Gemeinsam für eine sichere Zukunft - Österreichische Hagelversicherung

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Gemeinsam für eine sichere Zukunft - Österreichische Hagelversicherung
TIERHALTUNG
2022

Gemeinsam für eine sichere Zukunft
Gemeinsam für eine sichere Zukunft - Österreichische Hagelversicherung
Tierhaltung
                                                                       Ihr Betrieb ist rund um die Uhr, das ganze Jahr über, vielen Gefahren ausgesetzt.
                                                                       Wählen Sie für Ihren Betrieb den passenden Schutz - ganzjährig, individuell und
                                                                       unbürokratisch.

                                                                       Pferdeversicherung:        • Wir ersetzen die Kosten für Operationen und kon-
                                                                                                    servative Kolikbehandlungen.
                                                                                                  • Sie erhalten eine Entschädigung, wenn Ihr Pferd
                                                                                                    durch Krankheit, Unfall (inkl. Transportunfälle)
                                                                                                    oder bei Operationen verendet.

                                                                       Agrar Rind:                • Sie erhalten eine Entschädigung, wenn Hagel oder
                                                                                                     andere Wetterrisiken Schäden an Ihren Ackerflä-
                                                                                                     chen und Grünland verursachen.
                                                                                                  • Sie erhalten eine Entschädigung, wenn Ihre Rinder
                                                                                                     durch Krankheit, Unfall oder beim Transport ver-
                                                                                                     enden oder notgetötet werden müssen.
                                                                                                  • Sie erhalten eine Entschädigung, wenn Ihre Kälber
                                                                                                     tot geboren werden.
                                                                                                  • Sie erhalten eine Entschädigung, wenn die
                                                                                                     Schlachtkörper Ihrer Rinder für den Genuss un-
                                                                                                     tauglich sind.
                                                                                                  • Sie erhalten im Seuchenfall eine Entschädigung,
                                                                                                     wenn am Betrieb Tiere gekeult werden und der
                                                                                                     Betrieb gesperrt wird.
                                                                                                  • Sie erhalten im Seuchenfall eine Entschädigung,
                                                                                                     wenn Ihr Betrieb gesperrt wird und die Rinder
                                                                                                     nicht gekeult werden müssen.

                                                                       Ertragsausfall Rind:       • Wir ersetzen Schäden, die bei einer behördlichen
                                                                                                     Sperre aufgrund eines Seuchenfalls auf Ihrem
                                                                                                     Betrieb auftreten.

                                                                       Ertragsausfall Schwein: • Sie erhalten eine Entschädigung, wenn ein
                                                                                                  Seuchen­fall zu einer behördlichen Sperre auf
                                                                                                  ­Ihrem Betrieb führt.
         Herausgeber:                                                                          •O   ptional erhalten Sie eine Entschädigung, wenn
         Österreichische Hagelversicherung VVaG                                                    Ihre Schweine aufgrund eines Unfalls (Lüftungs-
         Lerchengasse 3–5, 1080 Wien                                                               ausfall, Güllegase, Spaltenbodenbruch oder Trans-
         Tel.: 01/403 16 81-0, office@hagel.at                                                     portunfall) verenden oder Infektionskrankheiten
                                                                                                   wie Bakterien, Pilze oder Viren die Tierleistung
         Druck:
                                                                                                   reduzieren und zusätzliche Kosten verursachen.
         Print Alliance HAV Produktions GmbH
         Druckhausstraße 1, 2540 Bad Vöslau
                                                                       Ertragsausfall Schaf/      •W
                                                                                                    ir ersetzen Schäden, die bei einer behördlichen
         Irrtum, Satz- und Druckfehler vorbehalten. In jedem           Ertragsausfall Ziege:       Sperre aufgrund eines Seuchenfalls auf Ihrem
         Fall gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Hagel­
         versicherung samt Ergänzenden Bedingungen i.d.g.F.                                        Betrieb auftreten.
         Gedruckt auf umweltfreundlichem Papier.

                   hagelversicherung
                   hallovernunft                www.hagel.at

Mehr
Infos:                                 ISO 9001:2015      NR.10045/0

1.3
Gemeinsam für eine sichere Zukunft - Österreichische Hagelversicherung
Pferdeversicherung                                                                                                                                                                                                                                            Agrar Rind › Flächen

                     Pferdeversicherung                                                                                                      Agrar Rind
                     Die optimale Versicherung für Ihre Pferde bei Krankheit und Tod.                                                        Diese Versicherung bietet die optimale Absicherung landwirtschaftlicher Flä-
                                                                                                                                             chen gegen Schäden durch Wetterextreme. Zusätzlich erhalten Sie eine alters-
                     Krankenversicherung                                                                                                     abhängige Entschädigung nach Verendung von Rindern durch Krankheit, Unfall,
                     In der Krankenversicherung ersetzen wir Kosten für Operationen (OP) und                                                 Nottötung und Ertragsverlust bei Betriebssperren mit und ohne Keulungen der
                     optional Kosten für konservative Kolikbehandlungen. In der Variante „Kolik“                                             Tiere im Seuchenfall.
                     sind ausschließlich notwendige Eingriffe im Zusammenhang mit einer Kolik, in
                     den anderen Varianten sind zusätzlich Eingriffe infolge eines Unfalls oder einer
                     Krankheit abgesichert.
                                                                                                                                             Flächen
                                                                                                                                             Wir ersetzen Hagelschäden ab einem Ertragsverlust von 9 % der Versicherungs-
                     Kosten für Operationen                                                         Kolik    Bronze    Silber     Gold
                     Jahreshöchstentschädigung in EUR: Summe aller Schadensfälle für
                                                                                                                                             summe. Der Selbstbehalt beträgt 2 % der Versicherungssumme (bei Wein­
                     OP-Kosten, voroperative Leistungen & Nachbehandlungen (nach Abzug des              7.500,–       15.000,– 25.000,–      trauben und Feldgemüse: 10 %)
                     Selbstbehalts (SB) von 10 %)
                     Limit für voroperative Leistungen (vor Abzug des SB; in EUR je Schadensfall)
                     z.B.: Bildgebung, Biopsien, Labor, Erst-/Aufnahmeuntersuchung am Tag                750,–         1.500,    3.000,–     Versicherungssumme pro Hektar in Euro:
                     oder Vortag der OP                                                                                                                              Weizen, Gerste, Hafer, Roggen, Dinkel, Triticale, Emmer, Einkorn,
                     Limit für Nachbehandlungen (in EUR je Schadensfall; ab dem Folgetag bis
                                                                                                                                             Getreide                Menggetreide, Wicken-Getreidegemenge, Erbsen-Getreidegemenge                   870,–
                     max. 20 Tage nach OP)                                                                                                   Mais                    Körner-, Silo-, Grün-, Saat- und Popcornmais                                 1.300,–
                     für Medikamente, Aufenthaltskosten sowie Kosten für Betreuung und                  1.500,–        3.000,–   5.000,–
                     Futter in Kliniken, tierärztliche Nachsorge (Verbandswechsel, Fäden ziehen,                                                                     Kartoffel, Topinambur, Kren                                                  2.900,–
                     Wundbehandlung (inkl. -spülungen))                                                                                      Hackfrüchte
  Eine Kranken-
                                                                                                                                                                     Zucker- und Futterrüben                                                      2.350,–
  und/oder Le-       konservative Kolikbehandlung mit stationärem Aufenthalt (optional)                                                      Ölkürbis                                                                                             1.450,–
  bensversiche-                                                                                                                                                                                                                                                     Erhöhung der
  rung kann bis
                     Jahreshöchstentschädigung in EUR: Summe aller Schadensfälle (nach
                                                                                                        1.500,–        3.000,–   5.000,–     Öl- und Eiweiß­         Sojabohne, Körnerraps, Sonnenblume, Ackerbohne, Körner­erbse, Platterb-
                                                                                                                                                                                                                                                                    Entschädigung
                     Abzug des Selbstbehalts von 10 %)                                                                                                               se, Ackerlupine, Öl- und Faserlein, Wicke, Rübsen, Senfsamen, Ölrettich,       720,–
  zum vollendeten                                                                                                                            pflanzen                Linsen                                                                                         Für jede Kultur
  14. Lebensjahr     Geltungsbereich (Ort der Durchführung von OPs und Behandlungen): AT, DE, CH, SI, SK, HU, CZ, IT, LI                                                                                                                                            und jedes Risiko
  abgeschlossen                                                                                                                                                      Hirse, Öldistel, Mohnsamen, Kümmel, Hanf, Grassamen, Heil- und                                 sind Versiche-
                     Sie können das Tierspital, die Tierklinik oder den Tierarzt frei wählen. Operationen unter Vollnarkose dürfen aus-      Alternativ­             Gewürzpflanzen, Leindotter, Amarant, Quinoa, Energiegras, Miscanthus,
  werden.            schließlich in Tierspitälern/-kliniken oder in Ordinationen, die über eine gleichwertige Spitalsausstattung verfügen,                                                                                                        1.100,–           rungssummen
                     durchgeführt werden. Der Mindestschaden je Schadensfall beträgt 500 EUR (brutto; vor SB-Abzug) jeweils für              pflanzen                Durchwachsene Silphie, Sudangras, Sorghum, Kleesamen, Buchweizen,                              als Standard
                                                                                                                                                                     Phacelia                                                                                       festgelegt. Sie
                     Operationen und konservative Kolikbehandlungen.
  Die Deckung                                                                                                                                Weintrauben                                                                                          3.200,–           können die Ver-
  endet in der                                                                                                                                                                                                                                                      sicherungssum-
  Lebensversiche-    Lebensversicherung                                                                                                      Grünland         Mähwiese/-weide mit zwei oder mehr Nutzungen, optional: Dauerweide                    440,–           men für alle
  rung nach dem                                                                                                                                                                                                                                                     Risiken außer
  vollendeten 20.    In der Lebensversicherung können Sie aus zwei Varianten, Universal und Zucht,                                           Ackerfutter      Klee, Kleegras, Luzerne, Futtergräser, Wechselwiese, sonstiges Feldfutter            je Schnitt
                                                                                                                                                                                                                                                                    Wieder­anbau
  Lebensjahr oder    wählen. In beiden Varianten ist Ihr Pferd gegen Tod (inkl. Nottötung/-schlach-                                          optional versicherbar:                                                                                                 um bis zu 100 %
  beim Verkauf                                                                                                                                                                                                                                                      erhöhen.
  am Tag des Be-     tung) durch akute und chronische Krankheiten, Unfall (inkl. Transportunfälle)                                           Feldgemüse       Kulturen mit Versicherungssumme laut Antrag
  sitzwechsels.      und Operationen versichert.
                     In der Variante „Zucht“ sind Totgeburten (ab dem 300. Trächtigkeitstag) & Foh-                                          Qualitätsabsicherung: nach Hagelschäden an Mais und Mohn
                     lenverendungen bis zum vollendeten 6. Lebensmonat zusätzlich gedeckt. Sie                                               Kolbenfusarien an Körner-/Silomais (ab dem Stadium „Frühe Milchreife“):
                     erhalten 10 % der Versicherungssumme des Muttertiers.                                                                   •1
                                                                                                                                               4 % der Versicherungssumme, die nicht direkt von Hagel betroffen ist, wenn
                                                                                                                                              mindestens 2 % der Körner von Hagel beschädigt wurden.
                     Wählen Sie Ihre Versicherungssumme je Pferd:                                                                            •8
                                                                                                                                               0 % der Versicherungssumme, wenn mindestens 10 % der Körner von Hagel
                     • bis 7.500 Euro ohne Nachweise                                                                                         beschädigt wurden und das gesamte Erntegut nachweislich vernichtet wird.
                     • bis 15.000 Euro mit Nachweise (Kaufvertrag/Rechnung oder Ankaufsuntersuchung ohne Röntgen)                           Nichtverwertbarkeit von Mohn: 80 % der Versicherungssumme
                     • bis 30.000 Euro mit Nachweise (Kaufvertrag/Rechnung oder Wertgutachten und Ankaufsuntersu-
                       chung mit Röntgen)                                                                                                    Silofolie: Schäden durch Hagel und Sturm
                                                                                                                                             Sie erhalten 8 Euro pro Rundballen und 1 Euro pro m2 Fahrsilofolie.
                                     Alter des Pferds               Entschädigung
                       ab Erhalt der Lebensnummer                                                                                            Überschwemmung
                                                                                                                                             Wir entschädigen Totalschäden durch Überschwemmung an Ihren versicherten
                                                         90 % der Versicherungssumme                                                         Kulturen (außer Wein). Ausuferung eines Gewässers oder eine ununterbrochene
                               180 Monate (15 Jahre)
                                                                                                                                             Wasserfläche über mindestens 48 Stunden oder Abschwemmung ist Vorausset-
                                                                                                                                             zung. Es gilt ­dieselbe Versicherungssumme wie für das Risiko Hagel.
                                                                          pro Monat:
                                                                                                                                             Bei Schäden bis 14 Tage nach dem Anbau bzw. bis 15. Mai ersetzen wir die Wiederanbau­kosten oder die Ertrags-
                                                        –1 % der Versicherungssumme                                                          verluste (bei Grünland, Gemüse und Herbstanbau gelten andere Zeiträume). Eine Entschädigung wird ab 300 Euro
                                                                                                                                             ausbezahlt oder wenn mindestens 0,3 Hektar betroffen sind (bei Schlägen, die kleiner als 0,3 Hektar sind, muss
                               240 Monate (20 Jahre)           30 % der Versicherungssumme
                                                                                                                                             der gesamte Schlag betroffen sein). Der Selbstbehalt beträgt mindestens 30 % der Versicherungssumme und
               2                                                                                                                             ­entwickelt sich abhängig vom Schadensverlauf (max. 60 % Selbstbehalt).                                                3
Gemeinsam für eine sichere Zukunft - Österreichische Hagelversicherung
Agrar Rind › Flächen                                                                                                                                                                                                                                   Agrar Rind › Flächen

                   Wiederanbau                                                                                                     Für die Risiken Wiederanbau, Spätfrost, Auswuchs, Sturm, Schneedruck und
                   Wir entschädigen Ihre Wiederanbaukosten bis zur Höhe der Anbaukosten der be-                                    Dürre erhalten Sie in der Variante Plus eine höhere Entschädigung als in der
                   schädigten Kultur. Sie erhalten nach erfolgtem Wieder­anbau bis spätestens 31. Mai                              Variante Standard.
                   (bei Grünland und Ackerfutter auch später) pro Hektar:
                                                                                           max. Entschädigung in EUR pro Hektar    Dürre
                                                                                                       alle Kulturen außer Wein
                   Wiederanbau infolge von                                                               Variante Standard/Plus    Sie erhalten eine Entschädigung, wenn in der Vegetationsperiode
                   Frost Grünland und Ackerfutter ausschließlich im 1. Jahr nach der Neuanlage                                     •3  0 Tage lang weniger als 10 mm Niederschlag fällt oder der tatsächliche
                   Überschwemmung und Verschlämmung                                                                                  ­Niederschlag mindestens 10 % unter dem jeweiligen Regenbedarf liegt
                                                                                                              200,–/250,–          •u  nd die Erträge pro Hektar unter folgenden Grenzwerten liegen:
                   Verwehung
                   Fraßschäden ausg. Haarwildverbiss, Grünland, Ackerfutter
                                                                                                                                                         Variante Standard Ertrag in kg/ha    Entsch. in Euro
                   Trockenheit beim Aufgang bei Grünland und Ackerfutter im Jahr der Neuanlage                                     Kultur                    Variante Plus Ertrag in kg/ha    Entsch. in Euro
                   Für Kartoffel, Topinambur, Kren, Miscanthus und Durchwachsene Silphie erhalten Sie bei erfolgtem Wiederanbau    W-Weichweizen, W-Roggen, W-Gerste, W-Triticale,
Gemeinsam für eine sichere Zukunft - Österreichische Hagelversicherung
Agrar Rind › Dürreindex                                                                                                                                                                                                                        Agrar Rind › Dürreindex

                   Dürreindex (optional)
                                                                                                                                        Die gewählte Variante bestimmt, ab welchem Defizit eine Entschädigung erfolgt:
                                                                                                                                        Variante        Kurzperiode                    Gesamtperiode
                   Sie erhalten eine Entschädigung für Flächen in jener Katastralgemeinde, in der
                   die gefallene Niederschlagsmenge den 10-jährigen Durchschnitt stark unter-                                           60/30           ab 60 % Defizit                ab 30 % Defizit
                   schreitet. Sobald entweder in einer Kurzperiode oder in der Gesamtperiode große                                      70/36           ab 70 % Defizit                ab 36 % Defizit
                   Niederschlagsdefizite erreicht werden, erhalten Sie eine Entschädigung. Jeder
                   „Hitzetag“ in der Kurzperiode erhöht das Defizit um 1 % für dieselbe Kurzperiode.                                    Sie erhalten einen Prozentsatz der Versicherungssumme ausbezahlt, abhängig
                                                                     Kurzperiode         Gesamt-       Hitzetag    Versicherungssumme   von Periode, Niederschlagsdefizit und gewählter Variante (60/30, 70/36). Wenn
                   Kultur
                                                                 Dauer     Periode       periode       ab mind.    Standard   Plus      ersatzpflichtige Defizite sowohl in einer Kurz- als auch der Gesamtperiode
                   Grünland und Ackerfutter                      42 Tage   1.4.–31.8.    1.4.–31.8.     30 °C        440,–    440,–     auftreten, wird die höhere Entschädigung ausbezahlt.
                   Frühjahrskulturen
                   Körner- und Silomais                                                                              400,–    500,–     Kurzperiode
                                                                 42 Tage 15.5.–31.8.     1.4.–31.8.     33 °C
                   Sojabohne, Sonnenblume                                                                            200,–    400,–
                                                                                                                                        Defizit    bis 59 % 60 %      61 %    62 %    63 %    64 %     65 %    66 %    67 %    68 %    69 %
                   Winterkulturen                                                                                                       60/30        0%      10 %      12 %    15 %    17 %    19 %     21 %    24 %    26 %    28 %    30 %
                   W-Weizen, W-Roggen, W-­Menggetreide,                                                                                 70/36        0%       0%        0%      0%      0%      0%       0%      0%      0%      0%      0%
                                                                                                                     200,–    300,–
                   W-Triticale, W-Dinkel, W-Emmer, W-Einkorn     35 Tage       von Zone abhängig        30 °C
                   W-Mohn                                                                                            400,–    500,–     Defizit    70 %    71 %       72 %    73 %    74 %    75 %     76 %    77 %    78 %    79 %    80 %
                                                                                                                                        60/30       33 %    35 %       37 %    39 %    42 %    44 %     46 %    48 %    51 %    53 %    55 %
                   Sommergetreide                                                                                                       70/36       10 %    13 %       16 %    19 %    22 %    25 %     28 %    31 %    34 %    37 %    40 %
                   S-Gerste, S-Hafer, S-Hartweizen, S-Dinkel,    35 Tage       von Zone abhängig        30 °C        200,–    300,–
                   S-Roggen, S-Emmer, S-Einkorn, S-Triticale,
                   S-Weichweizen, S-Menggetreide                                                                                        Defizit    81 %    82 %       83 %    84 %    85 %    86 %     87 %    88 %    89 %    90 %    91 %
                                                                                                                                        60/30       57 %    60 %       62 %    64 %    66 %    69 %     71 %    73 %    75 %    78 %    80 %
                   Alternativpflanzen                                                                                                   70/36       43 %    46 %       49 %    52 %    55 %    58 %     61 %    64 %    67 %    70 %    73 %
                   Hirse, Sorghum, Linsen, Käferbohnen, Ama-     42 Tage 15.5.–15.8. 15.5.–15.8.        30 °C        400,–    500,–
                   rant, Quinoa, Fenchel-Samen, Öldistel, Kren
                                                                                                                                        Defizit    92 %    93 %       94 %    95 %    96 %    97 %     98 %    99 %    100 %
                                                                                                                                        60/30       82 %    84 %       87 %    89 %    91 %    93 %     96 %    98 %   100 %
                   Die Versicherungssumme bei Grünland entspricht für die Kurzperiode jener                                             70/36       76 %    79 %       82 %    85 %    88 %    91 %     94 %    97 %   100 %
  Beantragen Sie   des Risikos Hagel. Die Versicherungssumme können Sie auf bis zu 660 Euro
  die Dürre-
                   pro Hektar erhöhen. Bei Entschädigungen in der Gesamtperiode ziehen wir bei                                          Gesamtperiode
  index-Versi-
  cherung bis      Grünland die dreifache Versicherungssumme der Kurzperiode heran.
  31. März!                                                                                                                             Defizit    bis 29 % 30 %      31 %    32 %    33 %    34 %     35 %    36 %    37 %    38 %    39 %
                   Bei Frühjahrskulturen, Winterkulturen, Sommergetreide und Alternativpflanzen                                         60/30        0%      10 %      11 %    12 %    13 %    14 %     15 %    16 %    17 %    18 %    19 %
                   gelten für die Kurz- und Gesamtperiode die angeführten Versicherungssummen.                                          70/36        0%       0%        0%      0%      0%      0%       0%     10 %    11 %    11%     12 %
                   Sie können diese Versicherungssummen um bis zu 100 % erhöhen.
                                                                                                                                        Defizit    40 %    41 %       42 %    43 %    44 %    45 %     46 %    47 %    48 %    49 %    50 %
                                                                                                                                        60/30       20 %    21 %       22 %    23 %    24 %    25 %     26 %    27 %    28 %    29 %    30 %
                   Die Zeiträume bei Winterkulturen und Sommergetreide sind in 5 Zonen geteilt:                                         70/36       13 %    14 %       14 %    15 %    16 %    16 %     17 %    18 %    19 %    19 %    20 %

                                     Kurzperiode       Gesamtperiode Winterkulturen                Gesamtperiode Sommergetreide
                                                                                                                                        Defizit    51 %    52 %       53 %    54 %    55 %    56 %     57 %    58 %    59 %    60 %    61 %
                   Zone 1              1.4.–17.6.                 1.3.–17.6.                                15.3.–17.6.                 60/30       31 %    33 %       34 %    36 %    37 %    38 %     40 %    41 %    43 %    44 %    45 %
                   Zone 2              8.4.–24.6.                 8.3.–24.6.                                22.3.–24.6.                 70/36       22 %    23 %       25 %    26 %    28 %    30 %     31 %    33 %    34 %    36 %    38 %
                   Zone 3             15.4.– 1.7.                15.3.– 1.7.                                29.3.– 1.7.
                                                                                                                                        Defizit    62 %    63 %       64 %    65 %    66 %    67 %     68 %    69 %    70 %    71 %    72 %
                   Zone 4             22.4.– 8.7.                22.3.– 8.7.                                    5.4.– 8.7.              60/30       47 %    48 %       50 %    51 %    52 %    54 %     55 %    57 %    58 %    59 %    61 %
                   Zone 5             29.4.–15.7.                29.3.–15.7.                                12.4.–15.7.                 70/36       39 %    41 %       42 %    44 %    46 %    47 %     49 %    50 %    52 %    54 %    55 %

                   Eine Karte mit den Messpunkten sowie die für die Ermittlung der Niederschlags-                                       Defizit    73 %    74 %       75 %    76 %    77 %    78 %     79 %    80 %    81 %    82 %    83 %
                                                                                                                                        60/30       62 %    64 %       65 %    66 %    68 %    69 %     71 %    72 %    73 %    75 %    76 %
                   defizite herangezogenen Zeiträume finden Sie auf www.hagel.at/duerreindex.                                           70/36       57 %    58 %       60 %    62 %    63 %    65 %     66 %    68 %    70 %    71 %    73 %
                   Die aktuellen Niederschlagsdefizite Ihrer Katastralgemeinden können Sie nach
                   Ende der ersten Kurzperiode laufend im Portal abrufen.                                                               Defizit    84 %    85 %       86 %    87 %    88 %    89 %     90 %    91 %    92 %    93 %    94 %
                                                                                                                                        60/30       78 %    79 %       80 %    82 %    83 %    85 %     86 %    87 %    89 %    90 %    92 %
                                                                                                                                        70/36       74 %    76 %       78 %    79 %    81 %    82 %     84 %    86 %    87 %    89 %    90 %
                            Zone 1
                            Zone 2                                                                                                      Defizit    95 %    96 %       97 %    98 %    99 %    100 %
                                                                                                                                        60/30       93 %    94 %       96 %    97 %    99 %   100 %
                            Zone 3
                                                                                                                                        70/36       92 %    94 %       95 %    97 %    98 %   100 %
                            Zone 4
                            Zone 5
                                                                                                                                        Wir verwenden für die Berechnung der Niederschlagsdefizite ausschließlich
                                                                                                                                        Wetterdaten der ZAMG und erheben keinen Schaden vor Ort. Schäden melden
                            www.hagel.at/duerreindex                                                                                    Sie mit der Schadensart „Dürreindex“ am besten online.
               6                                                                                                                                                                                                                                        7
Gemeinsam für eine sichere Zukunft - Österreichische Hagelversicherung
Agrar Rind › Tiere                                                                                                                                                                                                                                                                             Agrar Rind › Tiere

                      Verendung von Rindern
                                                                                                                                                                                                                                                       s gilt die Hauptnutzungsrasse
                                                                                                                                                                                                                                                      E
                      Die Entschädigung (in Euro) für Ihre durch Krankheit und Unfall verendeten oder                                                                                                                                                 „Fleisch“ oder „Milch“ des verendeten
                      notgetöteten Rinder hängt von deren Alter, Rasse und der gewählten Produktva-                                                                                                                                                   Tieres laut AMA-Rinderdatenbank.
                      riante (R05 Mast, R06 Milch, R11 Zweinutzung, R15 Großrinder) ab:                                                                                                                                                               Verendet das Tier im ersten Lebensmo-
                                                                                                                                                                                                                                                      nat, gilt die Hauptnutzungsrasse des
                                             R05                        R11                                           R06      R15                                                                                                                    Muttertieres.
                                             Mast                      Zwei­                                          Milch   Groß­
                                                                      nutzung                                                 rinder                                                                                                                  Beispiele:
                      Alter des Rinds         Hauptnutzungsrasse
                                        „Fleisch“ „Milch“ „Fleisch“ „Milch“
                                                                                                                                                                                                                                                      •F
                                                                                                                                                                                                                                                        leischrassen: Fleckvieh, Brown
                                                                                                                                                                                                                                                       Swiss, Pinzgauer, Grauvieh, Angus,
                      Geburt - 1. Monat –     – 160,– 80,–                                                            80,–      –                                                                                                                      Charolais
                       inkl. Totgeburt
                             2 Monate 184,– 144,– 184,– 144,–                                                         95,–      –                                                                                                                     •M
                                                                                                                                                                                                                                                        ilchrassen: Holstein Friesian, Red
                             3 Monate          208,–                                                                  117,–                                                                                                                            Friesian, Jersey, Original Schwarz-
                                               232,–                                                                  148,–                                                                                                                            bunte
                                              ← pro Monat + 24,–

                                                                                                 ← pro Monat + 31,–
                             4 Monate
                             5 Monate          256,–                                                                  179,–
                             6 Monate          280,–                                                                  210,–                                                                                                                           Totgeburten entschädigen wir:
  Den umfas-                 7 Monate          304,–                                                                  241,–                                                                                                                           • ab dem 260. Tag der Trächtigkeit
  sendsten
  Schutz für                 8 Monate          328,–                                                                  272,–                                                                                                                           • ab dem 280. Tag nach der vorange-
  Rinder jeden               9 Monate          352,–                                                                  303,–                                             optional:                                                                        gangenen Abkalbung
  Alters bietet die
                            10 Monate          376,–                                                                  334,–                                            Zuchtstier                                                                     • bei Muttertieren, die mindestens
  R11 in Kombi-
  nation mit den            11 Monate          400,–                                                                  365,–                                                ( )                                                                           22 Monate alt sind

                                                                                                                                                                                  Pauschale Erhöhung der Versicherungs­summe um bis zu 50 % möglich
  Varianten Zucht                1 Jahr        424,–                                                                  396,–                                              792,–
  und Zuchtstier                               448,–                                                                  427,–                                              854,–
  mit 50 %iger              13 Monate                                                                                                                                                                                                                 Pro Abkalbung entschädigen wir maxi-
  pauschaler                14 Monate          472,–                                                                  458,–                                              916,–
  Erhöhung sowie                                                                                                                                                                                                                                      mal ein Kalb. Dies gilt auch bei Zwil-
                            15 Monate          496,–                                                                  489,–                                              978,–
  die Variante                                                                                                                                                                                                                                        lings- oder Mehrlingstotgeburten.
  Elitezuchttiere.
                                                                   520,–                                              520,–     –                           optional: 1.040,–
                           23 Monate                                                                                                                        Zucht ( )                                                                                 Erhöhen Sie Ihre Entschädigung
  Förderung                                                                            520,–                                  520,–                          1.040,–
                              2 Jahre
  Ihre Prämie
  wird für Tier-                                                                                                                                                                                                                                       m bis zu 50 % können Sie alle Ent-
                                                                                                                                                                                                                                                      U
  seuchen und
                           59 Monate                                                            520,–                                                       1.040,–                                                                                   schädigungswerte ab dem 3. Lebens-
  infektiöse Tier-
  krankheiten zu              5 Jahre                                                           510,–                                                        1.020,–                                                                                  monat erhöhen.
  55 % von Bund
                           61 Monate                                                            500,–                                                        1.000,–
  und Ländern
                           62 Monate                                                            490,–                                                         980,–
                                                                           ← pro Monat – 10,–

                                                                                                                                       ← pro Monat – 20,–

  gefördert.
                           63 Monate                                                            480,–                                                         960,–
                           64 Monate                                                            470,–                                                         940,–
                           65 Monate                                                            460,–                                                         920,–
                           66 Monate                                                            450,–                                                         900,–
                           67 Monate                                                            440,–                                                         880,–
                           68 Monate                                                            430,–                                                         860,–
                           69 Monate                                                            420,–                                                         840,–
                           70 Monate                                                            410,–                                                         820,–
                           71 Monate                                                            400,–                                                         800,–
                              6 Jahre                                                           390,–                                                         780,–
                           73 Monate                                                            380,–                                                         760,–
                           74 Monate                                                            370,–                                                         740,–
                           75 Monate                                                            360,–                                                         720,–
                           76 Monate                                                            350,–                                                         700,–
                           77 Monate                                                            340,–                                                         680,–
                           78 Monate                                                            330,–                                                         660,–
                           79 Monate                                                            320,–                                                         640,–
                           80 Monate                                                            310,–                                                         620,–
                 8    ab 81 Monaten                                                             300,–                                                        600,–      1.040,–                                                                                                                    9
Gemeinsam für eine sichere Zukunft - Österreichische Hagelversicherung
Agrar Rind › Tiere                                                                                                                                                        Agrar Rind › Tiere

                     Variante Zucht ( )                                       Variante Elitezuchttiere
                     Erhöhen Sie die Entschädigungswer-                       Die Absicherung für Ihre Top-Genetik im Stall. Sie erhalten bei Tod durch Krank-
                     te Ihrer weiblichen Rinder ab dem 24.                    heit, Unfall, Nottötung oder Tierseuchen eine Entschädigung.
                     Lebensmonat mit einem vorgeschätzten
                     oder tatsächlichen Gesamtzuchtwert*                       Wir sichern Ihre weiblichen Zuchtrinder mit hohem genomischen Gesamtzucht-
                     über 100.                                                 wert (gGZW) bei folgenden Rassen noch besser ab:
                     *von der Nutzungsart des Rindes abhängig: Fleisch (F)-
                     oder Milchgesamtzuchtwert (M)                            • Fleckvieh:                                     gGZW über 129
                                                                               •H olstein/Red Friesian, Original Schwarzbunte: gGZW über 132
                     • Angus (F)
                     • Blonde d‘Aquitaine (F)                                  • Brown Swiss:                                   gGZW über 131
                     • Brown Swiss (F, M)
                     • Charolais (F)
                     • Fleckvieh (F, M)
                     • Holstein Friesian (M)                                  Die Haftung beginnt ab dem 2. Lebensmonat.
                     • Limousin (F)
                     • Murbodner (F)
                     • Original Braunvieh (F, M)                              Die Rasse und der genomische Gesamtzuchtwert bestimmen den Tierwert (in
                     • Pinzgauer bzw. Original Pinzgauer (F, M)
                     • Pustertaler Sprinzen (F)                               Euro). Die Höhe der Entschädigung ist vom definierten Tierwert und dem Alter
                     • Red Friesian (M)                                       des Tieres abhängig:
                     • Tiroler Grauvieh (F, M)
                     • Tux Zillertaler (F)
                     • Waldviertler Blondvieh (F)                                                      Holstein/Red                  Alter des   Entschädigung in % des
                     • Original Schwarzbunte (M)                                                      Friesian, Origi-                 Rindes     definierten Tierwerts
                                                                                                       nal Schwarz-                     Geburt
                                                                              gGZW:       Fleckvieh        bunte       Brown Swiss                         –
                     Variante Zuchtstier ( )                                  unter 130      –              –              –
                                                                                                                                       1 Monat
                     Sie erhalten für Stiere ab dem 12. Le-                   130          3.000,–          –              –          2 Monate
                                                                                                                                                         60 %
                     bensmonat eine höhere Entschädigung.                     131          3.500,–          –              –                             70 %
                                                                              132          4.000,–          –            3.000,–      3 Monate
                                                                                                                                                         80 %
                     Variante Spezialrassen                                   133          4.500,–        3.000,–        3.500,–
                                                                                                                                      4 Monate
                     Sichern Sie Ihre Wagyu-Rinder individu-                  134          5.000,–        3.500,–        4.000,–
                                                                                                                                                         90 %
                                                                              135          5.500,–        4.000,–        4.500,–      5 Monate
                     ell ab. Sie erhalten bei Tod durch Krank-
                                                                              136          6.000,–        4.500,–        5.000,–
                     heit, Unfall, Nottötung oder Tierseuchen                                                                                           100 %
                                                                              137          7.000,–        5.000,–        5.500,–
                     eine Entschädigung.                                      138          8.000,–        5.500,–        6.000,–
                                                                                                                                     26 Monate
                                                                                                                                                       pro Monat:
                                                                              139          9.000,–        6.000,–        7.000,–                   –1 % des Tierwerts
                     Wählen Sie die gewünschte Versiche-                      140         10.000,–        7.000,–        8.000,–     66 Monate
                                                                                                                                                   60 % des Tierwerts
                     rungssumme zwischen 3.000 Euro und                       141         11.000,–        8.000,–        9.000,–
                     10.000 Euro aus. Die Höhe der Ent-                       142         12.000,–        9.000,–       10.000,–
                     schädigung ist vom Alter abhängig und                    143         12.000,–       10.000,–       11.000,–
                                                                              144         12.000,–       11.000,–       12.000,–
                     beginnt ab dem 2. Lebensmonat.
                                                                              ab 145      12.000,–       12.000,–       12.000,–

                     Alter des Rinds          Entschädigung
                              Geburt
                             1 Monat                   –                      In der Agrar Rind hängt der Selbstbehalt für Tod durch Krankheit, Unfall und
                                              23 % der                        Nottötung vom Schadensverlauf Ihres Betriebes ab und beträgt zwischen 0 und
                            2 Monate    Versicherungssumme                    30 %.
                                                   pro Monat:
                                              +3,5 % der
                          24 Monate/                                          Die Haftung für Tod durch Krankheit, Unfall und Nottötung beginnt ab dem
                             2 Jahre    Versicherungssumme
                                                                              15. Tag, nachdem Ihr Antrag bei uns eingelangt ist. Wenn Sie ein Rind zukaufen,
                                              100 % der                       ist dieses ebenfalls mit dem 15. Tag am Betrieb versichert. Kaufen Sie Rinder
                           45 Monate
                                        Versicherungssumme                    aus einem versicherten Betrieb zu, sind diese sofort in Deckung. Die Haftung für
                                                   pro Monat:                 das Ableben durch Tierseuchen beginnt am 60. Tag nach Antragstellung.
                                              –1 % der
                         120 Monate/
                            10 Jahre    Versicherungssumme
                                              25 % der
                                        Versicherungssumme

           10                                                                                                                                                                 11
Gemeinsam für eine sichere Zukunft - Österreichische Hagelversicherung
Agrar Rind › Tiere                                                                                                                                                                                                                                             Agrar Rind › Tiere

                     Betriebssperren im Seuchenfall                                                                                       Ist Rohmilch ausschließlich unter Auflagen für den Verarbeiter (mit Milchlieferver-
                                                                                                                                          trag) verwertbar und wird von diesem nicht übernommen, erhalten Sie 100 % der
                     Wir sichern Sie ab, wenn Ihr Betrieb aufgrund einer der folgenden Seuchen oder                                       wöchentlichen Entschädigung. Ist es zusätzlich nötig, Milch zu entsorgen, erhalten
                     Krankheiten behördlich gesperrt wurde und Sie dadurch Ihre Tiere und deren                                           Sie die entstandenen Kosten für die Milchentsorgung (inkl. Transportkosten; bei
                     Produkte nicht vermarkten können:                                                                                    Kalbinnenaufzucht ohne vorhandene Melkeinrichtung: die Mietkosten für eine mobi-
                     • Wutkrankheit                   • Lungenseuche der Rinder     • Rifttalfieber bei Wiederkäuern
                                                                                                                                          le Melkeinrichtung) laut Rechnung abzüglich 10 % Selbstbehalt ersetzt.
                     • Maul- und Klauenseuche         • Rinderpest                  • Lumpy Skin Disease bei Wiederkäuern
                     • Milzbrand                      • Tuberkulose                 • Stomatitis vesikularis                              Milchproduktion, Mutterkuhhaltung und Kalbinnenaufzucht: Bei der verzögerten                                             Mit der Er-
                                                                                                                                                                                                                                                                   tragsausfall
                     • Rauschbrand                    • Rinderbrucellose            • TSE bei Rindern (einschließlich BSE)                Belegung von Milch-, Mutterkühen oder Aufzuchtkalbinnen aufgrund einer behördli-                                         Rind können
                     • Wild- und Rinderseuche         • Blauzungenkrankheit         • Enzootische Rinderleukose (Rinderleukämie)          chen Anordnung erhalten Sie eine Entschädigung (in Euro).                                                                Sie individuelle
                                                                                                                                                                                                                                                                   Leistungswerte
                                                                                                                                          Variante      Milchproduktion        Mutterkuhhaltung Kalbinnenaufzucht                                                  wählen. Nähere
                     Sie können zwischen folgenden drei Varianten wählen:                                                                 SMOK light         11,90                   8,42                  2,50                                                    Informationen
                                                                                                                                                                                                                                                                   finden Sie ab
                     SMOK light (automatisch in Agrar Rind mitversichert)                                                                 SMOK 1             21,80                   14,90                 4,23                                                    Seite 14.
                     SMOK 1 (optional) – bessere Deckung für alle Produktionsrichtungen                                                   SMOK 2             35,30                   14,90                 4,23
                                                                                                                                          Die Entschädigung beginnt mit dem Zeitpunkt der ersten nicht durchführbaren Besamung und endet zum Zeitpunkt
                     SMOK 2 (optional) – bessere Deckung für Milchproduktion                                                              der ersten möglichen Besamung nach Aufhebung der Sperre. Die ersten 2 Wochen dieses Zeitraumes werden dabei als
                                                                                                                                          Selbstbehalt abgezogen. Die Auszahlung erfolgt nach Bekanntgabe der betroffenen Anzahl an Kühen und Aufzuchtkalb-
                     Sperre mit Keulung                                                                                                   innen und der Besamungszeitpunkte.
                     Bei einem Seuchenausbruch am Betrieb ist die Höhe der Entschädigung von der
                     gewählten Variante abhängig. Voraussetzung ist, dass Rinder aufgrund einer be-                                       Rindermast und Fresserproduktion: Sie erhalten in der Rindermast pro ge-
                     hördlichen Anordnung gekeult wurden. Diagnostisch getötete Tiere oder ab der                                         schlachtetem Übermasttier über 460 kg (kalt) einen einmaligen Betrag (in Euro) je                                        Rindermast:
                     vorläufigen Sperre verendete Tiere werden wie gekeulte Rinder entschädigt.                                           Mastrind, unabhängig davon, ob der Schlachtkörper genusstauglich ist.                                                    Haben Sie in
                                                                                                                                                                                                                                                                   den 12 Monaten
                                                                                                                                          Variante      einmaliger Betrag je Mastrind                                                                              vor der Sperre
                                                                        Milch-                  Kalbinnen-     Mutterkuh-     Fresser-    SMOK light                  225                                                                                          mit mindes-
                     Variante     Leistungen in EUR                   produktion   Rindermast    aufzucht       haltung      produktion                                                                                                                            tens 50 % der
                                                                                                                                          SMOK 1
                                                                                                                                                                      285                                                                                          vermarkteten
                                  Einmalzahlung*                        250,–        150,–         150,–         250,–         100,–      SMOK 2                                                                                                                   Tiere an einem
                     SMOK light Wöchentliche Entschädigung**            11,90         7,55         2,50           8,42          6,14      Gilt von Beginn der Sperre bis einen Monat nach Ende der Sperre. Die Abwicklung der Schäden erfolgt nach Vorlage der     Qualitätspro-
                                                                                                                                          Abrechnung der Schlachttiere samt Gewichtsangaben bzw. des Klassifizierungsprotokolls.                                   gramm teilge-
                                  Wiedereinstallung***                     5,52        -             -             -             -
                                                                                                                                                                                                                                                                   nommen? Wir
                                  Einmalzahlung*                        250,–        150,–        150,–          250,–         100,–                                                                                                                               berücksichtigen
                     SMOK 1       Wöchentliche Entschädigung**          21,80        11,69         4,23          14,90          9,93      Für erhöhte Futterkosten erhalten Sie einen einmaligen Betrag pro vermarktetem                                           die Schlacht-
                                                                                                                                                                                                                                                                   gewichtsober-
                                  Wiedereinstallung***                  10,10          -             -             -             -        Fresser über 210 kg Lebendgewicht oder geschlachtetem Masttier über 460 kg (kalt,                                        grenzen der
                                  Einmalzahlung*                        250,–        150,–        150,–          250,–         100,–      unabhängig davon, ob der Schlachtkörper genusstauglich ist).                                                             jeweiligen
                                                                                                                                                                                                                                                                   Richtlinien des
                     SMOK 2       Wöchentliche Entschädigung**          35,30        11,69         4,23          14,90          9,93      Variante      einmaliger Betrag je Mastrind          einmaliger Betrag je Fresser                                        Qualitätspro-
                                  Wiedereinstallung***                  16,35          -             -             -             -        SMOK light                 75 Euro                             40 Euro                                                   gramms.

                     *pro gekeultem Tier                                                                                                  SMOK 1
                                                                                                                                                                     95 Euro                            42,40 Euro
                     **pro gekeultem Tier ab der 3. Sperrwoche                                                                            SMOK 2
                     ***pro wiedereingestallter Milchkuh bis zur 20. Woche nach Aufhebung der behördlichen Sperre
                                                                                                                                          Gilt ab der zwölften Sperrwoche bei Rindermast bzw. ab der vierten Sperrwoche bei Fresser bis einen Monat nach der
                                                                                                                                          Aufhebung der Sperre. Die Schadensabrechnung erfolgt nach Vorlage der Abrechnung der Schlachttiere bzw. Lebend-
                                                                                                                                          viehvermarktung samt Gewichtsangaben bzw. des Klassifizierungsprotokolls.
                     Sie erhalten unabhängig von der Produktionsrichtung die Kosten für die
                     Keulung sowie für die behördlich angeordnete Entsorgung von Gülle und Fest-
                     mist laut Rechnung ersetzt. Der Selbstbehalt beträgt 10 %.                                                           Bei Tötung nach behördlicher Anordnung entschädigen wir (in Euro):
                                                                                                                                          Variante     einmaliger Betrag je Mastrind         einmaliger Betrag je Fresser
                                                                                                                                          SMOK light                  900                                480
                     Sperre ohne Keulung
                                                                                                                                          SMOK 1
                     Ist der Betrieb durch einen Seuchenausbruch in der Umgebung (z.B.: Lage in                                           SMOK 2
                                                                                                                                                                     1.140                               510
                     der Überwachungszone) behördlich gesperrt, ersetzen wir Ertragsverluste.                                             Gilt ab der zwölften (Rindermast) bzw. vierten (Fresser) Sperrwoche bis Aufhebung der Sperre. Der Nachweis der Tötung
                                                                                                                                          hat mittels einer Entsorgungsbestätigung (z.B. TKV Beleg) zu erfolgen. Die Tötungskosten ersetzen wir nach Abzug von
                                                                                                                                          10 % Selbstbehalt (gilt für alle Varianten).
                     Milchproduktion: Wir ersetzen den Milchgeldentgang ab der 3. Sperrwoche,
                     wenn die Milch nicht vermarktet und verwertet werden kann sowie keine Milch-
                     geldfortzahlung bei einem Milchliefervertrag erfolgt.                                                                Bei Leerstand von Mastplätzen erhalten Sie ab der 3. Sperrwoche für jeden Mast-
                                                                                                                                          platz, der wegen einer Sperre nicht neu befüllt werden kann, dieselbe wöchentliche
                     Variante      wöchentl. Entschädigung pro Milchkuh in EUR                                                            Entschädigung (in Euro) wie bei Sperre mit Keulung:
                     SMOK light                          22,10                                                                            Variante        Rindermast           Fresserproduktion
                     SMOK 1                              40,40                                                                            SMOK light          7,55                   6,14
                     SMOK 2                              65,40                                                                            SMOK 1
                                                                                                                                                             11,69                   9,93
           12                                                                                                                             SMOK 2                                                                                                                   13
Gemeinsam für eine sichere Zukunft - Österreichische Hagelversicherung
Ertragsausfall Rind                                                                                                                                        Ertragsausfall Rind

                      Ertragsausfall Rind                            Auftreten der Blauzungenkrankheit in Europa
                      Produktionsabhängige Entschädigung             Datenquelle: Europäische Kommission
                      nach Seuchensperre
                      Versichern Sie Ihre gesamte Milch-,
                      Mast- und Fresserproduktion sowie
                      Ihre Kalbinnenaufzucht und Mutter­
                      kuhhaltung. Wir sichern Sie ab, wenn Ihr
                      Betrieb aufgrund einer der folgenden
                      Seuchen oder Krankheiten behördlich
                      gesperrt wurde und Sie dadurch Ihre
                      Tiere und deren ­Produkte nicht vermark-
                      ten können:
                      • Wutkrankheit
                      • Maul- und Klauenseuche
                      • Milzbrand
                      • Rauschbrand
                      • Wild- und Rinderseuche
                      • Lungenseuche der Rinder
                      • Rinderpest
                      • Tuberkulose
                      • TSE bei Rindern (einschließlich BSE)
                      • Blauzungenkrankheit
                      • Rifttalfieber bei Wiederkäuern
                      • Lumpy Skin Disease bei Wiederkäuern
                      • Stomatitis vesikularis
                      • Rinderbrucellose
                      • Enzootische Rinderleukose (Rinderleukämie)
  Nur mit der
  Ertragsausfall
  Rind sichern Sie    Entschädigung Sperre mit Keulung:              Was sind die Vorteile der Ertragsausfall Rind?
  Ihren Betrieb       • Einkommensverlust während der               • I ndividuell wählbare und jährlich anpassbare Entschädigungshöhen – Ihr
  mit individuel-
  len Werten ab          Sperrzeit                                      ­Betrieb ist einzigartig.
  – Ihr Betrieb ist   • Finanzielle Verluste (u.a. verminderte      • I hr Betrieb ist geschützt, wenn am eigenen Betrieb oder in der Umgebung eine
  einzigartig.
                         Milchleistung) während des Wieder-              Tierseuche (z.B. Schwein/Rind) ausbricht und der Betrieb gesperrt wird.
                         aufbaus des Bestands                        • ganzjähriger Schutz, 365 Tage im Jahr
                      • Pauschale Entschädigung der Mehr-           • Absicherung der Einkommensverluste
                         aufwände, wie beispielsweise erhöhte        • Entschädigungshöhe beim Abschluss bekannt
                         Managementaufgaben etc.                     •U    nabhängig von Marktpreisentwicklungen wird im Schadensfall die individuell
                      • Keulungskosten und Gülle-/Festmist-             vereinbarte Summe ausbezahlt.
                         entsorgungskosten, wenn diese vom           •E    ntschädigung auch für Übermasttiere, erhöhte Futterkosten, verzögerte
                         Betrieb getragen werden müssen                  ­Belegung, Bestandsaufbau, Leerstand von Mastplätzen, Milchlieferverbote etc.
                      Entschädigung Sperre ohne Keulung:             • rasche Abwicklung im Schadensfall
                      • Preisverlust für Übermasttiere,             • Im Schadensfall ist keine Offenlegung betriebswirtschaftlicher Kennzahlen nötig.
                         ­inklusive erhöhter Futterkosten            • 55 % Förderung durch Bund und Länder
                      • Tiere, die beispiels­weise auf­grund von
                         Platzmangel oder hygien­ischen Grün-
                         den getötet werden ­müssen, inklusive
                         der Tötungskosten
                      • Besamungsausfall von Kühen und
                         Kalbinnen, wenn Besamungen nicht
                         durchgeführt w ­ erden können
                      • Leerstehende Mastplätze, wenn eine
                         Einstallung nicht möglich ist
                      • Kosten für Milchentsorgung und
                         -transport
               14     Die Haftung beginnt am 60. Tag nach                                                                                                       15
                      Antragsstellung.
Gemeinsam für eine sichere Zukunft - Österreichische Hagelversicherung
Ertragsausfall Rind                                                                                                                                                                                                                                              Ertragsausfall Rind

                      Sperre mit Keulung                                                                                                      Sperre ohne Keulung
                      Je nach Produktionsrichtung und gewähltem Wert erhalten Sie folgende                                                    Je nach Produktionsrichtung erhalten Sie folgende Entschädigung:
                      ­Entschädigung:
                                                                                                                                              Milchproduktion: pro Milchkuh wöchentlich:
                                                                                                                                                                     Milchleistung/Milchkuh/Jahr, am Antrag wählbar
                      Milchproduktion: pro gekeulter Milchkuh 250 Euro Einmalzahlung sowie
                                                                                                                                                                           6.000 kg       7.000 kg       8.000 kg      8.500 kg        9.000 kg      10.000 kg
                      ­wöchentlich:
                                                                                                                                              Milchpreis in   0,25            28,80          33,70         38,50          40,90          43,30           48,10
                                              Milchleistung/Milchkuh/Jahr, am Antrag wählbar                                                  Euro/kg         0,30            34,60          40,40         46,20          49,00          51,90           57,70
                                                    6.000 kg       7.000 kg             8.000 kg          8.500 kg     9.000 kg   10.000 kg   laut Antrag
                                                                                                                                                              0,35            40,40          47,10         53,80          57,20          60,60           67,30
                      Milchpreis in    0,25            15,60            18,20             20,80             22,10        23,40       26,00
                                                                                                                                                              0,40            46,20          53,80         61,50          65,40          69,20           76,90
                      Euro/kg          0,30            18,70            21,80             24,90             26,50        28,00       31,20
                      laut Antrag                                                                                                                             0,45            51,90          60,60         69,20          73,60          77,90           86,50
                                       0,35            21,80            25,40             29,10             30,90        32,70       36,30
                                                                                                                                                              0,50            57,70          67,30         76,90          81,70          86,50           96,20
                                       0,40            24,90            29,10             33,20             35,30        37,40       41,50
                                                                                                                                                              0,55            63,50          74,00         84,60          89,90          95,20         105,80
                                       0,45            28,00            32,70             37,40             39,70        42,10       46,70
                                                                                                                                                              0,60            69,20          80,80         92,30          98,10         103,80         115,40
                                       0,50            31,20            36,30             41,50             44,10        46,70       51,90
                                       0,55            34,30            40,00             45,70             48,50        51,40       57,10    Wird die Milch nicht vom Verarbeiter (mit Milchliefervertrag und Auflagen) über-
                                       0,60            37,40            43,60             49,80             53,00        56,10       62,30    nommen, erhalten Sie 100 % der wöchentlichen Entschädigung. Ist es zusätzlich
                                                                                                                                              nötig, Milch zu entsorgen, erhalten Sie die entstandenen Kosten für die Milch-
                      Nach Aufhebung der Sperre erhalten Sie für die Wiedereinstallung von Milch-                                             entsorgung (inkl. Transportkosten; bei Kalbinnenaufzucht ohne vorhandene
                      kühen (für gekeulte Kühe) pro Woche 25 % der Entschädigung laut Tabelle                                                 Melkeinrichtung: die Mietkosten für eine mobile Melkeinrichtung) laut Rechnung
                      auf Seite 17, um finanzielle Verluste aufgrund verminderter Milchleistung                                               abzüglich 10 % Selbstbehalt ersetzt.
                      auszu­gleichen. Diese Zahlung endet 20 Wochen nach Aufhebung der Sperre. Sie
                      tragen keinen Selbstbehalt.                                                                                             Milchproduktion, Mutterkuhhaltung und Kalbinnenaufzucht:
                                                                                                                                              Bei der verzögerten Belegung von Milch-, Mutterkühen oder Aufzuchtkalbinnen
                      Mutterkuhhaltung: pro gekeulter Mutterkuh 250 Euro Einmalzahlung sowie                                                  aufgrund einer behördlichen Anordnung erhalten Sie eine Entschädigung. Diese
                      wöchentlich:                                                                                                            entspricht der wöchentlichen Entschädigung bei Sperre mit Keulung.
                                                                                                                                              (siehe Tabelle Sperre mit Keulung der betroffenen Produktionsform) Die Entschädigung beginnt mit dem Zeitpunkt
                      Wert pro Tier laut Antrag     1.000,–     1.200,–         1.400,–       1.600,–        1.800,–    2.000,–               der ersten nicht durchführbaren Besamung und endet zum Zeitpunkt der ersten möglichen Besamung nach Aufhe-
                                                      6,31        8,42           10,80         13,47           15,89     18,34                bung der Sperre. Die ersten zwei Wochen dieses Zeitraums werden dabei als Selbstbehalt abgezogen. Die Auszah-
                                                                                                                                              lung erfolgt nach Bekanntgabe der betroffenen Anzahl an Kühen oder Kalbinnen und der Besamungszeitpunkte.
                      Rindermast: pro gekeultem Masttier 150 Euro Einmalzahlung sowie wöchentlich:
                      Wert pro Tier laut Antrag     1.200,–     1.400,–         1.600,–       1.800,–        2.000,–
                                                                                                                                              Rindermast und Fresserproduktion:
                                                      5,03        6,66            8,50         10,57           12,25                          Sie erhalten in der Rindermast pro geschlachtetem Übermasttier über 460 kg
                                                                                                                                              (kalt) einmalig 15 % des Tierwerts laut Antrag, unabhängig davon, ob der
                      Kalbinnenaufzucht: pro gekeulter Kalbin 150 Euro Einmalzahlung sowie                                                    Schlachtkörper genusstauglich ist.
                                                                                                                                              Gilt von Beginn der Sperre bis einen Monat nach Ende der Sperre. Sie müssen die Abrechnung der Schlachttiere
                      wöchentlich:                                                                                                            samt Gewichtsangaben bzw. das Klassifizierungsprotokoll vorlegen.                                                       Rindermast:
                      Wert pro Tier laut Antrag     1.200,–     1.400,–         1.600,–       1.800,–        1.900,–                                                                                                                                                  Haben Sie in
                                                      0,19        1,35            2,50             3,65         4,23                                                                                                                                                  den 12 Monaten
                                                                                                                                              Für erhöhte Futterkosten erhalten Sie einmalig 5 % des Tierwerts laut Antrag pro                                        vor der Sperre
                                                                                                                                                                                                                                                                      mit mindestens
                      Fresserproduktion: pro gekeultem Fresser 100 Euro Einmalzahlung sowie                                                   vermarktetem Fresser über 210 kg Lebendgewicht oder geschlachtetem Masttier                                             50 % der ver-
                      wöchentlich:                                                                                                            über 460 kg (kalt, unabhängig davon, ob der Schlachtkörper genusstauglich ist).                                         markteten Tiere
                                                                                                                                              Gilt ab der zwölften (Rindermast) bzw. vierten (Fresser) Sperrwoche bis einen Monat nach der Aufhebung der              an einem Qua-
                      Wert pro Tier laut Antrag     750,–       800,–           850,–         900,–                                           Sperre. Sie müssen die Abrechnung der Schlachttiere bzw. Lebendviehvermarktung samt Gewichtsangaben bzw.                litätsprogramm
                                                      2,35        6,14            9,93         13,72                                          das Klassifizierungsprotokoll vorlegen.                                                                                 teilgenommen?
                                                                                                                                                                                                                                                                      Wir berück-
                                                                                                                                                                                                                                                                      sichtigen die
                                                                                                                                              Bei Tötung nach behördlicher Anordnung entschädigen wir pro Masttier oder                                               Schlachtge-
                      Die Entschädigung für zwei Sperrwochen tragen Sie bei allen Produktionsrich-                                            Fresser 60 % des Tierwerts laut Antrag.                                                                                 wichtsober-
                      tungen als Selbstbehalt.                                                                                                Gilt ab der zwölften (Rindermast) bzw. vierten (Fresser) Sperrwoche bis Aufhebung der Sperre. Der Nachweis der          grenzen der
                                                                                                                                              Tötung hat mittels einer Entsorgungsbestätigung (z.B. TKV Beleg) zu erfolgen.                                           jeweiligen
                                                                                                                                                                                                                                                                      Richtlinien des
                                                                                                                                              Die Tötungskosten ersetzen wir nach Abzug von 10 % Selbstbehalt.
                      Bei behördlichen Tötungen von Mutterkühen, Milchkühen und Kalbinnen (bei                                                                                                                                                                        Qualitätspro-
                                                                                                                                                                                                                                                                      gramms.
                      Teilkeulungen) erhalten Sie pro getötetem Tier ebenfalls eine Einmalzahlung.                                            Bei Leerstand von Mastplätzen erhalten Sie für jeden Mastplatz, der wegen einer
                      Sie erhalten unabhängig von der Produktionsrichtung die Kosten für die                                                  Sperre nicht neu befüllt werden kann, dieselbe wöchentliche Entschädigung wie
                      Keulung sowie für die behördlich angeordnete Entsorgung von Gülle und Fest-                                             bei Sperre mit Keulung.
                      mist laut Rechnung ersetzt. Der Selbstbehalt beträgt 10 %.                                                              (siehe Tabelle Sperre mit Keulung: Rindermast bzw. Fresserproduktion) Die ersten zwei Wochen der Sperre werden
                                                                                                                                              dabei als Selbstbehalt abgezogen. Die Auszahlung erfolgt unter Vorlage der betroffenen Anzahl an leerstehenden
                                                                                                                                              Mastplätzen. Die Entschädigung endet mit der Möglichkeit, wieder eine Verbringungsgenehmigung für Mast- und
                                                                                                                                              Aufzuchttiere zu erhalten.
           16                                                                                                                                                                                                                                                         17
Ertragsausfall Schwein                                                                                                                            Ertragsausfall Schwein

                    Ertragsausfall Schwein                         Auftreten der Afrikanischen Schweinepest
                    Mit dieser Versicherung erhalten Sie eine      Datenquelle: Friedrich-Loeffler-Institut
                    produktionsabhängige Entschädigung
                    nach Seuchensperre und/oder Unfalltod.

                    Versichern Sie Ihre gesamte Produktion
                    von Ferkeln, Jungsauen, Jungebern und
                    Mastschweinen. Wir sichern Sie ab, wenn
                    Ihr Betrieb aufgrund einer der folgenden
                    Seuchen behördlich gesperrt wurde und
                    eine Vermarktung nicht möglich ist:
                    • Afrikanische Schweinepest
                    • Klassische Schweinepest
                    • Wutkrankheit
                    • Maul- und Klauenseuche
                    • Milzbrand
                    • Rauschbrand
                    • Ansteckende Schweinelähmung
                    • Brucellose der Schweine
                    • Vesikuläre Virusseuche der Schweine
                    • Aujeszky’sche Krankheit bei Hausschweinen
                    • Stomatitis vesikularis

                    Entschädigung Sperre mit Keulung:
                    • Einkommensverlust während der
  Förderung
  Ihre Prämie
                       Sperrzeit
  wird für alle     • Finanzielle Verluste während des
  Wetterrisiken,       Wieder­aufbaus des Bestands
  Tierseuchen
                                                                   Was sind die Vorteile der Ertragsausfall Schwein?
  und infektiöse    • Pauschale Entschädigung der Mehr-           • I ndividuell wählbare und jährlich anpassbare Entschädigungshöhen – Ihr
  Tierkrankheiten      aufwände, wie beispielsweise erhöhte           ­Betrieb ist einzigartig.
  zu 55 % von
  Bund und Län-        Managementaufgaben etc.                     •E   ntschädigung für Einkommensverluste, wenn auf Ihrem Betrieb oder in der
  dern gefördert.   • Keulungskosten, Gülle-/Festmist-                Umgebung eine Tierseuche (z.B. Schwein/Rind) ausbricht und der Betrieb
                       entsorgungskosten, wenn diese vom               gesperrt wird.
                       Betrieb getragen werden müssen              • ganzjähriger Schutz, 365 Tage im Jahr
                                                                   • Absicherung der Einkommensverluste
                    Entschädigung Sperre ohne Keulung:             • Entschädigungshöhe beim Abschluss bekannt
                    • wochenabhängige Entschädigung für           •U   nabhängig von Marktpreisentwicklungen wird die individuell vereinbarte
                       Ertragsausfall durch erhöhten Futter-,          Summe im Schadensfall ausbezahlt.
                       Platz- und Managementaufwand                •E   ntschädigung auch für verzögerte Belegung, Bestandsaufbau, Leerstand von
                    • Besamungsausfall von Muttersauen,               Mast- und Aufzuchtplätzen, Schlachtung von Jungsauen, behördlich angeord-
                       weil Besamungen nicht durchgeführt              nete Tötungen etc.
                       werden können                               • rasche Abwicklung im Schadensfall
                    • Leerstehende Mastplätze, wenn eine          • Im Schadensfall ist keine Offenlegung betriebswirtschaftlicher Kennzahlen nötig.
                       Einstallung nicht möglich ist               • 55 % Förderung durch Bund und Länder
                    • Jungsauen/Jungeber, welche während
                       der Sperre geschlachtet werden
                    • Tiere, die beispielsweise aufgrund
                       von Platzmangel oder hygienischen
                       ­Gründen behördlich getötet werden
                        müssen, inklusive der Tötungskosten

                    Die Haftung beginnt am 60. Tag nach
                    Antragsstellung.

              18                                                                                                                                           19
Ertragsausfall Schwein                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Ertragsausfall Schwein

                   Sperre mit Keulung                                                                                                                                   Sperre ohne Keulung

                   Je nach Produktionsrichtung und ausgewähltem Wert erhalten Sie folgende                                                                              Entschädigung für gesperrte Tiere
                   Entschädigung:                                                                                                                                       Ihre Entschädigung hängt von der Produktionsrichtung, dem ausgewählten Wert,
                                                                                                                                                                        dem Entschädigungsstichtag und der Dauer der Sperre (maximal 52 Wochen) ab.
                   Ferkelerzeugung: je Muttersau 150 Euro Einmalzahlung sowie wöchentlich:
                                                                                    Ferkel/Muttersau/Jahr
                                                                                                                                                                        Ferkelerzeugung - maximale Entschädigung pro Muttersau
                                     20        21      22          23       24      25          26         27       28     29      30        31         32      33
                                                                                                                                                                        Die maximale Entschädigung pro Muttersau (ab Sperrbeginn bei 52 Wochen
                   Wert/     50,– 7,64 8,60 9,56 10,52                     11,49 12,45 13,41 14,37 15,33 16,29 17,26 18,22 19,18 20,14
                   Ferkel in 60,– 9,17 10,32 11,48 12,63                   13,78 14,94 16,09 17,24 18,40 19,55 20,71 21,86 23,01 24,17
                                                                                                                                                                        Sperre) ist vom beantragten Wert/Ferkel abhängig.
                   Euro laut
                   Antrag    70,– 10,70 12,04 13,39 14,73                  16,08 17,43 18,77 20,12 21,46 22,81 24,16 25,50 26,85 28,20
                                                                                                                                                                                                                                            Ferkel/Muttersau/Jahr
                             80,– 12,22 13,76 15,30 16,84                  18,38 19,92 21,45 22,99 24,53 26,07 27,61 29,15 30,69 32,22
                                                                                                                                                                                          20     21        22        23        24        25         26          27       28       29        30       31          32         33
                              90,– 13,75 15,48 17,21 18,94 20,67 22,41 24,14 25,87 27,60 29,33 31,06 32,79 34,52 36,25
                                                                                                                                                                                    50,– 256,85 268,66 283,42 295,23 307,04 321,80 333,61 345,42 360,18 371,99 383,80 398,56 410,37 422,18
                             100,– 15,28 17,20 19,13 21,05 22,97 24,89 26,82 28,74 30,66 32,59 34,51 36,43 38,36 40,28
                             110,– 16,81 18,92 21,04 23,15 25,27 27,38 29,50 31,62 33,73 35,85 37,96 40,08 42,19 44,31                                                              60,– 302,71 316,63 334,02 347,94 361,86 379,25 393,17 407,09 424,49 438,40 452,32 469,72 483,64 497,55
                                                                                                                                                                                    70,– 348,57 364,59 384,63 400,65 416,68 436,71 452,74 468,76 488,80 504,82 520,85 540,88 556,91 572,93

                                                                                                                                                                     Wert/Ferkel
                   Schweinemast: je Mastschwein 10 Euro Einmalzahlung sowie wöchentlich:                                                                                            80,– 394,43 412,56 435,23 453,36 471,50 494,17 512,30 530,44 553,10 571,24 589,37 612,04 630,18 648,31
                                                                                            Umtriebe/Mastplatz/Jahr
                                                                                                                                                                                    90,– 440,29 460,53 485,83 506,08 526,32 551,62 571,87 592,11 617,41 637,66 657,90 683,20 703,45 723,69
                                               2,3          2,4           2,5       2,6              2,7         2,8      2,9          3,0        3,1         3,2
                   Wert/Mast-       130,–      0,70         0,80          0,89     0,98          1,07            1,16     1,25      1,35          1,44        1,53                 100,– 486,15 508,50 536,44 558,79 581,14 609,08 631,43 653,78 681,72 704,07 726,43 754,37 776,72 799,07
                   schwein          140,–      0,76         0,86          0,96     1,05          1,15            1,25     1,35      1,45          1,55        1,65                 110,– 532,01 556,47 587,04 611,50 635,96 666,54 691,00 715,46 746,03 770,49 794,95 825,53 849,99 874,45
                   in Euro
                   laut Antrag      150,–      0,81         0,92          1,02     1,13          1,24            1,34     1,45      1,55          1,66        1,77
                                    160,–      0,87         0,98          1,09     1,21          1,32            1,43     1,54      1,66          1,77        1,88      Ferkelerzeugung - Entschädigung (pro Muttersau abhängig von der Sperrdauer)
                                    170,–      0,92         1,04          1,16     1,28          1,40            1,52     1,64      1,76          1,88        2,00
                                                                                                                                                                        Sie erhalten in Abhängigkeit der Sperrwochen (bis zur Genehmigung der Ver-
                                    180,–      0,97         1,10          1,23     1,36          1,48            1,61     1,74      1,86          1,99        2,12
                                                                                                                                                                        bringung/Vermarktung) eine Entschädigung in % der maximalen Entschädigung.
  Die Entschädi-                    190,–      1,03         1,16          1,30     1,43          1,57            1,70     1,83      1,97          2,10        2,24
  gung für zwei                     200,–      1,08         1,22          1,37     1,51          1,65            1,79     1,93      2,07          2,21        2,35
                                                                                                                                                                        Sperrwochen                   1         2         3         4         5           6          7        8        9     10           11          12         13
  Sperrwochen
  tragen Sie als                                                                                                                                                        Prozent                  0,00      1,15      2,15      3,40      4,80        6,50       8,25     10,00    12,00    14,00     16,00      18,00       20,25
  Selbstbehalt.    Jungsauen/Jungeber: je Muttersau 150 Euro Einmalzahlung sowie wöchentlich:
                                                                                                                                                                        Sperrwochen               14         15       16        17          18        19          20       21       22       23           24          25         26
                                                                        Vermarktete Jungsauen, Jungeber/Muttersau/Jahr
                                                                                                                                                                        Prozent                22,50      24,75     27,00     29,50     31,75      34,25       37,00     39,75    42,25    44,50     46,75      49,00       51,00
                                                5            6             7            8            9            10       11          12          13          14
                   Wert/Jungsau,    200,–      19,2        23,1           26,9     30,8          34,6            38,5     42,3      46,2          50,0        53,8      Sperrwochen               27         28       29        30          31        32          33       34       35       36           37          38         39
                   Jungeber         300,–      28,8        34,6           40,4     46,2          51,9            57,7     63,5      69,2          75,0        80,8      Prozent                53,25      55,00     57,00     59,00     60,75      62,50       64,50     66,25    68,25    70,00     72,00      73,75       75,75
                   in Euro
                   laut Antrag      400,–      38,5        46,2           53,8     61,5          69,2            76,9     84,6      92,3      100,0          107,7
                                                                                                                                                                        Sperrwochen               40         41       42        43          44        45          46       47       48       49           50          51         52
                                    500,–      48,1        57,7           67,3     76,9          86,5            96,2    105,8     115,4      125,0          134,6
                                                                                                                                                                        Prozent                77,50      79,25     81,00     82,75     84,50      86,25       87,75     89,50    91,25    93,25     95,50      97,50 100,00
                                    600,–      57,7        69,2           80,8     92,3         103,8           115,4    126,9     138,5      150,0          161,5
                                    700,–      67,3        80,8           94,2    107,7         121,2           134,6    148,1     161,5      175,0          188,5

                   Babyferkelaufzucht: je Aufzuchtferkel 5 Euro Einmalzahlung sowie wöchentlich:                                                                        Schweinemast - maximale Entschädigung pro Mastschwein
                                                                                                                                                                        Die maximale Entschädigung pro Mastschwein (ab Mastendgewicht bei 52 Wo-
                   Wert pro Tier laut Antrag        60,–           70,–          80,–           90,–            100,-      110,-         120,-           130,–          chen Sperre) ist vom beantragten Wert/Mastschwein abhängig.
                                                     0,42           0,57          0,72           0,87              1,02         1,17         1,32            1,47
                                                                                                                                                                        Wert/Mastschwein                  130,00     140,00     150,00        160,00          170,00     180,00    190,00        200,00    210,00          220,00
                   Unabhängig von der Produktionsrichtung ersetzen wir Keulungskosten sowie                                                                             Entschädigung                      53,30      57,40         61,50         65,60        69,70      73,80     77,90         82,00        86,10        90,20
                   die Gülle- und Festmistentsorgungskosten laut Rechnung nach Abzug von 10 %                                                                           Wert/Mastschwein                  230,00     240,00     250,00        260,00          270,00     280,00    290,00        300,00    310,00          320,00
                   Selbstbehalt.                                                                                                                                        Entschädigung                      94,30      98,40     102,50        106,60          110,70     114,80    118,90        123,00    127,10          131,20

                                                                                                                                                                        Wert/Mastschwein                  330,00     340,00     350,00        360,00          370,00     380,00    390,00        400,00
                   Bei behördlichen Tötungen von Muttersauen (bei Teilkeulungen) erhalten Sie pro                                                                       Entschädigung                     135,30     139,40     143,50        147,60          151,70     155,80    159,90        164,00
                   notgetötetem Tier ebenfalls eine Einmalzahlung.

                   Für den „Bestandsaufbau“ erhalten Sie nach Aufhebung der Sperre in der F
                                                                                          ­ erkel-,
                   Jungsauen-/Jungeberproduktion maximal 52 Wochen lang für jede wieder ein-
                   gestallte Muttersau (bis maximal zur am Antrag gewählten Anzahl) 25 % des am
                   Antrag gewählten Entschädigungswerts „Sperre mit Keulung“.
              20                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      21
Ertragsausfall Schwein                                                                                                                                                                                 Ertragsausfall Schwein

                  Schweinemast - Entschädigung (pro Mastschwein in Wochen über Mastendgewicht)                                                      Geschlachtete Jungsauen/Jungeber
                  Sie erhalten ab Überschreitung der betriebsüblichen Mastdauer je Gruppe in                                                        Pro Tier, welches während der Sperre
                  Abhängigkeit von der Anzahl der Wochen bis zur Verbringungsgenehmigung eine                                                       geschlachtet wird, erhalten Sie einma-
                  Entschädigung in % der maximalen Entschädigung.                                                                                   lig den Tierwert laut Antrag (abhängig
                                                                                                                                                    von Alter bzw. Gewicht) abzüglich des
                  Wochen              1        2       3      4        5         6           7       8      9       10       11       12      13
                                                                                                                                                    Schlachtpreises (inkl. MwSt.).
                  Prozent             5       10     20      47       48        49       50         51     52       53       54       55      56    Gilt während der gesamten Sperre. Sie müssen die Ab-
                                                                                                                                                    rechnung der Schlachttiere samt Gewichtsangaben bzw.
                  Wochen             14       15     16      17       18        19       20         21     22       23       24       25      26    das Klassifizierungsprotokoll vorlegen.
                  Prozent            58       60     62      64       66        67       68         69     70       71       72       73      74

                  Wochen             27       28     29      30       31        32       33         34     35       36       37       38      39    Tötung nach behördlicher Anordnung
                  Prozent            75       76     77      78       79        80       81         82     83       84       85       86      87    Sie erhalten pro Jungsau/Jungeber
                  Wochen             40       41     42      43       44        45       46         47     48       49       50       51      52    nach behördlich angeordneter Tötung
                  Prozent            88       89     90      91       92        93       94         95     96       97       98       99     100    60 % des Tierwerts laut Antrag.

                  Babyferkelaufzucht - maximale Entschädigung pro Ferkel                                                                            Behördlich getötete Ferkel/Mastschwei-
                  Die maximale Entschädigung in Euro pro Ferkel (ab Aufzuchtendgewicht bei 52                                                       ne entschädigen wir ausschließlich bei
                  Wochen Sperre) ist vom beantragten Wert/Ferkel abhängig.                                                                          Überschreitung folgender Grenzen:
                                                                                                                                                    • Ferkelerzeugung: 1/3 der in der
                  Wert/Ferkel              55,00    60,00    65,00      70,00        75,00        80,00    85,00     90,00        95,00    100,00
                                                                                                                                                       Sperrzeit abgesetzten Ferkel
                  Entschädigung           24,31    25,79     27,27      28,74        30,22       31,70     33,18     34,66        36,14    37,62
                                                                                                                                                    • Schweinemast: 1/3 der versicherten
                  Wert/Ferkel             105,00   110,00   115,00     120,00    125,00          130,00                                                Mastplätze
                  Entschädigung           39,10    40,57     42,05      43,53        45,01       46,49                                              •B  abyferkelaufzucht: 40 % der versi-
                                                                                                                                                       cherten Aufzuchtplätze
                  Babyferkelaufzucht - Entschädigung (pro Ferkel in Wochen über Aufzuchtend-
                  gewicht)                                                                                                                          Wir entschädigen die Anzahl getöteter
                  Sie erhalten ab Überschreitung der betriebsüblichen Aufzuchtdauer je Gruppe in                                                    Tiere, welche die oben angeführten
                  Abhängigkeit von der Anzahl der Wochen bis zur Verbringungsgenehmigung eine                                                       Grenzen übersteigen, mit 60 % des Tier-
                  Entschädigung in % der maximalen Entschädigung.                                                                                   wertes laut Antrag.
                                                                                                                                                    Sie erhalten die Tötungskosten laut Rechnung abzüglich
                  Wochen              1        2       3      4        5         6           7       8      9       10       11       12      13    10 % Selbstbehalt für den Anteil der Tiere, welche die
                  Prozent          10,0     17,0    25,0    29,0     32,0   34,0       35,0       36,0    37,0     38,0   39,0      40,0     41,0   oben angeführten Grenzen übersteigen.

                  Wochen             14       15     16      17       18        19       20         21     22       23       24       25      26
                  Prozent          42,0     43,0    44,0    45,0     46,0   47,0       48,0       49,5    51,0     52,5   54,0      56,0     58,0

                  Wochen             27       28     29      30       31        32       33         34     35       36       37       38      39
                  Prozent          60,0     62,0    63,5    65,0     66,5   68,0       69,5       71,0    72,5     74,0   75,5      77,0     78,5

                  Wochen             40       41     42      43       44        45       46         47     48       49       50       51      52
                  Prozent          80,0     81,5    83,0    84,5     86,0   87,5       89,0       90,5    92,0     94,0   96,0      98,0   100,0

                  Verzögerte Belegung von Muttersauen
                  Sie erhalten eine Entschädigung, wenn Sie aufgrund einer behördlichen Anord-
                  nung Ihre Muttersauen nicht belegen können. Die wöchentliche Entschädigung
                  ist gleich wie die wöchentliche Entschädigung bei Sperre mit Keulung.
                  (Siehe Tabelle Sperre mit Keulung: Ferkelerzeugung bzw. Jungsauen/Jungeber) Die Entschädigung beginnt mit dem
                  Zeitpunkt der ersten nicht durchführbaren Besamung und endet zum Zeitpunkt der ersten möglichen Besamung nach
                  Aufhebung der Sperre. Die ersten 2 Wochen dieses Zeitraums werden dabei als Selbstbehalt abgezogen. Ein Nach-
                  weis, in welchem Zeitraum kein Samen von z.B. Besamungsstationen/eigenem Eber verfügbar war, ist notwendig.

                  Leerstand von Mastplätzen
                  Jeden leerstehenden Mastschweine- oder Aufzuchtplatz, der wegen einer Sper-
                  re nicht neu eingestallt werden kann, entschädigen wir mit derselben wöchentli-
                  chen Entschädigung wie bei Sperre mit Keulung.
                  (Siehe Tabelle Sperre mit Keulung: Schweinemast bzw. Babyferkelaufzucht) Zwei Wochen der Sperre werden dabei
                  als Selbstbehalt abgezogen. Die Auszahlung erfolgt unter Vorlage der betroffenen Anzahl an leerstehenden Plätzen.
                  Die Entschädigung endet mit der Möglichkeit, wieder eine Verbringungsgenehmigung für Mast- und Aufzuchttiere zu
           22     erhalten.                                                                                                                                                                                     23
Ertragsausfall Schwein                                                                                                                                                                                                                                Ertragsausfall Schwein

                    Infektionskrankheiten (optional)                                                                                      Maximale Haftungsdauer
                                                                                                                                          Sie können die maximale Haftungsdauer (= maximale Dauer des Schadenszeit-
                                                                                                                                          raums) selbst wählen. Grundsätzlich beträgt diese 12 Monate und gilt je Schadens-
                    Sie erhalten eine Entschädigung, wenn Infektionskrankheiten wie Bakterien,                                            fall. Eine Verlängerung auf 18 Monate ist zusätzlich zu beantragen.
                    Pilze oder Viren die Tierleistung reduzieren (Ertragsausfälle) und zusätzliche
                    Kosten verursachen.                                                                                                   Selbstbehalt
                    Beispiele für Infektionskrankheiten durch Bakterien, Pilze und Viren sind: PRRS,                                      Der Selbstbehalt für Infektionskrankheiten beträgt grundsätzlich 2 % der Versi-
                    Dysenterie, APP, Influenza, Circovirus-Infektionen, E. Coli-Infektionen, TGE, Sal-                                    cherungssumme der betroffenen Produktionsrichtung (Basis). Sie können diesen
                    monellose, Mykoplasmen-Pneumonie, Rotlauf, Rhinitis, Rotavirusinfektion                                               Selbstbehalt auf 1 % reduzieren oder auf 3 % erhöhen. Der Mindestschaden beträgt
                                                                                                                                          2.500 Euro je Produktionsrichtung.
                    Abhängig von der Produktionsrichtung erhalten Sie folgende Entschädigungen für
                    Ertragsausfälle und zusätzliche Kosten:
                    Ertragsausfall                                                                     Ferkelerz. Mast Babyferkel
                                                                                                                                          Unfalltod im Tierbestand (optional)
                    Verminderte Anzahl lebendgeborener Ferkel** (bei Geburt)
                    Entschädigung: 40 % des beantragten Werts/Ferkel
                    (z.B.: bei 100 EUR/Ferkel beträgt die Entschädigung 40 EUR/Ferkel)                                                    Wir entschädigen Verendungen und Nottötungen bei Schweinen infolge von:
                    Verendete Ferkel** (Saugferkelverluste und Aufzuchtverluste)
                    Entschädigung:
                    bis Absetzen: 55 % des beantragten Werts/Ferkel,
                                                                                                                                           • Ausfall der Lüftungsanlage* durch direkten/indirekten Blitzschlag, Kurzschluss,
                    ab Absetzen: 75 % des beantragten Werts/Ferkel                                                                           Stromausfall, Stromschwankungen, mechanische/elektrische Defekte,
                    Verendete Mastschweine** (Mastverluste)                                                                                  technische Fehler oder Elementarschäden
                    Entschädigung: 65 % des beantragten Werts/Mastschweins                                                                 • Spaltenbodenbruch
                    (z.B.: bei 200 EUR/Mastschwein beträgt die Entschädigung 130 EUR)
                                                                                                                                           • Güllegasen
                    Kosten
                                                                                                                                           • Transportunfällen**
                    Verlängerte Aufzuchtdauer**
  Förderung
                    Entschädigung:                                                                                                        *Voraussetzung für die Versicherung gegen Lüftungsausfall ist eine netzunabhängige akustische Alarmanlage. Liegt
  Ihre Prämie
                    Verlängerte Aufzuchtdauer in % x ermittelte Futterkosten in EUR                                                       kein aktuelles Wartungsgutachten vor, beträgt der Selbstbehalt 35 % (statt 10 %).
  für Infektions-
                    Ermittelte Futterkosten in EUR:                                                                                       **Voraussetzung für Transportunfälle ist die Durchführung des Transports durch den Versicherungsnehmer selbst
  krankheiten
                    Ferkelaufzucht: 20 % (bio: 30 %) des beantragten Werts/Ferkel                                                         oder einen Betriebsangehörigen (nicht: Viehhändler oder Schlachthöfe) mit einem zum Betrieb zugehörigen oder
  wird zu 55 %
                    Babyferkelproduktion: 8,5 % (bio: 17 %) des beantragten Werts/Ferkel                                                  angemieteten Transportmittel.
  von Bund und
                    Babyferkelaufzucht: 15 % (bio: 18 %) des beantragten Werts/Ferkel
  Ländern geför-
  dert.             Verlängerte Mastdauer**
                    Entschädigung:
                                                                                                                                          Sie erhalten in der Ferkelerzeugung und Ferkelaufzucht eine Entschädigung, die
                    Verlängerte Mastdauer in % x ermittelte Futterkosten in EUR                                                           vom Alter und dem aktuellen Marktwert Ihrer verendeten oder notgetöteten Ferkel
                    Ermittelte Futterkosten in EUR: 30 % (bio: 35 %) des beantragten Werts/Mast-
                    schwein
                                                                                                                                          abhängt. Wir ersetzen Schäden ab 500 Euro mit einem Selbstbehalt von 10 %.
                    Erhöhte Tierarztkosten* laut Rechnung
                    (direkter Zusammenhang mit Infektionskrankheiten)                                                                     In der Schweinemast und Produktion von Jungsauen/Jungebern richtet sich
                    Erhöhte Remontierungskosten**                                                                                         die Entschädigung nach dem Lebendgewicht und dem aktuellen Marktwert. Wir
                    Entschädigung: Anzahl zugekaufter Jungsauen über den Durchschnitt x aktuellem                                         ­ersetzen Schäden ab 1.000 Euro mit einem Selbstbehalt von 10 %.
                    Jungsauenpreis (maximal 4-facher beantragter Wert/Ferkel). Der Schlachterlös
                    der zusätzlich geschlachteten Mutter-/Jungsauen wird berücksichtigt.
                    Erhöhte Tierkörperverwertungskosten* laut Rechnung
                    (für verendete Ferkel, Mutter- und Jungsauen, Mastschweine)
                    Zusätzliche Untersuchungskosten* laut Rechnung
                    (zum Nachweis von Infektionserregern als Ursache)
                    Reinigungs- und Desinfektionskosten* laut Rechnung (bei anzeigepflichtigen
                    Infektionskrankheit mit behördlich angeordneter Reinigung- und Desinfektion)

                    *Der Selbstbehalt beträgt 10 % des Rechnungsbetrags.
                    **Im Schadensfall werden die Daten/Kennzahlen im Schadenszeitraum mit dem Durchschnitt des Vergleichszeitraums
                    verglichen. Die Daten/Kennzahlen für den Vergleichszeitraum werden aus den letzten drei abgelaufenen Wirtschafts-
                    jahren ermittelt. Der Schadenszeitraum beginnt grundsätzlich mit dem Datum der Schadensmeldung. Der Schadens-
                    zeitraum endet je nach gewählter Variante nach 12 bzw. 18 Monaten oder davor, wenn die Krankheitsfreiheit durch den
                    Tierarzt bestätigt und das betriebsübliche biologische Leistungsniveau wieder erreicht wurde. Die Mindestdauer des
                    Schadenszeitraums beträgt drei Monate.

              24                                                                                                                                                                                                                                               25
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