Gemeinsamer Antrag 2020 - Fachdienst Landwirtschaft - Wetteraukreis

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Gemeinsamer Antrag 2020 - Fachdienst Landwirtschaft - Wetteraukreis
Gemeinsamer Antrag 2020
 Fachdienst Landwirtschaft
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Gemeinsamer Antrag 2020 - Fachdienst Landwirtschaft - Wetteraukreis
Allgemeine Anfragen bitte an folgende
                E-Mail-Adresse senden:
            landwirtschaft@wetteraukreis.de

              Achtung: Neue Fax-Nummer:
                  06031 / 83 91 4242

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Gemeinsamer Antrag 2020 - Fachdienst Landwirtschaft - Wetteraukreis
Auszahlungen 2019
                                                                          Euro
    DZ (978 Antragsteller)                                           15.241.320
    AGZ (234 Antragsteller)                                            399.995
    HALM                                                              1.821.981
    Dürrehilfe (9 Antragsteller)                                       252.397
    Artenschutz Förderung von Vogelarten auf Agrarflächen sowie         93.384
    Feldflurprojekt

    Rastvogelmanagement                                                 17.705
    Sichere Schaf-/Ziegenbeweidung (Wolfprävention)                      7.732

    FFH-Gebietsmanagement                                              120.088
    Investitionsförderung für landwirtschaftliche Betriebe (EFP)       777.000

                                                                   18.731.602

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Neuerungen in HELENA 2020
Umstellung des Koordinatensystems

             Julian Storck
            Fachstelle 4.2.1
    Agrarförderung und Agrarumwelt
Neuerungen in HELENA 2020

• Änderungen Codeliste A
          Kulturart/Nutzung                                             Code für   Flächen-
                                                                                   Flächen-    Systematik (Vgl.
                                                                        Nutzung    kategorie   Anlage 4)
          Trüffel                                                       865        DK          -
          Samenvermehrung für Klee gem. Saatgutverkehrsgesetz oder      921        AL          4
          Erhaltungsmischungsverordnung
          Samenvermehrung für Luzerne gem. Saatgutverkehrsgesetz oder   922        AL          4
          Erhaltungsmischungsverordnung

           Nutzcode 490 entfällt ab 2020
           Für Nicht DZ und/oder AGZ fähiges Grünland ist Nutzcode 972 zu verwenden

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Neuerungen in HELENA 2020

• Änderungen Codeliste B
          HALM
          Code   Maßnahme
          I      Blühflächen/ -streifen für Arten des Offenlands
          M      HALM – Vielfältige Kulturen (C.1) – Leguminosen-Gemenge, mit mind. 50 % Leguminosen-Gewichtsanteil der
                 Reinsaatstärke, sofern Mais als Gemengepartner gewählt wird, sind die NC 171 oder 411 zu verwenden

          O      HALM – Vielfältige Kulturen (C.1) – Erbsen/Wicken-Leguminosen-Gemenge, mit mind. 25 % Erbsen/Wicken
                 Gewichtsanteil der Reinsaatstärke. Bitte nur in Kombination mit den NC 210, 211, 212, 221, 250 und 292 lt.
                 Codeliste A verwenden; sofern Mais als Gemengepartner gewählt wird, sind die NC 171 oder 411 zu verwenden

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Neuerungen in HELENA 2020

• Änderungen im Bereich „Meine Flächen“
   Neue Kulissen
          -   Gefährdete Gebiete nach §13 DüV (Rote Gebiete)
          -   Zwischenfruchtanbau Vorjahr
          -   Honigbrachen
          -   Stickstoffbindende Pflanzen
          -   Böschungsoberkante

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Neuerungen in HELENA 2020

•      Kurzanleitung sowie ein Ausführliches Benutzerhandbuch zu HELENA 2020
       befindet sich ebenfalls auf dem USB-Stick
•      Schulungsvideos zu den verschiedenen Werkzeugen und Bereichen befinden sich
       auch auf dem USB-Stick

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Umstellung des Koordinatensystems
                        auf UTM
•      Koordinatensysteme beschreiben die Lage oder Position auf der Erde mittels
       Koordinaten
•      derselbe Ort kann durch viele unterschiedliche Koordinatenwerte beschrieben
       werden, für die jeweils eine Interpretationsregel, d.h. ein Koordinatensystem
       benötigt wird
•      Projektion: Abbildung der gekrümmten (3-dimensionalen) Ellipsoidoberfläche in
       die Ebene; zur Abbildung in die Ebene werden Referenzflächen an das Ellipsoid
       gelegt
         -aus der 2-dimensionalen Abbildung der 3-dimensionalen Erdoberfläche
         resultieren Verzerrungen
         -je nach Projektion werden Form, Fläche, Entfernung oder Richtung
         verändert

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Umstellung des Koordinatensystems
                        auf UTM
•    Am 15.05.2007 ist die INSPIRE-Richtlinie (Infrastructure for Spatial Information
     in Europe) in Kraft getreten, womit die Voraussetzungen für den Aufbau einer
     europäischen Geodateninfrastruktur geschaffen wurden. Im Zusammenhang mit
     der Umsetzung dieser Richtlinie wechselten auch in Deutschland die
     Landesvermessungsämter zu dem homogenisierten Lagebezugssystem ETRS89
     mit UTM-Abbildung. Bundesweite Entscheidung dieser Änderung auch in der
     Landwirtschaft (InVeKoS) nachzugehen.

•    In Hessen ergibt sich für jede Referenzparzelle (Schlag) eine Flächenreduktion
     von mind. 8 m²/ha.

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Allgemeine Informationen zur
      Identverwaltung
Antragstellung Gemeinsamer
           Antrag

                   Tamara Clöß
Fachstelle 4.2.1 Agrarförderung und Agrarumwelt
Identverwaltung
Änderungen an Identdaten – ganzjährig:
• Anschrift
• Bankverbindung
• Adressänderungen – Personalausweis vorlegen

letzte Änderungen für das laufende Antragsjahr bis Mitte
November

Email-
Email-Adresse aktualisieren bzw. ergänzen – speziell im Bezug auf
Online-
Online-Antragstellung,
       Antragstellung Info-Mails vom Fachdienst Landwirtschaft

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Bankverbindung

           Änderung durch den Antragsteller persönlich mit
           Personalausweis und Bankkarte möglich oder
           Bankbestätigung (im Amt erhältlich)
           Änderung durch andere Person mit Bankbestätigung
           Änderungen immer melden, damit Zahlungen
           zeitnah erfolgen können

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Betriebsübergaben
           Betriebsübergaben, sowie GbR-Gründungen immer
           unverzüglich melden
           Ab 01.07. eines Jahres für nächstes Antragsjahr
           gültig
           Änderungen möglichst bis Jahresende –
           GA im Folgejahr wird dann auf Nachfolger erstellt
           ZA-/HALM-Übertragung nicht vergessen!
           Ansprechpartner Frau Bär und Frau Clöß

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Betriebsstätten (HIT-Nr.)
•          für Futtermittelerzeuger (RP Gießen)
•          HIT-Nr. auch für Pferde-, Schaf- oder Geflügelhalter
           (HVL Alsfeld)

Hinweis in HELENA: „HVL ist zu informieren“ → z.B.
Eintrag von Tierzahlen ohne Angabe einer HIT-Nr. → bei
Antragsabgabe nochmals nachfragen

Veränderungen/Aufgabe der Tierhaltung sind dem HVL
zu melden

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Nachproduktion HELENA
       bei noch nicht gemeldeten Betriebsübergaben
       bei defekten USB-Sticks oder falschen Daten
       wenn ein anderes Betriebssytem als das
       Standartsystem (Windows) benötigt wird
       Wenn der USB-Stick noch weitere Gemarkungen
       enthalten müsste.
       bei Neuantragstellern, die zum 15.05.2020 noch einen
       Antrag stellen möchten

Meldung möglich bis ca. Mitte April!

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Zahlungsansprüche (ZA)
           ZA – keine Rotation mehr
           nur ein Jahr der Nichtnutzung, dann Einzug
           Bescheide BP enthalten Information zur ZA-
           Nutzung des jeweiligen Antragsjahr
           ZA-Beantragung nur noch für Junglandwirte,
           Neueinsteiger und bei höherer Gewalt
           Antrag auf Zuweisung ZA nur zulässig, wenn
           Niederlassungsdatum vor der Antragstellung liegt.
           Merkblatt GA 2020 Seite 7

Seite 19
Direktzahlungen 2020

Basisprämie                        175,95 €
Umverteilungsprämie         51,08 €/30,64 €
Greeningprämie                      86,07 €
Junglandwirteprämie                 44,27 €

BP + GP: 262,02 € / ha

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Junglandwirte
           nicht älter als 40 Jahre zum Zeitpunkt der ersten
           Antragstellung
           Anspruch auf volle 5 Jahre ab Beantragung
           max. für 90 ha (aktivierte ZA)
           44 € / ha

Ablauf der Beantragung 2015 – 2019
→ HELENA
→ Meine Anträge – kein X bei Beantragung 2019

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Vorab-Gegenkontrolle
           Flächenüberschneidungen werden sanktionslos
           berichtigt, wenn Antwort innerhalb der gesetzten
           Frist erfolgt.
           Es werden immer beide Beteiligte (vom jew. Amt)
           angeschrieben.
           Auch bei Überschneidungen im m²-Bereich
           zurückmelden, da sonst ein weiteres Anschreiben
           erfolgen muss.

Bitte immer melden, auch wenn der Fehler nicht bei
Ihnen liegt!

Seite 22
Allgemeine Hinweise
           Fristen bei Anschreiben einhalten!
           Rückforderungen → Zahlung innerhalb der im
           Bescheid gesetzten Frist – keine Zinsforderung
           Alle beihilferelevanten Änderungen sind zu melden,
           z.B. Baumaßnahmen
           Eine nichtlandwirtschaftliche Nutzung ist
           grundsätzlich möglich Merkblatt GA S. 5 u. 6
           Meldefrist einhalten → spätestens 3 Tage vor
           Beginn, z.B. nichtlandwirtschaftliche Nutzung,
           vorzeitige Erbsenernte

Seite 23
Online-Antragstellung
    Ab 2021 nur noch Online-
                     Online-Antragstellung möglich!
Hierzu Zusendung von einmalig 2 Briefen im Februar
2021 an die Antragsteller:
• Allgemeine Informationen, Erklärung des Zugangs
• Passwort

Reine digitale Antragsabgabe, keine Abgabe eines
Datenträgerbegleitscheines, Möglichkeit für
Antragsteller Zusammenfassung zu drucken.

Seite 24
Aktuelle Hinweise zu Greening
             Ralf Eichelmann
Fachstelle 4.2.1 Agrarförderung und Agrarumwelt
Greening
    Bei der Antragstellung werden gehäuft Fehler beim
    Greening gemacht. Daher hier eine kurze Wiederholung
    zum Thema

    Greening besteht aus drei Maßnahmen:
    1. Anbaudiversifizierung
    2. Erhaltung von Dauergrünland und
    3. ökologische Vorrangflächen (ÖVF)

    Greening-Verstöße können zu Kürzungen der Greening-
    Zahlungen und Sanktionen führen!

Seite 26
Anbaudiversifizierung im
                     Ackerland
           Zeigt Verhältnis Kulturen im Ackerland im Zeitraum 01.06. bis
           15.07.

            < 10 ha AL: keine Verpflichtung
           10-30 ha AL: zwei verschiedene Kulturen, Hauptk. > 75 %
            > 30 ha AL: drei verschiedene Kulturen, Hauptk. < 75 %,
                        die beiden größten Kulturen zusammen < 95 %.

           Ausnahmeregelungen bei Betrieben mit hohen Anteilen von
           Gras und Grünfütterpflanzen, Brachen oder DGL.

Seite 27
Erhaltung von Dauergrünland

  Definition DGL:
  • Durch Einsaat oder Selbstaussaat entstanden,
  • dient dem Anbau von Gras oder anderen
    Grünfutterpflanzen,
  • seit mindestens 5 Jahren nicht Bestandteil der Fruchtfolge
    und nicht gepflügt worden,
  • erstmaliges beantragtes DGL (mit Grünland-Nutzungscode)
    sowie Ersatzflächen.

  Kein DGL:
  • Saaten von Leguminosen

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Entstehung von Grünland

Entstehung von Grünland auf Entstehungskulturen wird verhindert,
wenn innerhalb von 5 Jahren gepflügt wird. Sofern nicht gepflügt
wird, entsteht Grünland ab dem 10.06. eines Jahres. Das
Aussaatdatum später Sommerungen (Mais etc.) ist auf solchen
Flächen zu dokumentieren (Schlagkartei).

Das Pflügen auf Entstehungskulturen ist innerhalb eines Monats
bei BWS anzeigen, sonst wird Grünlandentstehung nicht
unterbrochen.

Pflügen = jede mechanische Bodenbearbeitung, die zur Zerstörung
der Grasnarbe führt.

Seite 29
Entstehung von Grünland

Nutzungscodes Entstehungskulturen:
NC 054, 058, 422, 424, 433, 591

Bei ÖVF-Flächen entsteht kein Grünland, sofern ÖVF-Pflichtiger
Betrieb.

Alle Flächen, die im FNN als Grünland codiert werden, werden
damit automatisch zu Grünland.

Seite 30
Umwandlung von DGL
• Seit 2015 immer Genehmigung erforderlich,
• Genehmigungen sind befristet bis max. 15.05. des Folgejahres
• Genehmigung von Alt-DGL nur mit Ersatzgrünland
  (Neugrünland nicht),
• Ohne Genehmigung erfolgt Rückumwandlung bis zum
  nächstfolgenden Schlusstermin für den GA (15. Mai)
  mit 5 Jahren DGL-Pflicht,
• Genehmigung auch bei Umwandlung zu
  nichtlandwirtschaftliche Nutzung erforderlich (ohne Ersatz-
  DGL),
• Seit 2018 gilt auch das „Pflügen“ zur Narbenerneuerung als
  Umwandlung. Daher auch hier Genehmigung erforderlich!

Seite 31
Umweltsensibles Dauergrünland
= Grünland in FFH-Gebieten!

Besonders geschützt, d.h. kein Umbruch und keine
Umwandlung.

Umbrüche sind unverzüglich rückgängig zu machen!

Ausnahmen:
Walzen, Schleppen, Striegeln, Aussaat/Düngung im
Schlitzverfahren.

Seite 32
Neuerung DGL 2020
Nutzungscode 490 Grünland (nicht DZ und/oder AGZ fähig) wird
durch Nutzungscode 972 ersetzt.

Einführung einer Bagatellgrenze von 500 qm pro Jahr und Betrieb
für die Umwandlung von Grünland in eine Andere Nutzung.
Die Bagatelle gilt nicht bei:
Umweltsensiblem, rückumgewandeltes und Ersatz-DGL,
Umwandlungen vor 2020.

Seite 33
Ökologische Vorrangflächen
Betriebe > 15 ha Ackerfläche müssen 5 % des Ackerlandes als ÖVF
ausweisen.

•      Anforderung müssen ganzes Jahr eingehalten werden (auch bei
       Wechsel Betriebsinhaber),
Seite 34
Ökologische Vorrangflächen
Achtung!
Die ÖVF-Verpflichtung von Zwischenfrüchten gelten für das Jahr,
in dem die Aussaat erfolgt.
Da diese bis 15.02. des Folgejahres stehen bleiben, werden diese
öfters von Antragstellern dem Folgejahr fälschlicherweise
zugeordnet.
            Jahr der Aussaat = Jahr der ÖVF-
                                        ÖVF-Verpflichtung
Ein Tausch der ÖVF-Anbauflächen von Zwischenfrüchten ist auf
Antrag bis 01.10. möglich. Das Formular „Antrag auf Modifikation“
befindet sich unter „Dokumente und Merkblätter“ in HELENA.

Eine Einarbeitung von Zwischenfrüchten vor dem 16.02. in
klimatisch begünstigten Räumen ist nur mit Genehmigung möglich.

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Ökologische Vorrangflächen
Anbau stickstoffbindender Pflanzen:
  Nach Beendigung muss Winterkultur oder Winterzwischenfrucht
  (dokumentieren) folgen.
  Bei großkörnigen Leguminosen Ernte vor dem 15.08. spätestens
  drei Tage vorher anzeigen.

Honigbrachen:
  Bitte Aussaat in Schlagkartei dokumentieren und Saatgutbelege
  aufheben.

Mindesttätigkeiten müssen bis 15. November durchgeführt werden.
Befreiungen aus Artenschutzgründen (z.B. Rebhuhn) können
beantragt werden.

Seite 36
Vielen Dank für die
 Aufmerksamkeit!
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