Frühe Kindheit Rahmenkonzept - Kanton Glarus

Die Seite wird erstellt Oliver Reichel
 
WEITER LESEN
Frühe Kindheit Rahmenkonzept - Kanton Glarus
Rahmenkonzept

Frühe Kindheit

Departement Bildung und Kultur
Frühe Kindheit Rahmenkonzept - Kanton Glarus
Herausgeber
Departement Bildung und Kultur
Fachstelle Familie
Gerichtshausstrasse 25, 8750 Glarus
www.gl.ch, familie@gl.ch
Glarnerland macht beweglich.

Beratung und Text
Anna Hecken, ah – Anna Hecken, Winterthur
Lisa Alvarez, Fachstelle Familie
Andrea Glarner, Hauptabteilung Volksschule und Sport
Silvia Echsel, Schulische Heilpädagogin Glarus Nord
Claudia Eberle, Schulleitung Glarus Nord

Layout
Typowerkstatt GmbH, Glarus

Grundlagen
Das vorliegende Dokument beruht hauptsächlich auf folgenden Arbeiten und Quellen:
• Für eine Politik der frühen Kindheit:
  Eine Investition in die Zukunft, Frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung / Frühe Förderung in der Schweiz
  (erarbeitet von INFRAS, erstellt im Auftrag der Schweizerischen UNESCO-Kommission, 2019)
• Konzept Frühe Förderung, Kanton Thurgau, 2015 – 2019 und 2020 – 2024
• Strategie «Frühe Förderung» Kanton St. Gallen, 2015
• Orientierungsrahmen für frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung in der Schweiz,
  Schweizerische UNESCO-Kommission und Geschäftsstelle Netzwerk Kinderbetreuung Schweiz, 2016
• Armutsprävention: Aspekte und Bausteine gelingender Elternzusammenarbeit im Kontext der Armutsprävention
  in der frühen Kindheit, Geschäftsstelle Netzwerk Kinderbetreuung Schweiz, 2016
• «Frühe Sprachbildung entwickeln in Spielgruppen der Kantone Bern, Thurgau und Zürich»,
  Pädagogische Hochschule Thurgau, 2019
Frühe Kindheit Rahmenkonzept - Kanton Glarus
Inhalt

    Vorwort .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                       4

    Zusammenfassung . .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                                        5

1   Ausgangslage .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                            7
    Allgemeines .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                        8
    Nutzen einer Politik der frühen Kindheit .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                                                                                                                       9
    Zweck und Vorgehen .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                                    9

2   Strategische Ausrichtung .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                                                                       15
    Vision .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .        16
    Grundsätze .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                  16
    Ziele .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .   17

3   Angebote, Handlungsfelder und Massnahmen .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                                                                                                                                                                                        19
    Allgemeines .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                       20
    Übersicht der Angebote im Kanton Glarus .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                                                                                                                                      21
    Beurteilung der Ausgangslage .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                                                                               24
    Grundsätzlicher Handlungsbedarf .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                                                                                              25
    Handlungsfelder und Massnahmen . .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                                                                                                      26

4   Anhang .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                       31
    Internationale und nationale rechtliche Grundlagen .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                                                                                                                                                                           32
    Umsetzungsplan .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                            33
    Detaillierte Übersicht der Angebote .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                                                                                                   37
Frühe Kindheit Rahmenkonzept - Kanton Glarus
Vorwort

In ihren ersten Lebensjahren entwickeln sich Kinder mit        Kanton und Gemeinden. Ausserdem engagieren sich ver-
beeindruckender Geschwindigkeit. Geschieht das alters-         schiedenste private Organisationen mit einem bunten
gerecht, wachsen sie zu Persönlichkeiten heran, die für sich   Strauss an Angeboten rund um den Lebensabschnitt der
und andere Verantwortung übernehmen können. Kurzum:            Kleinsten. Im Vordergrund steht dabei nicht die Förderung
Für eine gesunde Entwicklung unserer Gesellschaft ist das      von Leistung schon im Vorschulalter, sondern vielmehr der
Wohlergehen unserer jüngsten Mitmenschen eine zentrale         persönlichen Kompetenzen der Kinder. Für einen starken
Voraussetzung. Ein geschicktes Gestalten der Rahmenbe-         Start ins Leben brauchen sie Eltern und Bezugspersonen,
dingungen ist entscheidend. Denn Fördermassnahmen sind         die ihnen in allen Lebenslagen beistehen und eine siche-
dann am erfolgreichsten, wenn die privaten, kommunalen         re Bindung mit ihnen eingehen können. Und sie bedürfen
und kantonalen Akteure sich gemeinsam zielgerichtet, best-     einer stimulierenden Umgebung, in der sie ungestört ihre
möglich vernetzt und gegenseitig verstärkend engagieren.       Erfahrungen sammeln können.

Bereits die Legislaturplanung 2019 – 2022 des Kantons          Der Regierungsrat will die Eltern der jüngsten Glarnerin-
gibt den Anstoss zur Erarbeitung konzeptioneller Grundla-      nen und Glarner in ihren Betreuungs-, Erziehungs- und
gen und Massnahmen in diesem Themenfeld. Mit dem vor-          Bildungsaufgaben – dort, wo es nötig ist – stärken. Wer
liegenden Konzept, das der Regierungsrat am 2. Juli 2020       Unterstützung will oder braucht, soll diese möglichst nie-
verabschiedet hat, verfügt der Kanton Glarus nun erstmals      derschwellig in Anspruch nehmen können. Leitgedanke bei
über einen entsprechenden strategischen Leitfaden für          der Kreation und Ausgestaltung von Massnahmen ist die
eine Politik der frühen Kindheit. Das ist einerseits ein Be-   Subsidiarität: Der Kanton wird nicht primär selber neue An-
kenntnis dazu, Kinder umfassender, früher und konsequen-       gebote aufbauen, sondern vielmehr Private und Vereine bei
ter zu fördern. Anderseits ist es die Basis dafür, die Chan-   ihrer Initiative unterstützen. So kann er mithelfen, Lücken zu
cengerechtigkeit vor dem Kindergarteneintritt zu erhöhen.      schliessen. Je früher, desto besser.
Kinder-, Jugend- und Familienpolitik ist grundsätzlich ein
Querschnittsthema sowie eine Verbundaufgabe zwischen           Landesstatthalter Benjamin Mühlemann

4
Frühe Kindheit Rahmenkonzept - Kanton Glarus
Zusammenfassung

Im vorliegenden Rahmenkonzept wird die Lebensphase                      Das Rahmenkonzept richtet sich weiter an die Verantwort-
ab Geburt bis zum Eintritt in den Kindergarten als frühe                lichen der Gemeinden wie auch an die Fachpersonen im
Kindheit definiert. Es beschreibt ein gemeinsames Grund-                Bereich der frühen Kindheit. Die Grundsätze tragen zum
verständnis, erläutert den Nutzen einer Politik der frühen              einheitlichen Verständnis bei, liefern jedoch auch Anregun-
Kindheit und zeigt die Akteure und Angebote in diesem Be-               gen und Handlungsoptionen.
reich auf. Die Angebote reichen von der Mütter- und Väter­
beratung über Spielgruppen bis zur Heilpädagogischen                    Das Kernstück der Handlungsfelder ist das Handlungs-
Früherziehung oder zu Kindesschutzmassnahmen.                           feld 2, «Angebote für alle gewährleisten». Die anderen drei
                                                                        Handlungsfelder, «Sensibilisierung und Politik der frühen
Zudem bildet das Rahmenkonzept die Vision des Kantons                   Kindheit gemeinsam angehen», «Koordination und Vernet-
Glarus ab, legt Ziele und Grundsätze fest und definiert vier            zung sicherstellen» und «Qualität sichern und verbessern»,
Handlungsfelder. Zu jedem Handlungsfeld werden Mass-                    sind unterstützender Art, um qualitativ gute und koordinier-
nahmen aufgezeigt, welche dem Kanton als Planungs- und                  te Angebote anzubieten.
Steuerungsgrundlage dienen, um die Angebote im Bereich
der frühen Kindheit gezielt weiterzuentwickeln und auszu-               Folgende Darstellung verschafft einen Überblick über das
bauen.                                                                  Rahmenkonzept und legt den Aufbau in den Grundzügen
                                                                        dar. Die untersten Kästchen symbolisieren die dazugehöri-
                                                                        gen Massnahmen.

                                                                                Vision
                                                                    Gesunde und altersgemässe
                                                                     Entwicklung aller Kinder
                                                                         im Vorschulalter

   Grundsätze
                                                     Familie als wichtigster Ort   Aufgabe des Gemeinwesens
                                              Orientierung an Bedürfnissen der Kinder       niederschwelliger Zugang
                                                         Vernetzung der Akteure     Qualität der Angebote

   Ziele                         Anliegen und             Zugang zu vielfältigem         Koordination und       Rahmenbedingungen
                                 Zielsetzungen                und qualitativ              Vernetzung der             sind gut
                                 sind bekannt             hochwertigem Angebot           Angebote werden
                                                             wird ermöglicht               sichergestellt

   Handlungsfelder            Sensibilisierung und          Angebote für alle             Koordination            Qualität sichern
                               Politik der frühen            gewährleisten               und Vernetzung           und verbessern
                              Kindheit gemeinsam                                          sicherstellen
                                    angehen

   Massnahmen

Überblick über das Rahmenkonzept.

                                                                                                                                     5
Frühe Kindheit Rahmenkonzept - Kanton Glarus
6
Frühe Kindheit Rahmenkonzept - Kanton Glarus
Ausgangslage

                   1

               7
Frühe Kindheit Rahmenkonzept - Kanton Glarus
Ausgangslage

    Allgemeines                                                    Frühzeitige, altersgemässe Förderung ist so bedeutsam,
    Im Grundlagenbericht «Wirksame Familienpolitik im Kan-         weil Kinder ab Geburt komplexe Fähigkeiten und Lebens-
    ton Glarus» aus dem Jahr 2014 wurde deutlich, dass es für      kompetenzen im Spiel und im Austausch mit ihren Bezugs-
1

    zentrale Handlungsfelder der Familienpolitik konzeptionelle    personen und anderen Kindern erwerben. Daher spielen
    Grundlagen braucht, welche sowohl Haltungsfragen klären        positive Einflüsse und Anregungen der Eltern und des so-
    als auch konkrete Massnahmen benennen. In der frühen           zialen Umfeldes in den ersten Lebensjahren eine entschei-
    Kindheit werden wichtige Weichen für die Entwicklung von       dende Rolle und wirken sich auf den gesamten Lebensver-
    Kindern gestellt. Der Kanton will ein attraktiver Wohnkan-     lauf aus. Die sogenannten Vorläuferfähigkeiten, die in den
    ton für Familien mit kleinen Kindern sein. Deshalb wurde       ersten Jahren spielend erlernt werden, sind die Basis für
    die frühkindliche Förderung auch im politischen Entwick-       den späteren Schulerfolg. Rückstände in den motorischen,
    lungsplan 2020 – 2030 aufgenommen und die Legisla-             sprachlichen, kognitiven, sozialen und emotionalen Kompe-
    turplanung 2019 – 2022 definiert eine Massnahme dazu.          tenzen der Kinder beim Eintritt in das formale Bildungssys-
    Soziales, Bildung und Gesundheit bilden die drei tragen-       tem sind kaum aufholbar.
    den Säulen der kantonalen Politik der frühen Kindheit. Die
    Departemente Volkswirtschaft und Inneres, Bildung und          Der frühen Kindheit wird auch auf nationaler und interna-
    Kultur sowie Finanzen und Gesundheit arbeiten dabei zu-        tionaler Ebene zunehmend mehr Bedeutung geschenkt. Da
    sammen. Die Perspektiven der drei Aufgabenbereiche er-         der Frühbereich kaum gesetzliche Grundlagen hat, erhalten
    gänzen sich und eröffnen einen umfassenden Blick auf die       konzeptionelle Grundlagen für eine Politik der frühen Kind-
    frühe Kindheit.                                                heit umso grösseres Gewicht.

    Das Rahmenkonzept frühe Kindheit legt die strategische         Investitionen in der frühen Kindheit zahlen sich aus, nicht
    Ausrichtung einer Politik der frühen Kindheit des Kantons      nur hinsichtlich ihres qualitativen Nutzens für die jüngsten
    Glarus sowie Massnahmen im Vorschulalter fest. Bei den         Mitmenschen, sondern auch aus volkswirtschaftlicher Sicht.
    Angeboten in der frühen Kindheit steht eine angemessene        Je später Massnahmen erfolgen, desto kostspieliger sind
    Förderung im Zentrum, um Kindern ein gesundes entwick-         sie. Mit den vorgesehenen Massnahmen können der Kan-
    lungsgerechtes Aufwachsen zu ermöglichen. Die Verant-          ton und die Gemeinden die gesunde Entwicklung von klei-
    wortung für die Förderung der Kinder bleibt dabei immer        nen Kindern unterstützen, Fehlentwicklungen vorbeugen
    bei den Eltern. Kinder sind von Geburt an kompetent, aktiv     und ihre finanziellen Mittel wirksam einsetzen.
    und wissbegierig. Sie versuchen die Welt mit all ihren Sin-
    nen zu entdecken und zu verstehen. Bildung in der frühen       Das Sozialwesen ist mit hohen Kosten konfrontiert, was
    Kindheit beruht auf Erfahrungslernen im Lebensalltag der       den Kanton stark belastet. Die konsequente Unterstützung
    Kinder. Das heisst selbst tätig sein, erkunden, fragen, be-    von Familien mit kleinen Kindern kann massgeblich dazu
    obachten und kommunizieren. Kinder müssen nicht gebil-         beitragen, soziale Probleme zu vermindern und damit auch
    det werden, sie bilden sich selbst, indem sie ihre Umwelt      Kosten im Gesundheits- und Justizwesen einzusparen.
    erkunden und Neues ausprobieren.
                                                                   Die jährlich erscheinende OECD-Publikation «Bildung auf
    Handlungsbedarf besteht, weil beispielsweise die Entwick-      einen Blick» zeigt im Jahr 2018, dass in unserem Land für
    lungsunterschiede der Kinder beim Kindergarteneintritt         Fördermassnahmen im Alter zwischen 0 und 5 Jahren nur
    auffällig gross sind und die Schulen stark herausfordern.      0,4 Prozent des Bruttoinlandproduktes ausgegeben wer-
    Wenn jedoch frühzeitig, in der Phase vor dem Eintritt in den   den, während der Durchschnittswert aller OECD-Staaten
    Kindergarten, ausreichende, zugängliche und attraktive         bei 0,6 Prozent liegt. In Modellprogrammen, welche seit
    Angebote zur Verfügung stehen, kann das kindliche Ent-         Jahrzehnten laufen und bis heute erforscht werden, errech-
    wicklungspotenzial altersgemäss genutzt werden und der         nen Forscher einen Return on Investment in der Höhe von
    Schuleintritt gut gelingen.                                    1 : 6 bis 1 : 16. Das heisst, dass der Staat für jeden in ein sol-
                                                                   ches Förderprogramm investierten Franken zwischen 6 und

    8
Frühe Kindheit Rahmenkonzept - Kanton Glarus
16 Franken für Leistungen beispielsweise im Bereich der                    • bereiten benachteiligte Kinder besser auf den Eintritt in
schulischen Förderung, der Arbeitsmarktintegration, der                      den Kindergarten vor und entlasten die Schulen.
Sozialhilfe oder des Gesundheitswesens einspart.                           • verbessern die Integration ausländischer Familien.

                                                                                                                                         1
Nutzen einer Politik der frühen Kindheit                                   Eine Politik der frühen Kindheit…
Eine Politik der frühen Kindheit stellt das Kind ins Zentrum               • führt längerfristig zu Kosteneinsparungen im Bildungs-,
und fördert es entsprechend seiner Veranlagung, damit es                     Sozial-, Gesundheits- und Strafwesen.
gesund aufwachsen und sein Potenzial ausschöpfen kann.                     • führt zu vermehrter Erwerbstätigkeit und letztlich zu
Eine umfassende Politik der frühen Kindheit nützt nicht nur                  mehr qualifizierten Arbeitskräften.
den Kindern und ihren Familien – es entstehen auch ge-                     • generiert höhere Steuereinnahmen.
sellschaftliche, betriebs- und volkswirtschaftliche Nutzen.                • fördert den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die
                                                                             Gleichstellung der Geschlechter.
Die von der UNESCO herausgegebene Publikation «Für
eine Politik der frühen Kindheit – Eine Investition in die Zu-             Zweck und Vorgehen
kunft» aus dem Jahr 2019 benennt den Nutzen des Enga-                      Das Rahmenkonzept benennt die Ziele, Handlungsfelder
gements in der frühen Kindheit für Kinder und Eltern, für                  und Massnahmen im Bereich der frühen Kindheit. Es dient
Gemeinden und Kantone wie auch für die Wirtschaft und                      damit einerseits als Grundlage für die kantonalen Aktivi-
die Gesellschaft als Ganzes. Die wichtigsten Aussagen las-                 täten und trägt andererseits zur Klärung der Zuständigkei-
sen sich folgendermassen zusammenfassen:                                   ten bei. Es werden zudem Empfehlungen für Angebote auf
                                                                           kommunaler Ebene sowie von Privaten benannt. Somit ist
Angebote in der frühen Kindheit…                                           das Rahmenkonzept zum einen ein Arbeitsinstrument für
• stärken die persönlichen Ressourcen der Kinder und                       die kantonalen Fachstellen, welche für das Thema frühe
  bereiten sie auf das Leben in der Gesellschaft vor.                      Kindheit zuständig sind. Zum anderen richtet es sich als
• stärken die Familie und fördern die elterlichen Kompe-                   Anregung auch an die Gemeinden, Fachinstitutionen und
  tenzen.                                                                  an die Anbieter in diesem Bereich.

                                                                Auftraggeber
                                                        Regierungsrat Kanton Glarus /
                                                 Departement Bildung und Kultur (Federführung)

     Lenkungsausschuss                                                     Projektgruppe
     • RR Benjamin Mühlemann,                                              • Lisa Alvarez, Fachstelle Familie, DBK (Leitung)
       Vorsteher Departement Bildung und Kultur (DBK)                      • Andrea Glarner,
     • RR Rolf Widmer,                                                       Hauptabteilungsleiterin Volksschule und Sport, DBK
       Vorsteher Departement Finanzen und Gesundheit (DFG)                 • Claudia Eberle, Schulleiterin Glarus Nord
     • Samuel Baumgartner, Departementssekretär DFG                        • Silvia Echsel, Schulische Heilpädagogin Glarus Nord
                                                                           • Anna Hecken, externe Beraterin

     Resonanzgruppe
     • Vertretungen aus der kantonalen Verwaltung:                        • Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinden
       – Departement Volkswirtschaft und Inneres:                           (Ressortverantwortliche)
         Hauptabteilung Soziales, Abteilung Soziale Dienste und KESB      • kantonale Institutionen und Verbände im Frühbereich
       – Departement Finanzen und Gesundheit:                             • Fachpersonen und Praxisbereiche mit engem Bezug
         Hauptabteilung Gesundheit                                          zur frühen Kindheit

Projektorganisation und -mitglieder.

                                                                                                                                     9
Frühe Kindheit Rahmenkonzept - Kanton Glarus
Erarbeitet wurde das Rahmenkonzept von einer Projekt-        an Projektgruppensitzungen entstandene Entwurf anläss-
    gruppe unter Einbezug einer externen Begleitung. Ein Len-    lich von Workshops mit Resonanzgruppen (kantonale und
    kungsausschuss steuerte den Prozess. Bei der Erarbeitung     kommunale Stellen sowie Fachpersonen aus der Praxis)
1

    wurde grosser Wert darauf gelegt, die vielfältigen Akteure   konkretisiert.
    des Themas frühe Kindheit miteinzubeziehen. So wurde der

    Grundverständnis der frühen Kindheit
    Um gute Bedingungen für das Aufwachsen zu ermöglichen, sind folgende Grundgedanken besonders wichtig:

                  Für Kinder zwischen 0 und 4 Jahren                          Kinder sind von Geburt an neugierig,
                  ist die Familie der erste und wichtigste                    aktiv und wissbegierig. Sie müssen nicht
                  ­Lebensort. Die Eltern sind in erster Linie                 gebildet werden, sie entwickeln sich auf-
                   für die Betreuung und Erziehung ihrer                      grund angeborener Selbstbildungspro-
                   Kinder verantwortlich.                                     zesse und durch das Zusammenwirken
                                                                              von Anlage und einem anregenden und
                                                                              sicheren Umfeld.
                  Eine gelingende Entwicklung der Kinder
                  basiert primär auf einer warmherzigen
                  und verlässlichen Beziehung zwischen                        Kinder brauchen Erwachsene, welche
                  dem Kind und seinen direkten Bezugs-                        mit ihnen sprechen und ihnen ihre Er-
                  personen. Die frühen Beziehungserfah-                       fahrungswelten erklären, damit eine
                  rungen prägen das Bindungsverhalten                         angemessene Sprachentwicklung statt-
                  der Kinder bis ins Erwachsenenalter.                        finden kann.
                  Je nach Bindungsstil fällt es Kindern
                  beispielsweise leichter, sich neugierig
                  auf ihre Umwelt einzulassen, dabei auch                     Das kindliche Spielen steht im Zentrum.
                  Rückschläge und Enttäuschungen weg-                         Dies ist der Entwicklungsmotor, durch
                  zustecken und negative Emotionen zu                         den sich kognitive, sinnliche und soziale
                  verarbeiten.                                                Fähigkeiten entfalten. Kinder lernen
                                                                              durch das Spielen sowie über Interaktio-
                                                                              nen mit Erwachsenen und vor allem mit
                  Kinder brauchen körperliche                                 anderen Kindern.
                  ­Unversehrtheit und Sicherheit, aber auch
                   eine dem Alter angemessene Selbststän-
                   digkeit. Kinder haben einen natürlichen                    Bildungsprozesse in der frühen Kindheit
                   Drang, selbstständig zu werden. Eine                       sind ganzheitlich und vollziehen sich im
                   passende Balance zwischen dem Schutz                       unmittelbaren, natürlichen Lebensum-
                   der Kinder und dem Ermöglichen alters-                     feld des Kindes. Da Kinder ganzheitlich
                   gerechter Entwicklungsschritte kommt                       lernen, können sie nicht belehrt werden.
                   letztlich den Kindern zugute.                              Im Gegenteil: die Entdeckerfreude eines
                                                                              Kindes kann untergraben werden, wenn
                                                                              es in seiner spielerischen Erforschung
                                                                              unterbrochen wird.

    10
Für ein unbeschwertes und glückliches                                            Frühkindliche Bildung ist keine Ver-
                 Aufwachsen brauchen Kinder kindge-                                               schulung. Bei den Angeboten für Kinder

                                                                                                                                                1
                 rechte Lebensräume zum Spielen und die                                           ­z wischen 0 und 4 Jahren geht es nicht
                 Möglichkeit, drinnen und draussen viel-                                           um eine möglichst frühe Leistungsförde-
                 fältige Erfahrungen machen zu können.                                             rung oder Leistungssteigerung (Inst-
                 Zentral sind der Freiraum zum Spielen,                                            rument, Sportart oder Fremdsprache),
                 Zeit und Raum für Erkundungen, das                                                sondern um die Unterstützung eines
                 Erlernen ganzer Handlungsabläufe sowie                                            altersgerechten Aufwachsens, von alters-
                 die Erfahrung der Selbstwirksamkeit.                                              gerechten Möglichkeiten und altersge-
                                                                                                   rechtem Lernen.

Akteure und Angebote der frühen Kindheit
Die Akteure und Angebote der frühen Kindheit (und die daran anschliessenden Angebote) sind keinem abgrenzbaren
­Bereich wie Familie, Gesundheit, Beratung oder Schule zuzuordnen. Die Angebotspalette reicht von der gesundheitlichen
 Versorgung über Elternbildung und -beratung bis zu Spielgruppen und Kindertagesstätten.1 Sie verteilt sich also auf das
 Sozial-, Gesundheits- und Bildungswesen und entsprechend vielfältig sind die Akteure und die möglichen Schnittstellen
 zwischen den Angeboten:

            Gesundheitswesen                                      Sozialwesen                                        Bildungswesen

      Fachpersonen                        Fachpersonen                                      Fachpersonen der Betreuungs- und
      der medizinischen,                  der Beratung / Bildung / Prävention               Lernangebote für Kinder
      psychiatrischen und                 • Mütter- und Väterberatung                       •   Kinderkrippen
      psychologischen Versorgung          • Beratung für Eltern mit Babys                   •   Tagesfamilien
      • Hebammen                            und Kleinkindern                                •   Spielgruppen
      • Pflegepersonal                    • Erziehungsberatung                              •   Sprachspielgruppen
        und Geburtshilfe                  • Elternbildung / Elternkurse
      • Kinderärzte/-ärztinnen            • Projekte der Gesundheitsförderung
      • Gynäkologen/                        und Prävention
                                                                                            Fachpersonen der pädagogisch-therapeutischen
        Gynäkologinnen                    • Paar-, Sucht-, Gewaltberatung
                                                                                            Dienste
      • Hausärzte/-ärztinnen              • Opferhilfe
      • Kinder- und Jugend-               • Selbsthilfe                                     • Heilpädagogische Früherziehung
        psychiatrischer Dienst                                                              • Logopädie / Psychomotorik
      • Psychologinnen/
        Psychologen
      • Psychiaterinnen/                                                        Fachpersonen / Ansprechpersonen von
        Psychiater                                                              Begegnungsmöglichkeiten und Freizeitgestaltung
      • Samariterinnen/Samariter
                                                                                • Vereinsangebote (Eltern-Kind-Turnen,
                                                                                  Musizieren mit den Kleinen, Babyschwimmen usw.)

                 Fachpersonen / Unterstützung
                 rund um die Geburt                               Fachpersonen indizierte Angebote
                 •   Schwangerschaftsberatung                     •   Sozialberatung
                 •   Geburts- und Elternvorbereitung              •   Sozialdienst
                 •   Schwangerschafts-, Geburtsbegleitung         •   Kindes- und Erwachsenenschutz
                 •   Stillberatung                                •   Berufsbeistandschaften
                                                                  •   Pflegefamilien, sozialpädagogische Einrichtungen

Zentrale Akteure im Frühbereich im Gesundheits-, Sozial- und Bildungswesen.

1	
  Vgl. UNESCO 2019: für eine Politik der frühen Kindheit. Bern: UNESCO-Kommission

                                                                                                                                           11
Neben der Gesundheits-, Sozial- und Bildungspolitik werden     Rechtliche Grundlagen
    die Rahmenbedingungen des Lebensumfelds der Kinder             Sowohl kantonale als auch nationale Erlasse (siehe An-
    zwischen 0 und 4 Jahren auch von der Inte­grationspolitik,     hang) bilden die rechtlichen Grundlagen für Angebote im
1

    der Wirtschaft (familienfreundliche Arbeitsbedingungen),       Frühbereich. Allerdings gibt es im Kanton Glarus kein Ge-
    Steuerpolitik sowie der Raumplanung beeinflusst.               setz, welches die frühe Kindheit als Ganzes abdeckt. Über-
                                                                   geordnet gilt die Kantonsverfassung mit den Sozialzielen
    Im Kanton Glarus bestehen bereits einige Angebote, wel-        (Artikel 26), den Gesundheitszielen (Artikel 32) sowie dem
    che in den letzten Jahren laufend ausgebaut wurden. Ins-       Artikel 34 zum Schutz der Familie.
    gesamt besteht jedoch noch Handlungsbedarf. Die An-
    gebote sind wenig vernetzt und neben den Angeboten der         Für einzelne Angebote sind die folgenden kantonalen
    öffentlichen Hand von Eigeninitiativen abhängig, teilweise     Grundlagen relevant:
    noch wenig bekannt und nicht für alle Familien zugänglich.     • Gesetz über Schule und Bildung
    Zudem bestehen noch Angebotslücken, einerseits durch             (Bildungsgesetz, IV B/1/3)
    fehlende Angebote und andererseits durch Kapazitäts-           • Gesetz über das Gesundheitswesen
    grenzen. Auch auf die Qualität der Angebote ist ein be-          (Gesundheitsgesetz, IV B/11/1)
    sonderes Augenmerk zu legen. Die Zusammenarbeit der in         • Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe
    diesem Bereich tätigen Personen, Fachstellen und Institu-        (Sozialhilfegesetz, VIII E/21/3)
    tionen soll gestärkt und gefördert werden.                     • Verordnung über die Volksschule
                                                                     (Volksschulverordnung, IV B/31/1)
    Die verschiedenen Angebote in der frühen Kindheit werden       • Verordnung über den Vollzug der Gesetzgebung
    in der Grafik auf Seite 13 abgebildet und nach folgenden         zur Volksschule
    Angebotsarten unterschieden:                                     (Volksschulvollzugsverordnung, IV B/31/2)
    • Allgemeine Angebote richten sich an alle Eltern und          • Verordnung über die Kindes- und
       Kinder (beispielsweise Angebote der Mütter- und               Erwachsenenschutzbehörde (VO KESB, III B/1/6)
       ­Väterberatung, Elternbildung oder Kinderbetreuungs­        • Verordnung über die Alimentenhilfe
        angebote).                                                   (Alimentenhilfeverordnung, VIII E/21/10)
    • Selektive Angebote richten sich an Eltern und Kinder
        mit spezifischen Bedürfnissen (beispielsweise integrier-   Für das vorliegende Rahmenkonzept sind neben den ge-
        te Spielgruppen oder aufsuchende Elternarbeit).            setzlichen auch die bestehenden kantonalen konzeptionel-
    • Indizierte Angebote richten sich an Eltern und Kinder mit    len Grundlagen von Bedeutung. Im aktuellen Politischen
        besonderen Förderbedürfnissen (wie Behinderungen           Entwicklungsplan (2020 – 2030) und auch in den Legis-
        oder Verhaltensauffälligkeiten) und werden aufgrund        laturzielen (2019 – 2022) des Regierungsrates wird ein
        einer fachlichen Abklärung durchgeführt (gilt für Logo-    stärkeres Engagement in der frühen Kindheit festgelegt:
        pädie, Ergotherapie, heilpädagogische Früherziehung,       «Die Unterschiede im Entwicklungsstand der Kinder beim
        Kindesschutzmassnahmen und weitere).                       Schuleintritt haben sehr stark zugenommen, weshalb an-
                                                                   gleichende Massnahmen zu treffen sind. Die Förderung soll
    Die Zuständigkeiten für die allgemeinen, selektiven und in-    über die Einführung von Konzepten und Massnahmen zur
    dizierten Angebote sind unterschiedlich. Ein Grossteil der     ‹frühen Förderung› geschehen.» Zudem wurden das laufen-
    allgemeinen Angebote sowie einige selektive Angebote           de kantonale Integrationsprogramm (KIP II, 2018 – 2021)
    werden von Vereinen und Privaten erbracht. Der Kanton          sowie der Grundlagenbericht «Wirksame Familienpolitik
    respektive die Gemeinden engagieren sich in allen drei An-     im Kanton Glarus» aus dem Jahr 2014 herangezogen. Die
    gebotsarten.                                                   wichtigsten gesetzlichen Grundlagen auf eidgenössischer
                                                                   und internationaler Ebene sind im Anhang aufgeführt.

    12
1
                                                                           • Heilpädagogische Früherziehung
                                                                            • Logopädie / Ergo- und Physiotherapie
                                                         Indizierte           • Aufsuchende Familienbegleitung
                                                                               • Kindesschutz
                                                         Angebote               • Berufsbeistandschaften Pflegefamilien
                                                                                  • Sozialpädagogische Einrichtungen
                                                                                    • usw.

                                                                                         • Integrative Spielgruppen

                                                        Selektive                            mit Sprachförderung
                                                                                            • Sozialberatung
                                                                                              • Sozialdienst
                                                        Angebote                               • Aufsuchende Elternarbeit
                                                                                                • usw.

                                              Allgemeine Angebote
                            Rund um die Geburt                        Familienergänzende
                            • Schwangerschaftsberatung                Kinderbetreuung
                            • Geburts- und Elternvorbereitung         • Kinderkrippen
                            • Schwangerschafts-, Geburtsbegleitung    • Tagesfamilien
                            • Stillberatung                           • Spielgruppen
                            • usw.                                    • usw.
                            Beratung / Bildung / Prävention           Weitere Dienstleistungen
                            • Mütter- und Väterberatung               im Frühbereich
                            • Beratung für Eltern mit Babys           • Familienzentren
                              und Kleinkindern                        • Vereinsangebote
                            • Elternbildung / Elternkurse               (bspw. Eltern-Kind-Turnen,
                            • Projekte der Gesundheitsförderung         Eltern-Kind-Singen,
                              und Prävention                            Kinder- und Babyschwimmen)
                            • usw.                                    • usw.

                                                            Familie

Angebote im Frühbereich.                                                            Hinweis: Die Aufzählungen sind nicht abschliessend.

                                                                                                                                    13
14
Strategische Ausrichtung

                                2

                           15
Strategische Ausrichtung

    Vision
    Eine Politik der frühen Kindheit verfolgt das Ziel, Kindern bereits während der Schwangerschaft, rund um die Geburt und bis
    zum Eintritt in den Kindergarten chancengerechte Bedingungen für das Aufwachsen zu ermöglichen.
2

    Die Vision des Kantons Glarus lautet:

    « Wir stärken die Eltern und das Umfeld der Familie, um allen Kindern im Vorschulalter
      eine gesunde und altersgemässe Entwicklung zu ermöglichen sowie die Kinder am gesellschaftlichen Leben
      teilhaben zu lassen und sie gezielt zu unterstützen. »

    Grundsätze
    Die Angebote und Massnahmen in der frühen Kindheit orientieren sich an folgenden Grundsätzen:

    1                                                  2                                                   3
    Die Familie ist der wichtigste Ort
                 2
                                                      Die frühe Kindheit ist auch eine Auf-               Die Angebote in der frühen Kind-
    in der frühen Kindheit. Die Eltern                gabe des Gemeinwesens. Dies betrifft                heit richten sich grundsätzlich an alle
    sind für das gesunde Aufwachsen                   insbesondere auch die Gestaltung                    ­Familien mit Kindern bis zu vier Jahren.
    ihrer Kinder verantwortlich. Eltern               kindgerechter Lebensräume, ein                       Sie sind freiwillig, vielfältig, qualitativ
    werden darin unterstützt, dass sie die            ­Commitment für eine gemeinsame                      hochwertig und bedarfs­gerecht. Die
    ­Verantwortung für ihre Kinder über-               Politik der frühen Kindheit sowie eine              Angebote orientieren sich an den
    nehmen können.                                     aktive ­Informationspolitik.                        ­Bedürfnissen der Kinder – in ihrer
                                                                                                            ganzen Vielfalt.

    4                                                  5                                                   6
    Die Mitfinanzierung ausgewähl-                     Für die Querschnittsaufgabe im                      Damit eine hohe Qualität der
    ter Angebote ist gesichert und                     Frühbereich sind die Vernetzung                     ­Angebote gewährleistet werden
    ­Elternbeiträge sind so ausgestaltet,              der Akteure sowie die Zusammen­                      kann, braucht es sowohl kom-
     dass sie für alle Familien bezahlbar              arbeit unterschiedlicher Institutionen               petentes Personal als auch gute
     sind und einen möglichst nieder-                 ­z wingend erforderlich.                            ­strukturelle Rahmenbedingungen.
     schwelligen Zugang zu den Ange­
     boten ermöglichen.

    2	
      Mit dem Begriff «Familie» sind unterschiedliche Formen des ­Zusammenlebens mit Kindern gemeint, wie beispielsweise auch Kinder, die mit einem
      ­Elternteil aufwachsen; homosexuelle Eltern; Familien mit adoptierten Kindern usw.

    16
Ziele
Aus den erwähnten Grundsätzen lassen sich folgende Ziele einer Politik der frühen Kindheit ableiten:

                                                                                                                             2
 1. Die Anliegen und Zielsetzungen der                          2. Alle Familien mit kleinen Kindern haben
    frühen Kindheit sind bekannt und gesetzlich ver­               Zugang zu einem vielfältigen, qualitativ hoch­
    ankert.                                                        wertigen und bedarfsgerechten Angebot.

 • Im Kanton Glarus gibt es ein gemeinsames Verständ-           • Im Kanton Glarus stehen vielfältige und qualitativ
      nis bezüglich der Wichtigkeit der frühen Kindheit – bei      hochwertige Angebote für Kinder zwischen 0 und
      den Eltern, Fachpersonen sowie Verantwortlichen in           4 Jahren und deren Familien zur Verfügung.
      Politik, Wirtschaft und Gesellschaft.                     • Die Angebote sprechen alle Familien an, sind sozial
 • Kanton, Gemeinden und Dritte setzen sich gemeinsam              durchmischt und ermöglichen die soziale Teilhabe.
      für eine koordinierte Politik der frühen K
                                               ­ indheit ein.   • Die Angebote richten sich an alle Bevölkerungs-
 • Der Kanton Glarus verfügt über gesetzliche                      schichten und sind für alle bezahlbar.
   ­Grundlagen für die frühe Kindheit.                          • Es gelten Tarifsysteme, welche die Hürden für
 • Wirksame und erprobte Angebote sind in ­bestehende              sozial benachteiligte Familien senken.
    kantonale, kommunale oder private ­Institutionen            • Kanton und Gemeinden finanzieren die Angebote im
    ­(Regelstrukturen) integriert.                                 Bereich der frühen Kindheit in einem angemessenen
 • Eltern und Fachpersonen sind durch geeignete ­                  Rahmen (mit).
     Kanäle über das bestehende Angebot informiert.             • Den Eltern werden passende Angebote gezielt
 • Bedürfnisse von Kindern und Familien bezüglich                 ­vermittelt.
     ­Lebensräume sind in der Verkehrs- und Raum­planung
      berücksichtigt.

    Handlungsfeld 1                                               Handlungsfeld 2
    Sensibilisierung und Politik der frühen Kindheit              Angebote für alle gewährleisten
   ­gemeinsam angehen

 3. Die Koordination der Angebote im                            4. Kompetentes Personal und gute
    Frühbereich ist sichergestellt und die relevanten              ­Rahmenbedingungen gewährleisten die
    Akteure sind miteinander vernetzt.                              Qualität der Angebote.

 • Die Angebote sind bereichsübergreifend koordiniert           • Kanton und Gemeinden steuern mit Leistungs­
   (Bildungs-, Sozial-, Gesundheitswesen und Inte­                vereinbarungen Inhalt und Qualität der Angebote.
   grationspolitik).                                            • Die Fachpersonen im Bereich der frühen Kindheit sind
 • Auf kantonaler und kommunaler Ebene gibt es                    gut qualifiziert.
   ­Fachstellen oder Ansprechpersonen für den Früh-             • Für die Fachpersonen stehen interdisziplinäre
    bereich und die Massnahmen und Angebote sind                  ­Weiterbildungen zur Verfügung.
    ressortübergreifend koordiniert.                            • Qualitätsstandards für die verschiedenen Angebote
 • Die verschiedenen privaten und öffentlichen An­bieter           sind definiert und werden überprüft.
    und Fachpersonen sind miteinander vernetzt.                 • Die Finanzierungsmodelle stellen gute Arbeits­
 • Die Akteure des Frühbereichs pflegen einen engen                bedingungen sicher.
    Austausch mit den Akteuren des Schulbereichs,
    des Gesundheits- und des Sozialwesens.
 • Kinder werden an den Übergängen zwischen Angebo-
    ten und Bildungsstufen gut begleitet und einbezogen.

   Handlungsfeld 3                                                Handlungsfeld 4
   Koordination und Vernetzung sicherstellen                      Qualität sichern und verbessern

                                                                                                                        17
18
Angebote, Handlungsfelder        3
und Massnahmen

                            19
Angebote, Handlungsfelder und Massnahmen

    Allgemeines                                                     Abgesehen von Regelungen zur Mitfinanzierung familien-
    Die frühe Kindheit hat auf kantonaler Ebene seit einigen        ergänzender Kinderbetreuung (Bildungsgesetz) bestehen
    Jahren an Bedeutung gewonnen. Die bisherigen kantona-           noch kaum rechtliche Grundlagen im Frühbereich. Auch die
3

    len Massnahmen fanden beispielsweise im Rahmen des              Zuständigkeiten sind noch nicht abschliessend geregelt.
    kantonalen Integrationsprogrammes KIP statt. Diese An-          Dies führt einerseits zu grossen Unterschieden der An-
    gebote fokussieren auf den Bereich der Sprachförderung          gebotsbreite in den drei Gemeinden, andererseits wirkt es
    und Integration der fremdsprachigen Kinder. Es gibt dane-       sich auf Tarifsysteme und Qualität der Angebote aus. Um
    ben zahlreiche weitere Angebote, welche sich an alle Fami-      die Chancengerechtigkeit im Kanton Glarus zu erhöhen,
    lien mit Kindern im Vorschulalter richten (siehe Angebots-      braucht es in allen drei Gemeinden kohärente und qualitativ
    übersicht im Anhang).                                           gute Angebote.

    Forschungsergebnisse zur frühen Sprachförderung in              Im Jahr 2019 lebten im Kanton Glarus ungefähr 1600 Kin-
    Spielgruppen belegen, dass Sprachförderung dann am ef-          der zwischen 0 und 4 Jahren. Das sind 3,9 % der Glarner
    fizientesten ist, wenn Spielgruppen und Kinderkrippen gut       Bevölkerung. Die Zahl der Geburten hat sich in den letzten
    durchmischt sind, da sich Peer-Effekte besonders positiv        Jahren stabil bei rund 400 eingependelt.
    auf das Lernen der deutschen Sprache auswirken. Neben
    dem Peer-Effekt hat auch gut qualifiziertes Personal in den     Ein grosser Teil der Kinder von 0 bis 4 Jahren im Kanton
    Angeboten der frühen Kindheit einen positiven Effekt. Aus       Glarus wächst in Familien auf, die ihnen ein lehrreiches und
    dem Bericht «Frühe Sprachbildung entwickeln in Spielgrup-       abwechslungsreiches Umfeld bieten können, dies mit oder
    pen der Kantone Bern, Thurgau und Zürich» (Pädagogische         ohne Benutzung der Angebote im Bereich der frühen Kind-
    Hochschule Thurgau, 2019) geht weiter hervor, dass der          heit. Ein Teil der Familien ist jedoch aus unterschiedlichs-
    Kontakt zur deutschen Sprache möglichst früh (ab 1,5 Jah-       ten Gründen auf die Unterstützung durch entsprechende
    ren) ermöglicht werden soll und dass Angebote zur Sprach-       Angebote angewiesen, um ihren Kindern eine kindgerech-
    förderung zwei bis drei Mal in der Woche genutzt werden         te Entwicklung und somit einen guten Start ins Leben zu
    sollten. Idealerweise werden auch die Eltern in die Förder-     ermöglichen. Eine grosse Herausforderung ist es jedoch,
    prozesse mit eingebunden.                                       die Angebote für alle Familien bezahlbar und zugänglich zu
                                                                    machen.

         450

         400

         350

         300
               2008     2009     2010     2011     2012      2013     2014     2015      2016     2017        2018        2019

    Geburtenzahlen nach Jahren.                                                                         Quelle: Bundesamt für Statistik

    20
Aus dem aktuellen Bildungsbericht Schweiz (2018) wird          Zudem stehen Kindern auch in ländlichen Regionen immer
deutlich, dass gute oder schlechte Startchancen beim Ein-      weniger öffentliche Räume zur Verfügung, welche sie un-
tritt in das Bildungssystem nach wie vor auf die soziale       eingeschränkt nutzen können. Die vorhandenen Räume

                                                                                                                             3
Herkunft zurückzuführen sind und Kompetenzrückstände           werden durch wachsendes Verkehrsaufkommen, neue
in der Schule kaum oder nur schwer aufgeholt werden kön-       Wohneinheiten und Verbote (Nutzung öffentlicher Räume)
nen. Demzufolge sind die Herausforderungen an die Lehr-        immer weiter eingeschränkt und laden kleine Kinder je län-
personen vor allem im Kindergarten spürbar gestiegen und       ger, je weniger ein, draussen zu spielen. Somit rücken von
es wird eine zunehmende Heterogenität hinsichtlich der         Eltern geplante Aktivitäten in einem kontrollierbaren Um-
Deutschkenntnisse wahrgenommen.                                feld in den Vordergrund und freies Spiel und eigenständi-
                                                               ges Entdecken erhalten nicht die nötige Beachtung.

Übersicht der Angebote im Kanton Glarus
Im Kanton Glarus bestehen einige – teilweise fest verankerte – Angebote im Frühbereich. Die Angebote im Bereich der
familienergänzenden Kinderbetreuung und Förderung sowie der Beratung für Eltern werden vorwiegend von privaten und
gemeinnützigen Organisationen erbracht. Bei einem Teil der Angebote bestehen Leistungsvereinbarungen mit dem Kanton
respektive den Gemeinden. Ein erheblicher Teil der aufgeführten Angebote ist dem Gesundheitswesen zuzuordnen und
stellt die Gesundheitsvorsorge und -versorgung der Kinder und ihrer Eltern sicher. Die Finanzierung und Qualitätssicherung
dieser Angebote basiert auf Vorgaben von Versicherungen und entsprechenden Steuerungsmechanismen. Die Angebote
werden im Folgenden nach Kategorien aufgelistet.

Rund um die Geburt
Angebote rund um die Geburt sind vorwiegend dem Gesundheitswesen zuzuordnen und werden mehrheitlich über die Kran-
kenkasse und Kantonsbeiträge finanziert.

 Angebot                                                      Anbietende

 Beratung rund um die Schwangerschaft                         • Beratungs- und Therapiestelle Sonnenhügel BTS

 Mütter- und Väterberatung                                    • Mütter- und Väterberatung MVB Glarnerland

 Geburtsvorbereitung                                          • Kantonsspital Glarus
                                                              • Freischaffende Hebammen

 Stillberatung                                                • Kantonsspital Glarus
                                                              • Freischaffende Stillberaterinnen
                                                              • La Leche League

 Hebammen                                                     • Freischaffende Hebammen

 Gynäkologie                                                  • Frauenklinik Kantonsspital Glarus
                                                              • Fachärztinnen/-ärzte

 Kindesschutz                                                 • Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB

                                                                                                                       21
Betreuungsangebote für Kinder sowie Begegnungs- und Spielorte (inkl. Sprachförderung)
    Die familienergänzende Kinderbetreuung im Vorschulalter wird entweder durch Kinderkrippen oder Tagesfamilien abge-
    deckt. Ergänzend gibt es Begegnungs- und Spielorte für Kinder (bspw. Spielgruppen) resp. für Eltern und Kinder (bspw.
3

    Eltern-Kind-Turnen) und Angebote der Sprachförderung.

     Angebot                               Anbietende

     Kinderkrippen                         • Private und kommunale Anbieter

     Tagesfamilien                         • Tagesfamilien Glarnerland

     Babysittervermittlung,                • Babysittervermittlung
     Au-pair-Vermittlung                   • Schweizerisches Rotes Kreuz Kanton Glarus
                                           • Go2talk! Au-pair-Vermittlung, St. Gallen

     Chrabbelgruppen                       • Private Anbieter

     Eltern-Kind-Turnen,                   • Vereine
     Eltern-Kind-Singen,                   • Private Anbieter
     Baby- und Kinderschwimmen

     Spielgruppen                          • Private Anbieter
                                           • Fach- und Kontaktstelle der Spielgruppenleiterinnen (FKS Glarnerland)

     Kinderspieltreff                      • Mütter- und Väterberatung MVB Glarnerland

     Integrative Spielgruppen              • In verschiedenen Spielgruppen
     mit Sprachförderung

     Deutschkurse für Mutter               • tajloro Bildungszentrum
     und Kind

     Bibliotheken                          • Landesbibliothek Glarus
                                           • Gemeinde- und Schulbibliotheken

     Ludothek                              • Ludothek Glarus

    22
Informationen und Beratungsangebote für Eltern
Eltern von Kindern zwischen 0 und 4 Jahren stehen verschiedene Informations- und Beratungsmöglichkeiten zur ­Verfügung.

                                                                                                                          3
 Angebot                                                     Anbietende

 Elternbriefe                                                • Stiftung Pro Juventute

 Elternbildung                                               • Frauenzentrale Kanton Glarus

 Mütter- und Väterberatung                                   • Mütter- und Väterberatung MVB Glarnerland

 Erziehungsberatung                                          • Sozialberatung bei Sozialen Diensten
                                                             • Mütter- und Väterberatung MVB Glarnerland

 Familienbegleitung (Elterncoaching,                         • Joyning Glarnerland
 sozialpädagogische Familienbegleitung,                      • VORSA Soziale Arbeit vor Ort
 begleitetes Besuchsrecht)                                   • BERSAMA Sozialpädagogische Familienbegleitung

 Gruppenangebote                                             • Joyning Glarnerland
 (Treff für Alleinerziehende)

 Anlaufstelle für Betroffene und Familien                    • Pro Infirmis
 mit Kindern mit besonderen Bedürfnissen                     • Insieme
                                                             • Vereinigung Cerebral Glarus

 Anlaufstelle für Familienfragen                             • Fachstelle Familie, Departement Bildung und Kultur

 Familienplattform Ostschweiz                                • Fachstelle Familie, Departement Bildung und Kultur

 Elternnotruf, 24/7-Beratung                                 • Nationales Angebot

                                                                                                                    23
Medizinische, pädagogische, psychologische und therapeutische Dienste für Kinder
    Für die gesundheitliche Versorgung von Kindern steht eine Palette von Angeboten zur Verfügung.
3

     Angebot                                     Anbietende
     Pädiatrie                                   • Kinderarztpraxis im Kantonsspital Glarus
                                                 • Dr. med. M. Marti, Facharzt Kinder- und Jugendmedizin, Glarus Nord
                                                 • Dr. med. K. Schiesser, Fachärztin Kinder- und Jugendmedizin,
                                                   Ärzte Netstal AG
                                                 • Hausärzte
     Kinderspitex                                • Bei einzelnen Organisationen der Spitex
     Heilpädagogische Früherziehung              • Heilpädagogischer Dienst St. Gallen-Glarus
     Sehbeeinträchtigungen                       • obvita, St. Gallen
     Audiopädagogik                              • Zentrum für Gehör und Sprache, Zürich
     Logopädie                                   • Angebote in allen Gemeinden
     Ergotherapie                                • Private Anbieter
     Physiotherapie und Osteopathie              • Private Anbieter
     Psychiatrische Dienste                      • Ambulanter Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst (KJPD),
                                                   BTS Glarus
                                                 • Dr. med. Facharzt FMH für Kinder- und Jugendpsychiatrie
                                                   R. Micheroli, Glarus
                                                 • Im Auftrag von Hausärzten und -ärztinnen oder Psychiatern und
                                                   Psychiaterinnen arbeitende Psychotherapeuten bzw. -therapeutinnen

    Weitere Angebote im Gesundheits- und Sozialwesen

     • Medizinische Versorgung (Ärztinnen/Ärzte, Psychologinnen/Psychologen, psychiatrische Dienste,
       Krebs- und Lungenliga usw.)
     • Soziale Dienste (Sozialberatung und Berufsbeistandschaft)
     • Spezifische Beratungsangebote: Schuldenberatung Glarnerland, Koordination Gesundheit, unentgeltliche
       ­Rechtsauskunft, Opferberatungsstelle Kanton Glarus, Beratungsstelle BTS «Abhängigkeit und Sucht»,
        ­Nachbarschaftshilfe KISS und Freiwilligenarbeit im Migrationsbereich FRAMI
     • Kirchliche Institutionen (Landeskirchen und Freikirchen)
     • Fachstelle Pflegekinder Kanton Glarus
     • Schlüsselpersonenpool der Fachstelle Integration
     • Kompetenzzentrum Frühförderung Burgmaschine Näfels

    Beurteilung der Ausgangslage                                        Rund um die Geburt
    Die Landschaft an Angeboten für die frühe Kindheit ist viel-        Es bestehen genügend Angebote, welche vom kantonalen
    fältig und wird sowohl von der öffentlichen Hand als auch           Gesundheitswesen sowie von privaten Anbietern zur Ver-
    von privaten Anbietern gestaltet. Die meisten Angebote              fügung gestellt werden. Als erste Kontaktpersonen nach
    stehen allen Kindern und Eltern offen. Es ist jedoch davon          der Geburt kommt den Fachpersonen (Gynäkologie, Heb-
    auszugehen, dass die Schwelle zum Zugang teilweise hoch             ammen, Mütter- und Väterberatung usw.) eine besondere
    ist und die Nutzung der Angebote keine Selbstverständ-              Bedeutung zu. Die Zusammenarbeit und Vernetzung mit
    lichkeit darstellt.                                                 den nachfolgenden Angeboten sollen intensiviert werden.

    24
Betreuungsangebote für Kinder sowie Begegnungs-                Grundsätzlicher Handlungsbedarf
und Spielorte (inkl. Sprachförderung)                          Aus dem Grundverständnis, den Zielen einer Politik der frü-
Grundsätzlich gibt es diverse Angebote, die für alle Kinder    hen Kindheit und der Beurteilung der Ausgangslage zeigt

                                                                                                                               3
zugänglich sind. Im Zuge der kantonalen Integrationspro-       sich folgender Handlungsbedarf:
gramme konnten insbesondere für fremdsprachige Kinder          • Es braucht eine Gesamtsicht und Steuerung sowie eine
neue Angebote geschaffen werden. Diese gilt es insbe-             koordinierte Vernetzung der Angebote. Die vorhandenen
sondere auch für sozial schwächere Familien auszubauen            Kapazitäten sowie die Auslastung der Angebote sind
und zugänglich zu machen. Die familienergänzenden Be-             bekannt.
treuungsangebote sind, auch im Sinne der besseren Ver-         • Die Öffentlichkeit wird für die Politik der frühen Kindheit
einbarkeit von Familie und Beruf, auszubauen. Der aktuelle        sensibilisiert und regelmässig über die diversen Ange-
Diskurs im Kanton Glarus zeigt in diesem Bereich Span-            bote informiert.
nungsfelder auf, wie beispielsweise bei der Höhe der El-       • Der Kanton Glarus schafft gesetzliche Grundlagen für
ternbeiträge, den verfügbaren Plätzen und der Mobilität           die frühe Kindheit. Es sollen Rahmenbedingungen zu
zwischen den Gemeinden. Im gemeinsamen Dialog müssen              den Rollen der Gemeinden und des Kantons festgelegt
Lösungen für die aktuellen Herausforderungen gesucht              sowie beispielsweise auch das Verhältnis der Kosten-
werden.                                                           beteiligung von Kanton, Gemeinden und Erziehungsbe-
                                                                  rechtigten geregelt werden.
Informationen und Beratungsangebote für Eltern                 • Die Angebote sind durch gezielte Betreuungs-, Be-
Die Mütter- und Väterberatung MVB Glarnerland bietet              wegungs- und Erlebnisangebote zu erweitern, um die
vielfältige Unterstützungsangebote an und erbringt die            Kinder altersgerecht zu fördern. Der Zugang zu den An-
Leistungen gemäss Leistungsvereinbarung mit dem Kan-              geboten ist zu verbessern und diese sollen somit jeder
ton. Das Angebot wird rege genutzt. Die MVB ist als wichti-       Familie offenstehen. Dafür braucht es in erster Linie
ger Partner in diesem Bereich institutionalisiert und nimmt       niederschwellige, attraktive und bezahlbare Angebote.
neue Impulse auf. Sie engagiert sich grundsätzlich von der     • Die Eltern werden in ihrer Erziehungsarbeit zielgerichtet
Geburt an bis zum Eintritt in den Kindergarten in der Be-         unterstützt, bspw. durch niederschwellige Angebote der
ratung (Pflege, Stillen, Ernährung, Entwicklung, Erziehung).      Erziehungsberatung, Begegnungsorte, Hausbesuchs-
Weiterführende Beratungsangebote sind wenig bekannt.              programme und aufsuchende Unterstützungs- und Be-
Bestehende Informationsangebote werden nur teilweise              ratungsangebote für belastete Familien sowie wirkungs-
genutzt (Elternbriefe Pro Juventute usw.). An den Schnitt-        volle Elternbildungsangebote.
stellen gehen Informationen verloren und koordinierte Ab-      • Es braucht Angebote, welche die Kinder und Eltern
sprachen unter den diversen Anbietenden fehlen.                   gezielt auf einen optimalen Start in den Kindergarten
                                                                  vorbereiten.
Medizinische, pädagogische, psychologische und                 • Die Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden
therapeutische Dienste für Kinder                                 ist zu intensivieren. Die zahlreichen Schnittstellen zwi-
Pädiatrische Vorsorgeuntersuchungen folgen einem vorge-           schen Sozial-, Gesundheits- und Bildungswesen werden
gebenen Zeitplan und stehen gemäss Bundesgesetz über              erkannt und eine aktive interdisziplinäre Vernetzung der
die Krankenversicherungen jedem Kind zur Verfügung. Sie           verschiedenen Akteure und Berufsgruppen wird ge-
haben zum Ziel, Entwicklungsverläufe von kleinen Kindern          pflegt.
zu beobachten und diese bei Bedarf frühzeitig durch das        • Es braucht Sensibilisierung für die Wichtigkeit kinder-
Einleiten von primär- und sekundärpräventiven Massnah-            freundlicher Lebensräume und die konsequente Berück-
men zu unterstützen. Bei medizinisch indizierten Frühför-         sichtigung der kindlichen Bedürfnisse in der Gestaltung
dermassnahmen kommt Haus- und Kinderärztinnen und                 des öffentlichen Raums.
-ärzten eine tragende Rolle zu. Dies gilt es in Zusammenar-
beit mit den Erziehungsberechtigten gezielt zu nutzen und
die Triage zu geeigneten Angeboten zu institutionalisieren.

                                                                                                                         25
Handlungsfelder und Massnahmen
    Es gibt vier Handlungsfelder, in welchen bestehende und neu geplante Massnahmen aufgeführt werden. Die bereits be-
    stehenden Angebote sind grau hinterlegt. Auch diese sollen überprüft und bei Bedarf weiterentwickelt werden.
3

    Handlungsfeld 1
    Sensibilisierung und Politik der frühen Kindheit gemeinsam angehen

     Massnahme                 Beschreibung                                                     Zuständigkeit

     Bekanntmachung              Das Rahmenkonzept wird allen Beteiligten bekannt               Fachstelle Familie (DBK),
     Rahmenkonzept             ­­gemacht.                                                       Gemeinden und wichtige
     frühe Kindheit und                                                                         Akteure im Frühbereich
     Fachstelle Familie

     Öffentlichkeitsarbeit     Es finden regelmässig adressatengerechte Informations­
                               anlässe statt. Eltern und Fachpersonen sind über die
                               ­Angebote informiert. Es wird aktive Medienarbeit für
                                ­Veranstaltungen sowie für unterstützte Projekte geleistet.

     Erstinformations­         Familien mit Kleinkindern werden im Kanton Glarus
     gespräche                 ­begrüsst und über die diversen Angebote informiert.

     Familienplattform         Übersicht über alle vorhandenen Angebote im ganzen
     Ostschweiz (FPO)          ­Kanton ist aktuell und laufend nachgeführt.

     Einführung                Die App für Eltern mit Kindern im Alter von 0 bis 16 Jahren
     Parentu-App               ist in 12 Sprachen verfügbar. Sie vermittelt fundierte Inhalte
                               zur Erziehung und kindlichen Entwicklung und weist auf
                               lokale Veranstaltungen hin.

     Bekanntmachung            Diverse Kurzfilme über frühkindliches Lernen im Alltag
     der Kurzfilme             ­sowie zur frühen Sprachförderung stehen in 13 Sprachen
     «Lerngelegenheiten         zur Verfügung. Sie zeigen auf, wie Kleinkinder die Welt
     für Kinder bis 4»          ­erkunden und wie wir sie dabei unterstützen können.

     Gesetzliche               Rahmenbedingungen zu den Rollen der Gemeinden und                Politik, Landsgemeinde
     Grundlagen schaffen       des Kantons sind festgelegt. Es wird geregelt, wer (Kanton, ­
                               Gemeinden und Erziehungsberechtigte) für welche
                               ­Angebote im Bereich der familienergänzenden Betreuung
                                und Spielgruppen welchen finanziellen Anteil übernimmt.

    26
Sie können auch lesen