Gemeinsamer Antrag 2020 - Fachdienst Landwirtschaft - Wetteraukreis
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Allgemeine Anfragen bitte an folgende E-Mail-Adresse senden: landwirtschaft@wetteraukreis.de Achtung: Neue Fax-Nummer: 06031 / 83 91 4242 Seite 4
Auszahlungen 2019 Euro DZ (978 Antragsteller) 15.241.320 AGZ (234 Antragsteller) 399.995 HALM 1.821.981 Dürrehilfe (9 Antragsteller) 252.397 Artenschutz Förderung von Vogelarten auf Agrarflächen sowie 93.384 Feldflurprojekt Rastvogelmanagement 17.705 Sichere Schaf-/Ziegenbeweidung (Wolfprävention) 7.732 FFH-Gebietsmanagement 120.088 Investitionsförderung für landwirtschaftliche Betriebe (EFP) 777.000 18.731.602 Seite 5
Neuerungen in HELENA 2020 Umstellung des Koordinatensystems Julian Storck Fachstelle 4.2.1 Agrarförderung und Agrarumwelt
Neuerungen in HELENA 2020 • Änderungen Codeliste A Kulturart/Nutzung Code für Flächen- Flächen- Systematik (Vgl. Nutzung kategorie Anlage 4) Trüffel 865 DK - Samenvermehrung für Klee gem. Saatgutverkehrsgesetz oder 921 AL 4 Erhaltungsmischungsverordnung Samenvermehrung für Luzerne gem. Saatgutverkehrsgesetz oder 922 AL 4 Erhaltungsmischungsverordnung Nutzcode 490 entfällt ab 2020 Für Nicht DZ und/oder AGZ fähiges Grünland ist Nutzcode 972 zu verwenden Seite 7
Neuerungen in HELENA 2020 • Änderungen Codeliste B HALM Code Maßnahme I Blühflächen/ -streifen für Arten des Offenlands M HALM – Vielfältige Kulturen (C.1) – Leguminosen-Gemenge, mit mind. 50 % Leguminosen-Gewichtsanteil der Reinsaatstärke, sofern Mais als Gemengepartner gewählt wird, sind die NC 171 oder 411 zu verwenden O HALM – Vielfältige Kulturen (C.1) – Erbsen/Wicken-Leguminosen-Gemenge, mit mind. 25 % Erbsen/Wicken Gewichtsanteil der Reinsaatstärke. Bitte nur in Kombination mit den NC 210, 211, 212, 221, 250 und 292 lt. Codeliste A verwenden; sofern Mais als Gemengepartner gewählt wird, sind die NC 171 oder 411 zu verwenden Seite 8
Neuerungen in HELENA 2020 • Änderungen im Bereich „Meine Flächen“ Neue Kulissen - Gefährdete Gebiete nach §13 DüV (Rote Gebiete) - Zwischenfruchtanbau Vorjahr - Honigbrachen - Stickstoffbindende Pflanzen - Böschungsoberkante Seite 9
Neuerungen in HELENA 2020 • Kurzanleitung sowie ein Ausführliches Benutzerhandbuch zu HELENA 2020 befindet sich ebenfalls auf dem USB-Stick • Schulungsvideos zu den verschiedenen Werkzeugen und Bereichen befinden sich auch auf dem USB-Stick Seite 10
Umstellung des Koordinatensystems auf UTM • Koordinatensysteme beschreiben die Lage oder Position auf der Erde mittels Koordinaten • derselbe Ort kann durch viele unterschiedliche Koordinatenwerte beschrieben werden, für die jeweils eine Interpretationsregel, d.h. ein Koordinatensystem benötigt wird • Projektion: Abbildung der gekrümmten (3-dimensionalen) Ellipsoidoberfläche in die Ebene; zur Abbildung in die Ebene werden Referenzflächen an das Ellipsoid gelegt -aus der 2-dimensionalen Abbildung der 3-dimensionalen Erdoberfläche resultieren Verzerrungen -je nach Projektion werden Form, Fläche, Entfernung oder Richtung verändert Seite 11
Umstellung des Koordinatensystems auf UTM • Am 15.05.2007 ist die INSPIRE-Richtlinie (Infrastructure for Spatial Information in Europe) in Kraft getreten, womit die Voraussetzungen für den Aufbau einer europäischen Geodateninfrastruktur geschaffen wurden. Im Zusammenhang mit der Umsetzung dieser Richtlinie wechselten auch in Deutschland die Landesvermessungsämter zu dem homogenisierten Lagebezugssystem ETRS89 mit UTM-Abbildung. Bundesweite Entscheidung dieser Änderung auch in der Landwirtschaft (InVeKoS) nachzugehen. • In Hessen ergibt sich für jede Referenzparzelle (Schlag) eine Flächenreduktion von mind. 8 m²/ha. Seite 12
Allgemeine Informationen zur Identverwaltung Antragstellung Gemeinsamer Antrag Tamara Clöß Fachstelle 4.2.1 Agrarförderung und Agrarumwelt
Identverwaltung Änderungen an Identdaten – ganzjährig: • Anschrift • Bankverbindung • Adressänderungen – Personalausweis vorlegen letzte Änderungen für das laufende Antragsjahr bis Mitte November Email- Email-Adresse aktualisieren bzw. ergänzen – speziell im Bezug auf Online- Online-Antragstellung, Antragstellung Info-Mails vom Fachdienst Landwirtschaft Seite 14
Bankverbindung Änderung durch den Antragsteller persönlich mit Personalausweis und Bankkarte möglich oder Bankbestätigung (im Amt erhältlich) Änderung durch andere Person mit Bankbestätigung Änderungen immer melden, damit Zahlungen zeitnah erfolgen können Seite 15
Betriebsübergaben Betriebsübergaben, sowie GbR-Gründungen immer unverzüglich melden Ab 01.07. eines Jahres für nächstes Antragsjahr gültig Änderungen möglichst bis Jahresende – GA im Folgejahr wird dann auf Nachfolger erstellt ZA-/HALM-Übertragung nicht vergessen! Ansprechpartner Frau Bär und Frau Clöß Seite 16
Betriebsstätten (HIT-Nr.) • für Futtermittelerzeuger (RP Gießen) • HIT-Nr. auch für Pferde-, Schaf- oder Geflügelhalter (HVL Alsfeld) Hinweis in HELENA: „HVL ist zu informieren“ → z.B. Eintrag von Tierzahlen ohne Angabe einer HIT-Nr. → bei Antragsabgabe nochmals nachfragen Veränderungen/Aufgabe der Tierhaltung sind dem HVL zu melden Seite 17
Nachproduktion HELENA bei noch nicht gemeldeten Betriebsübergaben bei defekten USB-Sticks oder falschen Daten wenn ein anderes Betriebssytem als das Standartsystem (Windows) benötigt wird Wenn der USB-Stick noch weitere Gemarkungen enthalten müsste. bei Neuantragstellern, die zum 15.05.2020 noch einen Antrag stellen möchten Meldung möglich bis ca. Mitte April! Seite 18
Zahlungsansprüche (ZA) ZA – keine Rotation mehr nur ein Jahr der Nichtnutzung, dann Einzug Bescheide BP enthalten Information zur ZA- Nutzung des jeweiligen Antragsjahr ZA-Beantragung nur noch für Junglandwirte, Neueinsteiger und bei höherer Gewalt Antrag auf Zuweisung ZA nur zulässig, wenn Niederlassungsdatum vor der Antragstellung liegt. Merkblatt GA 2020 Seite 7 Seite 19
Direktzahlungen 2020 Basisprämie 175,95 € Umverteilungsprämie 51,08 €/30,64 € Greeningprämie 86,07 € Junglandwirteprämie 44,27 € BP + GP: 262,02 € / ha Seite 20
Junglandwirte nicht älter als 40 Jahre zum Zeitpunkt der ersten Antragstellung Anspruch auf volle 5 Jahre ab Beantragung max. für 90 ha (aktivierte ZA) 44 € / ha Ablauf der Beantragung 2015 – 2019 → HELENA → Meine Anträge – kein X bei Beantragung 2019 Seite 21
Vorab-Gegenkontrolle Flächenüberschneidungen werden sanktionslos berichtigt, wenn Antwort innerhalb der gesetzten Frist erfolgt. Es werden immer beide Beteiligte (vom jew. Amt) angeschrieben. Auch bei Überschneidungen im m²-Bereich zurückmelden, da sonst ein weiteres Anschreiben erfolgen muss. Bitte immer melden, auch wenn der Fehler nicht bei Ihnen liegt! Seite 22
Allgemeine Hinweise Fristen bei Anschreiben einhalten! Rückforderungen → Zahlung innerhalb der im Bescheid gesetzten Frist – keine Zinsforderung Alle beihilferelevanten Änderungen sind zu melden, z.B. Baumaßnahmen Eine nichtlandwirtschaftliche Nutzung ist grundsätzlich möglich Merkblatt GA S. 5 u. 6 Meldefrist einhalten → spätestens 3 Tage vor Beginn, z.B. nichtlandwirtschaftliche Nutzung, vorzeitige Erbsenernte Seite 23
Online-Antragstellung Ab 2021 nur noch Online- Online-Antragstellung möglich! Hierzu Zusendung von einmalig 2 Briefen im Februar 2021 an die Antragsteller: • Allgemeine Informationen, Erklärung des Zugangs • Passwort Reine digitale Antragsabgabe, keine Abgabe eines Datenträgerbegleitscheines, Möglichkeit für Antragsteller Zusammenfassung zu drucken. Seite 24
Aktuelle Hinweise zu Greening Ralf Eichelmann Fachstelle 4.2.1 Agrarförderung und Agrarumwelt
Greening Bei der Antragstellung werden gehäuft Fehler beim Greening gemacht. Daher hier eine kurze Wiederholung zum Thema Greening besteht aus drei Maßnahmen: 1. Anbaudiversifizierung 2. Erhaltung von Dauergrünland und 3. ökologische Vorrangflächen (ÖVF) Greening-Verstöße können zu Kürzungen der Greening- Zahlungen und Sanktionen führen! Seite 26
Anbaudiversifizierung im Ackerland Zeigt Verhältnis Kulturen im Ackerland im Zeitraum 01.06. bis 15.07. < 10 ha AL: keine Verpflichtung 10-30 ha AL: zwei verschiedene Kulturen, Hauptk. > 75 % > 30 ha AL: drei verschiedene Kulturen, Hauptk. < 75 %, die beiden größten Kulturen zusammen < 95 %. Ausnahmeregelungen bei Betrieben mit hohen Anteilen von Gras und Grünfütterpflanzen, Brachen oder DGL. Seite 27
Erhaltung von Dauergrünland Definition DGL: • Durch Einsaat oder Selbstaussaat entstanden, • dient dem Anbau von Gras oder anderen Grünfutterpflanzen, • seit mindestens 5 Jahren nicht Bestandteil der Fruchtfolge und nicht gepflügt worden, • erstmaliges beantragtes DGL (mit Grünland-Nutzungscode) sowie Ersatzflächen. Kein DGL: • Saaten von Leguminosen Seite 28
Entstehung von Grünland Entstehung von Grünland auf Entstehungskulturen wird verhindert, wenn innerhalb von 5 Jahren gepflügt wird. Sofern nicht gepflügt wird, entsteht Grünland ab dem 10.06. eines Jahres. Das Aussaatdatum später Sommerungen (Mais etc.) ist auf solchen Flächen zu dokumentieren (Schlagkartei). Das Pflügen auf Entstehungskulturen ist innerhalb eines Monats bei BWS anzeigen, sonst wird Grünlandentstehung nicht unterbrochen. Pflügen = jede mechanische Bodenbearbeitung, die zur Zerstörung der Grasnarbe führt. Seite 29
Entstehung von Grünland Nutzungscodes Entstehungskulturen: NC 054, 058, 422, 424, 433, 591 Bei ÖVF-Flächen entsteht kein Grünland, sofern ÖVF-Pflichtiger Betrieb. Alle Flächen, die im FNN als Grünland codiert werden, werden damit automatisch zu Grünland. Seite 30
Umwandlung von DGL • Seit 2015 immer Genehmigung erforderlich, • Genehmigungen sind befristet bis max. 15.05. des Folgejahres • Genehmigung von Alt-DGL nur mit Ersatzgrünland (Neugrünland nicht), • Ohne Genehmigung erfolgt Rückumwandlung bis zum nächstfolgenden Schlusstermin für den GA (15. Mai) mit 5 Jahren DGL-Pflicht, • Genehmigung auch bei Umwandlung zu nichtlandwirtschaftliche Nutzung erforderlich (ohne Ersatz- DGL), • Seit 2018 gilt auch das „Pflügen“ zur Narbenerneuerung als Umwandlung. Daher auch hier Genehmigung erforderlich! Seite 31
Umweltsensibles Dauergrünland = Grünland in FFH-Gebieten! Besonders geschützt, d.h. kein Umbruch und keine Umwandlung. Umbrüche sind unverzüglich rückgängig zu machen! Ausnahmen: Walzen, Schleppen, Striegeln, Aussaat/Düngung im Schlitzverfahren. Seite 32
Neuerung DGL 2020 Nutzungscode 490 Grünland (nicht DZ und/oder AGZ fähig) wird durch Nutzungscode 972 ersetzt. Einführung einer Bagatellgrenze von 500 qm pro Jahr und Betrieb für die Umwandlung von Grünland in eine Andere Nutzung. Die Bagatelle gilt nicht bei: Umweltsensiblem, rückumgewandeltes und Ersatz-DGL, Umwandlungen vor 2020. Seite 33
Ökologische Vorrangflächen Betriebe > 15 ha Ackerfläche müssen 5 % des Ackerlandes als ÖVF ausweisen. • Anforderung müssen ganzes Jahr eingehalten werden (auch bei Wechsel Betriebsinhaber), Seite 34
Ökologische Vorrangflächen Achtung! Die ÖVF-Verpflichtung von Zwischenfrüchten gelten für das Jahr, in dem die Aussaat erfolgt. Da diese bis 15.02. des Folgejahres stehen bleiben, werden diese öfters von Antragstellern dem Folgejahr fälschlicherweise zugeordnet. Jahr der Aussaat = Jahr der ÖVF- ÖVF-Verpflichtung Ein Tausch der ÖVF-Anbauflächen von Zwischenfrüchten ist auf Antrag bis 01.10. möglich. Das Formular „Antrag auf Modifikation“ befindet sich unter „Dokumente und Merkblätter“ in HELENA. Eine Einarbeitung von Zwischenfrüchten vor dem 16.02. in klimatisch begünstigten Räumen ist nur mit Genehmigung möglich. Seite 35
Ökologische Vorrangflächen Anbau stickstoffbindender Pflanzen: Nach Beendigung muss Winterkultur oder Winterzwischenfrucht (dokumentieren) folgen. Bei großkörnigen Leguminosen Ernte vor dem 15.08. spätestens drei Tage vorher anzeigen. Honigbrachen: Bitte Aussaat in Schlagkartei dokumentieren und Saatgutbelege aufheben. Mindesttätigkeiten müssen bis 15. November durchgeführt werden. Befreiungen aus Artenschutzgründen (z.B. Rebhuhn) können beantragt werden. Seite 36
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
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