Geladener, einstufiger Realisierungswettbewerb nach dem Grazer Modell Lazarettgasse, Graz
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Geladener, einstufiger Realisierungswettbewerb nach dem Grazer Modell Lazarettgasse, Graz Graz, am 01.06.2021 Änderungen vom 25.06.2021
WB Lazarettgasse, Graz Inhaltsverzeichnis 1 ALLGEMEINER TEIL .......................................................................................................................... 4 1.1 AUSLOBENDE STELLE ............................................................................................................... 4 1.2 WETTBEWERBSBETREUUNG UND VORPRÜFUNG ................................................................... 4 1.3 TEILNEHMER*INNEN ............................................................................................................... 4 1.4 ART DES VERFAHRENS ............................................................................................................. 4 1.5 TERMINE .................................................................................................................................. 5 1.6 ZUGANG ZU DEN AUSLOBUNGSUNTERLAGEN........................................................................ 5 1.7 ÖRTLICHE BESICHTIGUNG DES GELÄNDES .............................................................................. 5 1.8 SCHRIFTLICHE RÜCKFRAGEN ................................................................................................... 6 1.9 ABGABE DER UNTERLAGEN ..................................................................................................... 6 1.10 VORPRÜFUNG.......................................................................................................................... 6 1.11 ZUSAMMENSETZUNG DES PREISGERICHTS ............................................................................. 7 1.12 AUFGABEN DES PREISGERICHTS .............................................................................................. 7 1.13 BEAUFTRAGUNG, AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG/PREISGELD ................................................ 8 1.13.1 Planungsbeauftragung .................................................................................................... 8 1.13.2 Aufwandsentschädigung/Preisgeld ................................................................................. 8 1.14 BEKANNTGABE DES WETTBEWERBSERGEBNISSES, AUSSTELLUNG, VERÖFFENTLICHUNG, EIGENTUMSRECHTE............................................................................................................................. 9 1.14.1 Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses ................................................................... 9 1.14.2 Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten ........................................................................... 9 1.14.3 Veröffentlichung ............................................................................................................ 10 1.14.4 Eigentumsrechte ........................................................................................................... 11 1.15 RECHTSGRUNDLAGE .............................................................................................................. 11 1.15.1 Anerkennung der Preisgerichtsentscheidung ............................................................... 12 1.16 TEILNAHMEBERECHTIGUNG .................................................................................................. 12 1.17 AUSSCHLIESSUNGSGRÜNDE .................................................................................................. 12 1.18 FORMALE BEDINGUNGEN UND KENNZEICHNUNG ............................................................... 13 1.18.1 Kennzeichnung .............................................................................................................. 13 1.18.2 Verfasser*innenbrief ..................................................................................................... 13 2 BESONDERER TEIL.......................................................................................................................... 14 2.1 ZIEL DES WETTBEWERBES ..................................................................................................... 14 2.2 PLANUNGSRICHTLINIEN ........................................................................................................ 15 2.2.1 Gesetzliche Grundlagen................................................................................................. 15 2.2.2 Städtebauliche Vorgaben .............................................................................................. 15 2.2.3 Raumordnung und Bebauungsdichte ............................................................................ 15 2.2.4 Bebauungsplan .............................................................................................................. 15 Stand 01.06.2021 Seite | 2
WB Lazarettgasse, Graz 2.3 STÄDTEBAU - UMGEBUNG .................................................................................................... 16 2.3.1 Bauplatz ......................................................................................................................... 16 2.3.2 Öffentlicher Verkehr/Verkehrsanbindung .................................................................... 18 2.3.3 Fußläufige Erreichbarkeit/Radwege .............................................................................. 18 2.3.4 Grünraum ...................................................................................................................... 18 2.3.5 Gefahrenzonen und sonstige Einschränkungen ............................................................ 18 2.3.6 Soziale- und Versorgungsinfrastruktur .......................................................................... 18 2.4 AUFGABENSTELLUNG ............................................................................................................ 19 2.4.1 Allgemeine Anforderungen an die Gebäude ................................................................. 19 2.4.2 Allgemeine Anforderungen an die Wohnungen ........................................................... 19 2.4.3 Allgemeine Anforderungen an den Kindergarten ......................................................... 20 2.4.4 Allgemeine Anforderungen an die Büroflächen ............................................................ 22 2.4.5 Anforderungen Außenanlage ........................................................................................ 22 2.4.6 Wohnungsschlüssel ....................................................................................................... 22 2.4.7 Verkehr – Stellplätze ..................................................................................................... 22 2.5 ART UND UMFANG DER ZU ERBRINGENDEN LEISTUNGEN ................................................... 23 2.6 ABGABE DER GEFORDERTEN LEISTUNGEN............................................................................ 24 2.7 BEURTEILUNGSKRITERIEN ..................................................................................................... 25 3 BEILAGENTEIL ................................................................................................................................ 26 Stand 01.06.2021 Seite | 3
WB Lazarettgasse, Graz 1 ALLGEMEINER TEIL 1.1 AUSLOBENDE STELLE Name: LG 5-9 Projekt GmbH & Co KG Adresse: Hauptplatz 7/2 8430 Leibnitz Ansprechpersonen: Mag. Nikolaus Gabriel Telefon: 0664 237 00 31 E-Mail: nikolaus.gabriel@gabriel.gmbh Website: www.gabriel.gmbh 1.2 WETTBEWERBSBETREUUNG UND VORPRÜFUNG Name: Kampus Raumplanungs- und Stadtentwicklungs GmbH Adresse: Joanneumring 3/2 8010 Graz Telefon: +43 316 818085 - 18 E-Mail: wettbewerbe@kampus.at Website: www.kampus.at 1.3 TEILNEHMER*INNEN Folgende WB- Teilnehmer*innen werden geladen: • Andrea Vattovani Architecture ZT-GmbH • archX – Arch. DI Martin Fekonja • Scherr + Fürnschuss Architekten ZT-GmbH • GS architects ZT-Gesellschaft m.b.H. • Gaft&onion_ZT-KG • Architektin DIin Susanne Fritzer • Architekt DI Helmut Zieseritsch ZT-GmbH • KREINERarchitektur ZT GmbH 1.4 ART DES VERFAHRENS Das Verfahren wird als geladener, einstufiger Realisierungswettbewerb mit 8 Teilnehmern*innen nach dem Grazer Modell durchgeführt. Stand 01.06.2021 Seite | 4
WB Lazarettgasse, Graz 1.5 TERMINE Ausgabe der Arbeitsunterlagen KW 22 Konstituierende Sitzung des Preisgerichts 07.06.2021, 09:00 Uhr Ort: JUFA Hotel Graz City Idlhofgasse 74, 8020 Graz Hearing und Grundstücksbegehung 07.06.2021, 11:30 Uhr Ort: Lazarettgasse 7, 8020 Graz Schriftliche Rückfragen bis KW 24 ausschließlich per E-Mail an: wettbewerbe@kampus.at Aussendung des Protokolls der Fragebeantwortung KW 25: Fr, 25.06.2021 Abgabe Pläne 23.08.2021, bis 16:00 Uhr Joanneumring 3/2, 8010 Graz Abgabe Modell 30.08.2021, bis 16:00 Uhr Joanneumring 3/2, 8010 Graz Zeitrahmen Vorprüfung KW 34-35 Preisgerichtssitzung 14.09.2021, 09:00 Uhr Ort: wird noch bekannt gegeben 1.6 ZUGANG ZU DEN AUSLOBUNGSUNTERLAGEN Die Auslobungsunterlagen, Beilagen und Formblätter stehen ab der KW 22 unter der Adresse www.kampus.at als Download (Kunden-Login rechts oben) zur Verfügung. Die Zugangsdaten für den Downloadbereich werden per E-Mail an die Teilnehmer*innen ausgesandt. Änderungen im Downloadbereich werden den (Ersatz-)Preisrichtern*innen, den Beratern*innen sowie den Wettbewerbsteilnehmern*innen per E-Mail bekannt gegeben. Wettbewerbsteilnehmer*innen verpflichten sich jedoch zudem mit der Teilnahme am Wettbewerb den Downloadbereich selbstständig regelmäßig auf Änderungen zu überprüfen. 1.7 ÖRTLICHE BESICHTIGUNG DES GELÄNDES Anlässlich dieser Besichtigung können von den Wettbewerbsteilnehmern*innen Fragen gestellt werden, wobei eine Klarstellung anstehender Probleme in gemeinsamer Aussprache angestrebt wird. Stand 01.06.2021 Seite | 5
WB Lazarettgasse, Graz Das Protokoll der örtlichen Besichtigung wird allen Wettbewerbsteilnehmern*innen und Preisrichtern*innen zugesandt. Die Teilnahme am Hearing allen Wettbewerbsteilnehmern*in ausdrücklich empfohlen. 1.8 SCHRIFTLICHE RÜCKFRAGEN Fragen zum Wettbewerbsgegenstand sind schriftlich, ausschließlich per E-Mail an die Verfahrensbetreuung (wettbewerbe@kampus.at), bis zum unter Punkt 1.5 genannten Zeitpunkt zulässig. Schriftliche Fragen, die nach diesem Termin einlangen, gelten als verspätet und fließen nicht in die Fragebeantwortung ein. Sämtliche Fragen werden schriftlich beantwortet. Die anonymisierten Fragestellungen und Antworten werden allen Teilnehmern*innen, dem/der Auslober*in und den Mitgliedern des Preisgerichts übermittelt. 1.9 ABGABE DER UNTERLAGEN Die Wettbewerbsarbeiten und Modelle müssen bis zum angegebenen Zeitpunkt unter Wahrung der Anonymität mit der Aufschrift WB Lazarettgasse, Graz im Büro der Vorprüfung einlangen. Die Verantwortung dafür liegt bei der/dem Wettbewerbsteilnehmer*innen. Die Wettbewerbsarbeiten sind bis zum angegebenen Termin gegen Aushändigung einer Empfangsbestätigung unter der Wahrung der Anonymität abzugeben. Mit der Post übersandte Wettbewerbsarbeiten müssen ebenfalls zu diesem Zeitpunkt eingetroffen sein. Die Verantwortung dafür liegt bei den Teilnehmern*innen (als Absender ist die Ziviltechnikerkammer für Steiermark und Kärnten, Schönaugasse 7/1, A-8010 Graz, anzugeben). 1.10 VORPRÜFUNG Für die Tätigkeit des Vorprüfers wird der Zeitraum von KW 33-35 in Aussicht genommen. Stand 01.06.2021 Seite | 6
WB Lazarettgasse, Graz 1.11 ZUSAMMENSETZUNG DES PREISGERICHTS Hauptpreisrichter*innen Ersatzpreisrichter*innen Auslober Mag. Nikolaus Gabriel BM DI Alexander Pongratz Gernot Labudik Christopher Pongratz MSc Stadtbaudirektion Graz DI Bernd Schrunner DI Wilfried Krammer MSc Stadtplanungsamt Graz DI Bernhard Inninger DI Andreas Roschitz Fachbeirat für Baukultur Arch. DI Andreas Heidl Prof. Arch. DI Much Untertrifaller Ziviltechnikerkammer für Steiermark und Kärnten Arch. DIin Bettina Brunner-Krenn Arch. DI Robert Lamprecht Berater*innen: DI Marion Schubert (A15 Land Steiermark) DI Marcus Steinert (Abteilung für Verkehrsplanung der Stadt Graz) DI Brigitte Grießer (Abteilung für Grünraum und Gewässer der Stadt Graz) Weitere Berater*innen des Preisgerichtes (ohne Stimmrecht) können im Verfahren noch hinzugezogen werden. Der/Die Ersatzpreisrichter*in der Ziviltechnikerkammer wird für die Teilnahme an der konstituierenden Sitzung und des Hearings, auch bei Anwesenheit des Hauptpreisrichters, entsprechend honoriert. Die Teilnahme an der Preisgerichtssitzung ist, bei Anwesenheit des/der Hauptpreisrichters*in, möglich, jedoch ohne Stimmrecht und Vergütung. 1.12 AUFGABEN DES PREISGERICHTS 1.12.1 Die Aufgabe der Preisrichter*innen besteht in der Teilnahme an der konstituierenden Preisgerichtssitzung, der örtlichen Besichtigung einschließlich der Rückfragenbeantwortung sowie der Begutachtung der eingereichten Entwürfe nach dem im Punkt 2.4 festgelegten Kriterien. Das Preisgericht ist verpflichtet, eine Reihung bzw. die Auswahl der Stand 01.06.2021 Seite | 7
WB Lazarettgasse, Graz prämierungswürdigen Arbeiten herbeizuführen (vorgesehen sind Ränge von 1 bis 3). Dabei kann in zu begründenden Ausnahmefällen eine andere Aufteilung der Ränge erfolgen. Das Gesamtpreisgeld muss in jedem Fall ausgezahlt werden. 1.12.2 Das Preisgericht kann dem/der Auslober*in Empfehlungen hinsichtlich der weiteren Vorgangsweise unter Zugrundelegung des Ergebnisses des Wettbewerbsverfahrens geben. 1.12.3 Das Preisgericht entscheidet in allen Beurteilungsfragen unabhängig, unanfechtbar und endgültig. Es ist zur Objektivität und zur Einhaltung der Bedingungen des Wettbewerbsverfahrens verpflichtet und trägt diesbezüglich die Verantwortung gegenüber dem/der Auftraggeber*in und den Wettbewerbsteilnehmern*innen im Wettbewerbsverfahren. 1.12.4 Nahe Angehörige, in Lebensgemeinschaft oder in eingetragener Partnerschaft lebende Personen von Wettbewerbsteilnehmern*innen und aus sonstigen Gründen befangene Personen dürfen an Sitzungen des Preisgerichtes nicht teilnehmen. 1.13 BEAUFTRAGUNG, AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG/PREISGELD 1.13.1 Planungsbeauftragung Es ist beabsichtigt, die/den siegreiche*n Teilnehmer*in des Wettbewerbs zumindest mit dem Vorentwurf, dem Entwurf und der Einreichplanung des Projektes zu beauftragen. Die Beauftragung zumindest der Leitdetailplanung und der künstlerischen Oberleitung wird angestrebt. Eine weiterführende Beauftragung des/der Siegers*in wird im Sinne der Qualitätssicherung angestrebt. Die Beauftragung des/der Siegers*in erfolgt zu noch zu verhandelnden Konditionen und Vertragsinhalten. Im Falle einer Beauftragung werden die Aufwandsentschädigung und das Preisgeld nicht in Abzug gebracht. Allfällige Änderungen des Projekts im Sinne der Empfehlungen des Preisgerichtes im geringfügigen Ausmaß sind zu berücksichtigen und werden nicht gesondert vergütet. Gravierende Änderungen des Projektes sind gesondert zu vergüten. Thema der Verhandlungen mit dem/der Gewinner*in werden das Projekt, der Projektumfang, die Empfehlungen des Preisgerichts (ggf. die Projektleitung, die Zusammensetzung des Projektteams inkl. Fachplaner*innen), die geplante Projektabwicklung und Zeitablauf sowie das Honorar sein. Für den Fall, dass die Verhandlung mit dem/der Erstplatzierten nicht mit der beabsichtigten Beauftragung abgeschlossen werden kann, ist eine entsprechende Verhandlung mit den/der Verfassern*innen des Zweitplatzierten Projektes aufzunehmen, wobei in diesem Fall eine Beiratspflicht entsteht (Fachbeirat für Baukultur). Ist keine ausreichende technische Leistungsfähigkeit des siegreichen Büros im Verhandlungsverfahren belegbar, muss zur Abdeckung der technischen Leistungsfähigkeit eine Arbeitsgemeinschaft mit einem technisch leistungsfähigen Büro in Absprache mit dem/der Auslober*in gebildet werden. 1.13.2 Aufwandsentschädigung/Preisgeld Für die zu prämierenden Wettbewerbsarbeiten ist eine Summe (exkl. Umsatzsteuer) von € 70.350, -- als Preisgeld und Aufwandsentschädigung vorgesehen. Stand 01.06.2021 Seite | 8
WB Lazarettgasse, Graz Jede/r Teilnehmer*in erhält für die Einreichung einer zur Beurteilung geeigneten Arbeit im vereinbarten Leistungsumfang dieselbe Aufwandsentschädigung. Gesamtsumme der Aufwandsentschädigung € 57.600, -- exkl. Umsatzsteuer Aufwandsentschädigung je Teilnehmer*in € 7.200, -- exkl. Umsatzsteuer Das Preisgericht bestimmt als Gewinner*in die/den Verfasser*in der besten Wettbewerbsarbeit und die Rangfolge der zu prämierten Wettbewerbsarbeiten (es sind 3 gereihte Preise vorgesehen). Der/die Auslober*in hat zusätzlich zur Aufwandsentschädigung für die zu prämierenden Wettbewerbsarbeiten als Preisgeld (exkl. Umsatzsteuer) vorgesehen: 1. Preis = Gewinner*in € 7.000, -- 2. Preis € 3.500, -- 3. Preis € 2.250, -- Das Preisgeld und die Aufwandsentschädigung werden über Vorlage der entsprechenden Rechnung, nach dem Termin der Sitzung des Preisgerichts, mit dem Zahlungsziel von 21 Tagen vom/von der Auslober*in bezahlt. Im Falle einer Beauftragung wird die Aufwandsentschädigung und das Preisgeld nicht in Abzug gebracht. 1.14 BEKANNTGABE DES WETTBEWERBSERGEBNISSES, AUSSTELLUNG, VERÖFFENTLICHUNG, EIGENTUMSRECHTE 1.14.1 Bekanntgabe des Wettbewerbsergebnisses Der/die Auslober*in hat unverzüglich, jedenfalls binnen 8 Tages nach Entscheidung des Preisgerichts, an alle Teilnehmer*innen und die kooperierende Länderkammer eine schriftliche Mitteilung über den Wettbewerbsentscheid zu übersenden. 1.14.2 Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten Die Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten ist zeitnah (der genaue Termin wird noch bekannt gegeben) vorgesehen. Alle eingereichten Wettbewerbsarbeiten werden nach Abschluss des Preisgerichts mindestens eine Woche ausgestellt. Die Namen der Verfasser*innen sowie deren Mitarbeiter*innen werden in dieser Ausstellung angegeben. Der Ort und der genaue Zeitpunkt dieser Ausstellung werden gesondert bekannt gegeben. Alle Wettbewerbsteilnehmer*innen, die Preisrichter*innen, die Ersatzpreisrichter*innen und die zuständige Länderkammer der Architekten*innen und Ingenieurkonsulenten werden informiert. Der vollständige und von den Mitgliedern des Preisgerichtes unterzeichnete Abschlussbericht (Protokoll) wird in dieser Ausstellung aufgelegt. Stand 01.06.2021 Seite | 9
WB Lazarettgasse, Graz Abhängig von der jeweils aktuellen Covid-19-Situation kann die Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten auch in einer anderen Form durchgeführt werden. 1.14.3 Veröffentlichung Die Wettbewerbsteilnehmer*innen sind damit einverstanden, dass die gegenständlichen Ausschreibungsunterlagen, die Namen der Teilnehmer*innen und Preisrichter*innen sowie die Stellungnahmen der Kammer der Ziviltechniker*innen für Steiermark und Kärnten ab Übermittlung der Ausschreibungsunterlagen an die Wettbewerbsteilnehmer*innen im Internet- Wettbewerbeportal der Bundeskammer der Ziviltechniker*innen veröffentlicht werden. Die Wettbewerbsteilnehmer*innen sind damit einverstanden, an der Internetpublikation ihrer Beiträge im Rahmen des Portals http://www.architekturwettbewerb.at der Bundeskammer der Ziviltechniker*innen durch die Übergabe publikationsfähiger Daten mitzuwirken, sowie, dass ihre Beiträge von der Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark und Kärnten in einer ihr geeignet erscheinenden Form insbesondere zu folgenden Zwecken verwendet/veröffentlicht werden können: • Bespielung der Monitore in den Kammerdirektionen Graz und Klagenfurt • In elektronischen Medien, die im Verantwortungsbereich der Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark und Kärnten liegen (z.B. Facebook, Instagram, Newsletter, Website [www.ztkammer.at]). • In Publikationsmedien, die im Verantwortungsbereich der Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark und Kärnten liegen (z.B. Flyer, Broschüren, Jahrbuch, etc.). • Bei Veranstaltungen, die von der Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark und Kärnten organisiert bzw. veranstaltet werden (z.B. Sommerfest, Kammervollversammlung etc.), bzw. an denen die Kammer zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit vertreten ist (z.B. Häuselbauermessen, Tag der offenen Tür an der TU Graz, HTBLVA Graz-Ortweinschule, BIT-Bau etc.). Die WettbewerbsteilnehmerInnen erklären ausdrücklich, die zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Pläne etc.) auf eventuelle bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter geprüft zu haben. Weiters erklären die WB - TeilnehmerInnen die Einwilligung zur Verarbeitung der übermittelten/eingereichten personenbezogenen Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a Datenschutzgrundverordnung (kurz: DSGVO) und sind damit einverstanden, dass diese auch an Dritte, z.B. zur Layoutierung, zum Druck etc. weitergegeben werden dürfen. Weiters wurden sämtliche Zustimmungen Dritter nach der DSGVO eingeholt. Die Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark und Kärnten haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird die Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark und Kärnten wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, hat der/die WB- TeilnehmerIn die Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark und Kärnten schad- und klaglos halten und ihr sämtliche Nachteile ersetzen, die ihr durch eine Forderung Dritter entstehen. Da vorgesehen ist, die Daten ohne weitere Bearbeitung zu veröffentlichen, werden die Wettbewerbsteilnehmer*innen um die Einhaltung folgender Regeln ersucht: Stand 01.06.2021 Seite | 10
WB Lazarettgasse, Graz • je eine gesonderte Publikationsdatei (im pdf-Format) entsprechend jedem eingereichten Plan, bei 300 dpi Auflösung, in einfacher Ausfertigung auf CD-ROM, DVD oder USB. Die CD-ROM bzw. DVD muss unter Microsoft- oder Mac-Betriebssystemen lesbar sein • Dateigrößen möglichst klein (< 3 MB) • inhaltlich eindeutige Dateibenennungen: z.B.“Kennziffer.pdf“ • Erläuterungsbericht, etc. als gesonderte pdf-Dokumente 1.14.4 Eigentumsrechte Das sachliche Eigentumsrecht an den Plänen, Modellen und sonstigen Ausarbeitungen der Wettbewerbsbeiträge geht durch die Bezahlung der Preisgelder und der Aufwandsentschädigungen an den/die Auslober*in über. Der/die Auslober*in hat das Recht, jede der eingereichten Arbeiten bei Nennung des/der Verfassers*in in einer ihm geeignet erscheinenden Form zu veröffentlichen. Der/die Auslober*in archiviert den Originalplan des Siegerprojektes. Das geistige Eigentum (Urheberrecht bzw. Recht der Wettbewerbsteilnehmer*innen an ihren Planungen) und die daraus resultierenden Verwertungsrechte an den eingereichten Projekten (z.B. Plänen, Skizzen, Modellen und sonstigen Dokumentationen und Schriftstücken) verbleiben bei den Verfassern*innen. Davon umfasst ist insbesondere auch das Recht der Ausführung oder Abänderung des Bauwerks bzw. des Nachbaus durch Dritte. Nur unter der Bedingung der Beauftragung und darauffolgenden vollständigen Vertragserfüllung erhält der/die Auftraggeber*in das Recht, das Werk des Auftragnehmers zum vertraglich bedungenen Zweck zu benützen. Der/die Auslober*in/Auftraggeber*in erhält jedoch mit der Durchführung des Wettbewerbes das Recht zur Veröffentlichung aller Projekte wobei die Teilnehmer*innen zu nennen sind (z.B. in AIK, GAT, Printmedien oder Internetportalen). 1.15 RECHTSGRUNDLAGE Rechtsgrundlage für den/die Auslober*in und Wettbewerbsteilnehmer*innen sind in der angegebenen Reihenfolge: 1. Die Fragebeantwortung 2. Das Protokoll des Hearings 3. Der Auslobungstext samt ergänzender Unterlagen 4. Der Gemeinderatsbeschluss „Leitfaden Grazer Modell“ vom 20.09.2018 5. Der Wettbewerbsstandard Architektur (WSA 2010) Das Preisgericht ist beschlussfähig, wenn mehr als drei Viertel der stimmberechtigten Preisrichter*innen, die an der ersten Sitzung teilgenommen haben, anwesend sind. Mindestens die Hälfte der Anwesenden müssen stimmberechtigte Fachpreisrichter*innen sein. Die bzw. der Vorsitzende oder die bzw. der stellvertretende Vorsitzende muss anwesend sein. Eine Abänderung dieser allgemeinen Richtlinien ist nicht zulässig. Stand 01.06.2021 Seite | 11
WB Lazarettgasse, Graz Die vom/von der Auslober*in im Zuge des Wettbewerbes an die Teilnehmer*innen weitergereichten Unterlagen sind urheberrechtliches Eigentum des/der Auslober*in und dürfen nicht durch die Teilnehmer*innen für andere Zwecke verwendet werden. Eine Weitergabe der Wettbewerbsunterlagen an Dritte ist nur mit der Zustimmung des/der Auslobers*in zulässig. Bei Zuwiderhandeln haben die Teilnehmer*innen den/die Auslober*in für alle daraus entstandenen Folgen schad- und klaglos zu halten. Für alle aus dem Verfahren entstehenden Rechtsstreitigkeiten gilt als Gerichtsstand Graz sowie österreichisches Recht als vereinbart. 1.15.1 Anerkennung der Preisgerichtsentscheidung Mit der Einreichung seines/ihres Projektes nimmt jede/r Wettbewerbsteilnehmer*in sämtliche in der Auslobung enthaltenen Bedingungen an. Er/sie ist bis zur Preisgerichtsentscheidung auch zur Geheimhaltung des eigenen Projektes verpflichtet. 1.16 TEILNAHMEBERECHTIGUNG Jede/r der unter 1.3 geladenen Wettbewerbsteilnehmer*in ist nur einmal am Wettbewerbsverfahren teilnahmeberechtigt (Varianten sind nicht zulässig). Eine Mehrfachteilnahme zieht den Ausschluss sämtlicher Projekte, an denen der Verfasser/die Verfasserin beteiligt ist, nach sich. Die Teilnehmer*innen bekunden mit ihrem Ziviltechnikerstempel bzw. mit ihrer Stampiglie und mit ihrer Unterschrift die eigene Urheberschaft für das vorgelegt Projekt. Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften ist grundsätzlich möglich. Die ARGE-Partner*innen sind dem/der Auslober*in und der Verfahrensbetreuung bis zum Termin des Hearings mitzuteilen. Dem/der Auslober*in obliegt das Recht der Zustimmung. Die genannten Arbeitsgemeinschaften werden im Protokoll des Hearings angeführt. Die WB-Teilnehmer*innen dürfen sich zusätzlich eines oder mehrerer Mitarbeiter*innen bedienen. Diese Mitarbeiter*innen dürfen von den WB-Teilnehmer*innen genannt werden und sind im Protokoll des Preisgerichts und in den Verlautbarungen des Ergebnisses sowie bei Ausstellungen zu nennen. Für sämtliche am Projekt beteiligte Personen gelten die Regeln zur vertraulichen Behandlung der Unterlagen und Geheimhaltungspflicht als vereinbart. 1.17 AUSSCHLIESSUNGSGRÜNDE Vom Preisgericht sind Wettbewerbsprojekte aus folgenden Gründen auszuschließen: • Wettbewerbsprojekte inkl. Modelle, die nach dem Einreichschluss einlangen. • Projekte, die nicht am vorgesehenen Ort abgegeben werden. Stand 01.06.2021 Seite | 12
WB Lazarettgasse, Graz • Von der Beurteilung durch das Preisgericht werden weiters jene Wettbewerbsprojekte ausgeschlossen, deren Verfasser*innen versuchen, ein Mitglied des Preisgerichtes in seiner unabhängigen Entscheidung zu beeinflussen. • Sollte ein Wettbewerbsprojekte dezidiert in der Ausschreibung geforderte Planungsaufgaben nicht erfüllen, ist es vom Preisgericht auszuschließen. • Von diesen Richtlinien abweichende Bedingungen oder Vorbehalte eines Wettbewerbsteilnehmenden sind gegenstandslos. • Ausschließungsgründe, die erst während des Wettbewerbsverfahrens entstehen, sind jenen gleichzusetzen, die von Anfang an bestanden haben. • Hingewiesen wird weiters auf die Ausschließungs- und Ausscheidungsgründe des WSA (§2 und §17 Teil B WSA). 1.18 FORMALE BEDINGUNGEN UND KENNZEICHNUNG 1.18.1 Kennzeichnung Sämtliche Teile der Wettbewerbsarbeit und alle Beilagen sind zur Wahrung der Anonymität mit einer Kennzahl zu versehen, die aus sechs Ziffern besteht und in einer Größe von 1 cm Höhe und 6 cm Länge auf jedem Blatt und auf jedem Schriftstück der Arbeit rechts oben anzubringen ist. Alle Einzelstücke der Wettbewerbsarbeiten haben ferner die Aufschrift lt. Punkt 1.9 – „Abgabe der Unterlagen“ zu enthalten. Bei gebundenen Schriftstücken genügt die Kennzahl am Titelblatt. Wird die Wettbewerbsarbeit bei der Verfahrensorganisation abgegeben, ist eine einfache Verpackung ausreichend. Wird die Wettbewerbsarbeit per Post, Paket- oder Botendienst versendet, sind die Wettbewerbsarbeiten - dies gilt sowohl für Pläne als auch für das Modell - doppelt verpackt einzusenden. Die äußere Verpackung ist mit der Kennzahl und mit der Bezeichnung lt. Punkt 1.9 – „Abgabe der Unterlagen“ zu versehen. Auf die innere Verpackung ist die Kennzahl anzubringen. Auf der inneren Verpackung ist lediglich die Kennzahl anzubringen. Als Absender ist anzugeben: Kammer der ZiviltechnikerInnen für Steiermark und Kärnten Schönaugasse 7/ 1. Stock A-8010 Graz 1.18.2 Verfasser*innenbrief Dem Entwurf ist ein Verzeichnis aller Beilagen sowie ein undurchsichtiger, verschlossener Briefumschlag beizulegen, der außen die Kennzahl und die Bezeichnung lt. Punkt 1.9 – „Abgabe der Unterlagen“ trägt und den Verfasser*innenbrief (siehe Formblatt im Beilagenteil), als Identitätsnachweis mit Namen und Anschrift der Wettbewerbsteilnehmer*innen, enthält. Bei Teilnahmegemeinschaften ist ein Mitglied als vertretungsbefugt auszuweisen. Der Verfasser*innenbrief hat weiters die Telefonnummer, die Telefaxnummer und die E-Mail- Adresse des/der Wettbewerbteilnehmers*In (Empfangsberechtigten) zu enthalten. Stand 01.06.2021 Seite | 13
WB Lazarettgasse, Graz 2 BESONDERER TEIL 2.1 ZIEL DES WETTBEWERBES Das Wettbewerbsareal umfasst die Grundstücke Nr. 190, 194/1, 195 und 196, KG 63105 Gries mit einer Gesamtgröße von ca. 3.150m². Ziel des Wettbewerbes ist die Erlangung von Bebauungsvorschlägen für einen Geschosswohnbau, einen Kindergarten im Erdgeschoss und Räumlichkeiten für Büros und Dienstleistungen im 1. Obergeschoss. Auszug aus GIS Steiermark, Zugriff am 27.11.2020 Stand 01.06.2021 Seite | 14
WB Lazarettgasse, Graz 2.2 PLANUNGSRICHTLINIEN 2.2.1 Gesetzliche Grundlagen • Steiermärkisches Baugesetz i.d.g.F. (Mitsamt OIB-Richtlinien 1-6) • Steiermärkisches Raumordnungsgesetz inkl. Bebauungsdichteverordnung • Städtebauliches - raumplanerisches Gutachten des Stadtplanungsamtes der Stadt Graz, GZ: A 14 - A 14-020192/2021/0002 vom 08.03.2021 • Stellungnahme der Abteilung für Verkehrsplanung der Stadt Graz • Verkehrstechnische Untersuchung des Büro Fallast • Stellungnahme der Abteilung für Grünraum und Gewässer, GZ: A10/5 - 027349/2021 vom 11.3.2021 • Stadtentwicklungskonzept der Stadt Graz • Flächenwidmungsplan der Stadt Graz 2.2.2 Städtebauliche Vorgaben Siehe städtebaulich-raumplanerisches Gutachten des Stadtplanungsamtes Graz. 2.2.3 Raumordnung und Bebauungsdichte Die Liegenschaft ist im 4.0 Flächenwidmungsplan der Stadt Graz als Kerngebiet + Allgemeines Wohngebiet mit einer zulässigen Bebauungsdichte von 0,8 – 2,0 festgelegt. Daraus ergibt sich eine maximale BGF von ca. 6.300 m². Der Straßenbereich ist als Sanierungsgebiet Lärm ausgewiesen. 2.2.4 Bebauungsplan Das Planungsareal befindet sich in einem bebauungsplanpflichtigen Gebiet zum Schutz der Innenhöfe und Vorgärten. Nach Rücksprache mit den städtischen Abteilungen kann in diesem Fall von einem Baulückenschluss gem. §4 Abs. 2 zur Verordnung zum 4.0 Flächenwidmungsplan ausgegangenen werden. Ein Bebauungsplan ist nicht erforderlich. Stand 01.06.2021 Seite | 15
WB Lazarettgasse, Graz 2.3 STÄDTEBAU - UMGEBUNG 2.3.1 Bauplatz Der Bauplatz befindet sich im Grazer Stadtbezirk Gries in einer fußläufigen Entfernung von ca. 425 m zum Griesplatz und somit in innerstädtischer Lage. Das Planungsareal ist derzeit mit 2 bis 3-geschossige Wohngebäuden bebaut. Im Norden schließt ein 7-geschossiger Wohnbau an das Planungsareal, welcher auf der Ost Seite des Häuserblocks in der Elisabethinergasse auf 10 Geschosse + zurückversetztes Dachgeschoss erhöht ist. Auf der Westseite der Lazarettgasse im Kreuzungsbereich befindet sich ebenfalls ein Geschosswohnbau mit 10 Geschossen + zurückversetztem Dachgeschoss. Die weitere Bebauung in Richtung Süden ist vorwiegend 2-5- geschossig. Im Kreuzungsbereich Kindermanngasse/Lazarettgasse befindet sich ein 7- und ein 17-geschossiges Gebäude. Luftbild bing.com/maps, Zugriff am 25.01.2021 Südlich angrenzende Bebauung vom nördlichen Kreuzungsbereich aus, eigene Aufnahme vom 25.01.2021 Stand 01.06.2021 Seite | 16
WB Lazarettgasse, Graz Bebauung Kreuzungsbereich, eigene Aufnahme vom 25.01.2021 Bebauung östlich der Lazarettgasse inkl. Planungsareal, eigene Aufnahme vom 25.01.2021 Bestandszufahrten Lazarettgasse 5 und 7, eigene Aufnahme vom 25.01.2021 Bebauung westlich der Lazarettgasse, eigene Aufnahme vom 25.01.2021 Stand 01.06.2021 Seite | 17
WB Lazarettgasse, Graz Bebauung Elisabethinergasse (Ostseite des Häuserblocks), eigene Aufnahme vom 25.01.2021 2.3.2 Öffentlicher Verkehr/Verkehrsanbindung Das Planungsareal verfügt über eine sehr gute Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz der Stadt Graz. Die Bushaltestelle „Graz Elisabethinergasse“ befindet sich in unmittelbare Nähe an der Kreuzung Elisabethinergasse/Josef-Huber-Gasse/Lazarettgasse und bedient die Buslinien 31, 32, 33, mit denen der Jakominiplatz in wenigen Minuten erreichbar ist. Zusätzlich befinden sich Haltestellen für die Buslinien 40 und 67 am naheliegenden Griesplatz. Der Anschluss für den KFZ-Verkehr ist über die Lazarettgasse gegeben, welche als Einbahnstraße ausgeführt ist (Fahrtrichtung Norden). 2.3.3 Fußläufige Erreichbarkeit/Radwege Die Lazarettgasse weist einen beidseitigen Gehsteig auf. Die Straße ist 3-spurig als Einbahnstraße ausgeführt. Der östliche Fahrstreifen ist ein Busfahrstreifen, der auch für Radfahrer*innen benutzbar ist. 2.3.4 Grünraum Der Rösselmühlpark befindet sich östliche des Planungsareals in unmittelbarer Nähe, direkt an der Elisabethinergasse. Der Oeverseepark befindet sich südöstlich des Planungsareals in einer fußläufigen Entfernung von ca. 250 m und verfügt über einen Spielplatz. 2.3.5 Gefahrenzonen und sonstige Einschränkungen Die 3-spurige Lazarettstraße weist ein hohes Verkehrsaufkommen aus. Das Planungsgebiet ist somit durch Verkehrslärm belastet. 2.3.6 Soziale- und Versorgungsinfrastruktur Das Planungsgebiet befindet sich in innerstädtischer Lage. Soziale Einrichtungen sowie Versorgungseinrichtungen sind in kurzläufigen Entfernungen zu erreichen. Stand 01.06.2021 Seite | 18
WB Lazarettgasse, Graz 2.4 AUFGABENSTELLUNG Die LG 5-9 GmbH & Co KG ist Eigentümerin der Grundstücke Nr. 190, 194/1, 195 und 196, KG 63105 Gries mit einer Gesamtgröße von ca. 3.150m² und möchte diese nun entwickeln. Vorgesehen ist der Abbruch des Bestandes und die Neuerrichtung eines Geschosswohnbaus, mit einem Kindergarten im Erdgeschoss und Räumlichkeiten für Büros und Dienstleistungen im 1. Obergeschoss. Die max. Geschossanzahl sowie Baugrenz- und Fluchtlinien gem. städtebaulich-raumplanerischen Gutachten der Stadt Graz sind einzuhalten. Die Ausnutzung der max. möglichen Bruttogeschossfläche in diesem Rahmen ist möglich. Ziel der Ausloberin ist daher deren Ausnutzung. Der Geschosswohnbau soll als reines Mietobjekt errichtet werden. Es ist vorgesehen eine Assanierungsförderung in Anspruch zu nehmen. Die Geschäftsordnung des Sanierungswohnbautisches ist zu berücksichtigen (siehe Beilage Wohnungsumfeld-Kriterien der Geschäftsordnung des Sanierungswohnbautisches). 2.4.1 Allgemeine Anforderungen an die Gebäude • Der Außenwandanteil ist im Verhältnis zur Nutzfläche gering zu halten – lc-Wert • Sehr hohe Kompaktheit der Gebäude A/V-Verhältnis • Es ist insgesamt ein durchgehendes vertikales statisches System ohne Lastumlenkungen gefordert • Auf ein flächensparendes Erschließungs- und Versorgungssystem mit hoher Raumqualität wird großer Wert gelegt • Nassgruppen sind geschossweise möglichst übereinander anzuordnen (Leitungsführung), • Wirtschaftliches Verhältnis von Wohnnutzfläche zu Bruttogeschoßfläche • Ausnutzung der max. BGF • Umsetzung in Massivbauweise • 1 Kellerabteil je Wohnung 2.4.2 Allgemeine Anforderungen an die Wohnungen • Abstellräume in jeder Wohnung (ZI-WE mit Abstellnische) • 2- und 3-ZI Wohnungen mit Bad mit Dusche • 4-ZI Wohnungen mit Bad und Badewanne, Dusche und 2 Waschbecken • Bad + WC getrennt (ausgenommen 2-ZI-Wohnungen) • Natürliche Belichtung gem. OIB Richtlinie 3 • Wohn- und Schlafbereiche mit Außenraumbezug • Übliche Möblierung aller Zimmer muss möglich sein und ist darzustellen • Es sind ausreichend Stellflächen für Kästen vorzusehen • Vorräume sind so zu gestalten, dass diese dem Verhältnis der Bewohneranzahl angepasst sind (Garderobe) • Jede Wohnung mit Balkon oder Loggia • Keine reinen Nordwohnungen Stand 01.06.2021 Seite | 19
WB Lazarettgasse, Graz • Jede Wohnung ist (unabhängig von der Topographie der Umgebung) so auszurichten, dass am kürzesten Tag des Jahres für mindestens 1 h eine direkte Sonneneinstrahlung in einem (!) Aufenthaltsraum gegeben ist 2.4.3 Allgemeine Anforderungen an den Kindergarten und Krippe - Lage: gesamten EG + 1. OG - Ca. 4 Gruppen - Das Raumprogramm für Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen ist in den §§ 34 und 35 des Steiermärkischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes-Externe Verknüpfung StKBBG geregelt. Raumerfordernisse für Kinderbildungs- und - betreuungseinrichtungen in der Steiermark - Verwaltung - Land Steiermark 2.4.3.1 Raumprogramm für 3 Kindergarten Gruppen und einer Kinderkrippe Kindergarten: max. 25 Kinder pro Gruppe Kinderkrippe: max. 14 Kinder pro Gruppe Allgemein Bezeichnung Anzahl Größe Anmerkung Windfang 1 - Haupteingang Zentrale Garderobe 1 mind. 30cm je Kind Evtl. Bereich für Eltern (Elterntreffen, Wartezeiten, ...) Büro Leitung 1 mind. 15m2 Personalraum 1 mind. 25m2 Nah an den Gruppenräumen WC 2 ca. 5m2 Personal/Erwachsenensanitäranlage WC Personal barrierefrei 1 ca. 5m2 Küche 2 mind. 30 m2 Therapieraum/Kleingruppenraum 2 Mind. 15 m2 Kindergarte & Kindergrippe Putzkammer 1 Mind. 8m2 Mit Waschbecken Abstellraum allgemein 1 ca.10m2 Abstellraum für Außenspielgeräte 1 Mind. 20m2 Schmutzschleuse Unterbringung von Gartenkleidung und - schuhen Spielplatzfläche im Freien 20m2 pro Kind Gilt für Kindergarten und Kinderkrippe Kindergarten 3 Gruppen Bezeichnung Anzahl Größe Anmerkung Gruppenraum 3 je 60m2 Ein Waschbecken pro Gruppenraum Bewegungsraum 1 je 60m2 Schlafraum Auch im Ganztagsbetrieb ist für den Kindergarten seitens der Abt. 6 kein eigener Ruheraum vorgesehen. Es ist jedoch Stand 01.06.2021 Seite | 20
WB Lazarettgasse, Graz sinnvoll, einen Rückzugsbereich für die Kinder zu schaffen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die für den Gruppenraum vorgesehene Mindestfläche von 60m² nicht in einem großen Raum konzentriert sein muss – es ist auch eine Verteilung auf mehre miteinander verbundene Räume bzw. „Raumzonen“ möglich und empfehlenswert, um die unterschiedlichen Funktionsbereiche effizienter einzurichten. Abstellraum 3 mind. 10m2 pro Gruppe Nah an den Gruppenräumen Kindersanitäranlage 3 Ca. 15m2 Mit einer ausreichenden Zahl von Kindersitzzellen und Waschbecken, eine Sitzstelle mit behindertengerechter Ausstattung Mind. 2 WCs je Gruppe, bestenfalls 3. 3 Waschbecken je Gruppe WB 60cm über FBOK, WC ca. 34 cm über FBOK Kinderkrippe 1 Gruppe Bezeichnung Anzahl Größe Anmerkung Spiel- bzw. 1 mind. 40m2 Bewegungsraum Abstellraum 1 mind. 10m2 Ruheraum 1 mind. 30m2 Kindersanitäranlage 1 Ca. 15m2 Mit einer ausreichenden Zahl von Kindersitzzellen und Waschbecken, eine Sitzstelle mit behindertengerechter Ausstattung, einem Wickeltisch und einer Kinderbadewanne oder Dusche WB ca 40 cm über FBOK, WC pro Gruppe 1x ca. 26 cm und 1x 34cm Sitzhöhe Stand 01.06.2021 Seite | 21
WB Lazarettgasse, Graz 2.4.4 Allgemeine Anforderungen an die Büroflächen - Lage: 1. OG ausschließlich straßenseitig - Umsetzung als Edelrohbau - Variable Trennungsmöglichkeiten - Lichte RH 3m 2.4.5 Anforderungen Außenanlage • Wohnbau: Kinderspielplätze gem. Stmk. Baugesetz (5 m² je WE) • Kindergarten: 500m² pro Kindergartengruppe • In den Freibereichen sind klimawirksame Maßnahmen erwünscht, eine TG-Überdeckung von mind. 1,0m ist zu berücksichtigen, Pflanzungen von großen Bäumen sollten in gewachsenen Boden vorgesehen werden. • Das Hinzuziehen eines/einer Freiraumplaners*in wird empfohlen 2.4.6 Wohnungsschlüssel 50 – 60 % 2-ZI-Wohnungen mit 35 – 44 m² 30 – 40% 3-ZI-Wohnungen mit 52 – 65 m² max. 10% 4-ZI-Wohnungen mit max. 90 m² Das Zusammenlegen und Auseinanderkoppeln der Wohnungen soll möglich sein. 2.4.7 Verkehr – Stellplätze Eine verkehrstechnische Untersuchung hinsichtlich der Erschließung der Tiefgarage liegt dieser Auslobung im Beilagenteil bei. Eine Feuerwehrzufahrt über eine öffentliche Straße ist ausreichend, daher ist im Innenhof die Errichtung einer Feuerwehraufstellung nicht erforderlich. In Abhängigkeit der Nutzung ergibt sich die Anzahl und die Ausgestaltung der Treppenhäuser, welche gesichert zum sicheren Ort im Freien (öffentliches Gut) zu führen sind. Bei Wohn- und Bürobauten ist grundsätzlich ein Treppenhaus ausreichend. Das städtebaulich-raumplanerische Gutachten sowie die Stellungnahme der Abteilung für Verkehrsplanung liegen diese Auslobung als Beilage bei und ist einzuhalten. Stand 01.06.2021 Seite | 22
WB Lazarettgasse, Graz 2.5 ART UND UMFANG DER ZU ERBRINGENDEN LEISTUNGEN - Städtebauliche Konzeption/Strukturplan Die Gebäude mit den Bestandsbauten im Maßstab 1:2000 (Strukturplan am Plakat und 1x getrennt in DIN A4 - Eingenordetes städtebauliches Gestaltungskonzept Im Maßstab 1:500, Darstellung und Gliederung in Gebäude-, Verkehrs-, Frei- und Grünflächen Farbliche Darstellung: Fahrverkehr dunkelgrau ruhender Verkehr hellgrau Fahrradwege orange Fußgänger gelb Grünflächen privat dunkelgrün Grünflächen allgemein hellgrün Baukörper weiß Weiters sind auf diesem Plan anzugeben: Anzahl der Geschosse je Baukörper PKW-Abstellflächen (Garagen und dergleichen) Grünraumgestaltung, differenziert nach öffentlichem und privatem Grün Darstellung des öffentlichen/halböffentlichen Bereiches Zonen der Notzufahrten, Einsatzfahrzeuge - Grundrisse Im Maßstab 1:200 - Systemschnitte Im Maßstab 1:200 soweit zur Klarstellung des Entwurfes erforderlich - Ansichten Alle Hauptansichten im Maßstab 1:200 - Rendering/Schaubild - Einsatzmodell Im Maßstab 1:500 in weißer Farbe (gilt für Grundplatte und Gebäude) - Erläuterungsbericht Stichwortartige Erläuterungen in Text und Skizzen zum Entwurfskonzept, zu den Fassadenmaterialien, zur Nutzungsidee, Alleinstellungsmerkmal, zur Straßen- bzw. Platzgestaltung und zu weitergehenden Überlegungen im Plan integriert sowie gesondert als A4 Beilage - Formblatt statistische Werte und Flächennachweis Stand 01.06.2021 Seite | 23
WB Lazarettgasse, Graz Das beigefügte Formblatt (siehe Beilagen) ist vollständig auszufüllen. - Verfasser*innenerklärung 2.6 ABGABE DER GEFORDERTEN LEISTUNGEN Die geforderten Leistungen sind ausschließlich auf max. 2 Blättern in der Größe DIN A0 (Hochformat) einzureichen. Alle Pläne sind zweifach abzugeben (1x Präsentationspläne und 1x Prüfpläne). Zusätzlich sind – unter Wahrung der Anonymität – folgende Daten auf einem gesonderten Datenträger mitzuliefern: o der Plan als Datei im pdf-Format o der Flächennachweis als dwg; zur Überprüfung der bebauten Fläche, BGF, NF, TF, VF und sonst. Nutzung sind alle relevanten Flächen mit geschlossenen Polygonzügen (Polylinien) anzulegen. o Es sind alle Grundrissgeschosse in einer Datei, jeweils mit den Grundstücksgrenzen darzustellen, um die Grenzabstände überprüfen zu können. In sämtlichen Geschossgrundrissen sind Polylinien für folgende Flächennachweise anzulegen: ▪ Polylinien welche die BGF (gem. Bebauungsdichteverordnung 1993) umschließen, sind in jedem Geschoss auf dem Layer „BGF“ anzulegen. ▪ Polylinien, welche die Nutzflächen für die Wohnnutzung umschließen, auf den Layer „NFWohnen“ ▪ Polylinien, welche die Nutzflächen der Gewerbenutzung umschließen, auf den Layer „NFGewerbe“ ▪ Polylinien, welche die Erschließungsflächen umschließen, auf den Layer „VF“ ▪ Polylinien, welche die Technikfläche umschließen, auf den Layer „TF“ ▪ Polylinien, welche die Flächen der sonstigen Nutzung umschließen, auf den Layer „sonstN“ ▪ Polylinien, welche die Nutzflächen des Kindergartens umschließen auf Layer „KIGA“ o alle Schnitte und Ansichten als dwg-Datei o die Erläuterungen im pdf-Format Beilagen: - Verzeichnis der abgegebenen Unterlagen - Verfasserbrief als Formblatt - Formblatt Statistische Werte Stand 01.06.2021 Seite | 24
WB Lazarettgasse, Graz 2.7 BEURTEILUNGSKRITERIEN Städtebauliche / baukünstlerische Kriterien • Gliederung und Gestaltung der Gesamtanlage unter besonderer Rücksichtnahme auf die örtlichen Gegebenheiten und Beziehungen zur Umgebung. • Die Lage der Baukörper zur Umgebung und zueinander, unter Berücksichtigung der Baumassenverteilung, der Außenraumgestaltung, Grünraumgestaltung und Freiraumnutzung sowie Belichtung und Besonnung. • Aufenthaltsqualität, Qualität der Außen- und Freiräume. Einbeziehung der Umgebung in das Konzept • Der Bezug von öffentlichen, halböffentlichen und privaten Freiflächen • Die Erschließung des Bauplatzes hinsichtlich Fahrverkehr und Wegeführung für Fußgänger und Radfahrer. • Reaktion auf die örtlichen Besonderheiten (z.B. Nachbarnutzungen, Lärmquellen, etc.). • Die Qualitäten der Gestaltung der Baukörper, deren Proportionen, Fassadengestaltung und Materialität Architektonische Qualität • Die Gestaltungsqualität der Fassaden und der Baukörper • Räumliche Qualitäten der Freibereiche, wie Gärten, Terrassen oder Balkone unter Berücksichtigung der Bezüge zum Außen- und Innenraum • Qualitäten in der Freiraumgestaltung • Gewährleistung guter Besonnungs- und Belichtungsverhältnisse der Wohnungen durch geeignete Baukörperausbildungen und Grundrissausbildungen, wobei einzelne, reine Nordwohnungen nicht ausgeschlossen werden. • Architektonische Qualität der Vertikal- und Horizontalerschließung (inkl. der Tiefgarage) • Organisatorische und funktionelle Ausgestaltung der Kinderbetreuungseinrichtung inkl. Freibereiche. Funktionelle und ökonomische Kriterien • Optimale Ausnutzung der Bauplätze unter Berücksichtigung der widmungs- und baurechtlichen Bestimmungen sowie der städtebaulichen und architektonischen Verträglichkeit • Sinnvolle Erschließung der Baukörper und Wohnungen • Die Zweckmäßigkeit der Grundrisslösungen und die sinnvolle Relation zwischen Wohnflächen und Aufschließungsflächen sowie sinnvolle Anordnung der funktionell zusammengehörigen Bereiche. • Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des Tragsystems sowie der Ver- und Entsorgungssysteme. Zusätzliche Kriterien können anlässlich der Grundstücksbegehung erarbeitet werden und werden gegebenenfalls mit dem Protokoll der Begehung ausgesendet. Stand 01.06.2021 Seite | 25
WB Lazarettgasse, Graz 3 BEILAGENTEIL 01 Gutachten 01.1 Städtebaulich-raumplanerisches Gutachten der Stadt Graz 01.2 Stellungnahme der Abteilung für Verkehrsplanung der Stadt Graz 01.3 Verkehrstechnisches Gutachten Büro Fallast 01.4 Stellungnahme der Abteilung für Grünraum & Gewässer der Stadt Graz 02 Plangrundlagen 02.1 Lage- und Höhenplan 02.2 Katasterplan 03 Allgemeines 03.1 Grundstückfotos 03.2 Kooperationsvermerk der Kammer 04 Formblätter und Vorlagen 04.1 Verfasserblatt 04.2 Statistisches Blatt Stand 01.06.2021 Seite | 26
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