Geodätisches Kolloquium Wintersemester 2020/2021 - Multikopter mit LIDAR - Heben Sie (sich) ab mit Microdrones Multikopter und LIDAR

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Geodätisches Kolloquium Wintersemester 2020/2021 - Multikopter mit LIDAR - Heben Sie (sich) ab mit Microdrones Multikopter und LIDAR
Geodätisches Kolloquium Wintersemester
              2020/2021

 Multikopter mit LIDAR – Heben Sie (sich) ab mit
 Microdrones Multikopter und LIDAR                                                          Geodätisches
                                                                                          Kolloquium Winter
          Samuel Flick, Microdrones GmbH und Wolfgang Probst, AllTerra Deutschland GmbH        2020/21
Geodätisches Kolloquium Wintersemester 2020/2021 - Multikopter mit LIDAR - Heben Sie (sich) ab mit Microdrones Multikopter und LIDAR
Inhalt
• Vorstellung
• Überblick UAV-Systeme
• Erfassungsablauf
• Auswertebeispiele
• Rechtliche Grundlagen
• Fragen
                            Geodätisches
                          Kolloquium Winter
                               2020/21
Geodätisches Kolloquium Wintersemester 2020/2021 - Multikopter mit LIDAR - Heben Sie (sich) ab mit Microdrones Multikopter und LIDAR
Wer sind wir?
                                                                                           Geodätisches
                                                                                         Kolloquium Winter
         Samuel Flick, Microdrones GmbH und Wolfgang Probst, AllTerra Deutschland GmbH        2020/21
Geodätisches Kolloquium Wintersemester 2020/2021 - Multikopter mit LIDAR - Heben Sie (sich) ab mit Microdrones Multikopter und LIDAR
Wer bin ich?
Name:           Wolfgang Probst,
                verheiratet, 2 Kinder,
Ausbildung:     Zerspanungsmechaniker CNC Fräs- und Drehtechnik
Studium:        Fachhochschule Würzburg-Schweinfurt
Abschluss:      Dipl. Ing. (FH) Vermessung und Geoinformatik
Position:       Geschäftsführer AllTerra Deutschland GmbH
                Geschäftsführer AllTerra Österreich GmbH
Kontaktdaten:   w.probst@allterra-oesterreich.at w.probst@allterra-ds.de
                Tel. A: +43-7252-2511-0
                Tel. D: +49-9323-81937-70         Mobil: +49-171-8978804
                                                                      Geodätisches
                                                                    Kolloquium Winter
                                                                         2020/21
Geodätisches Kolloquium Wintersemester 2020/2021 - Multikopter mit LIDAR - Heben Sie (sich) ab mit Microdrones Multikopter und LIDAR
Unternehmensvorstellung
▪ AllTerra Österreich GmbH
       - 2 Unternehmensstandorte in Österreich

Steyr/Gleink                                                           Wien/Schwechat
AllTerra Österreich GmbH                                               AllTerra Österreich GmbH
Ennser Straße 83                                                       Concorde Business Park 2 | F6/10 |
A-4407 Steyr/Gleink                                                    A-2320 Schwechat

Telefon: 0 72 52 – 2511 – 0                                            Telefon: 0 141 – 7070–7
Telefax: 0 72 52 – 2511 – 9                                            Telefax: 0 141 – 7070 – 9
E-Mail: office@allterra-oesterreich.at                                 E-Mail: office@allterra-oesterreich.at

                                         www.allterra-oesterreich.at
                                                                                            Geodätisches
                                                                                          Kolloquium Winter
                                                                                               2020/21
Geodätisches Kolloquium Wintersemester 2020/2021 - Multikopter mit LIDAR - Heben Sie (sich) ab mit Microdrones Multikopter und LIDAR
Unternehmensvorstellung
▪ AllTerra Deutschland (DS) GmbH
       - 3 Unternehmensstandorte in Deutschland
Dettelbach
AllTerra Deutschland GmbH
Mainfrankenpark 57
D-97337 Dettelbach
Telefon: +49 (0) 93 02 – 819 37 – 70
Telefax: +49 (0) 93 02 – 819 37 – 89
E-Mail: info@allterra-ds.de

                                                            München/Unterschleißhiem
Kirkel                                                      AllTerra Deutschland GmbH
AllTerra Deutschland GmbH                                   Carl-von-Linde-Str. 40
Am Tannenwald 6                                             D-87516 Unterschleissheim
D-66459 Kirkel                                              Telefon: +49 (0) 89 – 4542 999-0
Telefon: +49 (0)6849 – 75 043 – 00                          Telefax: +49 (0) 89 – 4542 999-9
E-Mail: info@allterra-ds.de                                 E-Mail: info@allterra-ds.de

                                       www.allterra-ds.de
                                                                                       Geodätisches
                                                                                     Kolloquium Winter
                                                                                          2020/21
Geodätisches Kolloquium Wintersemester 2020/2021 - Multikopter mit LIDAR - Heben Sie (sich) ab mit Microdrones Multikopter und LIDAR
Beispiele / Vergleich Bild / LIDAR
                                                                                            Geodätisches
                                                                                          Kolloquium Winter
          Samuel Flick, Microdrones GmbH und Wolfgang Probst, AllTerra Deutschland GmbH        2020/21
Geodätisches Kolloquium Wintersemester 2020/2021 - Multikopter mit LIDAR - Heben Sie (sich) ab mit Microdrones Multikopter und LIDAR
Vergleich Photogrammetrie / LIDAR
    Beispiel: hohe Vegetation / leichte Seitenansicht
                Photogrammetrie                                                    LIDAR

−    Hohe Vegetation kaum erfassbar                        ✓   Hohe und dichte Vegetation wird flächig und umfänglich
−    Durch Bewegung der „Pflanzen“ durch Wind keine/kaum       erfasst!
     Verknüpfungspunkte                                    ✓   Einflüsse von Wind vernachlässigbar
−    Keine/kaum Bodenpunkte detektierbar
                                                                                                           Geodätisches
                                                                                                         Kolloquium Winter
                                                                                                              2020/21
Geodätisches Kolloquium Wintersemester 2020/2021 - Multikopter mit LIDAR - Heben Sie (sich) ab mit Microdrones Multikopter und LIDAR
Vergleich Photogrammetrie / LIDAR
    Beispiel: hohe Vegetation / Draufsicht
                Photogrammetrie                                          LIDAR

−    Hohe Vegetation kaum erfasst                ✓   Vegetation wird komplett erfasst!

✓    Flächige Elemente werden sehr gut erfasst   ✓   Flächige Elemente werden sehr gut erfasst

                                                                                                   Geodätisches
                                                                                                 Kolloquium Winter
                                                                                                      2020/21
Geodätisches Kolloquium Wintersemester 2020/2021 - Multikopter mit LIDAR - Heben Sie (sich) ab mit Microdrones Multikopter und LIDAR
Vergleich Photogrammetrie / LIDAR
Beispiel: hohe Vegetation / Profilschnitt
        Photogrammetrie                                                             LIDAR

            
                                        ✓          Klarer Profilschnitt

                                        ✓          Bodenpunkte im Profil
                                        (Gebäudepunkte über Softwareausgefiltert)
                                                                                              Geodätisches
                                                                                            Kolloquium Winter
                                                                                                 2020/21
Vergleich Photogrammetrie / LIDAR
    Beispiel: Freileitungen / Draufsicht
                 Photogrammetrie                                        LIDAR

✓    Flächen voll umfänglich erfasst            ✓   Flächen voll umfänglich erfasst

−    Freileitung nur zu erahnen (Mastbereich)   −   Freileitung nur zu erahnen (Mastbereich)

                                                                                                 Geodätisches
                                                                                               Kolloquium Winter
                                                                                                    2020/21
Vergleich Photogrammetrie / LIDAR
    Beispiel: Freileitungen / Schrägansicht
                  Photogrammetrie                                                     LIDAR

−    Masten nahezu nicht erfasst (nur im Fundamentbereich)   ✓   Masten sehr gut zu erkennen

−    Freileitung fehlt komplett!                             ✓   Freileitung komplett erfasst

                                                                                                  Geodätisches
                                                                                                Kolloquium Winter
                                                                                                     2020/21
Vergleich Photogrammetrie / LIDAR
    Beispiel: Freileitungen / Profilschnitt
                Photogrammetrie                                        LIDAR

−    nur Punktwolkenfragmente                 ✓   Masten „komplett“ erfasst

o    Standort des Masten erkennbar            ✓   Freileitung „komplett“ erfasst

                                                                                     Geodätisches
                                                                                   Kolloquium Winter
                                                                                        2020/21
Vergleich Photogrammetrie / LIDAR
    Beispiel: Freileitungen / Profilschnitt
Photogrammetrie                               LIDAR

                                                      ✓   Die Punktwolke
                                                          klassifizierbar in
                                                          Merkmale: Boden,
                                                          Leitung und Mast

                                                      ✓   Export und Betrachtung
                                                          von einzelnen Objekten
                                                          und Merkmalen
                                                          ( z.B. dadurch autom.
                                                           Extrahieren der
                                                           Leitungen)

−    Keine
     Klassifizierung
     möglich

                                                             Geodätisches
                                                           Kolloquium Winter
                                                                2020/21
Rechtliche Grundlagen
                                                                                           Geodätisches
                                                                                         Kolloquium Winter
         Samuel Flick, Microdrones GmbH und Wolfgang Probst, AllTerra Deutschland GmbH        2020/21
EU Drohnenverordnung
▪ Ab 01.07.2020 sollte die neue EU-weite Drohnenverordnung in Kraft treten

    • Verschiebung aufgrund Corona auf 01.01.2021 => alle benannten Fristen wurden
      um 6 Monate verschoben

    • EU-weite Regelung um „lokale Gesetze“ zu vereinheitlichen – mit Übergangsfristen
        (seit 2019 durch EU-Kommission veröffentlicht / mehrere Jahre Vorarbeit durch versch. Länder, Industrie und
        Drohnenanwender / durch JARUS (Joint Authorities for Rulemaking on Unmanned Systems) grundsätzlich
        festgelegt
    • Übergangsfrist bis 31.12.2022/01.01.2023 (Fristverschiebung berücksichtigt)
    •   https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv%3AOJ.L_.2020.176.01.0013.01.DEU&toc=OJ%3AL%3A2020%3A176%3ATOC&fbclid=IwAR255xQvKS-
        CJuewCX63G327kTFLoXLicRiAxmm-v1jzWY1aHqmYXZtILvs

                                                                                                                                                                                 Geodätisches
                                                                                                                                                                               Kolloquium Winter
                                                                 Quellen: www.multikopterschule.de / www.u-rob.com / www.airandmore.at / Luftfahrtamt Bayern / AustroControl        2020/21
EU Drohnenverordnung
▪ Wichtigsten Fakten:

   •   Einteilung der Drohnen in drei verschiedene Kategorien – Open, Specific und Certified

   •   Anhebung der maximalen Flughöhe von 100m auf 120m über Grund

   •   Anpassung der Gewichtsgrenzen und Kategorisierung nach Bewegungsenergie bei Aufprall
       (Vermessungsdrohnen voraussichtlich alle in Kategorie C3)

   •   Einführung von zwei neuen „Drohnenführerscheinen“ und einem sog. LUC Zertifikat

   •   Je nach Klasse müssen Drohnen registriert werden und müssen sich per Funk „ausweisen“
       (Electronic ID)

                                                                                                                                                                                  Geodätisches
                                                                                                                                                                                Kolloquium Winter
                                                                   Quellen: www.multikopterschule.de / www.u-rob.com / www.airandmore.at / Luftfahrtamt Bayern/ AustroControl
                                                                                                                                                                                     2020/21
EU Drohnenverordnung
▪ Wichtigsten Fakten:
   • Einteilung der Drohnen in drei verschiedene Kategorien – Open, Specific und Certified
       − Open => geringes Betriebsrisiko
                   -   Keine Genehmigung notwendig
                   -   ABER: Registrierungspflicht für Drohnenbetreiber!!! -> Erhalt einer Drohnen Registrierungsnummer
                   -   je nach Risiko verschiedene Mindestauflagen, z.B. Mitführen des Drohnenführerscheins
       − Achtung: hier nochmals Einteilung / Unterscheidung über Gewichtsklassen
                   −   Kategorien A1 bis A3
                   −   Klassen C0 bis C4 auf.
                       Je nachdem, in welche Kategorie/Klasse der UAS Einsatz fällt, muss der Betreiber mehr oder weniger viele Auflagen erfüllen,
                       →siehe Tabelle nächste Folie
       − Specific => erhöhtes Betriebsrisiko
                   −   Betreiber muss eine Risikobewertung durchführen
                   −   Genehmigung für den Betrieb erforderlich
                   −   oder Verwendung eines Standardszenarios (z.B. Befliegung WEA – oftmals bereits von Behörden erarbeitet)
       − Certified => komplexes Betriebsrisiko
                   −   Zulassung und Betrieb des UAS vergleichbar mit Aufwand in bemannter Luftfahrt
                   −   Pilot, Betreiber des UAV und UAV müssen zertifiziert sein
                                                                                                                                                                         Geodätisches
                                                                                                                                                                       Kolloquium Winter
                                                         Quellen: www.multikopterschule.de / www.u-rob.com / www.airandmore.at / Luftfahrtamt Bayern / AustroControl        2020/21
EU Drohnenverordnung
Vorbehaltlich der Festlegungen die jeweiligen Behörden ( BMVI/LBA /AustroControl) noch bekannt geben müssen (also ohne Gewähr):

   maximum take off mass

                                                                                                                                                       Geodätisches
                                                                                                                  Quelle: www.multikopterschule.de   Kolloquium Winter
                                                                                                                                                          2020/21
EU Drohnenverordnung
▪ Wichtigsten Fakten:
   •   Anhebung der maximalen Flughöhe von 100m auf 120m über Grund
   •   Anpassung der Gewichtsgrenzen und Kategorisierung nach Bewegungsenergie bei Aufprall
        −  Racing-/Speed-Drohnen und wenn diese Drohne mit Sensor personenbezogene Daten erfassen könnte
          -> alle Drohnen, welche mit Kamera ausgestattet sind (Mini-Drohnen und Fly-Cams)
        − >900g (500g) und/oder 80 Joule bzw. 900g und 19m/s:
            Betreiberregistrierung zwingend und theoretischer und praktischer Kenntnisnachweis bei gewerblicher Nutzung
           (DGUV/BG ETEM und Landesluftfahrtämtern - Regeln)
            Ab 01.01.2021 beginnt eine Übergangsfrist für UAV  Genehmigungen erleichtern (Windräder, PV, Inspektionen…)
                                                                                                                                                                        Geodätisches
                                                                                                                                                                      Kolloquium Winter
                                                        Quellen: www.multikopterschule.de / www.u-rob.com / www.airandmore.at / Luftfahrtamt Bayern / AustroControl        2020/21
EU Drohnenverordnung
▪   Wichtigsten Fakten:
     •   Einführung von 2 Drohnenführerscheinen
           −   Drohnenführerschein / Kompetenznachweis für A1/A3: ab 500g / seitlicher Abstand mind.150m zu Wohn-, Gewerbe- und Erholungsgebieten
               Durchführung eines Onlinetrainings- und Test der Klasse A1/A3: 40 Multiple Choice –Fragen / Online-Prüfung
           −   Drohnenführerschein / EU-Fernpilotenzeugnis A2: 500g bis 2 kg: seitlicher Abstand mind. 150m zu Wohn-, Gewerbe- und Erholungsgebieten und
               Menschenansammlungen
               Absolvierung eines theoretischen Tests (Luftfahrtbehörde) für die Klasse A2 und Nachweis eines Praxistraining mit Prüfungsflug!
               Voraussetzung: Drohnenführerschein A1/A3 (Praxistraining und –test notwendig für Eigenerklärung)
               Hinweis für Drohnen der „Specific“-Kategorie
               Um insbesondere in der Specific Kategorie den Genehmigungsaufwand zu verringern, kann der Betreiber ein sogenanntes LUC beantragen.
               Dieses „Light UAS operator certificate“ kann so ähnlich wie beispielsweise eine ISO 9001 Zertifizierung für ein Unternehmen betrachtet
               werden. Das bedeutet, dass der UAS Betreiber sein Qualitäts- und Sicherheitsmanagement, Ausbildung der Drohnenpiloten,
               Wartung etc., speziellen Auflagen unterwirft und damit dann in vielen Fällen auf eine einzelne Genehmigung für den Flug verzichten kann.

     •   Je nach Klasse müssen Drohnen registriert werden und müssen sich per Funk „ausweisen“ (Electronic ID)
           −   Sendemodul für Fernidentifizierung in UAV
           −   per Smartphone von jedem im Sendebereich befindlicher Person abrufbar
           −   Übertragung von UAS-Registriernummer (Betreiberidentifikation), Seriennummer, Fluggeschwindigkeit, Flugrichtung
           −   Positionsdaten des UAV und akt. Flughöhe sowie Positionsdaten des Piloten bzw. des Startpunktes

                                                                                                                                                                                            Quelle: www.u-rob.com
                                                                                                                                                                                                Geodätisches
                                                                                                                                                                                              Kolloquium Winter
                                                                              Quellen: www.multikopterschule.de / www.u-rob.com / www.airandmore.at / Luftfahrtamt Bayern / AustroControl
                                                                                                                                                                                                   2020/21
EU Drohnenverordnung
▪ Informationen / Zusammenfassung:
   •   Inkrafttreten ab 01.01.2021
   •   Verpflichtender „Drohnenführerschein“ für Österreich (Online MC-Test) / Deutschland / gesamte EU
   •   Registrierungspflicht für Drohnenbetreiber
   •   Registriernummer zwingend auf UAV
   •   Registrierung über: www.dronespace.at
   •   Versicherungspflicht!!! -> ausschließlich Luftfahrt- bzw. Luftfahrzeug-Haftpflichtversicherungen zulässig.
   •   Drohnenführerschein und Vers.-Police immer bei Flug dabei
   •   Keine Änderung der Drohnenverbotsflugzonen in Österreich – sog. „No-Drone-Zones“
   •   Diverse „DrohnenApps“ als Hilfsmittel für Flugverbotszonen (z.B. ÖAMTC)
   •   Nur UAV mit CE-Zertifizierung -> muss vom Hersteller erbracht werden - Übergangsfrist bis 01.1.2023
   •   CE-Zertifizierung gibt grundsätzlich Hinweis auf „Kategorisierung“ des UAV
   •   In 2020 ausgestellte Bewilligungen / Aufstiegserlaubnis bis max. 31.12.2021

   •   Klare Flugregeln für „Laien“ schwer zu definieren (Gewicht, Joule, Situation, ……)                            Quellen: www.airandmore.at

                                                                                                                         Geodätisches
                                                                                                                       Kolloquium Winter
                                                                                                                            2020/21
Fragen?????

                                                                                  Geodätisches
                                                                                Kolloquium Winter
Samuel Flick, Microdrones GmbH und Wolfgang Probst, AllTerra Deutschland GmbH        2020/21
Herzlichen Dank!

                                                                                    Geodätisches
                                                                                  Kolloquium Winter
  Samuel Flick, Microdrones GmbH und Wolfgang Probst, AllTerra Deutschland GmbH        2020/21
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