Gemeinsam für eine sichere Zukunft - Österreichische Hagelversicherung
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Herausgeber: Österreichische Hagelversicherung VVaG Lerchengasse 3–5, 1080 Wien Tel.: 01/403 16 81-0, office@hagel.at Druck: Print Alliance HAV Produktions GmbH Druckhausstraße 1, 2540 Bad Vöslau Satz- und Druckfehler vorbehalten. In jedem Fall gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Hagelversicherung samt Ergänzenden Bedingungen i.d.g.F. Gedruckt auf umweltfreundlichem Papier. hagelversicherung hallovernunft www.hagel.at Mehr Infos: ISO 9001:2015 NR.10045/0 1.9
Tierhaltung Ihr Betrieb ist rund um die Uhr, das ganze Jahr über, vielen Gefahren ausgesetzt. Wählen Sie für Ihren Betrieb den passenden Schutz - ganzjährig, individuell und unbürokratisch. Pferdeversicherung: • Wir ersetzen die Kosten für Operationen und kon- servative Kolikbehandlungen. • Sie erhalten eine Entschädigung, wenn Ihr Pferd durch Krankheit, Unfall (inkl. Transportunfälle) oder bei Operationen verendet. Agrar Rind: • Sie erhalten eine Entschädigung, wenn Hagel oder andere Wetterrisiken Schäden an Ihren Ackerflä- chen und Grünland verursachen. • Sie erhalten eine Entschädigung, wenn Ihre Rinder durch Krankheit, Unfall oder beim Transport ver- enden oder notgetötet werden müssen. • Sie erhalten eine Entschädigung, wenn Ihre Kälber tot geboren werden. • Sie erhalten eine Entschädigung, wenn die Schlachtkörper Ihrer Rinder für den Genuss un- tauglich sind. • Sie erhalten im Seuchenfall eine Entschädigung, wenn am Betrieb Tiere gekeult werden und der Betrieb gesperrt wird. • Sie erhalten im Seuchenfall eine Entschädigung, wenn Ihr Betrieb gesperrt wird und die Rinder nicht gekeult werden müssen. Ertragsausfall Rind: • Wir ersetzen Schäden, die bei einer behördlichen Sperre aufgrund eines Seuchenfalls auf Ihrem Betrieb auftreten. Ertragsausfall Schwein: • Sie erhalten eine Entschädigung, wenn ein Seuchenfall zu einer behördlichen Sperre auf Ihrem Betrieb führt. • Optional erhalten Sie eine Entschädigung, wenn Ihre Schweine aufgrund eines Unfalls (Lüftungs- ausfall, Güllegase, Spaltenbodenbruch oder Trans- portunfall) verenden oder Infektionskrankheiten wie Bakterien, Pilze oder Viren die Tierleistung reduzieren und zusätzliche Kosten verursachen. Ertragsausfall Schaf/ • Wir ersetzen Schäden, die bei einer behördlichen Ertragsausfall Ziege: Sperre aufgrund eines Seuchenfalls auf Ihrem Betrieb auftreten.
Pferdeversicherung Pferdeversicherung Die optimale Versicherung für Ihre Pferde bei Krankheit und Tod. Krankenversicherung In der Krankenversicherung ersetzen wir Kosten für Operationen (OP) und op- tional Kosten für konservative Kolik-Behandlungen. In der Variante „Kolik“ sind ausschließlich notwendige Eingriffe im Zusammenhang mit einer Kolik, in den anderen Varianten sind zusätzlich Eingriffe infolge von Unfällen oder Krankhei- ten abgesichert. Kosten für Operationen Kolik Bronze Silber Gold Jahreshöchstentschädigung in Euro: Summe aller Schadensfälle für OP-Kosten, voroperative Leistungen und Nachbehandlungen (nach Abzug 7.500,– 15.000,– unlimitiert des Selbstbehalts (SB)*) Limit für voroperative Leistungen (vor Abzug des SB*; in Euro je Schadens- fall) z.B. Bildgebung, Biopsien, Labor, Erst-/Aufnahmeuntersuchung am 750,– 1.500,– unlimitiert Vortag der OP bis zum Beginn der OP Limit für Nachbehandlungen (vor Abzug des SB*; in Euro je Schadensfall; vom Ende der Operation bis zum 20. Tag um 24:00 Uhr nach der Operation) für Medikamente, für regenerative und unterstützende Therapien des 1.500,– 3.000,– unlimitiert Heilungsprozesses, Aufenthaltskosten sowie Kosten für Betreuung und Futter in Kliniken, tierärztliche Nachsorge (Verbandswechsel, Fäden ziehen, Eine Kranken- Wundbehandlung (inkl. -spülungen)) und/oder Le- bensversiche- konservative Kolik-Behandlungen mit stationärem Aufenthalt (optional) rung kann bis Jahreshöchstentschädigung in Euro: Summe aller Schadensfälle (nach zum vollendeten 1.500,– 3.000,– 5.000,– Abzug des Selbstbehalts (SB))* 14. Lebensjahr abgeschlossen werden. *In der Variante Gold kommt kein SB zur Anwendung. Bei allen anderen Varianten beträgt der SB 10 %. Geltungsbereich (Ort der Durchführung von OPs und Behandlungen): AT, DE, CH, SI, SK, HU, CZ, IT, LI Die Deckung Sie können das Tierspital, die Tierklinik oder den Tierarzt frei wählen. Operationen unter Vollnarkose dürfen aus- endet in der schließlich in Tierspitälern/-kliniken oder in Ordinationen, die über eine gleichwertige Spitalsausstattung verfügen, Lebensversiche- durchgeführt werden. In der Variante Gold kommt kein Mindestschaden zur Anwendung. Bei allen anderen Varian- rung nach dem ten beträgt der Mindestschaden 500,– Euro pro Schadensfall vor Abzug des Selbstbehalts (gilt für Operationskosten vollendeten 20. und für konservative Kolik-Behandlungen). Lebensjahr oder beim Verkauf am Tag des Be- Lebensversicherung sitzwechsels. In der Lebensversicherung können Sie aus zwei Varianten, Standard und Zucht, wählen. In beiden Varianten ist Ihr Pferd gegen Tod (inkl. Nottötung/-schlach- tung) durch akute und chronische Krankheiten, Unfall (inkl. Transportunfälle) und Operationen versichert. In der Variante „Zucht“ sind Totgeburten (ab dem 300. Trächtigkeitstag) & Foh- lenverendungen bis zum vollendeten 6. Lebensmonat zusätzlich gedeckt. Sie erhalten 10 % der Versicherungssumme des Muttertiers. Wählen Sie Ihre Versicherungssumme je Pferd: • bis 7.500 Euro ohne Nachweise • bis 15.000 Euro mit Nachweise (Kaufvertrag/Rechnung/Wertgutachten oder Ankaufsuntersuchung ohne Röntgen) • bis 30.000 Euro mit Nachweise (Kaufvertrag/Rechnung oder Wertgutachten und Ankaufsuntersu- chung mit Standard-Röntgenuntersuchung) Alter des Pferds Entschädigung ab Erhalt der Lebensnummer 90 % der Versicherungssumme 180 Monate (15 Jahre) pro Monat: –1 % der Versicherungssumme 2 240 Monate (20 Jahre) 30 % der Versicherungssumme
Agrar Rind › Flächen Agrar Rind Diese Versicherung bietet die optimale Absicherung landwirtschaftlicher Flä- chen gegen Schäden durch Wetterextreme. Zusätzlich erhalten Sie eine alters- abhängige Entschädigung nach Verendung von Rindern durch Krankheit, Unfall, Nottötung und Ertragsverlust bei Betriebssperren mit und ohne Keulungen der Tiere im Seuchenfall. Flächen Wir ersetzen Hagelschäden ab einem Ertragsverlust von 9 % der Versicherungs- summe. Der Selbstbehalt beträgt 2 % der Versicherungssumme (bei Wein trauben und Feldgemüse: 10 %) Versicherungssumme pro Hektar in Euro: Weizen, Gerste, Hafer, Roggen, Dinkel, Triticale, Emmer, Einkorn, Getreide Menggetreide, Wicken-Getreidegemenge, Erbsen-Getreidegemenge 870,– Mais Körner-, Silo-, Grün-, Saat- und Popcornmais 1.300,– Kartoffel, Topinambur, Kren 2.900,– Hackfrüchte Zucker- und Futterrüben 2.350,– Ölkürbis 1.450,– Erhöhung der Öl- und Eiweiß Sojabohne, Körnerraps, Sonnenblume, Ackerbohne, Körnererbse, Platterb- Entschädigung se, Ackerlupine, Öl- und Faserlein, Wicke, Rübsen, Senfsamen, Ölrettich, 720,– pflanzen Linsen Für jede Kultur und jedes Risiko Hirse, Öldistel, Mohnsamen, Kümmel, Hanf, Grassamen, Heil- und sind Versiche- Alternativ Gewürzpflanzen, Leindotter, Amarant, Quinoa, Energiegras, Miscanthus, 1.100,– rungssummen pflanzen Durchwachsene Silphie, Sudangras, Sorghum, Kleesamen, Buchweizen, als Standard Phacelia festgelegt. Sie Weintrauben 3.200,– können die Ver- sicherungssum- Grünland Mähwiese/-weide mit zwei oder mehr Nutzungen, optional: Dauerweide 440,– men für alle Risiken außer Ackerfutter Klee, Kleegras, Luzerne, Futtergräser, Wechselwiese, sonstiges Feldfutter je Schnitt Wiederanbau optional versicherbar: um bis zu 100 % erhöhen. Feldgemüse Kulturen mit Versicherungssumme laut Antrag Qualitätsabsicherung: nach Hagelschäden an Mais und Mohn Kolbenfusarien an Körner-/Silomais (ab dem Stadium „Frühe Milchreife“): • 14 % der Versicherungssumme, die nicht direkt von Hagel betroffen ist, wenn mindestens 2 % der Körner von Hagel beschädigt wurden. • 80 % der Versicherungssumme, wenn mindestens 10 % der Körner von Hagel beschädigt wurden und das gesamte Erntegut nachweislich vernichtet wird. Nichtverwertbarkeit von Mohn: 80 % der Versicherungssumme Silofolie: Schäden durch Hagel und Sturm Sie erhalten 8 Euro pro Rundballen und 1 Euro pro m2 Fahrsilofolie. Überschwemmung Wir entschädigen Totalschäden durch Überschwemmung an Ihren versicherten Kulturen (außer Wein). Ausuferung eines Gewässers oder eine ununterbrochene Wasserfläche über mindestens 48 Stunden oder Abschwemmung ist Vorausset- zung. Es gilt dieselbe Versicherungssumme wie für das Risiko Hagel. Bei Schäden bis 14 Tage nach dem Anbau bzw. bis 15. Mai ersetzen wir die Wiederanbaukosten oder die Ertrags- verluste (bei Grünland, Gemüse und Herbstanbau gelten andere Zeiträume). Eine Entschädigung wird ab 300 Euro ausbezahlt oder wenn mindestens 0,3 Hektar betroffen sind (bei Schlägen, die kleiner als 0,3 Hektar sind, muss der gesamte Schlag betroffen sein). Der Selbstbehalt beträgt mindestens 30 % der Versicherungssumme und entwickelt sich abhängig vom Schadensverlauf (max. 60 % Selbstbehalt). 3
Agrar Rind › Flächen Wiederanbau Wir entschädigen Ihre Wiederanbaukosten bis zur Höhe der Anbaukosten der be- schädigten Kultur. Sie erhalten nach erfolgtem Wiederanbau bis spätestens 31. Mai (bei Grünland und Ackerfutter auch später) pro Hektar: max. Entschädigung in EUR pro Hektar alle Kulturen außer Wein Wiederanbau infolge von Variante Standard/Plus Frost Grünland und Ackerfutter ausschließlich im 1. Jahr nach der Neuanlage Überschwemmung und Verschlämmung 200,–/250,– Verwehung Fraßschäden ausg. Haarwildverbiss, Grünland, Ackerfutter Trockenheit beim Aufgang bei Grünland und Ackerfutter im Jahr der Neuanlage Für Kartoffel, Topinambur, Kren, Miscanthus und Durchwachsene Silphie erhalten Sie bei erfolgtem Wiederanbau in der Variante Standard 750 Euro pro Hektar und in der Variante Plus 1.000 Euro pro Hektar. Spätfrost Für Wintergetreide und Kartoffeln gelten die gleichen Ertragsgrenzen und Entschädigungen wie für das Risiko Dürre (siehe Seite 5). Wenn bei Körnerraps mehr als 50 % der vorhandenen Schoten leer sind, erhalten Sie 300 Euro (Variante Plus: 400 Euro) pro Hektar. Auswuchs Sie erhalten eine Entschädigung, wenn Körner am stehenden Halm gekeimt sind. Anteil gekeimter Entschädigung in EUR pro Hektar Kultur Körner mindestens Variante Standard/Plus Weizen, Roggen, Dinkel, Gerste, Hafer 10 % 160,–/200,– Triticale 30 % 130,–/170,– Mohnsamen bei schriftlicher Ablehnung des Abnehmers: 80 % der Versicherungssumme für Hagel Sturm Sie erhalten eine Entschädigung, wenn Sturm Ertragsverluste von mindestens 30 % verursacht. Entschädigung in EUR pro Hektar Kultur Variante Standard/Plus Mais* (Körner-, Silo-, Saat-, Grün- und Popcornmais) bis 15. Nov. 400,–/500,– Sorghum* bis 15. Nov. Sonnenblume und Ackerbohne bis 30. Sept. 200,–/400,– Mohnsamen mit 10 % Selbstbehalt bis 30. Sept. wie bei Hagel (max. 80 %) *Sie erhalten 20 % der Entschädigung, wenn sich der Aufwand für die maschinelle Ernte durch Sturm mindestens verdoppelt hat und der Ertragsverlust unter 30 % liegt. Entfahnungserschwernis Saatmais (optional) Wir entschädigen Ihren durch Sturm verursachten Mehraufwand bei der Entfah- nung von Saatmais bis spätestens zum Beginn der Blüte mit 300 Euro pro Hektar. Schneedruck Sie erhalten eine Entschädigung, wenn Schneedruck Ertragsverluste von min- destens 30 % verursacht. Entschädigung pro Hektar Kultur Variante Standard/ Plus Mais (Körner-, Silo-, Saat-, Grün- und Popcornmais) bis 15. Nov. 400,–/ 500,– Miscanthus Sie erhalten 20 % der Entschädigung, wenn sich der Aufwand für die maschinelle Ernte durch Schneedruck min- 4 destens verdoppelt hat und der Ertragsverlust unter 30 % liegt.
Agrar Rind › Flächen Für die Risiken Wiederanbau, Spätfrost, Auswuchs, Sturm, Schneedruck und Dürre erhalten Sie in der Variante Plus eine höhere Entschädigung als in der Variante Standard. Dürre Sie erhalten eine Entschädigung, wenn in der Vegetationsperiode • 30 Tage lang weniger als 10 mm Niederschlag fällt oder der tatsächliche Niederschlag mindestens 10 % unter dem jeweiligen Regenbedarf liegt • und die Erträge pro Hektar unter folgenden Grenzwerten liegen: Variante Standard Ertrag in kg/ha Entsch. in Euro Kultur Variante Plus Ertrag in kg/ha Entsch. in Euro W-Weichweizen, W-Roggen, W-Gerste, W-Triticale,
Agrar Rind › Dürreindex Dürreindex (optional) Sie erhalten eine Entschädigung für Flächen in jener Katastralgemeinde, in der die gefallene Niederschlagsmenge den 10-jährigen Durchschnitt stark unter- schreitet. Sobald entweder in einer Kurzperiode oder in der Gesamtperiode große Niederschlagsdefizite erreicht werden, erhalten Sie eine Entschädigung. Jeder „Hitzetag“ in der Kurzperiode erhöht das Defizit um 1 % für dieselbe Kurzperiode. Kurzperiode Gesamt- Hitzetag Versicherungssumme Kultur Dauer Periode periode ab mind. Standard Plus Grünland und Ackerfutter 42 Tage 1.4.–31.8. 1.4.–31.8. 30 °C 440,– 440,– Frühjahrskulturen Körner-, Silo- und Popcornmais 400,– 500,– 42 Tage 15.5.–31.8. 1.4.–31.8. 33 °C Sojabohne, Sonnenblume 200,– 400,– Winterkulturen W-Weizen, W-Roggen, W-Menggetreide, 200,– 300,– W-Triticale, W-Dinkel, W-Emmer, W-Einkorn 35 Tage von Zone abhängig 30 °C W-Mohn 400,– 500,– Sommergetreide S-Gerste, S-Hafer, S-Hartweizen, S-Dinkel, 35 Tage von Zone abhängig 30 °C 200,– 300,– S-Roggen, S-Emmer, S-Einkorn, S-Triticale, S-Weichweizen, S-Menggetreide Alternativpflanzen Hirse, Sorghum, Linsen, Käferbohnen, Ama- 42 Tage 15.5.–15.8. 15.5.–15.8. 30 °C 400,– 500,– rant, Quinoa, Fenchel-Samen, Öldistel, Kren Die Versicherungssumme bei Grünland entspricht für die Kurzperiode jener Beantragen Sie des Risikos Hagel. Die Versicherungssumme können Sie auf bis zu 660 Euro die Dürre- index-Versi- pro Hektar erhöhen. Bei Entschädigungen in der Gesamtperiode ziehen wir bei cherung bis Grünland die dreifache Versicherungssumme der Kurzperiode heran. 31. März! Bei Frühjahrskulturen, Winterkulturen, Sommergetreide und Alternativpflanzen gelten für die Kurz- und Gesamtperiode die angeführten Versicherungssummen. Sie können diese Versicherungssummen um bis zu 100 % erhöhen. Die Zeiträume bei Winterkulturen und Sommergetreide sind in 5 Zonen geteilt: Kurzperiode Gesamtperiode Winterkulturen Gesamtperiode Sommergetreide Zone 1 1.4.–17.6. 1.3.–17.6. 15.3.–17.6. Zone 2 8.4.–24.6. 8.3.–24.6. 22.3.–24.6. Zone 3 15.4.– 1.7. 15.3.– 1.7. 29.3.– 1.7. Zone 4 22.4.– 8.7. 22.3.– 8.7. 5.4.– 8.7. Zone 5 29.4.–15.7. 29.3.–15.7. 12.4.–15.7. Eine Karte mit den Messpunkten sowie die für die Ermittlung der Niederschlags- defizite herangezogenen Zeiträume finden Sie auf www.hagel.at/duerreindex. Die aktuellen Niederschlagsdefizite Ihrer Katastralgemeinden können Sie nach Ende der ersten Kurzperiode laufend im Portal abrufen. Zone 1 Zone 2 Zone 3 Zone 4 Zone 5 www.hagel.at/duerreindex 6
Agrar Rind › Dürreindex Die gewählte Variante bestimmt, ab welchem Defizit eine Entschädigung erfolgt: Variante Kurzperiode Gesamtperiode 60/30 ab 60 % Defizit ab 30 % Defizit 70/36 ab 70 % Defizit ab 36 % Defizit Sie erhalten einen Prozentsatz der Versicherungssumme ausbezahlt, abhängig von Periode, Niederschlagsdefizit und gewählter Variante (60/30, 70/36). Wenn ersatzpflichtige Defizite sowohl in einer Kurz- als auch der Gesamtperiode auftreten, wird die höhere Entschädigung ausbezahlt. Kurzperiode Defizit bis 59 % 60 % 61 % 62 % 63 % 64 % 65 % 66 % 67 % 68 % 69 % 60/30 0% 10 % 12 % 15 % 17 % 19 % 21 % 24 % 26 % 28 % 30 % 70/36 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% Defizit 70 % 71 % 72 % 73 % 74 % 75 % 76 % 77 % 78 % 79 % 80 % 60/30 33 % 35 % 37 % 39 % 42 % 44 % 46 % 48 % 51 % 53 % 55 % 70/36 10 % 13 % 16 % 19 % 22 % 25 % 28 % 31 % 34 % 37 % 40 % Defizit 81 % 82 % 83 % 84 % 85 % 86 % 87 % 88 % 89 % 90 % 91 % 60/30 57 % 60 % 62 % 64 % 66 % 69 % 71 % 73 % 75 % 78 % 80 % 70/36 43 % 46 % 49 % 52 % 55 % 58 % 61 % 64 % 67 % 70 % 73 % Defizit 92 % 93 % 94 % 95 % 96 % 97 % 98 % 99 % 100 % 60/30 82 % 84 % 87 % 89 % 91 % 93 % 96 % 98 % 100 % 70/36 76 % 79 % 82 % 85 % 88 % 91 % 94 % 97 % 100 % Gesamtperiode Defizit bis 29 % 30 % 31 % 32 % 33 % 34 % 35 % 36 % 37 % 38 % 39 % 60/30 0% 10 % 11 % 12 % 13 % 14 % 15 % 16 % 17 % 18 % 19 % 70/36 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 10 % 11 % 11% 12 % Defizit 40 % 41 % 42 % 43 % 44 % 45 % 46 % 47 % 48 % 49 % 50 % 60/30 20 % 21 % 22 % 23 % 24 % 25 % 26 % 27 % 28 % 29 % 30 % 70/36 13 % 14 % 14 % 15 % 16 % 16 % 17 % 18 % 19 % 19 % 20 % Defizit 51 % 52 % 53 % 54 % 55 % 56 % 57 % 58 % 59 % 60 % 61 % 60/30 31 % 33 % 34 % 36 % 37 % 38 % 40 % 41 % 43 % 44 % 45 % 70/36 22 % 23 % 25 % 26 % 28 % 30 % 31 % 33 % 34 % 36 % 38 % Defizit 62 % 63 % 64 % 65 % 66 % 67 % 68 % 69 % 70 % 71 % 72 % 60/30 47 % 48 % 50 % 51 % 52 % 54 % 55 % 57 % 58 % 59 % 61 % 70/36 39 % 41 % 42 % 44 % 46 % 47 % 49 % 50 % 52 % 54 % 55 % Defizit 73 % 74 % 75 % 76 % 77 % 78 % 79 % 80 % 81 % 82 % 83 % 60/30 62 % 64 % 65 % 66 % 68 % 69 % 71 % 72 % 73 % 75 % 76 % 70/36 57 % 58 % 60 % 62 % 63 % 65 % 66 % 68 % 70 % 71 % 73 % Defizit 84 % 85 % 86 % 87 % 88 % 89 % 90 % 91 % 92 % 93 % 94 % 60/30 78 % 79 % 80 % 82 % 83 % 85 % 86 % 87 % 89 % 90 % 92 % 70/36 74 % 76 % 78 % 79 % 81 % 82 % 84 % 86 % 87 % 89 % 90 % Defizit 95 % 96 % 97 % 98 % 99 % 100 % 60/30 93 % 94 % 96 % 97 % 99 % 100 % 70/36 92 % 94 % 95 % 97 % 98 % 100 % Wir verwenden für die Berechnung der Niederschlagsdefizite ausschließlich Wetterdaten der ZAMG und erheben keinen Schaden vor Ort. Schäden melden Sie mit der Schadensart „Dürreindex“ am besten online. 7
Agrar Rind › Tiere Verendung von Rindern Die Entschädigung (in Euro) für Ihre durch Krankheit und Unfall verendeten oder notgetöteten Rinder hängt von deren Alter, Rasse und der gewählten Produktva- riante (R05 Mast, R06 Milch, R11 Zweinutzung, R15 Großrinder) ab: R05 R11 R06 R15 Mast Zwei Milch Groß nutzung rinder Alter des Rinds Hauptnutzungsrasse „Fleisch“ „Milch“ „Fleisch“ „Milch“ Geburt - 1. Monat – – 160,– 80,– 80,– – inkl. Totgeburt 2 Monate 184,– 144,– 184,– 144,– 95,– – 3 Monate 208,– 117,– 232,– 148,– ← pro Monat + 24,– ← pro Monat + 31,– 4 Monate 5 Monate 256,– 179,– 6 Monate 280,– 210,– Den umfas- 7 Monate 304,– 241,– sendsten 328,– 272,– Schutz für 8 Monate Rinder jeden 9 Monate 352,– 303,– optional: Alters bietet die 10 Monate 376,– 334,– Zuchtstier R11 in Kombi- nation mit den 11 Monate 400,– 365,– ( ) Pauschale Erhöhung der Versicherungssumme um bis zu 50 % möglich Varianten Zucht 1 Jahr 424,– 396,– 792,– und Zuchtstier 448,– 427,– 854,– mit 50 %iger 13 Monate pauschaler 14 Monate 472,– 458,– 916,– Erhöhung sowie 496,– 489,– 978,– die Variante 15 Monate Elitezuchttiere. 520,– 520,– – optional: 1.040,– 23 Monate Zucht ( ) Förderung 520,– 520,– 1.040,– 2 Jahre Ihre Prämie wird für Tier- seuchen und 59 Monate 520,– 1.040,– infektiöse Tier- krankheiten zu 5 Jahre 510,– 1.020,– 55 % von Bund 61 Monate 500,– 1.000,– und Ländern 62 Monate 490,– 980,– ← pro Monat – 10,– ← pro Monat – 20,– gefördert. 63 Monate 480,– 960,– 64 Monate 470,– 940,– 65 Monate 460,– 920,– 66 Monate 450,– 900,– 67 Monate 440,– 880,– 68 Monate 430,– 860,– 69 Monate 420,– 840,– 70 Monate 410,– 820,– 71 Monate 400,– 800,– 6 Jahre 390,– 780,– 73 Monate 380,– 760,– 74 Monate 370,– 740,– 75 Monate 360,– 720,– 76 Monate 350,– 700,– 77 Monate 340,– 680,– 78 Monate 330,– 660,– 79 Monate 320,– 640,– 80 Monate 310,– 620,– 8 ab 81 Monaten 300,– 600,– 1.040,–
Agrar Rind › Tiere s gilt die Hauptnutzungsrasse E „Fleisch“ oder „Milch“ des verendeten Tieres laut AMA-Rinderdatenbank. Verendet das Tier im ersten Lebensmo- nat, gilt die Hauptnutzungsrasse des Muttertieres. Beispiele: •F leischrassen: Fleckvieh, Brown Swiss, Pinzgauer, Grauvieh, Angus, Charolais •M ilchrassen: Holstein Friesian, Red Friesian, Jersey, Original Schwarz- bunte Totgeburten entschädigen wir: •a b dem 260. Tag der Trächtigkeit •a b dem 280. Tag nach der vorange- gangenen Abkalbung •b ei Muttertieren, die mindestens 22 Monate alt sind Pro Abkalbung entschädigen wir maxi- mal ein Kalb. Dies gilt auch bei Zwil- lings- oder Mehrlingstotgeburten. Erhöhen Sie Ihre Entschädigung m bis zu 50 % können Sie alle Ent- U schädigungswerte ab dem 3. Lebens- monat erhöhen. 9
Agrar Rind › Tiere Variante Zucht ( ) Erhöhen Sie die Entschädigungswer- te Ihrer weiblichen Rinder ab dem 24. Lebensmonat mit einem vorgeschätzten oder tatsächlichen Gesamtzuchtwert* über 100. *von der Nutzungsart des Rindes abhängig: Fleisch (F)- oder Milchgesamtzuchtwert (M) • Angus (F) • Blonde d‘Aquitaine (F) • Brown Swiss (F, M) • Charolais (F) • Fleckvieh (F, M) • Holstein Friesian (M) • Limousin (F) • Murbodner (F) • Original Braunvieh (F, M) • Pinzgauer bzw. Original Pinzgauer (F, M) • Pustertaler Sprinzen (F) • Red Friesian (M) • Tiroler Grauvieh (F, M) • Tux Zillertaler (F) • Waldviertler Blondvieh (F) • Original Schwarzbunte (M) Variante Zuchtstier ( ) Sie erhalten für Stiere ab dem 12. Le- bensmonat eine höhere Entschädigung. Variante Spezialrassen Sichern Sie Ihre Wagyu-Rinder individu- ell ab. Sie erhalten bei Tod durch Krank- heit, Unfall, Nottötung oder Tierseuchen eine Entschädigung. Wählen Sie die gewünschte Versiche- rungssumme zwischen 3.000 Euro und 10.000 Euro aus. Die Höhe der Ent- schädigung ist vom Alter abhängig und beginnt ab dem 2. Lebensmonat. Alter des Rinds Entschädigung Geburt 1 Monat – 23 % der 2 Monate Versicherungssumme pro Monat: +3,5 % der 24 Monate/ 2 Jahre Versicherungssumme 100 % der 45 Monate Versicherungssumme pro Monat: –1 % der 120 Monate/ 10 Jahre Versicherungssumme 25 % der Versicherungssumme 10
Agrar Rind › Tiere Variante Elitezuchttiere Die Absicherung für Ihre Top-Genetik im Stall. Sie erhalten bei Tod durch Krank- heit, Unfall, Nottötung oder Tierseuchen eine Entschädigung. Wir sichern Ihre weiblichen Zuchtrinder mit hohem genomischen Gesamtzucht- wert (gGZW) bei folgenden Rassen noch besser ab: • Fleckvieh: gGZW über 129 • Holstein/Red Friesian, Original Schwarzbunte: gGZW über 132 • Brown Swiss: gGZW über 131 Die Haftung beginnt ab dem 2. Lebensmonat. Die Rasse und der genomische Gesamtzuchtwert bestimmen den Tierwert (in Euro). Die Höhe der Entschädigung ist vom definierten Tierwert und dem Alter des Tieres abhängig: Holstein/Red Alter des Entschädigung in % des Friesian, Origi- Rindes definierten Tierwerts nal Schwarz- Geburt gGZW: Fleckvieh bunte Brown Swiss – 1 Monat unter 130 – – – 60 % 130 3.000,– – – 2 Monate 131 3.500,– – – 70 % 132 4.000,– – 3.000,– 3 Monate 133 4.500,– 3.000,– 3.500,– 80 % 4 Monate 134 5.000,– 3.500,– 4.000,– 90 % 135 5.500,– 4.000,– 4.500,– 5 Monate 136 6.000,– 4.500,– 5.000,– 100 % 137 7.000,– 5.000,– 5.500,– 26 Monate 138 8.000,– 5.500,– 6.000,– pro Monat: 139 9.000,– 6.000,– 7.000,– –1 % des Tierwerts 140 10.000,– 7.000,– 8.000,– 66 Monate 141 11.000,– 8.000,– 9.000,– 60 % des Tierwerts 142 12.000,– 9.000,– 10.000,– 143 12.000,– 10.000,– 11.000,– 144 12.000,– 11.000,– 12.000,– ab 145 12.000,– 12.000,– 12.000,– In der Agrar Rind hängt der Selbstbehalt für Tod durch Krankheit, Unfall und Nottötung vom Schadensverlauf Ihres Betriebes ab und beträgt zwischen 0 und 30 %. Die Haftung für Tod durch Krankheit, Unfall und Nottötung beginnt ab dem 15. Tag, nachdem Ihr Antrag bei uns eingelangt ist. Wenn Sie ein Rind zukaufen, ist dieses ebenfalls mit dem 15. Tag am Betrieb versichert. Kaufen Sie Rinder aus einem versicherten Betrieb zu, sind diese sofort in Deckung. Die Haftung für das Ableben durch Tierseuchen beginnt am 60. Tag nach Antragstellung. 11
Agrar Rind › Tiere Betriebssperren im Seuchenfall Wir sichern Sie ab, wenn Ihr Betrieb aufgrund einer der folgenden Seuchen oder Krankheiten behördlich gesperrt wurde und Sie dadurch Ihre Tiere und deren Produkte nicht vermarkten können: • Wutkrankheit • Lungenseuche der Rinder • Rifttalfieber bei Wiederkäuern • Maul- und Klauenseuche • Rinderpest • Lumpy Skin Disease bei Wiederkäuern • Milzbrand • Tuberkulose • Stomatitis vesikularis • Rauschbrand • Rinderbrucellose • TSE bei Rindern (einschließlich BSE) • Wild- und Rinderseuche • Blauzungenkrankheit • Enzootische Rinderleukose (Rinderleukämie) Sie können zwischen folgenden drei Varianten wählen: SMOK light (automatisch in Agrar Rind mitversichert) SMOK 1 (optional) – bessere Deckung für alle Produktionsrichtungen SMOK 2 (optional) – bessere Deckung für Milchproduktion Sperre mit Keulung Bei einem Seuchenausbruch am Betrieb ist die Höhe der Entschädigung von der gewählten Variante abhängig. Voraussetzung ist, dass Rinder aufgrund einer be- hördlichen Anordnung gekeult wurden. Diagnostisch getötete Tiere oder ab der vorläufigen Sperre verendete Tiere werden wie gekeulte Rinder entschädigt. Milch- Kalbinnen- Mutterkuh- Fresser- Variante Leistungen in EUR produktion Rindermast aufzucht haltung produktion Einmalzahlung* 250,– 150,– 150,– 250,– 100,– SMOK light Wöchentliche Entschädigung** 11,90 7,55 2,50 8,42 6,14 Wiedereinstallung*** 5,52 - - - - Einmalzahlung* 250,– 150,– 150,– 250,– 100,– SMOK 1 Wöchentliche Entschädigung** 21,80 11,69 4,23 14,90 9,93 Wiedereinstallung*** 10,10 - - - - Einmalzahlung* 250,– 150,– 150,– 250,– 100,– SMOK 2 Wöchentliche Entschädigung** 35,30 11,69 4,23 14,90 9,93 Wiedereinstallung*** 16,35 - - - - *pro gekeultem Tier **pro gekeultem Tier ab der 3. Sperrwoche ***pro wiedereingestallter Milchkuh bis zur 20. Woche nach Aufhebung der behördlichen Sperre Sie erhalten unabhängig von der Produktionsrichtung die Kosten für die Keulung sowie für die behördlich angeordnete Entsorgung von Gülle und Fest- mist laut Rechnung ersetzt. Der Selbstbehalt beträgt 10 %. Sperre ohne Keulung Ist der Betrieb durch einen Seuchenausbruch in der Umgebung (z.B.: Lage in der Überwachungszone) behördlich gesperrt, ersetzen wir Ertragsverluste. Milchproduktion: Wir ersetzen den Milchgeldentgang ab der 3. Sperrwoche, wenn die Milch nicht vermarktet und verwertet werden kann sowie keine Milch- geldfortzahlung bei einem Milchliefervertrag erfolgt. Variante wöchentl. Entschädigung pro Milchkuh in EUR SMOK light 22,10 SMOK 1 40,40 SMOK 2 65,40 12
Agrar Rind › Tiere Ist Rohmilch ausschließlich unter Auflagen für den Verarbeiter (mit Milchlieferver- trag) verwertbar und wird von diesem nicht übernommen, erhalten Sie 100 % der wöchentlichen Entschädigung. Ist es zusätzlich nötig, Milch zu entsorgen, erhalten Sie die entstandenen Kosten für die Milchentsorgung (inkl. Transportkosten; bei Kalbinnenaufzucht ohne vorhandene Melkeinrichtung: die Mietkosten für eine mobi- le Melkeinrichtung) laut Rechnung abzüglich 10 % Selbstbehalt ersetzt. Milchproduktion, Mutterkuhhaltung und Kalbinnenaufzucht: Bei der verzögerten Mit der Er- tragsausfall Belegung von Milch-, Mutterkühen oder Aufzuchtkalbinnen aufgrund einer behördli- Rind können chen Anordnung erhalten Sie eine Entschädigung (in Euro). Sie individuelle Leistungswerte Variante Milchproduktion Mutterkuhhaltung Kalbinnenaufzucht wählen. Nähere SMOK light 11,90 8,42 2,50 Informationen finden Sie ab SMOK 1 21,80 14,90 4,23 Seite 14. SMOK 2 35,30 14,90 4,23 Die Entschädigung beginnt mit dem Zeitpunkt der ersten nicht durchführbaren Besamung und endet zum Zeitpunkt der ersten möglichen Besamung nach Aufhebung der Sperre. Die ersten 2 Wochen dieses Zeitraumes werden dabei als Selbstbehalt abgezogen. Die Auszahlung erfolgt nach Bekanntgabe der betroffenen Anzahl an Kühen und Aufzuchtkalb- innen und der Besamungszeitpunkte. Rindermast und Fresserproduktion: Sie erhalten in der Rindermast pro ge- schlachtetem Übermasttier über 460 kg (kalt) einen einmaligen Betrag (in Euro) je Rindermast: Mastrind, unabhängig davon, ob der Schlachtkörper genusstauglich ist. Haben Sie in den 12 Monaten Variante einmaliger Betrag je Mastrind vor der Sperre SMOK light 225 mit mindes- tens 50 % der SMOK 1 285 vermarkteten SMOK 2 Tiere an einem Gilt von Beginn der Sperre bis einen Monat nach Ende der Sperre. Die Abwicklung der Schäden erfolgt nach Vorlage der Qualitätspro- Abrechnung der Schlachttiere samt Gewichtsangaben bzw. des Klassifizierungsprotokolls. gramm teilge- nommen? Wir berücksichtigen Für erhöhte Futterkosten erhalten Sie einen einmaligen Betrag pro vermarktetem die Schlacht- gewichtsober- Fresser über 210 kg Lebendgewicht oder geschlachtetem Masttier über 460 kg (kalt, grenzen der unabhängig davon, ob der Schlachtkörper genusstauglich ist). jeweiligen Richtlinien des Variante einmaliger Betrag je Mastrind einmaliger Betrag je Fresser Qualitätspro- SMOK light 75 Euro 40 Euro gramms. SMOK 1 95 Euro 42,40 Euro SMOK 2 Gilt ab der zwölften Sperrwoche bei Rindermast bzw. ab der vierten Sperrwoche bei Fresser bis einen Monat nach der Aufhebung der Sperre. Die Schadensabrechnung erfolgt nach Vorlage der Abrechnung der Schlachttiere bzw. Lebend- viehvermarktung samt Gewichtsangaben bzw. des Klassifizierungsprotokolls. Bei Tötung nach behördlicher Anordnung entschädigen wir (in Euro): Variante einmaliger Betrag je Mastrind einmaliger Betrag je Fresser SMOK light 900 480 SMOK 1 1.140 510 SMOK 2 Gilt ab der zwölften (Rindermast) bzw. vierten (Fresser) Sperrwoche bis Aufhebung der Sperre. Der Nachweis der Tötung hat mittels einer Entsorgungsbestätigung (z.B. TKV Beleg) zu erfolgen. Die Tötungskosten ersetzen wir nach Abzug von 10 % Selbstbehalt (gilt für alle Varianten). Bei Leerstand von Mastplätzen erhalten Sie ab der 3. Sperrwoche für jeden Mast- platz, der wegen einer Sperre nicht neu befüllt werden kann, dieselbe wöchentliche Entschädigung (in Euro) wie bei Sperre mit Keulung: Variante Rindermast Fresserproduktion SMOK light 7,55 6,14 SMOK 1 11,69 9,93 SMOK 2 13
Ertragsausfall Rind Ertragsausfall Rind Produktionsabhängige Entschädigung nach Seuchensperre Versichern Sie Ihre gesamte Milch-, Mast- und Fresserproduktion sowie Ihre Kalbinnenaufzucht und Mutter kuhhaltung. Wir sichern Sie ab, wenn Ihr Betrieb aufgrund einer der folgenden Seuchen oder Krankheiten behördlich gesperrt wurde und Sie dadurch Ihre Tiere und deren Produkte nicht vermark- ten können: • Wutkrankheit • Maul- und Klauenseuche • Milzbrand • Rauschbrand • Wild- und Rinderseuche • Lungenseuche der Rinder • Rinderpest • Tuberkulose • TSE bei Rindern (einschließlich BSE) • Blauzungenkrankheit • Rifttalfieber bei Wiederkäuern • Lumpy Skin Disease bei Wiederkäuern • Stomatitis vesikularis • Rinderbrucellose • Enzootische Rinderleukose (Rinderleukämie) Nur mit der Ertragsausfall Rind sichern Sie Entschädigung Sperre mit Keulung: Ihren Betrieb • Einkommensverlust während der mit individuel- len Werten ab Sperrzeit – Ihr Betrieb ist • Finanzielle Verluste (u.a. verminderte einzigartig. Milchleistung) während des Wieder- aufbaus des Bestands • Pauschale Entschädigung der Mehr- aufwände, wie beispielsweise erhöhte Managementaufgaben etc. • Keulungskosten und Gülle-/Festmist- entsorgungskosten, wenn diese vom Betrieb getragen werden müssen Entschädigung Sperre ohne Keulung: • Preisverlust für Übermasttiere, inklusive erhöhter Futterkosten • Tiere, die beispielsweise aufgrund von Platzmangel oder hygienischen Grün- den getötet werden müssen, inklusive der Tötungskosten • Besamungsausfall von Kühen und Kalbinnen, wenn Besamungen nicht durchgeführt w erden können • Leerstehende Mastplätze, wenn eine Einstallung nicht möglich ist • Kosten für Milchentsorgung und -transport 14 Die Haftung beginnt am 60. Tag nach Antragsstellung.
Ertragsausfall Rind Auftreten der Blauzungenkrankheit in Europa Datenquelle: Europäische Kommission Was sind die Vorteile der Ertragsausfall Rind? • Individuell wählbare und jährlich anpassbare Entschädigungshöhen – Ihr Betrieb ist einzigartig. • Ihr Betrieb ist geschützt, wenn am eigenen Betrieb oder in der Umgebung eine Tierseuche (z.B. Schwein/Rind) ausbricht und der Betrieb gesperrt wird. • ganzjähriger Schutz, 365 Tage im Jahr • Absicherung der Einkommensverluste • Entschädigungshöhe beim Abschluss bekannt • Unabhängig von Marktpreisentwicklungen wird im Schadensfall die individuell vereinbarte Summe ausbezahlt. • Entschädigung auch für Übermasttiere, erhöhte Futterkosten, verzögerte Belegung, Bestandsaufbau, Leerstand von Mastplätzen, Milchlieferverbote etc. • rasche Abwicklung im Schadensfall • Im Schadensfall ist keine Offenlegung betriebswirtschaftlicher Kennzahlen nötig. • 55 % Förderung durch Bund und Länder 15
Ertragsausfall Rind Sperre mit Keulung Je nach Produktionsrichtung und gewähltem Wert erhalten Sie folgende Entschädigung: Milchproduktion: pro gekeulter Milchkuh 250 Euro Einmalzahlung sowie wöchentlich: Milchleistung/Milchkuh/Jahr, am Antrag wählbar 6.000 kg 7.000 kg 8.000 kg 8.500 kg 9.000 kg 10.000 kg Milchpreis in 0,25 15,60 18,20 20,80 22,10 23,40 26,00 Euro/kg 0,30 18,70 21,80 24,90 26,50 28,00 31,20 laut Antrag 0,35 21,80 25,40 29,10 30,90 32,70 36,30 0,40 24,90 29,10 33,20 35,30 37,40 41,50 0,45 28,00 32,70 37,40 39,70 42,10 46,70 0,50 31,20 36,30 41,50 44,10 46,70 51,90 0,55 34,30 40,00 45,70 48,50 51,40 57,10 0,60 37,40 43,60 49,80 53,00 56,10 62,30 Nach Aufhebung der Sperre erhalten Sie für die Wiedereinstallung von Milch- kühen (für gekeulte Kühe) pro Woche 25 % der Entschädigung laut Tabelle auf Seite 17, um finanzielle Verluste aufgrund verminderter Milchleistung auszugleichen. Diese Zahlung endet 20 Wochen nach Aufhebung der Sperre. Sie tragen keinen Selbstbehalt. Mutterkuhhaltung: pro gekeulter Mutterkuh 250 Euro Einmalzahlung sowie wöchentlich: Wert pro Tier laut Antrag 1.000,– 1.200,– 1.400,– 1.600,– 1.800,– 2.000,– 6,31 8,42 10,80 13,47 15,89 18,34 Rindermast: pro gekeultem Masttier 150 Euro Einmalzahlung sowie wöchentlich: Wert pro Tier laut Antrag 1.200,– 1.400,– 1.600,– 1.800,– 2.000,– 5,03 6,66 8,50 10,57 12,25 Kalbinnenaufzucht: pro gekeulter Kalbin 150 Euro Einmalzahlung sowie wöchentlich: Wert pro Tier laut Antrag 1.200,– 1.400,– 1.600,– 1.800,– 1.900,– 0,19 1,35 2,50 3,65 4,23 Fresserproduktion: pro gekeultem Fresser 100 Euro Einmalzahlung sowie wöchentlich: Wert pro Tier laut Antrag 750,– 800,– 850,– 900,– 2,35 6,14 9,93 13,72 Die Entschädigung für zwei Sperrwochen tragen Sie bei allen Produktionsrich- tungen als Selbstbehalt. Bei behördlichen Tötungen von Mutterkühen, Milchkühen und Kalbinnen (bei Teilkeulungen) erhalten Sie pro getötetem Tier ebenfalls eine Einmalzahlung. Sie erhalten unabhängig von der Produktionsrichtung die Kosten für die Keulung sowie für die behördlich angeordnete Entsorgung von Gülle und Fest- mist laut Rechnung ersetzt. Der Selbstbehalt beträgt 10 %. 16
Ertragsausfall Rind Sperre ohne Keulung Je nach Produktionsrichtung erhalten Sie folgende Entschädigung: Milchproduktion: pro Milchkuh wöchentlich: Milchleistung/Milchkuh/Jahr, am Antrag wählbar 6.000 kg 7.000 kg 8.000 kg 8.500 kg 9.000 kg 10.000 kg Milchpreis in 0,25 28,80 33,70 38,50 40,90 43,30 48,10 Euro/kg 0,30 34,60 40,40 46,20 49,00 51,90 57,70 laut Antrag 0,35 40,40 47,10 53,80 57,20 60,60 67,30 0,40 46,20 53,80 61,50 65,40 69,20 76,90 0,45 51,90 60,60 69,20 73,60 77,90 86,50 0,50 57,70 67,30 76,90 81,70 86,50 96,20 0,55 63,50 74,00 84,60 89,90 95,20 105,80 0,60 69,20 80,80 92,30 98,10 103,80 115,40 Wird die Milch nicht vom Verarbeiter (mit Milchliefervertrag und Auflagen) über- nommen, erhalten Sie 100 % der wöchentlichen Entschädigung. Ist es zusätzlich nötig, Milch zu entsorgen, erhalten Sie die entstandenen Kosten für die Milch- entsorgung (inkl. Transportkosten; bei Kalbinnenaufzucht ohne vorhandene Melkeinrichtung: die Mietkosten für eine mobile Melkeinrichtung) laut Rechnung abzüglich 10 % Selbstbehalt ersetzt. Milchproduktion, Mutterkuhhaltung und Kalbinnenaufzucht: Bei der verzögerten Belegung von Milch-, Mutterkühen oder Aufzuchtkalbinnen aufgrund einer behördlichen Anordnung erhalten Sie eine Entschädigung. Diese entspricht der wöchentlichen Entschädigung bei Sperre mit Keulung. (siehe Tabelle Sperre mit Keulung der betroffenen Produktionsform) Die Entschädigung beginnt mit dem Zeitpunkt der ersten nicht durchführbaren Besamung und endet zum Zeitpunkt der ersten möglichen Besamung nach Aufhe- bung der Sperre. Die ersten zwei Wochen dieses Zeitraums werden dabei als Selbstbehalt abgezogen. Die Auszah- lung erfolgt nach Bekanntgabe der betroffenen Anzahl an Kühen oder Kalbinnen und der Besamungszeitpunkte. Rindermast und Fresserproduktion: Sie erhalten in der Rindermast pro geschlachtetem Übermasttier über 460 kg (kalt) einmalig 15 % des Tierwerts laut Antrag, unabhängig davon, ob der Schlachtkörper genusstauglich ist. Gilt von Beginn der Sperre bis einen Monat nach Ende der Sperre. Sie müssen die Abrechnung der Schlachttiere samt Gewichtsangaben bzw. das Klassifizierungsprotokoll vorlegen. Rindermast: Haben Sie in den 12 Monaten Für erhöhte Futterkosten erhalten Sie einmalig 5 % des Tierwerts laut Antrag pro vor der Sperre mit mindestens vermarktetem Fresser über 210 kg Lebendgewicht oder geschlachtetem Masttier 50 % der ver- über 460 kg (kalt, unabhängig davon, ob der Schlachtkörper genusstauglich ist). markteten Tiere Gilt ab der zwölften (Rindermast) bzw. vierten (Fresser) Sperrwoche bis einen Monat nach der Aufhebung der an einem Qua- Sperre. Sie müssen die Abrechnung der Schlachttiere bzw. Lebendviehvermarktung samt Gewichtsangaben bzw. litätsprogramm das Klassifizierungsprotokoll vorlegen. teilgenommen? Wir berück- sichtigen die Bei Tötung nach behördlicher Anordnung entschädigen wir pro Masttier oder Schlachtge- Fresser 60 % des Tierwerts laut Antrag. wichtsober- Gilt ab der zwölften (Rindermast) bzw. vierten (Fresser) Sperrwoche bis Aufhebung der Sperre. Der Nachweis der grenzen der Tötung hat mittels einer Entsorgungsbestätigung (z.B. TKV Beleg) zu erfolgen. jeweiligen Richtlinien des Die Tötungskosten ersetzen wir nach Abzug von 10 % Selbstbehalt. Qualitätspro- gramms. Bei Leerstand von Mastplätzen erhalten Sie für jeden Mastplatz, der wegen einer Sperre nicht neu befüllt werden kann, dieselbe wöchentliche Entschädigung wie bei Sperre mit Keulung. (siehe Tabelle Sperre mit Keulung: Rindermast bzw. Fresserproduktion) Die ersten zwei Wochen der Sperre werden dabei als Selbstbehalt abgezogen. Die Auszahlung erfolgt unter Vorlage der betroffenen Anzahl an leerstehenden Mastplätzen. Die Entschädigung endet mit der Möglichkeit, wieder eine Verbringungsgenehmigung für Mast- und Aufzuchttiere zu erhalten. 17
Ertragsausfall Schwein Ertragsausfall Schwein Mit dieser Versicherung erhalten Sie eine produktionsabhängige Entschädigung nach Seuchensperre und/oder Unfalltod. Versichern Sie Ihre gesamte Produktion von Ferkeln, Jungsauen, Jungebern und Mastschweinen. Wir sichern Sie ab, wenn Ihr Betrieb aufgrund einer der folgenden Seuchen behördlich gesperrt wurde und eine Vermarktung nicht möglich ist: • Afrikanische Schweinepest • Klassische Schweinepest • Wutkrankheit • Maul- und Klauenseuche • Milzbrand • Rauschbrand • Ansteckende Schweinelähmung • Brucellose der Schweine • Vesikuläre Virusseuche der Schweine • Aujeszky’sche Krankheit bei Hausschweinen • Stomatitis vesikularis Entschädigung Sperre mit Keulung: • Einkommensverlust während der Förderung Ihre Prämie Sperrzeit wird für alle • Finanzielle Verluste während des Wetterrisiken, Wiederaufbaus des Bestands Tierseuchen und infektiöse • Pauschale Entschädigung der Mehr- Tierkrankheiten aufwände, wie beispielsweise erhöhte zu 55 % von Bund und Län- Managementaufgaben etc. dern gefördert. • Keulungskosten, Gülle-/Festmist- entsorgungskosten, wenn diese vom Betrieb getragen werden müssen Entschädigung Sperre ohne Keulung: • wochenabhängige Entschädigung für Ertragsausfall durch erhöhten Futter-, Platz- und Managementaufwand • Besamungsausfall von Muttersauen, weil Besamungen nicht durchgeführt werden können • Leerstehende Mastplätze, wenn eine Einstallung nicht möglich ist • Jungsauen/Jungeber, welche während der Sperre geschlachtet werden • Tiere, die beispielsweise aufgrund von Platzmangel oder hygienischen Gründen behördlich getötet werden müssen, inklusive der Tötungskosten Die Haftung beginnt am 60. Tag nach Antragsstellung. 18
Ertragsausfall Schwein Auftreten der Afrikanischen Schweinepest Datenquelle: Friedrich-Loeffler-Institut Was sind die Vorteile der Ertragsausfall Schwein? • Individuell wählbare und jährlich anpassbare Entschädigungshöhen – Ihr Betrieb ist einzigartig. • Entschädigung für Einkommensverluste, wenn auf Ihrem Betrieb oder in der Umgebung eine Tierseuche (z.B. Schwein/Rind) ausbricht und der Betrieb gesperrt wird. • ganzjähriger Schutz, 365 Tage im Jahr • Absicherung der Einkommensverluste • Entschädigungshöhe beim Abschluss bekannt • Unabhängig von Marktpreisentwicklungen wird die individuell vereinbarte Summe im Schadensfall ausbezahlt. • Entschädigung auch für verzögerte Belegung, Bestandsaufbau, Leerstand von Mast- und Aufzuchtplätzen, Schlachtung von Jungsauen, behördlich angeord- nete Tötungen etc. • rasche Abwicklung im Schadensfall • Im Schadensfall ist keine Offenlegung betriebswirtschaftlicher Kennzahlen nötig. • 55 % Förderung durch Bund und Länder 19
Ertragsausfall Schwein Sperre mit Keulung Je nach Produktionsrichtung und ausgewähltem Wert erhalten Sie folgende Entschädigung: Ferkelerzeugung: je Muttersau 150 Euro Einmalzahlung sowie wöchentlich: Ferkel/Muttersau/Jahr 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 Wert/ 50,– 7,64 8,60 9,56 10,52 11,49 12,45 13,41 14,37 15,33 16,29 17,26 18,22 19,18 20,14 Ferkel in 60,– 9,17 10,32 11,48 12,63 13,78 14,94 16,09 17,24 18,40 19,55 20,71 21,86 23,01 24,17 Euro laut Antrag 70,– 10,70 12,04 13,39 14,73 16,08 17,43 18,77 20,12 21,46 22,81 24,16 25,50 26,85 28,20 80,– 12,22 13,76 15,30 16,84 18,38 19,92 21,45 22,99 24,53 26,07 27,61 29,15 30,69 32,22 90,– 13,75 15,48 17,21 18,94 20,67 22,41 24,14 25,87 27,60 29,33 31,06 32,79 34,52 36,25 100,– 15,28 17,20 19,13 21,05 22,97 24,89 26,82 28,74 30,66 32,59 34,51 36,43 38,36 40,28 110,– 16,81 18,92 21,04 23,15 25,27 27,38 29,50 31,62 33,73 35,85 37,96 40,08 42,19 44,31 Schweinemast: je Mastschwein 10 Euro Einmalzahlung sowie wöchentlich: Umtriebe/Mastplatz/Jahr 2,3 2,4 2,5 2,6 2,7 2,8 2,9 3,0 3,1 3,2 Wert/Mast- 130,– 0,70 0,80 0,89 0,98 1,07 1,16 1,25 1,35 1,44 1,53 schwein 140,– 0,76 0,86 0,96 1,05 1,15 1,25 1,35 1,45 1,55 1,65 in Euro laut Antrag 150,– 0,81 0,92 1,02 1,13 1,24 1,34 1,45 1,55 1,66 1,77 160,– 0,87 0,98 1,09 1,21 1,32 1,43 1,54 1,66 1,77 1,88 170,– 0,92 1,04 1,16 1,28 1,40 1,52 1,64 1,76 1,88 2,00 180,– 0,97 1,10 1,23 1,36 1,48 1,61 1,74 1,86 1,99 2,12 Die Entschädi- 190,– 1,03 1,16 1,30 1,43 1,57 1,70 1,83 1,97 2,10 2,24 gung für zwei 200,– 1,08 1,22 1,37 1,51 1,65 1,79 1,93 2,07 2,21 2,35 Sperrwochen tragen Sie als Selbstbehalt. Jungsauen/Jungeber: je Muttersau 150 Euro Einmalzahlung sowie wöchentlich: Vermarktete Jungsauen, Jungeber/Muttersau/Jahr 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 Wert/Jungsau, 200,– 19,2 23,1 26,9 30,8 34,6 38,5 42,3 46,2 50,0 53,8 Jungeber 300,– 28,8 34,6 40,4 46,2 51,9 57,7 63,5 69,2 75,0 80,8 in Euro laut Antrag 400,– 38,5 46,2 53,8 61,5 69,2 76,9 84,6 92,3 100,0 107,7 500,– 48,1 57,7 67,3 76,9 86,5 96,2 105,8 115,4 125,0 134,6 600,– 57,7 69,2 80,8 92,3 103,8 115,4 126,9 138,5 150,0 161,5 700,– 67,3 80,8 94,2 107,7 121,2 134,6 148,1 161,5 175,0 188,5 Babyferkelaufzucht: je Aufzuchtferkel 5 Euro Einmalzahlung sowie wöchentlich: Wert pro Tier laut Antrag 60,– 70,– 80,– 90,– 100,– 110,– 120,– 130,– 0,42 0,57 0,72 0,87 1,02 1,17 1,32 1,47 Unabhängig von der Produktionsrichtung ersetzen wir Keulungskosten sowie die Gülle- und Festmistentsorgungskosten laut Rechnung nach Abzug von 10 % Selbstbehalt. Bei behördlichen Tötungen von Muttersauen (bei Teilkeulungen) erhalten Sie pro notgetötetem Tier ebenfalls eine Einmalzahlung. Für den „Bestandsaufbau“ erhalten Sie nach Aufhebung der Sperre in der F erkel-, Jungsauen-/Jungeberproduktion maximal 52 Wochen lang für jede wieder ein- gestallte Muttersau (bis maximal zur am Antrag gewählten Anzahl) 25 % des am Antrag gewählten Entschädigungswerts „Sperre mit Keulung“. 20
Ertragsausfall Schwein Sperre ohne Keulung Entschädigung für gesperrte Tiere Ihre Entschädigung hängt von der Produktionsrichtung, dem ausgewählten Wert, dem Entschädigungsstichtag und der Dauer der Sperre (maximal 52 Wochen) ab. Ferkelerzeugung - maximale Entschädigung pro Muttersau Die maximale Entschädigung pro Muttersau (ab Sperrbeginn bei 52 Wochen Sperre) ist vom beantragten Wert/Ferkel abhängig. Ferkel/Muttersau/Jahr 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 50,– 256,85 268,66 283,42 295,23 307,04 321,80 333,61 345,42 360,18 371,99 383,80 398,56 410,37 422,18 60,– 302,71 316,63 334,02 347,94 361,86 379,25 393,17 407,09 424,49 438,40 452,32 469,72 483,64 497,55 70,– 348,57 364,59 384,63 400,65 416,68 436,71 452,74 468,76 488,80 504,82 520,85 540,88 556,91 572,93 Wert/Ferkel 80,– 394,43 412,56 435,23 453,36 471,50 494,17 512,30 530,44 553,10 571,24 589,37 612,04 630,18 648,31 90,– 440,29 460,53 485,83 506,08 526,32 551,62 571,87 592,11 617,41 637,66 657,90 683,20 703,45 723,69 100,– 486,15 508,50 536,44 558,79 581,14 609,08 631,43 653,78 681,72 704,07 726,43 754,37 776,72 799,07 110,– 532,01 556,47 587,04 611,50 635,96 666,54 691,00 715,46 746,03 770,49 794,95 825,53 849,99 874,45 Ferkelerzeugung - Entschädigung (pro Muttersau abhängig von der Sperrdauer) Sie erhalten in Abhängigkeit der Sperrwochen (bis zur Genehmigung der Ver- bringung/Vermarktung) eine Entschädigung in % der maximalen Entschädigung. Sperrwochen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 Prozent 0,00 1,15 2,15 3,40 4,80 6,50 8,25 10,00 12,00 14,00 16,00 18,00 20,25 Sperrwochen 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 Prozent 22,50 24,75 27,00 29,50 31,75 34,25 37,00 39,75 42,25 44,50 46,75 49,00 51,00 Sperrwochen 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 Prozent 53,25 55,00 57,00 59,00 60,75 62,50 64,50 66,25 68,25 70,00 72,00 73,75 75,75 Sperrwochen 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 Prozent 77,50 79,25 81,00 82,75 84,50 86,25 87,75 89,50 91,25 93,25 95,50 97,50 100,00 Schweinemast - maximale Entschädigung pro Mastschwein Die maximale Entschädigung pro Mastschwein (ab Mastendgewicht bei 52 Wo- Erhöhung der chen Sperre) ist vom beantragten Wert/Mastschwein abhängig. Entschädigung Sie können die maximale Ent- Wert/Mastschwein 130,00 140,00 150,00 160,00 170,00 180,00 190,00 200,00 210,00 220,00 schädigung pro Entschädigung 53,30 57,40 61,50 65,60 69,70 73,80 77,90 82,00 86,10 90,20 Mastschwein für Sperre ohne Wert/Mastschwein 230,00 240,00 250,00 260,00 270,00 280,00 290,00 300,00 310,00 320,00 Keulung um Entschädigung 94,30 98,40 102,50 106,60 110,70 114,80 118,90 123,00 127,10 131,20 bis zu 50 % erhöhen. Wert/Mastschwein 330,00 340,00 350,00 360,00 370,00 380,00 390,00 400,00 Entschädigung 135,30 139,40 143,50 147,60 151,70 155,80 159,90 164,00 21
Ertragsausfall Schwein Schweinemast - Entschädigung (pro Mastschwein in Wochen über Mastendgewicht) Sie erhalten ab Überschreitung der betriebsüblichen Mastdauer je Gruppe in Abhängigkeit von der Anzahl der Wochen bis zur Verbringungsgenehmigung eine Entschädigung in % der maximalen Entschädigung. Wochen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 Prozent 5 10 20 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 Wochen 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 Prozent 58 60 62 64 66 67 68 69 70 71 72 73 74 Wochen 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 Prozent 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 Wochen 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 Prozent 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 Babyferkelaufzucht - maximale Entschädigung pro Ferkel Die maximale Entschädigung in Euro pro Ferkel (ab Aufzuchtendgewicht bei 52 Wochen Sperre) ist vom beantragten Wert/Ferkel abhängig. Wert/Ferkel 55,00 60,00 65,00 70,00 75,00 80,00 85,00 90,00 95,00 100,00 Entschädigung 24,31 25,79 27,27 28,74 30,22 31,70 33,18 34,66 36,14 37,62 Wert/Ferkel 105,00 110,00 115,00 120,00 125,00 130,00 Entschädigung 39,10 40,57 42,05 43,53 45,01 46,49 Babyferkelaufzucht - Entschädigung (pro Ferkel in Wochen über Aufzuchtend- gewicht) Sie erhalten ab Überschreitung der betriebsüblichen Aufzuchtdauer je Gruppe in Abhängigkeit von der Anzahl der Wochen bis zur Verbringungsgenehmigung eine Entschädigung in % der maximalen Entschädigung. Wochen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 Prozent 10,0 17,0 25,0 29,0 32,0 34,0 35,0 36,0 37,0 38,0 39,0 40,0 41,0 Wochen 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 Prozent 42,0 43,0 44,0 45,0 46,0 47,0 48,0 49,5 51,0 52,5 54,0 56,0 58,0 Wochen 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 Prozent 60,0 62,0 63,5 65,0 66,5 68,0 69,5 71,0 72,5 74,0 75,5 77,0 78,5 Wochen 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 Prozent 80,0 81,5 83,0 84,5 86,0 87,5 89,0 90,5 92,0 94,0 96,0 98,0 100,0 Verzögerte Belegung von Muttersauen Sie erhalten eine Entschädigung, wenn Sie aufgrund einer behördlichen Anord- nung Ihre Muttersauen nicht belegen können. Die wöchentliche Entschädigung ist gleich wie die wöchentliche Entschädigung bei Sperre mit Keulung. (Siehe Tabelle Sperre mit Keulung: Ferkelerzeugung bzw. Jungsauen/Jungeber) Die Entschädigung beginnt mit dem Zeitpunkt der ersten nicht durchführbaren Besamung und endet zum Zeitpunkt der ersten möglichen Besamung nach Aufhebung der Sperre. Die ersten 2 Wochen dieses Zeitraums werden dabei als Selbstbehalt abgezogen. Ein Nach- weis, in welchem Zeitraum kein Samen von z.B. Besamungsstationen/eigenem Eber verfügbar war, ist notwendig. Leerstand von Mastplätzen Jeden leerstehenden Mastschweine- oder Aufzuchtplatz, der wegen einer Sper- re nicht neu eingestallt werden kann, entschädigen wir mit derselben wöchentli- chen Entschädigung wie bei Sperre mit Keulung. (Siehe Tabelle Sperre mit Keulung: Schweinemast bzw. Babyferkelaufzucht) Zwei Wochen der Sperre werden dabei als Selbstbehalt abgezogen. Die Auszahlung erfolgt unter Vorlage der betroffenen Anzahl an leerstehenden Plätzen. Die Entschädigung endet mit der Möglichkeit, wieder eine Verbringungsgenehmigung für Mast- und Aufzuchttiere zu 22 erhalten.
Ertragsausfall Schwein Geschlachtete Jungsauen/Jungeber Pro Tier, welches während der Sperre geschlachtet wird, erhalten Sie einma- lig den Tierwert laut Antrag (abhängig von Alter bzw. Gewicht) abzüglich des Schlachtpreises (inkl. MwSt.). Gilt während der gesamten Sperre. Sie müssen die Ab- rechnung der Schlachttiere samt Gewichtsangaben bzw. das Klassifizierungsprotokoll vorlegen. Tötung nach behördlicher Anordnung Sie erhalten pro Jungsau/Jungeber nach behördlich angeordneter Tötung 60 % des Tierwerts laut Antrag. Behördlich getötete Ferkel/Mastschwei- ne entschädigen wir ausschließlich bei Überschreitung folgender Grenzen: • Ferkelerzeugung: 1/3 der in der Sperrzeit abgesetzten Ferkel • Schweinemast: 1/3 der versicherten Mastplätze •B abyferkelaufzucht: 40 % der versi- cherten Aufzuchtplätze Wir entschädigen die Anzahl getöteter Tiere, welche die oben angeführten Grenzen übersteigen, mit 60 % des Tier- wertes laut Antrag. Sie erhalten die Tötungskosten laut Rechnung abzüglich 10 % Selbstbehalt für den Anteil der Tiere, welche die oben angeführten Grenzen übersteigen. 23
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