Gemeinsam für eine sichere Zukunft - Österreichische Hagelversicherung
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Tierhaltung Ihr Betrieb ist rund um die Uhr, das ganze Jahr über, vielen Gefahren ausgesetzt. Wählen Sie für Ihren Betrieb den passenden Schutz - ganzjährig, individuell und unbürokratisch. Pferdeversicherung: • Wir ersetzen die Kosten für Operationen und kon- servative Kolikbehandlungen. • Sie erhalten eine Entschädigung, wenn Ihr Pferd durch Krankheit, Unfall (inkl. Transportunfälle) oder bei Operationen verendet. Agrar Rind: • Sie erhalten eine Entschädigung, wenn Hagel oder andere Wetterrisiken Schäden an Ihren Ackerflä- chen und Grünland verursachen. • Sie erhalten eine Entschädigung, wenn Ihre Rinder durch Krankheit, Unfall oder beim Transport ver- enden oder notgetötet werden müssen. • Sie erhalten eine Entschädigung, wenn Ihre Kälber tot geboren werden. • Sie erhalten eine Entschädigung, wenn die Schlachtkörper Ihrer Rinder für den Genuss un- tauglich sind. • Sie erhalten im Seuchenfall eine Entschädigung, wenn am Betrieb Tiere gekeult werden und der Betrieb gesperrt wird. • Sie erhalten im Seuchenfall eine Entschädigung, wenn Ihr Betrieb gesperrt wird und die Rinder nicht gekeult werden müssen. Ertragsausfall Rind: • Wir ersetzen Schäden, die bei einer behördlichen Sperre aufgrund eines Seuchenfalls auf Ihrem Betrieb auftreten. Ertragsausfall Schwein: • Sie erhalten eine Entschädigung, wenn ein Seuchenfall zu einer behördlichen Sperre auf Ihrem Betrieb führt. Herausgeber: •O ptional erhalten Sie eine Entschädigung, wenn Österreichische Hagelversicherung VVaG Ihre Schweine aufgrund eines Unfalls (Lüftungs- Lerchengasse 3–5, 1080 Wien ausfall, Güllegase, Spaltenbodenbruch oder Trans- Tel.: 01/403 16 81-0, office@hagel.at portunfall) verenden oder Infektionskrankheiten wie Bakterien, Pilze oder Viren die Tierleistung Druck: reduzieren und zusätzliche Kosten verursachen. Print Alliance HAV Produktions GmbH Druckhausstraße 1, 2540 Bad Vöslau Ertragsausfall Schaf/ •W ir ersetzen Schäden, die bei einer behördlichen Irrtum, Satz- und Druckfehler vorbehalten. In jedem Ertragsausfall Ziege: Sperre aufgrund eines Seuchenfalls auf Ihrem Fall gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Hagel versicherung samt Ergänzenden Bedingungen i.d.g.F. Betrieb auftreten. Gedruckt auf umweltfreundlichem Papier. hagelversicherung hallovernunft www.hagel.at Mehr Infos: ISO 9001:2015 NR.10045/0 1.3
Pferdeversicherung Agrar Rind › Flächen Pferdeversicherung Agrar Rind Die optimale Versicherung für Ihre Pferde bei Krankheit und Tod. Diese Versicherung bietet die optimale Absicherung landwirtschaftlicher Flä- chen gegen Schäden durch Wetterextreme. Zusätzlich erhalten Sie eine alters- Krankenversicherung abhängige Entschädigung nach Verendung von Rindern durch Krankheit, Unfall, In der Krankenversicherung ersetzen wir Kosten für Operationen (OP) und Nottötung und Ertragsverlust bei Betriebssperren mit und ohne Keulungen der optional Kosten für konservative Kolikbehandlungen. In der Variante „Kolik“ Tiere im Seuchenfall. sind ausschließlich notwendige Eingriffe im Zusammenhang mit einer Kolik, in den anderen Varianten sind zusätzlich Eingriffe infolge eines Unfalls oder einer Krankheit abgesichert. Flächen Wir ersetzen Hagelschäden ab einem Ertragsverlust von 9 % der Versicherungs- Kosten für Operationen Kolik Bronze Silber Gold Jahreshöchstentschädigung in EUR: Summe aller Schadensfälle für summe. Der Selbstbehalt beträgt 2 % der Versicherungssumme (bei Wein OP-Kosten, voroperative Leistungen & Nachbehandlungen (nach Abzug des 7.500,– 15.000,– 25.000,– trauben und Feldgemüse: 10 %) Selbstbehalts (SB) von 10 %) Limit für voroperative Leistungen (vor Abzug des SB; in EUR je Schadensfall) z.B.: Bildgebung, Biopsien, Labor, Erst-/Aufnahmeuntersuchung am Tag 750,– 1.500, 3.000,– Versicherungssumme pro Hektar in Euro: oder Vortag der OP Weizen, Gerste, Hafer, Roggen, Dinkel, Triticale, Emmer, Einkorn, Limit für Nachbehandlungen (in EUR je Schadensfall; ab dem Folgetag bis Getreide Menggetreide, Wicken-Getreidegemenge, Erbsen-Getreidegemenge 870,– max. 20 Tage nach OP) Mais Körner-, Silo-, Grün-, Saat- und Popcornmais 1.300,– für Medikamente, Aufenthaltskosten sowie Kosten für Betreuung und 1.500,– 3.000,– 5.000,– Futter in Kliniken, tierärztliche Nachsorge (Verbandswechsel, Fäden ziehen, Kartoffel, Topinambur, Kren 2.900,– Wundbehandlung (inkl. -spülungen)) Hackfrüchte Eine Kranken- Zucker- und Futterrüben 2.350,– und/oder Le- konservative Kolikbehandlung mit stationärem Aufenthalt (optional) Ölkürbis 1.450,– bensversiche- Erhöhung der rung kann bis Jahreshöchstentschädigung in EUR: Summe aller Schadensfälle (nach 1.500,– 3.000,– 5.000,– Öl- und Eiweiß Sojabohne, Körnerraps, Sonnenblume, Ackerbohne, Körnererbse, Platterb- Entschädigung Abzug des Selbstbehalts von 10 %) se, Ackerlupine, Öl- und Faserlein, Wicke, Rübsen, Senfsamen, Ölrettich, 720,– zum vollendeten pflanzen Linsen Für jede Kultur 14. Lebensjahr Geltungsbereich (Ort der Durchführung von OPs und Behandlungen): AT, DE, CH, SI, SK, HU, CZ, IT, LI und jedes Risiko abgeschlossen Hirse, Öldistel, Mohnsamen, Kümmel, Hanf, Grassamen, Heil- und sind Versiche- Sie können das Tierspital, die Tierklinik oder den Tierarzt frei wählen. Operationen unter Vollnarkose dürfen aus- Alternativ Gewürzpflanzen, Leindotter, Amarant, Quinoa, Energiegras, Miscanthus, werden. schließlich in Tierspitälern/-kliniken oder in Ordinationen, die über eine gleichwertige Spitalsausstattung verfügen, 1.100,– rungssummen durchgeführt werden. Der Mindestschaden je Schadensfall beträgt 500 EUR (brutto; vor SB-Abzug) jeweils für pflanzen Durchwachsene Silphie, Sudangras, Sorghum, Kleesamen, Buchweizen, als Standard Phacelia festgelegt. Sie Operationen und konservative Kolikbehandlungen. Die Deckung Weintrauben 3.200,– können die Ver- endet in der sicherungssum- Lebensversiche- Lebensversicherung Grünland Mähwiese/-weide mit zwei oder mehr Nutzungen, optional: Dauerweide 440,– men für alle rung nach dem Risiken außer vollendeten 20. In der Lebensversicherung können Sie aus zwei Varianten, Universal und Zucht, Ackerfutter Klee, Kleegras, Luzerne, Futtergräser, Wechselwiese, sonstiges Feldfutter je Schnitt Wiederanbau Lebensjahr oder wählen. In beiden Varianten ist Ihr Pferd gegen Tod (inkl. Nottötung/-schlach- optional versicherbar: um bis zu 100 % beim Verkauf erhöhen. am Tag des Be- tung) durch akute und chronische Krankheiten, Unfall (inkl. Transportunfälle) Feldgemüse Kulturen mit Versicherungssumme laut Antrag sitzwechsels. und Operationen versichert. In der Variante „Zucht“ sind Totgeburten (ab dem 300. Trächtigkeitstag) & Foh- Qualitätsabsicherung: nach Hagelschäden an Mais und Mohn lenverendungen bis zum vollendeten 6. Lebensmonat zusätzlich gedeckt. Sie Kolbenfusarien an Körner-/Silomais (ab dem Stadium „Frühe Milchreife“): erhalten 10 % der Versicherungssumme des Muttertiers. •1 4 % der Versicherungssumme, die nicht direkt von Hagel betroffen ist, wenn mindestens 2 % der Körner von Hagel beschädigt wurden. Wählen Sie Ihre Versicherungssumme je Pferd: •8 0 % der Versicherungssumme, wenn mindestens 10 % der Körner von Hagel • bis 7.500 Euro ohne Nachweise beschädigt wurden und das gesamte Erntegut nachweislich vernichtet wird. • bis 15.000 Euro mit Nachweise (Kaufvertrag/Rechnung oder Ankaufsuntersuchung ohne Röntgen) Nichtverwertbarkeit von Mohn: 80 % der Versicherungssumme • bis 30.000 Euro mit Nachweise (Kaufvertrag/Rechnung oder Wertgutachten und Ankaufsuntersu- chung mit Röntgen) Silofolie: Schäden durch Hagel und Sturm Sie erhalten 8 Euro pro Rundballen und 1 Euro pro m2 Fahrsilofolie. Alter des Pferds Entschädigung ab Erhalt der Lebensnummer Überschwemmung Wir entschädigen Totalschäden durch Überschwemmung an Ihren versicherten 90 % der Versicherungssumme Kulturen (außer Wein). Ausuferung eines Gewässers oder eine ununterbrochene 180 Monate (15 Jahre) Wasserfläche über mindestens 48 Stunden oder Abschwemmung ist Vorausset- zung. Es gilt dieselbe Versicherungssumme wie für das Risiko Hagel. pro Monat: Bei Schäden bis 14 Tage nach dem Anbau bzw. bis 15. Mai ersetzen wir die Wiederanbaukosten oder die Ertrags- –1 % der Versicherungssumme verluste (bei Grünland, Gemüse und Herbstanbau gelten andere Zeiträume). Eine Entschädigung wird ab 300 Euro ausbezahlt oder wenn mindestens 0,3 Hektar betroffen sind (bei Schlägen, die kleiner als 0,3 Hektar sind, muss 240 Monate (20 Jahre) 30 % der Versicherungssumme der gesamte Schlag betroffen sein). Der Selbstbehalt beträgt mindestens 30 % der Versicherungssumme und 2 entwickelt sich abhängig vom Schadensverlauf (max. 60 % Selbstbehalt). 3
Agrar Rind › Flächen Agrar Rind › Flächen Wiederanbau Für die Risiken Wiederanbau, Spätfrost, Auswuchs, Sturm, Schneedruck und Wir entschädigen Ihre Wiederanbaukosten bis zur Höhe der Anbaukosten der be- Dürre erhalten Sie in der Variante Plus eine höhere Entschädigung als in der schädigten Kultur. Sie erhalten nach erfolgtem Wiederanbau bis spätestens 31. Mai Variante Standard. (bei Grünland und Ackerfutter auch später) pro Hektar: max. Entschädigung in EUR pro Hektar Dürre alle Kulturen außer Wein Wiederanbau infolge von Variante Standard/Plus Sie erhalten eine Entschädigung, wenn in der Vegetationsperiode Frost Grünland und Ackerfutter ausschließlich im 1. Jahr nach der Neuanlage •3 0 Tage lang weniger als 10 mm Niederschlag fällt oder der tatsächliche Überschwemmung und Verschlämmung Niederschlag mindestens 10 % unter dem jeweiligen Regenbedarf liegt 200,–/250,– •u nd die Erträge pro Hektar unter folgenden Grenzwerten liegen: Verwehung Fraßschäden ausg. Haarwildverbiss, Grünland, Ackerfutter Variante Standard Ertrag in kg/ha Entsch. in Euro Trockenheit beim Aufgang bei Grünland und Ackerfutter im Jahr der Neuanlage Kultur Variante Plus Ertrag in kg/ha Entsch. in Euro Für Kartoffel, Topinambur, Kren, Miscanthus und Durchwachsene Silphie erhalten Sie bei erfolgtem Wiederanbau W-Weichweizen, W-Roggen, W-Gerste, W-Triticale,
Agrar Rind › Dürreindex Agrar Rind › Dürreindex Dürreindex (optional) Die gewählte Variante bestimmt, ab welchem Defizit eine Entschädigung erfolgt: Variante Kurzperiode Gesamtperiode Sie erhalten eine Entschädigung für Flächen in jener Katastralgemeinde, in der die gefallene Niederschlagsmenge den 10-jährigen Durchschnitt stark unter- 60/30 ab 60 % Defizit ab 30 % Defizit schreitet. Sobald entweder in einer Kurzperiode oder in der Gesamtperiode große 70/36 ab 70 % Defizit ab 36 % Defizit Niederschlagsdefizite erreicht werden, erhalten Sie eine Entschädigung. Jeder „Hitzetag“ in der Kurzperiode erhöht das Defizit um 1 % für dieselbe Kurzperiode. Sie erhalten einen Prozentsatz der Versicherungssumme ausbezahlt, abhängig Kurzperiode Gesamt- Hitzetag Versicherungssumme von Periode, Niederschlagsdefizit und gewählter Variante (60/30, 70/36). Wenn Kultur Dauer Periode periode ab mind. Standard Plus ersatzpflichtige Defizite sowohl in einer Kurz- als auch der Gesamtperiode Grünland und Ackerfutter 42 Tage 1.4.–31.8. 1.4.–31.8. 30 °C 440,– 440,– auftreten, wird die höhere Entschädigung ausbezahlt. Frühjahrskulturen Körner- und Silomais 400,– 500,– Kurzperiode 42 Tage 15.5.–31.8. 1.4.–31.8. 33 °C Sojabohne, Sonnenblume 200,– 400,– Defizit bis 59 % 60 % 61 % 62 % 63 % 64 % 65 % 66 % 67 % 68 % 69 % Winterkulturen 60/30 0% 10 % 12 % 15 % 17 % 19 % 21 % 24 % 26 % 28 % 30 % W-Weizen, W-Roggen, W-Menggetreide, 70/36 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 200,– 300,– W-Triticale, W-Dinkel, W-Emmer, W-Einkorn 35 Tage von Zone abhängig 30 °C W-Mohn 400,– 500,– Defizit 70 % 71 % 72 % 73 % 74 % 75 % 76 % 77 % 78 % 79 % 80 % 60/30 33 % 35 % 37 % 39 % 42 % 44 % 46 % 48 % 51 % 53 % 55 % Sommergetreide 70/36 10 % 13 % 16 % 19 % 22 % 25 % 28 % 31 % 34 % 37 % 40 % S-Gerste, S-Hafer, S-Hartweizen, S-Dinkel, 35 Tage von Zone abhängig 30 °C 200,– 300,– S-Roggen, S-Emmer, S-Einkorn, S-Triticale, S-Weichweizen, S-Menggetreide Defizit 81 % 82 % 83 % 84 % 85 % 86 % 87 % 88 % 89 % 90 % 91 % 60/30 57 % 60 % 62 % 64 % 66 % 69 % 71 % 73 % 75 % 78 % 80 % Alternativpflanzen 70/36 43 % 46 % 49 % 52 % 55 % 58 % 61 % 64 % 67 % 70 % 73 % Hirse, Sorghum, Linsen, Käferbohnen, Ama- 42 Tage 15.5.–15.8. 15.5.–15.8. 30 °C 400,– 500,– rant, Quinoa, Fenchel-Samen, Öldistel, Kren Defizit 92 % 93 % 94 % 95 % 96 % 97 % 98 % 99 % 100 % 60/30 82 % 84 % 87 % 89 % 91 % 93 % 96 % 98 % 100 % Die Versicherungssumme bei Grünland entspricht für die Kurzperiode jener 70/36 76 % 79 % 82 % 85 % 88 % 91 % 94 % 97 % 100 % Beantragen Sie des Risikos Hagel. Die Versicherungssumme können Sie auf bis zu 660 Euro die Dürre- pro Hektar erhöhen. Bei Entschädigungen in der Gesamtperiode ziehen wir bei Gesamtperiode index-Versi- cherung bis Grünland die dreifache Versicherungssumme der Kurzperiode heran. 31. März! Defizit bis 29 % 30 % 31 % 32 % 33 % 34 % 35 % 36 % 37 % 38 % 39 % Bei Frühjahrskulturen, Winterkulturen, Sommergetreide und Alternativpflanzen 60/30 0% 10 % 11 % 12 % 13 % 14 % 15 % 16 % 17 % 18 % 19 % gelten für die Kurz- und Gesamtperiode die angeführten Versicherungssummen. 70/36 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 10 % 11 % 11% 12 % Sie können diese Versicherungssummen um bis zu 100 % erhöhen. Defizit 40 % 41 % 42 % 43 % 44 % 45 % 46 % 47 % 48 % 49 % 50 % 60/30 20 % 21 % 22 % 23 % 24 % 25 % 26 % 27 % 28 % 29 % 30 % Die Zeiträume bei Winterkulturen und Sommergetreide sind in 5 Zonen geteilt: 70/36 13 % 14 % 14 % 15 % 16 % 16 % 17 % 18 % 19 % 19 % 20 % Kurzperiode Gesamtperiode Winterkulturen Gesamtperiode Sommergetreide Defizit 51 % 52 % 53 % 54 % 55 % 56 % 57 % 58 % 59 % 60 % 61 % Zone 1 1.4.–17.6. 1.3.–17.6. 15.3.–17.6. 60/30 31 % 33 % 34 % 36 % 37 % 38 % 40 % 41 % 43 % 44 % 45 % Zone 2 8.4.–24.6. 8.3.–24.6. 22.3.–24.6. 70/36 22 % 23 % 25 % 26 % 28 % 30 % 31 % 33 % 34 % 36 % 38 % Zone 3 15.4.– 1.7. 15.3.– 1.7. 29.3.– 1.7. Defizit 62 % 63 % 64 % 65 % 66 % 67 % 68 % 69 % 70 % 71 % 72 % Zone 4 22.4.– 8.7. 22.3.– 8.7. 5.4.– 8.7. 60/30 47 % 48 % 50 % 51 % 52 % 54 % 55 % 57 % 58 % 59 % 61 % Zone 5 29.4.–15.7. 29.3.–15.7. 12.4.–15.7. 70/36 39 % 41 % 42 % 44 % 46 % 47 % 49 % 50 % 52 % 54 % 55 % Eine Karte mit den Messpunkten sowie die für die Ermittlung der Niederschlags- Defizit 73 % 74 % 75 % 76 % 77 % 78 % 79 % 80 % 81 % 82 % 83 % 60/30 62 % 64 % 65 % 66 % 68 % 69 % 71 % 72 % 73 % 75 % 76 % defizite herangezogenen Zeiträume finden Sie auf www.hagel.at/duerreindex. 70/36 57 % 58 % 60 % 62 % 63 % 65 % 66 % 68 % 70 % 71 % 73 % Die aktuellen Niederschlagsdefizite Ihrer Katastralgemeinden können Sie nach Ende der ersten Kurzperiode laufend im Portal abrufen. Defizit 84 % 85 % 86 % 87 % 88 % 89 % 90 % 91 % 92 % 93 % 94 % 60/30 78 % 79 % 80 % 82 % 83 % 85 % 86 % 87 % 89 % 90 % 92 % 70/36 74 % 76 % 78 % 79 % 81 % 82 % 84 % 86 % 87 % 89 % 90 % Zone 1 Zone 2 Defizit 95 % 96 % 97 % 98 % 99 % 100 % 60/30 93 % 94 % 96 % 97 % 99 % 100 % Zone 3 70/36 92 % 94 % 95 % 97 % 98 % 100 % Zone 4 Zone 5 Wir verwenden für die Berechnung der Niederschlagsdefizite ausschließlich Wetterdaten der ZAMG und erheben keinen Schaden vor Ort. Schäden melden www.hagel.at/duerreindex Sie mit der Schadensart „Dürreindex“ am besten online. 6 7
Agrar Rind › Tiere Agrar Rind › Tiere Verendung von Rindern s gilt die Hauptnutzungsrasse E Die Entschädigung (in Euro) für Ihre durch Krankheit und Unfall verendeten oder „Fleisch“ oder „Milch“ des verendeten notgetöteten Rinder hängt von deren Alter, Rasse und der gewählten Produktva- Tieres laut AMA-Rinderdatenbank. riante (R05 Mast, R06 Milch, R11 Zweinutzung, R15 Großrinder) ab: Verendet das Tier im ersten Lebensmo- nat, gilt die Hauptnutzungsrasse des R05 R11 R06 R15 Muttertieres. Mast Zwei Milch Groß nutzung rinder Beispiele: Alter des Rinds Hauptnutzungsrasse „Fleisch“ „Milch“ „Fleisch“ „Milch“ •F leischrassen: Fleckvieh, Brown Swiss, Pinzgauer, Grauvieh, Angus, Geburt - 1. Monat – – 160,– 80,– 80,– – Charolais inkl. Totgeburt 2 Monate 184,– 144,– 184,– 144,– 95,– – •M ilchrassen: Holstein Friesian, Red 3 Monate 208,– 117,– Friesian, Jersey, Original Schwarz- 232,– 148,– bunte ← pro Monat + 24,– ← pro Monat + 31,– 4 Monate 5 Monate 256,– 179,– 6 Monate 280,– 210,– Totgeburten entschädigen wir: Den umfas- 7 Monate 304,– 241,– • ab dem 260. Tag der Trächtigkeit sendsten Schutz für 8 Monate 328,– 272,– • ab dem 280. Tag nach der vorange- Rinder jeden 9 Monate 352,– 303,– optional: gangenen Abkalbung Alters bietet die 10 Monate 376,– 334,– Zuchtstier • bei Muttertieren, die mindestens R11 in Kombi- nation mit den 11 Monate 400,– 365,– ( ) 22 Monate alt sind Pauschale Erhöhung der Versicherungssumme um bis zu 50 % möglich Varianten Zucht 1 Jahr 424,– 396,– 792,– und Zuchtstier 448,– 427,– 854,– mit 50 %iger 13 Monate Pro Abkalbung entschädigen wir maxi- pauschaler 14 Monate 472,– 458,– 916,– Erhöhung sowie mal ein Kalb. Dies gilt auch bei Zwil- 15 Monate 496,– 489,– 978,– die Variante lings- oder Mehrlingstotgeburten. Elitezuchttiere. 520,– 520,– – optional: 1.040,– 23 Monate Zucht ( ) Erhöhen Sie Ihre Entschädigung Förderung 520,– 520,– 1.040,– 2 Jahre Ihre Prämie wird für Tier- m bis zu 50 % können Sie alle Ent- U seuchen und 59 Monate 520,– 1.040,– schädigungswerte ab dem 3. Lebens- infektiöse Tier- krankheiten zu 5 Jahre 510,– 1.020,– monat erhöhen. 55 % von Bund 61 Monate 500,– 1.000,– und Ländern 62 Monate 490,– 980,– ← pro Monat – 10,– ← pro Monat – 20,– gefördert. 63 Monate 480,– 960,– 64 Monate 470,– 940,– 65 Monate 460,– 920,– 66 Monate 450,– 900,– 67 Monate 440,– 880,– 68 Monate 430,– 860,– 69 Monate 420,– 840,– 70 Monate 410,– 820,– 71 Monate 400,– 800,– 6 Jahre 390,– 780,– 73 Monate 380,– 760,– 74 Monate 370,– 740,– 75 Monate 360,– 720,– 76 Monate 350,– 700,– 77 Monate 340,– 680,– 78 Monate 330,– 660,– 79 Monate 320,– 640,– 80 Monate 310,– 620,– 8 ab 81 Monaten 300,– 600,– 1.040,– 9
Agrar Rind › Tiere Agrar Rind › Tiere Variante Zucht ( ) Variante Elitezuchttiere Erhöhen Sie die Entschädigungswer- Die Absicherung für Ihre Top-Genetik im Stall. Sie erhalten bei Tod durch Krank- te Ihrer weiblichen Rinder ab dem 24. heit, Unfall, Nottötung oder Tierseuchen eine Entschädigung. Lebensmonat mit einem vorgeschätzten oder tatsächlichen Gesamtzuchtwert* Wir sichern Ihre weiblichen Zuchtrinder mit hohem genomischen Gesamtzucht- über 100. wert (gGZW) bei folgenden Rassen noch besser ab: *von der Nutzungsart des Rindes abhängig: Fleisch (F)- oder Milchgesamtzuchtwert (M) • Fleckvieh: gGZW über 129 •H olstein/Red Friesian, Original Schwarzbunte: gGZW über 132 • Angus (F) • Blonde d‘Aquitaine (F) • Brown Swiss: gGZW über 131 • Brown Swiss (F, M) • Charolais (F) • Fleckvieh (F, M) • Holstein Friesian (M) Die Haftung beginnt ab dem 2. Lebensmonat. • Limousin (F) • Murbodner (F) • Original Braunvieh (F, M) Die Rasse und der genomische Gesamtzuchtwert bestimmen den Tierwert (in • Pinzgauer bzw. Original Pinzgauer (F, M) • Pustertaler Sprinzen (F) Euro). Die Höhe der Entschädigung ist vom definierten Tierwert und dem Alter • Red Friesian (M) des Tieres abhängig: • Tiroler Grauvieh (F, M) • Tux Zillertaler (F) • Waldviertler Blondvieh (F) Holstein/Red Alter des Entschädigung in % des • Original Schwarzbunte (M) Friesian, Origi- Rindes definierten Tierwerts nal Schwarz- Geburt gGZW: Fleckvieh bunte Brown Swiss – Variante Zuchtstier ( ) unter 130 – – – 1 Monat Sie erhalten für Stiere ab dem 12. Le- 130 3.000,– – – 2 Monate 60 % bensmonat eine höhere Entschädigung. 131 3.500,– – – 70 % 132 4.000,– – 3.000,– 3 Monate 80 % Variante Spezialrassen 133 4.500,– 3.000,– 3.500,– 4 Monate Sichern Sie Ihre Wagyu-Rinder individu- 134 5.000,– 3.500,– 4.000,– 90 % 135 5.500,– 4.000,– 4.500,– 5 Monate ell ab. Sie erhalten bei Tod durch Krank- 136 6.000,– 4.500,– 5.000,– heit, Unfall, Nottötung oder Tierseuchen 100 % 137 7.000,– 5.000,– 5.500,– eine Entschädigung. 138 8.000,– 5.500,– 6.000,– 26 Monate pro Monat: 139 9.000,– 6.000,– 7.000,– –1 % des Tierwerts Wählen Sie die gewünschte Versiche- 140 10.000,– 7.000,– 8.000,– 66 Monate 60 % des Tierwerts rungssumme zwischen 3.000 Euro und 141 11.000,– 8.000,– 9.000,– 10.000 Euro aus. Die Höhe der Ent- 142 12.000,– 9.000,– 10.000,– schädigung ist vom Alter abhängig und 143 12.000,– 10.000,– 11.000,– 144 12.000,– 11.000,– 12.000,– beginnt ab dem 2. Lebensmonat. ab 145 12.000,– 12.000,– 12.000,– Alter des Rinds Entschädigung Geburt 1 Monat – In der Agrar Rind hängt der Selbstbehalt für Tod durch Krankheit, Unfall und 23 % der Nottötung vom Schadensverlauf Ihres Betriebes ab und beträgt zwischen 0 und 2 Monate Versicherungssumme 30 %. pro Monat: +3,5 % der 24 Monate/ Die Haftung für Tod durch Krankheit, Unfall und Nottötung beginnt ab dem 2 Jahre Versicherungssumme 15. Tag, nachdem Ihr Antrag bei uns eingelangt ist. Wenn Sie ein Rind zukaufen, 100 % der ist dieses ebenfalls mit dem 15. Tag am Betrieb versichert. Kaufen Sie Rinder 45 Monate Versicherungssumme aus einem versicherten Betrieb zu, sind diese sofort in Deckung. Die Haftung für pro Monat: das Ableben durch Tierseuchen beginnt am 60. Tag nach Antragstellung. –1 % der 120 Monate/ 10 Jahre Versicherungssumme 25 % der Versicherungssumme 10 11
Agrar Rind › Tiere Agrar Rind › Tiere Betriebssperren im Seuchenfall Ist Rohmilch ausschließlich unter Auflagen für den Verarbeiter (mit Milchlieferver- trag) verwertbar und wird von diesem nicht übernommen, erhalten Sie 100 % der Wir sichern Sie ab, wenn Ihr Betrieb aufgrund einer der folgenden Seuchen oder wöchentlichen Entschädigung. Ist es zusätzlich nötig, Milch zu entsorgen, erhalten Krankheiten behördlich gesperrt wurde und Sie dadurch Ihre Tiere und deren Sie die entstandenen Kosten für die Milchentsorgung (inkl. Transportkosten; bei Produkte nicht vermarkten können: Kalbinnenaufzucht ohne vorhandene Melkeinrichtung: die Mietkosten für eine mobi- • Wutkrankheit • Lungenseuche der Rinder • Rifttalfieber bei Wiederkäuern le Melkeinrichtung) laut Rechnung abzüglich 10 % Selbstbehalt ersetzt. • Maul- und Klauenseuche • Rinderpest • Lumpy Skin Disease bei Wiederkäuern • Milzbrand • Tuberkulose • Stomatitis vesikularis Milchproduktion, Mutterkuhhaltung und Kalbinnenaufzucht: Bei der verzögerten Mit der Er- tragsausfall • Rauschbrand • Rinderbrucellose • TSE bei Rindern (einschließlich BSE) Belegung von Milch-, Mutterkühen oder Aufzuchtkalbinnen aufgrund einer behördli- Rind können • Wild- und Rinderseuche • Blauzungenkrankheit • Enzootische Rinderleukose (Rinderleukämie) chen Anordnung erhalten Sie eine Entschädigung (in Euro). Sie individuelle Leistungswerte Variante Milchproduktion Mutterkuhhaltung Kalbinnenaufzucht wählen. Nähere Sie können zwischen folgenden drei Varianten wählen: SMOK light 11,90 8,42 2,50 Informationen finden Sie ab SMOK light (automatisch in Agrar Rind mitversichert) SMOK 1 21,80 14,90 4,23 Seite 14. SMOK 1 (optional) – bessere Deckung für alle Produktionsrichtungen SMOK 2 35,30 14,90 4,23 Die Entschädigung beginnt mit dem Zeitpunkt der ersten nicht durchführbaren Besamung und endet zum Zeitpunkt SMOK 2 (optional) – bessere Deckung für Milchproduktion der ersten möglichen Besamung nach Aufhebung der Sperre. Die ersten 2 Wochen dieses Zeitraumes werden dabei als Selbstbehalt abgezogen. Die Auszahlung erfolgt nach Bekanntgabe der betroffenen Anzahl an Kühen und Aufzuchtkalb- Sperre mit Keulung innen und der Besamungszeitpunkte. Bei einem Seuchenausbruch am Betrieb ist die Höhe der Entschädigung von der gewählten Variante abhängig. Voraussetzung ist, dass Rinder aufgrund einer be- Rindermast und Fresserproduktion: Sie erhalten in der Rindermast pro ge- hördlichen Anordnung gekeult wurden. Diagnostisch getötete Tiere oder ab der schlachtetem Übermasttier über 460 kg (kalt) einen einmaligen Betrag (in Euro) je Rindermast: vorläufigen Sperre verendete Tiere werden wie gekeulte Rinder entschädigt. Mastrind, unabhängig davon, ob der Schlachtkörper genusstauglich ist. Haben Sie in den 12 Monaten Variante einmaliger Betrag je Mastrind vor der Sperre Milch- Kalbinnen- Mutterkuh- Fresser- SMOK light 225 mit mindes- Variante Leistungen in EUR produktion Rindermast aufzucht haltung produktion tens 50 % der SMOK 1 285 vermarkteten Einmalzahlung* 250,– 150,– 150,– 250,– 100,– SMOK 2 Tiere an einem SMOK light Wöchentliche Entschädigung** 11,90 7,55 2,50 8,42 6,14 Gilt von Beginn der Sperre bis einen Monat nach Ende der Sperre. Die Abwicklung der Schäden erfolgt nach Vorlage der Qualitätspro- Abrechnung der Schlachttiere samt Gewichtsangaben bzw. des Klassifizierungsprotokolls. gramm teilge- Wiedereinstallung*** 5,52 - - - - nommen? Wir Einmalzahlung* 250,– 150,– 150,– 250,– 100,– berücksichtigen SMOK 1 Wöchentliche Entschädigung** 21,80 11,69 4,23 14,90 9,93 Für erhöhte Futterkosten erhalten Sie einen einmaligen Betrag pro vermarktetem die Schlacht- gewichtsober- Wiedereinstallung*** 10,10 - - - - Fresser über 210 kg Lebendgewicht oder geschlachtetem Masttier über 460 kg (kalt, grenzen der Einmalzahlung* 250,– 150,– 150,– 250,– 100,– unabhängig davon, ob der Schlachtkörper genusstauglich ist). jeweiligen Richtlinien des SMOK 2 Wöchentliche Entschädigung** 35,30 11,69 4,23 14,90 9,93 Variante einmaliger Betrag je Mastrind einmaliger Betrag je Fresser Qualitätspro- Wiedereinstallung*** 16,35 - - - - SMOK light 75 Euro 40 Euro gramms. *pro gekeultem Tier SMOK 1 95 Euro 42,40 Euro **pro gekeultem Tier ab der 3. Sperrwoche SMOK 2 ***pro wiedereingestallter Milchkuh bis zur 20. Woche nach Aufhebung der behördlichen Sperre Gilt ab der zwölften Sperrwoche bei Rindermast bzw. ab der vierten Sperrwoche bei Fresser bis einen Monat nach der Aufhebung der Sperre. Die Schadensabrechnung erfolgt nach Vorlage der Abrechnung der Schlachttiere bzw. Lebend- viehvermarktung samt Gewichtsangaben bzw. des Klassifizierungsprotokolls. Sie erhalten unabhängig von der Produktionsrichtung die Kosten für die Keulung sowie für die behördlich angeordnete Entsorgung von Gülle und Fest- mist laut Rechnung ersetzt. Der Selbstbehalt beträgt 10 %. Bei Tötung nach behördlicher Anordnung entschädigen wir (in Euro): Variante einmaliger Betrag je Mastrind einmaliger Betrag je Fresser SMOK light 900 480 Sperre ohne Keulung SMOK 1 Ist der Betrieb durch einen Seuchenausbruch in der Umgebung (z.B.: Lage in SMOK 2 1.140 510 der Überwachungszone) behördlich gesperrt, ersetzen wir Ertragsverluste. Gilt ab der zwölften (Rindermast) bzw. vierten (Fresser) Sperrwoche bis Aufhebung der Sperre. Der Nachweis der Tötung hat mittels einer Entsorgungsbestätigung (z.B. TKV Beleg) zu erfolgen. Die Tötungskosten ersetzen wir nach Abzug von 10 % Selbstbehalt (gilt für alle Varianten). Milchproduktion: Wir ersetzen den Milchgeldentgang ab der 3. Sperrwoche, wenn die Milch nicht vermarktet und verwertet werden kann sowie keine Milch- geldfortzahlung bei einem Milchliefervertrag erfolgt. Bei Leerstand von Mastplätzen erhalten Sie ab der 3. Sperrwoche für jeden Mast- platz, der wegen einer Sperre nicht neu befüllt werden kann, dieselbe wöchentliche Variante wöchentl. Entschädigung pro Milchkuh in EUR Entschädigung (in Euro) wie bei Sperre mit Keulung: SMOK light 22,10 Variante Rindermast Fresserproduktion SMOK 1 40,40 SMOK light 7,55 6,14 SMOK 2 65,40 SMOK 1 11,69 9,93 12 SMOK 2 13
Ertragsausfall Rind Ertragsausfall Rind Ertragsausfall Rind Auftreten der Blauzungenkrankheit in Europa Produktionsabhängige Entschädigung Datenquelle: Europäische Kommission nach Seuchensperre Versichern Sie Ihre gesamte Milch-, Mast- und Fresserproduktion sowie Ihre Kalbinnenaufzucht und Mutter kuhhaltung. Wir sichern Sie ab, wenn Ihr Betrieb aufgrund einer der folgenden Seuchen oder Krankheiten behördlich gesperrt wurde und Sie dadurch Ihre Tiere und deren Produkte nicht vermark- ten können: • Wutkrankheit • Maul- und Klauenseuche • Milzbrand • Rauschbrand • Wild- und Rinderseuche • Lungenseuche der Rinder • Rinderpest • Tuberkulose • TSE bei Rindern (einschließlich BSE) • Blauzungenkrankheit • Rifttalfieber bei Wiederkäuern • Lumpy Skin Disease bei Wiederkäuern • Stomatitis vesikularis • Rinderbrucellose • Enzootische Rinderleukose (Rinderleukämie) Nur mit der Ertragsausfall Rind sichern Sie Entschädigung Sperre mit Keulung: Was sind die Vorteile der Ertragsausfall Rind? Ihren Betrieb • Einkommensverlust während der • I ndividuell wählbare und jährlich anpassbare Entschädigungshöhen – Ihr mit individuel- len Werten ab Sperrzeit Betrieb ist einzigartig. – Ihr Betrieb ist • Finanzielle Verluste (u.a. verminderte • I hr Betrieb ist geschützt, wenn am eigenen Betrieb oder in der Umgebung eine einzigartig. Milchleistung) während des Wieder- Tierseuche (z.B. Schwein/Rind) ausbricht und der Betrieb gesperrt wird. aufbaus des Bestands • ganzjähriger Schutz, 365 Tage im Jahr • Pauschale Entschädigung der Mehr- • Absicherung der Einkommensverluste aufwände, wie beispielsweise erhöhte • Entschädigungshöhe beim Abschluss bekannt Managementaufgaben etc. •U nabhängig von Marktpreisentwicklungen wird im Schadensfall die individuell • Keulungskosten und Gülle-/Festmist- vereinbarte Summe ausbezahlt. entsorgungskosten, wenn diese vom •E ntschädigung auch für Übermasttiere, erhöhte Futterkosten, verzögerte Betrieb getragen werden müssen Belegung, Bestandsaufbau, Leerstand von Mastplätzen, Milchlieferverbote etc. Entschädigung Sperre ohne Keulung: • rasche Abwicklung im Schadensfall • Preisverlust für Übermasttiere, • Im Schadensfall ist keine Offenlegung betriebswirtschaftlicher Kennzahlen nötig. inklusive erhöhter Futterkosten • 55 % Förderung durch Bund und Länder • Tiere, die beispielsweise aufgrund von Platzmangel oder hygienischen Grün- den getötet werden müssen, inklusive der Tötungskosten • Besamungsausfall von Kühen und Kalbinnen, wenn Besamungen nicht durchgeführt w erden können • Leerstehende Mastplätze, wenn eine Einstallung nicht möglich ist • Kosten für Milchentsorgung und -transport 14 Die Haftung beginnt am 60. Tag nach 15 Antragsstellung.
Ertragsausfall Rind Ertragsausfall Rind Sperre mit Keulung Sperre ohne Keulung Je nach Produktionsrichtung und gewähltem Wert erhalten Sie folgende Je nach Produktionsrichtung erhalten Sie folgende Entschädigung: Entschädigung: Milchproduktion: pro Milchkuh wöchentlich: Milchleistung/Milchkuh/Jahr, am Antrag wählbar Milchproduktion: pro gekeulter Milchkuh 250 Euro Einmalzahlung sowie 6.000 kg 7.000 kg 8.000 kg 8.500 kg 9.000 kg 10.000 kg wöchentlich: Milchpreis in 0,25 28,80 33,70 38,50 40,90 43,30 48,10 Milchleistung/Milchkuh/Jahr, am Antrag wählbar Euro/kg 0,30 34,60 40,40 46,20 49,00 51,90 57,70 6.000 kg 7.000 kg 8.000 kg 8.500 kg 9.000 kg 10.000 kg laut Antrag 0,35 40,40 47,10 53,80 57,20 60,60 67,30 Milchpreis in 0,25 15,60 18,20 20,80 22,10 23,40 26,00 0,40 46,20 53,80 61,50 65,40 69,20 76,90 Euro/kg 0,30 18,70 21,80 24,90 26,50 28,00 31,20 laut Antrag 0,45 51,90 60,60 69,20 73,60 77,90 86,50 0,35 21,80 25,40 29,10 30,90 32,70 36,30 0,50 57,70 67,30 76,90 81,70 86,50 96,20 0,40 24,90 29,10 33,20 35,30 37,40 41,50 0,55 63,50 74,00 84,60 89,90 95,20 105,80 0,45 28,00 32,70 37,40 39,70 42,10 46,70 0,60 69,20 80,80 92,30 98,10 103,80 115,40 0,50 31,20 36,30 41,50 44,10 46,70 51,90 0,55 34,30 40,00 45,70 48,50 51,40 57,10 Wird die Milch nicht vom Verarbeiter (mit Milchliefervertrag und Auflagen) über- 0,60 37,40 43,60 49,80 53,00 56,10 62,30 nommen, erhalten Sie 100 % der wöchentlichen Entschädigung. Ist es zusätzlich nötig, Milch zu entsorgen, erhalten Sie die entstandenen Kosten für die Milch- Nach Aufhebung der Sperre erhalten Sie für die Wiedereinstallung von Milch- entsorgung (inkl. Transportkosten; bei Kalbinnenaufzucht ohne vorhandene kühen (für gekeulte Kühe) pro Woche 25 % der Entschädigung laut Tabelle Melkeinrichtung: die Mietkosten für eine mobile Melkeinrichtung) laut Rechnung auf Seite 17, um finanzielle Verluste aufgrund verminderter Milchleistung abzüglich 10 % Selbstbehalt ersetzt. auszugleichen. Diese Zahlung endet 20 Wochen nach Aufhebung der Sperre. Sie tragen keinen Selbstbehalt. Milchproduktion, Mutterkuhhaltung und Kalbinnenaufzucht: Bei der verzögerten Belegung von Milch-, Mutterkühen oder Aufzuchtkalbinnen Mutterkuhhaltung: pro gekeulter Mutterkuh 250 Euro Einmalzahlung sowie aufgrund einer behördlichen Anordnung erhalten Sie eine Entschädigung. Diese wöchentlich: entspricht der wöchentlichen Entschädigung bei Sperre mit Keulung. (siehe Tabelle Sperre mit Keulung der betroffenen Produktionsform) Die Entschädigung beginnt mit dem Zeitpunkt Wert pro Tier laut Antrag 1.000,– 1.200,– 1.400,– 1.600,– 1.800,– 2.000,– der ersten nicht durchführbaren Besamung und endet zum Zeitpunkt der ersten möglichen Besamung nach Aufhe- 6,31 8,42 10,80 13,47 15,89 18,34 bung der Sperre. Die ersten zwei Wochen dieses Zeitraums werden dabei als Selbstbehalt abgezogen. Die Auszah- lung erfolgt nach Bekanntgabe der betroffenen Anzahl an Kühen oder Kalbinnen und der Besamungszeitpunkte. Rindermast: pro gekeultem Masttier 150 Euro Einmalzahlung sowie wöchentlich: Wert pro Tier laut Antrag 1.200,– 1.400,– 1.600,– 1.800,– 2.000,– Rindermast und Fresserproduktion: 5,03 6,66 8,50 10,57 12,25 Sie erhalten in der Rindermast pro geschlachtetem Übermasttier über 460 kg (kalt) einmalig 15 % des Tierwerts laut Antrag, unabhängig davon, ob der Kalbinnenaufzucht: pro gekeulter Kalbin 150 Euro Einmalzahlung sowie Schlachtkörper genusstauglich ist. Gilt von Beginn der Sperre bis einen Monat nach Ende der Sperre. Sie müssen die Abrechnung der Schlachttiere wöchentlich: samt Gewichtsangaben bzw. das Klassifizierungsprotokoll vorlegen. Rindermast: Wert pro Tier laut Antrag 1.200,– 1.400,– 1.600,– 1.800,– 1.900,– Haben Sie in 0,19 1,35 2,50 3,65 4,23 den 12 Monaten Für erhöhte Futterkosten erhalten Sie einmalig 5 % des Tierwerts laut Antrag pro vor der Sperre mit mindestens Fresserproduktion: pro gekeultem Fresser 100 Euro Einmalzahlung sowie vermarktetem Fresser über 210 kg Lebendgewicht oder geschlachtetem Masttier 50 % der ver- wöchentlich: über 460 kg (kalt, unabhängig davon, ob der Schlachtkörper genusstauglich ist). markteten Tiere Gilt ab der zwölften (Rindermast) bzw. vierten (Fresser) Sperrwoche bis einen Monat nach der Aufhebung der an einem Qua- Wert pro Tier laut Antrag 750,– 800,– 850,– 900,– Sperre. Sie müssen die Abrechnung der Schlachttiere bzw. Lebendviehvermarktung samt Gewichtsangaben bzw. litätsprogramm 2,35 6,14 9,93 13,72 das Klassifizierungsprotokoll vorlegen. teilgenommen? Wir berück- sichtigen die Bei Tötung nach behördlicher Anordnung entschädigen wir pro Masttier oder Schlachtge- Die Entschädigung für zwei Sperrwochen tragen Sie bei allen Produktionsrich- Fresser 60 % des Tierwerts laut Antrag. wichtsober- tungen als Selbstbehalt. Gilt ab der zwölften (Rindermast) bzw. vierten (Fresser) Sperrwoche bis Aufhebung der Sperre. Der Nachweis der grenzen der Tötung hat mittels einer Entsorgungsbestätigung (z.B. TKV Beleg) zu erfolgen. jeweiligen Richtlinien des Die Tötungskosten ersetzen wir nach Abzug von 10 % Selbstbehalt. Bei behördlichen Tötungen von Mutterkühen, Milchkühen und Kalbinnen (bei Qualitätspro- gramms. Teilkeulungen) erhalten Sie pro getötetem Tier ebenfalls eine Einmalzahlung. Bei Leerstand von Mastplätzen erhalten Sie für jeden Mastplatz, der wegen einer Sie erhalten unabhängig von der Produktionsrichtung die Kosten für die Sperre nicht neu befüllt werden kann, dieselbe wöchentliche Entschädigung wie Keulung sowie für die behördlich angeordnete Entsorgung von Gülle und Fest- bei Sperre mit Keulung. mist laut Rechnung ersetzt. Der Selbstbehalt beträgt 10 %. (siehe Tabelle Sperre mit Keulung: Rindermast bzw. Fresserproduktion) Die ersten zwei Wochen der Sperre werden dabei als Selbstbehalt abgezogen. Die Auszahlung erfolgt unter Vorlage der betroffenen Anzahl an leerstehenden Mastplätzen. Die Entschädigung endet mit der Möglichkeit, wieder eine Verbringungsgenehmigung für Mast- und Aufzuchttiere zu erhalten. 16 17
Ertragsausfall Schwein Ertragsausfall Schwein Ertragsausfall Schwein Auftreten der Afrikanischen Schweinepest Mit dieser Versicherung erhalten Sie eine Datenquelle: Friedrich-Loeffler-Institut produktionsabhängige Entschädigung nach Seuchensperre und/oder Unfalltod. Versichern Sie Ihre gesamte Produktion von Ferkeln, Jungsauen, Jungebern und Mastschweinen. Wir sichern Sie ab, wenn Ihr Betrieb aufgrund einer der folgenden Seuchen behördlich gesperrt wurde und eine Vermarktung nicht möglich ist: • Afrikanische Schweinepest • Klassische Schweinepest • Wutkrankheit • Maul- und Klauenseuche • Milzbrand • Rauschbrand • Ansteckende Schweinelähmung • Brucellose der Schweine • Vesikuläre Virusseuche der Schweine • Aujeszky’sche Krankheit bei Hausschweinen • Stomatitis vesikularis Entschädigung Sperre mit Keulung: • Einkommensverlust während der Förderung Ihre Prämie Sperrzeit wird für alle • Finanzielle Verluste während des Wetterrisiken, Wiederaufbaus des Bestands Tierseuchen Was sind die Vorteile der Ertragsausfall Schwein? und infektiöse • Pauschale Entschädigung der Mehr- • I ndividuell wählbare und jährlich anpassbare Entschädigungshöhen – Ihr Tierkrankheiten aufwände, wie beispielsweise erhöhte Betrieb ist einzigartig. zu 55 % von Bund und Län- Managementaufgaben etc. •E ntschädigung für Einkommensverluste, wenn auf Ihrem Betrieb oder in der dern gefördert. • Keulungskosten, Gülle-/Festmist- Umgebung eine Tierseuche (z.B. Schwein/Rind) ausbricht und der Betrieb entsorgungskosten, wenn diese vom gesperrt wird. Betrieb getragen werden müssen • ganzjähriger Schutz, 365 Tage im Jahr • Absicherung der Einkommensverluste Entschädigung Sperre ohne Keulung: • Entschädigungshöhe beim Abschluss bekannt • wochenabhängige Entschädigung für •U nabhängig von Marktpreisentwicklungen wird die individuell vereinbarte Ertragsausfall durch erhöhten Futter-, Summe im Schadensfall ausbezahlt. Platz- und Managementaufwand •E ntschädigung auch für verzögerte Belegung, Bestandsaufbau, Leerstand von • Besamungsausfall von Muttersauen, Mast- und Aufzuchtplätzen, Schlachtung von Jungsauen, behördlich angeord- weil Besamungen nicht durchgeführt nete Tötungen etc. werden können • rasche Abwicklung im Schadensfall • Leerstehende Mastplätze, wenn eine • Im Schadensfall ist keine Offenlegung betriebswirtschaftlicher Kennzahlen nötig. Einstallung nicht möglich ist • 55 % Förderung durch Bund und Länder • Jungsauen/Jungeber, welche während der Sperre geschlachtet werden • Tiere, die beispielsweise aufgrund von Platzmangel oder hygienischen Gründen behördlich getötet werden müssen, inklusive der Tötungskosten Die Haftung beginnt am 60. Tag nach Antragsstellung. 18 19
Ertragsausfall Schwein Ertragsausfall Schwein Sperre mit Keulung Sperre ohne Keulung Je nach Produktionsrichtung und ausgewähltem Wert erhalten Sie folgende Entschädigung für gesperrte Tiere Entschädigung: Ihre Entschädigung hängt von der Produktionsrichtung, dem ausgewählten Wert, dem Entschädigungsstichtag und der Dauer der Sperre (maximal 52 Wochen) ab. Ferkelerzeugung: je Muttersau 150 Euro Einmalzahlung sowie wöchentlich: Ferkel/Muttersau/Jahr Ferkelerzeugung - maximale Entschädigung pro Muttersau 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 Die maximale Entschädigung pro Muttersau (ab Sperrbeginn bei 52 Wochen Wert/ 50,– 7,64 8,60 9,56 10,52 11,49 12,45 13,41 14,37 15,33 16,29 17,26 18,22 19,18 20,14 Ferkel in 60,– 9,17 10,32 11,48 12,63 13,78 14,94 16,09 17,24 18,40 19,55 20,71 21,86 23,01 24,17 Sperre) ist vom beantragten Wert/Ferkel abhängig. Euro laut Antrag 70,– 10,70 12,04 13,39 14,73 16,08 17,43 18,77 20,12 21,46 22,81 24,16 25,50 26,85 28,20 Ferkel/Muttersau/Jahr 80,– 12,22 13,76 15,30 16,84 18,38 19,92 21,45 22,99 24,53 26,07 27,61 29,15 30,69 32,22 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 90,– 13,75 15,48 17,21 18,94 20,67 22,41 24,14 25,87 27,60 29,33 31,06 32,79 34,52 36,25 50,– 256,85 268,66 283,42 295,23 307,04 321,80 333,61 345,42 360,18 371,99 383,80 398,56 410,37 422,18 100,– 15,28 17,20 19,13 21,05 22,97 24,89 26,82 28,74 30,66 32,59 34,51 36,43 38,36 40,28 110,– 16,81 18,92 21,04 23,15 25,27 27,38 29,50 31,62 33,73 35,85 37,96 40,08 42,19 44,31 60,– 302,71 316,63 334,02 347,94 361,86 379,25 393,17 407,09 424,49 438,40 452,32 469,72 483,64 497,55 70,– 348,57 364,59 384,63 400,65 416,68 436,71 452,74 468,76 488,80 504,82 520,85 540,88 556,91 572,93 Wert/Ferkel Schweinemast: je Mastschwein 10 Euro Einmalzahlung sowie wöchentlich: 80,– 394,43 412,56 435,23 453,36 471,50 494,17 512,30 530,44 553,10 571,24 589,37 612,04 630,18 648,31 Umtriebe/Mastplatz/Jahr 90,– 440,29 460,53 485,83 506,08 526,32 551,62 571,87 592,11 617,41 637,66 657,90 683,20 703,45 723,69 2,3 2,4 2,5 2,6 2,7 2,8 2,9 3,0 3,1 3,2 Wert/Mast- 130,– 0,70 0,80 0,89 0,98 1,07 1,16 1,25 1,35 1,44 1,53 100,– 486,15 508,50 536,44 558,79 581,14 609,08 631,43 653,78 681,72 704,07 726,43 754,37 776,72 799,07 schwein 140,– 0,76 0,86 0,96 1,05 1,15 1,25 1,35 1,45 1,55 1,65 110,– 532,01 556,47 587,04 611,50 635,96 666,54 691,00 715,46 746,03 770,49 794,95 825,53 849,99 874,45 in Euro laut Antrag 150,– 0,81 0,92 1,02 1,13 1,24 1,34 1,45 1,55 1,66 1,77 160,– 0,87 0,98 1,09 1,21 1,32 1,43 1,54 1,66 1,77 1,88 Ferkelerzeugung - Entschädigung (pro Muttersau abhängig von der Sperrdauer) 170,– 0,92 1,04 1,16 1,28 1,40 1,52 1,64 1,76 1,88 2,00 Sie erhalten in Abhängigkeit der Sperrwochen (bis zur Genehmigung der Ver- 180,– 0,97 1,10 1,23 1,36 1,48 1,61 1,74 1,86 1,99 2,12 bringung/Vermarktung) eine Entschädigung in % der maximalen Entschädigung. Die Entschädi- 190,– 1,03 1,16 1,30 1,43 1,57 1,70 1,83 1,97 2,10 2,24 gung für zwei 200,– 1,08 1,22 1,37 1,51 1,65 1,79 1,93 2,07 2,21 2,35 Sperrwochen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 Sperrwochen tragen Sie als Prozent 0,00 1,15 2,15 3,40 4,80 6,50 8,25 10,00 12,00 14,00 16,00 18,00 20,25 Selbstbehalt. Jungsauen/Jungeber: je Muttersau 150 Euro Einmalzahlung sowie wöchentlich: Sperrwochen 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 Vermarktete Jungsauen, Jungeber/Muttersau/Jahr Prozent 22,50 24,75 27,00 29,50 31,75 34,25 37,00 39,75 42,25 44,50 46,75 49,00 51,00 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 Wert/Jungsau, 200,– 19,2 23,1 26,9 30,8 34,6 38,5 42,3 46,2 50,0 53,8 Sperrwochen 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 Jungeber 300,– 28,8 34,6 40,4 46,2 51,9 57,7 63,5 69,2 75,0 80,8 Prozent 53,25 55,00 57,00 59,00 60,75 62,50 64,50 66,25 68,25 70,00 72,00 73,75 75,75 in Euro laut Antrag 400,– 38,5 46,2 53,8 61,5 69,2 76,9 84,6 92,3 100,0 107,7 Sperrwochen 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 500,– 48,1 57,7 67,3 76,9 86,5 96,2 105,8 115,4 125,0 134,6 Prozent 77,50 79,25 81,00 82,75 84,50 86,25 87,75 89,50 91,25 93,25 95,50 97,50 100,00 600,– 57,7 69,2 80,8 92,3 103,8 115,4 126,9 138,5 150,0 161,5 700,– 67,3 80,8 94,2 107,7 121,2 134,6 148,1 161,5 175,0 188,5 Babyferkelaufzucht: je Aufzuchtferkel 5 Euro Einmalzahlung sowie wöchentlich: Schweinemast - maximale Entschädigung pro Mastschwein Die maximale Entschädigung pro Mastschwein (ab Mastendgewicht bei 52 Wo- Wert pro Tier laut Antrag 60,– 70,– 80,– 90,– 100,- 110,- 120,- 130,– chen Sperre) ist vom beantragten Wert/Mastschwein abhängig. 0,42 0,57 0,72 0,87 1,02 1,17 1,32 1,47 Wert/Mastschwein 130,00 140,00 150,00 160,00 170,00 180,00 190,00 200,00 210,00 220,00 Unabhängig von der Produktionsrichtung ersetzen wir Keulungskosten sowie Entschädigung 53,30 57,40 61,50 65,60 69,70 73,80 77,90 82,00 86,10 90,20 die Gülle- und Festmistentsorgungskosten laut Rechnung nach Abzug von 10 % Wert/Mastschwein 230,00 240,00 250,00 260,00 270,00 280,00 290,00 300,00 310,00 320,00 Selbstbehalt. Entschädigung 94,30 98,40 102,50 106,60 110,70 114,80 118,90 123,00 127,10 131,20 Wert/Mastschwein 330,00 340,00 350,00 360,00 370,00 380,00 390,00 400,00 Bei behördlichen Tötungen von Muttersauen (bei Teilkeulungen) erhalten Sie pro Entschädigung 135,30 139,40 143,50 147,60 151,70 155,80 159,90 164,00 notgetötetem Tier ebenfalls eine Einmalzahlung. Für den „Bestandsaufbau“ erhalten Sie nach Aufhebung der Sperre in der F erkel-, Jungsauen-/Jungeberproduktion maximal 52 Wochen lang für jede wieder ein- gestallte Muttersau (bis maximal zur am Antrag gewählten Anzahl) 25 % des am Antrag gewählten Entschädigungswerts „Sperre mit Keulung“. 20 21
Ertragsausfall Schwein Ertragsausfall Schwein Schweinemast - Entschädigung (pro Mastschwein in Wochen über Mastendgewicht) Geschlachtete Jungsauen/Jungeber Sie erhalten ab Überschreitung der betriebsüblichen Mastdauer je Gruppe in Pro Tier, welches während der Sperre Abhängigkeit von der Anzahl der Wochen bis zur Verbringungsgenehmigung eine geschlachtet wird, erhalten Sie einma- Entschädigung in % der maximalen Entschädigung. lig den Tierwert laut Antrag (abhängig von Alter bzw. Gewicht) abzüglich des Wochen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 Schlachtpreises (inkl. MwSt.). Prozent 5 10 20 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 Gilt während der gesamten Sperre. Sie müssen die Ab- rechnung der Schlachttiere samt Gewichtsangaben bzw. Wochen 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 das Klassifizierungsprotokoll vorlegen. Prozent 58 60 62 64 66 67 68 69 70 71 72 73 74 Wochen 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 Tötung nach behördlicher Anordnung Prozent 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 Sie erhalten pro Jungsau/Jungeber Wochen 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 nach behördlich angeordneter Tötung Prozent 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 60 % des Tierwerts laut Antrag. Babyferkelaufzucht - maximale Entschädigung pro Ferkel Behördlich getötete Ferkel/Mastschwei- Die maximale Entschädigung in Euro pro Ferkel (ab Aufzuchtendgewicht bei 52 ne entschädigen wir ausschließlich bei Wochen Sperre) ist vom beantragten Wert/Ferkel abhängig. Überschreitung folgender Grenzen: • Ferkelerzeugung: 1/3 der in der Wert/Ferkel 55,00 60,00 65,00 70,00 75,00 80,00 85,00 90,00 95,00 100,00 Sperrzeit abgesetzten Ferkel Entschädigung 24,31 25,79 27,27 28,74 30,22 31,70 33,18 34,66 36,14 37,62 • Schweinemast: 1/3 der versicherten Wert/Ferkel 105,00 110,00 115,00 120,00 125,00 130,00 Mastplätze Entschädigung 39,10 40,57 42,05 43,53 45,01 46,49 •B abyferkelaufzucht: 40 % der versi- cherten Aufzuchtplätze Babyferkelaufzucht - Entschädigung (pro Ferkel in Wochen über Aufzuchtend- gewicht) Wir entschädigen die Anzahl getöteter Sie erhalten ab Überschreitung der betriebsüblichen Aufzuchtdauer je Gruppe in Tiere, welche die oben angeführten Abhängigkeit von der Anzahl der Wochen bis zur Verbringungsgenehmigung eine Grenzen übersteigen, mit 60 % des Tier- Entschädigung in % der maximalen Entschädigung. wertes laut Antrag. Sie erhalten die Tötungskosten laut Rechnung abzüglich Wochen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 10 % Selbstbehalt für den Anteil der Tiere, welche die Prozent 10,0 17,0 25,0 29,0 32,0 34,0 35,0 36,0 37,0 38,0 39,0 40,0 41,0 oben angeführten Grenzen übersteigen. Wochen 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 Prozent 42,0 43,0 44,0 45,0 46,0 47,0 48,0 49,5 51,0 52,5 54,0 56,0 58,0 Wochen 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 Prozent 60,0 62,0 63,5 65,0 66,5 68,0 69,5 71,0 72,5 74,0 75,5 77,0 78,5 Wochen 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 Prozent 80,0 81,5 83,0 84,5 86,0 87,5 89,0 90,5 92,0 94,0 96,0 98,0 100,0 Verzögerte Belegung von Muttersauen Sie erhalten eine Entschädigung, wenn Sie aufgrund einer behördlichen Anord- nung Ihre Muttersauen nicht belegen können. Die wöchentliche Entschädigung ist gleich wie die wöchentliche Entschädigung bei Sperre mit Keulung. (Siehe Tabelle Sperre mit Keulung: Ferkelerzeugung bzw. Jungsauen/Jungeber) Die Entschädigung beginnt mit dem Zeitpunkt der ersten nicht durchführbaren Besamung und endet zum Zeitpunkt der ersten möglichen Besamung nach Aufhebung der Sperre. Die ersten 2 Wochen dieses Zeitraums werden dabei als Selbstbehalt abgezogen. Ein Nach- weis, in welchem Zeitraum kein Samen von z.B. Besamungsstationen/eigenem Eber verfügbar war, ist notwendig. Leerstand von Mastplätzen Jeden leerstehenden Mastschweine- oder Aufzuchtplatz, der wegen einer Sper- re nicht neu eingestallt werden kann, entschädigen wir mit derselben wöchentli- chen Entschädigung wie bei Sperre mit Keulung. (Siehe Tabelle Sperre mit Keulung: Schweinemast bzw. Babyferkelaufzucht) Zwei Wochen der Sperre werden dabei als Selbstbehalt abgezogen. Die Auszahlung erfolgt unter Vorlage der betroffenen Anzahl an leerstehenden Plätzen. Die Entschädigung endet mit der Möglichkeit, wieder eine Verbringungsgenehmigung für Mast- und Aufzuchttiere zu 22 erhalten. 23
Ertragsausfall Schwein Ertragsausfall Schwein Infektionskrankheiten (optional) Maximale Haftungsdauer Sie können die maximale Haftungsdauer (= maximale Dauer des Schadenszeit- raums) selbst wählen. Grundsätzlich beträgt diese 12 Monate und gilt je Schadens- Sie erhalten eine Entschädigung, wenn Infektionskrankheiten wie Bakterien, fall. Eine Verlängerung auf 18 Monate ist zusätzlich zu beantragen. Pilze oder Viren die Tierleistung reduzieren (Ertragsausfälle) und zusätzliche Kosten verursachen. Selbstbehalt Beispiele für Infektionskrankheiten durch Bakterien, Pilze und Viren sind: PRRS, Der Selbstbehalt für Infektionskrankheiten beträgt grundsätzlich 2 % der Versi- Dysenterie, APP, Influenza, Circovirus-Infektionen, E. Coli-Infektionen, TGE, Sal- cherungssumme der betroffenen Produktionsrichtung (Basis). Sie können diesen monellose, Mykoplasmen-Pneumonie, Rotlauf, Rhinitis, Rotavirusinfektion Selbstbehalt auf 1 % reduzieren oder auf 3 % erhöhen. Der Mindestschaden beträgt 2.500 Euro je Produktionsrichtung. Abhängig von der Produktionsrichtung erhalten Sie folgende Entschädigungen für Ertragsausfälle und zusätzliche Kosten: Ertragsausfall Ferkelerz. Mast Babyferkel Unfalltod im Tierbestand (optional) Verminderte Anzahl lebendgeborener Ferkel** (bei Geburt) Entschädigung: 40 % des beantragten Werts/Ferkel (z.B.: bei 100 EUR/Ferkel beträgt die Entschädigung 40 EUR/Ferkel) Wir entschädigen Verendungen und Nottötungen bei Schweinen infolge von: Verendete Ferkel** (Saugferkelverluste und Aufzuchtverluste) Entschädigung: bis Absetzen: 55 % des beantragten Werts/Ferkel, • Ausfall der Lüftungsanlage* durch direkten/indirekten Blitzschlag, Kurzschluss, ab Absetzen: 75 % des beantragten Werts/Ferkel Stromausfall, Stromschwankungen, mechanische/elektrische Defekte, Verendete Mastschweine** (Mastverluste) technische Fehler oder Elementarschäden Entschädigung: 65 % des beantragten Werts/Mastschweins • Spaltenbodenbruch (z.B.: bei 200 EUR/Mastschwein beträgt die Entschädigung 130 EUR) • Güllegasen Kosten • Transportunfällen** Verlängerte Aufzuchtdauer** Förderung Entschädigung: *Voraussetzung für die Versicherung gegen Lüftungsausfall ist eine netzunabhängige akustische Alarmanlage. Liegt Ihre Prämie Verlängerte Aufzuchtdauer in % x ermittelte Futterkosten in EUR kein aktuelles Wartungsgutachten vor, beträgt der Selbstbehalt 35 % (statt 10 %). für Infektions- Ermittelte Futterkosten in EUR: **Voraussetzung für Transportunfälle ist die Durchführung des Transports durch den Versicherungsnehmer selbst krankheiten Ferkelaufzucht: 20 % (bio: 30 %) des beantragten Werts/Ferkel oder einen Betriebsangehörigen (nicht: Viehhändler oder Schlachthöfe) mit einem zum Betrieb zugehörigen oder wird zu 55 % Babyferkelproduktion: 8,5 % (bio: 17 %) des beantragten Werts/Ferkel angemieteten Transportmittel. von Bund und Babyferkelaufzucht: 15 % (bio: 18 %) des beantragten Werts/Ferkel Ländern geför- dert. Verlängerte Mastdauer** Entschädigung: Sie erhalten in der Ferkelerzeugung und Ferkelaufzucht eine Entschädigung, die Verlängerte Mastdauer in % x ermittelte Futterkosten in EUR vom Alter und dem aktuellen Marktwert Ihrer verendeten oder notgetöteten Ferkel Ermittelte Futterkosten in EUR: 30 % (bio: 35 %) des beantragten Werts/Mast- schwein abhängt. Wir ersetzen Schäden ab 500 Euro mit einem Selbstbehalt von 10 %. Erhöhte Tierarztkosten* laut Rechnung (direkter Zusammenhang mit Infektionskrankheiten) In der Schweinemast und Produktion von Jungsauen/Jungebern richtet sich Erhöhte Remontierungskosten** die Entschädigung nach dem Lebendgewicht und dem aktuellen Marktwert. Wir Entschädigung: Anzahl zugekaufter Jungsauen über den Durchschnitt x aktuellem ersetzen Schäden ab 1.000 Euro mit einem Selbstbehalt von 10 %. Jungsauenpreis (maximal 4-facher beantragter Wert/Ferkel). Der Schlachterlös der zusätzlich geschlachteten Mutter-/Jungsauen wird berücksichtigt. Erhöhte Tierkörperverwertungskosten* laut Rechnung (für verendete Ferkel, Mutter- und Jungsauen, Mastschweine) Zusätzliche Untersuchungskosten* laut Rechnung (zum Nachweis von Infektionserregern als Ursache) Reinigungs- und Desinfektionskosten* laut Rechnung (bei anzeigepflichtigen Infektionskrankheit mit behördlich angeordneter Reinigung- und Desinfektion) *Der Selbstbehalt beträgt 10 % des Rechnungsbetrags. **Im Schadensfall werden die Daten/Kennzahlen im Schadenszeitraum mit dem Durchschnitt des Vergleichszeitraums verglichen. Die Daten/Kennzahlen für den Vergleichszeitraum werden aus den letzten drei abgelaufenen Wirtschafts- jahren ermittelt. Der Schadenszeitraum beginnt grundsätzlich mit dem Datum der Schadensmeldung. Der Schadens- zeitraum endet je nach gewählter Variante nach 12 bzw. 18 Monaten oder davor, wenn die Krankheitsfreiheit durch den Tierarzt bestätigt und das betriebsübliche biologische Leistungsniveau wieder erreicht wurde. Die Mindestdauer des Schadenszeitraums beträgt drei Monate. 24 25
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