Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr 2020 - Am Ende des alten Jahres bedanken wir uns - VG Westendorf

Die Seite wird erstellt Fynn Schweizer
 
WEITER LESEN
Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr 2020 - Am Ende des alten Jahres bedanken wir uns - VG Westendorf
Jahrgang 39                                      Freitag, den 13. Dezember 2019                              Nummer 25/26

                  Am Ende des alten Jahres bedanken wir uns
                     bei allen Bürgerinnen und Bürgern
                      für das Vertrauen und wünschen

     Frohe Weihnachten
                  und ein gutes neues Jahr 2020
     Markt Kaltental        Gemeinde Oberostendorf      Gemeinde Osterzell        Gemeinde Stöttwang   Gemeinde Westendorf
         Hauser                    Holzheu                    Bucka                      Schlegel            Obermaier
  1. Bürgermeister und         1. Bürgermeister          1. Bürgermeister           1. Bürgermeister     1. Bürgermeister
Gemeinschaftsvorsitzender
Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr 2020 - Am Ende des alten Jahres bedanken wir uns - VG Westendorf
Westendorf                                   -2-                                     Nr. 25/26/19

 Weihnachts- und Neujahrsgruß
 Weihnachten steht vor der Tür, Fest des Friedens und der Freude, Tage der Besinnung. Nutzen
 wir diese Zeit, innezuhalten, Hektik, Angst und Stress abzubauen und in unseren Familien und
 Herzen Frieden und Ruhe einkehren zu lassen.
 Die Belegschaft der Verwaltungsgemeinschaft Westendorf bedankt sich recht herzlich für das
 ihr von Ihnen entgegengebrachte Vertrauen und die gute Zusammenarbeit im Jahr 2019. Auch
 im neuen Jahr werden wir die anstehenden Aufgaben und Anliegen so schnell wie möglich und
 zu Ihrer vollsten Zufriedenheit erledigen.
 Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien ein gesegnetes Weih-
 nachtsfest, frohe Tage der Besinnung, Gesundheit, einen guten
 Rutsch und ein friedvolles und erfolgreiches Jahr 2020.

 Die Belegschaft der Verwaltungsgemeinschaft Westendorf
Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr 2020 - Am Ende des alten Jahres bedanken wir uns - VG Westendorf
Westendorf   -3-   Nr. 25/26/19
Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr 2020 - Am Ende des alten Jahres bedanken wir uns - VG Westendorf
Westendorf                                                                                 -4-                                                                     Nr. 25/26/19
                                                                                               Wir bitten Sie deshalb die Bekanntmachungen an der
                                                                                               Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Westendorf zu
                                                                                               beachten.
                                                                                               Westendorf, den 05.12.2019
                                                                                               gez. Fischer
                                                                                               Geschäftsstellenleiter

       Diese Ausgabe Ihres Mitteilungsblattes
                                                                                               LEW Verteilnetz GmbH liest Stromzähler
       beschließt das Jahr 2019.                                                               ab – Ableser besuchen Haushalte
       Die erste Ausgabe des neuen Jahres erscheint                                            ab dem 27. Dezember 2019
       in Kalenderwoche 2, die weiteren Ausgaben                                               Von Freitag, 27. Dezember 2019, bis einschließlich Montag, 13.
       dann wieder im gewohnten Rhythmus.                                                      Januar 2020, werden im Netzgebiet der LEW Verteilnetz GmbH,
                                                                                               dem unabhängigen Netzbetreiber der LEW-Gruppe, die Strom-
       Wir wünschen Ihnen, liebe Leserinnen                                                    zähler abgelesen. Die vor Ort meist persönlich bekannten Able-
       und Leser, eine gesegnete                                                               ser, sogenannte Ortsbevollmächtigte, können sich mittels einer
       Advents- und Weihnachtszeit.                                                            Bescheinigung sowie dem Personalausweis ausweisen. Die
                                                                                               LEW Verteilnetz GmbH bittet alle Kunden im Netzgebiet, den
                                                                                               Ortsbevollmächtigten Zugang zu den Stromzählern zu gewäh-
                      Ihre LINUS WITTICH                                                       ren.
                      Medien KG                                                                Von welchem Stromlieferanten die Haushalte ihren Strom
                                                                                               beziehen, spielt dabei keine Rolle. Der vom Ortsbevollmäch-
                                                                                               tigten abgelesene aktuelle Zählerstand wird an den jeweiligen
                                                                                               Stromlieferanten für die individuelle Stromverbrauchsabrech-
                                                                                               nung weitergeleitet.
           Redaktionsschlussvorverlegung                                                       Wer seinen Zählerstand seit dem 27. Dezember 2019 bereits
  Wegen des Feiertags „Heilige Dreikönige“ muss der Redak-                                     online oder telefonisch mitgeteilt hat, wird gebeten, dem Able-
     tionsschluss für die Ausgabe in Kalenderwoche 2                                           ser den übermittelten Wert nochmals mitzuteilen. Die von der
                                                                                               LEW Verteilnetz GmbH beauftragten Ableser erhalten keine
             auf Donnerstag, 02. Januar 2020                                                   Information über vorab online oder telefonisch gemeldete Zäh-
                        vorverlegt werden.                                                     lerstände.
    Bitte reichen Sie spätestens an diesem Termin Ihre Texte                                   Wer Zweifel an der Befugnis der Ableser hat, kann sich unter
             und Anzeigen bei der Annahmestelle ein.                                           der kostenfreien Rufnummer 0800 539 638 1 von Montag bis
                          Die Redaktion                                                        Freitag in der Zeit zwischen 8 und 17 Uhr rückversichern.
                                                                                               Treffen die Ortsbevollmächtigten einen Kunden nicht an, wer-
                                                                                               fen sie eine Benachrichtigungskarte in den Briefkasten. Sie
                                                                                               enthält alle Angaben, um einen neuen Ablesetermin zu verein-
          Amtliche Bekanntmachungen                                                            baren oder den Zählerstand telefonisch bzw. online zu übermit-
                                                                                               teln.
Wichtige Telefonnummern                                                                        Die LEW Verteilnetz GmbH sorgt als regionaler Verteilnetzbe-
                                                                                               treiber für einen zuverlässigen und sicheren Betrieb des Strom-
Rettungsdienst/Feuerwehr (lebensbedrohliche Notfälle): �����112                               netzes und gewährleistet einen diskriminierungsfreien Netz-
Ärztlicher Bereitschaftsdienst: �����������������������������������������116117               zugang. Das Netzgebiet der LEW Verteilnetz GmbH umfasst
Polizei-Notruf: ������������������������������������������������������������������������110   Bayerisch-Schwaben sowie Teile Oberbayerns. Die LEW Ver-
Polizeiinspektion Buchloe: ������������������������������������ 08241/9690-0                  teilnetz GmbH ist eine Tochtergesellschaft der Lechwerke AG
Polizeiinspektion Kaufbeuren: �������������������������������� 08341/933-0                    (LEW). Weitere Informationen unter
Wasserzweckverband: ����������������������������������������� 08345/9206-0                    www.lew-verteilnetz.de.
Finanzamt Kaufbeuren: ������������������������������������������ 08341/802-0
Landratsamt Ostallgäu(Bürgerservice): ������������� 08342/911-444

                                                                                                 Das Rathaus ist vom 23.12.2019
                                                                                                 bis 06.01.2020 geschlossen.
                                                                                                 In dringenden Angelegenheiten wenden Sie sich bitte an
                                                                                                 die VG-Westendorf, Kaltentaler Str. 1, 87679 Westendorf OT
Kommunalwahlen am 15. März 2020                                                                  Dösingen (08344 / 9202-0)
Die Verwaltungsgemeinschaft Westendorf weist darauf hin,
dass sämtliche Bekanntmachungen bezüglich der Kommu-
nalwahlen 2020 an der Geschäftsstelle der Verwaltungsge-                                       Gemeindebücherei Markt Kaltental
meinschaft Westendorf bekannt gemacht werden. Zusätzlich                                       Tel. 08345/952735
werden die Bekanntmachungen auch im Amtsblatt „Was gibt´s
Nui´s“ veröffentlicht. Dabei kann es aber vorkommen, dass ein-                                 Öffnungszeiten
zelne Bekanntmachungen aus terminlichen Gründen verspätet                                      Montag ������������������������������������������������������������15.00 - 18.00 Uhr
im Amtsblatt erfolgen.                                                                         Mittwoch ����������������������������������������������������������11.30 - 12.00 Uhr
Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr 2020 - Am Ende des alten Jahres bedanken wir uns - VG Westendorf
Westendorf                                                     -5-                                                      Nr. 25/26/19
Verordnung                                                         b)   Volksbegehren die jeweiligen Antragsstellerinnen und
                                                                        Antragssteller für einen Zeitraum von sechs Wochen vor
über das Anbringen                                                      dem Beginn bis zum Ende der Auslegung der Eintra-
                                                                        gungslisten,
von Anschlägen und Plakaten und
                                                                   c) Bürgerbegehren die jeweiligen vertretungsberechtig-
über die Darstellungen durch Bildwerfer                                 ten Personen für einen Zeitraum von sechs Wochen ab
des Marktes Kaltental                                                   Anzeige bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde,
(Plakatierungsverordnung)                                          d) Volks- und Bürgerentscheiden die jeweiligen politischen
Inhaltsübersicht                                                        Parteien und Wählergruppen sowie die jeweiligen Antrags-
§ 1 Beschränkung von Anschlägen auf bestimmte Flächen                   stellerinnen und Antragssteller und vertretungsberechtig-
                                                                        ten Personen der zur Abstimmung zugelassenen Begehren
§ 2 Begriffsbestimmung
                                                                        für einen Zeitraum von sechs Wochen vor dem Abstim-
§ 3 Ausnahmen                                                           mungstermin.
§ 4 Ordnungswidrigkeiten
                                                                   Diese Werbemittel müssen innerhalb einer Woche nach der
§ 5 Inkrafttreten – Geltungsdauer - Außerkrafttreten               Wahl wieder entfernt werden. Die maximale Größe der Plakate
Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und Pla-              ist auf 1 qm (DIN A 0) beschränkt.
katen und über die Darstellungen durch Bildwerfer
des Marktes Kaltental                                              (3) Im Übrigen kann der Markt in besonderen Fällen — insbe-
                                                                   sondere anlässlich besonderer Ereignisse — im Einzelfall auf
(Plakatierungsverordnung)
                                                                   Antrag Ausnahmen von den Beschränkungen des § 1 gestat-
Vom 05.12.2019                                                     ten, wenn dadurch das Orts- und Landschaftsbild oder ein
Der Markt Kaltental erlässt aufgrund des Art. 28 des Gesetzes      Natur-, Kunst- oder Kulturdenkmal nicht oder nur unwesentlich
über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem         beeinträchtigt wird und Gewähr besteht, dass die Anschläge
Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf-       innerhalb einer gesetzten Frist wieder beseitigt sind.
und Verordnungsgesetz – LStVG) in der Fassung der Bekannt-
machung vom 13.12.1982 (BayRS 2011-2-I), zuletzt geändert          § 4 Ordnungswidrigkeiten
durch Verordnung vom 26.03.2019 (GVBl. S. 98) folgende Ver-        Nach Art. 28 Abs. 2 LStVG kann mit Geldbuße belegt werden,
ordnung:                                                           wer vorsätzlich oder fahrlässig
§ 1 Beschränkung von Anschlägen auf bestimmte Flächen
(1) Zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes und zum             1.   entgegen § 1 ohne eine Ausnahmegenehmigung nach § 3
Schutze von Natur-, Kunst- und Kulturdenkmälern dürfen                  öffentlich Anschläge außerhalb der zugelassenen Flächen
Anschläge in der Öffentlichkeit nur an den hierfür vom Markt            anbringt oder anbringen lässt,
zum Anschlag bestimmten und in der Anlage aufgeführten             2. entgegen § 1 Abs. 1 Satz 2 ohne Genehmigung öffentliche
Plakatsäulen und -ständern, Anschlagtafeln und Schaukästen              Bilddarstellungen vorführt,
angebracht werden. Darstellungen durch Bildwerfer dürfen in
der Öffentlichkeit nur nach vorheriger Genehmigung durch den       3. entgegen der Vorschrift des § 3 nicht fristgerecht abbaut.
Markt vorgeführt werden.                                           § 5 Inkrafttreten - Geltungsdauer - Außerkrafttreten
(2) Abs. 1 findet keine Anwendung auf Werbeanlagen, die von        (1) Die Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntma-
der Bayerischen Bauordnung erfasst werden.                         chung in Kraft.
(3) Ankündigungen öffentlich-rechtlicher Religionsgemein-          (2) Sie gilt 20 Jahre.
schaften und anderer Vereinigungen, die als gemeinnützig
anerkannte Zwecke im Sinne von § 52 Abgabenordnung ver-            (3) Gleichzeitig tritt die Plakatierungsverordnung vom
folgen, fallen nicht unter diese Verordnung, wenn sie an den       01.03.2011 außer Kraft.
hierfür bestimmten Anschlagtafeln ihrer eigenen Gebäude und
Grundstücke sowie ihrer sonstigen Versammlungsräume ange-          Kaltental, den 05.12.2019
bracht sind.                                                       Markt Kaltental
§ 2 Begriffsbestimmung                                                                - Siegel -
(1) Anschläge in der Öffentlichkeit sind Bekanntmachungen,         gez. Hauser
Plakate, Veranstaltungshinweise, Tafeln, Zettel und visuelle       Erster Bürgermeister
Hinweise jeglicher Art, die an unbeweglichen Gegenständen
wie Häusern, Mauern, Zäunen, Säulen, Toren, Bäumen, Licht-         Anlage
und Telegrafenmasten und desgleichen oder an beweglichen           zur Plakatierungsverordnung
Gegenständen wie Ständern angebracht werden, wenn die              Vom 05.12.2019
Anschläge von einer nach Zahl und Zusammensetzung unbe-
stimmten Menschenmenge — insbesondere vom öffentlichen             Gem. § 1 der Plakatierungsverordnung bestimmt der Markt Kal-
Verkehrsraum — aus wahrgenommen werden können.                     tental im Gemeindegebiet folgende Flächen für den Anschlag
(2) Die Vorschriften insbesondere der Straßenverkehrsordnung,      in der Öffentlichkeit:
des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes, des Bundes-             a) Schaukästen:
fernstraßengesetzes, der Bayerischen Bauordnung (BayBO)            - Blonhofen, Ortsstraße 35, am Gasthaus Zitt
und des Baugesetzbuches bleiben unberührt. Insbesondere
ortsfeste Anlagen der Wirtschaftswerbung (Werbeanlagen) im         - Aufkirch, Helmishofener Straße, Fl.Nr. 44, an der Bushaltestelle
Sinn von Art. 2 Abs. 1 Satz 2 BayBO fallen somit nicht unter den   - Aufkirch, Weldener Str. 7
Regelungsbereich dieser Verordnung.                                - Helmishofen, gegenüber Bahnhofstraße 16
§ 3 Ausnahmen                                                      - Frankenhofen, Hauptstraße, Fl.Nr. 35/13, am südlichen Ein-
(1) Von der Beschränkung nach § 1 ausgenommen sind                    gang zum Friedhof der Kath. Pfarrkirche St. Laurentius
Bekanntmachungen, die von den Eigentümern, dinglich                - Gerbishofen, Gerbishofen 10
Berechtigten, Pächtern oder Mietern von Anwesen oder Grund-        b) Anschlagtafeln:
stücken an diesen in eigener Sache angeschlagen werden,
und Plakate und Ankündigungen, die für Veranstaltungen             - Blonhofen, Ortsstraße 35, am Gasthaus Zitt
durch örtliche Vereine und Verbände in den Schaufenstern           - Aufkirch, Rathausplatz 1, am Rathaus
ausgehängt werden.                                                 - Aufkirch, Helmishofener Straße, Fl.Nr. 44, an der Bushaltestelle
(2) Von der Beschränkung nach § 1 ebenfalls ausgenommen            - Aufkirch, Weldener Str. 7
sind Wahlplakate und ähnliche Werbemittel, die außerhalb           - Helmishofen, gegenüber Bahnhofstraße 16
der vom Markt zum Anschlag bestimmten Plakatsäulen und             - Frankenhofen, Hauptstraße 22, an der Zufahrt zum Pfarrhof
-anschlagtafeln, insbesondere an beweglichen Wahlplakatstän-
dern angebracht worden sind, in folgendem Umfang bei               Kaltental, den 05.12.2019
a)   Europawahlen, Bundestagswahlen, Landtagswahlen und            Markt Kaltental
     Kommunalwahlen die politischen Parteien und Wähler-                           - Siegel -
     gruppen für einen Zeitraum von sechs Wochen vor dem           gez. Hauser
     Wahltermin,                                                   Erster Bürgermeister
Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr 2020 - Am Ende des alten Jahres bedanken wir uns - VG Westendorf
Westendorf                                                     -6-                                                             Nr. 25/26/19
Kommunalwahlen am 15. März 2020                                    Der Vorentwurf liegt mit Begründung im Rathaus des Mark-
                                                                   tes Kaltental (Rathausplatz 1, 87662 Kaltental) und in der
Der Gemeindewahlleiter des Marktes Kaltental weist darauf hin,     Geschäftsstelle der Ver­    waltungsgemeinschaft Westendorf
dass sämtliche Bekanntmachungen bezüglich der Kommu-               (Kaltentaler Straße 1, 87679 Westendorf), während der übli-
nalwahlen 2020 am Rathaus des Marktes Kaltental und ggf.           chen Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme für Jeder-
zusätzlich an den örtlichen Anschlagtafeln bekannt gemacht         mann aus. Die Unterlagen stehen zudem im Internetportal der
werden.                                                            Gemeinde (unter https://www.markt-kaltental.de/bauge-
Zusätzlich werden die Bekanntmachungen auch im Amtsblatt           biete.hlml) zur Verfügung. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit,
„Was gibt´s Nui´s“ veröffentlicht. Dabei kann es aber vorkom-      weitere Aus­künfte einzuholen, insbesondere über die allgemei-
men, dass einzelne Bekanntmachungen aus terminlichen Grün-         nen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen
den verspätet im Amtsblatt erfolgen.                               der Planung. Während der oben genannten Auslegungsfrist
Wir bitten Sie deshalb die Bekanntmachungen am Rathaus,            kann sich die Öffentlichkeit zur Planung schriftlich oder zur Nie-
an den örtlichen Anschlagtafeln sowie auf der Homepage des         derschrift äußern.
Marktes unter www.markt-kaltental.de zu beachten.                  Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wer-
Kaltental, den 05.12.2019                                          den gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit selbem Termin am Verfahren
                                                                   beteiligt.
gez. Ammersinn
                                                                   Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgege-
Gemeindewahlleiter                                                 bene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die vor-
                                                                   genannte Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können.
                                                                   Kaltental, den 05.12.2019
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)                                Markt Kaltental
Des Aufstellungsbeschlusses und                                                       - Siegel -
der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem               gez. Hauser
§3 Abs.1 BauGB                                                     Erster Bürgermeister
des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Blonhofen Nord“
gemäß § 1(4) BauGB
1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses                      Gefunden/Verloren
und der Zustimmung                                                 Am Spielplatz in Blonhofen wurde ein Handy der Marke “Sony
Der Gemeinderat des Marktes Kaltental hat in öffentlicher Sit-     Ericsson” gefunden. Der Besitzer kann dies zu den üblichen
zung am 26.11.2019 die Änderung des Bebauungs­           plans     Öffnungszeiten beim Markt Kaltental abholen.
„Gewerbegebiets Blonhofen Nord“ gemäß § 1 (4) BauGB
beschlossen. In der gleichen Sitzung wurde dem Vor­entwurf
und der Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1
BauGB zugestimmt. Es wird das Verfahren ge­        mäß § 13a                 GEMEINDE OBEROSTENDORF
BauGB angewandt, dennoch wird ein frühzeitiges Verfahren
zur Materialsammlung durchgeführt. Ein Umweltbericht wird                    Kirchstraße 7         Tel. 08344/76828-0
nicht erstellt.                                                              86869 Oberostendorf   Fax 08344/76828-22
                                                                                                   E-Mail rathaus@oberostendorf.com
Der Geltungsbereich des Plangebietes liegt am nördlichen
                                                                                                   Internet www.oberostendorf.de
Rand des zum Markt Kaltental gehörenden Ortsteil Blonhofen,
östlich der Staatsstraße St 2035 und südlich der Gerbishofer                 Geschäftszeiten       Mo., Di., Do., Fr.:   8:00 – 12:00 Uhr
Straße. Das Plangebiet bein­haltet die Grundfläche bzw. Teilflä-             in der Gemeinde:      Mittwoch:             18:30 – 20:00 Uhr
chen (TF) der Grundstücke mit den Fl. Nrn. 143/1, 143/2, Teil-
fläche 143, Gemarkung Blonhofen.
Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 14.10.2019. Der Lageplan
                                                                   Bücherstube Gutenberg
ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt                      Öffnungszeiten: Jeden Dienstag von 8.00 - 9.00 Uhr (außer in
                                                                   Schließzeiten des Kindergartens) und nach telefonischer Ver-
                                                                   einbarung unter Tel. 08344/921060

                                                                   Gemeindeamt Oberostendorf geschlossen
                                                                   Das Gemeindeamt Oberostendorf ist über die Weihnachtsfei-
                                                                   ertage vom 23.12.2019 bis einschließlich 01.01.2020 geschlos-
                                                                   sen.
                                                                   In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Verwaltungs-
                                                                   gemeinschaft Westendorf Tel. 08344/92020.

                                                                   Verordnung
                                                                   über das Anbringen
                                                                   von Anschlägen und Plakaten und
                                                                   über die Darstellungen durch Bildwerfer
                                                                   der Gemeinde Oberostendorf
                                                                   (Plakatierungsverordnung)
Abbildung 1: Lageplan des Geltungsbereichs des gegenständ-
lichen Bebauungsplanes, unmaßstäblich                              Inhaltsübersicht
                                                                   § 1 Beschränkung von Anschlägen auf bestimmte Flächen
2. Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß
§ 3 Abs. 1 BauGB                                                   § 2 Begriffsbestimmung
Die Öffentlichkeit erhält in der Zeit vom:                         § 3 Ausnahmen
Montag, den 23.12.2019, bis einschließlich Freitag, den            § 4 Ordnungswidrigkeiten
31.1.2020                                                          § 5 Inkrafttreten – Geltungsdauer - Außerkrafttreten
durch öffentliche Auslegung nach den Bestimmungen des §            Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und Pla-
3 Abs. 1 BauGB Gelegenheit, sich über die allgemei­nen Ziele       katen und über die Darstellungen durch Bildwerfer
und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Pla-            der Gemeinde Oberostendorf
nung zu unterrichten.                                              (Plakatierungsverordnung)
Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr 2020 - Am Ende des alten Jahres bedanken wir uns - VG Westendorf
Westendorf                                                     -7-                                                   Nr. 25/26/19
Vom 05.12.2019                                                     (3) Im Übrigen kann die Gemeinde in besonderen Fällen — ins-
Die Gemeinde Oberostendorf erlässt aufgrund des Art. 28 des        besondere anlässlich besonderer Ereignisse — im Einzelfall auf
Gesetzes über das Landesstrafrecht und das Verordnungs-            Antrag Ausnahmen von den Beschränkungen des § 1 gestat-
recht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung       ten, wenn dadurch das Orts- und Landschaftsbild oder ein
(Landesstraf- und Verordnungsgesetz – LStVG) in der Fas-           Natur-, Kunst- oder Kulturdenkmal nicht oder nur unwesentlich
sung der Bekanntmachung vom 13.12.1982 (BayRS 2011-2-I),           beeinträchtigt wird und Gewähr besteht, dass die Anschläge
zuletzt geändert durch Verordnung vom 26.03.2019 (GVBl. S.         innerhalb einer gesetzten Frist wieder beseitigt sind.
98) folgende Verordnung:                                           § 4 Ordnungswidrigkeiten
§ 1 Beschränkung von Anschlägen auf bestimmte Flächen              Nach Art. 28 Abs. 2 LStVG kann mit Geldbuße belegt werden,
(1) Zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes und zum             wer vorsätzlich oder fahrlässig
Schutze von Natur-, Kunst- und Kulturdenkmälern dürfen             1.   entgegen § 1 ohne eine Ausnahmegenehmigung nach § 3
Anschläge in der Öffentlichkeit nur an den hierfür von der              öffentlich Anschläge außerhalb der zugelassenen Flächen
Gemeinde zum Anschlag bestimmten und in der Anlage aufge-               anbringt oder anbringen lässt,
führten Plakatsäulen und -ständern, Anschlagtafeln und Schau-
                                                                   2. entgegen § 1 Abs. 1 Satz 2 ohne Genehmigung öffentliche
kästen angebracht werden. Darstellungen durch Bildwerfer
                                                                        Bilddarstellungen vorführt,
dürfen in der Öffentlichkeit nur nach vorheriger Genehmigung
durch die Gemeinde vorgeführt werden.                              3. entgegen der Vorschrift des § 3 nicht fristgerecht abbaut.
(2) Abs. 1 findet keine Anwendung auf Werbeanlagen, die von        § 5 Inkrafttreten - Geltungsdauer - Außerkrafttreten
der Bayerischen Bauordnung erfasst werden.                         (1) Die Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntma-
(3) Ankündigungen öffentlich-rechtlicher Religionsgemein-          chung in Kraft.
schaften und anderer Vereinigungen, die als gemeinnützig           (2) Sie gilt 20 Jahre.
anerkannte Zwecke im Sinne von § 52 Abgabenordnung ver-            (3) Gleichzeitig tritt die Plakatierungsverordnung vom
folgen, fallen nicht unter diese Verordnung, wenn sie an den       20.12.2011 außer Kraft.
hierfür bestimmten Anschlagtafeln ihrer eigenen Gebäude und
                                                                   Oberostendorf, den 05.12.2019
Grundstücke sowie ihrer sonstigen Versammlungsräume ange-
bracht sind.                                                       Gemeinde Oberostendorf
§ 2 Begriffsbestimmung                                                                   - Siegel -
(1) Anschläge in der Öffentlichkeit sind Bekanntmachungen,         gez. Holzheu
Plakate, Veranstaltungshinweise, Tafeln, Zettel und visuelle       Erster Bürgermeister
Hinweise jeglicher Art, die an unbeweglichen Gegenständen          Anlage
wie Häusern, Mauern, Zäunen, Säulen, Toren, Bäumen, Licht-         zur Plakatierungsverordnung
und Telegrafenmasten und desgleichen oder an beweglichen           Vom 05.12.2019
Gegenständen wie Ständern angebracht werden, wenn die              Gem. § 1 der Plakatierungsverordnung bestimmt die Gemeinde
Anschläge von einer nach Zahl und Zusammensetzung unbe-            Oberostendorf im Gemeindegebiet folgende Flächen für den
stimmten Menschenmenge — insbesondere vom öffentlichen             Anschlag in der Öffentlichkeit:
Verkehrsraum — aus wahrgenommen werden können.
                                                                   Anschlagtafeln:
(2) Die Vorschriften insbesondere der Straßenverkehrsordnung,
des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes, des Bundes-             - Oberostendorf, Kirchstraße gegenüber der Kirche Maria Him-
fernstraßengesetzes, der Bayerischen Bauordnung (BayBO)            melfahrt
und des Baugesetzbuches bleiben unberührt. Insbesondere            - Unterostendorf, Dorfstraße beim Maibaum
ortsfeste Anlagen der Wirtschaftswerbung (Werbeanlagen) im         - Unterostendorf, Dorfstraße an der Alten Schmiede
Sinn von Art. 2 Abs. 1 Satz 2 BayBO fallen somit nicht unter den   - Gutenberg, Hörmannstraße am Maibaum
Regelungsbereich dieser Verordnung.                                - Lengenfeld, Nikolausstraße gegenüber der Kirche St. Niko-
§ 3 Ausnahmen                                                      laus
(1) Von der Beschränkung nach § 1 ausgenommen sind                 Oberostendorf, den 05.12.2019
Bekanntmachungen, die von den Eigentümern, dinglich
                                                                   Gemeinde Oberostendorf
Berechtigten, Pächtern oder Mietern von Anwesen oder Grund-
stücken an diesen in eigener Sache angeschlagen werden,                                 - Siegel -
und Plakate und Ankündigungen, die für Veranstaltungen             gez. Holzheu
durch örtliche Vereine und Verbände in den Schaufenstern           Erster Bürgermeister
ausgehängt werden.
(2) Von der Beschränkung nach § 1 ebenfalls ausgenommen
sind Wahlplakate und ähnliche Werbemittel, die außerhalb der       Kommunalwahlen am 15. März 2020
von der Gemeinde zum Anschlag bestimmten Plakatsäulen              Der Gemeindewahlleiter der Gemeinde Oberostendorf weist
und -anschlagtafeln, insbesondere an beweglichen Wahlpla-          darauf hin, dass sämtliche Bekanntmachungen bezüglich der
katständern angebracht worden sind, in folgendem Umfang bei        Kommunalwahlen 2020 am Rathaus der Gemeinde Oberos-
a)   Europawahlen, Bundestagswahlen, Landtagswahlen und            tendorf und ggf. zusätzlich an den örtlichen Anschlagtafeln
     Kommunalwahlen die politischen Parteien und Wähler-           bekannt gemacht werden.
     gruppen für einen Zeitraum von sechs Wochen vor dem           Zusätzlich werden die Bekanntmachungen auch im Amtsblatt
     Wahltermin,                                                   „Was gibt´s Nui´s“ veröffentlicht. Dabei kann es aber vorkom-
b) Volksbegehren die jeweiligen Antragsstellerinnen und            men, dass einzelne Bekanntmachungen aus terminlichen Grün-
     Antragssteller für einen Zeitraum von sechs Wochen vor        den verspätet im Amtsblatt erfolgen.
     dem Beginn bis zum Ende der Auslegung der Eintra-             Wir bitten Sie deshalb die Bekanntmachungen am Rathaus,
     gungslisten,                                                  an den örtlichen Anschlagtafeln sowie auf der Homepage der
c) Bürgerbegehren die jeweiligen vertretungsberechtig-             Gemeinde unter www.oberostendorf.de zu beachten.
     ten Personen für einen Zeitraum von sechs Wochen ab           Oberostendorf, den 05.12.2019
     Anzeige bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde,           gez. Echtler
d) Volks- und Bürgerentscheiden die jeweiligen politischen
                                                                   Gemeindewahlleiter
     Parteien und Wählergruppen sowie die jeweiligen Antrags-
     stellerinnen und Antragssteller und vertretungsberechtig-
     ten Personen der zur Abstimmung zugelassenen Begehren
     für einen Zeitraum von sechs Wochen vor dem Abstim-
     mungstermin.
Diese Werbemittel müssen innerhalb einer Woche nach der
Wahl wieder entfernt werden. Die maximale Größe der Plakate
ist auf 1 qm (DIN A 0) beschränkt.
Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr 2020 - Am Ende des alten Jahres bedanken wir uns - VG Westendorf
Westendorf                                                  -8-                                                    Nr. 25/26/19
                                                                Kommunalwahlen am 15. März 2020
                                                                Die Gemeindewahlleiterin der Gemeinde Osterzell weist darauf
                                                                hin, dass sämtliche Bekanntmachungen bezüglich der Kom-
                                                                munalwahlen 2020 am Gemeindeamt der Gemeinde Osterzell
                                                                und ggf. zusätzlich an den örtlichen Anschlagtafeln bekannt
                                                                gemacht werden.
                                                                Zusätzlich werden die Bekanntmachungen auch im Amtsblatt
                                                                „Was gibt´s Nui´s“ veröffentlicht. Dabei kann es aber vorkom-
                                                                men, dass einzelne Bekanntmachungen aus terminlichen Grün-
                                                                den verspätet im Amtsblatt erfolgen.
                                                                Wir bitten Sie deshalb die Bekanntmachungen am Gemeinde-
                                                                amt, an den örtlichen Anschlagtafeln sowie auf der Homepage
Gemeindeamt in Osterzell geschlossen                            der Gemeinde www.osterzell.de zu beachten.
Das Gemeindeamt in Osterzell bleibt in der Zeit                 Osterzell, den 05.12.2019
vom 23.12.2019 bis 03.01.2020 geschlossen.                      gez. Bechtel
In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die               Gemeindewahlleiterin
Verwaltungsgemeinschaft Westendorf,
Tel. 08344/9202-0.
gez. Bernhard Bucka
1. Bürgermeister

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
Bekanntmachung der Genehmigung der Änderung des Flä-
chennutzungsplans der Gemeinde Osterzell im Bereich des
Bebauungsplans „Südlich der Waldhausstraße“
Mit Bescheid vom 28.11.2019, AZ: IV.6100.0/2 hat das Land-
ratsamt Ostallgäu die Änderung des Flächennutzungsplans der
Gemeinde Osterzell im Bereich des Bebauungsplans „Südlich
der Waldhausstraße“ in der Fassung vom 06.08.2019 nach
dem Ablauf der Frist gemäß § 6 Abs. 4 BauGB durch Fiktion
                                                                Gemeindeamt Stöttwang geschlossen
genehmigt. Der Eintritt der Fiktion und die damit eingehende    Das Gemeindeamt Stöttwang ist über die Weihnachtsfeiertage
Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des     vom 23.12.2019 bis einschließlich 06.01.2020 geschlossen.
Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit die-     In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Verwaltungs-
ser Bekanntmachung wird die Änderung wirksam.                   gemeinschaft Westendorf Tel. 08344/92020.
Jedermann kann den Flächennutzungsplan und die Begrün-          Zum Ende des Jahres danke ich allen unseren ehrenamtlich
dung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art          Tätigen, sei es in den Vereinen oder ganz privat, für ihren Ein-
und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der         satz zum Wohle unserer Gemeinde.
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennut-     Ich wünsche allen Mitbürgern ein frohes Weihnachtsfest, ein
zungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen        glückliches und gesundes neues Jahr und erholsame und
der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kom-      besinnliche Feiertage.
menden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde,       Ihr Christian Schlegel, 1. Bürgermeister
bei der Gemeinde Osterzell (Schulplatz 6, 87662 Osterzell) zu
den üblichen Öffnungszeiten einsehen und über deren Inhalt
Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Ver-
                                                                Kommunalwahlen am 15. März 2020
letzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Män-       Der Gemeindewahlleiter der Gemeinde Stöttwang weist dar-
geln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1       auf hin, dass sämtliche Bekanntmachungen bezüglich der
BauGB wird hingewiesen.                                         Kommunalwahlen 2020 am Gemeindeamt der Gemeinde
                                                                Stöttwang und ggf. zusätzlich an den örtlichen Anschlagtafeln
Unbeachtlich werden demnach                                     bekannt gemacht werden.
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beacht-      Zusätzlich werden die Bekanntmachungen auch im Amtsblatt
    liche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und      „Was gibt´s Nui´s“ veröffentlicht. Dabei kann es aber vorkom-
    Formvorschriften und                                        men, dass einzelne Bekanntmachungen aus terminlichen Grün-
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtli-       den verspätet im Amtsblatt erfolgen.
    che Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des     Wir bitten Sie deshalb die Bekanntmachungen am Gemeinde-
    Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und             amt, an den örtlichen Anschlagtafeln sowie auf der Homepage
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des        der Gemeinde www.stoettwang.de zu beachten.
    Abwägungsvorgangs,                                          Stöttwang, den 05.12.2019
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntma-
                                                                gez. Nitsche
chung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der
Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der      Gemeindewahlleiter
die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzule-
gen.

                                                                Fröhliche
Osterzell, den 05.12.2019
Gemeinde Osterzell
             - Siegel -
gez. Bucka
Erster Bürgermeister

  Glückwunsch-Anzeigen online aufgeben
                     wittich.de/gruss                           Weihnachten
Westendorf                                                         -9-                                                  Nr. 25/26/19
                                                                     Gegenständen wie Ständern angebracht werden, wenn die
                                                                     Anschläge von einer nach Zahl und Zusammensetzung unbe-
         GEMEinDE WESTEnDORf                                         stimmten Menschenmenge — insbesondere vom öffentlichen
                                                                     Verkehrsraum — aus wahrgenommen werden können.
          Am Kirchsteig 1    Tel. 08344/212
          87679 Westendorf   Fax 08344/1724
                                                                     (2) Die Vorschriften insbesondere der Straßenverkehrsordnung,
                             E-Mail info@gemeinde-westendorf.de      des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes, des Bundes-
                             Internet www.gemeinde-westendorf.de     fernstraßengesetzes, der Bayerischen Bauordnung (BayBO)
                                                                     und des Baugesetzbuches bleiben unberührt. Insbesondere
          Geschäftszeiten    Dienstag:       14:00 – 18:00 Uhr       ortsfeste Anlagen der Wirtschaftswerbung (Werbeanlagen) im
          in der Gemeinde:   Freitag:        08:00 – 12:00 Uhr       Sinn von Art. 2 Abs. 1 Satz 2 BayBO fallen somit nicht unter den
                                                                     Regelungsbereich dieser Verordnung.
                                                                     § 3 Ausnahmen
                                                                     (1) Von der Beschränkung nach § 1 ausgenommen sind
                                                                     Bekanntmachungen, die von den Eigentümern, dinglich
                                                                     Berechtigten, Pächtern oder Mietern von Anwesen oder Grund-
                                                                     stücken an diesen in eigener Sache angeschlagen werden,
Gemeinde Westendorf geschlossen                                      und Plakate und Ankündigungen, die für Veranstaltungen
Das Gemeindeamt Westendorf ist über die Weihnachtsfei-               durch örtliche Vereine und Verbände in den Schaufenstern
ertage und somit am Mo. 27.12.2019 und am Fr. 03.01.2020             ausgehängt werden.
geschlossen.                                                         (2) Von der Beschränkung nach § 1 ebenfalls ausgenommen
In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Verwaltungs-       sind Wahlplakate und ähnliche Werbemittel, die außerhalb der
gemeinschaft Westendorf Tel. 08344/92020.                            von der Gemeinde zum Anschlag bestimmten Plakatsäulen
                                                                     und -anschlagtafeln, insbesondere an beweglichen Wahlpla-
                                                                     katständern angebracht worden sind, in folgendem Umfang bei
Verordnung
                                                                     a)   Europawahlen, Bundestagswahlen, Landtagswahlen und
über das Anbringen                                                        Kommunalwahlen die politischen Parteien und Wähler-
                                                                          gruppen für einen Zeitraum von sechs Wochen vor dem
von Anschlägen und Plakaten und                                           Wahltermin,
über die Darstellungen durch Bildwerfer                              b)   Volksbegehren die jeweiligen Antragsstellerinnen und
der Gemeinde Westendorf                                                   Antragssteller für einen Zeitraum von sechs Wochen vor
                                                                          dem Beginn bis zum Ende der Auslegung der Eintra-
(Plakatierungsverordnung)
                                                                          gungslisten,
Inhaltsübersicht
                                                                     c)   Bürgerbegehren die jeweiligen vertretungsberechtig-
§ 1 Beschränkung von Anschlägen auf bestimmte Flächen                     ten Personen für einen Zeitraum von sechs Wochen ab
§ 2 Begriffsbestimmung                                                    Anzeige bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde,
§ 3 Ausnahmen                                                        d)   Volks- und Bürgerentscheiden die jeweiligen politischen
§ 4 Ordnungswidrigkeiten                                                  Parteien und Wählergruppen sowie die jeweiligen Antrags-
§ 5 Inkrafttreten – Geltungsdauer - Außerkrafttreten                      stellerinnen und Antragssteller und vertretungsberechtig-
Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und Pla-                     ten Personen der zur Abstimmung zugelassenen Begehren
katen und über die Darstellungen durch Bildwerfer                         für einen Zeitraum von sechs Wochen vor dem Abstim-
                                                                          mungstermin.
der Gemeinde Westendorf
(Plakatierungsverordnung)                                            Diese Werbemittel müssen innerhalb einer Woche nach der
Vom 05.12.2019                                                       Wahl wieder entfernt werden. Die maximale Größe der Plakate
                                                                     ist auf 1 qm (DIN A 0) beschränkt.
Die Gemeinde Westendorf erlässt aufgrund des Art. 28 des
Gesetzes über das Landesstrafrecht und das Verordnungs-              (3) Im Übrigen kann die Gemeinde in besonderen Fällen — ins-
recht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung         besondere anlässlich besonderer Ereignisse — im Einzelfall auf
(Landesstraf- und Verordnungsgesetz – LStVG) in der Fas-             Antrag Ausnahmen von den Beschränkungen des § 1 gestat-
sung der Bekanntmachung vom 13.12.1982 (BayRS 2011-2-I),             ten, wenn dadurch das Orts- und Landschaftsbild oder ein
zuletzt geändert durch Verordnung vom 26.03.2019 (GVBl. S.           Natur-, Kunst- oder Kulturdenkmal nicht oder nur unwesentlich
98) folgende Verordnung:                                             beeinträchtigt wird und Gewähr besteht, dass die Anschläge
§ 1 Beschränkung von Anschlägen auf bestimmte Flächen                innerhalb einer gesetzten Frist wieder beseitigt sind.
(1) Zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes und zum               § 4 Ordnungswidrigkeiten
Schutze von Natur-, Kunst- und Kulturdenkmälern dürfen               Nach Art. 28 Abs. 2 LStVG kann mit Geldbuße belegt werden,
Anschläge in der Öffentlichkeit nur an den hierfür von der           wer vorsätzlich oder fahrlässig
Gemeinde zum Anschlag bestimmten und in der Anlage aufge-
führten Plakatsäulen und -ständern, Anschlagtafeln und Schau-        1.   entgegen § 1 ohne eine Ausnahmegenehmigung nach § 3
kästen angebracht werden. Darstellungen durch Bildwerfer                  öffentlich Anschläge außerhalb der zugelassenen Flächen
dürfen in der Öffentlichkeit nur nach vorheriger Genehmigung              anbringt oder anbringen lässt,
durch die Gemeinde vorgeführt werden.                                2. entgegen § 1 Abs. 1 Satz 2 ohne Genehmigung öffentliche
(2) Abs. 1 findet keine Anwendung auf Werbeanlagen, die von               Bilddarstellungen vorführt,
der Bayerischen Bauordnung erfasst werden.                           3. entgegen der Vorschrift des § 3 nicht fristgerecht abbaut.
(3) Ankündigungen öffentlich-rechtlicher Religionsgemein-            § 5 Inkrafttreten - Geltungsdauer - Außerkrafttreten
schaften und anderer Vereinigungen, die als gemeinnützig
                                                                     (1) Die Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntma-
anerkannte Zwecke im Sinne von § 52 Abgabenordnung ver-
                                                                     chung in Kraft.
folgen, fallen nicht unter diese Verordnung, wenn sie an den
hierfür bestimmten Anschlagtafeln ihrer eigenen Gebäude und          (2) Sie gilt 20 Jahre.
Grundstücke sowie ihrer sonstigen Versammlungsräume ange-            (3) Gleichzeitig tritt die Plakatierungsverordnung vom
bracht sind.                                                         09.05.2012 außer Kraft.
§ 2 Begriffsbestimmung
                                                                     Westendorf, den 05.12.2019
(1) Anschläge in der Öffentlichkeit sind Bekanntmachungen,           Gemeinde Westendorf
Plakate, Veranstaltungshinweise, Tafeln, Zettel und visuelle
Hinweise jeglicher Art, die an unbeweglichen Gegenständen                                 - Siegel -
wie Häusern, Mauern, Zäunen, Säulen, Toren, Bäumen, Licht-           gez. Obermaier
und Telegrafenmasten und desgleichen oder an beweglichen             Erster Bürgermeister
Westendorf                                                   - 10 -                                                  Nr. 25/26/19
Anlage
zur Plakatierungsverordnung
Vom 05.12.2019
Gem. § 1 der Plakatierungsverordnung bestimmt die Gemeinde
Westendorf im Gemeindegebiet folgende Flächen für den
Anschlag in der Öffentlichkeit:                                                     Haushaltssatzung
Anschlagtafeln:
- Dösingen, Espachweg, Anschlagtafel am Dorfstadl                                      des
- Westendorf, Blütenring 2, Anschlagtafel am Bauhof                   Abwasserverbands Gennach - Kirchweihtal
Westendorf, den 05.12.2019                                                      Landkreis Ostallgäu
Gemeinde Westendorf                                                         für das Haushaltsjahr 2019
                   - Siegel -
gez. Obermaier                                                                                  i.
Erster Bürgermeister
                                                                  Auf Grund des Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die kom-
                                                                  munale Zusammenarbeit (KommZG) und der Art. 63 ff. der
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)                               Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende
                                                                  Haushaltssatzung:
des Aufstellungsbeschlusses für den
                                                                                                 §1
Bebauungsplan „Bicheläcker II“
                                                                  Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
                                                                  2019 wird hiermit festgesetzt; er schließt
Der Gemeinderat der Gemeinde Westendorf hat in öffentlicher
Sitzung am 04.12.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes         im Verwaltungshaushalt
„Bicheläcker II“ beschlossen. Es wird das vereinfachte Ver-       in den Einnahmen und Ausgaben mit              480.223,00 €
fahren nach §13b BauGB angewandt und kein Umweltbericht           und
erstellt. Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke mit den     im Vermögenshaushalt
Flurnummern 402 und 403 im Südwesten von Dösingen mit
einer Größe von insgesamt ca. 1,4 ha. Es soll ein Wohngebiet      in den Einnahmen und Ausgaben mit               47.135,00 €
mit ca. 20 Bauplätzen entstehen.                                  ab.
Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 04.12.2019. Der Lageplan                                      §2
ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:                    Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
                                                                  sind nicht vorgesehen.
                                                                                             §3
                                                                  Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden
                                                                  nicht festgesetzt.
                                                                                                 §4
                                                                  (1) Betriebskostenumlage:
                                                                  Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte
                                                                  Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Ver-
                                                                  waltungshaushalt (Umlagesoll) wird auf         332.073,00 €
                                                                  festgesetzt und auf die Mitglieder umgelegt.
                                                                  Die Betriebskostenumlage für das Haushaltsjahr 2019 wird
                                                                  gemäß der Verbandssatzung wie folgt aufgeteilt:
                                                                  Umlegungsschlüssel:
                                                                  Die Aufteilung der Betriebskostenumlage erfolgt nach den
                                                                  ermittelten Einwohnerwerten zum 31.12.2018.
                                                                  Für die Ermittlung der Einwohnerwerte werden alle mit Haupt-
Abbildung: Lageplan des Geltungsbereichs des Bebauungs-           und Nebenwohnsitz zum 31.12.2018 bei der Verwaltungsge-
plans „Bicheläcker II“ in Dösingen, unmaßstäblich                 meinschaft Westendorf gemeldeten Personen der angeschlos-
                                                                  senen Ortsteile jeder Mitgliedsgemeinde herangezogen.
Westendorf, den 05.12.2019
                                                                  (2) Investitionsumlage:
Gemeinde Westendorf
                                                                  Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.
                     - Siegel –
gez. Obermaier                                                                               §5
Erster Bürgermeister                                              Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
                                                                  von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 80.000,00 €
                                                                  festgesetzt.
Kommunalwahlen am 15. März 2020                                                                  §6
Der Gemeindewahlleiter der Gemeinde Westendorf weist dar-         Weitere Festsetzungen:
auf hin, dass sämtliche Bekanntmachungen bezüglich der            Gemäß der Beschlüsse der Verbandsversammlung vom
Kommunalwahlen 2020 am Gemeindeamt der Gemeinde                   26.10.1998 und 18.11.2019 übernimmt die Gemeinde Stött-
Westendorf und ggf. zusätzlich an den örtlichen Anschlagtafeln    wang vorab 40 % der Zuführung zur Maschinenrücklage
bekannt gemacht werden. Zusätzlich werden die Bekanntma-          2019 (s. Haushaltsstelle 91000.9100 i. V. mit Haushaltsstelle
chungen auch im Amtsblatt „Was gibt´s Nui´s“ veröffentlicht.
Dabei kann es aber vorkommen, dass einzelne Bekanntma-            91000.3380) und 10 % der Abwasserabgabe (siehe Haushalts-
chungen aus terminlichen Gründen verspätet im Amtsblatt           stelle 70003.6410 i. V. mit Haushaltsstelle 70003.1621).
erfolgen. Wir bitten Sie deshalb die Bekanntmachungen am                                        §7
Gemeindeamt, an den örtlichen Anschlagtafeln sowie auf der        Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2019 in Kraft.
Homepage der Gemeinde www.gemeinde-westendorf.de zu
beachten.                                                         Westendorf, den 05.12.2019
Westendorf, den 05.12.2019                                                               - Siegel -
gez. Negele                                                       gez. Schlegel
Gemeindewahlleiter                                                Verbandsvorsitzender
Westendorf                                                     - 11 -                                                     Nr. 25/26/19
ii.                                                                 FEST d. GEBURT D. HERRN - WEIHNACHTEN, 10:15 Uhr
                                                                    Festgottesdienst, Hl. Messe für die Pfarrgemeinde, Donners-
Das Landratsamt Ostallgäu hat mit Schreiben vom 29.11.2019,         tag, 26.12. ZWEITER WEIHNACHTSTAG und hl. Stephanus,
AZ.: 10-9410.7, die Haushaltssatzung rechtsaufsichtlich             8:45 Uhr Festgottesdienst, Hl. Messe für Ludwig Kreuzer u.
geprüft. Die Haushaltssatzung enthält keine nach Art. 67 und        Eltern, Freitag, 27.12., 18:45 Uhr Rosenkranz und Beichtge-
71 GO genehmigungspflichtigen Teile.                                legenheit, 19:15 Uhr Hl. Messe mit Segnung des Johannes-
                                                                    weins, Sonntag, 29.12. FEST DER HEILIGEN FAMILIE, 10:15
iii.                                                                Uhr Sonntagsgottesdienst - Segnung der Kinder – Hl. Messe
                                                                    für die Pfarrgemeinde, Dienstag, 31.12., 16:00 Uhr Jahres-
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegen vom Tage             schlussmesse, Mittwoch, 01.01., 10:15 Uhr Festgottesdienst
nach dieser Bekanntmachung an bis zur nächsten amtlichen            - Aussendung der Sternsinger, Donnerstag, 02.01., 16:30 Uhr
Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich bei der            Rosenkranz in Linden, Freitag, 03.01., 18.30 Uhr Aussetzung
Verwaltungsgemeinschaft Westendorf, Kaltentaler Str. 1, 87679       d. Allerheiligsten, 18:45 Uhr Rosenkranz und Beichtgelegen-
Westendorf, Zimmer 3, zu den allgemeinen Öffnungszeiten zur         heit, 19:15 Uhr Hl. Messe, Sonntag, 05.01., 10:15 Uhr Sonn-
Einsichtnahme auf (Art. 40 Abs. 1 Satz 1 KommZG, Art. 65 Abs.       tagsgottesdienst, Hl. Messe für die Pfarrgemeinde, Montag,
3 Satz 3 GO).                                                       06.01., Erscheinung des Herrn, 8:45 Uhr Festgottesdienst -
                                                                    Dank der Sternsinger, Hl. Messe für die Pfarrgemeinde, Diens-
Westendorf, den 05.12.2019                                          tag, 07.01., 16:00 Uhr Rosenkranz in Thalhofen, Donnerstag,
Verwaltungsgemeinschaft Westendorf                                  09.01., 16:30 Uhr Rosenkranz in Linden, Freitag, 10.01., 18:45
                                                                    Uhr Rosenkranz und Beichtgelegenheit, 19:15 Uhr Hl. Messe
gez. Fischer
                                                                    für Lucia Nieberle (JM) u. Magnus Nieberle; Sebastian u. Maria
Geschäftsstellenleiter                                              Nieberle u. Angeh.
                                                                    Liebe Pfarrangehörige unserer Pfarreiengemeinschaft.
                                                                    Nach dem plötzlichen Tod von Pfarrer Josef Lutz Anfang
             Ende des amtlichen Teils                               November 2019 hat der H. H. Generalvikar unserer Diözese
                                                                    unsere Pfarreiengemeinschaft nun vollständig errichtet und
                                                                    die Pfarrei Aufkirch mit den Filialen Blonhofen und Helmishofen
                                                                    zugelegt. Das bedeutet:
                Wählergruppen/                                      1.   Die Büros Mauerstetten und Stöttwang bleiben die Anlauf-
               Wählervereinigungen                                       stellen für alle, nun auch für Aufkirch. Die Öffnungszeiten
                                                                         bleiben unverändert.
                                                                    2. Die Arbeit in den Gremien bleibt unverändert, da wir in den
                                                                         letzten Jahren die PG bereits in der vom Bistum vorgege-
                                                                         benen Form errichtet haben. Die Pfarrei Aufkirch wird in
                                                                         allen Ebenen schrittweise integriert.
                                                                    3. Unser Gottesdienstmodell bleibt unverändert. Die Pfarrei
                                                                         Aufkirch wird in das Modell integriert.
CSU und freie Wählergruppe Osterzell                                4. Ein/e Gemeindereferent/in und ein Aushilfspriester/ Ruhe-
                                                                         standsgeistlicher wurden bei der Diözese beantragt.
Einladung zur nominierungsversammlung                               5. Die Ordnung der Werktagsmessen wird ab Januar leicht
                                                                         überarbeitet unter Berücksichtigung von Aufkirch mit Filialen.
Aus Anlass der Wahlen des Gemeinderates und des ehrenamt-
lichen Bürgermeisters am Sonntag, den 15. März 2020 findet          Neue Regelung Werktagsmessen: jeweils 19.15 Uhr
eine gemeinsame Nominierungsversammlung CSU und Freie               Dienstag: alle 3 Wochen im Wechsel Osterzell, Aufkirch und
Wählergruppe Osterzell statt. Die Nominierungsversammlung           Helmishofen
findet am Montag, den 16.12.2019 um 20.00 Uhr im Pfarrsta-          Mittwoch: alle 2 Wochen im Wechsel Mauerstetten und Blon-
del Osterzell statt. Zur Versammlung sind alle Bürgerinnen und      hofen
Bürger der Gemeinde eingeladen.                                     Donnerstag: alle 2 Wochen im Wechsel Frankenried und Fran-
Osterzell, den 22.11.2019                                           kenhofen
gez. Bernhard Bucka       gez. Josef Fleschutz                      Freitag: Stöttwang
CSU Ortsvorsitzender      Freie Wählergruppe Osterzell              Allen einen guten, gesegneten Start ins neue Jahr.
                                                                    Ihr Pfarrer J. Kreuzer

                                                                    Pfarrei „St. Laurentius u. Agatha“
                                                                    frankenhofen
Pfarrei „St. Gordian u. Epimach“                                    Samstag, 14.12., 16:30 Uhr Rosenkranz, Sonntag, 15.12.,
                                                                    3. ADVENT, 8:45 Uhr Sonntagsgottesdienst, Hl. Messe für
Stöttwang                                                           Verst. der Verw. Hartmann; Rudolf u. Irma Ullmann, Eltern
Samstag, 14.12., 17:00 Uhr Kinderrorate - im Anschluss Tref-        Fahr u. Breckle u. Maria Jacobus, Donnerstag, 19.12., 18:45
fen im Pfarrheim mit Punsch-, 14:00 Uhr Tauffeier - Felix Stock-    Uhr Rosenkranz und Beichtgelegenheit (vor der Messe und
klausner, Sonntag, 15.12., 3. ADVENT, 8:45 Uhr Sonntagsgot-         im Anschluss an die Messe) 19:15 Uhr Hl. Messe, Samstag,
tesdienst, Hl. Messe für Lydia Schmid u. Geschw.; Magdalena         21.12., 16:30 Uhr Rosenkranz, Sonntag, 22.12., 4. ADVENT,
u. Johann Tröber u. Marlene Bracht, Dienstag, 17.12., 16:00         8:45 Uhr Sonntagsgottesdienst, Hl. Messe für Verst. Kauf-
Uhr Rosenkranz in Thalhofen, Donnerstag, 19.12., 16:30 Uhr          mann u. Bischof, Dienstag, 24.12. HEILIGER ABEND, 16:00
Rosenkranz in Linden, Freitag, 20.12., 8:15 Uhr Schulgottes-        Uhr Krippenspiel (bitte Opferkästchen mitbringen) 22:15 Uhr
dienst, 18:45 Uhr Rosenkranz und Beichtgelegenheit, 19:15           Christmette, Hl. Messe für verst. Priester u. Wohltäter d- Pfarr-
Uhr Rorate (Gestaltung Viergesang) für Johann u. Josefa Hart-       gemeinde, Mittwoch, 25.12. HOCHFEST d. GEBURT D.
mann u. Verw.; Walburga u. Georg Rösch, Magdalena u. Ger-           HERRN - WEIHNACHTEN, 10:15 Uhr Festgottesdienst, Hl.
man Mair, Berta Böck; Annemarie u. Franz Eurisch, Samstag,          Messe für Josef Wahl m. Eltern, Sonntag, 28.12., 19:15 Uhr
21.12., 10:00 Uhr Schülerbeichte bis 10.30 Uhr, 17:00 Uhr           Vorabendgottesdienst mit Kindersegnung, Hl. Messe für die
Kinderrorate - im Anschluss Treffen im Pfarrheim mit Punsch-,
19:15 Uhr Vorabendgottesdienst, Hl. Messe für Resi u. Hans          Pfarrgemeinde, Dienstag, 31.12., 15:00 Uhr Jahresschluss-
Jocher; Anna u. Josef Wahl m. Eltern, Josef Müller u. Maria         messe, Mittwoch, 01.01., 9:00 Uhr Festgottesdienst - Aus-
Eberle; Agnes u. Alois Weber u. Angeh., Dienstag, 24.12. HEI-       sendung der Sternsinger, Donnerstag, 02.01., 18:45 Uhr
LIGER ABEND, 16:30 Uhr Krippenspiel (bitte Opferkästchen            Rosenkranz, 19.15 Uhr Hl. Messe, Samstag, 04.01., 16:30
mitbringen) 22:00 Uhr Christmette, Hl. Messe für verst. Pries-      Uhr Rosenkranz, Sonntag, 05.01., 19:15 Uhr Festgottesdienst,
ter u. Wohltäter d- Pfarrgemeinde, Mittwoch, 25.12., HOCH-          Aussendung u. Dank der Sternsinger
Westendorf                                                      - 12 -                                                     Nr. 25/26/19
Pfarrei „ St. Stephan u. Oswald“                                     4.    Für Messintentionen stehen Ihnen ebenfalls die beiden
                                                                           Büros offen, außerhalb der Zeiten der Briefkasten. Zusätz-
Osterzell                                                                  lich gibt es vor Ort die Möglichkeit mit einem Briefformular
Samstag, 14.12., 14:30 Uhr Kirchenführung der Erstkommuni-                 die Messintentionen aufzugeben. Frau Rybniker und Frau
onkinder aus Osterzell und Frankenhofen, Sonntag, 15.12., 3.               Reger werden diese ins Büro bringen.
ADVENT, 10:15 Uhr Sonntagsgottesdienst - Vorstellung der             5. Unser Gottesdienstanzeiger wird monatlich erstellt. Der
Erstkommunionkinder -, Hl. Messe für Ludwig Lang u. Eltern;                Abgabetermin der Intentionen ist der 10. Tag des Vor-
Philomena u. Ludwig Jocher; Emma Hailand u. Kreszentia Wer-                monats. Der Anzeiger liegt in Ihrer Kirche kostenlos aus.
scher u. Angeh., Anton u. Magdalena Strohhacker; Hermann                   Gleichzeitig können Sie wie bisher gewohnt alle Termine
Prestele u. alle verst. Angeh.; Martha u. August Schuda, Diens-            und Infos aus dem Gemeindeblatt „Was gibt´s Nuis“ erse-
tag, 17.12., 18:45 Uhr Rosenkranz und Beichtgelegenheit (vor               hen.
der Messe und im Anschluss an die Messe) 19:15 Uhr Rorate            6. Unser Pfarrbrief erscheint 2 Mal im Jahr zu Weihnachten
für die armen Seelen, Samstag, 21.12., 11:00 Uhr Schüler-                  und Pfingsten mit Rückblick des letzten halben Jahres.
beichte bis 11.30 Uhr, 13:00 Uhr Ewige Anbetung - Ausset-            7. Die Gremien PGR und KV vor Ort bleiben unverändert
zung und Betstunde Osterzell, 14:00 Uhr Betstunde Ober-                    bestehen. Zusätzlich werden 2 Vertreter des PGR zum
zell, 15:00 Uhr Betstunde Stocken und Ödwang, 15:45 Uhr                    Pastoralrat eingeladen. Dies ist das übergeordnete Gre-
Schlussandacht und Eucharistischer Segen, Sonntag, 22.12.                  mium einer PG, in dem je 2 PGR-Vertreter aller Pfarreien
4. ADVENT, 10:15 Uhr Sonntagsgottesdienst, Hl. Messe für                   die Jahresplanung vornehmen. Die Kirchenstiftungen blei-
Rudolf Lang; Franz u. Manfred Hacker, Konrad u. Rosa Hacker;               ben eigenständig. Das Rechnungswesen im Jahr 2020
Rosemarie Fischer (30. Messe) Dienstag, 24.12. HEILIGER                    bleibt nach Absprache mit der Diözese unverändert. Im
ABEND, 21:30 Uhr Christmette, Hl. Messe für verst. Priester u.             Jahr 2021 erfolgt voraussichtlich eine Integration in die PG
Wohltäter d- Pfarrgemeinde, Mittwoch, 25.12. HOCHFEST d.                   nach Vorgabe der Finanzkammer.
GEBURT D. HERRN - WEIHNACHTEN, 8:45 Uhr Festgottes-                  8. Unser Gottesdienstmodell der PG mit rotierenden Uhrzei-
dienst, Hl. Messe für die Pfarrgemeinde, Donnerstag, 26.12.                ten: Sonntag 8.45 Uhr oder 10.15 Uhr oder Samstag Vor-
ZWEITER WEIHNACHTSTAG und hl. Stephanus, 10:15 Uhr                         abend 19.15 Uhr bleibt unverändert. Die Pfarrei Aufkirch
Festgottesdienst - Patrozinium (Gestaltung Kirchenchor), Hl.               wird in das Modell integriert.
Messe für Christian Ried u. Eltern, Karl Jakob u. Maximilian         9. Ein/e Gemeindereferent/in und ein Aushilfspriester/ Ruhe-
Lieb; Georg Egger m. Eltern u. Bernhard Kindig, Sonntag,                   standsgeistlicher wurden bei der Diözese beantragt zur
29.12. FEST DER HEILIGEN FAMILIE, 8:45 Uhr Sonntags-                       Unterstützung.
gottesdienst - Segnung der Kinder -, Hl. Messe für Georg             10. Die Ordnung der Werktagsmessen wird ab Januar leicht
Geisenberger u. Eltern, Dienstag, 31.12., 17:00 Uhr Jahres-                überarbeitet unter Berücksichtigung von Aufkirch mit Filialen.
schlussmesse, Mittwoch, 01.01., 19:15 Uhr Festgottesdienst -
Aussendung der Sternsinger, Sonntag, 05.01., 8:45 Uhr Sonn-          Neue Regelung Werktagsmessen: jeweils 19.15 Uhr
tagsgottesdienst, Hl. Messe für die Pfarrgemeinde, Montag,           Dienstag: alle 3 Wochen im Wechsel Osterzell, Aufkirch und
06.01., Erscheinung des Herrn, 10:15 Uhr Festgottesdienst -          Helmishofen
Dank der Sternsinger, Hl. Messe für Anton u. Magdalena Stroh-        Mittwoch: alle 2 Wochen im Wechsel Mauerstetten und Blon-
hacker, Dienstag, 07.01., 18:45 Uhr Rosenkranz, 19:15 Uhr Hl.        hofen
Messe                                                                Donnerstag: alle 2 Wochen im Wechsel Frankenried und Fran-
                                                                     kenhofen
                                                                     Freitag: Stöttwang
Pfarrei „ St. Peter u. Paul, Aufkirch                                Das sind zunächst die wichtigen Informationen. Weitere wer-
                                                                     den dann schrittweise gegeben, wenn sie bekannt und erarbei-
Samstag, 14.12., 16:00 Uhr Rosenkranz in Aufkirch, 16:00 Uhr
                                                                     tet sind.
Rosenkranz in Blonhofen, Sonntag, 15.12., 3. ADVENT, 11:30
Uhr Sonntagsgottesdienst in Aufkirch, Hl. Messe für Hermine          Allen einen guten, gesegneten Start ins neue Jahr.
Hollenrieder m. Angeh.; Ottilie Filster u. Angeh., 19:00 Uhr Kon-    Ihr Pfarrer J. Kreuzer
zert in Aufkirch, Mittwoch, 18.12., 19:30 Uhr Rorate in Blon-
hofen, Hl. Messe für Ulrich, Josef u. Lidwina Fuchs, Donners-
tag, 19.12., 19:30 Uhr Bußandacht in Aufkirch, Freitag, 20.12.,      Pfarrei „St. Michael“ Westendorf
19:30 Uhr Rorate in Helmishofen, Hl. Messe für Adolf Kubela,
Samstag, 21.12., 16:00 Uhr Rosenkranz in Aufkirch, 16:00 Uhr         13.12. Fr 19.00 Fatimarosenkranz, 19.30 Rorate f. Annelies u.
Rosenkranz in Blonhofen, 19:15 Uhr Hl. Messe in Aufkirch für         Mario Mentner; M.f. Rosina Rehle u. Verst. d. Familie; Karl u.
Maria Bauer u. Angeh.; Peter Karg u. Sarah; Alois u. Kreszen-        Anna Neuner m. Kindern; 15.12. So 19.30 3. Advent; Rorate
tia Ellenrieder u. Angeh., Dienstag, 24.12. HEILIGER ABEND,          a. JM f. Karolina Birk; M.f. Josef Lutz; Maria, Anton u. Max Koh-
16:30 Uhr Kinder-Krippenspiel, 19:00 Uhr Christmette, Hl.            ler; Johann u. Angelika Ritzel; Elisabeth Hafenmayr; 18.12.
Messe für verst. Priester u. Wohltäter d- Pfarrgemeinde, Don-        Mi 19.30 Bußgottesdienst (E) mit Beichtgelegenheit 20.12. Fr
nerstag, 26.12. ZWEITER WEIHNACHTSTAG und hl. Stepha-                19.30 Rorate f. Anton Kugler u. Verst. Verw. Bronner, Rauch,
nus, 19:15 Uhr Festgottesdienst in Aufkirch, Samstag, 28.12.,        Schmid, Burkhardt; M.f. Verst. Schulkamaraden; 22.12. So
19:15 Uhr Hl. Messe in Aufkirch, Montag, 06.01. Erscheinung          10.15 4. Advent: JM f. Maximilian u. Katharina Leuterer u.z.
des Herrn, 19:15 Uhr Festgottesdienst                                Ehren d.Hl. Kreszentia; M.f. Franz Schafroth; Kreszentia Zim-
                                                                     mermann; 24.12. Di ab 10.00 Krankenkommunion (Bitte im
Liebe Pfarrangehörige von Aufkirch                                   Pfarramt anmelden) 16.00 Krippenfeier 22.00 Christmette;
Nach dem plötzlichen Tod von Pfarrer Josef Lutz Anfang               M.f. Josef Lutz; Johann u. Rosina Ritzel; Georg Engelbracht u.
November 2019 hat der H. H. Generalvikar unserer Diözese             Kurt Rosanowski; Anton Kugler u. Eltern Bronner u. Hermine u.
unsere Pfarreiengemeinschaft (PG) „Mauerstetten-Stöttwang“           Ludwig Zech; Verst. Birk-Schweiger; August u. Irmina Wind;
nun vollständig errichtet und die Pfarrei Aufkirch mit den Filia-    Anni Einsle; -Adveniat-Opfer- 25.12. Mi 11.00 Weihnachten
len Blonhofen und Helmishofen zugelegt. Das bedeutet nun für         – Hochfest der Geburt des Herrn, M.f. Geschw. Mentner m.
alle folgendes:                                                      Eltern u. Hannelore; Hildegard u. Xaver Mentner u. Verst. Men-
                                                                     tner; Angela Settele; Frieda u. Edwin Weiser; -Adveniat-Opfer-
1.   Die Büros Mauerstetten (Verwaltungssitz) und Stöttwang          26.12. Do 09.00 Weihnachten - Hl. Stephanus, M.f. Dori u.
     (Nebenbüro) sind die Anlaufstellen für alle, nun auch für       Hubert Birk; Ludwig Mentner m. Eltern u. Geschw.; Sabine
     Aufkirch. Die Öffnungszeiten und Telefonnummern sind            Glasl u. Ulrich u. Johanna Hofmann; Josefa Zindath; Josef und
     öffentlich bekannt und bleiben unverändert.                     Luise Bader; 28.12. Sa 10.00 Kindersegnung (E) mit anschlie-
2.   Wohnsitz des Pfarrers ist Stöttwang.                            ßender Segnung des Johannesweines, 29.12 So 10.15 Fest
3.   Kasualien wie Taufen, Beerdigungen und Hochzeiten               der Heiligen Familie, JM f. Margaretha Friedel; M.f. Fam. Karl
     werden in unseren Büros bearbeitet von unseren beiden           u. Anna Neuner; Wolf, Grimme, Hornig; Maria u. Adolf Fritsch
     Sekretärinnen Frau Steiner in Stöttwang und Frau Münster        u. Verst. Kuhn-Degenhart; -Kollekte für die Anliegen von Ehe
     in Mauerstetten.                                                und Familie-, 31.12. Di 15.00 Jahresschlussandacht, 01.01. Mi
Sie können auch lesen