Gemeindeblatt Obersüßbach - Mitteilungen aus der Gemeinde Obersüßbach Ausgabe Dezember 2019/Januar 2020 - Gemeindeblatt Obersüßbach
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Gemeindeblatt Obersüßbach Ausgabe Dezember 2019/Januar 2020 Mitteilungen aus der Gemeinde Obersüßbach
Informationen der Bürgermeisterin Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, die bevorstehende Adventszeit und den Jahreswechsel möchte ich zum Anlass nehmen, um all denen zu danken, die daran mitgearbeitet haben, die Gemein- de Obersüßbach lebens- und vor allem liebenswert zu gestalten. Mein Dank gilt besonders den Bürgerinnen und Bürgern, die sich in den Bereichen Kirchen, Vereinen, Verbänden, Institutionen und Initiativen beruflich oder ehrenamtlich engagiert haben. Besonderes danke ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeinde recht herzlich für die gute Zusammenarbeit. Ich danke Ihnen für ihr Mitdenken, Mitwirken und Mitarbeiten. Am 1. Januar 2020 um 12:00 Uhr findet der traditionelle Neujahrsempfang der Gemeinde Obersüßbach in der Mehrzweckhalle statt. Hierzu sind wieder alle Bürgerinnen und Bürger recht herzlich eingeladen. Ihre Berichte und Terminhinweise für das kommende Gemeindeblatt (Ausgabe Februar/März 2020) reichen Sie bitte rechtzeitig (spätestens bis zum 16. Januar 2020) ein. Das nächste Gemeindeblatt erscheint Ende Januar 2020. Ich wünsche Ihnen viel Freude beim Lesen unseres Gemeindeblattes und eine besinnliche (Vor-)weihnachtszeit. Mit herzlichen Grüßen Ihre Helga Kindsmüller Erste Bürgermeisterin Besuchen Sie unsere Gemeinde auch gern im Internet! 2 Gemeindeblatt Nr. 6 / 2019
Informationen aus dem Gemeinderat Verlängerung Asylunterkunft Der aktuelle Mietvertrag der Asylunterkunft der Gemeinde in der Schloßstraße 15 endet zum 31. Dezember 2019. Der Gemeinderat hat einer Verlängerung der Vermietung um weitere 12 Monate zugestimmt. Anhand der vorhandenen Plätze in der Asylunterkunft in Obersüßbach beträgt die Kaltmiete weiterhin 2.200,-- Euro pro Monat. Rechtsstellung des ersten Bürgermeisters 2020 Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 8. Oktober beschlossen, dass der erste Bürgermeister der Gemeinde Obersüßbach ab 1. Mai 2020 berufsmäßig tätig ist. Der erste Bürgermeister ist somit ab der neuen Legislaturperiode Beamter auf Zeit. Ein hauptamtlicher Bürgermeister / Beamter auf Zeit ist laut Anlage 1 zu Art. 45 Abs. 2 KWBG in A13 Stufe 11 (Endstufe) einzugruppieren (Gemein- den bis zu 2.000 Einwohnern), aktuell entspricht dies monatlich 5.249,07 Euro. Ab 2.001 Einwohnern erfolgt die Eingruppierung in A 14 Stufe 11 (aktuell 5.811,57 Euro). Hinzu kommt eine in der konstituierenden Sitzung noch festzu- legende Dienstaufwandsentschädigung, hierzu gibt die Anlage 2 zu Art. 46 Abs. 1 KWBG einen Rahmen von monatlich 235,38 bis 773,71 EUR vor. NACHRUF Die Gemeinde Obersüßbach trauert um Herrn August Zeilnhofer der am 21. Oktober 2019 vorstorben ist. Herr Zeilnhofer war viele Jahre Gemeinderatsmitglied der damals eigenständigen Gemeinde Martinszell. Unser tiefes Mitgefühl und aufrichtiges Beileid gilt seiner Familie. Gemeinde Obersüßbach Gemeindeblatt Nr. 6 / 2019 3
Informationen aus der Gemeinde Altstoffsammelstelle Um Ihnen die rechtzeitige Planung Ihrer Weihnachtsfeiertage zu erleichtern weisen wir bereits jetzt darauf hin, dass die Altstoffsammelstelle in Obersüß- bach während der Weihnachtsfeiertage geschlossen ist. Sie haben am Samstag, 21. Dezember 2019 noch die Möglichkeit Ihren Abfall vorbeizubringen. Ab Samstag, 11. Januar 2020 ist wieder zu den regulären Zeiten geöffnet. Bitte beachten Sie ebenfalls, dass in den Wintermonaten (November bis Februar) unsere Altstoffsammelstelle nur am Samstag von 12:00 – 15:00 Uhr geöffnet ist. Blutspendetermine in der VG Furth 2020 Im Jahr 2020 finden in der VG Furth wieder mehrere Blutspende-Termine statt. Sie werden unmittelbar vor den Terminen über die Gemeindeblätter oder per Aushang informiert. Furth Obersüßbach Weihmichl Mo. 18. Mai 2020 Do. 20. Februar 2020 Mo. 30. März 2020 Volksschule Mehrzweckhalle Haus der Begegnung Di. 1. Dezember 2020 Do. 20. August 2020 Mo. 8. Juni 2020 Volksschule Mehrzweckhalle Haus der Begegnung Mo. 31. August 2020 Haus der Begegnung Mo. 7. Dezember 2020 * Änderung unter Vorbehalt Haus der Begegnung Belegung Mehrzweckhalle Den aktuellen Belegungsplan der Mehrzweckhalle Obersüßbach finden Sie auf unserer Homepage https://www.obersuessbach.de unter der Rubrik „Leben in Obersüßbach“. Die Belegung der Mehrzweckhalle Obersüßbach wird grund- sätzlich vom TSV verwaltet. Wenn Sie die Mehrzweckhalle als Veranstaltungsort nutzen möchten, dann setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit Andreas Huber, TSV, unter der Tel.-Nr.: 0171/5804369 oder via E-Mail: info@tsv-obersuessbach.de in Verbindung. 4 Gemeindeblatt Nr. 6 / 2019
Bauhof für den Winter gerüstet Mit neuer Technik startet der Bauhof in die Winter- saison. Für die Straßen steht ein Traktor als Winter- dienstfahrzeug mit einem geteilten variabel steuer- baren Schneepflug, sowie einem Streuautomaten mit 1,5 cbm Ladevolumen zur Verfügung. Außerdem hat die Ge- meinde in den weiteren Fuhrpark investiert. Auch für die Mäharbeiten sowie den Winterdienst auf Park- plätzen, Geh- und Rad- wegen wurde ein neues Fahrzeug beschafft. Der bisher benutzte John Deere Traktor wurde durch ein neues, leistungsfähigeres und leiseres Model ersetzt. Um dem Bauhof die Räum- und Streuarbeiten zu erleichtern wird darauf hin- gewiesen, dass nur auf den Flächen geräumt werden kann die nicht zugeparkt wurden. Fahrzeug für Kindergarten Um das Betreuungsangebot im Kindergarten ausweiten zu können, wurde durch den Gemeinderat die Anschaffung eines gebrauchten Fahrzeugs genehmigt. Damit können Kinder die am Vormittag die Waldkindergartengruppe besuchen am Nachmittag im Haus betreut werden. Das Fahrzeug ermöglicht den sicheren Transport der Kinder. Das Fahrzeug kann auch von Vereinen oder Gruppen gebucht werden. Auskünfte hierzu erteilt Frau Wenleder (Kämmerin VG-Furth) unter Tel. 08704/9119-19. Bürgersprechstunde In den Weihnachtsferien findet keine Bürgersprechstunde statt. Für Anliegen und Terminvereinbarungen wenden Sie sich bitte an das Büro der Bürgermeis- terin im Rathaus unter der Tel.-Nr. 08704/9119-11 (Frau Turba). Gemeindeblatt Nr. 6 / 2019 5
Sträucherrückschnitt im Winter Wir weisen nochmals darauf hin, dass in der vegetationsarmen Zeit der Sträu- cherrückschnitt besonders an der Straßenseite erfolgen soll. An vielen Stellen im Gemeindegebiet wird der Fußgänger- und Straßenverkehr durch in das Lichtraumprofil der öffentlichen Verkehrsflächen hineinragende Sträucher und Bäume behindert und gefährdet. Besonders prekär ist die Situation dann, wenn Zweige durch Schneelasten noch tiefer gedrückt werden. Fußgänger werden dann gezwungen auf die Straße auszuweichen. Fahrzeuge werden durch tief- hängende Äste zerkratzt und beschädigt. Die Eigentümer/Besitzer der Grundstücke werden daher gebeten, ihre Anpflan- zungen auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden und besonders an Kreu- zungen und Einmündungen darauf zu achten, dass die Übersicht nicht beein- trächtigt und Verkehrszeichen nicht verdeckt werden. Das Lichtraumprofil über öffentlichen Verkehrsflächen, in das kein Bewuchs einwachsen darf, beträgt: • 4,50 m über die gesamte Fahrbahn und Wegbreite • 2,50 m über Rad- und Fußwegen Bei Unfällen oder Beschädigungen an Fahrzeugen kann der Eigentümer/Besit- zer von Bäumen oder sonstigen Anpflanzungen, die nicht auf das notwendige Maß zurück geschnitten sind, schadensersatzpflichtig gemacht werden. Die Verkehrssicherheit hat immer Vorrang. Räum- und Streupflicht Beginn der kalten Jahreszeit – Räum- und Streupflicht der Anlieger Bitte ausreichend breite Fahrgassen für Einsatzfahrzeuge freihalten! Jahreszeitlich bedingt kann morgendliche Schnee- und Eisglätte auf Straßen und Gehwegen bei niedrigen Temperaturen und Niederschlägen jederzeit auf- treten. Die Räum- und Streupflicht für Wege ist durch die Satzung der Gemein- de den Straßenanliegern übertragen, hierzu gehören die Geh- und Radwege und entsprechende Flächen am Rande der Fahrbahn, soweit kein Gehweg vor- handen ist. Diese Bereiche müssen werktags bis 7:00 Uhr und sonn- und feiertags bis 8:00 Uhr mindestens 1,00 m breit geräumt und gestreut werden. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee- und Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wie- derholt, zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 20:00 Uhr. 6 Gemeindeblatt Nr. 6 / 2019
Der geräumte Schnee ist neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Ist das nicht möglich, ist der Schnee spä- testens am folgenden Tag von der öffentlichen Straße zu entfernen. Der Schnee ist dann auf dem angrenzenden eigenen Grundstück zu lagern. Ist dies nicht möglich stellt die Gemeinde für die Ablagerung einen geeigneten Platz zur Verfügung. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerü- berwege sind bei der Räumung freizuhalten. Um einen reibungslosen Räum- und Streudienst gewährleisten zu können, bittet der Bauhof darum, die Straßen nicht zuzuparken und die Autos so abzustellen, dass die Einsatz- fahrzeuge nicht behindert werden. Die Gemeinde weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass eine Räum- und Streupflicht für die Gemeinde von öffentlichen Straßen nur in gefährlichen UND verkehrswichtigen Bereichen besteht. Die komplette Räumung aller ge- meindlichen Verkehrsflächen ist eine Serviceleistung der Gemeinde, der wir gerne nachkommen sofern die Flächen zugänglich sind. Umweltbelastendes Salz möglichst vermeiden! Streusplitt kann kostenlos an der Rothmüller Halle entnommen werden. Es sind keine weiteren Streus- plittbehälter im Gemeindebereich aufgestellt. Bücherei geschlossen! Unsere Bücherei hat in den Weihnachtsferien vom 21. Dezember 2019 bis 6. Januar 2020 geschlossen. Das Team der Bücherei wünscht allen Bücher- freunden eine schöne Weihnachtszeit. Adventsfenster Bürger*innen, ansässige Firmen sowie Vereine gestalten auch diesen Advent wieder den lebendigen Adventskalender. Wer welches Türchen präsentiert ent- nehmen Sie bitte dem Pfarrbrief bzw. den Aushängen. Rathaus geschlossen Am 27. und 30. Dezember 2019 ist das Rathaus ganztägig geschlossen. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihren Planungen. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Gemeindeblatt Nr. 6 / 2019 7
Waldkindergarten eingeweiht Ende Oktober wurde der Waldkindergarten von den Pfarrern Dr. Innocent Nwokenna und Frank Möwes sowie der Bürgermeisterin Helga Kindsmül- ler im Beisein zahlreicher Eltern seiner Bestimmung übergeben. Der erhöhte Bedarf an Betreuungsplät- zen macht es möglich: Immer mehr Eltern interes- sieren sich für die begehrten Plätze im Waldkinder- garten. Im September startete er mit zehn Kinder, ab September 2020 wird die Gruppe mit 25 Kinder voll sein – für 2021 liegen bereits Anfragen vor, berichtete die Gesamtleiterin Claudia Hoffmann. Spielerisch lernen die Kleinen die Vielfalt der Natur kennen. Es gibt keine vor- geschriebenen Konzeptionsinhalte. Wichtig sind der Wechsel der Jahreszeiten, ganzheitliches Lernen – und dass die Kinder echte Erfahrungen machen. “Es geht nicht darum, dass die Kinder möglichst viele Pflanzen- und Tiernamen lernen, vielmehr sollen sie im direkten Erleben der Natur ihre Fragen durch Beobachten und Experimentieren selbst beantworten können“, meinten die Er- zieherinnen. Eine Besonderheit, die für viele Eltern abwegig klingt: Die Kinder sind nicht nur bei strahlendem Sonnenschein draußen, sondern auch, wenn es regnet oder schneit. Das Motto „Es gibt kein schlechtes Wetter – nur schlechte Kleidung“ mag abgedroschen klingen, der Naturkindergarten ist aber der Be- weis: Es liegt viel Wahres darin. Eine schützende Unterkunft muss aber vorhan- den sein, wie hier eine kleine Hütte, die von der Firma Stefan Simbürger mit Organisation und Betreuung durch zweiten Bürgermeister Manfred Loibl errichtet wurde und in die sich die Grup- pe bei ganz schlechtem Wetter zurückziehen kann. Zum Einweihungsfest mit „Tag der offenen Tür“ hatten die Kleinen mit den Erzieherinnen einige Lieder einstu- diert. Es folgten Grußworte vom Geschäftsführer der Diakonie Landshut, Herr Peters, und der Bürgermeiste- rin Helga Kindsmüller, welche beide anschließend mit dem Durchschneiden des Bandes offiziell die Wald- hütte freigaben. (Bericht: W. Backhausen) 8 Gemeindeblatt Nr. 6 / 2019
Gemeinsam für eine bessere Energiezukunft: Regiostrom Pfettrachtal Stromerzeuger und -verbraucher aus der Region zusammenzubringen. Das ist das Ziel von Regiostrom Pfettrachtal Regiostrom Pfettrachtal bietet in Obersüßbach Strom aus dem Pfettrachtal an. Dafür werden Stromerzeuger und Stromverbraucher aus der Region bilanziell zusammengebracht. Wie funktioniert Regiostrom Pfettrachtal? Regiostrom Pfettrachtal ist ein Kooperationsprodukt der VG Furth, des Marktes Altdorf und der Bayernwerk Regio Energie. • Wir kaufen Strom von lokalen Ökostromproduzenten • Wir bieten allen Komfort einer normalen Vollversorgung mit Strom • Sollte die Sonne einmal nicht scheinen oder der Wind nicht wehen, sorgt Strom aus bayrischer Wasserkraft für unsere sichere Versorgung. • Wir sorgen für gewohnt zuverlässige Versorgung für jeden Kunden. Vorteile auf einen Blick: • Stromerzeuger und Verbraucher in der Region Pfettrachtal vernetzen sich. Unsere Stromversorgung wird transparent, ökologisch und zunehmend unabhängig. • Stromerzeuger und Verbraucher bekommen faire Preise. • Die Region erreicht eine zunehmende Unabhängigkeit vom Strommarkt und dessen Preisschwankungen. • Energieerzeuger und -verbraucher in unserer Heimatregion fördern Klimaschutz und Energiebewusstsein • Zusätzlich zu regenerativem Strom wird die lokale Wert- schöpfung gestärkt. Geld bleibt in der Region So können Sie Energiewende selbst gestalten: Kaufen Sie Ihren Strom innerhalb der Kommune – quasi wie am Wochen- markt. Sie möchten mehr erfahren oder Kunde werden? www.bayernwerk-regio-energie.de/pfettrachtal Sprechen Sie uns an! Gemeindeblatt Nr. 6 / 2019 9
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2020 Gemäß Grundsteuergesetz, § 27 Abs. 3, wird hiermit für die Gemeinde Ober- süßbach mit ihren Ortsteilen die Grundsteuer für das Veranlagungsjahr 2020 in gleicher Höhe wie im Jahr 2019 festgesetzt. Die Festsetzung gilt für alle Grundsteuerpflichtigen, die für das Kalenderjahr 2020 keinen schriftlichen Grundsteuerbescheid erhalten und bei gleichbleiben- den Besteuerungsgrundlagen die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu ent- richten haben. Für den Steuerschuldner treten mit dem Tag der öffentlichen Be- kanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, die sich sonst bei Zustellung eines schriftlichen Bescheides ergeben würden. Ein neuer Grundsteuerbescheid wird nur erteilt, wenn Änderungen in den Besteuerungsgrundlagen, bei den Fälligkeitsterminen, bei der Zahlungsweise oder bei den Eigentumsverhältnis- sen eintreten. Zahlungsaufforderung Steuerpflichtige, die keine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden gebe- ten, die Grundsteuer 2020 entsprechend den im letzten Grundsteuerbescheid festgesetzten Beträgen und Fälligkeiten unter Angabe des Kassenzeichens auf nachfolgender Bankverbindung der Gemeinde Obersüßbach einzuzahlen: Sparkasse Kelheim oder Raiffeisenbank Pfeffenhausen IBAN: DE 94 7505 1565 0000 3519 16 IBAN: DE 79 7436 4689 0000 2112 06 BIC: BYLADEM1KEH BIC: GENODEF1PFF Die Fälligkeiten sind der 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2020 bzw. für Jahres- zahler der 01.07.2020. Zu spät eingehende Zahlungen werden mit Mahngebüh- ren und Säumniszuschlägen belastet. Wenn einem Steuerpflichtigen ein Grundsteuerbescheid für das Jahr 2020 zu- geht, gilt dieser schriftliche Bescheid. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekannt- gabe entweder Widerspruch eingelegt (siehe 1.) oder unmittelbar Klage er- hoben (siehe 2.) werden. 1. Wenn Widerspruch eingelegt wird: Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft Furth, Am Rathaus 6, 84095 Furth einzulegen. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Kla- ge bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Regensburg, Haidplatz 1, 10 Gemeindeblatt Nr. 6 / 2019
93047 Regensburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ab- lauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten Gemeinde Obersüßbach und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. 2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird: Die Klage ist bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Regensburg, Haidplatz 1, 93047 Regensburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle die- ses Gerichts zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten Gemeinde Obersüßbach und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweis Die Einlegung eines Widerspruchs und die unmittelbare Klageerhebung haben keine aufschiebende Wirkung (§ 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO), d.h. der jeweils fällige Betrag ist trotzdem fristgerecht zu bezahlen. Allgemeines Bei Grundstücksverkäufen bleibt der Veräußerer Steuerschuldner bis zum Ablauf des Jahres in dem der Verkauf stattgefunden hat. Eine Vereinbarung im Kaufvertrag über den Steuerübergangstermin hat nur privatrechtliche Be- deutung im Innenverhältnis zwischen Veräußerer und Erwerber und hebt die öffentlich-rechtliche Steuerschuldnerschaft nicht auf. Aus gegebenem Anlass wird gleichzeitig darauf aufmerksam gemacht, dass ebenfalls keine Gewerbesteuer-Vorauszahlungsbescheide und keine Hunde- steuerbescheide für das Kalenderjahr 2020 erteilt werden, da diese Bescheide auch für die Folgejahre Gültigkeit haben. Die Fälligkeiten und den zu zahlenden Betrag entnehmen Sie bitte Ihrem letzten Steuerbescheid. Gemeindeblatt Nr. 6 / 2019 11
Informationen aus der Verwaltungsgemeinschaft Wildbret Preise Die Hegegemeinschaft 13 bietet auch in diesem Jahr wieder frisches Wildfleisch aus der Region an. Es wird Reh (z. B. Rücken 1 kg für 18,-- Euro oder Schulter 1 kg für 10,-- Euro), Wildschwein (z. B. Rücken 1 kg für 16,-- Euro oder Ragout mit Knochen 1 kg für 4,-- Euro), Fasan Stück 7,50 Euro, Ente Stück 5,-- Euro und Hase Stück 20,-- Euro angeboten. Weitere Informationen zur Wildbret-Bestellung erhalten Sie bei folgenden Jägern: • Hubert Biberger (Schatzhofen, Furth, Tel.: 0175/2020893, E-Mail: biberger@laptopia.de) • Christian Biberger (Aich 1, Weihmichl, Tel.: 08708/213) • Josef Vilser (Hetzenbach 1, Furth, Tel.: 08704/8602, E-Mail: jvilser@web.de) Webseite ILE Holledauer Tor Bald ist es so weit, die Integrierte Ländliche Entwicklung „Holledauer Tor“ be- kommt eine eigene Webseite. Auf dieser Seite werden Sie über die ILE, ihre Projekte und ihre Gemeinden informiert. Die ILE Webseite soll aber auch als Plattform für alle Vereine, Direktvermarkter, Dienstleister, Handwerksbetriebe und Unternehmer dienen. Falls Sie ein Vereinsvorstand oder Dienstleister/Direktvermarkter/ Handwerks- betrieb/Unternehmer sind, schicken Sie uns doch bitte folgende Informationen: • Name des Vereins /Unternehmens • Kurze Beschreibung, max. 20 Wörter • Adresse (Straße, Hausnummer und Ort) • Telefonnummer • E-Mail Adresse • Webadresse (falls vorhanden) • Logo als .jpg oder.png (falls vorhanden) Durch Ihre Informationen machen Sie nicht nur Werbung für Ihren Verein/ Unternehmen. Sie leisten auch einen Beitrag zur regionalen Nahversorgung da- für, sich leichter in der ILE zurechtzufinden, und zum Netzwerken. Davon können nicht nur Neubürger, sondern ALLE in der Region „Holledauer Tor“ profitieren! Bei Fragen hierzu steht Ihnen die ILE Managerin Frau Eva-Maria Fuchs jederzeit unter Tel.-Nr.: 0151/42470471 oder E-Mail: eva-maria.fuchs@vg-furth.de zur Verfügung. 12 Gemeindeblatt Nr. 6 / 2019
Regionales Kastl Am Dienstag, 5. November 2019 fand die Auftaktveranstaltung zum „regiona- len Kastl“ im Sitzungssaal des Rathauses Furth statt. Neben den vier Bürger- meistern nahmen auch viele Lieferanten und Verkäufer teil. Vielen Dank an alle, dass Sie durch Ihren Einsatz dazu beigetragen haben das „regionale Kastl“ zu realisieren. Was ist das „regionale Kastl“? Sie möchten regionale Schmankerl selbst genießen oder verschenken? Dann haben wir genau das Richtige für Sie! Um regionale Betriebe und das Regionalmarketing zu stär- ken, und durch kurze Wege Ressourcen zu schonen, wurde das „regionale Kastl“ ins Leben gerufen. Am „regionalen Kastl“ beteiligen sich Direktvermarkter und Unternehmer der gesamten Region „Holledauer Tor“. Das kleine „Kastl“ kostet 19,99 Euro und beinhaltet einen Käse (befindet sich frisch gekühlt separat im Kühl- regal), einen Schnaps, Nudeln, Wildsalami und eine Kerze. Das große „Kastl“ kostet 39,99 Euro und beinhaltet einen Käse (befindet sich frisch gekühlt separat im Kühlregal), Hermite, etwas Genähtes, einen Schnaps, einen Honig, eine Wildsalami, Nudeln, eine Gewürz- mischung und eine Kerze. Informationen aus dem Landkreis Landratsamt Landshut geschlossen Das Landratsamt Landshut (mit den Kfz-Zulassungsstellen Landshut, Vilsbiburg und Rottenburg, die Tiefbauverwaltung, die Bauhöfe in Rottenburg und Vilsbi- burg, die zentrale Reststoffdeponie Spitzlberg, das Kreisjugendamt in Altdorf sowie die Stadt- und Kreis-Bibliothek Vilsbiburg) sind am Mittwoch, 11. De- zember 2019 wegen der stattfindenden Personalversammlung geschlossen. Ebenfalls sind alle oben genannten Fachbereiche am Freitag, 27. Dezember 2019 geschlossen. Achtung: Die Mitarbeiter*innen der Kommunalaufsicht sind zur Abgabe von Wahlvorschlägen zur Kommunalwahl auch am 27. Dezember 2019 von 7:30 bis 13:30 Uhr im Landratsamt Landshut anwesend. Gemeindeblatt Nr. 6 / 2019 13
Informationen von den Vereinen Christbaumversteigerung KSK Am Sonntag, 1. Dezember 2019 findet um 18:00 Uhr die Christbaumverstei- gerung der KSK Obersüßbach statt. Dazu wird am 29. und 30. November eine Haussammlung im Gemeindebereich Obersüßbach durchgeführt. Die KSK bittet die Bevölkerung nicht nur Wein oder Sekt herzugeben son- dern auch andere Sachen (z.B. Kaffee, Würste, Chips oder auch Geldspenden) zu spenden. Die gespendeten Gegenstände werden am 1. Dezember 2019 im Gasthaus Schranner öffentlich versteigert. An der Versteigerung können alle Gönner der KSK teilnehmen. Nikolausdienst Auch dieses Jahr bietet die Katholische Landjugend am 5. und 6. Dezember wieder einen Nikolausdienst an. Anmeldungen nimmt Frau Monika Pichlmeyer unter Tel. 08754/ 910260 gerne entgegen. Christbaumversteigerung Schloßschützen Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen zur Christbaumversteigerung am Sonntag, 8. Dezember 2019 um 19:00 Uhr im Schützenheim. Unsere Besucher werden gebeten die Versteigerungsgegenstände mitzubringen oder beim Vor- stand abzugeben! Es wird nicht von Haus zu Haus gesammelt. Aufstellungsversammlung Am Mittwoch, 11. Dezember 2019 findet ab 19:30 Uhr im Gasthaus Schran- ner die Aufstellungsversammlung der gemeinsamen Liste der „Freien Wähler, der CSU und Unabhängigen Wähler“ für die Gemeinderatswahlen am 15. März 2020 sowie die Aufstellung des Bürgermeisterkandidaten Michael Ostermayr statt. Christbaumversteigerung Freiwillige Feuerwehr Obersüßbach Die Freiwillige Feuerwehr lädt zur jährlichen Christbaumversteigerung am Sonntag, 15. Dezember 2019 ab 18:00 Uhr ins Gasthaus Schranner ein. Da die FFW Obersüßbach nicht von Haus zu Haus zum Sammeln geht, können Versteigerungsgegenstände beim Getränkemarkt Noderer bzw. am Versteige- rungsabend abgegeben werden. 14 Gemeindeblatt Nr. 6 / 2019
Schloßschützen laden zum besinnlichen Zusammensein ein Zur Weihnachtsfeier am Samstag, 21. Dezember 2019 wird herzlich einge- laden. Die Feier beginnt mit einem Gottesdienst um 18:30 Uhr für unsere verstorbenen Mitglieder. Im Anschluss wird im Pfarrheim gefeiert, über mit- gebrachte Plätzchen und Weihnachtsgebäck würden sich die Schloßschützen freuen. Weihnachtsfeier der Kath. Landjugend Die kath. Landjugend lädt am Samstag, 21. Dezember 2019 ab 18:30 Uhr alle Mitglieder zur alljährlichen Weihnachtsfeier ein. Um 18:30 Uhr wird gemeinsam die heilige Messe besucht, mit Verteilung des Friedenslichts und um 20:00 Uhr beginnt die Feier beim Getränkemarkt Noderer. Es wäre schön, wenn jeder ein Wichtelgeschenk im Wert von 10,-- Euro mitbringt. Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Jahresabschlussfeier Freiwillige Feuerwehr Obersüßbach Am Samstag, 28. Dezember 2019 findet die Jahresabschlussfeier der Frei- willigen Feuerwehr Obersüßbach statt. Diese beginnt um 19:30 Uhr im Gast- haus Schranner. Die Vorstandschaft freut sich auf ein zahlreiches Erscheinen der aktiven und passiven Mitglieder sowie deren Partner. Christbaumversteigerung TSV Der TSV 1966 Obersüßbach e.V. veranstaltet die Christbaumversteigerung am Sonntag, 5. Januar 2020 um 18:30 Uhr im Stüberl Obersüßbach. Die Sammler werden im Gemeindebereich zwischen 31. Dezember 2019 und 5. Januar 2020 eine Haussammlung durchführen. Zu der Versteigerung ist die ganze Bevölke- rung und alle Gönner des TSV Obersüßbach herzlich eingeladen. Jahreshauptversammlung der Kath. Landjugend Am Freitag, 10. Januar 2020 findet die Jahreshauptversammlung der KLJB Obersüßbach um 19:00 Uhr im Gasthaus Kreitmeier in Niedersüßbach statt. Die Vorstandschaft freut sich auf ein zahlreiches Erscheinen der Mitglieder. Ger- ne können auch Neuinteressierte zur Versammlung kommen. Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Gemeindeblatt Nr. 6 / 2019 15
Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen der KLB Obersüßbach Am Sonntag 12. Januar 2020 findet die Jahreshauptversammlung der KLB im Gasthaus Schranner statt. Beginn ist um 14:00 Uhr mit Kaffee und Kuchen. Im Anschluss finden die Versammlung und die Neuwahlen statt. Alle Mitglieder und die, die es werden wollen sind dazu recht herzlich eingeladen. Persönliche Einladung mit Programm ergeht an alle mit dem Weihnachtsrund- brief. Auf Euer Kommen freut sich die KLB-Vorstandschaft. Christbaumsammelaktion Die kath. Landjugend sammelt wieder Ihre Christbäume direkt vor der Haustüre ein. Diese Aktion findet am Samstag, 18. Januar 2020 statt. Alle Bürger im Gemeindebereich können die Christbäume zur Abholung bis 9:00 Uhr an den Straßenrand stellen. Die eingesammelten Bäume werden dann der Gemeinde für die Hackschnitzelheizung gespendet. Über eine kleine Spende für die Abholung freut sich die Landjugend und be- dankt sich sehr herzlich für die Unterstützung. Faschingsball der Kath. Landjugend Die kath. Landjugend veranstaltet am Samstag, 18. Januar 2020 ab 19:00 Uhr ihren legendären Faschingsball im Gasthaus Radlmeier in Obermünchen. Für Stimmung während des ganzen Abends sorgt die Band „Jailhouse“ und zur späteren Stunde öffnet eine separate Bar im Stadl. Beste Unterhaltung ist auch durch einen Auftritt der Narrhalla Pfeffenhausen garantiert. Tischreservierun- gen nimmt Gasthaus Radlmeier unter Tel.-Nr.: 08708/354 gerne entgegen. Wahlveranstaltung Freien Wähler Obersüßbach Die Freien Wähler Obersüßbach laden alle interessierten Bürger*innen zur Wahlveranstaltung mit Landrat Peter Dreier ins Gasthaus Schranner ein. Die Veranstaltung findet am Donnerstag, 23. Januar 2020 um 19:00 Uhr statt. Landrat Peter Dreier wird über aktuelle und zukünftige Kreistagspolitik und Kreisprojekte aus erster Hand informieren. Über eine rege Beteiligung, mit an- schließender Diskussion, freuen sich Landrat Dreier sowie die Freien Wähler Obersüßbach. Fackelwanderung der Kath. Landvolkbewegung Am Sonntag, 26. Januar 2020 findet die traditionelle Fackelwanderung statt. Treffpunkt ist am Raiffeisenplatz um 15:00 Uhr, nach einer kleinen „Aufwärm- 16 Gemeindeblatt Nr. 6 / 2019
runde“ wandern wir nach Niedersüßbach und verbringen dort einen gemüt- lichen Nachmittag. Bei Einbruch der Dunkelheit machen wir uns mit Fackeln auf den Heimweg. Wer keine Fackel tragen möchte, nimmt sich bitte eine Taschen- lampe mit um den Weg auszuleuchten. Auf zahlreiche Beteiligung, besonders auch auf Familien mit Kindern, freut sich die Vorstandschaft. Kinderfasching Am Sonntag, 2. Februar 2020 findet in der Mehrzweckhalle der Kinder- fasching des TSV Obersüßbach statt. Die Veranstaltung beginnt um 14:00 Uhr und wird vom Auftritt der Showtanzgruppe des TSV umrahmt. Für musikalische Unterhaltung und das leibliche Wohl ist wie immer bestens gesorgt. Auf ein zahlreiches Kommen freut sich die Vorstandschaft. Informationen von den Gewerbetreibenden Gasthaus Radlmeier Das Gasthaus Radlmeier lädt Sie wieder zu folgenden Terminen ein: • Sonntag, 8. Dezember 2019, ab 11:00 Uhr Mittagstisch • Weihnachten 25. u. 26. Dezember 2019, ab 11:00 Uhr Mittagstisch • Silvester 31. Dezember 2019, ab 18:00 Uhr festlicher Abend (Reservierungen erwünscht) • Samstag, 4. Januar 2020 Rehragoutessen • Sonntag, 12. Januar 2020 Mittagstisch Adventszauber RINGANA Frische und nachhaltige Geschenkideen, die garantiert jeden begeistern, fin- den Sie bei Christine Barnat: https://barnat.ringana.com Mehr Infos unter Tel. 0171/2402176 oder www.nurnatur.net Sie sind herzlich eingeladen, am Sonntag, 8. Dezember 2019 ab 16:00 Uhr nach Landshut in die Römervilla zu kommen. Dort präsentiere Frau Barnat Ihnen beim RINGANA Adventszauber die Produktpalette und Philosophie des steirischen Vorzeigeunternehmens! Leben im Einklang Das Seminar zur Familienaufstellung findet wieder am Wochenende Samstag, 14. Dezember 2019 und Sonntag, 15. Dezember 2019 statt. Weiterer Informa- tionen bei Frau Maria Sellmeier (Tel. 08708/922050, E-Mail: maria-th.sellmeier @web.de) bei Frau Claudia Schillinger (Tel. 08752/7845). Gemeindeblatt Nr. 6 / 2019 17
VERANSTALTUNGEN DEZEMBER 2019 Sonntag 18:00 Uhr KSK: Christbaumversteigerung (Gasthaus Schranner) 01.12. 05./06.12. KLJB: Nikolausdienst Samstag 19:30 Uhr FFW Obermünchen: Weihnachtsfeier (Gasthaus Radlmeier) 07.12. Sonntag FFW Martinszell: Christbaumversteigerung 16:00 Uhr 08.12. (Gasthaus Albrecht) Sonntag 19:00 Uhr Schloßschützen: Christbaumversteigerung (Schützenheim) 08.12. Montag 18:30 Uhr KDFB: Adventsfeier (Pfarrheim) 09.12. Mittwoch CSU, FW Obersüßbach: Aufstellungsveranstaltung Gemeinde- 19:30 Uhr 11.12. rat und Bürgermeisterkandidaten (Gasthaus Schranner) Sonntag FFW Obersüßbach: Christbaumversteigerung 18:00 Uhr 15.12. (Gasthaus Schranner) Samstag Schloßschützen: Weihnachtsfeier 18:30 Uhr 21.12. (Pfarrkirche und Pfarrheim) Samstag KLJB: Weihnachtsfeier 18:30 Uhr 21.12. (Pfarrkirche und Getränkemarkt Noderer) Dienstag nach Christ- KLJB: Glühweinausschank (Pfarrkirche) 24.12. mette Donnerstag FFW Obermünchen: Christbaumversteigerung 19:00 Uhr 26.12. (Gasthaus Radlmeier) Samstag FFW Obersüßbach: Jahresabschlussfeier 19:30 Uhr 28.12. (Gasthaus Schranner) G emeind e und Umgebung wird angeboten. 18 Gemeindeblatt Nr. 6 / 2019
VERANSTALTUNGEN JANUAR 2020 Mittwoch 12:00 Uhr Neujahrsempfang (Mehrzweckhalle) 01.01. Sonntag 18:30 Uhr TSV: Christbaumversteigerung (Stüberl, Mehrzweckhalle) 05.01. Montag Jagdgenossenschaft Martinszell: Jagdessen 11:30 Uhr 06.01. (Gasthaus Albrecht) Montag FFW Niedersüßbach: Christbaumversteigerung 17:00 Uhr 06.01 (Gasthaus Kreitmeier) Freitag 19:00 Uhr KLJB: Jahreshauptversammlung (Gasthaus Kreitmeier) 10.01. Sonntag KLB: Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen 14:00 Uhr 12.01. (Gasthaus Schranner) Samstag 9:00 Uhr KLJB: Christbaumsammelaktion 18.01. Samstag 19:00 Uhr KLJB: Faschingsball (Gasthaus Radlmeier) 18.01. Sonntag 13:30 Uhr Schloßschützen: Winterwanderung (TP: Schützenheim) 19.01. Donnerstag FW Obersüßbach: Wahlveranstaltung mit Landrat 19:00 Uhr 23.01. Peter Dreier (Gasthaus Schranner) Sonntag 15:00 Uhr KLB: Fackelwanderung (TP: Raiffeisenplatz) 26.01. TERMINANKÜNDIGUNGEN FEBRUAR 2020 Samstag 13:00 Uhr BBV: Bauernjahrtag (Gasthaus Schranner) 01.02. Sonntag 14:00 Uhr TSV: Kinderfasching (Mehrzweckhalle) 02.02. Donnerstag CSU, FW Obersüßbach: Wahlversammlung 19:30 Uhr 06.02. (Gasthaus Radlmeier) Samstag 19:00 Uhr KSK: Mitgliederversammlung (Gasthaus Schranner) 08.02. Gemeindeblatt Nr. 6 / 2019 19
Verantwortlich für den Inhalt: AOK-Sprechtage Gemeinde Obersüßbach Auch im Jahr 2020 finden im Rathaus Furth Erste Bürgermeisterin Helga Kindsmüller leider keine Sprechtage der AOK statt. Am Rathaus 6 84095 Furth Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an: AOK Landshut, Luitpoldstr. 28, 84034 Landshut Tel. 08704 /9119-22 Tel. 0871/6950 Fax 08704 /9119-33 E-Mail: info@vg-furth.de Internet: http://www.obersuessbach.de VdK-Sprechtage Die nächsten VdK-Sprechtage finden im Rat- haus Furth an folgenden Terminen statt: Rathaus Öffnungszeiten: Donnerstag 12.12.2019 13:30 bis 15:00 Uhr Montag – Freitag 8:00 – 12:00 Uhr Dienstag 07.01.2020 13:30 bis 15:00 Uhr Donnerstag 13:30 – 18:00 Uhr Achtung! oder nach telefonischer Vereinbarung Die Außensprechtage des VdK in der VG Furth wer- den ab 2020 auf Terminvereinbarung umgestellt! Bitte vereinbaren Sie vorab bei der VdK-Kreis- Bücherei Öffnungszeiten: geschäftsstelle Landshut (Tel.-Nr. 0871 / 923330 Montag 10:00 – 11:00 Uhr Mittwoch 17:00 – 18:30 Uhr einen Termin. 1. u. 2. Samstag im Monat 10:00 – 11:00 Uhr Energieberatung Wertstoffhof Öffnungszeiten: Jeden ersten Mittwoch im Monat steht der Mittwoch 15:00 – 18:00 Uhr Energieberater Dipl.-Ing. (FH) Siegfried Kirner Samstag 12:00 – 15:00 Uhr von 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr im Rathaus Furth, (In den Wintermonaten (Nov. - Feb.) ist der zur Beratung zur Verfügung. Wertstoffhof am Mittwoch geschlossen.) !!! Die Beratungskosten betragen für alle Bürger 7,50 EUR / 45 min. Um Wartezeiten zu vermeiden, ist eine An- Notdienste: meldung bei Frau Simone Turba unter Tel.-Nr. Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117 08704/9119-11, erforderlich. Feuerwehr / Rettungsleitstelle: 112 Polizei: 110 Telefonseelsorge: 0800 / 111 0 111 Fundgegenstände oder 0800 / 111 0 222 Das Fundbüro für alle Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft (Furth, Obersüß- Apotheken-Notdienstplan: bach, Weihmichl) ist im Einwohnermeldeamt Internet unter www.engelapotheke-furth.de integriert. Online finden Sie es unter: o. an der Anzeigentafel der Engel-Apotheke, http://www.furth-bei-landshut.de/furth/buer- Landshuter Straße 4, 84095 Furth. gerservice/fundbuero/ Zahnärzte-Notdienstplan: Das nächste Gemeindeblatt erscheint im Im Internet unter www.notdienst-zahn.de Februar 2020! oder in der örtlichen Tagespresse zu ent- Bitte reichen Sie Ihre Terminhinweise und nehmen. Berichte bis spätestens 16. Januar 2020 bei Frau Turba (simone.turba@vg-furth.de) ein.
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