AIF Anlegerinformation - inkl. konstituierende Dokumente (Satzung und Anlagebedingungen) - Marketplace Lending
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AIF Anlegerinformation inkl. konstituierende Dokumente (Satzung und Anlagebedingungen) Marketplace Lending Fund Solutions SICAV Alternativer Investmentfonds (AIF, Teilfonds) in LIECHTENSTEIN (LI) gemäss Gesetz vom 19. Dezember 2012 über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMG), in der Rechtsform der Investmentgesellschaft mit veränderlichem Kapital, eine Umbrella-Struktur, die einen oder mehrere Teilfonds umfasst, nachfolgend als „Investmentgesellschaft“ bezeichnet 01.03.2021
Jeder Anleger nimmt mit dem Erwerb von Anlegeraktien die Anlegerinformation nach Art. 105 AIFMG sowie die konstituie- renden Dokumente (Satzung und Anlagebedingungen) sowie deren ordnungsgemäss durchgeführten Änderungen zur Kenntnis. Die Investmentgesellschaft kann jederzeit beschliessen, die Anlegerinformation und konstituierenden Dokumente anzupassen. Die rechtliche Grundlage der Investmentgesellschaft (konstituierende Dokumente) gliedert sich in den Satzungsteil (gesell- schaftsrechtlich) und die Anlagebedingungen (fondsrechtlich). Die aufgeführten Dokumente unterliegen der materiellen Aufsicht der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein. Die Anlagebedingungen sind nicht Bestandteil der Satzung und werden deshalb nicht beim Handelsregister hinterlegt. Unabhängig von einem allfälligen Vertrieb der Investmentgesellschaft auch an Privatanleger in Liechtenstein, werden Anle- gern vor deren Anteilserwerb in jedem Fall neben den konstituierenden Dokumenten immer auch eine Anlegerinformation, welche die Angaben nach Art. 105 AIFMG enthält, sowie wesentliche Anlegerinformationen zur Verfügung gestellt, welche Angaben enthalten, die erforderlich sind, damit sich die Anleger über die Anlage und die damit verbundenen Risiken ein fundiertes Urteil bilden können. Der Erwerb von Anlegeraktien erfolgt auf der Basis der Anlegerinformation und der konstituierenden Dokumente, der wesentlichen Anlegerinformationen sowie des letzten Jahresberichtes und eines allfälligen Halbjahresberichtes (nachfol- gend als „Verkaufsunterlagen“ bezeichnet). Die wesentlichen Anlegerinformationen sind rechtzeitig vor dem Erwerb kos- tenlos zur Verfügung zu stellen. Anteilsklassen können eine sogenannte Lock-up-Periode vorsehen. Eine Lock-up-Periode ist eine Sperrfrist innerhalb derer keine Anteilsrücknahme erfolgt. Rückgabeanträge werden erst nach Ablauf der Sperrfrist wieder entgegengenommen und abgerechnet. Falls Rückgabeanträge während der Sperrfrist eingehen, so werden diese abgelehnt. Für spezifische Anga- ben siehe Anhang I der Anlagebedingungen. Informationen, die nicht in den Verkaufsunterlagen enthalten sind, gelten als nicht autorisiert und sind nicht verlässlich. Es ist nicht gestattet, von den Verkaufsunterlagen abweichende Auskünfte oder Erklärungen abzugeben. Die Investmentge- sellschaft haftet nicht, wenn und soweit Auskünfte oder Erklärungen abgegeben werden, die von den Verkaufsunterlagen abweichen. Die Verkaufsunterlagen stellen kein Angebot und keine Aufforderung zur Zeichnung von Anlegeraktien durch eine Person in einer Rechtsordnung dar, in der ein derartiges Angebot oder eine solche Aufforderung gesetzlich nicht zulässig ist oder in der die Person, die ein solches Angebot oder eine Aufforderung ausspricht, nicht dazu qualifiziert ist oder dies einer Person gegenüber geschieht, der gegenüber eine solche Angebotsabgabe oder Aufforderung gesetzlich nicht zulässig ist. Potenzielle Anleger sollten sich über mögliche steuerliche Konsequenzen, die rechtlichen Voraussetzungen und mögliche Devisenbeschränkungen oder -kontrollen informieren, die in den Ländern ihrer Staatsangehörigkeit, ihres Wohnsitzes oder ihres Aufenthaltsortes gelten und die bedeutsam für die Zeichnung, das Halten, den Umtausch, die Rücknahme oder die Veräusserung von Anlegeraktien sein können. AIF Anlegerinformation inkl. konstituierende Dokumente | Marketplace Lending Fund Solutions SICAV | 01.03.2021 2/44
Inhaltsverzeichnis A. Anlegerinformation ........................................................................................................................................................................................... 5 1 Investmentgesellschaft ..................................................................................................................................................................................... 5 1.1 Stammdaten................................................................................................................................................................................................ 5 1.2 Verwalter des alternativen Investmentfonds (Alternative Investment Fund Manager, AIFM) ....................................................... 5 1.3 Verwahrstelle .............................................................................................................................................................................................. 5 1.4 Wirtschaftsprüfer der Investmentgesellschaft....................................................................................................................................... 5 1.5 Gesetzlich vorgeschriebene Informationen an die Anleger ............................................................................................................... 5 1.6 Rechtliche Merkmale der eingegangen Vertragsbeziehung ............................................................................................................. 6 1.7 Änderungen der Anlagestrategie und -politik ..................................................................................................................................... 6 2 Teilfonds .............................................................................................................................................................................................................. 6 2.1 Anlagegrundsätze ..................................................................................................................................................................................... 6 2.2 Anlagetechniken und -instrumente ........................................................................................................................................................ 6 2.3 Primebroker ..............................................................................................................................................................................................10 2.4 Risikoprofil und allgemeine Risiken ......................................................................................................................................................10 2.5 Regeln für die Vermögensbewertung ..................................................................................................................................................13 2.6 Angaben über den Sitz eines eventuellen Master-AIF ......................................................................................................................14 3 Anteilsklassen .................................................................................................................................................................................................. 14 3.1 Gleichbehandlung der Anleger ............................................................................................................................................................14 3.2 Ausgabe und Rücknahme von Anlegeraktien ....................................................................................................................................14 3.3 Kosten ........................................................................................................................................................................................................14 4 Inkraftsetzung, massgebende Sprache und Sonstiges ........................................................................................................................... 14 B. Satzung ............................................................................................................................................................................................................. 15 1 Investmentgesellschaft .................................................................................................................................................................................. 15 1.1 Allgemeine Bestimmungen ...................................................................................................................................................................15 1.2 Organe.......................................................................................................................................................................................................15 1.3 Gründeraktien ..........................................................................................................................................................................................17 1.4 Anlegeraktien ...........................................................................................................................................................................................17 1.5 Mitteilungen und Bekanntmachungen ................................................................................................................................................18 1.6 Regelungen zu Änderungen ..................................................................................................................................................................18 1.7 Regelungen zur Auflösung (Liquidation) .............................................................................................................................................18 2 Inkraftsetzung, massgebende Sprache und Sonstiges ........................................................................................................................... 18 C. Anlagebedingungen ...................................................................................................................................................................................... 19 1 Investmentgesellschaft .................................................................................................................................................................................. 19 1.1 Stammdaten..............................................................................................................................................................................................19 1.2 Verwalter des alternativen Investmentfonds (Alternative Investment Fund Manager, AIFM) .....................................................19 1.3 Verwahrstelle ............................................................................................................................................................................................20 1.4 Bekanntmachung und Informationen ..................................................................................................................................................21 1.5 Kurzangabe über Steuervorschriften....................................................................................................................................................21 1.6 Vertriebsländer.........................................................................................................................................................................................22 2 Teilfonds ........................................................................................................................................................................................................... 23 2.1 Geschäftsjahr ............................................................................................................................................................................................23 2.2 Rechnungseinheit ....................................................................................................................................................................................23 2.3 Referenzwert (Benchmark) .....................................................................................................................................................................23 AIF Anlegerinformation inkl. konstituierende Dokumente | Marketplace Lending Fund Solutions SICAV | 01.03.2021 3/44
2.4 Anlagen .....................................................................................................................................................................................................23 2.5 Bestimmungen zur Bewertung ..............................................................................................................................................................24 2.6 Regelungen zu Änderungen ..................................................................................................................................................................24 2.7 Regelungen zur Auflösung (Liquidation) .............................................................................................................................................25 3 Anteilsklasse .................................................................................................................................................................................................... 26 3.1 Anlegerkategorien...................................................................................................................................................................................26 3.2 Berechnung des Nettoinventarwerts (Wert des Anteils) ...................................................................................................................28 3.3 Verbriefung ...............................................................................................................................................................................................28 3.4 Ermittlung der Ausgabe- und der Rücknahmepreise ........................................................................................................................28 3.5 Mindestanlage ..........................................................................................................................................................................................28 3.6 Bestimmungen zum Anteilshandel .......................................................................................................................................................28 3.7 Ausschluss von Anlegern........................................................................................................................................................................30 3.8 Ermittlung und Verwendung der Erträge, Häufigkeit der Ausschüttungen ..................................................................................31 3.9 Kosten ........................................................................................................................................................................................................31 4 Inkraftsetzung, massgebende Sprache und Sonstiges ........................................................................................................................... 33 Anhang I der Anlagebedingungen: spezifische Informationen zu Teilfonds und Anteilsklassen............................................................. 34 Anhang II der Anlagebedingungen: spezifische Informationen zu den Vertriebsländern ......................................................................... 42 Anhang III der Anlagebedingungen: Performance Fee Beispiel..................................................................................................................... 44 AIF Anlegerinformation inkl. konstituierende Dokumente | Marketplace Lending Fund Solutions SICAV | 01.03.2021 4/44
A. Anlegerinformation ierenden Dokumente sowie die Jahresberichte der Invest- mentgesellschaft. Zudem obliegen ihm im Rahmen seiner 1 Investmentgesellschaft Prüfungstätigkeit bestimmte Anzeigepflichten gegenüber der Finanzmarktaufsicht (FMA). 1.1 Stammdaten 1.5 Gesetzlich vorgeschriebene Informationen an 1.1.1 Bezeichnung die Anleger Marketplace Lending Fund Solutions SICAV AIFMG-105-1-n--- 1.1.2 Herkunftsmitgliedstaat AIFMG-105-1-p--- AIFMG-105-1-q--- LIECHTENSTEIN (LI) Die Jahres- und allfälligen Halbjahresberichte (inkl. den 1.1.3 Zuständige Aufsichtsbehörde weiteren gesetzlich vorgeschriebenen Informationen an die Finanzmarktaufsicht (FMA), 9490 Vaduz‚ LIECHTENSTEIN (LI) Anleger) die letzten Nettoinventarwerte sowie die bisherige 1.1.4 Erstbewilligungsdatum der zuständigen Aufsichts- Wertentwicklung (sofern verfügbar) werden im Publikations- behörde organ veröffentlicht. 23.02.2021 Informationen über die wichtigsten nachteiligen Auswirkun- gen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (sofern anwendbar) werden 1.1.5 Eintragungsdatum im Handelsregister spätestens nach Übernahme der Verordnung (EU) 01.03.2021 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungs- 1.1.6 Dauer pflichten im Finanzdienstleistungssektor in das EWR- Unbegrenzt Abkommen innerhalb der darin definierten Frist in den re- gelmässigen Berichten veröffentlicht. 1.1.7 Jahresabschluss Für den Fall eines Vertriebs ausserhalb des Herkunftsmit- Letzter Kalendertag des Monats Dezember. gliedstaates, siehe Anhang II der Anlagebedingungen für 1.2 Verwalter des alternativen Investmentfonds spezifische Angaben. (Alternative Investment Fund Manager, AIFM) Für nähere Angaben zum Publikationsorgan siehe Anlege- AIFMG-105-1-f--- bedingungen. AIFMG-105-1-g--- AIFMG-105-1-h--- 1.5.1 Liquidität der Vermögensgegenstände AIFMG-105-1-h--- AIFMG-105-1-s--- AIFMV-13-1----- Vermögensgegenstände und deren Anteile am Teilfonds- Der AIFM führt die Geschäfte der Investmentgesellschaft in vermögen, welche speziellen Vorkehrungen bezüglich der deren Namen und für Rechnung der Anleger nach Massgabe Liquidität unterworfen sind, werden im Jahresbericht offen- der gesetzlichen Bestimmungen, der konstituierenden Do- gelegt. kumente sowie des Bestimmungs- und Delegationsvertra- ges. Für spezifische Angaben betreffend die Regelung zur Steue- rung der Liquidität (beispielsweise Gating, Valutaverschie- Für spezifische Angaben siehe Anlagebedingungen. bung etc.) sowie das aktuelle Risikoprofil des Teilfonds und 1.3 Verwahrstelle das vom AIFM zur Steuerung dieser Risiken verwendete Risikomanagement siehe Anhang I der Anlagebedingungen. AIFMG-105-1-f--- AIFMG-105-1-h--- 1.5.2 Hebelfinanzierung AIFMG-105-2---- AIFMG-105-1-s--- Die Verwahrung des Vermögens ist einer Verwahrstelle in LIECHTENSTEIN (LI) zu übertragen. Für spezifische Angaben zum maximalen Verschuldungsgrad siehe Anhang I der Anlagebedingungen. Der tatsächliche Für spezifische Angaben siehe Anlagebedingungen. Verschuldungsgrad sowie die Gesamthöhe werden im Jah- 1.4 Wirtschaftsprüfer der Investmentgesellschaft resbericht offengelegt. AIFMG-105-1-f--- Grant Thornton AG, 9494 Schaan‚ LIECHTENSTEIN (LI) Der qualifizierte Wirtschaftsprüfer prüft insbesondere die fortwährende Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen, die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der konstitu- AIF Anlegerinformation inkl. konstituierende Dokumente | Marketplace Lending Fund Solutions SICAV | 01.03.2021 5/44
1.6 Rechtliche Merkmale der eingegangenen Ver- oder die Gegenseitigkeit durch Staatsverträge oder durch tragsbeziehung Gegenrechtserklärung der Regierung verbürgt ist. AIFMG-105-1-e--- 1.7 Änderungen der Anlagestrategie und -politik AIFMG-105-1-f--- AIFMG-105-1-d-3-- Die Investmentgesellschaft verfügt gemäss der Satzung über Die Anlagestrategie und -politik kann jederzeit ganz oder ein Aktienkapital, welches in stimmberechtigte Gründerak- teilweise geändert oder ergänzt werden. tien aufgeteilt ist, die zur Teilnahme an der Generalversamm- lung berechtigen, sowie über ein verwaltetes Vermögen, Änderungen werden im Publikationsorgan veröffentlicht. welches in stimmrechtslose Anlegeraktien aufgeteilt ist, die Änderungen bedürfen nicht der Zustimmung der Anleger. nicht zur Teilnahme an der Generalversammlung berechti- Die Anleger werden jedoch darauf hingewiesen, dass sie gen. ihre Anlegeraktien zurückgeben können. Die Anleger sind an dem jeweiligen Teilfondsvermögen nach Anleger, Erben oder sonstige Berechtigte können keine Massgabe der von ihnen erworbenen Anlegeraktien betei- Änderungen der Anlagestrategie und -politik verlangen. ligt. Die einzelnen Anleger haften nur bis zu der Höhe des Anlagebetrages persönlich. 2 Teilfonds Jeder Teilfonds verfügt über eine oder mehrere Anteilsklas- sen, wobei alle Anlegeraktien innerhalb derselben Anteils- 2.1 Anlagegrundsätze klasse dieselben Rechte verbriefen. Werden mehrere An- 2.1.1 Anlageziel und -politik teilsklassen ausgegeben, können die Rechte zwischen diesen AIFMG-105-1-a--- Anteilsklassen variieren. Für spezifische Angaben siehe Anhang I der Anlagebedin- Die spezifischen Eigenschaften der Teilfonds und Anteils- gungen. klassen sind in Anhang I der Anlagebedingungen definiert. 2.1.2 Angaben über den Sitz der Zielfonds Eine Versammlung der Anleger ist nicht vorgesehen. Anle- ger, Erben oder sonstige Berechtigte können keine Ände- AIFMG-105-1-c--- rungen, Aufteilung oder Auflösung der Investmentgesell- Für spezifische Angaben siehe Anhang I der Anlagebedin- schaft, einzelner Teilfonds oder Anteilsklassen verlangen. gungen. Soweit ein Sachverhalt in den konstituierenden Dokumenten 2.1.3 Beschreibung der Art der Vermögenswerte, in die nicht geregelt ist, richten sich die Rechtsverhältnisse zwi- der Teilfonds investieren darf (und deren evtl. An- schen den Anlegern, der Investmentgesellschaft und dem lagebeschränkungen) AIFM nach dem AIFMG, der AIFMV und, soweit dort keine AIFMG-105-1-d-1-- Regelungen getroffen sind, nach den Bestimmungen über AIFMG-105-1-d-2-- die Aktiengesellschaft des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) vom 20. Januar 1926. Für spezifische Angaben siehe Anhang I der Anlagebedin- gungen. 1.6.1 Ansprüche der Anleger und deren Verjährung 2.2 Anlagetechniken und -instrumente Die Ansprüche von Anlegern gegen die Investmentgesell- schaft, den AIFM, den Liquidator, den Sachwalter oder die AIFMG-105-1-d-2-- Verwahrstelle verjähren mit dem Ablauf von fünf Jahren nach Zur effizienten Verwaltung der Teilfonds dürfen unter Einhal- Eintritt des Schadens, spätestens aber ein Jahr nach der tung der gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Anla- Rückzahlung des Anteils oder nach Kenntnis des Schadens. gestrategien, Techniken und Instrumente eingesetzt werden. 1.6.2 Gerichtsstand, anwendbares Recht und Vollstreck- Die Teilfonds können aufgrund ihrer Zusammensetzung barkeit von Urteilen oder der verwendeten Techniken und Instrumente unter Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten Umständen eine erhöhte Volatilität bzw. erhöhte Risiken zwischen den Anlegern, dem AIFM und/oder der Verwahr- aufweisen. Erhöhte Volatilität ist gegeben, wenn der Syn- stelle ist Vaduz, LIECHTENSTEIN (LI). Der AIFM und/oder die thetische Risiko- und Ertragsindikator (SRRI) bzw. der Ge- Verwahrstelle können sich und die Investmentgesellschaft samtrisikoindikator (SRI) mindestens die Stufe 6 aufweist. jedoch im Hinblick auf Ansprüche von Anlegern dem Ge- Der aktuelle SRRI ist in den wesentlichen Anlegerinformati- richtsstand der Länder unterwerfen, in denen Anlegeraktien onen bzw. der aktuelle SRI im Basisinformationsblatt für angeboten und verkauft werden. Anderslautende gesetzlich verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versiche- zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten. rungsanlageprodukte (PRIIP) im Publikationsorgan der Investmentgesellschaft ausgewiesen. Ausländische Urteile werden in Liechtenstein nur anerkannt und vollstreckt, soweit dies in Staatsverträgen vorgesehen AIF Anlegerinformation inkl. konstituierende Dokumente | Marketplace Lending Fund Solutions SICAV | 01.03.2021 6/44
2.2.1 Derivate keine Positionen eingegangen werden, die ein unlimitiertes Zulässigkeit von Geschäften mit Derivaten, Ver- Risiko für den Teilfonds darstellen. wendung der Derivate, Auswirkungen auf das Risi- Für spezifische Angaben siehe Anhang I der Anlagebedin- koprofil gungen. Derivate dürfen innerhalb der gesetzlich festgelegten Gren- 2.2.2 Wertpapierfinanzierungsgeschäfte und Gesam- zen und unter Berücksichtigung der Anlagebeschränkungen trendite-Swaps verwendet werden. Dies gilt auch dann, wenn ein Derivat in Der Teilfonds kann Geschäfte im Sinne der Verordnung über ein Wertpapier oder ein Geldmarktinstrument eingebettet die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften und ist. Indexbasierte Derivate werden als Einheit betrachtet, die der Weiterverwendung (SFTR) tätigen, durch welche er einzelnen Indexbestandteile werden nicht berücksichtigt. Wertpapiere in Verbindung mit der Verpflichtung überträgt, Sofern der Schutz der Anleger und das öffentliche Interesse dass die entleihende Partei diese oder gleichwertige Wert- nicht entgegenstehen, sind Anlagen in indexbasierten Deri- papiere zu einem späteren Zeitpunkt oder auf Ersuchen des vaten in Bezug auf die gesetzlichen Emittentengrenzen nicht Teilfonds zurückgibt. Wertpapierfinanzierungsgeschäfte sind zu berücksichtigen. beispielsweise Pensionsgeschäfte, Wertpapierleihgeschäfte Die Anrechnung von Derivaten bei der Berechnung des und Lombardgeschäfte. Gesamtrisikos ermittelt sich aus dem Kontraktwert, also dem Durch Wertpapierfinanzierungsgeschäfte und Gesamtrendi- indirekt mit dem Derivat bewegten Volumen. te-Swaps können Zusatzerträge erzielt bzw. volatile Anlagen Derivate dürfen zum Zweck der Absicherung, der effizienten abgesichert werden. Portfoliosteuerung, der Erzielung von Zusatzerträgen Vermögenswerte, die bei Wertpapierfinanzierungsgeschäf- und/oder als Teil der Anlagestrategie eingesetzt werden. ten und Gesamtrendite-Swaps zum Einsatz kommen, und Falls Derivate zur Absicherung von Anlagepositionen einge- erhaltene Sicherheiten werden grundsätzlich über die Ver- setzt werden, dürfen sowohl bestehende als auch künftige wahrstelle verwahrt. absehbare Risiken abgesichert werden. Die Arten von Vermögenswerten, die bei diesen Geschäften Für spezifische Angaben siehe Anhang I der Anlagebedin- zum Einsatz kommen können. richten sich nach der Anlage- gungen. politik sowie den dazugehörenden Anlagebeschränkungen Risikomanagementmethoden des Teilfonds und beinhalten insbesondere Aktien und Obli- Es stehen grundsätzlich zwei Risikomanagementmethoden gationen. zur Verfügung: Der Anteil der verwalteten Vermögenswerte, der höchstens a) beim Commitment-Ansatz darf das mit Derivaten ver- bei diesen Geschäften zum Einsatz kommen kann, richtet bundene Risiko den Gesamtnettowert des jeweiligen sich nach spezifischen Angaben in Anhang I der Anlagebe- Teilfondsvermögens nicht überschreiten; bei der Be- dingungen. rechnung des Gesamtrisikos werden der Marktwert der Der Anteil der verwalteten Vermögenswerte, der voraussicht- Basiswerte, das Ausfallrisiko, künftige Marktfluktuatio- lich bei diesen Geschäften zum Einsatz kommen wird, richtet nen und die Liquidationsfrist der Positionen berücksich- sich nach der effektiven Nachfrage. tigt b) das Value-at-Risk Modell (VaR) stellt den Verlust dar, Bei der allfälligen Ausführung von diesen Geschäften durch der im jeweiligen Teilfonds in einem fixen Zeitintervall die VP Bank AG, Vaduz, handelt es sich bei diesem Dritten mit einer vorgegebenen Wahrscheinlichkeit nicht über- um ein mit dem AIFM verbundenes Unternehmen. schritten wird; die Berechnung erfolgt unter Zugrunde- Für spezifische Angaben siehe Anhang I der Anlagebedin- legung eines einseitigen Konfidenzintervalls von 99°%, gungen. einer Haltedauer von einem Monat (20 Geschäftstagen) Kriterien für die Auswahl von Gegenparteien und eines effektiven (historischen) Beobachtungszeit- raums der Risikofaktoren von mindestens einem Jahr Wertpapierfinanzierungsgeschäfte und Gesamtrendite- (250 Geschäftstagen), sofern aufgrund einer erhebli- Swaps werden ausschliesslich mit finanziellen Gegenparteien chen Zunahme der Kursschwankungen nicht ein kürze- entsprechend der SFTR geschlossen. Die Gegenparteien der rer Zeitraum angemessen scheint; bei der Berechnung Wertpapierfinanzierungsgeschäfte und Gesamtrendite- des Risikos werden das Ausfallrisiko als auch die mit Swaps haben den Rechtsstatus von Banken, Wertpapierfir- Derivaten erzielte Hebelwirkung berücksichtigt. men, Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Versiche- rungsunternehmen oder Clearing-Organisationen mit Sitz in Das mit Derivaten verbundene Risiko darf zu keinem Zeit- der europäischen Union bzw. des europäischen Wirtschafts- punkt das festgesetzte Risikolimit übersteigen. Das Risikoli- raums oder in einem gleichwertigen Drittstaat, welcher auf- mit umfasst auch eine allfällige Kreditaufnahme. Es dürfen sichtsrechtlichen Vorschriften unterliegen, welche die FMA AIF Anlegerinformation inkl. konstituierende Dokumente | Marketplace Lending Fund Solutions SICAV | 01.03.2021 7/44
als gleichwertig mit denen des Gemeinschaftsrechts erach- Falls Gesamtrendite-Swaps eingesetzt werden, fliessen die tet. Gegenparteien weisen eine gute Bonität aus (mindestens Erträge – nach Abzug der Transaktionskosten – vollständig Investment Grade). den Teilfonds zu. Die Vertragspartner für Gesamtrendite-Swaps werden unter Für spezifische Angaben zur Aufteilung der Rendite für Pen- anderem nach folgenden Kriterien ausgewählt: sions- oder Lombardgeschäfte siehe Anhang I der Anlage- bedingungen. a) Preis des Finanzinstruments b) Kosten der Auftragsausführung Wertpapierleihe (Securities Lending) c) Geschwindigkeit der Ausführung Falls Teile des Wertpapierbestandes an Dritte verliehen d) Wahrscheinlichkeit der Ausführung bzw. Abwicklung werden, dürfen nur Banken, Wertpapierfirmen, Kreditinstitu- e) Umfang und Art der Order te, Finanzdienstleistungsinstitute, Versicherungsunterneh- f) Zeitpunkt der Order men und Clearing-Organisationen als Entleiher herangezo- g) sonstige, die Ausführung der Order beeinflussende gen werden, sofern sie auf die Wertpapierleihe spezialisiert Faktoren sind und Sicherheiten leisten, die dem Umfang und dem Die Kriterien können in Abhängigkeit von der Art des Han- Risiko der beabsichtigten Geschäfte entsprechen. Die Wert- delsauftrags unterschiedlich gewichtet werden. papierleihe ist in einem standardisierten Rahmenvertrag zu regeln. Die Verwahrstelle haftet für eine einwandfreie geset- Risiken in Verbindung mit Wertpapierfinanzie- zes- und marktkonforme Abwicklung. rungsgeschäften und Gesamtrendite-Swaps Für spezifische Angaben siehe Anhang I der Anlagebedin- Wertpapierfinanzierungsgeschäfte und Gesamtrendite- gungen. Swaps beinhalten insbesondere Gegenparteienrisiken (eine Gegenpartei eines Wertpapierfinanzierungsgeschäfts oder Pensionsgeschäfte (Repurchase Agreements bzw. eines Gesamtrendite-Swaps kommt ihrer Verpflichtung zur Reverse Repurchase Agreements) Rückgabe der Vermögenswerte nicht nach) und Liquiditätsri- Falls mit Teilen des Wertpapierbestandes Pensionsgeschäfte siken (die dem Teilfonds zur Verfügung gestellten Sicherhei- eingegangen werden, dürfen diese nur mit Banken, Wertpa- ten können nicht verwertet werden). pierfirmen, Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Weiter bestehen Verspätungs- und Wiedererlangungsrisiken. Versicherungsunternehmen und Clearing-Organisationen Bei einem finanziellen Ausfall des Entleihers von Wertpapie- abgewickelt werden. Pensionsgeschäfte sind in einem stan- ren oder bei Leistungsstörungen im Hinblick auf Wertpapier- dardisierten Rahmenvertrag zu regeln. Die Verwahrstelle leihgeschäfte erfolgen Verwertungen von Sicherheiten, de- haftet für eine marktkonforme und einwandfreie Abwicklung. ren Wert sinken kann, wodurch der Teilfonds infolgedessen Für spezifische Angaben siehe Anhang I der Anlagebedin- einen Verlust erleidet. gungen. Die Teilfonds tragen bei Gesamtrendite-Swaps das Kreditri- Lombardgeschäfte siko der Gegenpartei zu dem Swap sowie jenes des Emitten- Lombardgeschäft ist ein Geschäft, bei dem eine Gegenpartei ten der Referenzverpflichtung. Weiter besteht das Risiko, im Zusammenhang mit dem Kauf, Verkauf, Halten oder Han- dass die aus den Swapverträgen geschuldeten Zahlungen del von Wertpapieren einen Kredit ausreicht, ausgenommen verspätet oder gar nicht erfolgen. sonstige Darlehen, die durch Sicherheiten in Form von Wert- Weitere allgemeine Ausführungen zu den Risiken finden sich papieren besichert sind (beispielsweise der Kreditaufnahme im Abschnitt "Risikoprofil und allgemeine Risiken". zur Abwicklung des Anteilsgeschäfts). Aufteilung der durch die Wertpapierfinanzie- Gesamtrendite-Swaps rungsgeschäfte oder Gesamtrendite-Swaps erziel- Gesamtrendite-Swaps (total return swaps) sind Derivatege- ten Rendite schäfte, durch die sämtliche Erträge und Wertschwankungen Die Anteile der Einkünfte durch Wertpapierfinanzierungsge- eines Basiswerts gegen eine vereinbarte feste Zinszahlung schäfte, die wieder den Teilfonds zufliessen, und die dem getauscht werden. Ein Vertragspartner, der Sicherungsneh- AIFM oder Dritten zugeordneten Kosten und Gebühren mer, transferiert damit das gesamte Kredit- und Marktrisiko werden wie nachfolgend beschrieben beziehungsweise in aus dem Basiswert auf den anderen Vertragspartner, den Anhang I der Anlagebedingungen offengelegt. Sicherungsgeber. Im Gegenzug zahlt der Sicherungsnehmer Falls Wertpapierleihe zur Anwendung kommt, darf die Ver- eine Prämie an den Sicherungsgeber. Der AIFM kann Ge- wahrstelle bis maximal 50°% der Erträge aus der Wertpapier- samtrendite-Swaps zu Absicherungszwecken und als Teil der leihe zur Deckung ihrer direkten und indirekten Kosten ein- Anlagestrategie tätigen. Grundsätzlich können alle für den behalten. Dem jeweiligen Teilfonds fliesst der Rest und da- Teilfonds erwerbbaren Vermögensgegenstände Gegenstand her mindestens 50°% der Erträge aus der Wertpapierleihe von Gesamtrendite-Swaps sein. Es dürfen bis zu 100°% des zu. Teilfondsvermögens Gegenstand solcher Geschäfte sein. 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Der AIFM erwartet, dass im Einzelfall nicht mehr als 50°% des e) die Sicherheiten sollten ausreichend breit über Staaten, Teilfondsvermögens Gegenstand von Gesamtrendite-Swaps Märkte und Emittenten hinweg diversifiziert sein; das sind. Dies ist jedoch lediglich ein geschätzter Wert, der im gegenüber einem einzigen Emittenten bestehende Ge- Einzelfall überschritten werden kann. samtrisiko darf hierbei 20°% des Nettoinventarwerts des Teilfonds nicht übersteigen, unter Berücksichti- Für spezifische Angaben siehe Anhang I der Anlagebedin- gung aller erhaltenen Sicherheiten. Im Falle von Si- gungen. cherheiten aus mehreren Wertpapierleihgeschäften, 2.2.3 Kreditaufnahme OTC-Derivatgeschäften und Pensionsgeschäften, wel- Ein Teilfondsvermögen darf nicht verpfändet oder sonst che demselben Emittenten, Aussteller oder Garantie- belastet werden, ausser für eine Kreditaufnahme, die einen geber zuzurechnen sind, ist das Gesamtrisiko gegen- gewissen Teil des Teilfondsvermögens nicht überschreitet. über diesem Emittenten für die Berechnung der Ge- Diese Grenze gilt nicht für den Erwerb von Fremdwährungen samtrisikogrenze zu berücksichtigen. Abweichend da- durch ein Back-to-back-Darlehen. von kann der Teilfonds vollständig durch verschiedene Wertpapiere und Geldmarktinstrumente besichert Für spezifische Angaben siehe Anhang I der Anlagebedin- werden, die von einem EWR-Mitgliedstaat, einer oder gungen. mehrerer seiner Gebietskörperschaften, einem Dritt- 2.2.4 Sicherheitenpolitik staat oder einer internationalen Einrichtung öffentlich- Im Zusammenhang mit OTC-Geschäften und Techniken der rechtlichen Charakters, der mindestens ein EWR- effizienten Portfolioverwaltung kann der AIFM im Namen und Mitgliedstaat angehört, begeben oder garantiert wer- für Rechnung der Teilfonds Sicherheiten entgegennehmen, den. Der Teilfonds sollte Wertpapiere halten, die im wodurch das eingegangene Gegenparteirisiko reduziert Rahmen von mindestens sechs verschiedenen Emissio- werden kann. Entgegengenommene Sicherheiten werden nen begeben worden sind, wobei die Wertpapiere aus bei der Verwahrstelle der Teilfonds verwahrt. einer einzigen Emission 30°% des Nettoinventarwerts des Teilfonds nicht überschreiten sollten. Falls der AIFM Sicherheiten entgegennimmt, hält er die f) die Sicherheiten müssen jederzeit unverzüglich ohne gesetzlichen Bestimmungen und die in Richtlinien der zu- Bezugnahme auf oder Zustimmung durch die Gegen- ständigen Aufsichtsbehörde vorgeschriebenen Pflichten und partei verwertbar sein Anforderungen ein, insbesondere hinsichtlich Liquidität, g) die Sicherheiten verfügen je nach Bonität und Liquidität Bewertung, Bonität des Emittenten, Korrelation, Diversifikati- über unterschiedliche Laufzeiten, dabei werden Diversi- on, Risiken im Zusammenhang mit der Verwaltung, Verwah- fizierungs- und Korrelationsstrategien berücksichtigt rung, Verwertbarkeit und Wiederverwendung von Sicherhei- h) Sicherheiten, mit Ausnahme von Sichteinlagen (flüssi- ten. Sicherheiten müssen insbesondere die folgenden An- gen Mitteln), dürfen nicht verkauft, reinvestiert oder forderungen erfüllen: verpfändet werden. Sicherheiten, welche aus flüssigen a) alle Sicherheiten, die nicht aus Barmitteln oder Sichtein- Mitteln (Sichteinlagen und kündbare Einlagen) beste- lagen bestehen, müssen hoch liquide sein, über eine hen, sind ausschliesslich auf eine der folgenden Arten gleich lange oder kürzere Laufzeit als jene des Teil- zu verwenden: fonds verfügen und an einem geregelten Markt oder i. Anlage in Sichteinlagen mit einer Laufzeit von höchs- einem multilateralen Handelssystem mit transparenter tens zwölf Monaten bei Kreditinstituten, welche ihren Preisgestaltung gehandelt werden Sitz in einem EWR-Mitgliedstaat oder einem Drittstaat b) die Sicherheiten müssen zumindest täglich bewertet haben, dessen Aufsichtsrecht dem des EWR gleich- werden, und Vermögensgegenstände, die eine hohe wertig ist; Preisvolatilität aufweisen, dürfen nur als Sicherheiten ii. von Staaten begebene Schuldverschreibungen mit akzeptiert werden, wenn sie mit geeigneten konservati- hoher Bonität; ven Bewertungsabschlägen („Haircuts“) versehen wer- iii. Anlagen im Rahmen eines Pensionsgeschäftes, sofern den. Allfällige Nachschüsse werden für die Bewertung es sich bei der Gegenpartei des Pensionsgeschäfts nicht genutzt. um ein Kreditinstitut handelt, welches seinen Sitz in c) der Emittent der Sicherheiten muss eine hohe Bonität einem EWR-Mitgliedstaat oder einem Drittstaat hat, aufweisen dessen Aufsichtsrecht dem des EWR gleichwertig ist; d) die Sicherheiten dürfen nicht von der Gegenpartei oder iv. Anlagen in Geldmarktfonds mit kurzer Laufzeitstruktur von einem zum Konzern der Gegenpartei gehörenden gemäss Leitlinien ESMA/2014/937 Ziff. 43 Bst. j. Unternehmen ausgestellt, emittiert oder garantiert worden sein, und den Erwartungen zufolge keine starke Eine allfällige Wiederanlage von Sichteinlagen und kündba- Korrelation mit der Entwicklung der Gegenpartei auf- ren Einlagen hat den Bestimmungen hinsichtlich der Risi- weisen kostreuung von unbaren Sicherheiten zu entsprechen. AIF Anlegerinformation inkl. konstituierende Dokumente | Marketplace Lending Fund Solutions SICAV | 01.03.2021 9/44
Der AIFM bestimmt den erforderlichen Umfang der Besiche- 2.4 Risikoprofil und allgemeine Risiken rung und die Haircuts auf der Grundlage der anwendbaren AIFMG-105-1-d-2-- Risikoverteilungsvorschriften und unter Berücksichtigung der Art und Eigenschaften der Geschäfte und Vermögenswerte, Die Wertentwicklung ist von Anlageziel, -politik und - insbesondere der Kreditwürdigkeit der Gegenparteien sowie strategie sowie von der Marktentwicklung der einzelnen der Preisvolatilität, und gegebenenfalls den Ergebnissen Anlagen abhängig und kann nicht im Voraus festgelegt durchgeführter Stresstests. werden. Der Wert der Anlegeraktien kann gegenüber dem Ausgabepreis jederzeit steigen oder fallen. Es kann nicht Für die Festlegung der Haircuts kommt eine für den AIFM garantiert werden, dass der Anleger sein investiertes Kapital gesamthaft geregelte Bewertungsabschlagspolitik zur An- zurückerhält. wendung. Potenzielle Anleger sollten sich über die Risiken im Klaren Wird ein Emittent bzw. eine Sicherheit durch Standard & sein und erst dann eine Anlageentscheidung treffen, wenn Poor’s, Moody’s oder Fitch mit unterschiedlichen Ratings sie sich von ihren Rechts-, Steuer- und Finanzberatern, Wirt- eingestuft, gilt das niedrigste der Ratings. schaftsprüfern oder sonstigen Experten umfassend über die Der AIFM ist berechtigt, in Bezug auf bestimmte Staaten und Eignung einer Anlage unter Berücksichtigung ihrer persönli- Aktienindizes und deren Aufnahme in die Liste der zulässi- chen Finanz- und Steuersituation haben beraten lassen. gen Länder bzw. Leitindizes Einschränkungen vorzunehmen Auf einige mögliche Risiken wird in diesem Abschnitt einge- oder sie aus der Liste auszuschliessen oder, auf allgemeine- gangen, es gilt jedoch zu beachten, dass dies keine ab- rer Ebene, gegenüber Gegenparteien weitere Beschränkun- schliessende Auflistung darstellt. gen der zulässigen Sicherheiten geltend zu machen. Sodann behält sich der AIFM gegenüber Gegenparteien das Recht Kredit-/Emittentenrisiko (Bonitätsrisiko) vor, insbesondere im Falle ungewöhnlicher Marktvolatilität Die Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit oder gar der die Haircuts auf die Sicherheiten zu erhöhen, sodass die Konkurs eines Emittenten bedeuten einen mindestens teil- Teilfonds über höhere Sicherheiten verfügen, um das Ge- weisen Verlust für das Teilfondsvermögen. genparteirisiko zu reduzieren. Das Risiko kann sich im Zeitverlauf trotz sorgfältiger Auswahl 2.2.5 Hebelfinanzierung der Wertpapiere wesentlich verschlechtern und folglich zu AIFMG-105-1-d-2-- einem Teil- oder Totalverlust führen. Als Hebelfinanzierung gilt jede Methode, mit der ein AIFM Gegenparteienrisiko das Verlustrisiko eines von ihm verwalteten Teilfonds über Das Risiko besteht darin, dass die Erfüllung von Geschäften, das Vermögen des Teilfonds hinaus durch Kreditaufnahme, welche für Rechnung des Teilfondsvermögens abgeschlos- Wertpapierleihe und Pensionsgeschäfte, Derivate oder auf sen werden, durch Liquiditätsschwierigkeiten oder Konkurs andere Weise erhöht. der entsprechenden Gegenpartei gefährdet ist. Die Hebelfinanzierung darf das Dreifache des Nettoinven- Collateral Management Risiko tarwerts eines Teilfonds nicht übersteigen. Führt die Investmentgesellschaft bzw. der Teilfonds ausser- Für spezifische Angaben siehe Anhang I der Anlagebedin- börsliche Transaktionen (OTC-Geschäfte) durch, so kann er gungen. dadurch Risiken im Zusammenhang mit der Kreditwürdigkeit 2.3 Primebroker der OTC-Gegenparteien ausgesetzt sein: bei Abschluss von Terminkontrakten, Optionen und Swap-Transaktionen oder AIFMG-105-1-r-- Verwendung sonstiger derivativer Techniken unterliegt die Falls ein Primebroker beauftragt wird, richtet sich die Aus- Investmentgesellschaft dem Risiko, dass eine OTC- wahl und Beauftragung, sowohl als Unterverwahrstelle als Gegenpartei ihren Verpflichtungen aus einem bestimmten auch als Geschäftspartner des AIFM, nach den gesetzlichen oder mehreren Verträgen nicht nachkommt (bzw. nicht nach- Bestimmungen. Die Auftragsbedingungen, die Möglichkeit kommen kann). Das Gegenparteirisiko kann durch die Hin- einer Übertragung und einer Wiederverwendung von Ver- terlegung einer Sicherheit verringert werden. Falls der In- mögenswerten des Teilfonds sowie Angaben über jede vestmentgesellschaft bzw. dem Teilfonds eine Sicherheit eventuell bestehende Haftungsübertragung auf den Prime- gemäss geltenden Vereinbarungen geschuldet wird, so wird broker werden in einem schriftlichen Vertrag festgehalten. diese von der oder für die Verwahrstelle zu Gunsten des Für spezifische Angaben siehe Anhang I der Anlagebedin- jeweiligen Teilfonds verwahrt. Konkurs- und Insolvenzfälle gungen. bzw. sonstige Kreditausfallereignisse bei der Verwahrstelle oder innerhalb ihres Unterverwahrstellen-/Korrespondenz- banknetzwerks können dazu führen, dass die Rechte der Investmentgesellschaft in Verbindung mit der Sicherheit AIF Anlegerinformation inkl. konstituierende Dokumente | Marketplace Lending Fund Solutions SICAV | 01.03.2021 10/44
verschoben oder in anderer Weise eingeschränkt werden. e) der durch die Verwendung von derivativen Instrumen- Falls die Investmentgesellschaft der OTC-Gegenpartei ge- ten entstehende potenzielle Verlust, der unter Umstän- mäss geltenden Vereinbarungen eine Sicherheit schuldet, so den nicht vorhersehbar ist und sogar die Einschusszah- ist eine solche Sicherheit wie zwischen der Investmentgesell- lungen überschreiten könnte schaft und der OTC-Gegenpartei vereinbart, auf die OTC- f) die Gefahr einer Zahlungsunfähigkeit oder eines Zah- Gegenpartei zu übertragen. Konkurs- und Insolvenzfälle bzw. lungsverzugs einer Gegenpartei (Gegenparteirisiko); sonstige Kreditausfallereignisse bei der OTC-Gegenpartei, sofern die Investmentgesellschaft derivative OTC Ge- der Verwahrstelle oder innerhalb ihres Unterverwahrstellen- schäfte abschliessen kann, unterliegt sie einem erhöh- /Korrespondenzbank-netzwerks können dazu führen, dass ten Kredit- und Gegenparteirisiko, welches der AIFM die Rechte oder die Anerkennung der Investmentgesell- durch den Abschluss von Verträgen zur Sicherheiten- schaft in Bezug auf die Sicherheit verzögert, eingeschränkt verwaltung zu reduzieren versucht oder sogar ausgeschlossen werden, wodurch die Invest- g) im Falle eines Konkurses oder der Insolvenz einer Ge- mentgesellschaft dazu gezwungen wäre, ihre Verpflichtun- genpartei kann es für den jeweiligen Teilfonds zu Ver- gen im Rahmen der OTC-Transaktion ungeachtet etwaiger zögerungen in der Abwicklung von Positionen und er- Sicherheiten, die im Vorhinein zur Deckung einer solchen heblichen Verlusten, einschliesslich Wertminderungen Verpflichtung gestellt wurden, nachzukommen. der vorgenommenen Anlagen während des Zeitrau- mes, während dessen der AIFM die Ansprüche des je- Derivaterisiko weiligen Teilfonds durchzusetzen versucht, zur Erfolg- Bei dem Einsatz derivativer Instrumente zur Absicherung des losigkeit der Realisierung von Gewinnen während die- Teilfondsvermögens wird das in einem Vermögensgegen- ses Zeitraums sowie zu Ausgaben, die im Zusammen- stand des Teilfonds liegende wirtschaftliche Risiko für den hang mit der Durchsetzung dieser Rechte anfallen, Teilfonds weitestgehend reduziert (Hedging). Dies führt aber kommen; ebenso besteht die Möglichkeit, dass die gleichzeitig dazu, dass bei einer positiven Entwicklung des obigen Verträge und derivativen Techniken beispiels- abgesicherten Vermögensgegenstands der Teilfonds nicht weise durch Konkurs, hinzukommende Gesetzeswid- mehr an dieser positiven Entwicklung partizipieren kann. rigkeit oder durch eine Änderung der steuerrechtlichen Bei dem Einsatz derivativer Instrumente (ohne Absicherungs- oder buchhalterischen Gesetzesregelungen zu den bei zweck) zur Steigerung der Erträge im Rahmen der Verfol- Abschluss des Vertrages geltenden Bestimmungen, gung des Anlageziels geht der jeweilige Teilfonds zusätzli- beendet werden. che Risikopositionen ein und trägt dafür Sorge, dass die Geldwertrisiko Risiken, die sich daraus ergeben, durch das Risikomanage- Die Inflation kann den Wert der Anlagen des Teilfondsver- ment der Investmentgesellschaft in angemessener Weise mögens mindern. Die Kaufkraft des investierten Kapitals erfasst werden. sinkt, wenn die Inflationsrate höher ist als der Ertrag, den die Ein Engagement in Derivaten ist mit Anlagerisiken und Anlagen abwerfen. Transaktionskosten verbunden. Zu diesen Risiken gehören: Konjunkturrisiko a) die Gefahr, dass sich die getroffenen Prognosen über Es handelt sich dabei um die Gefahr von Kursverlusten, die die künftige Entwicklung von Zinssätzen, Wertpapier- dadurch entstehen, dass bei der Anlageentscheidung die kursen und Devisenmärkten im Nachhinein als unrichtig Konjunkturentwicklung nicht oder nicht zutreffend berück- erweisen sichtigt und dadurch Wertpapieranlagen zum falschen Zeit- b) die unvollständige Korrelation zwischen den Preisen punkt getätigt oder Wertpapiere in einer ungünstigen Kon- von Termin- und Optionskontrakten einerseits und den junkturphase gehalten werden. Kursbewegungen der damit abgesicherten Wertpapie- re oder Währungen andererseits mit der Folge, dass Länder- oder Transferrisiko eine vollständige Absicherung unter Umständen nicht Anlagen in Ländern mit politisch instabilen Verhältnissen möglich ist unterliegen besonderen Risiken. Diese können sehr rasch zu c) das mögliche Fehlen eines liquiden Sekundärmarktes grossen Kursschwankungen führen. Dazu gehören bei- für ein bestimmtes Instrument zu einem gegebenen spielsweise Devisenbeschränkungen, Transferrisiken, Mora- Zeitpunkt mit der Folge, dass eine Derivateposition un- torien oder Embargos. ter Umständen nicht wirtschaftlich neutralisiert (ge- schlossen) werden kann, obwohl dies anlagepolitisch Mögliches Anlagespektrum sinnvoll wäre Unter Beachtung der durch das AIFMG und den konstituie- d) die Gefahr, den Gegenstand von derivativen Instrumen- renden Dokumenten vorgegebenen Anlagegrundsätzen und ten bildende Wertpapiere zu einem an sich günstigen -grenzen, die für die Investmentgesellschaft bzw. den Teil- Zeitpunkt nicht verkaufen zu können bzw. zu einem un- fonds einen sehr weiten Rahmen vorsehen, kann die tatsäch- günstigen Zeitpunkt kaufen oder verkaufen zu müssen liche Anlagepolitik auch darauf ausgerichtet sein, schwer- AIF Anlegerinformation inkl. konstituierende Dokumente | Marketplace Lending Fund Solutions SICAV | 01.03.2021 11/44
punktmässig Vermögensgegenstände zu erwerben. Diese handlung von Teilfonds in unabsehbarer und nicht beein- Konzentration auf wenige spezielle Anlagesektoren kann mit flussbarer Weise ändern. besonderen Chancen verbunden sein, denen immer ent- Unternehmerrisiko sprechende Risiken gegenüberstehen. Anlagen in Aktien stellen eine direkte Beteiligung am wirt- Konzentrationsrisiko schaftlichen Erfolg bzw. Misserfolg eines Unternehmens dar. Weitere Risiken können dadurch entstehen, dass eine Kon- Dies kann auch den vollständigen Wertverlust der entspre- zentration der Anlagen in bestimmte Vermögensgegenstän- chenden Anlagen bedeuten. de oder Märkte erfolgt. Dann ist der Teilfonds von der Ent- Währungsrisiko wicklung dieser Vermögensgegenstände oder Märkte be- sonders stark abhängig. Fremdwährungspositionen, die nicht abgesichert werden, unterliegen einem direkten Währungsrisiko. Sinkende Devi- Liquiditätsrisiko senkurse führen zu einer Wertminderung der Fremdwäh- AIFMG-105-1-k--- rungspositionen. Im umgekehrten Fall bietet der Devisen- Bei Titeln, die nicht an einer Börse zugelassen sind oder nicht markt auch Chancen auf Gewinne. Neben den direkten be- an einem geregelten Markt gehandelt werden, besteht das stehen auch indirekte Währungsrisiken. International tätige Risiko, dass diese nicht oder nur erschwert an Dritte weiter Unternehmen sind mehr oder weniger stark von der Wech- veräussert werden können. Bei Titeln kleinerer Gesellschaf- selkursentwicklung abhängig, was sich indirekt auch auf die ten (Nebenwerte) besteht das Risiko, dass der Markt pha- Kursentwicklung von Anlagen auswirken kann. senweise nicht liquide ist. Dies kann zur Folge haben, dass Zinsänderungsrisiko Titel nicht zum gewünschten Zeitpunkt und/oder nicht in der gewünschten Menge und/oder nicht zum erhofften Preis Soweit in verzinsliche Wertpapiere investiert wird, besteht ein Zinsänderungsrisiko. Steigt das Marktzinsniveau, kann gehandelt werden können. Die Anleger können Gefahr lau- fen, dass ihre Rücknahmeanträge ausgesetzt, begrenzt (Ga- der Kurswert der verzinslichen Wertpapiere erheblich sinken. Dies gilt in erhöhtem Masse für verzinsliche Wertpapiere mit ting) oder aufgeteilt werden, dass einige Vermögenswerte des Teilfonds in Side Pockets übertragen werden oder dass längerer Restlaufzeit und niedrigerer Nominalverzinsung. die Auszahlung der Rücknahmeerlöse verzögert wird, wie in Änderung der Anlagepolitik den Anlagebedingungen beschrieben. Durch eine Änderung der Anlagepolitik innerhalb des ge- Marktrisiko (Kursrisiko) setzlich und vertraglich zulässigen Anlagespektrums kann Dieses ist ein allgemeines, mit allen Anlagen verbundenes sich das mit dem Teilfonds verbundene Risiko inhaltlich Risiko, das darin besteht, dass sich der Wert einer bestimm- verändern. Der AIFM kann die Anlagepolitik des Teilfonds ten Anlage möglicherweise gegen die Interessen des Teil- innerhalb der geltenden konstituierenden Dokumente durch fonds verändert. eine Änderung der Anlegerinformation inkl. konstituierende Dokumente und dessen Anhänge jederzeit und wesentlich Psychologisches Marktrisiko ändern. Stimmungen, Meinungen und Gerüchte können einen be- Änderung der Anlegerinformation inkl. konstituierender deutenden Kursrückgang verursachen, obwohl sich die Er- Dokumente tragslage und die Zukunftsaussichten der Unternehmen, in Der AIFM behält sich das Recht vor, die Anlegerinformation welche investiert wird, nicht nachhaltig verändert haben müssen. Das psychologische Marktrisiko wirkt sich beson- inkl. konstituierende Dokumente zu ändern. Ferner ist es ihm möglich, einzelne Teilfonds ganz aufzulösen, oder mit ande- ders auf Aktien aus. ren Teilfonds zu verschmelzen. Für den Anleger besteht Settlementrisiko daher das Risiko, dass er die von ihm geplante Haltedauer Es handelt sich dabei um das Verlustrisiko, weil ein abge- nicht realisieren kann. schlossenes Geschäft nicht wie erwartet erfüllt wird, da eine Risiko der Rücknahmeaussetzung Gegenpartei nicht zahlt oder liefert, oder dass Verluste auf- AIFMG-105-1-k--- grund von Fehlern im operationalen Bereich im Rahmen der Abwicklung eines Geschäfts auftreten können. Der Anleger kann grundsätzlich vom AIFM die Rücknahme seiner Anlegeraktien gemäss Bewertungsintervall des Teil- Rechts- und Steuerrisiko fonds verlangen. Der AIFM kann die Rücknahme der Anle- Das Kaufen, Halten oder Verkaufen von Anlagen kann steu- geraktien jedoch bei Vorliegen aussergewöhnlicher Umstän- ergesetzlichen Vorschriften (z.B. Quellensteuerabzug) aus- de zeitweilig aussetzen, und die Anlegeraktien erst später zu serhalb des Domizillandes der Investmentgesellschaft unter- dem dann gültigen Preis zurücknehmen. Dieser Preis kann liegen. Ferner kann sich die rechtliche und steuerliche Be- niedriger liegen, als derjenige vor Aussetzung der Rücknah- me. AIF Anlegerinformation inkl. konstituierende Dokumente | Marketplace Lending Fund Solutions SICAV | 01.03.2021 12/44
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