Versicherungsvergleich - Ihr persönlicher

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Versicherungsvergleich - Ihr persönlicher
Ihr persönlicher
Versicherungsvergleich

Bereich Wohngebäude
Die Versicherungsleistungen im Vergleich zwischen:

Versicherungskammer Bayern                           DOMCURA
Optimal, Stand 03.2009                               Einfamilienhauskonzept - Top-Schutz, Stand 10.2020

Beratung durch
Stephan Krause                                       Telefon 0721 358 369
Der Fairsicherungsladen GmbH                         E-Mail stkrause@fair-ka.de
Karlstr. 68
76137 Karlsruhe

Datum   02.06.2021
Produktbereich                                  Wohngebäude                             Wohngebäude

Gesellschaft                                    Versicherungskammer Bayern Versicherungs- DOMCURA AG

                                                AG

Abschlussjahr                                   2009                                    aktuelle Tarifgeneration

Tarif                                           Optimal, Stand 03.2009                  Einfamilienhauskonzept - Top-Schutz, Stand

                                                                                        10.2020

Bausteine                                             Gebäude-Optimal-Paket, Stand
                                                      03.2009 *

                                                      Grundstück-Optimal-Paket, Stand
                                                      03.2009 *

                                                      Service-Optimal-Paket, Stand
                                                      03.2009 *

GESAMTWERTUNG
                                                                     44%                                     78%

 Allgefahrendeckung                               0          / 100                        0          / 100

 Allgefahrendeckung                               0                                       0

                                                 nein                                    nein

 Anpassung des Versicherungsschutzes              295        / 300                        285        / 300

 Anpassung des Versicherungsschutzes:             100                                     100
 Veräußerung
                                                 gem. §§ 95 und 96 VVG                   gem. §§ 95 und 96 VVG

 Anpassung des Versicherungsschutzes:             95                                      85
 Überversicherung
                                                 gem. § 74 VVG                           keine bedingungsseitige Regelung; § 74 VVG

 Anpassung des Versicherungsschutzes:             100                                     100
 Mehrfachversicherung
                                                 gem. §§ 77 bis 79 VVG                   gem. §§ 77 bis 79 VVG

 Anpassungsmöglichkeiten                          0          / 300                        150        / 300

 Möglichkeit des Einschlusses der erweiterten     0                                       100
 Vorsorgeversicherung (Best-Leistung)
                                                 nicht versichert                        Versicherungsschutz besteht, gilt für die
                                                                                         Vorversicherergarantie.

 Erweiterte Vorsorgeversicherung (Best-           0                                       0
 Leistung)
                                                 nicht versichert                        nicht versichert

© 2021 Franke und Bornberg, Hannover                                Seite 2 / 23
Vorversicherergarantie                        0                                                50

                                             nicht versichert                                 Versicherungsschutz besteht bis 250.000 €,
                                                                                              wenn zwischen Versicherungsende und -beginn
                                                                                              maximal 3 Monate liegen. Ausgeschlossen
                                                                                              bleiben der Verzicht auf Selbstbeteiligungen,
                                                                                              Elementarschäden, Assistanceleistungen, Glas,
                                                                                              Ableitungsrohre sowie Allgefahrendeckungen.

Anprall oder Absturz eines                    100        / 100                                 100        / 100
Luftfahrzeuges, seiner Teile oder Ladung

Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges,    100                                              100
seiner Teile oder Ladung : Definition
                                             Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges oder   Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges oder
                                             unbemannten Flugkörpers, seiner Teile oder       unbemannten Flugkörpers, seiner Teile oder
                                             Ladung                                           Ladung

Assistance                                    0          / 1000                                0          / 1000

Assistance: Möglichkeit des Einschlusses      0                                                0

                                             nicht versichert                                 nicht versichert

Assistance: Kinderbetreuung im Notfall        0                                                0

                                             nicht versichert                                 nicht versichert

Assistance: Sonstige                          0                                                0

                                             nicht versichert                                 nicht versichert

Assistance: Dokumentendepot                   0                                                0

                                             nicht versichert                                 nicht versichert

Assistance: Unterbringung von Tieren          0                                                0

                                             nicht versichert                                 nicht versichert

Assistance: Schlüsseldienst                   0                                                0

                                             nicht versichert                                 nicht versichert

Assistance: Sanitär-Installateurservice       0                                                0

                                             nicht versichert                                 nicht versichert

Assistance: Elektro-Installateurservice       0                                                0

                                             nicht versichert                                 nicht versichert

Assistance: Heizungs-Installateurservice      0                                                0

                                             nicht versichert                                 nicht versichert

Assistance: Notheizung                        0                                                0

                                             nicht versichert                                 nicht versichert

Aufräumungs- und Abbruchkosten                200        / 200                                 200        / 200

Aufräumungs- und Abbruchkosten:               100                                              100
Leistungsumfang
                                             Kosten für das Aufräumen und den Abbruch         Kosten für das Aufräumen und den Abbruch
                                             versicherter Sachen, für das Wegräumen und       versicherter Sachen, für das Abfahren von
                                             Abfahren von Schutt und sonstigen Resten         Schutt und sonstigen Resten dieser Sachen zum
                                             dieser Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz      nächsten Ablagerungsplatz und für das Ablagern
                                             und für das Ablagern oder Vernichten             oder Vernichten sowie Kosten für das Absperren
                                                                                              von Straßen, Wegen u. Grundstücken

Aufräumungs- und Abbruchkosten:               100                                              100
Entschädigungsgrenze
                                             100% der Versicherungssumme                      keine Einschränkung der Entschädigungsgrenze

© 2021 Franke und Bornberg, Hannover                            Seite 3 / 23
Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit         0          / 700                      600        / 700

Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit:        0                                     100
Möglichkeit des Einschlusses
                                              nicht versichert                      Versicherungsschutz besteht.

Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit:        0                                     60
Voraussetzungen an das Arbeitsverhältnis
                                              es wird keine Beitragsbefreiung bei   mind. 2 Jahre andauerndes Arbeitsverhältnis,
                                              Arbeitslosigkeit angeboten            nach deutschem Recht, Beschäftigung muss
                                                                                    über dem einer geringfügigen Beschäftigung
                                                                                    hinausgehen

Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit:        0                                     80
Leistungen bei Arbeitslosigkeit
                                              es wird keine Beitragsbefreiung bei   bis zur auf die Arbeitslosigkeit folgende zweite
                                              Arbeitslosigkeit angeboten            Hauptfälligkeit

Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit:        0                                     100
Wartezeiten für Leistungen bei
                                              es wird keine Beitragsbefreiung bei   keine
Arbeitslosigkeit
                                              Arbeitslosigkeit angeboten

Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit:        0                                     100
Einschränkungen zur Leistung bei
                                              es wird keine Beitragsbefreiung bei   keine Angaben zu Einschränkungen
Arbeitslosigkeit
                                              Arbeitslosigkeit angeboten

Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit:        0                                     100
Erforderliche Dauer der Arbeitslosigkeit
                                              es wird keine Beitragsbefreiung bei   keine Angaben zur erforderlichen Dauer der
                                              Arbeitslosigkeit angeboten            Arbeitslosigkeit

Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit:        0                                     60
Altersbeschränkungen für Leistungen bei
                                              es wird keine Beitragsbefreiung bei   der Versicherungsnehmer hat zum Zeitpunkt des
Arbeitslosigkeit
                                              Arbeitslosigkeit angeboten            Versicherungsbeginns das 58. Lebensjahr nicht
                                                                                    vollendet

Beseitigung umgestürzter Bäume/                0          / 800                      665        / 800
Wiederaufforstung/ Wiederherstellung
von Gartenanlagen

Beseitigung umgestürzter Bäume/                0                                     100
Wiederaufforstung/ Wiederherstellung von
                                              nicht versichert                      Versicherungsschutz besteht
Gartenanlagen: Möglichkeit des Einschlusses

Beseitigung umgestürzter Bäume:Gefahren        0                                     85

                                              entfällt, da nicht versichert         durch Brand, Blitzschlag, Sturm/ Hagel

Beseitigung umgestürzter Bäume:                0                                     80
Leistungsvoraussetzung
                                              entfällt, da nicht versichert         umgestürzte oder im Stamm geknickte Bäume
                                                                                    auf dem Versicherungsgrundstück; bereits
                                                                                    abgestorbene Bäume sind ausgeschlossen

Beseitigung umgestürzter Bäume:                0                                     100
Leistungsumfang
                                              entfällt, da nicht versichert         Entfernen, Abtransport, Entsorgung

Beseitigung umgestürzter Bäume:                0                                     100
Entschädigungsgrenze
                                              entfällt, da nicht versichert         keine Einschränkung der Entschädigungsgrenze

Wiederaufforstung/ Wiederherstellung von       0                                     100
Gartenanlagen: Leistungsumfang
                                              entfällt, da nicht versichert         Wiederherstellung von Gartenanlagen

Wiederaufforstung/ Wiederherstellung von       0                                     100
Gartenanlagen: Entschädigungsgrenze
                                              entfällt, da nicht versichert         keine Einschränkung der Entschädigungsgrenze

Wiederaufforstung/ Wiederherstellung von       0                                     0
Gartenanlagen: Sonstiger Leistungsumfang
                                              nicht versichert                      nicht versichert

© 2021 Franke und Bornberg, Hannover                             Seite 4 / 23
Beseitigung von Verstopfungen                 215        / 300                                    300        / 300

Beseitigung von Verstopfungen: Möglichkeit    100                                                 100
des Einschlusses
                                             Versicherungsschutz besteht                         Versicherungsschutz besteht

Beseitigung von Verstopfungen:                35                                                  100
Leistungsvoraussetzungen
                                             Beseitigung von Verstopfungen der Rohre,            Beseitigung von Verstopfungen der Rohre
                                             sofern ein ersatzpflichtiger Rohrbruch- oder        innerhalb des Gebäudes sowie auf dem
                                             Frostschaden vorliegt. Ausgeschlossen sind          Versicherungsgrundstück, soweit die Gefahr
                                             Schäden an Ableitungsrohren außerhalb des           Leitungswasser versichert ist
                                             Gebäudes.

Beseitigung von Verstopfungen:                80                                                  100
Entschädigungsgrenze
                                             500 €                                               keine Einschränkung der Entschädigungsgrenze

Bewegungs- u. Schutzkosten                    170        / 200                                    200        / 200

Bewegungs- u. Schutzkosten:                   70                                                  100
Leistungsumfang
                                             Kosten, die dadurch entstehen, dass zum Zweck       Kosten, die dadurch entstehen, dass zum Zweck
                                             der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung        der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung
                                             versicherter Sachen andere Sachen bewegt,           versicherter Sachen andere Sachen bewegt,
                                             verändert oder geschützt werden müssen              verändert oder geschützt werden müssen,
                                                                                                 insbesondere Aufwendungen für De- und
                                                                                                 Remontage von Maschinen, für Durchbruch,
                                                                                                 Abriss oder Wiederaufbau von Gebäudeteilen
                                                                                                 oder für das Erweitern von Öffnungen

Bewegungs- u. Schutzkosten:                   100                                                 100
Entschädigungsgrenze
                                             100% der Versicherungssumme                         keine Einschränkung der Entschädigungsgrenze

Blindgänger                                   0          / 200                                    100        / 200

Blindgängerschäden                            0                                                   100

                                             nicht versichert                                    ja

Entschärfung von Blindgängern                 0                                                   0

                                             nicht versichert                                    nicht versichert

Bruchschäden an Armaturen / Kosten für        130        / 200                                    145        / 200
den Austausch

Austausch von Armaturen: Leistungsumfang      75                                                  75

                                             sonstige Bruchschäden an Armaturen sowie die        sonstige Bruchschäden an Armaturen sowie die
                                             Kosten für den Austausch (z.B. Wasser- und          Kosten für den Austausch (z.B. Wasser- und
                                             Absperrhähne, Ventile, Wassermesser,                Absperrhähne, Ventile, Wassermesser,
                                             Geruchsverschlüsse)                                 Geruchsverschlüsse)

Austausch von Armaturen:                      55                                                  70
Entschädigungsgrenze
                                             500 €                                               keine Einschränkung der Entschädigung für
                                                                                                 Bruchschäden; 1.000 € für Austausch

Dekontamination von Erdreich                  195        / 300                                    275        / 300

Dekontamination von Erdreich:                 75                                                  75
Leistungsvoraussetzung
                                             behördliche Anordnung aufgrund von Gesetzen         behördliche Anordnung aufgrund von Gesetzen
                                             oder Verordnungen vor Eintritt des                  oder Verordnungen vor Eintritt des
                                             Versicherungsfalles, innerhalb von 9 Monaten        Versicherungsfalles, innerhalb von 9 Monaten
                                             seit Eintritt des Versicherungsfalles ergangen u.   seit Eintritt des Versicherungsfalles ergangen u.
                                             innerhalb von 3 Monaten dem VU zur Kenntnis         innerhalb von 3 Monaten dem VU zur Kenntnis
                                             gebracht                                            gebracht

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Dekontamination von Erdreich:                 20                                                100
Entschädigungsgrenze
                                             5.000 €; jedoch nur, sofern aus einem anderen     keine Einschränkung der Entschädigungsgrenze
                                             Versicherungsvertrag kein Ersatz erlangt werden
                                             kann

Dekontamination von Erdreich: Selbstbehalt    100                                               100

                                             kein SB                                           kein SB

Elementarschäden                              1090      / 1600                                  1270      / 1600

Elementarschäden: Möglichkeit des             100                                               100
Einschlusses
                                             Versicherungsschutz kann gegen Mehrbeitrag        Versicherungsschutz kann gegen Mehrbeitrag
                                             vereinbart werden                                 vereinbart werden

Elementarschäden: Einschlüsse                 100                                               100

                                             Überschwemmung; Rückstau; Erdbeben; Erdfall;      Überschwemmung; Rückstau; Erdbeben; Erdfall;
                                             Erdrutsch; Schneedruck; Lawinen;                  Erdrutsch; Schneedruck; Lawinen;
                                             Vulkanausbruch                                    Vulkanausbruch

Elementarschäden: Gesamtentschädigung         100                                               100

                                             keine Begrenzung                                  keine Begrenzung

Elementarschäden: Erdbeben                    70                                                85

                                             ja, jedoch kein Versicherungsschutz an nicht      ja, jedoch kein Versicherungsschutz an nicht
                                             bezugsfertigen Gebäuden oder an Gebäuden die      bezugsfertigen Gebäuden
                                             wegen Umbauarbeiten nicht für ihren Zweck
                                             genutzt werden können

Elementarschäden: Erdsenkung                  55                                                85

                                             ja, ausgenommen Schäden durch ungenügende         ja; jedoch kein Versicherungsschutz an nicht
                                             Verdichtung des Untergrundes vor Baubeginn;       bezugsfertigen Gebäuden
                                             jedoch kein Versicherungsschutz an nicht
                                             bezugsfertigen Gebäuden oder an Gebäuden die
                                             wegen Umbauarbeiten nicht für ihren Zweck
                                             genutzt werden können

Elementarschäden: Erdrutsch                   70                                                85

                                             ja; jedoch kein Versicherungsschutz an nicht      ja; jedoch kein Versicherungsschutz an nicht
                                             bezugsfertigen Gebäuden oder an Gebäuden die      bezugsfertigen Gebäuden
                                             wegen Umbauarbeiten nicht für ihren Zweck
                                             genutzt werden können

Elementarschäden: Schneedruck                 70                                                85

                                             ja, jedoch kein Versicherungsschutz an nicht      ja, jedoch kein Versicherungsschutz an nicht
                                             bezugsfertigen Gebäuden oder an Gebäuden die      bezugsfertigen Gebäuden
                                             wegen Umbauarbeiten nicht für ihren Zweck
                                             genutzt werden können

Elementarschäden: Lawinen                     70                                                85

                                             ja, jedoch kein Versicherungsschutz an nicht      ja; jedoch kein Versicherungsschutz an nicht
                                             bezugsfertigen Gebäuden oder an Gebäuden die      bezugsfertigen Gebäuden
                                             wegen Umbauarbeiten nicht für ihren Zweck
                                             genutzt werden können

Elementarschäden: Vulkanausbruch              70                                                85

                                             ja; jedoch kein Versicherungsschutz an nicht      ja, jedoch kein Versicherungsschutz an nicht
                                             bezugsfertigen Gebäuden oder an Gebäuden die      bezugsfertigen Gebäuden
                                             wegen Umbauarbeiten nicht für ihren Zweck
                                             genutzt werden können

Elementarschäden: Sicherheitsvorschriften     0                                                 0

                                             zur Vermeidung von                                zur Vermeidung von
                                             Überschwemmungsschäden wasserführende             Überschwemmungsschäden alle
                                             Anlagen auf dem Versicherungsgrundstück           Abflussleitungen (sofern VN Gefahr trägt)
                                             freihalten                                        freihalten

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Elementarschäden: Selbstbehalt                 10                                            45

                                              bedingungsgemäß errechneter Betrag wird um    10%, mind. 500 €, max. 5.000 €
                                              vereinbarten Selbstbehalt gekürzt

Elementarschäden: Wartezeit                    100                                           60

                                              keine bedingungseitige Regelung               2 Wochen ab Versicherungsbeginn; Wartezeit
                                                                                            entfällt, soweit Vorversicherung bestand und
                                                                                            unmittelbar Anschlussversicherung beantragt
                                                                                            wird

Elementarschäden: Kündigung                    70                                            70

                                              3 Monate                                      3 Monate

Elementarschäden: Rückstau                     65                                            85

                                              ja, sofern Rückstauklappen angebracht u.      ja, jedoch kein Versicherungsschutz an nicht
                                              funktionsbereit gehalten, jedoch kein         bezugsfertigen Gebäuden
                                              Versicherungsschutz an nicht bezugsfertigen
                                              Gebäuden oder an Gebäuden die wegen
                                              Umbauarbeiten nicht für ihren Zweck genutzt
                                              werden können

Elementarschäden: Überschwemmung -             70                                            100
Ausuferung
                                              ja, keine Schäden durch Grundwasser oder an   ja, keine Schäden an Gebäuden, die nicht
                                              Gebäuden, die nicht bezugsfertig oder durch   bezugsfertig sind
                                              Umbauarbeiten für ihren Zweck nicht nutzbar
                                              sind

Elementarschäden: Überschwemmung -             70                                            100
Witterungsniederschläge
                                              ja, keine Schäden durch Grundwasser oder an   ja, keine Schäden an Gebäuden, die nicht
                                              Gebäuden, die nicht bezugsfertig oder durch   bezugsfertig sind
                                              Umbauarbeiten für ihren Zweck nicht nutzbar
                                              sind

Entschädigungsberechnung                       200          / 500                            440       / 500

Entschädigungsberechnung:                      0                                             100
Unterversicherung
                                              keine bedingungsseitige Regelung              entfällt, da Wohnflächenmodell

Entschädigungsberechnung:                      0                                             100
Unterversicherungsverzicht
                                              nicht versichert                              kein Abzug bei Schäden bis 5.000 €

Entschädigungsberechnung: Zahlung              100                                           100

                                              wenn Grund und Höhe feststehen                wenn Grund und Höhe feststehen

Entschädigungsberechnung: Verzinsung           100                                           100

                                              4% pro Jahr                                   1% unter dem Basiszinssatz, zw. 4 und 6%

Entschädigungsberechnung: Vorsorge             0                                             40

                                              nicht versichert                              Begrenzung auf 30.000 €

Erweiterungen                                  0            / 200                            170       / 200

Erweiterungen: Eindringen v. Niederschlägen    0                                             70
o. Schmutz durch Öffnungen am Gebäude
                                              keine Erweiterung                             5.000 €, gilt für unmittelbare Einwirkung von
                                                                                            Regen-, Schmelzwasser, Schnee, Eis oder Hagel

Erweiterungen: Streik / Aussperrung            0                                             100

                                              keine Erweiterung                             keine Einschränkung der Entschädigungsgrenze

Fahrzeuganprall                                120          / 200                            200       / 200

© 2021 Franke und Bornberg, Hannover                              Seite 7 / 23
Fahrzeuganprall: Leistungsvoraussetzung      95                                                100

                                            Anprall von Schienen- oder Straßenfahrzeugen,     Anprall von Fahrzeugen, deren Teile oder
                                            auch Schäden an Einfriedungen; Ausschluss von     Ladung; Ausschluss für Schäden durch
                                            Schäden an Fahrzeugen, Straßen und Wegen          Verschleiß

Fahrzeuganprall: Entschädigungsgrenze        25                                                100

                                            500 €                                             keine Einschränkung der Entschädigungsgrenze

Feuerlöschkosten                             150        / 200                                  200         / 200

Feuerlöschkosten: Definition                 75                                                100

                                            Kosten, für Leistungen zur Brandbekämpfung        notwendige Kosten die VN zur
                                            der Feuerwehr od. anderer Institutionen, sofern   Brandbekämpfung für geboten halten durfte;
                                            diese Maßnahmen nicht im öffentlichen             einschließlich der Aufwendungen für Leistungen
                                            Interesse erbracht wurden                         der Feuerwehr o. anderer Institutionen, die im
                                                                                              öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung
                                                                                              verpflichtet sind; sofern Zustimmung vom VR
                                                                                              erteilt, freiwillige Zuwendungen des VN an
                                                                                              Personen, die sich bei der Brandbekämpfung
                                                                                              eingesetzt haben

Feuerlöschkosten: Entschädigungsgrenze       75                                                100

                                            100% der Versicherungssumme                       unbegrenzt

Gebäudebeschädigungen durch                  460        / 700                                  695         / 700
unbefugte Dritte

Gebäudebeschädigungen durch unbefugte        100                                               100
Dritte: Möglichkeit des Einschlusses
                                            Versicherungsschutz besteht                       Versicherungsschutz besteht.

Gebäudebeschädigungen durch unbefugte        100                                               100
Dritte: Leistungsumfang
                                            Beseitigung von Schäden an Türen, Schlössern,     Beseitigung von Gebäudebeschädigung infolge
                                            Fenstern (ausgenommen                             Einbruch o. Einbruchversuch
                                            Schaufensterverglasungen), Rollläden und
                                            Schutzgittern durch Einbruch (auch Versuch),
                                            Einstieg oder Eindringen mittels falscher
                                            Schlüssel (oder anderer Werkzeuge), auch
                                            Schäden, die außen am Gebäude entstanden
                                            sind

Gebäudebeschädigungen durch unbefugte        40                                                95
Dritte: Entschädigungsgrenze
                                            500 €                                             keine Einschränkung der Entschädigungsgrenze,
                                                                                              Entschädigung jedoch nur, sofern keine andere
                                                                                              Versicherung eintrittspflichtig ist

Gebäudebeschädigungen durch unbefugte        100                                               100
Dritte: Gebäudetyp
                                            Gebäude                                           Gebäude

Gebäudebeschädigungen durch unbefugte        100                                               100
Dritte: Graffiti - Leistungsvoraussetzung
                                            Schäden an Außenseiten von versicherten           keine Leistungsvoraussetzung
                                            Sachen; unverzügliche Anzeige bei der
                                            zuständigen Polizeidienststelle

Gebäudebeschädigungen durch unbefugte        20                                                100
Dritte: Graffiti - Entschädigungsgrenze
                                            bis 1.000 € je Versicherungsfall und -jahr        keine Einschränkung der Entschädigungsgrenze

Gebäudebeschädigungen durch unbefugte        0                                                 100
Dritte: mutwillige Beschädigung/
                                            nicht versichert                                  keine Einschränkung der Entschädigungsgrenze
Vandalismus

Gerichtsstand                                100        / 100                                  100         / 100

Gerichtsstand                                100                                               100

                                            Wohnsitz des VN                                   Wohnsitz des VN

© 2021 Franke und Bornberg, Hannover                           Seite 8 / 23
Glasversicherung                           0          / 100                                 100       / 100

Glasversicherung: Möglichkeit des          0                                                100
Einschlusses
                                          nicht versichert                                 Versicherungsschutz kann gegen Mehrbeitrag
                                                                                           vereinbart werden

Grobe Fahrlässigkeit                       0          / 500                                 470       / 500

Grobe Fahrlässigkeit: Möglichkeit des      0                                                100
Einschlusses
                                          nicht versichert                                 Versicherungsschutz besteht

Grobe Fahrlässigkeit: Herbeiführung des    0                                                100
Versicherungsfalles
                                          kein Verzicht auf Einwand der groben             Verzicht auf den Einwand der groben
                                          Fahrlässigkeit                                   Fahrlässigkeit

Grobe Fahrlässigkeit: Verzicht auf         0                                                70
Obliegenheiten und Anzeigepflicht bei
                                          kein Verzicht auf Obliegenheiten,                bis 50.000 € Verzicht auf Obliegenheiten vor und
Gefahrerhöhung
                                          Sicherheitsvorschriften und die Anzeigepflicht   nach Eintritt des Versicherungsfalles, kein
                                          bei Gefahrerhöhung                               Verzicht auf die Anzeigepflicht bei
                                                                                           Gefahrerhöhung

Grobe Fahrlässigkeit: Schadenhöhe          0                                                100

                                          Leistungskürzung entsprechend der Schwere        keine Begrenzung der Schadenhöhe
                                          des Verschuldens

Grobe Fahrlässigkeit: Schadenhöhe nach     0                                                100
Erhöhungsmöglichkeit
                                          Leistungskürzung entsprechend der Schwere        keine Begrenzung der Schadenhöhe, keine
                                          des Verschuldens                                 Erhöhung möglich

Hauptgefahren                              600        / 600                                 600       / 600

Hauptgefahren: Explosion                   100                                              100

                                          ja                                               ja

Hauptgefahren: Hagel                       100                                              100

                                          ja                                               ja

Hauptgefahren: Sturm                       100                                              100

                                          ja                                               ja

Hauptgefahren: Blitzschlag                 100                                              100

                                          ja                                               ja

Hauptgefahren: Brand                       100                                              100

                                          ja                                               ja

Hauptgefahren: Leitungswasser              100                                              100

                                          ja                                               ja

Hotelkosten                                235        / 300                                 285       / 300

Hotelkosten: Leistungsvoraussetzung        85                                               85

                                          eigengenutzte Wohnung des VN unbewohnbar         eigengenutzte Wohnung des VN unbewohnbar
                                          und Beschränkung auf bewohnbaren Teil nicht      und Beschränkung auf bewohnbaren Teil nicht
                                          zumutbar                                         zumutbar

Hotelkosten: Leistungsdauer                75                                               100

                                          max. 100 Tage                                    max. 12 Monate

Hotelkosten: Entschädigungsgrenze          75                                               100

                                          100 € pro Tag                                    150 € pro Tag

© 2021 Franke und Bornberg, Hannover                         Seite 9 / 23
Implosion                                   100        / 100                                 100        / 100

Implosion: Definition                       100                                              100

                                           ja, bis 100% der Versicherungssumme              ja, keine Einschränkung der
                                                                                            Entschädigungsgrenze

Kündigung                                   195        / 300                                 210        / 300

Kündigung: Einjahresverträge                55                                               55

                                           3 Monate vor Ablauf beiderseits kündbar          3 Monate vor Ablauf beiderseits kündbar

Kündigung: Mehrjahresverträge               55                                               55

                                           zum Ablauf des 3. Jahres o. jedes                zum Ablauf des 3. Jahres o. jedes
                                           darauffolgenden Jahres mit Frist von 3 Monaten   darauffolgenden Jahres mit Frist von 3 Monaten
                                           vor Ablauf                                       vor Ablauf

Kündigung: nach einem Versicherungsfall     85                                               100

                                           Kündigung beiderseits innerhalb eines Monats     Kündigung beiderseits innerhalb eines Monats
                                           nach Auszahlung oder Ablehnung der               nach Abschluss der Verhandlung über die
                                           Entschädigung; Kündigung wird einen Monat        Entschädigung; Kündigung wird drei Monate
                                           nach Zugang durch Versicherer bzw. sofort oder   nach Zugang durch Versicherer bzw. sofort oder
                                           zu einem später vereinbarten Zeitpunkt           zu einem später vereinbarten Zeitpunkt
                                           (spätestens Ende des laufenden                   (spätestens Ende des laufenden
                                           Versicherungsjahres) durch                       Versicherungsjahres) durch
                                           Versicherungsnehmer wirksam                      Versicherungsnehmer wirksam

Leistungsausschlüsse                        0          / 100                                 100        / 100

Leistungsausschluss: innere Unruhen         0                                                100

                                           ja                                               nein, keine Einschränkung der
                                                                                            Entschädigungsgrenze, ebenso Wegnahme bei
                                                                                            Plünderungen

Leitungswasser                              600        / 1200                                880        / 1200

Leitungswasser: Besonderheiten              0                                                100

                                           keine Besonderheiten                             Bruchschäden an Sanitäreinrichtungen; Frost-
                                                                                            und sonstige Bruchschäden an sowie
                                                                                            bestimmungswidriger Wasseraustritt aus
                                                                                            Lüftungsrohren, Rohren von Fäkalien- oder
                                                                                            Kläranlagen sowie Regenrohren außerhalb des
                                                                                            Gebäudes; Bruchschäden an Heizkörpern,
                                                                                            Heizkesseln, Boilern, Wärmetauschern oder
                                                                                            ähnlichen Installationen; Leckortungskosten
                                                                                            auch bei nicht versicherten Rohrbruchschäden;
                                                                                            bestimmungswidriger Wasseraustritt aus
                                                                                            Duschen ohne Wanne

Leitungswasser: Aquarien                    100                                              100

                                           ja, 100% der Versicherungssumme                  ja, keine Einschränkung der
                                                                                            Entschädigungsgrenze

Leitungswasser: Wasserbetten                100                                              100

                                           ja, bis 100% der Versicherungssumme              ja, keine Einschränkung der
                                                                                            Entschädigungsgrenze

Leitungswasser: Regenfallrohre innerhalb    100                                              100
des Gebäudes - Voraussetzung
                                           bestimmungswidriger Wasseraustritt, Frost- u.    bestimmungswidriger Wasseraustritt, Frost- u.
                                           sonstige Bruchschäden                            sonstige Bruchschäden

Leitungswasser: Regenfallrohre innerhalb    40                                               100
des Gebäudes - Entschädigungsgrenze
                                           5.000 €                                          keine Einschränkung der Entschädigungsgrenze

Leitungswasser: unterirdische               0                                                0
Regenfallrohre
                                           nicht versichert                                 nicht versichert

© 2021 Franke und Bornberg, Hannover                          Seite 10 / 23
Leitungswasser: Klima-, Wärmepumpen- u.       100                                                 100
Solarheizungsanlagen
                                             ja (dessen Rohre auf dem Dach gelten als            ja (dessen Rohre auf dem Dach gelten als
                                             innerhalb des Gebäudes); bis 100% der               innerhalb des Gebäudes); keine Einschränkung
                                             Versicherungssumme                                  der Entschädigungsgrenze

Leitungswasser: Korrosionsschäden an          0                                                   0
Heizkörpern - Leistungsvoraussetzung
                                             nicht versichert                                    nicht versichert

Leitungswasser: Korrosionsschäden an          0                                                   0
Heizkörpern - Entschädigungsgrenze
                                             entfällt, da nicht versichert                       entfällt, da nicht versichert

Leitungswasser: Fußbodenheizung               100                                                 100

                                             ja, bis 100% der Versicherungssumme                 ja, keine Einschränkung der
                                                                                                 Entschädigungsgrenze

Leitungswasser: Schwimmbäder                  60                                                  90

                                             ja; innerhalb versicherter Gebäude, bis 100 %       ja, keine Einschränkung der
                                             der Versicherungssumme                              Entschädigungsgrenze

Leitungswasser: Schläuche                     0                                                   90

                                             keine Regelung                                      Frost- und Bruchschäden an den mit der
                                                                                                 Wasserversorgung und den wasserführenden
                                                                                                 Einrichtungen verbundenen Schläuchen

Medienverlust                                 155        / 300                                    300          / 300

Medienverlust: Wasserverlust -                85                                                  100
Leistungsvoraussetzung
                                             nur Frischwasser                                    keine Leistungsvoraussetzung

Medienverlust: Wasserverlust -                70                                                  100
Entschädigungsgrenze
                                             500 €                                               keine Einschränkung der Entschädigungsgrenze

Medienverlust: Mehrverbrauch von Gas          0                                                   100

                                             entfällt, da nicht versichert                       keine Einschränkung der Entschädigungsgrenze

Mehrkosten durch behördliche Auflagen         115        / 200                                    175          / 200

Mehrkosten durch behördliche Auflagen:        75                                                  75
Leistungsvoraussetzung
                                             für vor Eintritt des Versicherungsfalls erlassene   für vor Eintritt des Versicherungsfalls erlassene
                                             Gesetze und Verordnungen; ausgenommen               Gesetze und Verordnungen; ausgenommen
                                             behördliche Auflagen mit Fristsetzung vor           behördliche Auflagen mit Fristsetzung vor
                                             Eintritt des Schadenfalls                           Eintritt des Schadenfalls

Mehrkosten durch behördliche Auflagen:        40                                                  100
Entschädigungsgrenze
                                             15% der Versicherungssumme                          1.000.000 €

Mehrkosten für alters- /                      0          / 200                                    0            / 200
behindertengerechten Umbau

Mehrkosten für alters-/behindertengerechte    0                                                   0
Umbauten: Leistungsvoraussetzungen
                                             nicht versichert                                    nicht versichert

Mehrkosten für alters-/behindertengerechte    0                                                   0
Umbauten: Leistungsumfang
                                             entfällt, da nicht versichert                       entfällt, da nicht versichert

Mehrkosten für Technologiefortschritt         0          / 200                                    200          / 200

© 2021 Franke und Bornberg, Hannover                            Seite 11 / 23
Mehrkosten für Technologiefortschritt:         0                                                 100
Leistungsvoraussetzung
                                              nicht versichert                                  Versicherer ersetzt die in Folge eines
                                                                                                Versicherungsfalls tatsächlich entstandenen
                                                                                                Mehrkosten für die Wiederbeschaffung oder
                                                                                                Wiederherstellung der versicherten und vom
                                                                                                Schaden betroffenen Sachen, wenn die
                                                                                                Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der
                                                                                                Sache in der selben Art und Güte infolge
                                                                                                Technologiefortschritts nicht möglich oder
                                                                                                unwirtschaftlich ist

Mehrkosten für Technologiefortschritt:         0                                                 100
Entschädigungsgrenze
                                              nicht versichert                                  1.000.000 €

Mehrkosten infolge Preissteigerungen           80         / 200                                  110          / 200

Mehrkosten infolge Preissteigerungen:          40                                                10
Leistungsumfang
                                              Mehrkosten zwischen dem Eintritt des              Mehrkosten zwischen dem Eintritt des
                                              Versicherungsfalles und der Wiederherstellung     Versicherungsfalles und der Wiederherstellung
                                              bei unverzüglicher Veranlassung der               bei unverzüglicher Veranlassung der
                                              Wiederherstellung; Mehrkosten infolge             Wiederherstellung; Mehrkosten infolge von
                                              Betriebsbeschränkungen oder Kapitalmangel         außergewöhnlichen Ereignissen,
                                              sind nicht versichert                             Betriebsbeschränkungen oder Kapitalmangel
                                                                                                sind nicht versichert

Mehrkosten infolge Preissteigerungen:          40                                                100
Entschädigungsgrenze
                                              gleitende Neuwertversicherung: 15% der            1.000.000 €
                                              Versicherungssumme; Neuwert, Zeitwert: 5%
                                              der Versicherungssumme

Mietausfall                                    300        / 300                                  300          / 300

Mietausfall: Leistungsvoraussetzung            100                                               100

                                              keine                                             keine

Mietausfall: Leistungsdauer                    100                                               100

                                              24 Monate seit Eintritt des Versicherungsfalles   36 Monate seit Eintritt des Versicherungsfalles

Mietausfall: Entschädigungsgrenze              100                                               100

                                              100% der Versicherungssumme                       keine Einschränkung der Entschädigungsgrenze

Mietausfall für gewerblich genutzte            335        / 400                                  400          / 400
Räume

Mietausfall für gewerblich genutzte Räumen:    100                                               100
Möglichkeit des Einschlusses
                                              Versicherungsschutz besteht                       Versicherungsschutz besteht

Mietausfall für gewerblich genutzte Räumen:    75                                                100
Leistungsvoraussetzung
                                              Mieter von Gewerberäumen infolge eines            Mieter von Gewerberäumen berechtigt, Zahlung
                                              Versicherungsfalles berechtigt, Zahlung der       der Miete ganz oder teilweise zu verweigern
                                              Miete ganz oder teilweise zu verweigern bzw. VN   bzw. VN Gewerberäume nicht benutzen kann u.
                                              Gewerberäume aufgrund Versicherungsfall nicht     auch Beschränkung auf einen benutzbaren Teil
                                              benutzen kann u. auch Beschränkung auf einen      der Gewerberäume nicht zugemutet werden
                                              benutzbaren Teil der Gewerberäume nicht           kann; auch wenn Gebäude bei Eintritt nicht
                                              zugemutet werden kann                             vermietet war jedoch Vermietung während der
                                                                                                Haftzeit nachgewiesen wird

Mietausfall für gewerblich genutzte Räumen:    100                                               100
Leistungsdauer
                                              24 Monate seit Eintritt des Versicherungsfalls    36 Monate seit Eintritt des Versicherungsfalles

Mietausfall für gewerblich genutzte Räumen:    60                                                100
Entschädigungsgrenze
                                              5.000 €                                           keine Einschränkung der Entschädigungsgrenze

Nutzwärmeschäden                               100        / 100                                  100          / 100

© 2021 Franke und Bornberg, Hannover                             Seite 12 / 23
Nutzwärmeschäden:                               100                                           100
Leistungsvoraussetzung
                                               ja, bis 100% der Versicherungssumme           ja, keine Einschränkung der
                                                                                             Entschädigungsgrenze

Obliegenheiten                                  380        / 500                              500        / 500

Obliegenheiten: Anzeigepflicht bei              100                                           100
Vertragsabschluss
                                               alle bekannten gefahrerheblichen Umstände     alle bekannten gefahrerheblichen Umstände
                                               schriftlich, wahrheitsgemäß u. vollständig    schriftlich, wahrheitsgemäß u. vollständig
                                               anzeigen, ebenso die Antragsfragen            anzeigen, ebenso die Antragsfragen
                                               beantworten                                   beantworten

Obliegenheiten: Sanktionen bei Verletzung       100                                           100
der Anzeigepflicht
                                               keine                                         keine

Obliegenheiten: Sicherheitsvorschriften (vor    80                                            100
dem Versicherungsfall)
                                               Auflagen des Baugenehmigungsbescheides        keine Regelungen über den Standard hinaus
                                               sowie Verordnungen von Kommunen beachten

Obliegenheiten: Obliegenheiten im               100                                           100
Versicherungsfall
                                               Standard                                      Standard

Obliegenheiten: Verletzung der                  0                                             100
Rauchwarnmelderpflicht
                                               keine bedingungsseitige Regelung, gilt als    gilt nicht als Obliegenheitsverletzung
                                               Obliegenheitsverletzung

Photovoltaikanlagen                             100        / 800                              100        / 800

Photovoltaikanlagen gegen Grundgefahren         100                                           100

                                               Versicherungsschutz besteht für Anlagen auf   Versicherungsschutz besteht, sofern die Anlage
                                               dem Versicherungsgrundstück, sofern die       auf dem Hausdach oder dem Dach einer
                                               Nennleistung maximal 10 kWp beträgt.          mitversicherten Garage/Carport befestigt ist.

Möglichkeit des Einschlusses erweiterter        0                                             0
Photovoltaikanlagenschutz
                                               nicht versichert                              nicht versichert

erweiterter Photovoltaikanlagenschutz           0                                             0
gegen ergänzende technische Gefahren
                                               nicht versichert                              nicht versichert

Versicherte Sachen des erweiterten              0                                             0
Phovoltaikanlagenschutzs
                                               nicht versichert                              nicht versichert

Versicherte Gefahren des erweiterten            0                                             0
Photovoltaikanlagenschutzes
                                               nicht versichert                              nicht versichert

Selbstbehalt des erweiterten                    0                                             0
Photovoltaikanlagenschutzes
                                               nicht versichert                              nicht versichert

Ertragsausfall aus der Photovoltaikanlage -     0                                             0
Leistungshöhe
                                               nicht versichert                              nicht versichert

Ertragsausfall aus der Photovoltaikanlage -     0                                             0
Haftzeit
                                               nicht versichert                              nicht versichert

Prämienberechnung                               100        / 100                              100        / 100

Grundlage der Prämienberechnung                 100                                           100

                                               nach Wert 1914                                Wohnfläche

© 2021 Franke und Bornberg, Hannover                              Seite 13 / 23
provisorische Maßnahmen/                    0             / 100                              100           / 100
Notverschluss

provisorische Maßnahmen/ Notverschluss:     0                                                100
Entschädigungsgrenze
                                           nicht versichert                                 ja, keine Einschränkung der
                                                                                            Entschädigungsgrenze

Rohbauversicherung                          300           / 500                              300           / 500

Rohbauversicherung: Voraussetzung Feuer     100                                              100

                                           ja, sowie für Implosion und die zu seiner        ja, keine Einschränkungen
                                           Errichtung notwendigen, auf dem
                                           Baugrundstück befindlichen Baustoffe und
                                           Bauteile (Gefahrtragung VN)

Rohbauversicherung: Voraussetzung           0                                                0
Leitungswasser
                                           nicht versichert                                 nicht versichert

Rohbauversicherung: Voraussetzung Sturm/    0                                                0
Hagel
                                           nicht versichert                                 nicht versichert

Rohbauversicherung: Leistungsdauer          100                                              100

                                           max. 24 Monate                                   max. 24 Monate

Rohbauversicherung: Prämienberechnung       100                                              100

                                           beitragsfrei                                     beitragsfrei

Rohrbruch                                   1275          / 2600                             2220          / 2600

Zuleitungsrohre - Möglichkeit des           100                                              100
Einschlusses
                                           Versicherungsschutz besteht. Darüber hinaus      Versicherungsschutz besteht. Darüber hinaus
                                           sind Rohre mitversichert, die nicht der          sind Rohre mitversichert, die nicht der
                                           Versorgung versicherter Gebäude dienen oder      Versorgung versicherter Gebäude dienen oder
                                           außerhalb des Versicherungsgrundstücks verlegt   außerhalb des Versicherungsgrundstücks verlegt
                                           sind.                                            sind.

Wasserzuleitungs- u. Heizungsrohre          100                                              100
außerhalb versicherter Gebäude auf dem
                                           100% der Versicherungssumme                      ja, keine Einschränkung der
Versicherungsgrundstück - der Versorgung
                                                                                            Entschädigungsgrenze
dienend

Wasserzuleitungs- u. Heizungsrohre          40                                               100
außerhalb versicherter Gebäude auf dem
                                           5.000 €                                          keine Einschränkung der Entschädigungsgrenze
Versicherungsgrundstück - nicht der
Versorgung dienend

Wasserzuleitungs- u. Heizungsrohre          40                                               100
außerhalb versicherter Gebäude auf dem
                                           5.000 €                                          keine Einschränkung der Entschädigungsgrenze
Versicherungsgrundstück - nicht der
Versorgung dienend - maximal
abschließbare Leistungshöhe

Wasserzuleitungs- u. Heizungsrohre          100                                              100
außerhalb des Versicherungsgrundstücks -
                                           keine Leistungsvoraussetzungen                   keine Leistungsvoraussetzungen
Leistungsvoraussetzungen

Wasserzuleitungs- u. Heizungsrohre          40                                               100
außerhalb des Versicherungsgrundstücks -
                                           5.000 €                                          keine Einschränkung der Entschädigungsgrenze
Entschädigungsgrenze

Wasserzuleitungs- u. Heizungsrohre          40                                               100
außerhalb des Versicherungsgrundstücks -
                                           5.000 €                                          keine Einschränkung der Entschädigungsgrenze
maximal abschließbare Leistungshöhe

© 2021 Franke und Bornberg, Hannover                          Seite 14 / 23
Ableitungsrohre - Möglichkeit des            100                                               100
Einschlusses
                                            Versicherungsschutz kann gegen Mehrbeitrag        Versicherungsschutz besteht für
                                            vereinbart werden, gilt für Ableitungsrohre auf   Ableitungsrohre auf und außerhalb des
                                            und außerhalb des Versicherungsgrundstückes       Grundstücks

Ableitungsrohre auf dem                      100                                               100
Versicherungsgrundstück -
                                            keine                                             keine
Leistungsvoraussetzungen bei
Antragsstellung

Ableitungsrohre auf dem                      50                                                100
Versicherungsgrundstück -
                                            10 schadenfreie Jahre, sofern bei                 keine
Leistungsvoraussetzungen im Schadenfall
                                            Versicherungsbeginn kein Dichtigkeitsnachweis
                                            vorlag

Ableitungsrohre auf dem                      100                                               100
Versicherungsgrundstück - Leistungsumfang
                                            Frost- und sonstige Bruchschäden                  Frost- und sonstige Bruchschäden

Ableitungsrohre auf dem                      0                                                 50
Versicherungsgrundstück - Leistung bei
                                            kein Versicherungsschutz, auch nicht bei          sofern ein Materialschaden vorliegt
Wurzeleinwuchs
                                            Materialschaden

Ableitungsrohre auf dem                      0                                                 0
Versicherungsgrundstück - Leistung bei
                                            nein                                              nein
Muffenversatz

Ableitungsrohre auf dem                      0                                                 80
Versicherungsgrundstück -
                                            entfällt, da gegen Mehrbeitrag versicherbar       20.000 €; keine Einschränkung der
Entschädigungsgrenze
                                                                                              Entschädigung wenn Gebäude nicht älter als 30
                                                                                              Jahre oder innerhalb 10 Jahren vor
                                                                                              Schadeneintritt positiver Dichtheitsnachweis

Ableitungsrohre auf dem                      15                                                80
Versicherungsgrundstück - maximal
                                            1.500 € pro Versicherungsjahr                     20.000 €; keine Einschränkung der
abschließbare Leistungshöhe
                                                                                              Entschädigung wenn Gebäude nicht älter als 30
                                                                                              Jahre oder innerhalb 10 Jahren vor
                                                                                              Schadeneintritt positiver Dichtheitsnachweis

Ableitungsrohre außerhalb des                100                                               100
Versicherungsgrundstücks -
                                            keine                                             keine
Leistungsvoraussetzungen bei
Antragstellung

Ableitungsrohre außerhalb des                50                                                100
Versicherungsgrundstücks -
                                            10 schadenfreie Jahre, sofern bei                 keine
Leistungsvoraussetzungen im Schadenfall
                                            Versicherungsbeginn kein Dichtigkeitsnachweis
                                            vorlag

Ableitungsrohre außerhalb des                100                                               100
Versicherungsgrundstücks -
                                            Frost- u. sonstige Bruchschäden                   Frost- u. sonstige Bruchschäden
Leistungsumfang

Ableitungsrohre außerhalb des                0                                                 50
Versicherungsgrundstücks - Leistung bei
                                            kein Versicherungsschutz, auch nicht bei          sofern ein Materialschaden vorliegt
Wurzeleinwuchs
                                            Materialschaden

Ableitungsrohre außerhalb des                0                                                 0
Versicherungsgrundstücks - Leistung bei
                                            nein                                              nein
Muffenversatz

Ableitungsrohre außerhalb des                0                                                 80
Versicherungsgrundstücks -
                                            entfällt, da gegen Mehrbeitrag versicherbar       20.000 €; keine Einschränkung der
Entschädigungsgrenze
                                                                                              Entschädigung wenn Gebäude nicht älter als 30
                                                                                              Jahre oder innerhalb 10 Jahren vor
                                                                                              Schadeneintritt positiver Dichtheitsnachweis

© 2021 Franke und Bornberg, Hannover                         Seite 15 / 23
Ableitungsrohre außerhalb des                  15                                                80
Versicherungsgrundstücks - maximal
                                              1.500 € pro Versicherungsjahr                     20.000 €; keine Einschränkung der
abschließbare Leistungshöhe
                                                                                                Entschädigung wenn Gebäude nicht älter als 30
                                                                                                Jahre oder innerhalb 10 Jahren vor
                                                                                                Schadeneintritt positiver Dichtheitsnachweis

Gasleitungen - Möglichkeit des Einschlusses    100                                               100

                                              Versicherungsschutz besteht innerhalb des         Versicherungsschutz besteht innerhalb des
                                              Gebäudes                                          Gebäudes sowie auf dem
                                                                                                Versicherungsgrundstück.

Reparatur von undichten Gasleitungen           85                                                100
innerhalb des Gebäudes
                                              Bruchschäden; 100% der Versicherungssumme         Frost- und sonstige Bruchschäden; keine
                                                                                                Einschränkung der Entschädigungsgrenze

Reparatur von undichten Gasleitungen auf       0                                                 100
dem Grundstück
                                              nicht versichert                                  Frost- und sonstige Bruchschäden; keine
                                                                                                Einschränkung der Entschädigungsgrenze

Reparatur von undichten Gasleitungen           0                                                 100
ausserhalb des Grundstücks
                                              nicht versichert                                  Frost- und sonstige Bruchschäden; keine
                                                                                                Einschränkung der Entschädigungsgrenze

Rückreisekosten aus dem Urlaub                 155        / 200                                  185       / 200

Rückreisekosten aus dem Urlaub:                70                                                100
Leistungsvoraussetzung
                                              Schadenhöhe mind. 5.000 €, Urlaubsreise,          keine Voraussetzungen
                                              Reisedauer mind. 4 Tage max. 6 Wochen

Rückreisekosten aus dem Urlaub:                85                                                85
Entschädigungsgrenze
                                              bis 5.000 €, Fahrtmehrkosten für angemessenes     bis 10.000 €, Fahrtmehrkosten für
                                              Reisemittel entsprechend dem benutzten            angemessenes Reisemittel entsprechend dem
                                              Urlaubsreisemittel und der Dringlichkeit der      benutzten Urlaubsreisemittel und der
                                              Reise an den Schadenort, zusätzlich bei Bedarf    Dringlichkeit der Reise an den Schadenort
                                              ein Reiseruf über Rundfunk vom VR

Sachverständigenkosten                         0          / 200                                  175       / 200

Sachverständigenkosten:                        0                                                 75
Leistungsvoraussetzung
                                              im Rahmen der gesetzlichen Regelung               Schadenhöhe mind. 25.000 €

Sachverständigenkosten:                        0                                                 100
Entschädigungsgrenze
                                              jede Partei trägt die Kosten ihres                keine Einschränkung der Entschädigungsgrenze
                                              Sachverständigen, die Kosten des Obmanns
                                              tragen beide Parteien zur Hälfte

Schadenabwendungs- u.                          200        / 200                                  200       / 200
Schadenminderungskosten

Schadenabwendungs- u.                          100                                               100
Schadenminderungskosten: Definition
                                              notwendige Kosten für - auch erfolglose -         notwendige Kosten für - auch erfolglose -
                                              Maßnahmen, die der VN zur Abwendung eines         Maßnahmen, die der VN zur Abwendung eines
                                              versicherten Schadens oder Minderung eines        versicherten Schadens oder Minderung eines
                                              Schadens für sachgerecht halten durfte oder die   Schadens für sachgerecht halten durfte
                                              er auf Weisung des VR macht

Schadenabwendungs- u.                          100                                               100
Schadenminderungskosten:
                                              100% der Versicherungssumme; unbegrenzt,          keine Einschränkung der Entschädigungsgrenze
Entschädigungsgrenze
                                              soweit auf Weisung des VR erfolgt

Sengschäden                                    0          / 200                                  200       / 200

Sengschäden: Leistungsvoraussetzung            0                                                 100

                                              nicht versichert                                  Seng- und Schmorschäden

© 2021 Franke und Bornberg, Hannover                             Seite 16 / 23
Sengschäden: Entschädigungsgrenze              0                                          100

                                              entfällt, da nicht versichert              keine Einschränkung der Entschädigungsgrenze

Sonstiger Versicherungsschutz                  295        / 1300                          970        / 1300

Sonstiger Versicherungsschutz: Entfernung      0                                          100
bzw. Umsiedlung von Wespen-, Hornissen- u.
                                              nicht versichert                           Entfernung bzw. Umsiedlung von Wespen-,
Bienennestern
                                                                                         Hornissen- u. Bienennestern; bis 5.000 €

Sonstiger Versicherungsschutz: Regiekosten     30                                         30

                                              Mindestschadenhöhe 5.000 €; 500 €          Mindestschadenhöhe 5.000 €; mindestens 3
                                                                                         betroffene Gewerke; 3% der
                                                                                         Entschädigungssumme, max. 1.500 €

Sonstiger Versicherungsschutz:                 0                                          100
Verkehrssicherungsmaßnahmen
                                              nicht versichert                           keine Einschränkung der Entschädigungsgrenze

Sonstiger Versicherungsschutz:                 0                                          0
Windenergieanlagen
                                              nicht versichert                           nicht versichert

Sonstiger Versicherungsschutz: Entgangene      0                                          0
Veranstaltungskosten
                                              nicht versichert                           nicht versichert

Sonstiger Versicherungsschutz:                 100                                        100
Sonnenenergieanlagen
                                              Solarthermieanlagen auf dem                Solarthermieanlagen; keine Einschränkung der
                                              Versicherungsgrundstück; 100% der          Entschädigungsgrenze
                                              Versicherungssumme

Sonstiger Versicherungsschutz:                 100                                        100
Besonderheiten Infopunkt
                                              gegen Mehrbeitrag: Trocknungskosten nach   oberflächennahe geothermische Anlagen und
                                              Starkregen                                 sonstige Wärmepumpenanlagen auf dem
                                                                                         Versicherungsgrundstück; Mehrverbrauch von
                                                                                         sonstigen Medien; Beseitigung von
                                                                                         Spechtschlägen; Kosten für die Neueinstellung
                                                                                         von Antennen und Satellitenschüsseln; Kosten
                                                                                         für Müllentsorgung und Desinfektion nach
                                                                                         Auszug von Messis und Mietnomaden;
                                                                                         Gebäudeschäden durch unbemerkten Tod des
                                                                                         Mieters, Mehrkosten für Primärenergie,
                                                                                         Psychologische Erstberatung nach einem
                                                                                         Schaden

Sonstiger Versicherungsschutz: Rauch           0                                          85

                                              entfällt, da nicht versichert              ja, keine Einschränkung der
                                                                                         Entschädigungsgrenze, kein
                                                                                         Versicherungsschutz bei dauernder Einwirkung

Sonstiger Versicherungsschutz:                 0                                          100
Überschallknall
                                              nicht versichert                           ja, keine Einschränkung der
                                                                                         Entschädigungsgrenze; auch für Hubschrauber

Sonstiger Versicherungsschutz: radioaktive     0                                          100
Isotope
                                              nicht versichert                           keine Einschränkung der Entschädigungsgrenze

Sonstiger Versicherungsschutz: Datenrettung    65                                         85

                                              500 €                                      10.000 €

Sonstiger Versicherungsschutz: Schäden         0                                          80
durch Rettungskräfte -
                                              nicht versichert                           Verischerungsschutz besteht; nicht versichert
Leistungsvoraussetzung
                                                                                         sind Öffnungskosten bei vermuteter Gefahr für
                                                                                         Leib und Leben

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Sonstiger Versicherungsschutz: Schäden        0                                          90
durch Rettungskräfte - Leistungsumfang
                                             entfällt, da nicht versichert              bis 10.000 € je Versicherungsjahr, sofern aus
                                                                                        einem anderen Vertrag keine Entschädigung
                                                                                        erlangt werden kann

Telefonkosten                                 0          / 200                           0          / 200

Telefonkosten: Leistungsumfang                0                                          0

                                             nicht versichert                           nicht versichert

Telefonkosten: Entschädigungsgrenze           0                                          0

                                             entfällt, da nicht versichert              entfällt, da nicht versichert

Tierbissschäden                               0          / 200                           155        / 200

Tierbissschäden: Leistungsumfang              0                                          100

                                             nicht versichert                           Schäden an versicherten Sachen durch den Biss
                                                                                        von Nage- und Raubtieren

Tierbissschäden: Entschädigungsgrenze         0                                          55

                                             entfällt, da nicht versichert              5.000 € je Versicherungsfall und -jahr

Transport- und Lagerkosten                    0          / 300                           275        / 300

Transport- und Lagerkosten: Definition        0                                          100

                                             nicht versichert                           notwendige Kosten für Transport und Lagerung
                                                                                        von versicherten Sachen, solange die Lagerung
                                                                                        am Versicherungsort nicht möglich oder
                                                                                        zumutbar ist

Transport- und Lagerkosten: Leistungsdauer    0                                          75

                                             entfällt, da nicht versichert              bis 12 Monate

Transport- und Lagerkosten:                   0                                          100
Entschädigungsgrenze
                                             entfällt, da nicht versichert              keine Einschränkung der Entschädigungsgrenze

Übernahme von Kreditkosten                    0          / 200                           0          / 200

Übernahme von Kreditkosten:                   0                                          0
Voraussetzungen
                                             nicht versichert                           nicht versichert

Übernahme von Kreditkosten:                   0                                          0
Entschädigung und Leistungsdauer
                                             entfällt, da nicht versichert              entfällt, da nicht versichert

Überspannungsschäden                          195        / 300                           280        / 300

Überspannungsschäden: Möglichkeit des         100                                        100
Einschlusses
                                             Versicherungsschutz besteht                Versicherungsschutz besteht

Überspannungsschäden:                         80                                         80
Leistungsvoraussetzung
                                             keine Voraussetzungen, kein Verzicht auf   keine Voraussetzungen, kein Verzicht auf
                                             Nachweispflicht für geringe Schadenhöhen   Nachweispflicht für geringe Schadenhöhen

Überspannungsschäden:                         15                                         100
Entschädigungsgrenze
                                             2% der Versicherungssumme                  keine Einschränkung der Entschädigungsgrenze

Verpuffung                                    100        / 100                           100        / 100

© 2021 Franke und Bornberg, Hannover                            Seite 18 / 23
Verpuffung: Definition                         100                                            100

                                              ja, bis 100% der Versicherungssumme            ja, keine Einschränkung der
                                                                                             Entschädigungsgrenze

Versichererwechsel                             0         / 200                                170        / 200

Unklare Zuständigkeit bei Schäden              0                                              95

                                              keine bedingungsseitige Regelung               Versicherer übernimmt Schadenbearbeitung
                                                                                             und -regulierung bei fehlendem Nachweis der
                                                                                             Zuständigkeit, wenn Schadenmeldung in die
                                                                                             Vertragslaufzeit fällt

Uhrzeit bei Versichererwechsel                 0                                              75

                                              keine bedingungsseitige Regelung               Versicherungsbeginn und Versicherungsablauf
                                                                                             ist 0 Uhr

Versicherte Sachen                             1000      / 2000                               1845       / 2000

Versicherte Sachen: Nebengebäude -             70                                             100
Leistungsvoraussetzung
                                              Gartenhäuser und Geräteschuppen bis zu einem   Garten-, Geräte- und Gewächshäuser, Schuppen
                                              Neuwert von 5.000 €, Gewächshäuser bis zu      sowie weitere Nebengebäude bis 50 qm
                                              einem Neuwert von 1.000 €

Versicherte Sachen: Nebengebäude -             40                                             100
Entschädigungsgrenze
                                              5.000 €; Gewächshäuser 1.000 €                 keine Einschränkung der Entschädigungsgrenze

Versicherte Sachen: Klingel- u.                90                                             90
Briefkastenanlage, Müllboxen u. Terrassen -
                                              Klingel- u. Briefkastenanlage, Müllboxen,      Klingel-, Briefkasten- u. Gegensprechanlage,
Leistungsvoraussetzung
                                              Mülltonnenhäuschen u. Terrassen auf dem        Müllboxen/ Mülltonnen u. Terrassen auf dem
                                              versicherten Grundstück                        versicherten Grundstück

Versicherte Sachen: Klingel- u.                100                                            100
Briefkastenanlage, Müllboxen u. Terrassen -
                                              100% der Versicherungssumme; 5.000 € für       keine Einschränkung der Entschädigungsgrenze
Entschädigungsgrenze
                                              Mülltonnenhäuschen

Versicherte Sachen: Sonstige                   0                                              100

                                              keine bedingungsseitige Regelung               ja, in Form von Bänken, Brunnenanlagen, fest
                                                                                             montierte Spielplatzeinrichtungen, Garten- und
                                                                                             Grillkaminen, Gas- und Öltanks, fest installierten
                                                                                             Papierkörben, Schaukästen, Vitrinen, Schildern,
                                                                                             Transparenten, Saunen, Dampfbäder, Wasser-,
                                                                                             Gas-, Elektrizitäts- und Wärmezähler,
                                                                                             Brennstoffvorräte für Sammelheizungen,
                                                                                             Gemeinschaftswaschmaschinen- und -trockner,
                                                                                             Ladestationen für E-Autos, Springbrunnen,
                                                                                             Smart-Home-Anlagen (ohne Endgeräte)

Versicherte Sachen: Zubehör u.                 50                                             100
Gebäudebestandteile -
                                              keine bedingungsseitige Regelung               keine Einschränkung der Entschädigungsrenze;
Entschädigungsgrenze
                                              (Optimal, Stand 03.2009)                       Diebstahl bis 5.000 €

                                              5.000 € für Diebstahl
                                              (Gebäude-Optimal-Paket, Stand 03.2009)

                                              5.000 €
                                              (Grundstück-Optimal-Paket, Stand 03.2009)

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Versicherte Sachen: eingefügte Sachen         90                                              100
(Gefahrtragung) - Leistungsvoraussetzung
                                             in das Gebäude eingefügte Sachen, die ein       in das Gebäude nachträglich eingefügte/
                                             Wohnungseigentümer auf seine Kosten             ausgetauschte Sachen, die ein
                                             beschafft oder übernommen hat u. wofür er       Wohnungseigentümer auf seine Kosten
                                             gem. Vereinbarung mit der                       beschafft oder übernommen hat u. daher die
                                             Wohnungseigentümergemeinschaft das Risiko       Gefahr trägt; Sachen, die künftig in das Gebäude
                                             trägt; Entschädigung jedoch nur, sofern aus     eingefügt werden sollen(z.B. Vorräte an Fliesen,
                                             einem Hausratversicherungsvertrag keine         Bodenbelägen, Tapeten); vom Mieter
                                             Entschädigung erlangt werden kann               ausgebaute u. innerhalb des Gebäudes
                                                                                             eingelagerte versicherte Sachen (z.B.
                                                                                             Einbaumöbel, Türen)

Versicherte Sachen: Einbaumöbel/ Einbauten    100                                             100
- Entschädigungsgrenze
                                             100% der Versicherungssumme                     keine Einschränkung der Entschädigungsgrenze

Versicherte Sachen: Carports -                50                                              80
Leistungsvoraussetzung
                                             versichert sind Carports auf dem                versichert sind Carports bis 500 m Entfernung
                                             Versicherungsgrundstück                         vom Wohngebäude

Versicherte Sachen: Carports -                25                                              100
Entschädigungsgrenze
                                             5.000 €                                         keine Einschränkung der Entschädigungsgrenze

Versicherte Sachen: Garagen -                 0                                               80
Leistungsvoraussetzung
                                             keine bedingungsseitige Regelung                versichert sind Garagen bis 500 m Entfernung
                                                                                             vom Wohngebäude

Versicherte Sachen: Garagen -                 0                                               100
Entschädigungsgrenze
                                             keine bedingungsseitige Regelung                keine Einschränkung der Entschädigungsgrenze

Versicherte Sachen: Schwimmbäder              70                                              90

                                             versichert sind Schwimmbecken (ohne             versichert sind Schwimmbäder, Schwimmbecken
                                             Abdeckungen) auf dem                            und Whirlpools auf dem
                                             Versicherungsgrundsück; max. 5.000 €            Versicherungsgrundstück

Versicherte Sachen: Zäune, Einfriedungen,     40                                              100
Hecken
                                             ja, in Form von Einfriedungen (einschließlich   ja, in Form von Grundstückseinfriedungen (auch
                                             Hecken, sofern diese alleinige Einfriedungen    Hecken), Hof- und Gehsteigsbefestigungen,
                                             sind)                                           Schutz- und Trennwände

Versicherte Sachen: Antennen, Masten und      60                                              100
Ständer
                                             ja, in Form von Masten, im Boden verankerte     ja, in Form von elektrischen Freileitungen,
                                             Wäschespinnen und freistehende Antennen aller   Ständer, Masten, Fahnenstangen,
                                             Art                                             Fahrradständern und -unterständen, Wäsche-
                                                                                             und Teppichstangen, Wäschespinnen,
                                                                                             Antennen- und Satellitenanlagen

Versicherte Sachen: Beleuchtungsanlagen       20                                              80

                                             ja, in Form von Grundstücksbeleuchtung          ja, in Form von Leuchtröhrenanlagen, Lampen,
                                                                                             Wege- und Gartenbeleuchtungen

Versicherte Sachen: Pergolen,                 0                                               100
Überdachungen, Markisen
                                             keine bedingungsseitige Regelung                ja, in Form von Freisitzen, Markisen, Pavillons,
                                                                                             Pergolen, Überdachungen

Versicherte Sachen: Diebstahl versicherter    75                                              85
Sachen
                                             ja, sofern Diebstahl von fest mit dem Gebäude   ja, sofern Diebstahl von außen angebrachter
                                             verbundener Sachen                              Sachen

Versicherte Sachen: Tierbehausungen           20                                              40

                                             ja, in Form von Hundehütten                     ja, in Form von Hundehütten und
                                                                                             Hundezwingern

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Versicherte Sachen: Einbaumöbel/- küchen      100                                          100

                                              ja, in Form von Einbaumöbel/-küchen, die     ja, in Form von Einbaumöbel/-küchen, die
                                              individuell für das Gebäude raumspezifisch   individuell für das Gebäude raumspezifisch
                                              geplant und gefertigt sind                   geplant und gefertigt sind

 Zisternen                                     120        / 300                             290       / 300

 Zisternen: Leistungsvoraussetzung             80                                           90

                                              ja, sofern außerhalb versicherter Gebäude    keine Leistungsvoraussetzung

 Zisternen: Entschädigungsgrenze               40                                           100

                                              5.000 €                                      keine Einschränkung der Entschädigungsgrenze

 Regenwasser aus Zisternen ab Übergang ans     0                                            100
 Leitungswasser (Regenwassernutzanlage)
                                              nicht versichert                             Gleichstellung mit Leitungswasser

 Zukünftige Bedingungsänderungen               0          / 100                             50        / 100

 Zukünftige Bedingungsänderungen               0                                            50

                                              nein                                         Versicherungsschutz besteht, sofern die
                                                                                           Bedingungen ausschließlich zum Vorteil des VN
                                                                                           ohne Mehrbeitrag abweichen. Darüber hinaus
                                                                                           besteht Versicherungsschutz auch gegen
                                                                                           Mehrbeitrag. Die neuen Bedingungen gelten ab
                                                                                           der nächsten Hauptfälligkeit. Nach einem
                                                                                           Widerspruch entfällt die Innovationsklausel. Im
                                                                                           Schadenfall ist die sofortige Umstellung auf das
                                                                                           neue Tarif- und Bedingungswerk möglich.

Anzeige-Einstellungen:

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Das Verfahren
Der Bedingungsvergleich basiert auf Leistungsbewertungen der Ratingagentur Franke und Bornberg GmbH, aufbereitet und dargestellt von
der Franke und Bornberg Research GmbH - im Folgenden einheitlich Franke und Bornberg genannt. Mit über 20-jähriger Erfahrung gehört
Franke und Bornberg zu den führenden Unternehmen für Versicherungsanalysen in Deutschland und ist fachlich und wirtschaftlich
unabhängig. Die Grundlage der Analyse bilden ausschließlich die Versicherungsbedingungen der Versicherer sowie ergänzende verbindliche
Vertragsunterlagen.

Die Gesamtwertung
Für die Gesamtwertung wurde von Franke und Bornberg für jeden Produktbereich eine Vielzahl an Kriterien aus verschiedenen
Leistungsbereichen analysiert und je nach Qualität mit einer Bewertungspunktzahl versehen. Die Gesamtwertung zeigt für die dargestellten
Versicherungstarife das Verhältnis von erreichter zu möglicher Gesamtpunktzahl als Prozentwert an. Ein Wert von mindestens 75% wird in der
Grafik grün, zwischen 25% und 74% gelb und unter 25% rot angezeigt.

Die Gesamtwertung setzt sich aus einer Vielzahl aus Leistungskriterien zusammen und stellt eine Einschätzung der Qualität der
Versicherungsbedingungen im Allgemeinen dar, ohne besondere persönliche Wünsche und Bedürfnisse zu berücksichtigen.

Die Detailauswertung
Mit dem Bedingungsvergleich wird über die Gesamtwertung eines Tarifs hinaus ein Einblick in ausgewählte Leistungsdetails ermöglicht, sofern
der bisher versicherte Tarif bekannt ist. Hierfür stellt Franke und Bornberg die konkreten Regelungen aus den Versicherungsbedingungen in
einer kurzen, verständlichen Form dar, so dass der bisherige Tarif einem anderen Tarif gegenübergestellt und Leistungsdetails miteinander
verglichen werden können.

Eine zusätzliche Orientierungshilfe bilden die farblichen Grafiken, die sowohl für den bisherigen als auch den verglichenen Tarif den erreichten
Qualitätsgrad für den jeweiligen Leistungsbereich veranschaulichen. Die farbliche Einordnung erfolgt gemäß der oben beschriebenen
Systematik.

Hinweise zur Darstellung
Bitte beachten Sie: Diese Auswertung wurde mit einem so genannten Vergleichsprogramm von Franke und Bornberg erstellt. Die Darstellung
der Kriterien kann in Kreis- oder Balkenform oder durch Einfärbung zur Anzeige des Erfüllungsgrades erfolgen. Die ausgewiesenen
Informationen stellen eine Bewertung im Marktvergleich dar. In Abhängigkeit von der ausgewählten Darstellungsform gilt: je länger der Balken
bzw. je höher der Erfüllungsgrad, desto besser wurde die Regelung im Marktvergleich bewertet.

Die Darstellung der Tarife erfolgt unter Berücksichtigung sämtlicher bei Franke und Bornberg erfassten Tarifoptionen, unabhängig davon, ob
der tatsächlich bestehende Vertrag diese Optionen enthält. Somit kann die Darstellung Leistungsdetails beinhalten, die der bestehende
Versicherungsvertrag gegebenenfalls nicht aufweist. Die Darstellung bietet somit nur eine erste Orientierung zum Tarifvergleich. Im Zweifel
empfiehlt sich eine detaillierte Prüfung durch einen Spezialisten.

Auch wenn der angebotene Tarif durchweg mindestens die gleichen Leistungen aufweist wie der bestehende Tarif, kann nicht ausgeschlossen
werden, dass der bestehende Tarif in einzelnen Regelungen vorteilhafter ist. Die Aussagen zu bestehenden Tarifen beziehen sich auf den
Zeitpunkt der Veröffentlichung der Tarife. Mögliche Nachträge zu bestehenden Verträgen fließen daher nicht in die Analyse ein.

Bei einigen Versicherungsarten ist das Thema Gesundheitszustand der versicherten Person von besonderer Bedeutung. Bei diesen
Versicherungsarten können schon leichte Veränderungen des Gesundheitszustandes der versicherten Person dazu führen, dass der neue
Versicherer einen Antrag ablehnt, oder Zuschläge, Ausschlüsse und/oder Laufzeitbegrenzungen verlangt.

In keinem Fall sollten Sie einen bestehenden Vertrag kündigen, bevor Versicherungsschutz durch einen neuen Versicherer besteht!

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