Geladener städtebaulicher Ideenwettbewerb Lokalbahnhof-Areal und Umgebung - architekturwettbewerb

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Geladener städtebaulicher Ideenwettbewerb Lokalbahnhof-Areal und Umgebung - architekturwettbewerb
Geladener städtebaulicher
                                     Ideenwettbewerb
 zur Erlangung eines städtebaulichen Vorentwurfskonzepts für das Gebiet

    Lokalbahnhof-Areal und Umgebung
                                                       BauD-P-001-2017

Lokalbahnhof 1920er Jahre. Foto: Stadtarchiv

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Geladener städtebaulicher Ideenwettbewerb Lokalbahnhof-Areal und Umgebung - architekturwettbewerb
Städtebaulicher Ideenwettbewerb „Lokalbahnhof-Areal und Umgebung“

                        Wettbewerbsgebiet

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Geladener städtebaulicher Ideenwettbewerb Lokalbahnhof-Areal und Umgebung - architekturwettbewerb
Städtebaulicher Ideenwettbewerb „Lokalbahnhof-Areal und Umgebung“

Auslober
Stadt Wels
Stadtplatz 1
4600 Wels

Koordinierungsstelle / Kommunikation
Ingo Fellinger
Abteilung Baudirektion / Dienststelle Stadtentwicklung
Magistrat der Stadt Wels
Pfarrgasse 25
4600 Wels
E-Mail: stae@wels.gv.at
Internet-Adresse: http://www.wels.gv.at
Download: Link

Verfahrensgegenstand
Erlangung eines städtebaulichen Vorentwurfskonzepts für das Gebiet Lokalbahnhof-
Areal und Umgebung für ein Leitbild zur Änderung bzw. Erstellung von
Flächenwidmungsplan und Bebauungsplänen.

Verfahrensart
Einstufiger städtebaulicher Ideenwettbewerb
nach den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes

Kolloquium
19.04.2018; 16:00 Uhr
Treffpunkt: Lokalbahnhof

Schriftliche Rückfragen
bis längstens Montag, 17.04.2018; 12:00 Uhr (einlangend)
per E-Mail an stae@wels.gv.at

Ort der Abgabe der Wettbewerbsbeiträge
Bürgercenter der Stadt Wels
Stadtplatz 1
4600 Wels
Montag, Dienstag und Donnerstag von 07:00 – 17:00 Uhr,
Mittwoch von 07:00 – 13:00 Uhr und Freitag von 07:00 – 12:00 Uhr

Ende der Einreichfrist
12.06.2018; 16:00 Uhr (einlangend)

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Geladener städtebaulicher Ideenwettbewerb Lokalbahnhof-Areal und Umgebung - architekturwettbewerb
Städtebaulicher Ideenwettbewerb „Lokalbahnhof-Areal und Umgebung“

Teil A

Allgemeiner Teil

A1        Auslober

A2        Koordinierungsstelle

A3        Gegenstand des Wettbewerbs

A4        Art des Wettbewerbs

A5        Rechtsgrundlagen der Ausschreibung

A6        Termine

A7        Formale Bedingungen

A8        Leistungsumfang

A9        Abgabe

A10       Beurteilungskriterien

A11       Vorprüfung

A12       Preisgericht

A13       Preise

A14       Ausschluss

A15       Urheberrecht

A16       Absichtserklärung

A17       Widerrufsvorbehalt

A18       Veröffentlichung

Die weibliche Form ist der männlichen Form in allen Teilen der
Auslobungsunterlagen und in allen zugehörigen Beilagen gleichgestellt; lediglich aus
Gründen der Vereinfachung wurde die männliche Form gewählt.

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Geladener städtebaulicher Ideenwettbewerb Lokalbahnhof-Areal und Umgebung - architekturwettbewerb
Städtebaulicher Ideenwettbewerb „Lokalbahnhof-Areal und Umgebung“

Teil A

Allgemeiner Teil

A1   Auslober

Stadt Wels
Stadtplatz 1
4600 Wels

A2   Koordinierungsstelle / Kommunikation

Auskünfte und Rückfragen:

Ingo Fellinger
Abteilung Baudirektion, Dienststelle Stadtentwicklung
Magistrat der Stadt Wels
Pfarrgasse 25
4600 Wels
E-Mail: stae@wels.gv.at
Internet-Adresse: http://www.wels.gv.at

Die Koordinierungsstelle ist keine vergebende Stelle i.S.d. BVergG 2006 i.d.g.F.
Fragen zur Auslobung müssen innerhalb der nachstehend festgelegten Fristen bei
der Koordinierungs-stelle eingelangt sein. Die Auftraggeberin ist nicht verpflichtet,
später einlangende Fragen zu beantworten. Die Beantwortung der Fragen erfolgt
schriftlich. Wenn es sich bei den schriftlich eingebrachten Fragen um Fragen von
allgemeinem Interesse für die Bewerber handelt, werden diese Fragen
(anonymisiert) und die erteilten Antworten allen Bewerbern zur Kenntnis gebracht,
die die Bewerberinformation angefordert haben. Bei der Ausarbeitung der
Teilnahmeanträge sind die Fragebeantwortungen zu berücksichtigen.

A3   Gegenstand des Wettbewerbs

Erlangung eines städtebaulichen Vorentwurfskonzepts für das Gebiet Lokalbahnhof-
Areal und Umgebung für ein Leitbild zur Änderung sowie Erstellung von
Flächenwidmungsplan und Bebauungsplänen.

A4   Art des Wettbewerbs

Geladener städtebaulicher Ideenwettbewerb im Unterschwellenbereich gem. BVergG
2006 i.d.g.F.

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Städtebaulicher Ideenwettbewerb „Lokalbahnhof-Areal und Umgebung“

A5   Rechtsgrundlagen der Ausschreibung

Rechtsgrundlagen für die Durchführung des Wettbewerbs sind in folgender Reihen-
folge:
    1. das Protokoll des Kolloquiums
    2. der Inhalt der Ausschreibungsunterlagen samt Beilagen
    3. die Wettbewerbsordnung Architektur − WOA 2010
    4. die Bestimmungen des ABGB

Subsidiär gelten:
   die Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes BVergG 2006 i.d.g.F.
     (http://www.ris.bka.gv.at)
   die Wettbewerbsordnung Architektur WSA 2010 i.d.g.F.
     (http://www.aikammer.org)
   Vergabenachprüfungsbehörde ist das Landesverwaltungsgericht
     Oberösterreich Volksgartenstraße 14, 4021 Linz
     Informationsstelle (+43 732) 7075 - 18004
     Fax (+43 732) 7075 - 218 018
     Mail: post@lvwg-ooe.gv.at

Jeder Teilnehmer ist bis zur Veröffentlichung des Wettbewerbsergebnisses durch
den Auftraggeber zur Geheimhaltung der eigenen Wettbewerbsarbeit verpflichtet und
nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Entscheidung des Preisgerichtes in allen
Fach- und Ermessensfragen endgültig und unanfechtbar ist.

Als am Verfahrensort zuständige Berufsvertretung hat die Kammer der Architekten
und Ingenieurkonsulenten für Oberösterreich und Salzburg die Ausschreibungs-
unterlagen überprüft und am 27.02.20018 frei gegeben, sowie ihre Preisrichter
nominiert.

Es gilt österreichisches Recht, Gerichtsstand Wels.

A6   Termine

Die Abgabe der Teilnahmeanträge ist möglich bis:                   19.03.2018
Download-Möglichkeit ab:                                           21.03.2018
Link
Kolloquium, Besichtigung des Areals:                               19.04.2018
Abgabe der Unterlagen:                                             12.06.2018
Jurysitzung:                                                       05.07.2018

Rückfragen für das Kolloquium müssen bis zum 17.04.2018, 12:00 Uhr schriftlich
oder per Mail bei der Koordinierungsstelle einlangen.
Die Fragen müssen den Vermerk „Ideenwettbewerb – Lokalbahnhof-Areal“ tragen.
Mündliche und telefonische Anfragen, die sich auf den Inhalt des Verfahrens
beziehen, können nicht beantwortet werden.

Über das Kolloquium wird ein Protokoll verfasst, welches allen Empfängern der
Wettbewerbsunterlagen ehestens zugesandt wird.

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Geladener städtebaulicher Ideenwettbewerb Lokalbahnhof-Areal und Umgebung - architekturwettbewerb
Städtebaulicher Ideenwettbewerb „Lokalbahnhof-Areal und Umgebung“

A7   Formale Bedingungen

A7.1 Teilnahmeberechtigung:
Zur Teilnahme am gegenständlichen Verfahren wurden folgende Teams (dzt. ohne
Nennung der Freiraumplaner) geladen:

 1.     Dipl.-Ing. Bernd VLAY
 2.     AllesWirdGut Architektur ZT GmbH
 3.     feld72 architekten zt gmbh
 4.     Dipl.-Ing. Clemens Kirsch
 5.     Dipl.-Ing. Franz Denk
 6.     Mag.arch. Rolf TOUZIMSKY
 7.     Dipl.-Ing. Josef HOHENSINN
 8.     Dipl.-Ing. Andreas HEIDL
 9.     Dipl.-Ing. Andreas KLEBOTH
 10. mahore architekten ZT GmbH
 11. Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Hubert RIESS
 12. Dipl.-Ing. Architekt Stephan Schwarz
 13. Architekten LUGER & MAUL ZT-GmbH
 14. Dipl.-Ing. Marco Christian KIENESBERGER / Dipl.-Ing. Wolfgang FROHRING
 15. svoboda van wanroij architekten ziviltechniker gmbh / Dipl.-Ing. Herwig Gruber
 16. Dipl.-Ing. Michael Josef PATZELT
 17. Architekten Bachner Roth Ziviltechnikergesellschaft mbH
 18. Dipl.-Ing. Eva Jeanette Lassota
 19. Dipl.-Ing. Andreas MOTZ
 20. Dipl.-Ing. Roland Krebs
 21. Karl und Bremhorst Architekten ZT GmbH
 22. Dipl.-Ing. Martin HIPTMAIR
    23. MASTAPLAN GMBH Architektur- und Zeichenbüro/mia2/ARCHITEKTUR ZT
        KG

Die Wettbewerbsteilnehmer dürfen sich eines oder mehrerer Mitarbeiter/s, die über
keine aufrechte Befugnis eines Architekten oder Zivilingenieurs für Hochbau nach
den Bestimmungen des Ziviltechnikergesetzes verfügen, bedienen. Diese Mitarbeiter
dürfen vom Teilnehmer genannt werden und sind im Protokoll des Preisgerichtes und
in den Verlautbarungen des Wettbewerbsergebnisses sowie bei Ausstellungen zu
nennen.

A7.2 Verpflichtungen der Bewerber:
Die Bewerber verpflichten sich, während und auch nach Durchführung des
Ideenwetbewerbs zur Geheimhaltung der Ausschreibungsunterlagen sowie aller
Informationen, die ihnen im Verfahren zugänglich gemacht werden, soweit es sich
nicht um allgemein zugängliche Informationen handelt.
Auskünfte der Teilnehmer gegenüber den Medien sind nicht zulässig.
Die Auftraggeberin behält sich vor, einen Bewerber bzw. Bieter bei Verletzung der
Verschwiegenheitspflicht vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen.

Mit der Einreichung seiner Arbeit nimmt jeder Teilnehmer alle in der vorliegenden
Ausschreibung enthaltenen Bedingungen an.
Bei Streitigkeiten in formalen Fragen, nicht jedoch in Ermessensfragen, die sich auf
die Entscheidungen des Preisgerichtes beziehen, unterwerfen sich der Auslober und

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Städtebaulicher Ideenwettbewerb „Lokalbahnhof-Areal und Umgebung“

die Wettbewerbsteilnehmer einem Schlichtungsverfahren bei der zuständigen
Länderkammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten.
Sollten sich jedoch solche Streitigkeiten nicht durch ein Schlichtungsverfahren regeln
lassen, so gilt am Firmensitz der Ausloberin das fachlich zuständige Gericht als
vereinbart.

Als Verfahrenssprache in allen Phasen des Vergabeverfahrens und der
nachfolgenden Leistungserbringung wird Deutsch festgelegt

A8 Leistungsumfang:
Als Wettbewerbsbeitrag ist eine nachvollziehbare konzeptionelle Lösung der
Planungsaufgabe, unter Beachtung aller für die Qualität des Wettbewerbsprojekts
relevanten Vorgaben vorzulegen.

Von den Teilnehmern werden folgende Leistungen verlangt:

Städtebauliches Entwurfskonzept für das Gesamtareal samt Darstellung:
    der räumlich funktionalen Verflechtungen mit dem städtebaulichen Umfeld und
      den angrenzenden Grün- und Freiräumen,
      der räumlichen Verteilung und Zuordnung von Architektur (Baumassen),
       Freiräumen und Verkehrsräumen (Straßen, Plätze), einschließlich ihrer
       Nutzung und Gestaltung,
      von baublockbezogenen Konkretisierungen der Bauweisen, Gebäudehöhen
       und Kennzahlen,
      des zugehörigen Verkehrs- und Stellplatzkonzeptes für das Gesamtareal (auf
       öffentlichem Gut sowie auf privatem Gut),
      der Erschließungen und Zugänglichkeiten der Grundstücke und Baukörper
       bzw. der Anschlüsse der Bauplätze an öffentliche Verkehrsflächen (das
       öffentliche Gut),

Konkretisierung des städtebaulichen Entwurfskonzeptes mit Bebauungsstudien zur
Umsetzbarkeit des Anforderungsprofils für:
   die Bebauung des Lokalbahnhof- bzw. Baumarkt-Areals,
      die Bebauung des Areals im Baublock 02 1 05,
      die Bebauung nördlich des Alten Schl8hofs,

Präsentationspläne:

Alle Pläne sind in Hochformat A0 zu gestalten.
Die Pläne müssen gerollt in einfacher Ausführung abgegeben werden.
Alle eingereichten Blätter sind außerdem für die Vorprüfung und die Ausstellung
digital auf USB-Stick abzugeben.

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Geladener städtebaulicher Ideenwettbewerb Lokalbahnhof-Areal und Umgebung - architekturwettbewerb
Städtebaulicher Ideenwettbewerb „Lokalbahnhof-Areal und Umgebung“

Präsentationsplan 1: Städtebauliches Entwicklungs-/Entwurfskonzept

      Lageplan (genordet) des gesamten Entwicklungsgebietes M = 1 : 1.000 mit
       folgenden Inhalten:
           o Baukörper als Dachdraufsicht mit Angabe der Geschoßzahlen, der
             Gebäudehöhen über der Bezugebene sowie der Brutto-Grundflächen;
           o Gebäudeflächen unter Gelände (= Unterbaute Grundstücksflächen);
           o Erschließungs- und Durchwegungsflächen samt Darstellung von Haupt-
             und Nebeneingänge samt zugehörigen Höhenangaben;
           o Versiegelte und unversiegelte Außenanlagenflächen
           o Baumstandorte (Bestand und Neu).
           o Straßen, Wege im öffentlichen Gut (Durchwegung)

      Systemschnitte (Ansichten) M = 1 : 500 zur Darstellung der Höhenentwicklung
       des Geländes, der Bebauung und der Erschließungsebenen der jeweiligen
       Baukörper:
          o Schnitt Achse A-A;
          o Schnitt Achse B-B.
          o Schnitt Achse C-C.

      Schemaskizzen M = 1 : 2.000 zur konzeptionellen Darstellung von folgenden
       Sonderthemen:
          o Konzept zur Freiraumgestaltung rund um den Lokalbahnhof;
          o Erschließungs- und Durchwegungskonzept (Hierarchie der
            Straßenfreiräume – Sammelstraßen, Anliegerstraßen, Rad- und
            Fußwege);
          o Stellplatzkonzept (Trennung öffentliches und privates Gut);
          o Konzept zur Freiraumvernetzung (insbesonders für Fußgänger- und
            Radverkehr).
            (Anmerkung: Schemaskizzen können im Bedarfsfall auch auf den Prä-
            sentationsplan 2 ausgelagert werden.)

      Ergänzende Erläuterungstexte zu den Darstellungen des Präsentationsplans
       1.

Präsentationsplan 2:

      3-dimensionale Darstellung
       Zur besseren Vermittlung der Entwurfsidee auf Basis der übergebenen 3D-
       Darstellung. Die Zeichnung ist mit vorgegebenem Ausschnitt darzustellen und
       soll 30/40 cm groß sein. Piktogramme zur besseren Lesbarkeit sind zulässig.
       Sollten Renderings bzw. andere dreidimensionale Skizzen oder Perspektiven
       geliefert werden, werden diese von der Vorprüfung abgeklebt!
      Tabellarische Flächendarstellungen gemäß vorgegebenen Darstellungs-
       schema zur Darstellung folgender Kennwerte:
          o Grundstücksfläche(n)
          o Bebaute Fläche (Gebäudeflächen über Gelände)
          o Gebäudeflächen unter Gelände
          o Freiraumflächen (Gärten, Spielflächen etc.)

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Geladener städtebaulicher Ideenwettbewerb Lokalbahnhof-Areal und Umgebung - architekturwettbewerb
Städtebaulicher Ideenwettbewerb „Lokalbahnhof-Areal und Umgebung“

          o   Flächen für Erschließung und Infrastruktur
          o   Nicht versiegelte Flächen
          o   BGF, GRZ, GFZ je Grundstück und je Baublock
          o   Funktionale Beschreibung

Modell:

      Modell auf Einsatzplatt M=1:1.000 (ohne Überhöhung)
       Das Polygon für die Einsatzplatte (3mm) ist in den Plänen dargestellt und
       genauestens einzuhalten.
       Das Modell ist ausschließlich weiß zu fertigen. Alle Teile mit anderer Farbe
       oder Materialität werden entfernt bzw. das Modell der Jury nicht vorgelegt.

Zusammenfassende Projektdarstellung / 1-fach
Abzugeben ist eine maximal zwei DIN-A4-Seiten umfassende Zusammenfassung
des Wettbewerbsbeitrags, welche als Grundlage für allfällige Publikationen und
Ausstellungen zum gegenständlichen Wettbewerb dienen kann. Die
Zusammenfasssende Projektdarstellung soll sowohl aussagekräftige grafische
Darstellungen als auch geeignete Erläuterungstexte enthalten um die grundsätzliche
Entwurfsidee des Teilnehmers vermitteln zu können.

Verfassererklärung
Die Verfassererklärung (Beilage C6) muss ausgefüllt und unterschrieben in einem
verschlossenen, undurchsichtigen Briefumschlag eingereicht werden. Außen darf der
Briefumschlag nur die Kennzahl tragen.
Der Verfasserbrief darf nicht auf dem Datenträger gespeichert sein!

Digitale Unterlagen
    Alle Pläne sind im dwg-Format für die Flächennachweise abzugeben. Die
       verwendeten Layer sollten eindeutig den 4 Gruppenfiltern zugewiesen
       werden. Die Im Gruppenfilter „Ergänzungen“ Sollten alle Layer
       zusammengefasst sein, die nicht eindeutig zu „Bausubstanz“, „Freiraum“ und
       „Infrastruktur“ zugewiesen werden können (z.B. Text, Skizzen, Ansichten,...).
       Alle Flächen, Baukörper, Zonierungen, Plätze, usw. sind zwecks
       Vergleichbarkeit als geschlossene Polylinie darzustellen.
    Alle Pläne sind auch als ungeschützte pdf für die Vorprüfung und
       Veröffentlichung abzugeben. Die Kennwerte (BGF, GRZ, GFZ) sind als
       ungeschützte xls/xlsx Dateien abzugeben.
    Die Erläuterungstexte sind als ungeschützte doc/docx-Dateien abzugeben.
    Ein Verzeichnis aller eingereichten Unterlagen

Alle eingereichten Unterlagen müssen die Aufschrift „Lokalbahnhof-Areal“ tragen und
dürfen nur durch die sechsstellige Kennzahl an der rechten, oberen Ecke jeder
einzelnen Unterlage gekennzeichnet sein.
Eine Verletzung der Anonymität hat den Ausschluss der betroffenen
Wettbewerbsarbeit zur Folge.

Werden diese formalen Bedingungen nicht eingehalten, kann dies aufgrund der man-
gelnden Vergleichbarkeit zum Ausscheiden des Projekts führen.
Abgabeunterlagen, die über das geforderte Maß hinausgehen, werden nicht zur
Beurteilung heran gezogen.
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Städtebaulicher Ideenwettbewerb „Lokalbahnhof-Areal und Umgebung“

A9 Abgabe der Wettbewerbsarbeiten:
Jede Wettbewerbsarbeit muss als verschlossenes Paket aus undurchsichtigem
Material abgegeben werden. Die Pakete dürfen nur die Aufschrift „Wettbewerb
Lokalbahnhof“ und die sechsstellige Kennzahl tragen.
Die sechsstellige Kennzahl muss auf allen Skizzen, Unterlagen, Modell etc.
aufscheinen. Sobald die Anonymität nicht mehr gewährleistet ist, wird der Teilnehmer
ausgeschlossen.

Die Abgabe der Wettbewerbsarbeiten muss bis spätestens (sh. Pkt. A6) erfolgen.

Ort der Abgabe ist das
Bürgercenter der Stadt Wels
Stadtplatz 1
4600 Wels

Die Abgabe ist Montag, Dienstag und Donnerstag von 07:00 – 17:00 Uhr, Mittwoch
von 07:00 – 13:00 Uhr und Freitag von 07:00 – 12:00 Uhr möglich.

Arbeiten, die per Post oder über Kurierdienst zugeschickt werden, gelten als
rechtzeitig eingereicht, wenn der Aufgabestempel das oben genannte Datum (ohne
Rücksicht auf die Uhrzeit) aufweist.
Die Wettbewerbsarbeiten sind an die als Abgabeort angegebene Adresse zu senden.
Zwecks Einhaltung der Anonymität ist für den Absender ebenfalls der Abgabeort
anzugeben

Besteht Unsicherheit bezüglich der termingerechten Abgabe der Unterlagen, so wird
die betreffende Wettbewerbsarbeit nur unter Vorbehalt des späteren Nachweises
über die rechtzeitige Abgabe nicht von der Bewertung durch das Preisgericht ausge-
schlossen.

A10 Beurteilungskriterien:

Das Preisgericht wird zur Bewertung der Wettbewerbsarbeiten folgende Kriterien an-
wenden:

      Städtebauliche Qualität:
       Einfügung der Baukörper ins Planungsgebiet, Gliederung der Bauvolumen,
       Rücksichtnahme auf bestehende Baustrukturen und Freiräume, Beziehung
       zum Außenraum, Erschließung, Organisation und Orientierung der
       Wohnungen.
       Wirtschaftlichkeit der Gesamtplanung, insbesondere der Baukörper, der
       Erschließungen und Freiflächen. Eignung für eine ökonomische Umsetzung -
       auch im Sinne von leistbarem Wohnen.
       Zukunftstauglichkeit im Sinne von Entwicklungsmöglichkeiten

      Freiraumqualität :
       Räumliche Verteilung, Zuordnung, Art und Qualität der öffentlichen,
       halböffentlichen und privaten Freiräume, Nutzungskonzepte für Frei- und
       Grünräume, Erfüllung der quantitativen Flächenvorgaben.

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Städtebaulicher Ideenwettbewerb „Lokalbahnhof-Areal und Umgebung“

       Verkehrslösung, Art und Qualität der öffentlichen, halböffentlichen und
       privaten Erschließung, Anbindungen an die bestehenden Verkehrsflächen,
       Durchwegungen und Lösungen für Radverkehr und Fußgänger.
       Lösungsansätze für alternative Mobilitätskonzepte zur Förderung des Fuß-,
       Rad- und öffentlichen Verkehrs. Stellplatzkonzept.
       Aussagen zur gärtnerischen Gestaltung, Umgang mit erhaltenswertem
       Baumbestand.

      Funktionalität und Entwicklungsfähigkeit:
       Funktionalität in der Zuordnung der verschiedenen Nutzungen, Qualität und
       Flexibilität der Aufteilung der Bauplätze unter Berücksichtigung des hohen
       Wohnbedarfs, Zweckmäßigkeit und Alltagstauglichkeit der Freiräume.
       Berücksichtigung stadtklimatischer, ökologischer und schalltechnischer
       Aspekte im städtebaulichen Zusammenhang. Ressourcenschonende
       Strukturen.

Es steht dem Preisgericht frei, diese Beurteilungskriterien genauer zu definieren und
zu ergänzen. Allfällige Ergänzungen werden spätestens im Protokoll des
Kolloquiums mitgeteilt.
Das Preisgericht ist ferner verpflichtet, den Auftraggebern Empfehlungen hinsichtlich
der weiteren Vorgangsweise unter Zugrundelegung des Wettbewerbsergebnisses
abzugeben.

A11 Vorprüfung

Alle eingegangenen Wettbewerbsarbeiten werden einer Vorprüfung nach objektiv
feststellbaren Kriterien unterzogen. Insbesondere werden die Erfüllung der formalen
Wettbewerbsbedingungen und die Einhaltung der inhaltlichen und quantitativen
Vorgaben geprüft.

Die Ergebnisse der Vorprüfung werden zusammengefasst. Die Vorprüfung zeigt dem
Preisgericht die charakteristischen Merkmale der Wettbewerbsarbeiten in
wertungsfreier Erläuterung auf. Die Vorprüfung ist nicht befugt, Arbeiten auszu-
schließen.
Verantwortlich für die Vorprüfung ist Ingo Fellinger.

A12 Preisgericht
Die Preisgerichtssitzung findet am 05.07.2018 statt.
Nach dem Bericht der Vorprüfung findet die Beurteilung und Reihung der Projekte
durch das Preisgericht statt. Bei jeder Wettbewerbsarbeit wird eine gemeinsame
Bewertung der qualitativen Bewertungskriterien vorgenommen.
Den Abschluss der Beurteilung bilden die Feststellung der bestgeeigneten Beiträge
und deren Reihung. Sofern die Feststellung der Reihung nicht einstimmig erfolgt,
wird diese mit einfacher Mehrheit der Stimmen festgelegt. Sowohl die Bewertung als
auch die Reihung werden protokolliert. Festgehalten werden dabei die verbalen
Begründungen zu den jeweiligen Beurteilungen der Wettbewerbsbeiträge, die
ermittelte Reihung sowie allfällige Verbesserungsempfehlungen zum erstgereihten
Wettbewerbsbeitrag.

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Städtebaulicher Ideenwettbewerb „Lokalbahnhof-Areal und Umgebung“

Die Beratungen des Preisgerichtes sind nicht öffentlich. Bis zum Abschluss des
gegenständlichen Wettbewerbs sind alle Vorprüfer, Berater und Mitglieder des
Preisgerichtes sowie sonstige Personen, die bei den Sitzungen des Preisgerichtes,
wenn auch nur kurzfristig, anwesend sind bzw. anwesend waren (z.B. Hilfskräfte),
zur strikten Geheimhaltung aller Vorgänge und Wahrnehmungen im Zusammen-
hang mit dem Wettbewerb und der Preisgerichtssitzung verpflichtet. Während des
Beurteilungsvorgangs wird die Anonymität der Teilnehmer gegenüber dem
Preisgericht nicht aufgehoben. Erst nach Abschluss der Beurteilung erfolgt die
Aufhebung der Anonymität durch das Öffnen der Verfasserbriefe, die namentliche
Feststellung des Wettbewerbssiegers sowie die telefonische Verständigung des
Gewinners durch den/die Vorsitzende(n) des Preisgerichts.

Fachpreisrichter:
1. Roger Riewe (Ersatz: Florian Riegler)
2. Markus Klaura (Ersatz: Daniel Fügenschuh) / Mitglieder des Gestaltungsbeirats
3. Gisa Ruland (Ersatz: Lilli Licka)
4. Ralph Grager (Ersatz: NN)
5. Markus Stockinger (Ersatz: Wolfgang Pichler)
6. Wolfgang Pichler (als Berater, nicht stimmberechtigt)
7. Rupert Doblhammer (als Berater, nicht stimmberechtigt)
8. Heinz Plöderl (als Fachberater der Architektenkammer, nicht stimmberechtigt)

Sachpreisrichter:
9. Planungsreferent StR. Peter Lehner (Ersatz: Markus Wiesinger)
10. Innenstadtreferentin Vbgm. Christa Raggl-Mühlberger (Ersatz: StR.
    Margarete Josseck-Herdt)
11. Verkehrsreferent StR. Klaus Hoflehner (Ersatz: Stefan Ganzert)
12. Peter Franzmayr (Ersatz: Bernd Spitzer) Magistratsdirektor
13. Walter Teubl (Ersatz: Max Hofmann) (als Berater, nicht stimmberechtigt)
14. Markus Hufnagel (Ersatz: Knut Drugowitsch) (als Berater, nicht stimmberechtigt)

Auf Wunsch der Preisrichter können neben dem Vorprüfer weitere Berater ohne
Stimmrecht geladen werden.

A13 Preise

Das Preisgericht vergibt:

1. Preis                               €   14.500,-
2. Preis                               €   12.000,-
3. Preis                               €    9.000,-
4. Preis                               €    5.000,-
5. Preis                               €    4.000,-
6. Preis                               €    4.000,-

Preissumme (netto):                    €   48.500,-

                                                                                    13
Städtebaulicher Ideenwettbewerb „Lokalbahnhof-Areal und Umgebung“

A14 Ausschluss

Vom Verfahren ausgeschlossen werden Bewerber:
   die gegen das Verbot der Mehrfachbeteiligung verstoßen.
   die an der Erstellung der Verfahrensunterlagen, von Vorprojekten für den
     Wettbewerb oder der Wettbewerbsunterlagen, mitgewirkt haben.
     Ausgenommen davon sind alle Personen die die kammerinterne Prüfung der
     Wettbewerbsunterlagen durchführen
   die die Anonymität verletzen oder die Bestimmungen der
     Wettbewerbsausschreibung nicht eingehalten haben.
   die zu einem Mitglied des Preisgerichtes in einem berufsrechtlichen
     Abhängigkeitsverhältnis stehen (z.B.: Angestellte, bei Universitätsprofessoren
     die Angehörigen des jeweiligen Institutes) bzw. Personen, zu denen ein
     Mitglied des Preisgerichtes in einem solchen Abhängigkeitsverhältnis steht.
   die den Versuch unternehmen, die Mitglieder des Preisgerichtes in seiner
     Entscheidung als Preisrichter zu beeinflussen
   deren Unterlagen nicht rechtzeitig eingegangen sind

A15 Urheberrecht

Das sachliche Eigentumsrecht an den Plänen, Modellen und sonstigen
Ausarbeitungen der prämierten Wettbewerbsarbeiten geht durch die Bezahlung des
Preisgeldes an die Auftraggeberin über. Die Auftraggeberin besitzt das Recht der
Veröffentlichung der Wettbewerbsarbeiten. Die jeweiligen Projektverfasser sind zu
nennen. Dieses Recht steht auch jedem Wettbewerbsteilnehmer für seine Arbeit zu.

A16 Absichtserklärung

Nach dem Wettbewerb erfolgt kein Verhandlungsverfahren und weitergehende
Planungen sind derzeit nicht vorgesehen.

Seitens des Auslobers besteht die Absicht, den Wettbewerbssieger mit einem
städtebaulichen Leitbild gemäß den Empfehlungen des Preisgerichts zu beauftragen.

A17 Widerrufsvorbehalt

Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, das Ausschreibungs- und
Vergabeverfahren zu widerrufen,
    wenn Widerrufsgründe gemäß BVergG 2006 i.d.g.F. vorliegen,

                                                                                 14
Städtebaulicher Ideenwettbewerb „Lokalbahnhof-Areal und Umgebung“

A18 Veröffentlichung und Ausstellung der Projekte

Alle Teilnehmer werden über den Ausgang des Wettbewerbs schriftlich verständigt
und erhalten eine Niederschrift der Preisgerichtssitzung.
Dem Auslober steht das Recht zu, die eingereichten Arbeiten nach Abschluss des
Wettbewerbes - unter Angabe der Verfasser - ohne weitere Vergütung zu veröffent-
lichen.
Alle prämierten Wettbewerbsarbeiten werden nach Abschluss des
Wettbewerbsverfahrens ausgestellt. Die Namen der Verfasser der
Wettbewerbsarbeiten werden in dieser Ausstellung angegeben.

Ort und Zeitpunkt dieser Ausstellung werden allen zugelassenen
Wettbewerbsteilnehmern, den Preisrichtern, sowie den Ersatzpreisrichtern bekannt
gegeben.

                                                                                   15
Städtebaulicher Ideenwettbewerb „Lokalbahnhof-Areal und Umgebung“

Teil B

Wettbewerbsgegenstand

B1   Allgemeine Angaben

B2   Wettbewerbsgebiet (engeres Planungsgebiet)

B3   Wettbewerbsgebiet (erweiterter Planungsraum)

B4   Rechtswirksame städtebauliche Vorgaben

B5   Städtebauliche Zielvorgaben

B6   Freiraumkonzept

B7   Verkehr

                                 Lokalbahnhof 1920er Jahre. Foto: Stadtarchiv

           alter schl8hof wels * sociocultural center * unestablished since 1985. Fotos Alter Schl8hof

                                                                                                         16
Städtebaulicher Ideenwettbewerb „Lokalbahnhof-Areal und Umgebung“

Teil B

Wettbewerbsgegenstand

B1   Präambel / Allgemeine Angaben

Ziel des Ideenwettbewerbes ist die Entwicklung eines städtebaulich und baulich
überzeugenden Nutzungs- und Gestaltungskonzeptes des Planungsgebietes.

Das Planungsgebiet befindet sich an den ehemaligen Rändern der bis 1938 noch
getrennten Gemeinden Wels und Lichtenegg. Entlang der einstmals als
Frachtenbahnhof gedachten Lokalbahn und damals noch vorhandenen Welser
Industriebahn hatte sich ursprünglich ein Industrie- und Gewerbegürtel entwickelt,
der im 20. Jahrhundert schrittweise zu einem innerstädtischen Wohngebiet mit
Zentrumsfunktionen (Markt, Gericht, Vermessungsamt u.a.) verändert wurde.
Generell ist der gesamte Bereich auch Hoffnungsgebiet für archäologische Funde,
vor allem aus der Römerzeit.

                                 Stadtplan 1910. Foto: Stadtarchiv

                                                                                     17
Städtebaulicher Ideenwettbewerb „Lokalbahnhof-Areal und Umgebung“

Ausschnitt Stadtplan 1896. Foto: Stadtarchiv             Ausschnitt Stadtplan 1936. Foto: Stadtarchiv

                          Wels 1936 – Fliegeraufnahme von Westen. Foto: Stadtarchiv

                                                                                                        18
Städtebaulicher Ideenwettbewerb „Lokalbahnhof-Areal und Umgebung“

Das Stadtarchiv Wels hat auch einige Daten und Fotos (sh. Beilage) zur Lokalbahn
zur Verfügung gestellt.

     Lokalbahnhof 1920er Jahre. Foto: Stadtarchiv       Lokalbahnhof 2018. Foto: Karl Hödl

   1893:     Die Stadtgemeinde Wels stellte zur Errichtung eines
    Frachtenbahnhofes 15.500 fl. zur Verfügung, bei der Haltestelle "Wels Stadt" (=
    späterer Lokalbahnhof).
   1899:     erhielt die Lokalbahngesellschaft die Konzession für den Bau und
    Betrieb der Almtalbahn Sattledt - Grünau (über Pettenbach, Viechtwang)
   1900:     Baubeginn der Lokalbahn Sattledt - Grünau. (Bauunternehmung Stern
    & Hafferl)
   1901 23. Mai: Eröffnung der Lokalbahnlinie ab Sattledt nach Grünau ins Almtal
    "Almtalbahn"
   1906:     Verpachtung der 3 Lokalbahnlinien an die K.k. Staatsbahn wegen zu
    großem finanziellem Engagement (Pachtdauer 1.Jän.1906-10.Okt.1975)
   1913:     wurde die Kunstmühle Fritsch durch eine von Pferden gezogene
    Schleppbahn mit dem Lokalbahnhof verbunden
   1933:     Einführung des Triebwagenverkehrs auf Lokalbahn Wels-Grünau
   2001 22.09: Jubiläumsfahrt "100 Jahre Almtalbahn von Wels nach Grünau" mit
    den Ehrengästen: zB Prinz Ernst August v. Hannover mit Gattin Caroline v.
    Monaco u. Töchterchen
   2004:     Ab Fahrplanwechsel im Dezember fahren auf der Lokalbahn Wels-
    Grünau drei Zugpaare weniger. (Beilage aktueller Fahrplan)
   2010: Die Gleisanlagen der Industriebahn entlang der Maria-Theresia-Str.
    wurden demontiert.

                                   Lokalbahnhof2018. Fotos: Karl Hödl

                                                                                             19
Städtebaulicher Ideenwettbewerb „Lokalbahnhof-Areal und Umgebung“

B2   Wettbewerbsgebiet (engeres Planungsgebiet)

Zentrum des Wettbewerbsgebiets ist das Areal des Lokalbahnhofes. Die Trasse der
Almtalbahn soll zwar erhalten werden, aber die ÖBB hat bestätigt, dass die
bahneigene Infrastruktur kann reduziert werden.
Direkt westlich schließen hier die Grundstücke eines Baumarktes, eines Pharma-
Unternehmens und einer Tischlerei an. Diese Betriebe werden mittelfristig an diesen
Standorten nicht weitergeführt. Hier sollen künftig Wohnungen samt teilweiser
gewerblicher Nutzung (vor allem Dienstleistung) entstehen.
Nördlich des Lokalbahnhofs liegt der Alte Schl8hof. Der soll mit seiner kulturellen
Nutzung auf jeden Fall erhalten bleiben und alle Vorschläge für bauliche und
funktionale Änderungen müssen sich an der bestehenden kulturellen Nutzung
orientieren.

                     Lokalbahnhof und alter Schlachthof vor 1970. Foto: Stadtarchiv

Zur Salzburger Straße liegt das Gebäude eines früheren Textilbetriebs Wagner &
Reinert, das jetzt durch das AMS und Verkaufsflächen (Lebensmittel bzw.
Fachmarkt) genutzt wird.

                                                                                      20
Städtebaulicher Ideenwettbewerb „Lokalbahnhof-Areal und Umgebung“

B3    Wettbewerbsgebiet (erweiterter Planungsraum)

Wesentlich für die Planung sind auch die Anbindung an die östlich gelegene
Innenstadt und den südlich gelegenen Freiraum des Tiergartens und des
Volksgartens. Dabei geht es um die Berücksichtigung von übergeordneten
Anbindungen, Verkehrsströme, Sichtbeziehungen sowie Frei- und
Grünraumverbindungen zu den angrenzenden städtebaulich bedeutenden Zonen
des Stadtgebietes (wie Markt, Herminenhof, Tiergarten, Volksgarten, Innenstadt)
Dazu wird auch ausdrücklich auf die Vorgaben im Masterplan Messe und dem
Freiraum-Rahmenplan hingewiesen.

                                   Maria-Theresia-Hochhaus. Foto: Karl Hödl

Darüber hinaus ist das südöstlich gelegene Maria-Theresia-Hochhaus für das Umfeld
stark prägend.
Wels ist im internationalen Vergleich eine kleine Stadt (…) und vor allem oder viel eher trotzdem jene
Stadt, die sich laut einer Tafel am Maria-Theresia-Hochhaus, einige Zeit lang mit dem höchsten für
Wohnzwecke errichteten Haus Österreichs rühmen dürfte. (…)

So war das Maria-Theresia-Hochhaus architektonisch tatsächlich keineswegs herausragend und
entsprach einem Entwurf, der laut dem Welser Architekten Karl Odorizzi gleich mehrmals, zum
Beispiel auch in Linz oder Salzburg gebaut wurde. (…)

Unangenehm ins Auge stechen „die im Zuge des Nachkriegsbaubooms in den 50er- und 60er-Jahren
brutal ins Stadtbild geklotzen Hochhausbauten, die heute nicht nur durch die Höhe ihrer Stockwerke
Anlass zu herber Kritik geben, sondern auch durch ihre überaus phantasielose Gestaltung
ärgern“.(Extra Nachrichten 21.01.1988).
(Auszug aus dem Buch Acht Zehn Hochhäuser in Wels von Karl Hödl)

                                                                                                    21
Städtebaulicher Ideenwettbewerb „Lokalbahnhof-Areal und Umgebung“

B4   Derzeit rechtswirksame städtebauliche Vorgaben

     FLÄCHENWIDMUNG (rechtswirksam)
     Wie in Beilage ersichtlich

     BEBAUUNGSPLAN (rechtswirksam)
     Das gesamte Planungsgebiet der KG Wels wird durch folgende derzeit
     rechtswirksamen Bebauungspläne erfasst:
     101/1.1; 101/1; 112/3; 211/2.4; 211/2.9; 211/2.5, 211/2.

     ÖEK und textliche Ergänzungen (ETF) sh. Beilage

B5   Städtebauliche Zielvorgaben

     Allgemeine Ziele:
     Ziel des Ideenwettbewerbes ist die Erlangung eines städtebaulich und baulich
     überzeugenden Nutzungs- und Gestaltungskonzeptes des Planungsgebietes.
     In den Beilagen sind alle Grundstücke und ihre mittelfristige Veränderbarkeit in
     einer Liste dargestellt. Diese disponiblen (grün) und strukturkonstanten Flächen
     (blau) sind auch im Plan farblich dargestellt.
     Für alle Bereiche werden von der Baudirektion/Stadtentwicklung ermittelte
     Richtwerte für GRZ und GFZ angegeben, die sich auf den gesamten Baublock
     und damit auch auf die bestehenden und strukturkonstanten Flächen beziehen.
     Diese Angaben sind Richtwerte, aber keine verbindlichen Obergrenzen.
     Die Gebäudehöhen und die Proportionierung (inkl. Angabe der BGF) obliegt
     den Projektanten.

     Für die neu geplanten Wohngebäude gilt generell, dass die Art der Bebauung
     ressourcenschonend sein soll. Die Raum- und Funktionsanordnungen sollen
     soziale Kontakte erleichtern und die Kommunikation innerhalb des Baublocks
     fördern.
     Die Gebäude sollen verschieden große, helle, sonnige und attraktive
     Wohnungen bieten. Die Größe und Anzahl der Wohnungen werden nicht
     vorgegeben. Für die bessere Vergleichbarkeit wird die BGF x 0,75 und / 70
     gerechnet und auf eine mögliche Anzahl von Wohnungen zu kommen.
     Die Grundrisse der Wohnungen sind nicht einzuzeichnen, lediglich die
     Eingänge und Ausgänge (bzw. Ein- und Ausfahrten) der Gebäude, sodass das
     Erschließungskonzept nachvollziehbar ist.
     Es wird ein ansprechender Mix an Wohnungsgrößen erwartet und eine
     architektonische Gestaltung, die in ihren Proportionen auf den Bestand
     Rücksicht nimmt, und lebenswerte Wohnungen und hochwertige Freiräume
     bietet.

                                                                                   22
Städtebaulicher Ideenwettbewerb „Lokalbahnhof-Areal und Umgebung“

Baublock 00 6 01       Lokalbahnhofplatz:
Es gibt seitens der ÖBB die Zusicherung, dass die Almtalbahn auch weiterhin
hier eine Haltestelle haben wird. Allerdings ist dafür mittelfristig kein klassischer
Bahnhof mehr notwendig. Somit stehen einige Flächen für eine andere Nutzung
zur Disposition.
Entlang der Bahntrasse sollen daher neue Gebäude für attraktives Wohnen und
gewerbliche Nutzungen im EG entstehen.
Der Minigolfplatz soll prinzipiell erhalten bleiben und langfristig jedenfalls als
Parkfläche mit dem Baumbestand erhalten werden.
Die dreieckige Fläche am Lokalbahnplatz soll als ein zentraler öffentlicher
Freiraum ohne Stellplätze für PKW gestaltet werden. Die erforderlichen
Parkplätze könnten nördlich zwischen Dragonerstraße und Gerichtsstraße
untergebracht werden. Die bestehenden Gebäude stehen hier schon unter
Abbruch „*“.
Weiters wird festgehalten, dass das Gelände bzw. die Gebäude des
Landesgerichts bzw. der Justizanstalt (1895-1900 Bau des heutigen Gebäudes,
Maria-Theresia-Straße 12, nach Plänen des k.k. Ministerialoberingenieurs
Rudolf Lang) nicht Gegenstand dieses Wettbewerbs sind.

                            Lokalbahnhof 2018. Foto: Karl Hödl
Richtwerte:
GRZ: 0,40              GFZ: 1,20

                                                                                  23
Städtebaulicher Ideenwettbewerb „Lokalbahnhof-Areal und Umgebung“

Baublock 00 7 04       Geschäftsgebiet:

                   Aus dem Buch „Wels in alten Ansichten“. Foto: Stadtarchiv

1904 wurde in Wels eine Filiale der Strickwarenfabrik in Wagner & Reinert
gegründet. In den 1980er Jahren wurde die Fabrik geschlossen.

                       Wagner & Reinert 1970er Jahre. Foto: Stadtarchiv

Derzeit sind in diesen Gebäuden das AMS, der Lebensmittelmarkt NORMA und
der Auto-Fachmarkt Birner untergebracht.

                                                                               24
Städtebaulicher Ideenwettbewerb „Lokalbahnhof-Areal und Umgebung“

     Für dieses Gebiet wurde 2011/12 ein Wettbewerb durchgeführt. Das
     Siegerprojekt wurde noch nicht realisiert, hat aber nach wie vor Gültigkeit (sh.
     Beilage).
     Von diesem Projekt kann bei der weiteren Planung ausgegangen werden.

     Die Zufahrt darf künftig nur über die Hamerlingstraße erfolgen.

                                  Projekt Uniqa. Grafik Arch. Großruck
Richtwerte:
GRZ: 0,50            GFZ: 1,50

                                                                                        25
Städtebaulicher Ideenwettbewerb „Lokalbahnhof-Areal und Umgebung“

Baublock 00 7 06       Alter Schl8hof:

                   Aus dem Buch „Wels in alten Ansichten“. Foto: Stadtarchiv

Das Kulturzentrum „Alter Schl8hof“ gibt es seit 1985 und soll unbedingt in
seiner Funktion als Kultur- und Veranstaltungsort erhalten bleiben.
Alle Planungen haben darauf Rücksicht zu nehmen.

                             Calexico Konzert. Foto Alter Schl8hof

Das Gebäude mit dem Konzertsaal und das Gebäude mit den Proberäumen
(am Plan ersichtlich) sollen im Wesentlichen unverändert erhalten bleiben.
Wichtig sind auch ausreichend Freiflächen rund um die Veranstaltungsräume.
Das südliche Gebäude an der Dragonerstraße ist Teil des alten Ensembles und
soll erhalten bleiben.
Diese 3 Gebäude sind nach Rücksprache mit dem Bundesdenkmalamt
jedenfalls erhaltenswert.
Das westlich an der Bahntrasse gelegene Gebäude kann abgebrochen bzw.
ersetzt werden. Die vom Sozialpsychischen Kompetenzzentrum genutzten

                                                                               26
Städtebaulicher Ideenwettbewerb „Lokalbahnhof-Areal und Umgebung“

Flächen im Obergeschoss und die Lagerflächen im Erdgeschoß müssen dann
aber am Gelände in einem anderen Gebäude zur Verfügung gestellt werden.
Wenn das Gebäude neu errichtet werden soll, dann kann es gleichzeitig auch
als Schallschutz für die Kulturveranstaltungen (Open Air) gegenüber der
Wohnbebauung in der Charwatstraße dienen.
Die nördlichen Gebäude sind ebenfalls disponibel und können alle abgebrochen
bzw. ersetzt werden.
Die Nutzfläche der Neubauten muss mindestens den Flächen der
abgebrochenen Gebäude entsprechen. Die Schaffung von zusätzlichen
Flächen ist möglich. Die Funktion muss genau dargestellt werden.
Wenn die Erschließung der Gebäude von Süden erfolgt, dann müssen die
Räumlichkeiten durch stadteigene Dienststellen bzw. den Betriebsverein Alter
Schl8hof genutzt werden. Die derzeitige Nutzung umfasst soziokulturelle
Einrichtungen wie zB das Jugendzentrum D22 und Werkstätten wie die Bike-
Kitchen.
Wenn die Erschließung über die Stichstraße bzw. einer Verlängerung derselben
im Norden erfolgt, dann sind auch externe gewerbliche Nutzungen vorstellbar.
Eine Wohnbebauung darf hier nicht vorgesehen werden (Problematik
Veranstaltungen)!

Die derzeitigen 10 Stellplätze sind für die jetzige Nutzung ausreichend.
Je 30 m² zusätzliche Bürofläche ist jeweils 1 zusätzlicher Stellplatz auf eigenem
Grund (Bereich Zufahrt Hamerlingstraße) nachtzuweisen.

                           Alter Schl8hof 2018. Foto Stadt Wels

Die seit 1985 von der Feuerwehr genutzten Flächen sollen im Wesentlichen
unverändert bleiben. Eine Aufstockung der Gebäude für Büronutzung ist
vorstellbar. Das Wohngebäude (Baujahr 1981) soll nicht höher werden.

Richtwerte:
GRZ: 0,40             GFZ: 1,10

                                                                               27
Städtebaulicher Ideenwettbewerb „Lokalbahnhof-Areal und Umgebung“

Baublock 02 1 05        Betriebsgebiet:
Die Betriebsgebäude der Firmen Richter-Pharma und Rebhandl werden nur
mehr mittelfristig (ca. 5 Jahre) in der derzeitigen Funktion genutzt werden.
Dann stehen diese Flächen für Wohngebäude zur Verfügung. Eine
Nutzungsdurchmischung in der Erdgeschoßzone ist wünschenswert.

                Firmeneinfahrt Rebhandl und Richter-Pharma. Foto Stadt Wels

Mit Ausnahme der Einfamilienhäuser im Süden entlang der Maria-Theresia-
Straße kann auch über eine mittel- bis langfristige Veränderung bzw.
Neugestaltung der übrigen Wohngebäude nachgedacht werden.

                       Wohnbebauung Kienzlstraße. Foto Stadt Wels

Eine Durchwegung von der Marodenhausstraße Richtung Feldgasse wäre
vorteilhaft.
Richtwerte:
GRZ: 0,35         GFZ: 1,20

                                                                               28
Städtebaulicher Ideenwettbewerb „Lokalbahnhof-Areal und Umgebung“

Baublock 02 1 06      Areal Baumarkt:
In den 1950er Jahren wurde von der 1873 gegründeten Zementfabrik und
Baustoffhandlung Josef Stadlbauer an der Dragonerstraße ein
Baubedarfszentrum errichtet. 2004 erfolgte die Neueröffnung unter dem neuen
Firmennamen "Quester".
An Stelle der Geschäfts- und Lagerflächen des derzeitigen Baumarkts sollen
künftig vor allem Wohnungen mit gewerblicher Nutzung in der
Erdrgeschoßzone entstehen.
Auf die dargestellte Fläche (Bauabschnitt 1) ist Rücksicht zu nehmen.

                                Baumarkt. Foto: Karl Hödl

Die geänderte Situation bietet Chancen, entsprechende Grün- und Freiräume,
eine Öffnung und Durchwegung nach Osten zu den Freiräumen beim
Lokalbahnplatz und Richtung Innenstadt zu entwickeln (siehe auch Geh- und
Radverkehr).
Die Wohnhäuser im Süden der Feldgasse sollen erhalten bleiben und in die
Gesamtgestaltung einbezogen werden.

                         Wohnhäuser Feldgasse.. Foto Stadt Wels
Richtwerte:
GRZ: 0,40             GFZ: 1,20

                                                                           29
Städtebaulicher Ideenwettbewerb „Lokalbahnhof-Areal und Umgebung“

B6   Freiraumkonzept

     Als Planungsgrundlagen gelten insbesondere das Örtliche Entwicklungskonzept
     Nr. 2/2015 und der Freiraumrahmenplan für Wels. Das Wettbewerbsgebiet
     umfasst im Wesentlichen 4 Zielvorgaben für die Freiraumentwicklung:

     Der Lokalbahnplatz als städtischer Platz und öffentlicher Grünraum
     Der Lokalbahnplatz zwischen Lokalbahn, Bezirksgericht und Justizanstalt samt
     dem bestehenden, aber eingeschränkt nutzbaren Grünraum (Minigolfplatz) und
     dem Teilbereich zwischen Dragonerstraße und Justizanstalt hat als Ergänzung
     zum bestehenden Grünraum großes Potenzial als städtischer Platz.

                                  Lokalbahnplatz. Foto: Karl Hödl

     Aktuell überwiegt die verkehrliche Nutzung (insbesonders ruhender Verkehr).
     Zwei Straßen über den Platz verbinden die Dragonerstraße und die Maria-
     Theresia-Straße. Zudem verbindet die Gerichtsstraße den Lokalbahnplatz mit
     der Hamerlingstraße. Angrenzend zur Lokalbahn ist eine ehemalige
     Lagerfläche aktuell ein Bezahlparkplatz. Die zentrale Fläche ist als öffentlicher
     Stellplatz genutzt.

     Von wesentlichem Interesse sind Überlegungen, wie die Funktionen zukünftiger
     Bebauung – sowohl im Bereich der alten Bahngebäude als auch am Areal des
     Bau-Fachmarktes im Bestand – und die Haltestelle der Lokalbahn mit einem
     städtischen Platz wechselwirken und in Beziehung stehen. Der Lokalbahnplatz
     soll hinsichtlich des MIV verkehrsberuhigt werden. Eine prinzipielle Lösung für
     den Busverkehr und Radverkehr mit deren Anbindung an die Haltestelle der
     Lokalbahn wird erwartet.

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Städtebaulicher Ideenwettbewerb „Lokalbahnhof-Areal und Umgebung“

Die derzeitigen Stellplätze (zentral am Lokalbahnplatz) sollen räumlich neu
organisiert werden. Zu begrüßen wäre eine Verlagerung zwischen die
Dragonerstraße und die Gerichtsstraße.
Das eröffnet hier die Möglichkeit den Bereich als städtischen Platz mit
Baumbestand zu entwickeln und zeitgemäß, landschaftsarchitektonisch zu
gestalten.

Die straßenbegleitende Allee hat einen wertvollen Altbaumbestand. Der
Grünraum im Süden des Areals ist eine gründerzeitliche Parkanlage von
großem Wert, die aktuell als Minigolfplatz genutzt wird und im Bestand erhalten
bleiben muss. Möglichkeiten einer verbesserten Einbindung (zB fehlen
Gehsteige) sind zu entwickeln. Neue Wege sollten - sofern konzeptionell
sinnvoll - mit Baumreihen bzw. Alleen versehen sein.

                              Minigolfplatz. Foto: Karl Hödl

Der Bereich unmittelbar angrenzend zur Lokalbahn kann insbesondere im
Zusammenwirken mit zukünftiger Bebauung im Bereich der alten Bahngebäude
als öffentlich zugänglicher Erholungsraum dienen.

Verbindungsachsen als Grünverbindungen
Die Achse zwischen Dragonerstraße und Maria-Theresia-Straße westlich der
Lokalbahn als Straßenfreiraum mit der Qualität einer Grünverbindung.

Eine Aufgabe ist das Entwicklungsziel kleinräumige Grünverbindung zwischen
Dragonerstraße und Maria-Theresia-Straße im ÖEK. Aufgabenstellung ist die
Anknüpfung zu den kleinräumigen Grünverbindungen Dragonerstraße (Geh-
und Radweg) sowie zu den öffentlich zugänglichen Erholungsräumen Stadtpark
mit Tiergarten und Volksgarten.

Die Achse zwischen Dragonerstraße und Salzburger Straße östlich entlang der
Lokalbahn als Geh- und Radweg mit der Qualität einer Grünverbindung. Für die
weitere Entwicklung des Areals nördlich der Dragonerstraße ist eine
Verlängerung der Durchwegung entlang der Bahn von der Dragonerstraße bis
zur Salzburger Straße eine Aufgabenstellung. Damit verbunden ist eine
Integration des Grünraums am Gelände Alter Schl8hof Wels.
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Städtebaulicher Ideenwettbewerb „Lokalbahnhof-Areal und Umgebung“

Straßenfreiräume mit Fortbewegungs- und Aufenthaltsqualität
Eine Aufgabenstellung ist insbesondere die Freiraumqualität für die
bewegungsaktive Mobilität in der Dragonerstraße zwischen Lokalbahn und
Hamerlingstraße sowie in der Feldgasse. Ansätze dafür sind die Qualitäten der
Straßen als „Platz vor den Gebäuden“ sowie als wesentliche Freiräume für
Fußgänger und Radfahrer.

Freiräume am Gelände Alter Schl8hof Wels
Die Aufgabe umfasst prinzipielle Überlegungen zur Freiraumqualität am
Gelände Alter Schl8hof Wels im Kontext der bestehenden Nutzungen als sozio-
kultureller Ort und als Veranstaltungsort sowie für die Bedeutung des Areals als
innerstädtischer Freiraum.
Bei baulichen Veränderungen im Norden sind Lösungen für eine platzartige
Erweiterung zwischen Neuen und Bestandsgebäuden gefragt.

Emissionsschutz und Konfliktvermeidung
Durch Ausrichtung und Situierung der Baukörper ist Rücksicht auf lärmsensible
Nutzungen sowie Nutzungskonflikte zwischen der Veranstaltungsnutzung im
Alten Schl8hof und der geplanter und bestehender Wohnnutzung entlang der
Charwatstraße zu nehmen.
Die Kultur- und Veranstaltungsnutzung im Alten Schl8hof muss unbedingt
erhalten bleiben

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Städtebaulicher Ideenwettbewerb „Lokalbahnhof-Areal und Umgebung“

B7   Verkehr

     Derzeitige Situation:
     Drei Sammel- bzw. Hauptstraßen (Salzburger Straße, Dragonerstraße und
     Maria-Theresia-Straße) bilden die übergeordnete Erschließung und verbinden
     das Planungsgebiet mit der Innenstadt bzw. dem Westen der Stadt
     (Europastraße, Salzburger Straße (B1), Innkreis-Autobahn A8).

     Wichtige Punkte (Quell- und Zielverkehr) sind im Planungsgebiet bzw.
     angrenzend der Herminenhof (Landesmusikschule Wels, Stadtbibliothek und
     Vereinshaus), der Kindergarten Herminenhof, der Tiergarten (überregionale
     Bedeutung als Frei- und Erholungsraum), die Welser Messe, der Welser
     Wochenmarkt, das Veranstaltungszentrum Alter Schl8hof, das
     Sozialpsychische Kompetenzzentrum, das Landesgericht, das Bezirksgericht,
     das Finanzamt Wels-Grieskirchen, das Stadtpolizeikommando Wels und die
     Freiwillige Feuerwehr der Stadt Wels.

     Das untergeordnete Straßennetz spiegelt die ehemalige gewerbliche
     Entwicklung entlang der Lokalbahn wider: Im Vergleich zu angrenzenden
     Quartieren ist das Straßennetz bzw. Wegenetz sehr weitmaschig und das
     Gebiet insbesondere in West-Ost-Relation wenig durchlässig.
     Bereits seit der Gründerzeit vom Stadtbauamt (Baudirektion) zur Verbesserung
     der Durchwegung geplante Straßendurchbrüche konnten bis dato nicht
     umgesetzt werden.

     Die einzelnen Verkehrsarten im Überblick:

     Öffentlicher Verkehr
     (Lokalbahn, Welser Linie 1,4,16, Regionale Buslinien)

     Lokalbahn mit Haltestelle am Lokalbahnplatz, (siehe beiliegenden Fahrplan)
     Buslinien 1 im Viertelstundentakt mit Haltestellen Feldgasse an der
     Dragonerstraße (stadteinwärts)
     Buslinie 1 im Viertelstundentakt mit Haltestelle Markt an der Dragonerstraße
     (stadtauswärts)
     Buslinie 4 im Viertelstundentakt mit Haltestelle AMS an der Salzburger Straße
     Buslinie 16 mit eingeschränktem Stundentakt mit Haltestellen Herminenhof
     oder Gericht an der Maria-Theresia-Straße (8:44 – 12:44) bzw. 14:04, 14:44
     und 15:44 u. 18:04) stadtauswärts
     Buslinie 16 mit eingeschränktem Stundentakt mit Haltestellen Herminenhof
     bzw. Markt (+ 1Minute) 08:55-9:55; 11:55 und 13:05, 14:15, 14:55 und 15:55
     und 18:15
     Abendbus Lichtenegg mit Haltestelle Herminenhof in der Maria-Theresia-Straße
     im Stundentakt (20:48-22:48) an Wochentagen und (18:48-20:18) an
     Samstagen stadteinwärts
     Abendbus Lichtenegg mit Haltestelle AMS an der Salzburger Straße im
     Stundentakt (20:57-22:57) an Wochentagen bzw. (18:57-20:27) an Samstagen

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Städtebaulicher Ideenwettbewerb „Lokalbahnhof-Areal und Umgebung“

Radfahrer und Fußgängerverkehr (RV, FV)
Radwegenetz lt. beiliegender Radkarte, Lückenschlüsse notwendig, zum Teil
starke Belastung durch den MIV im Mischverkehr (insbes. Maria-Theresia-
Straße und Salzburger Straße (B1)

MIV:
Das Planungsgebiet ist für den MIV grundsätzlich gut erschlossen. Die
Belastungskarte (DTV) zeigt eine vermehrte Belastung der direkten, Ampel-
freien Maria-Theresia-Straße. Zu beachten ist die starke Auslastung / Belastung
des Öffentlichen Straßennetzes an Markttagen (fließender wie ruhender
Verkehr, insbesondere an Samstagen 100% Auslastung). Derzeit an
Markttagen (Samstag) starke Auslastung auch derzeit privater Stellplätze
(Quester, ÖBB-Stellplätze-kostenpflichtig) und der TG-Markt (kostenpflichtig)

                 Hamerlingstraße Samstag vormittags 2018. Foto Stadt Wels

Aufgabenstellung für den Wettbewerb
Im Zuge der städtebaulichen Gebietsentwicklung ist ein geeignetes
Verkehrskonzept mit Berücksichtigung des MIV (ruhender Verkehr) und des ÖV
zu erstellen. Ein besonderes Augenmerk ist in Anbetracht bestehender wie
auch zukünftiger, noch zu entwickelnder Nutzungen auf die Organisation eines
tragfähigen und zukunftsweisenden Radwege- und Gehwegenetzes zu richten.
Die Lösungsansätze für die bestehenden Mängel sollen dargestellt werden. Die
Entwicklung eines Phasenplanes, der Entwicklungsprozesse im Planungsgebiet
antizipiert, ist möglich bzw. erwünscht.

Generelle Zielvorgaben:
Bevorzugung Umweltverbund (Bahn, Bus, Radverkehr, Fußgängerverkehr),
ausreichende Versorgung des MIV
Keine zusätzliche Belastung des Öffentlichen Raumes durch neuen
Stellplatzbedarf aufgrund von Nachverdichtungen
Keine zusätzliche Belastung der Maria-Theresia-Straße durch MIV durch neue
Nutzungen
Verbesserung der Durchwegung für den Fußgänger- und Radverkehr
(Dimensionierungen, Verbindungen)

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Städtebaulicher Ideenwettbewerb „Lokalbahnhof-Areal und Umgebung“

Öffentlicher Verkehr
    Lokalbahn-Haltestelle als moderne intermodale Schnittstelle im
       Regionalverkehr (Bike-Ride-Stellplätze, Park-Ride-Stellplätze)
    Bessere Erreichbarkeit des Herminenhofes durch ÖV (z.B. über
       Verlagerung Linie 1 auf die Maria-Theresia-Straße im Bereich des
       Herminenhofes). Im Planungsgebiet soll eine neue Route der Linie 1
       (Verbindung Dragonerstraße / Maria-Theresia-Straße) vorgeschlagen
       werden, um den Herminenhof besser zu erreichen.

Radfahrer und Fußgänger
Verbesserung des Angebotes durch Nachverdichtung des Radwege- bzw.
Fußgängerwegenetzes (Durchwegung).
Anpassung der Gehsteigbreiten auf geplante Zentrumsfunktionen bzw. Lage in
der Innenstadt (Gehsteigbreiten mindestens 2m, gewünscht 2,5m an
Hauptwegen).
Beibehaltung bzw. Sanierung der bestehenden Allee am Lokalbahnplatz
(Fußgängerverkehr).
Beibehaltung der Parkanlage als Naherholungsraum (Fußgängerverkehr).
Entwicklung von Grünverbindungen

Ruhender MIV:
Ausreichende Stellplatzversorgung für den motorisierten Individualverkehr und
den Radverkehr für die bestehenden „öffentlichen“ Einrichtungen (Alter
Schlachthof, Markt, Gericht, Lokalbahn-Haltestelle).
Als Planungsgrundlage für E-Car-Ladeplätze gilt derzeit ein
Mindestversorgungsbedarf von einem E-Ladeplatz auf je 50 Neuparkplätze.
Nach Einschätzung der eww.ag ist es sinnvoll am bestehenden E-Ladeplatz
Hamerlingstraße eine Erweiterungsmöglichkeit auf 10 Ladeplätze + 3 E-
Carsharing-Parkplätze vorzusehen.

Desweiteren sind im Stellplatzbedarf auf privatem Gut zukunftsweisend
Möglichkeiten vorzusehen, E-Cars auf privat verfügbaren Stellplätzen zu laden.
Mit intelligenten Software-Lösungen kann es gelingen, diese Plätze „mehrfach“
zu nutzen (Vermietung temporär freier Stellplätze).

Neuorganisation Parken im öffentlichen Raum (strategische Ausrichtung auf die
Nutzungen Kulturzentrum Alter Schlachthof, Welser Wochenmarkt und Gericht):
ca. 150 Stellplätze für PKW und 15 für Lieferwägen (Marktstandler) im Bereich
zwischen Dragonerstraße und Gerichtsstraße. Als Ersatz für all die Parkplätze,
die auf öffentlichen und privaten Parkplätzen im Baublock 00 6 01 entfallen.
Es ist ein geeignetes Erschließungs- und Stellplatzkonzept für KFZ und
Fahrräder mit weitgehender Vermeidung von Oberflächenparkplätzen zu
entwickeln. Allfällige bauliche Lösungen sind dazustellen. Zukunftsweisende
Mobilitätskonzepte werden dahingehend erwartet.

Stellplatzanforderungen Wohnbau:
Je geplanter neuer Wohneinheit sind 1,0 Stellplätze in der Tiefgarage und 10%
Besucherparkplätze am eigenen Grundstück nachzuweisen. Eine Reduktion
durch Carsharing Angebote bzw. andere Mobilitätskonzepte ist möglich.

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