SCHUSSEN BOTE - AMTSBLATT DER STADT BAD SCHUSSENRIED ...
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FREITAG, 01. NOVEMBER 2019 NR. 44 50. JAHRGANG SCHUSSEN BOTE AMTSBLATT DER STADT BAD SCHUSSENRIED MIT DEN STADTTEILEN OTTERSWANG, REICHENBACH UND STEINHAUSEN Startzeiten: 16.00 Uhr: 21 km Nordic-Walking, Walking; 16.15 Uhr: 400 m Kinder- und Schülerlauf für 4 bis 7-jährige; 16.25 Uhr: 4 mal 500 m Schülerstaffellauf für 8 bis 15-jährige; 17.00 Uhr: 5 km Jubiläumslauf; 17.05 Uhr: 21 km Jogging; 17.10 Uhr: 14 km Genusslauf für Jogger und Walker; 17.15 Uhr: 11 km Nordic-Walking, Walking; 18.00 Uhr: 11 km Jogging Start und Ziel: Festplatz Bad Schussenried Info und Anmeldung: www.vollmondlauf.de. Nachmeldungen ab 14.00 Uhr in der Stadthalle
2 | FREITAG, 01. NOVEMBER 2019 SCHUSSENBOTE STADTVERWALTUNG Zentrale Fax Verwaltung Allgemein 07583/9401- -0 -112 WICHTIGE RUFNUMMERN ALARMIERUNG IN NOTFÄLLEN APOTHEKEN-NOTDIENST Nach behördlicher Anordnung ist Rettungsdienst/Notarzt 112 der 24stündige volle Notdienst von Krankentransporte 07351/19222 morgens 8.30 Uhr bis am anderen BÜRGERMEISTER Feuerwehr 112 Morgen um 8.30 Uhr eingeteilt. Die Achim Deinet Bürgermeister -100 Polizei 110 nächstgelegene Notdienst-Apothe- Tanja Hirscher Sekretariat -111 ke ist zu erfahren bei 0800/0022833 Ratsaal -113 ÄRZTLICHER und Handy 22833; Per Internet: BEREITSCHAFTSDIENST www.aponet.de; Im Aushang bei jeder an den Wochenenden und Feiertagen Apotheke HAUPTAMT in der Notdienstpraxis am Krankenhaus Günter Bechinka Amtsleiter -120 Biberach. Montag/Dienstag/Donners- AMBULANTER PFLEGEDIENST Sara Powell Sekretariat -121 tag ab 18 Uhr bis zum Folgetag 8 Uhr. Rundumpflege Zuhause, Mittwoch ab 13 Uhr bis zum Folgetag 8 Michael Baumann Heidi Becker Lohnbuchhaltung -126 07583/946936 oder 0171/8989439 Uhr. Freitag ab 16 Uhr bis zum Folgetag Reiner Hofmann Amtsbote -128 8 Uhr. Samstag/Sonntag/Feiertag von 8 Uhr bis 8 Uhr am Folgetag. EVANGELISCHE BÜRGERBÜRO Die Vermittlung erfolgt über da DRK in DIAKONIESTATION BC Anna-Lisa Forstenhäusler -123 Biberach: 116117 Ambulante Pflege für Zuhause, Nach- barschaftshilfe Eva-Maria Stallbaumer -172 DEUTSCHES ROTES KREUZ 07351/150230 Fax Bürgerbüro -182 info@drk-bad-schussenried.de Fax 07583/4910 KATH. SOZIALSTATION SACHGEBIET ORDNUNG UND SOZIALES Ambulanter Pflegedienst, ZAHNÄRZTLICHER Familienpflege 07351/1522-0 Andreas Mutter Sachgebietsleiter -220 NOTFALLDIENST Miriam Schreitmüller Standesamt/Friedhofsamt -221 Landkreis Biberach 01805/911-610 SENIORENZENTRUM Birgit Laub Standesamt -222 Bad Schussenried 01805/911-650 HAUS REGENTA Manuela Weishaupt Ordnungsamt -223 JOHANNITER-UNFALL- Tagespflege, Kurzzeitpflege, vollst. Barbara Widmann Sozialamt -224 HILFE E.V. Pflege, Essen auf Rädern 07583/4050 Ester Terese Linz Integrationsmanagerin -224 Hospizgruppe Bad Schussenried- WASSERROHRBRÜCHE Eva Schmid Rentenstelle - 225 Federsee 0174/4074383 Technische Werke Schussental (TWS) Hans Walser Sozialamt -227 Störfallnummer (24 h erreichbar): Fax -259 ARBEITER-SAMARITER- 0800/804-2000 BUND SOZIALSTATION Sonstige Auskünfte und Aufträge: TOURIST-INFO Ambulanter Pflegedienst, 0751/804-0 Familienpflege STERBEFÄLLE: Patricia Mattes Leiterin -175 Haberhäuslestr. 14, 88400 Biberach BESTATTUNGSORDNER Sonja Krug -170 07351/15090 07583/1764 Sabine Geiger -171 Fax -4747 KREISGESCHÄFTSSTELLE ASB 07353/98440 Bad Schussenried ist online unter STADTKÄMMEREI WOHNBERATUNG IM ALTER www.bad-schussenried.de Carsten Kubot Amtsleiter -130 U. BEI BEHINDERUNG FÜR Laura Fischer Stadtkämmerei -131 DEN LANDKREIS BIBERACH Leonie Spenninger Stadtkasse -132 Caritas BC, Frau Fietze Christine Schmid Steuerveranlagungen -133 07351/5005-123 Redaktionsschluss für Dina Abdullahad Stadtkämmerei -134 die nächste Ausgabe: MR SOZIALE DIENSTE GMBH Herbert Sonntag Buchhaltung -135 Haushaltshilfe und Familienpflege Dienstag, 05.11.2019, 10.00 Uhr Gabriele Wagner Stadtkasse -137 Kostenlose Info und 0800/4002005 Stephanie Strobel Buchhaltung -138 Besprechungszimmer -1399 Fax Herr Kubot -1391 IMPRESSUM Fax Herr Sonntag -1392 Der „Schussenbote“ ist das amtliche REDAKTIONSSCHLUSS: Mitteilungsblatt der Stadt Bad Schus- Dienstag um 10.00 Uhr im Rathaus STADTBAUAMT senried. Es erscheint wöchentlich jeweils schussenbote@bad-schussenried.de Siegfried Gnann Amtsleiter -150 freitags und wird im Abonnementver- Durch Feiertage bedingte Änderungen werden gesondert mitgeteilt. Marion Kugler Klimaschutz EEA-Zentrale -151 fahren an die Haushalte der Stadt Bad Carmen Frick Stadtbauamt -151 Schussenried für einen Bezugspreis von FÜR DEN ANZEIGENTEIL UND Martina Ummenhofer Baubetriebshof -152 25,00 € verteilt. DRUCK: Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. Stephanie Heydt Baugesuche -153 HERAUSGEBER: KG, Meßkircher Str. 45, 78333 Stockach, Josef Wiest Tiefbau -154 Homepage: www.primo-stockach.de Stadt Bad Schussenried Daniela Schnieringer Hochbau/Gutachten -155 Iris Walser Baubetriebshof -156 VERANTWORTLICH FÜR DEN ANZEIGENSCHLUSS: Martin Weiler Gebäudemanagement -158 montags um 12.00 Uhr im Verlag REDAKTIONELLEN TEIL: Fax -159 Tel.: 07771 9317-11, Fax 9317-40, Bürgermeister Achim Deinet oder sein E-Mail: anzeigen@primo-stockach.de Vertreter im Amt VOLKSHOCHSCHULE REDAKTIONSLEITUNG: VERTEILUNG: Zweigstelle Bad Schussenried -179 G. Bechinka, Rathaus, Zimmer Nr. 15, Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. Geschäftsstelle Aulendorf 07525/923934-0 Tel.: 94 01-120 KG, Tel 07771 9317-48, Fax 07525/923934-90 E-Mail: Bechinka@Bad-Schussenried.de E-Mail: vertrieb@primo-stockach.de
SCHUSSENBOTE FREITAG, 01. NOVEMBER 2019 | 3 Die Azubis der Stadtverwaltung sammeln Spenden für das Indienprojekt Wie in den letzten Jahren möchten wir, die Auszubildenden der Stadtver- waltung Bad Schussenried, auch die- ses Jahr wieder eine Weihnachtsak- tion durchführen. Wir möchten uns gerne an dem Indienspendenprojekt der Gebhard-Müller-Schule, die die- ses Projekt ins Leben gerufen hat, beteiligen. Im Bundesstaat Rajasthan, im äuße- ren Nordwesten Indiens, arbeiten Kinder unter unmenschlichen Bedin- gungen in Steinbrüchen. Die schwere körperliche Arbeit mit Hammer und Meißel ohne jeden Schutz zerstört schnell die Gesundheit und Arbeits- unfälle führen häufig zu lebenslangen Schäden. Die Lebenserwartung bei dieser Arbeit beträgt deutlich unter 40 Jahren. Die gezahlten Löhne er- lauben es den direkt am Steinbruch lebenden Familien nicht, ihre Kinder in die Schule zu schicken. Stattdes- sen müssen diese oft schon ab dem Alter von vier Jahren im Steinbruch mitarbeiten, um die Familie zu ernäh- ren. Da die Familien sich in einfachs- ten vorläufigen Behausungen direkt am Steinbruch ansiedeln, fehlen nicht nur sauberes Trinkwasser, Gesund- heitseinrichtungen, Kindergärten und Schulen, sondern auch der Schutz einer gewachsenen dörflichen Ge- meinschaft. Weder Eltern noch Kinder können lesen oder schreiben, so dass sie ihre Rechte weder kennen, noch in Anspruch nehmen können. Um den Menschen in Indien ein besseres Leben ermöglichen zu können sammeln wir Spenden. Der Erlös der Spenden wird an die Gebhard-Müller-Schule weitergegeben, die sich darum kümmert, dass der Spendenbetrag dem Indienpro- jekt zugutekommt. Für die Schussenrieder Bürger ist im Bürgerbüro, Kindergarten Spatzennest und Kindergar- ten Sonnenschein in der Zeit vom 04.11.2019 bis 13.12.2019 ein Sparschwein mit entsprechendem Informations- flyer aufgestellt. Jeder kann die Höhe seiner Spende selbst bestimmen. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie unsere Weihnachtsaktion unterstützen und möchten uns im Voraus bedanken. Weitere Informationen zum Indienprojekt erhalten Sie unter: https://gms-bc.de/indienprojekt und unter www.von-hier-nach-da.de/indienprojekt/
4 | FREITAG, 01. NOVEMBER 2019 SCHUSSENBOTE AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Stadt Bad Schussenried Öffentliche Auslegung der Jahresrechnung 2018 Feststellung und Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2 0 1 8 Feststellungsbeschluss Der Gemeinderat der Stadt Bad Schussenried hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.10.2019 folgenden Beschluss gefasst: Das Ergebnis der Jahresrechnung 2018 wird nach § 95 Abs. 2 in Verbindung mit § 95 b Abs. 1 der Gemeindeordnung von Ba- den-Württemberg festgestellt auf: 1. Ergebnisrechnung mit 1.1. ordentlichen Erträgen von 19.778.261,08 € 1.2. ordentlichen Aufwendungen von -17.022.082,01 € 1.3. dem ordentlichen Ergebnis von 2.756.179,07 € 1.4. außerordentlichen Erträgen von 1.994.869,48 € 1.5. außerordentlichen Aufwendungen von -2.885.039,77 € 1.6. dem Sonderergebnis von -890.170,29 € 1.7. dem Gesamtergebnis der Ergebnisrechnung von 1.866.008,78 € 2. in der Finanzrechnung mit 2.1. Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 19.633.199,39 € 2.2. Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von -15.749.151,18 € 2.3. dem Zahlungsmittelüberschuss aus lfd. Verwaltungstätigkeit 3.884.048,21 € 2.4. Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 1.868.448,63 € 2.5. Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -4.694.90138 € 2.6. Saldo aus Investitionstätigkeit -2.826.452,75 € 2.7. dem Finanzierungsmittelüberschuss von 1.057.595,46 € 2.8. Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € 2.9. Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit -627.669,97 € 2.10. dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit -627.669,97 € 2.11. Änderung Finanzierungsmittelbestand zum Ende des HH-Jahres 429.925,49 € 2.12. dem Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen 15.102,74 € 2.13. dem Anfangsbestand an liquiden Mitteln von 1.996.838,73 € 2.14. Veränderung des Bestands an Zahlungsmittel 445.028,23 € 2.15. dem Endbestand an Zahlungsmitteln von 2.441.866,96 € 3. Bilanz (Anlage 22 maigrün) in Aktiva und Passiva mit einem Anfangsbestand zum 01.01.2017 in Höhe von 38.746.579,84 € Endbestand zum 31.12.2017 in Höhe von 40.340.200,87 € 4. Stand der Verbindlichkeiten zum 31.12.20018 am Ende des Rechnungsjahres zum 31.12.2018 Stand langfristiger Darlehen aus Kreditaufnahmen 596.995,51 € Soweit noch nicht geschehen werden entstandene über- und außerplanmäßige Auszahlungen und Aufwendungen genehmigt. Gleichzeitig wird den nach § 84 Abs. 2 GemO zulässigen überplanmäßigen Investitionsausgaben zugestimmt. Die Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht der Stadt Bad Schussenried für das Rechnungsjahr 2018 ist nach ortsüblicher Be- kanntgabe öffentlich auszulegen. Sie liegt gem. § 95 Abs. 3 GemO in der Zeit von Montag, 04.11.2019 – Freitag, 08.11.2019 und vom Montag, 11.11.2019 – Dienstag, 12.11.2019 - je einschließlich - während der Dienststunden im Rathaus, Wilhelm-Schus- sen-Straße 36, Stadtkämmerei, Zimmer 25, 2. OG, zur Einsichtnahme öffentlich aus. Bad Schussenried, den 22.10.2019 Deinet, Bürgermeister
SCHUSSENBOTE FREITAG, 01. NOVEMBER 2019 | 5 Aufstellung des Bebauungsplans „Unterer auszulegen. Der Planbereich liegt östlich der Bahnlinie und süd- lich des Bahnübergangs Laimbacher Straße. Der Planbereich Öschweg“ in Hopferbach und Erlass einer umfasst das Flurstück 227/2 der Gemarkung Otterswang sowie Satzung über örtliche Bauvorschriften einen Teil des Flurstücks 106. Der Entwurf zur 3. Änderung der Der Gemeinderat der Stadt Bad Schussenried hat am 17.10.2019 1. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans ist im folgenden in öffentlicher Sitzung beschlossen, aufgrund von § 13 b BauGB abgedruckten Kartenausschnitt dargestellt. für den Bereich „Unterer Öschweg „ in Hopferbach einen Be- bauungsplan im beschleunigten Verfahren aufzustellen und eine vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB durch- zuführen. Für den Planbereich ist das Plankonzept vom 17.10.2019, ge- fertigt von Dipl. Ingenieur Roland Groß, maßgebend. Er ergibt sich aus dem im Folgenden abgedruckten Kartenausschnitt. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrecht- lichen Voraussetzungen für die Erstellung von Wohngebäuden geschaffen werden. Der Planbereich umfasst die Flurstücke 58, 59, 60, 60/2 und 60/3 in Hopferbach. Der Planbereich grenzt nordwestlich an den Hopferbacher Gra- ben und südlich an den Unteren Öschweg an. Westlich und südwestlich grenzt das Plangebiet an landwirtschaftlich genutz- te Flächen an. Der Planbereich setzte die bisherige Bebauung zwischen der Wendelinusstraße und dem Unteren Öschweg in westlicher Richtung fort. Bürgerbeteiligung: Zur Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung findet eine Planauflage im Stadtbauamt vom 11.11. – 11.12.2019 während der üblichen Dienststunden statt, dabei wird Gelegen- heit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben. Bad Schussenried, den 25.10.2019 Gez. Bürgermeister Achim Deinet A Zeichnerischer Teil zum Bebaungsplan und Örtliche Bauvorschriften Gehweg Strassenfläche Verkehrsgrün Hinweis: Die Erklärung der Planzeichen und verwendeten Symbole erfolgt ergänzend im Textteil Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Sch u 18 398/4 Aufstellungsbeschluss durch den Gemeinderat ............................ am 17.10.2019 ach S GFL 34 F Ortsübliche Bekanntmachung des Mühlb /1 Aufstellungsbeschlusses gem. § 2(1) BauGB ................................ am 00.00.2019 Whs Ortsübliche Bekanntmachung der Bürgerbeteiligung ..................... am 00.00.2019 16/1 Billigung des Bebauungsplanentwurfes und Auslegungs- beschluss durch den Gemeinderat ................ am 00.00.2019 Ortsübliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung ............. am 00.00.2019 398/3 Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes ............... vom 00.00.2019 mit Begründung, .............. bis 00.00.2019 Wi rtg WBF Fassung vom gem. § 3(2) Bau GB Un terer 398/2 Satzungsbeschluss durch den Gemeinderat .......................... am 00.00.2019 21 Ös Gar gem. §10 BauGB Wh chwe s g WBF Bad Schussenried, den 00.00.2019 ................................... Ga Sch r u (BÜRGERMEISTER) Wh s 620. Wi 12 Die Genehmigung gem. § 10 (2) BauGB wurde vom............................... 60 rtg 620 19 620. durch das Landratsamt Biberach erteilt AZ.Nr. ........................... .70 90 Wh s 64 GFLF 49,81 m2 398/1 397 Wi AUSFERTIGUNG rtg GR Der textliche und zeichnerische Inhalt dieses Bebauungsplans Ga 293/9 stimmt mit dem Satzungsbeschluss vom 08.01.2016 überein. Das Wh r 10 s Verfahren wurde ordnungsgemäß durchgeführt. 61/7 A 19,65 m2 620.70 Pf 1 Si .................................. u Bad Schussenried, den 00.00.2018 Hinweis: L ne 17 (BÜRGERMEISTER) Wh als Schutz vor Überflutungen vom W s 620 .80 alt 9 oberseitigen Hangwasser wird 620.9 620.70 WL Ortsübliche Bekanntmachung und Beginn der Rechtsverbind- lichkeit des Bebauungsplanes am..................... 0 auf dem städtischen Grundstück 0 Pf 1 621 .00 620.6 eine Schutzfläche als Flutmulde Wh Bad Schussenried, den ............................ .................................. s mit Aufschüttung zur Oberflächen- 60/1 Gar (BÜRGERMEISTER) 61 entwässerung vorgesehen Pf 1 Pf 1 Sch u 621.10 Diese Mehrfertigung stimmt mit der Planurkunde überein. 621.00 620.60 Planungsrechtliche Örtliche GR 620.2 Bad Schussenried, den............................. .................................. 0 n 620.70 Festsetzungen Bauvorschriften 60 765,85 m2 02 m2be 0,02 288 WA - SD, WD, FD Pf 1 620.1 ra rG 0 Dachneigung = 21°- 45° 53 620.80 7 0,4 0,6 655,00 m2 60/2 Pf 1171,77 m2 ache Wh Ga s Füllschema Nutzungsschablone nb 620.10 Pf 1 fe r o 74,07 m2 Planungsrechtliche Hop Sc hu Festsetzungen 620.90 EFH siehe Planeintrag 162,81 m2 WBF Art der WH = max 6,70m 620.2 Whs baulichen Nutzung Geschosszahl 5 0 GH = max. 9,50m 506,76 m2 W 60/3 Unt hs 876,42 m2 Grund- Geschoss- Pf 1 620 .30 flächenzahl flächenzahl 4 er er 620 119,81 m2 Ga Bauweise GR .40 Pf 1 48/1 r Ösc 610,75 m2 Sc hu EFH siehe Planeintrag 620 hw WH = max Wandhöhe .50 714,84 m2 GH = max. Gebäudehöhe eg s 53/1 620.60 Wh 39 648,72 m2 59 Nach § 3 Abs. 2 BauGB verfügbare umweltbezogene Informati- Pf 1 Örtliche Hinweis: Bauvorschriften Hauswiesen 620.60 neuer Graben 620.50 Ga 620.70 r Dachform+Dachneigung zum Bach 3 Wh 621.00 684,21 m2 GR 620 s .80 Pf 1 48 Pf 1 139,21 m2 433 onen sind in einem Umweltbericht zusammengetragen und do- 621 Sch r Ga .00 eu 621.10 GFIG 621.20 hu 621.30 Sc s 681,67 m2 681 Wh /3 621.40 621.50 621.60 621.70 37 621.80 621.90 Btr 622.00 622.10 622.20 g 622.3 661,14 m2 622.4 Wh Pf 1 622.5 622.60 125,70 m2 40/2 622.70 Hinweis: 622.80 s 622.90 623.00 623.10 51 0 623.20 623.30 0 623.40 623.50 0 623.60 623.70 623.80 623.90 Pf 1 624.00 624.10 624.20 624.3 Graben wird 624. 624 624 .50 40 .60 0 verlegt 48/2 kumentiert. 676,86 m2 Pf 1 757,40 m2 r 620.90 Ga 135,67 m2 184,36 m2 Bebauungsplan s 58 /2 Wh GR Pf 1 GFLF 37 621 Pf 1 Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind die vorliegenden 621 0.00 621 "Unterer Öschweg" .00 .10 434 .20 716,04 m2 621 GR G .30 r 621 WE Ga 621. .40 49 W in Otterswang 621.6 50 Ga irtg G 621.7 0,01 m2 r WE 0 Brühl 621.8 621.9 0 Stadt Bad Schussenried 0 Hinweis: 622.00 0 622.10 113,78 m2 rtg Pf 1 Graben wird s 622.2 Wh Wi Wh s Arten umweltbezogener Informationen aus Stellungnahmen, Wi aufgegeben 0 622 rtg AUFTRAGGEBER: .30 35 622.40 622.60 622 41 Stadt Bad Schussenried .20 /1 622.7 40/3 Wi vertr. d. Herrn BM Deinet h rtg lbac 0 St all Wilhelm-Schussenstrasse 36 u 783,64 m2 he 88427 Bad Schussenried Müh Sc Ga 48 572,97 m2 Ga r r Wh GR HDL s 165,34 m2 42 PLANUNG: Umweltbericht/Grünordnungsplan mit integriertem Beitrag zur 57 Hinweis: GR 245,46 m2 Pf 1 40/1 Schu DIPL. ING. R.GROSS 37/1 Whs als Schutz vor Überflutungen vom s Gh 37 STADTPLANER OSRL W 41 Wh FREIER ARCHITEKT oberseitigen Hangwasser wird n hu Wh s be Sc Pf 1 s 45 HAUPTSTRASSE 10 auf dem städtischen Grundstück ra 43 88361 ALTSHAUSEN rG 47,37 m2 43 eine Schutzfläche als Flutmulde AG TEL. 07584/921505 W he Wendelinusstraße E-MAIL: info@rolandgross.de mit Aufschüttung zur Oberflächen- ac artenschutzrechtlichen Beurteilung und einer Eingriffs-/ Aus- Sc entwässerung vorgesehen 54 nb 22 hu 30 pfe WBF Sc MASSTAB DATUM ÄND.-DAT. PROJEKT Ho WBF Hinweis: he u 22/3 40 56 offener W hs Whs .................. .................. Bachlauf Sc hu .................. .................. GR 33 GR .................. .................. Sch Scheu u Ga 1: 500 24.01.2019 17.10.2019 P 05-08 gleichsbilanzierung mit folgenden Inhalten: r 23/1 Sc 42 hu Gar Informationen in Bezug auf den Menschen: Öffentliche Auslegung der 3. Änderung der Informationen zu den Auswirkungen der Planung auf die Lärm- situation sowie Angaben zu Belastungen durch elektromagneti- 1. Teilfortschreibung des Flächennutzungs- sche Felder. plans der Stadt Bad Schussenried für das Gebiet Sonderbaufläche „PV-Freiflächen- Informationen in Bezug auf Pflanzen, Tiere und Lebensräu- me: anlage Schachenhölzle“ in Bad Schussen- Informationen zu den Auswirkungen der Planung aufgrund der ried-Otterswang Umnutzung auf Pflanzen, Tiere und Biotoptypen im Bereich der Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsge- geplanten PV-Anlage auf der Grundlage aktueller Bestandser- meinschaft Bad Schussenried – Ingoldingen hat am 21.10.2019 hebungen. in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Entwurf zur 3. Änderung der 1. Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans für das Ge- Informationen zu den Auswirkungen der Planung auf den Ar- biet Sonderbaufläche „PV-Freiflächenanlage Schachenhölzle“ tenschutz auf Grundlage der Bestandserhebungen zu den in Bad Schussenried – Otterswang öffentlich nach § 3 Abs. 2 Artengruppen Vögel, Amphibien, Krebse und Reptilien und BauGB auszulegen. Insbesondere wurde der Umweltbericht ge- eingegangener Stellungnahmen von Seiten der Unteren Natur- billigt und beschlossen diesen nach § 3 Abs. 3 BauGB öffentlich schutzbehörde.
6 | FREITAG, 01. NOVEMBER 2019 SCHUSSENBOTE Informationen in Bezug auf den Boden: Elektronische Information: Informationen zum vorhandenen, anstehenden Boden, dessen Zusätzlich kann der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschrif- Bewertung und den geplanten Bodenversiegelungen auf der ten hierzu mit Begründung unter www.bad-schussenried.de in Grundlage von Bodenschätzungsdaten und eingegangener Stel- der Rubrik „Rathaus Aktuell“ einsehen werden. lungnahmen der Unteren Bodenschutzbehörde. Das geplante Mischgebiet stellt für die Schutzgüter Boden (v. Informationen in Bezug auf das Wasser: a. Versiegelung), Wasser (Verringerung Grundwasserneubil- dung, Beschleunigung Oberflächenwasserabfluss), und Land- Informationen zu den Auswirkungen der Planung auf das Grund- schaftsbild (Beeinträchtigung der Eigenart und Natürlichkeit der wasser und der geplanten Rückhaltung von Niederschlagswas- Landschaft, Beeinträchtigung der Fernwirkung) eine erhebliche ser auf der Grundlage der Versiegelungsbilanz. Beeinträchtigung dar. Die Schutzgüter Arten und Biotope (Be- einträchtigung Teillebensräume und Biotopverbund), Mensch Informationen in Bezug auf Klima: und Klima/Luft werden nur gering beeinträchtigt. Informationen zu den Auswirkungen der Planung auf die klimati- Für die zu erwartenden erheblichen Beeinträchtigungen wurden schen Verhältnisse im Plangebiet sowie den angrenzenden Be- folgende Maßnahmen zur Minimierung und Ausgleichsmaßnah- reichen. men festgesetzt: • Eine Begrenzung der Gebäudehöhen, den weitgehenden Aus- Informationen in Bezug auf Landschaft und Erholung: schluss spiegelnder oder reflektierender Gebäudeflächen und Informationen zu den Auswirkungen der Planung auf das Land- den Ausschluss von Dacheindeckungsmaterialien aus Kupfer, schaftsbild sowie die Erholungsfunktion des Baugebietes auf der Zink und Blei. Grundlage örtlicher Erhebungen. • Eine landschaftstypische Eingrünung mit gebietsheimischen und standortgerechten Gehölzen. Informationen in Bezug auf Kultur und sonstige Sachgüter: • Die Anlage einer artenreichen Wiese mit Streuobsthochstäm- Informationen zu den Auswirkungen der Planung auf schützens- men. werte Kultur-, Bau- und Bodendenkmäler sowie historische Kul- • Eine versickerungsoffene Gestaltung der Stellplätze und die turlandschaften auf Grundlage von Stellungnahmen des Landes- Retention des Niederschlagswassers über offene Mulden und denkmalamtes. Senken. • Als planexterne Ausgleichsmaßnahme die Aufwertung einer Der Entwurf der 3. Änderung der 1. Teilfortschreibung des Flä- Nasswiese. chennutzungsplans mit Begründung und umweltbezogenen In- Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich formationen liegt vom 11.11. – 11.12.2019 im Stadtbauamt Bad oder mündlich abgegeben werden. Stellungnahmen, die nicht Schussenried während den üblichen Dienstzeiten öffentlich rechtzeitig abgegeben worden sind, können gem. § 3 Abs. 2 zur Einsichtnahme aus. Während der Auslegungsfrist können BauGB bzw. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahme beim den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Stadtbauamt abgegeben werden. Da das Ergebnis über die Be- Parallel mit der Auslegung findet die Einholung der Stellungnah- handlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der men der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewie- gem. § 4 Abs. 2 BauGB auf Grund von § 4a Abs. 2 BauGB sen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stel- statt. lungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Bad Schussenried, den 28.10.2019 Gez. Achim Deinet, Bürgermeister Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normen- kontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Ein- wendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Bad Schussenried, den 28.10.2019 Gez. Achim Deinet, Bürgermeister Bekanntmachung der öffentlichen Ausle- gung zum Bebauungsplan „Bohnwiesen“, Gemarkung Otterswang und die örtlichen Bauvorschriften hierzu Der Gemeinderat der Stadt Bad Schussenried hat in seiner öf- fentlichen Sitzung am 17.10.2019 die Entwürfe des Bebauungs- planes „Bohnwiesen“ und der örtlichen Bauvorschriften hierzu, Gemarkung Otterswang gebilligt und für die öffentliche Ausle- gung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) bestimmt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften hierzu umfasst folgende Grundstücke: Flst.-Nrn. 207 (Teilfläche), 209 und 216 (Teilfläche), Gemarkung Otterswang. Der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvor- schriften hierzu mit Begründung und Umweltbericht liegt im Stadtbauamt Bad Schussenried (Wilhelm-Schussen-Straße 36, 88427 Bad Schussenried) in der Zeit vom 11.11. bis 11.12.2019 während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Ein- sicht öffentlich aus.
SCHUSSENBOTE FREITAG, 01. NOVEMBER 2019 | 7 Abwasserzweckverband Federbach Sitz Ingoldingen Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 24. Oktober 2019 Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Fe- § 3 Aufwandsentschädigung für den Verbandsvorsitzenden derbach, Sitz Ingoldingen, hat am 24. Oktober 2019 gem. § 5 des Gesetzes über Kommunale Zusammenarbeit i.V.m. §§ 4 und Der ehrenamtliche Verbandsvorsitzende erhält eine monatliche 19 der Gemeindeordnung folgende Satzung über die Entschädi- Aufwandsentschädigung in Höhe von 300,00 €. Die Entschädi- gung für ehrenamtliche Tätigkeit beschlossen: gung wird vierteljährlich zur Quartalsmitte ausbezahlt. Ist der Verbandsvorsitzende über einen Monat an der Ausübung seines § 1 Entschädigung nach Durchschnittssätzen Dienstes gehindert, entfällt für den darüberliegenden Zeitraum die Aufwandsentschädigung. Sie steht dann dem Stellvertreter (1) Ehrenamtlich Tätigen werden ihre Auslagen und ihr Ver- zu. dienstausfall nach einheitlichen Durchschnittssätzen ersetzt. § 4 Reisekostenvergütung (2) Der Durchschnittssatz beträgt bei einer zeitlichen Inan- spruchnahme Bei Dienstverrichtungen außerhalb des Verbandsgebiets erhal- ten ehrenamtlich Tätige neben der Entschädigung nach § 1 Abs. bis zu 2 Stunden 25,00 € 2 und § 3 eine Reisekostenvergütung in entsprechender Anwen- bis zu 5 Stunden 45,00 € dung der Bestimmungen des Landesreisekostengesetzes. über 5 Stunden 50,00 € § 5 Inkrafttreten § 2 Zeitliche Inanspruchnahme Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntma- (1) Der für die ehrenamtliche Tätigkeit benötigten Zeit werden chung in Kraft. je eine halbe Stunde vor Beginn und nach Beendigung hinzu- gerechnet (zeitliche Inanspruchnahme). Beträgt der Zeitabstand Ingoldingen, den 24. Oktober 2019 zwischen zwei ehrenamtlichen Tätigkeiten weniger als eine Stun- de, dann wird der ersten ehrenamtlichen Tätigkeit eine halbe gez. Stunde vor ihrem Beginn und der nächsten ehrenamtlichen Tä- tigkeit eine halbe Stunde nach ihrem Ende hinzugerechnet. Die Schell Zeit zwischen den beiden Tätigkeiten wird je zur Hälfte beiden Verbandsvorsitzender zugeordnet. Hinweis: (2) Für die Bemessung der zeitlichen Inanspruchnahme bei Sit- Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zungen ist nicht die Sitzungsdauer, sondern die Dauer der Anwe- der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder aufgrund senheit des Sitzungsteilnehmers maßgebend; die Vorschriften der Gemeindeordnungerlassenen Verfahrensvorschriften beim des Absatzes 1 bleiben unberührt. Besichtigungen, die unmit- Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 der telbar vor oder nach einer Sitzung stattfinden, werden zu dieser Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich in- Sitzung hinzugerechnet. nerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Abwasserzweckverband Federbach geltend ge- (3) Die Entschädigung für mehrmalige Inanspruchnahme am macht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begrün- selben Tag darf zusammengerechnet 50,00 € nicht übersteigen. den soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. DAS RATHAUS INFORMIERT Verkauf der Bauplätze im Baugebiet Wertstoffhof „St. Martinsesch“ Bad Schussenried Am 14.10.2019 hat die Stadtverwaltung mit der Vermarktung der Bauplätze im Karl-Etzel-Straße 15 Baugebiet „St. Martinsesch“ begonnen. Das Baugebiet befindet sich in der Bibera- cher Straße, gegenüber unserer Klostermauer und umfasst 70 Bauplätze. Öffnungszeiten: Derzeit stehen noch 15 Bauplätze zum Verkauf. Einen aktuellen Vermarktungsplan Ganzjährig finden Sie auf unserer Homepage. Samstag: 09.00 Uhr bis 14.00 Uhr Bei Interesse steht Ihnen Frau Abdullahad unter der Tel.: 07583 9401-134 oder der März bis November E-Mail: abdullahad@bad-schussenried.de gerne zur Verfügung. Mittwoch: 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr PRIMO-KLEINANZEIGEN Klein aber oho Mit einer Kleinanzeige finden Sie den Traumjob oder bringen Ihr altes Sofa an den Mann. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung: Tel. 0 77 71 / 93 17 - 11 Fax 0 77 71 / 93 17 - 40 anzeigen@primo-stockach.de
8 | FREITAG, 01. NOVEMBER 2019 SCHUSSENBOTE Bericht über die Sitzung lung nötig sei, aber es müsse auch eine Wasser-Müller zusätzlich anwesend. Herr andere Entwicklung geben. Der Gemein- Eberhard erläuterte die vorgesehenen des Gemeinderats vom derat hat anschließend beschlossen, für Planungen zur Erschließung der Bauflä- 17.10.2019 die Flurstücke 58, 59, 60, 60/2 und 60/3 in chen an der Friedhofstraße in Reichen- Nach Begrüßung durch Bürgermeister Hopferbach einen Bebauungsplan nach bach. Auf die Rückfrage von Ortsvor- Deinet erklärte dieser, dass die Tagesord- § 13 b BauGB aufzustellen und die früh- steherin Blersch erklärte Herr Eberhard, nungspunkte 2.2 „Bauantrag zum Neubau zeitige Beteiligung der Träger öffentlicher dass die Maßnahme auch geteilt werden eines Wohnhauses mit sieben Wohnein- Belange und der Bürgerschaft durchzu- könne, aber dadurch entstehen evtl. hö- heiten auf Flst. 687, Konradin-Kreut- führen. here Kosten. Ortsvorsteherin Blersch er- zer-Straße 36“ und der Tagesordnungs- kundigte sich, wann es so weit sei, dass punkt 3 „Bebauungsplan Mühlwiesen II in Bebauungsplan „Schussenursprung die Bauplätze verkauft werden können. Steinhausen“ vertagt werden müssen, da III“ in Roppertsweiler Herr Eberhard entgegnete, dass es auf hierzu noch einige Fragen geklärt werden die Versorger ankomme, wann diese die müssen. Den Sachvortrag zu Tagesord- Grundstücke erschließen. Stadtrat Spähn Auch hierzu war Architekt Groß anwe- erklärte seine Zustimmung zum vorgese- nungspunkt 2 „Baugesuche“ hielt Stadt- send und erläuterte die vorgesehene bauamtsleiter Gnann, wobei einem Antrag henen Projekt. Stadtrat Seifert erkundigte Planung. Stadtrat Spähn führte aus, dass sich danach, ob die Kosten auf die Bau- zugestimmt wurde und den Bauantrag zur die Freie Wählervereinigung mit diesem Nutzungsänderung Umbau Bürofläche in plätze umgelegt werden. Stadtkämmerer Bebauungsplan ein Problem habe. Das Kubot ergänzte, dass die Abgrenzung der Wohnfläche auf Flst. 577/8, Enzisholzweg damalige Problem, welches er beim Be- 15 abgelehnt wurde. Kostenumlegung festgelegt werden müs- bauungsplan „Schussenursprung II“ hat- se. Der Gemeinderat hat anschließend der te, gebe es immer noch. Die Zufahrt zum vorgeschlagenen Erschließungsplanung Bebauungsplan „Unterer Öschweg“ in Schussenursprung ist viel zu eng. Es ist Hopferbach zugestimmt und den Planungsauftrag an dort kein Begegnungsverkehr möglich. Er das Ingenieurbüro Wasser-Müller erteilt. werde heute den Plan ablehnen. Stadtrat Weiter wurde dem Ausschreibungsbe- Zu diesem Tagesordnungspunkt war zu- Vollmer stellte fest, dass die Grundstücke schluss zugestimmt und die Verwaltung sätzlich anwesend Herr Architekt Groß. gekauft wurden und der Bauabschnitt 1 ermächtigt, die Bauarbeiten zu vergeben. Nach dem einleitenden Sachvortrag umgesetzt wurde. Er wollte wissen, wie durch Hauptamtsleiter Bechinka erläuter- hoch die entstandenen Kosten sind. Bür- Bebauungsplan „Bohnwiesen“ in te Herr Architekt Groß die vorgesehene germeister Deinet entgegnete, dass bis- Otterswang Planung. Stadtrat Spähn fragte nach, wel- her Kosten für den Grundstückserwerb che Vorgaben in der Planung gemacht und die Planungskosten entstanden sind. Zu diesem Tagesordnungspunkt war zu- werden. Architekt Groß erläuterte, dass Er empfahl die Planung durchzuziehen. sätzlich anwesend Herr Ingenieur Max die Dachneigung und die Dachformen Stadträtin Vollmer schlug vor, eine spä- Huchler aus Hochdorf, der die Planun- vorgegeben werden. Stadtrat Seifert er- tere Erschließung über eine neue Straße gen erstellt hat. Herr Huchler trug die in kundigte sich danach, seines Wissens nördlich vorzubereiten. Stadtrat Seifert einer Abwägungsliste aufgenommenen gebe es in Hopferbach wenig Nachfrage, wollte das Gebiet nicht grundsätzlich ab- Stellungnahmen der Träger öffentlicher wie es hiermit stehe. Ortsvorsteherin Dr. lehnen, sondern neu über die Entwick- Belange sowie die Stellungnahmen der Schäfer ergänzte, dass ihr bisher keine lung diskutieren und später entscheiden. Verwaltung bzw. des Planers und einen Anfragen vorliegen und dieser Tages- Er forderte, sich nicht vom § 13 b BauGB Vorschlag zur Abwägung vor. Ortsvor- ordnungspunkt in der nächsten Woche jagen zu lassen. Er stellte den Antrag, steherin Dr. Schäfer berichtete, dass der im Ortschaftsrat diskutiert wird. Stadtrat den Tagesordnungspunkt von der Tages- Ortschaftsrat sich in der nächsten Woche Seifert ergänzte, dass der neue Gemein- ordnung zu nehmen. Stadträtin Wiedmer mit diesem Bebauungsplan beschäftigen derat neue Ideen habe. Er forderte, dass stellte fest, dass Roppertsweiler durch werde. Nach kurzer weiterer Ausspra- wir nicht so weiter machen wie bisher das Baugebiet „Schussenursprung II“ che hat der Gemeinderat einstimmig und nicht jedes Jahr die Fläche von vier verschandelt wurde. Sie ist gegen eine beschlossen, für den Bebauungsplan Sportplätzen überbauen. Wenn es kei- Neubebauung. Sie forderte, dass wir „Bohnwiesen“ den Auslegungsbeschluss ne Baunot gebe, sollte die Entscheidung nicht alles zubauen dürfen. Bürgermeister zu fassen und hat vorher den Bebauungs- über den Bebauungsplan verschoben Deinet entgegnete, dass er das Verfahren planentwurf in der geänderten Form ge- werden. Stadtrat Vollmer führte aus und durchführen wolle und evtl. später die Pla- billigt. stellte in Frage, wie verändern wir das nung liegen zu lassen und erst später zu Gesicht unserer Dörfer. Jeder baue wie erschließen. Gemeinderat Seifert stellte Bebauungsplan „Metzgergässle“ er wolle. Das sei eine negative Entwick- den Geschäftsordnungsantrag den Tages- lung. Obwohl das vereinfachte Verfahren ordnungspunkt Bebauungsplan „Schus- senursprung III“ von der Tagesordnung Zu diesem Tagesordnungspunkt war zu- zeitlich limitiert ist, wolle er über einzelne sätzlich anwesend Herr Architekt Sieber Festsetzungen diskutieren. Bürgermeister zu nehmen und zuerst im Gemeinderat die Strategie zu überlegen, wie weiter zu vom gleichnamigen Büro aus Lindau. Deinet entgegnete, dass Teile des Plange- Herr Sieber begründete ausführlich die biets im Flächennutzungsplan ausgewie- machen ist. Stadtrat Spähn widersprach. Er wolle die Planung nicht durchführen. Notwendigkeit der Aufstellung eines Be- sen sind. Die Möglichkeit zum Aufstel- bauungsplans. Im Bebauungsplan sollen lungsbeschluss nach § 13 b BauGB ist bis Anschließend zog Stadtrat Seifert den Geschäftsordnungsantrag zurück. Bür- auch die Sortimente vorgegeben werden. Ende dieses Jahres befristet. Er schlug Die Planung von Einzelhandel ist immer vor, das Aufstellungsverfahren des Be- germeister Deinet stellte den Beschluss- vorschlag der Verwaltung zur Aufstellung sehr konfliktträchtig. Es werde dafür ge- bauungsplans durchzuführen, aber über sorgt, dass keine Beeinträchtigung der die Umsetzung erst später zu entschei- des Bebauungsplans „Schussnusprung III“ in Roppertsweiler zur Abstimmung. Nachbarschaft erfolgt. Zur Änderung des den. Stadträtin Diesch stellte fest, dass Flächennutzungsplans führte er aus, dass die Gefahr des Ausblutens der Dörfer be- Dieser wurde bei 12 Gegenstimmen, 3 Zustimmungen und 3 Enthaltungen abge- der Bebauungsplan nach § 13 a BauGB stehe. Gemeinderat Federspieler berich- aufgestellt werden soll und somit eine pa- tete, dass der Ortschaftsrat Otterswang lehnt. rallele Änderung des Flächennutzungs- hinter der Planung stehe. Stadtrat Spähn plans nicht notwendig ist. Nach kurzer bestätigte, dass er mit manchen Bebau- Baugebiet „Am Friedhof“ in Reichen- bach weiterer Aussprache hat der Gemeinde- ungsplänen Schwierigkeiten habe, aber rat einstimmig den Aufstellungsbeschluss im Fall des Bebauungsplans in Hopfer- für den Bebauungsplan „Metzgergässle“ bach sollte zugestimmt werden. Architekt Zu diesem Tagesordnungspunkt war Herr gefasst. Hierzu erfolgt noch eine amtliche Groß stimmte zu, dass eine Innenentwick- Ingenieur Eberhard vom Ingenieurbüro Bekanntmachung.
SCHUSSENBOTE FREITAG, 01. NOVEMBER 2019 | 9 Wahl der stellvertretenden Ortsvorste- Unterlagen zum Teil nicht eingestellt wur- dass der Mobilfunk kein Ersatz für Funk her von Otterswang den. Er wollte Aufklärung über die weißen und Kabelverbindungen sei. Nur die Kom- bzw. grauen Flecken. Bürgermeister Dei- bination der Techniken ergebe eine sinn- net entgegnete, dass im Zuge der Sach- volle digitale Infrastruktur. Er erläuterte Hauptamtsleiter Bechinka führte aus, verträge, die Fragen wohl beantwortet eingehend, die Übermittlungstechniken dass nach der Wahl von Frau Dr. Schäfer werden können. über Kabel und deren technischen Mög- als Ortsvorsteherin von Otterswang nun lichkeiten. Weiter zog er einen internatio- auch die stellvertretenden Ortsvorsteher Generalsanierung Schulzentrum, Ver- nalen Vergleich und stellte fest, dass bei gewählt werden müssen. Auf Vorschlag gabe Architektenleistung und Vergabe der Branderschließung Deutschland im des Ortschaftsrats Otterswang wurden der Ingenieurleistungen internationalen Vergleich Herr Christian Laux und Frau Stephanie Kolb als Stellvertreter bzw. Stellvertrete- Bürgermeister Deinet wies auf die Ge- sich nur auf Platz 30 befindet. Als Fazit rin der Ortsvorsteherin von Otterswang meinderatssitzung am vergangenen Don- stellte er fest, wenn Deutschland weiter- gewählt. nerstag im nicht öffentlichen Teil hin. In hin ein wohlhabendes Land bleiben soll, der Zwischenzeit liegen Stellungnahmen müssen Rahmenbedingungen geschaffen Entscheidung über die Ausübung der Schulleitungen vor, die an die Ge- werden, die für Wirtschaft und Gesell- eines Vorkaufsrechts für das Flurstück meinderäte weitergeleitet wurden. Stadt- schaft eine intelligente und digitale Vernet- 99/3 in Steinhausen rat Vollmer erkundigte sich nach den zung in „Real Time“ ermöglichen. Weiter Honorarkosten für die Fachingenieure. erläuterte er die Zuständigkeiten für die Hauptamtsleiter Bechinka erklärte, dass Bürgermeister Deinet entgegnete, dass Erschließung mit der Breitbandtechnik. das Flurstück 99/3 in Steinhausen veräu- derzeit die Honorarkosten für die Fachin- Die vorherrschende Überzeugung, dass ßert wurde. Das Flurstück befindet sich genieure nicht fest stehen. Es bestehe der Markt für die flächendeckende Tele- innerhalb eines rechtskräftigen Bebau- jedoch bei der Entscheidung ein erhebli- kommunikationsversorgung sorgen wird, ungsplans, ist mit Wohngebäuden bebau- cher Zeitdruck. Stadtrat Vollmer entgeg- traf nicht zu. Die Marktmechanismen sor- bar und unbebaut, sodass eine Möglich- nete, dass ihm der Zeitdruck bekannt ist. gen nicht überall für eine flächendecken- keit der Ausübung eines Vorkaufsrechts Er wolle aber trotzdem Information über de Breitbandversorgung. Man spricht hier besteht. Der Gemeinderat hat beschlos- die Kosten und den Umfang der Leistun- von einem sogenannten Marktversagen. sen, das der Stadt zustehende Vorkaufs- gen. Stadtrat Spähn forderte, dass auch Nach einem Markterkundungsverfahren recht für das genannte Flurstück nicht bei den Fachingenieuren, die Honorarord- und Interessensbekundungsverfahren, auszuüben. nung für Architekten und Ingenieure ein- hat die Telekom erklärt, dass sie einen gehalten werden. Weiter forderte Stadtrat weiteren Ausbau nicht durchführen wer- Beauftragung der Bestattungsordner- Vollmer, dass er auch die Kosten für die de. Als Fazit stellte er fest, dass in Bad tätigkeiten noch fehlende Mensa und vier Klassen- Schussenried auch nach dem angeführ- zimmer mitgeteilt bekommt. Er wolle, dass ten Eigenausbau der Telekom es Gebiete Stellvertretender Hauptamtsleiter Mut- diese Kosten mit einbezogen werden. gebe, die in Bezug auf schnelles Internet ter erläuterte, dass die Bestattungs- immer noch unterversorgt sein werden. arbeiten, die Grabherstellung und die Nach kurzer weiterer Aussprache wurde Das Interessensbekundungsverfahren hat Bestattungsordnertätigkeiten sowie die einstimmig beschlossen, das Architektur- ergeben, dass die beteiligten Telekommu- ortspolizeibehördlichen Bestattungen zu büro Hildebrandt und Schwarz aus Fried- nikationsunternehmen kein Interesse be- vergeben sind. Der bisherige Vertrag läuft richshafen, erhält zum Angebotshonorar kundet haben und somit einen Wirtschaft- am 31.10.2019 aus. Die Firma Schmid- von 874.000 € den Auftrag für die Archi- lichkeitslückenmodell damit ausscheidet. berger Bestattungen GmbH hat ein An- tekturleistungen zur Generalsanierung Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gebot vorgelegt. Die Arbeiten sollen für des Schulzentrums. Weiter wurde be- gesetzt, gemeinsam mit den Telekommu- 4 Jahre bis zum 31.10.2023 mit einer schlossen, dass die Verwaltung und das nikationsunternehmen flächendeckend in Verlängerungsoption vergeben werden. noch zu beauftragende Architekturbüro Deutschland Gigabit-Netze zu schaffen. Der Gemeinderat hat anschließend be- werden ermächtigt die Ingenieurleistun- Im Grunde wird die Breitbandförderung schlossen, die Durchführung der Bestat- gen (wie Statik, Haustechnik, Elektrotech- in den Gebieten in denen kein marktge- tungsarbeiten, Grabherstellung und die nik usw.) zu vergeben. Die Verwaltung triebener Aufbau stattfindet, fortgeführt. Bestattungsordnertätigkeiten sowie der und das Büro Menold Bezler wurden wei- Damit sollen alle noch verbliebenen wei- ortspolizeibehördlichen Bestattungen in ter ermächtigt, die erforderlichen Nach- ßen Flecken angeschlossen werden. Der den vier städtischen Friedhöfen der Stadt verhandlungen mit den Ingenieurbüros Bund fördert die Kosten mit 50 % und das Bad Schussenried ab dem 01.11.2019 an durchzuführen. Land Baden-Württemberg fördert mit wei- die Firma Schmidberger Bestattungen teren 40 %, sodass theoretisch eine För- GmbH bis zum 31.10.2023 zu vergeben. Breitbandversorgung auf der Gemar- derung von 90 % entsteht. Aber da nicht Ebenso wurde eine Verlängerungsklausel kung, Vorstellung der Sonderaufrufe alle Kosten förderflächig sind, wird von über weitere zwei Jahre vereinbart. für Schule, Gewerbe- und Beseitigung einer Förderquote von ca. 75 % ausge- der weißen Flecken gangen. Herr Schreitmüller erläuterte die vom Ingenieurbüro Wassermüller durch- geführten Untersuchungen zur Erschlie- Bericht über die Sitzung Zu diesem Tagesordnungspunkt waren ßung der Schulen, Gewerbegebiete und zusätzlich anwesend Herr Rosner von der des Gemeinderats vom Breitbandberatung Baden-Württemberg, Krankenhausstandorte, mit dem Ziel die 21.10.2019 Herr Eberhart und Herr Schreitmüller sogenannten weißen und grauen Flecken vom Ingenieur Büro Wassermüller, sowie zu schließen. Wenn der Breitbandinfra- Nach der Begrüßung durch Bürgermeis- strukturausbau durchgeführt wird, mit der von der Firma atene Kom, Frau Kirchner ter Deinet, beantragte Stadtrat Spähn die Förderung für weiße Flecken, Schulen, sowie Herr Wieduwilt. Beschlussfassung zum Thema Breitband- Gewerbe sowie Mitverlegung im Zuge versorgung zu vertagen. Bürgermeister des Eigenausbaus, entstehen Kosten von Nach der Einleitung durch Bürgermeister Deinet schlug vor, zuerst die Fachleute ca. 17,3 Millionen Euro. Abzüglich einer Deinet und Kämmerer Kubot, hielt Herr anzuhören und dann darüber zu entschei- Fördersumme, mit einer Quote von zum Rosner einen sehr ausführlichen Vortrag den, ob eine Beschlussfassung stattfindet. Teil 75 %, ergibt sich ein Aufwand von über die Breitbanderschließung und die Stadtrat Spähn stimmte diesem Vorgehen ca. 8,3 Millionen Euro für die Stadt. Auf Gründe hierfür. Er begann mit einer his- zu. Im Rahmen der Anfragen aus der Bür- Nachfrage von Stadträtin Diesch, erklärte torischen Standortbestimmung, erläuter- gerschaft, wies ein Mitbürger darauf hin, Herr Rosner weiter, dass die Telekom und te die Übermittlungstechniken des Infor- dass zum Thema Breitbandversorgung die Unity Media bereits einen Teil aus- mationszeitalters und stellte hierbei fest,
10 | FREITAG, 01. NOVEMBER 2019 SCHUSSENBOTE gebaut haben und es jetzt um die bisher erzahlern. Er befürchtete jedoch, dass tung Reichenbach bzw. geradeaus über nicht versorgten Flächen gehe, wofür die dieser Abschluss sich in den nächsten die K 7556 / K 8275 Richtung Bierstetten Stadt den Auftrag erteilen müsste. Herr Jahren nicht wiederholen wird. Der Ge- umgeleitet. Wieduwilt und Frau Kirchner erläuterten meinderat hat den Jahresabschluss 2018 das Förderverfahren. Stadträtin Vollmar wie vorgeschlagen festgestellt. Anlieger frei bis Arbeitsstelle. erkundigte sich nach dem Anschluss von Atzenberg. Herr Schreitmüller erklärte, Spendenannahme dass in der Planung ein Anschluss über Bad Schussenried vorgesehen ist, aber Die Bäckerei Laux hat für das Magnusfest Parkplatz Bahnhof wegen auch ein Anschluss über Aulendorf tech- für Brezeln 231,00 € gespendet. Der Ge- nisch möglich wäre. Herr Wieduwild wies meinderat hat beschlossen, diese Spende Schienenersatzverkehr darauf hin, dass die Förderrichtlinie zum anzunehmen und dem Spender gedankt. teilweise gesperrt 31.12.2019 auslaufe. Bürgermeister Dei- net erklärte, wenn der Ausbau danach ge- Wie bereits im letzten Schussenboten Unter dem Tagesordnungspunkt „Bürger- informiert, beginnt am 04.11.2019 bis schehe, müsse dies ohne Förderung auf fragestunde“ stellte ein Mitbürger fest, eigene Kosten geschehen. Stadtrat Sei- zum 19.12.2019 die erneute Bauphase dass beim Jahresabschluss 2018, er den der Südbahn im Abschnitt Biberach (Riß) fert erkundete sich nach den Kosten des Stand der Außerhausfinanzierung vermis- Hausanschlusses und ob es technische und Aulendorf. Hierfür ist es auch wieder se. Stadtkämmerer Kubot stellte die ent- notwendig eine Bushaltestellte für den Möglichkeiten über Funk gebe. Herr Ku- sprechenden Zahlen dar und wies darauf bot erläuterte die Kosten über die Haus- Schienenersatzverkehr auf dem Parkplatz hin, dass ab 2020 die Außerhausfinanzie- Bahnhof in Bad Schussenried einzurich- anschlüsse und Herr Wieduwilt erklärte, rung in den Schuldenstand eingearbeitet dass auch oberirdische Leitungen mög- ten. werde. Weiter stellte dieser Mitbürger lich seien. Stadträtin Diesch erklärte, dass fest, dass der Gemeinderat in den letz- die Notwendigkeit des Breitbandausbaus Entlang der Ersatzbushaltestelle und bei ten beiden Sitzungen Investitionen von der Zufahrt der Busse auf dem Parkplatz außer Frage stehe, aber sie stellte sich ca. 23.000.000 € beschlossen habe. Er die Frage der Finanzierbarkeit. Nach ei- Bahnhof gilt somit ein absolutes Haltver- sei gespannt, welche Stellungnahme das bot. Um einen reibungslosen Schienen- ner Sitzungsunterbrechung zog Stadt- Landratsamt zum Haushalt 2020 abgibt. rat Spähn den Antrag auf Vertagung der ersatzverkehr gewährleisten zu können, Beschlussfassung zurück. Anschließend wird um entsprechende Berücksichtigung wurde mehrheitlich beschlossen, dem gebeten. Ausbau im Rahmen der Sonderaufrufe Zellerseeweg kurzzeitig Schulen, Krankenhäuser, weiße Flecken gesperrt und Gewerbe bzw. im Vorgriff grauer Fle- cken zuzustimmen. Für die erstgenannten Das Landratsamt Biberach hat mitgeteilt, Übungseinheit einer dass der Zellerseeweg entlang des Kur- drei Förderungen liegen bereits bewillig- parkes anlässlich des St. Martinsumzu- Bundeswehr-Kompanie te Zuschüsse vor. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Finanzplanung für den ges des Kindergarten Spatzennest am in Bad Schussenried und Haushalt 2020 und der mittelfristigen Fi- 08.11.2019 in der Zeit von 17:00 Uhr bis Umgebung nanzplanung darzustellen und die Maß- 18:00 Uhr für den Fahrzeugverkehr kurz- zeitig vollständig gesperrt werden muss. Die Bundeswehr hat die Stadtverwal- nahmen gemäß der Zweckbindungsfrist tung darüber in Kenntnis gesetzt, dass umzusetzen. in der Zeit vom 24.11.2019 (16.00 Uhr) Anlieger frei bis zum betroffenen Straßen- abschnitt. Um Verständnis wird gebeten. – 28.11.2019 (19.00 Uhr) evtl. mit einer Tax-Compliance-Management-System Kompanie der Bundeswehr im Raum Bad Schussenried Trainings-Einheiten im Rah- Stadtkämmerer Kubot erläuterte die men einer Spezialkräfte-Übung absolviert Notwendigkeit und den Umfang des vor- L 283 vollständig gesperrt werden. gesehenen Tax-Compliance-Manage- ment-System Entwurfes. Nach kurzer Das Landratsamt Biberach hat mitgeteilt, Wo genau tatsächlich in Bad Schussen- Aussprach wurde mehrheitlich beschlos- dass die L283 zwischen der „Sattenbeu- ried und Umgebung die Übung stattfin- sen, diesen Entwurf zuzustimmen und die rer Kreuzung“ und Ortseingang Reichen- det, ist Bestandteil der Übung und wird Verwaltung wurde beauftragt die Ände- bach aufgrund von Holzfällarbeiten im erst vor Ort entschieden. Im Rahmen der rung gemäß der Vorgaben einzuarbeiten. Zeitraum vom 05.11.2019, 07:30 Uhr bis Übung kommen Fahrzeugbewegungen 08.11.2019, 17:00 Uhr für insgesamt zwei mit Kettenfahrzeugen sowie maß- und Jahresabschluss Stadt 2018 bis drei Arbeitstage für den Fahrzeugver- gewichtsüberschreitendem Rad-Kfz zum kehr vollständig gesperrt werden muss. Einsatz. Stadtkämmerer Kubot stellte den Jahres- Der Verkehr der K 7556 aus Richtung Wir bitten um Beachtung: es handelt sich abschluss für 2018 dar. Die Bilanzsumme Allmannsweiler kommend, wie auch der lediglich um die Übung eines freilaufen- zum 31.12.2018 betrug 40.340.000 € ge- Verkehr der L 283 aus Richtung Bierstet- den Manövers mit einer Bataillons-Stärke genüber der vorhergehenden Bilanzsum- ten kommend wird in Reichenbach über von bis zu 250 Soldaten in den jeweiligen me von 38.746.000 €. Der Schuldenstand die K 7556 „Schussenrieder Straße“ / Übungsschwerpunkten, in der die üben- zum 31.12.2018 beträgt 596,995 €, „Saulgauer Straße“ nach Bad Schussen- de Truppe nicht an militärische Einrich- wobei im Jahr 2018 einschließlich der ried und von hier über die L 275 „Buchau- tungen und Liegenschaften gebunden ist, Sondertilgung für das Gewerbegebiet er Straße“ Richtung „Sattenbeurer Kreu- sondern sich in der Infrastruktur einer re- „Hinter den Erlen“ eine Gesamttilgung zung“ und die bestehende Wegweisung alistischen Gemeinde bewegen soll. Auch von 3.161.766,00 € getätigt wurde. Der umgeleitet. Der Verkehr der L 283 aus Fallschirmabsprünge gehören zu den Gewerbesteueransatz von 2,7 Millionen Richtung Biberach kommend wird an Übungseinheiten. Euro wurde mit Einnahmen von 4.182.000 der „Sattenbeurer Kreuzung“ rechts auf € deutlich übertroffen, sodass sich die Li- Bitte informieren Sie ggf. auch Freunde die L 275 Richtung Sattenbeuren und quidität zum 31.12. 2018 auf 2.441.000 € und Nachbarn, die der deutschen Spra- weiter Richtung Bad Buchau umgeleitet. belief. Stadtrat Vollmer bezeichnete den che nur unzureichend mächtig sind, um Von der Ortsumfahrung Bad Buchau wird Abschluss als noch einen erfreulichen Missverständnissen und Problemen be- der Verkehr von der L 275 auf die K 7586 durch die hohen Gewerbesteuereinnah- reits im Vorfeld vorzubeugen. Vielen Dank links Richtung Allmannsweiler und in All- men. Er dankte hierfür den Gewerbesteu- für Ihr Verständnis. mannsweiler links über die K 7556 Rich-
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