Leitfaden Klima- und Energie-Modellregionen - Ein Programm des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung

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Leitfaden Klima- und Energie-Modellregionen - Ein Programm des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung
Leitfaden
Klima- und Energie-
Modellregionen
   Jahresprogramm 2018

Ein Programm des Klima- und Energiefonds
der österreichischen Bundesregierung

Wien, Juni 2018
Leitfaden Klima- und Energie-Modellregionen - Ein Programm des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung
Antragstellung
Im ersten Schritt müssen sich die AntragstellerInnen auf   Folgende Informationen und Unterlagen müssen bei
der Website des Klima- und Energiefonds elektronisch       der Antragstellung eingereicht werden:
registrieren, in dem sie eine Klimafondsnummer             š 1DPHQXQG.3&*HVFKËIWV]DKOHQGHUEHWHLOLJWHQ
beantragen: www.klimafonds.gv.at/kem.                         Modellregionen
                                                           š YROOVWËQGLJDXVJHIĞOOWHV$QWUDJVIRUPXODU
Die Einreichung der Antragsunterlagen erfolgt              š /HLVWXQJVYHU]HLFKQLV
im Anschluss direkt über einen Link direkt zur             š $EVLFKWVHUNOËUXQJ]XU.RıQDQ]LHUXQJ
Abwicklungsstelle (KPC):                                      (bei mittleren und großen Projekten)
www.umweltfoerderung.at/betriebe/kem-leitprojekte/
navigator/modellregionen-1/kem-leitprojekte                Es können weitere, ergänzende Unterlagen
Dort stehen im Bereich „Wie verläuft der Beauftragungs-    mit eingereicht werden:
Prozess?“ unter „Antrag“ alle Formulare zur Antrag-        š 8QWHUVWĞW]XQJVHUNOËUXQJHQ/2,EHL
stellung bereit:                                              Kooperationsprojekten oder Projekten von
                                                              externen Organisationen etc.

7.0 Investitionsförderungen
    in Klima- und Energie-
    Modellregionen
Allgemeine Information und                                 Investitionen in den folgenden Bereichen
antragstellungsberechtigte KEM                             werden gefördert:
Der Klima- und Energiefonds unterstützt durch gezielte     š 3KRWRYROWDLNDXI2EMHNWHQXQG*UXQGVWĞFNHQ
Förderungen den Einsatz von klimaschonenden und               im öffentlichen Interesse
umweltfreundlichen Technologien in den Klima- und          š +RO]KHL]XQJHQLQąijHQWOLFKHQ2EMHNWHQ
Energie-Modellregionen. Ziel der Investitionsförderung     š 7KHUPLVFKH6RODUDQODJHQDXIąijHQWOLFKHQ2EMHNWHQ
ist es, die KEM bei der Umsetzung von Investitions-        š /DGHVWDWLRQHQ
projekten zu unterstützen und somit bei der Erreichung     š 0XVWHUVDQLHUXQJYRQąijHQWOLFKHQ2EMHNWHQ
der definierten Maßnahmen und Ziele zu begleiten.           š 6RODUH*URĔDQODJHQ
                                                           š 1(83LORWSURMHNWH7KHUPLVFKH6SHLFKHU
Antragsberechtigt sind Gemeinden und gemeindeeigene           für Wärme und Kälte
Betriebe sowie auch weitere Rechtspersonen aus
aktiven Klima- und Energie-Modellregionen. Die genaue
Zielgruppe der einzelnen Förderbereiche ist im entspre-
chenden Kapitel definiert. Die KEM muss zum Zeitpunkt
des Starts der Ausschreibung in einem bestehenden
Vertragsverhältnis in der Konzept-, Umsetzungs- bzw.
Weiterführungsphase mit der KPC im Auftrag des
Klima- und Energiefonds sein.

                                                                               Leitfaden Klima- und Energie-Modellregionen 32
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Antragstellung und generelle Voraussetzungen
für Investitionsförderungen

š 'LH(LQUHLFKXQJHUIROJWDXVVFKOLHĔOLFKHOHNWURQLVFK       – Richtlinie für eine KMU-lnvestitionszuwachsprämie
                                                                Osterreich des BMWFW im Einvernehmen mit
š 'LH$QWUDJVWHOOXQJPXVVYRUGHU8PVHW]XQJ                   dem BMF vom 07.03.2017 in der Fassung vom
   (bzw. vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung          31.03.2017 gemäß Bundesgesetz über besondere
   von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder         Forderungen von kleinen und mittleren Unter-
   YRUHLQHUDQGHUHQ9HUSIJLFKWXQJGLHGLH,QYHVWLWLRQ         nehmen (KMU-Fördergesetz), BGBl. Nr. 32/1996
   unumkehrbar macht, wobei der früheste dieser                 in der jeweils geltenden Fassung
   Zeitpunkte maßgebend ist) des Vorhabens erfolgen.
   Zum Zeitpunkt der Endabrechnung muss das Bestell-        š 'LHDXV]XIĞKUHQGHQ$UEHLWHQPĞVVHQYRQHLQHUIĞU
   datum bestätigt werden. Nur Planungsleistungen vor          diese Arbeiten befugten Fachfirma fach- und norm-
   diesem Zeitpunkt können anerkannt werden.                   gerecht durchgeführt werden. Reine Material-
                                                               Rechnungen, ohne entsprechende Montage-Rechnung
š 'LH,QDQVSUXFKQDKPHHLQHUZHLWHUHQ%XQGHVIąUGH-             einer befugten Fachfirma, werden nicht gefördert.
   rung für die im Rahmen der Investitionsförderungen          Eigenleistungen bzw. Materialentnahmen aus dem
   geförderten Maßnahmen ist nicht zulässig (Ausnahme:         eigenen Bestand sind generell nicht förderfähig.
   erlaubte Konsortialförderungen siehe nachstehend).
   Zur Abstimmung mit weiteren Fördergebern müssen          š 'LH$QODJHPXVVLQQHUKDOEYRQ-DKUDE)ąUGHU
   die relevanten Unterlagen bei der Antragstellung bzw.       zusage installiert (Ausnahme Solare Großanlage,
   spätestens bei der Endabrechnung der KPC vorgelegt          Mustersanierung, Thermische Speicher) sein und in
   werden.                                                     Betrieb genommen werden. Die Auszahlung der
   Zur Sicherstellung der Fremdfinanzierung von                 Förderung erfolgt nach Umsetzung und Endabrech-
   Umwelt-Investitionsprojekten gibt es die Möglichkeit,       nung des Projekts. Eine Fristverlängerung für die
   für Umweltprojekte zusätzlich zur Umweltforderung           Umsetzung der Maßnahmen und die Inbetriebnahme
   folgende Förderungen der Austria Wirtschaftsservice         ist nicht möglich. Kostenerhöhungen werden nicht
   GmbH (AWS) sowie der Österreichischen Hotel- und            zur Förderung anerkannt.
   Tourismusbank (OHT) bis zur beihilferechtlichen
   Höchstgrenze in Anspruch zu nehmen. Die Kombi-           š %HLGHU(LQUHLFKXQJLVWHLQH=XVWLPPXQJVHUNOËUXQJ
   nation ist zulässig, aber keine Voraussetzung für           der Modellregions-Managerin/des Modellregions-
   eine Umweltforderung                                        Managers (Region in Umsetzung oder Weiterführung)
   – Richtlinie des Bundesministers für Wissenschaft,          bzw. der Zuständigen/des Zuständigen der Klima-
     Forschung und Wirtschaft für die Übernahme von            und Energie-Modellregion (Konzepterstellungsphase)
     Haftungen für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft       notwendig.
     2014–2020 in der Fassung vom 26.02.2015, gemäß
     Bundesgesetz über besondere Forderungen von            š ,P=XJHGHU(QGDEUHFKQXQJHQVLQG5HFKQXQJHQ
     kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Förder-            über Gesamtkosten kleiner 200 Euro (exkl. USt.) bzw.
     gesetz), BGBl. Nr. 432/1996 in der jeweils geltenden      Barrechnungen größer 5.000 Euro (exkl. USt.) nicht
     Fassung                                                   förderfähig.
   – Richtlinie des Bundesministers für Wissenschaft,
     Forschung und Wirtschaft über den TOP-Tourismus-       š %LWWHEHDFKWHQ6LHGDVVVËPWOLFKHU6FKULIWYHUNHKU
     Impuls 2014–2020, in der Fassung vom 26.02.2015,          im Rahmen der Abwicklung der Projekte immer
     Teil A: TOP Investitionen gemäß Bundesgesetz über         nur an die VertragspartnerIn/den Vertragspartner
     besondere Forderungen von kleinen und mittleren           (Kontaktadresse entsprechend Angaben in der
     Unternehmen (KMU-Fördergesetz), BGBl.                     Online-Einreichung) gerichtet wird.
     Nr. 432/1996 in der jeweils geltenden Fassung

                                                                                 Leitfaden Klima- und Energie-Modellregionen 33
Leitfaden Klima- und Energie-Modellregionen - Ein Programm des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung
š 1DFKIHUWLJHU8PVHW]XQJGHU$QODJHQLVWDQ            Strategische Schwerpunkte des „Österreichischen
   prominenter Stelle auf die Förderung des Vorhabens     Programms für ländliche Entwicklung 2014-2020“
   aus Mitteln des Klima- und Energiefonds sowie des      stellen sicher, dass der Sektor Land- und Forstwirt-
   ELER-Programms hinzuweisen. Entsprechende              schaft innovativ, professionell und wettbewerbsfähig
   Vorgaben und Informationen sind auf der Website        bleibt. Durch intelligentes, nachhaltiges und ausgewoge-
   des Klima- und Energiefonds bzw. der KPC verfügbar     nes Wachstum sollen die Gebiete des ländlichen Raums
   und werden im Vertrag detailliert angeführt.           als attraktive Lebens-, Wirtschafts- und Erholungsräume
                                                          weiterentwickelt und gestärkt werden. Diversifizierung,
š 8QWHUOLHJHQGLH$QWUDJVVWHOOHU,QQHQGHQ%HVWLPPXQ-     Vielfalt und Aktivitäten für kleine und mittlere Unter-
   gen des Bundesvergabegesetzes, so sind diese ein-      nehmen stehen dabei im Mittelpunkt. Auch soziale
   zuhalten. Die entsprechenden Nachweise und Unter-      Aspekte sowie der Ausbau und die Sicherstellung der
   lagen sind im Zuge der Endabrechnung vorzulegen.       Infrastruktur werden unterstützt. Die großen Schwer-
   Bitte beachten Sie, dass auch im Fall von Direkt-      punkte des Programms bilden die Bereiche Umwelt
   vergaben den Grundsätzen des Vergabeverfahrens         und Investition sowie Kompetenz und Innovation.
   Rechnung zu tragen ist und vor Auszahlung der
   geförderten Projekte nachvollziehbare Informationen    Die Investitionsförderungen Photovoltaikanlagen,
   unter anderem zur Ermittlung des geschätzten           thermische Solaranlagen, solare Großanlagen, Muster-
   Auftragswerts, zu den eingeholten Angeboten sowie      sanierungen und Holzheizungen in Klima- und Energie-
   zur Prüfung der Eignung der Bieter vorzulegen sind.    Modellregionen werden in Teilbereichen im Rahmen des
   (§41 Abs. 1 iVm § 19 Abs. 1 bis 4)                     Förderprogramms „LE 14–20“ vergeben. In einem ersten
                                                          Schritt werden alle Anträge auf Einhaltung der Zugangs-
Soweit die aus dem KEM-Investitionsförderprogramm         voraussetzungen des Förderprogramms „LE 14–20“
geförderten Maßnahmen als Endenergieverbrauchs-           geprüft. Für die Auswahl zur Förderung kommen nur
einsparungen im Sinne des EEffG anrechenbar sind,         Vorhaben in Betracht, die ordnungsgemäß eingereicht
werden diese zur Gänze dem Klima- und Energiefonds        wurden und die im Programm definierten Zugangs-
als strategische Maßnahme gemäß § 5 Abs. 1 Z 17 EEffG     voraussetzungen erfüllen. Anträge, die bis zum Stichtag
zugerechnet. Eine teilweise oder gänzliche Geltend-       nicht oder nur unvollständig eingelangt sind, werden
machung der anrechenbaren Maßnahmen durch                 für das jeweilige Auswahlverfahren nicht berücksichtigt.
Dritte, insbesondere durch Übertragung durch die          Vorhaben, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen,
FördernehmerInnen zum Zwecke der Anrechnung               werden nachfolgend einem Auswahlverfahren
DXIb,QGLYLGXDOYHUSIJLFKWXQJHQJHPËĔŦ((ij*LVW       unterzogen.
nicht möglich.
                                                          Eine Contracting- oder Leasingfinanzierung ist für ein
Österreichisches Programm für ländliche                   im Rahmen des Programms „LE 14–20“ geförderten
Entwicklung 2014–2020 (LE 14–20)                          Projektes ausgeschlossen.
Die ländliche Entwicklung ist das zentrale Element
der österreichischen Agrarpolitik. Sie unterstützt eine   Die entsprechenden Auswahlkriterien, die für eine
moderne, effizient und nachhaltig produzierende           „LE 14–20“-Förderung zu erfüllen sind, finden Sie
Landwirtschaft, aber auch die regionale Wirtschaft und    auf der nächsten Seite.
die Gemeinden und setzt soziale Akzente. Das Programm
ist damit ein Wachstumsmotor für den ländlichen Raum.
In der aktuellen Periode stehen jährlich 1,1 Mrd. Euro
zur Verfügung, mehr als die Hälfte davon wird von der
EU finanziert.

                                                                               Leitfaden Klima- und Energie-Modellregionen 34
Umsetzung von Klima- und Energieprojekten auf lokaler Ebene

 Das zur Auswahl stehende Projekt muss mindestens 5 von 10 möglichen Punkten erreichen,
 damit eine ELER-Kofinanzierung möglich ist.

 Auswahlkriterium                   Parameter
                                                                                                                     Mögliche
                                    PV-Anlagen, Holzheizungen,            Mustersanierung,                            Punkte
                                    thermische Solaranlagen               solare Großanlagen

 Positiver Umweltbeitrag            > 10 t/a                              > 50 t/a                                        3
 Reduktion t CO2/a
                                    > 5 bis 10 t/a                        > 20 bis 50 t/a                                 2

                                    bis 5 t/a                             bis 20 t/a                                      1

 Regionale Aspekte                  KEM in der Weiterführungsphase/Verlängerung                                           3

                                    KEM in der Umsetzungsphase                                                            2

                                    Neue KEM                                                                              1

 Art der Maßnahme                   Überwiegende Erzeugung erneuerbarer Energie (Photovoltaikanlage,                      2
                                    thermische Solaranlage), Energieeffizienzmaßnahme

                                    Einsatz erneuerbarer Energieträger (Holzheizung)                                      1

 Vorhabensspezifische Kriterien (überwiegend zutreffendes Kriterium auswählen)

 Photovoltaikanlage –               ≥ 50 %                                                                                2
 Erzeugung erneuerbarer
 Energie für Eigenbedarf            < 50 %                                                                                1

 Holzheizungen –                    Biogener Brennstoff überwiegend aus der Region (Umkreis ≤ 50 km)                      2
 Brennstoffart und Herkunft
                                    Biogener Brennstoff überwiegend überregional bezogen (Umkreis > 50 km)                1

 Thermische Solaranlagen            Für Warmwasserzwecke und Heizungsunterstützung                                        2

                                    Für Warmwasserzwecke                                                                  1

 Mustersanierung                    Zuschlagskriterien für „qualitätsgeprüftes Passivhaus“,                               2
 Zuschlagskriterien                 „klimaaktiv Gold Standard“ oder „Plusenergiehaus“ werden erfüllt

                                    Zuschlagskriterien für überwiegenden Einsatz von mit                                  1
                                    Österreichischem Umweltzeichen oder natureplus
                                    ausgezeichneten Dämmstoffen werden erfüllt

                                    Zuschlagskriterien werden nicht erfüllt                                               0

 Solare Großanlagen –               >8%                                                                                   2
 solarer Deckungsgrad
                                    bis 8 %                                                                               1

 Gesamtpunkteanzahl                                                                                                      10

 Mindestpunkteanzahl                                                                                                      5

                                                                                       Leitfaden Klima- und Energie-Modellregionen 35
Für Thermische Speicher gilt:

 Thermische Speicher für Wärme und Kälte

 Das zur Auswahl stehende Projekt muss mindestens 50 von 100 möglichen Punkten erreichen,
 damit eine ELER-Kofinanzierung möglich ist.

 Auswahlkriterium                                                                                          Mögliche Punkte

 Relevanz des Vorhabens                    Regionale Aspekte                                                       10
 in Bezug auf das Förderprogramm
                                           Beitrag zur Integration von erneuerbaren Energien                       20

                                           Innovationsgrad des Speichers und des Gesamtsystems                     10

                                           Kosteneffizienz                                                         10

 Qualität des Vorhabens                    Qualität der Planung                                                    20

                                           Eignung der Projektpartnerinnen und Projektpartner                      10

 Ökonomisches Potenzial und                Multiplizierbarkeit (technisch und ökonomisch)
                                                                                                                   20
 technische Multiplizierbarkeit

 Gesamtpunkteanzahl                                                                                                100

 Mindestpunkteanzahl                                                                                               50

Projekte für Photovoltaikanlagen, Solarthermieanlagen,         š %HWULHEHGHU1DKUXQJVXQG*HQXVVPLWWHOSURGXNWLRQ
solare Großanlagen, Mustersanierungen und Holz-                   und -erzeugung
heizungen können im Rahmen des Programms                       š %HWUHLEHUYRQ+HL]ZHUNHQXQGRGHU/HLWXQJVQHW]HQ
„LE 14–20“ von folgenden Zielgruppen umgesetzt                    zur Nah- /Fernwärmeversorgung
werden: Gemeinden und gemeindeeigenen Betrieben,               š %HWULHEHGHU7RXULVPXVXQG)UHL]HLWZLUWVFKDIW
auch in Form von Betrieben mit marktbestimmter                 in Gemeinden mit einer EinwohnerInnenzahl von
Tätigkeit in Gemeinde mit einer EinwohnerInnenzahl             weniger als 30.000 umgesetzt werden.
von weniger als 30.000.
                                                               Weitere Zielgruppen der Förderbereiche Photovoltaik-
Projekte zur Speicherung von Wärme und Kälte und               anlagen, Solarthermieanlagen, solare Großanlagen,
solare Großanlagen können im Rahmen des Programms              Mustersanierung und Holzheizungen sowie Anträge im
„LE 14–20“ von                                                 Förderbereich Ladestationen werden ausschließlich
š *HPHLQGHQ                                                   national unterstützt.
š *HPHLQGHHLJHQH%HWULHEHDXFKLQ)RUPYRQ
   Betrieben mit marktbestimmter Tätigkeit
š %HWULHEHGHU/DQGXQG)RUVWZLUWVFKDIW

                                                                                     Leitfaden Klima- und Energie-Modellregionen 36
Auswahlverfahren „LE 14–20“                                  Auswahlverfahren der nationalen Förderung
Um als Projektmaßnahme im Rahmen des Programms               Das vorhandene Budget für Investitionsmaßnahmen, die
„LE 14–20“ ausgewählt zu werden, ist bei den Auswahl-        ausschließlich aus nationalen Mitteln des Klima- und
kriterien (Projektselektionskriterien) eine Mindestpunkte-   Energiefonds gefördert werden, wird in der Reihenfolge
anzahl von 5 zu erreichen (Ausnahme „Thermische              des Eintreffens der vollständigen Förderansuchen
Speicher für Wärme und Kälte“. Sollte diese Punkte-          vergeben.
anzahl nicht erreicht werden können, werden die
Projekte hinsichtlich einer nationalen Unterstützungs-
möglichkeit geprüft.                                         7.1     Photovoltaikanlagen

Die Projekte, die die Mindestpunkteanzahl oder mehr          Fördergegenstand
erreichen, werden nach der erreichten Punkteanzahl           Gefördert werden ausschließlich neu installierte,
gereiht und, abhängig vom vorhandenen Budget, für eine       stationäre Photovoltaikanlagen im Netzparallelbetrieb.
Förderung ausgewählt. Projekte mit gleicher Punkte-          (VNąQQHQVRZRKO)UHLIJËFKHQDQODJHQ$XIGDFKDQODJHQ
anzahl werden bis zur Ausschöpfung des verfügbaren           als auch gebäudeintegrierte Anlagen gefördert werden.
Budgets nach den spezifischen Förderkosten (Euro/t            Die Anlagengröße muss mindestens 5 kWp betragen.
CO2-Reduktion) pro Förderbereich vergeben, wobei             Anlagen, die mit einer Anlagenleistung bis 5 kWp geplant
die kosteneffizientesten priorisiert werden.                 sind, können im Rahmen der Förderaktion „Photovoltaik-
                                                             anlagen“ einreichen.
Projekte der Maßnahme „Thermische Speicher für
Wärme und Kälte“ müssen bei den Auswahlkriterien             Förderfähige Anlagenstandorte
(Projektselektionskriterien) eine Mindestpunkteanzahl        š 6R]LDOHLQULFKWXQJHQ
von 50 erreichen um im Rahmen des Programms                  š %LOGXQJVHLQULFKWXQJHQ
„LE 14–20“ gefördert werden zu können. Eine rein             š 9HUHLQVJHEËXGH
nationale Unterstützungsmöglichkeit ist bei dieser           š ąijHQWOLFKH*HEËXGH
Maßnahme nicht möglich. Die eingereichten Projekte           š ąijHQWOLFKH,QIUDVWUXNWXU
werden von einer Expertenjury beurteilt und anhand
der erzielten Punkte gereiht.                                Die errichtete Photovoltaikanlage muss mindestens
                                                             10 Jahre im ordnungs- und bestimmungsgemäßen
Publizitätsmaßnahmen                                         Betrieb bleiben.
Projektmaßnahmen, die im Rahmen des Programms
„LE 14–20“ gefördert werden, haben die Publizitäts-          Die maximale Anlagengröße pro AntragstellerIn beträgt
maßnahmen des BMNT für das Programm „LE 14–20“               150 kWp. Die Anzahl der Anträge pro KEM ist nicht
zu beachten. Auf www.umweltfoerderung.at/eler bzw.           beschränkt.
im Fördervertrag für genehmigte Projekte werden
weiterführende Informationen zur Verfügung gestellt.
Bitte beachten Sie, dass je nach Projektgröße schon           BITTE BEACHTEN SIE:
Publizitätsmaßnahmen während der Bauphase (z. B.              š 'LHEHDQWUDJWHQ39$QODJHQNąQQHQLP=XJHGHU
Bautafel) notwendig sein können und gegebenenfalls               Umsetzung nicht geteilt, zusammengelegt oder
eine Dokumentation an die Abwicklungsstelle zu                   an anderen Standorten umgesetzt werden.
übermitteln ist.                                              š 'LH(UZHLWHUXQJEHVWHKHQGHU$QODJHQLVWPąJOLFK

                                                                                  Leitfaden Klima- und Energie-Modellregionen 37
Zielgruppe
Antragstellungsberechtigt (ELER-Mittel) sind:             š %DUUHFKQXQJHQJUąĔHU(XUR H[NO86W
š *HPHLQGHQ                                              š 6NRQWLXQG5DEDWWH
š JHPHLQGHHLJHQH%HWULHEHDXFKLQ)RUPYRQ%HWULHEHQ   š (LJHQOHLVWXQJHQ
   mit marktbestimmter Tätigkeit                          š 0DWHULDOLHQGLHLQ(LJHQOHLVWXQJYHUEDXWZXUGHQ
Antragstellungsberechtigt für Bundesmittel sind:          š $QODJHQ]XU(QHUJLHRSWLPLHUXQJ ]%6PDUWIR[
š 9HUHLQH9HUEËQGHXQG*HQRVVHQVFKDIWHQ                š $QODJHQIĞU+HL]]ZHFNHE]Z:DUPZDVVHUDXIEHUHLWXQJ
   (z. B. Sportvereine, Abwasserverband)
š ąijHQWOLFKH,QVWLWXWLRQHQ ]%6FKXOHQ*HEËXGH      Förderhöhe Photovoltaik
   der öffentlichen Verwaltung)                           Die Höhe der Förderung für Photovoltaikanlagen beträgt
š %HWULHEH .808 LQDNWLYHQ.OLPDXQG               š (XURN:p für freistehende Anlagen und Aufdach-
   Energie-Modellregionen                                    anlagen + 100 Euro/kWp Zuschlag
                                                          š (XURN:p für gebäudeintegrierte Anlagen +
                                                             100 Euro/kWp Zuschlag, jedoch maximal 40 % der
 ACHTUNG: Das Kriterium der „Förderungsfähigen               anrechenbaren förderfähigen Kosten
 Anlagenstandorte“ muss jedenfalls erfüllt sein
 (siehe oben).                                            Die Einreichung zur ELER-Kofinanzierung erfolgt
                                                          automatisch mit dem Antrag, die Zuordnung der
                                                          Projekte erfolgt durch die Abwicklungsstelle.
Förderfähige Investitionskosten
š 390RGXOH                                              Erläuterung zum Zuschlag
š :HFKVHOULFKWHU                                         Um die maßgebliche Vorbildwirkung der Gemeinden
š %DWWHULHQ$NNXV'LVSOD\V                             und Betriebe und weiteren Organisationen in Klima-
š $XIVWËQGHUXQJHQ1DFKIĞKUV\VWHPH                      und Energie-Modellregionen und den damit erzielbaren
   (sowohl ein- als auch zweiachsig)                      wesentlichen Beitrag zur Forcierung einer nachhaltigen
š ,QVWDOODWLRQ0RQWDJH.DEHOYHUELQGXQJHQ             Energieversorgung hervorzuheben, wird für Öffentlich-
   Schaltschrankumbau                                     keitsarbeit und Vernetzung im Zusammenhang mit
š %OLW]VFKXW]'DWHQORJJHU                               Photovoltaikanlagen ein Zuschlag von 100 Euro/kWp,
š QRWZHQGLJHU8PEDXGHV=ËKOHUNDVWHQV                    jedoch max. 10.000 Euro pro Projekt, vergeben.
š 3ODQXQJVNRVWHQ LP$XVPDĔYRQPD[LPDO
   der anerkennbaren Netto-Investitionskosten)            Spezielle Fördervoraussetzungen und
                                                          erforderliche Unterlagen
Nicht förderfähige Kosten sind                            š )ĞUGLH39$QODJHGDUINHLQHZHLWHUH%XQGHVIąUGHUXQJ
š 0HKUZHUWVWHXHU                                            (insbesondere auch kein Ökostrom-Tarif für den
š QHXHU=ËKOHUNDVWHQ=ËKOHUWDXVFK                          eingespeisten Strom) in Anspruch genommen werden.
š (QWVRUJXQJVNRVWHQ                                         Sofern eine Anlage erweitert wird und für denselben
š 0LHWH*HEĞKUIĞU=ËKOSXQNW%DXDQ]HLJH                 Zählpunkt eine ÖMAG-Tarifförderung besteht, ist
   Gebühren im Allgemeinen                                   der aktualisierte Fördervertrag zum Zeitpunkt der
š 5HFKQXQJYRQ6WURPDQELHWHU                                Antragstellung ergänzend zu übermitteln.
š 'DFKDUEHLWHQGLHQLFKWLPGLUHNWHQ=XVDPPHQKDQJ      š %HLGHU$EUHFKQXQJGHUJHIąUGHUWHQ39$QODJH
   mit der Photovoltaikanlage stehen                         ist neben dem Endabrechnungsformular ein
š /DGHUHJOHU                                                Prüfprotokoll (ÖNORM 8001) vorzulegen.
š 9HUVLFKHUXQJVNRVWHQ                                    š *HQHKPLJXQJHQ%HVFKHLGH$OOHIĞUGHQ%DXXQG
                                                             Betrieb der Anlage erforderlichen Genehmigungen
                                                             bzw. Bescheide müssen eingeholt werden und zum
                                                             Zeitpunkt der Endabrechnung vorgelegt werden.

                                                                               Leitfaden Klima- und Energie-Modellregionen 38
Erforderliche Unterlagen
š 2QOLQH$QWUDJŚ39ş3KRWRYROWDLNŗ'HU$QWUDJ               š %HULFKWGHV.UHGLWLQVWLWXWHV %., $E,QYHVWLWLRQV
   erfordert die vollständige Eingabe der Projektdaten             kosten von 100.000 Euro müssen gemeindeeigene
   (Anlagenart, Montageart, Gesamtleistung, Ertrag,                Betriebe, auch in Form von Betrieben mit markt
   Eigenverbrauch, Modulfabrikat, Fabrikat Wechsel-                bestimmter Tätigkeit, sowie alle anderen Unter-
   richter, Kosten der PV-Anlage, Zählpunktnummer)                 nehmen einen BKI vorlegen (Formblatt auf der
   und Angaben zur Modellregion.                                   Website der KPC verfügbar).
š =XVWLPPXQJVHUNOËUXQJGHU0RGHOOUHJLRQV0DQDJHULQ            š 'LH(LQUHLFKXQJ]XU(/(5.RıQDQ]LHUXQJHUIROJW
   des Modellregions-Managers.                                     automatisch mit dem Antrag, die Zuordnung der
š $QJHERW(LQ$QJHERWIĞUGLHLQGHU.RVWHQDXIVWHOOXQJ          Projekte erfolgt durch die Abwicklungsstelle.
   des Förderansuchens angeführten Investitionskosten
   ist hochzuladen.                                             Rechtsgrundlage
                                                                š 8PZHOWIąUGHUXQJLP,QODQG 8),5/
                                                                š 9HURUGQXQJ (8 1ULGJ)
                                                                   (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung)
                                                                š (/(592B

  Beispielrechnung für eine 20-kWp-Anlage

  Bestimmung der förderfähigen Kosten
  beantragte Investitionskosten für 20 kW-Anlage                                                                  26.000 Euro
  davon nicht förderfähig (z. B. Behördenabgaben)                                                                  2.000 Euro
  maximal förderfähige Kosten                                                                                     24.000 Euro

  Standardberechnung Pauschale oder Fördersatz
  Anlagenleistung (20 kWp) × Förderpauschale (275 Euro/kWp)                                                        5.500 Euro
  Anlagenleistung (20 kWp) × Zuschlag (100 Euro/kWp), jedoch max. 10.000 Euro                                      2.000 Euro
                                                                                                                   7.500 Euro

  Maximaler Fördersatz
  förderfähige Kosten × Fördersatz                                                                                 9.600 Euro

  Minimum = Förderbarwert                                                                                         7.500 Euro

                                                                                      Leitfaden Klima- und Energie-Modellregionen 39
7.2      Holzheizungen

Fördergegenstand                                       Förderfähige Investitionskosten
Gefördert werden Kesselanlagen mit weniger als         š .HVVHODQODJHLQNOXVLYH%HVFKLFNXQJ5DXFKJDV
400 kW thermischer Leistung, die mit Holzpellets,         reinigung und Wärmemengenzähler
Hackgut aus fester Biomasse oder Stückholz betrieben      (dieser muss installiert werden)
werden. Die Förderung umfasst Investitionen für        š +HL]KDXV.DPLQ6SËQHVLOR+HL]XQJVWHFKQLN
Holzheizungen zur zentralen Wärmeversorgung.              stationäre Zerspaner und Hacker
                                                       š ZHLWHUHIĞUGHQ%HWULHEUHOHYDQWH$QODJHQWHLOH
Förderfähige Anlagenstandorte                          š 0RQWDJHNRVWHQ
š 6R]LDOHLQULFKWXQJHQ                                 š 3ODQXQJVNRVWHQ LP$XVPDĔYRQPD[LPDO
š %LOGXQJVHLQULFKWXQJHQ                                  der anerkennbaren Netto-Investitionskosten)
š 9HUHLQVJHEËXGH
š ąijHQWOLFKH*HEËXGH                                  Nicht förderfähige Kosten sind
š ąijHQWOLFKH,QIUDVWUXNWXU                            š .DFKHOąIHQ.DPLQąIHQ$OOHVEUHQQHU
                                                       š $QODJHQLQGHQHQQLFKWKRO]DUWLJH%LRPDVVH
Zielgruppe                                                als Brennstoff eingesetzt wird
Antragstellungsberechtigt (ELER-Mittel) sind:          š :ËUPHYHUWHLOXQJLP*HEËXGH
š *HPHLQGHQ                                              (Rohrleitungen, Heizkörper etc.)
š JHPHLQGHHLJHQH%HWULHEHDXFKLQ)RUPYRQ          š H[WHUQH(QHUJLHEHUDWXQJHQ
   Betrieben mit marktbestimmter Tätigkeit             š 6NRQWLXQG5DEDWWH
Antragstellungsberechtigt für Bundesmittel sind:       š (LJHQOHLVWXQJHQ
š 9HUHLQH9HUEËQGHXQG*HQRVVHQVFKDIWHQ             š 0DWHULDOLHQGLHLQ(LJHQOHLVWXQJYHUEDXWZXUGHQ
   (z. B. Sportvereine, Abwasserverband)               š %DUUHFKQXQJHQJUąĔHU(XUR H[NO86W
š ąijHQWOLFKH,QVWLWXWLRQHQ ]%6FKXOHQ*HEËXGH
   der öffentlichen Verwaltung)                        Förderhöhe Holzheizungen
š %HWULHEH .808 LQDNWLYHQ.OLPDXQG            Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Netto-
   Energie-Modellregionen                              Investitionskostenzuschuss, abhängig von der
                                                       installierten Anlagenleistung (kW), ausbezahlt und
                                                       beträgt 155 Euro/kW für die ersten 50 kW (0–50 kW)
  ACHTUNG: Das Kriterium der „Förderungsfähigen        und 70 Euro/kW für jedes weitere kW (51–399). Für
  Anlagenstandorte“ muss jedenfalls erfüllt sein       Anlagen mit dem Österreichischen Umweltzeichen
  (siehe oben).                                        und bei gleichzeitiger Umsetzung einer thermischen
                                                       Solaranlage kann ein Zuschlag von 10 Euro/kW in
                                                       Anspruch genommen werden.

                                                       Die maximale Förderung ist mit 30 % der anerkennbaren
                                                       Kosten begrenzt.

                                                                            Leitfaden Klima- und Energie-Modellregionen 40
Beispielrechnung für eine 100-kW-Pelletskessel

  Bestimmung der förderfähigen Kosten
  beantragte Investitionskosten für 100-kW-Kessel                                                              45.000 Euro
  davon nicht förderfähig (z. B. Behördenabgaben)                                                                   0 Euro
  maximal förderfähige Kosten                                                                                  45.000 Euro

  Standardberechnung Pauschale oder Fördersatz
  3DXVFKDOH (XURN:şN:(XURN:şN:                                                     11.250 Euro
  maximaler Fördersatz                                                                                                30 %
  förderfähige Kosten × Fördersatz                                                                             13.500 Euro

  Minimum = Förderbarwert (ohne Zuschlag)                                                                     11.250 Euro
  Zuschlag für das Umweltzeichen (10 Euro/kW)                                                                  1.000 Euro

  Förderbarwert mit Zuschlägen                                                                                12.250 Euro

Spezielle Fördervoraussetzungen                               Erforderliche Unterlagen
š 'LHDXV]XIĞKUHQGHQ$UEHLWHQPĞVVHQYRQ]HUWLı]LHUWHQ     š 2QOLQH$QWUDJŚ++ş+RO]KHL]XQJŗ'HU$QWUDJ
   Biowärme-InstallateurInnen® durchgeführt werden.              erfordert die vollständige Eingabe der Projektdaten
   Kontaktlisten von Biowärme-InstallateurInnen sind für         und Angaben zur Modellregion.
   jedes Bundesland auf der Internetseite www.bio-            š =XVWLPPXQJVHUNOËUXQJder Modellregions-Managerin/
   waermepartner.at/index.php?id=341 einsehbar. Ein              des Modellregions-Managers.
   entsprechender Nachweis bzw. die Listung muss bis          š $QJHERW(LQ$QJHERWIĞUGLHLQGHU.RVWHQDXIVWHOOXQJ
   spätestens zum Zeitpunkt der Endabrechnung vor-               des Förderansuchens angeführten Investitionskosten
   gelegt werden/vorgenommen worden sein.                        ist hochzuladen.
š +RO]KHL]XQJHQVLQGQXULQ*HELHWHQIąUGHUIËKLJ           š %HULFKWGHV.UHGLWLQVWLWXWHV %., $E,QYHVWLWLRQV
   in denen keine Möglichkeit zum Anschluss an eine              kosten von 100.000 Euro müssen gemeindeeigene
   Fernwärmeversorgung besteht. Ausnahmen sind                   Betriebe, auch in Form von Betrieben mit markt-
   möglich, wenn der Fernwärmebetreiber bestätigt,               bestimmter Tätigkeit, sowie alle anderen Unter-
   dass ein Anschluss für Ihr Objekt nicht möglich ist.          nehmen einen BKI vorlegen (Formblatt auf der
š $QODJHQVLQGQXULP5DKPHQHLQHU/HLVWXQJYRQ                Website der KPC verfügbar).
   < 400 kW förderfähig.
š 'LHJHSODQWH+HL]DQODJHPXVVGLHDNWXHOOHQ                Die Einreichung zur ELER-Kofinanzierung erfolgt
   Emissionsgrenzwerte einhalten (Werte und zulässige         automatisch mit dem Antrag, die Zuordnung der
   Anlagentypen befinden sich auf der Kesselliste im           Projekte erfolgt durch die Abwicklungsstelle.
   Downloadbereich www.umweltfoerderung.at). Nicht
   gelistete Kessel benötigen einen Nachweis durch            Rechtsgrundlage
   den Typenprüfbericht oder ein Messgutachten.               š 8PZHOWIąUGHUXQJLP,QODQG 8),5/
š *HQHKPLJXQJHQ%HVFKHLGH$OOHIĞUGHQ%DXXQG            š 9HURUGQXQJ (8 1ULGJ)
   Betrieb der Anlage erforderlichen Genehmigungen               (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung)
   bzw. Bescheide müssen eingeholt werden und zum             š (/(592B
   Zeitpunkt der Endabrechnung vorgelegt werden.

                                                                                   Leitfaden Klima- und Energie-Modellregionen 41
7.3     Solarthermieanlagen

Fördergegenstand                                          Nicht förderfähige Kosten sind
Gefördert werden Solaranlagen < 100 m² für                š (OHNWURKHL]VWËEHSDWURQHQ
folgende Zwecke:                                          š :ËUPHYHUWHLOXQJLP*HEËXGH 5RKUOHLWXQJHQ
š :DUPZDVVHUEHUHLWXQJ                                       Heizkörper etc.)
š 5DXPKHL]XQJ                                            š +\EULGXQG6FKZLPPEDGNROOHNWRUHQ
š 3UR]HVVZËUPHEHUHLWXQJ                                  š H[WHUQH(QHUJLHEHUDWXQJHQ
                                                          š 6NRQWLXQG5DEDWWH
Förderfähige Anlagenstandorte:                            š (LJHQOHLVWXQJHQ
š 6R]LDOHLQULFKWXQJHQ                                    š 0DWHULDOLHQGLHLQ(LJHQOHLVWXQJYHUEDXWZXUGHQ
š %LOGXQJVHLQULFKWXQJHQ                                  š %DUUHFKQXQJHQJUąĔHU(XUR H[NO86W 
š 9HUHLQVJHEËXGH
š ąijHQWOLFKH*HEËXGH                                     Förderhöhe thermische Solaranlagen
š ąijHQWOLFKH,QIUDVWUXNWXU                               Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Netto-
Größere Anlagen können im Rahmen des Programms            Investitionskostenzuschuss, abhängig von der
„Solarthermie – Solare Großanlagen“ gefördert werden      LQVWDOOLHUWHQ.ROOHNWRUIJËFKHDXVEH]DKOWXQGEHWUËJW
(siehe 7.6).                                              150 Euro/m² bei Standardkollektoren, 195 Euro/m²
                                                          bei Vakuumkollektoren und 125 Euro/m² bei Luft-
Zielgruppe                                                kollektoren. Für Kollektoren mit dem Österreichischen
Antragstellungsberechtigt (ELER-Mittel) sind:             Umweltzeichen und bei gleichzeitiger Umsetzung
š *HPHLQGHQ                                              einer Holzheizung kann ein Zuschlag von 10 Euro/m²
š JHPHLQGHHLJHQH%HWULHEHDXFKLQ)RUPYRQ%HWULHEHQ   beansprucht werden.
   mit marktbestimmter Tätigkeit
Antragstellungsberechtigt für Bundesmittel sind:          Die maximale Förderung ist mit 30 % der anerkennbaren
š 9HUHLQH9HUEËQGHXQG*HQRVVHQVFKDIWHQ                Kosten begrenzt.
   (z. B. Sportvereine, Abwasserverband)
š ąijHQWOLFKH,QVWLWXWLRQHQ ]%6FKXOHQ*HEËXGH      Spezielle Fördervoraussetzungen
   der öffentlichen Verwaltung)                           š 'LHDXV]XIĞKUHQGHQ$UEHLWHQPĞVVHQYRQHLQHUIĞU
š %HWULHEH .808 LQDNWLYHQ.OLPDXQG                  diese Arbeiten befugten Firma durchgeführt werden.
   Energie-Modellregionen                                 š 'LH6RODUNROOHNWRUHQPĞVVHQĞEHUHLQH7\SHQSUĞIXQJ
                                                             nach EN12975 verfügen. Der Nachweis ist im Zuge
                                                             der Endabrechnung zu erbringen.
 ACHTUNG: Das Kriterium der „Förderungsfähigen            š 'LHPD[LPDOH*UąĔHHLQHU$QODJHSUR6WDQGRUWLVW
 Anlagenstandorte“ muss jedenfalls erfüllt sein              mit 100 m² limitiert.
 (siehe oben).                                            š (LQ:ËUPHPHQJHQ]ËKOHULVWDQ]XEULQJHQ
                                                          š *HQHKPLJXQJHQ%HVFKHLGH$OOHIĞUGHQ%DXXQG
                                                             Betrieb der Anlage erforderlichen Genehmigungen
Förderfähige Investitionskosten                              bzw. Bescheide müssen eingeholt werden und zum
š 6RODUDQODJH                                               Zeitpunkt der Endabrechnung vorgelegt werden.
š 9HUURKUXQJ
š SULPËUHV9HUWHLOHUQHW]
š :ËUPHVSHLFKHU
š :ËUPHPHQJHQ]ËKOHU
š ZHLWHUHIĞUGHQ%HWULHEUHOHYDQWH$QODJHQWHLOH
š 3ODQXQJVNRVWHQ LP$XVPDĔYRQPD[LPDO
   der anerkennbaren Netto-Investitionskosten)

                                                                               Leitfaden Klima- und Energie-Modellregionen 42
Erforderliche Unterlagen
š 2QOLQH$QWUDJŚ76ş7KHUPLVFKH6RODUDQODJHŗ               Die Einreichung zur ELER-Kofinanzierung erfolgt
   Der Antrag erfordert die vollständige Eingabe der           automatisch mit dem Antrag, die Zuordnung der
   Projektdaten und Angaben zur Modellregion.                  Projekte erfolgt durch die Abwicklungsstelle.
š =XVWLPPXQJVHUNOËUXQJder Modellregions-Managerin/
   des Modellregions-Managers.                                 Rechtsgrundlage
š $QJHERW(LQ$QJHERWIĞUGLHLQGHU.RVWHQDXIVWHOOXQJ      š 8PZHOWIąUGHUXQJLP,QODQG 8),5/
   des Förderansuchens angeführten Investitionskosten          š 9HURUGQXQJ (8 1ULGJ)
   ist hochzuladen.                                               (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung)
š %HULFKWGHV.UHGLWLQVWLWXWHV %., $E,QYHVWLWLRQV        š (/(592B
   kosten von 100.000 Euro müssen gemeindeeigene
   Betriebe, auch in Form von Betrieben mit markt-
   bestimmter Tätigkeit, sowie alle anderen Unter-
   nehmen einen BKI vorlegen (Formblatt auf der
   Website der KPC verfügbar).

  Beispielrechnung für eine 80-m²-Solarthermieanlage

  Bestimmung der förderfähigen Kosten
  beantragte Investitionskosten für 80-m²-Solarthermieanlage                                                   50.000 Euro
  davon nicht förderfähig (z. B. Behördenabgaben)                                                               2.000 Euro
  maximal förderfähige Kosten                                                                                  48.000 Euro

  Standardberechnung Pauschale oder Fördersatz
  Pauschale für Standardkollektor                                                                              12.000 Euro
  maximaler Fördersatz                                                                                                30 %
  förderfähige Kosten × Fördersatz                                                                             14.400 Euro

  Minimum = Förderbarwert (ohne Zuschlag)                                                                     12.000 Euro
  Zuschlag für das Umweltzeichen (10 Euro/m²)                                                                    800 Euro

  Förderbarwert mit Zuschlägen                                                                                12.800 Euro

                                                                                   Leitfaden Klima- und Energie-Modellregionen 43
7.4     E-Ladeinfrastruktur                              7.7     Thermische Speicher
                                                                 für Wärme und Kälte
Die Errichtung von E-Ladestationen in Klima- und
Energie-Modellregionen, an denen ausschließlich Strom    Fördergegenstand
aus erneuerbaren Energiequellen als Antriebsenergie      Um das zeitliche Angebot und die Nachfrage von
für Elektrofahrzeuge erhältlich ist, wird mit einem      thermischer Energie ausgleichen zu können oder
25 %-Bonus zur Standardförderung gefördert, sofern       die Effizienz von Energiebereitstellungssystemen zu
die Förderung über die Modellregions-Managerin/          erhöhen bedarf es den Einsatz von Speichersystemen.
den Modellregions-Manager initiiert wurde (Vorlage       Diese können sowohl nach der zeitlichen Nutzung
Zustimmungserklärung der Modellregions-Managerin/        (Stunden-, Tages- Saisonalspeicher), der Technologie
des Modellregions-Managers). Die Voraussetzungen,        (Wasser, Feststoff, PCM,…) als auch dem Temperatur-
Förderhöhen und Informationen zur Antragstellung         niveau unterschieden werden. Im Rahmen diese
finden Sie unter E-Lade-infrastruktur auf                 Ausschreibung sollen Speichersysteme, welche über
www.umweltfoerderung.at/kem-invest                       den üblich Stand der Technik hinausgehen (Material,
                                                         Größe, zeitliche Nutzung,…) und damit einen hohen
                                                         Innovationsgrad aufweisen und technisch und ökono-
7.5     Mustersanierungen                                misch multiplizierbar sind, gefördert werden. Es ist
                                                         darauf zu achten, dass die installierten Speichersysteme
Mustersanierungsprojekte öffentlich genutzter Gebäude    und deren Einbindung beispielsweise in einen Prozess
in Klima- und Energie-Modellregionen werden gefördert.   theoretisch auch bei anderen Gebäuden bzw. ähnlichen
Die Voraussetzungen, Förderhöhen und Informationen       Prozessen durchführbar wären. Speziallösungen, die
zur Antragstellung finden Sie im Leitfaden „Muster-       sich weder wirtschaftlich noch anlagentechnisch bei
sanierung 2018“ (www.umweltfoerderung.at/                ähnlichen Betriebs- und Gebäudestrukturen bzw.
mustersanierung).                                        Prozessen durchführen lassen würden, sind nicht
                                                         erwünscht.
                                                         Die Beurteilung des Innovationsgehaltes und der
7.6     Solarthermie – solare Großanlagen                Multiplizierbarkeit der Projekte anhand der Auswahl-
                                                         kriterien unter Punkt 7 obliegt einer Expertenjury.
Solare Großanlagen in Klima- und Energie-Modell-
regionen werden gefördert. Die Voraussetzungen,          Förderfähige Anlagenstandorte
Förderhöhen und Informationen zur Antragstellung         Der Anlagenstandort innerhalb der Klima- und Energie-
finden Sie im Leitfaden „Solarthermie – Solare Groß-      Modellregion ist nicht genauer definiert. Die errichtete
anlagen, 9. Ausschreibung“ (www.umweltfoerderung.at/     Anlage muss mindestens 10 Jahre im ordnungs- und
solaregrossanlagen).                                     bestimmungsgemäßen Betrieb bleiben. Die Anzahl der
                                                         Anträge pro KEM ist nicht beschränkt.
Im Programm Solarthermie – solare Großanlagen
werden Einreichungen aus KEM-Regionen (sofern
ELER-kofinanziert) prioritär behandelt.

Die Einreichfrist für das Programm „Solarthermie –
Solare Großanlagen“ ist der 28.02.2019, 17:00 Uhr.

                                                                              Leitfaden Klima- und Energie-Modellregionen 44
Zielgruppe
Projektmaßnahmen mit Förderanträgen für Speicher          š 7KHUPLVFKH%DXWHLODNWLYLHUXQJHQLQ9HUELQGXQJPLW
für Wärme und Kälte können im Rahmen des                     mind. 50 % Deckung des Wärmebedarfs mit Erneuer-
Programms „LE 14–20“ von folgenden Zielgruppen               baren Energien (z. B. Solarthermie, PV-Wärmepumpen
umgesetzt werden:                                            Kombination…) auf Gebäudeebene
š *HPHLQGHQ                                              š 7KHUPLVFKH%DXWHLODNWLYLHUXQJHQ]XU(QWODVWXQJ
š *HPHLQGHHLJHQH%HWULHEHDXFKLQ)RUPYRQ%HWULHEHQ      netzgebundener Infrastruktur (Strom und Wärme) in
   mit marktbestimmter Tätigkeit                             Verbindung mit gesteigerter Energieeffizienz und/oder
š %HWULHEHGHU/DQGXQG)RUVWZLUWVFKDIW                    erhöhtem Anteil Erneuerbarer auf der übergeordneten
š %HWULHEHGHU1DKUXQJVXQG*HQXVVPLWWHOSURGXNWLRQ        Systemebene.
   und -erzeugung                                         š 6SHLFKHUPLWODQJHQ%HXQG(QWODGH]\NOHQ
š %HWUHLEHUYRQ+HL]ZHUNHQXQGRGHU/HLWXQJVQHW]HQ         (Monats- oder Saisonalspeicher)
   zur Nah- /Fernwärmeversorgung                          š 6SHLFKHUGLHDOVŚ3RZHUWR+HDWŗ$QODJHLQ9HUELQGXQJ
š %HWULHEHGHU7RXULVPXVXQG)UHL]HLWZLUWVFKDIW            mit Wärmepumpen genutzt werden nur bei direkter
in Gemeinden mit weniger als 30.000 EinwohnerInnen,          Nutzung von erneuerbarem Strom, d. h. keine vor-
die sich in Klima- und Energie-Modellregionen befinden.       herige Einspeisung ins Netz – kein Netzstrom)

Förderfähige Maßnahmen                                    Weitere „innovative Systeme“ außerhalb der oben
Gefördert werden Wärme- und Kältespeicher, die            angeführten Beispiele können in Abstimmung mit der
besonders innovative Systemkomponenten bzw. innova-       Abwicklungsstelle gefördert werden. Hierfür ist ein
tive Einbindung in ein System aufweisen. Besonderer       verpflichtendes Beratungsgespräch mit der Abwick-
Wert wird hierbei auf den Innovationsgrad und dem         lungsstelle bis spätestens 14.02.2019 erforderlich.
Potenzial zur Erhöhung der Wirtschaftlichkeit der         Förderfähig sind die Kosten für die Speicheranlage
Anlage gelegt.                                            inklusive Verrohrung und die Einbindung in den Prozess
Beispiele für förderfähige innovative Ansätze sind:       bzw. in das bestehende Wärme- oder Kälteversorgungs-
š (LQVDW]YRQQHXHQ6SHLFKHUWHFKQRORJLHQGLHVLFK       system sowie die notwendige Mess-, Steuerungs- und
   vom Stand der Technik abheben – z. B. PCM              Regeltechnik. Planungskosten für die förderfähigen
   (Phase-Change-Materials), TCM (Thermo-Chemical-        Maßnahmen werden im Ausmaß von bis zu 15 % der
   Materials), Hybridspeicher, Feststoffspeicher,         umweltrelevanten Investitionskosten anerkannt.
   Ad- oder Absorptionsspeicher, etc.
š (LQVDW]YRQEHUHLWVEUHLWHUSUREWHQ7HFKQRORJLHQ      Bei Errichtung oder Erweiterung von Speichern in
   (Wasserspeicher) für kaum erprobte Einsatzbereiche     biogenen Nah- oder Fernwärmenetzen mit einer
   (z. B. Langzeitspeicher, multifunktionale Speicher-    installierten Biomassekesselnennleistung ab 400 kW
   nutzung, Speicher zur signifikanten Erhöhung            und einer Trassenlänge von mehr als 1.000 Meter ist
   des Anteils erneuerbarer Energie oder des              die Teilnahme im Qualitätsmanagementprogramm
   Abwärmeanteils, etc.)                                  ŚTPbKHL]ZHUNHŗYHUSIJLFKWHQG.OLPDDNWLYTPKHL]ZHUNH
š *URĔZDVVHUVSHLFKHU]XU=ZLVFKHQVSHLFKHUXQJ            (www.qm-heizwerke.at) ist ein österreichweites
   von Wärme aus Erneuerbaren und/oder Abwärme            Qualitätsmanagementprogramm zur Steigerung der
š (LQVDW]YRQ+RFKWHPSHUDWXUVSHLFKHUQ !Ɠ&           technischen Qualität und Effizienz von Biomasse-
š $QHUJLHVSHLFKHULQ.RPELQDWLRQPLW:ËUPHSXPSHQ        heizwerken und Nahwärmenetzen. Erreicht wird dies
   zur Temperaturanhebung unter der Voraussetzung         durch eine begleitende Qualitätskontrolle bei Planung,
   einer ausgeglichenen thermischen Jahresbilanz          Errichtung und Anlagenbetrieb. Kontakt:
                                                          Tel.: 01/31 6 31 – 739, E-Mail: qm@kommunalkredit.at

                                                                               Leitfaden Klima- und Energie-Modellregionen 45
Nicht förderfähige Kosten und Maßnahmen
š 7KHUPLVFKH6SHLFKHUV\VWHPHEHL6WDQGDUG              Mit dem Pilotprogramm „Thermische Speicher“ sollen
   anwendungen (z. B. Heizungs- und Warmwasser-          keine Projektteile aus bestehenden und laufenden
   speicher im Rahmen von herkömmlichen Heizungs-        Förderungsprojekten herausgelöst werden. Dies um-
   optimierungen, herkömmliche Optimierung von           fasst laufende und zukünftige Förderungsaktionen und
   Nah- und Fernwärmenetzen)                             Förderungsschwerpunkte des Klima- und Energiefonds
š 6SHLFKHUXQJYRQ:ËUPHRGHU.ËOWHDXVIRVVLO          sowie der Umweltförderung im Inland, wie zum Beispiel
   betriebenen Anlagen (z. B. Gaskessel, KWK- und        š 1DKZËUPHYHUVRUJXQJDXI%DVLVHUQHXHUEDUHU
   GuD-Anlagen,…)                                           Energieträger (insbesondere Optimierung von
š 0LHWH%DXDQ]HLJH*HEĞKUHQLP$OOJHPHLQHQ               Nah- und Fernwärmenetzen)
š 9HUVLFKHUXQJVNRVWHQ                                   š 3UR]HVVXQG+HL]XQJVRSWLPLHUXQJ
š %DUUHFKQXQJHQJUąĔHU(XUR H[NO86W           š 6RODUH*URĔDQODJHQ
š 0DWHULDOLHQGLHLQ(LJHQOHLVWXQJYHUEDXWZXUGHQ
š .RVWHQYRU(LQUHLFKXQJGHV)ąUGHUDQVXFKHQV           Für eine Förderung im Pilotprogramm „Thermische
   und nach der Fertigstellungsfrist                     Speicher“ muss der Speicher als zentrales Element der
   (Ausnahme: immaterielle Vorleistungen).               Optimierungsmaßnahmen sowohl vom Umwelteffekt als
š 3ODQXQJVNRVWHQIĞUGLHIąUGHUEDUHQ0DĔQDKPHQGLH    auch von den Investitionskosten im Vordergrund stehen.
   15 % der förderbaren materiellen Investitionskosten
   übersteigen                                           Förderhöhe thermische Speicher
š (QHUJLHEHUHLWVWHOOXQJVNRVWHQ                          Der Förderungssatz beträgt maximal 45 % der umwelt-
š %DXNRVWHQ]XVFKĞVVHXQG$QVFKOXVVJHEĞKUHQ              relevanten Mehrkosten. Dieser kann jedoch durch die
š (UVDW]QLFKWPHKUIXQNWLRQVIËKLJHU$QODJHQ          beihilferechtlichen Höchstgrenzen bzw. die pro-
   Instandhaltungen und Reparaturen                      grammspezifische Höchstförderung reduziert werden.
š *UXQGVWĞFNVNRVWHQXQG.RVWHQIĞUGLH$XIVFKOLHĔXQJ   Die beihilfenrechtlichen Höchstgrenzen gemäß AGVO
   von Baugrund                                          (Allgemeinde Gruppenfreistellungsverordnung , VO (EU)
š %HIHVWLJXQJXQG$VSKDOWLHUXQJYRQ9HUNHKUVZHJHQ      651/2014) sind von der Unternehmensgröße und dem
   XQG$XĔHQIJËFKHQ                                       Einsatzbereich des Speichers abhängig. Informationen
š :ËUPHYHUWHLOXQJXQG:ËUPHDEJDEHV\VWHPHLQ            dazu erhalten Sie bei der Abwicklungsstelle KPC
   Gebäuden                                              (siehe Kontaktdaten).
š .RVWHQIĞU$QODJHQWHLOHGHUHQ:LUNXQJVZHLVH         Projekte, die ein Investitionsvolumen über 2,5 Mio. Euro
   nicht mit der zu fördernden Maßnahme in               aufweisen, können nicht gefördert werden.
   Zusammenhang steht
š 3HUVRQDOHLJHQOHLVWXQJHQGHU$QWUDJVWHOOHU,QQHQ        Spezielle Fördervoraussetzungen
š (QWVRUJXQJVNRVWHQIĞU$OWDQODJHQXQG$XVKXE           Die förderungsfähigen Kosten müssen mindestens
š $EJDEHQ*HEĞKUHQXQG6WHXHUQVRZLH9HUELQGXQJV     50.000 Euro betragen.
   und Anschlusskosten und Netzzutrittsentgelte          Einzelne besonderes innovative Projekte können
   (Strom, Wärme, Wasser etc.)                           von der Expertenjury für ein detailliertes Monitoring-
š $QZDOWVXQG*HULFKWVNRVWHQ                           Programm der Anlage ausgewählt werden. Dem mit
š )LQDQ]LHUXQJVNRVWHQ                                   dem Monitoring beauftragten Unternehmen ist der
š %DXSURYLVRULHQ                                        Zutritt zum Speichersystem und der Zugriff auf vom
š 6NRQWLXQG5DEDWWHDXFKZHQQGLHVHQLFKWLQ         Förderwerber bereits aufgezeichnete, relevante Mess-
   Anspruch genommen werden                              größen zur Verfügung zu stellen bzw. die Installation
š .RVWHQDXI%DVLVYRQ(LQ]HOEHOHJHQPLWHLQHP         (bzw. Demontage) von Messequipment zu ermöglichen.
   Betrag von weniger als 200 Euro (netto)               Die daraus erhobenen Messdaten und Analyseergebnisse
š *HEUDXFKWH,QYHVWLWLRQVJĞWHU                          dürfen im Rahmen von Berichten und Studien veröffent-
                                                         licht werden. Die Kosten für die (temporäre) Installation
                                                         von Monitoring Equipment trägt in diesem Fall der
                                                         Klima- und Energiefonds.

                                                                              Leitfaden Klima- und Energie-Modellregionen 46
Entsprechend der allgemeinen Ziele und Aufgaben               š (LQHGHWDLOOLHUWH.RVWHQDXIVWHOOXQJIĞUGLHEHDQWUDJWHQ
des Klima- und Energiefonds, definiert in §1 und                  Maßnahmen gemäß Antrag sowie hierauf bezug-
§3 des Klima- und Energiefondsgesetzes und der                   nehmende Kostenvoranschläge, Angebote und
speziellen Charakteristik dieses Förderprogrammes,               Vergleichsangebote. Zum Nachweis der Angemessen-
welches besonders auf die Veröffentlichung von                   heit der Kosten sind bei der Einreichung von Projekten,
Projekt- und Kontaktdaten zur Verbreitung der                    für alle Angebote/Kostenvoranschläge mit einem
Projektergebnisse abzielt, ist die Zustimmung zur                Auftragswert bis 10.000 Euro mindesten ein Ver-
Veröffentlichung (insbesondere auf www.klimaund-                 gleichsangebot und ab 10.000 Euro Auftragswert
energiemodellregionen.at) eine Förderungs-                       mindestens zwei Vergleichsangebote vorzulegen.
voraussetzung.                                                   Unterliegen AntragsstellerInnen den Bestimmungen
                                                                 des Bundesvergabegesetzes, so sind diese einzu-
Erforderliche Unterlagen                                         halten. Die entsprechenden Nachweise und Unter-
š 2QOLQH$QWUDJŚ7KHUPLVFKH6SHLFKHUŗ'HU$QWUDJ              lagen sind im Zuge der Endabrechnung vorzulegen.
   erfordert die vollständige Eingabe der Projektdaten           Bitte beachten Sie, dass auch im Fall von Direkt-
š 7HFKQLVFKH%HVFKUHLEXQJGHUEHDQWUDJWHQ                      vergaben den Grundsätzen des Vergabeverfahrens
   Maßnahme – Baubeschreibung, Planunterlagen,                   Rechnung zu tragen ist und vor Auszahlung der
   Simulation der Anlage                                         geförderten Projekte nachvollziehbare Informationen
š +\GUDXOLNVFKHPDLQ3') DXVGUXFNEDUDXI',1$               unter anderem zur Ermittlung des geschätzten
   und gut lesbar), welches die geplante hydraulische            Auftragswerts, zu den eingeholten Angeboten sowie
   Verschaltung aller wesentlichen Komponenten                   zur Prüfung der Eignung der Bieter vorzulegen sind.
   darstellt und alle wesentlichen technischen Daten             (§41 Abs. 1 iVm § 19 Abs. 1 bis 4)
   bei den einzelnen Anlagenkomponenten enthält               š %HULFKWGHV.UHGLWLQVWLWXWHVJHPËĔ)RUPEODWW
š =HLWSODQEH]ĞJOLFKGHU3URMHNWXPVHW]XQJ                    š *HQHKPLJXQJHQ%HVFKHLGHşDOOHHUIRUGHUOLFKHQ
š 3URJQRVHIĞUGLH%HXQG(QWODGXQJGHV6SHLFKHUVMH          Genehmigungen bzw. Bescheide für den Bau und
   nach Anwendungsfall für Stunden-, Tages , Monats-             Betrieb der Anlage müssen spätestens zum Zeitpunkt
   oder Saisonalspeicherbewirtschaftung. Nach Möglich-           der Endabrechnung vorliegen
   keit soll der Speicher mittels eines dynamischen           š =XVWLPPXQJVHUNOËUXQJder Modellregions-Managerin/
   Simulationsprogrammes im Gesamtsystem abgebildet              des Modellregions-Managers.
   werden. Die Ergebnisse der Berechnungen sind               š 'LH(LQUHLFKXQJ]XU(/(5.RıQDQ]LHUXQJHUIROJW
   tabellarisch und grafisch darzustellen. Sollten                automatisch mit dem Antrag, die Zuordnung der
   besondere Speicher in der Simulation nicht aussage-           Projekte erfolgt durch die Abwicklungsstelle.
   kräftig abgebildet werden können, ist auf jeden Fall ein
   ]XVËW]OLFKHV(QHUJLHIJXVVGLDJUDPP ]%6DQNH\ ]X
   HUEULQJHQZHOFKHVGLHSURJQRVWL]LHUWHQ(QHUJLHIJĞVVH
   des Projekts abbildet.

                                                                                    Leitfaden Klima- und Energie-Modellregionen 47
Nachweis Kostenangemessenheit                            Projektänderungen gegenüber den Angaben bei Antrag-
Zum Nachweis der Angemessenheit der Kosten sind bei      stellung müssen immer vor der ersten rechtsverbind-
der Einreichung von Projekten, welche durch „LE 14–20“   lichen Bestellung der betroffenen Anlagenteile, vor
finanziert werden, für alle Angebote/Kostenvoranschläge   deren Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen
mit einem Auftragswert bis 10.000 Euro mindesten ein     9HUSIJLFKWXQJGLHGLH,QYHVWLWLRQXQXPNHKUEDUPDFKW
Vergleichsangebot und ab 10.000 Euro Auftragswert        wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist,
mindestens zwei Vergleichsangebote vorzulegen.           bekannt gegeben werden. Kostenänderungen können
Unterliegen AntragsstellerInnen den Bestimmungen des     nur vor Genehmigung unter Einhaltung der oben
Bundesvergabegesetzes, so sind diese einzuhalten. Die    angeführten Voraussetzungen berücksichtigt werden.
entsprechenden Nachweise und Unterlagen sind im
Zuge der Endabrechnung vorzulegen. Bitte beachten Sie,   Fertigstellungsfrist
dass auch im Fall von Direktvergaben den Grundsätzen     Die Maßnahme muss bis spätestens 2 Jahre nach
des Vergabeverfahrens Rechnung zu tragen ist und vor     Förderzusage abgeschlossen sein.
Auszahlung der geförderten Projekte nachvollziehbare
Informationen unter anderem zur Ermittlung des           Rechtsgrundlage
geschätzten Auftragswerts, zu den eingeholten            š 8PZHOWIąUGHUXQJLP,QODQG 8),5/
Angeboten sowie zur Prüfung der Eignung der Bieter       š 9HURUGQXQJ (8 1ULGJ)
vorzulegen sind. (§41 Abs. 1 iVm § 19 Abs. 1 bis 4)         (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung)
                                                         š (/(592B

                                                                             Leitfaden Klima- und Energie-Modellregionen 48
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