Geladener städtebaulicher Ideenwettbewerb Lokalbahnhof-Areal und Umgebung - architekturwettbewerb
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Geladener städtebaulicher Ideenwettbewerb zur Erlangung eines städtebaulichen Vorentwurfskonzepts für das Gebiet Lokalbahnhof-Areal und Umgebung BauD-P-001-2017 Lokalbahnhof 1920er Jahre. Foto: Stadtarchiv 1
Städtebaulicher Ideenwettbewerb „Lokalbahnhof-Areal und Umgebung“ Auslober Stadt Wels Stadtplatz 1 4600 Wels Koordinierungsstelle / Kommunikation Ingo Fellinger Abteilung Baudirektion / Dienststelle Stadtentwicklung Magistrat der Stadt Wels Pfarrgasse 25 4600 Wels E-Mail: stae@wels.gv.at Internet-Adresse: http://www.wels.gv.at Download: Link Verfahrensgegenstand Erlangung eines städtebaulichen Vorentwurfskonzepts für das Gebiet Lokalbahnhof- Areal und Umgebung für ein Leitbild zur Änderung bzw. Erstellung von Flächenwidmungsplan und Bebauungsplänen. Verfahrensart Einstufiger städtebaulicher Ideenwettbewerb nach den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes Kolloquium 19.04.2018; 16:00 Uhr Treffpunkt: Lokalbahnhof Schriftliche Rückfragen bis längstens Montag, 17.04.2018; 12:00 Uhr (einlangend) per E-Mail an stae@wels.gv.at Ort der Abgabe der Wettbewerbsbeiträge Bürgercenter der Stadt Wels Stadtplatz 1 4600 Wels Montag, Dienstag und Donnerstag von 07:00 – 17:00 Uhr, Mittwoch von 07:00 – 13:00 Uhr und Freitag von 07:00 – 12:00 Uhr Ende der Einreichfrist 12.06.2018; 16:00 Uhr (einlangend) 3
Städtebaulicher Ideenwettbewerb „Lokalbahnhof-Areal und Umgebung“ Teil A Allgemeiner Teil A1 Auslober A2 Koordinierungsstelle A3 Gegenstand des Wettbewerbs A4 Art des Wettbewerbs A5 Rechtsgrundlagen der Ausschreibung A6 Termine A7 Formale Bedingungen A8 Leistungsumfang A9 Abgabe A10 Beurteilungskriterien A11 Vorprüfung A12 Preisgericht A13 Preise A14 Ausschluss A15 Urheberrecht A16 Absichtserklärung A17 Widerrufsvorbehalt A18 Veröffentlichung Die weibliche Form ist der männlichen Form in allen Teilen der Auslobungsunterlagen und in allen zugehörigen Beilagen gleichgestellt; lediglich aus Gründen der Vereinfachung wurde die männliche Form gewählt. 4
Städtebaulicher Ideenwettbewerb „Lokalbahnhof-Areal und Umgebung“ Teil A Allgemeiner Teil A1 Auslober Stadt Wels Stadtplatz 1 4600 Wels A2 Koordinierungsstelle / Kommunikation Auskünfte und Rückfragen: Ingo Fellinger Abteilung Baudirektion, Dienststelle Stadtentwicklung Magistrat der Stadt Wels Pfarrgasse 25 4600 Wels E-Mail: stae@wels.gv.at Internet-Adresse: http://www.wels.gv.at Die Koordinierungsstelle ist keine vergebende Stelle i.S.d. BVergG 2006 i.d.g.F. Fragen zur Auslobung müssen innerhalb der nachstehend festgelegten Fristen bei der Koordinierungs-stelle eingelangt sein. Die Auftraggeberin ist nicht verpflichtet, später einlangende Fragen zu beantworten. Die Beantwortung der Fragen erfolgt schriftlich. Wenn es sich bei den schriftlich eingebrachten Fragen um Fragen von allgemeinem Interesse für die Bewerber handelt, werden diese Fragen (anonymisiert) und die erteilten Antworten allen Bewerbern zur Kenntnis gebracht, die die Bewerberinformation angefordert haben. Bei der Ausarbeitung der Teilnahmeanträge sind die Fragebeantwortungen zu berücksichtigen. A3 Gegenstand des Wettbewerbs Erlangung eines städtebaulichen Vorentwurfskonzepts für das Gebiet Lokalbahnhof- Areal und Umgebung für ein Leitbild zur Änderung sowie Erstellung von Flächenwidmungsplan und Bebauungsplänen. A4 Art des Wettbewerbs Geladener städtebaulicher Ideenwettbewerb im Unterschwellenbereich gem. BVergG 2006 i.d.g.F. 5
Städtebaulicher Ideenwettbewerb „Lokalbahnhof-Areal und Umgebung“ A5 Rechtsgrundlagen der Ausschreibung Rechtsgrundlagen für die Durchführung des Wettbewerbs sind in folgender Reihen- folge: 1. das Protokoll des Kolloquiums 2. der Inhalt der Ausschreibungsunterlagen samt Beilagen 3. die Wettbewerbsordnung Architektur − WOA 2010 4. die Bestimmungen des ABGB Subsidiär gelten: die Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes BVergG 2006 i.d.g.F. (http://www.ris.bka.gv.at) die Wettbewerbsordnung Architektur WSA 2010 i.d.g.F. (http://www.aikammer.org) Vergabenachprüfungsbehörde ist das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich Volksgartenstraße 14, 4021 Linz Informationsstelle (+43 732) 7075 - 18004 Fax (+43 732) 7075 - 218 018 Mail: post@lvwg-ooe.gv.at Jeder Teilnehmer ist bis zur Veröffentlichung des Wettbewerbsergebnisses durch den Auftraggeber zur Geheimhaltung der eigenen Wettbewerbsarbeit verpflichtet und nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Entscheidung des Preisgerichtes in allen Fach- und Ermessensfragen endgültig und unanfechtbar ist. Als am Verfahrensort zuständige Berufsvertretung hat die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Oberösterreich und Salzburg die Ausschreibungs- unterlagen überprüft und am 27.02.20018 frei gegeben, sowie ihre Preisrichter nominiert. Es gilt österreichisches Recht, Gerichtsstand Wels. A6 Termine Die Abgabe der Teilnahmeanträge ist möglich bis: 19.03.2018 Download-Möglichkeit ab: 21.03.2018 Link Kolloquium, Besichtigung des Areals: 19.04.2018 Abgabe der Unterlagen: 12.06.2018 Jurysitzung: 05.07.2018 Rückfragen für das Kolloquium müssen bis zum 17.04.2018, 12:00 Uhr schriftlich oder per Mail bei der Koordinierungsstelle einlangen. Die Fragen müssen den Vermerk „Ideenwettbewerb – Lokalbahnhof-Areal“ tragen. Mündliche und telefonische Anfragen, die sich auf den Inhalt des Verfahrens beziehen, können nicht beantwortet werden. Über das Kolloquium wird ein Protokoll verfasst, welches allen Empfängern der Wettbewerbsunterlagen ehestens zugesandt wird. 6
Städtebaulicher Ideenwettbewerb „Lokalbahnhof-Areal und Umgebung“ A7 Formale Bedingungen A7.1 Teilnahmeberechtigung: Zur Teilnahme am gegenständlichen Verfahren wurden folgende Teams (dzt. ohne Nennung der Freiraumplaner) geladen: 1. Dipl.-Ing. Bernd VLAY 2. AllesWirdGut Architektur ZT GmbH 3. feld72 architekten zt gmbh 4. Dipl.-Ing. Clemens Kirsch 5. Dipl.-Ing. Franz Denk 6. Mag.arch. Rolf TOUZIMSKY 7. Dipl.-Ing. Josef HOHENSINN 8. Dipl.-Ing. Andreas HEIDL 9. Dipl.-Ing. Andreas KLEBOTH 10. mahore architekten ZT GmbH 11. Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Hubert RIESS 12. Dipl.-Ing. Architekt Stephan Schwarz 13. Architekten LUGER & MAUL ZT-GmbH 14. Dipl.-Ing. Marco Christian KIENESBERGER / Dipl.-Ing. Wolfgang FROHRING 15. svoboda van wanroij architekten ziviltechniker gmbh / Dipl.-Ing. Herwig Gruber 16. Dipl.-Ing. Michael Josef PATZELT 17. Architekten Bachner Roth Ziviltechnikergesellschaft mbH 18. Dipl.-Ing. Eva Jeanette Lassota 19. Dipl.-Ing. Andreas MOTZ 20. Dipl.-Ing. Roland Krebs 21. Karl und Bremhorst Architekten ZT GmbH 22. Dipl.-Ing. Martin HIPTMAIR 23. MASTAPLAN GMBH Architektur- und Zeichenbüro/mia2/ARCHITEKTUR ZT KG Die Wettbewerbsteilnehmer dürfen sich eines oder mehrerer Mitarbeiter/s, die über keine aufrechte Befugnis eines Architekten oder Zivilingenieurs für Hochbau nach den Bestimmungen des Ziviltechnikergesetzes verfügen, bedienen. Diese Mitarbeiter dürfen vom Teilnehmer genannt werden und sind im Protokoll des Preisgerichtes und in den Verlautbarungen des Wettbewerbsergebnisses sowie bei Ausstellungen zu nennen. A7.2 Verpflichtungen der Bewerber: Die Bewerber verpflichten sich, während und auch nach Durchführung des Ideenwetbewerbs zur Geheimhaltung der Ausschreibungsunterlagen sowie aller Informationen, die ihnen im Verfahren zugänglich gemacht werden, soweit es sich nicht um allgemein zugängliche Informationen handelt. Auskünfte der Teilnehmer gegenüber den Medien sind nicht zulässig. Die Auftraggeberin behält sich vor, einen Bewerber bzw. Bieter bei Verletzung der Verschwiegenheitspflicht vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen. Mit der Einreichung seiner Arbeit nimmt jeder Teilnehmer alle in der vorliegenden Ausschreibung enthaltenen Bedingungen an. Bei Streitigkeiten in formalen Fragen, nicht jedoch in Ermessensfragen, die sich auf die Entscheidungen des Preisgerichtes beziehen, unterwerfen sich der Auslober und 7
Städtebaulicher Ideenwettbewerb „Lokalbahnhof-Areal und Umgebung“ die Wettbewerbsteilnehmer einem Schlichtungsverfahren bei der zuständigen Länderkammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten. Sollten sich jedoch solche Streitigkeiten nicht durch ein Schlichtungsverfahren regeln lassen, so gilt am Firmensitz der Ausloberin das fachlich zuständige Gericht als vereinbart. Als Verfahrenssprache in allen Phasen des Vergabeverfahrens und der nachfolgenden Leistungserbringung wird Deutsch festgelegt A8 Leistungsumfang: Als Wettbewerbsbeitrag ist eine nachvollziehbare konzeptionelle Lösung der Planungsaufgabe, unter Beachtung aller für die Qualität des Wettbewerbsprojekts relevanten Vorgaben vorzulegen. Von den Teilnehmern werden folgende Leistungen verlangt: Städtebauliches Entwurfskonzept für das Gesamtareal samt Darstellung: der räumlich funktionalen Verflechtungen mit dem städtebaulichen Umfeld und den angrenzenden Grün- und Freiräumen, der räumlichen Verteilung und Zuordnung von Architektur (Baumassen), Freiräumen und Verkehrsräumen (Straßen, Plätze), einschließlich ihrer Nutzung und Gestaltung, von baublockbezogenen Konkretisierungen der Bauweisen, Gebäudehöhen und Kennzahlen, des zugehörigen Verkehrs- und Stellplatzkonzeptes für das Gesamtareal (auf öffentlichem Gut sowie auf privatem Gut), der Erschließungen und Zugänglichkeiten der Grundstücke und Baukörper bzw. der Anschlüsse der Bauplätze an öffentliche Verkehrsflächen (das öffentliche Gut), Konkretisierung des städtebaulichen Entwurfskonzeptes mit Bebauungsstudien zur Umsetzbarkeit des Anforderungsprofils für: die Bebauung des Lokalbahnhof- bzw. Baumarkt-Areals, die Bebauung des Areals im Baublock 02 1 05, die Bebauung nördlich des Alten Schl8hofs, Präsentationspläne: Alle Pläne sind in Hochformat A0 zu gestalten. Die Pläne müssen gerollt in einfacher Ausführung abgegeben werden. Alle eingereichten Blätter sind außerdem für die Vorprüfung und die Ausstellung digital auf USB-Stick abzugeben. 8
Städtebaulicher Ideenwettbewerb „Lokalbahnhof-Areal und Umgebung“ Präsentationsplan 1: Städtebauliches Entwicklungs-/Entwurfskonzept Lageplan (genordet) des gesamten Entwicklungsgebietes M = 1 : 1.000 mit folgenden Inhalten: o Baukörper als Dachdraufsicht mit Angabe der Geschoßzahlen, der Gebäudehöhen über der Bezugebene sowie der Brutto-Grundflächen; o Gebäudeflächen unter Gelände (= Unterbaute Grundstücksflächen); o Erschließungs- und Durchwegungsflächen samt Darstellung von Haupt- und Nebeneingänge samt zugehörigen Höhenangaben; o Versiegelte und unversiegelte Außenanlagenflächen o Baumstandorte (Bestand und Neu). o Straßen, Wege im öffentlichen Gut (Durchwegung) Systemschnitte (Ansichten) M = 1 : 500 zur Darstellung der Höhenentwicklung des Geländes, der Bebauung und der Erschließungsebenen der jeweiligen Baukörper: o Schnitt Achse A-A; o Schnitt Achse B-B. o Schnitt Achse C-C. Schemaskizzen M = 1 : 2.000 zur konzeptionellen Darstellung von folgenden Sonderthemen: o Konzept zur Freiraumgestaltung rund um den Lokalbahnhof; o Erschließungs- und Durchwegungskonzept (Hierarchie der Straßenfreiräume – Sammelstraßen, Anliegerstraßen, Rad- und Fußwege); o Stellplatzkonzept (Trennung öffentliches und privates Gut); o Konzept zur Freiraumvernetzung (insbesonders für Fußgänger- und Radverkehr). (Anmerkung: Schemaskizzen können im Bedarfsfall auch auf den Prä- sentationsplan 2 ausgelagert werden.) Ergänzende Erläuterungstexte zu den Darstellungen des Präsentationsplans 1. Präsentationsplan 2: 3-dimensionale Darstellung Zur besseren Vermittlung der Entwurfsidee auf Basis der übergebenen 3D- Darstellung. Die Zeichnung ist mit vorgegebenem Ausschnitt darzustellen und soll 30/40 cm groß sein. Piktogramme zur besseren Lesbarkeit sind zulässig. Sollten Renderings bzw. andere dreidimensionale Skizzen oder Perspektiven geliefert werden, werden diese von der Vorprüfung abgeklebt! Tabellarische Flächendarstellungen gemäß vorgegebenen Darstellungs- schema zur Darstellung folgender Kennwerte: o Grundstücksfläche(n) o Bebaute Fläche (Gebäudeflächen über Gelände) o Gebäudeflächen unter Gelände o Freiraumflächen (Gärten, Spielflächen etc.) 9
Städtebaulicher Ideenwettbewerb „Lokalbahnhof-Areal und Umgebung“ o Flächen für Erschließung und Infrastruktur o Nicht versiegelte Flächen o BGF, GRZ, GFZ je Grundstück und je Baublock o Funktionale Beschreibung Modell: Modell auf Einsatzplatt M=1:1.000 (ohne Überhöhung) Das Polygon für die Einsatzplatte (3mm) ist in den Plänen dargestellt und genauestens einzuhalten. Das Modell ist ausschließlich weiß zu fertigen. Alle Teile mit anderer Farbe oder Materialität werden entfernt bzw. das Modell der Jury nicht vorgelegt. Zusammenfassende Projektdarstellung / 1-fach Abzugeben ist eine maximal zwei DIN-A4-Seiten umfassende Zusammenfassung des Wettbewerbsbeitrags, welche als Grundlage für allfällige Publikationen und Ausstellungen zum gegenständlichen Wettbewerb dienen kann. Die Zusammenfasssende Projektdarstellung soll sowohl aussagekräftige grafische Darstellungen als auch geeignete Erläuterungstexte enthalten um die grundsätzliche Entwurfsidee des Teilnehmers vermitteln zu können. Verfassererklärung Die Verfassererklärung (Beilage C6) muss ausgefüllt und unterschrieben in einem verschlossenen, undurchsichtigen Briefumschlag eingereicht werden. Außen darf der Briefumschlag nur die Kennzahl tragen. Der Verfasserbrief darf nicht auf dem Datenträger gespeichert sein! Digitale Unterlagen Alle Pläne sind im dwg-Format für die Flächennachweise abzugeben. Die verwendeten Layer sollten eindeutig den 4 Gruppenfiltern zugewiesen werden. Die Im Gruppenfilter „Ergänzungen“ Sollten alle Layer zusammengefasst sein, die nicht eindeutig zu „Bausubstanz“, „Freiraum“ und „Infrastruktur“ zugewiesen werden können (z.B. Text, Skizzen, Ansichten,...). Alle Flächen, Baukörper, Zonierungen, Plätze, usw. sind zwecks Vergleichbarkeit als geschlossene Polylinie darzustellen. Alle Pläne sind auch als ungeschützte pdf für die Vorprüfung und Veröffentlichung abzugeben. Die Kennwerte (BGF, GRZ, GFZ) sind als ungeschützte xls/xlsx Dateien abzugeben. Die Erläuterungstexte sind als ungeschützte doc/docx-Dateien abzugeben. Ein Verzeichnis aller eingereichten Unterlagen Alle eingereichten Unterlagen müssen die Aufschrift „Lokalbahnhof-Areal“ tragen und dürfen nur durch die sechsstellige Kennzahl an der rechten, oberen Ecke jeder einzelnen Unterlage gekennzeichnet sein. Eine Verletzung der Anonymität hat den Ausschluss der betroffenen Wettbewerbsarbeit zur Folge. Werden diese formalen Bedingungen nicht eingehalten, kann dies aufgrund der man- gelnden Vergleichbarkeit zum Ausscheiden des Projekts führen. Abgabeunterlagen, die über das geforderte Maß hinausgehen, werden nicht zur Beurteilung heran gezogen. 10
Städtebaulicher Ideenwettbewerb „Lokalbahnhof-Areal und Umgebung“ A9 Abgabe der Wettbewerbsarbeiten: Jede Wettbewerbsarbeit muss als verschlossenes Paket aus undurchsichtigem Material abgegeben werden. Die Pakete dürfen nur die Aufschrift „Wettbewerb Lokalbahnhof“ und die sechsstellige Kennzahl tragen. Die sechsstellige Kennzahl muss auf allen Skizzen, Unterlagen, Modell etc. aufscheinen. Sobald die Anonymität nicht mehr gewährleistet ist, wird der Teilnehmer ausgeschlossen. Die Abgabe der Wettbewerbsarbeiten muss bis spätestens (sh. Pkt. A6) erfolgen. Ort der Abgabe ist das Bürgercenter der Stadt Wels Stadtplatz 1 4600 Wels Die Abgabe ist Montag, Dienstag und Donnerstag von 07:00 – 17:00 Uhr, Mittwoch von 07:00 – 13:00 Uhr und Freitag von 07:00 – 12:00 Uhr möglich. Arbeiten, die per Post oder über Kurierdienst zugeschickt werden, gelten als rechtzeitig eingereicht, wenn der Aufgabestempel das oben genannte Datum (ohne Rücksicht auf die Uhrzeit) aufweist. Die Wettbewerbsarbeiten sind an die als Abgabeort angegebene Adresse zu senden. Zwecks Einhaltung der Anonymität ist für den Absender ebenfalls der Abgabeort anzugeben Besteht Unsicherheit bezüglich der termingerechten Abgabe der Unterlagen, so wird die betreffende Wettbewerbsarbeit nur unter Vorbehalt des späteren Nachweises über die rechtzeitige Abgabe nicht von der Bewertung durch das Preisgericht ausge- schlossen. A10 Beurteilungskriterien: Das Preisgericht wird zur Bewertung der Wettbewerbsarbeiten folgende Kriterien an- wenden: Städtebauliche Qualität: Einfügung der Baukörper ins Planungsgebiet, Gliederung der Bauvolumen, Rücksichtnahme auf bestehende Baustrukturen und Freiräume, Beziehung zum Außenraum, Erschließung, Organisation und Orientierung der Wohnungen. Wirtschaftlichkeit der Gesamtplanung, insbesondere der Baukörper, der Erschließungen und Freiflächen. Eignung für eine ökonomische Umsetzung - auch im Sinne von leistbarem Wohnen. Zukunftstauglichkeit im Sinne von Entwicklungsmöglichkeiten Freiraumqualität : Räumliche Verteilung, Zuordnung, Art und Qualität der öffentlichen, halböffentlichen und privaten Freiräume, Nutzungskonzepte für Frei- und Grünräume, Erfüllung der quantitativen Flächenvorgaben. 11
Städtebaulicher Ideenwettbewerb „Lokalbahnhof-Areal und Umgebung“ Verkehrslösung, Art und Qualität der öffentlichen, halböffentlichen und privaten Erschließung, Anbindungen an die bestehenden Verkehrsflächen, Durchwegungen und Lösungen für Radverkehr und Fußgänger. Lösungsansätze für alternative Mobilitätskonzepte zur Förderung des Fuß-, Rad- und öffentlichen Verkehrs. Stellplatzkonzept. Aussagen zur gärtnerischen Gestaltung, Umgang mit erhaltenswertem Baumbestand. Funktionalität und Entwicklungsfähigkeit: Funktionalität in der Zuordnung der verschiedenen Nutzungen, Qualität und Flexibilität der Aufteilung der Bauplätze unter Berücksichtigung des hohen Wohnbedarfs, Zweckmäßigkeit und Alltagstauglichkeit der Freiräume. Berücksichtigung stadtklimatischer, ökologischer und schalltechnischer Aspekte im städtebaulichen Zusammenhang. Ressourcenschonende Strukturen. Es steht dem Preisgericht frei, diese Beurteilungskriterien genauer zu definieren und zu ergänzen. Allfällige Ergänzungen werden spätestens im Protokoll des Kolloquiums mitgeteilt. Das Preisgericht ist ferner verpflichtet, den Auftraggebern Empfehlungen hinsichtlich der weiteren Vorgangsweise unter Zugrundelegung des Wettbewerbsergebnisses abzugeben. A11 Vorprüfung Alle eingegangenen Wettbewerbsarbeiten werden einer Vorprüfung nach objektiv feststellbaren Kriterien unterzogen. Insbesondere werden die Erfüllung der formalen Wettbewerbsbedingungen und die Einhaltung der inhaltlichen und quantitativen Vorgaben geprüft. Die Ergebnisse der Vorprüfung werden zusammengefasst. Die Vorprüfung zeigt dem Preisgericht die charakteristischen Merkmale der Wettbewerbsarbeiten in wertungsfreier Erläuterung auf. Die Vorprüfung ist nicht befugt, Arbeiten auszu- schließen. Verantwortlich für die Vorprüfung ist Ingo Fellinger. A12 Preisgericht Die Preisgerichtssitzung findet am 05.07.2018 statt. Nach dem Bericht der Vorprüfung findet die Beurteilung und Reihung der Projekte durch das Preisgericht statt. Bei jeder Wettbewerbsarbeit wird eine gemeinsame Bewertung der qualitativen Bewertungskriterien vorgenommen. Den Abschluss der Beurteilung bilden die Feststellung der bestgeeigneten Beiträge und deren Reihung. Sofern die Feststellung der Reihung nicht einstimmig erfolgt, wird diese mit einfacher Mehrheit der Stimmen festgelegt. Sowohl die Bewertung als auch die Reihung werden protokolliert. Festgehalten werden dabei die verbalen Begründungen zu den jeweiligen Beurteilungen der Wettbewerbsbeiträge, die ermittelte Reihung sowie allfällige Verbesserungsempfehlungen zum erstgereihten Wettbewerbsbeitrag. 12
Städtebaulicher Ideenwettbewerb „Lokalbahnhof-Areal und Umgebung“ Die Beratungen des Preisgerichtes sind nicht öffentlich. Bis zum Abschluss des gegenständlichen Wettbewerbs sind alle Vorprüfer, Berater und Mitglieder des Preisgerichtes sowie sonstige Personen, die bei den Sitzungen des Preisgerichtes, wenn auch nur kurzfristig, anwesend sind bzw. anwesend waren (z.B. Hilfskräfte), zur strikten Geheimhaltung aller Vorgänge und Wahrnehmungen im Zusammen- hang mit dem Wettbewerb und der Preisgerichtssitzung verpflichtet. Während des Beurteilungsvorgangs wird die Anonymität der Teilnehmer gegenüber dem Preisgericht nicht aufgehoben. Erst nach Abschluss der Beurteilung erfolgt die Aufhebung der Anonymität durch das Öffnen der Verfasserbriefe, die namentliche Feststellung des Wettbewerbssiegers sowie die telefonische Verständigung des Gewinners durch den/die Vorsitzende(n) des Preisgerichts. Fachpreisrichter: 1. Roger Riewe (Ersatz: Florian Riegler) 2. Markus Klaura (Ersatz: Daniel Fügenschuh) / Mitglieder des Gestaltungsbeirats 3. Gisa Ruland (Ersatz: Lilli Licka) 4. Ralph Grager (Ersatz: NN) 5. Markus Stockinger (Ersatz: Wolfgang Pichler) 6. Wolfgang Pichler (als Berater, nicht stimmberechtigt) 7. Rupert Doblhammer (als Berater, nicht stimmberechtigt) 8. Heinz Plöderl (als Fachberater der Architektenkammer, nicht stimmberechtigt) Sachpreisrichter: 9. Planungsreferent StR. Peter Lehner (Ersatz: Markus Wiesinger) 10. Innenstadtreferentin Vbgm. Christa Raggl-Mühlberger (Ersatz: StR. Margarete Josseck-Herdt) 11. Verkehrsreferent StR. Klaus Hoflehner (Ersatz: Stefan Ganzert) 12. Peter Franzmayr (Ersatz: Bernd Spitzer) Magistratsdirektor 13. Walter Teubl (Ersatz: Max Hofmann) (als Berater, nicht stimmberechtigt) 14. Markus Hufnagel (Ersatz: Knut Drugowitsch) (als Berater, nicht stimmberechtigt) Auf Wunsch der Preisrichter können neben dem Vorprüfer weitere Berater ohne Stimmrecht geladen werden. A13 Preise Das Preisgericht vergibt: 1. Preis € 14.500,- 2. Preis € 12.000,- 3. Preis € 9.000,- 4. Preis € 5.000,- 5. Preis € 4.000,- 6. Preis € 4.000,- Preissumme (netto): € 48.500,- 13
Städtebaulicher Ideenwettbewerb „Lokalbahnhof-Areal und Umgebung“ A14 Ausschluss Vom Verfahren ausgeschlossen werden Bewerber: die gegen das Verbot der Mehrfachbeteiligung verstoßen. die an der Erstellung der Verfahrensunterlagen, von Vorprojekten für den Wettbewerb oder der Wettbewerbsunterlagen, mitgewirkt haben. Ausgenommen davon sind alle Personen die die kammerinterne Prüfung der Wettbewerbsunterlagen durchführen die die Anonymität verletzen oder die Bestimmungen der Wettbewerbsausschreibung nicht eingehalten haben. die zu einem Mitglied des Preisgerichtes in einem berufsrechtlichen Abhängigkeitsverhältnis stehen (z.B.: Angestellte, bei Universitätsprofessoren die Angehörigen des jeweiligen Institutes) bzw. Personen, zu denen ein Mitglied des Preisgerichtes in einem solchen Abhängigkeitsverhältnis steht. die den Versuch unternehmen, die Mitglieder des Preisgerichtes in seiner Entscheidung als Preisrichter zu beeinflussen deren Unterlagen nicht rechtzeitig eingegangen sind A15 Urheberrecht Das sachliche Eigentumsrecht an den Plänen, Modellen und sonstigen Ausarbeitungen der prämierten Wettbewerbsarbeiten geht durch die Bezahlung des Preisgeldes an die Auftraggeberin über. Die Auftraggeberin besitzt das Recht der Veröffentlichung der Wettbewerbsarbeiten. Die jeweiligen Projektverfasser sind zu nennen. Dieses Recht steht auch jedem Wettbewerbsteilnehmer für seine Arbeit zu. A16 Absichtserklärung Nach dem Wettbewerb erfolgt kein Verhandlungsverfahren und weitergehende Planungen sind derzeit nicht vorgesehen. Seitens des Auslobers besteht die Absicht, den Wettbewerbssieger mit einem städtebaulichen Leitbild gemäß den Empfehlungen des Preisgerichts zu beauftragen. A17 Widerrufsvorbehalt Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, das Ausschreibungs- und Vergabeverfahren zu widerrufen, wenn Widerrufsgründe gemäß BVergG 2006 i.d.g.F. vorliegen, 14
Städtebaulicher Ideenwettbewerb „Lokalbahnhof-Areal und Umgebung“ A18 Veröffentlichung und Ausstellung der Projekte Alle Teilnehmer werden über den Ausgang des Wettbewerbs schriftlich verständigt und erhalten eine Niederschrift der Preisgerichtssitzung. Dem Auslober steht das Recht zu, die eingereichten Arbeiten nach Abschluss des Wettbewerbes - unter Angabe der Verfasser - ohne weitere Vergütung zu veröffent- lichen. Alle prämierten Wettbewerbsarbeiten werden nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens ausgestellt. Die Namen der Verfasser der Wettbewerbsarbeiten werden in dieser Ausstellung angegeben. Ort und Zeitpunkt dieser Ausstellung werden allen zugelassenen Wettbewerbsteilnehmern, den Preisrichtern, sowie den Ersatzpreisrichtern bekannt gegeben. 15
Städtebaulicher Ideenwettbewerb „Lokalbahnhof-Areal und Umgebung“ Teil B Wettbewerbsgegenstand B1 Allgemeine Angaben B2 Wettbewerbsgebiet (engeres Planungsgebiet) B3 Wettbewerbsgebiet (erweiterter Planungsraum) B4 Rechtswirksame städtebauliche Vorgaben B5 Städtebauliche Zielvorgaben B6 Freiraumkonzept B7 Verkehr Lokalbahnhof 1920er Jahre. Foto: Stadtarchiv alter schl8hof wels * sociocultural center * unestablished since 1985. Fotos Alter Schl8hof 16
Städtebaulicher Ideenwettbewerb „Lokalbahnhof-Areal und Umgebung“ Teil B Wettbewerbsgegenstand B1 Präambel / Allgemeine Angaben Ziel des Ideenwettbewerbes ist die Entwicklung eines städtebaulich und baulich überzeugenden Nutzungs- und Gestaltungskonzeptes des Planungsgebietes. Das Planungsgebiet befindet sich an den ehemaligen Rändern der bis 1938 noch getrennten Gemeinden Wels und Lichtenegg. Entlang der einstmals als Frachtenbahnhof gedachten Lokalbahn und damals noch vorhandenen Welser Industriebahn hatte sich ursprünglich ein Industrie- und Gewerbegürtel entwickelt, der im 20. Jahrhundert schrittweise zu einem innerstädtischen Wohngebiet mit Zentrumsfunktionen (Markt, Gericht, Vermessungsamt u.a.) verändert wurde. Generell ist der gesamte Bereich auch Hoffnungsgebiet für archäologische Funde, vor allem aus der Römerzeit. Stadtplan 1910. Foto: Stadtarchiv 17
Städtebaulicher Ideenwettbewerb „Lokalbahnhof-Areal und Umgebung“ Ausschnitt Stadtplan 1896. Foto: Stadtarchiv Ausschnitt Stadtplan 1936. Foto: Stadtarchiv Wels 1936 – Fliegeraufnahme von Westen. Foto: Stadtarchiv 18
Städtebaulicher Ideenwettbewerb „Lokalbahnhof-Areal und Umgebung“ Das Stadtarchiv Wels hat auch einige Daten und Fotos (sh. Beilage) zur Lokalbahn zur Verfügung gestellt. Lokalbahnhof 1920er Jahre. Foto: Stadtarchiv Lokalbahnhof 2018. Foto: Karl Hödl 1893: Die Stadtgemeinde Wels stellte zur Errichtung eines Frachtenbahnhofes 15.500 fl. zur Verfügung, bei der Haltestelle "Wels Stadt" (= späterer Lokalbahnhof). 1899: erhielt die Lokalbahngesellschaft die Konzession für den Bau und Betrieb der Almtalbahn Sattledt - Grünau (über Pettenbach, Viechtwang) 1900: Baubeginn der Lokalbahn Sattledt - Grünau. (Bauunternehmung Stern & Hafferl) 1901 23. Mai: Eröffnung der Lokalbahnlinie ab Sattledt nach Grünau ins Almtal "Almtalbahn" 1906: Verpachtung der 3 Lokalbahnlinien an die K.k. Staatsbahn wegen zu großem finanziellem Engagement (Pachtdauer 1.Jän.1906-10.Okt.1975) 1913: wurde die Kunstmühle Fritsch durch eine von Pferden gezogene Schleppbahn mit dem Lokalbahnhof verbunden 1933: Einführung des Triebwagenverkehrs auf Lokalbahn Wels-Grünau 2001 22.09: Jubiläumsfahrt "100 Jahre Almtalbahn von Wels nach Grünau" mit den Ehrengästen: zB Prinz Ernst August v. Hannover mit Gattin Caroline v. Monaco u. Töchterchen 2004: Ab Fahrplanwechsel im Dezember fahren auf der Lokalbahn Wels- Grünau drei Zugpaare weniger. (Beilage aktueller Fahrplan) 2010: Die Gleisanlagen der Industriebahn entlang der Maria-Theresia-Str. wurden demontiert. Lokalbahnhof2018. Fotos: Karl Hödl 19
Städtebaulicher Ideenwettbewerb „Lokalbahnhof-Areal und Umgebung“ B2 Wettbewerbsgebiet (engeres Planungsgebiet) Zentrum des Wettbewerbsgebiets ist das Areal des Lokalbahnhofes. Die Trasse der Almtalbahn soll zwar erhalten werden, aber die ÖBB hat bestätigt, dass die bahneigene Infrastruktur kann reduziert werden. Direkt westlich schließen hier die Grundstücke eines Baumarktes, eines Pharma- Unternehmens und einer Tischlerei an. Diese Betriebe werden mittelfristig an diesen Standorten nicht weitergeführt. Hier sollen künftig Wohnungen samt teilweiser gewerblicher Nutzung (vor allem Dienstleistung) entstehen. Nördlich des Lokalbahnhofs liegt der Alte Schl8hof. Der soll mit seiner kulturellen Nutzung auf jeden Fall erhalten bleiben und alle Vorschläge für bauliche und funktionale Änderungen müssen sich an der bestehenden kulturellen Nutzung orientieren. Lokalbahnhof und alter Schlachthof vor 1970. Foto: Stadtarchiv Zur Salzburger Straße liegt das Gebäude eines früheren Textilbetriebs Wagner & Reinert, das jetzt durch das AMS und Verkaufsflächen (Lebensmittel bzw. Fachmarkt) genutzt wird. 20
Städtebaulicher Ideenwettbewerb „Lokalbahnhof-Areal und Umgebung“ B3 Wettbewerbsgebiet (erweiterter Planungsraum) Wesentlich für die Planung sind auch die Anbindung an die östlich gelegene Innenstadt und den südlich gelegenen Freiraum des Tiergartens und des Volksgartens. Dabei geht es um die Berücksichtigung von übergeordneten Anbindungen, Verkehrsströme, Sichtbeziehungen sowie Frei- und Grünraumverbindungen zu den angrenzenden städtebaulich bedeutenden Zonen des Stadtgebietes (wie Markt, Herminenhof, Tiergarten, Volksgarten, Innenstadt) Dazu wird auch ausdrücklich auf die Vorgaben im Masterplan Messe und dem Freiraum-Rahmenplan hingewiesen. Maria-Theresia-Hochhaus. Foto: Karl Hödl Darüber hinaus ist das südöstlich gelegene Maria-Theresia-Hochhaus für das Umfeld stark prägend. Wels ist im internationalen Vergleich eine kleine Stadt (…) und vor allem oder viel eher trotzdem jene Stadt, die sich laut einer Tafel am Maria-Theresia-Hochhaus, einige Zeit lang mit dem höchsten für Wohnzwecke errichteten Haus Österreichs rühmen dürfte. (…) So war das Maria-Theresia-Hochhaus architektonisch tatsächlich keineswegs herausragend und entsprach einem Entwurf, der laut dem Welser Architekten Karl Odorizzi gleich mehrmals, zum Beispiel auch in Linz oder Salzburg gebaut wurde. (…) Unangenehm ins Auge stechen „die im Zuge des Nachkriegsbaubooms in den 50er- und 60er-Jahren brutal ins Stadtbild geklotzen Hochhausbauten, die heute nicht nur durch die Höhe ihrer Stockwerke Anlass zu herber Kritik geben, sondern auch durch ihre überaus phantasielose Gestaltung ärgern“.(Extra Nachrichten 21.01.1988). (Auszug aus dem Buch Acht Zehn Hochhäuser in Wels von Karl Hödl) 21
Städtebaulicher Ideenwettbewerb „Lokalbahnhof-Areal und Umgebung“ B4 Derzeit rechtswirksame städtebauliche Vorgaben FLÄCHENWIDMUNG (rechtswirksam) Wie in Beilage ersichtlich BEBAUUNGSPLAN (rechtswirksam) Das gesamte Planungsgebiet der KG Wels wird durch folgende derzeit rechtswirksamen Bebauungspläne erfasst: 101/1.1; 101/1; 112/3; 211/2.4; 211/2.9; 211/2.5, 211/2. ÖEK und textliche Ergänzungen (ETF) sh. Beilage B5 Städtebauliche Zielvorgaben Allgemeine Ziele: Ziel des Ideenwettbewerbes ist die Erlangung eines städtebaulich und baulich überzeugenden Nutzungs- und Gestaltungskonzeptes des Planungsgebietes. In den Beilagen sind alle Grundstücke und ihre mittelfristige Veränderbarkeit in einer Liste dargestellt. Diese disponiblen (grün) und strukturkonstanten Flächen (blau) sind auch im Plan farblich dargestellt. Für alle Bereiche werden von der Baudirektion/Stadtentwicklung ermittelte Richtwerte für GRZ und GFZ angegeben, die sich auf den gesamten Baublock und damit auch auf die bestehenden und strukturkonstanten Flächen beziehen. Diese Angaben sind Richtwerte, aber keine verbindlichen Obergrenzen. Die Gebäudehöhen und die Proportionierung (inkl. Angabe der BGF) obliegt den Projektanten. Für die neu geplanten Wohngebäude gilt generell, dass die Art der Bebauung ressourcenschonend sein soll. Die Raum- und Funktionsanordnungen sollen soziale Kontakte erleichtern und die Kommunikation innerhalb des Baublocks fördern. Die Gebäude sollen verschieden große, helle, sonnige und attraktive Wohnungen bieten. Die Größe und Anzahl der Wohnungen werden nicht vorgegeben. Für die bessere Vergleichbarkeit wird die BGF x 0,75 und / 70 gerechnet und auf eine mögliche Anzahl von Wohnungen zu kommen. Die Grundrisse der Wohnungen sind nicht einzuzeichnen, lediglich die Eingänge und Ausgänge (bzw. Ein- und Ausfahrten) der Gebäude, sodass das Erschließungskonzept nachvollziehbar ist. Es wird ein ansprechender Mix an Wohnungsgrößen erwartet und eine architektonische Gestaltung, die in ihren Proportionen auf den Bestand Rücksicht nimmt, und lebenswerte Wohnungen und hochwertige Freiräume bietet. 22
Städtebaulicher Ideenwettbewerb „Lokalbahnhof-Areal und Umgebung“ Baublock 00 6 01 Lokalbahnhofplatz: Es gibt seitens der ÖBB die Zusicherung, dass die Almtalbahn auch weiterhin hier eine Haltestelle haben wird. Allerdings ist dafür mittelfristig kein klassischer Bahnhof mehr notwendig. Somit stehen einige Flächen für eine andere Nutzung zur Disposition. Entlang der Bahntrasse sollen daher neue Gebäude für attraktives Wohnen und gewerbliche Nutzungen im EG entstehen. Der Minigolfplatz soll prinzipiell erhalten bleiben und langfristig jedenfalls als Parkfläche mit dem Baumbestand erhalten werden. Die dreieckige Fläche am Lokalbahnplatz soll als ein zentraler öffentlicher Freiraum ohne Stellplätze für PKW gestaltet werden. Die erforderlichen Parkplätze könnten nördlich zwischen Dragonerstraße und Gerichtsstraße untergebracht werden. Die bestehenden Gebäude stehen hier schon unter Abbruch „*“. Weiters wird festgehalten, dass das Gelände bzw. die Gebäude des Landesgerichts bzw. der Justizanstalt (1895-1900 Bau des heutigen Gebäudes, Maria-Theresia-Straße 12, nach Plänen des k.k. Ministerialoberingenieurs Rudolf Lang) nicht Gegenstand dieses Wettbewerbs sind. Lokalbahnhof 2018. Foto: Karl Hödl Richtwerte: GRZ: 0,40 GFZ: 1,20 23
Städtebaulicher Ideenwettbewerb „Lokalbahnhof-Areal und Umgebung“ Baublock 00 7 04 Geschäftsgebiet: Aus dem Buch „Wels in alten Ansichten“. Foto: Stadtarchiv 1904 wurde in Wels eine Filiale der Strickwarenfabrik in Wagner & Reinert gegründet. In den 1980er Jahren wurde die Fabrik geschlossen. Wagner & Reinert 1970er Jahre. Foto: Stadtarchiv Derzeit sind in diesen Gebäuden das AMS, der Lebensmittelmarkt NORMA und der Auto-Fachmarkt Birner untergebracht. 24
Städtebaulicher Ideenwettbewerb „Lokalbahnhof-Areal und Umgebung“ Für dieses Gebiet wurde 2011/12 ein Wettbewerb durchgeführt. Das Siegerprojekt wurde noch nicht realisiert, hat aber nach wie vor Gültigkeit (sh. Beilage). Von diesem Projekt kann bei der weiteren Planung ausgegangen werden. Die Zufahrt darf künftig nur über die Hamerlingstraße erfolgen. Projekt Uniqa. Grafik Arch. Großruck Richtwerte: GRZ: 0,50 GFZ: 1,50 25
Städtebaulicher Ideenwettbewerb „Lokalbahnhof-Areal und Umgebung“ Baublock 00 7 06 Alter Schl8hof: Aus dem Buch „Wels in alten Ansichten“. Foto: Stadtarchiv Das Kulturzentrum „Alter Schl8hof“ gibt es seit 1985 und soll unbedingt in seiner Funktion als Kultur- und Veranstaltungsort erhalten bleiben. Alle Planungen haben darauf Rücksicht zu nehmen. Calexico Konzert. Foto Alter Schl8hof Das Gebäude mit dem Konzertsaal und das Gebäude mit den Proberäumen (am Plan ersichtlich) sollen im Wesentlichen unverändert erhalten bleiben. Wichtig sind auch ausreichend Freiflächen rund um die Veranstaltungsräume. Das südliche Gebäude an der Dragonerstraße ist Teil des alten Ensembles und soll erhalten bleiben. Diese 3 Gebäude sind nach Rücksprache mit dem Bundesdenkmalamt jedenfalls erhaltenswert. Das westlich an der Bahntrasse gelegene Gebäude kann abgebrochen bzw. ersetzt werden. Die vom Sozialpsychischen Kompetenzzentrum genutzten 26
Städtebaulicher Ideenwettbewerb „Lokalbahnhof-Areal und Umgebung“ Flächen im Obergeschoss und die Lagerflächen im Erdgeschoß müssen dann aber am Gelände in einem anderen Gebäude zur Verfügung gestellt werden. Wenn das Gebäude neu errichtet werden soll, dann kann es gleichzeitig auch als Schallschutz für die Kulturveranstaltungen (Open Air) gegenüber der Wohnbebauung in der Charwatstraße dienen. Die nördlichen Gebäude sind ebenfalls disponibel und können alle abgebrochen bzw. ersetzt werden. Die Nutzfläche der Neubauten muss mindestens den Flächen der abgebrochenen Gebäude entsprechen. Die Schaffung von zusätzlichen Flächen ist möglich. Die Funktion muss genau dargestellt werden. Wenn die Erschließung der Gebäude von Süden erfolgt, dann müssen die Räumlichkeiten durch stadteigene Dienststellen bzw. den Betriebsverein Alter Schl8hof genutzt werden. Die derzeitige Nutzung umfasst soziokulturelle Einrichtungen wie zB das Jugendzentrum D22 und Werkstätten wie die Bike- Kitchen. Wenn die Erschließung über die Stichstraße bzw. einer Verlängerung derselben im Norden erfolgt, dann sind auch externe gewerbliche Nutzungen vorstellbar. Eine Wohnbebauung darf hier nicht vorgesehen werden (Problematik Veranstaltungen)! Die derzeitigen 10 Stellplätze sind für die jetzige Nutzung ausreichend. Je 30 m² zusätzliche Bürofläche ist jeweils 1 zusätzlicher Stellplatz auf eigenem Grund (Bereich Zufahrt Hamerlingstraße) nachtzuweisen. Alter Schl8hof 2018. Foto Stadt Wels Die seit 1985 von der Feuerwehr genutzten Flächen sollen im Wesentlichen unverändert bleiben. Eine Aufstockung der Gebäude für Büronutzung ist vorstellbar. Das Wohngebäude (Baujahr 1981) soll nicht höher werden. Richtwerte: GRZ: 0,40 GFZ: 1,10 27
Städtebaulicher Ideenwettbewerb „Lokalbahnhof-Areal und Umgebung“ Baublock 02 1 05 Betriebsgebiet: Die Betriebsgebäude der Firmen Richter-Pharma und Rebhandl werden nur mehr mittelfristig (ca. 5 Jahre) in der derzeitigen Funktion genutzt werden. Dann stehen diese Flächen für Wohngebäude zur Verfügung. Eine Nutzungsdurchmischung in der Erdgeschoßzone ist wünschenswert. Firmeneinfahrt Rebhandl und Richter-Pharma. Foto Stadt Wels Mit Ausnahme der Einfamilienhäuser im Süden entlang der Maria-Theresia- Straße kann auch über eine mittel- bis langfristige Veränderung bzw. Neugestaltung der übrigen Wohngebäude nachgedacht werden. Wohnbebauung Kienzlstraße. Foto Stadt Wels Eine Durchwegung von der Marodenhausstraße Richtung Feldgasse wäre vorteilhaft. Richtwerte: GRZ: 0,35 GFZ: 1,20 28
Städtebaulicher Ideenwettbewerb „Lokalbahnhof-Areal und Umgebung“ Baublock 02 1 06 Areal Baumarkt: In den 1950er Jahren wurde von der 1873 gegründeten Zementfabrik und Baustoffhandlung Josef Stadlbauer an der Dragonerstraße ein Baubedarfszentrum errichtet. 2004 erfolgte die Neueröffnung unter dem neuen Firmennamen "Quester". An Stelle der Geschäfts- und Lagerflächen des derzeitigen Baumarkts sollen künftig vor allem Wohnungen mit gewerblicher Nutzung in der Erdrgeschoßzone entstehen. Auf die dargestellte Fläche (Bauabschnitt 1) ist Rücksicht zu nehmen. Baumarkt. Foto: Karl Hödl Die geänderte Situation bietet Chancen, entsprechende Grün- und Freiräume, eine Öffnung und Durchwegung nach Osten zu den Freiräumen beim Lokalbahnplatz und Richtung Innenstadt zu entwickeln (siehe auch Geh- und Radverkehr). Die Wohnhäuser im Süden der Feldgasse sollen erhalten bleiben und in die Gesamtgestaltung einbezogen werden. Wohnhäuser Feldgasse.. Foto Stadt Wels Richtwerte: GRZ: 0,40 GFZ: 1,20 29
Städtebaulicher Ideenwettbewerb „Lokalbahnhof-Areal und Umgebung“ B6 Freiraumkonzept Als Planungsgrundlagen gelten insbesondere das Örtliche Entwicklungskonzept Nr. 2/2015 und der Freiraumrahmenplan für Wels. Das Wettbewerbsgebiet umfasst im Wesentlichen 4 Zielvorgaben für die Freiraumentwicklung: Der Lokalbahnplatz als städtischer Platz und öffentlicher Grünraum Der Lokalbahnplatz zwischen Lokalbahn, Bezirksgericht und Justizanstalt samt dem bestehenden, aber eingeschränkt nutzbaren Grünraum (Minigolfplatz) und dem Teilbereich zwischen Dragonerstraße und Justizanstalt hat als Ergänzung zum bestehenden Grünraum großes Potenzial als städtischer Platz. Lokalbahnplatz. Foto: Karl Hödl Aktuell überwiegt die verkehrliche Nutzung (insbesonders ruhender Verkehr). Zwei Straßen über den Platz verbinden die Dragonerstraße und die Maria- Theresia-Straße. Zudem verbindet die Gerichtsstraße den Lokalbahnplatz mit der Hamerlingstraße. Angrenzend zur Lokalbahn ist eine ehemalige Lagerfläche aktuell ein Bezahlparkplatz. Die zentrale Fläche ist als öffentlicher Stellplatz genutzt. Von wesentlichem Interesse sind Überlegungen, wie die Funktionen zukünftiger Bebauung – sowohl im Bereich der alten Bahngebäude als auch am Areal des Bau-Fachmarktes im Bestand – und die Haltestelle der Lokalbahn mit einem städtischen Platz wechselwirken und in Beziehung stehen. Der Lokalbahnplatz soll hinsichtlich des MIV verkehrsberuhigt werden. Eine prinzipielle Lösung für den Busverkehr und Radverkehr mit deren Anbindung an die Haltestelle der Lokalbahn wird erwartet. 30
Städtebaulicher Ideenwettbewerb „Lokalbahnhof-Areal und Umgebung“ Die derzeitigen Stellplätze (zentral am Lokalbahnplatz) sollen räumlich neu organisiert werden. Zu begrüßen wäre eine Verlagerung zwischen die Dragonerstraße und die Gerichtsstraße. Das eröffnet hier die Möglichkeit den Bereich als städtischen Platz mit Baumbestand zu entwickeln und zeitgemäß, landschaftsarchitektonisch zu gestalten. Die straßenbegleitende Allee hat einen wertvollen Altbaumbestand. Der Grünraum im Süden des Areals ist eine gründerzeitliche Parkanlage von großem Wert, die aktuell als Minigolfplatz genutzt wird und im Bestand erhalten bleiben muss. Möglichkeiten einer verbesserten Einbindung (zB fehlen Gehsteige) sind zu entwickeln. Neue Wege sollten - sofern konzeptionell sinnvoll - mit Baumreihen bzw. Alleen versehen sein. Minigolfplatz. Foto: Karl Hödl Der Bereich unmittelbar angrenzend zur Lokalbahn kann insbesondere im Zusammenwirken mit zukünftiger Bebauung im Bereich der alten Bahngebäude als öffentlich zugänglicher Erholungsraum dienen. Verbindungsachsen als Grünverbindungen Die Achse zwischen Dragonerstraße und Maria-Theresia-Straße westlich der Lokalbahn als Straßenfreiraum mit der Qualität einer Grünverbindung. Eine Aufgabe ist das Entwicklungsziel kleinräumige Grünverbindung zwischen Dragonerstraße und Maria-Theresia-Straße im ÖEK. Aufgabenstellung ist die Anknüpfung zu den kleinräumigen Grünverbindungen Dragonerstraße (Geh- und Radweg) sowie zu den öffentlich zugänglichen Erholungsräumen Stadtpark mit Tiergarten und Volksgarten. Die Achse zwischen Dragonerstraße und Salzburger Straße östlich entlang der Lokalbahn als Geh- und Radweg mit der Qualität einer Grünverbindung. Für die weitere Entwicklung des Areals nördlich der Dragonerstraße ist eine Verlängerung der Durchwegung entlang der Bahn von der Dragonerstraße bis zur Salzburger Straße eine Aufgabenstellung. Damit verbunden ist eine Integration des Grünraums am Gelände Alter Schl8hof Wels. 31
Städtebaulicher Ideenwettbewerb „Lokalbahnhof-Areal und Umgebung“ Straßenfreiräume mit Fortbewegungs- und Aufenthaltsqualität Eine Aufgabenstellung ist insbesondere die Freiraumqualität für die bewegungsaktive Mobilität in der Dragonerstraße zwischen Lokalbahn und Hamerlingstraße sowie in der Feldgasse. Ansätze dafür sind die Qualitäten der Straßen als „Platz vor den Gebäuden“ sowie als wesentliche Freiräume für Fußgänger und Radfahrer. Freiräume am Gelände Alter Schl8hof Wels Die Aufgabe umfasst prinzipielle Überlegungen zur Freiraumqualität am Gelände Alter Schl8hof Wels im Kontext der bestehenden Nutzungen als sozio- kultureller Ort und als Veranstaltungsort sowie für die Bedeutung des Areals als innerstädtischer Freiraum. Bei baulichen Veränderungen im Norden sind Lösungen für eine platzartige Erweiterung zwischen Neuen und Bestandsgebäuden gefragt. Emissionsschutz und Konfliktvermeidung Durch Ausrichtung und Situierung der Baukörper ist Rücksicht auf lärmsensible Nutzungen sowie Nutzungskonflikte zwischen der Veranstaltungsnutzung im Alten Schl8hof und der geplanter und bestehender Wohnnutzung entlang der Charwatstraße zu nehmen. Die Kultur- und Veranstaltungsnutzung im Alten Schl8hof muss unbedingt erhalten bleiben 32
Städtebaulicher Ideenwettbewerb „Lokalbahnhof-Areal und Umgebung“ B7 Verkehr Derzeitige Situation: Drei Sammel- bzw. Hauptstraßen (Salzburger Straße, Dragonerstraße und Maria-Theresia-Straße) bilden die übergeordnete Erschließung und verbinden das Planungsgebiet mit der Innenstadt bzw. dem Westen der Stadt (Europastraße, Salzburger Straße (B1), Innkreis-Autobahn A8). Wichtige Punkte (Quell- und Zielverkehr) sind im Planungsgebiet bzw. angrenzend der Herminenhof (Landesmusikschule Wels, Stadtbibliothek und Vereinshaus), der Kindergarten Herminenhof, der Tiergarten (überregionale Bedeutung als Frei- und Erholungsraum), die Welser Messe, der Welser Wochenmarkt, das Veranstaltungszentrum Alter Schl8hof, das Sozialpsychische Kompetenzzentrum, das Landesgericht, das Bezirksgericht, das Finanzamt Wels-Grieskirchen, das Stadtpolizeikommando Wels und die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Wels. Das untergeordnete Straßennetz spiegelt die ehemalige gewerbliche Entwicklung entlang der Lokalbahn wider: Im Vergleich zu angrenzenden Quartieren ist das Straßennetz bzw. Wegenetz sehr weitmaschig und das Gebiet insbesondere in West-Ost-Relation wenig durchlässig. Bereits seit der Gründerzeit vom Stadtbauamt (Baudirektion) zur Verbesserung der Durchwegung geplante Straßendurchbrüche konnten bis dato nicht umgesetzt werden. Die einzelnen Verkehrsarten im Überblick: Öffentlicher Verkehr (Lokalbahn, Welser Linie 1,4,16, Regionale Buslinien) Lokalbahn mit Haltestelle am Lokalbahnplatz, (siehe beiliegenden Fahrplan) Buslinien 1 im Viertelstundentakt mit Haltestellen Feldgasse an der Dragonerstraße (stadteinwärts) Buslinie 1 im Viertelstundentakt mit Haltestelle Markt an der Dragonerstraße (stadtauswärts) Buslinie 4 im Viertelstundentakt mit Haltestelle AMS an der Salzburger Straße Buslinie 16 mit eingeschränktem Stundentakt mit Haltestellen Herminenhof oder Gericht an der Maria-Theresia-Straße (8:44 – 12:44) bzw. 14:04, 14:44 und 15:44 u. 18:04) stadtauswärts Buslinie 16 mit eingeschränktem Stundentakt mit Haltestellen Herminenhof bzw. Markt (+ 1Minute) 08:55-9:55; 11:55 und 13:05, 14:15, 14:55 und 15:55 und 18:15 Abendbus Lichtenegg mit Haltestelle Herminenhof in der Maria-Theresia-Straße im Stundentakt (20:48-22:48) an Wochentagen und (18:48-20:18) an Samstagen stadteinwärts Abendbus Lichtenegg mit Haltestelle AMS an der Salzburger Straße im Stundentakt (20:57-22:57) an Wochentagen bzw. (18:57-20:27) an Samstagen 33
Städtebaulicher Ideenwettbewerb „Lokalbahnhof-Areal und Umgebung“ Radfahrer und Fußgängerverkehr (RV, FV) Radwegenetz lt. beiliegender Radkarte, Lückenschlüsse notwendig, zum Teil starke Belastung durch den MIV im Mischverkehr (insbes. Maria-Theresia- Straße und Salzburger Straße (B1) MIV: Das Planungsgebiet ist für den MIV grundsätzlich gut erschlossen. Die Belastungskarte (DTV) zeigt eine vermehrte Belastung der direkten, Ampel- freien Maria-Theresia-Straße. Zu beachten ist die starke Auslastung / Belastung des Öffentlichen Straßennetzes an Markttagen (fließender wie ruhender Verkehr, insbesondere an Samstagen 100% Auslastung). Derzeit an Markttagen (Samstag) starke Auslastung auch derzeit privater Stellplätze (Quester, ÖBB-Stellplätze-kostenpflichtig) und der TG-Markt (kostenpflichtig) Hamerlingstraße Samstag vormittags 2018. Foto Stadt Wels Aufgabenstellung für den Wettbewerb Im Zuge der städtebaulichen Gebietsentwicklung ist ein geeignetes Verkehrskonzept mit Berücksichtigung des MIV (ruhender Verkehr) und des ÖV zu erstellen. Ein besonderes Augenmerk ist in Anbetracht bestehender wie auch zukünftiger, noch zu entwickelnder Nutzungen auf die Organisation eines tragfähigen und zukunftsweisenden Radwege- und Gehwegenetzes zu richten. Die Lösungsansätze für die bestehenden Mängel sollen dargestellt werden. Die Entwicklung eines Phasenplanes, der Entwicklungsprozesse im Planungsgebiet antizipiert, ist möglich bzw. erwünscht. Generelle Zielvorgaben: Bevorzugung Umweltverbund (Bahn, Bus, Radverkehr, Fußgängerverkehr), ausreichende Versorgung des MIV Keine zusätzliche Belastung des Öffentlichen Raumes durch neuen Stellplatzbedarf aufgrund von Nachverdichtungen Keine zusätzliche Belastung der Maria-Theresia-Straße durch MIV durch neue Nutzungen Verbesserung der Durchwegung für den Fußgänger- und Radverkehr (Dimensionierungen, Verbindungen) 34
Städtebaulicher Ideenwettbewerb „Lokalbahnhof-Areal und Umgebung“ Öffentlicher Verkehr Lokalbahn-Haltestelle als moderne intermodale Schnittstelle im Regionalverkehr (Bike-Ride-Stellplätze, Park-Ride-Stellplätze) Bessere Erreichbarkeit des Herminenhofes durch ÖV (z.B. über Verlagerung Linie 1 auf die Maria-Theresia-Straße im Bereich des Herminenhofes). Im Planungsgebiet soll eine neue Route der Linie 1 (Verbindung Dragonerstraße / Maria-Theresia-Straße) vorgeschlagen werden, um den Herminenhof besser zu erreichen. Radfahrer und Fußgänger Verbesserung des Angebotes durch Nachverdichtung des Radwege- bzw. Fußgängerwegenetzes (Durchwegung). Anpassung der Gehsteigbreiten auf geplante Zentrumsfunktionen bzw. Lage in der Innenstadt (Gehsteigbreiten mindestens 2m, gewünscht 2,5m an Hauptwegen). Beibehaltung bzw. Sanierung der bestehenden Allee am Lokalbahnplatz (Fußgängerverkehr). Beibehaltung der Parkanlage als Naherholungsraum (Fußgängerverkehr). Entwicklung von Grünverbindungen Ruhender MIV: Ausreichende Stellplatzversorgung für den motorisierten Individualverkehr und den Radverkehr für die bestehenden „öffentlichen“ Einrichtungen (Alter Schlachthof, Markt, Gericht, Lokalbahn-Haltestelle). Als Planungsgrundlage für E-Car-Ladeplätze gilt derzeit ein Mindestversorgungsbedarf von einem E-Ladeplatz auf je 50 Neuparkplätze. Nach Einschätzung der eww.ag ist es sinnvoll am bestehenden E-Ladeplatz Hamerlingstraße eine Erweiterungsmöglichkeit auf 10 Ladeplätze + 3 E- Carsharing-Parkplätze vorzusehen. Desweiteren sind im Stellplatzbedarf auf privatem Gut zukunftsweisend Möglichkeiten vorzusehen, E-Cars auf privat verfügbaren Stellplätzen zu laden. Mit intelligenten Software-Lösungen kann es gelingen, diese Plätze „mehrfach“ zu nutzen (Vermietung temporär freier Stellplätze). Neuorganisation Parken im öffentlichen Raum (strategische Ausrichtung auf die Nutzungen Kulturzentrum Alter Schlachthof, Welser Wochenmarkt und Gericht): ca. 150 Stellplätze für PKW und 15 für Lieferwägen (Marktstandler) im Bereich zwischen Dragonerstraße und Gerichtsstraße. Als Ersatz für all die Parkplätze, die auf öffentlichen und privaten Parkplätzen im Baublock 00 6 01 entfallen. Es ist ein geeignetes Erschließungs- und Stellplatzkonzept für KFZ und Fahrräder mit weitgehender Vermeidung von Oberflächenparkplätzen zu entwickeln. Allfällige bauliche Lösungen sind dazustellen. Zukunftsweisende Mobilitätskonzepte werden dahingehend erwartet. Stellplatzanforderungen Wohnbau: Je geplanter neuer Wohneinheit sind 1,0 Stellplätze in der Tiefgarage und 10% Besucherparkplätze am eigenen Grundstück nachzuweisen. Eine Reduktion durch Carsharing Angebote bzw. andere Mobilitätskonzepte ist möglich. 35
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