Gemeinde Simmerath 15. Änderung des Flächennut-zungsplans 'Windenergiekon-zentrationszone Buhlert'
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Gemeinde Simmerath 15. Änderung des Flächennut- zungsplans 'Windenergiekon- zentrationszone Buhlert' Teil B – Umweltbericht Vorentwurf zur Frühzeitigen Beteiligung März 2021 Stadtplaner, Umweltplaner, Landschaftsarchitekt Kirberichshofer Weg 6 52066 Aachen Tel. 0241/470580 Fax 4705815
Projekt 15. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Simmerath 'Windenergiekonzentrationszone Buhlert' Teil B – Umweltbericht Vorentwurf zur Frühzeitigen Beteiligung Projektnummer 31926 Auftraggeber Gemeinde Simmerath Der Bürgermeister Rathaus, 52152 Simmerath Tel: 02473 – 607 0 Fax: 02473 – 607 100 Auftragnehmer BKR Aachen, Noky & Simon Stadtplaner, Umweltplaner, Landschaftsarchitekt Kirberichshofer Weg 6 52066 Aachen Tel.: 0241/47058-0 Fax: 0241/47058-15 Email: info@bkr-ac.de Projektleitung Dipl.- Ing. André Simon, Landschaftsarchitekt AKNW Bearbeitung Dipl.- Ing. Andrea Kranefeld, Stadtplanerin AKNW Dipl.- Ing. Jens Müller, Stadtplaner AKNW Dipl. Biol. Britta Schippers Stand 9.März 2021
15. ÄNDERUNG DES FNP DER GEMEINDE SIMMERATH UMWELTBERICHT Teil B Umweltbericht 1. Einleitung .......................................................................................................... 1 1.1 Kurzbeschreibung des Vorhabens: 15. Änderung des Flächennutzungsplans 'Windenergiekonzentrationszone Buhlert' .........................1 1.2 Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung ..............................................2 1.2.1 Untersuchungsgebiet ...............................................................................3 1.2.2 Methodik und Vorgehensweise ................................................................4 1.3 Ziele des Umweltschutzes und ihre Berücksichtigung ...........................................5 1.3.1 Ziele des Umweltschutzes in Fachgesetzen ............................................5 1.3.2 Sonstige planerische Vorgaben und Ziele des Umweltschutzes..............6 2. Beschreibung des Umweltzustandes (Basisszenario) und Bewertung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen (Prognose) ....................................................................................................... 14 2.1 Menschen, Bevölkerung und Gesundheit ............................................................14 2.2 Pflanzen und biologische Vielfalt .........................................................................16 2.3 Tiere .....................................................................................................................21 2.4 Fläche und Boden ................................................................................................24 2.5 Wasser .................................................................................................................27 2.6 Luft und Klima ......................................................................................................28 2.7 Landschaft............................................................................................................30 2.8 Kultur- und Sachgüter ..........................................................................................33 2.9 Wechselbeziehungen und kumulative Wirkungen ...............................................36 2.10 Weitere Belange des Umweltschutzes.................................................................37 2.11 Auswirkungen auf Erhaltungsziele und Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete ..............................................................................................37 2.12 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen ...................................................................38 2.12.1 Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung .................................................38 2.12.2 Forstrechtlicher Ausgleich ......................................................................39 2.12.3 Artenschutz ............................................................................................39 3. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Flächennutzungsplan-Änderung (Nullvariante) ................................................................................................... 39 9.März 2021 I
15. ÄNDERUNG DES FNP DER GEMEINDE SIMMERATH UMWELTBERICHT 4. Anderweitige Planungsmöglichkeiten .......................................................... 39 5. Hinweise auf Schwierigkeiten ........................................................................ 40 6. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt ....................................................................................................... 41 7. Allgemeinverständliche Zusammenfassung ................................................ 41 8. Quellenverzeichnis ......................................................................................... 42 9. Rechtsgrundlagen .......................................................................................... 44 Abbildungen Abbildung 1 Plangebiet der Umweltprüfung (Windenergiekonzentrationszone Buhlert) ..............................................................................................................3 Abbildung 2: Regionalplan Köln im Bereich des Plangebietes ...............................................7 Abbildung 3 Landschaftsplan V 'Simmerath‘ – Festsetzungskarte im Bereich des Plangebietes ......................................................................................................9 Abbildung 4 Natura 2000-Gebiete, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete und schutzwürdige Biotope (Biotopkataster) im Umfeld des Plangebietes ....................................................................................................11 Abbildung 5 Landesweiter Biotopverbund NRW .................................................................13 Abbildung 6: Wanderwege und Freizeitinfrastruktur .............................................................15 Abbildung 7 Schlagfluren (oben) und Fichtenmonokulturen (unten) im Plangebiet ............17 Abbildung 8 Quellbereich (a) mit Gegenblättrigem Milzkraut (b) Schneise (c) mit randlichen Buchenwaldparzellen (d) ...............................................................18 Abbildung 9 Forstbetriebskarten im Bereich des Plangebietes. Die Darstellung entspricht aufgrund der aktuell auftretenden, großflächigen Schlagfluren nicht dem heutigen Zustand .......................................................20 Abbildung 10: Bodentypen im Plangebiet...............................................................................25 Abbildung 11: Gewässerläufe im Umfeld des Plangebietes ...................................................27 Abbildung 12: Topographie und Gewässerläufe im Plangebiet und dessen Umfeld ..............31 Abbildung 13 Blick über die Schlagfluren des Plangebietes in Richtung Norden, auf die Ortslage Vossenack (Gemeinde Hürtgenwald) .........................................32 Abbildung 14 Blick nach Nordosten über das Tal des Huschelbaches auf die Ortslage Kommerscheidt (linkes Bild). Blick über die Schneise nach Südosten auf den Windpark westlich von Schmidt (rechtes Bild) ...................32 9.März 2021 II
15. ÄNDERUNG DES FNP DER GEMEINDE SIMMERATH UMWELTBERICHT Teil B Umweltbericht 1. Einleitung Die Gemeinde Simmerath hat in ihrem Flächennutzungsplan bisher drei Windenergiekonzentra- tionszonen ausgewiesen. Die Festlegung der Windenergiekonzentrationszonen Lammersdorf- Domäne und Strauch-Michelshof erfolgte im Rahmen der 36. Änderung des „alten“ Flächennut- zungsplanes. Für die Windenergiekonzentrationszone Simmerather Wald wurde der neu aufge- stellte Flächennutzungsplan (Rechtskraft 2011) im Jahr 2014 zum ersten Mal geändert. In der Neufassung der Windkraftpotenzialstudie für die Gemeinde Simmerath (Björnsen Bera- tende Ingenieure GmbH 2021) wurde nunmehr eine weitere geeignete Flächenkulisse im nord- östlichen Gemeindegebiet in Richtung Schmidt / Nideggen herausgearbeitet. Um diese Zone pla- nungsrechtlich abzusichern, erfolgt die 15. Änderung des Flächennutzungsplans. Gemäß §§ 2 Abs. 4 und 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB ist im Rahmen der Aufstellung oder Änderung eines Flächennutzungsplanes für die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Natur- schutzes und der Landschaftspflege nach §§ 1 Abs. 6 Nr. 7 und 1a BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in ei- nem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Diese Bewertung ist Bestandteil der Ab- wägung gemäß § 1 BauGB. Der vorliegende Vorentwurf des Umweltberichtes wird für den Verfahrensschritt der früh- zeitigen Beteiligungen nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB erstellt. Im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 (1) BauGB wird um Äußerung zum ggf. zu erweiternden Um- fang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gebeten und dieser ggf. den neuen Er- kenntnissen angepasst. 1.1 Kurzbeschreibung des Vorhabens: 15. Änderung des Flächennutzungsplans 'Windenergiekonzentrationszone Buhlert' Der Geltungsbereich der 15. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst das gesamte Gebiet der Gemeinde Simmerath. Die Darstellung von Windenergiekonzentrationszonen entfaltet eine Ausschlusswirkung gem. § 35 Abs. 3 Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB) für das gesamte Gemein- degebiet. Beschreibung der Planung Als Änderung gegenüber dem rechtswirksamen FNP stellt die 15. Änderung eine neue Windener- giekonzentrationszone am nordöstlichen Rand des Gemeindegebietes von Simmerath dar. Die rund 124 ha große 'Windenergiekonzentrationszone Buhlert' befindet sich im Waldgebiet Buhlert, schließt an die bestehende Zone 'Strauch-Michelshof' an und liegt überwiegend in der Gemarkung Strauch (054281), Flur 15, 16 und 17. 9.März 2021 1
15. ÄNDERUNG DES FNP DER GEMEINDE SIMMERATH UMWELTBERICHT Eine Höhenbeschränkung ist nicht Bestandteil der FNP-Änderung. Angaben zu möglichen Anla- genstandorten, -typen und -höhen liegen auf der Ebene der Flächennutzungsplan-Änderung noch nicht vor. Wirkfaktoren Bau, Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen sind in der Regel mit den folgenden bau-, anlage-, oder betriebsbedingten Wirkfaktoren verbunden: Direkter Flächenentzug durch Bebauung und Versiegelung (Aufstellflächen, Zuwegung) Veränderung und Verlust von Vegetation (dauerhaft im Bereich der Aufstellfläche und der Zuwegung, temporär im Bereich des Baufeldes und ggf. einer temporären Zuwegung) Veränderung des Bodens / Untergrundes Bau-, anlage- und betriebsbedingte Fallenwirkung / Mortalität (Individuenverluste im Rah- men der Baufeldfreimachung, Kollision in der Betriebsphase, Meideverhalten bei Brutvögeln in der Anlage- und Betriebsphase) Schall- und weitere Emissionen Optische Reize und Bewegung, Licht Erschütterungen, Vibrationen oder andere mechanische Einwirkungen 1.2 Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung Aufgabe der Umweltprüfung ist es, die mit der Realisierung des Bauleitplans zu erwartenden bau- , anlage- und betriebsbedingten erheblichen Auswirkungen auf Mensch und Umweltfrühzeitig, umfassend und medienübergreifend zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten. Thematisch wird der Gegenstand der Umweltprüfung hierbei durch § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB ab- gesteckt. Dabei bezeichnen die in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB unter den Buchstaben a) bis d) und i) aufgelisteten Belange die Auswirkungen auf die biotischen und abiotischen Schutzgüter ein- schließlich des Menschen und seiner Gesundheit sowie Kulturgüter und sonstige Sachgüter und die Wechselwirkungen zwischen den Umweltmedien. Darüber hinaus enthält der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 aufgeführte Katalog der Belange des Umweltschut- zes unter den Buchstaben e) bis h) sowie j) noch weitere im Rahmen der Umweltprüfung zu berücksichtigende Aspekte, wie die Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts, den sachgerechten Um- gang mit Abfällen und Abwässern, die Nutzung erneuerbarer Energien einschließlich Energie- sparmaßnahmen sowie den Umgang mit Störfallbetrieben. Als ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz sind gem. § 1a BauGB der sparsame Umgang mit Grund und Boden (Bodenschutzklausel, Umwidmungssperrklausel), das Folgenbewälti- gungsprogramm der Eingriffsregelung und die Erfordernisse des Klimawandels durch Klima- schutz und Klimaanpassung zu berücksichtigen. Soweit Natura-2000-Gebiete durch den Plan in ihren für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen erheblich be- einträchtigt werden können, sind die Vorschriften gemäß § 36 BNatSchG über die Zulässigkeit und Durchführung von derartigen Eingriffen anzuwenden. Im Zuge der Aufstellung des Bauleitplans ist zudem darzulegen, dass aus Gründen des Arten- schutzrechtes keine unüberwindbaren Hindernisse für die Vollzugsfähigkeit des Plans bestehen. 9.März 2021 2
15. ÄNDERUNG DES FNP DER GEMEINDE SIMMERATH UMWELTBERICHT 1.2.1 Untersuchungsgebiet Umweltrelevante Wirkungen der 15. Änderung des FNP bestehen in der Neudarstellung einer rd. 124 ha großen Konzentrationszone für Windkraftanlagen. Im Rahmen der Umweltprüfung wird insofern die Windenergiekonzentrationszone Buhlert als Plangebiet mit möglichen direkten und indirekten Umweltauswirkungen betrachtet (siehe Abbildung 1). Die übrigen im Geltungsbe- reich der FNP-Änderung dargestellten Konzentrationszonen werden unverändert übernommen. Das Umfeld des Plangebietes wird in die Umweltprüfung einbezogen, sofern sich Anhaltspunkte für mögliche Beeinträchtigungen durch die Planung ergeben. Grundsätzlich gelten für jedes Schutzgut spezifische Eingriffs-, Wirk- und Kompensationsräume. Aufgrund der Wirkfaktoren von Windenergieanlagen umfasst das Untersuchungsgebiet bezogen auf die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt sowie Landschaft auch das nähere und für bestimmte Aspekte auch das weitere Umfeld des Plangebietes. Abbildung 1 Plangebiet der Umweltprüfung (Windenergiekonzentrationszone Buhlert) Quelle: eigene Darstellung, Datenbasis WMS NW DTK Sammeldienst unter: http://www.wms.nrw.de/geobasis/wms_nw_dtk?, [Abruf 08.02.2021] Datenlizenz Deutschland – Zero (dl-de/zero-2-0) 9.März 2021 3
15. ÄNDERUNG DES FNP DER GEMEINDE SIMMERATH UMWELTBERICHT 1.2.2 Methodik und Vorgehensweise Kapitel 2 enthält eine Beschreibung des derzeitigen Umweltzustandes sowie eine Abschätzung der voraussichtlichen erheblichen Umweltfolgen der FNP-Änderung. Die Umweltfolgenabschät- zung bei Durchführung der Planung berücksichtigt die möglichen Auswirkungen während der Bau- und Betriebsphase der geplanten Vorhaben, soweit der Detaillierungsgrad der Planung dies ermöglicht. Auch wird das Potenzial für Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen in Kapitel 2.12 beschrieben. Grundlage für die Bewertung der Empfindlichkeit und Bedeutung der Schutzgüter stellen aktuell bestehende Informationen zum Zustand von Umwelt, Naturhaushalt und Landschaftsbild, vorlie- gende Fachgutachten sowie Ortbegehungen am 22.04.2020 und 10.11.2020 dar. Für die Planung wurden bisher die folgenden Fachgutachten erstellt: Björnsen Beratende Ingenieure GmbH (2021): Windkraftpotentialstudie für die Gemeinde Simmerath, Neufassung 2020. Stand Januar 2021. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung (2020): Artenschutzprüfung Stufe 1 zur 15. Ände- rung 'Windkonzentrationszone Buhlert' des Flächennutzungsplans der Gemeinde Simmerath (StädteRegion Aachen). Stand: 04.12.2020 Die Bewertung der Auswirkungen der Planung auf die Umwelt ist abhängig von der ökologischen Bedeutung bzw. Empfindlichkeit des jeweiligen Schutzgutes und der Intensität des Eingriffs (Wir- kintensität) durch die geplante Nutzung. Vergleichend erfolgt in Kapitel 3 eine Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Um- weltzustands bei Nichtdurchführung der Planung, soweit diese Entwicklung gegenüber dem Ba- sisszenario mit zumutbarem Aufwand auf der Grundlage der verfügbaren Umweltinformationen und wissenschaftlichen Erkenntnisse abgeschätzt werden kann. Im Umweltbericht werden in Kapitel 4 die im Geltungsbereich in Betracht kommenden anderwei- tigen Planungsmöglichkeiten (Planungsalternativen) beschrieben. Kapitel 5 benennt Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Unterlagen sowie bei der schutzgutbezoge- nen Auswertung. Eine Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt (Kapitel 6) sowie eine allgemeinverständliche Zusammenfassung (Kapitel 7) werden zur Offenlage der FNP-Änderung ergänzt. Die der Umweltprüfung zugrunde liegenden Daten sind schutzgutbezogen in den Kapiteln 2.1 bis 2.8 sowie zusammengefasst im Quellenverzeichnis in Kapitel 8 aufgelistet. Kapitel 9 benennt die Rechtsgrundlagen. 9.März 2021 4
15. ÄNDERUNG DES FNP DER GEMEINDE SIMMERATH UMWELTBERICHT 1.3 Ziele des Umweltschutzes und ihre Berücksichtigung 1.3.1 Ziele des Umweltschutzes in Fachgesetzen Die für die Ebene eines Flächennutzungsplans bedeutsamen Ziele in Fachgesetzen sind nach- folgend zusammengefasst. Sie werden in den nachfolgenden Kapiteln bei der Bewertung der vorhabenbezogenen Auswirkungen auf die verschiedenen Umweltschutzgüter zu Grunde gelegt. Tabelle 1: Ziele des Umweltschutzes in einschlägigen Fachgesetzen Fachgesetze Ziele des Umweltschutzes Baugesetzbuch – BauGB Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringen […]. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu si- chern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln so- wie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, […], zu fördern, […] (§ 1 Abs. 5). In der Bauleitplanung sind die Belange des Umweltschutzes einschl. des Na- turschutzes und der Landschaftspflege zu berücksichtigen. Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden; Die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigun- gen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts […] (Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz) sind in der Abwägung […] zu berücksichtigen (§ 1a Abs. 3 BauGB). Den Erfordernissen des Klimaschutzes soll sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden (§ 1a Abs. 5 BauGB). Bundesnaturschutzgesetz - Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grund- BNatSchG lage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich […] so zu schützen, dass die biologische Vielfalt, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich der Regenerationsfähigkeit und nachhalti- gen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie die Vielfalt, Eigenart und Schön- heit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind […] (§ 1 Abs. 1 BNatSchG). Erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind vom Verursa- cher vorrangig zu vermeiden. Nicht vermeidbare erhebliche Beeinträchtigun- gen sind durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zu kompensieren (§ 13 BNatSchG). Bundes-Bodenschutzgesetz – Böden, die die Bodenfunktionen nach BBodSchG im besonderen Maße erfül- BBodSchG len, sind besonders zu schützen. Wasserhaushaltsgesetz – WHG/ Bewirtschaftung des Grundwassers, so dass eine Verschlechterung seines LWG NRW – Landeswassergesetz mengenmäßigen und chemischen Zustands vermieden wird, […] (§ 47 WHG). Niederschlagswasser soll ortsnah versickert, verrieselt oder direkt oder über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser in ein Gewässer eingeleitet werden […] (§ 55 WHG). Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021 Ziel der Bundesregierung ist es, den Anteil des aus erneuerbaren Energien – EEG 2021 erzeugten Stroms am Bruttostromverbrauch auf 65 Prozent bis zum Jahr 2030 zu steigern. Ziel ist es ferner, dass vor dem Jahr 2050 der gesamte Strom, der im Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland einschließlich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (Bundesgebiet) erzeugt oder verbraucht wird, treibhausgasneutral erzeugt wird. 9.März 2021 5
15. ÄNDERUNG DES FNP DER GEMEINDE SIMMERATH UMWELTBERICHT Fachgesetze Ziele des Umweltschutzes Denkmalschutzgesetz NW – Denkmäler sind zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und wissen- DSchG schaftlich zu erforschen. Sie sollen der Öffentlichkeit im Rahmen des Zumut- baren zugänglich gemacht werden. Bundesklimaschutzgesetz KSG Die Treibhausgasemissionen werden im Vergleich zum Jahr 1990 schritt- weise gemindert. Bis zum Zieljahr 2030 gilt eine Minderungsquote von min- destens 55 Prozent. Klimaschutzgesetz NRW Die negativen Auswirkungen des Klimawandels sind durch die Erarbeitung und Umsetzung von sektorspezifischen und auf die jeweilige Region abge- stimmten Anpassungsmaßnahmen zu begrenzen (§ 3 Abs. 3). Zur Verringerung der Treibhausgasemissionen kommen der Steuerung des Ressourcenschutzes, der Ressourcen- und Energieeffizienz, der Energieein- sparung und dem Ausbau Erneuerbarer Energien besondere Bedeutungen zu (§ 3 Abs. 2). VV-Artenschutz NW Verwaltungsvorschrift zum Artenschutzrecht gem. nationaler Vorschriften zur Umsetzung der FFH-RL und V-RL bei Planungs- oder Zulassungsverfahren; Vermeidung von Beeinträchtigungen planungsrelevanter Arten. DIN 18005-1 Einhaltung der schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005-1 ‚Schallschutz im Städtebau‘, die der planerischen Abschätzung von Lärmim- missionen dient. Technische Anleitung zum Schutz Einhaltung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm (Beurteilung von Lärmim- gegen Lärm - TA Lärm missionen gewerblicher Nutzungen auf umliegende Wohnnutzungen). Bei Einhaltung der Immissionsrichtwerte ist davon auszugehen, dass schädliche Umwelteinwirkungen nicht zu erwarten sind. 1.3.2 Sonstige planerische Vorgaben und Ziele des Umweltschutzes Weitere Ziele des Umwelt- und Naturschutzes können sich aus planerischen Vorgaben wie dem Regionalplan, Landschaftsplan oder Schutzgebietsverordnungen ergeben. Sie werden nachfol- gend kurz aufgeführt und in den folgenden Kapiteln schutzgutbezogen berücksichtigt. 1.3.2.1 Regionalplan Im Bereich der geplanten Windenergiekonzentrationszone Buhlert legt der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Aachen (2016) überwiegend Freiraum / Waldbereiche fest (siehe Abbildung 2). Kleinere Bereiche sind Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche. Überla- gernd ist der ‚Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung‘ festgelegt. Auch das Umfeld der geplanten Windenergiekonzentrationszone ist überwiegend als Freiraum / Waldbereich festgelegt. Im Südwesten der geplanten Konzentrationszone schließen weitere All- gemeine Freiraum- und Agrarbereiche an. Neben einer Überlagerung mit der Kategorie ‚Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung‘ sind besonders die Bachtäler wie das nördlich gelegene Kalltal mit seinen Nebenbächen und die südlich gelegenen Bäche mit der Ka- tegorie ‚Schutz der Natur‘ überlagert. 9.März 2021 6
15. ÄNDERUNG DES FNP DER GEMEINDE SIMMERATH UMWELTBERICHT Abbildung 2: Regionalplan Köln im Bereich des Plangebietes Quelle: eigene Darstellung, Datenbasis Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen [Hrsg.], WMS NW REGIONALPLAN unter: https://www.wms.nrw.de/wms/Regionalplan? [Abruf 08.02.2021], Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 1.3.2.2 Flächennutzungsplan Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Simmerath (2011) hat bisher drei Kon- zentrationszonen für Windkraftanlagen ausgewiesen (Lammersdorf-Domäne, Strauch-Michels- hof und Simmerather Wald). Im Bereich der geplanten vierten Konzentrationszone stellt der rechtwirksame FNP bisher ‚Flä- chen für Wald‘ und im Süden ‚Flächen für die Landwirtschaft‘ dar. Die L 246 ist als Verkehrsflä- chen dargestellt; der Parkplatz ist als ‚Parkfläche‘ gekennzeichnet. Die im Süden verlaufende Hochspannungsfreileitung sowie die bestehende Konzentrationszone ‚Strauch-Michelshof‘ sind dargestellt. Die Schutzgebiete der Landschaftsplanung sind nachrichtlich übernommen (vgl. fol- gendes Kapitel). 9.März 2021 7
15. ÄNDERUNG DES FNP DER GEMEINDE SIMMERATH UMWELTBERICHT 1.3.2.3 Landschaftsplan und Schutzgebiete Das Plangebiet der 15. FNP-Änderung liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes V ‚Sim- merath‘ der StädteRegion Aachen1, der für die Waldflächen des Plangebietes das Entwicklungs- ziel 6 ‚Biotopentwicklung‘, für die südlich gelegenen Offenflächen das Entwicklungsziel 2 ‚Anrei- cherung‘ und für kleine Flächen im Oberlauf des Klafterbaches – einem südlichen Zufluss zur Kall – das Entwicklungsziel 1 ‚Erhaltung‘ darstellt. Das Plangebiet liegt überwiegend im Landschaftsschutzgebiet LSG 2.2-21 ‚Der Buhlert‘ (siehe Abbildung 3). Das Schutzgebiet „umfasst das auf einem Höhenrücken gelegene zusammenhän- gende Waldgebiet ‚Der Buhlert‘. Es umschließt am Südrand Ausläufer des Höhenrückens und Hangwälder im Bereich der vom Buhlert zum Rursee fließenden Bäche bis hin zum Schilsberg oberhalb des Rurseeufers, soweit sie nicht zum dortigen Naturschutzgebiet gehören. Die Wälder unterliegen einer intensiven forstlichen Nutzung (Nadelholzmonokulturen mit mehr als 90% Na- delholzanteil). Unter einer Hochspannungsfreileitung sind interessante Heiderelikte erhalten.“ Als Leitziele werden für das Schutzgebiet benannt: Erhaltung des zusammenhängenden Waldgebietes, Erhöhung des Laubholzanteils, Erhaltung und Optimierung von in Nordrhein-Westfalen gefährdeten Biotoptypen Zur Erreichung des Schutzzwecks sind die folgenden Maßnahmen notwendigen: Sukzessive Erhöhung des Laubholzanteils und naturnahe, kahlschlagarme Waldbewirtschaf- tung, Neben der Verbesserung der ökologischen Qualität dient das Gebot auch der Erhöhung des Erholungs- und Erlebniswertes der Landschaft. Wiederherstellung von offenen Heideflächen, Entwicklung eines Waldmantels Die südlich anschließenden Offenflächen liegen im Landschaftsschutzgebiet LSG 2.2-22 ‚Mi- chelshof‘. „Die bis auf wenige Hecken hauptsächlich entlang von Wegen weitgehend ausge- räumte Hochfläche ist durch intensive Grünlandnutzung geprägt. Beeinträchtigungen ergeben sich durch diesen vergleichsweise geringen Strukturreichtum. Der Buhlersbach ist durch Begra- digung, Ausbau und Anlage von Fischteichen in seinen ökologischen Funktionen extrem gestört.“ Gem. Erläuterung zum LSG 2.2-22 gilt das "Gebiet nach Untersuchungen der RWTH Aachen als geeignet für die Errichtung von Windkraftanlagen". Auf den Offenflächen im Umfeld des Plange- bietes wurde bereits Windkraftanlagen errichtet. Als Leitziele werden für das Schutzgebiet benannt: Erhaltung und Optimierung der landwirtschaftlich genutzten Kulturlandschaft, Erhaltung des Dauergrünlandes, Erhöhung der Strukturvielfalt, Heckenerhaltung und -pflanzung, naturverträgliche Teichwirtschaft. 1 StädteRegion Aachen (2004): Landschaftsplan V – Simmerath, 1. Änderung, August 2004 9.März 2021 8
15. ÄNDERUNG DES FNP DER GEMEINDE SIMMERATH UMWELTBERICHT Zur Erreichung des Schutzzwecks sind besonders die Anpflanzung von Hecken, Baumreihen und Ufergehölzen notwendigen. Abbildung 3 Landschaftsplan V 'Simmerath‘ – Festsetzungskarte im Bereich des Plange- bietes Quelle: eigene Darstellung. Datenbasis StädteRegion Aachen 2004, 1. Änderung Im direkten Umfeld des Plangebietes befinden sich die folgenden geschützten Landschaftsbe- standteile: LB 2.4-13 Kulturdenkmäler oberhalb des Tiefenbachtales (ca. 0,2 ha), LB 2.4-14 Ginsterheiden nördlich Strauch (ca. 0,5 ha), LB 2.4-45 Hecken und Gehölzbestand im LSG Nr. 2.2.22 Michelshof. Im Umfeld, in einer Entfernung bis 300 m (gemessen vom Rand der Zone) befinden sich keine Naturschutzgebiete. Die folgenden Naturschutzgebiete mit Lage in der StädteRegion Aachen 9.März 2021 9
15. ÄNDERUNG DES FNP DER GEMEINDE SIMMERATH UMWELTBERICHT und im Kreis Düren befinden sich in einer Entfernung zwischen 300 m und 600 m (siehe Abbil- dung 4): ACK-75: NSG Klafter- und Fringsklafterbachtal ACK-74: NSG Senkelbachquellen ACK-76: NSG Tiefenbachtal bei Rollesbroich mit Nebenbächen ACK-88: NSG Schilsbachtal mit Nebenbächen und Hangwäldern am Rursee DN-26: NSG Kalltal und Nebentäler DN-46: NSG Kalltal und Nebentäler 1.3.2.4 Natura 2000-Gebiete Teilflächen der Naturschutzgebiete im Kalltal sind zugleich als FFH-Gebiet international geschützt (siehe Abbildung 4). Das FFH-Gebiet DE-5303-302 ‚Kalltal und Nebentäler‘ liegt im Westen, Nor- den und Osten der Konzentrationszone in einer Entfernung von minimal 300 m. Folgende Natura 2000 Gebiete liegen im weiteren Umfeld: DE-5203-301 ‚Wehebachtaeler und Leyberg‘ im Norden in rd. 2,9 km Entfernung DE-5404-301 ‚Kermeter‘ im Süden in rd. 3,5 km Entfernung DE-5403-304 ‚Oberlauf der Rur‘ im Süden in rd. 4 km Entfernung DE-5303-303 ‚Buchenwälder bei Zweifall‘ im Nordwesten in rd. 5,5 km Entfernung DE-5303-301 ‚Wollerscheider und Hoscheider Venn‘ im Westen in rd. 5,5 km Entfernung 9.März 2021 10
15. ÄNDERUNG DES FNP DER GEMEINDE SIMMERATH UMWELTBERICHT Abbildung 4 Natura 2000-Gebiete, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete und schutzwürdige Biotope (Biotopkataster) im Umfeld des Plangebietes Quelle: eigene Darstellung. Datenbasis: LINFOS NRW, LANUV - Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen [Hrsg.]: Layer: FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiete, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Biotopkataster [Datum des Download 08.05.2020], Datenlizenz Deutschland – Zero (dl-de/zero-2-0) 9.März 2021 11
15. ÄNDERUNG DES FNP DER GEMEINDE SIMMERATH UMWELTBERICHT 1.3.2.5 Festgesetzte Ausgleichsflächen Das Ausgleichsflächenkataster2 (mit Endabnahme) der StädteRegion Aachen führt im Umfeld der geplanten Konzentrationszone verschiedene Ausgleichsflächen auf. Nördlich der geplante Konzentrationszone ist die Umwandlung von Fichtenforst in Buchenwald auf einer Flächen von 27.000 m² festgesetzt und dem Bebauungsplan Nr. 140 „Im Dreieck“ zu- geordnet. Südlich der geplante Konzentrationszone ist die Pflanzung eines 7 – 10 m breiten Waldmantels, die Pflanzung von Rotbuchenschnitthecke und die Entwicklung von Extensivgrünland festgesetzt und dem Bebauungsplan „Windpark Strauch-Michelshof“ mit 7 Windkraftanlagen zugeordnet. 1.3.2.6 Schutzwürdige Flächen (Biotopkataster, Biotopverbund, geschützte Biotope) Das Waldgebiet ‚Der Buhlert’ ist im landesweiten Biotopverbundnetz3 (VB-K-5303-033) als Bio- topverbundfläche mit ‚besonderer Bedeutung‘ erfasst (siehe Abbildung 5). Er stellt eine Arrondie- rungsfläche im Verbundsystem Wald zwischen dem Kalltal im Norden und dem Schilsbachtalsys- tem im Süden dar (beide Biotopverbundflächen mit herausragender Bedeutung) und weist auf- grund seiner felsigen Böden (siehe Kapitel 2.4) ein gutes Entwicklungspotenzial auf. Im Osten des Plangebietes verläuft eine 15 - 20 m breite, baumfreie Schneise über einer Gaslei- tung, die überwiegend mit verschiedenen Gräsern und Stauden magerer Standorte und einzelnen Gebüschen (Besenginster) bewachsen ist. Die Schneise ist Bestandteil des landesweiten Biotop- katasters (BK-5304-002, Gasleitung südwestlich Simonskall, außerhalb des Plangebiet als BK- 5304-010 fortgeführt). Schutzziel ist der Erhalt von linienförmigem Magergrünland- und Brachflächen als Vernetzungs- elemente. Für die Biotopkatasterfläche werden Nachweise der Waldeidechse (Lacerta vivipara, Art der Vorwarnliste RL NRW 2011) und des Gemeinen Grashüpfer (Chorthippus parallelus) be- nannt. Gem. § 30 BNatSchG oder § 42 LNatSchG gesetzlich geschützte Biotope wurden innerhalb des Plangebiete nicht erhoben. Im Umfeld des Plangebietes wurden in den umgebenden Bachtälern des Kalltalls und seiner Ne- benbäche im Norden, des Schilsbachtals mit Nebenbächen im Süden oder des Tiefenbachtals und seiner Nebenbäche im Osten eine Vielzahl von Biotopkatasterflächen und gesetzlich ge- schützten Biotope erfasst4. Die Allee an der L246, südlich des Plangebietes, ist als gesetzlich geschützte Allee gem. § 41 LNatSchG (AL-AC-0056) aufgenommen4. 2 Angabe gem. InkasPortal der StädteRegion Aachen unter https://inkasweb.regioit.de/inkasportal/ [Abruf Februar 2021] 3 Angabe gem. WMS-Server LINFOS des LANUV, Layer Biotopverbund unter: http://www.wms.nrw.de/umwelt/lin- fos? [Abruf Dezember 2020] 4 Angabe gem. WMS-Server LINFOS des LANUV, Layer Geschütze Biotope, Biotopkataster, Alleenkataster unter: http://www.wms.nrw.de/umwelt/linfos? [Abruf Februar 2020] 9.März 2021 12
15. ÄNDERUNG DES FNP DER GEMEINDE SIMMERATH UMWELTBERICHT Abbildung 5 Landesweiter Biotopverbund NRW Quelle: eigene Darstellung. Datenbasis: LINFOS NRW, LANUV - Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen [Hrsg.]: Layer: Biotopverbundflächen [Datum des Download 08.05.2020], Datenlizenz Deutschland – Zero (dl-de/zero-2-0) 1.3.2.7 Fachplanungen der Wasserwirtschaft Im Plangebiet sind keine Trinkwasserschutzgebiete ausgewiesen. Das Plangebiet liegt außerhalb von Überschwemmungsgebieten sowie Hochwasserrisikogebieten. 9.März 2021 13
15. ÄNDERUNG DES FNP DER GEMEINDE SIMMERATH UMWELTBERICHT 2. Beschreibung des Umweltzustandes (Basisszenario) und Bewertung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen (Prognose) 2.1 Menschen, Bevölkerung und Gesundheit Basisszenario Das Plangebiet liegt innerhalb des großen zusammenhängenden Waldgebietes ‚Buhlert‘, nur klei- nere Teilbereiche werden landwirtschaftlich genutzt. Es wird in West-Ost-Richtung von der Lan- desstraße L 246 durchschnitten, die Simmerath mit Nideggen verbindet und einen durchschnitt- lichen täglichen Verkehr von ca. 4.600 Kfz/d aufweist5. Nur zwei kleinere Teilbereiche des Plan- gebietes liegen südlich der L 246. Der forstwirtschaftlich genutzte Nadelwald (Fichten nahezu gleicher Altersstruktur) ist mit gerad- linigen Wirtschaftswegen erschlossen, die zum Teil direkt an der Landesstraße enden. Innerhalb des Plangebietes besteht mit Ausnahme einer durchgehenden Wegeverbindung im Bereich eines Wanderparkplatzes an der L 246 keine Querungsmöglichkeit der Landesstraße. In den südlich der L 246 gelegenen Teilbereichen gibt es keine Wege. Die Lärmvorbelastung des Plangebietes ist relativ gering. Von der L 246 gehen Verkehrs- lärmemissionen aus, diese werden jedoch nicht von der Lärmkartierung der 3. Stufe des Landes NRW erfasst6. Gewerbelärmemissionen entstehen durch die Betriebsgeräusche der Windenergieanlagen der unmittelbar im Südwesten angrenzenden Windenergiekonzentrationszone Strauch-Michelshof und des östlich angrenzenden Windparks im Stadtgebiet Nideggen. Diese vorhandenen Anlagen sind zugleich Quelle weiterer Emissionen (Infraschall, Schattenwurf und Reflexionen, elektromag- netische Felder). Es ist davon auszugehen, dass durch Regelungen in den jeweiligen Genehmi- gungsverfahren für die bestehenden Anlagen die Immissionen in den angrenzenden schutzbe- dürftigen Bereichen unterhalb der jeweiligen Grenz- und Richtwerte liegen. Gleichwohl bestehen entsprechende Vorbelastungen in den Windparks selbst, deren mittelbarer Umgebung und somit auch im Plangebiet. Weitere Quelle elektromagnetischer Felder ist die Hochspannungsfreileitung (110 kV-Leitung) südlich der geplanten Windenergiekonzentrationszone bzw. südlich der L 246. Die nächstgelegenen geschlossenen Siedlungsbereiche (Wohnbauflächen oder gemischte Bau- flächen gemäß Flächennutzungsplan) liegen mindestens in 1.000 m Entfernung. Der Simmer- ather Ortsteil Strauch-Weidenbroich liegt rund 1.200 m entfernt, die Ortsteile Rollesbroich und Hechelscheid jeweils rund 1.700 m. Auf Nideggener Stadtgebiet liegt der Ortsteil Kommerscheidt / Schmidt in rund 1.400 m, Simonskall als Ortsteil der Gemeinde Hürtgenwald in rund 1.000 m Entfernung. Einzelhäuser und Splittersiedlungen haben einen Abstand von mindestens 450 m vom Plangebiet. Der nächstgelegene Bereich liegt mit dem Gerstenhof an der L 246 an rund 450 m entfernt der Grenze zu Nideggen. 5 Stand 2015, abgerufen unter https://www.nwsib-online.nrw.de/ am 09.02.2021 6 Lärmkartierung 2017 (Stufe 3), abgerufen unter https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/ am 09.02.2021 9.März 2021 14
15. ÄNDERUNG DES FNP DER GEMEINDE SIMMERATH UMWELTBERICHT Das Plangebiet liegt im Deutsch-Belgischen Naturpark Hohes Venn – Eifel, der sich aufgrund der landschaftlichen Voraussetzungen für die Erholung besonders eignet. Es ist Teil eine unzer- schnittenen verkehrsarmen Raums und ab einem Abstand von 500 m zur L 246 auch als lärmar- mer Erholungsraum gekennzeichnet7. Ein Teil der Wege nördlich der L 246 wird als örtlicher Wanderweg genutzt (siehe Abbildung 6). Diese queren das Plangebiet in Nord-Süd-Richtung und führen in Richtung Norden zum Kalltal. Der bestehende Wanderparkplatz an der L 246 stellt eine wichtige Infrastruktur für die Naherho- lung dar. Abbildung 6: Wanderwege und Freizeitinfrastruktur Quelle: eigene Darstellung. Datenbasis Touristik- und Freizeitinformationssystem NRW (TFIS NRW), Datenlizenz Deutschland – Zero (dl-de/zero-2-0) Im Bereich des Kalltals sind mehrere überregional bedeutsame Wanderwege ausgewiesen, u. a. der Europäische Fernwanderweg E8, der Wanderweg der Deutschen Einheit und der Hauptwan- derweg HWW10 des Eifelvereins (Krönungsweg). Alle Wege verlaufen auf der gleichen Trasse durch das Kalltal und verschwenken östlich des Plangebietes in Richtung Rurtalsperre. Ausgehend vom Wanderparkplatz 'Buhlert' und damit innerhalb des Plangebietes verläuft der an den 'Historisch-Literarischen Wanderweg Hürtgenwald 1938 – 1947' angebundene 'Westwall- 7 Abgerufen unter http://linfos.api.naturschutzinformationen.nrw.de/atlinfos/de/atlinfos.extent am 09.02.2021 9.März 2021 15
15. ÄNDERUNG DES FNP DER GEMEINDE SIMMERATH UMWELTBERICHT Weg', ein thematischer Rundwanderweg mit Informationstafeln zu verschiedenen Bunkeranla- gen.8 Prognose Ein Großteil der Flächen innerhalb des Plangebietes ist auch zukünftig forstwirtschaftlich nutzbar. Lediglich die künftigen Anlagenstandorte und die erforderlichen Zuwegungen werden in Zukunft keine Bestockung mehr aufweisen. Im Zuge des nachfolgenden Genehmigungsverfahrens ist da- für ein entsprechender Waldausgleich nachzuweisen. Auch die landwirtschaftlichen Flächen blei- ben überwiegend nutzbar. Mit der Errichtung von Windenergieanlagen ändert sich die Emissionssituation in den Windener- giekonzentrationszone (Gewerbelärm, Schattenwurf etc.) und deren Umgebung. Die Einhaltung der einschlägigen Grenz- und Richtwerte im Bereich schutzbedürftiger Nutzungen muss – auch unter Berücksichtigung der Vorbelastungen durch die bestehenden Windparks – konkret im Ge- nehmigungsverfahren nachgewiesen werden. Die nächstgelegene schutzbedürftige Nutzung be- findet sich am Gerstenhof in rund 450 m Entfernung. Die bestehenden Wege sind weiterhin von Naherholungssuchenden nutzbar. Mit der Errichtung von Windkraftanlagen sind Beeinträchtigungen der Erholungseignung durch die Veränderungen der Landschaft sowie anlage- und betriebsbedingten Auswirkungen (Emissionen) verbunden, die subjektiv von den Naherholungssuchende sehr unterschiedlich wahrgenommen werden können und entsprechend bei einzelnen Personen zu gesundheitlichen Irritationen beitragen können. Windenergieanlagen in Wäldern sind jedoch oft nur im unmittelbaren Nahbereich zu sehen, da sie durch die umgebenden Bäume visuell abgeschirmt werden. Auch unter Berücksichtigung ent- sprechender Vorbelastungen durch die bereits im Umfeld bestehenden Windenergieanlagen wer- den die Beeinträchtigungen der Erholungsfunktion aufgrund der temporären Aufenthaltsdauer im Umfeld der Anlagen nicht als erheblich eingestuft. Eine abschließende Bewertung des Schutzgutes erfolgt zur Offenlage. 2.2 Pflanzen und biologische Vielfalt Basisszenario Datengrundlage zur Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes bilden vor allem die Forstbe- triebskarten der Gemeinde Simmerath mit Angaben zur Bestandsstruktur und zum Alter des Wal- des, Daten aus dem Landschaftsplan, zu Schutzgebieten und aus dem landesweiten Biotopka- taster des LANUV sowie eine Ortsbegehung im Plangebiet am 10.11.2020. Das Untersuchungs- gebiet für das Schutzgut Pflanzen und biologische Vielfalt umfasst das Plangebiet und sein nä- heres Umfeld. Das Waldgebiet Buhlert zeichnet sich durch einen hohen Anteil an Fichten-Monokulturen sowie durch hohe Anteile an Schlagfluren aus (siehe Abbildung 7). Infolge der trockenen Sommer und Brockenkäferkalamiten wurden große Anteile der Fichtenforste gerodet. Auch im Winter 2020/21 fanden weitere Rodungstätigkeiten statt, so dass aktuell hohe Anteile des Plangebietes gehölzfrei 8 www.archaeoregion-nordeifel.lvr.de 9.März 2021 16
15. ÄNDERUNG DES FNP DER GEMEINDE SIMMERATH UMWELTBERICHT sind. Neben den Fichtenforsten treten im Plangebiet weitere, nicht standortgerechte Nadelholz- bestände aus Douglasie, Lärche und vereinzelt Kiefer auf. Abbildung 7 Schlagfluren (oben) und Fichtenmonokulturen (unten) im Plangebiet Fotos: BKR Aachen Der Anteil an Laub- oder Mischwaldbeständen ist vergleichsweise gering. Bei den Laubgehölzen dominiert die Buche. Vereinzelt treten auch mittelalte Buchenbestände auf, wenngleich der Anteil an Altgehölzen insgesamt sehr gering ist. Ursache hierfür ist wahrscheinlich die Historie des Standorts mit intensiven Kampfhandlungen im 2. Weltkrieg. Die Artenvielfalt und Biodiversität im Plangebiet ist durch die Nutzung als Fichten-Monokultur überwiegend gering. Eine höhere Artenvielfalt bzw. eine höhere ökologische Bedeutung besitzen innerhalb des Plangebietes kleinflächig die folgenden Bereiche: waldfreie Schneise im Osten im Bereich einer Gasleitung, die aufgrund von Brachen, Mager- grünland, Besenginstergebüschen und einer Wildobstwiese sowie ihrer Bedeutung als linien- förmiges Vernetzungsbiotop in das landesweite Biotopkataster aufgenommen wurde (BK- 5304-002, vgl. Kapitel 1.3.2.6 und Abbildung 8 c). 9.März 2021 17
15. ÄNDERUNG DES FNP DER GEMEINDE SIMMERATH UMWELTBERICHT Quellfluren mit Gegenblättrigem Milzkraut (Chysosplenuim oppositifolium) und Wald-Frauen- farn (Athyrium filix-femina) (vgl. Abbildung 8 a, b) und feuchte Siefen mit namenlosen Zuflüs- sen zum Huschelsbach. Die Gewässeroberläufe liegen mit ihrem gem. WHG vorgegebenen Gewässerrandstreifen von jeweils 5 m außerhalb der Konzentrationszone. vereinzele Bereiche mit mittelalten Laubholzbeständen (vornehmlich Buche, vereinzelt auch Eiche oder Zitterpappel), so zum Beispiel entlang der Schneise (vgl. Abbildung 8 d) und im nördlichen Teil des Plangebietes oder auch nördlich des Parkplatzes. a) b) c) d) Abbildung 8 Quellbereich (a) mit Gegenblättrigem Milzkraut (b) Schneise (c) mit randlichen Buchenwaldparzellen (d) Fotos: BKR Aachen Wertbestimmend Elemente im nahen Umfeld des Plangebietes sind die Geschützten Land- schaftsbestandteile Kulturdenkmäler oberhalb des Tiefenbachtales (LB 2.4-13), die Ginsterhei- den nördlich Strauch (LB 2.4-14) und die Hecken und Gehölzbestände (LB 2.2-45) in den südlich anschließenden Offenflächen des Landschaftsschutzgebietes Michelshof. Im weiteren Umfeld des Plangebiets liegt nördlich in rund 300 m Entfernung das hochwertige Gewässersystem des Kalltals mit seinen Nebenbächen, welches als FFH- und Naturschutzgebiet 9.März 2021 18
15. ÄNDERUNG DES FNP DER GEMEINDE SIMMERATH UMWELTBERICHT ausgewiesen ist. Südlich des Plangebietes liegt das als Naturschutzgebiet gesicherte Schilsbach- tal mit Nebenbächen. Beide Bachsysteme habe eine herausragende Bedeutung im landesweiten Biotopverbundnetz. Das Landschaftsschutzgebiet Buhlert einschließlich des Plangebiets stellt im landesweiten Bio- topverbund (VB-K-5303-033) eine Arrondierungsfläche zwischen dem Kalltal und dem Schils- bachtalsystem mit besonderer Bedeutung dar und weist aufgrund seiner teils felsigen, trockenen Böden ein gutes Biotopentwicklungspotenzial auf (vgl. auch Kapitel 1.3.2.6). 9.März 2021 19
15. ÄNDERUNG DES FNP DER GEMEINDE SIMMERATH UMWELTBERICHT Abbildung 9 Forstbetriebskarten im Bereich des Plangebietes. Die Darstellung entspricht aufgrund der aktuell auftretenden, großflächigen Schlagfluren nicht dem heuti- gen Zustand Quelle: eigene vereinfachte Darstellung auf Basis von Daten der Gemeinde Simmerath 9.März 2021 20
15. ÄNDERUNG DES FNP DER GEMEINDE SIMMERATH UMWELTBERICHT Prognose Die anlage-, bau- und betriebsbedingten Eingriffswirkungen der zukünftigen Windkraftanlagen auf Pflanzen, Vegetation und die biologische Vielfalt sind verbunden mit einem dauerhaften Ver- lust von Wald und der Versiegelung im Bereich der Standflächen sowie einer Teilversiegelung im Bereich der notwendigen Wege zur Erschließung der neuen Anlagen. Hinzu tritt ggf. eine temporärer Verlust von Wald im Bereich notweniger Kurvenradien entlang der Erschließung, für temporäre Erschließungen (Wege, Kabeltrassen) oder notwenige Baufelder (Kranaufstellflächen) im Umfeld der Standflächen in der Bauphase. Diese Bereiche können nach Abschluss der Bautätigkeiten teilweise wieder aufgeforstet werden. Es wird empfohlen, die unterschiedliche ökologische Wertigkeit des Waldes bei der Auswahl der Anlagenstandorte sowie beim Erschließungskonzept zu berücksichtigen und bei der Standort- wald Schlagfluren und Fichtenforste zu bevorzugen. Hierdurch können Auswirkungen vermieden werden. Die zukünftigen Anlagen liegen innerhalb des Landschaftsschutzgebietes Nr. 2.2-21 ‚Der Buhlert'. „Die Errichtung von Windkraftanlagen auf den im örtlichen Flächennutzungsplan dargestellten und mit der unteren Landschaftsbehörde abgestimmten Windkraftkonzentrationszonen“ bleiben nach den Vorgaben des Landschaftsplans (StädteRegion Aachen 2004) von den allgemeinen Verboten und den in den einzelnen Schutzgebieten festgesetzten Ge- und Verboten unberührt. Auswirkungen auf die im näheren Umfeld gelegenen Geschützten Landschaftsbestandteile und die Allee an der L 246 sind nicht zu erwarten bzw. vermeidbar. Für die dauerhafte und temporäre Umwandlung von Wald ist im nachfolgenden Genehmigungs- verfahren ein Antrag auf Waldumwandlung erforderlich, der an forstrechtliche Kompensations- verpflichtungen wie dem Umbau von Waldbeständen in einen naturnäheren Zustand oder einer Ersatzaufforstung verbunden ist. Für Eingriffe in den Naturhaushalt und Landschaftsbild, die mit der Errichtung der Windenergie- anlagen entstehen, ist im nachfolgenden Verfahren die Eingriffsregelung nach dem Bundesna- turschutzgesetz anzuwenden (vgl. §§ 13 bis 18 BNatSchG). Erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind vom Verursacher vorrangig zu vermeiden. Nicht vermeidbare erhebli- che Beeinträchtigungen sind durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen oder, soweit dies nicht möglich ist, durch einen Ersatz in Geld zu kompensieren (vgl. auch Kapitel 2.12.1). Nach § 34 BNatSchG Abs. 1 Satz 1 sind Projekte vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen oder dem Schutzzweck eines Gebietes von gemein- schaftlicher Bedeutung bzw. eines Europäischen Vogelschutzgebietes zu überprüfen. Gem. § 36 BNatSchG sind für Pläne, so auch für den Flächennutzungsplan, die Vorgaben des § 34 BNatSchG entsprechend anzuwenden (vgl. auch Kapitel 1.3.2.4 und 2.11). Eine abschließende Bewertung des Schutzgutes erfolgt zur Offenlage. 2.3 Tiere Basisszenario Datengrundlage für die Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes bildet vor allem das Ar- tenschutzgutachten der Stufe 1 (Büro für Ökologie & Landschaftsplanung 2020). Zusätzlich wer- den verfügbare Daten aus dem Landschaftsplan, zu Schutzgebieten sowie aus dem landesweiten 9.März 2021 21
15. ÄNDERUNG DES FNP DER GEMEINDE SIMMERATH UMWELTBERICHT Biotopkataster herangezogen sowie das Fundpunktkataster@LINFOS NRW und das 'Fachinfor- mationssystem geschützte Arten' des LANUV NRW ausgewertet. Zur Einschätzung der aktuellen Habitatpotenziale erfolgte des Weiteren eine Ortsbegehung im Plangebiet am 10.11.2020. Das Untersuchungsgebiet für das Schutzgut Tiere umfasst das Plangebiet und sein Umfeld. Be- zogen auf das Vorkommen von sogenannten WEA-empfindlichen Arten wird auch das weitere Umfeld des Plangebietes mit Radien bis zu 1000 m betrachtet (vgl. Prüfbereiche gem. Leitfaden Arten-und Habitatschutz bei Windenergieanlagen des MUNLV & LANUV 2017). PLANGEBIET Die Artenvielfalt im Plangebiet ist durch die Nutzung als Fichten-Monokultur, verglichen mit den naturnahmen Strukturen beispielsweise in den umgebenden Bachtälern, erwartungsgemäß re- duziert. Im Plangebiet sind Habitatpotenziale insbesondere für an Wald gebundene Tierarten vor- handen. Hierbei treten vermutlich eine Vielzahl von ungefährdeten Arten aus unterschiedlichen Gruppen (Säugetiere, Vögel, Insekten, Spinnen u.a.) auf. Brutvorkommen von Singvögeln wie Rotkehlchen, Tannenmeise, Erlenzeisig, Fichtenkreuzschnabel, Baumläufer, Kleiber u.a. sind in den Nadelwäldern potenziell zu erwarten. Auch Brutvorkommen von nicht windsensiblen planungsrelevanten Eulen (Waldkauz, Wal- dohreule), Greifvogelarten (Mäusebussard, Sperber, Habicht) oder Spechten (Kleinspecht, Mit- telspecht, Schwarzspecht, dieser wurde im Oktober 2020 rufend vernommen) sind im Plangebiet möglich. Einige der windsensiblen Arten (z.B. Waldschnepfe oder Rotmilan) sind in den Wäldern des Plangebietes ebenfalls nicht auszuschließen. Für die waldfreie Schneise oberhalb einer Gasleitung im Osten des Plangebietes führt der Bio- topkatasterbogen (BK-5304-002) Nachweise der Waldeidechse (Lacerta vivipara, Art der Vor- warnliste RL NRW 2011) und des Gemeinen Grashüpfers (Chorthippus parallelus). Weiterhin können verschiedene Waldfledermausarten Baumhöhlenquartiere besiedeln oder das Plangebiet als Nahrungshabitat nutzen, wenngleich die Altersstruktur des Waldes dafür nicht op- timal ist. Auch eine Nutzung der im Osten unmittelbar anschließenden Bunker als Fledermaus- winterquartier ist nicht auszuschließen (vgl. LVR 2021). Alle Fledermausarten gelten als pla- nungsrelevant, einige auch als windsensibel (s. u). UMFELD Nach Angaben des Artenschutzgutachtens (Büro für Ökologie & Landschaftsplanung 2020) sind für das Umfeld der geplanten 'Windkonzentrationszone Buhlert', unter Berücksichtigung der ar- tenabhängigen Prüfbereiche gemäß Leitfaden des MUNLV & LANUV (2017), Vorkommen von windkraftsensiblen Arten nachgewiesen bzw. nicht auszuschließen. Zu den windkraftsensiblen Vogelarten mit Bezug zum Plangebiet gehören: Baumfalke, Rotmi- lan, Schwarzmilan, Schwarzstorch, Uhu, Waldschnepfe und Wespenbussard. Insbesondere von den Arten Rotmilan, Schwarzmilan, Schwarzstorch und Uhu sind aktuelle und ehemalige Brutplätze innerhalb der im Leitfaden genannten primären bzw. erweiterten Prüfberei- che bekannt. Hinzu kommen die windkraftsensiblen Fledermausarten Breitflügelfledermaus, Großer und Kleiner Abendsegler, Rauhautfledermaus, Zweifarbfledermaus und Zwergfledermaus. Zu 9.März 2021 22
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