Frauenförderplan 2018 -2023 - Kindertagesstätten Nordwest
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Allgemeines Erstellt nach Maßgabe § 4 Landesgleichstellungsgesetz (LGG) Inkrafttreten des neuen Frauenförderplans ab dem 01. Januar 2018 für einen Zeitraum von sechs Jahren Anpassung an die aktuelle Entwicklung nach zwei Jahren
Frauenanteil gesamt Insgesamt 1464 Beschäftigte 120 120 Männer Der Eigenbetrieb Nordwest beschäftigt insgesamt 1.464 Dienstkräfte, davon 1.344 1344 Frauen. Das entspricht einem 1344 Frauen Frauenanteil von 91,8%
Frauenanteil Kita / Geschäftsstelle 120 Männer 1344 Frauen 1257 1400 Der Frauenanteil des 1200 pädagogischen Personals in den 1000 Kitas liegt bei 92,2%, 800 der des Wirtschaftspersonals 600 liegt bei 95,4% 400 und der Anteil von Frauen 107 62 200 3 10 25 in der Geschäftsstelle 0 liegt bei 71,4% 1364 65 35 Päd. Personal Wirtschaftspersonal Pers. Geschäftsstelle
Frauenanteil nach Altersgruppen Männer Frauen 600 521 Insgesamt überwiegt der 500 Frauenanteil in allen Altersgruppen in hohem 400 302 Maße. Aufgrund des 300 Paradigmenwechsels 176 185 160 200 in der traditionellen 100 50 20 Geschlechterordnung 22 18 10 und der Maßnahmen 0 a) 20 – 29 b) 30 – 39 c) 40 – 49 d) 50 – 59 e) Über 60 der deutschen Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre Gleichstellungspolitik ist in den jungen Altersgruppen ein sinkender Frauenanteil zu verzeichnen
Frauenanteil nach Entgelt- und Besoldungsstruktur Männer Frauen 67 91 64 1023 38 91 30 26 20 16 16 10 6 5 10 2 2 2 1 0 2 3 1 0 1 1 1 1 1 0 0 0 1 0 0 0 0 1 0 E 15 E 14 E 13 E 12 E 11 E 10 E9 E8 E6 E5 E3 E2 A 12 A 11 A 10 A8 A7 A6 Die Unterrepräsentanzen in der Entgeltgruppe E14 und den Besoldungsgruppen A12 und A7 sind darin begründet, das es hier jeweils nur eine Stelle gibt.
Frauenanteil nach Teilzeitbeschäftigung Frauen Männer Zum Stichtag waren im Eigenbetrieb 22,0% aller 288 35 Mitarbeiter in Teilzeit beschäftigt. Der Anteil bei 1056 85 den Frauen beträgt 21,4% und bei den Männern 29,2%, was ein ausgewogenes Verhältnis abbildet Teilzeit Vollzeit Teilzeit Vollzeit
Grundsätze im Auswahlverfahren Beteiligung der Frauenvertreterin am gesamten Besetzungsverfahren Stellenausschreibungen werden geschlechtsneutral formuliert Offene Kommunikation, dass Vollzeitstellen grundsätzlich teilbar sind, sofern betriebliche Belange dem nicht entgegenstehen Bereitschaft zur Schulung nach dem LGG wird vorausgesetzt Auswahlentscheidung nicht nach folgenden Kriterien: Familienstand, Lebensalter, mögliche Unterbrechung der Erwerbstätigkeit, zeitliche Belastung oder mögliche Arbeitszeitreduktion durch Kinderbetreuung oder pflegebedürftige Angehörige, Verzögerungen beim Abschluss von Ausbildungsgängen wegen Kinderbetreuung oder pflegebedürftigen Angehörigen oder wegen Haushaltsführung
Auswahlverfahren bei Unterrepräsentanz Beurlaubte Beschäftigte werden auf Stellenausschreibungen hingewiesen Stellenausschreibungen werden so formuliert, dass sich Frauen zu einer Bewerbung aufgefordert fühlen („… Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht.“) Einladung aller Bewerberinnen oder ebenso vieler Frauen wie Männer zu einem Bewerbungsgespräch Ist die Einstellung eines Mannes beantragt, so muss dieser Antrag gegenüber dem Personalbereich schriftlich und in nachvollziehbarer Weise begründet werden
Vergabe von Ausbildungsplätzen Diskriminierungsfreier Zugang zu Ausbildungsplätzen Bevorzugte Berücksichtigung von Frauen in unterrepräsentierten Berufsbereichen Teilnahme der Frauenvertreterin am Auswahlverfahren Ausschreibung von Ausbildungsplätzen nach den Grundsätzen zum Auswahlverfahren
Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, Personalentwicklung Personalentwicklungsmaßnahmen für Frauen mit Eignung zur Wahrnehmung von Führungsaufgaben und Einbindung in Stellvertretungsaufgaben Angebot von Informationsveranstaltungen u.a. zu den Themen Landesgleichstellungsgesetz, Antidiskriminierungsregelungen, Frauenförderkonzepten, Umgang mit sexueller Belästigung und anderen familienfreundlichen Maßnahmen Motivation von Frauen zur Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen Angebot spezifischer Fortbildungen für Frauen Organisation von Fortbildungen und Seminaren unter Berücksichtigung der Teilnahmemöglichkeit von TZ-Beschäftigten, Beurlaubten, Beschäftigten mit Kindern
Vereinbarkeit von Familie und Beruf flexible Arbeitszeiten und individuelle Teilzeitregelungen unter Berücksichtigung dienstlicher Erfordernisse Gleiche Aufstiegs- und Fortbildungsmöglichkeiten für Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte Berücksichtigung der Interessen von Teilzeitbeschäftigten bei der Planung und Durchführung von dienstlichen Terminen Unterstützung von Frauen und Männern in Elternzeit durch gezielte Informationen zum Erhalt und zur Verbesserung beruflicher Qualifikationen Keine Benachteiligung im Vertragsverhältnis von Beschäftigten in berufsbegleitender Ausbildung aufgrund von Schwangerschaft
Beurlaubung zur Betreuung von Kindern und Pflege von Bedürftigen Information interessierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über aktuelle Beurlaubungsmöglichkeiten durch den Personalbereich Aufklärung über Folgen in tarif- und dienstrechtlicher Hinsicht Hinweis auf Folgen bezogen auf Ansprüche aus der Versorgung und der Renten-, Kranken-, und Arbeitslosenversicherung
Kinderbetreuung Bevorzugte Unterbringung der Kinder in einer Kindertagesstätte des Eigenbetriebs Nordwest Kinder dürfen nicht in der Kita untergebracht werden, in der die Fachkraft selbst tätig ist
Sexuelle Belästigung und Mobbing am Arbeitsplatz Aktiver Einsatz für den Schutz der Persönlichkeitsrechte aller Beschäftigten Umfassende Unterstützung der Betroffenen durch die Ihnen vorgesetzte Person Keine Benachteiligungen der Betroffenen aus abgegebenen Beschwerden Abhilfe durch Führungskräfte im jeweiligen Verantwortungsbereich bei Mobbing Information an die Frauenvertreterin bei weiblichen Betroffenen
Vielen Dank!
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