Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr 2020 - Am Ende des alten Jahres bedanken wir uns - VG Westendorf
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Jahrgang 39 Freitag, den 13. Dezember 2019 Nummer 25/26 Am Ende des alten Jahres bedanken wir uns bei allen Bürgerinnen und Bürgern für das Vertrauen und wünschen Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr 2020 Markt Kaltental Gemeinde Oberostendorf Gemeinde Osterzell Gemeinde Stöttwang Gemeinde Westendorf Hauser Holzheu Bucka Schlegel Obermaier 1. Bürgermeister und 1. Bürgermeister 1. Bürgermeister 1. Bürgermeister 1. Bürgermeister Gemeinschaftsvorsitzender
Westendorf -2- Nr. 25/26/19 Weihnachts- und Neujahrsgruß Weihnachten steht vor der Tür, Fest des Friedens und der Freude, Tage der Besinnung. Nutzen wir diese Zeit, innezuhalten, Hektik, Angst und Stress abzubauen und in unseren Familien und Herzen Frieden und Ruhe einkehren zu lassen. Die Belegschaft der Verwaltungsgemeinschaft Westendorf bedankt sich recht herzlich für das ihr von Ihnen entgegengebrachte Vertrauen und die gute Zusammenarbeit im Jahr 2019. Auch im neuen Jahr werden wir die anstehenden Aufgaben und Anliegen so schnell wie möglich und zu Ihrer vollsten Zufriedenheit erledigen. Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien ein gesegnetes Weih- nachtsfest, frohe Tage der Besinnung, Gesundheit, einen guten Rutsch und ein friedvolles und erfolgreiches Jahr 2020. Die Belegschaft der Verwaltungsgemeinschaft Westendorf
Westendorf -4- Nr. 25/26/19 Wir bitten Sie deshalb die Bekanntmachungen an der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Westendorf zu beachten. Westendorf, den 05.12.2019 gez. Fischer Geschäftsstellenleiter Diese Ausgabe Ihres Mitteilungsblattes LEW Verteilnetz GmbH liest Stromzähler beschließt das Jahr 2019. ab – Ableser besuchen Haushalte Die erste Ausgabe des neuen Jahres erscheint ab dem 27. Dezember 2019 in Kalenderwoche 2, die weiteren Ausgaben Von Freitag, 27. Dezember 2019, bis einschließlich Montag, 13. dann wieder im gewohnten Rhythmus. Januar 2020, werden im Netzgebiet der LEW Verteilnetz GmbH, dem unabhängigen Netzbetreiber der LEW-Gruppe, die Strom- Wir wünschen Ihnen, liebe Leserinnen zähler abgelesen. Die vor Ort meist persönlich bekannten Able- und Leser, eine gesegnete ser, sogenannte Ortsbevollmächtigte, können sich mittels einer Advents- und Weihnachtszeit. Bescheinigung sowie dem Personalausweis ausweisen. Die LEW Verteilnetz GmbH bittet alle Kunden im Netzgebiet, den Ortsbevollmächtigten Zugang zu den Stromzählern zu gewäh- Ihre LINUS WITTICH ren. Medien KG Von welchem Stromlieferanten die Haushalte ihren Strom beziehen, spielt dabei keine Rolle. Der vom Ortsbevollmäch- tigten abgelesene aktuelle Zählerstand wird an den jeweiligen Stromlieferanten für die individuelle Stromverbrauchsabrech- nung weitergeleitet. Redaktionsschlussvorverlegung Wer seinen Zählerstand seit dem 27. Dezember 2019 bereits Wegen des Feiertags „Heilige Dreikönige“ muss der Redak- online oder telefonisch mitgeteilt hat, wird gebeten, dem Able- tionsschluss für die Ausgabe in Kalenderwoche 2 ser den übermittelten Wert nochmals mitzuteilen. Die von der LEW Verteilnetz GmbH beauftragten Ableser erhalten keine auf Donnerstag, 02. Januar 2020 Information über vorab online oder telefonisch gemeldete Zäh- vorverlegt werden. lerstände. Bitte reichen Sie spätestens an diesem Termin Ihre Texte Wer Zweifel an der Befugnis der Ableser hat, kann sich unter und Anzeigen bei der Annahmestelle ein. der kostenfreien Rufnummer 0800 539 638 1 von Montag bis Die Redaktion Freitag in der Zeit zwischen 8 und 17 Uhr rückversichern. Treffen die Ortsbevollmächtigten einen Kunden nicht an, wer- fen sie eine Benachrichtigungskarte in den Briefkasten. Sie enthält alle Angaben, um einen neuen Ablesetermin zu verein- Amtliche Bekanntmachungen baren oder den Zählerstand telefonisch bzw. online zu übermit- teln. Wichtige Telefonnummern Die LEW Verteilnetz GmbH sorgt als regionaler Verteilnetzbe- treiber für einen zuverlässigen und sicheren Betrieb des Strom- Rettungsdienst/Feuerwehr (lebensbedrohliche Notfälle): �����112 netzes und gewährleistet einen diskriminierungsfreien Netz- Ärztlicher Bereitschaftsdienst: �����������������������������������������116117 zugang. Das Netzgebiet der LEW Verteilnetz GmbH umfasst Polizei-Notruf: ������������������������������������������������������������������������110 Bayerisch-Schwaben sowie Teile Oberbayerns. Die LEW Ver- Polizeiinspektion Buchloe: ������������������������������������ 08241/9690-0 teilnetz GmbH ist eine Tochtergesellschaft der Lechwerke AG Polizeiinspektion Kaufbeuren: �������������������������������� 08341/933-0 (LEW). Weitere Informationen unter Wasserzweckverband: ����������������������������������������� 08345/9206-0 www.lew-verteilnetz.de. Finanzamt Kaufbeuren: ������������������������������������������ 08341/802-0 Landratsamt Ostallgäu(Bürgerservice): ������������� 08342/911-444 Das Rathaus ist vom 23.12.2019 bis 06.01.2020 geschlossen. In dringenden Angelegenheiten wenden Sie sich bitte an die VG-Westendorf, Kaltentaler Str. 1, 87679 Westendorf OT Kommunalwahlen am 15. März 2020 Dösingen (08344 / 9202-0) Die Verwaltungsgemeinschaft Westendorf weist darauf hin, dass sämtliche Bekanntmachungen bezüglich der Kommu- nalwahlen 2020 an der Geschäftsstelle der Verwaltungsge- Gemeindebücherei Markt Kaltental meinschaft Westendorf bekannt gemacht werden. Zusätzlich Tel. 08345/952735 werden die Bekanntmachungen auch im Amtsblatt „Was gibt´s Nui´s“ veröffentlicht. Dabei kann es aber vorkommen, dass ein- Öffnungszeiten zelne Bekanntmachungen aus terminlichen Gründen verspätet Montag ������������������������������������������������������������15.00 - 18.00 Uhr im Amtsblatt erfolgen. Mittwoch ����������������������������������������������������������11.30 - 12.00 Uhr
Westendorf -5- Nr. 25/26/19 Verordnung b) Volksbegehren die jeweiligen Antragsstellerinnen und Antragssteller für einen Zeitraum von sechs Wochen vor über das Anbringen dem Beginn bis zum Ende der Auslegung der Eintra- gungslisten, von Anschlägen und Plakaten und c) Bürgerbegehren die jeweiligen vertretungsberechtig- über die Darstellungen durch Bildwerfer ten Personen für einen Zeitraum von sechs Wochen ab des Marktes Kaltental Anzeige bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde, (Plakatierungsverordnung) d) Volks- und Bürgerentscheiden die jeweiligen politischen Inhaltsübersicht Parteien und Wählergruppen sowie die jeweiligen Antrags- § 1 Beschränkung von Anschlägen auf bestimmte Flächen stellerinnen und Antragssteller und vertretungsberechtig- ten Personen der zur Abstimmung zugelassenen Begehren § 2 Begriffsbestimmung für einen Zeitraum von sechs Wochen vor dem Abstim- § 3 Ausnahmen mungstermin. § 4 Ordnungswidrigkeiten Diese Werbemittel müssen innerhalb einer Woche nach der § 5 Inkrafttreten – Geltungsdauer - Außerkrafttreten Wahl wieder entfernt werden. Die maximale Größe der Plakate Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und Pla- ist auf 1 qm (DIN A 0) beschränkt. katen und über die Darstellungen durch Bildwerfer des Marktes Kaltental (3) Im Übrigen kann der Markt in besonderen Fällen — insbe- sondere anlässlich besonderer Ereignisse — im Einzelfall auf (Plakatierungsverordnung) Antrag Ausnahmen von den Beschränkungen des § 1 gestat- Vom 05.12.2019 ten, wenn dadurch das Orts- und Landschaftsbild oder ein Der Markt Kaltental erlässt aufgrund des Art. 28 des Gesetzes Natur-, Kunst- oder Kulturdenkmal nicht oder nur unwesentlich über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem beeinträchtigt wird und Gewähr besteht, dass die Anschläge Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- innerhalb einer gesetzten Frist wieder beseitigt sind. und Verordnungsgesetz – LStVG) in der Fassung der Bekannt- machung vom 13.12.1982 (BayRS 2011-2-I), zuletzt geändert § 4 Ordnungswidrigkeiten durch Verordnung vom 26.03.2019 (GVBl. S. 98) folgende Ver- Nach Art. 28 Abs. 2 LStVG kann mit Geldbuße belegt werden, ordnung: wer vorsätzlich oder fahrlässig § 1 Beschränkung von Anschlägen auf bestimmte Flächen (1) Zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes und zum 1. entgegen § 1 ohne eine Ausnahmegenehmigung nach § 3 Schutze von Natur-, Kunst- und Kulturdenkmälern dürfen öffentlich Anschläge außerhalb der zugelassenen Flächen Anschläge in der Öffentlichkeit nur an den hierfür vom Markt anbringt oder anbringen lässt, zum Anschlag bestimmten und in der Anlage aufgeführten 2. entgegen § 1 Abs. 1 Satz 2 ohne Genehmigung öffentliche Plakatsäulen und -ständern, Anschlagtafeln und Schaukästen Bilddarstellungen vorführt, angebracht werden. Darstellungen durch Bildwerfer dürfen in der Öffentlichkeit nur nach vorheriger Genehmigung durch den 3. entgegen der Vorschrift des § 3 nicht fristgerecht abbaut. Markt vorgeführt werden. § 5 Inkrafttreten - Geltungsdauer - Außerkrafttreten (2) Abs. 1 findet keine Anwendung auf Werbeanlagen, die von (1) Die Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntma- der Bayerischen Bauordnung erfasst werden. chung in Kraft. (3) Ankündigungen öffentlich-rechtlicher Religionsgemein- (2) Sie gilt 20 Jahre. schaften und anderer Vereinigungen, die als gemeinnützig anerkannte Zwecke im Sinne von § 52 Abgabenordnung ver- (3) Gleichzeitig tritt die Plakatierungsverordnung vom folgen, fallen nicht unter diese Verordnung, wenn sie an den 01.03.2011 außer Kraft. hierfür bestimmten Anschlagtafeln ihrer eigenen Gebäude und Grundstücke sowie ihrer sonstigen Versammlungsräume ange- Kaltental, den 05.12.2019 bracht sind. Markt Kaltental § 2 Begriffsbestimmung - Siegel - (1) Anschläge in der Öffentlichkeit sind Bekanntmachungen, gez. Hauser Plakate, Veranstaltungshinweise, Tafeln, Zettel und visuelle Erster Bürgermeister Hinweise jeglicher Art, die an unbeweglichen Gegenständen wie Häusern, Mauern, Zäunen, Säulen, Toren, Bäumen, Licht- Anlage und Telegrafenmasten und desgleichen oder an beweglichen zur Plakatierungsverordnung Gegenständen wie Ständern angebracht werden, wenn die Vom 05.12.2019 Anschläge von einer nach Zahl und Zusammensetzung unbe- stimmten Menschenmenge — insbesondere vom öffentlichen Gem. § 1 der Plakatierungsverordnung bestimmt der Markt Kal- Verkehrsraum — aus wahrgenommen werden können. tental im Gemeindegebiet folgende Flächen für den Anschlag (2) Die Vorschriften insbesondere der Straßenverkehrsordnung, in der Öffentlichkeit: des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes, des Bundes- a) Schaukästen: fernstraßengesetzes, der Bayerischen Bauordnung (BayBO) - Blonhofen, Ortsstraße 35, am Gasthaus Zitt und des Baugesetzbuches bleiben unberührt. Insbesondere ortsfeste Anlagen der Wirtschaftswerbung (Werbeanlagen) im - Aufkirch, Helmishofener Straße, Fl.Nr. 44, an der Bushaltestelle Sinn von Art. 2 Abs. 1 Satz 2 BayBO fallen somit nicht unter den - Aufkirch, Weldener Str. 7 Regelungsbereich dieser Verordnung. - Helmishofen, gegenüber Bahnhofstraße 16 § 3 Ausnahmen - Frankenhofen, Hauptstraße, Fl.Nr. 35/13, am südlichen Ein- (1) Von der Beschränkung nach § 1 ausgenommen sind gang zum Friedhof der Kath. Pfarrkirche St. Laurentius Bekanntmachungen, die von den Eigentümern, dinglich - Gerbishofen, Gerbishofen 10 Berechtigten, Pächtern oder Mietern von Anwesen oder Grund- b) Anschlagtafeln: stücken an diesen in eigener Sache angeschlagen werden, und Plakate und Ankündigungen, die für Veranstaltungen - Blonhofen, Ortsstraße 35, am Gasthaus Zitt durch örtliche Vereine und Verbände in den Schaufenstern - Aufkirch, Rathausplatz 1, am Rathaus ausgehängt werden. - Aufkirch, Helmishofener Straße, Fl.Nr. 44, an der Bushaltestelle (2) Von der Beschränkung nach § 1 ebenfalls ausgenommen - Aufkirch, Weldener Str. 7 sind Wahlplakate und ähnliche Werbemittel, die außerhalb - Helmishofen, gegenüber Bahnhofstraße 16 der vom Markt zum Anschlag bestimmten Plakatsäulen und - Frankenhofen, Hauptstraße 22, an der Zufahrt zum Pfarrhof -anschlagtafeln, insbesondere an beweglichen Wahlplakatstän- dern angebracht worden sind, in folgendem Umfang bei Kaltental, den 05.12.2019 a) Europawahlen, Bundestagswahlen, Landtagswahlen und Markt Kaltental Kommunalwahlen die politischen Parteien und Wähler- - Siegel - gruppen für einen Zeitraum von sechs Wochen vor dem gez. Hauser Wahltermin, Erster Bürgermeister
Westendorf -6- Nr. 25/26/19 Kommunalwahlen am 15. März 2020 Der Vorentwurf liegt mit Begründung im Rathaus des Mark- tes Kaltental (Rathausplatz 1, 87662 Kaltental) und in der Der Gemeindewahlleiter des Marktes Kaltental weist darauf hin, Geschäftsstelle der Ver waltungsgemeinschaft Westendorf dass sämtliche Bekanntmachungen bezüglich der Kommu- (Kaltentaler Straße 1, 87679 Westendorf), während der übli- nalwahlen 2020 am Rathaus des Marktes Kaltental und ggf. chen Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme für Jeder- zusätzlich an den örtlichen Anschlagtafeln bekannt gemacht mann aus. Die Unterlagen stehen zudem im Internetportal der werden. Gemeinde (unter https://www.markt-kaltental.de/bauge- Zusätzlich werden die Bekanntmachungen auch im Amtsblatt biete.hlml) zur Verfügung. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, „Was gibt´s Nui´s“ veröffentlicht. Dabei kann es aber vorkom- weitere Auskünfte einzuholen, insbesondere über die allgemei- men, dass einzelne Bekanntmachungen aus terminlichen Grün- nen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen den verspätet im Amtsblatt erfolgen. der Planung. Während der oben genannten Auslegungsfrist Wir bitten Sie deshalb die Bekanntmachungen am Rathaus, kann sich die Öffentlichkeit zur Planung schriftlich oder zur Nie- an den örtlichen Anschlagtafeln sowie auf der Homepage des derschrift äußern. Marktes unter www.markt-kaltental.de zu beachten. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wer- Kaltental, den 05.12.2019 den gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit selbem Termin am Verfahren beteiligt. gez. Ammersinn Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgege- Gemeindewahlleiter bene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die vor- genannte Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können. Kaltental, den 05.12.2019 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Markt Kaltental Des Aufstellungsbeschlusses und - Siegel - der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem gez. Hauser §3 Abs.1 BauGB Erster Bürgermeister des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Blonhofen Nord“ gemäß § 1(4) BauGB 1. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses Gefunden/Verloren und der Zustimmung Am Spielplatz in Blonhofen wurde ein Handy der Marke “Sony Der Gemeinderat des Marktes Kaltental hat in öffentlicher Sit- Ericsson” gefunden. Der Besitzer kann dies zu den üblichen zung am 26.11.2019 die Änderung des Bebauungs plans Öffnungszeiten beim Markt Kaltental abholen. „Gewerbegebiets Blonhofen Nord“ gemäß § 1 (4) BauGB beschlossen. In der gleichen Sitzung wurde dem Vorentwurf und der Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB zugestimmt. Es wird das Verfahren ge mäß § 13a GEMEINDE OBEROSTENDORF BauGB angewandt, dennoch wird ein frühzeitiges Verfahren zur Materialsammlung durchgeführt. Ein Umweltbericht wird Kirchstraße 7 Tel. 08344/76828-0 nicht erstellt. 86869 Oberostendorf Fax 08344/76828-22 E-Mail rathaus@oberostendorf.com Der Geltungsbereich des Plangebietes liegt am nördlichen Internet www.oberostendorf.de Rand des zum Markt Kaltental gehörenden Ortsteil Blonhofen, östlich der Staatsstraße St 2035 und südlich der Gerbishofer Geschäftszeiten Mo., Di., Do., Fr.: 8:00 – 12:00 Uhr Straße. Das Plangebiet beinhaltet die Grundfläche bzw. Teilflä- in der Gemeinde: Mittwoch: 18:30 – 20:00 Uhr chen (TF) der Grundstücke mit den Fl. Nrn. 143/1, 143/2, Teil- fläche 143, Gemarkung Blonhofen. Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 14.10.2019. Der Lageplan Bücherstube Gutenberg ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt Öffnungszeiten: Jeden Dienstag von 8.00 - 9.00 Uhr (außer in Schließzeiten des Kindergartens) und nach telefonischer Ver- einbarung unter Tel. 08344/921060 Gemeindeamt Oberostendorf geschlossen Das Gemeindeamt Oberostendorf ist über die Weihnachtsfei- ertage vom 23.12.2019 bis einschließlich 01.01.2020 geschlos- sen. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Verwaltungs- gemeinschaft Westendorf Tel. 08344/92020. Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten und über die Darstellungen durch Bildwerfer der Gemeinde Oberostendorf (Plakatierungsverordnung) Abbildung 1: Lageplan des Geltungsbereichs des gegenständ- lichen Bebauungsplanes, unmaßstäblich Inhaltsübersicht § 1 Beschränkung von Anschlägen auf bestimmte Flächen 2. Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB § 2 Begriffsbestimmung Die Öffentlichkeit erhält in der Zeit vom: § 3 Ausnahmen Montag, den 23.12.2019, bis einschließlich Freitag, den § 4 Ordnungswidrigkeiten 31.1.2020 § 5 Inkrafttreten – Geltungsdauer - Außerkrafttreten durch öffentliche Auslegung nach den Bestimmungen des § Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und Pla- 3 Abs. 1 BauGB Gelegenheit, sich über die allgemeinen Ziele katen und über die Darstellungen durch Bildwerfer und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Pla- der Gemeinde Oberostendorf nung zu unterrichten. (Plakatierungsverordnung)
Westendorf -7- Nr. 25/26/19 Vom 05.12.2019 (3) Im Übrigen kann die Gemeinde in besonderen Fällen — ins- Die Gemeinde Oberostendorf erlässt aufgrund des Art. 28 des besondere anlässlich besonderer Ereignisse — im Einzelfall auf Gesetzes über das Landesstrafrecht und das Verordnungs- Antrag Ausnahmen von den Beschränkungen des § 1 gestat- recht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ten, wenn dadurch das Orts- und Landschaftsbild oder ein (Landesstraf- und Verordnungsgesetz – LStVG) in der Fas- Natur-, Kunst- oder Kulturdenkmal nicht oder nur unwesentlich sung der Bekanntmachung vom 13.12.1982 (BayRS 2011-2-I), beeinträchtigt wird und Gewähr besteht, dass die Anschläge zuletzt geändert durch Verordnung vom 26.03.2019 (GVBl. S. innerhalb einer gesetzten Frist wieder beseitigt sind. 98) folgende Verordnung: § 4 Ordnungswidrigkeiten § 1 Beschränkung von Anschlägen auf bestimmte Flächen Nach Art. 28 Abs. 2 LStVG kann mit Geldbuße belegt werden, (1) Zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes und zum wer vorsätzlich oder fahrlässig Schutze von Natur-, Kunst- und Kulturdenkmälern dürfen 1. entgegen § 1 ohne eine Ausnahmegenehmigung nach § 3 Anschläge in der Öffentlichkeit nur an den hierfür von der öffentlich Anschläge außerhalb der zugelassenen Flächen Gemeinde zum Anschlag bestimmten und in der Anlage aufge- anbringt oder anbringen lässt, führten Plakatsäulen und -ständern, Anschlagtafeln und Schau- 2. entgegen § 1 Abs. 1 Satz 2 ohne Genehmigung öffentliche kästen angebracht werden. Darstellungen durch Bildwerfer Bilddarstellungen vorführt, dürfen in der Öffentlichkeit nur nach vorheriger Genehmigung durch die Gemeinde vorgeführt werden. 3. entgegen der Vorschrift des § 3 nicht fristgerecht abbaut. (2) Abs. 1 findet keine Anwendung auf Werbeanlagen, die von § 5 Inkrafttreten - Geltungsdauer - Außerkrafttreten der Bayerischen Bauordnung erfasst werden. (1) Die Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntma- (3) Ankündigungen öffentlich-rechtlicher Religionsgemein- chung in Kraft. schaften und anderer Vereinigungen, die als gemeinnützig (2) Sie gilt 20 Jahre. anerkannte Zwecke im Sinne von § 52 Abgabenordnung ver- (3) Gleichzeitig tritt die Plakatierungsverordnung vom folgen, fallen nicht unter diese Verordnung, wenn sie an den 20.12.2011 außer Kraft. hierfür bestimmten Anschlagtafeln ihrer eigenen Gebäude und Oberostendorf, den 05.12.2019 Grundstücke sowie ihrer sonstigen Versammlungsräume ange- bracht sind. Gemeinde Oberostendorf § 2 Begriffsbestimmung - Siegel - (1) Anschläge in der Öffentlichkeit sind Bekanntmachungen, gez. Holzheu Plakate, Veranstaltungshinweise, Tafeln, Zettel und visuelle Erster Bürgermeister Hinweise jeglicher Art, die an unbeweglichen Gegenständen Anlage wie Häusern, Mauern, Zäunen, Säulen, Toren, Bäumen, Licht- zur Plakatierungsverordnung und Telegrafenmasten und desgleichen oder an beweglichen Vom 05.12.2019 Gegenständen wie Ständern angebracht werden, wenn die Gem. § 1 der Plakatierungsverordnung bestimmt die Gemeinde Anschläge von einer nach Zahl und Zusammensetzung unbe- Oberostendorf im Gemeindegebiet folgende Flächen für den stimmten Menschenmenge — insbesondere vom öffentlichen Anschlag in der Öffentlichkeit: Verkehrsraum — aus wahrgenommen werden können. Anschlagtafeln: (2) Die Vorschriften insbesondere der Straßenverkehrsordnung, des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes, des Bundes- - Oberostendorf, Kirchstraße gegenüber der Kirche Maria Him- fernstraßengesetzes, der Bayerischen Bauordnung (BayBO) melfahrt und des Baugesetzbuches bleiben unberührt. Insbesondere - Unterostendorf, Dorfstraße beim Maibaum ortsfeste Anlagen der Wirtschaftswerbung (Werbeanlagen) im - Unterostendorf, Dorfstraße an der Alten Schmiede Sinn von Art. 2 Abs. 1 Satz 2 BayBO fallen somit nicht unter den - Gutenberg, Hörmannstraße am Maibaum Regelungsbereich dieser Verordnung. - Lengenfeld, Nikolausstraße gegenüber der Kirche St. Niko- § 3 Ausnahmen laus (1) Von der Beschränkung nach § 1 ausgenommen sind Oberostendorf, den 05.12.2019 Bekanntmachungen, die von den Eigentümern, dinglich Gemeinde Oberostendorf Berechtigten, Pächtern oder Mietern von Anwesen oder Grund- stücken an diesen in eigener Sache angeschlagen werden, - Siegel - und Plakate und Ankündigungen, die für Veranstaltungen gez. Holzheu durch örtliche Vereine und Verbände in den Schaufenstern Erster Bürgermeister ausgehängt werden. (2) Von der Beschränkung nach § 1 ebenfalls ausgenommen sind Wahlplakate und ähnliche Werbemittel, die außerhalb der Kommunalwahlen am 15. März 2020 von der Gemeinde zum Anschlag bestimmten Plakatsäulen Der Gemeindewahlleiter der Gemeinde Oberostendorf weist und -anschlagtafeln, insbesondere an beweglichen Wahlpla- darauf hin, dass sämtliche Bekanntmachungen bezüglich der katständern angebracht worden sind, in folgendem Umfang bei Kommunalwahlen 2020 am Rathaus der Gemeinde Oberos- a) Europawahlen, Bundestagswahlen, Landtagswahlen und tendorf und ggf. zusätzlich an den örtlichen Anschlagtafeln Kommunalwahlen die politischen Parteien und Wähler- bekannt gemacht werden. gruppen für einen Zeitraum von sechs Wochen vor dem Zusätzlich werden die Bekanntmachungen auch im Amtsblatt Wahltermin, „Was gibt´s Nui´s“ veröffentlicht. Dabei kann es aber vorkom- b) Volksbegehren die jeweiligen Antragsstellerinnen und men, dass einzelne Bekanntmachungen aus terminlichen Grün- Antragssteller für einen Zeitraum von sechs Wochen vor den verspätet im Amtsblatt erfolgen. dem Beginn bis zum Ende der Auslegung der Eintra- Wir bitten Sie deshalb die Bekanntmachungen am Rathaus, gungslisten, an den örtlichen Anschlagtafeln sowie auf der Homepage der c) Bürgerbegehren die jeweiligen vertretungsberechtig- Gemeinde unter www.oberostendorf.de zu beachten. ten Personen für einen Zeitraum von sechs Wochen ab Oberostendorf, den 05.12.2019 Anzeige bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde, gez. Echtler d) Volks- und Bürgerentscheiden die jeweiligen politischen Gemeindewahlleiter Parteien und Wählergruppen sowie die jeweiligen Antrags- stellerinnen und Antragssteller und vertretungsberechtig- ten Personen der zur Abstimmung zugelassenen Begehren für einen Zeitraum von sechs Wochen vor dem Abstim- mungstermin. Diese Werbemittel müssen innerhalb einer Woche nach der Wahl wieder entfernt werden. Die maximale Größe der Plakate ist auf 1 qm (DIN A 0) beschränkt.
Westendorf -8- Nr. 25/26/19 Kommunalwahlen am 15. März 2020 Die Gemeindewahlleiterin der Gemeinde Osterzell weist darauf hin, dass sämtliche Bekanntmachungen bezüglich der Kom- munalwahlen 2020 am Gemeindeamt der Gemeinde Osterzell und ggf. zusätzlich an den örtlichen Anschlagtafeln bekannt gemacht werden. Zusätzlich werden die Bekanntmachungen auch im Amtsblatt „Was gibt´s Nui´s“ veröffentlicht. Dabei kann es aber vorkom- men, dass einzelne Bekanntmachungen aus terminlichen Grün- den verspätet im Amtsblatt erfolgen. Wir bitten Sie deshalb die Bekanntmachungen am Gemeinde- amt, an den örtlichen Anschlagtafeln sowie auf der Homepage Gemeindeamt in Osterzell geschlossen der Gemeinde www.osterzell.de zu beachten. Das Gemeindeamt in Osterzell bleibt in der Zeit Osterzell, den 05.12.2019 vom 23.12.2019 bis 03.01.2020 geschlossen. gez. Bechtel In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Gemeindewahlleiterin Verwaltungsgemeinschaft Westendorf, Tel. 08344/9202-0. gez. Bernhard Bucka 1. Bürgermeister Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Bekanntmachung der Genehmigung der Änderung des Flä- chennutzungsplans der Gemeinde Osterzell im Bereich des Bebauungsplans „Südlich der Waldhausstraße“ Mit Bescheid vom 28.11.2019, AZ: IV.6100.0/2 hat das Land- ratsamt Ostallgäu die Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Osterzell im Bereich des Bebauungsplans „Südlich der Waldhausstraße“ in der Fassung vom 06.08.2019 nach dem Ablauf der Frist gemäß § 6 Abs. 4 BauGB durch Fiktion Gemeindeamt Stöttwang geschlossen genehmigt. Der Eintritt der Fiktion und die damit eingehende Das Gemeindeamt Stöttwang ist über die Weihnachtsfeiertage Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des vom 23.12.2019 bis einschließlich 06.01.2020 geschlossen. Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit die- In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Verwaltungs- ser Bekanntmachung wird die Änderung wirksam. gemeinschaft Westendorf Tel. 08344/92020. Jedermann kann den Flächennutzungsplan und die Begrün- Zum Ende des Jahres danke ich allen unseren ehrenamtlich dung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art Tätigen, sei es in den Vereinen oder ganz privat, für ihren Ein- und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der satz zum Wohle unserer Gemeinde. Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennut- Ich wünsche allen Mitbürgern ein frohes Weihnachtsfest, ein zungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen glückliches und gesundes neues Jahr und erholsame und der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kom- besinnliche Feiertage. menden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, Ihr Christian Schlegel, 1. Bürgermeister bei der Gemeinde Osterzell (Schulplatz 6, 87662 Osterzell) zu den üblichen Öffnungszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Ver- Kommunalwahlen am 15. März 2020 letzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Män- Der Gemeindewahlleiter der Gemeinde Stöttwang weist dar- geln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 auf hin, dass sämtliche Bekanntmachungen bezüglich der BauGB wird hingewiesen. Kommunalwahlen 2020 am Gemeindeamt der Gemeinde Stöttwang und ggf. zusätzlich an den örtlichen Anschlagtafeln Unbeachtlich werden demnach bekannt gemacht werden. 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beacht- Zusätzlich werden die Bekanntmachungen auch im Amtsblatt liche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und „Was gibt´s Nui´s“ veröffentlicht. Dabei kann es aber vorkom- Formvorschriften und men, dass einzelne Bekanntmachungen aus terminlichen Grün- 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtli- den verspätet im Amtsblatt erfolgen. che Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Wir bitten Sie deshalb die Bekanntmachungen am Gemeinde- Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und amt, an den örtlichen Anschlagtafeln sowie auf der Homepage 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des der Gemeinde www.stoettwang.de zu beachten. Abwägungsvorgangs, Stöttwang, den 05.12.2019 wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntma- gez. Nitsche chung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der Gemeindewahlleiter die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzule- gen. Fröhliche Osterzell, den 05.12.2019 Gemeinde Osterzell - Siegel - gez. Bucka Erster Bürgermeister Glückwunsch-Anzeigen online aufgeben wittich.de/gruss Weihnachten
Westendorf -9- Nr. 25/26/19 Gegenständen wie Ständern angebracht werden, wenn die Anschläge von einer nach Zahl und Zusammensetzung unbe- GEMEinDE WESTEnDORf stimmten Menschenmenge — insbesondere vom öffentlichen Verkehrsraum — aus wahrgenommen werden können. Am Kirchsteig 1 Tel. 08344/212 87679 Westendorf Fax 08344/1724 (2) Die Vorschriften insbesondere der Straßenverkehrsordnung, E-Mail info@gemeinde-westendorf.de des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes, des Bundes- Internet www.gemeinde-westendorf.de fernstraßengesetzes, der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und des Baugesetzbuches bleiben unberührt. Insbesondere Geschäftszeiten Dienstag: 14:00 – 18:00 Uhr ortsfeste Anlagen der Wirtschaftswerbung (Werbeanlagen) im in der Gemeinde: Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr Sinn von Art. 2 Abs. 1 Satz 2 BayBO fallen somit nicht unter den Regelungsbereich dieser Verordnung. § 3 Ausnahmen (1) Von der Beschränkung nach § 1 ausgenommen sind Bekanntmachungen, die von den Eigentümern, dinglich Berechtigten, Pächtern oder Mietern von Anwesen oder Grund- stücken an diesen in eigener Sache angeschlagen werden, Gemeinde Westendorf geschlossen und Plakate und Ankündigungen, die für Veranstaltungen Das Gemeindeamt Westendorf ist über die Weihnachtsfei- durch örtliche Vereine und Verbände in den Schaufenstern ertage und somit am Mo. 27.12.2019 und am Fr. 03.01.2020 ausgehängt werden. geschlossen. (2) Von der Beschränkung nach § 1 ebenfalls ausgenommen In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Verwaltungs- sind Wahlplakate und ähnliche Werbemittel, die außerhalb der gemeinschaft Westendorf Tel. 08344/92020. von der Gemeinde zum Anschlag bestimmten Plakatsäulen und -anschlagtafeln, insbesondere an beweglichen Wahlpla- katständern angebracht worden sind, in folgendem Umfang bei Verordnung a) Europawahlen, Bundestagswahlen, Landtagswahlen und über das Anbringen Kommunalwahlen die politischen Parteien und Wähler- gruppen für einen Zeitraum von sechs Wochen vor dem von Anschlägen und Plakaten und Wahltermin, über die Darstellungen durch Bildwerfer b) Volksbegehren die jeweiligen Antragsstellerinnen und der Gemeinde Westendorf Antragssteller für einen Zeitraum von sechs Wochen vor dem Beginn bis zum Ende der Auslegung der Eintra- (Plakatierungsverordnung) gungslisten, Inhaltsübersicht c) Bürgerbegehren die jeweiligen vertretungsberechtig- § 1 Beschränkung von Anschlägen auf bestimmte Flächen ten Personen für einen Zeitraum von sechs Wochen ab § 2 Begriffsbestimmung Anzeige bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde, § 3 Ausnahmen d) Volks- und Bürgerentscheiden die jeweiligen politischen § 4 Ordnungswidrigkeiten Parteien und Wählergruppen sowie die jeweiligen Antrags- § 5 Inkrafttreten – Geltungsdauer - Außerkrafttreten stellerinnen und Antragssteller und vertretungsberechtig- Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und Pla- ten Personen der zur Abstimmung zugelassenen Begehren katen und über die Darstellungen durch Bildwerfer für einen Zeitraum von sechs Wochen vor dem Abstim- mungstermin. der Gemeinde Westendorf (Plakatierungsverordnung) Diese Werbemittel müssen innerhalb einer Woche nach der Vom 05.12.2019 Wahl wieder entfernt werden. Die maximale Größe der Plakate ist auf 1 qm (DIN A 0) beschränkt. Die Gemeinde Westendorf erlässt aufgrund des Art. 28 des Gesetzes über das Landesstrafrecht und das Verordnungs- (3) Im Übrigen kann die Gemeinde in besonderen Fällen — ins- recht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung besondere anlässlich besonderer Ereignisse — im Einzelfall auf (Landesstraf- und Verordnungsgesetz – LStVG) in der Fas- Antrag Ausnahmen von den Beschränkungen des § 1 gestat- sung der Bekanntmachung vom 13.12.1982 (BayRS 2011-2-I), ten, wenn dadurch das Orts- und Landschaftsbild oder ein zuletzt geändert durch Verordnung vom 26.03.2019 (GVBl. S. Natur-, Kunst- oder Kulturdenkmal nicht oder nur unwesentlich 98) folgende Verordnung: beeinträchtigt wird und Gewähr besteht, dass die Anschläge § 1 Beschränkung von Anschlägen auf bestimmte Flächen innerhalb einer gesetzten Frist wieder beseitigt sind. (1) Zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes und zum § 4 Ordnungswidrigkeiten Schutze von Natur-, Kunst- und Kulturdenkmälern dürfen Nach Art. 28 Abs. 2 LStVG kann mit Geldbuße belegt werden, Anschläge in der Öffentlichkeit nur an den hierfür von der wer vorsätzlich oder fahrlässig Gemeinde zum Anschlag bestimmten und in der Anlage aufge- führten Plakatsäulen und -ständern, Anschlagtafeln und Schau- 1. entgegen § 1 ohne eine Ausnahmegenehmigung nach § 3 kästen angebracht werden. Darstellungen durch Bildwerfer öffentlich Anschläge außerhalb der zugelassenen Flächen dürfen in der Öffentlichkeit nur nach vorheriger Genehmigung anbringt oder anbringen lässt, durch die Gemeinde vorgeführt werden. 2. entgegen § 1 Abs. 1 Satz 2 ohne Genehmigung öffentliche (2) Abs. 1 findet keine Anwendung auf Werbeanlagen, die von Bilddarstellungen vorführt, der Bayerischen Bauordnung erfasst werden. 3. entgegen der Vorschrift des § 3 nicht fristgerecht abbaut. (3) Ankündigungen öffentlich-rechtlicher Religionsgemein- § 5 Inkrafttreten - Geltungsdauer - Außerkrafttreten schaften und anderer Vereinigungen, die als gemeinnützig (1) Die Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntma- anerkannte Zwecke im Sinne von § 52 Abgabenordnung ver- chung in Kraft. folgen, fallen nicht unter diese Verordnung, wenn sie an den hierfür bestimmten Anschlagtafeln ihrer eigenen Gebäude und (2) Sie gilt 20 Jahre. Grundstücke sowie ihrer sonstigen Versammlungsräume ange- (3) Gleichzeitig tritt die Plakatierungsverordnung vom bracht sind. 09.05.2012 außer Kraft. § 2 Begriffsbestimmung Westendorf, den 05.12.2019 (1) Anschläge in der Öffentlichkeit sind Bekanntmachungen, Gemeinde Westendorf Plakate, Veranstaltungshinweise, Tafeln, Zettel und visuelle Hinweise jeglicher Art, die an unbeweglichen Gegenständen - Siegel - wie Häusern, Mauern, Zäunen, Säulen, Toren, Bäumen, Licht- gez. Obermaier und Telegrafenmasten und desgleichen oder an beweglichen Erster Bürgermeister
Westendorf - 10 - Nr. 25/26/19 Anlage zur Plakatierungsverordnung Vom 05.12.2019 Gem. § 1 der Plakatierungsverordnung bestimmt die Gemeinde Westendorf im Gemeindegebiet folgende Flächen für den Anschlag in der Öffentlichkeit: Haushaltssatzung Anschlagtafeln: - Dösingen, Espachweg, Anschlagtafel am Dorfstadl des - Westendorf, Blütenring 2, Anschlagtafel am Bauhof Abwasserverbands Gennach - Kirchweihtal Westendorf, den 05.12.2019 Landkreis Ostallgäu Gemeinde Westendorf für das Haushaltsjahr 2019 - Siegel - gez. Obermaier i. Erster Bürgermeister Auf Grund des Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die kom- munale Zusammenarbeit (KommZG) und der Art. 63 ff. der Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung: des Aufstellungsbeschlusses für den §1 Bebauungsplan „Bicheläcker II“ Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses 2019 wird hiermit festgesetzt; er schließt Der Gemeinderat der Gemeinde Westendorf hat in öffentlicher Sitzung am 04.12.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes im Verwaltungshaushalt „Bicheläcker II“ beschlossen. Es wird das vereinfachte Ver- in den Einnahmen und Ausgaben mit 480.223,00 € fahren nach §13b BauGB angewandt und kein Umweltbericht und erstellt. Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke mit den im Vermögenshaushalt Flurnummern 402 und 403 im Südwesten von Dösingen mit einer Größe von insgesamt ca. 1,4 ha. Es soll ein Wohngebiet in den Einnahmen und Ausgaben mit 47.135,00 € mit ca. 20 Bauplätzen entstehen. ab. Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 04.12.2019. Der Lageplan §2 ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt: Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. §3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. §4 (1) Betriebskostenumlage: Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Ver- waltungshaushalt (Umlagesoll) wird auf 332.073,00 € festgesetzt und auf die Mitglieder umgelegt. Die Betriebskostenumlage für das Haushaltsjahr 2019 wird gemäß der Verbandssatzung wie folgt aufgeteilt: Umlegungsschlüssel: Die Aufteilung der Betriebskostenumlage erfolgt nach den ermittelten Einwohnerwerten zum 31.12.2018. Für die Ermittlung der Einwohnerwerte werden alle mit Haupt- Abbildung: Lageplan des Geltungsbereichs des Bebauungs- und Nebenwohnsitz zum 31.12.2018 bei der Verwaltungsge- plans „Bicheläcker II“ in Dösingen, unmaßstäblich meinschaft Westendorf gemeldeten Personen der angeschlos- senen Ortsteile jeder Mitgliedsgemeinde herangezogen. Westendorf, den 05.12.2019 (2) Investitionsumlage: Gemeinde Westendorf Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben. - Siegel – gez. Obermaier §5 Erster Bürgermeister Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 80.000,00 € festgesetzt. Kommunalwahlen am 15. März 2020 §6 Der Gemeindewahlleiter der Gemeinde Westendorf weist dar- Weitere Festsetzungen: auf hin, dass sämtliche Bekanntmachungen bezüglich der Gemäß der Beschlüsse der Verbandsversammlung vom Kommunalwahlen 2020 am Gemeindeamt der Gemeinde 26.10.1998 und 18.11.2019 übernimmt die Gemeinde Stött- Westendorf und ggf. zusätzlich an den örtlichen Anschlagtafeln wang vorab 40 % der Zuführung zur Maschinenrücklage bekannt gemacht werden. Zusätzlich werden die Bekanntma- 2019 (s. Haushaltsstelle 91000.9100 i. V. mit Haushaltsstelle chungen auch im Amtsblatt „Was gibt´s Nui´s“ veröffentlicht. Dabei kann es aber vorkommen, dass einzelne Bekanntma- 91000.3380) und 10 % der Abwasserabgabe (siehe Haushalts- chungen aus terminlichen Gründen verspätet im Amtsblatt stelle 70003.6410 i. V. mit Haushaltsstelle 70003.1621). erfolgen. Wir bitten Sie deshalb die Bekanntmachungen am §7 Gemeindeamt, an den örtlichen Anschlagtafeln sowie auf der Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2019 in Kraft. Homepage der Gemeinde www.gemeinde-westendorf.de zu beachten. Westendorf, den 05.12.2019 Westendorf, den 05.12.2019 - Siegel - gez. Negele gez. Schlegel Gemeindewahlleiter Verbandsvorsitzender
Westendorf - 11 - Nr. 25/26/19 ii. FEST d. GEBURT D. HERRN - WEIHNACHTEN, 10:15 Uhr Festgottesdienst, Hl. Messe für die Pfarrgemeinde, Donners- Das Landratsamt Ostallgäu hat mit Schreiben vom 29.11.2019, tag, 26.12. ZWEITER WEIHNACHTSTAG und hl. Stephanus, AZ.: 10-9410.7, die Haushaltssatzung rechtsaufsichtlich 8:45 Uhr Festgottesdienst, Hl. Messe für Ludwig Kreuzer u. geprüft. Die Haushaltssatzung enthält keine nach Art. 67 und Eltern, Freitag, 27.12., 18:45 Uhr Rosenkranz und Beichtge- 71 GO genehmigungspflichtigen Teile. legenheit, 19:15 Uhr Hl. Messe mit Segnung des Johannes- weins, Sonntag, 29.12. FEST DER HEILIGEN FAMILIE, 10:15 iii. Uhr Sonntagsgottesdienst - Segnung der Kinder – Hl. Messe für die Pfarrgemeinde, Dienstag, 31.12., 16:00 Uhr Jahres- Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegen vom Tage schlussmesse, Mittwoch, 01.01., 10:15 Uhr Festgottesdienst nach dieser Bekanntmachung an bis zur nächsten amtlichen - Aussendung der Sternsinger, Donnerstag, 02.01., 16:30 Uhr Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich bei der Rosenkranz in Linden, Freitag, 03.01., 18.30 Uhr Aussetzung Verwaltungsgemeinschaft Westendorf, Kaltentaler Str. 1, 87679 d. Allerheiligsten, 18:45 Uhr Rosenkranz und Beichtgelegen- Westendorf, Zimmer 3, zu den allgemeinen Öffnungszeiten zur heit, 19:15 Uhr Hl. Messe, Sonntag, 05.01., 10:15 Uhr Sonn- Einsichtnahme auf (Art. 40 Abs. 1 Satz 1 KommZG, Art. 65 Abs. tagsgottesdienst, Hl. Messe für die Pfarrgemeinde, Montag, 3 Satz 3 GO). 06.01., Erscheinung des Herrn, 8:45 Uhr Festgottesdienst - Dank der Sternsinger, Hl. Messe für die Pfarrgemeinde, Diens- Westendorf, den 05.12.2019 tag, 07.01., 16:00 Uhr Rosenkranz in Thalhofen, Donnerstag, Verwaltungsgemeinschaft Westendorf 09.01., 16:30 Uhr Rosenkranz in Linden, Freitag, 10.01., 18:45 Uhr Rosenkranz und Beichtgelegenheit, 19:15 Uhr Hl. Messe gez. Fischer für Lucia Nieberle (JM) u. Magnus Nieberle; Sebastian u. Maria Geschäftsstellenleiter Nieberle u. Angeh. Liebe Pfarrangehörige unserer Pfarreiengemeinschaft. Nach dem plötzlichen Tod von Pfarrer Josef Lutz Anfang Ende des amtlichen Teils November 2019 hat der H. H. Generalvikar unserer Diözese unsere Pfarreiengemeinschaft nun vollständig errichtet und die Pfarrei Aufkirch mit den Filialen Blonhofen und Helmishofen zugelegt. Das bedeutet: Wählergruppen/ 1. Die Büros Mauerstetten und Stöttwang bleiben die Anlauf- Wählervereinigungen stellen für alle, nun auch für Aufkirch. Die Öffnungszeiten bleiben unverändert. 2. Die Arbeit in den Gremien bleibt unverändert, da wir in den letzten Jahren die PG bereits in der vom Bistum vorgege- benen Form errichtet haben. Die Pfarrei Aufkirch wird in allen Ebenen schrittweise integriert. 3. Unser Gottesdienstmodell bleibt unverändert. Die Pfarrei Aufkirch wird in das Modell integriert. CSU und freie Wählergruppe Osterzell 4. Ein/e Gemeindereferent/in und ein Aushilfspriester/ Ruhe- standsgeistlicher wurden bei der Diözese beantragt. Einladung zur nominierungsversammlung 5. Die Ordnung der Werktagsmessen wird ab Januar leicht überarbeitet unter Berücksichtigung von Aufkirch mit Filialen. Aus Anlass der Wahlen des Gemeinderates und des ehrenamt- lichen Bürgermeisters am Sonntag, den 15. März 2020 findet Neue Regelung Werktagsmessen: jeweils 19.15 Uhr eine gemeinsame Nominierungsversammlung CSU und Freie Dienstag: alle 3 Wochen im Wechsel Osterzell, Aufkirch und Wählergruppe Osterzell statt. Die Nominierungsversammlung Helmishofen findet am Montag, den 16.12.2019 um 20.00 Uhr im Pfarrsta- Mittwoch: alle 2 Wochen im Wechsel Mauerstetten und Blon- del Osterzell statt. Zur Versammlung sind alle Bürgerinnen und hofen Bürger der Gemeinde eingeladen. Donnerstag: alle 2 Wochen im Wechsel Frankenried und Fran- Osterzell, den 22.11.2019 kenhofen gez. Bernhard Bucka gez. Josef Fleschutz Freitag: Stöttwang CSU Ortsvorsitzender Freie Wählergruppe Osterzell Allen einen guten, gesegneten Start ins neue Jahr. Ihr Pfarrer J. Kreuzer Pfarrei „St. Laurentius u. Agatha“ frankenhofen Pfarrei „St. Gordian u. Epimach“ Samstag, 14.12., 16:30 Uhr Rosenkranz, Sonntag, 15.12., 3. ADVENT, 8:45 Uhr Sonntagsgottesdienst, Hl. Messe für Stöttwang Verst. der Verw. Hartmann; Rudolf u. Irma Ullmann, Eltern Samstag, 14.12., 17:00 Uhr Kinderrorate - im Anschluss Tref- Fahr u. Breckle u. Maria Jacobus, Donnerstag, 19.12., 18:45 fen im Pfarrheim mit Punsch-, 14:00 Uhr Tauffeier - Felix Stock- Uhr Rosenkranz und Beichtgelegenheit (vor der Messe und klausner, Sonntag, 15.12., 3. ADVENT, 8:45 Uhr Sonntagsgot- im Anschluss an die Messe) 19:15 Uhr Hl. Messe, Samstag, tesdienst, Hl. Messe für Lydia Schmid u. Geschw.; Magdalena 21.12., 16:30 Uhr Rosenkranz, Sonntag, 22.12., 4. ADVENT, u. Johann Tröber u. Marlene Bracht, Dienstag, 17.12., 16:00 8:45 Uhr Sonntagsgottesdienst, Hl. Messe für Verst. Kauf- Uhr Rosenkranz in Thalhofen, Donnerstag, 19.12., 16:30 Uhr mann u. Bischof, Dienstag, 24.12. HEILIGER ABEND, 16:00 Rosenkranz in Linden, Freitag, 20.12., 8:15 Uhr Schulgottes- Uhr Krippenspiel (bitte Opferkästchen mitbringen) 22:15 Uhr dienst, 18:45 Uhr Rosenkranz und Beichtgelegenheit, 19:15 Christmette, Hl. Messe für verst. Priester u. Wohltäter d- Pfarr- Uhr Rorate (Gestaltung Viergesang) für Johann u. Josefa Hart- gemeinde, Mittwoch, 25.12. HOCHFEST d. GEBURT D. mann u. Verw.; Walburga u. Georg Rösch, Magdalena u. Ger- HERRN - WEIHNACHTEN, 10:15 Uhr Festgottesdienst, Hl. man Mair, Berta Böck; Annemarie u. Franz Eurisch, Samstag, Messe für Josef Wahl m. Eltern, Sonntag, 28.12., 19:15 Uhr 21.12., 10:00 Uhr Schülerbeichte bis 10.30 Uhr, 17:00 Uhr Vorabendgottesdienst mit Kindersegnung, Hl. Messe für die Kinderrorate - im Anschluss Treffen im Pfarrheim mit Punsch-, 19:15 Uhr Vorabendgottesdienst, Hl. Messe für Resi u. Hans Pfarrgemeinde, Dienstag, 31.12., 15:00 Uhr Jahresschluss- Jocher; Anna u. Josef Wahl m. Eltern, Josef Müller u. Maria messe, Mittwoch, 01.01., 9:00 Uhr Festgottesdienst - Aus- Eberle; Agnes u. Alois Weber u. Angeh., Dienstag, 24.12. HEI- sendung der Sternsinger, Donnerstag, 02.01., 18:45 Uhr LIGER ABEND, 16:30 Uhr Krippenspiel (bitte Opferkästchen Rosenkranz, 19.15 Uhr Hl. Messe, Samstag, 04.01., 16:30 mitbringen) 22:00 Uhr Christmette, Hl. Messe für verst. Pries- Uhr Rosenkranz, Sonntag, 05.01., 19:15 Uhr Festgottesdienst, ter u. Wohltäter d- Pfarrgemeinde, Mittwoch, 25.12., HOCH- Aussendung u. Dank der Sternsinger
Westendorf - 12 - Nr. 25/26/19 Pfarrei „ St. Stephan u. Oswald“ 4. Für Messintentionen stehen Ihnen ebenfalls die beiden Büros offen, außerhalb der Zeiten der Briefkasten. Zusätz- Osterzell lich gibt es vor Ort die Möglichkeit mit einem Briefformular Samstag, 14.12., 14:30 Uhr Kirchenführung der Erstkommuni- die Messintentionen aufzugeben. Frau Rybniker und Frau onkinder aus Osterzell und Frankenhofen, Sonntag, 15.12., 3. Reger werden diese ins Büro bringen. ADVENT, 10:15 Uhr Sonntagsgottesdienst - Vorstellung der 5. Unser Gottesdienstanzeiger wird monatlich erstellt. Der Erstkommunionkinder -, Hl. Messe für Ludwig Lang u. Eltern; Abgabetermin der Intentionen ist der 10. Tag des Vor- Philomena u. Ludwig Jocher; Emma Hailand u. Kreszentia Wer- monats. Der Anzeiger liegt in Ihrer Kirche kostenlos aus. scher u. Angeh., Anton u. Magdalena Strohhacker; Hermann Gleichzeitig können Sie wie bisher gewohnt alle Termine Prestele u. alle verst. Angeh.; Martha u. August Schuda, Diens- und Infos aus dem Gemeindeblatt „Was gibt´s Nuis“ erse- tag, 17.12., 18:45 Uhr Rosenkranz und Beichtgelegenheit (vor hen. der Messe und im Anschluss an die Messe) 19:15 Uhr Rorate 6. Unser Pfarrbrief erscheint 2 Mal im Jahr zu Weihnachten für die armen Seelen, Samstag, 21.12., 11:00 Uhr Schüler- und Pfingsten mit Rückblick des letzten halben Jahres. beichte bis 11.30 Uhr, 13:00 Uhr Ewige Anbetung - Ausset- 7. Die Gremien PGR und KV vor Ort bleiben unverändert zung und Betstunde Osterzell, 14:00 Uhr Betstunde Ober- bestehen. Zusätzlich werden 2 Vertreter des PGR zum zell, 15:00 Uhr Betstunde Stocken und Ödwang, 15:45 Uhr Pastoralrat eingeladen. Dies ist das übergeordnete Gre- Schlussandacht und Eucharistischer Segen, Sonntag, 22.12. mium einer PG, in dem je 2 PGR-Vertreter aller Pfarreien 4. ADVENT, 10:15 Uhr Sonntagsgottesdienst, Hl. Messe für die Jahresplanung vornehmen. Die Kirchenstiftungen blei- Rudolf Lang; Franz u. Manfred Hacker, Konrad u. Rosa Hacker; ben eigenständig. Das Rechnungswesen im Jahr 2020 Rosemarie Fischer (30. Messe) Dienstag, 24.12. HEILIGER bleibt nach Absprache mit der Diözese unverändert. Im ABEND, 21:30 Uhr Christmette, Hl. Messe für verst. Priester u. Jahr 2021 erfolgt voraussichtlich eine Integration in die PG Wohltäter d- Pfarrgemeinde, Mittwoch, 25.12. HOCHFEST d. nach Vorgabe der Finanzkammer. GEBURT D. HERRN - WEIHNACHTEN, 8:45 Uhr Festgottes- 8. Unser Gottesdienstmodell der PG mit rotierenden Uhrzei- dienst, Hl. Messe für die Pfarrgemeinde, Donnerstag, 26.12. ten: Sonntag 8.45 Uhr oder 10.15 Uhr oder Samstag Vor- ZWEITER WEIHNACHTSTAG und hl. Stephanus, 10:15 Uhr abend 19.15 Uhr bleibt unverändert. Die Pfarrei Aufkirch Festgottesdienst - Patrozinium (Gestaltung Kirchenchor), Hl. wird in das Modell integriert. Messe für Christian Ried u. Eltern, Karl Jakob u. Maximilian 9. Ein/e Gemeindereferent/in und ein Aushilfspriester/ Ruhe- Lieb; Georg Egger m. Eltern u. Bernhard Kindig, Sonntag, standsgeistlicher wurden bei der Diözese beantragt zur 29.12. FEST DER HEILIGEN FAMILIE, 8:45 Uhr Sonntags- Unterstützung. gottesdienst - Segnung der Kinder -, Hl. Messe für Georg 10. Die Ordnung der Werktagsmessen wird ab Januar leicht Geisenberger u. Eltern, Dienstag, 31.12., 17:00 Uhr Jahres- überarbeitet unter Berücksichtigung von Aufkirch mit Filialen. schlussmesse, Mittwoch, 01.01., 19:15 Uhr Festgottesdienst - Aussendung der Sternsinger, Sonntag, 05.01., 8:45 Uhr Sonn- Neue Regelung Werktagsmessen: jeweils 19.15 Uhr tagsgottesdienst, Hl. Messe für die Pfarrgemeinde, Montag, Dienstag: alle 3 Wochen im Wechsel Osterzell, Aufkirch und 06.01., Erscheinung des Herrn, 10:15 Uhr Festgottesdienst - Helmishofen Dank der Sternsinger, Hl. Messe für Anton u. Magdalena Stroh- Mittwoch: alle 2 Wochen im Wechsel Mauerstetten und Blon- hacker, Dienstag, 07.01., 18:45 Uhr Rosenkranz, 19:15 Uhr Hl. hofen Messe Donnerstag: alle 2 Wochen im Wechsel Frankenried und Fran- kenhofen Freitag: Stöttwang Pfarrei „ St. Peter u. Paul, Aufkirch Das sind zunächst die wichtigen Informationen. Weitere wer- den dann schrittweise gegeben, wenn sie bekannt und erarbei- Samstag, 14.12., 16:00 Uhr Rosenkranz in Aufkirch, 16:00 Uhr tet sind. Rosenkranz in Blonhofen, Sonntag, 15.12., 3. ADVENT, 11:30 Uhr Sonntagsgottesdienst in Aufkirch, Hl. Messe für Hermine Allen einen guten, gesegneten Start ins neue Jahr. Hollenrieder m. Angeh.; Ottilie Filster u. Angeh., 19:00 Uhr Kon- Ihr Pfarrer J. Kreuzer zert in Aufkirch, Mittwoch, 18.12., 19:30 Uhr Rorate in Blon- hofen, Hl. Messe für Ulrich, Josef u. Lidwina Fuchs, Donners- tag, 19.12., 19:30 Uhr Bußandacht in Aufkirch, Freitag, 20.12., Pfarrei „St. Michael“ Westendorf 19:30 Uhr Rorate in Helmishofen, Hl. Messe für Adolf Kubela, Samstag, 21.12., 16:00 Uhr Rosenkranz in Aufkirch, 16:00 Uhr 13.12. Fr 19.00 Fatimarosenkranz, 19.30 Rorate f. Annelies u. Rosenkranz in Blonhofen, 19:15 Uhr Hl. Messe in Aufkirch für Mario Mentner; M.f. Rosina Rehle u. Verst. d. Familie; Karl u. Maria Bauer u. Angeh.; Peter Karg u. Sarah; Alois u. Kreszen- Anna Neuner m. Kindern; 15.12. So 19.30 3. Advent; Rorate tia Ellenrieder u. Angeh., Dienstag, 24.12. HEILIGER ABEND, a. JM f. Karolina Birk; M.f. Josef Lutz; Maria, Anton u. Max Koh- 16:30 Uhr Kinder-Krippenspiel, 19:00 Uhr Christmette, Hl. ler; Johann u. Angelika Ritzel; Elisabeth Hafenmayr; 18.12. Messe für verst. Priester u. Wohltäter d- Pfarrgemeinde, Don- Mi 19.30 Bußgottesdienst (E) mit Beichtgelegenheit 20.12. Fr nerstag, 26.12. ZWEITER WEIHNACHTSTAG und hl. Stepha- 19.30 Rorate f. Anton Kugler u. Verst. Verw. Bronner, Rauch, nus, 19:15 Uhr Festgottesdienst in Aufkirch, Samstag, 28.12., Schmid, Burkhardt; M.f. Verst. Schulkamaraden; 22.12. So 19:15 Uhr Hl. Messe in Aufkirch, Montag, 06.01. Erscheinung 10.15 4. Advent: JM f. Maximilian u. Katharina Leuterer u.z. des Herrn, 19:15 Uhr Festgottesdienst Ehren d.Hl. Kreszentia; M.f. Franz Schafroth; Kreszentia Zim- mermann; 24.12. Di ab 10.00 Krankenkommunion (Bitte im Liebe Pfarrangehörige von Aufkirch Pfarramt anmelden) 16.00 Krippenfeier 22.00 Christmette; Nach dem plötzlichen Tod von Pfarrer Josef Lutz Anfang M.f. Josef Lutz; Johann u. Rosina Ritzel; Georg Engelbracht u. November 2019 hat der H. H. Generalvikar unserer Diözese Kurt Rosanowski; Anton Kugler u. Eltern Bronner u. Hermine u. unsere Pfarreiengemeinschaft (PG) „Mauerstetten-Stöttwang“ Ludwig Zech; Verst. Birk-Schweiger; August u. Irmina Wind; nun vollständig errichtet und die Pfarrei Aufkirch mit den Filia- Anni Einsle; -Adveniat-Opfer- 25.12. Mi 11.00 Weihnachten len Blonhofen und Helmishofen zugelegt. Das bedeutet nun für – Hochfest der Geburt des Herrn, M.f. Geschw. Mentner m. alle folgendes: Eltern u. Hannelore; Hildegard u. Xaver Mentner u. Verst. Men- tner; Angela Settele; Frieda u. Edwin Weiser; -Adveniat-Opfer- 1. Die Büros Mauerstetten (Verwaltungssitz) und Stöttwang 26.12. Do 09.00 Weihnachten - Hl. Stephanus, M.f. Dori u. (Nebenbüro) sind die Anlaufstellen für alle, nun auch für Hubert Birk; Ludwig Mentner m. Eltern u. Geschw.; Sabine Aufkirch. Die Öffnungszeiten und Telefonnummern sind Glasl u. Ulrich u. Johanna Hofmann; Josefa Zindath; Josef und öffentlich bekannt und bleiben unverändert. Luise Bader; 28.12. Sa 10.00 Kindersegnung (E) mit anschlie- 2. Wohnsitz des Pfarrers ist Stöttwang. ßender Segnung des Johannesweines, 29.12 So 10.15 Fest 3. Kasualien wie Taufen, Beerdigungen und Hochzeiten der Heiligen Familie, JM f. Margaretha Friedel; M.f. Fam. Karl werden in unseren Büros bearbeitet von unseren beiden u. Anna Neuner; Wolf, Grimme, Hornig; Maria u. Adolf Fritsch Sekretärinnen Frau Steiner in Stöttwang und Frau Münster u. Verst. Kuhn-Degenhart; -Kollekte für die Anliegen von Ehe in Mauerstetten. und Familie-, 31.12. Di 15.00 Jahresschlussandacht, 01.01. Mi
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