Gemeinde - Gemeinde Grafenau

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Gemeinde - Gemeinde Grafenau
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                                                                                 Amtsblatt der Gemeinde Grafenau

                                                  Gemeinde
                                                    Nachrichten
                                      Donnerstag, 10. Juni 2021 • Nummer 23

                                      1.000 Gemeinden - 1.000 Bäume
                                      An dieser landesweiten Aktion des Gemeindetags
                                      Baden-Württemberg war auch Grafenau im ver-
                                      gangenen Jahr beteiligt. Rund 17.500 Bäume als
                                      Trinkwasserreservoir hat unser Revierförster Thomas
                                      Widmayer auf einer Fläche von 4 ha im Tannen-
                                      wald anpflanzen lassen. Traubeneiche und Hainbu-
                                      che ersetzen dort Nadelholzbäume, welche durch
                                      Sturm zerstört oder durch den Borkenkäfer befallen
                                      wurden. Die neuen Bäume kommen mit der anstei-
                                      genden Trockenheit im Sommer, aber auch star-
                                      ken Regenfällen besser zurecht. Diese Laubbäume
                                      können mit 800.000 Liter pro Hektar auch deutlich
                                      mehr Wasser speichern als Tanne und Fichte. Durch
                                      den geschickten Einsatz von Herrn Widmayer konn-
                                      ten für diese Wiederaufforstung im Gemeindewald
                                      Spendenmittel von der Porsche AG eingeworben
                                      werden. Dies wurde auch durch den Trinkwasserver-
                                      ein mit Sitz in Hamburg vermittelt. Aber immer wie-
                                      der gelingt es unserem Revierförster, mit solchen In-
                                      itiativen bei der Betreuung unseres Gemeindewaldes Bürgermeister Martin Thüringer lässt sich
                                      mit immerhin rund 350 ha Fläche auch für Ökologie von Revierförster Thomas Widmayer die
                                      und Ökonomie erfolgreiche Beispiele umzusetzen. Pflanzmaßnahme für den Trinkwasserwald
                                      So haben wir auch die Absicht, im Tannenwald den im       Tannenwald zeigen. Er ist beeindruckt
                                                                                             vom tollen Engagement unseres Revierförs-
                                      Lebensraum für die seltene Bechsteinfledermaus zu ters für unseren Gemeindewald.
                                      verbessern. Diese Fledermausart schätzt lichte Ei-
                                      chen- und Buchenwälder. Herzlichen Dank an dieser Stelle unserem Revierförster Thomas
                                      Widmayer für seine Mühe und Arbeit rund um unseren Wald, den wir gerne auch zur
                                      Erholung vor der eigenen Haustüre schätzen – gerade auch jetzt in der Coronapandemie.
                                      Dieser Einsatz für den Wald ist schon seit vielen Jahren gelebter Naturschutz unserer Ge-
                                      meinde auch hier in Grafenau. Darauf machte die Aktion des Gemeindetags aufmerksam.
Gemeinde - Gemeinde Grafenau
2      Nummer 23 • Donnerstag 10. Juni 2021                            Gemeindenachrichten Grafenau
                                                                   Apothekendienst
                                                                   Samstag, 12.06.2021
  Wir gratulieren                                                  Apotheke am Spitzholz, Sindelfingen
                                                                   Feldbergstraße 61, Tel. 07031/805577
14.06.2021                                                         Stadt-Apotheke, Renningen
Herrn Karl Böttger, zum 75. Geburtstag                             Bahnhofstraße 22, Tel. 07159/18249

15.06.2021                                                         Sonntag, 13.06.2021
Frau Karin Obertopp , zum 75. Geburtstag                           Bahnhof-Apotheke, Ditzingen
                                                                   Gerlinger Straße 18, Tel. 07156/959696
16.06.2021                                                         Löwen-Apotheke am Domo, Sindelfingen
Frau Margarete Godzisz, zum 75. Geburtstag                         Hirsauer Straße 8, Tel. 07031/700791
16.06.2021
Frau Klara Marta Rau, zum 70. Geburtstag
Wir gratulieren auch den Jubilaren, die in dieser Woche
                                                                   Sozialstation Grafenau
Geburtstag haben und hier nicht genannt werden möchten.            Krankenpflegeverein Grafenau e.V.
Wenn Sie keine Veröffentlichung bzw. Weitergabe Ihrer Daten
anlässlich Ihrer Alters- und Ehejubiläen wünschen, haben Sie       Krankenpflege - Nachbarschaftshilfe
das Recht auf Einrichtung einer gebührenfreien Übermitt-           Bettina-von-Arnim-Weg 2, Grafenau-Dätzingen
lungssperre.                                                       Bürozeiten der Station: Mo. - Fr. 9 - 14 Uhr
                                                                   Außerhalb dieser Zeiten nimmt der Anrufbeantworter Ihre
Bitte wenden Sie sich in diesem Fall rechtzeitig beim Bürgeramt,   Wünsche und Anliegen auf.
Frau Wagner, Tel. 403-12.                                          Wir werden Sie umgehend zurückrufen.
                                                                   Tel. 44024 oder 464566, Fax 460504
                                                                   Info@sozialstation-grafenau.de
                                                                   Geschäftsführerin: Dubravka Gurgel
                                                                   Pflegedienstleiterinnen: Jadranka Croce und Nadine Ganster

  Sonntagsdienste                                                  Krankenpflegeverein Grafenau e.V. Förderverein
                                                                   Vorsitzender: Günter Graf, Telefon 43882

Allgemeinärztlicher Bereitschaftsdienst
Notfallpraxis am Klinikum Sindelfingen,
Arthur-Gruber-Straße 70, 71065 Sindelfingen
Öffnungszeiten:                                                      Terminkalender
Mo. - Do.: 18 - 22 Uhr; Fr.: 16 - 22 Uhr
Sa., So., Feiertage: 8 - 22 Uhr                                    vom 10.06.2021 bis 20.06.2021
Notfallpraxis am Krankenhaus Herrenberg,
Marienstraße 25, 71083 Herrenberg                                  Donnerstag, 10. Juni 2021
                                                                   15.00 - 17.00 Uhr Bücherei Zum Ulrichstein geöffnet
Öffnungszeiten:
Fr., 16 - 22 Uhr; Sa., So., Feiertage: 8 - 22 Uhr.                 Freitag, 11. Juni 2021
Patienten können ohne telefonische Voranmeldung in die             15.00 - 18.00 Uhr Wertstoffhof geöffnet
Notfallpraxis kommen.                                              Samstag, 12. Juni 2021
Rufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst außerhalb         ab 06.00 Uhr Altpapiersammlung durch den Musikverein
der Öffnungszeiten der Notfallpraxis und für medizinisch not-      09.00 - 15.00 Uhr Wertstoffhof geöffnet
wendige Hausbesuche des Bereitschaftsdienstes:
kostenfreie Rufnummer: 116 117.                                    Sonntag, 13. Juni 2021
                                                                   09.00 Uhr Eucharistie, kath. Kirche Döffingen
Kinder- und jugendärztlicher Dienst                                09.30 Uhr Gottesdienst, neuapost. Kirche Döffingen
Kinder- und jugendärztliche Notfallpraxis am Klinikum Böb-         10.30 Uhr Ök. Gottesdienst beim Schlosspark-Spielplatz
lingen, Bunsenstraße 120, 71032 Böblingen                          18.00 Uhr Gottesdienst, süddt. Gemeinschaft
Öffnungszeiten:
                                                                   Dienstag, 15. Juni 2021
Mo. - Fr.: 19 - 22 Uhr, Sa., So. und Feiertage: 8 - 22 Uhr;
                                                                   15.00 - 18.00 Uhr Bücherei Zum Ulrichstein geöffnet
Zentrale Rufnummer: 0180 6070310
                                                                   Mittwoch, 16. Juni 2021
Zahnärzte
                                                                   09.00 Uhr Eucharistie, kath. Kirche Dätzingen
Der zahnärztliche Notfalldienst kann abgefragt werden unter
                                                                   20.00 Uhr Gottesdienst, neuapost. Kirche Döffingen
Tel. 0711 7877722.
                                                                   Donnerstag, 17. Juni 2021
Augenärztlicher Bereitschaftsdienst                                15.00 - 17.00 Uhr Bücherei Zum Ulrichstein geöffnet
Patienten wenden sich an die zentrale augenärztliche Notfall-
praxis am Katharinenhospital in der Augenklinik, Kriegsberg-       Freitag, 18. Juni 2021
straße 60, Haus K, 70174 Stuttgart.                                15.00 - 18.00 Uhr Wertstoffhof geöffnet
Die Notfallpraxis hat geöffnet von Freitag, 16 - 22 Uhr, und
an den Wochenenden und Feiertagen von 9 - 22 Uhr.                  Samstag, 19. Juni 2021
Zu den übrigen Zeiten im Notfalldienst ist die Notaufnahme         09.00 - 15.00 Uhr Wertstoffhof geöffnet
der Augenklinik zuständig.                                         Sonntag, 20. Juni 2021
Sie erreichen den augenärztlichen Bereitschaftdienst unter         09.30 Uhr Gottesdienst, neuapost. Kirche Döffingen
0180 6071122.                                                      10.00 Uhr Predigtgottesdienst, ev. Kirche Döffingen
                                                                   10.30 Uhr Eucharistie, kath. Kirche Döffingen
HNO-Bereitschaftsdienst                                            18.00 Uhr Gottesdienst, süddt. Gemeinschaft
Zentrale Notfallpraxis an der Uniklinik Tübingen
Öffnungszeiten:
Sa., So., und Feiertage, 8 - 22 Uhr,
Zentrale Rufnummer: 0180 6070711
                                                                           Verlagstipps:
Tierärzte
12./13. Juni 2021                                                   Bei PDF-Dateien müssen alle Schriften eingebettet sein.
Praxis Hohlweg, Renningen, Tel. 07159/18180
Gemeinde - Gemeinde Grafenau
Gemeindenachrichten Grafenau                                 Nummer 23 • Donnerstag 10. Juni 2021   3

Kitzrettung in Dätzingen – Gemeinsam gegen den Mähtod

 Um 03.30 Uhr am Samstag, den 29.05.2021, klingelte der
 Wecker, dann hieß es aufstehen, denn um 5 Uhr wurden mit
 Drohnen die Wiesen abgeflogen, die an diesem Tag von den
 Landwirten gemäht werden.
 Es muss in den frühen Morgenstunden systematisch geflogen
 werden, um den größtmöglichen Erfolg zu haben. Die Droh-
 nen sind mit Wärmebildkameras versehen und je mehr Sonne
 scheint, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass wir nach
 erwärmten Steinen, Ameisenhügeln etc. laufen.
 Wie in den Vorjahren haben wir die Kitzrettung mit den Droh-
 nenteams der Kreisjägervereinigung Böblingen durchgeführt.
 Mindestens zwei Leute müssen die Drohne beziehungsweise
 die Monitore während des Abfliegens im Auge behalten, um
 das Wärmebild auszuwerten. Wenigstens zwei weitere Perso-
 nen sollten sich als „Kitzretter“ auf der Fläche befinden, um,
 so schnell es geht, an der Drohne bzw. am Kitz zu sein.
 Unsere gesicherten Jungtiere haben wir in einem geeigneten
 Behältnis und im Schatten an einer geschützten Stelle ver-
 wahrt. Nach Abschluss der Mäharbeiten wurden die Kitze
 wieder in die Nähe ihres Fundortes gebracht und freigelassen.
 Es ist ganz wichtig, die Kitze nicht mit den bloßen Händen
 anzufassen! Dazu tragen wir geeignete Handschuhe.
 Nicht selten entwickelt sich die Kitzrettung zu einer Ganzta-
 gesaufgabe. Der Lohn der Mühe: Miterleben zu dürfen, wie
 die Ricke ihr Kitz abholt und mit ihm von dannen zieht. Eine
 immer wieder ergreifende Szene.
 Solche Maßnahmen können nur reibungslos funktionieren,
 wenn die Landwirte und die Jäger eine perfekte Abstim-
 mung untereinander haben. Eine wunderbare Möglichkeit,
 effektiv unserer tierschutzrechtlichen Verantwortung gegen-
 über dem Wild gerecht zu werden.
 An dieser Stelle möchten wir Dätzinger Jäger uns ganz
 herzlich bei unseren Landwirten Thomas Rölli, Michael
 Niethammer und Thomas Rott sowie den beiden Drohnen-
 teams der Kreisjägervereinigung bedanken!
 Das frühe Aufstehen hatte sich also wieder einmal gelohnt!
 Martin und Nicole Sommer mit der Dätzinger Jägerschaft
Gemeinde - Gemeinde Grafenau
4     Nummer 23 • Donnerstag 10. Juni 2021                  Gemeindenachrichten Grafenau

 Blutspende weiterhin und kontinuierlich benötigt
Eine ausreichende Blutversorgung ist für viele Patienten lebenswichtig. Da Blut nur begrenzt haltbar ist,
werden Blutspenden kontinuierlich benötigt. Daher ruft der DRK-Blutspendedienst auf, jetzt Blut zu spen-
den. Die Blutspende ist weiterhin notwendig, erlaubt und sicher.
Auch in Zeiten der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen des öffentlichen und
privaten Lebens sind Patienten dringend auf Blutspenden angewiesen. Für die Behandlung von Unfallopfern,
Patienten mit Krebs oder anderen schweren Erkrankungen bittet Sie das DRK jetzt um Ihre Blutspende:
                          Freitag, dem 11.06.2021 von 14:30 Uhr bis 19:30 Uhr
                                   Wiesengrundhalle, Döffinger Str. 1
                                           71120 GRAFENAU
Hier geht es zur Terminreservierung:
https://terminreservierung.blutspende.de/m/grafenau-wiesengrundhalle
Das DRK führt die Blutspende unter Kontrolle von und in Absprache mit den Aufsichtsbehörden unter
hohen Hygiene- und Sicherheitsstandards durch. Das Infektionsrisiko liegt daher weit unter dem „sons-
tiger“ Alltagssituationen! Um in den genutzten Räumlichkeiten den erforderlichen Abstand zwischen allen
Beteiligten gewährleisten zu können und Wartezeiten zu vermeiden, findet die Blutspende ausschließlich
mit vorheriger Online-Terminreservierung statt.
Wie das DRK mitteilt sind Sie für den Zeitraum der Blutspende von einer eventuellen Ausgangsperre
ausgenommen.
Das DRK bittet nur zur Blutspende zu kommen, wenn Sie sich gesund und fit fühlen. Spendewillige mit
Erkältungssymptomen (Husten, Schnupfen, Heiserkeit, erhöhte Körpertemperatur), sowie Menschen die
Kontakt zu einem Coronavirus-Verdachtsfall hatten oder sich in den letzten zwei Wochen im Ausland
aufgehalten haben, werden nicht zur Blutspende zugelassen. Sie müssen bis zur nächsten Blutspende 14
Tage pausieren.
Nach einer Impfung mit den in Deutschland zugelassenen SARS-CoV-2-Impfstoffen ist keine Spenderrück-
stellung erforderlich. Bei Wohlbefinden können Spenderinnen und Spender am Folgetag der Impfung Blut
spenden. Weitere Informationen und die Terminreservierung finden Sie unter www.blutspende.de/corona
Informationen rund um die Blutspende bietet der DRK-Blutspendedienst erhalten Sie auch über die kos-
tenfreie Service-Hotline 0800-11 949 11.

Altpapiersammlung am Samstag 12.06. !

Am kommenden Samstag, 12. Juni 2021,
wird in Grafenau vom Musikverein Grafenau
Altpapier gesammelt.
Bitte stellen Sie die Altpapiertonne ab 6.00 Uhr
mit geschlossenem Deckel vor dem Haus
bereit. Sammeln Sie möglichst viel Altpapier!
Der Erlös ist für unsere Vereinsarbeit
bestimmt.
Die übers ganze Jahr verteilten Termine von
Altpapiersammlungen/Kartonagenabfuhren
finden Sie im Abfallkalender.

Haben Sie Fragen? Rufen Sie im
Abfallwirtschaftsamt an unter der bekannten
Mülltelefon-Nummer 07031/663-1550.
Gemeinde - Gemeinde Grafenau
Gemeindenachrichten Grafenau       Nummer 23 • Donnerstag 10. Juni 2021   5

       L D E N
   H E
           c h                                       t          !
   g e s u

  Wir legen wieder los!
  Gerne begrüßen wir Dich zu
  unserem ersten Schnupper-Dienst.
        Dienstag, 15. Juni 2021, von 18.00 bis 20.00 Uhr
        Es gilt das Hygienekonzept der Feuerwehr,
        weshalb wir um vorherige Anmeldung per
        E-Mail bitten: jugend@feuerwehr-grafenau.de

        Freiwillige Feuerwehr
        Grafenau / Württ.
Gemeinde - Gemeinde Grafenau
6       Nummer 23 • Donnerstag 10. Juni 2021                                                                                       Gemeindenachrichten Grafenau

Bürger und Gemeinde
 Stufenplan für sichere Öffnungsschritte ab 7. Juni 2021
    Grundsätzliche Regelungen                                                                                           Inzidenz unter 100

 Eigenverantwortliches Einhalten der AHA-Regeln immer dann, wenn Personen
 aufeinander treffen.                                                                                                  Unabhängig von den Öffnungsschritten unter 100 gilt:

                                                                                                                               » Treffen im öffentlichen oder privaten Raum: 2 Haushalte, maximal 5 Personen.
                                                                                                                                 Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre sowie genesene und
                                                                                                                                 geimpfte Personen werden nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben,
        Abstand               Hygiene             Medizinische              Corona-App      Regelmäßig
         halten             praktizieren          Maske tragen                nutzen          lüften                             zählen als ein Haushalt. Dies gilt auch für private Feiern wie Hochzeiten.

                                                                                                                               » In Ballett- und Tanzschulen kontaktarmes Training mit maximal 5 Personen
       » Medizinische Maskenpflicht ab 6 Jahre bleibt wie bisher bestehen*                                                       aus zwei Haushalten.
        *Ausnahme: Kinder unter 6 Jahre und Personen, die aus gesundheitlichen
        Gründen keine Maske tragen können (ärztliche Bescheinigung notwendig).
                                                                                                                               » Theoretische und praktische Ausbildung und Prüfung (gilt für Auto, Flugzeug
                                                                                                                                 und Boot) sind unter Hygieneauflagen und mit medizinischer Maske möglich.
       » Schnell- und Selbsttests
                        Selbsttests, die für bestimmte Dienstleistungen und Angebote
         erforderlich sind, müssen tagesaktuell sein (max. 24 Stunden alt). Die kosten-
                                                                                                                               » Körpernahe Dienstleistungen sind unter folgenden Bedingungen erlaubt:
         freie Bürgertests in den Testzentren können hierfür genutzt werden.
         Des Weiteren können zusätzlich folgende Stellen ein negatives Testergebnis                                              - Während des gesamten Aufenthalts in der Einrichtung und der Dauer der
         bestätigen:                                                                                                               Dienstleistung müssen alle Beteiligte medizinische Masken tragen. Ist dies
          - Arbeitgeber*innen                                                                                                      nicht möglich (z.B. bei einer Rasur) wird ein tagesaktueller Schnell- oder
          - Anbieter*innen von Dienstleistungen                                                                                    Selbsttest der Kund*innen benötigt.
          - Schulen für deren Schüler*innen sowie Personal                                                                       - Nur mit vorheriger Terminbuchung
       » Zu testende Personen dürfen einen für Laien zugelassenen Schnelltest an sich                                            - Weiterhin geschlossen ist das Prostitutionsgewerbe
         selbst unter Aufsicht durchführen und bescheinigen lassen.
                                                                                                                               » Liefer- und Abholdienste in der Gastronomie generell erlaubt
       » Alternativ kann auch ein negatives PCR-Testergebnis vorgelegt werden.
       » Schüler*innen können bei Angeboten mit Testpflicht einen von der Schule
         bescheinigten negativen Test vorlegen (nicht älter als 60 Stunden)
       » Kinder, bis einschließlich fünf Jahre, die asymptomatisch sind, werden als                                            » Baumärkte dürfen unabhängig der Öffnungsschritte öffnen.
         getestete Personen angesehen. Sie müssen also nicht getestet werden.

       » Bei den Kontaktbeschränkungen zählen vollständig geimpfte und genesene                                                » Veranstaltungen zur Religionsausübung ohne Anmeldung und Testkonzept,
         Personen nicht zur Gesamtpersonenanzahl.                                                                                Gemeindegesang erlaubt
       » Geimpfte und Genesene sind von der Pflicht eines negativen Coronatests befreit,
         wenn sie einen entsprechenden Nachweis vorlegen. Einrichtungen können von
         dieser Regelung abweichen und einen negativen Coronatest einfordern.

       Diese Ausnahmeregelungen gelten nur dann, wenn diese Personen keine
       akuten Symptome einer Corona-Infektion zeigen.

                                                                                                                                                                                                          Stand: 03. Juni 2021

 Stufenplan für sichere Öffnungsschritte ab 7. Juni 2021
    Inzidenz unter 100 – Öffnungsschritt 1

    !        Inzidenz 5 Werktage unter 100*
             *Tritt am übernächsten Tag nach der Bekanntmachung
               durch die örtlichen Behörden in Kraft und wird zurück-
               genommen, wenn Inzidenz an 14 aufeinanderfolgenden
                                                                                 Zusätzliche Öffnung folgender Einrichtungen mit Test- und Hygienekonzept (bedeutet tagesaktueller Coronatest,
                                                                                 Hygienemaßnahmen vor Ort sowie Kontaktdokumentation):

              Tagen steigt

           » Einzelhandel (Click&Meet) 1 Kund*in pro                                     » Kontaktarmer Freizeit- und Amateur-                            » Gastronomie (6 bis 21 Uhr) innen 1 Gast pro
                m² Ladenfläche ohne Testkonzept.
             40 m                                                                          sport, organisierter Vereinssport sowie Hoch-                    2,5 m², Tische mit 1,5 m Abstand und außen
             2 Kund*innen pro 40 mm² ohne Voranmeld-                                       schulsport bis 20 Personen in Sportanlagen und                   unter Einhaltung der AHA-Regeln
             ung mit Testkonzept.                                                         -stätten außen, bei organisiertem Vereinssport                  » Shisha- und Raucherbars (6 bis 21 Uhr)
                                                                                           auch außerhalb von Sportanlagen und -stätten,                    Rauchen nur im Freien erlaubt, innen 1 Gast pro
          » Lehrveranstaltungen an Hochschulen und                                         z.B. Joggen im Wald, dies gilt nicht für privat                  2,5 m², Tische mit 1,5 m Abstand und außen
             Akademien bis 100 Personen außen, Nutzung                                     organisierte Gruppen wie Wandergruppen                           unter Einhaltung der AHA-Regeln
            von Lernplätzen mit Voranmeldung                                             » Wettkampfveranstaltungen des Spitzen-
          » Vortrags- und Informationsveranstaltungen                                      und Profisports ohne Begrenzung der
                                                                                                                                                          » Touristische Übernachtung in Beherberg-
            bis 100 Personen außen                                                         Teilnehmerzahl bis 100 Zuschauer*innen
                                                                                                                                                            ungsbetrieben (wie Hotels, Pensionen,
          » Kurse an Volkshochschulen und ähnlichen                                        außen
                                                                                                                                                            Ferienwohnungen, Campingplätze und
            Einrichtungen innen bis 10 Personen (Tanz-                                   » Wettkampfveranstaltungen des kontakt-
                                                                                                                                                            ähnliche)
            und Sportkurse nicht erlaubt), außen bis                                       armen Amateursports bis 20 Sportler*innen
                                                                                                                                                            Achtung: Gäste ohne Genesenen- oder
            20 Personen                                                                    bis 100 Zuschauer*innen außen
                                                                                                                                                            Impfnachweis müssen alle 3 Tage negativen
          » Mensen, Cafeterien und Betriebskantinen                                                                                                         Coronatest vorlegen.
            (1,5 m Abstand muss eingehalten werden)                                      » Kulturveranstaltungen (in Theater, Opern,
                                                                                                                                                          » Touristischer Verkehr wie Reisebusse, Seil-
          » Nachhilfeunterricht bis 10 Schüler*innen                                       Kulturhäusern, Kino und ähnlichen) außen
                                                                                                                                                            bahnen, Ausflugsschiffe, Museumsbahnen
          » Musik-, Kunst-, Jugendkunstschulen                                             bis 100 Personen
                                                                                                                                                            und ähnliche (Start- und Zielort muss sich
            bis 10 Schüler*innen                                                         » Zoologische und botanische Gärten
                                                                                                                                                            mindestens in Öffnungsstufe 1 befinden,
          » Gesangs- und Blasmusikunterricht mit                                           (1 Person pro 20 m²)
                                                                                                                                                            maximal die Hälfte der vollen Besetzung)
            bis 5 Schüler*innen innen und außen                                          » Galerien, Gedenkstätten und Museen
          » Ballett- und Tanzschulen außen mit                                             (1 Person pro 20 m²)
            10 Schüler*innen                                                             » Freizeiteinrichtungen außen (wie Minigolf-                    » Veranstaltungen, wie nicht notwendige Gremien-
                                                                                           anlagen, Reitanlagen, Golfplätze, Tennisplätze                   sitzungen oder Betriebsversammlungen in Vereinen,
          » Archive, Büchereien und Bibliotheken
                                                                                           Hochseilgärten, Bootsverleih und ähnliche)                       Betrieben o.ä. mit bis zu 100 Personen außen
            (1 Person pro 20 m²)
                                                                                           bis 20 Personen, mehrere aktive Gruppen, die                     und mit bis zu 10 Personen innen
                                                                                           sich nicht begegnen, sind möglich
          » Einrichtungen der Tierpflege wie Tiersalons                                  » Außenbereiche von Schwimmbädern
            oder Tierfriseurbetriebe (1 Person pro 20 m²)                                  aller Art sowie Badeseen mit kontrolliertem
                                                                                           Zugang (1 Person pro 20 m²)
                                                                                         » Touristische Veranstaltungen im Freien, wie
                                                                                           Natur- oder Stadtführungen mit bis zu 20
                                                                                           Personen
                                                                                                                                                                                                          Stand: 03. Juni 2021
Gemeinde - Gemeinde Grafenau
Gemeindenachrichten Grafenau                                                                                    Nummer 23 • Donnerstag 10. Juni 2021                                     7
Stufenplan für sichere Öffnungsschritte ab 7. Juni 2021
 Inzidenz unter 100 – Öffnungsschritt 2

 !      Inzidenz sinkt 14 Tage nach Öffnungsschritt 1 weiter*
         *Tritt am Tag nach der Bekanntmachung durch die örtlichen Behörden in Kraft und wird
           zurückgenommen, wenn Inzidenz an 14 aufeinanderfolgenden Tagen steigt.
                                                                                                 Zusätzliche Öffnung folgender Einrichtungen mit Test- und Hygienekonzept (bedeutet tages-
                                                                                                 aktueller Coronatest, Hygienemaßnahmen vor Ort sowie Kontaktdokumentation):

       » Lehrveranstaltungen an Hochschulen und Akademien bis 100 Personen                                » Kulturveranstaltungen (in Theater, Opern, Kulturhäusern, Kinos und ähnliche) innen
         innen                                                                                              bis 100 Personen und außen bis 250 Personen
       » Vortrags- und Informationsveranstaltungen bis 250 Personen außen,                                » Wellnessbereiche, Saunen und Schwimmbäder innen und außen in Beherbergungs-
         bis 100 Personen innen                                                                             betrieben für Übernachtungsgäste geöffnet (1 Person pro 20 m²)
       » Volkshochschulen, Musik-, Kunst-, Jugendkunst-, Tanz- und Ballett-                               » Wellnessbereiche und Saunen innen und außen für Gruppen bis 10 Personen
         schulen und vergleichbare Einrichtungen bis 20 Schüler*innen innen                               » Schwimmbäder innen und außen (1 Person pro 20 m²)
         und außen                                                                                        » Touristische Veranstaltungen, wie Museumsführungen, bis 20 Personen
                                                                                                          » Vergnügungsstätten, wie Spielhallen, Wettvermittlung u.ä. (6 bis 22 Uhr) 1 Gast pro
       » Gastronomie (6 bis 22 Uhr) innen 1 Gast pro 2,5 m², Tische mit 1,5 m
                                                                                                                m², 1,5 m Abstand und Einhaltung der AHA-Regeln, Rauchen nur im Freien erlaubt
                                                                                                            2,5 m
         Abstand und außen unter Einhaltung der AHA-Regeln
       » Shisha- und Raucherbars (6 bis 22 Uhr) Rauchen nur im Freien erlaubt,
                                                                                                          » Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport in Sportanlagen, -stätten und -studios
         innen 1 Gast pro 2,5 m², Tische mit 1,5 m Abstand und außen unter Ein-
                                                                                                            (1 Person pro 20 m²) innen und außen
         haltung der AHA-Regeln
                                                                                                          » Wettkampfveranstaltungen des Spitzen- und Profisports ohne Begrenzung der
                                                                                                            Teilnehmerzahl bis 250 Zuschauer*innen außen und innen bis 100 Zuschauer*innen
      » Messen, Ausstellungen und Kongresse (1 Person pro 20 m²)
                                                                                                          » Wettkampfveranstaltungen des kontaktarmen Amateursports ohne Begrenzung
       » Veranstaltungen, wie nicht notwendige Gremiensitzungen oder Betriebs-
                                                                                                            der Teilnehmerzahl bis 250 Zuschauer*innen außen und innen bis
         versammlungen in Vereinen, Betrieben o.ä. mit bis 250 Personen außen
                                                                                                            100 Zuschauer*innen
         und mit bis 100 Personen innen

                                                                                                                                                                                       Stand: 03. Juni 2021

Stufenplan für sichere Öffnungsschritte ab 7. Juni 2021
 Inzidenz unter 100 – Öffnungsschritt 3

  !       Inzidenz sinkt 14 Tage nach Öffnungsschritt 2 weiter*
          *Tritt am Tag nach der Bekanntmachung durch die örtlichen Behörden in Kraft und wird
            zurückgenommen, wenn Inzidenz an 14 aufeinanderfolgenden Tagen steigt
                                                                                                 Zusätzliche Öffnung folgender Einrichtungen mit Test- und Hygienekonzept (bedeutet tages-
                                                                                                 aktueller Coronatest, Hygienemaßnahmen vor Ort sowie Kontaktdokumentation):

       » Lehrveranstaltungen an Hochschulen und Akademien bis 250 Personen                               » Kulturveranstaltungen (in Theater, Opern, Kulturhäusern, Kino und ähnlichen) innen
         innen                                                                                             bis 250 Personen und außen bis 500 Personen
       » Vortrags- und Informationsveranstaltungen bis 500 Personen außen,                               » Freizeitparks und sonstige Freizeiteinrichtungen (1 Person pro 10 m²)
         bis 250 Personen innen                                                                          » Wellnessbereiche, Saunen und Schwimmbäder innen und außen (1 Person pro 10 m²)
                                                                                                         » Vergnügungsstätten, wie Spielhallen, Wettvermittlung u.ä. (6 bis 1 Uhr) 1 Gast
       » Gastronomie (6 bis 1 Uhr) innen 1 Gast pro 2,5 m², Tische mit 1,5 m                               pro 2,5 m², mit 1,5 m Abstand und Einhaltung der AHA-Regeln, Rauchen nur im
         Abstand und außen unter Einhaltung der AHA-Regeln                                                 Freien erlaubt
       » Shisha- und Raucherbars (6 bis 1 Uhr) Rauchen nur im Freien erlaubt,
         innen 1 Gast pro 2,5 m², Tische mit 1,5 m Abstand und außen unter Ein-                           » Wettkampfveranstaltungen des Spitzen- und Profisports ohne Begrenzung der
         haltung der AHA-Regeln                                                                             Teilnehmerzahl bis 500 Zuschauer*innen außen und innen bis 250 Zuschauer*innen
                                                                                                         » Wettkampfveranstaltungen des kontaktarmen Amateursports ohne Begrenzung der
                                                                                                            Teilnehmerzahl bis 500 Zuschauer*innen außen und innen bis 250 Zuschauer*innen
      » Messen, Ausstellungen und Kongresse (1 Person pro 10 m²)
       » Veranstaltungen, wie nicht notwendige Gremiensitzungen oder Betriebs-
         versammlungen in Vereinen, Betrieben o.ä. mit bis zu 500 Personen außen
         und mit bis zu 250 Personen innen

                                                                                                                                                                                       Stand: 03. Juni 2021
Gemeinde - Gemeinde Grafenau
8        Nummer 23 • Donnerstag 10. Juni 2021                                                               Gemeindenachrichten Grafenau

   Stufenplan für sichere Öffnungsschritte ab 7. Juni 2021
     Lockerungen bei Inzidenz unter 50                                                               Lockerungen bei Inzidenz unter 35

      !      Inzidenz sinkt 5 Tage unter 50*
              *Tritt am Tag nach der Bekanntmachung durch die örtlichen Behörden in Kraft und wird
                zurückgenommen, wenn Inzidenz an 3 aufeinanderfolgenden Tagen über 50 liegt.
                                                                                                     !      Inzidenz sinkt 5 Tage unter 35*
                                                                                                            *Tritt am Tag nach der Bekanntmachung durch die örtlichen Behörden in Kraft und wird
                                                                                                              zurückgenommen, wenn Inzidenz an 3 aufeinanderfolgenden Tagen über 35 liegt.

              Die Regelungen der Öffnungsschritte 1-3 gelten hier unmittelbar. Wenn die
              7-Tage-Inzidenz die 50 überschreitet, wird diese Regelung zurückgenommen.
                                                                                                          » Wegfall der Testpflicht für die Außenbereiche von Gastronomie, Veranstaltungen
                                                                                                            und Einrichtungen (wie z.B. Freibäder)
            » Treffen im privaten oder öffentlichen Raum mit 10 Person aus bis zu 3 Haus-
              halten. Kinder der Haushalte bis einschließlich 13 Jahre werden nicht
              mitgezählt. Zusätzlich dazu dürfen 5 Kinder bis einschließlich bis 13 Jahre aus             » Feiern im Gastgewerbe bis 50 Personen innen und außen (ausgenommen sind
              5 weiteren Haushalten dazu kommen. So sind Kindergeburtstage in kleinem                       Tanzveranstaltungen) mit Test-, Impf- oder Genesenennachweis
              Rahmen wieder möglich.

                                                                                                          » Messen, Ausstellungen und Kongresse (1 Person pro 7 m²)
            » Öffnung von Einzelhandel mit folgenden                                                     » Veranstaltungen, wie nicht notwendige Gremiensitzungen oder Betriebsver-
              Auflagen:
                                                                                                            sammlungen in Vereinen, Betrieben o.ä. mit bis zu 750 Personen außen
              - Geschäfte mit weniger als 10 m² Verkaufsfläche: maximal ein*e Kund*in
              - Geschäfte mit bis zu 800 m²: ein*e Kund*in pro 10 m² Verkaufsfläche
                                                                                                          » Kulturveranstaltungen (in Theater, Opern, Kulturhäusern, Kino und ähnlichen)
              - Für die darüber hinausgehende Fläche gilt: ein*e Kund*in pro 20 m² (gilt
                                                                                                            außen bis 750 Personen
                nicht für den Lebensmitteleinzelhandel)
              - Maskenpflicht auch vor den Geschäften und auf den Parkplätzen
              - Gesteuerter Zutritt                                                                       » Vortrags- und Informationsveranstaltungen bis 750 Personen außen
              - Warteschlangen vermeiden
              - Besondere Verkaufsaktionen sind nicht erlaubt
              - Testpflicht entfällt

            » Archive, Büchereien und Bibliotheken ohne Auflagen

            » Zoologische und botanische Gärten ohne Auflagen
            » Galerien, Gedenkstätten und Museen ohne Auflagen

                                                                                                                                                                                                         Stand: 03. Juni 2021

                                                                                                     Neue Baustellen in Grafenau
Kurzinfo Bürgermeisteramt:
                                                                                                     vom 14.06.2021 bis 25.06.2021
Anschrift: Postfach 1134, 71117 Grafenau/Württ.,                                                     Obere Gasse bei Hausnummer 49, halbseitige Sperrung des
Telefax 07033/40321, Internet: www.grafenau-wuertt.de;                                               Verkehrs wegen Arbeiten an Gas-Hausanschluss
E-Mail: info@gemeindegrafenau.de Sitz: Rathaus Döffingen,
Hofstetten 12, 71120 Grafenau/Württ., Telefon 07033/403-0.                                           vom 21.06.2021 bis 28.06.2021
                                                                                                     Hinter Lehen bei Hausnummer 37, Fahrbahneinengung wegen
Sprechzeiten Rathaus Döffingen,                                                                      Arbeiten der Telekom an Hausanschluss
montags bis donnerstags von 8.00 bis 12.00 Uhr, freitags von
7.30 bis 12.00 Uhr;
Abendsprechstunden: donnerstags von 16.00 bis 18.00 Uhr;                                             Verkehrsüberwachung
Bankverbindungen der Gemeindekasse:                                                                  Gemeinde Grafenau
Vereinigte Volksbank AG Böblingen, Konto-Nr. 450 251 004
(BLZ 603 900 00), IBAN: DE49 6039 0000 0450 2510 04,                                                                                                       zulässige       Fahrzeuge   zu                          max.
BIC: GENODES1BBV                                                                                         Datum          Zeit            Straße               km/h           gesamt   schnell                %      kmh
Kreissparkasse Böblingen, Konto-Nr. 127 (BLZ 603 501 30),
                                                                                                        Mitwoch,      14:16 ­
IBAN:DE12 6035 0130 0000 0001 27, BIC:BBKRDE6BXXX
                                                                                                       26.05.2021      19:03        Döffinger Str.              30              1259               137    10,8       68

impressum                                              Verantwortlich für den amtlichen              Zu verschenken
                                                       teil, alle sonstigen Verlautbarungen
Herausgeber: Bürgermeisteramt                          und mitteilungen: Bürgermeister
Grafenau/Württ.                                        Martin Thüringer, 71120 Grafenau/             Verschenkangebote nehmen wir unter Telefon 07033/403-12
Druck und Verlag: Nussbaum Medien                      Württ., Hofstetten 12 oder sein               entgegen.
Weil der Stadt GmbH & Co. KG,                          Vertreter im Amt.
71263 Weil der Stadt,                                  Verantwortlich für „Was sonst noch            Fundsachen
Merklinger Str. 20,                                    interessiert“ und den anzeigenteil:
Telefon 07033 525-0,                                   Klaus Nussbaum, Opelstraße 29,
www.nussbaum-medien.de                                 68789 St. Leon-Rot                            Auskünfte erhalten Sie unter Telefon 07033/403-12.

informationen                                          Tel.: 07033 6924-0,
                                                       E-Mail: info@gsvertrieb.de
Vertrieb (abonnement und                               Internet: www.gsvertrieb.de                             reDaktionsscHluss beacHten
Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH,                      anzeigenverkauf:
Josef-Beyerle-Str. 2,
                                                                                                               Bitte denken Sie an die rechtzeitige Übermittlung
                                                       wds@nussbaum-medien.de
71263 Weil der Stadt,                                                                                          Ihrer Textbeiträge.
Gemeinde - Gemeinde Grafenau
Gemeindenachrichten Grafenau                                                           Nummer 23 • Donnerstag 10. Juni 2021        9
  Amtliche
  Bekanntmachungen                                                                       Kindergärten
                                                                                       Kindertageseinrichtungen in Grafenau
Bauausschusssitzung                                                                    Gesamtleitung
                                                                                       Andrea Trubrig-Kienle
Die nächste öffentliche Sitzung des Bauausschusses findet                              Alte Steige 5
am Montag, 21.06.2021 um 19.30 Uhr voraussichtlich im Graf-                            71120 Grafenau-Dätzingen
Ulrich-Bau Döffingen statt.                                                            Telefon: 07033/43548
Baugesuche, die in dieser Sitzung behandelt werden sollen,                             Fax: 07033/130948
müssen bis spätestens Donnerstag, 10.06.2021 bei der Ge-                               E-Mail: gesamtleitung.grafenau@gmx.de und
                                                                                       kiga-daetzingen@gmx.de
meinde eingereicht werden.
                                                                                       Kindergartenverwaltung
                                                                                       Heidrun Lauser
                                                                                       Rathausplatz 1
  Standesamtliche                                                                      71120 Grafenau-Dätzingen
                                                                                       Telefon: 07033/547430
  Mitteilungen                                                                         Fax: 07033/547421
                                                                                       E-Mail: lauser.kitaverwaltung@gmx.de
                                                                                       Öffnungszeiten:
                                                                                       Montag bis Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr
Geburten
                                                                                       Kita am Schloss:
30.04.2021                                                                             Frau Dorothea Livengood geht in Ruhestand
Elöd, Sohn von Andrea und Zoltan Gal, Döffingen                                        Nach über 22
                                                                                       aktiven und be-
                                                                                       wegten     Jahren
                                                                                       haben wir uns
                                                                                       am Montag, 31.
                                                                                       Mai 2021 von
  Jugendreferat Grafenau                                                               unserer langjähri-
                                                                                       gen, engagierten
                                                                                       und motivierten
                                                                                       Reinigungskraft,
                                                                                       Frau     Dorothea
                                                                                       Livengood verab-
                                                                                       schiedet und ihr
         Wir hoffen, ihr hattet                                                        für ihren großen
                                                                                       Einsatz rund um
                                                                                       unsere Kita Am
        schöne Pfingstferien                                                          Schloss gedankt.

   Treffs für Kinder (Klasse 1 bis 4):
     ­ Dienstags von 15:00 – 16:30 Uhr Mädelstreff
     ­ Mittwochs von 14:30 – 16:00 Uhr Jungstreff

   Bei Interesse Mail an Sabine Ekenja:
   jugendreferat­grafenau@gmx.de
   ­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­­
   Treffs für Teens (ab Klasse 5):
     ­ Montags von 16:30 – 18:00 Uhr Girlstreff
     ­ Mittwochs von 16:30 – 18:00 Uhr Boystreff
                                                                                       Sie geht nach dieser langen Zeit in den wohlverdienten
   Treffs für Jugendliche (ab Klasse 7):                                               Ruhestand.
     ­ Mittwochs von 18:00 – 19:30 Uhr Offener Jugendtreff                             In diesen Jahren hat sie viele Kinder mit ihren Familien und
                                                                                       auch Kolleginnen und Kollegen als gute Seele der Kita Am
   Bei Interesse Mail an Franziska Enders:                                             Schloss kennengelernt und begleitet.
   enders@waldhaus­jugendhilfe.de
                                                                                       Für die Kinder war Frau Livengood immer eine An-
                                                                                       sprechpartnerin in allen Lebenslagen: „Weißt du wo mei-
   Du möchtest gerne mal zu uns in einen der oben genannten
   Treffs kommen und du bist bisher noch nicht angemeldet?
                                                                                       ne Hausschuhe sind? Ich finde mein Auto nicht? Wo ist
   Dann schreibe eine Mail und melde dich bei uns an 
                                                                                       meine Mütze?“ Diese und viele andere Fragen hatten
                                                                                       die Kinder – und Frau Livengood wusste immer Rat. Sie
                                                                                       hatte immer ein offenes Ohr für die Anliegen der Kinder.
                                                                                       Auch für die Eltern war sie eine verlässliche Anlaufstelle,
                                                                                       wenn es darum ging, Dinge der Kinder zu suchen oder
                                                                                       zu finden.
10 Nummer 23 • Donnerstag 10. Juni 2021                                   Gemeindenachrichten Grafenau
Ihr war nie etwas zu viel, ganz im Gegenteil, sie hinterließ „ihre“   Leider gibt die Landesverordnung den Bildungsveranstal-
Kita Am Schloss jeden Tag blitzblank und aufgeräumt, sodass           tern derzeit noch keinen genauen Regelkanon vor, was die
der Betrieb am nächsten Tag wieder reibungslos starten konnte.        Durchführung von Veranstaltungen angeht. Am sichersten ist
Großputz, Feste, Elternabende und vieles mehr, waren für sie          es jedoch, wenn alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer ent-
kein Hindernis. Sie machte alles möglich, kam am Wochen-              weder durchgeimpft oder genesen sind oder einen aktuellen
ende und spät abends, dass „ihre Kinder“, wie sie immer               negativen Schnelltest nachweisen können. Wir informieren
sagte, alles aufgeräumt und schön wieder vorfanden.                   Sie, sobald hierzu Genaueres feststeht.
Für das Kitateam, die Kinder und Eltern war es eine sehr              Wir danken Ihnen für Ihre Geduld,
schöne Zeit, denn Frau Livengood hatte für alle Anliegen              Ihr Vertrauen und Ihr Verständnis!
eine Antwort parat und aus diesem Grund werden wir sie                Ihre vhs.Böblingen-Sindelfingen
alle sehr vermissen.
Frau Livengood wurde angesichts Corona in kleinstem Rah-
men von Bürgermeister Martin Thüringer, der Kitaleitung,                Kirchliche
Frau Andrea Trubrig-Kienle und der Elternbeiratsvorsitzenden,
Frau Koula Kienle, in der Kita Am Schloss verabschiedet.                Mitteilungen
Alle haben sich Gedanken gemacht, womit man Frau Li-
vengood eine kleine Freude bereiten könnte, dass sie sich
gerne an die Zeit in der Gemeinde Grafenau und in der Kita            Evangelische Kirchengemeinde
Am Schloss erinnert.                                                  Döffingen - Dätzingen
Wir wünschen ihr auch an dieser Stelle für die kommende
Zeit alles Gute, dass sie ihren Ruhestand voll genießen               Kirchliche Nachrichten 10. Juni - 20. Juni
kann. Und sollte sie Heimweh nach ihrer Kita bekommen,
einfach auf einen Besuch vorbeikommen…                                KONTAKTE
                                                                      Internet-Adresse: www.ev-kirche-grafenau.de
                                                                      Pfarrer Bastian Hein
                                                                      Eberhardstraße 13 (Pfarrhaus), 71120 Grafenau-Döffingen,
                                                                      Telefon: 07033 43979, Fax: 07033 42785,
                                                                      E-Mail: bastian.hein@elkw.de oder pfarramt.doeffingen@elkw.de
Martin Thüringer              Andrea Trubrig-Kienle
Bürgermeister                 Kitaleitung und Gesamtleitung           Pfarramtssekretariat: Karin Feinler
                                                                      Eberhardstraße 13 (Pfarrhaus), 71120 Grafenau-Döffingen,
                                                                      Telefon: 07033 43979, Fax: 07033 42785,
                                                                      E-Mail: pfarramt.doeffingen@elkw.de
  VHS                                                                 Öffnungszeiten des Pfarramtssekretariates:
  Böblingen-Sindelfingen                                              Dienstag und Donnerstag, 10 - 12 Uhr,
                                                                      Donnerstag, 16 - 18 Uhr.
Außenstelle Grafenau, Rathausplatz 1,                                 Kirchenpflegerin: Annalena Dörr
71120 Grafenau (Dätzingen), Telefon: 07031 6400-84                    Sie erreichen die Kirchenpflege unter der E-Mail-Adresse
E-Mail grafenau@vhs-aktuell.de                                        kirchenpflege.doeffingen@elkw.de
Mittwochs 09.00 – 11.00 Uhr                                           Jugendreferentin: Sarah Brenzel
vhs.Außenstelle: Petra Schmidt                                        Ev. Jugendwerk, Bezirk Böblingen, Hauptstr. 10,
vhs.Kundenzentrum                                                     71034 Dagersheim, Telefon: 07031 679948, Fax: 679721
Telefon: 07031 6400-0                                                 E-Mail: sarah.brenzel@ejwbezirkbb.de
Internet: www.vhs-aktuell.de, E-Mail: info@vhs-aktuell.de             Schwester Bettina Wolf:
vhs.Böblingen-Sindelfingen                                            Darmsheimer Steige 1, 71134 Aidlingen
                                                                      Tel.: 07034/6480 (Empfang Mutterhaus) oder 07034/ 6456008
                               Bei der vhs. geht es wieder            (Büro) oder E-Mail: sr.b.wolf@dmh-aidlingen.de
                               weiter
                                                                      Spendenkonten:
                               Alle bereits angemeldeten              Ev. Kirchengemeinde, Kreissparkasse Böblingen
                               Teilnehmerinnen und Teil-              IBAN: DE11 6035 0130 0000 0305 06; BIC: BBKRDE6B
                               nehmer werden individuell              Ev. Kirchengemeinde, Vereinigte Volksbank AG
                               informiert.                            IBAN: DE40 6039 0000 0450 5410 02; BIC: GENODES1BBV
                               Für neue Kurse und Veran-
                               staltungen, die nach dem 7.            WORTE DER HOFFNUNG
                               Juni beginnen, können Sie              Am Tag meiner Fahrprüfung war ich sehr nervös. Meine
                               sich jetzt anmelden. Wir freu-         Mutter hat mich von der Schule abgeholt und wir sind zu-
                               en uns auf Sie!                        sammen zur Fahrschule gefahren. Da wir etwas zu früh vor
                               Aufgrund der bisher weiter-            Ort waren, habe ich mich auf dem Parkplatz einer Kirche in
                               hin stabilen Inzidenzlage be-          der Nähe auf die Mauer in die Sonne gesetzt und gebetet.
                 Foto: Schmidt reiten wir uns auf eine suk-           Ich habe Gott von all meinen Sorgen und Ängsten erzählt.
zessive Wiedereröffnung ab dem 7. Juni vor. Wenn bis dahin            Ich habe ihn gebeten seine schützende Hand über die
möglich, werden wir ab dann alle Kurse nach und nach zum              Prüfung zu halten und mir beiseite zu stehen. Als es dann
Laufen bringen, die erlaubt und möglich sind. Wir bitten um           endlich los ging und ich im Auto saß, war ich kein bisschen
Ihr Verständnis, dass trotz Öffnungsperspektive coronabe-             mehr nervös. Ich war einfach ruhig und entspannt.
dingt nur noch ein kleiner Teil aller 1.400 Kurse stattfinden         In Matthäus 7,7 geht es genau darum. „Gott voll Vertrauen
kann, da wir mit verschiedenen Schwierigkeiten zu tun ha-             um etwas bitten“, so lautet die Überschrift.
ben: Teilweise finden sich nicht genügend Teilnehmende,               „Bittet und ihr werdet bekommen! Sucht und ihr werdet
um Kurse laufen lassen zu können, in anderen Fällen stehen            finden! Klopft an und es wird euch geöffnet!“
die Dozentinnen oder Dozenten kurzfristig nicht zur Verfü-            Ich habe um seinen Schutz gebeten und Ruhe gefunden.
gung, oder wir können die externen Räume nicht nutzen,                Ich habe bei Gott mit meinem Gebet angeklopft und er hat
die wir für die Kurse vorgesehen hatten.                              mich in sein schützendes Heim gelassen.
Sobald Ihr Kurs wieder starten kann, erhalten Sie von uns             Wenn man an Gott glaubt und vertraut, dann kann ein Ge-
eine Nachricht. Sie erhalten ebenfalls eine Nachricht, falls Ihr      bet Wunder bewirken. Bei Angst, Sorgen oder Problemen.
Kurs abgesagt wird. Wenn Sie noch keine Nachricht erhal-              Bei Angst ist es hilfreich diese zu benennen und sich mit
ten, bedeutet das, dass der Beginn Ihres Kurses weiter nach           ihr auseinanderzusetzen, was man im Gebet tut. Es ist auch
hinten verschoben wird und Sie dann informiert werden, so-            gut, Angst zu haben - nur manchmal ist Mut besser und
bald eine Entscheidung zu Ihrem Kurs getroffen worden ist.            Mut kann Gott uns geben. Wenn man Sorgen teilt, ist die
Wir buchen selbstverständlich nur die Gebühren für die Ter-           Last, die sie mit sich bringt nicht mehr so groß, da uns
mine ab, die in diesem Semester noch stattfinden.                     jemand beim Tragen hilft. Man bekommt nach einem Gebet
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