Leitfaden Klima- und Energie-Modellregionen - Ein Programm des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung
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Leitfaden Klima- und Energie- Modellregionen Jahresprogramm 2018 Ein Programm des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung Wien, Juni 2018
Antragstellung Im ersten Schritt müssen sich die AntragstellerInnen auf Folgende Informationen und Unterlagen müssen bei der Website des Klima- und Energiefonds elektronisch der Antragstellung eingereicht werden: registrieren, in dem sie eine Klimafondsnummer š 1DPHQXQG.3&*HVFKËIWV]DKOHQGHUEHWHLOLJWHQ beantragen: www.klimafonds.gv.at/kem. Modellregionen š YROOVWËQGLJDXVJHIĞOOWHV$QWUDJVIRUPXODU Die Einreichung der Antragsunterlagen erfolgt š /HLVWXQJVYHU]HLFKQLV im Anschluss direkt über einen Link direkt zur š $EVLFKWVHUNOËUXQJ]XU.RıQDQ]LHUXQJ Abwicklungsstelle (KPC): (bei mittleren und großen Projekten) www.umweltfoerderung.at/betriebe/kem-leitprojekte/ navigator/modellregionen-1/kem-leitprojekte Es können weitere, ergänzende Unterlagen Dort stehen im Bereich „Wie verläuft der Beauftragungs- mit eingereicht werden: Prozess?“ unter „Antrag“ alle Formulare zur Antrag- š 8QWHUVWĞW]XQJVHUNOËUXQJHQ/2,EHL stellung bereit: Kooperationsprojekten oder Projekten von externen Organisationen etc. 7.0 Investitionsförderungen in Klima- und Energie- Modellregionen Allgemeine Information und Investitionen in den folgenden Bereichen antragstellungsberechtigte KEM werden gefördert: Der Klima- und Energiefonds unterstützt durch gezielte š 3KRWRYROWDLNDXI2EMHNWHQXQG*UXQGVWĞFNHQ Förderungen den Einsatz von klimaschonenden und im öffentlichen Interesse umweltfreundlichen Technologien in den Klima- und š +RO]KHL]XQJHQLQąijHQWOLFKHQ2EMHNWHQ Energie-Modellregionen. Ziel der Investitionsförderung š 7KHUPLVFKH6RODUDQODJHQDXIąijHQWOLFKHQ2EMHNWHQ ist es, die KEM bei der Umsetzung von Investitions- š /DGHVWDWLRQHQ projekten zu unterstützen und somit bei der Erreichung š 0XVWHUVDQLHUXQJYRQąijHQWOLFKHQ2EMHNWHQ der definierten Maßnahmen und Ziele zu begleiten. š 6RODUH*URĔDQODJHQ š 1(83LORWSURMHNWH7KHUPLVFKH6SHLFKHU Antragsberechtigt sind Gemeinden und gemeindeeigene für Wärme und Kälte Betriebe sowie auch weitere Rechtspersonen aus aktiven Klima- und Energie-Modellregionen. Die genaue Zielgruppe der einzelnen Förderbereiche ist im entspre- chenden Kapitel definiert. Die KEM muss zum Zeitpunkt des Starts der Ausschreibung in einem bestehenden Vertragsverhältnis in der Konzept-, Umsetzungs- bzw. Weiterführungsphase mit der KPC im Auftrag des Klima- und Energiefonds sein. Leitfaden Klima- und Energie-Modellregionen 32
Antragstellung und generelle Voraussetzungen für Investitionsförderungen š 'LH(LQUHLFKXQJHUIROJWDXVVFKOLHĔOLFKHOHNWURQLVFK – Richtlinie für eine KMU-lnvestitionszuwachsprämie Osterreich des BMWFW im Einvernehmen mit š 'LH$QWUDJVWHOOXQJPXVVYRUGHU8PVHW]XQJ dem BMF vom 07.03.2017 in der Fassung vom (bzw. vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung 31.03.2017 gemäß Bundesgesetz über besondere von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder Forderungen von kleinen und mittleren Unter- YRUHLQHUDQGHUHQ9HUSIJLFKWXQJGLHGLH,QYHVWLWLRQ nehmen (KMU-Fördergesetz), BGBl. Nr. 32/1996 unumkehrbar macht, wobei der früheste dieser in der jeweils geltenden Fassung Zeitpunkte maßgebend ist) des Vorhabens erfolgen. Zum Zeitpunkt der Endabrechnung muss das Bestell- š 'LHDXV]XIĞKUHQGHQ$UEHLWHQPĞVVHQYRQHLQHUIĞU datum bestätigt werden. Nur Planungsleistungen vor diese Arbeiten befugten Fachfirma fach- und norm- diesem Zeitpunkt können anerkannt werden. gerecht durchgeführt werden. Reine Material- Rechnungen, ohne entsprechende Montage-Rechnung š 'LH,QDQVSUXFKQDKPHHLQHUZHLWHUHQ%XQGHVIąUGH- einer befugten Fachfirma, werden nicht gefördert. rung für die im Rahmen der Investitionsförderungen Eigenleistungen bzw. Materialentnahmen aus dem geförderten Maßnahmen ist nicht zulässig (Ausnahme: eigenen Bestand sind generell nicht förderfähig. erlaubte Konsortialförderungen siehe nachstehend). Zur Abstimmung mit weiteren Fördergebern müssen š 'LH$QODJHPXVVLQQHUKDOEYRQ-DKUDE)ąUGHU die relevanten Unterlagen bei der Antragstellung bzw. zusage installiert (Ausnahme Solare Großanlage, spätestens bei der Endabrechnung der KPC vorgelegt Mustersanierung, Thermische Speicher) sein und in werden. Betrieb genommen werden. Die Auszahlung der Zur Sicherstellung der Fremdfinanzierung von Förderung erfolgt nach Umsetzung und Endabrech- Umwelt-Investitionsprojekten gibt es die Möglichkeit, nung des Projekts. Eine Fristverlängerung für die für Umweltprojekte zusätzlich zur Umweltforderung Umsetzung der Maßnahmen und die Inbetriebnahme folgende Förderungen der Austria Wirtschaftsservice ist nicht möglich. Kostenerhöhungen werden nicht GmbH (AWS) sowie der Österreichischen Hotel- und zur Förderung anerkannt. Tourismusbank (OHT) bis zur beihilferechtlichen Höchstgrenze in Anspruch zu nehmen. Die Kombi- š %HLGHU(LQUHLFKXQJLVWHLQH=XVWLPPXQJVHUNOËUXQJ nation ist zulässig, aber keine Voraussetzung für der Modellregions-Managerin/des Modellregions- eine Umweltforderung Managers (Region in Umsetzung oder Weiterführung) – Richtlinie des Bundesministers für Wissenschaft, bzw. der Zuständigen/des Zuständigen der Klima- Forschung und Wirtschaft für die Übernahme von und Energie-Modellregion (Konzepterstellungsphase) Haftungen für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft notwendig. 2014–2020 in der Fassung vom 26.02.2015, gemäß Bundesgesetz über besondere Forderungen von š ,P=XJHGHU(QGDEUHFKQXQJHQVLQG5HFKQXQJHQ kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Förder- über Gesamtkosten kleiner 200 Euro (exkl. USt.) bzw. gesetz), BGBl. Nr. 432/1996 in der jeweils geltenden Barrechnungen größer 5.000 Euro (exkl. USt.) nicht Fassung förderfähig. – Richtlinie des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über den TOP-Tourismus- š %LWWHEHDFKWHQ6LHGDVVVËPWOLFKHU6FKULIWYHUNHKU Impuls 2014–2020, in der Fassung vom 26.02.2015, im Rahmen der Abwicklung der Projekte immer Teil A: TOP Investitionen gemäß Bundesgesetz über nur an die VertragspartnerIn/den Vertragspartner besondere Forderungen von kleinen und mittleren (Kontaktadresse entsprechend Angaben in der Unternehmen (KMU-Fördergesetz), BGBl. Online-Einreichung) gerichtet wird. Nr. 432/1996 in der jeweils geltenden Fassung Leitfaden Klima- und Energie-Modellregionen 33
š 1DFKIHUWLJHU8PVHW]XQJGHU$QODJHQLVWDQ Strategische Schwerpunkte des „Österreichischen prominenter Stelle auf die Förderung des Vorhabens Programms für ländliche Entwicklung 2014-2020“ aus Mitteln des Klima- und Energiefonds sowie des stellen sicher, dass der Sektor Land- und Forstwirt- ELER-Programms hinzuweisen. Entsprechende schaft innovativ, professionell und wettbewerbsfähig Vorgaben und Informationen sind auf der Website bleibt. Durch intelligentes, nachhaltiges und ausgewoge- des Klima- und Energiefonds bzw. der KPC verfügbar nes Wachstum sollen die Gebiete des ländlichen Raums und werden im Vertrag detailliert angeführt. als attraktive Lebens-, Wirtschafts- und Erholungsräume weiterentwickelt und gestärkt werden. Diversifizierung, š 8QWHUOLHJHQGLH$QWUDJVVWHOOHU,QQHQGHQ%HVWLPPXQ- Vielfalt und Aktivitäten für kleine und mittlere Unter- gen des Bundesvergabegesetzes, so sind diese ein- nehmen stehen dabei im Mittelpunkt. Auch soziale zuhalten. Die entsprechenden Nachweise und Unter- Aspekte sowie der Ausbau und die Sicherstellung der lagen sind im Zuge der Endabrechnung vorzulegen. Infrastruktur werden unterstützt. Die großen Schwer- Bitte beachten Sie, dass auch im Fall von Direkt- punkte des Programms bilden die Bereiche Umwelt vergaben den Grundsätzen des Vergabeverfahrens und Investition sowie Kompetenz und Innovation. Rechnung zu tragen ist und vor Auszahlung der geförderten Projekte nachvollziehbare Informationen Die Investitionsförderungen Photovoltaikanlagen, unter anderem zur Ermittlung des geschätzten thermische Solaranlagen, solare Großanlagen, Muster- Auftragswerts, zu den eingeholten Angeboten sowie sanierungen und Holzheizungen in Klima- und Energie- zur Prüfung der Eignung der Bieter vorzulegen sind. Modellregionen werden in Teilbereichen im Rahmen des (§41 Abs. 1 iVm § 19 Abs. 1 bis 4) Förderprogramms „LE 14–20“ vergeben. In einem ersten Schritt werden alle Anträge auf Einhaltung der Zugangs- Soweit die aus dem KEM-Investitionsförderprogramm voraussetzungen des Förderprogramms „LE 14–20“ geförderten Maßnahmen als Endenergieverbrauchs- geprüft. Für die Auswahl zur Förderung kommen nur einsparungen im Sinne des EEffG anrechenbar sind, Vorhaben in Betracht, die ordnungsgemäß eingereicht werden diese zur Gänze dem Klima- und Energiefonds wurden und die im Programm definierten Zugangs- als strategische Maßnahme gemäß § 5 Abs. 1 Z 17 EEffG voraussetzungen erfüllen. Anträge, die bis zum Stichtag zugerechnet. Eine teilweise oder gänzliche Geltend- nicht oder nur unvollständig eingelangt sind, werden machung der anrechenbaren Maßnahmen durch für das jeweilige Auswahlverfahren nicht berücksichtigt. Dritte, insbesondere durch Übertragung durch die Vorhaben, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, FördernehmerInnen zum Zwecke der Anrechnung werden nachfolgend einem Auswahlverfahren DXIb,QGLYLGXDOYHUSIJLFKWXQJHQJHPËĔŦ((ij*LVW unterzogen. nicht möglich. Eine Contracting- oder Leasingfinanzierung ist für ein Österreichisches Programm für ländliche im Rahmen des Programms „LE 14–20“ geförderten Entwicklung 2014–2020 (LE 14–20) Projektes ausgeschlossen. Die ländliche Entwicklung ist das zentrale Element der österreichischen Agrarpolitik. Sie unterstützt eine Die entsprechenden Auswahlkriterien, die für eine moderne, effizient und nachhaltig produzierende „LE 14–20“-Förderung zu erfüllen sind, finden Sie Landwirtschaft, aber auch die regionale Wirtschaft und auf der nächsten Seite. die Gemeinden und setzt soziale Akzente. Das Programm ist damit ein Wachstumsmotor für den ländlichen Raum. In der aktuellen Periode stehen jährlich 1,1 Mrd. Euro zur Verfügung, mehr als die Hälfte davon wird von der EU finanziert. Leitfaden Klima- und Energie-Modellregionen 34
Umsetzung von Klima- und Energieprojekten auf lokaler Ebene Das zur Auswahl stehende Projekt muss mindestens 5 von 10 möglichen Punkten erreichen, damit eine ELER-Kofinanzierung möglich ist. Auswahlkriterium Parameter Mögliche PV-Anlagen, Holzheizungen, Mustersanierung, Punkte thermische Solaranlagen solare Großanlagen Positiver Umweltbeitrag > 10 t/a > 50 t/a 3 Reduktion t CO2/a > 5 bis 10 t/a > 20 bis 50 t/a 2 bis 5 t/a bis 20 t/a 1 Regionale Aspekte KEM in der Weiterführungsphase/Verlängerung 3 KEM in der Umsetzungsphase 2 Neue KEM 1 Art der Maßnahme Überwiegende Erzeugung erneuerbarer Energie (Photovoltaikanlage, 2 thermische Solaranlage), Energieeffizienzmaßnahme Einsatz erneuerbarer Energieträger (Holzheizung) 1 Vorhabensspezifische Kriterien (überwiegend zutreffendes Kriterium auswählen) Photovoltaikanlage – ≥ 50 % 2 Erzeugung erneuerbarer Energie für Eigenbedarf < 50 % 1 Holzheizungen – Biogener Brennstoff überwiegend aus der Region (Umkreis ≤ 50 km) 2 Brennstoffart und Herkunft Biogener Brennstoff überwiegend überregional bezogen (Umkreis > 50 km) 1 Thermische Solaranlagen Für Warmwasserzwecke und Heizungsunterstützung 2 Für Warmwasserzwecke 1 Mustersanierung Zuschlagskriterien für „qualitätsgeprüftes Passivhaus“, 2 Zuschlagskriterien „klimaaktiv Gold Standard“ oder „Plusenergiehaus“ werden erfüllt Zuschlagskriterien für überwiegenden Einsatz von mit 1 Österreichischem Umweltzeichen oder natureplus ausgezeichneten Dämmstoffen werden erfüllt Zuschlagskriterien werden nicht erfüllt 0 Solare Großanlagen – >8% 2 solarer Deckungsgrad bis 8 % 1 Gesamtpunkteanzahl 10 Mindestpunkteanzahl 5 Leitfaden Klima- und Energie-Modellregionen 35
Für Thermische Speicher gilt: Thermische Speicher für Wärme und Kälte Das zur Auswahl stehende Projekt muss mindestens 50 von 100 möglichen Punkten erreichen, damit eine ELER-Kofinanzierung möglich ist. Auswahlkriterium Mögliche Punkte Relevanz des Vorhabens Regionale Aspekte 10 in Bezug auf das Förderprogramm Beitrag zur Integration von erneuerbaren Energien 20 Innovationsgrad des Speichers und des Gesamtsystems 10 Kosteneffizienz 10 Qualität des Vorhabens Qualität der Planung 20 Eignung der Projektpartnerinnen und Projektpartner 10 Ökonomisches Potenzial und Multiplizierbarkeit (technisch und ökonomisch) 20 technische Multiplizierbarkeit Gesamtpunkteanzahl 100 Mindestpunkteanzahl 50 Projekte für Photovoltaikanlagen, Solarthermieanlagen, š %HWULHEHGHU1DKUXQJVXQG*HQXVVPLWWHOSURGXNWLRQ solare Großanlagen, Mustersanierungen und Holz- und -erzeugung heizungen können im Rahmen des Programms š %HWUHLEHUYRQ+HL]ZHUNHQXQGRGHU/HLWXQJVQHW]HQ „LE 14–20“ von folgenden Zielgruppen umgesetzt zur Nah- /Fernwärmeversorgung werden: Gemeinden und gemeindeeigenen Betrieben, š %HWULHEHGHU7RXULVPXVXQG)UHL]HLWZLUWVFKDIW auch in Form von Betrieben mit marktbestimmter in Gemeinden mit einer EinwohnerInnenzahl von Tätigkeit in Gemeinde mit einer EinwohnerInnenzahl weniger als 30.000 umgesetzt werden. von weniger als 30.000. Weitere Zielgruppen der Förderbereiche Photovoltaik- Projekte zur Speicherung von Wärme und Kälte und anlagen, Solarthermieanlagen, solare Großanlagen, solare Großanlagen können im Rahmen des Programms Mustersanierung und Holzheizungen sowie Anträge im „LE 14–20“ von Förderbereich Ladestationen werden ausschließlich š *HPHLQGHQ national unterstützt. š *HPHLQGHHLJHQH%HWULHEHDXFKLQ)RUPYRQ Betrieben mit marktbestimmter Tätigkeit š %HWULHEHGHU/DQGXQG)RUVWZLUWVFKDIW Leitfaden Klima- und Energie-Modellregionen 36
Auswahlverfahren „LE 14–20“ Auswahlverfahren der nationalen Förderung Um als Projektmaßnahme im Rahmen des Programms Das vorhandene Budget für Investitionsmaßnahmen, die „LE 14–20“ ausgewählt zu werden, ist bei den Auswahl- ausschließlich aus nationalen Mitteln des Klima- und kriterien (Projektselektionskriterien) eine Mindestpunkte- Energiefonds gefördert werden, wird in der Reihenfolge anzahl von 5 zu erreichen (Ausnahme „Thermische des Eintreffens der vollständigen Förderansuchen Speicher für Wärme und Kälte“. Sollte diese Punkte- vergeben. anzahl nicht erreicht werden können, werden die Projekte hinsichtlich einer nationalen Unterstützungs- möglichkeit geprüft. 7.1 Photovoltaikanlagen Die Projekte, die die Mindestpunkteanzahl oder mehr Fördergegenstand erreichen, werden nach der erreichten Punkteanzahl Gefördert werden ausschließlich neu installierte, gereiht und, abhängig vom vorhandenen Budget, für eine stationäre Photovoltaikanlagen im Netzparallelbetrieb. Förderung ausgewählt. Projekte mit gleicher Punkte- (VNąQQHQVRZRKO)UHLIJËFKHQDQODJHQ$XIGDFKDQODJHQ anzahl werden bis zur Ausschöpfung des verfügbaren als auch gebäudeintegrierte Anlagen gefördert werden. Budgets nach den spezifischen Förderkosten (Euro/t Die Anlagengröße muss mindestens 5 kWp betragen. CO2-Reduktion) pro Förderbereich vergeben, wobei Anlagen, die mit einer Anlagenleistung bis 5 kWp geplant die kosteneffizientesten priorisiert werden. sind, können im Rahmen der Förderaktion „Photovoltaik- anlagen“ einreichen. Projekte der Maßnahme „Thermische Speicher für Wärme und Kälte“ müssen bei den Auswahlkriterien Förderfähige Anlagenstandorte (Projektselektionskriterien) eine Mindestpunkteanzahl š 6R]LDOHLQULFKWXQJHQ von 50 erreichen um im Rahmen des Programms š %LOGXQJVHLQULFKWXQJHQ „LE 14–20“ gefördert werden zu können. Eine rein š 9HUHLQVJHEËXGH nationale Unterstützungsmöglichkeit ist bei dieser š ąijHQWOLFKH*HEËXGH Maßnahme nicht möglich. Die eingereichten Projekte š ąijHQWOLFKH,QIUDVWUXNWXU werden von einer Expertenjury beurteilt und anhand der erzielten Punkte gereiht. Die errichtete Photovoltaikanlage muss mindestens 10 Jahre im ordnungs- und bestimmungsgemäßen Publizitätsmaßnahmen Betrieb bleiben. Projektmaßnahmen, die im Rahmen des Programms „LE 14–20“ gefördert werden, haben die Publizitäts- Die maximale Anlagengröße pro AntragstellerIn beträgt maßnahmen des BMNT für das Programm „LE 14–20“ 150 kWp. Die Anzahl der Anträge pro KEM ist nicht zu beachten. Auf www.umweltfoerderung.at/eler bzw. beschränkt. im Fördervertrag für genehmigte Projekte werden weiterführende Informationen zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie, dass je nach Projektgröße schon BITTE BEACHTEN SIE: Publizitätsmaßnahmen während der Bauphase (z. B. š 'LHEHDQWUDJWHQ39$QODJHQNąQQHQLP=XJHGHU Bautafel) notwendig sein können und gegebenenfalls Umsetzung nicht geteilt, zusammengelegt oder eine Dokumentation an die Abwicklungsstelle zu an anderen Standorten umgesetzt werden. übermitteln ist. š 'LH(UZHLWHUXQJEHVWHKHQGHU$QODJHQLVWPąJOLFK Leitfaden Klima- und Energie-Modellregionen 37
Zielgruppe Antragstellungsberechtigt (ELER-Mittel) sind: š %DUUHFKQXQJHQJUąĔHU(XUR H[NO86W š *HPHLQGHQ š 6NRQWLXQG5DEDWWH š JHPHLQGHHLJHQH%HWULHEHDXFKLQ)RUPYRQ%HWULHEHQ š (LJHQOHLVWXQJHQ mit marktbestimmter Tätigkeit š 0DWHULDOLHQGLHLQ(LJHQOHLVWXQJYHUEDXWZXUGHQ Antragstellungsberechtigt für Bundesmittel sind: š $QODJHQ]XU(QHUJLHRSWLPLHUXQJ ]%6PDUWIR[ š 9HUHLQH9HUEËQGHXQG*HQRVVHQVFKDIWHQ š $QODJHQIĞU+HL]]ZHFNHE]Z:DUPZDVVHUDXIEHUHLWXQJ (z. B. Sportvereine, Abwasserverband) š ąijHQWOLFKH,QVWLWXWLRQHQ ]%6FKXOHQ*HEËXGH Förderhöhe Photovoltaik der öffentlichen Verwaltung) Die Höhe der Förderung für Photovoltaikanlagen beträgt š %HWULHEH .808 LQDNWLYHQ.OLPDXQG š (XURN:p für freistehende Anlagen und Aufdach- Energie-Modellregionen anlagen + 100 Euro/kWp Zuschlag š (XURN:p für gebäudeintegrierte Anlagen + 100 Euro/kWp Zuschlag, jedoch maximal 40 % der ACHTUNG: Das Kriterium der „Förderungsfähigen anrechenbaren förderfähigen Kosten Anlagenstandorte“ muss jedenfalls erfüllt sein (siehe oben). Die Einreichung zur ELER-Kofinanzierung erfolgt automatisch mit dem Antrag, die Zuordnung der Projekte erfolgt durch die Abwicklungsstelle. Förderfähige Investitionskosten š 390RGXOH Erläuterung zum Zuschlag š :HFKVHOULFKWHU Um die maßgebliche Vorbildwirkung der Gemeinden š %DWWHULHQ$NNXV'LVSOD\V und Betriebe und weiteren Organisationen in Klima- š $XIVWËQGHUXQJHQ1DFKIĞKUV\VWHPH und Energie-Modellregionen und den damit erzielbaren (sowohl ein- als auch zweiachsig) wesentlichen Beitrag zur Forcierung einer nachhaltigen š ,QVWDOODWLRQ0RQWDJH.DEHOYHUELQGXQJHQ Energieversorgung hervorzuheben, wird für Öffentlich- Schaltschrankumbau keitsarbeit und Vernetzung im Zusammenhang mit š %OLW]VFKXW]'DWHQORJJHU Photovoltaikanlagen ein Zuschlag von 100 Euro/kWp, š QRWZHQGLJHU8PEDXGHV=ËKOHUNDVWHQV jedoch max. 10.000 Euro pro Projekt, vergeben. š 3ODQXQJVNRVWHQ LP$XVPDĔYRQPD[LPDO der anerkennbaren Netto-Investitionskosten) Spezielle Fördervoraussetzungen und erforderliche Unterlagen Nicht förderfähige Kosten sind š )ĞUGLH39$QODJHGDUINHLQHZHLWHUH%XQGHVIąUGHUXQJ š 0HKUZHUWVWHXHU (insbesondere auch kein Ökostrom-Tarif für den š QHXHU=ËKOHUNDVWHQ=ËKOHUWDXVFK eingespeisten Strom) in Anspruch genommen werden. š (QWVRUJXQJVNRVWHQ Sofern eine Anlage erweitert wird und für denselben š 0LHWH*HEĞKUIĞU=ËKOSXQNW%DXDQ]HLJH Zählpunkt eine ÖMAG-Tarifförderung besteht, ist Gebühren im Allgemeinen der aktualisierte Fördervertrag zum Zeitpunkt der š 5HFKQXQJYRQ6WURPDQELHWHU Antragstellung ergänzend zu übermitteln. š 'DFKDUEHLWHQGLHQLFKWLPGLUHNWHQ=XVDPPHQKDQJ š %HLGHU$EUHFKQXQJGHUJHIąUGHUWHQ39$QODJH mit der Photovoltaikanlage stehen ist neben dem Endabrechnungsformular ein š /DGHUHJOHU Prüfprotokoll (ÖNORM 8001) vorzulegen. š 9HUVLFKHUXQJVNRVWHQ š *HQHKPLJXQJHQ%HVFKHLGH$OOHIĞUGHQ%DXXQG Betrieb der Anlage erforderlichen Genehmigungen bzw. Bescheide müssen eingeholt werden und zum Zeitpunkt der Endabrechnung vorgelegt werden. Leitfaden Klima- und Energie-Modellregionen 38
Erforderliche Unterlagen š 2QOLQH$QWUDJŚ39ş3KRWRYROWDLNŗ'HU$QWUDJ š %HULFKWGHV.UHGLWLQVWLWXWHV %., $E,QYHVWLWLRQV erfordert die vollständige Eingabe der Projektdaten kosten von 100.000 Euro müssen gemeindeeigene (Anlagenart, Montageart, Gesamtleistung, Ertrag, Betriebe, auch in Form von Betrieben mit markt Eigenverbrauch, Modulfabrikat, Fabrikat Wechsel- bestimmter Tätigkeit, sowie alle anderen Unter- richter, Kosten der PV-Anlage, Zählpunktnummer) nehmen einen BKI vorlegen (Formblatt auf der und Angaben zur Modellregion. Website der KPC verfügbar). š =XVWLPPXQJVHUNOËUXQJGHU0RGHOOUHJLRQV0DQDJHULQ š 'LH(LQUHLFKXQJ]XU(/(5.RıQDQ]LHUXQJHUIROJW des Modellregions-Managers. automatisch mit dem Antrag, die Zuordnung der š $QJHERW(LQ$QJHERWIĞUGLHLQGHU.RVWHQDXIVWHOOXQJ Projekte erfolgt durch die Abwicklungsstelle. des Förderansuchens angeführten Investitionskosten ist hochzuladen. Rechtsgrundlage š 8PZHOWIąUGHUXQJLP,QODQG 8),5/ š 9HURUGQXQJ (8 1ULGJ) (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) š (/(592B Beispielrechnung für eine 20-kWp-Anlage Bestimmung der förderfähigen Kosten beantragte Investitionskosten für 20 kW-Anlage 26.000 Euro davon nicht förderfähig (z. B. Behördenabgaben) 2.000 Euro maximal förderfähige Kosten 24.000 Euro Standardberechnung Pauschale oder Fördersatz Anlagenleistung (20 kWp) × Förderpauschale (275 Euro/kWp) 5.500 Euro Anlagenleistung (20 kWp) × Zuschlag (100 Euro/kWp), jedoch max. 10.000 Euro 2.000 Euro 7.500 Euro Maximaler Fördersatz förderfähige Kosten × Fördersatz 9.600 Euro Minimum = Förderbarwert 7.500 Euro Leitfaden Klima- und Energie-Modellregionen 39
7.2 Holzheizungen Fördergegenstand Förderfähige Investitionskosten Gefördert werden Kesselanlagen mit weniger als š .HVVHODQODJHLQNOXVLYH%HVFKLFNXQJ5DXFKJDV 400 kW thermischer Leistung, die mit Holzpellets, reinigung und Wärmemengenzähler Hackgut aus fester Biomasse oder Stückholz betrieben (dieser muss installiert werden) werden. Die Förderung umfasst Investitionen für š +HL]KDXV.DPLQ6SËQHVLOR+HL]XQJVWHFKQLN Holzheizungen zur zentralen Wärmeversorgung. stationäre Zerspaner und Hacker š ZHLWHUHIĞUGHQ%HWULHEUHOHYDQWH$QODJHQWHLOH Förderfähige Anlagenstandorte š 0RQWDJHNRVWHQ š 6R]LDOHLQULFKWXQJHQ š 3ODQXQJVNRVWHQ LP$XVPDĔYRQPD[LPDO š %LOGXQJVHLQULFKWXQJHQ der anerkennbaren Netto-Investitionskosten) š 9HUHLQVJHEËXGH š ąijHQWOLFKH*HEËXGH Nicht förderfähige Kosten sind š ąijHQWOLFKH,QIUDVWUXNWXU š .DFKHOąIHQ.DPLQąIHQ$OOHVEUHQQHU š $QODJHQLQGHQHQQLFKWKRO]DUWLJH%LRPDVVH Zielgruppe als Brennstoff eingesetzt wird Antragstellungsberechtigt (ELER-Mittel) sind: š :ËUPHYHUWHLOXQJLP*HEËXGH š *HPHLQGHQ (Rohrleitungen, Heizkörper etc.) š JHPHLQGHHLJHQH%HWULHEHDXFKLQ)RUPYRQ š H[WHUQH(QHUJLHEHUDWXQJHQ Betrieben mit marktbestimmter Tätigkeit š 6NRQWLXQG5DEDWWH Antragstellungsberechtigt für Bundesmittel sind: š (LJHQOHLVWXQJHQ š 9HUHLQH9HUEËQGHXQG*HQRVVHQVFKDIWHQ š 0DWHULDOLHQGLHLQ(LJHQOHLVWXQJYHUEDXWZXUGHQ (z. B. Sportvereine, Abwasserverband) š %DUUHFKQXQJHQJUąĔHU(XUR H[NO86W š ąijHQWOLFKH,QVWLWXWLRQHQ ]%6FKXOHQ*HEËXGH der öffentlichen Verwaltung) Förderhöhe Holzheizungen š %HWULHEH .808 LQDNWLYHQ.OLPDXQG Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Netto- Energie-Modellregionen Investitionskostenzuschuss, abhängig von der installierten Anlagenleistung (kW), ausbezahlt und beträgt 155 Euro/kW für die ersten 50 kW (0–50 kW) ACHTUNG: Das Kriterium der „Förderungsfähigen und 70 Euro/kW für jedes weitere kW (51–399). Für Anlagenstandorte“ muss jedenfalls erfüllt sein Anlagen mit dem Österreichischen Umweltzeichen (siehe oben). und bei gleichzeitiger Umsetzung einer thermischen Solaranlage kann ein Zuschlag von 10 Euro/kW in Anspruch genommen werden. Die maximale Förderung ist mit 30 % der anerkennbaren Kosten begrenzt. Leitfaden Klima- und Energie-Modellregionen 40
Beispielrechnung für eine 100-kW-Pelletskessel Bestimmung der förderfähigen Kosten beantragte Investitionskosten für 100-kW-Kessel 45.000 Euro davon nicht förderfähig (z. B. Behördenabgaben) 0 Euro maximal förderfähige Kosten 45.000 Euro Standardberechnung Pauschale oder Fördersatz 3DXVFKDOH (XURN:şN:(XURN:şN: 11.250 Euro maximaler Fördersatz 30 % förderfähige Kosten × Fördersatz 13.500 Euro Minimum = Förderbarwert (ohne Zuschlag) 11.250 Euro Zuschlag für das Umweltzeichen (10 Euro/kW) 1.000 Euro Förderbarwert mit Zuschlägen 12.250 Euro Spezielle Fördervoraussetzungen Erforderliche Unterlagen š 'LHDXV]XIĞKUHQGHQ$UEHLWHQPĞVVHQYRQ]HUWLı]LHUWHQ š 2QOLQH$QWUDJŚ++ş+RO]KHL]XQJŗ'HU$QWUDJ Biowärme-InstallateurInnen® durchgeführt werden. erfordert die vollständige Eingabe der Projektdaten Kontaktlisten von Biowärme-InstallateurInnen sind für und Angaben zur Modellregion. jedes Bundesland auf der Internetseite www.bio- š =XVWLPPXQJVHUNOËUXQJder Modellregions-Managerin/ waermepartner.at/index.php?id=341 einsehbar. Ein des Modellregions-Managers. entsprechender Nachweis bzw. die Listung muss bis š $QJHERW(LQ$QJHERWIĞUGLHLQGHU.RVWHQDXIVWHOOXQJ spätestens zum Zeitpunkt der Endabrechnung vor- des Förderansuchens angeführten Investitionskosten gelegt werden/vorgenommen worden sein. ist hochzuladen. š +RO]KHL]XQJHQVLQGQXULQ*HELHWHQIąUGHUIËKLJ š %HULFKWGHV.UHGLWLQVWLWXWHV %., $E,QYHVWLWLRQV in denen keine Möglichkeit zum Anschluss an eine kosten von 100.000 Euro müssen gemeindeeigene Fernwärmeversorgung besteht. Ausnahmen sind Betriebe, auch in Form von Betrieben mit markt- möglich, wenn der Fernwärmebetreiber bestätigt, bestimmter Tätigkeit, sowie alle anderen Unter- dass ein Anschluss für Ihr Objekt nicht möglich ist. nehmen einen BKI vorlegen (Formblatt auf der š $QODJHQVLQGQXULP5DKPHQHLQHU/HLVWXQJYRQ Website der KPC verfügbar). < 400 kW förderfähig. š 'LHJHSODQWH+HL]DQODJHPXVVGLHDNWXHOOHQ Die Einreichung zur ELER-Kofinanzierung erfolgt Emissionsgrenzwerte einhalten (Werte und zulässige automatisch mit dem Antrag, die Zuordnung der Anlagentypen befinden sich auf der Kesselliste im Projekte erfolgt durch die Abwicklungsstelle. Downloadbereich www.umweltfoerderung.at). Nicht gelistete Kessel benötigen einen Nachweis durch Rechtsgrundlage den Typenprüfbericht oder ein Messgutachten. š 8PZHOWIąUGHUXQJLP,QODQG 8),5/ š *HQHKPLJXQJHQ%HVFKHLGH$OOHIĞUGHQ%DXXQG š 9HURUGQXQJ (8 1ULGJ) Betrieb der Anlage erforderlichen Genehmigungen (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) bzw. Bescheide müssen eingeholt werden und zum š (/(592B Zeitpunkt der Endabrechnung vorgelegt werden. Leitfaden Klima- und Energie-Modellregionen 41
7.3 Solarthermieanlagen Fördergegenstand Nicht förderfähige Kosten sind Gefördert werden Solaranlagen < 100 m² für š (OHNWURKHL]VWËEHSDWURQHQ folgende Zwecke: š :ËUPHYHUWHLOXQJLP*HEËXGH 5RKUOHLWXQJHQ š :DUPZDVVHUEHUHLWXQJ Heizkörper etc.) š 5DXPKHL]XQJ š +\EULGXQG6FKZLPPEDGNROOHNWRUHQ š 3UR]HVVZËUPHEHUHLWXQJ š H[WHUQH(QHUJLHEHUDWXQJHQ š 6NRQWLXQG5DEDWWH Förderfähige Anlagenstandorte: š (LJHQOHLVWXQJHQ š 6R]LDOHLQULFKWXQJHQ š 0DWHULDOLHQGLHLQ(LJHQOHLVWXQJYHUEDXWZXUGHQ š %LOGXQJVHLQULFKWXQJHQ š %DUUHFKQXQJHQJUąĔHU(XUR H[NO86W š 9HUHLQVJHEËXGH š ąijHQWOLFKH*HEËXGH Förderhöhe thermische Solaranlagen š ąijHQWOLFKH,QIUDVWUXNWXU Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Netto- Größere Anlagen können im Rahmen des Programms Investitionskostenzuschuss, abhängig von der „Solarthermie – Solare Großanlagen“ gefördert werden LQVWDOOLHUWHQ.ROOHNWRUIJËFKHDXVEH]DKOWXQGEHWUËJW (siehe 7.6). 150 Euro/m² bei Standardkollektoren, 195 Euro/m² bei Vakuumkollektoren und 125 Euro/m² bei Luft- Zielgruppe kollektoren. Für Kollektoren mit dem Österreichischen Antragstellungsberechtigt (ELER-Mittel) sind: Umweltzeichen und bei gleichzeitiger Umsetzung š *HPHLQGHQ einer Holzheizung kann ein Zuschlag von 10 Euro/m² š JHPHLQGHHLJHQH%HWULHEHDXFKLQ)RUPYRQ%HWULHEHQ beansprucht werden. mit marktbestimmter Tätigkeit Antragstellungsberechtigt für Bundesmittel sind: Die maximale Förderung ist mit 30 % der anerkennbaren š 9HUHLQH9HUEËQGHXQG*HQRVVHQVFKDIWHQ Kosten begrenzt. (z. B. Sportvereine, Abwasserverband) š ąijHQWOLFKH,QVWLWXWLRQHQ ]%6FKXOHQ*HEËXGH Spezielle Fördervoraussetzungen der öffentlichen Verwaltung) š 'LHDXV]XIĞKUHQGHQ$UEHLWHQPĞVVHQYRQHLQHUIĞU š %HWULHEH .808 LQDNWLYHQ.OLPDXQG diese Arbeiten befugten Firma durchgeführt werden. Energie-Modellregionen š 'LH6RODUNROOHNWRUHQPĞVVHQĞEHUHLQH7\SHQSUĞIXQJ nach EN12975 verfügen. Der Nachweis ist im Zuge der Endabrechnung zu erbringen. ACHTUNG: Das Kriterium der „Förderungsfähigen š 'LHPD[LPDOH*UąĔHHLQHU$QODJHSUR6WDQGRUWLVW Anlagenstandorte“ muss jedenfalls erfüllt sein mit 100 m² limitiert. (siehe oben). š (LQ:ËUPHPHQJHQ]ËKOHULVWDQ]XEULQJHQ š *HQHKPLJXQJHQ%HVFKHLGH$OOHIĞUGHQ%DXXQG Betrieb der Anlage erforderlichen Genehmigungen Förderfähige Investitionskosten bzw. Bescheide müssen eingeholt werden und zum š 6RODUDQODJH Zeitpunkt der Endabrechnung vorgelegt werden. š 9HUURKUXQJ š SULPËUHV9HUWHLOHUQHW] š :ËUPHVSHLFKHU š :ËUPHPHQJHQ]ËKOHU š ZHLWHUHIĞUGHQ%HWULHEUHOHYDQWH$QODJHQWHLOH š 3ODQXQJVNRVWHQ LP$XVPDĔYRQPD[LPDO der anerkennbaren Netto-Investitionskosten) Leitfaden Klima- und Energie-Modellregionen 42
Erforderliche Unterlagen š 2QOLQH$QWUDJŚ76ş7KHUPLVFKH6RODUDQODJHŗ Die Einreichung zur ELER-Kofinanzierung erfolgt Der Antrag erfordert die vollständige Eingabe der automatisch mit dem Antrag, die Zuordnung der Projektdaten und Angaben zur Modellregion. Projekte erfolgt durch die Abwicklungsstelle. š =XVWLPPXQJVHUNOËUXQJder Modellregions-Managerin/ des Modellregions-Managers. Rechtsgrundlage š $QJHERW(LQ$QJHERWIĞUGLHLQGHU.RVWHQDXIVWHOOXQJ š 8PZHOWIąUGHUXQJLP,QODQG 8),5/ des Förderansuchens angeführten Investitionskosten š 9HURUGQXQJ (8 1ULGJ) ist hochzuladen. (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) š %HULFKWGHV.UHGLWLQVWLWXWHV %., $E,QYHVWLWLRQV š (/(592B kosten von 100.000 Euro müssen gemeindeeigene Betriebe, auch in Form von Betrieben mit markt- bestimmter Tätigkeit, sowie alle anderen Unter- nehmen einen BKI vorlegen (Formblatt auf der Website der KPC verfügbar). Beispielrechnung für eine 80-m²-Solarthermieanlage Bestimmung der förderfähigen Kosten beantragte Investitionskosten für 80-m²-Solarthermieanlage 50.000 Euro davon nicht förderfähig (z. B. Behördenabgaben) 2.000 Euro maximal förderfähige Kosten 48.000 Euro Standardberechnung Pauschale oder Fördersatz Pauschale für Standardkollektor 12.000 Euro maximaler Fördersatz 30 % förderfähige Kosten × Fördersatz 14.400 Euro Minimum = Förderbarwert (ohne Zuschlag) 12.000 Euro Zuschlag für das Umweltzeichen (10 Euro/m²) 800 Euro Förderbarwert mit Zuschlägen 12.800 Euro Leitfaden Klima- und Energie-Modellregionen 43
7.4 E-Ladeinfrastruktur 7.7 Thermische Speicher für Wärme und Kälte Die Errichtung von E-Ladestationen in Klima- und Energie-Modellregionen, an denen ausschließlich Strom Fördergegenstand aus erneuerbaren Energiequellen als Antriebsenergie Um das zeitliche Angebot und die Nachfrage von für Elektrofahrzeuge erhältlich ist, wird mit einem thermischer Energie ausgleichen zu können oder 25 %-Bonus zur Standardförderung gefördert, sofern die Effizienz von Energiebereitstellungssystemen zu die Förderung über die Modellregions-Managerin/ erhöhen bedarf es den Einsatz von Speichersystemen. den Modellregions-Manager initiiert wurde (Vorlage Diese können sowohl nach der zeitlichen Nutzung Zustimmungserklärung der Modellregions-Managerin/ (Stunden-, Tages- Saisonalspeicher), der Technologie des Modellregions-Managers). Die Voraussetzungen, (Wasser, Feststoff, PCM,…) als auch dem Temperatur- Förderhöhen und Informationen zur Antragstellung niveau unterschieden werden. Im Rahmen diese finden Sie unter E-Lade-infrastruktur auf Ausschreibung sollen Speichersysteme, welche über www.umweltfoerderung.at/kem-invest den üblich Stand der Technik hinausgehen (Material, Größe, zeitliche Nutzung,…) und damit einen hohen Innovationsgrad aufweisen und technisch und ökono- 7.5 Mustersanierungen misch multiplizierbar sind, gefördert werden. Es ist darauf zu achten, dass die installierten Speichersysteme Mustersanierungsprojekte öffentlich genutzter Gebäude und deren Einbindung beispielsweise in einen Prozess in Klima- und Energie-Modellregionen werden gefördert. theoretisch auch bei anderen Gebäuden bzw. ähnlichen Die Voraussetzungen, Förderhöhen und Informationen Prozessen durchführbar wären. Speziallösungen, die zur Antragstellung finden Sie im Leitfaden „Muster- sich weder wirtschaftlich noch anlagentechnisch bei sanierung 2018“ (www.umweltfoerderung.at/ ähnlichen Betriebs- und Gebäudestrukturen bzw. mustersanierung). Prozessen durchführen lassen würden, sind nicht erwünscht. Die Beurteilung des Innovationsgehaltes und der 7.6 Solarthermie – solare Großanlagen Multiplizierbarkeit der Projekte anhand der Auswahl- kriterien unter Punkt 7 obliegt einer Expertenjury. Solare Großanlagen in Klima- und Energie-Modell- regionen werden gefördert. Die Voraussetzungen, Förderfähige Anlagenstandorte Förderhöhen und Informationen zur Antragstellung Der Anlagenstandort innerhalb der Klima- und Energie- finden Sie im Leitfaden „Solarthermie – Solare Groß- Modellregion ist nicht genauer definiert. Die errichtete anlagen, 9. Ausschreibung“ (www.umweltfoerderung.at/ Anlage muss mindestens 10 Jahre im ordnungs- und solaregrossanlagen). bestimmungsgemäßen Betrieb bleiben. Die Anzahl der Anträge pro KEM ist nicht beschränkt. Im Programm Solarthermie – solare Großanlagen werden Einreichungen aus KEM-Regionen (sofern ELER-kofinanziert) prioritär behandelt. Die Einreichfrist für das Programm „Solarthermie – Solare Großanlagen“ ist der 28.02.2019, 17:00 Uhr. Leitfaden Klima- und Energie-Modellregionen 44
Zielgruppe Projektmaßnahmen mit Förderanträgen für Speicher š 7KHUPLVFKH%DXWHLODNWLYLHUXQJHQLQ9HUELQGXQJPLW für Wärme und Kälte können im Rahmen des mind. 50 % Deckung des Wärmebedarfs mit Erneuer- Programms „LE 14–20“ von folgenden Zielgruppen baren Energien (z. B. Solarthermie, PV-Wärmepumpen umgesetzt werden: Kombination…) auf Gebäudeebene š *HPHLQGHQ š 7KHUPLVFKH%DXWHLODNWLYLHUXQJHQ]XU(QWODVWXQJ š *HPHLQGHHLJHQH%HWULHEHDXFKLQ)RUPYRQ%HWULHEHQ netzgebundener Infrastruktur (Strom und Wärme) in mit marktbestimmter Tätigkeit Verbindung mit gesteigerter Energieeffizienz und/oder š %HWULHEHGHU/DQGXQG)RUVWZLUWVFKDIW erhöhtem Anteil Erneuerbarer auf der übergeordneten š %HWULHEHGHU1DKUXQJVXQG*HQXVVPLWWHOSURGXNWLRQ Systemebene. und -erzeugung š 6SHLFKHUPLWODQJHQ%HXQG(QWODGH]\NOHQ š %HWUHLEHUYRQ+HL]ZHUNHQXQGRGHU/HLWXQJVQHW]HQ (Monats- oder Saisonalspeicher) zur Nah- /Fernwärmeversorgung š 6SHLFKHUGLHDOVŚ3RZHUWR+HDWŗ$QODJHLQ9HUELQGXQJ š %HWULHEHGHU7RXULVPXVXQG)UHL]HLWZLUWVFKDIW mit Wärmepumpen genutzt werden nur bei direkter in Gemeinden mit weniger als 30.000 EinwohnerInnen, Nutzung von erneuerbarem Strom, d. h. keine vor- die sich in Klima- und Energie-Modellregionen befinden. herige Einspeisung ins Netz – kein Netzstrom) Förderfähige Maßnahmen Weitere „innovative Systeme“ außerhalb der oben Gefördert werden Wärme- und Kältespeicher, die angeführten Beispiele können in Abstimmung mit der besonders innovative Systemkomponenten bzw. innova- Abwicklungsstelle gefördert werden. Hierfür ist ein tive Einbindung in ein System aufweisen. Besonderer verpflichtendes Beratungsgespräch mit der Abwick- Wert wird hierbei auf den Innovationsgrad und dem lungsstelle bis spätestens 14.02.2019 erforderlich. Potenzial zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit der Förderfähig sind die Kosten für die Speicheranlage Anlage gelegt. inklusive Verrohrung und die Einbindung in den Prozess Beispiele für förderfähige innovative Ansätze sind: bzw. in das bestehende Wärme- oder Kälteversorgungs- š (LQVDW]YRQQHXHQ6SHLFKHUWHFKQRORJLHQGLHVLFK system sowie die notwendige Mess-, Steuerungs- und vom Stand der Technik abheben – z. B. PCM Regeltechnik. Planungskosten für die förderfähigen (Phase-Change-Materials), TCM (Thermo-Chemical- Maßnahmen werden im Ausmaß von bis zu 15 % der Materials), Hybridspeicher, Feststoffspeicher, umweltrelevanten Investitionskosten anerkannt. Ad- oder Absorptionsspeicher, etc. š (LQVDW]YRQEHUHLWVEUHLWHUSUREWHQ7HFKQRORJLHQ Bei Errichtung oder Erweiterung von Speichern in (Wasserspeicher) für kaum erprobte Einsatzbereiche biogenen Nah- oder Fernwärmenetzen mit einer (z. B. Langzeitspeicher, multifunktionale Speicher- installierten Biomassekesselnennleistung ab 400 kW nutzung, Speicher zur signifikanten Erhöhung und einer Trassenlänge von mehr als 1.000 Meter ist des Anteils erneuerbarer Energie oder des die Teilnahme im Qualitätsmanagementprogramm Abwärmeanteils, etc.) ŚTPbKHL]ZHUNHŗYHUSIJLFKWHQG.OLPDDNWLYTPKHL]ZHUNH š *URĔZDVVHUVSHLFKHU]XU=ZLVFKHQVSHLFKHUXQJ (www.qm-heizwerke.at) ist ein österreichweites von Wärme aus Erneuerbaren und/oder Abwärme Qualitätsmanagementprogramm zur Steigerung der š (LQVDW]YRQ+RFKWHPSHUDWXUVSHLFKHUQ !Ɠ& technischen Qualität und Effizienz von Biomasse- š $QHUJLHVSHLFKHULQ.RPELQDWLRQPLW:ËUPHSXPSHQ heizwerken und Nahwärmenetzen. Erreicht wird dies zur Temperaturanhebung unter der Voraussetzung durch eine begleitende Qualitätskontrolle bei Planung, einer ausgeglichenen thermischen Jahresbilanz Errichtung und Anlagenbetrieb. Kontakt: Tel.: 01/31 6 31 – 739, E-Mail: qm@kommunalkredit.at Leitfaden Klima- und Energie-Modellregionen 45
Nicht förderfähige Kosten und Maßnahmen š 7KHUPLVFKH6SHLFKHUV\VWHPHEHL6WDQGDUG Mit dem Pilotprogramm „Thermische Speicher“ sollen anwendungen (z. B. Heizungs- und Warmwasser- keine Projektteile aus bestehenden und laufenden speicher im Rahmen von herkömmlichen Heizungs- Förderungsprojekten herausgelöst werden. Dies um- optimierungen, herkömmliche Optimierung von fasst laufende und zukünftige Förderungsaktionen und Nah- und Fernwärmenetzen) Förderungsschwerpunkte des Klima- und Energiefonds š 6SHLFKHUXQJYRQ:ËUPHRGHU.ËOWHDXVIRVVLO sowie der Umweltförderung im Inland, wie zum Beispiel betriebenen Anlagen (z. B. Gaskessel, KWK- und š 1DKZËUPHYHUVRUJXQJDXI%DVLVHUQHXHUEDUHU GuD-Anlagen,…) Energieträger (insbesondere Optimierung von š 0LHWH%DXDQ]HLJH*HEĞKUHQLP$OOJHPHLQHQ Nah- und Fernwärmenetzen) š 9HUVLFKHUXQJVNRVWHQ š 3UR]HVVXQG+HL]XQJVRSWLPLHUXQJ š %DUUHFKQXQJHQJUąĔHU(XUR H[NO86W š 6RODUH*URĔDQODJHQ š 0DWHULDOLHQGLHLQ(LJHQOHLVWXQJYHUEDXWZXUGHQ š .RVWHQYRU(LQUHLFKXQJGHV)ąUGHUDQVXFKHQV Für eine Förderung im Pilotprogramm „Thermische und nach der Fertigstellungsfrist Speicher“ muss der Speicher als zentrales Element der (Ausnahme: immaterielle Vorleistungen). Optimierungsmaßnahmen sowohl vom Umwelteffekt als š 3ODQXQJVNRVWHQIĞUGLHIąUGHUEDUHQ0DĔQDKPHQGLH auch von den Investitionskosten im Vordergrund stehen. 15 % der förderbaren materiellen Investitionskosten übersteigen Förderhöhe thermische Speicher š (QHUJLHEHUHLWVWHOOXQJVNRVWHQ Der Förderungssatz beträgt maximal 45 % der umwelt- š %DXNRVWHQ]XVFKĞVVHXQG$QVFKOXVVJHEĞKUHQ relevanten Mehrkosten. Dieser kann jedoch durch die š (UVDW]QLFKWPHKUIXQNWLRQVIËKLJHU$QODJHQ beihilferechtlichen Höchstgrenzen bzw. die pro- Instandhaltungen und Reparaturen grammspezifische Höchstförderung reduziert werden. š *UXQGVWĞFNVNRVWHQXQG.RVWHQIĞUGLH$XIVFKOLHĔXQJ Die beihilfenrechtlichen Höchstgrenzen gemäß AGVO von Baugrund (Allgemeinde Gruppenfreistellungsverordnung , VO (EU) š %HIHVWLJXQJXQG$VSKDOWLHUXQJYRQ9HUNHKUVZHJHQ 651/2014) sind von der Unternehmensgröße und dem XQG$XĔHQIJËFKHQ Einsatzbereich des Speichers abhängig. Informationen š :ËUPHYHUWHLOXQJXQG:ËUPHDEJDEHV\VWHPHLQ dazu erhalten Sie bei der Abwicklungsstelle KPC Gebäuden (siehe Kontaktdaten). š .RVWHQIĞU$QODJHQWHLOHGHUHQ:LUNXQJVZHLVH Projekte, die ein Investitionsvolumen über 2,5 Mio. Euro nicht mit der zu fördernden Maßnahme in aufweisen, können nicht gefördert werden. Zusammenhang steht š 3HUVRQDOHLJHQOHLVWXQJHQGHU$QWUDJVWHOOHU,QQHQ Spezielle Fördervoraussetzungen š (QWVRUJXQJVNRVWHQIĞU$OWDQODJHQXQG$XVKXE Die förderungsfähigen Kosten müssen mindestens š $EJDEHQ*HEĞKUHQXQG6WHXHUQVRZLH9HUELQGXQJV 50.000 Euro betragen. und Anschlusskosten und Netzzutrittsentgelte Einzelne besonderes innovative Projekte können (Strom, Wärme, Wasser etc.) von der Expertenjury für ein detailliertes Monitoring- š $QZDOWVXQG*HULFKWVNRVWHQ Programm der Anlage ausgewählt werden. Dem mit š )LQDQ]LHUXQJVNRVWHQ dem Monitoring beauftragten Unternehmen ist der š %DXSURYLVRULHQ Zutritt zum Speichersystem und der Zugriff auf vom š 6NRQWLXQG5DEDWWHDXFKZHQQGLHVHQLFKWLQ Förderwerber bereits aufgezeichnete, relevante Mess- Anspruch genommen werden größen zur Verfügung zu stellen bzw. die Installation š .RVWHQDXI%DVLVYRQ(LQ]HOEHOHJHQPLWHLQHP (bzw. Demontage) von Messequipment zu ermöglichen. Betrag von weniger als 200 Euro (netto) Die daraus erhobenen Messdaten und Analyseergebnisse š *HEUDXFKWH,QYHVWLWLRQVJĞWHU dürfen im Rahmen von Berichten und Studien veröffent- licht werden. Die Kosten für die (temporäre) Installation von Monitoring Equipment trägt in diesem Fall der Klima- und Energiefonds. Leitfaden Klima- und Energie-Modellregionen 46
Entsprechend der allgemeinen Ziele und Aufgaben š (LQHGHWDLOOLHUWH.RVWHQDXIVWHOOXQJIĞUGLHEHDQWUDJWHQ des Klima- und Energiefonds, definiert in §1 und Maßnahmen gemäß Antrag sowie hierauf bezug- §3 des Klima- und Energiefondsgesetzes und der nehmende Kostenvoranschläge, Angebote und speziellen Charakteristik dieses Förderprogrammes, Vergleichsangebote. Zum Nachweis der Angemessen- welches besonders auf die Veröffentlichung von heit der Kosten sind bei der Einreichung von Projekten, Projekt- und Kontaktdaten zur Verbreitung der für alle Angebote/Kostenvoranschläge mit einem Projektergebnisse abzielt, ist die Zustimmung zur Auftragswert bis 10.000 Euro mindesten ein Ver- Veröffentlichung (insbesondere auf www.klimaund- gleichsangebot und ab 10.000 Euro Auftragswert energiemodellregionen.at) eine Förderungs- mindestens zwei Vergleichsangebote vorzulegen. voraussetzung. Unterliegen AntragsstellerInnen den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes, so sind diese einzu- Erforderliche Unterlagen halten. Die entsprechenden Nachweise und Unter- š 2QOLQH$QWUDJŚ7KHUPLVFKH6SHLFKHUŗ'HU$QWUDJ lagen sind im Zuge der Endabrechnung vorzulegen. erfordert die vollständige Eingabe der Projektdaten Bitte beachten Sie, dass auch im Fall von Direkt- š 7HFKQLVFKH%HVFKUHLEXQJGHUEHDQWUDJWHQ vergaben den Grundsätzen des Vergabeverfahrens Maßnahme – Baubeschreibung, Planunterlagen, Rechnung zu tragen ist und vor Auszahlung der Simulation der Anlage geförderten Projekte nachvollziehbare Informationen š +\GUDXOLNVFKHPDLQ3') DXVGUXFNEDUDXI',1$ unter anderem zur Ermittlung des geschätzten und gut lesbar), welches die geplante hydraulische Auftragswerts, zu den eingeholten Angeboten sowie Verschaltung aller wesentlichen Komponenten zur Prüfung der Eignung der Bieter vorzulegen sind. darstellt und alle wesentlichen technischen Daten (§41 Abs. 1 iVm § 19 Abs. 1 bis 4) bei den einzelnen Anlagenkomponenten enthält š %HULFKWGHV.UHGLWLQVWLWXWHVJHPËĔ)RUPEODWW š =HLWSODQEH]ĞJOLFKGHU3URMHNWXPVHW]XQJ š *HQHKPLJXQJHQ%HVFKHLGHşDOOHHUIRUGHUOLFKHQ š 3URJQRVHIĞUGLH%HXQG(QWODGXQJGHV6SHLFKHUVMH Genehmigungen bzw. Bescheide für den Bau und nach Anwendungsfall für Stunden-, Tages , Monats- Betrieb der Anlage müssen spätestens zum Zeitpunkt oder Saisonalspeicherbewirtschaftung. Nach Möglich- der Endabrechnung vorliegen keit soll der Speicher mittels eines dynamischen š =XVWLPPXQJVHUNOËUXQJder Modellregions-Managerin/ Simulationsprogrammes im Gesamtsystem abgebildet des Modellregions-Managers. werden. Die Ergebnisse der Berechnungen sind š 'LH(LQUHLFKXQJ]XU(/(5.RıQDQ]LHUXQJHUIROJW tabellarisch und grafisch darzustellen. Sollten automatisch mit dem Antrag, die Zuordnung der besondere Speicher in der Simulation nicht aussage- Projekte erfolgt durch die Abwicklungsstelle. kräftig abgebildet werden können, ist auf jeden Fall ein ]XVËW]OLFKHV(QHUJLHIJXVVGLDJUDPP ]%6DQNH\ ]X HUEULQJHQZHOFKHVGLHSURJQRVWL]LHUWHQ(QHUJLHIJĞVVH des Projekts abbildet. Leitfaden Klima- und Energie-Modellregionen 47
Nachweis Kostenangemessenheit Projektänderungen gegenüber den Angaben bei Antrag- Zum Nachweis der Angemessenheit der Kosten sind bei stellung müssen immer vor der ersten rechtsverbind- der Einreichung von Projekten, welche durch „LE 14–20“ lichen Bestellung der betroffenen Anlagenteile, vor finanziert werden, für alle Angebote/Kostenvoranschläge deren Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen mit einem Auftragswert bis 10.000 Euro mindesten ein 9HUSIJLFKWXQJGLHGLH,QYHVWLWLRQXQXPNHKUEDUPDFKW Vergleichsangebot und ab 10.000 Euro Auftragswert wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist, mindestens zwei Vergleichsangebote vorzulegen. bekannt gegeben werden. Kostenänderungen können Unterliegen AntragsstellerInnen den Bestimmungen des nur vor Genehmigung unter Einhaltung der oben Bundesvergabegesetzes, so sind diese einzuhalten. Die angeführten Voraussetzungen berücksichtigt werden. entsprechenden Nachweise und Unterlagen sind im Zuge der Endabrechnung vorzulegen. Bitte beachten Sie, Fertigstellungsfrist dass auch im Fall von Direktvergaben den Grundsätzen Die Maßnahme muss bis spätestens 2 Jahre nach des Vergabeverfahrens Rechnung zu tragen ist und vor Förderzusage abgeschlossen sein. Auszahlung der geförderten Projekte nachvollziehbare Informationen unter anderem zur Ermittlung des Rechtsgrundlage geschätzten Auftragswerts, zu den eingeholten š 8PZHOWIąUGHUXQJLP,QODQG 8),5/ Angeboten sowie zur Prüfung der Eignung der Bieter š 9HURUGQXQJ (8 1ULGJ) vorzulegen sind. (§41 Abs. 1 iVm § 19 Abs. 1 bis 4) (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) š (/(592B Leitfaden Klima- und Energie-Modellregionen 48
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