftigungsduldung
         • Duldung für gut integrierte Jugendliche (§ 25a AufenthG)
         • Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration (§ 25b AufenthG)
     • Wohnsitzauflage nach § 61 AufenthG
     • Leistungskürzung nach § 1a II AsylbLG (bis auf ca. 150€)
     • evtl. Strafzahlungen (§ 95 I 1 Nr. 1 AufenthG bis zu 5.000€) und Haft wegen
         Fluchtgefahr (§ 62 III AufenthG)
     • Auch zu beachten bei Härtefallantrag (§ 23a AufenthG)

     ACHTUNG: Auch aus einer Duldung mit ungeklärter Identität sehr plötzlich kann eine
     Abschiebung erfolgen!!! (z.B. Vorführung Delegation, Abkommen mit Herkunftsland)

39   Leider schließen aber auch nachgewiesene Passbeschaffungsbemühungen eine
     Abschiebung nicht aus (Ausnahme Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung)
Wie komme ich an einen Pass?

40
Fallbeispiel: Afghanistan
     Warum kompliziert?
     • Tazkira / Taskira wird benötigt
     • Lange Bearbeitungsdauer

     Lösung:
     ➢ Antragsstellung beim afghanischen Generalkonsulat, Antrag wird (mit Vollmacht)
         ins afghanische Innenministerium gesandt (Datenabgleich)
     ➢ Tazkira muss durch Bevollmächtigten (männlichen) Verwandten / Bekannten /
         Anwalt mit Vollmacht beim Innenministerium in Kabul abgeholt werden
     ➢ Nach Abholung muss die anschließend von einem Bevollmächtigten des
         afghanischen Außenministerium übersetzt und beglaubigt werden (mehrere
         Möglichkeiten in Afghanistan)
     ➢ Foto in Afghanistan machen und an AB
     ➢ Rücksendung (Einschreiben) nach Deutschland
     ➢ NUN PASS: Termin online beantragen (Bonn) https://www.bonn.mfa.af/amoas/

41
Fallbeispiel: Gambia
     In Deutschland leben etwa 15.500 gambische Staatsangehörige
     • Davon sind etwa 6.570 ausreisepflichtig (WELT, 22. Februar 2021)
     • Davon lebt der Großteil in Baden-Württemberg (8.955)

     Warum kompliziert?
       • Gambia stellt Pässe nur auf dem eigenen Staatsgebiet aus

     Lösung:
     • Vorhandene Identitätspapiere vorlegen
     • Über Verwandte/Rechtsanwälte in Gambia Proxy-Pass beantragen
     • Delegationsbesuche (nicht in Corona-Zeiten)
     • Weitere Infos gibt es über das Gambia-Helfernetz und eine
       Arbeitshilfe des Flüchtlingsrates Baden-Württemberg
42
Fallbeispiel: Guinea
     Warum kompliziert?
        • Die Botschaft von Guinea stellt keine Pässe
          aus

     Lösung: Konsularkarte
         ➢ Geburtsurkunde, wenn keine vorliegt, 2
            Zeugen (Familie, Vertrauensanwälte) in
            Guinea beantragen & nach Deutschland
            schicken
         ➢ Persönlich mit Geburtsurkunde in der
            Botschaft vorsprechen
         ➢ Der Botschafter führt im Dialekt, (nicht auf
            französisch) mit dem Antragsteller ein
            Gespräch und bescheinigt die guinesische
            Staatsbürgerschaft
         ➢ Zusätzlich: Warten auf die Delegation
43
Fallbeispiel: Irak
     Warum kompliziert?
     • Verfahren und Terminvereinbarungen irakisches Konsulat Frankfurt Aktuelle Infos
       muss man sich mühsam (und mit Hilfe von Muttersprachlern) auf der Website des
       Konsulats und auf dessen Facebook-Account (!) zusammensuchen:
       https://www.mofa.gov.iq/frankfurt
       https://www.facebook.com/IraqinFrankfurt/

     Lösung:
     Beantragung / Verlängerung eines Nationalpasses
     ➢ Die Ausstellung / Verlängerung eines Nationalpasses muss zunächst online bzw.
        per Post beantragt werden.
     ➢ Das entsprechende Formular findet sich auf dieser Seite (arabisch!):
        http://eservice.iraqinationality.gov.iq/pssservice_ara/start.swe
     ➢ Falls Fingerabdrücke benötigt / gefordert werden muss dazu ein zus. Termin mit
        dem Konsulat vereinbart werden: https://www.mofa.gov.iq/frankfurt

44
Fallbeispiel: Somalia
     In Deutschland leben 45.121 somalischen Staatsangehörigen, davon sind rund 4.092
     ausreisepflichtig (Stand 31. Januar 2020)

     Warum kompliziert?
         • Pässe der Botschaft Somalia, die nach 1993 ausgestellt wurden, werden in
           Deutschland nur für die Ausreise anerkannt

     Lösung:
         ➢ Wer von der Ausländerbehörde aufgefordert wird, einen Pass zu beschaffen, kann um
             ein Antragsformular bitten, das er / sie dann ausgefüllt der Botschaft in Berlin
             persönlich vorlegen kann. Er / sie kann dort auch formlos einen Pass beantragen.
         ➢ ABER: Ein somalischer Pass allein ist nicht geeignet, die Identität nach deutschen
             Anforderungen hinreichend nachzuweisen. Das gilt auch für andere Urkunden der
             Botschaft.
         ➢ Dennoch sind Geflüchtete verpflichtet der Aufforderung der Ausländerbehörde
             nachzukommen. WICHTIG: Besuch bei der Botschaft bescheinigen lassen.
         ➢ Zumindest können somalische Pässe im Rahmen der Identitätsfeststellung als Indiz
             herangezogen werden (vgl. Handlungsempfehlung des BMI zur Klärung der Identität
             im Einbürgerungsverfahren vom 20. Juni 2019).
         ➢ Zusätzlich kommen andere Beweismittel nach § 26 Abs 1 VwVfG in Betracht: Insb.
45           nicht aus dem Herkunftsland stammende Urkunden, Zeugenaussagen, Befragung in
             der AB (siehe auch kleine Anfrage vom 22. Januar 2020)
Passbeschaffung wirklich unmöglich (Stand Mai
     2021)
     • Guinea-Bissau (Botschaft-Skandal)
     • Niger
     • Mauretanien

     Weitere Hinweise:
     • „Sondergebühren“ muss / sollte man nicht zahlen
     • Keine Pässe kaufen!

46
Im Gespräch mit Herrn Grüning

47
Wie läuft die Zusammenarbeit mit den Behörden
     in Ihrer Region? Gibt es Schwierigkeiten bei der
        Beantragung der Beschäftigungserlaubnis?

48
Wie läuft die Zusammenarbeit mit den Behörden
     in Ihrer Region? Gibt es Schwierigkeiten bei der
        Beantragung der Beschäftigungserlaubnis?

49
Tipps / Literatur

           Mittwoch, 26.05., 11:30 bis 12:30 Uhr     Webinar: Mitwirkungspflichten und Identitätsklärung

         Hintergrundwissen über Herkunftsländer      https://www.fluechtlinge-willkommen-in-
         Flüchtlinge Willkommen in Düsseldorf e.V.   duesseldorf.de/div/hintergrundwissen-ueber-herkunftslaender/

           Übersicht Gerichtsentscheidungen zu
                                                     https://www.esf-
           Mitwirkungspflichten, Caritasverband
                                                     netwin.de/medien/Entscheidungen%20zu%20Mitwirkungspflichten.p
          Osnabrück, Netzwerk Integration Stand
                                                     df
                       August 2020

         Die Duldung für „Personen mit ungeklärter
             Identität“ – Erläuterungen für die    https://www.der-
                  Beratungspraxis zu den           paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/doc/200520_
          Anwendungshinweisen des BMI zu § 60b 60b_AufenthG_.pdf
                          AufenthG

                                                     https://beck-
                                                     online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fkomm%2FMarxHdbFke
                     Marx: Das neue
                                                     w_1%2Fcont%2FMarxHdbFkew.htm&anchor=Y-400-W-
         Fachkräfteeinwanderungsgesetz, Nomos.
                                                     MARXHDBFKEW&opustitle=Marx%2C%20Fachkr%C3%A4fteeinwande
                                                     rung

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Tipps / Literatur

        Begleitprotokoll für Botschaftsbesuche des https://www.fluechtlingsrat-mv.de/wp-
        Flüchtlingsrates Mecklenburg-Vorpommern content/uploads/2019/04/Begleitprotokoll-Botschaft.pdf

                                                   https://www.frnrw.de/fileadmin/frnrw/media/downloads/Themen_
            Arbeitshilfe Mitwirkungspflichten &    a-
        Identitätsklärung inkl. Maßnahmenprotokoll Z/Asylverfahren/Arbeitshilfe_Mitwirkungspflichten_September2019.
                                                   pdf

            Arbeitshilfe Mitwirkungspflichten &     https://fluechtlingsrat-bw.de/arbeitshilfen-und-
          Identitätsklärung Flüchtlingsrat Baden-   publikationen/arbeitshilfe-mitwirkungspflichten-bei-der-
         Württemberg in verschiedenen Sprachen      identitaetsklaerung-fuer-menschen-im-asylverfahren/

Folie
Tipps zum Aufbau von
     Beziehungen mit der AB:

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Netzwerkaufbau
Unternehmensakquise   „Beziehung first, Argumentation second“
& Netzwerkaufbau
                      Time is on your side
                      ➢ Menschen, die man länger kennt, werden einem automatisch
                        sympathischer

                      Arbeiten Sie langfristig ressourcenorientiert
                      ➢ Cold vs warm calls
                      ➢ Riskieren Sie nie Beziehungen für einen schwierigen Kandidaten!
                      ➢ Verlässlich & freundlich sein
                      ➢ Nachfragen: Was möchten Sie gerne haben?
Netzwerkpflege
Unternehmensakquise
                      ➢ Ohne vernünftiges CRM-System lohnt es sich nicht zu starten
& Netzwerkaufbau
                      ➢ Das CRM ist wie ein Tamagotchi: Es möchte gefüttert werden, sonst stirbt
                        es!
                      ➢ Die private Excel-Tabelle / Word-doc ist der Tod des CRM
Wie gelingt der erfolgreiche Aufbau eines
           Netzwerks?

           Greifen Sie auf bestehende Strukturen zurück

                                                                  !
           Kooperation statt Konfrontation

           Erstellen Sie sich Ihren individuellen Handlungsplan

           Holen Sie sich Hilfe

Folie 55
Wie gelingt der erfolgreiche Aufbau eines
           regionalen Netzwerks?
                                                                                                             !
           Kooperation statt Konfrontation

           •   „Beziehung first, Argumentation second“
                -   In jedem Netzwerk gibt es potenzielle Konfliktpunkte
                -   Persönliche Beziehungen bringen Sie schneller ans Ziel als sachliche Argumente

           •   Sich der verschiedenen Wahrnehmungsebenen bewusst sein
                -   Verhalten = der sichtbare Teil: Was ist zu beobachten? Was sehe ich?
                -   Identität, Werte, Gefühle, Motive = der unsichtbare Teil: Warum sagt oder macht jemand
                    etwas?
                -   Versuchen sie immer wieder „hinter die Worte zu hören und zu fragen“
                -   Durch das äußern und ansprechen von Bedürfnissen erhöhen Sie die Chance auf eine
                    erfolgreiche Verständigung

Folie 56
Wolfsprache                                                      Giraffensprache

            „Treffen Sie jetzt endlich eine       „Was brauchen Sie, um sich mit der Integration von
            Entscheidung, ob die Bewerberin       Geflüchteten sicher zu fühlen?“
            ein Praktikum bei Ihnen absolvieren
            kann.“

            „Das ist nicht mein Thema. Sie        „Leider muss ich Ihre Anfrage aus folgendem
            verschwenden meine Zeit.“             Grund ablehnen. Sie können sich an XY wenden..“

            „Typisch Behörde, Sie treffen         „Bitte sagen Sie mir: Was wünschen Sie sich von
            Entscheidungen immer verschieden.     mir, damit unsere Zusammenarbeit besser
            Verlässlich geht anders.“             funktioniert?“
Folie 57
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