Gemeinde Ennetbaden Versorgungskonzept - für Energie und leitungsgebundene Medien - Gemeinde ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Gemeinde Ennetbaden Versorgungskonzept für Energie und leitungsgebundene Medien Stand: 23.9.2013 (GV-Vorlage 14.11.2013) Gültig ab 1.1.2014
-2- 1. ALLGEMEINES 1.1 Vorbemerkungen und Zielsetzungen Das Versorgungskonzept soll die ausreichende Versorgung unserer Gemeinde mit Wasser, Energie, Wärme und Telekommunikationsdienstleistungen sicherstellen. Es dient dem Ge- meinderat als Grundlage für die Planung der Investitionen in den nächsten 10 bis 15 Jahren. Den interessierten Liegenschaftsbesitzerinnen und Liegenschaftsbesitzern soll es die Mög- lichkeiten ihrer Energieversorgung aufzeigen. Im Energieleitbild vom 18.11.2010 sind die energiepolitischen Ziele und die damit zusammen- hängenden Fördermassnahmen festgehalten. Das Versorgungskonzept für Energie und lei- tungsgebundene Medien ergänzt das Energieleitbild 2010. 1.2 Rückblick Am 27. August 1981 nahm die Gemeindeversammlung von der vorgesehenen Energiepolitik und dem Wärmeversorgungskonzept zustimmend Kenntnis. Die damaligen Anliegen wie z. B. energiesparende Massnahmen an den gemeindeeigenen Liegenschaften, der Weiterausbau der Elektrizitätsversorgung, das Einrichten einer Energieberatungsstelle usw. wurden in der Zwischenzeit vollzogen. 2. DIE EINZELNEN LEITUNGSGEBUNDENEN VERSORGUNGSANLAGEN 2.1 Wasserversorgung Die Wasserversorgung ist ein Eigenwirtschaftsbetrieb der Einwohnergemeinde. Die Bewirt- schaftung erfolgt im Auftrag der Gemeinde durch die Regionalwerke AG Baden. Die geförder- te Wassermenge beträgt ca. 300'000 m3 pro Jahr. Davon stammen 1/3 von der Rosenquelle und 2/3 vom Grundwasserpumpwerk Limmatau. A. Pumpwerke und Reservoirs Die Konzession des Kantons für die Förderung von Grundwasser in der Grundwasserfassung Limmatau läuft im Jahr 2020 aus. Der Kanton wird voraussichtlich keine neue Konzession für eine weitere Dauer von 20 Jahren ausstellen. Die Gewässerschutzverordnung (GschV) des Bundes vom 28. Oktober 1998 machte eine Anpassung resp. Änderung des bisherigen Schutzzonenreglements für die Grundwasserfassung Limmatau erforderlich. Das überarbeite- te Schutzzonenreglement wurde vom Kanton abgewiesen. Für die Grundwasserfassung Lim- matau waren bisher Schutzzonen mit beschränkter Schutzwirkung ausgeschieden. Dies ge- nügt nach heutiger Auffassung nicht mehr, um das Risiko einer künstlich herbeigeführten Grundwasserverschmutzung auf ein vertretbares Mass zu senken. Die Vorschriften der heuti- gen Gewässerschutzverordnung und der Wegleitung Grundwasserschutz des Bafu aus dem Jahr 2004 sind strikter und streben eine unüberbaute Schutzzone S2 an. Für die Zone S2 gilt insbesondere ein generelles Neubauverbot.
-3- Eine alternative Wasserbeschaffung muss in den nächsten Jahren gefunden werden. Vollwertige Netzverbindungen bestehen zu den Gemeinden Baden und Obersiggenthal, sodass die Wasserversorgung auch in einem Katastrophenfall funktionsfähig bleibt. Technisch sind die Anlagen in Ordnung. Die Steuerung der Wasserversorgung wurde 2003 komplett erneuert. Die Leitstelle befindet sich in Baden bei der Regionalwerke AG Baden. Baulicher Bedarf besteht beim Reservoir Geissberg mit Baujahr 1930. Das Reservoir muss mittelfristig erneuert oder ersetzt werden. Ziele: - Finden von alternativer Wasserbeschaffung - Sicherstellung der Werterhaltung der Bauten und Anlagen durch laufende Instandhaltung. - Sanierung des Reservoir Geissberg B. Leitungsnetz Das Leitungsnetz wird laufend erneuert. 2 Mal jährlich findet mit den anderen Werkleitungsei- gentümern eine Koordinationssitzung zum Abgleich der Sanierungsbedürfnisse statt. Die Sa- nierungsplanung ist bis ins Jahr 2021 in den Koordinationsplänen vermerkt. Ziele: - Rollende Planung der notwendigen Werterhaltungsmassnahmen und Ausbauten zusam- men mit den weiteren Werkleitungseigentümern unter Berücksichtigung des Finanzhaus- halts der Wasserversorgung 2.2 Elektrizitätsversorgung Die Elektrizitätsversorgung erfolgt durch die Regionalwerke AG Baden (RWB), mit welcher ein Konzessionsvertrag besteht. A. Transformatorenstationen und Mittelspannungsnetz Das Mittelspannungsnetz wird mit 16 Kilovolt betrieben. Die Einspeisung erfolgt mit je zwei Verbindungen einerseits über die Schiefe Brücke und andererseits über den Knoten Landvog- teischloss. Das Mittelspannungsnetz wird als offener Ring betrieben. Alle Transformatorensta- tionen können somit von zwei Seiten versorgt werden, was eine hohe Versorgungssicherheit gewährleistet. Das Netz ist genügend stark dimensioniert, ein genereller Ausbau drängt sich nicht auf. Punktuelle Ausbauten getrieben durch Um- bzw. Ausbauten sind situativ möglich. Das Mittelspannungsnetzes und die zehn Transformatorenstationen sind in einem guten Zu- stand. Damit dieser für die Zukunft erhalten bleibt, investiert die RWB regelmässig in die Infra- struktur.
-4- Ziele: - Situativer Netzausbau basierend auf Änderungen in der Nutzungsplanung oder getrieben durch Um- bzw. Ausbauten - Erhalt des guten Zustands der Anlagen durch regelmässige Wartung und Ersatzinvestitio- nen B. Niederspannungsnetz Das Niederspannungsnetz ist grundsätzlich in einem guten Zustand. Störungen sind selten. Um diesen Zustand erhalten zu können, wird regelmässig in das Netz investiert. Die Planung der Trasse-Erneuerungen erfolgt koordiniert mit der Gemeinde und den anderen Werken. Ka- bel und Verteilkabinen werden auf Basis der Kundenanforderungen oder des Zustandes aus- gebaut. Damit das Netz bis zum Endkunden in einem guten Zustand bleibt, wird dem Kunden bei Strassensanierungen eine Erneuerung ihres Hausanschlusses zu attraktiven Pauschal- konditionen angeboten. Ziele: - Koordinierte Planung der Trasse-Erneuerung mit der Gemeinde und den anderen Werken - Erhalt des guten Zustands der Anlagen durch regelmässige Wartung und Ersatzinvestitio- nen C. Steuerung und Kommunikation Neben dem bestehenden Steuerkabelnetz, welches heute zur Überwachung und Steuerung des Verteilnetzes benötigt wird, investiert die RWB punktuell in den Ausbau des Glasfasernet- zes. Dies, um zukünftigen Anforderungen an die Überwachung und Steuerung sowie allenfalls Smart Metering und Smart Grid Lösungen gerecht zu werden. Die RWB 2010 hat einen Busi- nessplan für Fibre to the Home (FTTH) für ihr Stromversorgungsgebiet in Baden und Ennet- baden ausbearbeitet. Der Ausbau des Glasfasernetzes durch eine Drittfirma wird geprüft. Ziele: - Ausbau des Glasfasernetzes für betriebliche Anwendungen - Überwachung und Steuerung des Netzes auf dem aktuellen Stand der Technik halten 2.3 Öffentliche Beleuchtung Die öffentliche Beleuchtung trägt wesentlich zur Sicherheit auf den Strassen bei. Deshalb ist es wichtig, dass Beleuchtung weiterhin ordentlich unterhalten wird. Bei Erneuerungen wird neben den gestalterischen Aspekten besonderen Wert auf die Kriterien Lichtverschmutzung und Energieeffizienz gelegt. Insbesondere ist jeweils zu prüfen, ob eine Umsetzung mit LED Technologie möglich und effizient sowie eine Nachtabsenkung realisierbar ist. Ziele: - Sicherstellen, dass die Beleuchtung den Normen entsprechend ausgeführt ist - Erhöhung der Energieeffizienz und Verminderung von unerwünschten Lichtemissionen
-5- 2.4 Erdgasversorgung Die Erdgasversorgung erfolgt durch die Regionalwerke AG Baden, mit welcher ein Konzessi- onsvertrag besteht. Die Erdgas Hauptleitungen sind saniert. Hausanschlüsse aus Guss oder Stahl werden bis ins Jahr 2015 ebenfalls saniert sein. Die Verdichtung des Erdgasverteilnetzes wird vorangetrieben mit günstigen Erschliessungskosten für Neuanschlüsse. Ein Ausbau des Erdgasverteilnetzes erfolgt gemäss den Wirtschaftlichkeitsberechnungen der Regionalwerke AG Baden. Ziele: - Verdichtung des Erdgasverteilnetzes durch weitere Kundenanschlüsse 2.5 Telefonnetz Das Telefonnetz wird aufgrund der Bundesgesetzgebung zur Zeit durch die Swisscom betrie- ben. Das Telefonnetz ist im gesamten Gemeindegebiet ausgebaut und weitgehend verkabelt. Die restlichen Freileitungen werden durch dieses Unternehmen im Zuge der Modernisierung des Netzes und im Rahmen der verfügbaren finanziellen Mittel laufend verkabelt. Ein Hauptproblem sind die häufigen Strassenaufbrüche infolge von Kurzschlüssen oder ande- ren Defekten, welche nicht mit den übrigen Werkleitungssanierungen koordiniert werden kön- nen. Selbstverständlich wird bei allen Werkleitungs- und Strassensanierungen die zuständige Unternehmung frühzeitig orientiert, damit deren Sanierungsarbeiten gleichzeitig erfolgen. Ziele: - Etappenweise Verkabelung der restlichen Freileitungen im Zuge der Modernisierung des Net- zes - Koordination der Sanierungsarbeiten des zuständigen Unternehmens mit der Sanierung der übrigen Werkleitungen und Strassen 2.6 Fernsehkabelnetz Das Fernsehkabelnetz wird zur Zeit durch die UPC Cablecom AG betrieben. Die Gemeinde Ennetbaden hat der Unternehmung eine generelle Baubewilligung für Kabellan- lagen etc. auf öffentlichem Grund erteilt. Momentan wird das Versorgungsnetz Ennetbaden modernisiert. Die Bauarbeiten müssen vor Baubeginn durch die Bauverwaltung bewilligt wer- den. Bei Werkleitungs- und Strassensanierungen wird die Unternehmung frühzeitig orientiert, damit die Erneuerungsarbeiten gleichzeitig erfolgen können. Wie beim Telefon können Strassenauf- brüche bei Defekten etc. nicht verhindert bzw. koordiniert werden. Zur Tarifgestaltung ist festzuhalten, dass kein Vertrag mit der Gemeinde besteht, da ein allfälli- ger Anschluss eine privatrechtliche Angelegenheit ist, die keine öffentliche Regelung durch die Gemeinde erfordert. Immerhin nimmt der Gemeinderat von den Tarifen jeweils zustimmend Kenntnis und setzt sich dafür ein, dass diese im Rahmen der Nachbargemeinden bleiben.
-6- Ziele: - Abschluss der laufenden Modernisierungsarbeiten - Koordination der Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten so weit möglich mit den übrigen Werkleitungen und Strassen 3. WÄRMEERZEUGUNG 3.1 Kleinwärmeverbund Bei Arealüberbauungen oder bei anderen grösseren, zusammenhängenden Überbauungen ist die Möglichkeit einer zentralen Beheizung zu prüfen. Solche Anlagen sind wirtschaftlich inte- ressant, sofern alternative Energien wie z.B. die Nutzung von Erd-, bzw..Umgebungswärme oder Holz zur Anwendung gelangt. Sie sind deshalb, wie unter Punkt 3.7 erwähnt, auch aus Gründen des Umweltschutzes erwünscht. Allerdings ist zu beachten, dass, insbesondere mit Erdwärmesonden oder Luft als Wärmequelle für Wärmepumpen, Einzelanlagen energetisch effizienter sein können. Im Vordergrund stehen dabei die Gebiete entlang der Limmat für die Nutzung des Wassers. Aber auch die Hanglagen des Geissberges und der Lägern, wo aus geologischen Gründen Erdsonden und damit die Nutzung der Erdwärme möglich sind. Gene- rell ist anzustreben, dass beim Ersatz bestehender Heizungen sich mehrere Verbraucher zu- sammenschliessen. Ziele: - Wärmeverbund bei Arealüberbauungen oder für kleinere Quartiere unter Verwendung der Erd- oder der Umgebungswärme 3.2 Erdgas (siehe auch unter 2.3) Es wird angestrebt, dass in den mit Erdgas versorgten Gebieten diese Energie nach Möglich- keit auch für die Wärmegewinnung eingesetzt wird. In den Grundwasserschutzzonen ist die Erdgasversorgung gegenüber den Ölheizungen zu bevorzugen, da Ölltankanlagen ein erhöh- tes Wasserverschmutzungspotenzial darstellen. Ziele: - Flexibles Verhalten bei Baubewilligungsgesuchen für Erdgasheizungen 3.3 Öl Öl für die Wärmeerzeugung soll nur dort eingesetzt werden, wo andere Energieträger nicht möglich sind und sich keine Alternativen anbieten. Alte und unwirtschaftliche Ölheizungen sind zu ersetzen durch neue, dem heutigen Stand der Technik entsprechende umweltschonende Anlagen. In den Grundwasserschutzzonen sind neue Ölheizungen nur noch in Ausnahmefäl- len zu bewilligen. Diese Forderung lässt sich gut umsetzen, weil diese Gebiete mit Erdgas versorgt sind.
-7- Ziele: - Ölheizungen nur dort zulassen, wo andere Energieträger nicht zur Verfügung stehen - Grundsätzlich keine Ölheizungen mehr in den Grundwasserschutzzonen - Zentrale Heizungsanlagen in grösseren Überbauungen 3.4 Holz Holz ist eine einheimische Energie, welche sich fortlaufend erneuert. Es drängt sich deshalb als Wärmeerzeuger geradezu auf. Holzheizungen sind als Einzelanlagen (Wärmeerzeugung mit Pelletofen), oder als Anlagen im Wärmeverbund möglich und sinnvoll. Ziele: - Bei grösseren Überbauungen oder bei einem Wärmeverbund mehrerer Liegenschaften sind Holzschnitzelfeuerungen in die Beurteilungskriterien bei der Heizungsart miteinzubeziehen - Die Genehmigungsinstanzen behandeln die Bewilligungsgesuche konziliant - Pelletanlagen für Einzelanlagen mit Filtern sind zu prüfen 3.5 Elektrizität Für die Wärmegewinnung und für die Warmwasseraufbereitung ist speziell der Einsatz von Wärmepumpen zu fördern. Das Mittel- und Niederspannungsnetz ist so zu dimensionieren, dass der Betrieb solcher Anlagen möglich ist. Die Regionalwerke AG Baden sind angehalten, das elektrische Versorgungsnetz bei Sanierungen in diesem Sinne auszubauen. Ziele: - Die Verwendung von Elektrizität für den Betrieb von Wärmepumpenanlagen ist zu fördern 3.6 Sonnenenergie Die Baugebiete von Ennetbaden sind prädestiniert Sonnenenergie zu nutzen. Dabei steht die Bereitstellung des Warmwassers und die Heizungsunterstützung mittels Sonnenkollektoren im Vordergrund. Auch für die Beheizung offener Schwimmbassins ist Sonnenenergie attraktiv. Die Installation von Anlagen für die Nutzung der Sonnenenergie setzt voraus, dass bei den Baubewilligungserteilungen der notwendige Spielraum eingeräumt wird. Die Behörde ist dem- entsprechend gefordert und aufgerufen, der Nutzung der Sonnenenergie zu unterstützen. Ziele: - Nutzung der Sonnenenergie für die Erzeugung von Wärme im gesamten Gemeindegebiet - Befürwortende Praxis der Baubewilligungsbehörden für die Installation solcher Anlagen
-8- 3.7 Erdwärme und Umgebungswärme In unserem Erdreich, in unserer Luft und in den öffentlichen Gewässern liegt ein grosses Po- tential an Wärme, welches für Heizzwecke genutzt werden könnte. Erdsonden für die Gewin- nung der Erdwärme, welche mittels Tiefbohrungen eingebracht werden, sind in den Grund- wasserschutzzonen und im Bereiche der Thermalquellen allerdings nicht zugelassen. Dage- gen eignen sich hierfür die Hanglagen am Geissberg und an der Lägern. Entlang der Limmat ist die Nutzung dieses Fliessgewässers für den Betrieb von Wärmepumpen angezeigt. Die Nutzung der Wärme aus den Thermalquellen ist aktiv zu fördern. Bei Neubauten oder Sanie- rungen im Bäderquartier sind diese Varianten zu prüfen. Namentlich bei Arealüberbauungen, welche von einem Ausnützungsbonus profitieren, können entsprechende Auflagen bezüglich Nutzung alternativer Energien in der Baubewilligung gemacht werden. Ziele: - Nutzung der Erdwärme in den hierfür geeigneten Gebieten, namentlich an den Hanglagen des Geissberges und der Lägern - Nutzung des Wärmepotentials der Limmat für den Betrieb von Wärmepumpen - Einflussnahme der Baubewilligungsbehörde auf die Nutzung dieser Energien namentlich bei Arealüberbauungen - Nutzung der Wärme aus Thermalquellen. 4. FÖRDERUNGSMASSNAHMEN DURCH DIE GEMEINDE Die Gemeinde fördert die Nutzung alternativer Energien, insbesondere die Sonnenenergie, die Erd- und Umgebungswärme. Im Energieleitbild vom 18.11.2010 sind im Anhang A, Fördermassnahmen, die Beiträge der Gemeinde aufgeführt. Damit werden die alternativen Anlagen zur Wärmeerzeugung gefördert. 5. SCHLUSSBEMERKUNGEN UND VERBINDLICHKEIT Alle Ausbau- und Sanierungsprojekte müssen von der Gemeindeversammlung im Rahmen der jährlichen Voranschläge oder durch Verpflichtungskredite beschlossen werden. Der Gemeinderat und die Verwaltung haben die erforderlichen Anträge zeitgerecht zu un- terbreiten und die entsprechenden Beschlüsse zu vollziehen. Die Beiträge für die Förde- rungsmassnahmen sind auszurichten, sofern die erforderlichen Mittel im Rahmen des Bud- gets jeweils bewilligt werden. Beschlossen durch die Gemeindeversammlung vom 14.11.2013
Sie können auch lesen