Gemeindeverwaltungsverband Elzach 13. Punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans - Stadt Elzach
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Gemeindeverwaltungsverband Elzach 13. Punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans Änderungsbereich „Erweiterung Gewerbegebiet Rißlersberg“ Stadt Elzach Planzeichnung Begründung Steckbriefe Umweltbericht Stand: 18.05.2021 Fassung: Frühzeitige Beteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
Gemeindeverwaltungsverband Elzach Stand: 18.05.2021 13. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans Fassung: Frühzeitige Beteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB BEGRÜNDUNG Seite 1 von 8 INHALT 1 ANLASS, ZIEL UND ZWECK DER PLANÄNDERUNG ........................................................ 2 2 VERFAHREN ....................................................................................................................... 2 2.1 Bisherige Änderungsverfahren ................................................................................. 3 2.2 Verfahrensdaten....................................................................................................... 4 3 LAGE / NUTZUNG ............................................................................................................... 4 4 ÜBERGEORDNETE PLANUNGEN ..................................................................................... 6 5 INHALTE DER PLANÄNDERUNG ....................................................................................... 6 6 FLÄCHENBILANZ DER 13. FNP-ÄNDERUNG .................................................................... 7 7 UMWELTBERICHT.............................................................................................................. 8 21-05-18 Begründung (21-04-12)
Gemeindeverwaltungsverband Elzach Stand: 18.05.2021 13. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans Fassung: Frühzeitige Beteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB BEGRÜNDUNG Seite 2 von 8 1 ANLASS, ZIEL UND ZWECK DER PLANÄNDERUNG Die Gemeinde Elzach hat eine anhaltend hohe Nachfrage nach Gewerbeflächen zu verzeichnen. Um diesem Flächenbedarf nachkommen und ortsansässigen Betrieben die benötigten Erweiterungsflächen zur Verfügung stellen zu können, hat die Gemein- de beschlossen, das am südlichen Ortsrand gelegene „Gewerbegebiet Rißlersberg“ zu erweitern. Hier ist ein ortsansässiges Unternehmen, das sich am Standort erweitern möchte. Um die vorhandenen Flächenpotenziale zu nutzen, soll die Erweiterung des bestehenden Gewerbegebiets über den eigentlichen Bedarf des ansässigen Unter- nehmens hinaus erfolgen, so dass die Potenziale dieses Standortes langfristig ent- sprechend genutzt werden können. Da im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Elzach für den Erweiterungsbe- reich eine Ausgleichs- sowie geplante Grünfläche dargestellt ist, soll der Flächennut- zungsplan parallel zum Bebauungsplan geändert werden. Die geplante Erweiterung der Gewerbefläche soll als Änderungsbereich in den Flächennutzungsplan aufgenom- men und hierdurch die gewerbliche Baufläche Richtung Westen erweitert werden. Folglich werden die im Flächennutzungsplan an dieser Stelle dargestellten Ausgleichs- und Grünflächen verringert. Für das Gebiet der Stadt Elzach mit den Nachbargemeinden Biederbach und Winden im Elztal wurde im Rahmen des Gemeindeverwaltungsverbandes ein gemeinsamer Flächennutzungsplan aufgestellt. Er wurde am 21.01.2004 genehmigt und ist seit dem 19.05.2004 wirksam. Der wirksame Flächennutzungsplan stellt für das gesamte Gebiet des Gemeindeverwaltungsverbands Elzach die vorgesehenen Flächennutzungen in ih- ren Grundzügen dar. Bebauungspläne, die bauliche und andere Nutzungen im Detail verbindlich regeln, sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Die nun vorlie- genden Entwicklungen entsprechen teilweise nicht den Darstellungen des Flächennut- zungsplans, so dass dieser im Rahmen der nun vorliegenden 13. punktuellen Ände- rung entsprechend angepasst werden soll. Grundsätzlich sollen mit den Planungen fol- gende städtebauliche Ziele verfolgt werden: ▪ bedarfsgerechte und maßvolle Bereitstellung von Gewerbeflächen ▪ Deckung der Flächennachfrage ortsansässiger Betriebe ▪ Stärkung des produzierenden, verarbeitenden, arbeitsplatzintensiven Gewerbes und Handwerks ▪ sinnvolle Ausnutzung vorhandener Flächenpotentiale im Sinne eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden ▪ Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte 2 VERFAHREN Zur Flächennutzungsplanänderung wird ein zweistufiges Planungsverfahren, beste- hend aus der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB durchgeführt. Zum Umfang und Detailierungsgrad der Umweltprüfung (sog. Scoping) nehmen die Behörden im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung Stellung. Für das Gebiet des Gemeindeverwaltungsverbandes Elzach wurde der wirksame Flä- chennutzungsplan bereits 12-mal geändert. Die vorliegende FNP-Änderung stellt dem- entsprechend die 13. FNP-Änderung dar. 21-05-18 Begründung (21-04-12)
Gemeindeverwaltungsverband Elzach Stand: 18.05.2021 13. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans Fassung: Frühzeitige Beteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB BEGRÜNDUNG Seite 3 von 8 2.1 Bisherige Änderungsverfahren Nummerierung Planungsfall Stand 1. FNP-Änderung Bereich „Gelände der ELZA- Verfahren wurde nicht bis zur (2003) Textilwerke in Elzach“ Genehmigung durchgeführt 2. FNP-Änderung „Ausweisung von Konzentrati- Verfahren wurde nicht bis zur (2004) onszonen für Windenenergiean- Genehmigung durchgeführt lagen“, Gemarkung Elzach, Prechtal, Yach, Biederbach 3. FNP-Änderung Ausweisung von „Bereich Genehmigung am Erzenbach II“ – Erweiterung und 17.07.2007 erteilt Ausweisung einer Wohnbauflä- che, Gemarkung Oberwinden 4. FNP-Änderung Sonderbaufläche „Gewerbege- Genehmigung am biet Neumatten“ in Elzach 08.02.2011 erteilt 5. FNP-Änderung Sonderbaufläche Zweckbe- Verfahren wurde nicht bis zur (2009) stimmung „Campingplatz“ auf Genehmigung durchgeführt dem Grundstück Flst. Nr. 556/97 der Gemarkung Elzach (künftig Bebauungsplangebiet „Kalmer- wald“), Gemarkung Elzach 6. FNP-Änderung Sonderbaufläche „Angelsee“, Genehmigung am Oberprechtal 19.03.2012 erteilt Wohnbaufläche „Vor dem Wit- tenbach“, Oberprechtal 7. FNP-Änderung Bereich „Östlicher Ortsrand“ und Genehmigung am „Hausmatte“ in Biederbach – 05.11.2013 erteilt Erweiterung einer Wohnbauflä- che 8. FNP-Änderung Wohnbauflächen „Sonnhalde Genehmigung am West“ (B1) und „Kirchhöfe“ (B2) 24.04.2014 erteilt in Biederbach 9. FNP-Änderung Wohn- und Mischbaufläche Genehmigung am “Sonnensiedlung“, Elzach 08.05.2014 erteilt 10. FNP- 6 Sonderbauflächen „Tourismus Genehmigung am Änderung / Hüttenwinkel“ in Elzach, Bie- 09.10.2015 erteilt derbach und Winden im Elztal 11. FNP- „Sauter-Areal“ in Elzach als Feststellungsbeschluss Änderung Wohn- und Mischbaufläche so- 08.05.2018 wie Fläche für Gemeinbedarf Bereiche Dattlersberg und Win- teracker zu landwirtschaftlicher Fläche als Flächentausch 12. FNP – Bereich „Haldenacker“ im Orts- Änderung teil Biederbach als Wohnbauflä- che Bereich „Tannhöf“ im Ortsteil 21-05-18 Begründung (21-04-12)
Gemeindeverwaltungsverband Elzach Stand: 18.05.2021 13. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans Fassung: Frühzeitige Beteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB BEGRÜNDUNG Seite 4 von 8 Tannhöf als landwirtschaftliche Fläche Bereich „Kirchhöfe“ als Wohn- baufläche 2.2 Verfahrensdaten __.__.____ Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Elzach: Aufstellungsbeschluss zur 13. Änderung des Flächennutzungs- plans und Beschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlich- keit und der Behörden. Gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aufgefordert, zu Umfang und Detaillierungsrad der Umweltprüfung Stellung zu nehmen. (Scoping) __.__.____ – Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit __.__:____ Anschreiben vom Frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger __.__. mit Frist bis öffentlicher Belange mit Scoping __.__.____ __.__.____ Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Elzach: Behandlung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung und Offenlegungsbeschluss. __.__.____ - Durchführung der Offenlage zur Beteiligung der Öffentlichkeit __.__.____ Anschreiben vom Durchführung der Offenlage zur Beteiligung der Behörden und __.__.___ mit Frist der sonstigen Träger öffentlicher Belange bis __.__.____ __.__.____ Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Elzach: Entscheidung über die Anregungen aus der Offenlage und Feststellungsbeschluss zur 13. Änderung des Flächennut- zungsplans 3 LAGE / NUTZUNG In der vorliegenden 13. punktuellen Flächennutzungsplanänderung des GVV Elzach soll die im Folgenden dargestellte Fläche geändert werden. 21-05-18 Begründung (21-04-12)
Gemeindeverwaltungsverband Elzach Stand: 18.05.2021 13. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans Fassung: Frühzeitige Beteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB BEGRÜNDUNG Seite 5 von 8 Änderungsbereich „Erwei- terung Gewerbegebiet Rißlersberg“ in Elzach (eigene Darstellung, o.M.) Der Änderungsbereich liegt im Süden der Stadt Elzach und ergänzt das bestehende Gewerbegebiet entlang der Straße Am Rißlersberg. Der Änderungsbereich hat eine Größe von 0,37 ha und wird im wirksamen Flächennutzungsplan als Ausgleichsfläche dargestellt. Darstellung im wirksamen FNP Darstellung im Zuge der 13. FNPÄ Das Plangebiet wird heute als Wiesenfläche genutzt. Die vorgesehenen Ausgleichs- maßnahmen wurden nicht realisiert, auch die südlich geplanten Aufschüttungen wur- den nur teilweise umgesetzt. Die Abgrenzung der Erweiterung des Gewerbegebiets basiert zum einen auf den vor- handenen Grundstücksgrenzen, zum anderen soll die Fläche sinnvoll erweitert werden, ohne die nahegelegene Wohnbebauung im Westen durch Emissionen zu belasten. 21-05-18 Begründung (21-04-12)
Gemeindeverwaltungsverband Elzach Stand: 18.05.2021 13. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans Fassung: Frühzeitige Beteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB BEGRÜNDUNG Seite 6 von 8 4 ÜBERGEORDNETE PLANUNGEN Nach § 1 (4) BauGB sind die Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung anzupassen. Aus diesem Anpassungsgebot ergibt sich für die Gemeinde die Verpflichtung zur Be- achtung bestehender Ziele bei der Änderung, Ergänzung bzw. Aufstellung von Bauleit- plänen. Dies gilt insbesondere für Flächennutzungspläne. Für die Bereiche der Stadt Elzach und der Gemeinden Biederbach und Winden im Elz- tal sind die Ziele des Regionalplans Südlicher Oberrhein maßgebend. Im Rahmen der 13. Änderung des Flächennutzungsplans soll eine gewerbliche Bauflä- che im Gemeindegebiet von Elzach vergrößert werden. Im Regionalplan ist an dieser Stelle landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Es sind keine Konflikte mit den Zielen des wirksamen Regionalplans zu erwarten. Darüber hinaus ist Elzach als Siedlungsbereich mit der Funktion Gewerbe dargestellt, so dass hier gemäß dem Planziel eine ange- messene gewerbliche Entwicklung forciert werden soll. Unter dieser Voraussetzung kann das Verfahren zur 13. punktuellen Flächennutzungsplanänderung durchgeführt werden. Auszug aus der Raumnutzungskarte - Regionalplan Südlicher Oberrhein, (ohne Maßstab) mit ungefährer Lage des geplanten Änderungsbereichs (rote Umrandung). 5 INHALTE DER PLANÄNDERUNG Inhalt der Flächennutzungsplanänderung ist die Erweiterung des bestehenden Gewer- begebiets im Süden Elzachs, um die geplante Ausweitung des dort ansässigen Ge- werbebetriebs sowie die damit im Zusammenhang stehende Verlegung des Recycling- hofs durchführen zu können. Die Ausweitung der gewerblichen Fläche schafft neue Entwicklungsmöglichkeiten für die ansässigen Gewerbetreibenden und liefert einen Beitrag dazu, die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit der Stadt zu sichern. Im Zuge der Planung werden ca. 0,37 ha im Flächennutzungsplan als Ausgleichsfläche darge- stellte Fläche in Gewerbefläche umgewandelt. 21-05-18 Begründung (21-04-12)
Gemeindeverwaltungsverband Elzach Stand: 18.05.2021 13. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans Fassung: Frühzeitige Beteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB BEGRÜNDUNG Seite 7 von 8 Änderungsbereich „Erweiterung Gewerbegebiet Rißlersberg“, Darstellung im Flächennutzungsplan heute - geplant (ei- gene Darstellung, o.M.) Die nun in Anspruch genommene Fläche ist im wirksamen Flächennutzungsplan als Ausgleichsfläche dargestellt. Ziel der Planung war es zum damaligen Zeitpunkt, südlich des Gewerbegebiets entlang der Straße Am Rißlersberg, großflächig Aufschüttungen vorzunehmen und die Flächen danach entsprechend ökologisch aufzuwerten. Diese Aufschüttungen wurden teilweise realisiert, die geplanten Ausgleichsmaßnahmen je- doch nicht, so dass heute die Flächen als Wiesenflächen genutzt werden, ohne eine ökologisch hochwertige Bedeutung. Im Zuge des im Parallelverfahren aufgestellten Bebauungsplans wird der Eingriff in den Bestand bewertet und entsprechend ein Aus- gleichskonzept erarbeitet. Dieses wird auch die geplanten jedoch nicht realisierten Ausgleichsmaßnahmen thematisieren und entsprechend in der Bewertung berücksich- tigen. 6 STANDORTALTERNATIVE Die nun vorliegende 13. Flächennutzungsplanänderung ermöglicht eine Erweiterung der gewerblichen Baufläche innerhalb der Stadt Elzach, sodass die zukünftige Entwick- lung sichergestellt wird. Es wird eine Fläche von 0,37 ha einer Bebauung zugeführt. Einen alternativen Standort gibt es nicht, da es sich um die Erweiterung eines beste- henden Gewerbetreibenden handelt, der seine aktuell in Anspruch genommene Fläche am Standort erweitern möchte. Das bisherige Gewerbegebiet nach Süden zu erweitern würde einen deutlich größeren Eingriff in das Orts- und Landschaftbild bedeuten, da so ein Siedlungssporn entstünde, der in die Landschaft ragt. Darüber hinaus wird die süd- lich gelegene Fläche als Aufschüttungsort genutzt, so dass eine Entwicklung als Ge- werbefläche hier kurz- bis mittelfristig nicht möglich ist. Die Inanspruchnahme bisher im Flächennutzungsplan als Ausgleichsfläche dargestell- ten Bereiche ist hingegen kurzfristig möglich, der notwendige, jedoch noch nicht reali- sierte Ausgleich kann an anderer Stelle im Stadtgebiet realisiert werden. Hierfür wer- den im parallelen Bebauungsplanverfahren die notwendigen Maßnahmen definiert und entsprechend gesichert. 7 FLÄCHENBILANZ DER 13. FNP-ÄNDERUNG Die Flächenbilanz gibt die Veränderungen in der Darstellung des Flächennutzungs- plans wieder. Bei der Interpretation der Flächenangaben ist zu beachten, dass der Flä- chennutzungsplan nicht parzellenscharf ist und aus Gründen der Darstellungssystema- 21-05-18 Begründung (21-04-12)
Gemeindeverwaltungsverband Elzach Stand: 18.05.2021 13. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans Fassung: Frühzeitige Beteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB BEGRÜNDUNG Seite 8 von 8 tik und Lesbarkeit manche Darstellungen, wie z.B. die Breite von Straßen nicht maß- stäblich sind. Im Folgenden sollen die in der vorliegenden 13. FNP-Änderung geplanten Nutzungs- änderungen im Überblick dargestellt werden. Flächennutzung Fläche in ha Bisherige Dar- Zukünftige stellung Darstellung Ausgleichsfläche 0,37 0,00 zu entwickelnde Gewerbefläche 0,00 0,37 Die vorliegende Planung zum geänderten Zuschnitt der Gewerbefläche basiert auf der konkreten Planung zur Erweiterung eines ansässigen Unternehmens und ist mit der Stadt abgestimmt. Die Planung ergänzt das bestehende Siedlungsgefüge sinnvoll und maßstäblich, so dass die städtebauliche Ordnung der Stadt insgesamt durch die hier vorliegenden Änderungen im Flächennutzungsplan nicht beeinträchtigt wird. 8 UMWELTBERICHT Parallel zur vorliegenden Flächennutzungsplanänderung wird durch das Büro faktor- grün aus Freiburg ein Umweltbericht erarbeitet. Er liefert mit der Darstellung der Unter- suchungsergebnisse der Umweltprüfung eine Grundlage zur Standort-Bewertung und somit wichtiges Abwägungsmaterial. Zur Festlegung von Umfang und Detaillierungs- grad der Umweltprüfung wird im Rahmen der Frühzeitigen Behördenbeteiligung ein „Scoping“ durchgeführt. Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Bestandteil der Begründung und liegt den Unterlagen als Begründung – Teil 2 bei. Im Sinne der Abschichtung der Planung wird der Umweltbericht zur Flächennutzungsplanänderung auf die großräumlichen Aspekte begrenzt. Stadt Elzach, den __.__.____ Roland Tibi Planverfasser Verbandsvorsitzender des Gemeindeverwaltungsverbands Elzach 21-05-18 Begründung (21-04-12)
Gemeindeverwaltungsverband Elzach Stand: 18.05.2021 13. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans Fassung: Frühzeitige Beteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB FLÄCHENSTECKBRIEFE Seite 1 von 5 G: Erweiterung Gewerbegebiet Rißlersberg 13. FNPÄ (Stadt Elzach) Wirksamer FNP (2003) (ohne Maßstab) 13. FNP – Änderung Entwurf 2021 (ohne Maßstab) Flächendaten FNP Darstellung Entwicklungsziele Größe: bisher: Erweiterung der bestehenden Gewer- 0,37 ha Ausgleichsfläche beflächen in der Stadt Elzach zur Deckung eines konkreten Gewerbe- Lage: geplant: flächenbedarfs, sowie sinnvolle Ar- Im Süden der Stadt Elzach Gewerbefläche rondierung der Gewerbefläche an Topographie: diesem Standort Hangneigung nach Süden Derzeitige Nutzung: Wiesenfläche 21-05-18 Steckbrief FNPÄ (21-04-12).doc
Gemeindeverwaltungsverband Elzach Stand: 18.05.2021 13. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans Fassung: Frühzeitige Beteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB FLÄCHENSTECKBRIEFE Seite 2 von 5 Luftbild mit ungefährer Lage des Plangebietes (rote gestrichelte Umrandung), Quelle: Geoportal BW, ohne Maßstab Übergeordnete räumliche Planungen und rechtliche Vorgaben Lage im Naturpark „Südschwarzwald“. Die Planung steht in keinem Konflikt zu Natura 2000-Gebieten (FFH und Vogelschutzgebiet), sowie Wald-, Natur- und Landschaftsschutzgebieten. Regionalplanerische Belange (Grünzug, Grünzäsur) sind durch die Planung nicht betroffen. Bewertungskriterien für Mensch, Siedlung und Umwelt (Schutzgüter) Lage / Standortgunst / Entwicklungspotenzial Eignung Das Plangebiet wird heute landwirtschaftlich als Wiesenfläche genutzt. Im Norden geeignet und Osten sind Gewerbeflächen vorhanden, an die die geplante Gewerbeflächen- erweiterung angeschlossen wird. Durch die nun vorliegende Erweiterung soll der konkrete Erweiterungsbedarf eines ansässigen Gewerbetreibenden gedeckt wer- den. Zusätzlich werden kleine Teilflächen darüber hinaus überplant, um das vor- handene Flächenpotenzial am Standort sinnvoll zu nutzen.. Auf eine angemessene Dichte bei der geplanten Bebauung ist zu achten. Erschließbarkeit / Entwicklungsökonomie Eignung Das Plangebiet kann durch die Eintragung eines Geh-, Fahr- und Leitungsrechts im geeignet Zuge des im Parallelverfahren aufzustellenden Bebauungsplans „Gewerbegebiet Rißlersberg II“ über das östlich der Erweiterungsfläche liegende Grundstück an die Straße „Am Rißlersberg“ angeschlossen werden. Es sind nur den Geltungsbereich des Bebauungsplans betreffende, plangebietsinterne, infrastrukturelle Maßnahmen erforderlich. Die technische Erschließung ist ebenfalls über die in der Straße Am 21-05-18 Steckbrief FNPÄ (21-04-12).doc
Gemeindeverwaltungsverband Elzach Stand: 18.05.2021 13. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans Fassung: Frühzeitige Beteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB FLÄCHENSTECKBRIEFE Seite 3 von 5 Rißlersberg liegenden Leitungstrassen möglich. Die konkreten Maßnahmen werden im parallel aufgestellten Bebauungsplan abgestimmt. Nutzungskonflikte / Immissionen (Schutzgut Mensch) Erheblichkeit / Konflikte Es sind Lärmemissionen im Rahmen der landwirtschaftlichen und gewerblichen gering, nicht erheblich Nutzung zu erwarten. Diese sind als ortsüblich anzusehen. Im Zuge der Planungen ist abzuklären, ob durch die Erweiterung des Gewerbegebiets negative Beeinträch- tigungen für das westlich gelegene Wohngebiet entstehen. Ein Lärmgutachten wird im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans erarbeitet. Vorläufigen Berech- nungen zeigen jedoch, dass keine Beeinträchtigungen durch Lärmemissionen zu erwarten sind. Luftschadstoffemissionen ergeben sich im Plangebiet zeitweise durch die landwirt- schaftliche Nutzung sowie das Gewerbe (Stäube und Abgase). Geruchsemissionen ergeben sich im Änderungsbereich zeitweise durch die landwirtschaftliche Nutzung. Kultur- und sonstige Sachgüter Erheblichkeit / Konflikte Es sind keine Vorkommen von Kultur- und Sachgüter bekannt. keine Landschafts- und Ortsbild, Erholung Erheblichkeit / Konflikte Landschaftsbild: Der Änderungsbereich ist geprägt durch die typische Nutzungs- gering, nicht erheblich weise der Landschaft und dem offenen Charakter der Wiesentäler. Da der Ände- rungsbereich von Norden, Westen und Osten von Gewerbe- sowie Siedlungsgebie- ten umrahmt ist, hat es eine geminderte Landschaftsbildqualität. Ortsbild: Das Planungsgebiet liegt in hängiger Lage. Im Norden und Osten grenzen Gewerbeflächen an, deren Bebauung das Ortsbild prägt. Durch den Erweiterungs- bereich kommt es zu einer Änderung des Ortsbildes, da das Errichten baulicher Anlagen auf der derzeitigen Wiesenfläche ermöglicht wird. Die geplante Ergänzung der Bebauung wird sich in das Ortsbild einfügen, entsprechende Festsetzungen zur Überbaubarkeit sowie dem Maß der baulichen Nutzung sind im Bebauungsplan zu definieren. Erholungswert: Die Wiese schirmt das Wohngebiet im Westen von den Gewerbe- gebieten im Norden und Osten ab. Daher nimmt der Änderungsbereich eine Funk- tion bezüglich der Erholung für den Menschen ein. Da die Wiese jedoch von Men- schen i. d. R. nicht betreten wird, und sich im Süden des Änderungsbereichs weite- re Wiesen und der Yachbach anschließen, ist der Erholungswert im mittleren Be- reich einzustufen. Boden Erheblichkeit / Konflikte Es handelt sich um ein heterogenes Gebiet mit Böden von überwiegend mittlerer mittel, erheblich bis hoher Bedeutung hinsichtlich der Bodenfunktionen: Gemäß BK50 handelt es sich im Norden und Westen des Änderungsbereichs um den Bodentyp „Braunerde, Rigosol-Braunerde und rigolte Braunerde aus skelettrei- cher Fließerde über anstehendem Kristallingestein“ mit einer Gesamtbewertung von 1,67. Im Süden des Änderungsbereichs besteht der Bodentyp „Auengley und Brauner Auenboden Auengley aus Auensand über Bachschottern“ mit einer Gesamtbewer- tung von 2,17. Im Osten des Änderungsbereichs handelt es sich um Böden des Siedlungsbe- reichs. Es wird davon ausgegangen, dass diese Böden keine Wertigkeit besitzen. 21-05-18 Steckbrief FNPÄ (21-04-12).doc
Gemeindeverwaltungsverband Elzach Stand: 18.05.2021 13. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans Fassung: Frühzeitige Beteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB FLÄCHENSTECKBRIEFE Seite 4 von 5 Wasser Erheblichkeit / Konflikte Grundwasser: Der Änderungsbereich befindet sich in der hydrogeologischen Ein- mittel, erheblich heit „Gneis Migmatit-Komplex“, einem Grundwassergeringleiter. Im Süden des Änderungsbereichs kommt die hydrogeologische Einheit „Flussbettsand“ vor, wel- che einen Porengrundwasserleiter mit mäßiger bis geringer Durchlässigkeit dar- stellt. Aktuell ist eine vollständige Versickerung des Niederschlags v.a. auf den Grünflächen des Änderungsbereichs gegeben. Oberflächengewässer: Oberflächengewässer sind im Änderungsbereich nicht vor- handen. Der Yachbach verläuft ca. 80 m entfernt im Süden des Änderungsbe- reichs. Hochwasser / Überflutungsflächen: Gemäß Hochwassergefahrenkarte befindet sich die nächstgelegene Überflutungsfläche HQ100 (Überflutungsgefährdeter Bereich, der statistisch einmal in hundert Jahren überflutet wird) in ca. 50 m Entfernung entlang des Yachbachs. Quell- / Wasserschutzgebiete: Der Änderungsbereich liegt außerhalb von Quell- und Wasserschutzgebieten. Klima / Luft Erheblichkeit / Konflikte Der Änderungsbereich ist in nördlicher, westlicher und östlicher Richtung umgeben gering, nicht erheblich von Siedlungs- und Gewerbegebieten. Die Hauptwindrichtung ist Südwesten bzw. Südosten. Im Süden des Änderungsbereichs befinden sich offene Wiesenflächen und der Yachbach, welche kühlend wirken. Die Wiese produziert gemäß der Regi- onalen Klimaanalyse Südlicher Oberrhein (REKLISO) große Mengen Kaltluft (mind. 15 m³/m²/h). Da die Kaltluft in Richtung Yachbach in die niedrigere Hanglage ab- transportiert wird, spielen lokale Luft- und Klimaverhältnisse eine untergeordnete Rolle. Derzeit ergeben sich im Änderungsbereich Emissionen in Folge von landwirtschaft- lichen Aktivitäten im westlichen Teil sowie der gewerblichen Nutzung im östlichen Teil. Gleichzeitig steht der Änderungsbereich unter der Einwirkung von Immissio- nen (Stäuben und Abgasen) aus den weiteren angrenzenden Gewerbe- und Land- wirtschaftsflächen. Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt Erheblichkeit / Konflikte Im Osten des Änderungsbereichs befinden sich Biotoptypen der Siedlungs- und hoch, erheblich Infrastrukturflächen, unter anderem Lagerplätze, völlig versiegelte Plätze, kleine Grünflächen, Graswege etc. Das bestehende Gewerbegebiet ist mit einer niedrigen verfugten Mauer vom Offenland abgegrenzt. Der Offenlandbereich im Süden des Plangebiets stellt größtenteils eine Fettwiese dar. In den Übergängen zwischen der Wiese und dem bestehenden Gewerbegebiet befinden sich wertgebende, artenrei- che Saumstrukturen in südexponierter Hanglage, unter anderem eine Hochstau- denflur, Ruderalvegetation und Gebüsch. Im Westen befindet sich eine aufgeschüt- tete Erdhalde, welche von einer Hochstaudenflur bewachsen ist. 21-05-18 Steckbrief FNPÄ (21-04-12).doc
Gemeindeverwaltungsverband Elzach Stand: 18.05.2021 13. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans Fassung: Frühzeitige Beteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB FLÄCHENSTECKBRIEFE Seite 5 von 5 Abwägung / Bewertungsergebnis Aus stadtplanerischer Sicht ist die Fläche für eine Bebauung geeignet. Die geplante Bebauung stellt eine städtebaulich sinnvolle Ergänzung des vorhandenen Gewerbegebiets dar und schafft die benötigten gewerbliche Entwicklungsmöglichkeiten in der Stadt. Konflikte sind nicht zu erwar- ten. Eine Bestandsaufnahme der Bedeutung und Empfindlichkeit der verschiedenen Schutzgüter ergab eine geringe Bedeutung der Schutzgüter „Wasser“, „Landschaftsbild und Erholungswert“, „Klima / Luft“, „Mensch“, „Kultur- /Sachgüter“ und eine mittlere Bedeutung der Schutzgüter „Bo- den“, „Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt“ und „Fläche“. Aufbauend auf die Bedeutung und Empfindlichkeit der Schutzgüter im Bestand wurde die Wirkung der Planung auf die Schutzgüter prognostiziert. Für „Mensch“, „Landschaftsbild und Erholungswert“ und „Klima / Luft“ ist keine erhebliche Beeinträchtigung zu erwarten. Für „Fläche“ und „Wasser“ ist eine mittlere Beeinträch- tigung nicht auszuschließen. Für „Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt“ und „Boden“ ist eine erhebliche Beeinträchtigung zu erwarten. Es werden einige Vermeidungs- und Kompensations- maßnahmen genannt, um die Beeinträchtigungen auszugleichen und zu mindern Der Standort der 13. FNPÄ ist bezüglich der geplanten Nutzungen insgesamt (x) geeignet ( ) geeignet mit Auflagen ( ) bedingt geeignet ( ) ungeeignet Vermeidungs-, Verringerungs- und Ausgleichsmaßnahmen und Vorgaben für die Bebauungsplanung Stadtplanung • Festsetzungen, so dass die neu entstehende Bebauung sich harmonisch in die be- stehende Struktur einfügt. • Sparsame Erschließung der Erweiterungsflächen • Eingrünung zur Aufwertung des Ortsbildes Grünplanung • Für eine vertiefende Untersuchung der oben dargestellten Bestands- und Eingriffs- situation wird daher auf den Umweltbericht zum Bebauungsplan verwiesen. Dort werden auch Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen konkretisiert und rechtsverbindlich im Bebauungsplan festgesetzt. Ebenso erfolgt dort eine Er- arbeitung eines Fachbeitrags zum besonderen Artenschutz nach § 44 BNatSchG (siehe Anlagen Umweltbericht zum Bebauungsplan). • Begrünung sämtlicher unbebauter Flächen • Wasserdurchlässige Ausbildung von Wegen, Plätzen und Stellplätzen • Beschichtung von Blei, Zink oder Kupfer bei Verwendung im Dachbereich oder als Verkleidung • Energiesparende, streulichtarme und insektenverträgliche Außenbeleuchtung • Eingrünung der Gewerbeflächen und damit optische Abschirmung in Richtung der Wohnsiedlungen • Dachbegrünung • Weitere Maßnahmen werden ggf. zur Offenlage ergänzt 21-05-18 Steckbrief FNPÄ (21-04-12).doc
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