Gemeindeverwaltungsverband Elzach 13. Punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans - Stadt Elzach

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Gemeindeverwaltungsverband Elzach 13. Punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans - Stadt Elzach
Gemeindeverwaltungsverband
                     Elzach

     13. Punktuelle Änderung
    des Flächennutzungsplans
                        Änderungsbereich
    „Erweiterung Gewerbegebiet Rißlersberg“
                              Stadt Elzach

                                        Planzeichnung
                                          Begründung
                                           Steckbriefe
                                        Umweltbericht

                                   Stand: 18.05.2021
                     Fassung: Frühzeitige Beteiligung
                                gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
Gemeindeverwaltungsverband Elzach 13. Punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans - Stadt Elzach
Gemeindeverwaltungsverband Elzach                                                                  Stand: 18.05.2021
13. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans                                     Fassung: Frühzeitige Beteiligung
                                                                                                      gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB

BEGRÜNDUNG                                                                                                           Seite 1 von 8

INHALT

1   ANLASS, ZIEL UND ZWECK DER PLANÄNDERUNG ........................................................ 2
2   VERFAHREN ....................................................................................................................... 2
    2.1  Bisherige Änderungsverfahren ................................................................................. 3
    2.2  Verfahrensdaten....................................................................................................... 4
3   LAGE / NUTZUNG ............................................................................................................... 4
4   ÜBERGEORDNETE PLANUNGEN ..................................................................................... 6
5   INHALTE DER PLANÄNDERUNG ....................................................................................... 6
6   FLÄCHENBILANZ DER 13. FNP-ÄNDERUNG .................................................................... 7
7   UMWELTBERICHT.............................................................................................................. 8

                                                                                                             21-05-18 Begründung (21-04-12)
Gemeindeverwaltungsverband Elzach 13. Punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans - Stadt Elzach
Gemeindeverwaltungsverband Elzach                                       Stand: 18.05.2021
13. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans          Fassung: Frühzeitige Beteiligung
                                                                      gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB

BEGRÜNDUNG                                                                          Seite 2 von 8

1      ANLASS, ZIEL UND ZWECK DER PLANÄNDERUNG
       Die Gemeinde Elzach hat eine anhaltend hohe Nachfrage nach Gewerbeflächen zu
       verzeichnen. Um diesem Flächenbedarf nachkommen und ortsansässigen Betrieben
       die benötigten Erweiterungsflächen zur Verfügung stellen zu können, hat die Gemein-
       de beschlossen, das am südlichen Ortsrand gelegene „Gewerbegebiet Rißlersberg“ zu
       erweitern. Hier ist ein ortsansässiges Unternehmen, das sich am Standort erweitern
       möchte. Um die vorhandenen Flächenpotenziale zu nutzen, soll die Erweiterung des
       bestehenden Gewerbegebiets über den eigentlichen Bedarf des ansässigen Unter-
       nehmens hinaus erfolgen, so dass die Potenziale dieses Standortes langfristig ent-
       sprechend genutzt werden können.
       Da im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Elzach für den Erweiterungsbe-
       reich eine Ausgleichs- sowie geplante Grünfläche dargestellt ist, soll der Flächennut-
       zungsplan parallel zum Bebauungsplan geändert werden. Die geplante Erweiterung
       der Gewerbefläche soll als Änderungsbereich in den Flächennutzungsplan aufgenom-
       men und hierdurch die gewerbliche Baufläche Richtung Westen erweitert werden.
       Folglich werden die im Flächennutzungsplan an dieser Stelle dargestellten Ausgleichs-
       und Grünflächen verringert.
       Für das Gebiet der Stadt Elzach mit den Nachbargemeinden Biederbach und Winden
       im Elztal wurde im Rahmen des Gemeindeverwaltungsverbandes ein gemeinsamer
       Flächennutzungsplan aufgestellt. Er wurde am 21.01.2004 genehmigt und ist seit dem
       19.05.2004 wirksam. Der wirksame Flächennutzungsplan stellt für das gesamte Gebiet
       des Gemeindeverwaltungsverbands Elzach die vorgesehenen Flächennutzungen in ih-
       ren Grundzügen dar. Bebauungspläne, die bauliche und andere Nutzungen im Detail
       verbindlich regeln, sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Die nun vorlie-
       genden Entwicklungen entsprechen teilweise nicht den Darstellungen des Flächennut-
       zungsplans, so dass dieser im Rahmen der nun vorliegenden 13. punktuellen Ände-
       rung entsprechend angepasst werden soll. Grundsätzlich sollen mit den Planungen fol-
       gende städtebauliche Ziele verfolgt werden:
       ▪   bedarfsgerechte und maßvolle Bereitstellung von Gewerbeflächen
       ▪   Deckung der Flächennachfrage ortsansässiger Betriebe
       ▪   Stärkung des produzierenden, verarbeitenden, arbeitsplatzintensiven Gewerbes
           und Handwerks
       ▪   sinnvolle Ausnutzung vorhandener Flächenpotentiale im Sinne eines sparsamen
           Umgangs mit Grund und Boden
       ▪   Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung unter Berücksichtigung
           ökologischer Aspekte

2      VERFAHREN
       Zur Flächennutzungsplanänderung wird ein zweistufiges Planungsverfahren, beste-
       hend aus der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1)
       BauGB und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB durchgeführt. Zum Umfang
       und Detailierungsgrad der Umweltprüfung (sog. Scoping) nehmen die Behörden im
       Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung Stellung.
       Für das Gebiet des Gemeindeverwaltungsverbandes Elzach wurde der wirksame Flä-
       chennutzungsplan bereits 12-mal geändert. Die vorliegende FNP-Änderung stellt dem-
       entsprechend die 13. FNP-Änderung dar.

                                                                            21-05-18 Begründung (21-04-12)
Gemeindeverwaltungsverband Elzach 13. Punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans - Stadt Elzach
Gemeindeverwaltungsverband Elzach                                      Stand: 18.05.2021
13. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans         Fassung: Frühzeitige Beteiligung
                                                                     gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB

BEGRÜNDUNG                                                                         Seite 3 von 8

2.1    Bisherige Änderungsverfahren
        Nummerierung      Planungsfall                       Stand
        1. FNP-Änderung   Bereich „Gelände der ELZA-         Verfahren wurde nicht bis zur
        (2003)            Textilwerke in Elzach“             Genehmigung durchgeführt
        2. FNP-Änderung   „Ausweisung von Konzentrati-       Verfahren wurde nicht bis zur
        (2004)            onszonen für Windenenergiean-      Genehmigung durchgeführt
                          lagen“, Gemarkung Elzach,
                          Prechtal, Yach, Biederbach
        3. FNP-Änderung   Ausweisung von „Bereich            Genehmigung am
                          Erzenbach II“ – Erweiterung und    17.07.2007 erteilt
                          Ausweisung einer Wohnbauflä-
                          che, Gemarkung Oberwinden
        4. FNP-Änderung   Sonderbaufläche „Gewerbege-        Genehmigung am
                          biet Neumatten“ in Elzach          08.02.2011 erteilt
        5. FNP-Änderung   Sonderbaufläche Zweckbe-           Verfahren wurde nicht bis zur
        (2009)            stimmung „Campingplatz“ auf        Genehmigung durchgeführt
                          dem Grundstück Flst. Nr. 556/97
                          der Gemarkung Elzach (künftig
                          Bebauungsplangebiet „Kalmer-
                          wald“), Gemarkung Elzach
        6. FNP-Änderung   Sonderbaufläche „Angelsee“,        Genehmigung am
                          Oberprechtal                       19.03.2012 erteilt
                          Wohnbaufläche „Vor dem Wit-
                          tenbach“, Oberprechtal
        7. FNP-Änderung   Bereich „Östlicher Ortsrand“ und   Genehmigung am
                          „Hausmatte“ in Biederbach –        05.11.2013 erteilt
                          Erweiterung einer Wohnbauflä-
                          che
        8. FNP-Änderung   Wohnbauflächen „Sonnhalde          Genehmigung am
                          West“ (B1) und „Kirchhöfe“ (B2)    24.04.2014 erteilt
                          in Biederbach
        9. FNP-Änderung   Wohn- und Mischbaufläche           Genehmigung am
                          “Sonnensiedlung“, Elzach           08.05.2014 erteilt
        10. FNP-          6 Sonderbauflächen „Tourismus      Genehmigung am
        Änderung          / Hüttenwinkel“ in Elzach, Bie-    09.10.2015 erteilt
                          derbach und Winden im Elztal
        11. FNP-          „Sauter-Areal“ in Elzach als       Feststellungsbeschluss
        Änderung          Wohn- und Mischbaufläche so-       08.05.2018
                          wie Fläche für Gemeinbedarf
                          Bereiche Dattlersberg und Win-
                          teracker zu landwirtschaftlicher
                          Fläche als Flächentausch
        12. FNP –         Bereich „Haldenacker“ im Orts-
        Änderung          teil Biederbach als Wohnbauflä-
                          che
                          Bereich „Tannhöf“ im Ortsteil

                                                                           21-05-18 Begründung (21-04-12)
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Gemeindeverwaltungsverband Elzach                                              Stand: 18.05.2021
13. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans                 Fassung: Frühzeitige Beteiligung
                                                                            gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB

BEGRÜNDUNG                                                                                Seite 4 von 8

                               Tannhöf als landwirtschaftliche
                               Fläche
                               Bereich „Kirchhöfe“ als Wohn-
                               baufläche

2.2    Verfahrensdaten
        __.__.____             Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes
                               Elzach:
                               Aufstellungsbeschluss zur 13. Änderung des Flächennutzungs-
                               plans und Beschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlich-
                               keit und der Behörden. Gleichzeitig werden die Behörden und
                               sonstigen Träger öffentlicher Belange aufgefordert, zu Umfang
                               und Detaillierungsrad der Umweltprüfung Stellung zu nehmen.
                               (Scoping)

        __.__.____ –           Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
        __.__:____
        Anschreiben vom        Frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger
        __.__. mit Frist bis   öffentlicher Belange mit Scoping
        __.__.____

        __.__.____             Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes
                               Elzach:
                               Behandlung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung
                               und Offenlegungsbeschluss.

        __.__.____ -           Durchführung der Offenlage zur Beteiligung der Öffentlichkeit
        __.__.____

        Anschreiben vom        Durchführung der Offenlage zur Beteiligung der Behörden und
        __.__.___ mit Frist    der sonstigen Träger öffentlicher Belange
        bis __.__.____

        __.__.____             Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes
                               Elzach:
                               Entscheidung über die Anregungen aus der Offenlage und
                               Feststellungsbeschluss zur 13. Änderung des Flächennut-
                               zungsplans

3      LAGE / NUTZUNG
       In der vorliegenden 13. punktuellen Flächennutzungsplanänderung des GVV Elzach
       soll die im Folgenden dargestellte Fläche geändert werden.

                                                                                  21-05-18 Begründung (21-04-12)
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13. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans        Fassung: Frühzeitige Beteiligung
                                                                    gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB

BEGRÜNDUNG                                                                        Seite 5 von 8

                                                                  Änderungsbereich „Erwei-
                                                                  terung      Gewerbegebiet
                                                                  Rißlersberg“ in Elzach
                                                                  (eigene Darstellung, o.M.)

       Der Änderungsbereich liegt im Süden der Stadt Elzach und ergänzt das bestehende
       Gewerbegebiet entlang der Straße Am Rißlersberg. Der Änderungsbereich hat eine
       Größe von 0,37 ha und wird im wirksamen Flächennutzungsplan als Ausgleichsfläche
       dargestellt.

       Darstellung im wirksamen FNP              Darstellung im Zuge der 13. FNPÄ
       Das Plangebiet wird heute als Wiesenfläche genutzt. Die vorgesehenen Ausgleichs-
       maßnahmen wurden nicht realisiert, auch die südlich geplanten Aufschüttungen wur-
       den nur teilweise umgesetzt.
       Die Abgrenzung der Erweiterung des Gewerbegebiets basiert zum einen auf den vor-
       handenen Grundstücksgrenzen, zum anderen soll die Fläche sinnvoll erweitert werden,
       ohne die nahegelegene Wohnbebauung im Westen durch Emissionen zu belasten.

                                                                          21-05-18 Begründung (21-04-12)
Gemeindeverwaltungsverband Elzach 13. Punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans - Stadt Elzach
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13. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans                        Fassung: Frühzeitige Beteiligung
                                                                                       gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB

BEGRÜNDUNG                                                                                           Seite 6 von 8

4      ÜBERGEORDNETE PLANUNGEN
       Nach § 1 (4) BauGB sind die Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung anzupassen.
       Aus diesem Anpassungsgebot ergibt sich für die Gemeinde die Verpflichtung zur Be-
       achtung bestehender Ziele bei der Änderung, Ergänzung bzw. Aufstellung von Bauleit-
       plänen. Dies gilt insbesondere für Flächennutzungspläne.
       Für die Bereiche der Stadt Elzach und der Gemeinden Biederbach und Winden im Elz-
       tal sind die Ziele des Regionalplans Südlicher Oberrhein maßgebend.
       Im Rahmen der 13. Änderung des Flächennutzungsplans soll eine gewerbliche Bauflä-
       che im Gemeindegebiet von Elzach vergrößert werden. Im Regionalplan ist an dieser
       Stelle landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Es sind keine Konflikte mit den Zielen des
       wirksamen Regionalplans zu erwarten. Darüber hinaus ist Elzach als Siedlungsbereich
       mit der Funktion Gewerbe dargestellt, so dass hier gemäß dem Planziel eine ange-
       messene gewerbliche Entwicklung forciert werden soll. Unter dieser Voraussetzung
       kann das Verfahren zur 13. punktuellen Flächennutzungsplanänderung durchgeführt
       werden.

         Auszug aus der Raumnutzungskarte - Regionalplan Südlicher Oberrhein, (ohne Maßstab) mit ungefährer Lage des
         geplanten Änderungsbereichs (rote Umrandung).

5      INHALTE DER PLANÄNDERUNG
       Inhalt der Flächennutzungsplanänderung ist die Erweiterung des bestehenden Gewer-
       begebiets im Süden Elzachs, um die geplante Ausweitung des dort ansässigen Ge-
       werbebetriebs sowie die damit im Zusammenhang stehende Verlegung des Recycling-
       hofs durchführen zu können. Die Ausweitung der gewerblichen Fläche schafft neue
       Entwicklungsmöglichkeiten für die ansässigen Gewerbetreibenden und liefert einen
       Beitrag dazu, die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit der Stadt zu sichern. Im Zuge
       der Planung werden ca. 0,37 ha im Flächennutzungsplan als Ausgleichsfläche darge-
       stellte Fläche in Gewerbefläche umgewandelt.

                                                                                             21-05-18 Begründung (21-04-12)
Gemeindeverwaltungsverband Elzach                                                       Stand: 18.05.2021
13. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans                          Fassung: Frühzeitige Beteiligung
                                                                                          gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB

BEGRÜNDUNG                                                                                              Seite 7 von 8

       Änderungsbereich „Erweiterung Gewerbegebiet Rißlersberg“, Darstellung im Flächennutzungsplan heute - geplant (ei-
       gene Darstellung, o.M.)

       Die nun in Anspruch genommene Fläche ist im wirksamen Flächennutzungsplan als
       Ausgleichsfläche dargestellt. Ziel der Planung war es zum damaligen Zeitpunkt, südlich
       des Gewerbegebiets entlang der Straße Am Rißlersberg, großflächig Aufschüttungen
       vorzunehmen und die Flächen danach entsprechend ökologisch aufzuwerten. Diese
       Aufschüttungen wurden teilweise realisiert, die geplanten Ausgleichsmaßnahmen je-
       doch nicht, so dass heute die Flächen als Wiesenflächen genutzt werden, ohne eine
       ökologisch hochwertige Bedeutung. Im Zuge des im Parallelverfahren aufgestellten
       Bebauungsplans wird der Eingriff in den Bestand bewertet und entsprechend ein Aus-
       gleichskonzept erarbeitet. Dieses wird auch die geplanten jedoch nicht realisierten
       Ausgleichsmaßnahmen thematisieren und entsprechend in der Bewertung berücksich-
       tigen.

6      STANDORTALTERNATIVE
       Die nun vorliegende 13. Flächennutzungsplanänderung ermöglicht eine Erweiterung
       der gewerblichen Baufläche innerhalb der Stadt Elzach, sodass die zukünftige Entwick-
       lung sichergestellt wird. Es wird eine Fläche von 0,37 ha einer Bebauung zugeführt.
       Einen alternativen Standort gibt es nicht, da es sich um die Erweiterung eines beste-
       henden Gewerbetreibenden handelt, der seine aktuell in Anspruch genommene Fläche
       am Standort erweitern möchte. Das bisherige Gewerbegebiet nach Süden zu erweitern
       würde einen deutlich größeren Eingriff in das Orts- und Landschaftbild bedeuten, da so
       ein Siedlungssporn entstünde, der in die Landschaft ragt. Darüber hinaus wird die süd-
       lich gelegene Fläche als Aufschüttungsort genutzt, so dass eine Entwicklung als Ge-
       werbefläche hier kurz- bis mittelfristig nicht möglich ist.
       Die Inanspruchnahme bisher im Flächennutzungsplan als Ausgleichsfläche dargestell-
       ten Bereiche ist hingegen kurzfristig möglich, der notwendige, jedoch noch nicht reali-
       sierte Ausgleich kann an anderer Stelle im Stadtgebiet realisiert werden. Hierfür wer-
       den im parallelen Bebauungsplanverfahren die notwendigen Maßnahmen definiert und
       entsprechend gesichert.

7      FLÄCHENBILANZ DER 13. FNP-ÄNDERUNG
       Die Flächenbilanz gibt die Veränderungen in der Darstellung des Flächennutzungs-
       plans wieder. Bei der Interpretation der Flächenangaben ist zu beachten, dass der Flä-
       chennutzungsplan nicht parzellenscharf ist und aus Gründen der Darstellungssystema-

                                                                                                21-05-18 Begründung (21-04-12)
Gemeindeverwaltungsverband Elzach                                           Stand: 18.05.2021
13. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans              Fassung: Frühzeitige Beteiligung
                                                                             gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB

BEGRÜNDUNG                                                                                 Seite 8 von 8

        tik und Lesbarkeit manche Darstellungen, wie z.B. die Breite von Straßen nicht maß-
        stäblich sind.
        Im Folgenden sollen die in der vorliegenden 13. FNP-Änderung geplanten Nutzungs-
        änderungen im Überblick dargestellt werden.
        Flächennutzung                                  Fläche in ha
                                             Bisherige Dar-    Zukünftige
                                             stellung          Darstellung
        Ausgleichsfläche                     0,37              0,00
        zu entwickelnde Gewerbefläche        0,00              0,37

        Die vorliegende Planung zum geänderten Zuschnitt der Gewerbefläche basiert auf der
        konkreten Planung zur Erweiterung eines ansässigen Unternehmens und ist mit der
        Stadt abgestimmt. Die Planung ergänzt das bestehende Siedlungsgefüge sinnvoll und
        maßstäblich, so dass die städtebauliche Ordnung der Stadt insgesamt durch die hier
        vorliegenden Änderungen im Flächennutzungsplan nicht beeinträchtigt wird.

8       UMWELTBERICHT
        Parallel zur vorliegenden Flächennutzungsplanänderung wird durch das Büro faktor-
        grün aus Freiburg ein Umweltbericht erarbeitet. Er liefert mit der Darstellung der Unter-
        suchungsergebnisse der Umweltprüfung eine Grundlage zur Standort-Bewertung und
        somit wichtiges Abwägungsmaterial. Zur Festlegung von Umfang und Detaillierungs-
        grad der Umweltprüfung wird im Rahmen der Frühzeitigen Behördenbeteiligung ein
        „Scoping“ durchgeführt.
        Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Bestandteil der Begründung und liegt den
        Unterlagen als Begründung – Teil 2 bei. Im Sinne der Abschichtung der Planung wird
        der Umweltbericht zur Flächennutzungsplanänderung auf die großräumlichen Aspekte
        begrenzt.

Stadt Elzach, den __.__.____

Roland Tibi                                         Planverfasser
Verbandsvorsitzender des
Gemeindeverwaltungsverbands Elzach

                                                                                   21-05-18 Begründung (21-04-12)
Gemeindeverwaltungsverband Elzach                                              Stand: 18.05.2021
13. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans                 Fassung: Frühzeitige Beteiligung
                                                                           gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB

FLÄCHENSTECKBRIEFE                                                                            Seite 1 von 5

G: Erweiterung Gewerbegebiet Rißlersberg
13. FNPÄ (Stadt Elzach)
Wirksamer FNP (2003) (ohne Maßstab)                 13. FNP – Änderung Entwurf 2021 (ohne Maßstab)

Flächendaten                     FNP Darstellung                     Entwicklungsziele
Größe:                           bisher:                             Erweiterung der bestehenden Gewer-
0,37 ha                          Ausgleichsfläche                    beflächen in der Stadt Elzach zur
                                                                     Deckung eines konkreten Gewerbe-
Lage:                            geplant:                            flächenbedarfs, sowie sinnvolle Ar-
Im Süden der Stadt Elzach        Gewerbefläche                       rondierung der Gewerbefläche an
Topographie:                                                         diesem Standort
Hangneigung nach Süden
Derzeitige Nutzung:
Wiesenfläche

                                                                              21-05-18 Steckbrief FNPÄ (21-04-12).doc
Gemeindeverwaltungsverband Elzach                                                             Stand: 18.05.2021
13. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans                                Fassung: Frühzeitige Beteiligung
                                                                                            gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB

FLÄCHENSTECKBRIEFE                                                                                              Seite 2 von 5

Luftbild mit ungefährer Lage des Plangebietes (rote gestrichelte Umrandung), Quelle: Geoportal BW, ohne Maßstab

Übergeordnete räumliche Planungen und rechtliche Vorgaben
Lage im Naturpark „Südschwarzwald“.
Die Planung steht in keinem Konflikt zu Natura 2000-Gebieten (FFH und Vogelschutzgebiet), sowie Wald-, Natur-
und Landschaftsschutzgebieten.
Regionalplanerische Belange (Grünzug, Grünzäsur) sind durch die Planung nicht betroffen.

Bewertungskriterien für Mensch, Siedlung und Umwelt (Schutzgüter)
Lage / Standortgunst / Entwicklungspotenzial                                                 Eignung
Das Plangebiet wird heute landwirtschaftlich als Wiesenfläche genutzt. Im Norden             geeignet
und Osten sind Gewerbeflächen vorhanden, an die die geplante Gewerbeflächen-
erweiterung angeschlossen wird. Durch die nun vorliegende Erweiterung soll der
konkrete Erweiterungsbedarf eines ansässigen Gewerbetreibenden gedeckt wer-
den. Zusätzlich werden kleine Teilflächen darüber hinaus überplant, um das vor-
handene Flächenpotenzial am Standort sinnvoll zu nutzen.. Auf eine angemessene
Dichte bei der geplanten Bebauung ist zu achten.

Erschließbarkeit / Entwicklungsökonomie                                                      Eignung
Das Plangebiet kann durch die Eintragung eines Geh-, Fahr- und Leitungsrechts im geeignet
Zuge des im Parallelverfahren aufzustellenden Bebauungsplans „Gewerbegebiet
Rißlersberg II“ über das östlich der Erweiterungsfläche liegende Grundstück an die
Straße „Am Rißlersberg“ angeschlossen werden. Es sind nur den Geltungsbereich
des Bebauungsplans betreffende, plangebietsinterne, infrastrukturelle Maßnahmen
erforderlich. Die technische Erschließung ist ebenfalls über die in der Straße Am

                                                                                                21-05-18 Steckbrief FNPÄ (21-04-12).doc
Gemeindeverwaltungsverband Elzach                                                     Stand: 18.05.2021
13. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans                        Fassung: Frühzeitige Beteiligung
                                                                                     gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB

FLÄCHENSTECKBRIEFE                                                                                      Seite 3 von 5

Rißlersberg liegenden Leitungstrassen möglich. Die konkreten Maßnahmen werden
im parallel aufgestellten Bebauungsplan abgestimmt.

Nutzungskonflikte / Immissionen (Schutzgut Mensch)                                   Erheblichkeit / Konflikte
Es sind Lärmemissionen im Rahmen der landwirtschaftlichen und gewerblichen           gering, nicht erheblich
Nutzung zu erwarten. Diese sind als ortsüblich anzusehen. Im Zuge der Planungen
ist abzuklären, ob durch die Erweiterung des Gewerbegebiets negative Beeinträch-
tigungen für das westlich gelegene Wohngebiet entstehen. Ein Lärmgutachten wird
im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans erarbeitet. Vorläufigen Berech-
nungen zeigen jedoch, dass keine Beeinträchtigungen durch Lärmemissionen zu
erwarten sind.
Luftschadstoffemissionen ergeben sich im Plangebiet zeitweise durch die landwirt-
schaftliche Nutzung sowie das Gewerbe (Stäube und Abgase). Geruchsemissionen
ergeben sich im Änderungsbereich zeitweise durch die landwirtschaftliche Nutzung.

Kultur- und sonstige Sachgüter                                                       Erheblichkeit / Konflikte
Es sind keine Vorkommen von Kultur- und Sachgüter bekannt.                           keine

Landschafts- und Ortsbild, Erholung                                                  Erheblichkeit / Konflikte
Landschaftsbild: Der Änderungsbereich ist geprägt durch die typische Nutzungs- gering, nicht erheblich
weise der Landschaft und dem offenen Charakter der Wiesentäler. Da der Ände-
rungsbereich von Norden, Westen und Osten von Gewerbe- sowie Siedlungsgebie-
ten umrahmt ist, hat es eine geminderte Landschaftsbildqualität.
Ortsbild: Das Planungsgebiet liegt in hängiger Lage. Im Norden und Osten grenzen
Gewerbeflächen an, deren Bebauung das Ortsbild prägt. Durch den Erweiterungs-
bereich kommt es zu einer Änderung des Ortsbildes, da das Errichten baulicher
Anlagen auf der derzeitigen Wiesenfläche ermöglicht wird. Die geplante Ergänzung
der Bebauung wird sich in das Ortsbild einfügen, entsprechende Festsetzungen zur
Überbaubarkeit sowie dem Maß der baulichen Nutzung sind im Bebauungsplan zu
definieren.
Erholungswert: Die Wiese schirmt das Wohngebiet im Westen von den Gewerbe-
gebieten im Norden und Osten ab. Daher nimmt der Änderungsbereich eine Funk-
tion bezüglich der Erholung für den Menschen ein. Da die Wiese jedoch von Men-
schen i. d. R. nicht betreten wird, und sich im Süden des Änderungsbereichs weite-
re Wiesen und der Yachbach anschließen, ist der Erholungswert im mittleren Be-
reich einzustufen.

Boden                                                                                Erheblichkeit / Konflikte
Es handelt sich um ein heterogenes Gebiet mit Böden von überwiegend mittlerer        mittel, erheblich
bis hoher Bedeutung hinsichtlich der Bodenfunktionen:
Gemäß BK50 handelt es sich im Norden und Westen des Änderungsbereichs um
den Bodentyp „Braunerde, Rigosol-Braunerde und rigolte Braunerde aus skelettrei-
cher Fließerde über anstehendem Kristallingestein“ mit einer Gesamtbewertung
von 1,67.
Im Süden des Änderungsbereichs besteht der Bodentyp „Auengley und Brauner
Auenboden Auengley aus Auensand über Bachschottern“ mit einer Gesamtbewer-
tung von 2,17.
Im Osten des Änderungsbereichs handelt es sich um Böden des Siedlungsbe-
reichs. Es wird davon ausgegangen, dass diese Böden keine Wertigkeit besitzen.

                                                                                        21-05-18 Steckbrief FNPÄ (21-04-12).doc
Gemeindeverwaltungsverband Elzach                                                      Stand: 18.05.2021
13. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans                         Fassung: Frühzeitige Beteiligung
                                                                                    gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB

FLÄCHENSTECKBRIEFE                                                                                     Seite 4 von 5

Wasser                                                                              Erheblichkeit / Konflikte
Grundwasser: Der Änderungsbereich befindet sich in der hydrogeologischen Ein-       mittel, erheblich
heit „Gneis Migmatit-Komplex“, einem Grundwassergeringleiter. Im Süden des
Änderungsbereichs kommt die hydrogeologische Einheit „Flussbettsand“ vor, wel-
che einen Porengrundwasserleiter mit mäßiger bis geringer Durchlässigkeit dar-
stellt. Aktuell ist eine vollständige Versickerung des Niederschlags v.a. auf den
Grünflächen des Änderungsbereichs gegeben.
Oberflächengewässer: Oberflächengewässer sind im Änderungsbereich nicht vor-
handen. Der Yachbach verläuft ca. 80 m entfernt im Süden des Änderungsbe-
reichs.
Hochwasser / Überflutungsflächen: Gemäß Hochwassergefahrenkarte befindet sich
die nächstgelegene Überflutungsfläche HQ100 (Überflutungsgefährdeter Bereich,
der statistisch einmal in hundert Jahren überflutet wird) in ca. 50 m Entfernung
entlang des Yachbachs.
Quell- / Wasserschutzgebiete: Der Änderungsbereich liegt außerhalb von Quell-
und Wasserschutzgebieten.

Klima / Luft                                                                        Erheblichkeit / Konflikte
Der Änderungsbereich ist in nördlicher, westlicher und östlicher Richtung umgeben gering, nicht erheblich
von Siedlungs- und Gewerbegebieten. Die Hauptwindrichtung ist Südwesten bzw.
Südosten. Im Süden des Änderungsbereichs befinden sich offene Wiesenflächen
und der Yachbach, welche kühlend wirken. Die Wiese produziert gemäß der Regi-
onalen Klimaanalyse Südlicher Oberrhein (REKLISO) große Mengen Kaltluft (mind.
15 m³/m²/h). Da die Kaltluft in Richtung Yachbach in die niedrigere Hanglage ab-
transportiert wird, spielen lokale Luft- und Klimaverhältnisse eine untergeordnete
Rolle.
Derzeit ergeben sich im Änderungsbereich Emissionen in Folge von landwirtschaft-
lichen Aktivitäten im westlichen Teil sowie der gewerblichen Nutzung im östlichen
Teil. Gleichzeitig steht der Änderungsbereich unter der Einwirkung von Immissio-
nen (Stäuben und Abgasen) aus den weiteren angrenzenden Gewerbe- und Land-
wirtschaftsflächen.

Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt                                            Erheblichkeit / Konflikte
Im Osten des Änderungsbereichs befinden sich Biotoptypen der Siedlungs- und        hoch, erheblich
Infrastrukturflächen, unter anderem Lagerplätze, völlig versiegelte Plätze, kleine
Grünflächen, Graswege etc. Das bestehende Gewerbegebiet ist mit einer niedrigen
verfugten Mauer vom Offenland abgegrenzt. Der Offenlandbereich im Süden des
Plangebiets stellt größtenteils eine Fettwiese dar. In den Übergängen zwischen der
Wiese und dem bestehenden Gewerbegebiet befinden sich wertgebende, artenrei-
che Saumstrukturen in südexponierter Hanglage, unter anderem eine Hochstau-
denflur, Ruderalvegetation und Gebüsch. Im Westen befindet sich eine aufgeschüt-
tete Erdhalde, welche von einer Hochstaudenflur bewachsen ist.

                                                                                       21-05-18 Steckbrief FNPÄ (21-04-12).doc
Gemeindeverwaltungsverband Elzach                                               Stand: 18.05.2021
13. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans                  Fassung: Frühzeitige Beteiligung
                                                                             gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB

FLÄCHENSTECKBRIEFE                                                                               Seite 5 von 5

Abwägung / Bewertungsergebnis
Aus stadtplanerischer Sicht ist die Fläche für eine Bebauung geeignet. Die geplante Bebauung
stellt eine städtebaulich sinnvolle Ergänzung des vorhandenen Gewerbegebiets dar und schafft
die benötigten gewerbliche Entwicklungsmöglichkeiten in der Stadt. Konflikte sind nicht zu erwar-
ten.
Eine Bestandsaufnahme der Bedeutung und Empfindlichkeit der verschiedenen Schutzgüter
ergab eine geringe Bedeutung der Schutzgüter „Wasser“, „Landschaftsbild und Erholungswert“,
„Klima / Luft“, „Mensch“, „Kultur- /Sachgüter“ und eine mittlere Bedeutung der Schutzgüter „Bo-
den“, „Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt“ und „Fläche“. Aufbauend auf die Bedeutung und
Empfindlichkeit der Schutzgüter im Bestand wurde die Wirkung der Planung auf die Schutzgüter
prognostiziert. Für „Mensch“, „Landschaftsbild und Erholungswert“ und „Klima / Luft“ ist keine
erhebliche Beeinträchtigung zu erwarten. Für „Fläche“ und „Wasser“ ist eine mittlere Beeinträch-
tigung nicht auszuschließen. Für „Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt“ und „Boden“ ist eine
erhebliche Beeinträchtigung zu erwarten. Es werden einige Vermeidungs- und Kompensations-
maßnahmen genannt, um die Beeinträchtigungen auszugleichen und zu mindern
Der Standort der 13. FNPÄ ist bezüglich der geplanten Nutzungen insgesamt
(x)    geeignet
( )    geeignet mit Auflagen
( )    bedingt geeignet
( )    ungeeignet

Vermeidungs-, Verringerungs- und Ausgleichsmaßnahmen und Vorgaben
für die Bebauungsplanung
Stadtplanung            •   Festsetzungen, so dass die neu entstehende Bebauung sich harmonisch in die be-
                            stehende Struktur einfügt.
                        •   Sparsame Erschließung der Erweiterungsflächen
                        •   Eingrünung zur Aufwertung des Ortsbildes
Grünplanung             •   Für eine vertiefende Untersuchung der oben dargestellten Bestands- und Eingriffs-
                            situation wird daher auf den Umweltbericht zum Bebauungsplan verwiesen. Dort
                            werden auch Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen konkretisiert
                            und rechtsverbindlich im Bebauungsplan festgesetzt. Ebenso erfolgt dort eine Er-
                            arbeitung eines Fachbeitrags zum besonderen Artenschutz nach § 44 BNatSchG
                            (siehe Anlagen Umweltbericht zum Bebauungsplan).
                        •   Begrünung sämtlicher unbebauter Flächen
                        •   Wasserdurchlässige Ausbildung von Wegen, Plätzen und Stellplätzen
                        •   Beschichtung von Blei, Zink oder Kupfer bei Verwendung im Dachbereich oder als
                            Verkleidung
                        •   Energiesparende, streulichtarme und insektenverträgliche Außenbeleuchtung
                        •   Eingrünung der Gewerbeflächen und damit optische Abschirmung in Richtung der
                            Wohnsiedlungen
                        •   Dachbegrünung
                        •   Weitere Maßnahmen werden ggf. zur Offenlage ergänzt

                                                                                 21-05-18 Steckbrief FNPÄ (21-04-12).doc
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