GEMEINDE ANZEIGER Nr. 43 109. Jahrgang 28.10.2021 - Gemeinde Malsch

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GEMEINDE ANZEIGER Nr. 43 109. Jahrgang 28.10.2021 - Gemeinde Malsch
GEMEINDE ANZEIGER
Nr. 43          • 109. Jahrgang • 28.10.2021
mit Amtsblatt der Gemeinde Malsch
Einzelpreis 0,80 € · Bezugspreis monatlich 3,15 €
Druck und Verlag:
Druckerei Stark GmbH • Benzstraße 24 • 76316 Malsch
Telefon 07246 922828
Telefax 07246 922879
Internet: www.druckerei-stark.de
                                                  21108579
E-Mail: anzeiger@druckerei-stark.de                   ID-Nr.

                      90 Jahre Kolpingsfamilie Malsch
Am 8. Dezember 1813 wurde Adolph Kol-
ping geboren. 1991 wurde der Wegbereiter
der katholischen Sozialbewegung und Vor-
läufer der katholischen Soziallehre von Papst
Johannes II. in Rom seliggesprochen.
Auch damals war eine Delegation der Mal-
scher Kolpingsfamilie zu Gast. Mit einem
Festgottesdienst und anschließendem Emp-
fang wurde am Sonntag der 90. Geburtstag
der örtlichen Kolpingsfamilie gefeiert.
Nach dem Einzug in die Sankt Bernhard Kir-
che, bei dem auch fünf Vertreter von be-
freundeten Kolpingsfamilien aus dem Be-
zirk, unter anderem aus Ettlingen und Wein-
garten, mit den orange-schwarzen Bannern
teilnahmen, begrüßte die Vorsitzende der
Malscher Kolpingsfamilie, Hildegard Jung,
die Besucher. Dabei betonte sie, dass der
runde Geburtstag ein guter Anlass sei, um
innezuhalten und danke zu sagen. In ihrer
kurzen Ansprache wies Jung auch darauf
hin, dass die Malscher Kolpingsfamilie maß-
geblich an den Partnerschaften mit Sézanne
und Syców beteiligt war und nannte stell-
vertretend dafür die Mitglieder Alois Herzog
und Kurt Heinzler, die Ehrenbürger von
Malsch und Syców sind.
Unter dem Motto „Wir sind Kolping“ gaben
Vorstandsmitglieder der Gruppe Einblick
darüber, was sie mit Kolping verbindet. Sym-
bolisch legten sie dazu Gegenstände auf
ein Regal vor dem Altar. Für die von 24 Gläu-
bigen gegründete Malscher Gruppe legte
Ela Haustein ein Foto aus der damaligen
Zeit ab. Für das weltweite Netzwerk an Part-
nerschaften stellte Hildegard Jung einen
Globus dazu.
Dass der Einsatz der Organisation für die
aus Malsch stammenden Missionare und
für die „eine Welt“ gut zu dem am gleichen
Tag gefeierten missio-Sonntag passe,
erklärte Pfarrer Rainer Warneck.                                       Festgottesdienst von der Schola des katholischen Kirchenchors.
Die Predigt hielt Volker Schwab, der bis vor kurzem geistlicher        Draußen spielte zur Unterhaltung der Gäste der Malscher Musik-
Leiter der Malscher Kolpingsfamilie war. „Ihr gestaltet Kirche mit“,   verein. An Stellwänden erinnerte die Kolpingsfamilie an Höhe-
erklärte das Mitglied des Diözesan-Fachausschusses „Kirche mit-        punkte aus ihrer 90-jährigen Geschichte. Zu den regelmäßigen
gestalten“. Als Anerkennung für das Engagement der örtlichen           Aktionen der 50 Mitglieder gehören unter anderem die von jährlich
Gemeinschaft ließ er die Gottesdienstbesucher kräftig applau-          rund 20 Familien gebuchten Nikolausbesuche. Zum dritten Mal
dieren. Neben dem Rückblick gehe es bei dem runden Geburtstag          und somit seit Beginn dabei ist die Kolpingsfamilie auch bei der
auch darum, einen hoffnungsvollen Blick in die Zukunft zu werfen.      Weihnachtswunschaktion in Zusammenarbeit mit der politischen
Darum sei es auch dem Bartimäus gegangen, der von Jesus von            Gemeinde und dem DRK Malsch.
seiner Blindheit geheilt worden war.                                   Neu ins Leben gerufen wurde der Kolping-Treff am Mittwoch,
Nachdem er das Lied „Für nen Moment“ der Gruppe BAP per                jeweils von 17 bis 19 Uhr, im Theresienhaus. Erster Termin ist am
Lautsprecher abspielen hatte lassen, beendete er seine Predigt         24. November. Thema ist „Kolping kommt aus Kerpen, unser
mit den Worten „Treu Kolping“. Musikalisch umrahmt wurde der           Gemeindeassistent Markus Fischer auch“.                         sf
GEMEINDE ANZEIGER Nr. 43 109. Jahrgang 28.10.2021 - Gemeinde Malsch
Nummer 43
2      Donnerstag, 28. Oktober 2021

                                                     NOTRUF TAF EL

                                                  (Großtiere)                                       Wasserversorgung
       Ärzte/Apotheken                            Pferdeklinik an der Rennbahn Iffezheim,
                                                  An der Rennbahn 16, Telefon 07229 30350           Wasserversorgung Malsch
                                                                                                    Mirko Wenz, Büro Telefon 07246 707-4530
Ärztlicher Notdienst                              Tierärztl. Kliniken sind ständig dienstbereit.
                                                                                                    Störungsmeldestelle Telefon 07246 941735
- nur in dringenden Fällen -                      Um tel. Voranmeldung wird gebeten.                nach Dienstschluss/bei Rohrbrüchen
Ärztlicher Notfalldienst
Mo bis Fr von 19 Uhr bis zum Folgetag 8           Rufbereitschaft des                               Fleischkontrolle
Uhr, an Sa und So sowie an den gesetzli-          Veterinäramtes                                    Frau Dr. Sucker-Swoboda, Malsch,
chen Feiertagen ganztags bis um 8 Uhr des                                                           Telefon 07246 6848, führt die Schlachttier-
folgenden Tages. Zu erfragen über die Ret-        Außerhalb der üblichen Dienstzeiten sowie an      und Fleischuntersuchung bei Haus- und
tungsleitstelle unter 116117.                     Wochenenden und Feiertagen ist beim Vete-         gewerblichen Schlachtungen durch.
                                                  rinäramt des Landratsamtes Karlsruhe eine
Neue Möglichkeit für hör- und sprachbe-           Rufbereitschaft 0163 8365640 eingerichtet.        Urlaubs- und krankheitsbedingte
hinderte Menschen: Nothilfe-SMS als                                                                 Vertretung:
Ergänzung zum Notfall-FAX                                                                           Herr Kohnert, Fleischkontrolleur
Für Baden-Württ. bei Notfällen: die Polizei                Defibrillatoren                          beim Landratsamt Karlsruhe,
per SMS an die 01522 1807110 sowie die                                                              Tel. 0163 8365674
Feuerwehr und der Rettungsdienst in Ab-
hängigkeit des persönl. Netzbetreibers per        Defibrillatoren sind an folgenden Stellen         Gasversorgung Malsch-
SMS an die 99 0711 50667112 (Telekom +            öffentlich zugänglich:
Vodafone), 329 0711 50667112 (Telefoni-           in Malsch im Vorraum der Sparkasse in der
                                                                                                    Durmersheim GmbH
ca/O2) bzw. E-Plus 1551 0711 50 667112.           Adlerstraße 50                                    Störungsmeldestelle - Gas -
Die Notdienstpraxis in Ettlingen, Am Stadt-       in Sulzbach im Anwesen Ettlinger Straße 12        Stadtwerke Ettlingen
bahnhof 8, ist geöffnet Mo - Fr 19 - 21 Uhr,                                                        Telefon 07243 101-888, 07243 338-888
                                                  im Rathaus Waldprechtsweier (Zugang von
Sa, So + Feiertage 10 - 14 Uhr + 16 - 20 Uhr.     der Talstraße her)                                Zentrale in Ettlingen Tel. 07243 101-02
Anfragen für Sprechstunden und Hausbe-
suche unter Tel. 116117 (ohne Vorwahl).           Gekennzeichnet sind die Standorte jeweils an      EnBW Regionalzentrum
                                                  der Eingangstür durch einen grünen Aufkleber
Rettungsdienst und Krankentransporte:
Die Rettungsleitstelle ist jederzeit erreichbar
                                                  (grüner Blitz in weißem Herz und weißes Kreuz).   Nordbaden
unter der europaweit einheitlichen Notruf-        In Völkersbach hat die Gemeinde der DRK-          Zentrale in Ettlingen        07243 180-0
nummer 112.                                       Bereitschaft ein Gerät zur Verfügung gestellt.
                                                  Die Bereitschaft wird über die normale Not-       Störungsmeldestelle - Strom
Augenärzte Bereitschaftsdienst (Baden-            rufnummer 112 alarmiert.                          und Straßenbeleuchtung      0800 3629477
Baden, Rastatt, Karlsruhe)
Patienten, die außerhalb der Sprechstun-                                                            Notfalltelefone für Kinder,
denzeiten eine augenärztliche Behandlung                 Rettungsdienste                            Jugendliche und Frauen
benötigen, können zu den nachfolgenden
Dienstzeiten unter der zentralen Rufnum-                                                            Deutscher Kinderschutzbund Karlsruhe
mer 01805 19292122 den Dienst habenden            Notrufe
                                                                                                    Telefon 0721 842208
Arzt erreichen: Mo, Di, Do, Fr 19 - 8 Uhr, Mi     Feuerwehr-Notruf              Telefon 112
13 - 8 Uhr, Sa/So/Feiertag: 8 - 8 Uhr             Polizei-Notruf (Unfälle usw.) Telefon 110         Kinder- und Jugendtelefon (kostenfrei)
                                                                                                    Telefon 0800 1110333
Kinderärztlicher Notfalldienst:
Ambulante Notfallbehandlung von Kindern           Unfallrettung                                     Frauenhaus Beratung
in der Knielinger Allee 101, im Geb. der Kin-     Der Rettungswagen ist Tag und Nacht über          Telefon 0721 849047
derklinik mit extra Eingang!, Karlsruhe, Mi       die Rettungsstelle Telefon 112 zu erreichen.      Frauenhaus Karlsruhe
13 bis 22 Uhr, Fr 19 bis 22 Uhr sowie Sa/                                                           Telefon 0721 567824
So/Feiertag 8 bis 22 Uhr, am Vorabend eines       Personenbeförderung/                              Frauenhaus SkF Karlsruhe
Feiertags 19 bis 22 Uhr (ohne Anmeldung).         Krankentransporte                                 Telefon 0721 824466
Zahnärztlicher                                    Bechler Lars              Tel. 07246 5333         Notruf für vergewaltigte und misshandelte
                                                  mit Rollstuhlfahrdienst                           Frauen: Telefon 0721 859173
Bereitschaftsdienst                               Rollstuhl-Shuttle KA      Tel. 07246 9447477      Beratung und Schutz für Frauen und deren
Am Wochenende und an Feiertagen ist der
zahnärztliche Notdienst telefonisch unter
                                                  Krankentransporte         Tel. 19222              Kinder bei häuslicher Gewalt
0621 38000812 erreichbar. An Werktagen,           BaSe Taxi-Ka GmbH         Tel. 07246 9433033      Telefon 0721 915022
außerhalb der Sprechzeiten, können Sie sich
im Notfall an die Zahnklinik Karlsruhe unter      Polizei                                           Telefonseelsorge
Tel. 0721 9744233 wenden.                         Polizeiposten Malsch                              Karlsruhe
                                                  Tel. 07246 1324
Apotheken-Notdienst                               Polizeirevier Ettlingen                           in ökumenischer Trägerschaft
- nur in dringenden Fällen -                      Tel. 07243 3200-312 oder -313                     Telefonseelsorge 0800 1110111
Samstag, 30. Oktober 2021:                        Fax 07243 3200-350                                rund um die Uhr kostenfrei 0800 1110222
Erbprinz-Apotheke Ettlingen,
Mühlenstraße 2, Telefon 07243 12133                                                                 Marienhaus Malsch
Sonntag, 31. Oktober 2021                                  Notfall-Telefone                         »Wohnen und Pflege
Entensee-Apotheke Ettlingen (West),                         - nach Dienstschluss -
Lindenweg 13, Telefon 07243 4582                                                                    im Alter«
Montag, 1. November 2021                                                                            Amtfeldstraße 19, 76316 Malsch
Bernhardus-Apotheke Bietigheim,                   Bauhof - für Notfälle                             Telefon 07246 708-0
Badenstraße 9, Telefon 07245 2476                 Telefon 0152 57934236                             Internet: www.marienhaus-malsch.de
                                                                                                    E-Mail: marienhaus.malsch@diakonie-ggmbh.de
Tierärztlicher Notdienst                          Abwasseranlagen
Falls der Haustierarzt nicht erreichbar ist       Abwasserentsorgung/Klärwerk Malsch
(Kleintiere)                                      Mirko Wenz - Büro
                                                                                                           Hilfsdienste und
30./31.10. + 1.11.2021:                           Telefon 07246 707-4530                                   Beratungsstellen
Dr. Philipp Adam, Buchtunger Hof 1,               nach Dienstschluss/Störungsmeldestelle                   siehe im Anschluss an den
Sinzheim, Telefon 07221 81213                     Telefon 07246 942263                                            amtlichen Teil
GEMEINDE ANZEIGER Nr. 43 109. Jahrgang 28.10.2021 - Gemeinde Malsch
Nummer 43
                                                                                                           Donnerstag, 28. Oktober 2021   3

                                                                aktuell
Aus dem Gemeinderat                                                    Neues Programm der Malscher
                                                                       Volkshochschule
Strukturgutachten Trinkwasserversorgung                                Wieder mit Präsenzkursen gestartet ist das neue Herbst- und Win-
                                                                       tersemester der Malscher Außenstelle der Volkshochschule im
Mit über 200 Seiten sehr umfangreich ist das von der Gemeinde
                                                                       Landkreis Karlsruhe.
beauftragte Strukturgutachten Trinkwasserversorgung. Vorgestellt
wurde eine Zusammenfassung davon von Jakob Herbig vom Inge-            Erneut gibt es aufgrund sich verändernden Corona-Regelungen
nieurbüro Wald + Corbe. Dank für das Gutachten sprach Bürger-          kein gedrucktes Programmheft. Abrufbar sind die Kurse jedoch
meister Markus Bechler aus, der das Trinkwasser als wichtigstes        über Internet über die Homepage der Volkshochschule unter
Grundnahrungsmittel bezeichnete.                                       www.vhs-karlsruhe-land.de.
Nach der Vorstellung wurden Fragen der Gemeinde- und Ort-              Laut der Malscher Außenstellenleiterin Andrea Heinen gilt für die
schaftsräte sowie der Einwohner beantwortet. Dabei ging es unter       Kurse die 3G-Regelung. Das heißt, die Teilnehmer müssen ent-
anderem darum, dass einige Malscher Quellen weniger Wasser             weder geimpft, genesen oder getestet sein. Auf dem Weg, etwa
als bisher liefern und für den Prognosezeitraum im Jahr 2055           zur Yogamatte, muss eine Maske getragen werden. Als Abstand
liefern können. Dies gilt vor allem für die in Sulzbach geplante       müssen 1,5 bis 2 Meter eingehalten werden.
Nutzung der örtlichen Sulzbachquellen sowie für die Lindenbrun-        Da die Raumgröße pro Teilnehmer nach der Corona-Verordnung
nenquelle für Völkersbach und die Stockbrunnenquelle für Wald-         im Sommer bei einem Yogakurs nicht ausreichte, entstand die
prechtsweier. Für die Prognose wurden Messungen der vergan-            Idee, diese Veranstaltung im Freien auf dem Gelände des Malscher
genen Jahrzehnte sowie statistische Berechnungen der Bevöl-            Angelsportverein Hurst beim Tankgraben anzubieten.
kerungsentwicklung hinzugezogen.                                       Da dies gut ankam, ist im nächsten Frühjahr-/Sommersemester
Im Schnitt verbraucht ein Bürger der Gemeinde Malsch 126,7             erneut ein Yogakurs bei den Malscher Anglern geplant. Nachteil
Liter Wasser am Tag. Deutschlandweit betrachtet liegt dieser Wert      sei jedoch laut Heinen, dass man vom Wetter abhängig ist. So
bei 122 Litern. Im Jahr werden in der Gemeinde 700 000 bis 800         mussten in diesem Sommer zwei der Treffen im Freien aufgrund
000 Kubikmeter Wasser verbraucht. Etwa die Hälfte ihres Trink-         des Regens abgesagt und verlegt werden.
wassers bezieht die Kommune vom Zweckverband Wasserver-
sorgung Albgau (ZWA). Genutzt wird hierbei Wasser aus dem
Werk Rheinwald bei Elchesheim-Illingen, das einen Härtegrad
von 16 bis 17 hat. Dieses habe laut Herbig eine hohe Qualität
und werde von einem zuverlässigen und robusten Versorger gelie-
fert. Der Rest wird zu 44 Prozent aus eigenen Quellen und zu
sechs Prozent aus Tiefbrunnen gewonnen.
Bereits beschlossen wurde, wie berichtet, vom Gremium die
Zukunft der Trinkwasserversorgung für Waldprechtsweier. Dort
schüttet die den Ortsteil allein versorgende Stockbrunnenquelle
immer weniger aus. Als zweites Standbein soll eine zusätzliche
Leitung vom beim Freibad gelegenen Hochbehälter verlegt wer-
den. Diese kann auch überschüssige Kapazitäten der Quelle in
Gegenrichtung transportieren.
Geplant ist in Sulzbach, wie berichtet, die Wiedernutzung der
Sulzbachquellen, die belastet waren. Laut Herbig ist diese ober-
flächennahe Quelle nicht gut geschützt und hat hohe Schwan-
kungen. Zudem geht die Wasserspende immer weiter zurück. So
lagen die Schüttungen in den vergangenen drei Jahren im kriti-
schen Bereich. Klar sei mittlerweile, dass ein für die Quellnutzung
notwendiges Wasserschutzgebiet nur dann ausgewiesen werden             Im neuen Semester wird der Yogakurs in zwei Gruppen unterteilt,
kann, wenn der von Vereinen für Feiern genutzte Festplatz nicht        die wöchentlich abwechselnd teilnehmen. Zudem gibt es weitere
mehr verwendet wird. Die alternative Nutzung der Lochmühlen-           Yoga-Seminare für Fortgeschrittene und Pilates für Anfänger sowie
quelle würde den Bau von Wasserleitungen notwendig machen.             Fortgeschrittene. Darüber hinaus wird in Kooperation mit dem
Bis zur Umsetzung würde es drei bis vier Jahre dauern. Empfohlen       Turnverein Malsch wieder „Fit am Morgen“ angeboten.
wurde von Herbig für Sulzbach auch aus Kostengründen die Nut-
zung von ZWA-Wasser.                                                   Gesucht werden derzeit Dozentinnen und Dozenten für Kurse in
                                                                       der Rückenschule und Wirbelsäulengymnastik. Bei Interesse kann
Kritisch sah er auch die weitere Nutzung der Lindenbrunnenquelle,      man sich an die Außenstelle wenden.
die mangels Ergiebigkeit teilweise vom Netz abgetrennt wird. Für
Neumalsch schlug er als zweites Standbein eine Leitung von             Aufgrund der neuen Corona-Verordnungen sind in der Johann-
Malsch über die L608 vor.                                         sf   Peter-Hebel-Schule auch wieder gemeinsame Kochkurse möglich.
                                                                       So gibt es das Angebot „Herbstzauber im Küchentopf“ und „Ideen
                                                                       für die (Vor-)Weihnachtszeit“.
                                                                       Neu ist im November ein Workshop zu den Themen Werte und
                                                                       Zufriedenheit. Veranstaltet wird er unter der Überschrift „Zeit für
                                                                       mich“. Unter „Zeit für uns“ wird zudem ein Eltern-Kind-Workshop
                                                                       angeboten. Dabei geht es um Entspannungsmomente im Alltag
                                                                       für Mädchen und Jungs im Alter von sechs bis neun Jahren.
                                                                       In der Jungen VHS gibt es für Schülerinnen und Schüler ab neun
                                                                       Jahren erneut „Tastaturschreiben anders als bisher“, bei dem
                                                                       Schreiben auf der PC-Tastatur nach einer modernen Technik ver-
                                                                       mittelt wird.
                                                                       Für die Kurse anmelden kann man sich per Telefon mit Anrufbe-
                                                                       antworter und Fax unter der neuen Telefonnummer der Malscher
                                                                       Außenstelle unter 07246 9452870 sowie über die E-Mail-Adresse
                                                                       malsch@vhs-karlsruhe-land.de und die Homepage der VHS unter
                                                                       www.vhs-karlsruhe-land.de.                                       sf
GEMEINDE ANZEIGER Nr. 43 109. Jahrgang 28.10.2021 - Gemeinde Malsch
Nummer 43
4     Donnerstag, 28. Oktober 2021

Amtsblatt
Nr. 43 Donnerstag, 28.10.2021

Herausgeber:
Gemeinde 76316 Malsch • Tel. 0 7246 707-0 • Fax 707-420
E-Mail: markus.bechler@malsch.de • Internet: www.malsch.de
Verantwortlich für den amtlichen Teil:
Bürgermeister Markus Bechler oder Vertreter im Amt
Verlag:
Druckerei Stark GmbH • Benzstraße 24 • 76316 Malsch

                                     Coronavirus – Aktuelle Informationen
Die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg wird immer wieder an die aktuelle Infektionslage
angepasst. Unter der Internetseite www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/ finden
Sie alle Änderungen und aktuellen Verordnungen ausführlich erklärt.

                                                             ***
Mit Beschluss vom 13. Oktober 2021 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende
Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) geändert. Die Änderungen traten
am 15. Oktober 2021 in Kraft und sind nachfolgend zusammengefasst dargestellt.
Ab dem 28. Oktober 2021 gelten zusätzlich folgende Änderungen:
l Beim 2G-Optionsmodell entfällt in der Basisstufe auch die Maskenpflicht für Beschäftigte, wenn diese geimpft
  oder genesen sind und ihren Impf- oder Genesenennachweis freiwillig dem Arbeitgeber vorlegen.
l Regelungen für Weihnachtsmärkte:
  – Im Rahmen von Weihnachtsmärkten sind der Verkauf von Speisen und Getränken zum sofortigen Verzehr und
    weitere Angebote, die zum Verweilen einladen erlaubt. In der Basis- und Warnstufe gilt 3G. Ein negativer Anti-
    gen-Schnelltest ist hierbei für nicht geimpfte oder genesene Personen ausreichend. In der Alarmstufe gilt 2G
    mit den entsprechenden Ausnahmen.
  – Für den Besuch von Verkaufsständen, die ausschließlich Waren und Lebensmittel anbieten, die nicht zum
    sofortigen Verzehr gedacht sind, ist ein Impf-, Genesenen- oder Testnachweis nicht erforderlich.
  – Der Veranstalter hat die Gesamtverantwortung für die Organisation zu übernehmen. Im Falle von 3G bzw. 2G
    muss er ein Hygienekonzept erstellen und die Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher erfassen.
Hinweis: Die Veröffentlichung der konsolidierten 11. Corona-Verordnung in ihrer ab 28. Oktober 2021 gültigen
Fassung dient rein informellen Zwecken und stellt keine Notverkündung dar. Die Zweite Verordnung der Landes-
regierung zur Änderung der Corona-Verordnung wurde am 27. Oktober 2021 im Gesetzblatt von Baden-Württemberg
verkündet.
Änderungen die bereits zum 15. Oktober 2021 gelten:
2G-Optionsmodell
l In der Basisstufe keine Maskenpflicht für Kund*innen/Besucher*innen/Teilnehmer*innen bei 2G-Optionsmodell
  – Kein Zutrittsverbot für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre bei 2G-Optionsmodell. Jugendliche
     bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen, müssen einen negativen Antigentest vorlegen.
  – Ebenso ausgenommen vom Zutrittsverbot sind Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen
     lassen können und Personen, für die es keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt.
     Dazu zählen auch noch Schwangere und Stillende, da es hier erst seit dem 10. September 2021 eine allge-
     meine Impfempfehlung der STIKO gibt.
  – Für Beschäftigte/Mitarbeitende gilt weiterhin auch bei 2G die Maskenpflicht, da eine Offenlegung des Impf-
     status aus Datenschutzgründen nicht zulässig ist.
l Beim 2G-Optionsmodell müssen Besucher*innen/Teilnehmer*innen/Kund*innen/Gäste den Impf- oder Genese-
  nennachweis vorlegen.
l Wenn sich eine Einrichtung für das 2G-Optionsmodell entscheidet, muss sie dies, beispielsweise durch einen
  Aushang, deutlich machen.
l Beim 2G-Optionsmodell gilt keine Kapazitätsgrenze für Veranstaltungen.
l Dampfbäder, Dampfsaunen, Warmlufträume und ähnliche Einrichtungen dürfen mit der 2G-Regel öffnen. Hier
  gibt es keine Ausnahmen für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre.
l Bei folgenden Veranstaltungen entfällt ebenfalls in der Basisstufe die Maskenpflicht, wenn das 2G-Op-
  tionsmodell gewählt wird:
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    – Veranstaltungen der beruflichen Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung
      sowie Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen.
    – Berufliche Fort- und Weiterbildungen.
    – Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen.
    – Sprach- und Integrationskurse.
    – Praktische und theoretische Ausbildung und Prüfungen in Fahr-, Boots- und Flugschulen.
    – Aufbauseminare nach §2b Straßenverkehrsgesetz und Fahreignungsseminare nach §4a Straßenverkehrs-
      gesetz in Fahrschulen.
l   In der Alarmstufe dürfen nicht geimpfte oder nicht genesene Personen die Außengastronomie mit einem negativen
    PCR-Test wieder betreten. Der Zutritt zu geschlossenen Räumen ist für Personen, die nicht geimpft oder nicht
    genesen sind, weiterhin nicht erlaubt (2G). Gleiches gilt für Mensen und Cafeterien an Hochschulen und Akademien
    nach dem Akademiegesetz sowie Spielhallen und andere Vergnügungseinrichtungen.
Regelungen für Beherbergungsbetriebe
l In der Alarmstufe müssen nicht geimpfte oder nicht genesene Gäste in Beherbergungsbetrieben einen PCR-
  Test vorlegen. Alle drei Tage ist erneut ein aktueller PCR-Test vorzulegen.
l Für die Nutzung von zum Beherbergungsbetrieb gehörenden Freizeiteinrichtungen durch Übernachtungsgäste
  gelten die Regelungen für die jeweiligen Einrichtungen entsprechend.
l Die zum Beherbergungsbetrieb gehörende Gastronomie dürfen nicht geimpfte und nicht genesene Personen
  in der Basis- und Warnstufe nach Vorlage eines negativen Corona-Schnelltests oder PCR-Tests nutzen. In der
  Alarmstufe gilt im Freien ebenfalls die Notwendigkeit zur Vorlage eines PCR-Tests, im Innenbereich gilt 2G.
Weitere neue Regelungen
l Die Datenverarbeitung gemäß § 8 Corona der Corona-Verordnung ist künftig auch durch Verwendung der Coro-
  na-Warn-App oder vergleichbarer Apps möglich.
l Von Veranstaltern/Dienstleistern/Händlern vor Ort durchgeführte Tests sind nur für die entsprechende Einrichtung
  gültig.
l Saunen dürfen betrieben werden. Dabei ist für einen regelmäßigen Luftaustausch zu sorgen. Bei Aufgüssen
  darf die Luft nicht verwedelt werden.
l Die Testannahmepflicht/Testpflicht für nicht geimpfte oder nicht genesene Beschäftigte mit Kontakt zu externen
  Personen gilt nun auch in der Basisstufe. Entsprechendes gilt für die Testpflicht von Selbständigen mit Kontakt
  zu externen Personen.
l Bei Prüfungen ist ein Testnachweis nicht mehr erforderlich, wenn die nicht geimpfte oder genesene Person
  durchgängig einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten kann oder anderen Teilnehmenden, die einen Test-,
  Impf- oder Genesenennachweis erbracht haben, räumlich getrennt sind.
Das dreistufige Warnsystem mit Basis-, Warn- und Alarmstufe gilt weiterhin.
Warnstufe
Die Warnstufe wird ausgerufen, wenn die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in Folge bei 8,0
oder darüber liegt oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg an zwei aufeinanderfolgenden
Werktagen 250 erreicht oder überschreitet.
In der Warnstufe gelten abgesehen von den oben genannten Ausnahmen in vielen Bereichen für nicht geimpfte
oder nicht genesene Personen bei 3G eine PCR-Testpflicht.
In der Warnstufe gibt es zudem Kontaktbeschränkungen für nicht geimpfte und genesene Personen. Ein Haushalt
darf sich mit fünf weiteren Personen treffen. Ausgenommen von der Personenzahl sind genesene und geimpfte
Personen, Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre und Personen, die sich aus medizinischen Gründen
nicht impfen lassen können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung der STIKO gibt - dazu zählen auch
Schwangere und Stillende, da es sie erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt. Paare
die nicht zusammen leben gelten als ein Haushalt.
Alarmstufe
Die Alarmstufe wird ausgerufen, wenn die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in Folge bei 12,0
oder darüber liegt oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg an zwei aufeinanderfolgenden
Werktagen 390 erreicht oder überschreitet.
In der Alarmstufe gelten abgesehen von den oben genannten Ausnahmen in vielen Bereichen für nicht geimpfte
oder nicht genesene Personen in einigen Bereichen ein Teilnahme- und Zutrittsverbot (2G).
In der Alarmstufe gibt es zudem Kontaktbeschränkungen für nicht geimpfte und genesene Personen. Ein Haushalt
darf sich nur mit einer weiteren Person treffen. Ausgenommen von der Personenzahl sind genesene und geimpfte
Personen, Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre und Personen, die sich aus medizinischen Gründen
nicht impfen lassen können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung der STIKO gibt - dazu zählen auch
Schwangere und Stillende, da es sie erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt.
Paare die nicht zusammen leben gelten als ein Haushalt.
Die Regelungen der Warn- bzw. Alarmstufe werden aufgehoben, wenn die maßgeblichen Werte - also 7-Tage-
Hospitalisierungsinzidenz oder AIB an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter dem Schwellenwert der jeweiligen
Stufe liegen.
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6    Donnerstag, 28. Oktober 2021

Gesonderte Regelungen für den Einzelhandel
Für den Einzelhandel gilt in der Warn- und Alarmstufe nicht die PCR-Testpflicht bzw. 2G. In der Warnstufe gibt es
für den Einzelhandel keine besonderen Regelungen. Allerdings gilt in der Alarmstufe für den Einzelhandel, der
nicht der Grundversorgung dient 3G, wobei ein Corona-Schnelltest hier ausreichend ist.
Testpflicht am Arbeitsplatz
Über die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung des Bundes sind die Arbeitgeber weiter verpflichtet, den Mitar-
beitenden zwei Mal pro Woche ein Testangebot zu machen.
Die neue Corona-Verordnung sieht darüber hinaus in der Warnstufe und Alarmstufe eine Testpflicht für Beschäftigte
und Selbständige mit Kontakt zu externen Personen vor - also Kundenkontakt, Kontakt zu Lieferanten, externen
Mitarbeitenden, Klienten, Schutzbefohlenen etc. Genesene und geimpfte Personen sind von der Testpflicht aus-
genommen. Personen, die weder geimpft noch genesen sind, müssen sich demnach zwei Mal pro Woche testen
(lassen). Sie sind verpflichtet die Nachweise über die Testungen für vier Wochen aufzubewahren. Die Dokumentation
ist auf Verlangen den zuständigen Behörden zugänglich zu machen.

                                                       ***
Am Montag, den 11. Oktober 2021 endeten die kostenlosen Bürgertests. Ausnahmen gibt es weiterhin für
bestimmte Personenkreise. Keine Änderungen gibt es bei Schulen, Krankenhäusern und Pflegeheimen.
Ab Montag, den 11. Oktober 2021 gilt eine neue Test-Verordnung des Bundes. Danach übernimmt der Bund nicht
mehr generell die Kosten für die Bürgertests. Lediglich bestimmte Personenkreise, darunter Kinder und Jugendliche,
Schwangere und Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, sind von den Kosten
befreit. Die Tests können nach wie vor in Testzentren, Apotheken und Arztpraxen vorgenommen werden.
„Die kostenlosen Bürgertests waren im Frühjahr und Sommer wertvoll bei der Bekämpfung der Pandemie. Aber
jetzt sind wir in einer neuen Phase angekommen. Die meisten von uns sind geimpft - jeder Bürgerin und jedem
Bürger über 12 Jahren können wir ein Impfangebot machen. Es ist deshalb richtig, dass der Bund nur noch zielgenau
jenen Menschen den Test finanziert, die sie wirklich brauchen. An alle anderen richtet sich mein Appell: Lassen
Sie sich impfen, das ist der einzige langfristige Weg aus der Pandemie“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha
am Freitag, den 8. Oktober 2021 in Stuttgart.
Weiter kostenlose Tests in Schulen, Krankenhäusern und Pflegeheimen
Keine Änderungen gibt es bei Schulen, Krankenhäusern und Pflegeheimen. Um den Präsenzunterricht in den
Schulen im Herbst und Winter abzusichern, stellt das Land für die Teststrategie an den Schulen vorerst bis Jahresende
weiterhin kostenlose Tests zur Verfügung. Krankenhäuser und Pflegeheime sind weiterhin verpflichtet, nicht-immu-
nisierten Besucherinnen und Besuchern eine kostenfreie Testung anzubieten - sie dürfen nicht an kostenpflichtige,
externe Testangebote verwiesen werden. „In diesen Bereichen bleiben die Tests weiterhin kostenlos, denn die
Bewohner und Patienten sind auf soziale Kontakte angewiesen und brauchen die Besuche“, erklärte Gesund-
heitsminister Lucha.
Ebenfalls nicht betroffen von den Änderungen sind die Beschäftigten etwa von Krankenhäusern und Pflegeheimen,
die aufgrund der Vorgaben in der „Corona-Verordnung Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen“ regelmäßigen
Testpflichten unterliegen. Auch diese Tests sind weiterhin kostenlos vom Arbeitgeber anzubieten.
Auch die Pflicht für Arbeitgeber, ihren Beschäftigten kostenlose Tests zur Verfügung zu stellen, bleibt weiterhin
bestehen.
Welche Personen erhalten auch weiterhin kostenlose Testangebote?
– Kinder bis 12 Jahre
– Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre (bis zum 31. Dezember 2021)
– Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen das Coronavirus geimpft werden
  können oder in den letzten drei Monaten nicht geimpft werden konnten.
– Schwangere (bis zum 31. Dezember 2021), da es die STIKO-Empfehlung für sie erst seit dem 10. September
  gibt. Danach können sich weiterhin Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel testen lassen (für sie hat die
  STIKO keine generelle Impfempfehlung ausgesprochen).
– Stillende (bis zum 10. Dezember 2021), da es die STIKO-Empfehlung für sie erst seit dem 10. September gibt.
– Personen, die sich wegen einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus in Absonderung begeben
  mussten, können sich kostenlos testen lassen, wenn die Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich
  ist.
– Auch Studierende aus dem Ausland, die sich für ein Studium in Deutschland aufhalten und mit in Deutschland
  nicht anerkannten Impfstoffen geimpft wurden, können sich bis zum 31. Dezember 2021 kostenlos per Schnelltest
  testen lassen.
Welche Nachweise müssen bei der Testung vorgelegt werden?
– Amtlicher Lichtbildausweis.
– Wer aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann, muss bei Inanspruchnahme der
  Testung ein entsprechendes Zeugnis vorlegen. Aus dem Zeugnis muss die Überzeugung der ausstellenden
  ärztlichen Person oder der ausstellenden Stelle hervorgehen, dass eine medizinische Kontraindikation gegen
  eine Schutzimpfung gegen SARS-CoV-2 besteht. Außerdem müssen der Name, die Anschrift und das Geburts-
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  datum der getesteten Person sowie die Identität der Person oder Stelle, die das ärztliche Zeugnis ausgestellt
  hat, enthalten sein. Die Angabe einer Diagnose ist nicht erforderlich. Der Mutterpass kann als ärztliches Zeugnis
  zum Nachweis einer Schwangerschaft verwendet werden.
– Studierende, bei denen eine Schutzimpfung mit anderen als den vom Paul-Ehrlich-Institut im Internet unter der
  Adresse www.pei.de/impfstoffe/covid-19 genannten Impfstoffen erfolgt ist, können ihre Anspruchsberechtigung
  durch die Vorlage ihrer Studienbescheinigung und ihres Impfausweises nachweisen.
– Teilnehmende an Impfwirksamkeitsstudien können sich von den Verantwortlichen der Studien einen entspre-
  chenden Teilnahme-Nachweis ausstellen lassen.

  Die Änderungen der Corona-Verordnung auf einen Blick können Sie unter https://www.baden-wuert-
  temberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/211015_Auf_einen_Blick_DE.pdf einsehen.
  Die aktuelle 7-Tages-Inzidenz des Stadt-und Landkreises Karlsruhe erfahren Sie über folgende Inter-
  netseite: https://corona.karlsruhe.de/aktuell/taegliche-lagekarte-jetzt-mit-7-tage-inzidenz. Ergänzend
  wird die Lagekarte der COVID-19-Infektionen ("Corona") im Schaukasten beim Rathaus Malsch tages-
  aktuell an den Werktagen ausgehängt.
  Die tagesaktuellen Lageberichte zu COVID-19 in Baden-Württemberg erhalten Sie über die Internetseite
  des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg unter: https://www.gesundheitsamt-bw.de/lga/de/
  fachinformationen/infodienste-newsletter/infektnews/seiten/ lagebericht-covid-19/

                                                                      – Bitte vereinbaren Sie möglichst einen Termin, damit die Warte-
                                                                         schlangen nicht zu lang werden.
                                                                      – Bringen Sie für Ihre Unterschrift einen eigenen Kugelschreiber
                                                                         mit.
                                                                      – Kommen Sie nicht, wenn Sie sich krank fühlen.
                                                                      – Kommen Sie nach Möglichkeit alleine oder maximal zu zweit.
                                                                      Sie erreichen das Rathaus Malsch unter Telefon 07246 707-0, Fax
                                                                      07246 707-420 und E-Mail: info@malsch.de.
  Wo kann ich mich in Malsch testen                                   Sprechstunden
  lassen?                                                             Gemeindeverwaltung Mo.-Mi. 8.00-12.00 Uhr
  In einigen Hausarztpraxen in Malsch können Sie sich                 Telefon 707-0            Do.        7.30-12.30 Uhr
  weiterhin symptomunabhängig testen lassen. Bitte setz-                                       Do.      15.00-18.00 Uhr
  ten Sie sich mit den Arztpraxen in Verbindung.                                               Fr.        8.00-12.00 Uhr
  Achtung! Neue Zeiten: Das DRK OV Malsch e.V. bietet                 Wir danken für Ihr Verständnis und Beachtung.
  sonntags von 10 bis 13 Uhr eine Teststation in der DRK              Ihre Verwaltung
  Geschäftsstelle, Otto-Eckerle-Str. 4, 76316 Malsch an.
  Es ist keine Terminvereinbarung im Vorfeld notwendig,               Unsere Glückwünsche
  ggf. ist vor Ort mit Wartezeiten zu rechnen.                        Die Gemeinde gratuliert allen genannten und ungenannten Mit-
  Testmöglichkeit in der Sézanner Straße 44, neben dem                bürgerinnen und Mitbürgern zum Geburtstag und wünscht ihnen
  Café JuNi (ehemals Fahrschule Glatt) Parkmöglichkeiten              Glück, Gesundheit und einen frohen Lebensabend.
  am Bürgerhaus/Hotel auf der Bühn. Es ist keine Termin-              MALSCH:
  reservierung erforderlich, bitte Ausweis mitbringen.
                                                                      29.10.2021 Frau Heide Stoffel
  Mo bis Sa 8.00 bis 10.00 Uhr und 17.00 bis 19.00 Uhr                           zur Vollendung ihres 80. Lebensjahres
  und So 9.00 bis 13.00 Uhr.
                                                                      VÖLKERSBACH:
                                                                      31.10.2021 Herrn Walter Gantz
                                                                                 zur Vollendung seines 85. Lebensjahres
                          Rathaus
                                                                                 Planen, Bauen und Umwelt
Öffnungsregelungen des Rathauses
Malsch und der Ortsverwaltungen                                       Wir bitten um Beachtung!
Die Rathäuser der Gemeinde Malsch sind zu den üblichen Öff-
nungszeiten und den weiterhin erforderlichen Hygieneregeln            Dauerhafte Sperrung des nördlichen Park- und Ride-
für den Publikumsverkehr geöffnet.                                    Parkplatz (ehem. Güterbahnhof)
Um die nach wie vor geltenden Gebote und Vorgaben aus der             Wegen der künftigen Ansiedlung der Netzwerft GmbH entfällt der
Corona-Verordnung erfüllen zu können, bitten wir folgende Maß-        nördliche Parkplatz am Bahnhof. Entsprechende Verbotsschilder
nahmen zu beachten:                                                   sind bereits gestellt. Das Areal ist abgesperrt und kann nicht mehr
                                                                      genutzt werden.
Bitte halten Sie zu Ihrem und zum Schutz unserer Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln           Achtung: Umzug!
ein. Das Betreten der Rathäuser und der Aufenthalt ist nur mit Tra-   Wegen Umzug unseres Bauaktenarchivs ist Einsichtnahme oder
gen einer medizinischen Maske möglich. Es besteht für Sie die         Anforderung von Unterlagen aus den Bauakten vorübergehend
Möglichkeit, Ihre Hände im Eingangsbereich zu desinfizieren.          nur in dringenden Fällen möglich.
Um sowohl die Bürgerinnen und Bürger als auch die Mitarbeite-
rinnen und Mitarbeiter bestmöglich vor Ansteckungen und Ver-
breitung des Coronavirus zu bewahren, bittet die Gemeindever-                  Freiwillige Feuerwehr Malsch
waltung darüber hinaus folgendes zu beachten:
– Prüfen Sie vor allem, ob ein persönlicher Besuch des Rathauses                  Freiwillige Feuerwehr Malsch
   und der Ortsverwaltungen tatsächlich notwendig ist.
– Ihre Anliegen nehmen wir gerne auch telefonisch oder elektro-                   Aktuelles, Informationen und mehr von der Feuerwehr Malsch jederzeit
   nisch per E-Mail entgegen.                                                     auch im Internet unter www.ff-malsch.de.
GEMEINDE ANZEIGER Nr. 43 109. Jahrgang 28.10.2021 - Gemeinde Malsch
Nummer 43
8     Donnerstag, 28. Oktober 2021

Die Jugendfeuerwehr Malsch ist wieder                                 Malscher Weihnachtswunsch-Aktion 2021
aktiv!                                                                Information an alle Eltern
Nach der langen Corona-Pause darf die Jugendfeuerwehr der             Nach der trotz Corona erfolgreich durch-
Gemeinde Malsch wieder in den Präsenzübungsdienst einsteigen.         geführten „Weihnachtswunsch-Aktion
Du bist zwischen 7 und 18 Jahren, hast Lust die interessante Auf-     2020“ mit über 30 erfüllten Kinderwün-
gabe der Feuerwehr hautnah kennen zu lernen und als Teil der          schen wird in diesem Jahr von der Ge-
Jugendfeuerwehr bei uns mitzumachen, dann komm doch bei               meinde Malsch in Zusammenarbeit mit
uns vorbei und schau dir an was wir so machen.                        dem DRK Malsch und der Kolpingsfami-
                                                                      lie Malsch die „Malscher Weihnachts-
Malsch, Sulzbach und Waldprechtsweier jeweils mittwochs von           wunsch-Aktion 2021“ fortgeführt. Hier
18.30 bis 20.00 Uhr und in Völkersbach dienstags von 18.30 bis        sollen Kinder aus Malsch im Alter bis zu
20.00 Uhr.                                                            15 Jahren aus finanziell nicht so gut gestell-
Die Jugendfeuerwehr freut sich auf dich!                              ten Familien die Möglichkeit haben, sich
Bei Fragen wende dich gerne direkt an die Feuerwehr über Face-        ein Weihnachtsgeschenk zu wünschen.
book, Instagram oder über die Homepage der Feuerwehr Malsch.          Ablauf: Kinder aus Familien, die eine soziale Leistung erhalten,
#Jugendfeuerwehr #feuerwehrmalsch #rettervonmorgen                    können sich ab Oktober 2021 im Rathaus Malsch, Zimmer 114,
                                                                      einen Wunschzettel abholen. Hier können die Kinder ihren Wunsch
                                                                      (max. 25 €) aufschreiben und an den Weihnachtsbaum im Rathaus
                                                                      hängen. Aus Datenschutzgründen werden nur der Vorname, das
                 Friedhofsverwaltung                                  Alter und der Wunsch des Kindes auf dem Wunschzettel stehen.
                                                                      Alle Bürgerinnen und Bürger können diese Aktion unterstützen,
Bei Todesfällen - Festlegung der Bestat-                              indem sie einen dieser Kinderwünsche erfüllen. Die Wunschzettel
                                                                      können zu den Öffnungszeiten des Rathauses ab dem 22.11.2021
tungszeit und Auswahl der Grabplätze                                  vom Weihnachtsbaum genommen werden. Sobald Sie den
Frau Stolz, Telefon 07246 707-108                                     Wunsch für das Kind gekauft haben, können Sie das Geschenk
                                                                      bis spätestens 10.12.2021 im Rathaus bei Frau Heinrich (Zimmer
Sprechzeiten der Friedhofsverwaltung:                                 114) abgeben.
Montag bis Freitag       von 8.00 - 12.00 Uhr                         Die Kinder können dann ihre Geschenke am 15., 16. und am
Donnerstag               von 15.00 - 18.00 Uhr                        17.12.2021 im Rathaus bei Frau Heinrich abholen.
                                                                      Für Fragen steht Ihnen Frau Sabrina Heinrich, im Rathaus Malsch
                                                                      unter der Nummer 07246 707-107 jederzeit gerne zur Verfügung.
            Grundbucheinsichtsstelle
Grundbucheinsichtsstelle
Bei der Grundbucheinsichtsstelle im Rathaus Malsch kann die
Ratsschreiberin Frau Elke Gerstner, Zimmer 213, bzw. deren Ver-
treterin Frau Michaela Duft, Zimmer 308, bei berechtigtem Interesse
Einsicht in elektronisch geführte Grundbücher der Gemarkungen
Malsch, Sulzbach, Völkersbach und Waldprechtsweier gewähren
sowie Ausdrucke hieraus (Grundbuchabschriften) erteilen. Ferner
kann die Ratsschreiberin öffentliche Unterschriftsbeglaubigungen
vornehmen.
Die Öffnungszeiten der Grundbucheinsichtsstelle sind Montag
bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr sowie Donnerstag von 15.00
bis 18.00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung unter Tel.
07246 707-213 (Frau Gerstner) oder 707-308 (Frau Duft).

                                                                                                                     Foto: Gemeinde Malsch

              Haupt- und Personalamt
                                                                      Voraussetzungen für die Teilnahme:
                                                                      Den Wunschzettel können Familien, die eine soziale Leistung
                                                                      (Hilfe zum Lebensunterhalt, Arbeitslosengeld oder Wohngeld
  Ehrungsabend 2022                                                   sowie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) bezie-
  Die Gemeinde Malsch plant den nächsten Ehrungsabend für             hen unter Vorlage des aktuellen Hilfebescheides im Rathaus, Zim-
  Freitag, den 11. März 2022, um 19.00 Uhr, im Bürgerhaus             mer 114 abholen. Auf dem Wunschzettel stehen nur der Vorname,
  Malsch.                                                             das Alter und der Wunsch des Kindes. Alle Familien bleiben
                                                                      anonym.
  Aufgrund der Corona-Pandemie mussten leider die Ehrungs-
  abende in den Jahren 2020 und 2021 abgesagt werden. Die             Helfen Sie mit und erfüllen Sie einem Kind einen Wunsch!
  hier geplanten Ehrungen werden, wenn diese Ehrungsver-
  anstaltung möglich ist, am 11.03.2022 nachgeholt.
  Wenn Sie weitere Mitglieder haben, die an diesem Abend
  gemäß den Ehrungsrichtlinien für eine Ehrung anstehen, teilen
  Sie dies bitte Sylvia Kühn im Rathaus Tel. 07246 707-210, E-
  Mail: sylvia.kuehn@malsch.de schriftlich (per Brief, Fax 07246
  707-429 oder E-Mail) bis spätestens 10. Januar 2022, unter          Stellenausschreibung
  Angabe von Namen, Geb. Datum, Adresse, Ehrungsgrund,                Die Gemeinde Malsch sucht zum nächst-
  etc. mit.                                                           möglichen Zeitpunkt in Vollzeit eine
  Auch können Sie gerne Personen melden, die 2020 oder 2021           Fachbereichsleitung (m/w/d)
  einen besonderen beruflichen Erfolg zu verzeichnen hatten,          für den Bereich Personal, Bildung und Betreuung
  sei es als Jahrgangsbester einer Berufskammer oder durch            Ihre Aufgaben im Wesentlichen:
  einen Ausbildungsabschluss mit einem Notendurchschnitt
  von 1,5 oder besser. Auszeichnungen bei beruflichen Wett-           – Verantwortungsvolle Leitung, Steuerung und Organisation des
  bewerben oder der Erwerb des silbernen oder goldenen Mei-             Fachbereiches Personal, Bildung und Betreuung und Führung
  sterbriefes sollten uns ebenfalls für den Ehrungsabend 2022           eines Teams von 19 Mitarbeitern (m/w/d)
  gemeldet werden. Dabei können auch Personen berücksich-             – Identifizierung von Anforderungen gemeinsam mit dem Bürger-
  tigt werden, die nicht in Malsch wohnen aber in einer Malscher        meister sowie Entwicklung von Konzepten, Lösungen und Maß-
  Firma arbeiten.                                                       nahmen zur Sicherstellung und Optimierung der Leistungsfä-
                                                                        higkeit der Verwaltung zu erarbeiten
GEMEINDE ANZEIGER Nr. 43 109. Jahrgang 28.10.2021 - Gemeinde Malsch
Nummer 43
                                                                                                        Donnerstag, 28. Oktober 2021   9
– Strategische Weiterentwicklung, Strukturierung sowie Ausrich-       – Überwachnung, Dokumentation, Auswertung der Betriebsdaten,
  tung des Fachbereiches in den Themen Digitalisierung, Recrui-       – Planung und Mitwirkung bei Neubau und Sanierungsmaßnahmen,
  ting, Onboarding, Personalentwicklung, Gesundheitsmanage-           – Bauüberwachung und Kontrolle,
  ment, Bildungs- und Betreuungsleistungen/-konzepten                 – Abrechnung und Beschaffung,
– Fachgerechte Beratung der Führungskräfte, Einrichtungslei-          – Kundenbetreuung/Beratung,
  tungen in allen Facetten des Fachbereiches                          – Störungsannahme,
                                                                      – Rufbereitschaftsdienst.
– Erstellung und Erläuterungen von Sitzungsvorlagen in den jewei-
  ligen Gremien sowie von Satzungen, Leitlinien und Dienstver-        Wir erwarten
  einbarungen                                                         – Meisterqualifikation - staatlich geprüfter Wassermeister,
– Haushaltsplanung für den Fachbereich sowie Personalbudget-,         – Führungsqualitäten,
  Personalbedarfs- und Ressourcenplanung für die Kommune              – Organisationsgeschick und selbständiges Arbeiten,
                                                                      – gute PC-Kenntnisse sowie
– Einführung eines bereichsspezifischen Controllings                  – bürgerorientiertes, freundliches und sicheres Auftreten.
– Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM), Fortbildungs-         Wir bieten Ihnen
  maßnahmen
                                                                      – eine herausfordernde und vielseitige Tätigkeit,
Eine Anpassung des Aufgabengebietes bleibt vorbehalten.               – ein gutes Betriebsklima sowie
Ihr Anforderungsprofil                                                – leistungs- und tarifgerechtes Entgelt nach TVöD.
– ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium             Sind Sie interessiert? Dann bewerben Sie sich bis zum 30. Novem-
  (Diplom oder Master) in den Bereichen Verwaltungswissenschaft       ber 2021 mit Ihren vollständigen Bewerbungsunterlagen bei unse-
  oder Betriebswirtschaft mit Schwerpunkt im Bereich Personal-        rer Personalabteilung: Gemeinde Malsch, Personalabteilung,
  und Organisationsmanagement oder Wirtschaftspsychologie             Hauptstraße 71, 76316 Malsch oder per E-Mail (mit max. zwei
  sowie vergleichbare Studiengänge mit dieser Schwerpunktset-         Dateianhängen in .pdf-Format) bewerbung@malsch.de.
  zung. Die Stelle eignet sich auch für besonders qualifizierte       Für Rückfragen steht Ihnen Herr Mirko Wenz, Betriebsleiter, Tel.
  Dipl. Verwaltungswirte (FH) bzw. Bachelor of Arts - Public          Nr. 07246 707-4530, gerne zur Verfügung. Bei personalrechtlichen
  Management mit einschlägiger Berufserfahrung                        Fragen wenden Sie sich bitte an die Personalabteilung (07246
– Mehrjährige Berufs- und Führungserfahrung aus dem öffentli-         707-202/-203). Hinweise zum Datenschutz finden Sie auf unserer
  chen Sektor wünschenswert                                           Homepage www.malsch.de.
– Umfangreiche Fachkenntnisse des Arbeits-, Tarif-, Sozialversi-
  cherungs-, Steuer-, Zusatzversicherungs-, Beamten-, Personal-       Stellenausschreibung
  vertretungs- und Haushaltsrecht insbesondere des TVöD-VKA           Die Gemeinde Malsch sucht zum nächst-
– Ein hohes Maß an Führungskompetenz, Fingerspitzengefühl,            möglichen Zeitpunkt in Vollzeit einen
  Entscheidungsfreude und Engagement                                  Abwassermeister (m/w/d)
– Konzeptionelle Fähigkeiten verbunden mit hoher Zielorientierung     Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
  sowie einer strukturierten, serviceorientierten Arbeitsweise
  gepaart mit Umsetzungsstärke                                        – Betreuung der Abwasseranlagen und des Kanalnetzes sowie
                                                                        von Hochwasserschutzeinrichtungen,
– Erfahrungen im übergreifenden Projektmanagement und in der          – Organisation und Personalbetreuung/Planung,
  Implementierung von Projekten                                       – Überwachnung, Dokumentation, Auswertung der Betriebsdaten,
– Teamfähigkeit, sicheres Auftreten, Durchsetzungsvermögen            – Planung und Mitwirkung bei Neubau und Sanierungsmaßnahmen,
  sowie sehr gute Kommunikationsfähigkeiten in Deutsch                – Bauüberwachung und Kontrolle,
– Gender-, Diversity- und interkulturelle Kompetenz                   – Abrechnung und Beschaffung,
Unser Angebot                                                         – Kundenbetreuung/Beratung,
                                                                      – Störungsannahme,
– Wir bieten Raum für eigenverantwortliches Arbeiten in einem         – Rufbereitschaftsdienst.
  engagierten Team, geprägt von einem Miteinander und mit
  Fokus auf Digitalisierung sowie den zukünftigen Prozessen im        Wir erwarten
  Fachbereich                                                         – Meisterqualifikation - staatlich geprüfter Abwassermeister,
– Eine herausfordernde und abwechslungsreiche Tätigkeit mit           – Führungsqualitäten,
  anspruchsvollen Projekten und viel Spielraum zur selbständigen      – Organisationsgeschick und selbständiges Arbeiten,
  Gestaltung                                                          – gute PC-Kenntnisse sowie
                                                                      – bürgerorientiertes, freundliches und sicheres Auftreten.
– Gute Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben durch flexible
  Arbeitszeiten, Homeoffice sowie alle mit dem öffentlichen Dienst    Wir bieten Ihnen
  einhergehenden Vorteilen                                            – eine herausfordernde und vielseitige Tätigkeit,
– Bedarfsorientierte Fortbildungsmöglichkeiten                        – ein gutes Betriebsklima sowie
                                                                      – leistungs- und tarifgerechtes Entgelt nach TVöD.
– Finanzielle Sicherheit durch ein leistungsgerechtes Entgelt mind.
  EG 11 nach TVöD bzw. min. Besoldungsgruppe A 12 LBesG               Sind Sie interessiert? Dann bewerben Sie sich bis zum 30. Novem-
  entsprechend Ihrer persönlichen Qualifikation mit den üblichen      ber 2021 mit Ihren vollständigen Bewerbungsunterlagen bei unse-
  Sozialleistungen                                                    rer Personalabteilung: Gemeinde Malsch, Personalabteilung,
                                                                      Hauptstraße 71, 76316 Malsch oder per E-Mail (mit max. zwei
Wenn Sie diese verantwortungsvolle Aufgabe mit hohem Gestal-          Dateianhängen in .pdf-Format) bewerbung@malsch.de.
tungsspielraum reizt, dann bewerben Sie sich bis zum 21. Novem-
ber 2021 mit Ihren vollständigen Bewerbungsunterlagen bei unse-       Für Rückfragen steht Ihnen Herr Mirko Wenz, Betriebsleiter, Tel.
rer Personalabteilung: Gemeinde Malsch, Personalabteilung,            Nr. 07246 707-4530 gerne zur Verfügung. Bei personalrechtlichen
Hauptstraße 71, 76316 Malsch oder per E-Mail an bewerbung@            Fragen wenden Sie sich bitte an die Personalabteilung (07246
malsch.de. Bitte fassen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen in einer        707-202/-203). Nähere Informationen zum Datenschutz finden Sie
PDF-Datei zusammen.                                                   auf unserer Homepage www.malsch.de.
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Bürgermeister Markus Bechler          Stellenausschreibung
(Tel. 07246 707-218) gerne zur Verfügung. Bei personalrechtlichen
Fragen wenden Sie sich bitte an die Personalabteilung (07246          Die Gemeinde Malsch sucht zum nächst-
707-202/-203). Hinweise zum Datenschutz finden Sie auf unserer        möglichen Zeitpunkt in Vollzeit eine
Homepage www.malsch.de.                                               Fachkraft für Wasserversorgungs-
                                                                      technik (m/w/d)
Stellenausschreibung                                                  Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
Die Gemeinde Malsch sucht zum nächst-                                 – Wartungs- und Reparaturarbeiten im Rohrnetz,
möglichen Zeitpunkt in Vollzeit einen                                 – Neuverlegungen von Versorgungsleitungen und Hausanschlüs-
Wassermeister (m/w/d)                                                   sen,
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:                           – Mitarbeit in den Gewinnungs-, Speicher- und Aufbereitungsan-
– Betreuung der Trinkwasseranlagen und des Rohrnetzes,                  lagen,
– Organisation und Personalbetreuung/Planung,                         – Rufbereitschaftsdienst.
GEMEINDE ANZEIGER Nr. 43 109. Jahrgang 28.10.2021 - Gemeinde Malsch
Nummer 43
10     Donnerstag, 28. Oktober 2021

Wir erwarten                                                           Adolf-Bechler-Str. 11 in 76316 Malsch statt (6 Stunden pro Woche).
– eine Ausbildung als Gas-/ Wasserinstallateur, Rohrleitungsbauer,     Sie erhalten eine Aufwandsentschädigung von 7,50 € pro Stunde.
  Ver- und Entsorger der Fachrichtung Wasserversorgung oder            Sind Sie interessiert? Dann melden Sie sich bitte bei Frau Mitschke,
  Fachkraft für Wasserversorgung,                                      Schulen und Kindergärten, Tel. 07246 707-204, Hauptstr. 71, 76316
                                                                       Malsch, E-Mail: edith.mitschke@malsch.de.
– Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klassen B, BE, C1 und
  C1E.
Wir bieten Ihnen
                                                                       Sie suchen eine neue Herausforderung?
– eine herausfordernde und vielseitige Tätigkeit sowie                 Mit rund 15.000 Einwohnern ist die Gemeinde Malsch ein begehrter
– leistungs- und tarifgerechtes Entgelt nach TVöD.                     Wohn- und Dienstleistungsstandort in der
                                                                       Wirtschaftsregion Karlsruhe. Diesen gilt
Sind Sie interessiert? Dann bewerben Sie sich bis zum 30. Novem-       es gemeinsam mit Ihrer Unterstützung
ber 2021 mit Ihren vollständigen Bewerbungsunterlagen bei unse-        weiter voranzutreiben und auszubauen.
rer Personalabteilung: Gemeinde Malsch, Personalabteilung,             Als Mitarbeiter:in im öffentlichen Dienst
Hauptstraße 71, 76316 Malsch oder per E-Mail (mit max. zwei            haben Sie nicht nur einen zukunfts- sowie
Dateianhängen in .pdf-Format) bewerbung@malsch.de.                     krisensicheren Job, sondern Sie tragen jeden Tag aufs Neue zum
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Mirko Wenz, Betriebsleiter, Tel.       Funktionieren der Gemeinde bei.
Nr. 07246 707-4530, gerne zur Verfügung. Bei personalrechtlichen       Wir haben zum nächstmöglichen Zeitpunkt für unsere kommunale
Fragen wenden Sie sich bitte an die Personalabteilung (07246           Kindertagesstätte Villa Federbach folgende Stellen zu besetzen:
707-202/-203). Nähere Informationen zum Datenschutz finden Sie
auf unserer Homepage www.malsch.de.                                    Erzieher (m/w/d) in Vollzeit und Teilzeit
                                                                       Es erwartet Sie jeweils ein aufgeschlossenes und kooperatives
                                                                       Team.
Stellenausschreibung                                                   Das Team wünscht sich ein neues Teammitglied, das
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeit-
punkt für die Mensa der Hans-Thoma-                                    – Lust auf die Arbeit in einem „bunten“ Team hat
Schule eine                                                            – motiviert und verantwortungsbewusst ist
                                                                       – eigenständig und mit Einsatzfreude arbeitet.
Wirtschaftskraft (m/w/d)
                                                                       Wir bieten Ihnen:
mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 7,0
Stunden während der Schulzeiten. Es handelt sich dabei um eine         – eine abwechslungsreiche und interessante Tätigkeit
geringfügige Beschäftigung (Minijob). Der Einsatz erfolgt im Rah-      – tarifgerechtes Entgelt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen
men einer 4-Tage-Woche von Montag bis Donnerstag.                         Dienst.
Die Arbeitszeit ist während der Schulzeit zu erbringen. Die Arbeits-   Sind Sie interessiert? Dann bewerben Sie sich bis zum 31. Dezem-
zeiten sind Montag bis Donnerstag von ca. 13.00 bis 14.45 Uhr          ber 2021 mit Ihren vollständigen Bewerbungsunterlagen bei unse-
evtl. auch 13.15 bis 15.00 Uhr.                                        rer Personalabteilung: Gemeinde Malsch, Personalabteilung,
                                                                       Hauptstraße 71, 76316 Malsch oder per E-Mail (mit max. zwei
Die Tätigkeiten sind:                                                  Dateianhängen in .pdf-Format) an bewerbung@malsch.de. Nähere
– Essensausgabe                                                        Informationen zu den Stellen sowie Hinweise zum Datenschutz
– Tische und Stühle wischen                                            finden Sie auf unserer Homepage www.malsch.de. Tarifrechtliche
– sowie Stühle aufstuhlen                                              Auskünfte erteilt Ihnen die Personalabteilung, unter der Tel. Nr.
Wenn Sie:                                                              07246 707-202 bzw. -203.
– gerne in einem leistungsstarken Team arbeiten,
– selbstständiges Arbeiten gewohnt sind,                               Die Gemeinde Malsch sucht neue Tages-
– flexibel und verantwortungsbewusst sind,                             mütter/-väter!
– Einsatzfreude zeigen und
– ein großes Herz für Kinder haben,                                    Sie haben Freude am Umgang mit Kin-
                                                                       dern, suchen eine neue berufliche Per-
dann sind Sie die:der Richtige für uns.                                spektive und können sich vorstellen, selb-
Wir bieten Ihnen:                                                      ständig in Ihrem Zuhause tätig zu sein?
– eine abwechslungsreiche und interessante Tätigkeit,                  Oder Sie interessieren sich dafür, Kinder in deren Haushalt oder
– tarifgerechtes Entgelt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen    in anderen geeigneten Räumen zu betreuen?
   Dienst.                                                             Dann lassen Sie sich qualifizieren! Start des nächsten Qua-
Sind Sie interessiert? Dann bewerben Sie sich bis zum 8.11.2021        lifizierungskurses ist der 9.11.2021. Er wird vom TagesEltern-
mit Ihren vollständigen Bewerbungsunterlagen bei unserer Per-          Verein Ettlingen durchgeführt und findet in einer Mischung aus
sonalabteilung: Gemeinde Malsch, Personalabteilung, Hauptstra-         Präsenz- und Onlineveranstaltungen statt.
ße 71, 76316 Malsch oder per E-Mail (mit max. zwei Dateianhängen       Wir freuen uns auf Sie! Kontakt: TEV Ettlingen und südlicher Land-
in .pdf-Format) an bewerbung@malsch.de.                                kreis Karlsruhe e.V., Epernayer Str. 34, 76275 Ettlingen, 07243
Hinweise zum Datenschutz finden Sie auf unserer Homepage               94545-0, www.tev-ettlingen.de
www.malsch.de.
Nähere Informationen erhalten Sie gerne durch die Personalab-
teilung, unter der Tel.-Nr. 07246 707-202 oder -203.                                          Meldewesen
Ehrenamtliche Tätigkeit in der                                         Abholung von Reisepässen und
Hans-Thoma-Schule                                                      Personalausweisen
Mittagsbetreuung an der Hans-Thoma-Ganztagesschule in                  Alle bis zum 24.9.2021 beantragten Reisepässe und bis zum
Malsch, Sekundarstufe, ab sofort                                       7.10.2021 beantragten Personalausweise sind eingetroffen und
Sie haben Geschick und Freude am                                       können im Einwohnermeldeamt Malsch, Zimmer 103 oder in der
Umgang mit Kindern und Jugendlichen?                                   jeweiligen Ortsverwaltung abgeholt werden.
Sie sind interessiert daran, Ihre Stärken                              Bitte bei der Abholung die alten Ausweise mitbringen.
in ein engagiertes Team einzubringen?
Sie würden gerne ein paar Stunden pro
Woche ehrenamtlich arbeiten? Dann sind genau Sie die/der Rich-                         Ordnungsamt Malsch
tige für uns! Im Einzelnen erwarten Sie folgende Aufgaben:
– Betreuung und Unterstützung von Schülerinnen und Schülern
   der Sekundarstufe im Rahmen der Ganztagesschule über die            Malscher Wochenmarkt
   Mittagszeit                                                         Auf dem Mühlenplatz findet der Malscher Wochenmarkt freitags
– Begleitung der Kinder beim Mittagessen                               von 8.00 bis 13.00 Uhr statt. Wir bitten die Anwohner des Markt-
– Freizeitgestaltung                                                   geländes ihre Fahrzeuge auf den freitags zwischen 5.00 und 14.00
– Mithilfe bei der Organisation im Rahmen der Betreuung                Uhr gesperrten Parkplätzen nicht abzustellen. Die Stellflächen
Die Betreuung findet während der Schulzeit von Montag bis Don-         werden für den Marktaufbau benötigt, weshalb die widerrechtlich
nerstag zwischen 12.45 und 14.15 Uhr an der Hans-Thoma-Schule,         abgestellten Fahrzeuge abgeschleppt werden.
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