Frauenförderplan 2018 -2023 - Kindertagesstätten Nordwest

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Frauenförderplan 2018 -2023 - Kindertagesstätten Nordwest
Frauenförderplan 2018 - 2023
Frauenförderplan 2018 -2023 - Kindertagesstätten Nordwest
Allgemeines
 Erstellt nach Maßgabe § 4 Landesgleichstellungsgesetz (LGG)

 Inkrafttreten des neuen Frauenförderplans ab dem 01. Januar 2018 für einen
  Zeitraum von sechs Jahren

 Anpassung an die aktuelle Entwicklung nach zwei Jahren
Frauenförderplan 2018 -2023 - Kindertagesstätten Nordwest
Frauenanteil gesamt             Insgesamt 1464 Beschäftigte

                                      120
                                                       120 Männer
Der Eigenbetrieb Nordwest
beschäftigt insgesamt 1.464
Dienstkräfte, davon 1.344      1344
Frauen. Das entspricht einem                           1344 Frauen
Frauenanteil von 91,8%
Frauenförderplan 2018 -2023 - Kindertagesstätten Nordwest
Frauenanteil Kita / Geschäftsstelle               120 Männer               1344 Frauen

                                                 1257
                                 1400
Der Frauenanteil des             1200
pädagogischen Personals in den   1000
Kitas liegt bei 92,2%,           800
der des Wirtschaftspersonals     600
liegt bei 95,4%                  400
und der Anteil von Frauen                  107                        62
                                 200                            3                    10    25
in der Geschäftsstelle
                                   0
liegt bei 71,4%                             1364                65                   35
                                        Päd. Personal   Wirtschaftspersonal Pers. Geschäftsstelle
Frauenförderplan 2018 -2023 - Kindertagesstätten Nordwest
Frauenanteil nach Altersgruppen                            Männer              Frauen
                                 600                                                   521
Insgesamt überwiegt der
                              500
Frauenanteil in allen
Altersgruppen in hohem        400
                                                                         302
Maße. Aufgrund des            300
Paradigmenwechsels                           176           185                                       160
                              200
in der traditionellen
                              100                     50            20
Geschlechterordnung                     22                                        18            10

und der Maßnahmen               0
                                    a) 20 – 29     b) 30 – 39    c) 40 – 49    d) 50 – 59    e) Über 60
der deutschen                          Jahre         Jahre          Jahre        Jahre          Jahre
Gleichstellungspolitik ist
in den jungen Altersgruppen
ein sinkender Frauenanteil zu verzeichnen
Frauenanteil nach Entgelt- und Besoldungsstruktur
                                                                                                                                        Männer        Frauen
                                                  67       91   64 1023            38   91
 30
                                                                                                 26

 20
                                                                              16                          16

 10
                                              6
                                         5
             10                 2                      2                  2                                    1 0     2
                                                                                                                           3
                                                                                                                                                 1
       0 1           1 1    1        1                                                       0        0                         0
                                                                                                                                    1
                                                                                                                                          0 0         0   0 1
  0
      E 15   E 14   E 13   E 12     E 11     E 10      E9       E8        E6       E5        E3       E2       A 12   A 11     A 10      A8      A7       A6

Die Unterrepräsentanzen in der Entgeltgruppe E14 und den Besoldungsgruppen
A12 und A7 sind darin begründet, das es hier jeweils nur eine Stelle gibt.
Frauenanteil nach Teilzeitbeschäftigung
                                     Frauen                 Männer

Zum Stichtag waren im
Eigenbetrieb 22,0% aller                      288                35
Mitarbeiter in Teilzeit
beschäftigt. Der Anteil bei      1056                  85
den Frauen beträgt 21,4%
und bei den Männern 29,2%,
was ein ausgewogenes
Verhältnis abbildet             Teilzeit   Vollzeit   Teilzeit   Vollzeit
Grundsätze im Auswahlverfahren
 Beteiligung der Frauenvertreterin am gesamten Besetzungsverfahren
 Stellenausschreibungen werden geschlechtsneutral formuliert
 Offene Kommunikation, dass Vollzeitstellen grundsätzlich teilbar sind, sofern
  betriebliche Belange dem nicht entgegenstehen
 Bereitschaft zur Schulung nach dem LGG wird vorausgesetzt
 Auswahlentscheidung nicht nach folgenden Kriterien: Familienstand, Lebensalter,
  mögliche Unterbrechung der Erwerbstätigkeit, zeitliche Belastung oder mögliche
  Arbeitszeitreduktion durch Kinderbetreuung oder pflegebedürftige Angehörige,
  Verzögerungen beim Abschluss von Ausbildungsgängen wegen Kinderbetreuung oder
  pflegebedürftigen Angehörigen oder wegen Haushaltsführung
Auswahlverfahren bei Unterrepräsentanz
 Beurlaubte Beschäftigte werden auf Stellenausschreibungen hingewiesen
 Stellenausschreibungen werden so formuliert, dass sich Frauen zu einer Bewerbung
  aufgefordert fühlen („… Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht.“)
 Einladung aller Bewerberinnen oder ebenso vieler Frauen wie Männer zu einem
  Bewerbungsgespräch
 Ist die Einstellung eines Mannes beantragt, so muss dieser Antrag gegenüber dem
  Personalbereich schriftlich und in nachvollziehbarer Weise begründet werden
Vergabe von Ausbildungsplätzen
 Diskriminierungsfreier Zugang zu Ausbildungsplätzen
 Bevorzugte Berücksichtigung von Frauen in unterrepräsentierten Berufsbereichen
 Teilnahme der Frauenvertreterin am Auswahlverfahren
 Ausschreibung von Ausbildungsplätzen nach den Grundsätzen zum Auswahlverfahren
Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, Personalentwicklung
 Personalentwicklungsmaßnahmen für Frauen mit Eignung zur Wahrnehmung von
  Führungsaufgaben und Einbindung in Stellvertretungsaufgaben
 Angebot von Informationsveranstaltungen u.a. zu den Themen
  Landesgleichstellungsgesetz, Antidiskriminierungsregelungen, Frauenförderkonzepten,
  Umgang mit sexueller Belästigung und anderen familienfreundlichen Maßnahmen
 Motivation von Frauen zur Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen
 Angebot spezifischer Fortbildungen für Frauen
 Organisation von Fortbildungen und Seminaren unter Berücksichtigung der
  Teilnahmemöglichkeit von TZ-Beschäftigten, Beurlaubten, Beschäftigten mit Kindern
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
 flexible Arbeitszeiten und individuelle Teilzeitregelungen unter Berücksichtigung
  dienstlicher Erfordernisse
 Gleiche Aufstiegs- und Fortbildungsmöglichkeiten für Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte
 Berücksichtigung der Interessen von Teilzeitbeschäftigten bei der Planung und
  Durchführung von dienstlichen Terminen
 Unterstützung von Frauen und Männern in Elternzeit durch gezielte Informationen zum
  Erhalt und zur Verbesserung beruflicher Qualifikationen
 Keine Benachteiligung im Vertragsverhältnis von Beschäftigten in berufsbegleitender
  Ausbildung aufgrund von Schwangerschaft
Beurlaubung zur Betreuung von Kindern und Pflege von Bedürftigen
 Information interessierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über aktuelle
  Beurlaubungsmöglichkeiten durch den Personalbereich
 Aufklärung über Folgen in tarif- und dienstrechtlicher Hinsicht
 Hinweis auf Folgen bezogen auf Ansprüche aus der Versorgung und der Renten-,
  Kranken-, und Arbeitslosenversicherung
Kinderbetreuung
 Bevorzugte Unterbringung der Kinder in einer Kindertagesstätte des Eigenbetriebs
  Nordwest
 Kinder dürfen nicht in der Kita untergebracht werden, in der die Fachkraft selbst tätig ist
Sexuelle Belästigung und Mobbing am Arbeitsplatz
 Aktiver Einsatz für den Schutz der Persönlichkeitsrechte aller Beschäftigten
 Umfassende Unterstützung der Betroffenen durch die Ihnen vorgesetzte Person
 Keine Benachteiligungen der Betroffenen aus abgegebenen Beschwerden
 Abhilfe durch Führungskräfte im jeweiligen Verantwortungsbereich bei Mobbing
 Information an die Frauenvertreterin bei weiblichen Betroffenen
Vielen Dank!
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