Fteval JOURNAL for Research and Technology Policy Evaluation
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49 fteval JOURNAL for Research and Technology Policy Evaluation ISSUE 49 | DECEMBER 2019 SYBILLE REICHERT ACHIM HOPBACH BERNHARD KERNEGGER CHANCEN UND GRENZEN DIE AQ AUSTRIA ALS EVALUATIONSVERFAHREN DER HOCHSCHUL- QUALITÄTSSICHERUNGS- ALS TEIL DES EVALUATION AGENTUR FÜR DAS UNIVERSITÄREN ÖSTERREICHISCHE QUALITÄTSMANAGEMENTS – HOCHSCHULSYSTEM ERFAHRUNGEN AUS DER PRAXIS DER UNIVERSITÄT FÜR ANGEWANDTE KUNST WIEN
FEDERAL MINISTRY OF EDUCATION, CDG – CHRISTIAN DOPPLER KMU FORSCHUNG AUSTRIA – SCIENCE AND RESEARCH RESEARCH ASSOCIATION AUSTRIAN INSTITUTE FOR SME Minoritenplatz 5, 1014 Vienna Boltzmanngasse 20, 1090 Vienna RESEARCH Mag.a Irene Danler DIin Maga. Brigitte Müller Gusshausstraße 8, 1040 Vienna E: irene.danler@bmbwf.gv.at E: brigitte.mueller@cdg.ac.at Mag.a Iris Fischl Mag.a Simone Mesner E: i.fischl@kmuforschung.ac.at E: simone.mesner@bmbwf.gv.at Mag. Peter Kaufmann CONVELOP – COOPERATIVE E: p.kaufmann@kmuforschung.ac.at KNOWLEDGE DESIGN GMBH FEDERAL MINISTRY FOR DIGITAL Bürgergasse 8-10/I, 8010 Graz AND ECONOMIC AFFAIRS LUDWIG BOLTZMANN GESELLSCHAFT DIin Drin. Karin Grasenick Stubenring 1, 1014 Vienna Nußdorfer Straße 64, 1090 Vienna E: karin.grasenick@convelop.at Mag.a Sabine Pohoryles-Drexel Mag. Patrick Lehner E: sabine.pohoryles-drexel@bmwfw.gv.at Erdbergstraße 82/4, 1030 Wien E: patrick.lehner@lbg.ac.at Mag. Thomas Jud E: thomas.jud@convelop.at OEAW – AUSTRIAN ACADEMY OF FEDERAL MINISTRY FOR TRANSPORT, INNOVATION AND SCIENCE TECHNOLOGY Dr. Ignaz Seipel-Platz 2, 1010 Vienna Radetzkystraße 2, 1030 Vienna FFG – AUSTRIAN RESEARCH Nikolaus Göth, MSc Dr. Rupert Pichler PROMOTION AGENCY E: nikolaus.goeth@oeaw.ac.at Haus der Forschung, E: rupert.pichler@bmvit.gv.at Sensengasse 1, 1090 Vienna Dr. Mario Steyer TECHNOLPOLIS GROUP E: mario.steyer@bmvit.gv.at DIin Dr.in Sabine Mayer E: sabine.mayer@ffg.at AUSTRIA Rudolfsplatz 12/11, 1010 Vienna Mag. Leonhard Jörg ACR – AUSTRIAN COOPERATIVE E: leonhard.joerg@ffg.at Mag.a Katharina Warta RESEARCH E: warta@technopolis-group.com Sensengasse 1, 1010 Vienna Dr.in Sonja Sheikh FWF – AUSTRIAN SCIENCE FUND VIENNA BUSINESS AGENCY. E: sheikh@acr.ac.at Haus der Forschung A SERVICE OFFERED BY THE CITY OF Sensengasse 1, 1090 Vienna VIENNA. Dr. Falk Reckling Mariahilfer Straße 20, 1070 Vienna AUSTRIAN COUNCIL FOR RESEARCH E: falk.reckling@fwf.ac.at Robert Mayer-Unterholzer AND TECHNOLOGY DEVELOPMENT Pestalozzigasse 4/DG 1, 1010 Vienna Dr. Thomas Völker E: mayer-unterholzner@wirtschaftsagentur.at Dr. Johannes Gadner E: thomas.voelker@fwf.ac.at E: j.gadner@rat-fte.at WIFO – AUSTRIAN INSTITUTE OF ECONOMIC RESEARCH IHS – INSTITUTE FOR ADVANCED Arsenal, Objekt 20 AIT – AUSTRIAN INSTITUTE OF STUDIES TECHNOLOGY Postfach 91, 1103 Vienna Josefstädter Straße 39, 1080 Vienna Giefinggasse 4, 1210 Vienna Dr. Jürgen Janger Dr.in Angela Wroblewski E: Juergen.Janger@wifo.ac.at Mag. Michael Dinges E: wroblews@ihs.ac.at E: michael.dinges@ait.ac.at Dr. Andreas Reinstaller Mag. Richard Sellner E: andreas.reinstaller@wifo.ac.at Mag.a Barbara Heller-Schuh, MAS E: richard.sellner@ihs.ac.at E: barbara.heller-schuh@ait.ac.at WPZ RESEARCH GMBH INDUSTRIEWISSENSCHAFTLICHES Mariahilfer Straße 115/16, 1060 Vienna AQ AUSTRIA – AGENCY FOR QUALITY INSTITUT – IWI Dr.in Brigitte Ecker ASSURANCE AND ACCREDITATION Mittersteig 10, 1050 Wien E: brigitte.ecker@wpz-research.com AUSTRIA Franz-Klein-Gasse 5, 1190 Vienna FH-Hon.Prof. Dr. Dr. Herwig W. Schneider E: schneider@iwi.ac.at Dr.in Elisabeth Froschauer-Neuhauser WWTF – VIENNA SCIENCE AND E: elisabeth.froschauer-neuhauser@aq.ac.at Mag. Philipp Brunner E: brunner@iwi.ac.at TECHNOLOGY FUND Dr.in Eva Maria Freiberger Schlickgasse 3/12, 1090 Vienna E: eva.maria.freiberger@aq.ac.at Dr. Michael Stampfer E: michael.stampfer@wwtf.at JOANNEUM RESEARCH AWS – AUSTRIA FORSCHUNGSGESELLSCHAFT MBH Dr. Michael Strassnig WIRTSCHAFTSSERVICE GMBH Haus der Forschung E: michael.strassnig@wwtf.at Walcherstraße 11A, 1020 Vienna Sensengasse 1, 1090 Vienna Dr. Elvira Welzig Mag. Wolfgang Polt ZSI – CENTRE FOR SOCIAL INNOVATION E: e.welzig@aws.at E: wolfgang.polt@joanneum.at Linke Wienzeile 246, 1150 Vienna Mag. Norbert Knoll Mag. Jürgen Streicher Dr. Klaus Schuch E: n.knoll@aws.at E: juergen.streicher@joanneum.at E: schuch@zsi.at
INHALTSVERZEICHNIS 3 VORWORT 5 DIE AQ AUSTRIA ALS QUALITÄTSSICHERUNGSAGENTUR FÜR DAS ÖSTERREICHISCHE HOCHSCHULSYSTEM ACHIM HOPBACH 10 FORSCHUNGSEVALUIERUNG IM KONTEXT DER VERFAHREN DER AQ AUSTRIA EVA MARIA FREIBERGER UND ELISABETH FROSCHAUER-NEUHAUSER 13 DIE EXTERNE QS AN ÖSTERREICHISCHEN HOCHSCHULEN UND DEREN VERSCHRÄNKUNG MIT DER INTERNEN HOCHSCHUL- STEUERUNG DIETLINDE KASTELLIZ UND MARIA E. WEBER 21 QUALITÄTSSICHERUNG UND HOCHSCHULSTEUERUNG – EINE REFLEXION ZUR VERSCHRÄNKUNG ZWISCHEN INTERNEM QUALITÄTSMANAGEMENT UND EXTERNER QUALITÄTSSICHERUNG IM ZUGE DER GOVERNANCE AUS DER PERSPEKTIVE EINER ÖSTERREICHISCHEN PRIVATUNIVERSITÄT BIRGIT LUSSER 23 QUALITÄTSSICHERUNG UND DEREN ENTWICKLUNG AUS SICHT DER FH OBERÖSTERREICH EIN RESÜMIERENDER BLICK AUF DAS GESTERN UND HEUTE – MIT EINER ÜBERLEGUNG FÜR MORGEN… REGINA AICHINGER 28 EXTERNE QUALITÄTSSICHERUNG AUSSICHT EINER ÖFFENTLICHEN HOCHSCHULE – MEDIZINISCHE UNIVERSITÄT GRAZ SABINE VOGL 31 EXTERNE EVALUATION ALS WESENTLICHER BEITRAG ZUR QUALITÄTSSICHERUNG AN PÄDAGOGISCHEN HOCHSCHULEN ELISABETH AMTMANN UND BRIGITTE PELZMANN
33 EVALUATIONSVERFAHREN ALS TEIL DES UNIVERSITÄREN QUALITÄTSMANAGEMENTS – ERFAHRUNGEN AUS DER PRAXIS DER UNIVERSITÄT FÜR ANGEWANDTE KUNST WIEN BERNHARD KERNEGGER 38 EVALUATIONSVERFAHREN ALS TEIL DES UNIVERSITÄREN QUALITÄTSMANAGEMENTS – ERFAHRUNGEN AUS DER PRAXIS DER TU GRAZ GERALD GABERSCIK UND MANUELA BERNER 42 CHANCEN UND GRENZEN DER HOCHSCHUL-EVALUATION SYBILLE REICHERT 48 IST PEER-REVIEW NOCH DIE RICHTIGE EVALUATIONSMETHODE? THOMAS SPITZLEY 51 WISSENSCHAFTSEVALUATION: WOHIN GEHT DIE REISE? STEFAN HORNBOSTEL 53 QUO VADIS QUALITÄTSENTWICKLUNG? ÜBER STRATEGIEN, STRUKTUREN UND INSTRUMENTEN VON HEUTE UND MORGEN HABIL ATTILA PAUSITS
ISSUE 49 | DEZEMBER 2019 3 VORWORT SEHR GEEHRTE DAMEN chen Verfahren und Instrumente innerhalb der Hochschule ineinander- greifen und zur qualitätsgesicherten Steuerung beitragen. UND HERREN! Neben den gesetzlich vorgegebenen Instrumenten haben viele öster- reichische Hochschulen in der Vergangenheit weiterführende Verfahren für die interne Steuerung entwickelt. Dies wird anhand von zwei Beispie- S ie halten ein Sonderheft des Journal for Research and Techno- len aus der Praxis gezeigt. Diese Verfahren bringen einen zusätzlichen logy Policy Evaluation der fteval in Händen, welches sich aus- Nutzen für die Hochschulen und weisen relevante Themen und Anliegen schließlich mit der institutionellen Evaluierung von Hochschu- aus, die von keinem anderen Verfahren abgedeckt werden. Gezeigt wird len beschäftigt. Das Heft umfasst sowohl Beiträge aus der Sicht der hier zum einen das Beispiel der TU Graz – eine Spezialuniversität mit AQ Austria, die im angesprochenen Evaluierungskontext eine zentrale großen Fakultäten, die eine hohe Zahl an Studierenden (Stichwort „Mas- Rolle spielt, als auch Beiträge von Betroffenen aus den verschiedenen senstudium“) betreut, zum anderen von der Universität für angewandte Sektoren des österreichischen Hochschulwesens, die ihre spezifischen Kunst - eine kleine Spezialuniversität mit individueller Studierendenbe- Sichtweisen und Erfahrungen einbringen, worüber wir uns sehr freuen. treuung und guten Betreuungsverhältnissen. Am Ende der Ausgabe werfen ausgewiesene Expertinnen und Experten Die letzten beiden Kapiteln beschäftigen sich mit der Evaluation der noch ein grundsätzlicherer Blick auf die Evaluierung von Hochschulen im Evaluation – wohin sollen/müssen sich Evaluationen im Hochschulbe- generellen und auf die Grenzen des peer review Systems im spezifischen. reich in Zukunft entwickeln, um gewinnbringend und effizient zu sein? Mit dem vorliegenden fteval-Sonderheft zum Thema „Hochschule- Hierzu beschäftigt sich ein Mitglied des Wissenschaftsrates in einem valuierung“ hat die AQ Austria auch erstmalig die Chance bekommen, Betrag mit der Frage, welchen Nutzen und welche Auswirkungen Evalu- einen gesammelten Überblick über das breite Spektrum der Qualitätssi- ationen für das österreichische Wissenschaftssystem auf Gesamtebene cherung an Hochschulen, abseits der klassischen Forschungsevaluation, haben und wie sich Evaluationen vielleicht auch in Zukunft verändern zu geben. Zudem zeigt es die Auswirkungen von Qualitätssicherung auf müssen, um effektiv genutzt werden zu können bzw. Aussagekraft zu die unterschiedlichen Bereiche von Hochschulen und das Zusammen- besitzen. spiel der Forschungsevaluation mit anderen Evaluierungsarten. Dieses Thema wird im letzten Kapitel von Expertinnen und Experten Der erste Beitrag fokussiert auf die Aufgaben der AQ Austria als Qua- aus der Hochschulforschung weitergetragen, wo auch die grundsätzli- litätssicherungsagentur für Hochschulen. Es werden die gesetzlichen che Frage gestellt wird, ob das peer review System wirklich noch das Grundlagen für die unterschiedlichen Arten von Evaluationen beschrie- Mittel der Wahl ist. ben und wie die AQ Austria davon ausgehend die unterschiedlichen Wir danken allen Autorinnen und Autoren innerhalb und außerhalb Verfahren ausgestaltet und wo die besonderen Blickpunkte in den ver- der AQ Austria für ihre Mithilfe, das kritische Hinterfragen und für den schiedenen Verfahren liegen. spannenden Diskurs, der sich während der Erstellung des Heftes entwi- Darauf aufbauend wird die Rolle und Relevanz der Forschungsevalu- ckelt hat. ierung in den Verfahren der AQ Austria untersucht, in Bezug auf die Pro- Wir hoffen, wir konnten eine interessante Gesamtschau über das zesse der Forschungsevaluierung im Audit, als auch in Bezug auf die For- Thema Hochschulevaluierung zusammenstellen und verbleiben schungsleistungen von Privatuniversitäten bei deren Reakkreditierung. Die Verfahren der AQ Austria sind (mit unterschiedlicher Gewichtung) immer auf Qualitätssicherung, aber auch auf Qualitätsentwicklung aus- Mit den besten Grüßen gerichtet. Die Hochschulen sollen durch die als peer-review durchgeführ- ten Verfahren gewinnbringendes und anwendbares Feedback zu ihrer Achim Hopbach Arbeit erhalten und die daraus gewonnen Erkenntnisse auch in den stra- Geschäftsführer der AQ Austria tegischen steuerungsrelevanten Dokumenten und Instrumenten einflie- ßen lassen können. Es wird zum einen die Sichtweise der AQ Austria im Klaus Schuch Zusammenspiel verschiedener Instrumente und Verfahren der externen Geschäftsführer der österreichischen Plattform für Forschungs- und Qualitätssicherung dargelegt. Darauf aufbauend wurden Vertreter/innen Technologiepolitikevaluierung der vier Hochschul-Sektoren in Österreich dazu eingeladen, sich mit den Fragen auseinanderzusetzen, was externe Qualitätssicherung für den jeweiligen Hochschulsektor bedeutet, welche Chancen und Risiken von Seiten der zu Evaluierenden gesehen werden und wie die unterschiedli- Dezember 2019
ISSUE 49 | DEZEMBER 2019 5 DIE AQ AUSTRIA ALS QUALITÄTSSICHERUNGSAGENTUR FÜR DAS ÖSTERREICHISCHE HOCHSCHULSYSTEM ACHIM HOPBACH DOI: 10.22163/fteval.2019.448 D ie AQ Austria wurde 2012 im Rahmen des Inkrafttretens des GESETZLICHE Hochschul-Qualitätssicherungsgesetzes (HS-QSG) als nationa- le Qualitätssicherungsagentur für das österreichische Hoch- RAHMENBESTIMMUNGEN schulsystem gegründet; in ihr wurden die drei bereits bestehenden Qua- litätssicherungsagenturen, der Österreichischer Akkreditierungsrat für DER BEGUTACHTUNGEN Privatuniversitäten (ÖAR), der Fachhochschulrat (FHR) und die nicht auf einen Sektor eingeschränkte österreichische Qualitätssicherungsagen- Das HS-QSG ist nicht nur Grundlage für die Einrichtung der AQ Aus- tur (AQA), fusioniert. Das HS-QSG definiert elf Aufgaben der AQ Austria, tria, es regelt auch die Grundsätze der externen Qualitätssicherungsver- die sich im Wesentlichen in vier Bereiche unterteilen lassen, nämlich die fahren an öffentlichen Universitäten, Privatuniversitäten und Fachhoch- schulen. Unter anderem definiert es in § 2 Ziff. 2 zunächst allgemein, • Entwicklung und Durchführung von Begutachtungsverfahren was Qualitätssicherungsverfahren sind, nämlich „formelle, durch un- • Erstellung von Analysen und Berichten abhängige und externe Gutachterinnen und Gutachter durchgeführte • Beratung und Information zu Fragen der Qualität und des Qual- Verfahren, die die Übereinstimmung von Bildungseinrichtungen und itätsmanagements an Hochschulen Studien oder des Qualitätsmanagementsystems der Bildungseinrichtun- • Aufsicht über akkreditierte Hochschulen und deren Studi- gen mit definierten Kriterien und Standards feststellen.” Unverkennbar engänge dominiert die summative Funktion der externen Qualitätssicherung. Eine Spezifizierung erfolgt über die Konsequenzen der Begutachtungen: die zu denen als Querschnittsaufgabe die internationale Zusammenar- Akkreditierung ist „die formelle staatliche Anerkennung einer Bildungs- beit hinzutritt.1 einrichtung (institutionelle Akkreditierung) oder von Studien (Program- makkreditierung) anhand von definierten Kriterien und Standards.“ Das Den größten Umfang der Tätigkeiten nehmen dabei die Begutachtun- Audit besitzt zwar auch eine Konsequenz, nämlich die Zertifizierung des gen von und an Hochschulen ein, nämlich die Qualitätsmanagementsystems als „formelle Bescheinigung der Konfor- mität des Qualitätsmanagementsystems einer Bildungseinrichtung mit • Begutachtung hochschulinterner Qualitätsmanagementsys- definierten Kriterien und Standards“2; hiermit sind aber keine Rechtsfol- teme im Rahmen des Audits an öffentlichen Universitäten und gen verbunden. Fachhochschulen Neben der Definition der Qualitätssicherung im Wesentlichen an- • Begutachtung der gesamten Hochschulinstitution und ihrer hand des Zwecks, definiert das HS-QSG nur zwei Eckpunkte für die Aktivitäten im Rahmen der institutionellen Akkreditierung von Durchführung der Verfahren, indem Gutachterinnen und Gutachter zu Privatuniversitäten und Fachhochschulen beteiligen und die Ergebnisse zu veröffentlichen sind.3 • Begutachtung von Studiengängen im Rahmen der Studiengan- Desgleichen werden auch die Beurteilungskriterien und -standards gakkreditierung an Privatuniversitäten und Fachhochschulen weitgehend nicht per Gesetz definiert. Stattdessen bestimmt das HS- • Begutachtung von Organisationseinheiten oder Studiengängen QSG in §22 Abs. 2 Prüfbereiche für die Durchführung des Audits, in den im Rahmen freiwilliger Evaluierungen und die §§ 23 bzw. 24 Prüfbereiche für die Akkreditierung von Fachhochschulen • Begutachtung von Lehrgängen der hochschulischen Weiterbil- bzw. Privatuniversitäten und jeweils deren Studiengänge. Allerdings ent- dung im Rahmen einer freiwilligen Akkreditierung. halten die Gesetze für Privatuniversitäten (PUG) und Fachhochschulen 1 Vgl. § 3 Abs 3 HS-QSG, i.d.g.F. 2 Vgl. § 2 HS-QSG, i.d.g.F. 3 Vgl. §§ 2, 21 HS-QSG, i.d.g.F.
6 ISSUE 49 | DEZEMBER 2019 (FHStG) weitere Bestimmungen, die für die Akkreditierung relevant sind hördlicher Funktionen liegt ein Spezifikum, das die AQ Austria von den und Anforderungen an die Hochschulen als Institution und an deren Stu- meisten anderen Qualitätssicherungsagenturen im Europäischen Hoch- diengänge definieren. schulraum unterscheidet. Insgesamt beschränken sich die gesetzlichen Vorgaben somit auf Ein dritter Referenzpunkt ist die Ausdehnung des Aufgabenspek- grundlegende Rahmensetzungen, was der AQ Austria einen Gestal- trums über die Durchführung von Begutachtungsverfahren hinaus. tungsspielraum für die Ausgestaltung der Begutachtungen gibt. Für die Durch die Aufgaben in den Bereichen Analyse und Berichtswesen gesetzlich nicht verpflichtenden Begutachtungsverfahren macht das HS- wird der Fokus der Tätigkeit über eine einzelne Hochschule hinaus auf QSG keine Vorgaben. Teile des oder auf das gesamte Hochschulsystem gerichtet. In diesem Bereich befasst sich die AQ Austria mit Fragestellungen, die sich auf mehrere Hochschulen, Teile einzelner Hochschulsektoren oder das ge- REFERENZPUNKTE FÜR DIE samte Hochschulsystem beziehen (z. B. Qualitätssicherung von Beru- fungsverfahren, Qualitätssicherung von hochschulischer Weiterbildung TÄTIGKEIT DER AQ AUSTRIA usw.). Ein wesentliches Merkmal dieser Aktivitäten ist die Einbeziehung relevanter Akteure und Institutionen aus dem Hochschulsektor in die Für die Tätigkeit der AQ Austria und somit auch die Ausgestaltung Entwicklung und Durchführung von Analysen. Eine weitere Gruppe der Begutachtungen von und an Hochschulen sind vier Referenzpunkte von Analysen beruht auf den von der AQ Austria durchgeführten Qua- besonders maßgeblich: litätssicherungsverfahren. Einerseits dienen die Ergebnisse aus diesen Ein zentraler Referenzpunkt für die Ausgestaltung der Begutach- Analysen dazu, ein Verständnis für die aktuellen Problemfelder und Ent- tungen von und an Hochschulen ist das mit dem HS-QSG verfolgte Ziel wicklungen an den Hochschulen zu gewinnen. Andererseits werden die einer Harmonisierung der externen Qualitätssicherung im österrei- Ergebnisse und etwaige Empfehlungen veröffentlicht, um sie anderen chischen Hochschulsystem. Durch die Überwindung der vormals be- Akteuren im Hochschulbereich oder anderen Interessengruppen zur stehenden „starke(n) Zersplitterung der Gremien und Verfahren“ sollten Verfügung zu stellen. „gemeinsame (Mindest-) Standards für hochschulische Angebote“, eine Der vierte Referenzpunkt ist die auch durch das HS-QSG geforderte „Festlegung gemeinsamer Prüfbereiche für die Qualitätssicherungsver- Einbettung der externen Qualitätssicherung in den Europäischen fahren, die sektorenübergreifend zur Anwendung kommen“ und schließ- Hochschulraum, indem die Verfahren an internationaler guter Praxis lich eine „sektorenübergreifende Einrichtung für die externe Qualitätssi- ausgerichtet sind, wie sie insbesondere in den Standards and Guidelines cherung“ etabliert werden.4 In der sektorenübergreifenden Perspektive for Quality Assurance in the European Higher Education Area (ESG) zum liegt somit ein wesentlicher Orientierungspunkt für die Agentur. Erstmals Ausdruck kommen. Zwecks Sicherstellung der korrekten Anwendung die- sollte die externe Qualitätssicherung für öffentliche Universitäten, Pri- ser Prinzipien und Standards muss die Agentur regelmäßig eine interna- vatuniversitäten und Fachhochschulen harmonisiert werden, die Päda- tionale Evaluierung durchlaufen. Im Jahr 2019 konnte die AQ Austria die gogischen Hochschulen blieben jedoch unberücksichtigt. letzte turnusgemäße Evaluierung erneut mit großem Erfolg abschließen.5 Ein zweiter Referenzpunkt liegt in der Verbindung behördlicher und Diese Referenzpunkte finden sich auch im Leitbild der AQ Austria nicht-behördlicher Aufgaben in einer Qualitätssicherungsagentur. wieder, das die Gründungsphilosophie und das breite Aufgabenspekt- Bei der Akkreditierung von Privatuniversitäten und Fachhochschulen so- rum spiegelt: wie deren Studiengängen wird die AQ Austria als Behörde tätig, deren „Die AQ Austria ist eine in Österreich und international anerkannte Entscheidungen gleichzeitig die staatliche Anerkennung der Institution und in mehreren Ländern tätige Qualitätssicherungsagentur. Sie richtet und der von ihr vergebenen Hochschulgrade als österreichische Hoch- sich nach den Werten Öffentliche Verantwortung für die Qualität in der schulabschlüsse bedeutet. In Ergänzung übt die AQ Austria auch eine Hochschulbildung, Sicherung der akademischen Freiheit, Autonomie der Aufsicht über die akkreditierten Hochschulen insofern aus, als sie über Hochschulen und Wissenschaftliche Integrität. Sie unterstützt die Hoch- die Einhaltung der Akkreditierungsbedingungen im Rahmen der Jahres- schulen in der kontinuierlichen Qualitätsentwicklung und gibt aufgrund berichte wacht. Im Unterschied hierzu sind die Auditverfahren zur Zer- ihrer Expertise Impulse für die Weiterentwicklung des Hochschulsys- tifizierung der internen Qualitätsmanagementsysteme an öffentlichen tems. Zudem leistet sie einen Beitrag zur transparenten Information über Universitäten und Fachhochschulen zwar auch verpflichtend, die AQ die Qualität der Hochschulen in ihren Leistungsbereichen. (…)”6 Austria wird hier aber nicht als Behörde, sondern als privater Dienstleis- Für die AQ Austria ist ihr breites Aufgabenspektrum, vor allem die ter tätig. Hinzu kommt, dass die Auditverfahren wettbewerblich einge- Tätigkeit im Bereich Analysen und Berichte eine zentrale Komponente bettet sind, indem die Hochschulen auch andere Dienstleister wählen ihrer Rolle als nationale Qualitätssicherungsagentur, die nicht von ihrer können, sofern sie den üblichen internationalen Standards genügen. Der Aufgabe der Begutachtung von Hochschulen und Studiengängen ge- Unterschied der Rechtsform der Begutachtungen wirkt sich auch auf de- trennt werden kann. Nach Auffassung der AQ Austria sollte eine Quali- ren Ausgestaltung aus, was im nächsten Kapitel näher betrachtet wird. tätssicherungsagentur immer mehr sein als lediglich Organisatorin von In der gesetzlich determinierten Verbindung behördlicher und nicht-be- Begutachtungen. 4 Vgl. Vorblatt und Erläuterung zum HS-QSG S. 4, https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/I/I_01222/fname_222410.pdf (Zugriff am 12.04.2017, siehe hierzu auch Eva Erlinger-Schacherbauer (2013), Positionen des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung (BMWF) zur Neuordnung der externen Qualitätssicherung in Österreich, in: Winnfried Benz et al. (Hg.): Handbuch Qualität in Studium und Lehre. Berlin: Raabe, B 5.1. 5 https://www.aq.ac.at/de/internationales/mitgliedschaften-kooperationen.php, abgerufen am 19.11.2019 6 https://www.aq.ac.at/de/ueber-uns, abgerufen am 19.11.2019
ISSUE 49 | DEZEMBER 2019 7 on zu betonen. Dies tut die AQ Austria, indem sie auf die Wirksamkeit AUSGESTALTUNG DER der Prozesse abzielt. Es kann kaum verwundern, dass die Beurteilungskriterien in der BEGUTACHTUNGSVERFAHREN Akkreditierung umfassender und detaillierter sind, da sie die Qualität DURCH DIE AQ AUSTRIA der Leistungen der Hochschule mit all ihren Tätigkeitsbereichen oder eines Studiengangs mittelbar adressieren und außerdem die verschie- denen formalen Aspekte bzw. gesetzlichen Anforderungen, die auch für Grundsätzlich haben sämtliche gesetzlich verpflichtende Begutach- die Zulassung der Hochschulen und ihrer Studiengänge relevant sind, tungsverfahren drei Gemeinsamkeiten: umfassen. Außerdem handelt es sich um staatliche Anerkennungsver- fahren wodurch die Hochschulen an größtmöglicher Konkretisierung • Die Beurteilung, ob der Gegenstand - Programm, Institution interessiert sind, auch wenn dies vordergründig zur Einengung von Ge- oder internes Qualitätsmanagementsystem - vordefinierte staltungsspielräumen auf Seiten der Hochschulen führt. Darüber hinaus Standards oder Kriterien erfüllt. Eine Ausnahme bilden hier die enthalten die Kriterien Elemente, die der Dimension der Qualitätsent- freiwilligen Evaluierungen von Studiengängen und organisa- wicklung dienen, wie z.B. die Ausgestaltung und Anwendung interner torischen Einheiten, die in der Regel Potenziale zur künftigen Qualitätssicherungsprozesse zur Weiterentwicklung von Studiengängen Weiterentwicklung im Fokus haben. usw. Im höheren Detaillierungsgrad liegt ein typischer Unterschied zum • Die Unterstützung der Hochschulen bei der Qualitätsentwick- Audit. Gemeinsam ist beiden Begutachtungen allerdings, dass die Kri- lung. terien bzw. Standards so ausformuliert sind, dass sie eine Ja/Nein-Ent- • Die Übereinstimmung der Verfahrensschritte mit internationaler scheidung ermöglichen, da das Audit zwar keine Rechtsfolgen besitzt, guter Praxis: Selbstevaluierung, externe Begutachtung durch aber zu einer Zertifizierungsentscheidung führt. Gutachterinnen und Gutachter, Vor-Ort-Besuch, veröffentlichtes In den freiwilligen Begutachtungsverfahren stellt sich die Situation Gutachten und Follow-up-Maßnahmen. zum Teil anders dar. Die Verfahren zur freiwilligen Akkreditierung von Lehrgängen der hochschulischen Weiterbildung weisen einerseits sehr Auf dieser gemeinsamen Grundlage variiert die AQ Austria die Begut- große Ähnlichkeiten mit den verpflichtenden Verfahren der Studiengang- achtungen je nach deren Zweck und Gegenstand, wobei die Varianten akkreditierung auf und berücksichtigen lediglich den Charakter der Wei- im Wesentlichen die Standards oder Beurteilungskriterien betreffen; die terbildung, allerdings in ihrer hochschulischen Ausprägung. Auch wenn Verfahrensschritte weisen nur marginale Unterschiede auf. die Kriterien sehr ähnlich sind, liegt andererseits ein wesentlicher Unter- Für die Ausgestaltung der Begutachtungsverfahren ist der grund- schied darin, dass die Verfahren erst durchgeführt werden, wenn eine legende Unterschied zwischen Audit- und Akkreditierungsverfahren Kohorte den Lehrgang bereits absolviert hat. Diese Einschränkung ist der hinsichtlich der Begutachtungsgegenstände und der Rechtsfolgen von Betonung der Qualitätsentwicklung geschuldet. Da mit der freiwilligen zentraler Bedeutung: Akkreditierung keine staatliche Anerkennung oder Einrichtungsgeneh- Während es in der Akkreditierung um die unmittelbare Beurteilung migung verbunden ist, wählte die AQ Austria im Unterschied zu den ex- der Qualität der Hochschulen in Forschung und Lehre sowie den weite- ante Begutachtungen in den verpflichtenden Akkreditierungsverfahren ren Leistungsbereichen geht, fokussiert das Audit nur mittelbar auf die die ex-post – Begutachtung, um auf der Grundlage der tatsächlichen Qualität der Hochschulen, indem die internen Strukturen und Prozesse Erfahrungen in der Durchführung des Lehrgangs die Qualitätsentwick- zur Erzeugung und Gewährleistung der Qualität beurteilt werden. Dieser lung in das Zentrum der Begutachtung zu stellen. grundlegende Unterschied schlägt sich unmittelbar in der Ausgestaltung Gänzlich anders werden in der Regel die Standards oder Beurtei- der jeweiligen Beurteilungskriterien oder Standards nieder. lungskriterien in den freiwilligen Evaluierungen von Organisationseinhei- Für die Beurteilung, ob die internen Strukturen und Prozesse des ten oder Studiengängen ausgestaltet. Da es hierbei zumeist ausschließ- Qualitätsmanagements geeignet sind, die angestrebte und erforderliche lich um Meinungen von Expertinnen und Experten zu Entwicklungsstand Qualität zu erzeugen und zu gewährleisten, verwendet die AQ Austria im und Entwicklungsperspektiven geht, werden die Referenzpunkte für Rahmen des Audits fünf eher allgemein formulierte Standards, die zen- jedes Verfahren individuell und gemeinsam mit der auftraggebenden In- trale Aspekte eines Qualitätsmanagementsystems, wie die Festlegung stitution festgelegt. Lediglich die Verfahrensschritte sind insofern vorbe- von Verantwortlichkeiten und Strukturen, dessen nachweisbare Wirk- stimmt, als sie den üblichen internationalen Standards genügen müssen. samkeit und dessen Weiterentwicklung adressieren.7 Dass die Standards Im Folgenden sollen drei Aspekte der Ausgestaltung der Begut- wenig detailliert sind und auf einer allgemeinen Ebene der Prinzipien achtungsverfahren erörtert werden, die auch in der Überarbeitung der verbleiben, ist notwendig und dem Begutachtungsgegenstand geschul- Begutachtungsverfahren zwischen 2016 und 2018 eine zentrale Rolle det. Da sich Hochschulen hinsichtlich Profil, Größe, Struktur und interner spielten: Kultur erheblich voneinander unterscheiden und die internen Qualitäts- managementsysteme auf die jeweiligen Spezifika hin ausgerichtet sein müssen, kann es sinnvollerweise keine über Prinzipien hinausgehenden SEKTORENÜBERGREIFENDE AUSGESTALTUNG Detailvorgaben geben. Der Begutachtungsgegenstand und die, zumin- dest für Universitäten fehlende Rechtsfolge des Audits prädestinieren Entsprechend dem Ziel des HS-QSG, die starke Zersplitterung der Ver- das Begutachtungsverfahren geradezu dafür, die Entwicklungsdimensi- fahren zu überwinden, gestaltet die AQ Austria die Begutachtungsver- 7 https://www.aq.ac.at/de/audit/dokumente-audit-verfahren/Auditrichtlinie_2018.pdf?m=1550850517&, abgerufen am 19.11.2019
8 ISSUE 49 | DEZEMBER 2019 fahren so einheitlich wie möglich. Allerdings sind drei Einschränkungen Im Falle der Audits ist die Übereinstimmung der Standards noch grö- zu machen: ßer, was angesichts des Begutachtungsgegenstandes kaum verwundern Erstens ist festzustellen, dass das HS-QSG zwar nur wenige Vorgaben kann. Da im Fokus des Audits hochschulinterne Steuerungsprozesse und für die Ausgestaltung der Begutachtungsverfahren macht, die sektorspe- diesbezüglich Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten stehen, ist eine zifisch unterschiedlichen Zweckbestimmungen jedoch der Überwindung sektorenspezifische Ausgestaltung nicht erforderlich. Nicht einmal die der Zersplitterung Grenzen setzt. Vor allem die Koexistenz von Akkreditie- sektorenspezifischen Bestimmungen im HS-QSG, wonach an Fachhoch- rungs- und von Auditverfahren, somit Verfahren mit Zulassungsfunktion schulen auch die Weiterbildungslehrgänge und an öffentlichen Universi- und Verfahren ohne jegliche Rechtsfolge (zumindest für Universitäten) täten auch Lehramtsstudiengänge von den jeweiligen Qualitätsmanage- zeigt, dass das HS-QSG den Verfahrenstypus nach wie vor im Wesent- mentsystemen und somit vom Audit erfasst sein müssen, machte eine lichen entlang der Grenzen der drei Hochschulsektoren und nach den Differenzierung erforderlich. Rechtsfolgen bestimmt, was zu einer Teil-Vereinheitlichung der Verfah- Einschränkend ist entsprechend der unterschiedlichen Gegenstände ren für nur jeweils zwei Sektoren führt. Es kann nicht verwundern, dass und Zweckbestimmungen der externen Qualitätssicherung zu bemerken, es sich dabei zum einen hinsichtlich der Akkreditierung um die beiden dass das Ziel des HS-QSG, „gemeinsame (Mindest-) Standards für hoch- privaten Sektoren der Privatuniversitäten und Fachhochschulen handelt, schulische Angebote“ zu etablieren, durch die Begutachtungsverfahren da die Verfahren auch die staatliche Anerkennung der Institution und alleine notwendigerweise nur teilweise erreicht werden kann, da sich ihrer Studienangebote umfasst. Zum anderen sind dies hinsichtlich des die Kriterien der Akkreditierung direkt auf die Qualität der Leistungen Audits die öffentlichen Universitäten und die Fachhochschulen, was in- beziehen, die Standards der Auditverfahren auf Prozesse zur Sicherung sofern interessant ist, da sich die Rechtsfolgen erheblich voneinander der Qualität und nicht auf die Qualität hochschulischer Angebote an sich unterscheiden. Für öffentliche Universitäten gibt es keine, für die Fach- beziehen. In diesem Zusammenhang sollte die Bedeutung eines sektor- hochschulen ist die staatliche Anerkennung mit einem erfolgreichen übergreifenden Dialogs über Qualitätsstandards für hochschulische An- Audit verknüpft.8 gebote nicht unterschätzt werden. Ihre Aufgabe, die Qualitätssicherungsverfahren zu entwickeln, nutzte die AQ Austria in Anlehnung an dieses Ziel des HS-QSG, indem sie die Kriterien für die Akkreditierung von Privatuniversitäten und Fachhoch- ENTWICKLUNGSDIMENSION VERSUS KONTROLL- schulen und deren Studiengängen so weit als möglich und so weit als DIMENSION sinnvoll angesichts der unterschiedlichen Hochschultypen und Bildungs- aufträge definiert hat. So basieren z.B. die Akkreditierungskriterien für Obwohl sich die Zweckbestimmungen und vor allem die Rechtsfol- Studiengänge unabhängig davon, ob diese von Privatuniversitäten oder gen der Begutachtungsverfahren unterscheiden, und diese sich typi- von Fachhochschulen angeboten werden, immer auf demselben Fragen- scherweise an unterschiedlichen Stellen des Kontinuums zwischen den kanon: Polen Entwicklungsdimension und Kontrolldimension befinden, ist die AQ Austria bestrebt, der Qualitätsentwicklung einen möglichst hohen • Sind für den geplanten Studiengang dem Qualifikationsprofil Stellenwert einzuräumen. Wie stark die Entwicklungsdimension unter- entsprechende Qualifikationsziele definiert? stützt wird, hängt dabei auch vom Begutachtungsgegenstand ab. Bei • Wird das Erreichen der Qualifikationsziele durch ein geeignetes Audits und institutionellen Akkreditierungen ist dies unkompliziert, da Studiengangkonzept (Curriculum) unterstützt? die internen Verfahren und Instrumente zur Qualitätsentwicklung einen • Sind Lehre, Lernprozess und Prüfung geeignet, um das Erre- Schwerpunkt der Begutachtung bilden. Insbesondere die Neugestaltung ichen der Qualifikationsziele zu unterstützen? der institutionellen Reakkreditierung 2019 folgt diesem Weg, indem • Stehen die erforderlichen Ressourcen (personelle, räumliche die Wirksamkeit des internen Qualitätsmanagements stärker in den und sachliche) zur Verfügung? Mittelpunkt gerückt wird. Bei Verfahren auf Programmebene wird die • Wird in geeigneter Weise über Inhalte und Anforderungen des Entwicklungsdimension direkter adressiert, indem Empfehlungen für die Studiengangs informiert? Weiterentwicklung der Programme gegeben werden. Grundsätzlich wird • Werden geeignete Qualitätssicherungsmaßnahmen durch- diese Richtung auch durch die Neugestaltung der Gutachten bei insti- geführt? tutionellen Reakkreditierungen unterstrichen, indem die seit der letzten Überprüfung erzielten Fortschritte hervorgehoben und Beispiele guter Die Unterschiede sind vergleichsweise gering und beziehen sich in Praxis und Empfehlungen zur Weiterentwicklung aufgeführt werden. der Regel auf nicht an beiden Hochschultypen vorhandene Begutach- tungsbereiche, wie z.B. Doktoratsstudiengänge, die es an Fachhoch- schulen nicht gibt, oder auf spezifische Aspekte, die aus dem gesetz- FOLLOW-UP lich definierten Bildungsauftrag resultieren, so z.B. die Angewandte Forschungs- und Entwicklungsarbeit an Fachhochschulen, die nicht als Von zentraler Bedeutung für die Ausgestaltung externer Qualitätssi- gesetzliche Vorgabe für Privatuniversitäten existiert. Dort, wo es sich um cherungsverfahren ist der Standard, Begutachtungsverfahren nicht als die gleichen Begutachtungsgegenstände handelt, wurden kaum Unter- punktuelles Ereignis durchzuführen, sondern in einen kontinuierlichen schiede gemacht. Entwicklungsprozess einzubetten. Ein zentrales Instrument hierfür ist 8 Siehe hierzu auch Achim Hopbach (2014), Externe Qualitätssicherung in Österreich, in: Winnfried Benz et al. (Hg.): Handbuch Qualität in Studium und Lehre. Berlin: Raabe, F1-A2. B 5, 107-128.
ISSUE 49 | DEZEMBER 2019 9 das regelmäßige Follow-up eines Begutachtungsverfahrens, in dem vor von Hochschulsektor zu Hochschulsektor unterscheiden. Dies zeigt, verfolgt wird, wie die Ergebnisse des Verfahrens umgesetzt werden. In dass durch die Begutachtungsverfahren alleine das Ziel des HS-QSG der Ausgestaltung des Follow-up sind der AQ Austria durch das HS-QSG nicht erreicht werden kann, sondern die Tätigkeiten der AQ Austria im enge Grenzen gesetzt. Die Grundlage für das Follow-up wird in den Be- Bereich der hochschul- und sektorenübergreifenden Analysen und der gutachtungsverfahren selbst bereitet, indem die Gutachterinnen und Förderung der sektorenübergreifenden Kommunikation einen wesentli- Gutachter angehalten sind, in den Gutachten Empfehlungen für weitere chen und notwendigen Beitrag hierzu leisten müssen. Entwicklungen zu geben. In Reakkreditierungen und bei Audits kommt hinzu, dass die AQ Austria Akkreditierungen unter Auflagen aussprechen kann, die in einem vorgegebenen Zeitraum zu erfüllen sind. Das HS-QSG QUELLEN sieht dieses Instrument allerdings nicht für erstmalige Akkreditierungen vor, worin eine Einschränkung zu sehen ist, die die AQ Austria in der Achim Hopbach (2014), Externe Qualitätssicherung in Österreich, in: Stärkung der Entwicklungsdimension behindert. Winnfried Benz et al. (Hg.): Handbuch Qualität in Studium und Lehre. Zwar ist das Instrument der Auflagenerteilung das am weitesten ver- Berlin: Raabe, F1-A2. B 5, 107-128 breitete Follow-up Instrument in Akkreditierungsverfahren, es ist aber nicht das einzige. Bei den Privatuniversitäten und Fachhochschulen geht Eva Erlinger-Schacherbauer (2013), Positionen des Bundesministeri- das gesetzliche Mandat der AQ Austria über Akkreditierungsentschei- ums für Wissenschaft und Forschung (BMWF) zur Neuordnung der ex- dungen hinaus und sieht ein weiteres Instrument vor, das eine wichtige ternen Qualitätssicherung in Österreich, in: Winnfried Benz et al. (Hg.): Rolle für das Follow-up spielt. So müssen die Hochschulen jährlich einen Handbuch Qualität in Studium und Lehre. Berlin: Raabe, B 5.1. Bericht über die wichtigsten internen Entwicklungen erstellen, wie z.B. die Umsetzung der Ergebnisse aus Begutachtungsverfahren. Auch bei Audits setzt die AQ Austria die Auflagenerteilung als ein AUTOR Instrument des Follow-Ups ein9, zusätzlich werden aber den Hochschu- len freiwillige und maßgeschneiderte Follow-up-Workshops angeboten. DR. ACHIM HOPBACH Der Zweck dieser Workshops besteht darin, über die Erörterung etwa- Geschäftsführer AQ Austria iger Auflagen hinauszugehen und die im Gutachten enthaltenen Emp- Franz-Kleingasse 5, 1190 Wien fehlungen und mögliche Wege zu ihrer Umsetzung zu erörtern. Obwohl E: achim.hopbach@aq.ac.at die AQ Austria von der Relevanz solcher Workshops überzeugt ist, hat sie bewusst darauf verzichtet, diese als regelhaften Schritt in den Audit- Prozess einzubeziehen. Der Grund ist die Tatsache, dass die AQ Austria bei Audits in Österreich mit ausländischen Qualitätssicherungsagen- turen konkurrieren muss, von denen keine eine solche Maßnahme als verbindlichen Verfahrensschritt definiert hat. Da Arbeitsaufwand, Dauer und Kosten eines Prozesses relevante Kriterien für die Auswahl einer Agentur sind, wäre es für AQ Austria nicht vorteilhaft, einen obligatori- schen Nachbereitungsworkshop zu integrieren. RESÜMEE Die AQ Austria ist zum einen eine „klassische“ Qualitätssicherungs- agentur mit einer gesetzlich definierten Zuständigkeit für die verbind- liche externe Qualitätssicherung im österreichischen Hochschulsystem, wobei die Pädagogischen Hochschulen unberücksichtigt bleiben. Ihre Besonderheiten resultieren aus dem „Gründungsauftrag“ der Agentur vor dem Hintergrund der rechtlichen Ausgestaltung der verbindlichen externen Qualitätssicherung. Auch wenn „gemeinsame (Mindest-) Stan- dards für hochschulische Angebote“ und die Aufhebung der „starke(n) Zersplitterung der Gremien und Verfahren“ Kernanliegen bei der Einrich- tung der Agentur waren und die AQ Austria sich in der konzeptionellen Ausgestaltung und Durchführung ihrer Aktivitäten diesen Anliegen ver- pflichtet fühlt, setzen die gesetzlichen Bestimmungen zu Zweck, Begut- achtungsgegenstand und Rechtsfolgen der verbindlichen externen Qua- litätssicherung diesem Anliegen enge Grenzen, da diese sich nach wie 9 Gemäß Richtlinie für das Audit des hochschulinternen Qualitätsmanagements der AQ Austria müssen Auflagen innerhalb von 2 Jahren als erfüllt nach- gewiesen werden. https://www.aq.ac.at/de/audit/dokumente-audit-verfahren/Auditrichtlinie_2018.pdf?m=1550850517&, abgerufen am 19.11.2019
10 ISSUE 49 | DEZEMBER 2019 FORSCHUNGSEVALUIERUNG IM KONTEXT DER VERFAHREN DER AQ AUSTRIA EVA MARIA FREIBERGER UND ELISABETH FROSCHAUER-NEUHAUSER DOI: 10.22163/fteval.2019.449 EINLEITUNG Privatuniversität und die vorgesehene Forschung internationalen me- thodisch-wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Standards entspricht. Zudem wurde bewertet, ob die vorgesehenen organisatorischen und K eine Hochschule ohne Forschung – keine qualitativ hochwerti- strukturellen Rahmenbedingungen ausreichend und geeignet sind, das ge Forschung ohne regelmäßige und zielgerichtete Evaluation. Forschungskonzept umzusetzen, und die Verbindung von Forschung und Allen Hochschulsektoren gemeinsam ist das Bekennt- Lehre gewährleistet ist. nis zu und das Bestreben nach forschungsgeleiteter Lehre – die Lehre Darüber hinaus wurden mit der Qualität von Forschung in Zusammen- einer Hochschule kann nur dann qualitativ hochwertig sein, wenn sie hang stehende Kriterien im Rahmen anderer Prüfbereiche begutachtet: mit State-of-the-Art-Forschung und dementsprechend handelnden For- So war auch Gegenstand der Begutachtung, ob eine Privatuniversität schenden verknüpft ist. Die Ausprägung der Forschungskultur variiert universitätsadäquate Ziele definiert hat und einen Entwicklungsplan be- zwischen den Sektoren aber stark, zum einen bedingt durch das unter- sitzt, der unter anderem Forschung bzw. Entwicklung umfasst. Die Orga- schiedliche Alter der Sektoren, zum anderen aber auch durch die unter- nisationsstruktur einer Privatuniversität hat, vergleichbar mit öffentlichen schiedlichen Zielsetzungen, die von den verschiedenen Hochschultypen Universitäten, die Freiheit der Wissenschaft und ihrer Lehre sowie die verfolgt werden. Freiheit des künstlerischen Schaffens zu gewährleisten. Außerdem wur- Im Folgenden werden die unterschiedlichen Ausprägungen von For- de gefragt, ob die Privatuniversität die Ressourcen für gute Forschung schungsevaluierung in den Verfahren der AQ Austria beschrieben. besitzt, d. h. über ausreichend Personal für ihre Tätigkeiten verfügt und eine ausreichend finanzielle und infrastrukturelle Ausstattung gegeben ist. Unter den Kriterien zu Kooperationen wurden unter anderem For- FORSCHUNGSEVALUIERUNG IN schungskooperationen im In- und Ausland mit hochschulischen und gegebenenfalls außerhochschulischen Einrichtungen begutachtet. Im AKKREDITIERUNGSVERFAHREN Prüfbereich Qualitätsmanagementsystem wurde bewertet, ob auch die regelmäßige Beurteilung der Forschungsqualität gewährleistet ist. Akkreditierungsverfahren an österreichischen Privatuniversitäten Die Begutachtungsergebnisse von elf Reakkreditierungsverfahren, sind die Grundlage für die staatliche Anerkennung dieser Bildungsein- die zwischen 2013 und 2017 von der AQ Austria durchgeführt wurden, richtungen und werden anhand von definierten Kriterien durchgeführt. zeigten, dass Privatuniversitäten, die seit 1999 in Österreich gegründet Die Kriterien zur erstmaligen Akkreditierung von Privatuniversitäten bzw. werden und überwiegend als Spartenuniversitäten mit vergleichsweise zur Verlängerung der Akkreditierung (Reakkreditierung) umfassen neben wenigen Studiengängen und Studierenden klassifiziert werden können, den beiden zentralen Kernbereichen einer Universität, Studien und Lehre teilweise noch über kein klar erkennbares Forschungsprofil und dafür sowie Forschung und Entwicklung bzw. Entwicklung und Erschließung erforderliches Forschungskonzept mit definierten Schwerpunkten ver- der Künste, das Profil, den Entwicklungsplan und die Organisationsstruk- fügten, um als universitäre Einrichtung in der Scientific Community tur, die für die Tätigkeit der Privatuniversität erforderlichen personellen, wahrgenommen zu werden und langfristig internationale Sichtbarkeit finanziellen und infrastrukturellen Ressourcen sowie Kooperationen und zu erlangen. Dies führte auch bei fünf Privatuniversitäten zur Reakkre- das Qualitätsmanagementsystem. ditierung unter der Auflage, ein Forschungskonzept innerhalb eines be- Während in der den Akkreditierungsverfahren an Privatuniversitäten stimmten Zeitraums nachzureichen. Auch wenn die Kriterien nicht nach zugrundeliegenden Verordnung aus dem Jahr 2013 und ihrer Weiter- quantitativen Indikatoren verlangten, wurde in den Gutachten häufig entwicklung aus dem Jahr 2015 nicht zwischen Kriterien für Erst- und auf die bis zur Reakkreditierung erbrachte und im Akkreditierungsantrag Reakkreditierung unterschieden wurde, ist dies in der seit Februar 2019 dargelegte Forschungsleistung, wie z. B. den Anteil an eingeworbenen gültigen und grundlegend überarbeiteten Privatuniversitäten-Akkreditie- Drittmittel oder peer-reviewed Publikationen, Bezug genommen. Dabei rungsverordnung 20191 der Fall. Gemäß der Verordnung aus dem Jahr zeigte sich, dass die Forschungsleistung vielfach als nicht mit jener an- 2013 bzw. 2015 war im Prüfbereich Forschung Gegenstand der Begut- derer Universitäten vergleichbar bewertet wurde, wobei angemerkt wer- achtung, ob das Forschungskonzept dem Profil und den Zielen einer den muss, dass für Privatuniversitäten erst seit 2012 die Einwerbung von 1 https://www.aq.ac.at/de/akkreditierung/dokumente-verfahren-pu/AkkVO-PU-mit-Umschlag-03-01-2019.pdf?m=1563534636&, abgerufen am 19.11.2019
ISSUE 49 | DEZEMBER 2019 11 Bundesmittel im Rahmen von öffentlich ausgeschriebenen Forschungs-, gänge anbietet und daher auch über kein Habilitationsrecht verfügt. Technologie-, Entwicklungs- und Innovationsprogrammen möglich ist Dadurch wird gewährleistet, dass ein Doktoratsstudiengang bei Verlän- und in der Aufbauphase einer Privatuniversität, die sich in einigen Fällen gerung der institutionellen Akkreditierung weiterhin in ein etabliertes wesentlich durch Studiengebühren finanzieren, die Ressourcen häufig Forschungsumfeld eingebettet ist. So soll sich ein Doktoratsstudiengang auf die Lehre und den Aufbau der Studiengänge fokussiert sind. Zusam- in das Forschungskonzept einfügen und die Privatuniversität über einen menhängend damit waren auch keine geeigneten organisatorischen Forschungsschwerpunkt verfügen, der die inhaltliche und methodi- und strukturellen Rahmenbedingungen zur Umsetzung des Forschungs- sche Breite der Disziplin abdeckt, in der der Studiengang angesiedelt konzepts für Gutachter/innen erkennbar, die hinreichend zeitliche Frei- ist. Weiters wird begutachtet, ob die Forschungsleistungen in diesem räume für Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten gewährleisten Schwerpunkt nicht nur dem universitären Anspruch und der jeweiligen würden. An manchen Privatuniversitäten zeigte sich zudem, dass nicht Fächerkultur entsprechen, sondern auch eine internationale Sichtbar- alle Kernbereiche der angebotenen Studiengänge durch Professor/inn/ keit gewährleisten. Zudem werden hauptberufliche Professor/inn/en en abgedeckt waren, was für den Forschungsoutput mit von Relevanz für die gesamte Breite der Disziplin, in der der Studiengang angesiedelt ist. Auch Anreiz- und Unterstützungsangebote wie Forschungsservice- ist, gefordert. Auch sollen für den Studiengang und damit für den in stellen, Reduktionen der Lehrverpflichtung für Forschungstätigkeiten Verbindung stehenden Forschungsschwerpunkt relevante Forschungs- oder Anschubfinanzierungsmöglichkeiten für Forschungsprojekte waren kooperationen nachgewiesen werden und eine quantitativ und qualitativ nicht in einem den Forschungszielen entsprechenden Ausmaß an allen adäquate Forschungsinfrastruktur vorhanden sein. Diese Kriterien gelten Privatuniversitäten gegeben. im Unterschied zur Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengän- Um in einem Qualitätssicherungs- und Akkreditierungsverfahren die gen, in denen kein bereits etabliertes Forschungsumfeld und damit in- oben genannten Aspekte, die wesentlich zur Qualität einer Universität ternationale Sichtbarkeit von Forschungsleistungen Voraussetzung ist, und deren Forschung beitragen, systematisch zu adressieren, wurden auch für die Erstakkreditierung von Doktoratsstudiengängen. im Zuge der Überarbeitung der Verfahrensregeln diese Erkenntnisse aus bereits abgeschlossenen Verfahren berücksichtigt. So wurden die Krite- rien für die erstmalige Akkreditierung einer Privatuniversität, die ex ante FORSCHUNGSEVALUIERUNG erfolgt und somit nur die Bewertung von Konzepten und Forschungsvor- haben zum Ziel haben kann, von den Kriterien für die Verlängerung der IN AUDITVERFAHREN Akkreditierung getrennt, in der bereits erbrachte Forschungsleistungen nachgewiesen und begutachtet werden können. Beim Auditverfahren handelt es sich um die Zertifizierung des in- In Reakkreditierungsverfahren wird nun im Bereich Forschung nicht ternen Qualitätsmanagementsystems für alle Leistungsbereiche einer nur nach einem Forschungskonzept gefragt, das dem Profil entspricht, Hochschule. Bis zum Inkrafttreten des Hochschul-Qualitätssicherungsge- sondern auch nach den strategischen Zielen und deren Umsetzung in setzes (HS-QSG) im Jahr 2012 und der damit verbundenen Verpflichtung entsprechende Maßnahmen. Zudem sollen die bereits erbrachten For- zur Absolvierung eines Audits des internen Qualitätssicherungssystems schungsleistungen dem universitären Anspruch und den jeweiligen waren die österreichischen Universitäten nur mit Forschungsevaluierun- Fächerkulturen entsprechen. Damit wird der Forschungsoutput jeder gen konfrontiert, die im Unterschied zum Auditverfahren primär dem Privatuniversität im Vergleich zu anderen universitären Einrichtungen Wirtschaftlichkeitsgedanken verpflichtet sind. Der wirtschaftliche Um- des jeweiligen Fachbereichs evaluiert – auch vor dem Hintergrund, dass gang mit der staatlichen Grundfinanzierung wird anhand von Wissens- die meisten Privatuniversitäten nun bereits mehr als zehn Jahre beste- bilanzen und Leistungsvereinbarungen gegenüber dem Geldgeber nach- hen. Weiters wird auch explizit gefordert, dass institutionell veranker- gewiesen. Um diese leistungsorientierte Steuerung auch nach innen te Forschungskooperationen vorhanden sind und das hauptberufliche weiter vorantreiben zu können, werden Leistungsvereinbarungen inner- Personal der Privatuniversität in die Forschung des jeweiligen Faches halb der Universität auf Fakultäts- bzw. bis hin zur Personenebene hinun- eingebunden ist. Zudem wurde aufgrund zunehmender Relevanz als tergebrochen und verstärkt mit einer leistungsorientierten Mittelvergabe Kriterium für die Begutachtung aufgenommen, dass ein Wissens- und (LoM) verknüpft. Fließt die erfolgreiche Drittmitteleinwerbung bereits Technologietransfer in die Wirtschaft und Gesellschaft nachgewiesen in die universitätsinterne Evaluierung ein, sind Universitätsangehörige werden soll. Neben geeigneten organisatorischen und strukturellen parallel mit Evaluierungen gegenüber externen Fördergeber/inne/n vor Rahmenbedingungen zur Umsetzung des Forschungskonzepts werden bzw. während Forschungsprojekten konfrontiert. Für Fachhochschulen im Bereich Personal nun auch hauptberuflich beschäftigte Professor/ ist das Bild ein sehr ähnliches, wobei der Anwendungsorientierung der inn/en für die fachlichen Kernbereiche, abgeleitet vom Profil der jewei- Forschung hier eine stärkere Bedeutung zukommt. ligen Studiengänge, als eines der wesentlichen Merkmale einer univer- Im Audit stehen die Qualitätsmanagementmaßnahmen im Fokus und sitären Einrichtung gefordert. Weiters soll die Gewichtung von Lehr-, es wird begutachtet, ob die Hochschule den Beitrag der Maßnahmen zur Forschungs- und administrativen Tätigkeiten sowohl eine angemessene Zielerreichung überprüft und systematisch adaptiert. So ist der wesentli- Beteiligung an der Lehre als auch hinreichende zeitliche Freiräume für che Unterschied zwischen gängigen Forschungsevaluierungen und dem Forschung gewährleisten. Auditverfahren des internen Qualitätssicherungssystems der, dass im Wenn eine Privatuniversität Doktoratsstudiengänge anbietet, die Audit nicht direkt Forschungsergebnisse abgefragt und beurteilt werden. im Unterschied zu Bachelor- und Masterstudiengängen Studiengänge Vielmehr geht es darum zu zeigen, dass die für gute Forschung notwen- mit hohem Forschungsbezug darstellen, kommen im Bereich Forschung digen Support-Prozesse durch die Hochschulen selbst regelmäßig auf zusätzliche Kriterien im Rahmen der Reakkreditierung zur Anwendung. ihre Wirksamkeit begutachtet und beurteilt werden und für alle Mitar- Die Erwartungen an die Forschungsleistungen sind andere als jene an beitenden zugänglich sind. Eine wesentliche Abgrenzung zum instituti- eine Privatuniversität, die ausschließlich Bachelor- und Masterstudien- onellen Akkreditierungsverfahren an Privatuniversität besteht außerdem
12 ISSUE 49 | DEZEMBER 2019 darin, dass beim Audit nicht überprüft wird, ob ausreichende finanzielle Mittel vorhanden sind, um die geplante Forschung betreiben zu können. RESÜMEE Auch wird nicht die Qualität des Personals beurteilt, sondern vielmehr Beiden Verfahrenstypen ist gemeinsam, dass der Bereich Forschung darauf geachtet, ob die Forschenden bei ihren Aktivitäten entsprechend ausgehend vom jeweiligen Profil und der Zielsetzung der Einrichtung unterstützt werden. betrachtet wird. Während jedoch das Auditverfahren an Universitä- Betrachtet man das Audit nur aus dem Blickpunkt Forschung2, startet ten und Fachhochschulen die Qualitätssicherung von unterstützenden es bei der Frage, welches Profil sich die Universität bzw. Fachhochschule Maßnahmen im Fokus hat, werden in Reakkreditierungsverfahren an im Bereich der Forschung gegeben hat und welche Ziele sie sich damit Privatuniversitäten gezielt die Forschungsleistungen sowie die damit verbunden setzt. In den durchlaufenen Auditverfahren der AQ Austria in Verbindung stehenden Ressourcen und Rahmenbedingungen begut- hat sich gezeigt, dass diese Art der Fragestellung sowohl bei den Hoch- achtet. Dies hat zur Folge, dass die Kriterien in Akkreditierungsverfahren schulen als auch bei den Gutachter/inne/n ein gewisses Umdenken er- detaillierter ausgestaltet sind als jene in Auditverfahren. fordert, da beide Seiten bislang gewohnt waren, sich auf die Beurteilung Die Ausgestaltung spiegelt auch die Rolle und Funktion wider, in der des Forschungsoutputs zu konzentrieren. Die Hochschulen sind in ihren die AQ Austria im jeweiligen Verfahrenstypus auftritt und welche Ziel- Selbstdokumentationen gefordert, ihre Ziele im Bereich der Forschung setzung sie jeweils verfolgt: Mit dem von der AQ Austria ausgestalteten zu beschreiben und anschließend zu zeigen, wie die etablierten Maß- Auditverfahren wird ein Verfahren zur Weiterentwicklung der Qualität in nahmen und Instrumente des Qualitätsmanagements diese Zielerrei- der Forschung angeboten, in Akkreditierungsverfahren ist die primäre chung unterstützen. Die Gutachter/innen beurteilen nicht die Ziele an Zielsetzung der AQ Austria, die Forschungstätigkeit und Forschungsqua- sich, sondern ob die Maßnahmen und Instrumente der Hochschule die lität sicherzustellen. Zielerreichung unterstützen, ob sie einer regelmäßigen Weiterentwick- lung unterzogen werden und ob sie für alle Forschenden zugänglich und bekannt sind. So werden die Gespräche mit den Forschenden auch nicht QUELLEN anhand von bibliometrischen Daten geführt, sondern vielmehr anhand von Fragen, wie z. B. „Was ist gute Forschung für Sie?“ und „Was brau- Blüml, Frances/Irmer, Manon/Kastelliz, Dietlinde/Meznik, Michael chen Sie, um gute Forschung durchführen zu können?“ (2019): Auditverfahren in Österreich. Analyse und Synthese der Ver- Die Gutachten der Auditverfahren an österreichischen Universitäten fahrensregeln und –durchführung der Agenturen und der Ergebnisse und Fachhochschulen lassen darauf schließen, dass das Qualitätsma- der Auditverfahren an öffentlichen Universitäten und Erhaltern von nagement im Bereich der Forschung eng mit der Qualität der Forschenden Fachhochschul-Studiengängen. assoziiert wird und deshalb der Fokus der Universitäten und Fachhoch- https://www.aq.ac.at/de/analysen-berichte/dokumente-analysen- schulen darauf liegt, forschungsfördernde Bedingungen zu schaffen. So berichte/001_Auditanalyse__WebPdf.pdf?m=1553596062&, abgerufen ist der Forschungssupport im Allgemeinen (z. B. Unterstützung bei der am 19.11.2019 Abwicklung von Drittmittelanträgen, IPR-Management usw.) gut ausge- baut und wird auch von den Forschenden als positiv wahrgenommen, da er zu einer direkten Arbeitserleichterung führt.3 Im Rahmen dieses AUTORINNEN Forschungssupports hat die Forschungsleistungsdokumentation in Form von ausgereiften Datenbanken eine besondere Gewichtung, da diese DR. EVA MARIA FREIBERGER zum einen für die interne Steuerung verwendet wird, zum anderen da- Bereich Akkreditierung, AQ Austria mit auch der Kreis zur externen Berichtslegung für Fördergeber/innen Franz-Kleingasse 5, 1190 Wien geschlossen wird. Somit hat sich ein kompaktes Bündel an Maßnahmen E: Eva.Maria.Freiberger@aq.ac.at entwickelt, die in unterschiedlichen Ausprägungen an allen Institutionen Anwendung finden. DR. ELISABETH FROSCHAUER-NEUHAUSER Bereich Audit & Beratung, AQ Austria Franz-Kleingasse 5, 1190 Wien E: Elisabeth.Froschauer-Neuhauser@aq.ac.at https://orcid.org/0000-0002-4586-8706 2 Die Fragestellung wäre genauso für den Kernbereich Lehre als auch die einzelnen Querschnittsbereiche anzuwenden. 3 Blüml, Frances/Irmer, Manon/Kastelliz, Dietlinde/Meznik, Michael (2019): Auditverfahren in Österreich. Analyse und Synthese der Verfahrensregeln und -durchführung der Agenturen und der Ergebnisse der Auditverfahren an öffentlichen Universitäten und Erhaltern von Fachhochschul-Studiengängen.
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