Thüringer Waldbote Amtsblatt für die Stadt Ohrdruf - mit den Ortsteilen Crawinkel, Gräfenhain und Wölfis und der Gemeinde Luisenthal - Stadt Ohrdruf

 
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Thüringer Waldbote Amtsblatt für die Stadt Ohrdruf - mit den Ortsteilen Crawinkel, Gräfenhain und Wölfis und der Gemeinde Luisenthal - Stadt Ohrdruf
Thüringer Waldbote
                      Amtsblatt für die Stadt Ohrdruf
                      mit den Ortsteilen Crawinkel, Gräfenhain und
                      Wölfis und der Gemeinde Luisenthal
         Luisenthal    Crawinkel             Gräfenhain         Wölfis

Jahrgang 32                        Freitag, den 18. März 2022            Nummer 5
Thüringer Waldbote Amtsblatt für die Stadt Ohrdruf - mit den Ortsteilen Crawinkel, Gräfenhain und Wölfis und der Gemeinde Luisenthal - Stadt Ohrdruf
Thüringer Waldbote                                                                  -2-                                                                          Nr. 5/2022

                                Telefonnummern und Sprechzeiten Stadt Ohrdruf
Termine im Rathaus und in der Stadtwirtschaft Ohrdruf sind nach telefonischer Terminvereinbarung ab 01.03.2021 möglich.
          Online-Terminvergabe für Anliegen im Einwohnermeldeamt: www.etermin.net/StadtverwaltungOhrdruf

                                                           Telefonnummern Stadt Ohrdruf
 Zentrale .....................................................330-0 / Fax:313-634      Pass- und Meldewesen
 Sekretariat des Bürgermeisters ....................................330-101             Ute Christ ....................................................................330-240
 Leiterin Hauptamt, zentrale Steuerung, Organisation,                                   Gudrun Reinhardt .........................................................330-174
 Soziales                                                                               Standesamt
 Julia Hafemann .............................................................330-200    Kerstin Dippel ...............................................................330-231
                                                                                        Leiterin Amt für Stadtmarketing, Kultur und Tourismus
 Sachgebiet Soziales, Verwaltung der Kindergärten
                                                                                        Jennyfer Klippstein .......................................................330-600
 Cornelia Jentsch ...........................................................330-211    Museum und Archiv im Schloss Ehrenstein
 Kindergartenanmeldungen und -gebühren                                                  Sebastian Faulstich ......................................................311-438
 Angelika Klimt ............................................................. 330-201   Leiter Amt für Stadtentwicklung, Bau und Umwelt
 Leiterin Finanzverwaltung, Beteiligungen und Controlling                               Ricardo Pawlick ............................................................330-700
 Marina Poschwald ........................................................330-300       Städtische Hochbaumaßnahmen
 Steuererhebung, Stadt                                                                  Petra Euchler ................................................................330-202
 Sabrina Jasch ...............................................................330-191   Städtische Tiefbaumaßnahmen
 Stadtkasse, Forderungsverwaltung                                                       Heike Burandt ...............................................................330-170
                                                                                        Baumschutzangelegenheiten
 Sandra Oschmann........................................................330-192
                                                                                        Petra Schaller ............................................................. 330-171
 Leiterin Amt für Wirtschaftsförderung, Grundstücks- und                                Friedhofsangelegenheiten
 Gebäudemanagement                                                                      Melanie Uschmann .......................................................330-223
 Kerstin Stegner .............................................................330-400   Goldberghalle/Stadion
 Leiterin Amt für Ordnung und Sicherheit                                                René Eisentraut/Marko Fischer ................... 309-797 / 317-785
 Nicole Schulz ................................................................330-500  Städtischer Friedhof .....................................................402-848
                                                                          Internet: www.ohrdruf.de

                                                              Sprech- und Öffnungszeiten
 Stadtverwaltung der Stadt Ohrdruf                                                       Schiedsfrau der Stadt Ohrdruf
 Marktplatz 1, 99885 Ohrdruf                                                             mit den OT Crawinkel und Gräfenhain
 E-Mail: poststelle@ohrdruf.de                                                           Ute Palm
 Montag ......................................................... 09.00 - 12.00 Uhr      Mobil: ............................................................ 0151 16 73 03 95
 Dienstag ...................................................... 14.00 - 16.00 Uhr       E-Mail: schiedsperson@ohrdruf.de
 Mittwoch .............................................................. geschlossen
 Donnerstag .................... 09.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 18.00 Uhr                    Schiedsmann des OT Wölfis
 Freitag .......................................................... 09.00 - 11.00 Uhr    Danny Fischer
                                                                                         Mobil: ..............................................................0174 95 17 24 0
 Eigenbetrieb Stadtwirtschaft Ohrdruf                                                    E-Mail: kontakt@dannyfischer.com
 Suhler Straße 12 c, 99885 Ohrdruf
 E-Mail: information@ohrdruf-sw.de                                                       Schiedsmann der Gemeinde Luisenthal
 Telefon: .......................................................... 03624 36 90 0-0     Christian Triebel
 Dienstag: .................. 07.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr                    Mobil: ............................................................. 0172 97 69 11 4
 Freitag: ......................................................... 07.30 - 12.00 Uhr
 Bauhof, Suhler Str. 12 c .................................03624 369 00 11               Naturpark- und Touristinformation und Stadtbibliothek
                                                                                         Schlossplatz 1, 99885 Ohrdruf
 Jugend-Kultur-Vereinszentrum                                                            Montag - Freitag .......................................... 10.00 - 16.00 Uhr
 Schlossplatz 2, 99885 Ohrdruf                                                           Telefon: ........................................................03624 317 00 100
 René Willing / Nico Walter                                                              E-Mail:
 Telefon: ............................................................03624 40 28 66     Touristinformation: information@ohrdruf.de
 E-Mail: jugendzentrum-netzwerk@ohrdruf.de                                               Stadtbibliothek: bibliothek@ohrdruf.de

         Ihr direkter Draht zur Meldung von Mängeln im Stadtbild von Ohrdruf und den Ortsteilen:

                                                stadtkuemmerer@ohrdruf.de
                                                                     Museen in Ohrdruf
 Museum Schloss Ehrenstein Ohrdruf                                                       Dorfmuseum Gräfenhain-Nauendorf
 Telefonische Auskünfte erhalten Sie                                                     Hauptstraße 39, 99887 Nauendorf
 unter Telefon .....................................................03624 31 14 38       Mobil: ........................................................... 0176 31 11 71 90
                                                                                         Öffnungszeiten: nach Vereinbarung
 Technisches Denkmal Tobiashammer
 Der Tobiashammer ist auf Grund notwendiger Sanierungsar-                                Heimatmuseum Wölfis
 beiten bis auf weiteres geschlossen.                                                    Markbrunnenstr. 2, 99885 Ohrdruf OT Wölfis
 Telefon ........................... 03624 40 27 92 oder 03624 31 79 49                  Telefon: ........................................................... 03624 31 31 23
 bzw. tobiashammer@ohrdruf.de                                                            Öffnungszeiten: nach Vereinbarung
 Museum „Alte Mühle“ Crawinkel
 Bahnhofstrasse 10, 99885 Ohrdruf, OT Crawinkel
 Telefon: ......................................................... 03624 40 89 053
 Öffnungszeiten: nach Vereinbarung
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                                                         Kreis- und Landesbehörden
Landratsamt Gotha                                                                        Revier 06        Georgenthal
18.-März-Straße 50, 99867 Gotha                                                                           Revierleiter Herr Hopf
Zentrale ................................................................. 03621 214-0                    Mobil: ............................................ 0172 25 98 16 3
Thüringer Forstamt Finsterbergen                                                         Revier 07        Finsterbergen
Friedrichrodaer Weg 3, 99894 Friedrichroda,                                                               Revierleiter Herr Faust
Ortsteil Finsterbergen                                                                                    Mobil: .............................................0172 34 80 15 2
Telefon/Fax: ......................................................... 03623 36 25 0
                                                                                         Revier 12        Saukopf
Zuständige Revierleiter:                                                                                  Revierleiter Herr Jürgen Schorcht
           Stadtwald Ohrdruf                                                                              Mobil: ............................................ 0172 34 80 14 7
           Revierleiter Herr Bock .................. 0162 96 80 46 7
Revier 01        Gräfenroda                                                              Meldung und Beseitigung von Wildunfällen sowie Wildschaden-
                 Revierleiter Herr Enke                                                  sprotokolle für die Versicherung Mo. - Fr. 07.00 - 15.30 Uhr im
                 Mobil ............................................ 0172 34 80 14 6      Forstamt Finsterbergen außerhalb der normalen Dienstzeit des
                                                                                         Forstamtes von den o. a. Revierleitern (soweit keine Rufbereit-
Revier 03        Crawinkel                                                               schaft ausgelöst ist).
                 Revierleiter Herr Große                                                 Rechte und Pflichten der Jagdpächter werden dadurch nicht berührt.
                 Mobil ............................................. 0172 34 80 14 8
                                                                                         Landespolizei Thüringen
Revier 04        Luisenthal                                                              Polizeiinspektion Gotha
                 Revierleiterin Frau Lilli Mette                                         Schubertstraße 6, 99867 Gotha ............................... 036 21 780
                 Mobil: ............................................ 0172 24 43 59 1     Kontaktbereichsbeamte ..................................... 03624 30 89 89
                                                                                         im Rathaus Ohrdruf
Revier 05        Neues Haus                                                              Sprechzeiten
                 Revierleiter Herr Dubetz                                                Di .................................................................... 13.00 - 16.00 Uhr
                 Mobil ............................................. 0172 34 80 15 0     Außerhalb der Sprechzeiten nach Vereinbarung.

                                                            Wichtige Notrufnummern
  Notruf Feuerwehr und Rettungsdienst ........ 112                                       TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG (im
                                                                                         Auftrag der TEAG)
  Notruf Polizei ................................................. 110                   Störungsdienst Strom ........... 0800 686-1166 (24h)

  Rettungsleitstelle                                                                     Gasversorgung:
  des Landkreises Gotha ................ 03621 36 55 0                                   Ohra Energie GmbH,
                                                                                         Am Bahnhof 4,
  Polizeiinspektion ................................. 03621 780                          99880 Hörsel, OT Fröttstädt ................03622 621-6

  Giftinformationszentrale Erfurt ... 0361 73 07 30                                      Wasser/Abwasser
                                                                                         Bereitschaftsdienst .....................03624 31 70 33 3
  Kampfmittelbergungsdienst ........ 0361 49 30 60
  Tauber Delaborierung GmbH,                                                             Beratung zu erzieherischen Hilfen /
  In der Hochstedter Ecke 2                                                              Sorge- und Umgangsregelung
                                                                                         Jugendamt Gotha ..........................03621 21 43 01
  Gebietsschornsteinfeger:
  Hendrik Hoppe, Im Stocken 10, 98716 Geraberg                                           Beratung für Frauen
  Telefon: ......................................... 03677 20 68 95                      bei häuslicher Gewalt
  oder Mobil .................................... 0172 34 90 86 4                        (seelisch und/oder körperlich)/
                                                                                         in schwierigen Lebenssituationen /
  Stromversorgung:                                                                       Beratung zum Gewaltschutzgesetz und zu Stalking
  TEAG Thüringer Energie AG                                                              Frauenhaus Gotha .........................03621 40 32 09
  Kundenservice ..............................03641 817-1111                             Notruftelefon ................................. 0171 17 21 44 1

                                                                            Entsorgung
 Wertstoffhof:
 Ohrdruf, Suhler Straße 7 b
 Telefon: ............................................................................................................................... 03624 31 38 74
 Annahmezeiten:                                                                   Schadstoffannahme:
 Di - Fr ......................................... 10.00 - 18.00 Uhr aus Haushaltungen durch das Schadstoffmobil:
 Sa .............................................. 08.00 - 14.00 Uhr jeden Dienstag im Wertstoffhof von 15.00-18.00 Uhr

 Kreismülldeponie:                                                                       Öffnungszeiten:
 OT Wipperoda, An der Hardt 1, 99887 Georgenthal                                         Mo - Fr 08.00-16.00 Uhr und
 Telefon: ......................................... 036253 31 12 9                       jeden 1. Samstag im Monat von 08.00-12.00 Uhr
Thüringer Waldbote Amtsblatt für die Stadt Ohrdruf - mit den Ortsteilen Crawinkel, Gräfenhain und Wölfis und der Gemeinde Luisenthal - Stadt Ohrdruf
Thüringer Waldbote                                                                       -4-                                                                          Nr. 5/2022

                                                                      Wohnen in Ohrdruf
Wohnungsverwaltung Stadtwirtschaft Ohrdruf,                                                  Wohnungsbaugenossenschaft Ohrdruf e. G.
Suhler Straße 12c, 99885 Ohrdruf,                                                            Ohrdruf, Südstraße 18 ........................................03624 31 37 25
Sprechzeiten analog siehe Eigenbetrieb Stadtwirtschaft Ohrdruf                               Sprechstunden: Dienstag ................................15.00 - 18.00 Uhr

                                                                          Soziale Dienste

  Familienhebammensprechstunde in Ohrdruf                                                    AWO Seniorenpark „An den drei Teichen“
  Beratungsstelle Ohrdruf                                                                    Arnstädter Straße 34, 99885 Ohrdruf
  Zimmerstr. 3                                                                               Telefon: ........................................................... 03624 31 82 50
  dienstags ........................................... 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
                                                                                             Vorsitzender des AWO Ortsvereines Ohrdruf (Ehrenamt)
  Weißer Ring e. V.                                                                          Michael Klippstein
  PF 100112, 99851 Gotha                                                                     Schrammstraße 1, 99885 Ohrdruf .................. 03624 31 89 18
  Telefon: ........................................................... 0361 34 64 646
                                                                                             Ambulante Pflege der Johanniter Unfallhilfe
  SHG Freundeskreis Ohrdruf für Suchtkranke & Angehörige                                     Ansprechpartner: Alexandra Hähner,
  Ansprechpartner: Petra und Frank Wahl                                                      Hohenkirchener Straße 3, 99885 Ohrdruf
  Vollrathstr. 3, 99885 Ohrdruf                                                              Telefon: ........................................................... 03624 31 37 48
  Internet: www.freundeskreise-sucht-thueringen.de
  ......................................................................... 036205 91 47 6   Ambulante Pflege der Diakonie
                                                                                             Telefon: ........................................................... 03621 7337990
  Psychosoziale Beratung
  Zimmer 16 , Telefon: ....................................... 03622 2078596                 Verband der Behinderten Kreisverband Gotha e. V.
                                                                                             Damaschkestr. 33, 99867 Gotha
  Deutsche Rentenversicherung                                                                Telefon ............................................................. 03621 40 80 80
  Sprechstunde jeden 1. und 3. Donnerstag                                                    Fax: ................................................................. 03621 40 80 81
  im Monat .........................................................13.00-17.30 Uhr
  Zimmer 16                                                                                  Deutsches Rotes Kreuz - Ortsverein Ohrdruf
  Telefon: ........................................................... 0174 91 77 43 1       Beatrix Thuns, Südstr. 25, 99885 Ohrdruf
                                                                                             Mobil: ..............................................................0172 26 96 47 6
  Seniorenbetreuung
  VAMED Senioren- und Pflegeheim Ohrdruf                                                     Bergwacht Ohrdruf
  Ansprechpartner: Jane Schrödter                                                            Mobil: ........................................................... 0173 74 88 09 21
  Bahnhofstraße 7, 99885 Ohrdruf
  Telefon: .............................................................. 03624 32 81 0

                                                              Religionsgemeinschaften
Evang.-Luth. Kirchengemeindeverband                                                          Neuapostolische Kirche
Ohrdruf und Luisenthal                                                                       Hohenlohestraße 8 im Innenhof, 99885 Ohrdruf
Pfarramt Ohrdruf, Kirchstraße 20, 99885 Ohrdruf                                              Telefon .................................................................03624 30 74 24
Pfarrerin Gundula Bomm                                                                       Gottesdienste:
Telefon ................................................................03624 31 35 36       Die Gottesdienste variieren wegen Corona: bitte den Aushang im
Sprech- und Öffnungszeiten Pfarramt Ohrdruf                                                  Kirchenfenster beachten.
Sprechzeit:
....................................................................... nach Vereinbarung
Sprechstunde in Luisenthal:                                                                  Jehovas Zeugen
....................................................................... nach Vereinbarung    Königreichssaal, Jehovas Zeugen, Auf der Schwemme 13,
E-Mail: pfarramt@ohrdruf-evangelisch.de                                                      99885 Ohrdruf OT Wölfis
Internet: www.ohrdruf-luisenthal.de                                                          Freier Zutritt, keine Kollekte
                                                                                             Weitere Information: www. jw.org
Sozialladen MannaManna, Bahnhofstraße 14
Telefon ................................................................03624 30 87 77       Gottesdienstzeiten der Zeugen Jehovas
                                                                                             Zusammenkunft am Wochenende
Evangelische-Lutherische Kirchengemeinde                                                     Sonntag .......................................................................10.00 Uhr
Crawinkel-Wölfis                                                                             Zusammenkunft unter der Woche
Karl-Marx-Str. 12, 99885 Ohrdruf OT Crawinkel                                                Donnerstag ..................................................................19.00 Uhr
Pfarrer Ulrich Lörzer
                                                                                             Gottesdienste und Göttliche Liturgien des
Telefon ............................................................... 036255 8 02 85
                                                                                             griechisch-orthodoxen Klosters St. Gabriel in Altenbergen
bzw. Pfarramt: ................................................. 0151 28 37 97 39
                                                                                             Nicolaus-Brückner-Str. 20a, 99887 Georgenthal OT Altenbergen
E-Mail: crawinkel@suptur.de
                                                                                             Telefon .................................................................036253 25 14 2
                                                                                             Sonn- und Feiertage:
Landeskirchliche Gemeinschaft Ohrdruf, Vollrathstraße 3                                      Morgengottesdienst: ..................................................... 9.00 Uhr
freitags: ............................... 18.45 Uhr Posaunenübungsstunde                     Göttliche Liturgie im Anschluss:........................10.00 - 11.45 Uhr
                                                                                             Gottesdienste:
Katholische Filialgemeinde St. Petrus Ohrdruf:
Telefon über Pfarrbüro Gotha: ..............................03621 36 43 0                    Morgengottesdienst:                            Mo - Sa: ......................6.00 Uhr
E-Mail:       info@katholische-kirche-gotha.de                                               Mittaggottesdienst:                            Mo - Sa: ....................12.00 Uhr
Internet:     www.katholische-kirche-gotha.de                                                Abendgottesdienst:                             Mo - So: ....................17.00 Uhr
Gottesdienst Ohrdruf:                                                                        Nachtgottesdienst:                             Mo - Fr: .....................20.00 Uhr
Lindenaustr. 44, 99885 Ohrdruf, Eingang Körntalstr.
jeden Samstag: ............................................................17.30 Uhr
Weitere Termine und Veranstaltungen sind im Schaukasten ne-
ben dem Eingang in der Körntalstraße zu entnehmen.
Thüringer Waldbote Amtsblatt für die Stadt Ohrdruf - mit den Ortsteilen Crawinkel, Gräfenhain und Wölfis und der Gemeinde Luisenthal - Stadt Ohrdruf
Thüringer Waldbote                                                -5-                                                       Nr. 5/2022

                                               Beiträge für den Waldboten an:
                                             waldbote@ohrdruf.de
   Allen Artikeln, die uns zur Veröffentlichung übersandt werden, muss eine Erklärung nach der Daten-
   schutzgrundverordnung beigefügt sein und jeder Text mit dem Namen des Verfassers versehen sein.

        Nächster Redaktionsschluss                                            Nächster Erscheinungstermin
         Mittwoch, den 23. März 2022                                              Freitag, dem 1. April 2022
                                                                      Freitag, 25.03.2022
               Bereitschaftsdienste                                   Adler-Apotheke, Marktplatz 6, 99885 Ohrdruf
                                                                      Samstag, 26.03.2022
                                                                      Alte Apotheke, Markt 7, 99880 Waltershausen
Ärztlicher Bereitschaftsdienst der                                    Sonntag, 27.03.2022
Kassenärztlichen Vereinigungen                                        Apotheke am Klaustor, Hauptstraße 9-11, 99880 Waltershausen
                                                                      Montag, 28.03.2022
                                                                      Apotheke Ibenhain,
                                                                      Heinrich-Heine-Str. 27a, 99880 Waltershausen
                                                                      Dienstag, 29.03.2022
                                                                      Berg-Apotheke, Lauchagrundstr. 6, 99891 Bad Tabarz
                                                                      Mittwoch, 30.03.2022
                                                                      Falken-Apotheke, Hauptstraße 78, 99887 Tambach-Dietharz
                                                                      Hörsel-Apotheke, Schulhög 2, 99880 Hörsel, OT Mechterstädt
                                                                      Donnerstag, 31.03.2022
                                                                      Markt-Apotheke, Bremer Str. 1, 99880 Waltershausen
                                                                      Freitag, 01.04.2022
                                                                      Perthes-Apotheke, Bebraer Straße 1, 99894 Friedrichroda
So funktioniert’s                                                     Samstag, 02.04.2022
                                                                      St. Georg-Apotheke, Karl-Ernst-Str. 2, 99887 Georgenthal
Wenn Sie außerhalb der Sprechzeiten dringend ärztliche Hilfe          Sonntag, 03.04.2022
benötigen und zum Beispiel nicht wissen, wo sich in Ihrer Nähe
                                                                      Hof-Apotheke, Marktstraße 7, 99894 Friedrichroda
eine Bereitschaftsdienstpraxis befindet, wählen Sie die 116 117.
Egal, wo Sie sich in Deutschland befinden.
                                                                      Die Dienstbereitschaft beginnt jeweils um 08:00 Uhr
Ihr Anruf wird an den für Sie zuständigen Bereitschaftsdienst
                                                                      und endet am nächsten Tag um dieselbe Zeit.
weitergeleitet - je nach Organisation des Dienstes direkt zu ei-
nem diensthabenden Arzt oder einer Bereitschaftsdienst-Leit-
stelle. Dort erhalten Sie in jedem Fall schnell und unkompliziert
die ärztliche Hilfe, die Sie brauchen. Der ärztliche Bereitschafts-                   Schießwarnung 06/2022
dienst versorgt sowohl Kassen- als auch Privatpatienten.
Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Behandlung                         für den Standortübungsplatz „OHRDRUF“
Der Anruf der 116 117 ist für Sie kostenfrei. Die Kosten der Be-              Monat: März - April (21.03.2021 - 03.04.2021)
handlung übernehmen die gesetzlichen und privaten Kranken-
kassen (hier abhängig vom Vertrag und Selbstbehalt).                  1. An den aufgeführten Tagen/Zeiträumen wird auf dem StOÜb-
Bei lebensbedrohlichen Notfällen alarmieren Sie bitte den Ret-           Pl „Ohrdruf“ geschossen, gesprengt und auch außerhalb der
tungsdienst unter der Notrufnummer 112!                                  angegebenen Zeiten geübt.

Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst
Der Zahnärztliche Bereitschaftsdienst hat sich dem Ärztlichen           Tag         Datum        Sperrzeit      Gesperrte
Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen ange-                                                    Pachtflächen
schlossen und ist nun ebenfalls unter der bundesweiten kosten-          12. KW
freien Notrufnummer:                                                    Montag      21.03.2021 07:00 - 16:30
                           116 117                                      Dienstag    22.03.2021 07:00 - 16:30
erreichbar.
                                                                        Mittwoch    23.03.2021 07:00 - 16:30
                                                                        Donnerstag 24.03.2021 07:00 - 16:30
Apothekennotdienst
                                                                        Freitag     25.03.2021 07:00 - 12:30
Freitag, 18.03.2022                                                     Samstag     26.03.2021
Falken-Apotheke, Hauptstraße 78, 99887 Tambach-Dietharz
Hörsel-Apotheke, Schulhög 2, 99880 Hörsel, OT Mechterstädt              Sonntag     27.03.2021
Samstag, 19.03.2022                                                     13. KW
Markt-Apotheke, Bremer Str. 1, 99880 Waltershausen                      Montag      28.03.2021 07:00 - 16:30 B/II; D/II, C; C/I;
Sonntag, 20.03.2022                                                     Dienstag    29.03.2021 07:00 - 24:00 B/II; D/II, C; C/I;
Perthes-Apotheke, Bebraer Straße 1, 99894 Friedrichroda
Montag 21.03.2022                                                                28.03.2022 bis 31.03.2022 Laserschießen
                                                                                      Bundeswehrfeuerwehr Vorort!
St. Georg-Apotheke, Karl-Ernst-Str. 2, 99887 Georgenthal
Dienstag, 22.03.2022                                                    Mittwoch    30.03.2021 07:00 - 16:30 B/II; D/II, C; C/I;
Hof-Apotheke, Marktstraße 7, 99894 Friedrichroda                        Donnerstag 31.03.2021 07:00 - 16:30 B/II; D/II, C; C/I;
Mittwoch, 23.03.2022                                                    Freitag     01.04.2021 07:00 - 12:30
Schloß-Apotheke, Marktstraße 4, 99885 Ohrdruf
                                                                        Samstag     02.04.2021
Donnerstag, 24.03.2022
Thuringia-Apotheke, Hauptstraße 40, 99880 Waltershausen                 Sonntag     03.04.2021
Thüringer Waldbote Amtsblatt für die Stadt Ohrdruf - mit den Ortsteilen Crawinkel, Gräfenhain und Wölfis und der Gemeinde Luisenthal - Stadt Ohrdruf
Thüringer Waldbote                                               -6-                                                        Nr. 5/2022
   Anfang und Ende der Sperrzeiten werden bei Tag durch auf-         derlande, Republik Österreich, Republik Polen, Portugiesische
   gezogene rot-weiße Signalkörbe und bei Nacht durch an den         Republik, Rumänien, Königreich Schweden, Republik Sloweni-
   Signalmasten angebrachte rote Warnleuchten angezeigt.             en, Slowakische Republik, Königreich Spanien, Tschechische
   Auch außerhalb der angegebenen Sperrzeiten ist das Be-            Republik, Ungarn sowie Republik Zypern.
   treten und Befahren des StOÜbPl ohne Genehmigung der              Nicht wählbar ist, wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit
   Leit- und Kontrollstelle verboten.                                oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt
2. Das gesamte Standortübungsplatzgelände ist militärischer          oder sich zum Zeitpunkt der Wahl wegen einer vorsätzlichen
   Sicherheitsbereich und gleichzeitig Gesamtgefahrenbereich!        Straftat in Strafhaft oder in Sicherungsverwahrung befindet.
                                                                     Zum Ortsteilbürgermeister kann außerdem nicht gewählt wer-
   Die Grenzen sind durch Warntafeln sowie durch feste und
   bewegliche Schranken kenntlich gemacht!                           den, wer nicht die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die
                                                                     freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grund-
   Die Schranken werden auch über die angegebenen Sperr-             gesetzes und der Landesverfassung eintritt. Darüber hinaus ist
   zeiten hinaus geschlossen gehalten.
                                                                     nicht wählbar, wer im Übrigen die persönliche Eignung für eine
3. Das unbefugte Betreten und Befahren des StOÜbPl sowie             Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den für Beamte des
   das Umgehen und Umfahren von geschlossenen Schranken              Landes geltenden Bestimmungen nicht besitzt. Jeder Bewerber
   und das widerrechtliche Aneignen von Munition und Muniti-         für das Amt des Ortsteilbürgermeisters hat für die Zulassung zur
   onsteilen ist verboten und wird strafrechtlich verfolgt!          Wahl gegenüber dem Wahlleiter der Stadt Ohrdruf eine schriftli-
   VORSICHT! BLINDGÄNGER! ÜBUNGEN VON KRAFT-                         che Erklärung abzugeben, ob er wissentlich als hauptamtlicher
   FAHRZEUGEN, STRASSENVERSCHMUTZUNGEN, UN-                          oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssi-
   BELEUCHTETE UND GETARNTE KRAFTFAHRZEUGE                           cherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten
   SIND EINE STÄNDIGE GEFAHR AUF DEM STANDORT-                       dieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat; er muss ferner
   ÜBUNGSPLATZ.                                                      erklären, dass er mit der Einholung der erforderlichen Auskünf-
   Den Anordnungen der Kontrollorgane und der Absperrpos-            te insbesondere beim Landesamt für Verfassungsschutz sowie
   ten des Standortübungsplatzes ist Folge zu leisten.               beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicher-
                                                                     heitsdienstes der ehemaligen DDR einverstanden ist und ihm die
im Auftrag
                                                                     Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den für
Unterschrift, Dienstgrad, Dienststellung
                                                                     Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht fehlt (§ 24
Im Original gezeichnet
                                                                     Abs. 3 Satz 3 ThürKWG).
Doerner, Stabsfeldwebel
                                                                     1.1
                                                                     Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsteilbürgermeister können
                    Aus der Stadt Ohrdruf                            von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, Wäh-
                                                                     lergruppen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Zur Einrei-
                                                                     chung von Wahlvorschlägen wird hiermit aufgefordert.
                                                                     Jede Partei, jede Wählergruppe oder jeder Einzelbewerber kann
                                                                     nur einen Wahlvorschlag einreichen, der nur einen Bewerber ent-
                                                                     halten darf und dem eine Erklärung des Bewerbers nach § 24
                                                                     Abs. 3 Satz 3 ThürKWG beizufügen ist. Der Bewerber darf nur in
                                                                     einem Wahlvorschlag aufgestellt werden; er muss hierzu seine
                                                                     Zustimmung schriftlich erteilen, sofern er Bewerber im Wahlvor-
                                                                     schlag einer Partei oder Wählergruppe ist.
                                                                     Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe muss den
                                                                     Namen und ggf. die Kurzbezeichnung der Partei oder der Wäh-
                                                                     lergruppe als Kennwort tragen; dem Kennwort kann eine weitere
                                                                     Bezeichnung hinzugefügt werden, wenn das zur deutlichen Un-
                                                                     terscheidung der Wahlvorschläge erforderlich ist. Gemeinsame
                                                                     Wahlvorschläge müssen die Namen sämtlicher daran beteiligter
                                                                     Parteien oder Wählergruppen tragen. Die Wahlvorschläge von
                                                                     Parteien und Wählergruppen müssen die Unterschriften von
                                                                     zehn Wahlberechtigten tragen, die nicht Bewerber des Wahlvor-
                                                                     schlags sind. Jede Person darf nur einen Wahlvorschlag unter-
             Amtliche Bekanntmachung                                 zeichnen. Bei Mehrfachunterzeichnungen erklärt der Wahlaus-
                                                                     schuss die Unterzeichnung für ungültig.
                                                                     In jedem Wahlvorschlag sind ein Beauftragter und ein Stellver-
        zur Aufforderung zur Einreichung von                         treter zu bezeichnen. Der Beauftragte und sein Stellvertreter
          Wahlvorschlägen für die Wahl des                           müssen wahlberechtigt sein. Fehlt eine Bezeichnung, so gilt der
   Ortsteilbürgermeisters des Ortsteils Gräfenhain                   erste Unterzeichner des Wahlvorschlags als Beauftragter, der
                                                                     zweite als sein Stellvertreter. Ist nur ein Beauftragter und nicht
1.
                                                                     auch der Stellvertreter bezeichnet, dann ist der erste Unterzeich-
Im Ortsteil Gräfenhain der Stadt Ohrdruf wird am 12. Juni 2022
                                                                     ner des Wahlvorschlags der Stellvertreter. Soweit im Thüringer
ein Ortsteilbürgermeister als Ehrenbeamter der Stadt Ohrdruf
                                                                     Kommunalwahlgesetz nichts anderes bestimmt ist, sind nur der
gewählt.                                                             Beauftragte und bei seiner Verhinderung sein Stellvertreter be-
Zum Ortsteilbürgermeister ist jeder Wahlberechtigte im Sinne         rechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzuge-
der §§ 1 und 2 ThürKWG wählbar, der am Wahltag das 21. Le-           ben und entgegenzunehmen. Im Zweifelsfall gilt die Erklärung
bensjahr vollendet und seit mindestens sechs Monaten seinen          des Beauftragten. Der Beauftragte und sein Stellvertreter können
Aufenthalt in dem Ortsteil mit Ortsteilverfassung hat; der Aufent-   durch schriftliche Erklärung der Mehrheit der Unterzeichner des
halt in dem Ortsteil mit Ortsteilverfassung wird vermutet, wenn      Wahlvorschlags gegenüber dem Wahlleiter der Stadt Ohrdruf ab-
die Person im Gebiet des Ortsteils mit Ortsteilverfassung gemel-     berufen und durch andere ersetzt werden.
det ist. Bei mehreren Wohnungen ist die Hauptwohnung im Sinne        1.2
des Melderechts maßgebend. Personen, die die Staatsangehö-           Der Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe muss nach
rigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union         dem Muster der Anlage 5 zur Thüringer Kommunalwahlordnung
besitzen, sind unter denselben Bedingungen wahlberechtigt und        enthalten:
wählbar wie Deutsche.
Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind neben der Bundes-        a) das Kennwort der einreichenden Partei oder Wählergruppe,
republik Deutschland:                                                b) Nachnamen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf und Anschrift
Königreich Belgien, Republik Bulgarien, Königreich Dänemark,              des Bewerbers,
Republik Estland, Republik Finnland, Französische Republik,          c) die Bezeichnung des Beauftragten und seines Stellvertreters,
Hellenische Republik (Griechenland), Irland, Italienische Re-        d) die Unterschriften von mindestens zehn Wahlberechtigten
publik, Republik Kroatien, Republik Lettland, Republik Litauen,           unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihres Geburtsda-
Großherzogtum Luxemburg, Republik Malta, Königreich der Nie-              tums und ihrer Anschrift.
Thüringer Waldbote Amtsblatt für die Stadt Ohrdruf - mit den Ortsteilen Crawinkel, Gräfenhain und Wölfis und der Gemeinde Luisenthal - Stadt Ohrdruf
Thüringer Waldbote                                               -7-                                                       Nr. 5/2022
Dem Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe sind als An-          3.1
lage beizufügen:                                                     Eine Partei oder Wählergruppe, die nur als Wahlvorschlagsträger
a) die Erklärungen des Bewerbers nach Anlage 6a zur ThürK-           eines gemeinsamen Wahlvorschlags im Kreistag oder Ortsteilrat
     WO, dass er seiner Aufnahme als Bewerber in den Wahlvor-        vertreten ist, benötigt bei Einreichung eines eigenen einzelnen
     schlag zustimmt, nicht für dieselbe Wahl in einem anderen       Wahlvorschlags neben den Unterschriften von zehn Wahlberech-
     Wahlvorschlag aufgestellt ist, ob er mit dem Ministerium für    tigten, die der Wahlvorschlag jeder Partei oder Wählergruppe zu
     Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Be-     tragen hat, zusätzliche Unterstützungsunterschriften von viermal
     auftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat,         so vielen Wahlberechtigten wie Ortsteilratsmitglieder zu wählen
     dass er mit der Einholung der erforderlichen Auskünfte ein-     sind. Ein gemeinsamer Wahlvorschlag bedarf keiner zusätzlichen
     verstanden ist sowie dass ihm die Eignung für eine Berufung     Unterstützungsunterschriften, wenn dessen Wahlvorschlagsträ-
     in ein Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes         ger seit der letzten Wahl in ihrer Gesamtheit im Stadtrat oder
     geltenden Bestimmungen nicht fehlt,                             im Kreistag aufgrund desselben gemeinsamen Wahlvorschlags
b) eine Ausfertigung der Niederschrift nach § 15 Abs. 3 Satz 1       ununterbrochen vertreten sind oder wenn einer der beteiligten
     ThürKWG über die nach § 15 Abs. 1 ThürKWG von der Partei        Wahlvorschlagsträger mit einem eigenen einzelnen Wahlvor-
     oder Wählergruppe durchzuführende Versammlung,                  schlag keiner Unterstützungsunterschriften bedürfte, weil der
c) Versicherungen an Eides statt des Versammlungsleiters und         Wahlvorschlagsträger seit der letzten Wahl ununterbrochen im
     zwei weiterer Teilnehmer der Versammlung nach § 15 Abs. 3       Bundestag, im Thüringer Landtag, im Kreistag des Landkreises
     Satz 2 ThürKWG,                                                 Gotha, oder im Ortsteilrat vertreten ist.
                                                                     3.2
1.3                                                                  Unterstützungsunterschriften sind stets erforderlich, wenn eine
Der Wahlvorschlag des Einzelbewerbers muss nach dem Muster           Partei oder Wählergruppe mit einem geänderten oder neuen Na-
der Anlagen 7 und 7a zur ThürKWO den Nachnamen des Bewer-            men einen Wahlvorschlag einreicht, es sei denn, dass die Mehr-
bers als Kennwort, den Vornamen, das Geburtsdatum, den Beruf         heit der Unterzeichner des Wahlvorschlags (§ 14 Abs. 1 Satz 4
und die Anschrift des Bewerbers sowie unter Angabe des Vor-          ThürKWG) bereits Bewerber oder Unterzeichner des früheren
und Nachnamens, des Geburtsdatums und der Anschrift die Un-          Wahlvorschlags war.
terschriften von mindestens fünfmal so vielen Wahlberechtigten       3.3
tragen, wie Ortsteilratsmitglieder zu wählen sind (insgesamt 40      Die Wahlberechtigten haben sich zur Leistung von Unterstüt-
Unterschriften). Bewirbt sich der bisherige Ortsteilbürgermeister    zungsunterschriften persönlich nach der Einreichung des Wahl-
als Einzelbewerber, sind keine Unterstützungsunterschriften er-      vorschlags in eine vom Wahlleiter bei der Stadt Ohrdruf, Markt-
forderlich.                                                          platz 1 in 99885 Ohrdruf bis zum 9. Mai 2022 , 18.00 Uhr [34.
Dem Wahlvorschlag des Einzelbewerbers ist als Anlage beizu-          Tag vor der Wahl], ausgelegte Liste unter Angabe ihres Vor- und
fügen:                                                               Nachnamens, ihrer Anschrift und ihres Geburtsdatums einzutra-
Die Erklärungen des Bewerbers nach Anlage 6a zur ThürKWO,            gen und eine eigenhändige Unterschrift zu leisten. Die Liste zur
dass er für dieselbe Wahl nicht in einem anderen Wahlvorschlag       Leistung von Unterstützungsunterschriften wird vom Wahlleiter
aufgestellt ist, ob er mit dem Ministerium für Staatssicherheit,     der Stadt Ohrdruf mit dem Wahlvorschlag verbunden und un-
dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Ein-       verzüglich nach Einreichung des Wahlvorschlags zu den unten
richtungen zusammengearbeitet hat, dass er mit der Einholung         genannten Öffnungszeiten der Stadt Ohrdruf, Marktplatz 1 in
der erforderlichen Auskünfte einverstanden ist sowie dass ihm        99885 Ohrdruf,
die Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den
für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht fehlt.                 Montag             09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
2.                                                                        Dienstag           14.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Der von einer Partei oder einer Wählergruppe aufgestellte Be-             Mittwoch           09.00 Uhr bis 11.00 Uhr
werber muss in einer zu diesem Zweck einberufenen Versamm-                Donnerstag         09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
lung von den wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder den                                14.00 bis 17.30 Uhr
wahlberechtigten Angehörigen der Wählergruppe in geheimer                 Freitag            09.00 Uhr bis 11.00 Uhr
Abstimmung gewählt werden. Jeder stimmberechtigte Teilneh-           im Zimmer 12 ausgelegt.
mer der Versammlung ist vorschlagsberechtigt. Den Bewerbern          Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie wegen Krank-
ist Gelegenheit zu geben, sich und ihre Ziele der Versammlung in     heit oder einer körperlichen Beeinträchtigung nicht oder nur
angemessener Zeit vorzustellen. Zur Aufstellung eines gemein-        unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage sind, einen
samen Wahlvorschlags ist eine gemeinsame Versammlung aller           Eintragungsraum bei der Stadtverwaltung der Stadt Ohrdruf
beteiligten Wahlvorschlagsträger durchzuführen. Der Bewerber         aufzusuchen, erhalten auf Antrag einen Eintragungsschein. Die
kann auch durch eine Versammlung von Delegierten, die von            Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass
den wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder den wahlbe-         die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Un-
rechtigten Angehörigen der Wählergruppe aus der Mitte einer          terstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine
vorgenannten Mitgliederversammlung zu diesem Zweck gewählt           Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für
worden sind, in geheimer Abstimmung gewählt werden.                  sie vorzunehmen; die wahlberechtigte Person hat auf dem Ein-
Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Wahl des Bewer-         tragungsschein an Eides statt zu versichern, dass die Voraus-
bers, Ort und Zeit der Versammlung, die Form der Einladung           setzungen für die Erteilung eines Eintragungsscheins vorliegen.
sowie die Zahl der Anwesenden ist mit dem Wahlvorschlag ein-         Von der Leistung von Unterstützungsunterschriften ausgeschlos-
zureichen. Hierbei haben der Versammlungsleiter und zwei wei-        sen sind Bewerber von Wahlvorschlägen für die dieselbe Wahl
tere Teilnehmer der Versammlung gegenüber dem Wahlleiter der         sowie Wahlberechtigte, die sich für dieselbe Wahl bereits in eine
der Stadt Ohrdruf an Eides statt zu versichern, dass die Wahl in     andere Unterstützungsliste eingetragen haben oder einen Wahl-
geheimer Abstimmung erfolgt ist, dass jeder stimmberechtigte         vorschlag für dieselbe Wahl unterzeichnet haben. Geleistete Un-
Teilnehmer der Versammlung vorschlagsberechtigt war und den          terschriften können nicht zurückgenommen werden.
Bewerbern Gelegenheit gegeben wurde, sich und ihre Ziele der         3.4
Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Der Wahlleiter        Trägt der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers noch nicht die
der der Stadt Ohrdruf ist zur Abnahme einer solchen Versiche-        erforderliche Zahl an Unterschriften, so wird dieser Wahlvor-
rung an Eides statt zuständig; er gilt insoweit als zuständige Be-   schlag ebenfalls vom Wahlleiter der Stadt Ohrdruf mit einer Liste
hörde im Sinne des § 156 des Strafgesetzbuches.                      zur Leistung der noch erforderlichen Unterschriften (Anlage 7a
3.                                                                   zur ThürKWO) verbunden und unverzüglich nach Einreichung
Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, die nicht auf-        des Wahlvorschlages ausgelegt. Die Ausführungen unter 3.3
grund eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags seit der letzten        gelten entsprechend.
Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag, im           4.
Kreistag des Landkreises Gotha oder im Ortsteilrat des Ortsteils     Die Wahlvorschläge dürfen frühestens nach der Bekanntma-
Gräfenhain vertreten sind, müssen neben den Unterschriften von       chung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag jeder Partei oder       eingereicht werden. Sie müssen spätestens am 29. April 2022
Wählergruppe zu tragen hat, zusätzlich von viermal so vielen         bis 18.00 Uhr [44. Tag vor der Wahl] eingereicht sein. Die Wahl-
Wahlberechtigten unterstützt werden wie Ortsteilratsmitglieder       vorschläge sind beim Wahlleiter der Stadt Ohrdruf, Marktplatz
zu wählen sind (insgesamt 32 Unterschriften).                        1 in 99885 Ohrdruf einzureichen. Eingereichte Wahlvorschläge
Thüringer Waldbote Amtsblatt für die Stadt Ohrdruf - mit den Ortsteilen Crawinkel, Gräfenhain und Wölfis und der Gemeinde Luisenthal - Stadt Ohrdruf
Thüringer Waldbote                                                -8-                                                        Nr. 5/2022
können nur bis zum 29. April 2022 bis 18.00 Uhr [44. Tag vor          nicht wählbar, wer im Übrigen die persönliche Eignung für eine
der Wahl] durch gemeinsame schriftliche Erklärung des Beauf-          Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den für Beamte des
tragten des Wahlvorschlags und der Mehrheit der übrigen Unter-        Landes geltenden Bestimmungen nicht besitzt. Jeder Bewerber
zeichner des Wahlvorschlags oder durch schriftliche Erklärung         für das Amt des Ortsteilbürgermeisters hat für die Zulassung zur
des Einzelbewerbers zurückgenommen werden.                            Wahl gegenüber dem Wahlleiter der Stadt Ohrdruf eine schriftli-
5.                                                                    che Erklärung abzugeben, ob er wissentlich als hauptamtlicher
Wird nur ein gültiger oder überhaupt kein Wahlvorschlag einge-        oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssi-
reicht, so wird die Wahl ohne Bindung an einen vorgeschlagenen        cherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten
Bewerber durchgeführt.                                                dieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat; er muss ferner
6.                                                                    erklären, dass er mit der Einholung der erforderlichen Auskünf-
Die eingereichten Wahlvorschläge werden vom Wahlleiter der            te insbesondere beim Landesamt für Verfassungsschutz sowie
Stadt Ohrdruf unverzüglich auf Mängel überprüft und die Be-           beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicher-
auftragten oder die Einzelbewerber aufgefordert, festgestell-         heitsdienstes der ehemaligen DDR einverstanden ist und ihm die
te Mängel zu beseitigen. Mängel der Wahlvorschläge müssen             Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den für
spätestens am 9. Mai 2022 bis 18.00 Uhr [34. Tag vor der Wahl]        Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht fehlt (§ 24
behoben sein. Am 10. Mai 2022 [33. Tag vor der Wahl] tritt der        Abs. 3 Satz 3 ThürKWG).
Wahlausschuss der Stadt Ohrdruf zusammen und beschließt,              1.1
ob die eingereichten Wahlvorschläge den durch das Thüringer           Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsteilbürgermeister können
Kommunalwahlgesetz und die Thüringer Kommunalwahlordnung              von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, Wäh-
gestellten Anforderungen entsprechen und als gültig zuzulassen        lergruppen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Zur Einrei-
sind. Stirbt ein Bewerber oder verliert er die Wählbarkeit nach der   chung von Wahlvorschlägen wird hiermit aufgefordert.
Zulassung des Wahlvorschlages, aber vor der Wahl, so findet die       Jede Partei, jede Wählergruppe oder jeder Einzelbewerber kann
Wahl nicht statt.                                                     nur einen Wahlvorschlag einreichen, der nur einen Bewerber ent-
7.                                                                    halten darf und dem eine Erklärung des Bewerbers nach § 24
Die im Thüringer Kommunalwahlgesetz oder in der Thüringer             Abs. 3 Satz 3 ThürKWG beizufügen ist. Der Bewerber darf nur in
Kommunalwahlordnung vorgesehenen Fristen und Termine ver-             einem Wahlvorschlag aufgestellt werden; er muss hierzu seine
längern oder ändern sich nicht dadurch, dass der letzte Tag der       Zustimmung schriftlich erteilen, sofern er Bewerber im Wahlvor-
Frist oder ein Termin auf einen Sonnabend, einen Sonntag, ei-         schlag einer Partei oder Wählergruppe ist.
nen gesetzlichen oder staatlich geschützten Feiertag fällt; eine      Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe muss den
Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand ist ausgeschlossen           Namen und ggf. die Kurzbezeichnung der Partei oder der Wäh-
(§ 37 Abs. 2 ThürKWG).                                                lergruppe als Kennwort tragen; dem Kennwort kann eine weitere
8.                                                                    Bezeichnung hinzugefügt werden, wenn das zur deutlichen Un-
Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils für alle            terscheidung der Wahlvorschläge erforderlich ist. Gemeinsame
Geschlechter.                                                         Wahlvorschläge müssen die Namen sämtlicher daran beteiligter
                                                                      Parteien oder Wählergruppen tragen. Die Wahlvorschläge von
Hafemann                                                              Parteien und Wählergruppen müssen die Unterschriften von
Wahlleiterin                                                          zehn Wahlberechtigten tragen, die nicht Bewerber des Wahlvor-
                                                                      schlags sind. Jede Person darf nur einen Wahlvorschlag unter-
                                                                      zeichnen. Bei Mehrfachunterzeichnungen erklärt der Wahlaus-
               Amtliche Bekanntmachung                                schuss die Unterzeichnung für ungültig.
                                                                      In jedem Wahlvorschlag sind ein Beauftragter und ein Stellver-
        zur Aufforderung zur Einreichung von                          treter zu bezeichnen. Der Beauftragte und sein Stellvertreter
          Wahlvorschlägen für die Wahl des                            müssen wahlberechtigt sein. Fehlt eine Bezeichnung, so gilt der
      Ortsteilbürgermeisters des Ortsteils Wölfis                     erste Unterzeichner des Wahlvorschlags als Beauftragter, der
                                                                      zweite als sein Stellvertreter. Ist nur ein Beauftragter und nicht
1.                                                                    auch der Stellvertreter bezeichnet, dann ist der erste Unterzeich-
Im Ortsteil Wölfis der Stadt Ohrdruf wird am 12. Juni 2022 ein        ner des Wahlvorschlags der Stellvertreter. Soweit im Thüringer
Ortsteilbürgermeister als Ehrenbeamter der Stadt Ohrdruf ge-          Kommunalwahlgesetz nichts anderes bestimmt ist, sind nur der
wählt.                                                                Beauftragte und bei seiner Verhinderung sein Stellvertreter be-
Zum Ortsteilbürgermeister ist jeder Wahlberechtigte im Sinne          rechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzuge-
der §§ 1 und 2 ThürKWG wählbar, der am Wahltag das 21. Le-            ben und entgegenzunehmen. Im Zweifelsfall gilt die Erklärung
bensjahr vollendet und seit mindestens sechs Monaten seinen           des Beauftragten. Der Beauftragte und sein Stellvertreter können
Aufenthalt in dem Ortsteil mit Ortsteilverfassung hat; der Aufent-    durch schriftliche Erklärung der Mehrheit der Unterzeichner des
halt in dem Ortsteil mit Ortsteilverfassung wird vermutet, wenn       Wahlvorschlags gegenüber dem Wahlleiter der Stadt Ohrdruf ab-
die Person im Gebiet des Ortsteils mit Ortsteilverfassung gemel-      berufen und durch andere ersetzt werden.
det ist. Bei mehreren Wohnungen ist die Hauptwohnung im Sinne         1.2
des Melderechts maßgebend. Personen, die die Staatsangehö-            Der Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe muss nach
rigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union          dem Muster der Anlage 5 zur Thüringer Kommunalwahlordnung
besitzen, sind unter denselben Bedingungen wahlberechtigt und         enthalten:
wählbar wie Deutsche.
                                                                      a) das Kennwort der einreichenden Partei oder Wählergruppe,
Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind neben der Bundes-
republik Deutschland:                                                 b) Nachnamen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf und Anschrift
Königreich Belgien, Republik Bulgarien, Königreich Dänemark,              des Bewerbers,
Republik Estland, Republik Finnland, Französische Republik,           c) die Bezeichnung des Beauftragten und seines Stellvertreters,
Hellenische Republik (Griechenland), Irland, Italienische Re-         d) die Unterschriften von mindestens zehn Wahlberechtigten
publik, Republik Kroatien, Republik Lettland, Republik Litauen,           unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihres Geburtsda-
Großherzogtum Luxemburg, Republik Malta, Königreich der Nie-              tums und ihrer Anschrift.
derlande, Republik Österreich, Republik Polen, Portugiesische         Dem Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe sind als An-
Republik, Rumänien, Königreich Schweden, Republik Sloweni-            lage beizufügen:
en, Slowakische Republik, Königreich Spanien, Tschechische            a) die Erklärungen des Bewerbers nach Anlage 6a zur ThürK-
Republik, Ungarn sowie Republik Zypern.                                   WO, dass er seiner Aufnahme als Bewerber in den Wahlvor-
Nicht wählbar ist, wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit             schlag zustimmt, nicht für dieselbe Wahl in einem anderen
oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt        Wahlvorschlag aufgestellt ist, ob er mit dem Ministerium für
oder sich zum Zeitpunkt der Wahl wegen einer vorsätzlichen                Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Be-
Straftat in Strafhaft oder in Sicherungsverwahrung befindet.              auftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat,
Zum Ortsteilbürgermeister kann außerdem nicht gewählt wer-                dass er mit der Einholung der erforderlichen Auskünfte ein-
den, wer nicht die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die         verstanden ist sowie dass ihm die Eignung für eine Berufung
freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grund-              in ein Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes
gesetzes und der Landesverfassung eintritt. Darüber hinaus ist            geltenden Bestimmungen nicht fehlt,
Thüringer Waldbote Amtsblatt für die Stadt Ohrdruf - mit den Ortsteilen Crawinkel, Gräfenhain und Wölfis und der Gemeinde Luisenthal - Stadt Ohrdruf
Thüringer Waldbote                                               -9-                                                       Nr. 5/2022
b) eine Ausfertigung der Niederschrift nach § 15 Abs. 3 Satz 1       Wahlvorschlagsträger mit einem eigenen einzelnen Wahlvor-
     ThürKWG über die nach § 15 Abs. 1 ThürKWG von der Partei        schlag keiner Unterstützungsunterschriften bedürfte, weil der
     oder Wählergruppe durchzuführende Versammlung,                  Wahlvorschlagsträger seit der letzten Wahl ununterbrochen im
c) Versicherungen an Eides statt des Versammlungsleiters und         Bundestag, im Thüringer Landtag, im Kreistag des Landkreises
     zwei weiterer Teilnehmer der Versammlung nach § 15 Abs. 3       Gotha, oder im Ortsteilrat vertreten ist.
     Satz 2 ThürKWG,                                                 3.2
                                                                     Unterstützungsunterschriften sind stets erforderlich, wenn eine
1.3
                                                                     Partei oder Wählergruppe mit einem geänderten oder neuen Na-
Der Wahlvorschlag des Einzelbewerbers muss nach dem Muster
                                                                     men einen Wahlvorschlag einreicht, es sei denn, dass die Mehr-
der Anlagen 7 und 7a zur ThürKWO den Nachnamen des Bewer-
                                                                     heit der Unterzeichner des Wahlvorschlags (§ 14 Abs. 1 Satz 4
bers als Kennwort, den Vornamen, das Geburtsdatum, den Beruf
                                                                     ThürKWG) bereits Bewerber oder Unterzeichner des früheren
und die Anschrift des Bewerbers sowie unter Angabe des Vor-
                                                                     Wahlvorschlags war.
und Nachnamens, des Geburtsdatums und der Anschrift die Un-
                                                                     3.3
terschriften von mindestens fünfmal so vielen Wahlberechtigten
                                                                     Die Wahlberechtigten haben sich zur Leistung von Unterstüt-
tragen, wie Ortsteilratsmitglieder zu wählen sind (insgesamt 40
                                                                     zungsunterschriften persönlich nach der Einreichung des Wahl-
Unterschriften). Bewirbt sich der bisherige Ortsteilbürgermeister
                                                                     vorschlags in eine vom Wahlleiter bei der Stadt Ohrdruf, Markt-
als Einzelbewerber, sind keine Unterstützungsunterschriften er-
                                                                     platz 1 in 99885 Ohrdruf bis zum 9. Mai 2022 , 18.00 Uhr [34.
forderlich.
                                                                     Tag vor der Wahl], ausgelegte Liste unter Angabe ihres Vor- und
Dem Wahlvorschlag des Einzelbewerbers ist als Anlage beizu-
                                                                     Nachnamens, ihrer Anschrift und ihres Geburtsdatums einzutra-
fügen:
                                                                     gen und eine eigenhändige Unterschrift zu leisten. Die Liste zur
Die Erklärungen des Bewerbers nach Anlage 6a zur ThürKWO,
                                                                     Leistung von Unterstützungsunterschriften wird vom Wahlleiter
dass er für dieselbe Wahl nicht in einem anderen Wahlvorschlag
                                                                     der Stadt Ohrdruf mit dem Wahlvorschlag verbunden und un-
aufgestellt ist, ob er mit dem Ministerium für Staatssicherheit,
                                                                     verzüglich nach Einreichung des Wahlvorschlags zu den unten
dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Ein-
                                                                     genannten Öffnungszeiten der Stadt Ohrdruf, Marktplatz 1 in
richtungen zusammengearbeitet hat, dass er mit der Einholung
                                                                     99885 Ohrdruf,
der erforderlichen Auskünfte einverstanden ist sowie dass ihm
die Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den           Montag             09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht fehlt.                 Dienstag           14.00 Uhr bis 15.00 Uhr
2.                                                                        Mittwoch           09.00 Uhr bis 11.00 Uhr
Der von einer Partei oder einer Wählergruppe aufgestellte Be-             Donnerstag         09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
werber muss in einer zu diesem Zweck einberufenen Versamm-                                   14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
lung von den wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder den             Freitag            09.00 Uhr bis 11.00 Uhr
wahlberechtigten Angehörigen der Wählergruppe in geheimer
                                                                     im Zimmer 12 ausgelegt.
Abstimmung gewählt werden. Jeder stimmberechtigte Teilneh-
                                                                     Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie wegen Krank-
mer der Versammlung ist vorschlagsberechtigt. Den Bewerbern
                                                                     heit oder einer körperlichen Beeinträchtigung nicht oder nur
ist Gelegenheit zu geben, sich und ihre Ziele der Versammlung in     unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage sind, einen
angemessener Zeit vorzustellen. Zur Aufstellung eines gemein-        Eintragungsraum bei der Stadtverwaltung der Stadt Ohrdruf
samen Wahlvorschlags ist eine gemeinsame Versammlung aller           aufzusuchen, erhalten auf Antrag einen Eintragungsschein. Die
beteiligten Wahlvorschlagsträger durchzuführen. Der Bewerber         Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass
kann auch durch eine Versammlung von Delegierten, die von            die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Un-
den wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder den wahlbe-         terstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine
rechtigten Angehörigen der Wählergruppe aus der Mitte einer          Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für
vorgenannten Mitgliederversammlung zu diesem Zweck gewählt           sie vorzunehmen; die wahlberechtigte Person hat auf dem Ein-
worden sind, in geheimer Abstimmung gewählt werden.                  tragungsschein an Eides statt zu versichern, dass die Voraus-
Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Wahl des Bewer-         setzungen für die Erteilung eines Eintragungsscheins vorliegen.
bers, Ort und Zeit der Versammlung, die Form der Einladung           Von der Leistung von Unterstützungsunterschriften ausgeschlos-
sowie die Zahl der Anwesenden ist mit dem Wahlvorschlag ein-         sen sind Bewerber von Wahlvorschlägen für die dieselbe Wahl
zureichen. Hierbei haben der Versammlungsleiter und zwei wei-        sowie Wahlberechtigte, die sich für dieselbe Wahl bereits in eine
tere Teilnehmer der Versammlung gegenüber dem Wahlleiter der         andere Unterstützungsliste eingetragen haben oder einen Wahl-
der Stadt Ohrdruf an Eides statt zu versichern, dass die Wahl in     vorschlag für dieselbe Wahl unterzeichnet haben. Geleistete Un-
geheimer Abstimmung erfolgt ist, dass jeder stimmberechtigte         terschriften können nicht zurückgenommen werden.
Teilnehmer der Versammlung vorschlagsberechtigt war und den          3.4
Bewerbern Gelegenheit gegeben wurde, sich und ihre Ziele der         Trägt der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers noch nicht die
Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Der Wahlleiter        erforderliche Zahl an Unterschriften, so wird dieser Wahlvor-
der der Stadt Ohrdruf ist zur Abnahme einer solchen Versiche-        schlag ebenfalls vom Wahlleiter der Stadt Ohrdruf mit einer Liste
rung an Eides statt zuständig; er gilt insoweit als zuständige Be-   zur Leistung der noch erforderlichen Unterschriften (Anlage 7a
hörde im Sinne des § 156 des Strafgesetzbuches.                      zur ThürKWO) verbunden und unverzüglich nach Einreichung
3.                                                                   des Wahlvorschlages ausgelegt. Die Ausführungen unter 3.3
Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, die nicht auf-        gelten entsprechend.
grund eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags seit der letzten        4.
Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag, im           Die Wahlvorschläge dürfen frühestens nach der Bekanntma-
Kreistag des Landkreises Gotha oder im Ortsteilrat des Orts-         chung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
teils Wölfis vertreten sind, müssen neben den Unterschriften von     eingereicht werden. Sie müssen spätestens am 29. April 2022
zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag jeder Partei oder       bis 18.00 Uhr [44. Tag vor der Wahl] eingereicht sein. Die Wahl-
Wählergruppe zu tragen hat, zusätzlich von viermal so vielen         vorschläge sind beim Wahlleiter der Stadt Ohrdruf, Marktplatz
Wahlberechtigten unterstützt werden wie Ortsteilratsmitglieder       1 in 99885 Ohrdruf einzureichen. Eingereichte Wahlvorschläge
zu wählen sind (insgesamt 32 Unterschriften).                        können nur bis zum 29. April 2022 bis 18.00 Uhr [44. Tag vor
3.1                                                                  der Wahl] durch gemeinsame schriftliche Erklärung des Beauf-
Eine Partei oder Wählergruppe, die nur als Wahlvorschlagsträger      tragten des Wahlvorschlags und der Mehrheit der übrigen Unter-
eines gemeinsamen Wahlvorschlags im Kreistag oder Ortsteilrat        zeichner des Wahlvorschlags oder durch schriftliche Erklärung
vertreten ist, benötigt bei Einreichung eines eigenen einzelnen      des Einzelbewerbers zurückgenommen werden.
Wahlvorschlags neben den Unterschriften von zehn Wahlberech-         5.
tigten, die der Wahlvorschlag jeder Partei oder Wählergruppe zu      Wird nur ein gültiger oder überhaupt kein Wahlvorschlag einge-
tragen hat, zusätzliche Unterstützungsunterschriften von viermal     reicht, so wird die Wahl ohne Bindung an einen vorgeschlagenen
so vielen Wahlberechtigten wie Ortsteilratsmitglieder zu wählen      Bewerber durchgeführt.
sind. Ein gemeinsamer Wahlvorschlag bedarf keiner zusätzlichen       6.
Unterstützungsunterschriften, wenn dessen Wahlvorschlagsträ-         Die eingereichten Wahlvorschläge werden vom Wahlleiter der
ger seit der letzten Wahl in ihrer Gesamtheit im Stadtrat oder       Stadt Ohrdruf unverzüglich auf Mängel überprüft und die Beauf-
im Kreistag aufgrund desselben gemeinsamen Wahlvorschlags            tragten oder die Einzelbewerber aufgefordert, festgestellte Män-
ununterbrochen vertreten sind oder wenn einer der beteiligten        gel zu beseitigen.
Thüringer Waldbote Amtsblatt für die Stadt Ohrdruf - mit den Ortsteilen Crawinkel, Gräfenhain und Wölfis und der Gemeinde Luisenthal - Stadt Ohrdruf
Thüringer Waldbote                                             - 10 -                                                   Nr. 5/2022
Mängel der Wahlvorschläge müssen spätestens am 9. Mai 2022
bis 18.00 Uhr [34. Tag vor der Wahl] behoben sein. Am 10. Mai
2022 [33. Tag vor der Wahl] tritt der Wahlausschuss der Stadt
Ohrdruf zusammen und beschließt, ob die eingereichten Wahl-
vorschläge den durch das Thüringer Kommunalwahlgesetz und
die Thüringer Kommunalwahlordnung gestellten Anforderungen
entsprechen und als gültig zuzulassen sind. Stirbt ein Bewerber
oder verliert er die Wählbarkeit nach der Zulassung des Wahlvor-
schlages, aber vor der Wahl, so findet die Wahl nicht statt.
7.
Die im Thüringer Kommunalwahlgesetz oder in der Thüringer
Kommunalwahlordnung vorgesehenen Fristen und Termine ver-
längern oder ändern sich nicht dadurch, dass der letzte Tag der
Frist oder ein Termin auf einen Sonnabend, einen Sonntag, ei-
nen gesetzlichen oder staatlich geschützten Feiertag fällt; eine
Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand ist ausgeschlossen
(§ 37 Abs. 2 ThürKWG).
8.
Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils für alle
Geschlechter.
Hafemann
Wahlleiterin

               Amtliche Bekanntmachung
zum Inkrafttreten des Bebauungsplans
„An der Schrammstraße“ der Stadt Ohrdruf
Der gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuches (BauGB) vom Stadtrat
der Stadt Ohrdruf am 21.10.2021, Beschluss-Nr. 348/2021 als
Satzung beschlossene Bebauungsplan der Stadt Ohrdruf „An
der Schrammstraße“ der Stadt Ohrdruf war gemäß § 21 Abs. 3
Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) der Rechtsaufsichtsbe-
hörde im Landratsamt Gotha vorgelegt worden. Nach Prüfung
des Bebauungsplans „An der Schrammstraße“ der Stadt Ohrdruf
konnten Gründe, die zur Beanstandung der Satzung als solche
führen würden, nicht festgestellt werden.
Mit dieser Bekanntmachung tritt dieser Bebauungsplan „An
der Schrammstraße“ der Stadt Ohrdruf gemäß § 10 Abs. 3
BauGB in Verbindung mit § 21 Abs. 1 ThürKO in Kraft.
Die Bekanntmachung tritt an die Stelle der sonst für Satzungen
vorgeschriebenen Veröffentlichungen (§ 10 Abs. 3 S. 5 BauGB).                  Öffentliche Bekanntmachung
Gemäß § 10 Abs. 3 S. 2 und 3 BauGB wird der Bebauungsplan
mit der Begründung ab sofort während der allgemeinen Öffnungs-      Die 21. Tagung des Bau- und Umweltausschusses der
zeiten der Stadtverwaltung Ohrdruf im Stadtbauamt, Marktplatz          Stadt Ohrdruf (Legislaturperiode 2019 bis 2024)
1, 99885 Ohrdruf zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Auf
Vorlagen wird über den Inhalt Auskunft erteilt. Entsprechend §                                findet am
10a Abs. 2 BauGB wird der in Kraft getretene Bebauungsplan mit                 Dienstag, dem 05.04.2022, um 18.30 Uhr
der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung ergän-                     im Schloss Ehrenstein - Bürgersaal statt.
zend unter www.ohrdruf.de > Aktuelles veröffentlicht.
Für den Fall, dass durch den Bebauungsplan Vermögensnach-           Zur Behandlung sind öffentliche und nicht öffentliche Tagesord-
teile im Sinne der §§ 39 - 42 BauGB eintreten, können Entschä-      nungspunkte vorgesehen. Die konkrete Tagesordnung wird sat-
digungsansprüche geltend gemacht werden. Die Fälligkeit der         zungsgerecht in den Schaukästen sowie auf der Internetseite
Ansprüche kann dadurch herbeigeführt werden, dass die Leis-         der Stadt Ohrdruf (www.ohrdruf.de) Stadtverwaltung/Ratsinfor-
tungen der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungs-        mation öffentlich - veröffentlicht.
anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach
Ablauf des Kalenderjahres, in dem die oben bezeichneten Ver-        Es wird darauf hingewiesen, dass die aktuellen Schutzmaß-
mögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs      nahmen und Hygienevorschriften nach der Thüringer Ver-
herbeigeführt wird (§ 44 Abs. 4 BauGB).                             ordnung zur weiteren Verbesserung der erforderlichen Maß-
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung       nahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus
von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Ab-        SARS-CoV-2 entsprechend der zu diesem Zeitpunkt gültigen
wägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird           Verordnung einzuhalten sind.
hingewiesen.                                                        1. Ausschluss von Teilnehmern mit Symptomen einer CO-
                                                                        VID-19-Erkrankung
Unbeachtlich werden demnach:
                                                                    2. Ausschluss von Teilnehmern mit jeglichen Erkältungs-
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche          symptomen
   Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvor-        3. Einhaltung der Abstandsregelung von mindestens 1,5 m
   schriften und                                                        Abstand zu anderen Personen
2. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des            4. Beachtung der Hygienevorschriften
   Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres         5. Maskenpflicht
   seit Bekanntmachung der Satzung über den Bebauungsplan
                                                                    Bitte beachten Sie, dass die Durchführung der Sitzung von
   schriftlich gegenüber der Stadt Ohrdruf geltend gemacht wor-
                                                                    den zu diesem Zeitpunkt gültigen Bestimmungen, Verord-
   den sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Man-
                                                                    nungen bzw. Verfügungen abhängig ist!
   gel begründen soll, ist darzulegen. Dies gilt entsprechend,
   wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.            Aktuelle Hinweise finden Sie immer auf der Homepage der
                                                                    Stadtverwaltung Ohrdruf unter www.ohrdruf.de.
Ohrdruf, den 18.03.2022
Schambach                                                           gez. Michael Klippstein
Bürgermeister                                                       Vorsitzender BUA
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