Gemeindeblatt Obersüßbach - Mitteilungen aus der Gemeinde Obersüßbach Ausgabe Dezember 2019/Januar 2020 - Gemeindeblatt Obersüßbach

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Gemeindeblatt Obersüßbach - Mitteilungen aus der Gemeinde Obersüßbach Ausgabe Dezember 2019/Januar 2020 - Gemeindeblatt Obersüßbach
Gemeindeblatt
        Obersüßbach
            Ausgabe Dezember 2019/Januar 2020

Mitteilungen aus der Gemeinde Obersüßbach
Gemeindeblatt Obersüßbach - Mitteilungen aus der Gemeinde Obersüßbach Ausgabe Dezember 2019/Januar 2020 - Gemeindeblatt Obersüßbach
Informationen der Bürgermeisterin
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

die bevorstehende Adventszeit und den Jahreswechsel möchte ich zum Anlass
nehmen, um all denen zu danken, die daran mitgearbeitet haben, die Gemein-
de Obersüßbach lebens- und vor allem liebenswert zu gestalten. Mein Dank
gilt besonders den Bürgerinnen und Bürgern, die sich in den Bereichen Kirchen,
Vereinen, Verbänden, Institutionen und Initiativen beruflich oder ehrenamtlich
engagiert haben. Besonderes danke ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
der Gemeinde recht herzlich für die gute Zusammenarbeit. Ich danke Ihnen für
ihr Mitdenken, Mitwirken und Mitarbeiten.

Am 1. Januar 2020 um 12:00 Uhr findet der traditionelle Neujahrsempfang der
Gemeinde Obersüßbach in der Mehrzweckhalle statt. Hierzu sind wieder alle
Bürgerinnen und Bürger recht herzlich eingeladen.

Ihre Berichte und Terminhinweise für das kommende Gemeindeblatt (Ausgabe
Februar/März 2020) reichen Sie bitte rechtzeitig (spätestens bis zum 16. Januar
2020) ein. Das nächste Gemeindeblatt erscheint Ende Januar 2020.

Ich wünsche Ihnen viel Freude beim Lesen unseres Gemeindeblattes und eine
besinnliche (Vor-)weihnachtszeit.
Mit herzlichen Grüßen
Ihre

Helga Kindsmüller
Erste Bürgermeisterin

					Besuchen Sie unsere Gemeinde
					auch gern im Internet!

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Informationen aus dem Gemeinderat
 Verlängerung Asylunterkunft
Der aktuelle Mietvertrag der Asylunterkunft der Gemeinde in der Schloßstraße 15
endet zum 31. Dezember 2019. Der Gemeinderat hat einer Verlängerung der
Vermietung um weitere 12 Monate zugestimmt. Anhand der vorhandenen
Plätze in der Asylunterkunft in Obersüßbach beträgt die Kaltmiete weiterhin
2.200,-- Euro pro Monat.

 Rechtsstellung des ersten Bürgermeisters 2020
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 8. Oktober beschlossen, dass der erste
Bürgermeister der Gemeinde Obersüßbach ab 1. Mai 2020 berufsmäßig tätig
ist. Der erste Bürgermeister ist somit ab der neuen Legislaturperiode Beamter
auf Zeit. Ein hauptamtlicher Bürgermeister / Beamter auf Zeit ist laut Anlage 1
zu Art. 45 Abs. 2 KWBG in A13 Stufe 11 (Endstufe) einzugruppieren (Gemein-
den bis zu 2.000 Einwohnern), aktuell entspricht dies monatlich 5.249,07 Euro.
Ab 2.001 Einwohnern erfolgt die Eingruppierung in A 14 Stufe 11 (aktuell
5.811,57 Euro). Hinzu kommt eine in der konstituierenden Sitzung noch festzu-
legende Dienstaufwandsentschädigung, hierzu gibt die Anlage 2 zu Art. 46 Abs. 1
KWBG einen Rahmen von monatlich 235,38 bis 773,71 EUR vor.

                               NACHRUF
                Die Gemeinde Obersüßbach trauert um
                       Herrn August Zeilnhofer
                der am 21. Oktober 2019 vorstorben ist.
        Herr Zeilnhofer war viele Jahre Gemeinderatsmitglied
         der damals eigenständigen Gemeinde Martinszell.
           Unser tiefes Mitgefühl und aufrichtiges Beileid
                         gilt seiner Familie.

                       Gemeinde Obersüßbach

Gemeindeblatt Nr. 6 / 2019                                                  3
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Informationen aus der Gemeinde
 Altstoffsammelstelle
Um Ihnen die rechtzeitige Planung Ihrer Weihnachtsfeiertage zu erleichtern
weisen wir bereits jetzt darauf hin, dass die Altstoffsammelstelle in Obersüß-
bach während der Weihnachtsfeiertage geschlossen ist. Sie haben am Samstag,
21. Dezember 2019 noch die Möglichkeit Ihren Abfall vorbeizubringen. Ab
Samstag, 11. Januar 2020 ist wieder zu den regulären Zeiten geöffnet.
Bitte beachten Sie ebenfalls, dass in den Wintermonaten (November bis
Februar) unsere Altstoffsammelstelle nur am Samstag von 12:00 – 15:00 Uhr
geöffnet ist.

 Blutspendetermine in der VG Furth 2020
Im Jahr 2020 finden in der VG Furth wieder mehrere Blutspende-Termine statt.
Sie werden unmittelbar vor den Terminen über die Gemeindeblätter oder per
Aushang informiert.

Furth                        Obersüßbach            Weihmichl
Mo. 18. Mai 2020             Do. 20. Februar 2020   Mo. 30. März 2020
Volksschule                  Mehrzweckhalle         Haus der Begegnung
Di. 1. Dezember 2020         Do. 20. August 2020    Mo. 8. Juni 2020
Volksschule                  Mehrzweckhalle         Haus der Begegnung
                                                    Mo. 31. August 2020
                                                    Haus der Begegnung
                                                    Mo. 7. Dezember 2020
* Änderung unter Vorbehalt                          Haus der Begegnung

 Belegung Mehrzweckhalle
Den aktuellen Belegungsplan der Mehrzweckhalle Obersüßbach finden Sie auf
unserer Homepage https://www.obersuessbach.de unter der Rubrik „Leben in
Obersüßbach“. Die Belegung der Mehrzweckhalle Obersüßbach wird grund-
sätzlich vom TSV verwaltet. Wenn Sie die Mehrzweckhalle als Veranstaltungsort
nutzen möchten, dann setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit Andreas Huber, TSV,
unter der Tel.-Nr.: 0171/5804369 oder via E-Mail: info@tsv-obersuessbach.de
in Verbindung.

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Gemeindeblatt Obersüßbach - Mitteilungen aus der Gemeinde Obersüßbach Ausgabe Dezember 2019/Januar 2020 - Gemeindeblatt Obersüßbach
Bauhof für den Winter gerüstet
                       Mit neuer Technik startet der Bauhof in die Winter-
                       saison. Für die Straßen steht ein Traktor als Winter-
                       dienstfahrzeug mit einem geteilten variabel steuer-
                       baren Schneepflug, sowie einem Streuautomaten mit
                       1,5 cbm Ladevolumen zur Verfügung.

Außerdem hat die Ge-
meinde in den weiteren
Fuhrpark investiert. Auch
für die Mäharbeiten sowie
den Winterdienst auf Park-
plätzen, Geh- und Rad-
wegen wurde ein neues
Fahrzeug beschafft. Der
bisher benutzte John Deere
Traktor wurde durch ein
neues, leistungsfähigeres
und leiseres Model ersetzt.
Um dem Bauhof die Räum- und Streuarbeiten zu erleichtern wird darauf hin-
gewiesen, dass nur auf den Flächen geräumt werden kann die nicht zugeparkt
wurden.

 Fahrzeug für Kindergarten
Um das Betreuungsangebot im Kindergarten ausweiten zu können, wurde durch
den Gemeinderat die Anschaffung eines gebrauchten Fahrzeugs genehmigt.
Damit können Kinder die am Vormittag die Waldkindergartengruppe besuchen
am Nachmittag im Haus betreut werden. Das Fahrzeug ermöglicht den sicheren
Transport der Kinder.
Das Fahrzeug kann auch von Vereinen oder Gruppen gebucht werden. Auskünfte
hierzu erteilt Frau Wenleder (Kämmerin VG-Furth) unter Tel. 08704/9119-19.

 Bürgersprechstunde
In den Weihnachtsferien findet keine Bürgersprechstunde statt. Für Anliegen
und Terminvereinbarungen wenden Sie sich bitte an das Büro der Bürgermeis-
terin im Rathaus unter der Tel.-Nr. 08704/9119-11 (Frau Turba).

Gemeindeblatt Nr. 6 / 2019                                               5
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Sträucherrückschnitt im Winter
Wir weisen nochmals darauf hin, dass in der vegetationsarmen Zeit der Sträu-
cherrückschnitt besonders an der Straßenseite erfolgen soll. An vielen Stellen
im Gemeindegebiet wird der Fußgänger- und Straßenverkehr durch in das
Lichtraumprofil der öffentlichen Verkehrsflächen hineinragende Sträucher und
Bäume behindert und gefährdet. Besonders prekär ist die Situation dann, wenn
Zweige durch Schneelasten noch tiefer gedrückt werden. Fußgänger werden
dann gezwungen auf die Straße auszuweichen. Fahrzeuge werden durch tief-
hängende Äste zerkratzt und beschädigt.
Die Eigentümer/Besitzer der Grundstücke werden daher gebeten, ihre Anpflan-
zungen auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden und besonders an Kreu-
zungen und Einmündungen darauf zu achten, dass die Übersicht nicht beein-
trächtigt und Verkehrszeichen nicht verdeckt werden. Das Lichtraumprofil über
öffentlichen Verkehrsflächen, in das kein Bewuchs einwachsen darf, beträgt:
    • 4,50 m über die gesamte Fahrbahn und Wegbreite
    • 2,50 m über Rad- und Fußwegen
Bei Unfällen oder Beschädigungen an Fahrzeugen kann der Eigentümer/Besit-
zer von Bäumen oder sonstigen Anpflanzungen, die nicht auf das notwendige
Maß zurück geschnitten sind, schadensersatzpflichtig gemacht werden. Die
Verkehrssicherheit hat immer Vorrang.

Räum- und Streupflicht
Beginn der kalten Jahreszeit – Räum- und Streupflicht der Anlieger
Bitte ausreichend breite Fahrgassen für Einsatzfahrzeuge freihalten!
Jahreszeitlich bedingt kann morgendliche Schnee- und Eisglätte auf Straßen
und Gehwegen bei niedrigen Temperaturen und Niederschlägen jederzeit auf-
treten. Die Räum- und Streupflicht für Wege ist durch die Satzung der Gemein-
de den Straßenanliegern übertragen, hierzu gehören die Geh- und Radwege
und entsprechende Flächen am Rande der Fahrbahn, soweit kein Gehweg vor-
handen ist.
Diese Bereiche müssen werktags bis 7:00 Uhr und sonn- und feiertags bis 8:00
Uhr mindestens 1,00 m breit geräumt und gestreut werden. Wenn nach diesem
Zeitpunkt Schnee- und Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wie-
derholt, zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 20:00 Uhr.

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Der geräumte Schnee ist neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr
nicht gefährdet oder erschwert wird. Ist das nicht möglich, ist der Schnee spä-
testens am folgenden Tag von der öffentlichen Straße zu entfernen. Der Schnee
ist dann auf dem angrenzenden eigenen Grundstück zu lagern. Ist dies nicht
möglich stellt die Gemeinde für die Ablagerung einen geeigneten Platz zur
Verfügung. Abflussrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerü-
berwege sind bei der Räumung freizuhalten. Um einen reibungslosen Räum-
und Streudienst gewährleisten zu können, bittet der Bauhof darum, die
Straßen nicht zuzuparken und die Autos so abzustellen, dass die Einsatz-
fahrzeuge nicht behindert werden.
Die Gemeinde weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass eine Räum-
und Streupflicht für die Gemeinde von öffentlichen Straßen nur in gefährlichen
UND verkehrswichtigen Bereichen besteht. Die komplette Räumung aller ge-
meindlichen Verkehrsflächen ist eine Serviceleistung der Gemeinde, der wir
gerne nachkommen sofern die Flächen zugänglich sind.

                        Umweltbelastendes Salz möglichst vermeiden!
                        Streusplitt kann kostenlos an der Rothmüller Halle
                        entnommen werden. Es sind keine weiteren Streus-
                        plittbehälter im Gemeindebereich aufgestellt.

 Bücherei geschlossen!
Unsere Bücherei hat in den Weihnachtsferien vom 21. Dezember 2019 bis
6. Januar 2020 geschlossen. Das Team der Bücherei wünscht allen Bücher-
freunden eine schöne Weihnachtszeit.

 Adventsfenster
Bürger*innen, ansässige Firmen sowie Vereine gestalten auch diesen Advent
wieder den lebendigen Adventskalender. Wer welches Türchen präsentiert ent-
nehmen Sie bitte dem Pfarrbrief bzw. den Aushängen.

 Rathaus geschlossen
Am 27. und 30. Dezember 2019 ist das Rathaus ganztägig geschlossen. Bitte
berücksichtigen Sie dies bei Ihren Planungen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

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Waldkindergarten eingeweiht
                             Ende Oktober wurde der Waldkindergarten von
                             den Pfarrern Dr. Innocent Nwokenna und Frank
                             Möwes sowie der Bürgermeisterin Helga Kindsmül-
                             ler im Beisein zahlreicher Eltern seiner Bestimmung
                             übergeben. Der erhöhte Bedarf an Betreuungsplät-
                             zen macht es möglich: Immer mehr Eltern interes-
                             sieren sich für die begehrten Plätze im Waldkinder-
                             garten. Im September startete er mit zehn Kinder,
                             ab September 2020 wird die Gruppe mit 25 Kinder
voll sein – für 2021 liegen bereits Anfragen vor, berichtete die Gesamtleiterin
Claudia Hoffmann.
Spielerisch lernen die Kleinen die Vielfalt der Natur kennen. Es gibt keine vor-
geschriebenen Konzeptionsinhalte. Wichtig sind der Wechsel der Jahreszeiten,
ganzheitliches Lernen – und dass die Kinder echte Erfahrungen machen. “Es
geht nicht darum, dass die Kinder möglichst viele Pflanzen- und Tiernamen
lernen, vielmehr sollen sie im direkten Erleben der Natur ihre Fragen durch
Beobachten und Experimentieren selbst beantworten können“, meinten die Er-
zieherinnen. Eine Besonderheit, die für viele Eltern abwegig klingt: Die Kinder
sind nicht nur bei strahlendem Sonnenschein draußen, sondern auch, wenn es
regnet oder schneit. Das Motto „Es gibt kein schlechtes Wetter – nur schlechte
Kleidung“ mag abgedroschen klingen, der Naturkindergarten ist aber der Be-
weis: Es liegt viel Wahres darin.
Eine schützende Unterkunft muss aber vorhan-
den sein, wie hier eine kleine Hütte, die von der
Firma Stefan Simbürger mit Organisation und
                        Betreuung durch zweiten
                        Bürgermeister Manfred
                        Loibl errichtet wurde
                        und in die sich die Grup-
                        pe bei ganz schlechtem
                        Wetter zurückziehen kann.
                        Zum Einweihungsfest mit „Tag der offenen Tür“ hatten
                        die Kleinen mit den Erzieherinnen einige Lieder einstu-
                        diert. Es folgten Grußworte vom Geschäftsführer der
                        Diakonie Landshut, Herr Peters, und der Bürgermeiste-
                        rin Helga Kindsmüller, welche beide anschließend mit
                        dem Durchschneiden des Bandes offiziell die Wald-
                        hütte freigaben.                       (Bericht: W. Backhausen)

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Gemeindeblatt Obersüßbach - Mitteilungen aus der Gemeinde Obersüßbach Ausgabe Dezember 2019/Januar 2020 - Gemeindeblatt Obersüßbach
Gemeinsam für eine
                                       bessere Energiezukunft:
                                   Regiostrom Pfettrachtal
      Stromerzeuger und -verbraucher aus der Region zusammenzubringen.
      Das ist das Ziel von Regiostrom Pfettrachtal
            Regiostrom Pfettrachtal bietet in Obersüßbach Strom aus dem
            Pfettrachtal an. Dafür werden Stromerzeuger und Stromverbraucher
            aus der Region bilanziell zusammengebracht.

      Wie funktioniert Regiostrom Pfettrachtal?
           Regiostrom Pfettrachtal ist ein Kooperationsprodukt der VG Furth,
           des Marktes Altdorf und der Bayernwerk Regio Energie.
           •  Wir kaufen Strom von lokalen Ökostromproduzenten
           •  Wir bieten allen Komfort einer normalen Vollversorgung mit Strom
           •  Sollte die Sonne einmal nicht scheinen oder der Wind nicht wehen,
           sorgt Strom aus bayrischer Wasserkraft für unsere sichere Versorgung.
           •  Wir sorgen für gewohnt zuverlässige Versorgung für jeden Kunden.

      Vorteile auf einen Blick:
           •   Stromerzeuger und Verbraucher in der Region Pfettrachtal
               vernetzen sich. Unsere Stromversorgung wird transparent,
               ökologisch und zunehmend unabhängig.
           •   Stromerzeuger und Verbraucher bekommen faire Preise.
           •   Die Region erreicht eine zunehmende Unabhängigkeit vom
               Strommarkt und dessen Preisschwankungen.
           •   Energieerzeuger und -verbraucher in unserer Heimatregion
               fördern Klimaschutz und Energiebewusstsein
           •   Zusätzlich zu regenerativem Strom wird die lokale Wert-
               schöpfung gestärkt. Geld bleibt in der Region

      So können Sie Energiewende selbst gestalten: Kaufen Sie
      Ihren Strom innerhalb der Kommune – quasi wie am Wochen-
      markt. Sie möchten mehr erfahren oder Kunde werden?
      www.bayernwerk-regio-energie.de/pfettrachtal
      Sprechen Sie uns an!

Gemeindeblatt Nr. 6 / 2019                                                         9
Gemeindeblatt Obersüßbach - Mitteilungen aus der Gemeinde Obersüßbach Ausgabe Dezember 2019/Januar 2020 - Gemeindeblatt Obersüßbach
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
 Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2020
Gemäß Grundsteuergesetz, § 27 Abs. 3, wird hiermit für die Gemeinde Ober-
süßbach mit ihren Ortsteilen die Grundsteuer für das Veranlagungsjahr 2020 in
gleicher Höhe wie im Jahr 2019 festgesetzt.
Die Festsetzung gilt für alle Grundsteuerpflichtigen, die für das Kalenderjahr
2020 keinen schriftlichen Grundsteuerbescheid erhalten und bei gleichbleiben-
den Besteuerungsgrundlagen die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu ent-
richten haben. Für den Steuerschuldner treten mit dem Tag der öffentlichen Be-
kanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, die sich sonst bei Zustellung
eines schriftlichen Bescheides ergeben würden. Ein neuer Grundsteuerbescheid
wird nur erteilt, wenn Änderungen in den Besteuerungsgrundlagen, bei den
Fälligkeitsterminen, bei der Zahlungsweise oder bei den Eigentumsverhältnis-
sen eintreten.

Zahlungsaufforderung
Steuerpflichtige, die keine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden gebe-
ten, die Grundsteuer 2020 entsprechend den im letzten Grundsteuerbescheid
festgesetzten Beträgen und Fälligkeiten unter Angabe des Kassenzeichens auf
nachfolgender Bankverbindung der Gemeinde Obersüßbach einzuzahlen:
Sparkasse Kelheim                oder   Raiffeisenbank Pfeffenhausen
IBAN: DE 94 7505 1565 0000 3519 16 IBAN: DE 79 7436 4689 0000 2112 06
BIC: BYLADEM1KEH		                      BIC: GENODEF1PFF
Die Fälligkeiten sind der 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2020 bzw. für Jahres-
zahler der 01.07.2020. Zu spät eingehende Zahlungen werden mit Mahngebüh-
ren und Säumniszuschlägen belastet.
Wenn einem Steuerpflichtigen ein Grundsteuerbescheid für das Jahr 2020 zu-
geht, gilt dieser schriftliche Bescheid.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekannt-
gabe entweder Widerspruch eingelegt (siehe 1.) oder unmittelbar Klage er-
hoben (siehe 2.) werden.
1. Wenn Widerspruch eingelegt wird: Der Widerspruch ist schriftlich oder
zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft Furth, Am Rathaus 6,
84095 Furth einzulegen. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden
Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Kla-
ge bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Regensburg, Haidplatz 1,

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93047 Regensburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der
Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ab-
lauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden,
außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten
ist. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten Gemeinde Obersüßbach und
den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten
Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel
sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift
beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die
übrigen Beteiligten beigefügt werden.
2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird: Die Klage ist bei dem Bayerischen
Verwaltungsgericht in Regensburg, Haidplatz 1, 93047 Regensburg,
schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle die-
ses Gerichts zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten Gemeinde
Obersüßbach und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll
einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen
und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift
oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen
Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
Hinweis
Die Einlegung eines Widerspruchs und die unmittelbare Klageerhebung haben
keine aufschiebende Wirkung (§ 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO), d.h. der jeweils fällige
Betrag ist trotzdem fristgerecht zu bezahlen.
Allgemeines
Bei Grundstücksverkäufen bleibt der Veräußerer Steuerschuldner bis zum
Ablauf des Jahres in dem der Verkauf stattgefunden hat. Eine Vereinbarung
im Kaufvertrag über den Steuerübergangstermin hat nur privatrechtliche Be-
deutung im Innenverhältnis zwischen Veräußerer und Erwerber und hebt die
öffentlich-rechtliche Steuerschuldnerschaft nicht auf.
Aus gegebenem Anlass wird gleichzeitig darauf aufmerksam gemacht, dass
ebenfalls keine Gewerbesteuer-Vorauszahlungsbescheide und keine Hunde-
steuerbescheide für das Kalenderjahr 2020 erteilt werden, da diese Bescheide
auch für die Folgejahre Gültigkeit haben. Die Fälligkeiten und den zu zahlenden
Betrag entnehmen Sie bitte Ihrem letzten Steuerbescheid.

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Informationen aus der Verwaltungsgemeinschaft
 Wildbret Preise
Die Hegegemeinschaft 13 bietet auch in diesem Jahr wieder frisches Wildfleisch
aus der Region an.
Es wird Reh (z. B. Rücken 1 kg für 18,-- Euro oder Schulter 1 kg für 10,-- Euro),
Wildschwein (z. B. Rücken 1 kg für 16,-- Euro oder Ragout mit Knochen 1 kg
für 4,-- Euro), Fasan Stück 7,50 Euro, Ente Stück 5,-- Euro und Hase Stück 20,--
Euro angeboten. Weitere Informationen zur Wildbret-Bestellung erhalten Sie
bei folgenden Jägern:
  • Hubert Biberger (Schatzhofen, Furth, Tel.: 0175/2020893,
    E-Mail: biberger@laptopia.de)
  • Christian Biberger (Aich 1, Weihmichl, Tel.: 08708/213)
  • Josef Vilser (Hetzenbach 1, Furth, Tel.: 08704/8602, E-Mail: jvilser@web.de)

 Webseite ILE Holledauer Tor
Bald ist es so weit, die Integrierte Ländliche Entwicklung „Holledauer Tor“ be-
kommt eine eigene Webseite. Auf dieser Seite werden Sie über die ILE, ihre
Projekte und ihre Gemeinden informiert. Die ILE Webseite soll aber auch als
Plattform für alle Vereine, Direktvermarkter, Dienstleister, Handwerksbetriebe
und Unternehmer dienen.
Falls Sie ein Vereinsvorstand oder Dienstleister/Direktvermarkter/ Handwerks-
betrieb/Unternehmer sind, schicken Sie uns doch bitte folgende Informationen:
  • Name des Vereins /Unternehmens
  • Kurze Beschreibung, max. 20 Wörter
  • Adresse (Straße, Hausnummer und Ort)
  • Telefonnummer
  • E-Mail Adresse
  • Webadresse (falls vorhanden)
  • Logo als .jpg oder.png (falls vorhanden)
Durch Ihre Informationen machen Sie nicht nur Werbung für Ihren Verein/
Unternehmen. Sie leisten auch einen Beitrag zur regionalen Nahversorgung da-
für, sich leichter in der ILE zurechtzufinden, und zum Netzwerken. Davon können
nicht nur Neubürger, sondern ALLE in der Region „Holledauer Tor“ profitieren!
Bei Fragen hierzu steht Ihnen die ILE Managerin Frau Eva-Maria Fuchs jederzeit
unter Tel.-Nr.: 0151/42470471 oder E-Mail: eva-maria.fuchs@vg-furth.de zur
Verfügung.

12                                         Gemeindeblatt Nr. 6 / 2019
Regionales Kastl
Am Dienstag, 5. November 2019 fand die Auftaktveranstaltung zum „regiona-
len Kastl“ im Sitzungssaal des Rathauses Furth statt. Neben den vier Bürger-
meistern nahmen auch viele Lieferanten und Verkäufer teil. Vielen Dank an alle,
dass Sie durch Ihren Einsatz dazu beigetragen haben das „regionale Kastl“ zu
realisieren.
Was ist das „regionale Kastl“?
Sie möchten regionale Schmankerl selbst genießen oder
verschenken? Dann haben wir genau das Richtige für Sie!
Um regionale Betriebe und das Regionalmarketing zu stär-
ken, und durch kurze Wege Ressourcen zu schonen, wurde
das „regionale Kastl“ ins Leben gerufen.
Am „regionalen Kastl“ beteiligen sich Direktvermarkter und
Unternehmer der gesamten Region „Holledauer Tor“.
Das kleine „Kastl“ kostet 19,99 Euro und beinhaltet
einen Käse (befindet sich frisch gekühlt separat im Kühl-
regal), einen Schnaps, Nudeln, Wildsalami und eine Kerze.
Das große „Kastl“ kostet 39,99 Euro und beinhaltet
einen Käse (befindet sich frisch gekühlt separat im Kühlregal), Hermite, etwas
Genähtes, einen Schnaps, einen Honig, eine Wildsalami, Nudeln, eine Gewürz-
mischung und eine Kerze.

 Informationen aus dem Landkreis
 Landratsamt Landshut geschlossen
Das Landratsamt Landshut (mit den Kfz-Zulassungsstellen Landshut, Vilsbiburg
und Rottenburg, die Tiefbauverwaltung, die Bauhöfe in Rottenburg und Vilsbi-
burg, die zentrale Reststoffdeponie Spitzlberg, das Kreisjugendamt in Altdorf
sowie die Stadt- und Kreis-Bibliothek Vilsbiburg) sind am Mittwoch, 11. De-
zember 2019 wegen der stattfindenden Personalversammlung geschlossen.
Ebenfalls sind alle oben genannten Fachbereiche am Freitag, 27. Dezember
2019 geschlossen.
Achtung: Die Mitarbeiter*innen der Kommunalaufsicht sind zur Abgabe von
Wahlvorschlägen zur Kommunalwahl auch am 27. Dezember 2019 von 7:30 bis
13:30 Uhr im Landratsamt Landshut anwesend.

Gemeindeblatt Nr. 6 / 2019                                                 13
Informationen von den Vereinen
 Christbaumversteigerung KSK
Am Sonntag, 1. Dezember 2019 findet um 18:00 Uhr die Christbaumverstei-
gerung der KSK Obersüßbach statt. Dazu wird am 29. und 30. November eine
Haussammlung im Gemeindebereich Obersüßbach durchgeführt.
Die KSK bittet die Bevölkerung nicht nur Wein oder Sekt herzugeben son-
dern auch andere Sachen (z.B. Kaffee, Würste, Chips oder auch Geldspenden)
zu spenden. Die gespendeten Gegenstände werden am 1. Dezember 2019 im
Gasthaus Schranner öffentlich versteigert. An der Versteigerung können alle
Gönner der KSK teilnehmen.

 Nikolausdienst
Auch dieses Jahr bietet die Katholische Landjugend am 5. und
6. Dezember wieder einen Nikolausdienst an. Anmeldungen nimmt
Frau Monika Pichlmeyer unter Tel. 08754/ 910260 gerne entgegen.

 Christbaumversteigerung Schloßschützen
Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen zur Christbaumversteigerung am
Sonntag, 8. Dezember 2019 um 19:00 Uhr im Schützenheim. Unsere Besucher
werden gebeten die Versteigerungsgegenstände mitzubringen oder beim Vor-
stand abzugeben! Es wird nicht von Haus zu Haus gesammelt.

 Aufstellungsversammlung
Am Mittwoch, 11. Dezember 2019 findet ab 19:30 Uhr im Gasthaus Schran-
ner die Aufstellungsversammlung der gemeinsamen Liste der „Freien Wähler,
der CSU und Unabhängigen Wähler“ für die Gemeinderatswahlen am 15. März
2020 sowie die Aufstellung des Bürgermeisterkandidaten Michael Ostermayr
statt.

Christbaumversteigerung Freiwillige Feuerwehr Obersüßbach
Die Freiwillige Feuerwehr lädt zur jährlichen Christbaumversteigerung am
Sonntag, 15. Dezember 2019 ab 18:00 Uhr ins Gasthaus Schranner ein. Da
die FFW Obersüßbach nicht von Haus zu Haus zum Sammeln geht, können
Versteigerungsgegenstände beim Getränkemarkt Noderer bzw. am Versteige-
rungsabend abgegeben werden.

14                                      Gemeindeblatt Nr. 6 / 2019
Schloßschützen laden zum besinnlichen Zusammensein ein
Zur Weihnachtsfeier am Samstag, 21. Dezember 2019 wird herzlich einge-
laden. Die Feier beginnt mit einem Gottesdienst um 18:30 Uhr für unsere
verstorbenen Mitglieder. Im Anschluss wird im Pfarrheim gefeiert, über mit-
gebrachte Plätzchen und Weihnachtsgebäck würden sich die Schloßschützen
freuen.

 Weihnachtsfeier der Kath. Landjugend
Die kath. Landjugend lädt am Samstag, 21. Dezember 2019 ab 18:30 Uhr alle
Mitglieder zur alljährlichen Weihnachtsfeier ein. Um 18:30 Uhr wird gemeinsam
die heilige Messe besucht, mit Verteilung des Friedenslichts und um 20:00 Uhr
beginnt die Feier beim Getränkemarkt Noderer. Es wäre schön, wenn jeder ein
Wichtelgeschenk im Wert von 10,-- Euro mitbringt. Für das leibliche Wohl ist
bestens gesorgt.

 Jahresabschlussfeier Freiwillige Feuerwehr Obersüßbach
Am Samstag, 28. Dezember 2019 findet die Jahresabschlussfeier der Frei-
willigen Feuerwehr Obersüßbach statt. Diese beginnt um 19:30 Uhr im Gast-
haus Schranner. Die Vorstandschaft freut sich auf ein zahlreiches Erscheinen der
aktiven und passiven Mitglieder sowie deren Partner.

 Christbaumversteigerung TSV
Der TSV 1966 Obersüßbach e.V. veranstaltet die Christbaumversteigerung am
Sonntag, 5. Januar 2020 um 18:30 Uhr im Stüberl Obersüßbach. Die Sammler
werden im Gemeindebereich zwischen 31. Dezember 2019 und 5. Januar 2020
eine Haussammlung durchführen. Zu der Versteigerung ist die ganze Bevölke-
rung und alle Gönner des TSV Obersüßbach herzlich eingeladen.

 Jahreshauptversammlung der Kath. Landjugend
Am Freitag, 10. Januar 2020 findet die Jahreshauptversammlung der KLJB
Obersüßbach um 19:00 Uhr im Gasthaus Kreitmeier in Niedersüßbach statt. Die
Vorstandschaft freut sich auf ein zahlreiches Erscheinen der Mitglieder. Ger-
ne können auch Neuinteressierte zur Versammlung kommen. Für das leibliche
Wohl ist bestens gesorgt.

Gemeindeblatt Nr. 6 / 2019                                                  15
Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen der KLB Obersüßbach
Am Sonntag 12. Januar 2020 findet die Jahreshauptversammlung der KLB
im Gasthaus Schranner statt. Beginn ist um 14:00 Uhr mit Kaffee und Kuchen.
Im Anschluss finden die Versammlung und die Neuwahlen statt. Alle Mitglieder
und die, die es werden wollen sind dazu recht herzlich eingeladen.
Persönliche Einladung mit Programm ergeht an alle mit dem Weihnachtsrund-
brief. Auf Euer Kommen freut sich die KLB-Vorstandschaft.

 Christbaumsammelaktion
Die kath. Landjugend sammelt wieder Ihre Christbäume direkt vor der Haustüre
ein. Diese Aktion findet am Samstag, 18. Januar 2020 statt.
Alle Bürger im Gemeindebereich können die Christbäume zur Abholung bis
9:00 Uhr an den Straßenrand stellen. Die eingesammelten Bäume werden dann
der Gemeinde für die Hackschnitzelheizung gespendet.
Über eine kleine Spende für die Abholung freut sich die Landjugend und be-
dankt sich sehr herzlich für die Unterstützung.

 Faschingsball der Kath. Landjugend
Die kath. Landjugend veranstaltet am Samstag, 18. Januar 2020 ab 19:00 Uhr
ihren legendären Faschingsball im Gasthaus Radlmeier in Obermünchen. Für
Stimmung während des ganzen Abends sorgt die Band „Jailhouse“ und zur
späteren Stunde öffnet eine separate Bar im Stadl. Beste Unterhaltung ist auch
durch einen Auftritt der Narrhalla Pfeffenhausen garantiert. Tischreservierun-
gen nimmt Gasthaus Radlmeier unter Tel.-Nr.: 08708/354 gerne entgegen.

 Wahlveranstaltung Freien Wähler Obersüßbach
Die Freien Wähler Obersüßbach laden alle interessierten Bürger*innen zur
Wahlveranstaltung mit Landrat Peter Dreier ins Gasthaus Schranner ein. Die
Veranstaltung findet am Donnerstag, 23. Januar 2020 um 19:00 Uhr statt.
Landrat Peter Dreier wird über aktuelle und zukünftige Kreistagspolitik und
Kreisprojekte aus erster Hand informieren. Über eine rege Beteiligung, mit an-
schließender Diskussion, freuen sich Landrat Dreier sowie die Freien Wähler
Obersüßbach.

 Fackelwanderung der Kath. Landvolkbewegung
Am Sonntag, 26. Januar 2020 findet die traditionelle Fackelwanderung statt.
Treffpunkt ist am Raiffeisenplatz um 15:00 Uhr, nach einer kleinen „Aufwärm-

16                                        Gemeindeblatt Nr. 6 / 2019
runde“ wandern wir nach Niedersüßbach und verbringen dort einen gemüt-
lichen Nachmittag. Bei Einbruch der Dunkelheit machen wir uns mit Fackeln auf
den Heimweg. Wer keine Fackel tragen möchte, nimmt sich bitte eine Taschen-
lampe mit um den Weg auszuleuchten. Auf zahlreiche Beteiligung, besonders
auch auf Familien mit Kindern, freut sich die Vorstandschaft.

 Kinderfasching
Am Sonntag, 2. Februar 2020 findet in der Mehrzweckhalle der Kinder-
fasching des TSV Obersüßbach statt. Die Veranstaltung beginnt um 14:00 Uhr
und wird vom Auftritt der Showtanzgruppe des TSV umrahmt. Für musikalische
Unterhaltung und das leibliche Wohl ist wie immer bestens gesorgt. Auf ein
zahlreiches Kommen freut sich die Vorstandschaft.

 Informationen von den Gewerbetreibenden
 Gasthaus Radlmeier
Das Gasthaus Radlmeier lädt Sie wieder zu folgenden Terminen ein:
 • Sonntag, 8. Dezember 2019, ab 11:00 Uhr      Mittagstisch
 • Weihnachten 25. u. 26. Dezember 2019, ab 11:00 Uhr Mittagstisch
 • Silvester 31. Dezember 2019, ab 18:00 Uhr festlicher Abend
    (Reservierungen erwünscht)
 • Samstag, 4. Januar 2020 Rehragoutessen
 • Sonntag, 12. Januar 2020 Mittagstisch

 Adventszauber RINGANA
Frische und nachhaltige Geschenkideen, die garantiert jeden begeistern, fin-
den Sie bei Christine Barnat: https://barnat.ringana.com Mehr Infos unter Tel.
0171/2402176 oder www.nurnatur.net
Sie sind herzlich eingeladen, am Sonntag, 8. Dezember 2019 ab 16:00 Uhr
nach Landshut in die Römervilla zu kommen. Dort präsentiere Frau Barnat
Ihnen beim RINGANA Adventszauber die Produktpalette und Philosophie des
steirischen Vorzeigeunternehmens!

 Leben im Einklang
Das Seminar zur Familienaufstellung findet wieder am Wochenende Samstag,
14. Dezember 2019 und Sonntag, 15. Dezember 2019 statt. Weiterer Informa-
tionen bei Frau Maria Sellmeier (Tel. 08708/922050, E-Mail: maria-th.sellmeier
@web.de) bei Frau Claudia Schillinger (Tel. 08752/7845).

Gemeindeblatt Nr. 6 / 2019                                                17
VERANSTALTUNGEN DEZEMBER 2019
Sonntag
               18:00 Uhr KSK: Christbaumversteigerung (Gasthaus Schranner)
01.12.

05./06.12.                 KLJB: Nikolausdienst

Samstag
               19:30 Uhr FFW Obermünchen: Weihnachtsfeier (Gasthaus Radlmeier)
07.12.
Sonntag                    FFW Martinszell: Christbaumversteigerung
               16:00 Uhr
08.12.                     (Gasthaus Albrecht)
Sonntag
               19:00 Uhr Schloßschützen: Christbaumversteigerung (Schützenheim)
08.12.
Montag
               18:30 Uhr KDFB: Adventsfeier (Pfarrheim)
09.12.
Mittwoch                   CSU, FW Obersüßbach: Aufstellungsveranstaltung Gemeinde-
               19:30 Uhr
11.12.                     rat und Bürgermeisterkandidaten (Gasthaus Schranner)

Sonntag                    FFW Obersüßbach: Christbaumversteigerung
               18:00 Uhr
15.12.                     (Gasthaus Schranner)
Samstag                    Schloßschützen: Weihnachtsfeier
               18:30 Uhr
21.12.                     (Pfarrkirche und Pfarrheim)
Samstag                    KLJB: Weihnachtsfeier
               18:30 Uhr
21.12.                     (Pfarrkirche und Getränkemarkt Noderer)
Dienstag     nach Christ-
                          KLJB: Glühweinausschank (Pfarrkirche)
24.12.             mette
Donnerstag                 FFW Obermünchen: Christbaumversteigerung
               19:00 Uhr
26.12.                     (Gasthaus Radlmeier)
Samstag                    FFW Obersüßbach: Jahresabschlussfeier
               19:30 Uhr
28.12.                     (Gasthaus Schranner)
G
emeind

e und Umgebung wird angeboten.

18                                            Gemeindeblatt Nr. 6 / 2019
VERANSTALTUNGEN JANUAR 2020
Mittwoch
             12:00 Uhr Neujahrsempfang (Mehrzweckhalle)
01.01.
Sonntag
             18:30 Uhr TSV: Christbaumversteigerung (Stüberl, Mehrzweckhalle)
05.01.
Montag                   Jagdgenossenschaft Martinszell: Jagdessen
             11:30 Uhr
06.01.                   (Gasthaus Albrecht)
Montag                   FFW Niedersüßbach: Christbaumversteigerung
             17:00 Uhr
06.01                    (Gasthaus Kreitmeier)
Freitag
             19:00 Uhr KLJB: Jahreshauptversammlung (Gasthaus Kreitmeier)
10.01.
Sonntag                  KLB: Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen
             14:00 Uhr
12.01.                   (Gasthaus Schranner)
Samstag
              9:00 Uhr KLJB: Christbaumsammelaktion
18.01.
Samstag
             19:00 Uhr KLJB: Faschingsball (Gasthaus Radlmeier)
18.01.
Sonntag
             13:30 Uhr Schloßschützen: Winterwanderung (TP: Schützenheim)
19.01.
Donnerstag               FW Obersüßbach: Wahlveranstaltung mit Landrat
             19:00 Uhr
23.01.                   Peter Dreier (Gasthaus Schranner)
Sonntag
             15:00 Uhr KLB: Fackelwanderung (TP: Raiffeisenplatz)
26.01.

  TERMINANKÜNDIGUNGEN FEBRUAR 2020
Samstag
             13:00 Uhr BBV: Bauernjahrtag (Gasthaus Schranner)
01.02.
Sonntag
             14:00 Uhr TSV: Kinderfasching (Mehrzweckhalle)
02.02.
Donnerstag               CSU, FW Obersüßbach: Wahlversammlung
             19:30 Uhr
06.02.                   (Gasthaus Radlmeier)
Samstag
             19:00 Uhr KSK: Mitgliederversammlung (Gasthaus Schranner)
08.02.

Gemeindeblatt Nr. 6 / 2019                                                  19
Verantwortlich für den Inhalt:                   AOK-Sprechtage
Gemeinde Obersüßbach                           Auch im Jahr 2020 finden im Rathaus Furth
Erste Bürgermeisterin Helga Kindsmüller        leider keine Sprechtage der AOK statt.
Am Rathaus 6
84095 Furth                                    Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an:
                                               AOK Landshut, Luitpoldstr. 28, 84034 Landshut
Tel. 08704 /9119-22                            Tel. 0871/6950
Fax 08704 /9119-33
E-Mail: info@vg-furth.de
Internet: http://www.obersuessbach.de
                                                 VdK-Sprechtage
                                               Die nächsten VdK-Sprechtage finden im Rat-
                                               haus Furth an folgenden Terminen statt:
Rathaus Öffnungszeiten:                        Donnerstag 12.12.2019 13:30 bis 15:00 Uhr
Montag – Freitag            8:00 – 12:00 Uhr   Dienstag      07.01.2020 13:30 bis 15:00 Uhr
Donnerstag                 13:30 – 18:00 Uhr   Achtung!
oder nach telefonischer Vereinbarung           Die Außensprechtage des VdK in der VG Furth wer-
                                               den ab 2020 auf Terminvereinbarung umgestellt!
                                               Bitte vereinbaren Sie vorab bei der VdK-Kreis-
Bücherei Öffnungszeiten:                       geschäftsstelle Landshut (Tel.-Nr. 0871 / 923330
Montag                    10:00 – 11:00 Uhr
Mittwoch                  17:00 – 18:30 Uhr    einen Termin.
1. u. 2. Samstag im Monat 10:00 – 11:00 Uhr
                                                 Energieberatung
Wertstoffhof Öffnungszeiten:                   Jeden ersten Mittwoch im Monat steht der
Mittwoch                 15:00 – 18:00 Uhr     Energieberater Dipl.-Ing. (FH) Siegfried Kirner
Samstag                  12:00 – 15:00 Uhr     von 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr im Rathaus Furth,
(In den Wintermonaten (Nov. - Feb.) ist der    zur Beratung zur Verfügung.
Wertstoffhof am Mittwoch geschlossen.) !!!     Die Beratungskosten betragen für alle Bürger
                                               7,50 EUR / 45 min.
                                               Um Wartezeiten zu vermeiden, ist eine An-
Notdienste:                                    meldung bei Frau Simone Turba unter Tel.-Nr.
Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117
                                               08704/9119-11, erforderlich.
Feuerwehr / Rettungsleitstelle: 112
Polizei:		                       110
Telefonseelsorge:       0800 / 111 0 111         Fundgegenstände
               oder     0800 / 111 0 222
                                               Das Fundbüro für alle Mitgliedsgemeinden
                                               der Verwaltungsgemeinschaft (Furth, Obersüß-
Apotheken-Notdienstplan:                       bach, Weihmichl) ist im Einwohnermeldeamt
Internet unter www.engelapotheke-furth.de      integriert. Online finden Sie es unter:
o. an der Anzeigentafel der Engel-Apotheke,    http://www.furth-bei-landshut.de/furth/buer-
Landshuter Straße 4, 84095 Furth.              gerservice/fundbuero/

Zahnärzte-Notdienstplan:                       Das nächste Gemeindeblatt erscheint im
Im Internet unter www.notdienst-zahn.de        Februar 2020!
oder in der örtlichen Tagespresse zu ent-
                                               Bitte reichen Sie Ihre Terminhinweise und
nehmen.
                                               Berichte bis spätestens 16. Januar 2020
                                               bei Frau Turba (simone.turba@vg-furth.de) ein.
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