Geodätisches Kolloquium Wintersemester 2020/2021 - Multikopter mit LIDAR - Heben Sie (sich) ab mit Microdrones Multikopter und LIDAR
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Geodätisches Kolloquium Wintersemester 2020/2021 Multikopter mit LIDAR – Heben Sie (sich) ab mit Microdrones Multikopter und LIDAR Geodätisches Kolloquium Winter Samuel Flick, Microdrones GmbH und Wolfgang Probst, AllTerra Deutschland GmbH 2020/21
Inhalt • Vorstellung • Überblick UAV-Systeme • Erfassungsablauf • Auswertebeispiele • Rechtliche Grundlagen • Fragen Geodätisches Kolloquium Winter 2020/21
Wer sind wir? Geodätisches Kolloquium Winter Samuel Flick, Microdrones GmbH und Wolfgang Probst, AllTerra Deutschland GmbH 2020/21
Wer bin ich? Name: Wolfgang Probst, verheiratet, 2 Kinder, Ausbildung: Zerspanungsmechaniker CNC Fräs- und Drehtechnik Studium: Fachhochschule Würzburg-Schweinfurt Abschluss: Dipl. Ing. (FH) Vermessung und Geoinformatik Position: Geschäftsführer AllTerra Deutschland GmbH Geschäftsführer AllTerra Österreich GmbH Kontaktdaten: w.probst@allterra-oesterreich.at w.probst@allterra-ds.de Tel. A: +43-7252-2511-0 Tel. D: +49-9323-81937-70 Mobil: +49-171-8978804 Geodätisches Kolloquium Winter 2020/21
Unternehmensvorstellung ▪ AllTerra Österreich GmbH - 2 Unternehmensstandorte in Österreich Steyr/Gleink Wien/Schwechat AllTerra Österreich GmbH AllTerra Österreich GmbH Ennser Straße 83 Concorde Business Park 2 | F6/10 | A-4407 Steyr/Gleink A-2320 Schwechat Telefon: 0 72 52 – 2511 – 0 Telefon: 0 141 – 7070–7 Telefax: 0 72 52 – 2511 – 9 Telefax: 0 141 – 7070 – 9 E-Mail: office@allterra-oesterreich.at E-Mail: office@allterra-oesterreich.at www.allterra-oesterreich.at Geodätisches Kolloquium Winter 2020/21
Unternehmensvorstellung ▪ AllTerra Deutschland (DS) GmbH - 3 Unternehmensstandorte in Deutschland Dettelbach AllTerra Deutschland GmbH Mainfrankenpark 57 D-97337 Dettelbach Telefon: +49 (0) 93 02 – 819 37 – 70 Telefax: +49 (0) 93 02 – 819 37 – 89 E-Mail: info@allterra-ds.de München/Unterschleißhiem Kirkel AllTerra Deutschland GmbH AllTerra Deutschland GmbH Carl-von-Linde-Str. 40 Am Tannenwald 6 D-87516 Unterschleissheim D-66459 Kirkel Telefon: +49 (0) 89 – 4542 999-0 Telefon: +49 (0)6849 – 75 043 – 00 Telefax: +49 (0) 89 – 4542 999-9 E-Mail: info@allterra-ds.de E-Mail: info@allterra-ds.de www.allterra-ds.de Geodätisches Kolloquium Winter 2020/21
Beispiele / Vergleich Bild / LIDAR Geodätisches Kolloquium Winter Samuel Flick, Microdrones GmbH und Wolfgang Probst, AllTerra Deutschland GmbH 2020/21
Vergleich Photogrammetrie / LIDAR Beispiel: hohe Vegetation / leichte Seitenansicht Photogrammetrie LIDAR − Hohe Vegetation kaum erfassbar ✓ Hohe und dichte Vegetation wird flächig und umfänglich − Durch Bewegung der „Pflanzen“ durch Wind keine/kaum erfasst! Verknüpfungspunkte ✓ Einflüsse von Wind vernachlässigbar − Keine/kaum Bodenpunkte detektierbar Geodätisches Kolloquium Winter 2020/21
Vergleich Photogrammetrie / LIDAR Beispiel: hohe Vegetation / Draufsicht Photogrammetrie LIDAR − Hohe Vegetation kaum erfasst ✓ Vegetation wird komplett erfasst! ✓ Flächige Elemente werden sehr gut erfasst ✓ Flächige Elemente werden sehr gut erfasst Geodätisches Kolloquium Winter 2020/21
Vergleich Photogrammetrie / LIDAR Beispiel: hohe Vegetation / Profilschnitt Photogrammetrie LIDAR ✓ Klarer Profilschnitt ✓ Bodenpunkte im Profil (Gebäudepunkte über Softwareausgefiltert) Geodätisches Kolloquium Winter 2020/21
Vergleich Photogrammetrie / LIDAR Beispiel: Freileitungen / Draufsicht Photogrammetrie LIDAR ✓ Flächen voll umfänglich erfasst ✓ Flächen voll umfänglich erfasst − Freileitung nur zu erahnen (Mastbereich) − Freileitung nur zu erahnen (Mastbereich) Geodätisches Kolloquium Winter 2020/21
Vergleich Photogrammetrie / LIDAR Beispiel: Freileitungen / Schrägansicht Photogrammetrie LIDAR − Masten nahezu nicht erfasst (nur im Fundamentbereich) ✓ Masten sehr gut zu erkennen − Freileitung fehlt komplett! ✓ Freileitung komplett erfasst Geodätisches Kolloquium Winter 2020/21
Vergleich Photogrammetrie / LIDAR Beispiel: Freileitungen / Profilschnitt Photogrammetrie LIDAR − nur Punktwolkenfragmente ✓ Masten „komplett“ erfasst o Standort des Masten erkennbar ✓ Freileitung „komplett“ erfasst Geodätisches Kolloquium Winter 2020/21
Vergleich Photogrammetrie / LIDAR Beispiel: Freileitungen / Profilschnitt Photogrammetrie LIDAR ✓ Die Punktwolke klassifizierbar in Merkmale: Boden, Leitung und Mast ✓ Export und Betrachtung von einzelnen Objekten und Merkmalen ( z.B. dadurch autom. Extrahieren der Leitungen) − Keine Klassifizierung möglich Geodätisches Kolloquium Winter 2020/21
Rechtliche Grundlagen Geodätisches Kolloquium Winter Samuel Flick, Microdrones GmbH und Wolfgang Probst, AllTerra Deutschland GmbH 2020/21
EU Drohnenverordnung ▪ Ab 01.07.2020 sollte die neue EU-weite Drohnenverordnung in Kraft treten • Verschiebung aufgrund Corona auf 01.01.2021 => alle benannten Fristen wurden um 6 Monate verschoben • EU-weite Regelung um „lokale Gesetze“ zu vereinheitlichen – mit Übergangsfristen (seit 2019 durch EU-Kommission veröffentlicht / mehrere Jahre Vorarbeit durch versch. Länder, Industrie und Drohnenanwender / durch JARUS (Joint Authorities for Rulemaking on Unmanned Systems) grundsätzlich festgelegt • Übergangsfrist bis 31.12.2022/01.01.2023 (Fristverschiebung berücksichtigt) • https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv%3AOJ.L_.2020.176.01.0013.01.DEU&toc=OJ%3AL%3A2020%3A176%3ATOC&fbclid=IwAR255xQvKS- CJuewCX63G327kTFLoXLicRiAxmm-v1jzWY1aHqmYXZtILvs Geodätisches Kolloquium Winter Quellen: www.multikopterschule.de / www.u-rob.com / www.airandmore.at / Luftfahrtamt Bayern / AustroControl 2020/21
EU Drohnenverordnung ▪ Wichtigsten Fakten: • Einteilung der Drohnen in drei verschiedene Kategorien – Open, Specific und Certified • Anhebung der maximalen Flughöhe von 100m auf 120m über Grund • Anpassung der Gewichtsgrenzen und Kategorisierung nach Bewegungsenergie bei Aufprall (Vermessungsdrohnen voraussichtlich alle in Kategorie C3) • Einführung von zwei neuen „Drohnenführerscheinen“ und einem sog. LUC Zertifikat • Je nach Klasse müssen Drohnen registriert werden und müssen sich per Funk „ausweisen“ (Electronic ID) Geodätisches Kolloquium Winter Quellen: www.multikopterschule.de / www.u-rob.com / www.airandmore.at / Luftfahrtamt Bayern/ AustroControl 2020/21
EU Drohnenverordnung ▪ Wichtigsten Fakten: • Einteilung der Drohnen in drei verschiedene Kategorien – Open, Specific und Certified − Open => geringes Betriebsrisiko - Keine Genehmigung notwendig - ABER: Registrierungspflicht für Drohnenbetreiber!!! -> Erhalt einer Drohnen Registrierungsnummer - je nach Risiko verschiedene Mindestauflagen, z.B. Mitführen des Drohnenführerscheins − Achtung: hier nochmals Einteilung / Unterscheidung über Gewichtsklassen − Kategorien A1 bis A3 − Klassen C0 bis C4 auf. Je nachdem, in welche Kategorie/Klasse der UAS Einsatz fällt, muss der Betreiber mehr oder weniger viele Auflagen erfüllen, →siehe Tabelle nächste Folie − Specific => erhöhtes Betriebsrisiko − Betreiber muss eine Risikobewertung durchführen − Genehmigung für den Betrieb erforderlich − oder Verwendung eines Standardszenarios (z.B. Befliegung WEA – oftmals bereits von Behörden erarbeitet) − Certified => komplexes Betriebsrisiko − Zulassung und Betrieb des UAS vergleichbar mit Aufwand in bemannter Luftfahrt − Pilot, Betreiber des UAV und UAV müssen zertifiziert sein Geodätisches Kolloquium Winter Quellen: www.multikopterschule.de / www.u-rob.com / www.airandmore.at / Luftfahrtamt Bayern / AustroControl 2020/21
EU Drohnenverordnung Vorbehaltlich der Festlegungen die jeweiligen Behörden ( BMVI/LBA /AustroControl) noch bekannt geben müssen (also ohne Gewähr): maximum take off mass Geodätisches Quelle: www.multikopterschule.de Kolloquium Winter 2020/21
EU Drohnenverordnung ▪ Wichtigsten Fakten: • Anhebung der maximalen Flughöhe von 100m auf 120m über Grund • Anpassung der Gewichtsgrenzen und Kategorisierung nach Bewegungsenergie bei Aufprall − Racing-/Speed-Drohnen und wenn diese Drohne mit Sensor personenbezogene Daten erfassen könnte -> alle Drohnen, welche mit Kamera ausgestattet sind (Mini-Drohnen und Fly-Cams) − >900g (500g) und/oder 80 Joule bzw. 900g und 19m/s: Betreiberregistrierung zwingend und theoretischer und praktischer Kenntnisnachweis bei gewerblicher Nutzung (DGUV/BG ETEM und Landesluftfahrtämtern - Regeln) Ab 01.01.2021 beginnt eine Übergangsfrist für UAV Genehmigungen erleichtern (Windräder, PV, Inspektionen…) Geodätisches Kolloquium Winter Quellen: www.multikopterschule.de / www.u-rob.com / www.airandmore.at / Luftfahrtamt Bayern / AustroControl 2020/21
EU Drohnenverordnung ▪ Wichtigsten Fakten: • Einführung von 2 Drohnenführerscheinen − Drohnenführerschein / Kompetenznachweis für A1/A3: ab 500g / seitlicher Abstand mind.150m zu Wohn-, Gewerbe- und Erholungsgebieten Durchführung eines Onlinetrainings- und Test der Klasse A1/A3: 40 Multiple Choice –Fragen / Online-Prüfung − Drohnenführerschein / EU-Fernpilotenzeugnis A2: 500g bis 2 kg: seitlicher Abstand mind. 150m zu Wohn-, Gewerbe- und Erholungsgebieten und Menschenansammlungen Absolvierung eines theoretischen Tests (Luftfahrtbehörde) für die Klasse A2 und Nachweis eines Praxistraining mit Prüfungsflug! Voraussetzung: Drohnenführerschein A1/A3 (Praxistraining und –test notwendig für Eigenerklärung) Hinweis für Drohnen der „Specific“-Kategorie Um insbesondere in der Specific Kategorie den Genehmigungsaufwand zu verringern, kann der Betreiber ein sogenanntes LUC beantragen. Dieses „Light UAS operator certificate“ kann so ähnlich wie beispielsweise eine ISO 9001 Zertifizierung für ein Unternehmen betrachtet werden. Das bedeutet, dass der UAS Betreiber sein Qualitäts- und Sicherheitsmanagement, Ausbildung der Drohnenpiloten, Wartung etc., speziellen Auflagen unterwirft und damit dann in vielen Fällen auf eine einzelne Genehmigung für den Flug verzichten kann. • Je nach Klasse müssen Drohnen registriert werden und müssen sich per Funk „ausweisen“ (Electronic ID) − Sendemodul für Fernidentifizierung in UAV − per Smartphone von jedem im Sendebereich befindlicher Person abrufbar − Übertragung von UAS-Registriernummer (Betreiberidentifikation), Seriennummer, Fluggeschwindigkeit, Flugrichtung − Positionsdaten des UAV und akt. Flughöhe sowie Positionsdaten des Piloten bzw. des Startpunktes Quelle: www.u-rob.com Geodätisches Kolloquium Winter Quellen: www.multikopterschule.de / www.u-rob.com / www.airandmore.at / Luftfahrtamt Bayern / AustroControl 2020/21
EU Drohnenverordnung ▪ Informationen / Zusammenfassung: • Inkrafttreten ab 01.01.2021 • Verpflichtender „Drohnenführerschein“ für Österreich (Online MC-Test) / Deutschland / gesamte EU • Registrierungspflicht für Drohnenbetreiber • Registriernummer zwingend auf UAV • Registrierung über: www.dronespace.at • Versicherungspflicht!!! -> ausschließlich Luftfahrt- bzw. Luftfahrzeug-Haftpflichtversicherungen zulässig. • Drohnenführerschein und Vers.-Police immer bei Flug dabei • Keine Änderung der Drohnenverbotsflugzonen in Österreich – sog. „No-Drone-Zones“ • Diverse „DrohnenApps“ als Hilfsmittel für Flugverbotszonen (z.B. ÖAMTC) • Nur UAV mit CE-Zertifizierung -> muss vom Hersteller erbracht werden - Übergangsfrist bis 01.1.2023 • CE-Zertifizierung gibt grundsätzlich Hinweis auf „Kategorisierung“ des UAV • In 2020 ausgestellte Bewilligungen / Aufstiegserlaubnis bis max. 31.12.2021 • Klare Flugregeln für „Laien“ schwer zu definieren (Gewicht, Joule, Situation, ……) Quellen: www.airandmore.at Geodätisches Kolloquium Winter 2020/21
Fragen????? Geodätisches Kolloquium Winter Samuel Flick, Microdrones GmbH und Wolfgang Probst, AllTerra Deutschland GmbH 2020/21
Herzlichen Dank! Geodätisches Kolloquium Winter Samuel Flick, Microdrones GmbH und Wolfgang Probst, AllTerra Deutschland GmbH 2020/21
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