"Selbstverständnis Entgeltgleichheit" - ISBW
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„Selbstverständnis Entgeltgleichheit“ Laufzeit: 15.07.2016 – 31.10.2018 (31.12.2018) Das Projekt wird gefördert von der Europäischen Union und dem Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern. Institut für Sozialforschung und berufliche Weiterbildung gGmbH Neustrelitz
Tagung Schwerin, 19.10.2018 Agenda: 1. … Wie ist das Projekt entstanden? Von welcher Ausgangssituation sind wir gestartet? 2. … Was haben wir uns vorgenommen? 3. … Wie sind wir dabei vorgegangen? 4. … Was sagen die Protagonisten / Probanden zum Projekt? www.isbw.de
Wie ist das Projekt entstanden? Zu den gleichstellungspolitischen Zielen der aktuellen ESF-Förderperiode 2014 – 2020 für das Land M-V zählt es, das Themenfeld der Entgeltgleichheit von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt stärker als bislang zu thematisieren. www.isbw.de
Rechtliche Grundlagen Gesetz der Europäischen Union; Artikel 23 Grundrechtcharta: „Die Gleichheit von Männern und Frauen ist in allen Bereichen einschließlich der Beschäftigung, der Arbeit und des Arbeitsentgelts sicherzustellen.“ Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV); Artikel 157: „Jeder Mitgliedsstaat stellt die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit sicher.“ Allgemeiner Gleichbehandlungsgrundsatz (AGG); §1, §2 und §8 „Benachteiligungen aus einem in §1 genannten Grund sind nach Maßgabe dieses Gesetzes unzulässig in Bezug auf Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen, einschl. Arbeitsentgelt (…).“ Lohntransparenzgesetz in Deutschland www.isbw.de
Rechtliche Grundlagen Im europäischen Recht wird zwischen „unmittelbare“ und „mittelbare“ Entgeltdiskriminierung unterschieden: Unmittelbare Diskriminierung verursacht durch Regelungen, die offen nach Geschlecht oder geschlechtsbezogenen Merkmalen unterscheiden Verursacht durch Entgeltpraxis im Unternehmen (z. B. Köchin erhält vorgesehene Tarifentgelt, der männliche Kollege erhält bei gleicher Arbeit 200 € mehr im Monat) Mittelbare Diskriminierung Verborgen in Bestimmungen von Tarifverträgen, betrieblichen Vereinbarungen oder Gesetzen, die nicht zwischen Geschlecht oder geschlechtsspezifischen Merkmalen unterscheiden, jedoch unterschiedlich auf Frauen und Männer wirken (z.B. Anforderungen und Belastungen von „Frauenarbeitsplätzen“ werden nicht bewertet und folglich auch nicht entlohnt) www.isbw.de
Entgeltpraxis in Deutschland Der Arbeitsmarkt in Deutschland wird in typische „Frauen und Männerberufe“ aufgeteilt. Berufe, die vorwiegend Frauen ausüben, werden oftmals geringer entlohnt. Frauen sind in oberen Einkommensgruppen unter- und Männer überrepräsentiert. (durchschnittliche Frauen-Führungs-Quote: 22,5 %) Die Teilzeitquote der Frauen in Deutschland lag im Jahr 2014 bei 58 % (Männer 9 %). Frauen ist die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben oft wichtiger als finanzielle Anreize. Vgl. Antidiskriminierungsstelle des Bundes (2013): Gleiche Arbeit, ungleicher Lohn? Zahlen und Fakten zu Entgeltungleichheit in Deutschland und Europa, Berlin. www.isbw.de
Was haben wir uns vorgenommen? Mit dem Projekt wollen wir einen Beitrag zur Umsetzung der Zielsetzung der Europäischen Union „Gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit“ leisten. Dazu werden zentrale Sachverhalte von Entgeltgleichheit untersucht und Wege aufgezeigt, um einer bestehenden Entgeltungleichheit entgegenzuwirken. Durch unterschiedliche und zugleich miteinander verzahnte Aktivitäten wird das Themenfeld so bearbeitet, dass nicht nur ein stärkeres Bewusstsein für Ursachen und Folgen von Entgeltdiskriminierung entsteht, sondern auch praxisnahe Strategien auf dem Weg zu einer diskriminierungsfreien Vergütung greifen und zur Nachahmung inspirieren. www.isbw.de
Was sind und waren unsere Projektschwerpunkte? 1) Thematische Facharbeit 2) Öffentlichkeits-, Netzwerk- und Gremienarbeit 3) Unternehmensbegleitung und –beratung zum Themenfeld der Entgelttransparenz / Entgeltpolitik www.isbw.de
Wie sind wir dabei vorgegangen und was sind unsere Befunde? Instrumente zur Überprüfung der Entgeltgleichheit Entgeltgleichheit und Gesetzgebungen im internationalen Vergleich (Quelle: Antidiskriminierungsstelle des Bundes) • Beispiele: Quebec in Kanada, Schweden, Island www.isbw.de
„AHA“ Das Entgelttransparenzgesetz in Deutschland ist ein erster Schritt zu mehr Entgeltgerechtigkeit und deshalb sehr zu begrüßen. Für die Weiterentwicklung des Gesetzes sollten auch kleine und mittelständische Unternehmen, wie sie in M-V mehrheitlich vorherrschen, Berücksichtigung finden. Orientieren kann man sich dabei an der Vorgehensweise in anderen Ländern und Regionen. www.isbw.de
Wie sind wir dabei vorgegangen und was sind unsere Befunde? Instrumente zur Überprüfung der Entgeltgleichheit Entgeltgleichheit und Gesetzgebungen im internationalen Vergleich (Quelle: Antidiskriminierungsstelle des Bundes) • Beispiele: Quebec in Kanada, Schweden, Island Thematische Studien: z. B. Studie „Why Should Women Get Less? Evidence on the Gender Pay Gap from Multifactorial Survey Experiments” von Katrin Auspurg, Thomas Hinz, Carsten Sauer, Uni Konstanz, erschienen in der „American Sociological Review“ Irrtümer der Entgeltgleichheit www.isbw.de
Irrtümer zur Entgeltgleichheit 1. Der Gleichheitsirrtum 2. Der Irrtum von Äpfeln und Birnen 3. Der Tarifirrtum 4. Der Qualifikationsirrtum 5. Der Bewertungs-Irrtum 6. Der Statistikirrtum 7. Der Bescheidenheitsirrtum 8. Der Verursacher-Irrtum 9. Der Verschwiegenheitsirrtum 10. Der Irrtum von der automatischen Rechtsumsetzung Vgl. Newsletter zur Entgeltgleichheit – Nr. 4/2010; Dr. Karin Tondorf, Dr. Andrea Jochmann-Döll Vgl. Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) www.isbw.de
Irrtümer zur Entgeltgleichheit Der Irrtum von Äpfeln und Birnen: Unterschiedliche Tätigkeiten von Frauen und Männern lassen sich nicht vergleichen. Der Tarifirrtum: Tarifverträge und Besoldungsregeln sind automatisch diskriminierungsfrei. www.isbw.de
„AHA“ Die Projektarbeit bestätigte die Ergebnisse aus der Forschung, dass auch „Tarifverträge und Besoldungsregeln nicht automatisch diskriminierungsfrei sind, nur weil das Entgelt nach sachlichen Kriterien bestimmt wird und die ArbeitsplatzinhaberInnen bzw. ihr Geschlecht keine Rolle spielt.“ Dieses Argument verkennt, dass auch sachlich, geschlechtsneutral formulierte Regelungen und Kriterien diskriminieren können – nämlich mittelbar. Ein Tarifvertrag schützt nicht vor Entgeltungleichheit. Auch die Tarifvertragsparteien müssen / sollten ihre Tarifverträge daraufhin überprüfen. www.isbw.de
Irrtümer zur Entgeltgleichheit Der Irrtum von Äpfeln und Birnen: Unterschiedliche Tätigkeiten von Frauen und Männern lassen sich nicht vergleichen. Der Tarifirrtum: Tarifverträge und Besoldungsregeln sind automatisch diskriminierungsfrei. Der Bewertungs-Irrtum: „Männerarbeit“ wird besser bezahlt, weil sie qualifizierter, schwerer und wichtiger ist als „Frauenarbeit“. www.isbw.de
„AHA“ Im Ergebnis des Projektes wird deutlich, dass in der Bewertung von Tätigkeiten häufig psychosoziale Anforderungen vernachlässigt werden. Das trifft nicht zuletzt auf die sogenannten SAGE-Berufe (Soziale Arbeit, Gesundheit und Pflege, Erziehung und Bildung) zu, die in M-V eine wichtige Rolle spielen. Vor diesem Hintergrund werben wir darum, in die Bewertung von Arbeit (und damit auch von Entgelt) nicht nur die Anforderungen an das Wissen und Können sondern auch psychosoziale Anforderungen, wie z.B. belastende psychosoziale Bedingungen; Anforderungen an die Verantwortung, die mit einer bestimmten Tätigkeit einhergehen sowie physische Anforderungen aufzunehmen. www.isbw.de
Irrtümer zur Entgeltgleichheit Der Irrtum von Äpfeln und Birnen: Unterschiedliche Tätigkeiten von Frauen und Männern lassen sich nicht vergleichen. Der Tarifirrtum: Tarifverträge und Besoldungsregeln sind automatisch diskriminierungsfrei. Der Bewertungs-Irrtum: „Männerarbeit“ wird besser bezahlt, weil sie qualifizierter, schwerer und wichtiger ist als „Frauenarbeit“. Der Bescheidenheitsirrtum: Wenn Frauen weniger fordern, kann der Arbeitgeber weniger zahlen. www.isbw.de
Was sind und waren unsere Projektschwerpunkte? 1) Thematische Facharbeit 2) Öffentlichkeits-, Netzwerk- und Gremienarbeit 3) Unternehmensbegleitung und –beratung zum Themenfeld der Entgelttransparenz / Entgeltpolitik www.isbw.de
Wie sind wir dabei vorgegangen und was sind unsere Befunde? Aufschließen verschiedener Zielgruppen und Akteure für das Thema der Entgeltgleichheit und –transparenz Fachdiskussionen mit VertreterInnen von Unternehmensverbänden und Gewerkschaften sowie landesweit agierenden Gremien und Netzwerken Erarbeitung und Veröffentlichung von 5 themenspezifischen Newslettern Aktive Zusammenarbeit mit der im Land M-V etablierten Steuerungsgruppe zur Vorbereitung und Durchführung der Equal Pay Day Aktionen 2017 und 2018 www.isbw.de
Wie sind wir dabei vorgegangen und was sind unsere Befunde? Erarbeitung der Wanderausstellung „Entgeltgleichheit JETZT…“ Begleitung der Brötchentüten-Aktion „… weil die Brötchen für Frauen und Männer gleich viel kosten!“ Kooperation mit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes www.isbw.de
„AHA“ Das Thema Entgelttransparenz / Entgeltgleichheit braucht ein kontinuierlich arbeitendes starkes Netzwerk, um das Bewusstsein in der Öffentlichkeit zu stärken. In unserem Bundesland gibt es bereits diesen Verbund aus aktiven Partnerinnen (z. B. DGB Nord, Landesfrauenrat MV, Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten, Frauenbildungsnetz MV), welche seit Jahren das Thema immer wieder auf die Agenda setzen und somit ins Bewusstsein rücken. Eine Vergrößerung der Netzwerkgruppe um PartnerInnen aus der Wirtschaft wäre wünschenswert. www.isbw.de
Was sind und waren unsere Projektschwerpunkte? 1) Thematische Facharbeit 2) Öffentlichkeits-, Netzwerk- und Gremienarbeit 3) Unternehmensbegleitung und –beratung zum Themenfeld der Entgelttransparenz / Entgeltpolitik www.isbw.de
Wie sind wir dabei vorgegangen und was sind unsere Befunde? Welche Instrumente gibt es und welche haben wir angewendet? • Logib-D (Lohngleichheit im Betrieb Deutschland) – Analyse der Entgeltpolitik unter Geschlechtergesichtspunkten • EVA-Liste zur Evaluierung von Arbeitsbewertungsverfahren • ILO-Leitfaden für genderneutrale Tätigkeitsbewertung • Entgelt-Check (eg-check) – Werkzeugkasten zur Überprüfung der Entgeltgleichheit im Unternehmen www.isbw.de
„AHA“ Es gibt in Deutschland unterschiedliche, auf wissenschaftlicher Basis entwickelte Instrumente, mit denen Unternehmen ihre Entgeltgleichheit überprüfen können. Dazu zählen z. B. Logib-D, der eg-check, das Arbeitsbewertungsverfahren EVA. Eine Erkenntnis des Projektes ist, dass diese Instrumente eher für Konzerne und Großunternehmen geeignet sind und weniger die Bedingungen von Kleinst- und Kleinunternehmen in M-V berücksichtigen. Eine Anpassung bzw. Weiterentwicklung von entsprechenden Erhebungsinstrumenten wäre deshalb empfehlenswert. www.isbw.de
Entgeltpolitik auf dem Prüfstand! – eg-Check Der eg-check bietet jeweils eigene Prüfinstrumente für die folgenden Entgeltbestandteile: • Anforderungsbezogenes Grundentgelt • Stufensteigerung beim Grundentgelt • Leistungsvergütung • Überstundenvergütung • Erschwerniszuschläge Für jede Entgeltkomponente gibt es drei Arten von Prüfinstrumenten: • Statistiken • Regelungs-Checks • Paarvergleiche www.isbw.de
Entgeltpolitik auf dem Prüfstand! - Statistik Tätigkeit Anzahl Stelleninhaber_in Frauenanteil Entgeltgruppe Anzahl Beschäftigter mit in % persönlicher Zulage m w m w Kaufmännische Assistenz 2 5 71 IV 2 0 Quelle: Entgeltgleichheit prüfen mit eg-check.de; Ein Prüfinstrumentarium, entwickelt von Karin Tondorf und Andrea Jochmann-Döll; 2. Auflage www.isbw.de
Entgeltpolitik auf dem Prüfstand! – Regelungs-Check Frage Ist gewährleistet, dass alle Tätigkeiten mit einem einheitlichen Bewertungssystem bewertet werden? Ist gewährleistet, dass die Bewertung der Tätigkeiten mittels eines Verfahrens der Arbeitsbewertung erfolgt? Ist durch das Verfahren der Arbeitsbewertung gewährleistet, dass Tätigkeiten, die typischerweise von Frauen ausgeübt werden und solche, die typischerweise von Männern ausgeübt werden, nach gemeinsamen Kriterien bewertet werden? Enthält das Bewertungssystem ausschließlich objektive Kriterien? Ist gewährleistet, dass die Kriterien die charakteristischen Anforderungen und Belastungen der Tätigkeiten von männlichen und weiblichen Beschäftigten abbilden? Quelle: Entgeltgleichheit prüfen mit eg-check.de; Ein Prüfinstrumentarium, entwickelt von Karin Tondorf und Andrea Jochmann-Döll; 2. Auflage www.isbw.de
Entgeltpolitik auf dem Prüfstand! - Paarvergleich Paarvergleich (Ist) zur Analyse der gegenwärtigen Eingruppierung Vergleichsaspekte Weiblich dominierte / Männlich dominierte / besetzte Tätigkeit besetzte Tätigkeit Tätigkeit Küchenleitung Werkstattleitung Bewertete Anforderungen Mehrjährige Mehrjährige und Belastungen Berufserfahrung, Berufserfahrung, komplexe besondere Fachkenntnisse, erhöhte Fachkenntnisse, Führungsverantwortung Führungsverantwortung Entgeltgruppe VIII IX Grundentgelt 3.750 € 3.900 € Quelle: Entgeltgleichheit prüfen mit eg-check.de; Ein Prüfinstrumentarium, entwickelt von Karin Tondorf und Andrea Jochmann-Döll; 2. Auflage www.isbw.de
Entgeltpolitik auf dem Prüfstand! - Paarvergleich Paarvergleich (Soll) zur Feststellung der Gleichwertigkeit von Tätigkeiten 1. Anforderungen an das Wissen und Können (7 Anforderungsmerkmale) 2. Psycho-soziale Anforderungen (4 Anforderungsmerkmale) 3. Anforderung an Verantwortung (4 Anforderungsmerkmale) 4. Physische Anforderungen (4 Anforderungsmerkmale) www.isbw.de
Zusammenfassung der Ergebnisse des Paarvergleichs Anforderungen/Belastungen Stufenzah Stufenzahl Anforderungen/Belastungen Stufenzah Stufenzahl l Tätigkeit Tätigkeit 2 l Tätigkeit Tätigkeit 2 1 (W) (M) 1 (W) (M) 1. Anforderungen an das Wissen und Können 2. Psycho-soziale Anforderungen 1.1 Fachkenntnisse und Fertigkeiten 4 4 2.1 Kommunikationsfähigkeit 2 2 1.2 Fachbezogene 1 1 2.2 Kooperationsfähigkeit 1 1 Zusatzqualifikationen 1.3 Fachübergreifende Kenntnisse und 2 2 2.3 Einfühlungs- und 1 1 Fertigkeiten Überzeugungsvermögen 1.4 vorausgesetzte fachliche Erfahrung 2 2 2.4 Belastende psycho-soziale 1 1 in der Praxis Bedingungen 1.5 Planen und Organisieren 2 2 1.6 Bewältigung von 1 1 Arbeitsunterbrechungen 1.7 Ununterbrochene Aufmerksamkeit 0 0 und Konzentration Zwischensumme 1. 12 12 Zwischensumme 2. 5 5 3. Anforderungen an Verantwortung 4. Physische Anforderungen 3.1 Verantwortung für Geld- oder 1 1 4.1 Anforderungen an die Körperkraft 1 1 Sachwerte 3.2 Verantwortung für die physische und 1 1 4.2 Anforderungen an die Körperhaltung, 0 0 psychische Gesundheit und die Bewegungsabläufe und Sinnesorgane Datensicherheit 3.3 für die Arbeit anderer / Führung 4 3 4.3 Belastende arbeitszeitliche 2 2 Bedingungen 3.4 für die Umwelt 0 0 4.4 Beeinträchtigende 2 3 Umgebungsbedingungen Zwischensumme 3. 6 5 Zwischensumme 4. 5 6 Gesamtsumme der Stufenzahlen aus 1. bis 4. (ungewichtet) 28 28 www.isbw.de
„AHA“ Wir konnten feststellen, dass Geschäftsführungen und Personalverantwortliche für den Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ sensibilisiert sind; der Anspruch nach „Gleichem Lohn für gleichwertige Arbeit“ überrascht jedoch in der praktischen Überprüfung, z. B. bei der Prüfung betrieblicher Entgelte mittels Paarvergleichen ebenso wie die daraus resultierenden Konsequenzen für die betriebliche Entgeltpolitik. www.isbw.de
Projektarbeit in der Praxis Abschluss von 6 Kooperationserklärungen mit Unternehmen in M-V Branche Region Unternehmensgröße Frauenanteil Wirtschaft Mecklenburgische 15 66% Seenplatte Dienstleistung Mecklenburgische 15 80% Seenplatte Dienstleistung Vorpommern-Rügen 14 78% Kommunale Versorgung Mecklenburgische 128 33% Seenplatte Sozialwesen Vorpommern-Greifswald 37 50% Pflege Mecklenburgische 33 94% Seenplatte GESAMT 242 Mitarbeitende www.isbw.de
Projektarbeit in der Praxis Branche Region Meilensteine Wirtschaft Mecklenburgische • Analyse der Entgeltdaten Seenplatte • Aufschlüsselung der Entgeltdaten nach Tätigkeitsbereichen Dienstleistung Mecklenburgische • Analyse der Entgeltdaten Seenplatte • Durchführung von Paarvergleichen • Entgeltschema für Tätigkeitsbereiche • Bewertungsschema für Fremd- und Selbstbewertung • PowerCamp mit Mitarbeitenden aus Unternehmen Dienstleistung Vorpommern- • Analyse der Entgeltdaten Rügen • Durchführung von Paarvergleichen intern und Kanzleiübergreifend • Entgeltschema für Tätigkeitsbereiche • Bewertungsschema für Fremd- und Selbstbewertung • PowerCamp mit Mitarbeitenden aus Unternehmen www.isbw.de
Projektarbeit in der Praxis Branche Region Meilensteine Kommunale Mecklenburgische • Analyse der Entgeltdaten Versorgung Seenplatte • Durchführung Regelungs-Check vom TV-V und Weiterleitung der Ergebnisse an den Arbeitgeberverband • Durchführung von Paarvergleichen aus tariflichem und außertariflichem Bereich des Unternehmens • Entwicklung eines Maßnahmenkataloges für den Betriebsrat • In Vorbereitung: Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeitflexibilisierung für den gewerblichen Bereich / Betriebsvereinbarung psychosoziale Anforderungen www.isbw.de
Projektarbeit in der Praxis Branche Region Meilensteine Sozialwesen Vorpommern- • Analyse der Entgeltdaten Greifswald • Erstellung einer unternehmensinternen Vergütungsordnung mit Abbildung der Tätigkeiten im Unternehmen (in Bearbeitung) • Anlehnung der Entgeltgruppen und Stufensteigerungen an den TVöD SuE • Aufnahme von Familienfördernden Leistungen Pflege Mecklenburgische • Analyse der Entgeltdaten Seenplatte • Entwicklung eines Entgeltschemas und Festlegung von Bewertungskriterien auf Basis vom TVöD Pflege (in Bearbeitung) www.isbw.de
Die Probanden kommen zu Wort… • Stadtwerke Neustrelitz GmbH • APD Pflegeteam GmbH Neubrandenburg • Daniel Hirsch, Geschäftsführer der Steuerberatungskanzleien mwh HIRSCH in Neustrelitz und HST Hanse Treuhand in Stralsund • Anika Hauschild, Assistentin der Geschäftsführung im Albert-Schweitzer- Familienwerk Mecklenburg-Vorpommern e.V. www.isbw.de
erfreuliches zum Abschluss… Auszeichnung von vier Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern mit dem Zertifikat der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Dieses Zertifikat zeichnet Unternehmen dafür aus, sich mit der Thematik Entgelt anhand des Werkzeugkastens eg-check beschäftigt und Handlungsempfehlungen abgeleitet zu haben. Dieser Anfang soll weitere Unternehmen ermutigen den Weg ebenfalls zu beschreiten. Denn vor dem Hintergrund des Fachkräftebedarfs stellt die Entgeltpraxis und damit die Entgeltgleichheit einen zunehmenden Attraktivitätsfaktor dar. ENTGELT IST DIE NEUE VEREINBARKEIT www.isbw.de
erfreuliches zum Abschluss… www.isbw.de
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Institut für Sozialforschung und berufliche Weiterbildung (ISBW) gGmbH Neustrelitz Staatlich anerkannte Einrichtung der Weiterbildung Markt 12 17235 Neustrelitz Tel.: 03981 205242 Fax: 03981 205255 E-Mail: mail@isbw.de Internet: www.isbw.de www.isbw.de
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