Der chronisch Kranke in der Verkehrsmedizin - Regionalforum Stuttgart 21. Mai 2011

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Der chronisch Kranke in der Verkehrsmedizin - Regionalforum Stuttgart 21. Mai 2011
Der chronisch Kranke in der Verkehrsmedizin

Regionalforum Stuttgart 21. Mai 2011
Der chronisch Kranke in der Verkehrsmedizin - Regionalforum Stuttgart 21. Mai 2011
Rechtsgrundlagen

-FeV, Fahrerlaubnisverordnung
  - EU-Richtlinie 91/439/EWG, 01.01.1999
  - regelt die Zulassung von Personen im Straßenverkehr zum Schutz Dritter
  - § 11 und Anlagen 4, 5 und 6, Gruppe 1 und 2 – aktueller Stand!
- StGB § 315 c, wer im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge geistiger oder körperlicher
  Mängel nicht in der Lage ist sicher zu führen, und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen
  oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, macht sich strafbar.
- VDV Schrift 714, Leitlinien für die Beurteilung der Betriebsdiensttauglichkeit in Verkehrsunternehmen

- BO Strab – Verordnung über den Bau und Betrieb von Straßenbahnen
- BO Kraft - Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen

- G 25 - BG Grundsatz für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen bei
  Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten
- EBO: Eisenbahn-, Bau-, und Betriebsordnung
- Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung – Interpretationshilfe, kein Gesetz

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Der chronisch Kranke in der Verkehrsmedizin - Regionalforum Stuttgart 21. Mai 2011
Begriffsbestimmungen

Fahrtüchtigkeit
       - Fahrfähigkeit, Fahrsicherheit
       - momentane psychische und physische Fähigkeit zum sicheren
         Führen eines Kraftfahrzeugs

Fahreignung
       - Fahrtauglichkeit
       - generelle psychische und physische Fähigkeit zum sicheren
         Führen eines Kraftfahrzeugs

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Anforderungsprofil

- Physische Fahrzeugbeherrschung

    - körperliche Funktionalität – Kraft, Koordination, Sensibilität
    - erlernte Fahrkompetenz - Fahrzeugtechnik, Übung, Beherrschung der
      Fahrphysik

- Meistern von Verkehrssituationen

    - Wahrnehmung und Erfassen von Situationen - Seh- und Hörvermögen,
     Wachheit,
      Aufmerksamkeit, Konzentration
    - Kommunikation - Zeichengebung, Antizipation
    - Anpassung an Verkehrsfluss - Geschwindigkeit, Spur, Abstand
    - Reaktionen zur Gefahrenabwehr

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Anforderungsprofil

- Einflüsse   während der Fahrt

    - Orientierung
     - selektive Aufmerksamkeit
     - Komplexe Informationsverarbeitung
    - Dauerbelastung
      - Ermüdung
    - Routenplanung

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Rahmenbedingungen für Verkehrsbetriebe
- Wettbewerbsanforderungen aus EU Recht - Vergabe von Linien ,
         Ausschreibungen
- Qualitätsanforderungen an die Unternehmen – durchschnittlich gut geführtes
          Unternehmen
- Verbesserte Gesundheitsraten in den Unternehmen
- Änderungen im Deutschen Arbeitsschutzrecht, Verantwortung des Arbeitgebers
 Demografischer Wandel –
         zukunftsorientierte Arbeits- und Personalpolitik: „Altersmix“,
         Rekrutierung bisher nicht erschlossener Personengruppen, Vermeidung
         unerwünschter Kündigungen, Vermeidung hoher Fluktuation,
         Alters – und Leistungsgerechter Einsatz - Kompetenzmodell

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Branchen mit stark belasteten Beschäftigten

-Transport- und Verkehrsberufe                                  - einfache Dienstleistungsberufe
                                                                  (Callcenter)

- Baugewerbe                                                    - Erziehungs- und Beratungsarbeit

- Montagetätigkeit                                              - Land- und Forstwirtschaft

- Metallindustrie                                               - Berufe in Wechselschicht mit
                                                                  Nachtarbeit

- Alten- und Pflegebereich                                      - Berufe mit Lärmexposition

Aus: Siegrist, Vortrag VDV Tagung GMS, Münster 18.-19.05.2009

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Spezifische Belastungen im ÖPNV
- Schichtdienst – geringe Ruhezeiten zwischen den Diensten
-   Zeitdruck
-   Wegfall von Wendezeiten
-   technische Störungen (Weichen, Türen)
-   hohe Verantwortung
-   Bedrohung durch Fahrgäste
-   Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer
-   Mangelnde Anerkennung durch Vorgesetzte, Kunden , Öffentlichkeit
-   Arbeitsplatzunsicherheit
-   Beeinträchtigung des Familienlebens
-   Beeinträchtigung der Freizeitaktivitäten
-   Bewegungsmangel
-   Soziale Isolierung
-   Hygienische Bedingungen

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Berufliche Gratifikationskrisen – Modell ( J. Siegrist, 1996)

                                               Belohnung
                                           Belohnung

       Verausgabung                            - Lohn, Gehalt
                                               - Wertschätzung
        extrinsisch:                           - Arbeitsplatzsicherheit
        - Anforderungen                        - Aufstiegschancen
        - Verpflichtungen
        intrinsich:
        - Kontrollbestrebungen
        - Distanzierungsmangel

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Einschränkung der Fahreignung
- Alter

- Körperliche Erkrankungen

- Psychische Erkrankungen
  -(„Bis zum Jahr 2020 werden Depression und Koronare Herzerkrankung weltweit
  die führenden Ursachen vorzeitigen Todes und durch Behinderung
  eingeschränkter Lebensjahre sein.“ Murray und Lopez 1996)

- Einnahme von Arzneimitteln

- Persönlichkeit, persönliche Ausprägungen

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Arbeitsplatzergonomie
Fahrerarbeitsplätze

U – Bahnfahrerarbeitsplatz

Busfahrerarbeitsplatz

Straßenbahnfahrerarbeitsplatz

► BG Modell : standardisierter Fahrerarbeitsplatz im Linienbus

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Einsatz leistungsgewandelter MitarbeiterInnen

- Ziel ist der längst mögliche Erhalt der Fahrtauglichkeit des
  Mitarbeiters

- detaillierte Kenntnis der betrieblichen Verhältnisse sind unbedingt
  notwendig
- in Klein- und Mittelbetrieben stark begrenzte Möglichkeiten
- Schichtdienstpläne – verschiedene Modelle nutzen
- Einsatz an verschiedenen betrieblichen Standorten
- Mischarbeitsplätze
- befristete Befreiung vom Fahrdienst mit Personenbeförderung

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Hilfen für den Betriebsarzt

- Abstimmung bei stufenweiser Wiedereingliederung § 74, SGB V,
 „Hamburger Modell“

- Übermittlung von Arbeitsplatzdaten (Arbeitsplatzanforderungen)

- Kontakte mit externen Fachärzten, Therapeuten, Kliniken …
  (nach Befreiung von der Schweigepflicht)

- Schriftliche Begründung, falls Arbeitskraft nicht akzeptiert werden kann
  (z,b, bei Zweifeln an der attestierten Arbeitsfähigkeit)

- Berufsbezogene Rehabilitation (stationäre/amb. Reha) initiieren, WEB-Reha

- Betriebsärztliche Untersuchung vor Arbeitsaufnahme

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Hilfen für den Betriebsarzt

 § 84, (2) SGB IX : “Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs
Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit
der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des § 93, bei schwerbehinderten
Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und
Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit
möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter
Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann
(betriebliches Eingliederungsmanagement). Soweit erforderlich wird der Werks-
oder Betriebsarzt hinzugezogen.“

☺ aktive Mitarbeit des Betriebsarztes ist gewünscht!

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Soziale Beratung und Unterstützung

- Schuldnerberatung

- Betriebskindergarten

- Arbeitszeitregelungen bei familiären Problemen

- Familiäre Pflegefälle

- Partnerschaftliches Verhalten

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Fahreignung bei kardiovaskulären Erkrankungen

Relevant sind Erkrankungen mit der Gefahr der plötzlich eintretenden
Fahruntüchtigkeit!

- Quelle:
  Positionspapier : Fahreignung bei kardiovaskulären Erkrankungen,
  Kardiologie 2010, H.H. Klein u.a.

- Eintrittswahrscheinlichkeit zwischen 0,15 und 3,4 % aller Unfälle
- nur bei 25 % der betroffenen Fahrer sind Herzerkrankungen vorher nicht bekannt,
  i.d.R. sind sie bekannt und behandelt

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Beispiele für die Bewertung der Tauglichkeit-
tachykarde Rhythmusstörungen

-AV KnotenReentry Tachykardien und ektope atriale Tachykardien:
        ☺        liegen keine Bewusstseinseinschränkungen vor, liegt keine
                 Einschränkung der Fahreignung vor
        ☺        bestanden Präsynkopen/Synkopen: 3 Monate nach Therapie (wegen der
                 Rezidivwahrscheinlichkeit) keine Fahrtätigkeit, danach ja
-WPW-Syndrom:
        ☺        asymptomatisch: - es besteht Fahrtauglichkeit
        ☺                            - einen Tag nach Ablation ebenfalls
        ☺                            - Empfehlung zur Ablation für Busfahrer: ja, wegen
                                       der Häufigkeit von Synkopen
        ☺                            - für Taxifahrer wegen des geringeren Risikos:
                                       Ablation nicht notwendig
        ☺        bei Vorliegen von Synkopen bei WPW: 1 Monat nach Ablation besteht
                 wieder Fahrtauglichkeit

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Beispiele für die Bewertung der Tauglichkeit
tachykarde Rhythmusstörungen

- Vorhofflimmern und Vorhofflattern

- häufigste Rhythmusstörung bei Erwachsenen!
           ☺       wenn keine Synkopen vorgelegen haben, besteht keine Einschränkung
                   der Fahrtauglichkeit

         ☺        Patienten mit Synkope bei Vorhofflimmern sind zu behandeln, wie
                  Patienten mit einer Synkope bei Sinusrhythmus

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Bradykarde Rhythmusstörungen
- Patienten  ohne klinische Symptomatik sind uneingeschränkt tauglich zum Fahren der
  Gruppen 1 und 2
- Bradyarhythmien , wie z.B. AV Knoten Blockierungen II. und III. Grades können immer
  zu plötzlicher Bewußtlosigkeit führen und bedingen Fahruntauglichkeit bis zur
  Versorgung mit einem Schrittmacher
- Patienten mit implantierten Herzschrittmachern:
            ☺        asymptomatische, bradykarde Patienten können eine Woche nach
                     Schrittmacherimplantation wieder fahren
           ☺         Patienten mit Symptomen ( Synkopen) können nach 3 Monaten wieder
                     ihre Fahrtauglichkeit erlangen

- Ventrikuläre Herzrhythmusstörungen
           ☺       ohne wesentliche strukturelle Herzerkrankung (z.B. LVEF, KHK): keine
                   Einschränkungen
           ☺       asymptomatische Patienten mit nicht anhaltenden VT ( 30 Sek. Ohne ICD (implantierbarer
                   Kardioverter): keine Einschränkungen

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Beispiele für die Bewertung der Tauglichkeit-
bei struktureller Herzerkrankung

-Patienten mit struktureller Herzerkrankung
          ☺        besteht eine eingeschränkte linksventrikuläre Pumpfunktion (LVEF) und
                   eine anhaltende oder nicht anhaltende VT, ist das Risiko für einen
                   Bewußtseinsverlust erhöht
                   > Einzelfallbetrachtung sinnvoll!
          ☺        Patienten mit KHK, LVEF  nicht geeignet
          ☺        Patienten mit LVEF > 40% und komplexen VES
                   > geeignet
          ☺ entscheidend ist, ob eine Synkope vorlag oder nicht und ob eine Indikation für
             einen ICD besteht oder nicht
          ☺ Patienten mit einem ICD sollen trotzdem über ihr Verhalten aufgeklärt werden,
             da der Schutz vor einer Bewusstlosigkeit nicht sicher ist,
             insbesondere bei Hinweisen auf Schwindel , Ohnmachtsgefühle und bei
             Anzeichen einer Bewusstlosigkeit muss das Fahrzeug angehalten werden

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Beispiele für die Bewertung der Tauglichkeit-
Synkopen

Grundlage ist die Framingham Studie:
-Menschen zwischen 20 und 96 Jahren haben eine Wahrscheinlichkeit von 6,2 auf
1000 Patientenjahre, eine Synkope zu erleiden
Ursachen:         - vasovagal – 21,2 %
                  - kardial – 9,5 %
                  - orthostatisch – 9,4 %
                  - neurologisch – 9,0%
                                      ☺
                  - nicht weiter klassifizierbar – 36,6%

- nach einer Nachbeobachtung von 17 Jahren blieben 78,4 % rezidivfrei
- 17,6 % erlebten eine zweite Synkope
- 4,0 % erlebten 2 oder mehr Synkopen
- Bei Synkopen beim Fahren erlebten 86 % Prodromie wie : Schwitzen,
  Schwindel, Übelkeit, Luftnot, Palpitationen

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Synkopen

-Busfahrer dürfen 1 Jahr nach einer Synkope nicht mehr fahren

- legen die Umstände nahe, dass es sich um eine erklärbare Synkope handelt,
  z.B. im Zusammenhang mit einer Diarrhoe, und ist das Rezidivrisiko durch
  Verhaltensänderung und Vorsichtsmassnahmen beeinflussbar, dann kann auch
  ein Busfahrer ggf. früher wieder zugelassen werden

- Taxifahrer können ggf. schon nach Einzelfallprüfung nach 6 Monaten wieder
   eingesetzt werden

- auch nach ungeklärter Synkope kann nach 2 Jahren wieder im Einzelfall
  Fahreignung begutachtet werden, prognostisch günstig sind das Vorliegen von
  Prodromie und das Fehlen von strukturellen Herzerkrankungen

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Beispiele für die Bewertung der Tauglichkeit-
Myocardinfarkt

- in den ersten 30 Tagen besteht keine Fahrtauglichkeit

- Fahreignung nach dem 3. Monat nach Infarkt, wenn die LV Funktion (EF) normal
  ist und keine Kammertachykardien vorliegen

- wenn im Rahmen des Infarktes eine klinisch manifeste Herzinsuffizienz bestand
  oder die EF < 40 % lag, besteht auch nach 3 Jahren immer noch ein deutlich
  erhöhtes Risiko des plötzlichen Herztodes, so dass dauerhaft Ungeeignetheit
  besteht

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Beispiele für die Bewertung der Tauglichkeit-
KHK / Hypertonie

- Stabile KHK mit EF > 50 % besteht keine Einschränkung
- KHK mit EF zwischen 40- 50 % und Diabetes, Nikotinabusus und Gabe von
  Diuretika und Digitalis, besteht keine Fahreignung, da das Risiko eines plötzlichen
  Herztodes deutlich erhöht ist

-Arterieller Hypertonus ist ein wesentlicher Risikofaktor für weitere Erkrankungen:
          - KHK
          - Herzinsuffizienz
          - Hirninfarkt
          - Niereninsuffizienz
          - plötzlicher Herztod
          - Aortenaneurysma

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- Ruheblutdruck über 180 systolisch/ 110 mmHg diastolisch mit cerebraler
     Symptomatik: nicht geeignet bis zur effektiven medikamentösen Einstellung

- Probanden mit einem asymptomatischen Blutdruck systolisch bis 200 und
  diastolisch bis 110 mmHg sind fahrgeeignet, sollen aber einer suffizienten
  Therapie zugeführt werden,

- der Nachweis soll über eine LZ RR Messung erfolgen

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Diabetes mellitus

Anlage 4 FeV: Einsatz für Gruppe 2 :
        ► Diät, orale Antidiabetika, mit Insulin behandelt: untauglich;
           nur ausnahmsweise ja, bei guter Stoffwechselführung ohne
           Unterzuckerung über etwa 3 Monate

Beurteilung der Stoffwechseleinstellung:
         Anamnestische Angaben: Medikamente, Hypoglykämiefrequenz
         objektive Parameter: Diabetes Pass, Diabetes Tagebuch, HbA1C – Wert
         Untersuchungsbefunde: Hinweise auf Folgeerkrankungen wie
         Neuropathie, Angiopathie, Retinopathie, !Füße ansehen
Ziel: normnahe HbA1c-Werte:
         6,6 – 7,5 (%) entspricht 7,8 – 9,5 mmol/l
Risiko für Typ 2 Diabetiker: (für Personen, die zuvor keinen HI erlitten hatten)
         Herzinfarkt        20%, Schlaganfall          10%
         Kardiovas. Tod 15%

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Metabolisches Syndrom – Definition
(Raven-Syndrom, Syndrom X)

Leitbefunde:   Adipositas (BMI > 30 kg/m²)
               Hyper- und Dyslipoproteinämie
               Trigl >150mg/dl
               HDL  102cm [m] >88cm [w]
               erhöhte Arteriosklerose Inzidenz
               Fettleber
               Cholelithiasis

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Empfehlungen zur Abklärung des V.a. OSAS

- FeV, Anlage 4: Eignung liegt für Gruppe 2 nur vor, wenn …„keine messbare
        Auffälligkeit der Tagesschläfrigkeit vorliegt.“
- … und regelmäßige Kontrollen durchgeführt werden

- Handlungsempfehlung VDV Schrift 9049 und G 25
  - Anamnese erweitern um ESS
  - Gezielte Fragen zur Schläfrigkeit stellen
- Weitere diagnostische Abklärung durch Lungenfacharzt, HNO
- Therapie, Wiedereinsatz nach ca. 14 Tagen möglich
- Wiedereinsatz auch schneller nach positivem Vigilanztest
- Kontrollen nach 1 Jahr oder vorher bei neu aufgetretenen Risikofaktoren
  ( Hypertonie, Gewichtszunahme von > als 5 kg)

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Epilepsie

                   Eine Epilepsie wird durch
     den Nachweis von epileptischen Anfällen diagnostiziert.

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Faktoren, die die Abstraktion zur
     syndromtypischen Gestalt unterstützen

        Beginn
        Ende
        Dauer
        Bewusstsein
        motorische Muster
        vegetative Phänomene

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Klassifikation fokaler Anfälle
      einfach (bei freiem Bewusstsein)
             mit motorischem Symptomen
             mit sensorischen Symptomen
             mit psychischen Symptomen

      Komplexe (mit Beeinträchtigungen des Bewusstseins)
           mit und ohne Automatismen (Sterotypien)
           mit und ohne Beginn mit einfachen fokalen Symptomen

      Generalisierte tonische-klonische Anfälle mit fokalem Beginn
            mit einfach fokalem Beginn
            mit komplex fokalem Beginn
            mit einfach fokalem in Komplex fokal übergehenden Beginn

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 Eigenbeobachtung des Patienten
      Fremdanamnese
      Eigene Anschauung des Arztes

              -   direkt
              -   Videoaufzeichnung

33
Klassifikation generalisierter Anfälle

      Infantile Krämpfe (Propulsiv-Petit mal, BNS-Krämpfe)
      Myoklonische Anfälle der frühen Kindheit
      Atonische (astatische) Anfälle
      Tonische Anfälle
      Absencen, einfach oder mit myoklonischen, tonischen,
                  atonischen, autonomen Komponenten, mit
                  Automatismen
      Myoklonische Anfälle des Jugendalters
      Klonische Anfälle
      Tonisch-klonische Anfälle (Grand mal)

34
Faktoren, die ein Epilepsie-Syndrom bestimmen

     Ätiologie
     Erkrankungsalter
     Anfallstyp
     tageszeitliche Bindung
     Frequenzen der Anfälle
     EEG
     Prognose
     Behandelbarkeit

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Faktoren, die Risiken und Gefahren durch epileptische
     Anfälle bestimmen

     Anfallsfrequenz / -freiheit
     tageszeitliche Bindung
     Aura
     Bewusstseinsveränderung
     Sturz
     Dauer

36
Alkohol – Drogen – Medikamente und Fahrtauglichkeit
- Alkohol steht in der Bedeutung an 1. Stelle
- ca. 4 Mio Menschen haben Alkoholprobleme, 2/3 davon sind im Besitz eines
          Führerscheins
- bei > 200 Trinktagen / ano sind das ca 500 Mio Trunkenheitsfahrten/ ano
- es kommt zu ca 140.000 Führerscheinentzügen/ ano

- US von 300 Patienten im Entzug: - 90 % hatten Führerschein
                                  - davon waren 90 % wegen Alkohol da
                                  - davon sind aber nur 50 % vor der Entziehung
                                             auffällig gewesen!

-10-15 % der Männer gebrauchen Alkohol regelmäßig,
        also jeden Tag 40 g Alkohol (1 l Bier)

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Alkoholabhängigkeit –
Wartezeiten und Kontrollmöglichkeiten
- Identifikation: Klinik, Hinweise aus dem Umfeld (Unfälle, Auffälligkeiten im
          Umgang mit Fahrgästen, Veränderungen im Erscheinungsbild u.a. )
          unternehmensinterne Vereinbarungen nutzen
- bei Missbrauch: möglich, wenn die Änderung des Trinkverhaltens gefestigt ist
- bei Abhängigkeit: s.o. und frühestens nach Ablauf eines Jahres nach
          Therapieende
- Diagnose möglichst extern erstellen lassen
- Überprüfung der Abstinenz oder des Trennens von Gebrauch und Fahrdienst:
   - Regelmäßige Blutkontrollen: CDT, ETG als Abstinenzparameter (24 Stunden)
   - unangekündigte Kontrollen vereinbaren
- Interne/externe Beratung dokumentieren lassen
- vor Wiederaufnahme der Fahrtätigkeit mit Personenbeförderung gemeinsames
          Gespräch mit Vorgesetztem, Person des Vertrauens – z.b. Personalrat,
          Beratern führen

38
Ethylglucuronid (EtG) – Nachweis von Alkohol

                         HOOC
                    HO             O
                   HO               OCH2CH3

                           OH
wird ausschließlich in Gegenwart
von Ethanol gebildet
                                        Zusammenhang
hydrophil, sauer (pKa-Wert 3,2)
                                        zwischen täglicher
negativ geladen bei pH=7,4 →
                                        Alkoholaufnahme und
geringe Konzentration im Haar
                                        der Konzentration an
bindet nicht an Haarpigmente →          EtG im Haar
Konzentration unabhängig von
Haarfarbe

39
Urinanalyse versus Haaranalyse – EtG
     Nachweisfenster         ca. 1-5 Tage               mehrere Wochen bis
                                                        Monate
     Asservierung            Sichtkontrolle             nicht invasiv,
                                                        bedingt wiederholbar
     Manipulation            möglich                    nicht möglich
     Lagerung                kühl oder bei -20°C        Raumtemperatur
     Probencharakteristika   10-100 mL, infektiös,      50-500 mg, nicht in-
                             pH, Farbe, Kreatinin       fektiös, Länge, Textur,
                                                        kosmetische Behandlung
     Analysenverfahren       Immunoassay, Überprü-      GC/MS oder LC/MS
                             fung mit GC/MS, LC/MS
                             (EtG, EtS)
     Analysenkosten          moderat (Einzelanalyse)    hoch
     Information             Einzelbefund, qualitativ   kumulativer Befund, qua-
                                                        litativ bis semiquantitativ

40
Weitere wichtige Arzneimittelgruppen mit direkter Wirkung auf das
     Zentralnervensystem

     Gruppe                           Bemerkung
     Antidepressiva                   Trizyklika: OR 2,3, ↑ bei hohen Dosen
                                      und Arzneimittelkombinationen
                                      SSRIs: günstiger, Daten unzureichend
     Antihistaminika                  Diphenhydramin ↔ Fexofenadin
                                      (OR: 0,63), dosisabhängige Sedierung
     Muskelrelaxanzien                Schläfrigkeit, Daten unzureichend
     Antiepileptika                   Wechsel, Ausschleichen der Therapie,
                                      non-compliance → Anfallsrisiko↑
     Mittel gegen Parkinson           Tagesmüdigkeit, krankheitsbedingt
     Opioidanalgetika                 stabiler Therapieverlauf, guter
                                      Allgemeinzustand
     Antihypertensiva                 ACE-Hemmer: OR 1,6, ↑ in Verbin-
                                      dung mit weiteren Medikamenten zur
                                      Behandlung des Bluthochdrucks
41
ICADTS – Kategorisierung von Wirkstoffen
     (International Council on Alcohol, Drugs and Traffic Safety)

       I: Effekte sind nicht zu erwarten
          Antritt der Fahrt erst nach Lesen des Beipackzettels
      II: geringe bis moderate Nebenwirkungen
          Antritt der Fahrt nach Konsultation des Arztes
     III: schwere Nebenwirkungen
          keine Fahrt - nach Therapieerfolg in Absprache mit dem Arzt   x

42
ICADTS Kategorisierung für ausgewählte Medikamentenwirkstoffe

 Nichtbenzodiazepin-             Zolpidem                                       III
 tranquilizer                    Zopiclon                                        II
 Antihistaminika                 Diphenhydramin                                 III
                                 Fexofenadin                                     I
 Antidepressiva                  Doxepin, Amitriptylin                          III
                                 Imipramin                                       II
                                 Venlafaxin                                      I
 Schmerzmittel                   Morphin, Tramadol, Fentanyl                    III
                                 Codein, Oxycodon                                II
                                 Paracetamol, ASS, Ibuprofen                     I

Verster & Mets (2009) Psychoactive medication and traffic safety. Int J Environ Res Publ
Health, 6
http://www.icadts.nl/medicinal.html

43
Zusammenfassung und Empfehlungen

     ! Aufklärung des Patienten, Dokumentation
     ! Das Führen eines Kraftfahrzeuges unter dem Einfluss psychoaktiv
      wirkender Medikamente kann eine OWi oder eine Straftat darstellen
     ! Aufklärung über verkehrsrelevante Leistungseinbußen bei
               - Beginn der Therapie
               - Änderungen von Dosis / Medikament
               - schlechtem Allgemeinzustand
               - entsprechender Ko-Medikation
               - und Alkoholkonsum
     ! Therapiekontrolle – Nachfrage zu Verhaltens- und Leistungsänderungen
     ! Kritische Selbstprüfung des Patienten vor jedem Fahrtantritt

44
Alkohol – Drogen
- ein 80 kg schwerer Mann erreicht 2 Promille, wenn er 5l Bier oder 2,5 L Wein trinkt
- wenn jemand mit 1,6 Promille im Straßenverkehr angeroffen wird, ist von einer Gewöhnung
  auszugehen – das ist auch die Grenze für Missbrauch,
- ab 1,6 Promille ist die körperliche Wahrnehmung gestört, er registriert zum Beispiel bei 0,5
  Promille keine Veränderungen mehr, Anstieg, Abbau und Plateau werden nicht mehr
  bemerkt,

 Drogen: Beurteilung schwierig, da die Dosis- Wirkungsbeziehungen nicht ausreichend
  beschrieben sind
- für Haschisch sollte das Abstinenzgebot gelten

- Medikamente: ca 1,2 Mio Menschen sind in Deutschland abhängig, davon haben 2/3
  einen Führerschein (mehr Frauen als Männer), von denen nehmen ca. 1 Mio
  regelmäßig unter Medikamenteneinfluss am Straßenverkehr teil

45
Depression - Einsatzmöglichkeiten

- bei motivierten Mitarbeitern mit guter complience und bei gutem Kontakt zu
  behandelnden Ärzten/ Therapeuten – auch in den Kliniken - möglich,

- Einsatzzeiten in Abhängigkeit von persönlichem Bedürfnis – hier Einsatz im
  Spätdienst (morgendliche Anlaufschwierigkeiten),

- Vor Einsatz im Fahrdienst mit PB : Wiener Test

- regelmäßige NU, z.B. alle 6 Monate

- stringente Betreuung und frühzeitige therapeutische Intervention nach
  erneuten Unfällen/ Übergriffen

46
Eingeschränkte Schichtdiensttauglichkeit
Entwurf VDV Schrift 9050 Schichtarbeit und Gesundheit

-Gesundheitliche Auswirkungen von Schichtarbeit – unspezifische Belastung, die
          zu multifaktoriell bedingten Erkrankungen führen kann, dazu gehören
          Symptome wie:
  - Schlafstörungen, Appetitlosigkeit, Magen-Darm-Beschwerden, Innere Unruhe,
    Herz-Kreislaufbeschwerden, Blasenbeschwerden, Nervosität, schnelle
    Ermüdbarkeit, Übergewicht, depressive Verstimmung
- Erkrankungen, die Schichttauglichkeit stark beeinträchtigen oder auch dauerhaft
  aufheben können:
  - schwere chronisch-entzündliche Darmerkrankungen
  - nicht therapierbare, objektivierte Schlafstörungen
  - schwer einstellbarer Diabetes
  - Herzerkrankungen mit erheblicher Funktionseinbuße
  - Multiple Sklerose
  - chronifizierte psychische Erkrankungen
  - notwendige Dauertherapie mit zeitgebundener Medikamenteneinnahme

47
Chronischer Schmerpatient - Lösungsvorschlag

- Einsatz ohne SE gegenüber behandelnder Therapeutin nicht möglich!

- enger Kontakt zwischen allen drei Beteiligten notwendig

- Umstellung der Medikation auf Medikamente, die die FT weniger beeinflussen

- Kein Antidepressivum, bei Notwendigkeit erneute grundsätzliche Klärung, ob einsetzbar oder AU

- zur Einstellungsphase mit Medikamenten AU

- vor Wiederaufnahme des Fahrdienstes : Wiener Test, regelmäßige Wiederholung – im
  ersten Jahr alle drei Monate und von BA nachgehalten

- Einsatz im regelmäßigen Frühdienst

48
Kasuistiken entfernt !

     Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

49
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