"Selbstverständnis Entgeltgleichheit" - ISBW

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"Selbstverständnis Entgeltgleichheit" - ISBW
„Selbstverständnis Entgeltgleichheit“
              Laufzeit: 15.07.2016 – 31.10.2018 (31.12.2018)

Das Projekt wird gefördert von der Europäischen Union und dem Ministerium für Soziales,
Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern.

                       Institut für Sozialforschung und berufliche Weiterbildung gGmbH Neustrelitz
"Selbstverständnis Entgeltgleichheit" - ISBW
Tagung                                Schwerin, 19.10.2018

         Agenda:
         1. … Wie ist das Projekt entstanden? Von
              welcher Ausgangssituation sind wir
              gestartet?
         2. … Was haben wir uns vorgenommen?
         3. … Wie sind wir dabei vorgegangen?
         4. … Was sagen die Protagonisten /
              Probanden zum Projekt?

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Wie ist das Projekt entstanden?

Zu den gleichstellungspolitischen Zielen der aktuellen ESF-Förderperiode
2014 – 2020 für das Land M-V zählt es, das Themenfeld der
Entgeltgleichheit von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt stärker als
bislang zu thematisieren.

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Türöffner Entgeltgleichheit

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Rechtliche Grundlagen

 Gesetz der Europäischen Union; Artikel 23 Grundrechtcharta:
       „Die Gleichheit von Männern und Frauen ist in allen Bereichen
       einschließlich der Beschäftigung, der Arbeit und des Arbeitsentgelts
       sicherzustellen.“
 Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV); Artikel 157:
        „Jeder Mitgliedsstaat stellt die Anwendung des Grundsatzes des gleichen
        Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit
        sicher.“
 Allgemeiner Gleichbehandlungsgrundsatz (AGG); §1, §2 und §8
        „Benachteiligungen aus einem in §1 genannten Grund sind nach Maßgabe
        dieses Gesetzes unzulässig in Bezug auf Beschäftigungs- und
        Arbeitsbedingungen, einschl. Arbeitsentgelt (…).“
 Lohntransparenzgesetz in Deutschland

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Rechtliche Grundlagen

Im europäischen Recht wird zwischen             „unmittelbare“   und   „mittelbare“
Entgeltdiskriminierung unterschieden:

 Unmittelbare Diskriminierung
      verursacht durch Regelungen, die offen nach Geschlecht oder
         geschlechtsbezogenen Merkmalen unterscheiden
      Verursacht durch Entgeltpraxis im Unternehmen (z. B. Köchin erhält
         vorgesehene Tarifentgelt, der männliche Kollege erhält bei gleicher Arbeit
         200 € mehr im Monat)

 Mittelbare Diskriminierung
        Verborgen      in   Bestimmungen    von   Tarifverträgen,  betrieblichen
          Vereinbarungen oder Gesetzen, die nicht zwischen Geschlecht oder
          geschlechtsspezifischen Merkmalen unterscheiden, jedoch unterschiedlich
          auf Frauen und Männer wirken (z.B. Anforderungen und Belastungen von
          „Frauenarbeitsplätzen“ werden nicht bewertet und folglich auch nicht
          entlohnt)

                                                                           www.isbw.de
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Entgeltpraxis in Deutschland

 Der Arbeitsmarkt in Deutschland wird in typische „Frauen und Männerberufe“
  aufgeteilt. Berufe, die vorwiegend Frauen ausüben, werden oftmals geringer
  entlohnt.
 Frauen sind in oberen Einkommensgruppen unter- und Männer überrepräsentiert.
  (durchschnittliche Frauen-Führungs-Quote: 22,5 %)

 Die Teilzeitquote der Frauen in Deutschland lag im Jahr 2014 bei 58 % (Männer 9
  %).

 Frauen ist die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben oft wichtiger als
  finanzielle Anreize.

Vgl. Antidiskriminierungsstelle des Bundes (2013): Gleiche Arbeit, ungleicher Lohn? Zahlen und Fakten zu Entgeltungleichheit in
Deutschland und Europa, Berlin.

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Was haben wir uns vorgenommen?

Mit dem Projekt wollen wir einen Beitrag zur Umsetzung der Zielsetzung der
Europäischen Union „Gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit“ leisten.
Dazu werden zentrale Sachverhalte von Entgeltgleichheit untersucht und Wege
aufgezeigt, um einer bestehenden Entgeltungleichheit entgegenzuwirken. Durch
unterschiedliche und zugleich miteinander verzahnte Aktivitäten wird das Themenfeld
so bearbeitet, dass nicht nur ein stärkeres Bewusstsein für Ursachen und Folgen von
Entgeltdiskriminierung entsteht, sondern auch praxisnahe Strategien auf dem Weg
zu einer diskriminierungsfreien Vergütung greifen und zur Nachahmung inspirieren.

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Was sind und waren unsere Projektschwerpunkte?

1) Thematische Facharbeit
2) Öffentlichkeits-, Netzwerk- und Gremienarbeit
3) Unternehmensbegleitung       und      –beratung   zum   Themenfeld   der
   Entgelttransparenz / Entgeltpolitik

                                                                    www.isbw.de
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Wie sind wir dabei vorgegangen und was sind unsere Befunde?

 Instrumente zur Überprüfung der Entgeltgleichheit

 Entgeltgleichheit und Gesetzgebungen im internationalen Vergleich
  (Quelle: Antidiskriminierungsstelle des Bundes)
   • Beispiele: Quebec in Kanada, Schweden, Island

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„AHA“

Das Entgelttransparenzgesetz in Deutschland ist ein erster Schritt zu mehr
Entgeltgerechtigkeit   und   deshalb   sehr   zu   begrüßen.    Für     die
Weiterentwicklung des Gesetzes sollten auch kleine und mittelständische
Unternehmen, wie sie in M-V mehrheitlich vorherrschen, Berücksichtigung
finden. Orientieren kann man sich dabei an der Vorgehensweise in anderen
Ländern und Regionen.

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Wie sind wir dabei vorgegangen und was sind unsere Befunde?

 Instrumente zur Überprüfung der Entgeltgleichheit

 Entgeltgleichheit und Gesetzgebungen im internationalen Vergleich
  (Quelle: Antidiskriminierungsstelle des Bundes)
   • Beispiele: Quebec in Kanada, Schweden, Island

 Thematische Studien: z. B. Studie „Why Should Women Get Less?
  Evidence on the Gender Pay Gap from Multifactorial Survey
  Experiments” von Katrin Auspurg, Thomas Hinz, Carsten Sauer, Uni Konstanz,
   erschienen in der „American Sociological Review“

 Irrtümer der Entgeltgleichheit

                                                                    www.isbw.de
Irrtümer zur Entgeltgleichheit

1. Der Gleichheitsirrtum
2. Der Irrtum von Äpfeln und Birnen
3. Der Tarifirrtum
4. Der Qualifikationsirrtum
5. Der Bewertungs-Irrtum
6. Der Statistikirrtum
7. Der Bescheidenheitsirrtum
8. Der Verursacher-Irrtum
9. Der Verschwiegenheitsirrtum
10. Der Irrtum von der automatischen Rechtsumsetzung

Vgl. Newsletter zur Entgeltgleichheit – Nr. 4/2010; Dr. Karin Tondorf, Dr. Andrea Jochmann-Döll
Vgl. Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb)

                                                                                                  www.isbw.de
Irrtümer zur Entgeltgleichheit

Der Irrtum von Äpfeln und Birnen: Unterschiedliche Tätigkeiten von Frauen
und Männern lassen sich nicht vergleichen.

Der Tarifirrtum: Tarifverträge und Besoldungsregeln sind automatisch
diskriminierungsfrei.

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„AHA“

Die Projektarbeit bestätigte die Ergebnisse aus der Forschung, dass auch
„Tarifverträge und Besoldungsregeln nicht automatisch diskriminierungsfrei
sind, nur weil das Entgelt nach sachlichen Kriterien bestimmt wird und die
ArbeitsplatzinhaberInnen bzw. ihr Geschlecht keine Rolle spielt.“
Dieses Argument verkennt, dass auch sachlich, geschlechtsneutral
formulierte Regelungen und Kriterien diskriminieren können – nämlich
mittelbar.
Ein   Tarifvertrag   schützt   nicht   vor       Entgeltungleichheit.     Auch    die
Tarifvertragsparteien   müssen    /    sollten     ihre   Tarifverträge    daraufhin
überprüfen.

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Irrtümer zur Entgeltgleichheit

Der Irrtum von Äpfeln und Birnen: Unterschiedliche Tätigkeiten von Frauen
und Männern lassen sich nicht vergleichen.

Der Tarifirrtum: Tarifverträge und Besoldungsregeln sind automatisch
diskriminierungsfrei.

Der Bewertungs-Irrtum: „Männerarbeit“ wird besser bezahlt, weil sie
qualifizierter, schwerer und wichtiger ist als „Frauenarbeit“.

                                                                 www.isbw.de
„AHA“

Im Ergebnis des Projektes wird deutlich, dass in der Bewertung von
Tätigkeiten häufig psychosoziale Anforderungen vernachlässigt werden. Das
trifft nicht zuletzt auf die sogenannten SAGE-Berufe (Soziale Arbeit,
Gesundheit und Pflege, Erziehung und Bildung) zu, die in M-V eine wichtige
Rolle spielen. Vor diesem Hintergrund werben wir darum, in die Bewertung
von Arbeit (und damit auch von Entgelt) nicht nur die Anforderungen an das
Wissen und Können sondern auch psychosoziale Anforderungen, wie z.B.
belastende   psychosoziale    Bedingungen;     Anforderungen     an     die
Verantwortung, die mit einer bestimmten Tätigkeit einhergehen sowie
physische Anforderungen aufzunehmen.

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Irrtümer zur Entgeltgleichheit

Der Irrtum von Äpfeln und Birnen: Unterschiedliche Tätigkeiten von Frauen
und Männern lassen sich nicht vergleichen.

Der Tarifirrtum: Tarifverträge und Besoldungsregeln sind automatisch
diskriminierungsfrei.

Der Bewertungs-Irrtum: „Männerarbeit“ wird besser bezahlt, weil sie
qualifizierter, schwerer und wichtiger ist als „Frauenarbeit“.

Der Bescheidenheitsirrtum: Wenn Frauen weniger fordern, kann der
Arbeitgeber weniger zahlen.

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Was sind und waren unsere Projektschwerpunkte?

1) Thematische Facharbeit

2) Öffentlichkeits-, Netzwerk- und Gremienarbeit
3) Unternehmensbegleitung      und      –beratung   zum   Themenfeld   der
  Entgelttransparenz / Entgeltpolitik

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Wie sind wir dabei vorgegangen und was sind unsere Befunde?

 Aufschließen verschiedener Zielgruppen und Akteure für das
  Thema der Entgeltgleichheit und –transparenz

 Fachdiskussionen mit VertreterInnen von Unternehmensverbänden
  und Gewerkschaften sowie landesweit agierenden Gremien und
  Netzwerken

 Erarbeitung und Veröffentlichung von 5 themenspezifischen
  Newslettern

 Aktive Zusammenarbeit mit der im Land M-V etablierten
  Steuerungsgruppe zur Vorbereitung und Durchführung der Equal
  Pay Day Aktionen 2017 und 2018

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Wie sind wir dabei vorgegangen und was sind unsere Befunde?

 Erarbeitung der Wanderausstellung „Entgeltgleichheit JETZT…“

 Begleitung der Brötchentüten-Aktion „… weil die Brötchen für
  Frauen und Männer gleich viel kosten!“

 Kooperation mit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes

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„AHA“

Das Thema Entgelttransparenz / Entgeltgleichheit braucht ein kontinuierlich
arbeitendes starkes Netzwerk, um das Bewusstsein in der Öffentlichkeit zu
stärken. In unserem Bundesland gibt es bereits diesen Verbund aus aktiven
Partnerinnen     (z.    B.     DGB      Nord,      Landesfrauenrat         MV,
Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten,
Frauenbildungsnetz MV), welche seit Jahren das Thema immer wieder auf
die Agenda setzen und somit ins Bewusstsein rücken. Eine Vergrößerung
der   Netzwerkgruppe    um    PartnerInnen   aus    der   Wirtschaft     wäre
wünschenswert.

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Was sind und waren unsere Projektschwerpunkte?

1) Thematische Facharbeit
2) Öffentlichkeits-, Netzwerk- und Gremienarbeit

3) Unternehmensbegleitung                und       –beratung     zum
   Themenfeld der Entgelttransparenz / Entgeltpolitik

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Wie sind wir dabei vorgegangen und was sind unsere Befunde?

Welche Instrumente gibt es und welche haben wir angewendet?

• Logib-D (Lohngleichheit im Betrieb Deutschland) – Analyse der
  Entgeltpolitik unter Geschlechtergesichtspunkten

• EVA-Liste zur Evaluierung von Arbeitsbewertungsverfahren

• ILO-Leitfaden für genderneutrale Tätigkeitsbewertung

• Entgelt-Check (eg-check) – Werkzeugkasten zur Überprüfung der
  Entgeltgleichheit im Unternehmen

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„AHA“

Es gibt in Deutschland unterschiedliche, auf wissenschaftlicher Basis
entwickelte Instrumente, mit denen Unternehmen ihre Entgeltgleichheit
überprüfen können. Dazu zählen z. B. Logib-D, der eg-check, das
Arbeitsbewertungsverfahren EVA. Eine Erkenntnis des Projektes ist, dass
diese Instrumente eher für Konzerne und Großunternehmen geeignet sind
und weniger die Bedingungen von Kleinst- und Kleinunternehmen in M-V
berücksichtigen.   Eine   Anpassung      bzw.   Weiterentwicklung   von
entsprechenden Erhebungsinstrumenten wäre deshalb empfehlenswert.

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Entgeltpolitik auf dem Prüfstand! – eg-Check

Der   eg-check     bietet   jeweils   eigene   Prüfinstrumente   für   die   folgenden
Entgeltbestandteile:
• Anforderungsbezogenes Grundentgelt
• Stufensteigerung beim Grundentgelt
• Leistungsvergütung
• Überstundenvergütung
• Erschwerniszuschläge

Für jede Entgeltkomponente gibt es drei Arten von Prüfinstrumenten:
• Statistiken
• Regelungs-Checks
• Paarvergleiche

                                                                             www.isbw.de
Entgeltpolitik auf dem Prüfstand! - Statistik

             Tätigkeit             Anzahl Stelleninhaber_in   Frauenanteil Entgeltgruppe Anzahl Beschäftigter mit
                                                                  in %                     persönlicher Zulage

                                       m            w                                         m           w

Kaufmännische Assistenz                 2           5             71            IV             2          0

 Quelle: Entgeltgleichheit prüfen mit eg-check.de; Ein Prüfinstrumentarium, entwickelt von Karin Tondorf und
 Andrea Jochmann-Döll; 2. Auflage

                                                                                                      www.isbw.de
Entgeltpolitik auf dem Prüfstand! – Regelungs-Check

Frage
 Ist gewährleistet, dass alle Tätigkeiten mit einem einheitlichen Bewertungssystem
  bewertet werden?
 Ist gewährleistet, dass die Bewertung der Tätigkeiten mittels eines Verfahrens der
  Arbeitsbewertung erfolgt?
 Ist durch das Verfahren der Arbeitsbewertung gewährleistet, dass Tätigkeiten, die
  typischerweise von Frauen ausgeübt werden und solche, die typischerweise von
  Männern ausgeübt werden, nach gemeinsamen Kriterien bewertet werden?
 Enthält das Bewertungssystem ausschließlich objektive Kriterien?
 Ist gewährleistet, dass die Kriterien die charakteristischen Anforderungen und
  Belastungen der Tätigkeiten von männlichen und weiblichen Beschäftigten
  abbilden?

Quelle: Entgeltgleichheit prüfen mit eg-check.de; Ein Prüfinstrumentarium, entwickelt von Karin Tondorf und
Andrea Jochmann-Döll; 2. Auflage

                                                                                                   www.isbw.de
Entgeltpolitik auf dem Prüfstand! - Paarvergleich

Paarvergleich (Ist) zur Analyse der gegenwärtigen Eingruppierung
Vergleichsaspekte                    Weiblich dominierte /                 Männlich dominierte /
                                     besetzte Tätigkeit                    besetzte Tätigkeit
Tätigkeit                            Küchenleitung                         Werkstattleitung
Bewertete Anforderungen              Mehrjährige                           Mehrjährige
und Belastungen                      Berufserfahrung,                      Berufserfahrung, komplexe
                                     besondere                             Fachkenntnisse, erhöhte
                                     Fachkenntnisse,                       Führungsverantwortung
                                     Führungsverantwortung
Entgeltgruppe                        VIII                                  IX

Grundentgelt                         3.750 €                               3.900 €

Quelle: Entgeltgleichheit prüfen mit eg-check.de; Ein Prüfinstrumentarium, entwickelt von Karin Tondorf und
Andrea Jochmann-Döll; 2. Auflage

                                                                                                   www.isbw.de
Entgeltpolitik auf dem Prüfstand! - Paarvergleich

Paarvergleich (Soll) zur Feststellung der Gleichwertigkeit von Tätigkeiten

1. Anforderungen an das Wissen und Können (7 Anforderungsmerkmale)

2. Psycho-soziale Anforderungen (4 Anforderungsmerkmale)

3. Anforderung an Verantwortung (4 Anforderungsmerkmale)

4. Physische Anforderungen (4 Anforderungsmerkmale)

                                                                         www.isbw.de
Zusammenfassung der Ergebnisse des Paarvergleichs
Anforderungen/Belastungen         Stufenzah Stufenzahl Anforderungen/Belastungen                     Stufenzah Stufenzahl
                                   l Tätigkeit Tätigkeit 2                                           l Tätigkeit Tätigkeit 2
                                      1 (W)       (M)                                                   1 (W)       (M)
 1. Anforderungen an das Wissen und Können                 2. Psycho-soziale Anforderungen
1.1 Fachkenntnisse und Fertigkeiten        4         4     2.1 Kommunikationsfähigkeit                    2          2
1.2 Fachbezogene                           1         1     2.2 Kooperationsfähigkeit                      1           1
    Zusatzqualifikationen
1.3 Fachübergreifende Kenntnisse und       2         2     2.3 Einfühlungs- und                           1           1
    Fertigkeiten                                               Überzeugungsvermögen
1.4 vorausgesetzte fachliche Erfahrung     2         2     2.4 Belastende psycho-soziale                  1           1
    in der Praxis                                              Bedingungen
1.5 Planen und Organisieren                2         2
1.6 Bewältigung von                        1         1
    Arbeitsunterbrechungen
1.7 Ununterbrochene Aufmerksamkeit         0         0
    und Konzentration
                   Zwischensumme 1.       12        12                         Zwischensumme 2.           5          5
3. Anforderungen an Verantwortung                          4.   Physische Anforderungen
3.1 Verantwortung für Geld- oder           1         1     4.1 Anforderungen an die Körperkraft           1           1
    Sachwerte
3.2 Verantwortung für die physische und    1         1     4.2 Anforderungen an die Körperhaltung,        0           0
    psychische Gesundheit und die                              Bewegungsabläufe und Sinnesorgane
    Datensicherheit
3.3 für die Arbeit anderer / Führung       4         3     4.3 Belastende arbeitszeitliche                2           2
                                                               Bedingungen
3.4 für die Umwelt                         0         0     4.4 Beeinträchtigende                          2           3
                                                               Umgebungsbedingungen
                     Zwischensumme 3.      6        5                           Zwischensumme 4.          5          6
                                          Gesamtsumme der Stufenzahlen aus 1. bis 4. (ungewichtet)      28          28

                                                                                                              www.isbw.de
„AHA“

Wir     konnten      feststellen,    dass       Geschäftsführungen        und
Personalverantwortliche für den Grundsatz „Gleicher Lohn          für gleiche
Arbeit“ sensibilisiert sind; der Anspruch nach „Gleichem Lohn für
gleichwertige Arbeit“ überrascht jedoch in der praktischen Überprüfung, z. B.
bei der Prüfung betrieblicher Entgelte mittels Paarvergleichen ebenso wie
die daraus resultierenden Konsequenzen für die betriebliche Entgeltpolitik.

                                                                      www.isbw.de
Projektarbeit in der Praxis

 Abschluss von 6 Kooperationserklärungen mit Unternehmen in M-V
   Branche                Region                  Unternehmensgröße   Frauenanteil

   Wirtschaft             Mecklenburgische        15                  66%
                          Seenplatte
   Dienstleistung         Mecklenburgische        15                  80%
                          Seenplatte
   Dienstleistung         Vorpommern-Rügen        14                  78%

   Kommunale Versorgung   Mecklenburgische        128                 33%
                          Seenplatte
   Sozialwesen            Vorpommern-Greifswald   37                  50%

   Pflege                 Mecklenburgische        33                  94%
                          Seenplatte
   GESAMT                                         242 Mitarbeitende

                                                                             www.isbw.de
Projektarbeit in der Praxis

Branche          Region           Meilensteine
Wirtschaft       Mecklenburgische • Analyse der Entgeltdaten
                 Seenplatte       • Aufschlüsselung der Entgeltdaten nach
                                    Tätigkeitsbereichen
Dienstleistung   Mecklenburgische • Analyse der Entgeltdaten
                 Seenplatte       • Durchführung von Paarvergleichen
                                  • Entgeltschema für Tätigkeitsbereiche
                                  • Bewertungsschema für Fremd- und Selbstbewertung
                                  • PowerCamp mit Mitarbeitenden aus Unternehmen
Dienstleistung   Vorpommern-      • Analyse der Entgeltdaten
                 Rügen            • Durchführung von Paarvergleichen intern und
                                    Kanzleiübergreifend
                                  • Entgeltschema für Tätigkeitsbereiche
                                  • Bewertungsschema für Fremd- und Selbstbewertung
                                  • PowerCamp mit Mitarbeitenden aus Unternehmen

                                                                          www.isbw.de
Projektarbeit in der Praxis

Branche      Region            Meilensteine

Kommunale    Mecklenburgische • Analyse der Entgeltdaten
Versorgung   Seenplatte       • Durchführung Regelungs-Check vom TV-V und
                                Weiterleitung der Ergebnisse an den
                                Arbeitgeberverband
                              • Durchführung von Paarvergleichen aus tariflichem
                                und außertariflichem Bereich des Unternehmens
                              • Entwicklung eines Maßnahmenkataloges für den
                                Betriebsrat
                              • In Vorbereitung: Betriebsvereinbarung zur
                                Arbeitszeitflexibilisierung für den gewerblichen
                                Bereich / Betriebsvereinbarung psychosoziale
                                Anforderungen

                                                                         www.isbw.de
Projektarbeit in der Praxis

Branche       Region            Meilensteine

Sozialwesen   Vorpommern-       • Analyse der Entgeltdaten
              Greifswald        • Erstellung einer unternehmensinternen
                                  Vergütungsordnung mit Abbildung der Tätigkeiten im
                                  Unternehmen (in Bearbeitung)
                                • Anlehnung der Entgeltgruppen und
                                  Stufensteigerungen an den TVöD SuE
                                • Aufnahme von Familienfördernden Leistungen

Pflege        Mecklenburgische • Analyse der Entgeltdaten
              Seenplatte       • Entwicklung eines Entgeltschemas und Festlegung
                                 von Bewertungskriterien auf Basis vom TVöD Pflege
                                 (in Bearbeitung)

                                                                          www.isbw.de
Die Probanden kommen zu Wort…

• Stadtwerke Neustrelitz GmbH

• APD Pflegeteam GmbH Neubrandenburg

• Daniel Hirsch, Geschäftsführer der Steuerberatungskanzleien mwh HIRSCH in
  Neustrelitz und HST Hanse Treuhand in Stralsund

• Anika Hauschild, Assistentin der Geschäftsführung im Albert-Schweitzer-
  Familienwerk Mecklenburg-Vorpommern e.V.

                                                                            www.isbw.de
erfreuliches zum Abschluss…

Auszeichnung von vier Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern mit dem
Zertifikat der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Dieses Zertifikat zeichnet
Unternehmen dafür aus, sich mit der Thematik Entgelt anhand des Werkzeugkastens
eg-check beschäftigt und Handlungsempfehlungen abgeleitet zu haben.

Dieser Anfang soll weitere Unternehmen ermutigen den Weg ebenfalls zu
beschreiten. Denn vor dem Hintergrund des Fachkräftebedarfs stellt die Entgeltpraxis
und damit die Entgeltgleichheit einen zunehmenden Attraktivitätsfaktor dar.

                    ENTGELT IST DIE NEUE VEREINBARKEIT

                                                                              www.isbw.de
erfreuliches zum Abschluss…

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erfreuliches zum Abschluss…

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erfreuliches zum Abschluss…

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Institut für Sozialforschung und berufliche
Weiterbildung (ISBW) gGmbH Neustrelitz

Staatlich anerkannte Einrichtung der
Weiterbildung
Markt 12
17235 Neustrelitz

Tel.: 03981 205242
Fax: 03981 205255
E-Mail: mail@isbw.de
Internet: www.isbw.de

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