HALLOMÜLLHEIM - Stadt Müllheim
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HALLO MÜLLHEIM MITTEILUNGSBLATT mit den Amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Müllheim und den Ortsteilen Britzingen, Dattingen, Feldberg, Hügelheim, Niederweiler, Vögisheim, Zunzingen MARKGR ÄFLERLAND Nr. 22 • Donnerstag, 03. Juni 2021 Start der Museumssaison der Frick-Mühle Ab Juni ist das Wahrzeichen der Müllheimer Mühlenge- schichte, die Frick-Mühle in der Gerbergasse, jeweils am 1. Samstag und 3. Sonntag eines Monats ab 15 Uhr wieder of- fen. Mit einem eigenen Hygiene- konzept starten das Mark- gräfler Museum und der Ar- beitskreis Frick-Mühle mit öffentlichen Vorführungen der Mühlräder und einigen Neue- rungen im Inneren der Mühle in die diesjährige Mühlensai- son. Den Auftakt bildete der Deut- sche Mühlentag am vergange- nen Pfingstmontag. Die aktuellen Hygienereglun- gen sind über die Internetseite www.markgraefler- museum.de einsehbar.
HALLO MÜLLHEIM 2 | DONNERSTAG, 03. JUNI 2021 TERMINE & NOTRUFE IMPRESSUM STADTVERWALTUNG Holzwärme Müllheim GmbH Fernwärme 0151 2524 2375 Das Mitteilungsblatt „Hallo Müllheim“ mit den Amtlichen Bekannt- Kabel BW 0800 1222000 machungen der Stadt Müllheim erscheint wöchentlich donnerstags und wird an alle erreichbaren Haushalte der Stadt Müllheim mit Bergwacht 0761 493333 Ortsteilen Britzingen, Dattingen, Feldberg, Hügelheim, Niederwei- ler, Vögisheim und Zunzingen kostenlos verteilt. Techn. Hilfswerk 07631/13231 od. 2220 Herausgeber, Anzeigen- Redaktionelle Leitung: SOS werdende Mütter e.V. - Kontaktperson teil, Druck und Verlag: amtlicher Teil + WIR SIND ERREICHBAR für Müllheim u. Umlandgemeinden: Primo-Verlag Anton Müllheim aktuell Telefon 07631-801-0, Silvia Giesin Tel. 07631/13278 Stähle GmbH & Co. KG Büro des Bürgermeisters Telefax 801-126 Meßkircher Straße 45, Tel.: 07631 801 - 103 E-Mail: stadt@muellheim.de Beratungsstelle für ältere Menschen und 78333 Stockach redaktioneller Teil: deren Angehörigen Terminvereinbarungen Primo-Redaktionsbüro Internet: www.muellheim.de Verantwortlich für den Tel. 07771 9317-900 07631 177728 (AB) amtlichen Teil: redaktion-muellheim@ Bürgermeisteramt und Gemeindeverwaltungs- Bürgermeister Martin primo-stockach.de verband Müllheim-Badenweiler: Mo bis Fr 08.00 - 12.00 Uhr ÄRZTE Löffler oder sein Vertreter im Amt Verantwortlich für den Für den Anzeigenteil/ Druck: Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. Mo bis Mi 14.00 - 16.00 Uhr Rettungsdienst 112 KG, Meßkircher Straße 45, redaktionellen Teil: Do 14.00 - 18.00 Uhr Primo-Verlag Anton Stähle 78333 Stockach Krankentransport 0761 19222 GmbH & Co. KG Tel. 07771 9317-11 Fax 07771 9317-40 Allgemeiner Notfalldienst 116 117 Verantwortlich für die anzeigen@ Fraktionsmitteilungen: primo-stockach.de Kinderärztl. Notfalldienst 116 117 Die jeweilige Fraktion www.primo-stockach.de bzw. der/ die Vorsitzende Anzeigenschluss Augenärztl. Notfalldienst 116 117 der jeweiligen Fraktion. (für kostenpflichtige Anzeigen: dienstags Landratsamt - Außenstelle Müllheim Bereitschaftsdienste Verantwortlich für 12 Uhr im Verlag. Kfz.-Zulassungsstelle 0761 2187-6333 Kirchen- und für Zahnärzte 01803/22255540 Vereinsnachrichten: Durch Feiertage bedingte Än- derungen werden gesondert Mo bis Fr 08.00 - 11.45 Uhr Die jeweilige Kirche bzw. mitgeteilt. Mo bis Mi 13.30 - 15.30 Uhr Tierärztlicher Notdienst der/ die Vorsitzende des Do 14.00 - 17.30 Uhr Markgräflerland 07631/36536 jeweiligen Vereins. Anzeigenberater: Markus Rappenecker, Fr 13.30 - 15.00 Uhr DRK Kreisverband Verantwortlich für die Im Quellengrund 5, Verteilung: 79238 Ehrenkirchen Gesundheitsamt 0761 2187-3121 o. Müllheim e.V. 07631 1805-0 Tel. 07633 933 36-50 Primo-Verlag Anton 2187-3122/ o. 2187-3123 Fax 07633 933 36-59 HELIOS-Klinik Müllheim 88-0 Stähle GmbH & Co. KG primo@verlagsbüro- nach Terminvereinbarung Meßkircher Straße 45, rappenecker.de Vergiftungs-Informations- 78333 Stockach Beratungsstelle für Eltern, Kinder Tel. 07771 9317-48 Zentrale Universitäts-Kinderklinik Freiburg Fax 07771 9317-108, Die Redaktion behält sich im Rahmen des Heftumfanges und Jugendliche 0761/2187-2411 0761 19240 vertrieb@ vor, eingereichte Manuskripte Mo - Fr 08.30 - 12.30 Uhr primo-stockach.de zu kürzen. Mo - Do 14.00 - 16.30 Uhr Fr 14.00 - 15.30 Uhr APOTHEKENBEREITSCHAFT Redaktionsschluss: montags, 9 Uhr redaktion-muellheim@primo-stockach.de oder nach Terminvereinbarung Die Notdienstbereitschaft der Apotheken beginnt um Bei Eingabe über das Redaktionssystem: dienstags, 7 Uhr 8.30 Uhr und endet um 8.30 Uhr am darauffolgenden Vermessung und Geoinformation Tag. Mittwochnachmittag haben die Apotheken in 0761/2187-4802 Müllheim geöffnet. Das Redaktionsstatut der Stadt Müllheim Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr für den amtlichen Teil finden Sie unter Freitag, 04.06.2021: www.muellheim.de/Mitteilungsblatt Do 14.00 - 16.00 Uhr Hebel-Apotheke, Müllheim und nach Vereinbarung Werderstr. 31 A, Tel.: 07631 - 22 53 Samstag, 05.06.2021: NOTRUFE Die Rhein-Apotheke, Neuenburg Schlüsselstr. 4, Tel.: 07631 - 77 10 Polizei Müllheim 1788-0 Sonntag, 06.06.2021: Überfall, Verkehrsunfall 110 Rats-Apotheke, Bad Krozingen Feuer 112 Lammplatz 11, Tel.: 07633 - 37 90 Info Weinbauberater 01805 197197-21 Montag, 07.06.2021: KOBRA Markgrafen-Apotheke, Badenweiler Drogenberatung 07631 5017 Waldweg 2, Tel.: 07632 - 3 76 Alkoholberatung 07631 5015 Dienstag, 08.06.2021: Hospizgruppe Markgräflerland Apotheke am Bahnhof, Bad Krozingen 07631 172682 Bahnhofstr. 6, Tel.: 07633 - 47 47 STÖRUNG/NOTDIENST Stadtwerke Müllheim-Staufen Mittwoch, 09.06.2021: Wasser 0800/588 9690 Linden-Apotheke, Buggingen Breitenweg 10 A, Tel.: 07631 - 39 78 badenova Netze GmbH Strom 0800/2767767 Donnerstag, 10.06.2021: badenova Netze GmbH Flora-Apotheke, Müllheim Gas 0800/2767767 Hauptstr. 123, Tel.: 07631 - 3 63 40
HALLO MÜLLHEIM 3 | DONNERSTAG, 03. JUNI 2021 MÜLLHEIM AKTUELL Alle aktuellen Corona-Informationen, die die Stadt Müllheim betref- fen, finden Sie auf unserer Homepage unter: http://www.muellheim.de/corona Corona-Schnelltestangebot für alle Bürgerinnen und Bürger Erweitertes Corona-Testangebot in Müllheim - Künftig Testungen auch an Sonn- und Feiertagen möglich Je einmal wöchentlich können alle Bürgerinnen und Bürger von Auggen, Badenweiler, Buggingen, Müllheim und Sulzburg einen kostenlosen Corona-Antigenschnelltest (Nasen-Rachenabstrich) in allen nachstehend genannten Örtlichkeiten machen lassen: Achtung: Kein Zugang zum Testzentrum bei Krankheitszeichen / positivem Selbsttest! Müllheim, privates Müllheim Badenweiler Sulzburg HI-Testzentrum am Auggen Buggingen Kommunales Kurhaus Schwarzwaldhalle Bürgerhaus Sonnberghalle Winzerhalle Testzentrum (Untergeschoss (Hubert-Baum- Tag/Ort (Haupteingang Süd) An der Seefelden Hügelheimer Foyer) Stube) Terminbuchung Sonnberghalle 1, Betberger Str. 23, Straße 1, Schloßplatz 2, Hauptstraße 78, unter www.hi- 79424 Auggen 79426 Buggingen 79379 Müllheim 79410 Badenweiler 79295 Sulzburg testzentrum.de FEIERTAG Donnerstag, 9:00 - 21:00 Uhr 17:30 – 19:30 Uhr 3.6.2021 Freitag, 7:30 - 12:00 Uhr 9:00 - 21:00 Uhr 17:30 – 19:30 Uhr 17:00 - 19:00 Uhr 16:00 - 19:00 Uhr 4.6.2021 Samstag, 9:00 - 21:00 Uhr 10:00 – 13:00 Uhr 16:00 - 18:00 Uhr 5.6.2021 Sonntag, 9:00 - 21:00 Uhr 10:00 – 12:00 Uhr 6.6.2021 Die aktuellen Testzeiten finden Sie auch auf unserer Internetseite: https://www.muellheim.de/corona Weitere private Testzentren befinden sich beim Bombastic sowie beim Globus. INFORMATION ÜBER BAUARBEITEN Ihr Besuch im Rathaus: • Ist Ihr Besuch bei uns im Verwal- tungsgebäude zwingend nötig? • Können Sie das telefonisch (07631/801-0) regeln? • Können Sie das schriftlich oder per E-Mail regeln? • Bitte vereinbaren Sie einen Termin, wenn Sie persönlich bei uns vorbei- kommen müssen. • Alle Besucher*innen melden sich bit- STRASSENSPERRUNG ERNEUERUNG DER FAHRBAHNDECKE „IM WAISENHOF“ te bei der Infozentrale im Foyer an. Derzeit werden durch die Stadtwerke MüllheimStaufen die Versorgungsleitungen im Wai- • Bitte halten Sie 1,5 m Abstand und senhof erneuert. tragen Sie einen Mund- und Nasen- Während der Bauarbeiten ergaben sich kurzfristig zusätzliche Arbeiten. Hierdurch ver- schutz (medizinische Maske oder schiebt sich auch die geplante Sanierung der Fahrbahndecke um ca. zwei bis drei Wochen FFP2-/KN95-7N95-Maske). nach hinten. Voraussichtlich ab dem 05.06.2021 oder ab dem 12.06.2021 wird die Fahrbahndecke er- Wir bitten um Ihr Verständnis. neuert. Über den genauen Termin informieren wir die Anlieger kurzfristig per Einwurfschreiben. Ihre Stadtverwaltung Die Arbeiten dauern ca. eine Woche und finden unter Vollsperrung der Fahrbahn statt.
HALLO MÜLLHEIM 4 | DONNERSTAG, 03. JUNI 2021 Ehemaliger Landesjustizminister Rainer Gelbe Säcke bitte Stickelberger überlässt Markgräfler Museum frühestens am drei Bilder der Künstlerin Hedwig Emmert Vorabend des Drei Bilder der bekannten Markgräfler Künstlerin Hedwig Emmert gehören seit we- Museum in Müllheim zustande. Abholtages rausstellen nigen Tagen zur Kunstsammlung des Mark- Dort befinden sich laut Danksin auch zahl- Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, gräfler Museums in Müllheim. Sie sind eine reiche Werke bekannter Künstler aus Zeiten in jüngster Zeit kommt es vermehrt vor, dass Schenkung des ehemaligen Landesjustizmi- der Badischen Secession, die schon oft als Gelbe Säcke schon etliche Tage vor dem ei- nisters und Landtagsabgeordneten Rainer Leihgaben für Ausstellungen in anderen gentlichen Abholtag an die Straße zur Ab- Stickelberger. Die drei Frühwerke Emmerts Museen gezeigt wurden. Auch weitere Kun- holung bereitgestellt werden. hingen bisher im Wahlkreisbüro des mittler- stobjekte des Markgräfler Museums seien weile ausgeschiedenen Abgeordneten und als Leihgaben unterwegs, so der Beigeord- Wir möchten darauf hinweisen, dass die Gel- sollen auf seinen Wunsch hin weiterhin der nete weiter, was ein Beweis für die hochka- ben Säcke erst am Vorabend des Abholtages Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. rätige Sammlung in Müllheim sei. Deshalb herausgestellt werden dürfen. passe gerade das Frühwerk der Künstlerin Denn Zur Übergabe der Bilder kam der langjähri- Emmert sehr gut ins Markgräfler Museum. • immer wieder werden Gelbe Säcke bei ge Abgeordnete und Minister der SPD, Rai- stürmischem Wetter von Windböen da- ner Stickelberger, ins Markgräfler Museum. „Ich bin gerne nach Müllheim gekommen“, vongetragen und liegen dann herrenlos Dass diese Bilder nun als Schenkung nach betonte Rainer Stickelberger. Für ihn sei in den Straßen. Müllheim gekommen sind, liegt an dem wichtig, dass die Kunstwerke auch nach • zu frühes Herausstellen der Säcke gibt vie- Sammlungskonzept der regionalen Museen Schließung seines Wahlkreisbüros weiter len Tieren die Möglichkeit, die Säcke auf- im Dreiländereck, die sich in gemeinsamer der Öffentlichkeit zugänglich seien. „Die zureißen, so dass dann der Müll verstreut Absprache unterschiedliche Schwerpunkte geschenkten Bilder hingen immer mit mei- in den Straßen liegt. gegeben haben. In Müllheim ist es neben nem Mandat als Abgeordneter und mei- • durch lange Liegezeiten der Gelben Säcke der Regionalgeschichte die zeitgenössische ner Wahlkreisaufgabe zusammen“, erklär- am Straßenrand, verschmutzen diese und Kunst herausragender regionaler Künstler. te Stickelberger seine Beweggründe und sind Anziehungspunkt für vielerlei Unge- ergänzte: „Es handelt sich um Bilder, die es ziefer. Bei den Bildern handelt es sich um drei verdient haben, in der Öffentlichkeit gezeigt • die Gelben Säcke versperren die Gehwe- Frühwerke der Künstlerin Hedwig Emmert. zu werden und nicht im privaten Bereich zu ge, so dass mancherorts ein Durchkom- Für ihr künstlerisches Wirken erhielt Emmert verschwinden.“ Müllheim und das Museum men für Fußgänger, insbesondere für Kin- unter anderem 1999 den Markgräfler Kunst- kenne er seit seinem Referendariat bei der derwagen und Rollstuhlfahrer, nicht mehr preis. Die Efringen-Kirchener Künstlerin ist Justiz, damals noch unter der inzwischen möglich ist. heute besonders bekannt für ihre Glaskunst. verstorbenen Direktorin des Amtsgerichts • zu lange liegende Gelbe Säcke sind belieb- „Es ist für uns ein sehr erfreuliches Ereignis“, Dagmar Thalmann. „Ich bin überrascht, wie te Ablageorte für weiteren fremden Müll. stellte Müllheims Beigeordneter und Kultur- schön sich das Museum entwickelt hat“, • tagelang liegende Gelbe Säcke verschan- verantwortlicher Günter Danksin fest. Das staunte der ehemalige Landesjustizminister. deln nicht zuletzt das Ortsbild und sind Markgräfler Museum zähle heute zu den kein schöner Anblick. bedeutenden regionalen Museen, dessen „Für uns ist es ein freudiger Anlass“, unter- Konzept vor zwei Jahren in Absprache mit strich auch Museumsleiter und Müllheims Wir bitten deshalb darum, die Gelben Säcke dem Museumsverein vom Gemeinderat ver- Kulturdezernent Jan Merk. Die drei Werke immer erst am Vorabend des Sammeltages abschiedet wurde. passen nach Überzeugung Merks gut in den am Straßenrand abzulegen und zwar vor Sammlungsauftrag des Museums. Er ver- dem eigenen Anwesen, damit diese auch Die drei Frühwerke Emmerts hat Stickelber- wies auf die aktuelle Ausstellung, die sich notfalls wieder zuzuordnen sind. ger als Landtagsabgeordneter des Wahlkrei- ebenfalls einer großen Künstlerin des Mark- Ihre Stadtverwaltung ses ursprünglich selbst geschenkt bekom- gräflerlandes widme. Die Ausstellung zu men und wollte sie eigentlich dem Museum Else Blankenhorn, eine wichtige Künstlerin in Efringen-Kirchen, also am Wohnsitz der des Expressionismus aus der Zeit der Jahr- Künstlerin, übereignen. Aufgrund des zwi- schen den Museen verabredeten Samm- hundertwende um 1900, stelle bisher wenig bekannte Kunstwerke einer bemerkenswer- Jubilare lungskonzepts kam dann der Kontakt zum ten Frau vor. Es erreichten ein Alter von: 85 Jahren Paul Reynaud 80 Jahren Sadife Efe 75 Jahren Johann Brombacher Dorothea Wölker 70 Jahren Renate Schreck Rainer Müller Barbara Nethe 50 Jahre verheiratet sind: Helga und Lothar Seeland Wir gratulieren recht herzlich und wün- schen Ihnen sowie allen nicht genann- Der ehemalige Landesjustizminister und Landtagsabgeordnete Rainer Stickelberger (Mitte) hat ten Jubilaren alles Gute, beste Gesund- drei Kunstwerke der Markgräfler Künstlerin Hedwig Emmert als Schenkung an das Markgräfler heit und Wohlergehen. Museum an Museumsleiter Jan Merk (links) und Beigeordneten Günter Danksin übergeben.
HALLO MÜLLHEIM 5 | DONNERSTAG, 03. JUNI 2021 Natur in Turmfalke Falco tinnunculus MÜLLHEIM ist lebhaft. Danach bringen die Eltern nur noch selten Beute zum Brut- platz, sitzen aber gerne mit dieser in Sichtweite der Jungen und locken in Natur sie damit zum Ausflug. Dieser „Schritt“ ist für die Jungvögel ein gefähr- licher, da auch FucIs und Habicht ihre Jungen versorgen müssen. Danach werden sie noch ein paar Tage betreut damit sie das Jagen ler- Der Turmfalke nen. Bald ist jedoch Schluss mit der Rundumbetreuung und die Jungen Es sind nicht nur orientalische müssen sich, von ihren Eltern verjagt, eigene Reviere suchen. Scheichs, welche Falken zur Jagd ge- Da in den Reben das Nahrungsangebot recht günstig ist, natürliche brauchen ; auch Winzer im Kaiserstuhl und zunehmend hier bei uns, Brutplätze aber immer rarer werden, sind die Turmfalken auf künstliche nutzen Turmfalken , um in ihren Reben die Mäusepopulation zu be- Bruthilfen angewiesen. Diese wären dann die Chance für die Jungen grenzen, in dem sie ihnen Brutmöglichkeiten anbieten. Günstig ist, dass auf ein eigenes Revier. Text und Aufnahme: Carlo Schmieder der Turmfalke keinen Auftrieb braucht wie der Bussard und somit auch bei trübem Wetter jagen kann. Außerdem kann er mit seiner geringen Spannweite auch zwischen den Rebzeilen jagen. Beim Rüttelflug sammelt er mit ausgestellten Schwanzfedern die Luft unter seinem Körper, was ihm das „Stehen“ über der Beute ermöglicht. Das Weibchen erkennt man am braun gefiederten Kopf; er ist hier grau und auch etwas kleiner als sie. Brutmöglichkeiten findet das Turmfalkenpaar an Felswänden, offenen Hausgiebeln oder auch in den auf Stangen aufgestellten Brutkästen, wo das Falkenpaar schon Ende März mit der Brut beginnt. Anfang Mai sind je nach Brutplatz und Nahrungsangebot bis zu sieben Junge ge- schlüpft welche in den folgenden drei Wochen vom Weibchen mit zer- stückelter Maus, Eidechse, Regenwurm oder Käfer gefüttert werden. Das Männchen versorgt seine Partnerin während der Brut und auch danach mit Beute. Das Foto zeigt die Übergabe der Beute. In der letzten Woche legen die Eltern diese nur noch im Kasten ab; die Jungen müssen jetzt selbst fressen; das Gerangel um die Nahrungsteile Das Markgräfler Museum sucht Exponate aus der Nachkriegszeit für eine neue Ausstellung Wie war die Situation in Müllheim nach Ende gefunden hatte, zusammenschusterte: alte Müllheim. Auch Zeugnisse zum Wohnungs- des Krieges? Wie lebten die Menschen in der Lederriemen und Teile eines Autoreifens als bau für französische Militärangehörige an Stadt und in den heutigen Ortsteilen? Dazu Sohle. der oberen Wehrgasse/Vogesenstraße, am hat das Markgräfler Museum zusammen mit Kirschbäumlebuck und an der Bärenfelsstra- dem Arbeitskreis Stadtgeschichte und dem Markus Eisen vom Museum, Steffen Dirsch- ße/Frankenstraße werden gesucht. Stadtarchiv eine neue Ausstellung konzipiert, ka vom Stadtarchiv und des Arbeitskrei- zu der die Macher noch Exponate suchen. ses haben nach den Worten Merks bereits Bitte melden: Wer Zeugnisse aus der Zeit viele Ausstellungsstücke gesichtet und für hat und dem Museum zur Verfügung stel- Ende Juli soll eine umfangreiche Ausstel- die Sonderausstellung aufgearbeitet. Trotz- len will, kann sich von Dienstag bis Freitag lung zu Aspekten der Zeit von 1945 bis 1952 dem sind noch einige Lücken zu erkennen, bei Sammlungsbetreuer Markus Eisen eröffnen und Einblicke in das Stadtleben ge- schließlich sei vieles in Zeiten der großen unter Tel. 07631/801-522 oder auch per ben. „Wir sind besonders an alten Fotografi- Not einfach nicht aufbewahrt worden. E-Mail an meisen@muellheim.de melden. en interessiert und natürlich an Gegenstän- den und anderen Sujets, die die damalige Jetzt hoffen die Organisatoren auf die Un- Zeit widerspiegeln“, erklärt Museumsleiter terstützung aus der Bevölkerung, die noch Jan Merk. zeitgenössische ortsspezifische Fotografi- Fotografien seien aus der Zeit sehr selten, en, Dokumente oder Alltagsgegenstände weil die Menschen nur wenige Male zum zur Verfügung stellen kann. Ein weiterer Fotoapparat gegriffen haben. „Die Men- Sammelschwerpunkt sind Dokumente oder schen hatten ganz andere Dinge im Kopf Objekte zur französischen Besatzungszeit, und sorgten sich um ihre Existenz“, stellt der etwa Fotos von Einrichtungen der franzö- Museumsleiter fest. sischen Armee in Müllheim wie dem „Foyer de Garnison“ im damaligen Hotel Löwen Aber auch interessante Gegenstände kön- oder dem „Economat“ im beschlagnahm- Für die neue Ausstellung zur Nachkriegszeit nen Geschichten zu den Lebensverhältnis- ten Haushaltswarengeschäft Häberle an der bittet Museumsleiter Jan Merk um Fotodoku- sen erzählen. So präsentierte Jan Merk eine Wilhelmstraße, der Kaserne „Quartier Turen- mente und Exponate. Hier als Beispiel eine alte Sandale aus dem Jahr 1947, die ein Müll- ne“ oder Fotos von französischen Militäran- alte Sandale, die aus Lederriemen und Gum- heimer damals aus den Materialien, die er gehörigen in Uniform an Schauplätzen in mireifenteilen als Sohle hergestellt wurde.
HALLO MÜLLHEIM 6 | DONNERSTAG, 03. JUNI 2021 Mittelzentrum, mehr als 19.000 Einwohner, Mittelzentrum, mehr als 19.000 Einwohner, in der Mitte zwischen Freiburg und Basel in der Mitte zwischen Freiburg und Basel im Herzen des Mark- im Herzen des Markgräflerlandes gräflerlandes Die Stadtverwaltung Müllheim sucht zum nächstmöglichen Die Stadtverwaltung Müllheim sucht für den neu erbauten Zeitpunkt für das Finanzdezernat: Kindergarten Rosenburg zum nächstmöglichen Zeitpunkt Mitarbeiter (m/w/d) Erzieher (w/m/d) unbefristet in Vollzeit unbefristet in Voll- oder Teilzeit und Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung über unser Online-Bewer- bungsportal unter www.muellheim.de > Stellenangebote. stv. Leitung Stadtkasse (w/m/d) Für Fragen zum Aufgabengebiet stehen Ihnen unbefristet in Teilzeit (mind. 70 %) oder in Vollzeit Herr Hug unter 07631 1799481 und zu personal- rechtlichen Fragen Frau Cavlovic unter 07631 801 Ausführliche Informationen zu den jeweiligen Stellen und der 223 gerne zur Verfügung. Stadtverwaltung Müllheim erhalten Sie unter www.muellheim.de. Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung über unser Online-Bewerbungsportal bis zum 13.06.2021 unter www.muellheim.de > Stellenangebote. Für Fragen zum Aufgabengebiet stehen Ihnen, für FB 20, Herr Danksin unter 07631 801 153, für die stv. Leitung Stadtkasse, Frau Büttner 07631 801 155 und zu personalrechtlichen Fragen Herr Mack unter 07631 801 221 gerne zur Verfügung. Mittelzentrum, mehr als 19.000 Einwohner, in der Mitte zwischen Freiburg und Basel im Herzen des Mark- gräflerlandes Die Stadtverwaltung Müllheim sucht für den dreigruppigen Kindergarten Erlenboden Stellenausschreibung Das Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Stetten a.k.M. sucht Erzieher (w/m/d) für den Standort Müllheim zum nächstmöglichen Zeitpunkt: unbefristet in Teilzeit oder Vollzeit • Küchenhilfskraft (m/w/d) (70 – 100 %) bis spätestens zum 01.10.2021 • Feinblechner/in /Installateur/in (m/w/d) • Heizungsmonteur/in (m/w/d) Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung über unser Online-Bewerbungsportal unter www.muellheim.de > Stellen- Infos zu den ausgeschriebenen Stellen erhalten Sie unter dem angebote. Bewerbungsportal www.bewerbung.bundeswehr-karriere.de. Für Fragen zum Aufgabengebiet stehen Ihnen Bewerbungen bitte bevorzugt über o.a. Bewerbungsportal die Kindergartenleitung Frau Scheuermann unter oder im Ausnahmefall schriftlich an: 07631 12743 und zu personalrechtlichen Fragen Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Stetten a.k.M., Hardtstr. Frau Cavlovic unter 07631 801 223 gerne zur Ver- 58, 72510 Stetten a.k.M.; bwdlzstettenakmpersonalangelegen- fügung. heiten@bundeswehr.org Trickbetrüger mit DRV-Telefonnummer Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg warnt vor einer neuen Betrugsmasche von Trickbetrügern: Diese haben sich unter der Telefonnummer 0711 848 plus einer vierstelligen Durchwahlnummer als Mitarbeitende der DRV ausgegeben. Der gesetzliche Rentenversicherungsträger nutzt jedoch für seine Telefonate aus der Stuttgarter Zentrale stets die 0711 848 plus eine fünfstellige Durchwahl. Anrufe der DRV aus der Karlsruher Zentrale sind an der Rufnummer 0721 825 mit einer ebenfalls fünfstelligen Durchwahl erkennbar. Die DRV Baden-Württemberg teilt mit, dass sie niemals telefonisch Bankverbindungen abfragt und auch sonstige Daten, die dem Daten- schutz unterliegen, ausschließlich schriftlich anfordert. Da die Trickbetrüger jedoch die DRV-Telefonnummer der Stuttgarter Verwaltung nachstellen konnten, war es für die Angerufenen nicht ersichtlich, dass es sich um eine neue Betrugsmasche handelt. Die DRV Baden-Württemberg hat Anzeige gegen Unbekannt bei der Polizei erstattet.
HALLO MÜLLHEIM 7 | DONNERSTAG, 03. JUNI 2021 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Bauausschusssitzung Gemeinderatssitzung Die nächste öffentliche Sitzung des Bauausschusses findet am Die nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderats findet am Mittwoch, den 09. Juni 2021, um 17.00 Uhr, im großen Saal Mittwoch, den 09. Juni 2021, um 18.30 Uhr, im großen Saal des Bürgerhauses Müllheim, Hauptstraße 122, statt, zu der des Bürgerhauses in Müllheim statt, zu der ich Sie hiermit ich Sie hiermit freundlichst einlade. freundlichst einlade. Die Bekanntmachung der Tagesordnung finden Sie auf der Die Bekanntmachung der Tagesordnung finden Sie auf der Homepage der Stadt Müllheim www.muellheim.de, unter: Rat- Homepage der Stadt Müllheim www.muellheim.de, unter: Rat- sinformationssystem für Bürger sowie unter: Amtliche Be- sinformationssystem für Bürger sowie unter: Amtliche Be- kanntmachungen. kanntmachungen. Die Sitzung findet unter Beachtung der vorgegebenen Hy- Die Gemeinderatssitzung findet unter Beachtung der vor- giene- und Abstandsregelungen statt. gegebenen Hygiene- und Abstandsregelungen statt. Martin Löffler, Bürgermeister Martin Löffler, Bürgermeister Öffentlich-rechtliche Vereinbarungzur Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses „Markgräflerland-Breisgau“ zwischen § 1: Gegenstand der Vereinbarung: der Stadt Müllheim (1) Die abgebenden Städte/Gemeinden übertragen die Bildung vertreten durch Herrn Bürgermeister Martin Löffler von Gutachterausschüssen nach § 1 Absatz 1 Satz 2 GuAVO auf (im Folgenden: „übernehmende Gemeinde“) die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde). und der Gemeinde Ballrechten-Dottingen (2) Die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) erfüllt anstel- vertreten durch Herrn Bürgermeister Patrick Becker le der abgebenden Städte/Gemeinden die nach Bundes- und der Gemeinde Bötzingen Landesrecht, insbesondere jedoch nach der Gutachteraus- vertreten durch Herrn Bürgermeister Dieter Schneckenburger schussverordnung (GuAVO) sowie nach dem Baugesetzbuch der Gemeinde Eichstetten am Kaiserstuhl (BauGB) übertragenen Aufgaben des Gutachterausschusses, in vertreten durch Herrn Bürgermeister Michael Bruder eigener Zuständigkeit. Sie übernimmt die übertragenen Aufga- der Gemeinde Eschbach ben uneingeschränkt und in eigener Verantwortung. Sämtliche vertreten durch Herrn Bürgermeister Mario Schlafke mit den übertragenen Aufgaben verbundenen Rechte und der Gemeinde Gottenheim Pflichten gehen mit Wirksamwerden der Vereinbarung auf die vertreten durch Herrn Bürgermeister Christian Riesterer Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) über. Sie erfüllt die der Stadt Heitersheim Aufgabe in ihren Amtsräumen. vertreten durch Herrn Bürgermeister Christoph Zachow der Gemeinde Ihringen (3) Die abgebenden Städte/Gemeinden verpflichten sich, ihre je- vertreten durch Herrn Bürgermeister Benedikt Eckerle weiligen Gutachterausschussgebührensatzungen sowie die der Gemeinde March maßgeblichen Ziffern des Gebührenverzeichnisses der jeweili- vertreten durch Herrn Bürgermeister Helmut Mursa gen Verwaltungsgebührensatzung zum 01.07.2021 aufzuheben. der Gemeinde Merdingen Der Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) ist ein Protokoll- vertreten durch Herrn Bürgermeister Martin Rupp auszug der entsprechenden Gremiumssitzung zu übersenden. der Gemeinde Münstertal vertreten durch Herrn Bürgermeister Rüdiger Ahlers (4) Diese Form der Zusammenarbeit kann um andere Städte/Ge- der Stadt Neuenburg am Rhein meinden erweitert werden, soweit die Städte/Gemeinden im vertreten durch Herrn Bürgermeister Joachim Schuster selben Landkreis liegen und benachbart sind (§ 1 Absatz 1 Satz der Gemeinde Umkirch 2 GuAVO). Ein Beitritt weiterer Städte/Gemeinden bedarf der vertreten durch Herrn Bürgermeister Walter Laub Zustimmung der Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) so- und der Stadt Vogtsburg im Kaiserstuhl wie der jeweils abgebenden Stadt/Gemeinde. vertreten durch Herrn Bürgermeister Benjamin Bohn (im Folgenden: „abgebende Städte/Gemeinden“) § 2: Zusammensetzung des Gutachterausschusses, Gutachterbestellung Stand: 06.05.2021 (Endfassung) AZ: 625.21:0001/3/4 (1) Zur Erfüllung der Aufgabe wird bei der Stadt Müllheim (über- nehmende Gemeinde) ein Gutachterausschuss gebildet. Dieser trägt die Bezeichnung Vorbemerkung: „Gemeinsamer Gutachterausschuss Die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) und die Städte/Ge- „Markgräflerland-Breisgau“ meinden Ballrechten-Dottingen, Bötzingen, Eichstetten am Kaiser- bei der Stadt Müllheim“ stuhl, Eschbach, Gottenheim, Heitersheim, Ihringen, March, Merdin- (nachstehend „gemeinsamer Gutachterausschuss“ genannt). gen, Münstertal, Neuenburg am Rhein, Umkirch und Vogtsburg im Kaiserstuhl (abgebende Städte/Gemeinden) schließen zur Bildung ei- (2) Die abgebenden Städte/Gemeinden benennen in Abstim- nes gemeinsamen Gutachterausschusses „Markgräflerland-Breisgau“ mung mit der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachter- aufgrund von § 1 Absatz 1 Satz 2 der Verordnung der Landesregie- ausschusses nach Maßgabe von § 192 Absatz 3 Baugesetzbuch rung über die Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bo- (BauGB) in der Grundstückswertermittlung und sonstigen Wer- denrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverord- termittlungen erfahrene Personen, die vom Gemeinderat der nung – GuAVO) in Verbindung mit § 25 des Gesetzes über kommunale Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) zu ehrenamtlichen Zusammenarbeit (GKZ) folgende öffentlich-rechtliche Vereinbarung: Gutachter*innen bestellt werden.
HALLO MÜLLHEIM 8 | DONNERSTAG, 03. JUNI 2021 Die Anzahl der Mitglieder*innen (Gutachter*innen) des ge- § 4: Übergang der Aufträge meinsamen Gutachterausschusses wird von der Stadt Müll- (1) Die bisher bei den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse der heim (übernehmende Gemeinde) in Abstimmung mit den abge- abgebenden Städte/Gemeinden oder ihrer Zusammenschlüsse benden Städten/Gemeinden bzw. ggf. weiteren abgebenden (z.B. Gemeindeverwaltungsverband Müllheim-Badenweiler) be- Städten/Gemeinden festgelegt. Die Benennung erfolgt in der antragten und noch nicht fertig gestellten Verkehrswertgutach- Weise, dass die Beteiligten, d.h. abgebende Städte/Gemeinden ten gehen auf den gemeinsamen Gutachterausschuss über. Auf und die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde), berechtigt § 6 Absatz 7 dieser Vereinbarung wird verwiesen. sind, pro angefangene 5.000 Einwohner je eine/n Gutachter*in vorzuschlagen. Für die Ermittlung der Einwohnerzahl findet § § 5 Mitwirkung der abgebenden Städte/Gemeinden 143 Gemeindeordnung (GemO) entsprechend Anwendung. bei der Erfüllung der Aufgabe (3) Wächst eine Stadt/Gemeinde und erreicht innerhalb der Amtspe- (1) Die abgebenden Städte/Gemeinden stellen der Geschäftsstel- riode die nächsthöhere Größenklasse, so stellt sie trotzdem erst le des gemeinsamen Gutachterausschusses mit Inkrafttreten in der darauffolgenden Amtsperiode eine/n Gutachter*in mehr. dieser Vereinbarung ihren Geodatenbestand, wenn möglich in Schrumpft eine Stadt/Gemeinde und fällt innerhalb der Amtsperi- digitaler Form, zur Erfüllung der Aufgabe kostenfrei zur Verfü- ode in die nächstniedrigere Größenklasse, so stellt sie trotzdem erst gung. Hierzu gehören unter anderem: in der darauffolgenden Amtsperiode eine/n Gutachter*in weniger. • Daten des amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssys- tems (ALKIS), (4) Der/die Vorsitzende, seine/ihre zwei Stellvertreter*innen sollen • Daten über Altlasten, • Bodenrichtwertkarten, vom Gemeinderat der Stadt Müllheim (übernehmende Gemein- • Flächennutzungsplan, de) für die gesetzlich vorgeschriebene Amtsperiode auf Basis • Daten zu Ver- und Entsorgungsleitungen (Wasser, Abwasser...), eines rollierenden Systems bestellt werden: • Höhenlinien, • Orthofotos, Legislaturperiode 1 (1.1.2021 – 31.12.2024) • Schutzgebiete, Vorsitz: Vorschlagsrecht Bad Krozingen • Karten und Lagepläne zu kommunalen Satzungen, insbeson- 1. Stellvertretung: Vorschlagsrecht Breisach am Rhein dere Bebauungspläne (zeichnerischer Teil), alte Ortsbaupläne, 2. Stellvertretung: Vorschlagsrecht Müllheim Sanierungsgebiete, • Bauakten, Legislaturperiode 2 (1.1.2025 – 31.12.2028) • Baulasten, Vorsitz: Vorschlagsrecht Breisach am Rhein • Daten über den Erschließungszustand von Straßen, 1. Stellvertretung: Vorschlagsrecht Müllheim • Daten zum Denkmalschutz, 2. Stellvertretung: Vorschlagsrecht Bad Krozingen • Daten zu Bodenordnungsmaßnahmen (freiwillige Bodenord- nungsmaßnahmen, Umlegungen, Grenzregelungen, Flurbe- Legislaturperiode 3 (1.1.2029 – 31.12.2032) reinigungen), Vorsitz: Vorschlagsrecht Müllheim • Daten zu städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaß- 1. Stellvertretung: Vorschlagsrecht Bad Krozingen nahmen, 2. Stellvertretung: Vorschlagsrecht Breisach am Rhein • Daten zu Verfügungs- und Veränderungssperren. Nach Ablauf Legislaturperiode 3 beginnt das rollierende Sys- tem wieder wie oben beschrieben von vorne (Beginn bei Legis- (2) Sobald die digitalen Geodatenbestände bei den abgebenden laturperiode 1 über 2 und 3 in einer „Endlosschleife“). Städten/Gemeinden aktualisiert werden, übergeben diese das entsprechende Update / den aktualisierten Datenbestand spä- (5) Die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) gewährleistet, dass testens zwei Wochen nach dem Update an die Geschäftsstelle bei Belangen der beteiligten Städte/Gemeinden (z.B. Bodenricht- des gemeinsamen Gutachterausschusses. werte, Gutachten etc.) vorrangig die bestellten Gutachter*innen der Wohnsitzkommune herangezogen werden. Näheres regelt die (3) Die abgebenden Städte/Gemeinden stellen der Geschäftsstelle Geschäftsordnung des gemeinsamen Gutachterausschusses. des gemeinsamen Gutachterausschusses den jeweiligen amtli- chen Straßenschlüssel in Papierform und als elektronische Da- (6) Das Vorschlagsrecht für die als ehrenamtliche Gutachter*innen tei (Excel-Format) zur Verfügung. zu bestellenden Vertreter*innen des Finanzamtes und dessen/ deren Stellvertreter*innen obliegt der zuständigen Finanzbe- (4) Die abgebenden Städte/Gemeinden ermöglichen den Mitar- hörde (§ 2 Absatz 2 GuAVO). beiter*innen der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutach- terausschusses kostenfrei Zugriff auf alle bei ihr vorhandenen § 3: Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses und zur Erfüllung der Aufgaben erforderlichen Daten. Hierzu gehören unter anderem die (1) Die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses • Bauakten, wird bei der Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) einge- • Baulasten, richtet (§ 8 Absatz 1 GuAVO). Diese trägt die Bezeichnung • Daten über den Erschließungszustand von Straßen, „Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses • Daten zum Denkmalschutz, „Markgräflerland-Breisgau“ bei der Stadt Müllheim“ • Daten zu Bodenordnungsmaßnahmen (freiwillige Bodenord- (nachstehend „Geschäftsstelle des gemeinsamen nungsmaßnahmen, Umlegungen, Grenzregelungen, Flurbe- Gutachterausschusses“ genannt). reinigungen), • Daten zu städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaß- (2) Der Geschäftsstelle obliegt nach Weisung des/der Vorsitzen- nahmen, den des Gutachterausschusses die Erledigung der laufenden • Daten zu Verfügungs- und Veränderungssperren, Verwaltungsaufgaben. • Einwohnermeldedaten. (3) Die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) verpflichtet sich, (5) Die abgebenden Städte/Gemeinden benennen der Geschäfts- die für eine sachgerechte Aufgabenerfüllung erforderliche und stelle des gemeinsamen Gutachterausschusses eine/n stän- geeignete Personal- und Sachmittelausstattung zu gewährleisten dige/n Ansprechpartner*in, welche/r die Unterlagen bei der (§ 1a GuAVO). Die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) be- jeweiligen abgebenden Stadt/Gemeinde erhebt und der Ge- setzt die Geschäftsstelle mit eigenem Personal. Die hierfür erfor- schäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses innerhalb derlichen Personalentscheidungen obliegen der Stadt Müllheim. von zwei Wochen nach Anforderung übersendet. Die Unterla- Die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) verpflichtet sich gen werden nach Gebrauch von der Geschäftsstelle des gemein- weiter, eine regelmäßige fachliche Fortbildung der Mitarbeiter*in- samen Gutachterausschusses an die jeweilige abgebende Stadt/ nen der Geschäftsstelle und der Gutachter*innen sicherzustellen. Gemeinde zurückgegeben, soweit es sich um Originale handelt.
HALLO MÜLLHEIM 9 | DONNERSTAG, 03. JUNI 2021 (6) Die abgebenden Städte/Gemeinden ermächtigen die Mitarbei- b) Die Einwohnerzahl richtet sich dabei nach den zuletzt vor ter*innen der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachteraus- Vertragsschluss vorliegenden Zahlen des Statistischen schusses auf das elektronische Grundbuch und die Grundak- Landesamtes (Ergebnisse der Bevölkerungsfortschreibung ten für die Grundstücke im Gebiet der jeweiligen abgebenden auf Basis des Zensus). Stadt/Gemeinde zuzugreifen, soweit dies zur Erfüllung der Auf- c) Am Projektende kann es so zu Rückzahlungen oder Nach- gabe erforderlich oder sachdienlich ist. Entsprechende Anträge forderungen der tatsächlich angefallenen Kosten der Stadt zum automatisierten Abrufverfahren aus den maschinell geführ- Müllheim für die Anschubfinanzierung an die beteiligten ten Grundbüchern der abgebenden Städte/Gemeinden und der Städte/Gemeinden kommen. Projektende ist hierbei die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) bei der Grundbuch- Einnahme der Zielgliederung unter Herstellung deren Ar- datenzentrale Baden-Württemberg werden von der Geschäfts- beitsbereitschaft. stelle des gemeinsamen Gutachterausschusses gestellt. d) Ein klarer zeitlicher Schnitt zwischen den notwendigen Vorarbeiten in den jeweiligen Erweiterungsphasen und (7) Die abgebenden Städte/Gemeinden ermächtigen die Mitarbei- dem operativen Betrieb ist hierbei zwingend notwendig ter*innen der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachteraus- und wird aus Transparenzgründen klar kommuniziert so- schusses Daten bei Dritten zu erheben, soweit dies zur Erfül- wie laufend durch die buchhalterische Erfassung „operati- lung der Aufgabe erforderlich oder sachdienlich ist. ver Betrieb“/“Anschubfinanzierung“ sichergestellt. Für den Nachweis der tatsächlich angefallenen Kosten der Stadt (8) Die bei den abgebenden Städten/Gemeinden oder ihrer Müllheim für die Anschubfinanzierung hat die Stadt Müll- Zusammenschlüsse (z.B. Gemeindeverwaltungsverband heim (übernehmende Gemeinde) geeignete Kostennach- March-Umkirch) eingehenden Urkunden, die für den gemein- weise zu führen. Anstelle eines Einzelnachweises können samen Gutachterausschuss bestimmt sind, werden von den Personal- und Sachkosten auch mit Pauschalwerten ange- abgebenden Städten/Gemeinden spätestens innerhalb einer setzt werden, die gemäß den anerkannten Grundsätzen Woche in verschlossenem Umschlag an die Geschäftsstelle des „Kosten eines Arbeitsplatzes“ der Kommunalen Gemein- gemeinsamen Gutachterausschusses weitergeleitet. schaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) in der jeweils gültigen Fassung ermittelt wurden. (9) Die abgebenden Städte/Gemeinden tragen dafür Sorge, dass e) Es wird darauf hingewiesen, dass die Kosten der An- mit Ablauf des auf das Wirksamwerden dieser Vereinbarung schubfinanzierung und die hierfür anfallenden Finanzie- vorangegangenen Tages die Dienststempel der jeweiligen Gut- rungsbeiträge nach aktueller Rechtslage der gesetzlichen achterausschüsse entwertet werden. Die Bestellung von eh- Umsatzsteuerpflicht unterliegen, soweit sie dem privat- renamtlichen Gutachter*innen durch die abgebenden Städte/ wirtschaftlichen Bereich zuzurechnen sind. Gemeinden ist mit dem Wirksamwerden dieser Vereinbarung durch den/die jeweilige/n Bürgermeister*in zu widerrufen (§ 4 (4) Alle anfallenden Aufwendungen und Erträge des gemeinsamen Absatz 1 GuAVO). Der Stadt Müllheim (übernehmende Gemein- Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle, sowohl in der de) ist ein durch den/die jeweilige/n Bürgermeister*in bestätig- Vorbereitungsphase (Anschubfinanzierung) als auch im operati- ter Nachweis zu § 5 Absatz 9 Satz 1 und 2 zu übersenden. ven Betrieb, werden von der Stadt Müllheim wie folgt gebucht: (i) Hoheitlicher Bereich („Hoheitsbetrieb“): § 6: Gebührenerhebung, Kostenbeteiligung Hierzu gehören alle mit (1) Die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) erhebt für Amts- • der Führung der Kaufpreissammlung (§ 193 Absatz 5 handlungen im Rahmen der ihr übertragenen Aufgabengebie- BauGB), te Gebühren und Auslagenersatz in eigener Zuständigkeit. Sie • der Ableitung von Bodenrichtwerten (§ 196 BauGB) und kann im Rahmen der ihr übertragenen Aufgabengebiete Sat- der sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Da- zungen erlassen, die für das gesamte Gebiet der Beteiligten ten (§ 193 Absatz 5 BauGB) sowie gelten; dies gilt nicht für die Erhebung von Steuern. • der Erteilung von Auskünften jeglicher Art einhergehenden Tätigkeiten (Personal- und Sachkosten) (2) Die abgebenden Städte/Gemeinden beteiligen sich an den und Gebühreneinnahmen der Verwaltungsgebührensat- nicht durch Gebühren und Auslagen nach Absatz 1 gedeckten zung (Erträge). laufenden Personal- und Sachaufwendungen der Stadt Müll- (ii) Privatwirtschaftlicher Bereich („Betrieb gewerblicher Art“): heim (übernehmende Gemeinde), die durch die Aufgabenerfül- Hierzu gehören alle mit der Erstattung von Gutachten über lung des gemeinsamen Ausschusses und der Geschäftsstelle den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grund- des gemeinsamen Ausschusses entstehen, entsprechend den stücken sowie von Rechten an Grundstücken einherge- nach § 6 Abs. 6 dieser Vereinbarung festgelegten Kostenvertei- henden Tätigkeiten (Personal- und Sachkosten) und Ge- lungsschlüsseln. bühreneinnahmen der Gutachterausschussgebühren- und Verwaltungsgebührensatzung (Erträge). (3) Da zur Einnahme der Arbeitsbereitschaft unstreitig eine Vorbe- reitungsphase nötig ist, für die noch keine Daten als Grundlage (5) Der Saldo aus Einnahmen und Ausgaben (Abmangel) wird für für die Berechnung der Kostenverteilungsschlüssel vorliegen, den hoheitlichen Bereich („Hoheitsbetrieb“) und den privat- ist es vorgesehen, dass den beteiligten Städten/Gemeinden – wirtschaftlichen Bereich („Betrieb gewerblicher Art“) jeweils d.h. neben den diese öffentlich-rechtlich Vereinbarung zu Be- getrennt ermittelt. Es findet aus Gründen der Umsatzbesteu- ginn schließenden Städte/Gemeinden (die Beteiligten) auch erung des privatwirtschaftlichen Bereichs („Betrieb gewerbli- weitere beitrittswillige Städte/Gemeinden in den jeweiligen cher Art“) keine Verrechnung untereinander statt. Erweiterungsphasen - im gemeinsamen Gutachterausschuss „Markgräflerland-Breisgau“ nur die tatsächlich anfallenden (6) Für die Weiterberechnung des Abmangels (Saldo aus Einnah- Kosten der Stadt Müllheim für die Anschubfinanzierung am men und Ausgaben) werden zur Kostenverteilung folgende Projektende in Rechnung gestellt werden („Spitzabrechnung“). zwei Kostenverteilungsschlüssel vereinbart: a) Die beteiligten Städte/Gemeinden vereinbaren im Vorgriff (i) Für den hoheitlichen Bereich („Hoheitsbetrieb“): auf die vorgenannte Spitzabrechnung eine Anschubfinan- Das Verhältnis der Kauffälle eines Jahrgangs auf dem Ge- zierung als pauschale Einmalzahlung i.H.v. 2 € pro Einwoh- biet der jeweiligen Körperschaft im Verhältnis zur Gesamt- ner*in. Mit dieser Anschubfinanzierung ist gleichzeitig der zahl aller erfassten Kauffälle eines Jahrgangs. Aufwand für die rückwirkende Erfassung und Auswertung (ii) Für den privatwirtschaftlichen Bereich („Betrieb gewerbli- der Kauffälle auf dem Gebiet der abgebenden Städte/Ge- cher Art“): meinden ab sechs Monate vor Inkrafttreten der Vereinba- Das Verhältnis der Anzahl der Gutachten eines Jahrgangs rung abgegolten. Die Anschubfinanzierung wird vier Wo- auf dem Gebiet der jeweiligen Körperschaft im Verhältnis chen nach Vertragsschluss fällig, Verzug ist in § 286 Abs. 3 zur Gesamtzahl aller erstatteten Gutachten eines Jahrgangs. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt. Als Kauffall im Sinne dieses Kostenverteilungsschlüssels gelten
HALLO MÜLLHEIM 10 | DONNERSTAG, 03. JUNI 2021 alle Flurstücke bzw. Flurstücksanteile (Miteigentumsanteile), § 7: Verpflichtungen der beteiligten Städte/Gemeinden die in Verträgen behandelt werden, die dem Gutachteraus- (1) Den beteiligten Städten/Gemeinden obliegt die Verpflichtung zur schuss nach § 195 BauGB übersandt werden. gegenseitigen Information und sonstigen vertragsdienlichen Un- terstützung. Von wesentlichen Ereignissen haben sich die beteilig- Als Gutachten im Sinne dieses Kostenverteilungsschlüssels ten Städte/Gemeinden jeweils unaufgefordert zu unterrichten. gelten alle in einem Jahrgang bei der Geschäftsstelle des Gut- achterausschusses beantragten Gutachten im Sinne des § 193 (2) Die beteiligten Städte/Gemeinden verpflichten sich, diese Ver- Absatz 1 BauGB, die unter einem Jahrgang geführt werden, un- einbarung mit Wohlwollen auszustatten und nach den Regeln abhängig vom Zeitpunkt ihrer Fertigstellung. von Treu und Glauben zu erfüllen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kosten und die Finan- zierungsbeiträge des privatwirtschaftlichen Bereichs („Betrieb (3) Die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) ist verpflichtet, gewerblicher Art“) und die hierfür anfallenden Finanzierungs- den abgebenden Städten/Gemeinden jederzeit (soweit zuläs- beiträge nach aktueller Rechtslage der gesetzlichen Umsatz- sig) Einsicht in die Unterlagen zu gewähren, die im Zusammen- steuerpflicht unterliegen. hang mit der Erfüllung der Aufgabe stehen. (4) Die beteiligten Städte/Gemeinden werden, soweit rechtlich zuläs- (7) Hinsichtlich der Gebühren für Verkehrswertgutachten, die bis zum sig, alle notwendigen Entscheidungen treffen, Beschlüsse herbei- Inkrafttreten dieser Vereinbarung bei den abgebenden Städten/ führen und sonstige Amtshandlungen vornehmen, die zur Durch- Gemeinden bzw. ihrer Zusammenschlüsse (z.B. Gemeindever- führung der Aufgabe erforderlich oder sachdienlich sind. waltungsverband Müllheim-Badenweiler) beantragt wurden, vereinbaren die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) und (5) Die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) benennt den die abgebenden Städte/Gemeinden im Innenverhältnis, dass der abgebenden Städten/Gemeinden eine/n ständigen Ansprech- Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) die eingenommenen partner*in für die Erfüllung der Aufgabe. Gebühren auf der Grundlage der Gutachterausschussgebühren- satzung des gemeinsamen Gutachterausschusses zustehen. Auf § § 8: Datenschutz 4 Absatz 1 dieser Vereinbarung wird verwiesen. (1) Die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) stellt durch technische und/oder organisatorische Maßnahmen sicher, (8) Maßgeblicher Abrechnungszeitraum ist das Haushaltsjahr. dass die Belange des Datenschutzes berücksichtigt werden. Grundlage für die Ermittlung der Personal- und Sachaufwen- Hierzu gehören unter anderem (vgl. 26. Tätigkeitsbericht des dungen nach den vorgenannten Absätzen bilden dabei insbe- Landesbeauftragten für den Datenschutz in Baden-Württem- sondere: berg, Landtagsdrucksacke 13/4910 S. 59 ff.), dass • die tatsächlichen Personalaufwendungen für die zur Aufga- • erkennbar an den gemeinsamen Gutachterausschuss gerich- benerfüllung notwendigen Beschäftigten und Beamten, tete Schreiben von der zentralen Poststelle der Stadt Müllheim • die zu zahlenden Entschädigungen für die ehrenamtlichen (übernehmende Gemeinde), der Geschäftsstelle des gemein- Gutachter gemäß § 14 GuAVO, samen Gutachterausschusses ungeöffnet vorgelegt werden; • die Kosten für die dienstlich notwendigen Fortbildungen, • die Gutachter*innen darauf hingewiesen werden, dass sie • die sich bei sparsamer und wirtschaftlicher Haushaltsfüh- die personenbezogenen Daten, die sie aufgrund ihrer Tätig- rung aus dem notwendigen Personaleinsatz ergebenden keit erlangt haben, auch nach dem Ende ihrer Tätigkeit ge- Sachkosten aller Arbeitsplätze des gemeinsamen Gutachter- heim zu halten haben; ausschusses sowie der gemeinsamen Geschäftsstelle, ermit- • Gutachten nicht vom/von der Vorsitzenden oder anderen telt auf Grundlage der Personal- und Versorgungsaufwen- Personen zu Hause gefertigt werden, ohne dass geeignete dungen im Gutachterausschusswesen des abzurechnenden Maßnahmen getroffen wurden, die eine Kenntnisnahme und Jahres unter Berücksichtigung der anteiligen Verwaltungs- Nutzung der Daten durch Mitbewohner*innen oder Besu- gemeinkosten nach den anerkannten Grundsätzen „Kosten cher*innen ausschließt; eines Arbeitsplatzes“ der KGSt, • beim Transport personenbezogener Unterlagen zwischen • die notwendigen Lizenzgebühren für spezielle EDV-Pro- Behörde und häuslichem Arbeitsplatz oder zwischen Behör- gramme im Gutachterausschuss (Kaufpreissammlung, Wer- den untereinander verschlossene Behältnisse zur Aufbewah- termittlungsprogramm). rung verwendet werden; Für den Nachweis der Personal- und Sachaufwendungen • die in der Registratur der erfüllenden Körperschaft aufbe- wahrten Gutachten (Bürofertigungen), Urkunden und Akten hat die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) geeignete nur dem gemeinsamen Gutachterausschuss und den Mitar- Kostennachweise zu führen. Anstelle eines Einzelnachweises beitern der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachteraus- können Personal- und Sachkosten auch mit Pauschalwerten schusses zugänglich sind; angesetzt werden, die gemäß den anerkannten Grundsätzen • Abschriften von Gutachten nicht bei den Gutachter*innen „Kosten eines Arbeitsplatzes“ der KGSt in der jeweils gültigen aufbewahrt werden; Fassung ermittelt wurden. • Auskünfte aus der Kaufpreissammlung nicht telefonisch er- teilt werden und (9) Die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) ist berechtigt, • Auskünfte aus der Kaufpreissammlung nur in anonymisierter Vorauszahlungen je in der Mitte eines Kalendervierteljahres Form erteilt werden. (15.02./15.05./15.08. und 15.11.) in Höhe eines Viertels des sich nach dem Haushaltsplan ergebenden Umlagebedarfs von den § 9: Haftung Beteiligten zu erheben. (1) Die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) verpflichtet sich, die ihr zur Erfüllung übertragenen Aufgaben mit der gebote- (10) Bis zum 30. September des Folgejahres erstellt die Stadt Müllheim nen Sorgfalt und Genauigkeit durchzuführen. (übernehmende Gemeinde) eine Abrechnung der im vorausgegan- genen Haushaltsjahr im Zusammenhang mit der Aufgabenerfül- (2) Die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) haftet für die lung angefallenen Aufwendungen nach § 6 dieser Vereinbarung von ihr eingesetzten Erfüllungsgehilfen und Beauftragten nach und der geltend gemachten Gebühren und Auslagen. Die Erstat- den gesetzlichen Bestimmungen. tung des sich nach Abzug der Gebühren und Auslagen aus der Ab- rechnung ergebenen Betrages erfolgt durch die beteiligten Städ- § 10: Kündigung te/Gemeinden nach Zugang der Abrechnung nach Satz 1, Verzug (1) Die Geltungsdauer dieser Vereinbarung ist nicht befristet. ist in § 286 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt. (2) Die abgebenden Städte/Gemeinden haben das Recht, diese (11) Im Falle von Zahlungsrückständen sind rückständige Beträge Vereinbarung schriftlich zu kündigen. Als Kündigungsfrist wer- nach den für Gebühren geltenden kommunalabgabenrechtlichen den 24 Monate zum Jahresende (31.12.) vereinbart (§ 25 Absatz Vorschriften zu verzinsen bzw. Säumniszuschläge zu entrichten. 4 Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GKZ)).
HALLO MÜLLHEIM 11 | DONNERSTAG, 03. JUNI 2021 (3) Die Kündigung erfolgt durch Schriftform. § 13: Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein (4) Wird die Vereinbarung gekündigt, so hat die Stadt Müllheim oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Vereinba- (übernehmende Gemeinde) Anspruch auf Kostenbeteiligung rung nicht berührt. Die beteiligten Städte/Gemeinden werden in ei- für die bis zum Ende der Laufzeit der Vereinbarung erbrachten nem solchen Fall die unwirksamen Bestimmungen durch solche erset- Leistungen. zen, die dem sachlichen und wirtschaftlichen Inhalt der unwirksamen Bestimmungen soweit wie möglich entsprechen. Dasselbe gilt, wenn § 11: Erfüllungsort und Gerichtsstand sich während der Laufzeit der Vereinbarung ergibt, dass die Vereinba- Erfüllungsort ist Müllheim. Gerichtsstand ist das zuständige Verwal- rung durch weitere Bestimmungen ergänzt werden muss. tungsgericht. Für die Stadt Müllheim, (übernehmende Gemeinde) § 12: Wirksamkeit, Inkrafttreten [Ihringen, 11. Mai 2021] Im Original gezeichnet (1) Der Gemeinderat der Gemeinde Ballrechten-Dottingen hat die- Martin Löffler, Bürgermeister ser Vereinbarung am 25.02.2021 zugestimmt. Für die Gemeinde Ballrech- Für die Gemeinde Bötzingen, (2) Der Gemeinderat der Gemeinde Bötzingen hat dieser Verein- ten-Dottingen, [Ihringen, 11. Mai 2021] barung am 09.02.2021 zugestimmt. [Ihringen, 11. Mai 2021] Im Original gezeichnet Im Original gezeichnet Dieter Schneckenburger, (3) Der Gemeinderat der Gemeinde Eichstetten am Kaiserstuhl hat Patrick Becker, Bürgermeister Bürgermeister dieser Vereinbarung am 18.02.2021 zugestimmt. Für die Gemeinde Eichstetten Für die Gemeinde Eschbach, (4) Der Gemeinderat der Gemeinde Eschbach hat dieser Vereinba- am Kaiserstuhl, [Ihringen, 11. Mai 2021] rung am 25.03.2021 zugestimmt. [Ihringen, 11. Mai 2021] Im Original gezeichnet Im Original gezeichnet Mario Schlafke, Bürgermeister (5) Der Gemeinderat der Gemeinde Gottenheim hat dieser Verein- Michael Bruder, Bürgermeister barung am 25.03.2021 zugestimmt. Für die Gemeinde Gottenheim, Für die Stadt Heitersheim, [Ihringen, 11. Mai 2021] [Ihringen, 11. Mai 2021] (6) Der Gemeinderat der Stadt Heitersheim hat dieser Vereinba- Im Original gezeichnet Im Original gezeichnet rung am 16.03.2021 zugestimmt. Christian Riesterer, Bürgermeister Christoph Zachow, Bürgermeister (7) Der Gemeinderat der Gemeinde Ihringen hat dieser Vereinba- Für die Gemeinde Ihringen, Für die Gemeinde March, rung am 15.02.2021 zugestimmt. [Ihringen, 11. Mai 2021] [Ihringen, 11. Mai 2021] Im Original gezeichnet Im Original gezeichnet (8) Der Gemeinderat der Gemeinde March hat dieser Vereinba- Benedikt Eckerle, Bürgermeister Helmut Mursa, Bürgermeister rung am 08.03.2021 zugestimmt. Für die Gemeinde Merdingen, Für die Gemeinde Münstertal, [Ihringen, 11. Mai 2021] [Ihringen, 11. Mai 2021] (9) Der Gemeinderat der Gemeinde Merdingen hat dieser Verein- Im Original gezeichnet Im Original gezeichnet barung am 27.04.2021 zugestimmt. Martin Rupp, Bürgermeister Rüdiger Ahlers, Bürgermeister (10) Der Gemeinderat der Gemeinde Münstertal hat dieser Verein- Für die Stadt Neuenburg am Für die Gemeinde Umkirch, barung am 22.03.2021 zugestimmt. Rhein, [Ihringen, 11. Mai 2021] [Ihringen, 11. Mai 2021] Im Original gezeichnet (11) Der Gemeinderat der Stadt Neuenburg am Rhein hat dieser Im Original gezeichnet Walter Laub, Bürgermeister Vereinbarung am 12.04.2021 zugestimmt. Joachim Schuster, Bürgermeister (12) Der Gemeinderat der Gemeinde Umkirch hat dieser Vereinba- Für die Stadt Vogtsburg im rung am 08.02.2021 zugestimmt. Kaiserstuhl, [Ihringen, 11. Mai 2021] (13) Der Gemeinderat der Stadt Vogtsburg im Kaiserstuhl hat dieser Im Original gezeichnet Vereinbarung am 26.01.2021 zugestimmt. Benjamin Bohn, Bürgermeister 79104 Freiburg, den 21. Mai 2021 (14) Der Gemeinderat der Stadt Müllheim (übernehmende Gemein- de) hat dieser Vereinbarung am 21.04.2021 zugestimmt. Genehmigung Die am 11.05.2021 geschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung (15) Diese Vereinbarung bedarf nach § 25 Absatz 5 GKZ der Geneh- zwischen der Stadt Müllheim und den Städten Heitersheim, Neuen- migung der Rechtsaufsichtbehörde. burg am Rhein und Vogtsburg im Kaiserstuhl sowie den Gemein- den Ballrechten-Dottingen, Bötzingen, Eichstetten am Kaiserstuhl, (16) Die Vereinbarung ist mit der rechtsaufsichtlichen Genehmigung Eschbach, Gottenheim, lhringen, March, Merdingen, Münstertal von allen beteiligten Städten und Gemeinden öffentlich bekannt- und Umkirch, zur Übertragung der Aufgaben nach § 1 Abs. 1 Satz zumachen. Sie wird am Tag nach der letzten öffentlichen Bekannt- 2 der Gutachterausschussverordnung (GuAVO) Baden-Württemberg machung, frühestens jedoch am 01.07.2021, rechtswirksam. und Bildung des gemeinsamen Gutachterausschusses „Markgräfler- land-Breisgau‘‘, wird nach § 25 Abs. 5 des Gesetzes über kommunale (17) Die Stadt Müllheim (übernehmende Gemeinde) teilt der Zentra- Zusammenarbeit (GKZ) genehmigt. len Geschäftsstelle die Bildung des gemeinsamen Gutachter- ausschusses nach § 1 Absatz 1 Satz 2 GuAVO mit den Angaben nach § 15 Absatz 3 GuAVO unverzüglich nach Inkrafttreten die- ser Vereinbarung mit. ENDE DES AMTLICHEN TEILS Ende der amtlichen Bekanntmachungen und der Rubriken „Aktuelles aus der Stadtverwaltung, Amtliche Bekanntmachungen, Gemeindeverwaltungsverband Müllheim-Badenweiler, Aus dem Gemeinderat“ Verantwortlich Bürgermeister Martin Löffler
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