Geplanter Standort Krankenhaus Gols Naturschutzfachliche Bedeutung und mögliche Auswirkungen

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Geplanter Standort Krankenhaus Gols Naturschutzfachliche Bedeutung und mögliche Auswirkungen
Egon Zwicker
                                                     Biologische Fachexpertisen

Dr. Egon Zwicker
Anzbachgasse 74
1140 Wien

UID-Nr: ATU66844436                                             Wien, den 23.10.2020

    Geplanter Standort Krankenhaus Gols
     Naturschutzfachliche Bedeutung und
           mögliche Auswirkungen

                                          Technisches Büro für Biologie, Egon Zwicker
                                                       E-Mail: egon.zwicker@gmail.com
                      Dr. Egon Zwicker, A-1140 Wien, Anzbachgasse 74, Telmobil 0664/2207216
Geplanter Standort Krankenhaus Gols Naturschutzfachliche Bedeutung und mögliche Auswirkungen
Lage des geplanten Standorts Krankenhaus Gols
Der Standort des geplanten Krankenhauses Gols liegt westlich der Ortschaft Gols, westlich des
Kreisverkehrs und Zubringers zur Autobahn A4 und am nordöstlichen Rand der Zitzmannsdorfer
Wiesen. Der geplante Standort von ca. 7 ha wird im Nordosten von der Bundestraße B51, im Südos-
ten von der See Landestraße L205, im Nordwesten von einem Abschnitt der ehemaligen Landestra-
ße und im Südwesten von Äckern und den Zitzmannsdorfer Wiesen begrenzt.

Abb. 1 Lage des geplanten KH Gols

Lage des geplanten KH Gols und naturschutzrechtlich
geschützte Flächen
Der geplante Standort liegt nach der Verordnung der Burgenländischen Landesregierung und Ver-
lautbarung der Europäischen Kommission innerhalb des Natura 2000 Gebietes Neusiedler See –
Nordöstliches Leithagebirge (siehe Abb. 2 und 3). Die nördlichen und östlichen Grenzen des Stand-
orts sind such gleichzeitig Grenzen des Natura 2000 Gebietes.

Eindeutig festgelegt sind die Grenzen nach Anlage 3, Detail 12 nach der „Verordnung der Burgen-
ländischen Landesregierung vom 19. März 2013, mit der der Neusiedler See und seine Umgebung
sowie das Nordöstliche Leithagebirge zum „Europaschutzgebiet Neusiedler See - Nordöstliches
Leithagebirge“ erklärt werden, LGBl. Nr. 25/2013.“

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Abb. 2: Anlage 3, Detail 12 zur Verordnung des Natura 2000 Gebietes Neusiedler See – Nordöstli-
ches Leithagebirge.

Ebenso eindeutig liegt der Standort nach Verlautbarung auf dem Server der Europäischen Kommis-
sion innerhalb des Natura 2000 Gebietes.

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Abb. 3: Geplanter Standort KH Gols, Pfeilspitze weißes Insert. Lila Linie = Grenzen des Natura
2000 Gebietes Neusiedler See – Nordöstliches Leithagebirge. Verlautbarte Grenzen bzw. Karte
nach Europäischer Kommission.

Der geplante Standort liegt aber nicht innerhalb der Grenzen des Nationalparks. Nach Anlage 1
gem. § 4 NPG 1992 umfasst der Gebietsteil D nur die Zitzmannsdorfer Wiesen, aber nicht die an-
grenzenden Weingärten.

Lebensräume in und außerhalb des geplanten Stand-
orts KH Gols

Vegetation
Der geplante Standort für das KH Gols ist ein Weingarten. Gegliedert wird der Weingarten durch
einen schmalen Brachestreifen und eine lückige Baumhecke mit vorgelagertem Magerwiesenstrei-
fen am nordwestlichen Rand entlang der ehemaligen Landesstraße. Nordwestlich, nordöstlich und
südöstlich des Standorts setzt sich die Weingartenlandschaft fort.

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Abb. 4: Blick vom nordwestlichen Eck des Standorts auf Baumhecke und Wiesenstreifen entlang
der aufgelassenen Landesstraße und Weingärten des Standorts. Im Hintergrund ein Weingut nord-
östlich der Bundesstraße und Weingärten auf dem Abhang zur Parndorfer Platte.

Abb. 5: Blick auf die Weingärten des Standorts mit Brachestreifen. Im Hintergrund Gehölze an Ei-
senbahnlinie durch Zitzmannsdorfer Wiesen.

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Abb. 6: Blick auf den Zwickel zwischen aufgelassener und neuer Landesstraße mit Beginn eines
Feldgehölzes, Magerwiesen und abgeernteten Äckern und Ackerbrachen.

Abb. 7: Blick vom nordwestlichen Eck des Standorts auf Gehölze entlang eines Entwässersgrabens
(rechts), Wiesen (Mitte) und Feldgehölz und Obstwiese (links) im Bereich der Zitzmannsdorfer
Wiesen.

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Tiere
Eine gezielte faunistische Erhebung war nach Auftragsvergabe Anfang Oktober 2020 nicht möglich.
Deshalb wurde zur Einschätzung der faunistischen Bedeutung vorhandene Literatur und auf eigene
Erfahrung zurückgegriffen. Nur zum Neuntöter (Dvorak et.al. 2012) und Sperbergrasmücke (Dvor-
ak et.al. 2010) liegen punktgenaue Untersuchungen vor, die auch den geplanten Standort umfassen.
Der streng geschützte Neuntöter besiedelt nach Literatur das randliche Gehölz und angrenzende
landwirtschaftliche Flächen. Die Sperbergrasmücke die Gehölze in der Umgebung des Standorts.
Kulturlandvögel wie Blutspecht, Feldlerche, Girlitz, Hänfling, Rebhuhn, Schwarzkehlchen, Turtel-
taube und Wiedehopf sind Brutvögel reicher strukturierter Weingärten, wie ornithologische Kartie-
rungen anderer Weingartenbereiche ergaben (Gaitzenauer 1991, Dvorak et. al. 1992, Grüll et. al.
2008, Karner-Ranner 2008). Welche dieser Vogelarten den Standortbereich tatsächlich besiedeln,
muss gezielt erhoben werden.
Tab. 1: Mögliche geschützte und gefährdete Brutvögel und mögliche geschützte und gefährdete Vö-
gel als Nahrungsgäste im Bereich des geplanten Standorts KH Gols. Schutzstatus dieser Vogelarten
nach Vogelschutzrichtlinie (VSRL), Roter Liste Österreichs (Dvorak et.al. 2017) und nach Burgen-
ländischer Artenschutzverordnung. (NT= Gefährdung droht, VU=gefährdet, EN=stark gefährdet,
CR=vom Aussterben bedroht.

Möglicher Brutvo- Möglicher Nah- VSRL Anhang I                 Rote    Bgld. Artenschutzver-
gel KH Standort   rungsgast KH                                 Liste   ordnung 2001
                  Standort
Blutspecht                             Anhang I                NT
Feldlerche                                                     NT
Girlitz                                                        VU
Hänfling                                                       NT
Kiebitz                                                        NT
Neuntöter                              Anhang I
Rebhuhn                                                        VU
Schwarzkehlchen                                                NT
Sperbergrasmücke                       Anhang I
Turteltaube                                                    NT
Wiedehopf                                                              ja
                     Bienenfresser                             NT      ja
                     Kornweihe         Anhang I                (CR)
                     Merlin            Anhang I
                     Rohrweihe         Anhang I                NT
                     Steinkauz                                 EN
                     Sumpfohreule      Anhang I                EN
                     Weißstorch        Anhang I
                     Wiesenweihe       Anhang I                EN

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Mehrere Bestandserfassungen von Vögeln der Zitzmannsdorfer Wiesen liegen vor1 (Dvorak et.al.
2011, Dvorak & Nemeth 1992, Gamauf & Preleuthner 1996, Grüll 1991, Laber 1995). Die an den
Standort angrenzenden Wiesen und Ackerflächen gehören sehr wahrscheinlich zum Bruthabitat des
Kiebitzes. Andere gefährdete Wiesenlimikolen wie Großer Brachvogel, Uferschnepfe und Rot-
schenkel brüten südlich der Bahnlinie, ca. 500 m vom geplanten Standort entfernt.
Der geplante Standort gehört zum Nahrungsgebiet großräumiger agierender Vögel. Hier sind in ers-
ter Linie, die auf den Wiesen und im Schilfröhricht brütende Rohr- und Wiesenweihe sowie die
Sumpfohreule zu nennen. Die Bienenfresser, die im Bereich des Ungerberg brütetn, und der Stein-
kauz, der ebenfalls in der Umgebung brütet (Ille 1995), nutzen den geplanten Standort als Nah-
rungsgebiet. Die Zitzmannsdorfer Wiesen, der Seewinkel und die Parndorfer Platte sind ein bedeu-
tendes Überwinterungsgebiet für Greifvögel. Für Kornweihe und Merlin gehört der geplante Stand-
ort zum Nahrungsgebiet dieser Vogelarten.
Flächen, rein mit Weinreben bepflanzt, haben für Vögel eine untergeordnete Bedeutung. Die Attrak-
tivität von Weingärten für Vögel steigt mit der Anzahl von Rainen, Brachen, Hecken und Gebüsch-
gruppen in und am Rande der Weingärten. Die größte Bedeutung für Vögel haben die Wiesen,
Äcker und Gehölze des Nordostrandes der Zitzmannsdorfer Wiesen.

Der Feldhamster, eine über Anhang IV der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFHRL) streng ge-
schützte Säugetierart ist noch im Raum Weiden und Gols verbreitet (Schmelzer & Herzig-Straschil
2013). Die Ränder von Weingärten werden vom Feldhamster besiedelt, deshalb ist ein Vorkommen
dieser Art im Randbereich des geplanten Standortes KH Gols nicht ausgeschlossen.

Naturschutzfachliche Bedeutung des geplanten Stand-
orts KH Gols
Die größte naturschutzfachliche Bedeutung des Standorts besteht in der Wirkung des Bereichs als
Pufferzone für die hoch sensiblen Zitzmannsdorfer Wiesen, die eine große Anzahl seltener und stark
gefährdeter Pflanzenvergesellschaftungen, Pflanzen, Insekten und Vögel beherbergen. Der natur-
schutzfachliche Einzelwert der Standortfläche an sich besteht darin, dass der Lebensraum einiger
noch weiter verbreiteter, aber geschützter oder gefährdeter Vogelarten wie Neuntöter, Rebhuhn und
Hänfling auch Weingärten mit ihren Rändern umfasst. Die Populationen in der Kernzone des Natura
2000 Gebietes brütender oder überwinternder und gefährdeter Vogelarten werden insofern gestärkt
und abgesichert, dass sich ihr Nahrungshabitat in die Pufferzone und darüber hinaus erstreckt. Die
Standortfläche ist ein kleiner Anteil an diesem Nahrungshabitat.

Wie ist die Beeinträchtigung von Tieren und Habitaten
naturschutzfachlich zu bewerten?
Die Verbauung der Standortfläche und indirekte Auswirkungen führen höchstwahrscheinlich zu ei-
nem direkten Verlust von Brutplätzen streng geschützter Vogelarten wie dem Neuntöter. Es würde
wahrscheinlich die bestehende Hecke auf der Standortsfläche erhalten, aber die zum Habitat des
Neuntöters gehörenden gras/krautigen Bereiche würden wahrscheinlich stark reduziert. Aber diese
direkte Beeinträchtigung von Neuntöterhabitaten ist nicht der gravierendste Eingriff, sondern die in-
direkte Beeinträchtigung durch die Bauten selbst, Lärm und Licht. Noch bedeutender ist der Aufent-
halt von Patienten und Besuchern im Umkreis des Spitals einzustufen. Es ist davon auszugehen,
dass sich die Patienten, Besucher die „Füße vertreten“ bzw Spazierengehen und dies auch außerhalb
des Krankenhausgeländes tun. Störungen durch Menschen führen dann zur Aufgabe von Brutplät-
1   Die Erhebungen der Vögel der Zitzmannsdorfer Wiesen reichen bis südlich der Bahnstrecke, die Bereiche nördlich
    der Bahnstrecke sind nicht dokumentiert.

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zen sowie von Verschlechterung und Aufgabe von Nahrungshabitaten, wenn die Störungen regel-
mäßig auftreten und davon ist auszugehen.
Der Neuntöter (Lanius collurio) z.B. ist im Standarddatenbogen des Natura 2000 Gebietes gelistet
und als Vogelart des Anhanges I der VSRL streng geschützt. Die Populationsgröße des Neuntöters
sind nach Standarddatenbogen 1550 – 1680 Brutpaare und der Erhaltungszustand wird mit B = gut
beurteilt. Jetzt stellt sich die Frage, ob der Verlust von geschätzt bis zu fünf Brutpaaren des Neuntö-
ters durch Errichtung und Betrieb des Krankenhauses eine erhebliche Beeinträchtigung des Erhal-
tungszieles „Neuntöter“ bewirken kann.
Nach LAMBRECHT & TRAUTNER, (2007) ist
„Eine erhebliche Beeinträchtigung von Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie sowie nach An-
hang I u. Art. 4 Abs. 2 der Vogelschutzrichtlinie, die in einem FFH-Gebiet bzw. in einem Europäi-
schen Vogelschutzgebiet nach den gebietsspezifischen Erhaltungszielen zu bewahren oder zu entwi-
ckeln sind, liegt in der Regel insbesondere dann vor, wenn aufgrund der projekt- oder planbeding-
ten Wirkungen
    • die Lebensraumfläche oder Bestandsgröße dieser Art, die in dem Gebiet von gemeinschaft-
        licher Bedeutung bzw. dem Europäischen Vogelschutzgebiet aktuell besteht oder entspre-
        chend den Erhaltungszielen ggf. wiederherzustellen bzw. zu entwickeln ist, abnimmt oder in
        absehbarer Zeit vermutlich abnehmen wird, oder
    • unter Berücksichtigung der Daten über die Populationsdynamik anzunehmen ist, dass diese
        Art ein lebensfähiges Element des Habitats, dem sie angehört, nicht mehr bildet oder lang-
        fristig nicht mehr bilden würde.“

Die Fachkonvention zur Erheblichkeit in Deutschland zeigt auf, dass auch eine scheinbar geringe
Beeinträchtigung eines Erhaltungszieles in einem Natura 2000 Gebiet als erheblich eingestuft wer-
den kann. Eine geringe Beeinträchtigung eines Erhaltungszieles muss noch keine Erheblichkeit be-
deuten. LAMBRECHT & TRAUTNER, (2007) haben dafür Schwellenwerte entwickelt, ab wann
eine Erheblichkeit gegeben ist. Für den Neuntöter sind diese folgende:

Für den Neuntöter gilt im gegenständlichen Fall Stufe III im Gebiet > 100 Reviere bzw. Paare bei
Vögeln. Zur Typuszuordnung 6a geben die Autoren folgende Erläuterung:

„Typ 6: Habitatkonstellation mit strukturell stark differierenden Teilhabitaten
6a: in meist kleinräumigen Biotopkomplexen [Zugeordnete Arten: eine Reihe von Vogelarten wie z.
B. Neuntöter, Wendehals und Blaukehlchen]
Arten mit wenigen räumlich eng verknüpften Teilhabitaten und relativ geringem individuellem Akti-
onsradius während der Brutzeit (geringer Reviergröße). Bekanntes Beispiel hierfür ist der Neuntö-

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ter als Hecken- bzw. Gebüschbrüter, der für die Nahrungssuche insektenreiche Flächen des Offen-
landes im Umfeld seines Brutplatzes benötigt. In den meisten Fällen ist das Brutplatzangebot limi-
tierter als das der Nahrungshabitate, zudem sind die für eine Brut geeigneten Flächen dann auch
absolut von geringerer Größe als die Nahrungsflächen. In einem solchen Fall ist die Anwendung
der Orientierungswerte i. d. R. nur für die Nahrungsflächen möglich. Eine einzelne Kurzhecke als
Brutplatz des Neuntöters inmitten artenreicher Wiesen wird als solche keine Fläche von über 400
m² (als Grund-Orientierungswert für diese Art geführt), sondern z. B. eine von 30 m² einnehmen.
Konsequenz eines Entfalls der Hecke wäre dennoch die Revieraufgabe. Nur wenn die Inanspruch-
nahme von Teilen der Hecke beabsichtigt ist und sie so gering wäre, dass die Hecke weiterhin ihre
Funktion als Neuntöter-Brutplatz ohne relevante Einschränkung erfüllen kann, so wäre der Flä-
chenverlust als unerheblich zu bewerten.
Sind dagegen in einem gebüschreichen Magerrasenkomplex nicht die Brutplätze, sondern eher die
Nahrungshabitate die bestandslimitierende Größe, wären Beeinträchtigungen unter diesen Verhält-
nissen zu beurteilen und der Verlust einer einzelnen Kurzhecke in oben genannter Größenordnung
sowohl unterhalb des Grund-Orientierungswertes liegend wie auch funktional als ggf. unerheblich
einzustufen.“

Dass die Schwelle von 4000 m² Habitatverlust innerhalb und außerhalb der Standortfläche eintreten
kann ist durchaus möglich. Ohne Kenntnis der bebauten Fläche, der Betriebszahlen und Bauum-
landgestaltung ist nur eine vorläufige Einschätzung möglich. Danach ist eine erhebliche Beeinträch-
tigung des Erhaltungszieles Neuntöter durchaus realistisch. Auf jeden Fall ist eine ausführliche Na-
turverträglichkeitsprüfung unumgänglich.

Ebenfalls potentiell betroffen sind die streng geschützten Vogelarten Blutspecht und Sperbergras-
mücke. Nach Literatur und eigener Einschätzung ist die Beeinträchtigung der Sperbergrasmücke
wahrscheinlich.
Der Bestand der Sperbergrasmücke (Sylvia nisoria) im Natura 2000 Gebiet beträgt laut Standardda-
tenbogen 375 – 430 Paare, der des Blutspechts (Dendrocopos syriacus 85 – 106 Paare. Der Erhal-
tungszustand des Blutspechts ist gut, den der Sperbergrasmücke ebenfalls gut. Nach Fachkonventi-
on ist der Schwellenwert für Habitatverlust beim Blutspecht 2000 m2 und bei der Sperbergrasmücke
4000 m2. Bei diesen Werten handelt es sich um „Orientierungswerte eines ggf. noch tolerablen Flä-
chenverlustes bei direktem Flächenentzug in Habitaten der Tierarten nach Anhang II FFH-RL in
einem FFH-Gebiet und Habitaten ausgewählter Vogelarten nach Anhang I VRL in einem Europäi-
schen Vogelschutzgebiet und Typuszuordnung der Arten als Teil des Fach-konventionsvorschlags
zur Beurteilung der Erheblichkeit von Beeinträchtigungen.“

Diese Orientierungswerte zeigen ganz deutlich auf, dass die Erheblichkeitsschwelle in Natura 2000
Gebieten sehr niedrig anzusetzen ist.

Außer diesen behandelten Vogelarten sind sehr wahrscheinlich noch weitere streng über Anhang I
der VSRL geschützte Vogelarten betroffen.
Nach eigener Einschätzung wird durch das Projekt wahrscheinlich die Wiesenweihe beeinträchtigt.
Der Bestand der Wiesenweihe (Circus pygargus) beträgt laut Standarddatenbogen 2 – 3 Paare und
der Erhaltungszustand wird mit C = durchschnittlich oder beschränkt bewertet.
Nach der Fachkonvention beträgt der Schwellenwert für Habitatverlust10 ha. Dieser Wert hat fol-
gende Bedingung:
„Besonders bei diesen Arten mit relativ großen Aktionsräumen ist bei Anwendung der Orientie-
rungswerte hervorzuheben, dass grundsätzlich die qualitativ hochwertigsten Flächen – für die von
einer speziellen Bedeutung (s. Ausführungen im Haupttext) auszugehen ist – auszunehmen sind
oder im Fall von Nahrungsräumen zumindest keine flächenmäßig überproportionale Betroffenheit
eines wesentlichen Teilhabitates entstehen darf. Als relativer Orientierungswert kann hierbei das

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im Rahmen des Fachkonventionsvorschlags benannte 1 %-Zusatzkriterium – übertragen auf die
einzelnen Teilhabitate – herangezogen werden. Spezifisch zu erwähnen ist gerade bei diesen Arten
auch, dass es aufgrund ihrer großen Aktionsradien nicht unwahrscheinlich ist, dass Teile des Habi-
tats auch außerhalb des Natura 2000-Gebiets liegen, so dass etwaige Habitatverluste außerhalb
des Gebiets bei der Anwendung der Orientierungswerte ggf. kumulativ mit zu berücksichtigen sein
können.“

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der nordöstliche Teil der Zitzmannsdorfer Wiesen durch
sehr häufige Anwesenheit von Menschen gestört wird und als Jagdhabitat der Wiesenweihe mehr
oder minder ausfällt. Das Jagdhabitat der Wiesenweihe sind hauptsächlich Verlandungsgesellschaf-
ten und Wiesen, aber auch abgeerntete Äcker und Rebkulturen werden zur Nahrungssuche aufge-
sucht (Glutz von Blotzheim et. al. 1979). Eine erhebliche Beeinträchtigung kann nicht ausgeschlos-
sen werden. 1%iger Ausfall des Habitats sind nach den Orientierungswerten unter Umständen er-
heblich.

Über die Jagdhabitate und Brutplätze der Sumpfohreule (Asio flammeus) gibt es keine detaillierten
Untersuchungen.
Das Bruthabitat in den Zitzmannsdorfer Wiesen sind höherwüchsige Bereiche in Feuchtwiesen und
Röhrichten. Das Jagdhabitat sind zur Brutzeit Großseggenbestände, Wiesen und Ackerbrachen und
im Winter Freiflächen in der offenen Agrarlandschaft. Auch Weingärten werden im Winter genutzt
(Ganso 1960).
Der Brutbestand im Natura 2000 Gebiet sind 1 – 4 Brutpaare. Der Erhaltungszustand wird mit B =
gut bewertet. Nach den Orientierungswerten der Fachkonvention ist ein Habitatverlust > 6400 m² als
erheblich einzustufen. Dieser Orientierungswert bezieht sich auf fakultativ genutzte Flächen wie
z.B. Weingärten und nicht auf Flächen mit spezieller funktionaler Bedeutung, wie z.B. Feuchtwie-
sen.

Wie das Beispiel Wiesenweihe und Sumpfohreule zeigen, sind die Schwellen für Erheblichkeit sehr
niedrig anzusetzen. Dies umso mehr, da beide Vogelarten stark gefährdet sind und laut
Managementplan bei der Sumpfohreule ein sehr hoher und bei der Wiesenweihe ein hoher Hand-
lungsbedarf gegeben ist (Suske et.al. 2015).
Eine weitere Greifvogelart, die im Schilfgürtel des Neusiedlersees brütet, ist die streng geschützte
Rohrweihe (Circus aeruginosus). Die Rohrweihe jagt auch in Weingärten und Brachen (Gamauf &
Preleuthner 1996). Der Orientierungswert für Erheblichkeit beträgt bei der Rohrweihe ein Flächen-
verlust von 2,6 ha.

Nach derzeitigem Kenntnisstand ist es wahrscheinlich, dass die streng geschützten Brutvögel Wie-
sen-, Rohrweihe und Sumpfohreule durch das geplante KH Gols erheblich beeinträchtigt werden
könnten.

Eine weitere streng geschützte Vogelart ist die Kornweihe (Circus cyaneus), die im Winter in den
Zitzmannsdorfer Wiesen häufig anzutreffen ist, aber auch in Weingärten Nahrung sucht (Laber
1995).
Nach Standarddatenbogen sind im Winter im Natura 2000 Gebiet 10 – 50 Individuen Nahrungsgäs-
te. Der Erhaltungszustand wird mit A= hervorragend angegeben. Der Orientierungswert für Erheb-
lichkeit beträgt bei der Kornweihe ein Flächenverlust von 2,6 ha.

Durch Bau- und Betrieb des KH Gols könnte auch die Kornweihe erheblich beeinträchtigt werden.

Ein weiterer überwinternder Greifvogel ist der Merlin (Falco columbarius), der durch den Bau und
Betrieb des geplanten KH Gols möglicherweise betroffen ist. Nahrungshabitate sind Äcker und

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Wiesen, wie die Zitzmannsdorfer Wiesen (Grüll 1991). Zum Nahrungshabitat des Merlins gehören
deshalb sehr wahrscheinlich auch die Wiesen und Äcker benachbart zum Projektstandort sowie die
Ränder der Weingärten. Diese Randzonen sind sehr wahrscheinlich durch den Betrieb des geplanten
KH Gols gestört und fallen möglicherweise als Nahrungsraum aus.
Nach Standarddatenbogen überwintern 2 – 5 Individuen im Natura 2000 Gebiet. Der Erhaltungszu-
stand wird mit gut bewertet.

Wie bereits besprochen, bedeutet nicht nur die Verbauung des ca. 7 ha großen Anteils des Natura
2000 Gebietes Neusiedler See – Nordöstliches Leithagebirge eine Beeinträchtigung, sondern auch
die Störung der Randgebiete, die von den Bauten und dem Betrieb des geplanten KH Gols ausgeht.
Wie groß die Störradien anzusetzen sind, zeigen die Analysen folgender betroffener Vogelarten
(Ruddock & Whitefield 2007):

Kornweihe:    500 – 750 m
Rohrweihe:    300 – 500 m
Merlin:      300 – 500 m
Sumpfohreule: 300 – 500 m

Die angegebenen Distanzen, die die genannten Vogelarten bei Annäherung zum Nest zeigen. Diese
Fluchtdistanzen sind nicht mit Störungen im Jagdhabitat gleichzusetzen, sondern dürften wahr-
scheinlich geringer sein. Aber sie zeigen recht deutlich, dass diese Greifvögel und Eule durch An-
wesenheit von Menschen doch erheblich gestört werden. Ob künstliches Licht einen Einfluss auf die
Sumpfohreule hat, ist nicht geklärt. Der Jagderfolg von Schleiereulen wird durch künstliches Licht
geschmälert. Mäuse können die Eule rechtzeitig sehen und fliehen (Kelber et.al. 2019). Eine Sumpf-
ohreule wurde beobachtet, wie sie Singvögel zu erbeuten versuchte, die durch Beleuchtung angezo-
gen wurden (Canario et.al. 2012).

Resümee
Der geplante Standort für das Krankenhaus Gols liegt eindeutig im Natura 2000 Gebiet Neusiedler-
see - Nordöstliches Leithagebirge aber nicht im Nationalpark.
Der geplante Standort ist Brut- und/oder Nahrungsgebiet von voraussichtlich 19 Vogelarten, von
denen 9 Vogelarten durch die Vogelschutzrichtlinie streng geschützt sind (Arten des Anhang I),
zwei Arten durch die Burgenländische Artenschutzverordnung geschützt sind und 14 Arten gefähr-
det sind.
Durch Verbauung und Störungen durch den Betrieb des geplanten Krankenhauses Gols könnten
mehre Vogelarten bzw. sind einige sehr wahrscheinlich erheblich beeinträchtigt. Hier sind in erster
Linie Neuntöter, Wiesenweihe und Sumpfohreule betroffen. Die hohe naturschutzfachliche Bedeu-
tung hat der geplante Standort durch die Randlage zu den hoch sensiblen und höchst wertvollen
Zitzmannsdorfer Wiesen. Die mögliche und sehr wahrscheinliche Beeinträchtigung von Erhaltungs-
zielen des Natura 2000 Gebietes birgt ein hohes Risiko für die Verwirklichung des Vorhabens.
Nach dem vorgeschriebenen Ablauf der notwendigen Naturverträglichkeitsprüfung (NVP) müssen
andere Standorte geprüft werden, wenn eine erhebliche Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen wer-
den kann. Bei dieser Prüfung dürfen noch keine Ausgleichs- bzw. Minderungsmaßnahmen einbezo-
gen werden (siehe Art.6 FFH und diverse Leitfäden dazu). Ausgleichs- bzw. Verminderungsmaß-
nahmen sind nur zulässig, wenn die Verschlechterung eines Erhaltungszieles nicht erheblich ist.
Die Erheblichkeitsschwelle liegt nach deutschen Fachkonventionen sehr niedrig. Es ist davon aus-
zugehen, dass nach dem in nächster Zeit zu erwartenden Urteil des BVwG zur S8 Marchfeldschnell-
straße auch ähnliche Standards zur sehr niedrigen Erheblichkeitsschwellen in österreich gesetzt wer-
den.

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deutung_Planungsstandort_KH Gols.odt              12
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Mit freundlichen Grüßen

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