AIF Anlegerinformation - inkl. konstituierende Dokumente (Satzung und Anlagebedingungen) - Marketplace Lending

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AIF Anlegerinformation
                     inkl. konstituierende Dokumente
                   (Satzung und Anlagebedingungen)

Marketplace Lending Fund Solutions SICAV
Alternativer Investmentfonds (AIF, Teilfonds) in LIECHTENSTEIN (LI) gemäss Gesetz vom 19. Dezember 2012
über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMG), in der Rechtsform der Investmentgesellschaft mit
veränderlichem Kapital, eine Umbrella-Struktur, die einen oder mehrere Teilfonds umfasst, nachfolgend als
„Investmentgesellschaft“ bezeichnet

01.03.2021
Jeder Anleger nimmt mit dem Erwerb von Anlegeraktien die Anlegerinformation nach Art. 105 AIFMG sowie die konstituie-
    renden Dokumente (Satzung und Anlagebedingungen) sowie deren ordnungsgemäss durchgeführten Änderungen zur
    Kenntnis. Die Investmentgesellschaft kann jederzeit beschliessen, die Anlegerinformation und konstituierenden Dokumente
    anzupassen.
    Die rechtliche Grundlage der Investmentgesellschaft (konstituierende Dokumente) gliedert sich in den Satzungsteil (gesell-
    schaftsrechtlich) und die Anlagebedingungen (fondsrechtlich). Die aufgeführten Dokumente unterliegen der materiellen
    Aufsicht der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein. Die Anlagebedingungen sind nicht Bestandteil der Satzung und werden
    deshalb nicht beim Handelsregister hinterlegt.

    Unabhängig von einem allfälligen Vertrieb der Investmentgesellschaft auch an Privatanleger in Liechtenstein, werden Anle-
    gern vor deren Anteilserwerb in jedem Fall neben den konstituierenden Dokumenten immer auch eine Anlegerinformation,
    welche die Angaben nach Art. 105 AIFMG enthält, sowie wesentliche Anlegerinformationen zur Verfügung gestellt, welche
    Angaben enthalten, die erforderlich sind, damit sich die Anleger über die Anlage und die damit verbundenen Risiken ein
    fundiertes Urteil bilden können.

    Der Erwerb von Anlegeraktien erfolgt auf der Basis der Anlegerinformation und der konstituierenden Dokumente, der
    wesentlichen Anlegerinformationen sowie des letzten Jahresberichtes und eines allfälligen Halbjahresberichtes (nachfol-
    gend als „Verkaufsunterlagen“ bezeichnet). Die wesentlichen Anlegerinformationen sind rechtzeitig vor dem Erwerb kos-
    tenlos zur Verfügung zu stellen.

    Anteilsklassen können eine sogenannte Lock-up-Periode vorsehen. Eine Lock-up-Periode ist eine Sperrfrist innerhalb derer
    keine Anteilsrücknahme erfolgt. Rückgabeanträge werden erst nach Ablauf der Sperrfrist wieder entgegengenommen und
    abgerechnet. Falls Rückgabeanträge während der Sperrfrist eingehen, so werden diese abgelehnt. Für spezifische Anga-
    ben siehe Anhang I der Anlagebedingungen.

    Informationen, die nicht in den Verkaufsunterlagen enthalten sind, gelten als nicht autorisiert und sind nicht verlässlich. Es
    ist nicht gestattet, von den Verkaufsunterlagen abweichende Auskünfte oder Erklärungen abzugeben. Die Investmentge-
    sellschaft haftet nicht, wenn und soweit Auskünfte oder Erklärungen abgegeben werden, die von den Verkaufsunterlagen
    abweichen.

    Die Verkaufsunterlagen stellen kein Angebot und keine Aufforderung zur Zeichnung von Anlegeraktien durch eine Person
    in einer Rechtsordnung dar, in der ein derartiges Angebot oder eine solche Aufforderung gesetzlich nicht zulässig ist oder
    in der die Person, die ein solches Angebot oder eine Aufforderung ausspricht, nicht dazu qualifiziert ist oder dies einer
    Person gegenüber geschieht, der gegenüber eine solche Angebotsabgabe oder Aufforderung gesetzlich nicht zulässig ist.

    Potenzielle Anleger sollten sich über mögliche steuerliche Konsequenzen, die rechtlichen Voraussetzungen und mögliche
    Devisenbeschränkungen oder -kontrollen informieren, die in den Ländern ihrer Staatsangehörigkeit, ihres Wohnsitzes oder
    ihres Aufenthaltsortes gelten und die bedeutsam für die Zeichnung, das Halten, den Umtausch, die Rücknahme oder die
    Veräusserung von Anlegeraktien sein können.

AIF Anlegerinformation inkl. konstituierende Dokumente | Marketplace Lending Fund Solutions SICAV | 01.03.2021                   2/44
Inhaltsverzeichnis
A.    Anlegerinformation ........................................................................................................................................................................................... 5
1     Investmentgesellschaft ..................................................................................................................................................................................... 5
1.1          Stammdaten................................................................................................................................................................................................ 5
1.2          Verwalter des alternativen Investmentfonds (Alternative Investment Fund Manager, AIFM) ....................................................... 5
1.3          Verwahrstelle .............................................................................................................................................................................................. 5
1.4          Wirtschaftsprüfer der Investmentgesellschaft....................................................................................................................................... 5
1.5          Gesetzlich vorgeschriebene Informationen an die Anleger ............................................................................................................... 5
1.6          Rechtliche Merkmale der eingegangen Vertragsbeziehung ............................................................................................................. 6
1.7          Änderungen der Anlagestrategie und -politik ..................................................................................................................................... 6
2     Teilfonds .............................................................................................................................................................................................................. 6
2.1          Anlagegrundsätze ..................................................................................................................................................................................... 6
2.2          Anlagetechniken und -instrumente ........................................................................................................................................................ 6
2.3          Primebroker ..............................................................................................................................................................................................10
2.4          Risikoprofil und allgemeine Risiken ......................................................................................................................................................10
2.5          Regeln für die Vermögensbewertung ..................................................................................................................................................13
2.6          Angaben über den Sitz eines eventuellen Master-AIF ......................................................................................................................14
3     Anteilsklassen .................................................................................................................................................................................................. 14
3.1          Gleichbehandlung der Anleger ............................................................................................................................................................14
3.2          Ausgabe und Rücknahme von Anlegeraktien ....................................................................................................................................14
3.3          Kosten ........................................................................................................................................................................................................14
4     Inkraftsetzung, massgebende Sprache und Sonstiges ........................................................................................................................... 14
B.    Satzung ............................................................................................................................................................................................................. 15
1     Investmentgesellschaft .................................................................................................................................................................................. 15
1.1          Allgemeine Bestimmungen ...................................................................................................................................................................15
1.2          Organe.......................................................................................................................................................................................................15
1.3          Gründeraktien ..........................................................................................................................................................................................17
1.4          Anlegeraktien ...........................................................................................................................................................................................17
1.5          Mitteilungen und Bekanntmachungen ................................................................................................................................................18
1.6          Regelungen zu Änderungen ..................................................................................................................................................................18
1.7          Regelungen zur Auflösung (Liquidation) .............................................................................................................................................18
2     Inkraftsetzung, massgebende Sprache und Sonstiges ........................................................................................................................... 18
C.    Anlagebedingungen ...................................................................................................................................................................................... 19
1     Investmentgesellschaft .................................................................................................................................................................................. 19
1.1          Stammdaten..............................................................................................................................................................................................19
1.2          Verwalter des alternativen Investmentfonds (Alternative Investment Fund Manager, AIFM) .....................................................19
1.3          Verwahrstelle ............................................................................................................................................................................................20
1.4          Bekanntmachung und Informationen ..................................................................................................................................................21
1.5          Kurzangabe über Steuervorschriften....................................................................................................................................................21
1.6          Vertriebsländer.........................................................................................................................................................................................22
2     Teilfonds ........................................................................................................................................................................................................... 23
2.1          Geschäftsjahr ............................................................................................................................................................................................23
2.2          Rechnungseinheit ....................................................................................................................................................................................23
2.3          Referenzwert (Benchmark) .....................................................................................................................................................................23

AIF Anlegerinformation inkl. konstituierende Dokumente | Marketplace Lending Fund Solutions SICAV | 01.03.2021                                                                                                           3/44
2.4           Anlagen .....................................................................................................................................................................................................23
2.5           Bestimmungen zur Bewertung ..............................................................................................................................................................24
2.6           Regelungen zu Änderungen ..................................................................................................................................................................24
2.7           Regelungen zur Auflösung (Liquidation) .............................................................................................................................................25
3      Anteilsklasse .................................................................................................................................................................................................... 26
3.1           Anlegerkategorien...................................................................................................................................................................................26
3.2           Berechnung des Nettoinventarwerts (Wert des Anteils) ...................................................................................................................28
3.3           Verbriefung ...............................................................................................................................................................................................28
3.4           Ermittlung der Ausgabe- und der Rücknahmepreise ........................................................................................................................28
3.5           Mindestanlage ..........................................................................................................................................................................................28
3.6           Bestimmungen zum Anteilshandel .......................................................................................................................................................28
3.7           Ausschluss von Anlegern........................................................................................................................................................................30
3.8           Ermittlung und Verwendung der Erträge, Häufigkeit der Ausschüttungen ..................................................................................31
3.9           Kosten ........................................................................................................................................................................................................31
4      Inkraftsetzung, massgebende Sprache und Sonstiges ........................................................................................................................... 33

Anhang I der Anlagebedingungen: spezifische Informationen zu Teilfonds und Anteilsklassen............................................................. 34
Anhang II der Anlagebedingungen: spezifische Informationen zu den Vertriebsländern ......................................................................... 42
Anhang III der Anlagebedingungen: Performance Fee Beispiel..................................................................................................................... 44

AIF Anlegerinformation inkl. konstituierende Dokumente | Marketplace Lending Fund Solutions SICAV | 01.03.2021                                                                                                          4/44
A.        Anlegerinformation                                                    ierenden Dokumente sowie die Jahresberichte der Invest-
                                                                                mentgesellschaft. Zudem obliegen ihm im Rahmen seiner
1         Investmentgesellschaft                                                Prüfungstätigkeit bestimmte Anzeigepflichten gegenüber
                                                                                der Finanzmarktaufsicht (FMA).
1.1       Stammdaten
                                                                                1.5        Gesetzlich vorgeschriebene Informationen an
1.1.1     Bezeichnung                                                                      die Anleger
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                                                                                AIFMG-105-1-n---
1.1.2     Herkunftsmitgliedstaat                                                AIFMG-105-1-p---
                                                                                AIFMG-105-1-q---
LIECHTENSTEIN (LI)
                                                                                Die Jahres- und allfälligen Halbjahresberichte (inkl. den
1.1.3     Zuständige Aufsichtsbehörde
                                                                                weiteren gesetzlich vorgeschriebenen Informationen an die
Finanzmarktaufsicht (FMA), 9490 Vaduz‚ LIECHTENSTEIN (LI)                       Anleger) die letzten Nettoinventarwerte sowie die bisherige
1.1.4     Erstbewilligungsdatum der zuständigen Aufsichts-                      Wertentwicklung (sofern verfügbar) werden im Publikations-
          behörde                                                               organ veröffentlicht.
23.02.2021                                                                      Informationen über die wichtigsten nachteiligen Auswirkun-
                                                                                gen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (sofern anwendbar) werden
1.1.5     Eintragungsdatum im Handelsregister
                                                                                spätestens nach Übernahme der Verordnung (EU)
01.03.2021
                                                                                2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungs-
1.1.6     Dauer                                                                 pflichten im Finanzdienstleistungssektor in das EWR-
Unbegrenzt                                                                      Abkommen innerhalb der darin definierten Frist in den re-
                                                                                gelmässigen Berichten veröffentlicht.
1.1.7     Jahresabschluss
                                                                                Für den Fall eines Vertriebs ausserhalb des Herkunftsmit-
Letzter Kalendertag des Monats Dezember.                                        gliedstaates, siehe Anhang II der Anlagebedingungen für
1.2       Verwalter des alternativen Investmentfonds                            spezifische Angaben.
          (Alternative Investment Fund Manager, AIFM)                           Für nähere Angaben zum Publikationsorgan siehe Anlege-
AIFMG-105-1-f---                                                                bedingungen.
AIFMG-105-1-g---
AIFMG-105-1-h---                                                                1.5.1      Liquidität der Vermögensgegenstände
AIFMG-105-1-h---                                                                AIFMG-105-1-s---
AIFMV-13-1-----
                                                                                Vermögensgegenstände und deren Anteile am Teilfonds-
Der AIFM führt die Geschäfte der Investmentgesellschaft in
                                                                                vermögen, welche speziellen Vorkehrungen bezüglich der
deren Namen und für Rechnung der Anleger nach Massgabe                          Liquidität unterworfen sind, werden im Jahresbericht offen-
der gesetzlichen Bestimmungen, der konstituierenden Do-
                                                                                gelegt.
kumente sowie des Bestimmungs- und Delegationsvertra-
ges.                                                                            Für spezifische Angaben betreffend die Regelung zur Steue-
                                                                                rung der Liquidität (beispielsweise Gating, Valutaverschie-
Für spezifische Angaben siehe Anlagebedingungen.                                bung etc.) sowie das aktuelle Risikoprofil des Teilfonds und
1.3       Verwahrstelle                                                         das vom AIFM zur Steuerung dieser Risiken verwendete
                                                                                Risikomanagement siehe Anhang I der Anlagebedingungen.
AIFMG-105-1-f---
AIFMG-105-1-h---                                                                1.5.2      Hebelfinanzierung
AIFMG-105-2----
                                                                                AIFMG-105-1-s---
Die Verwahrung des Vermögens ist einer Verwahrstelle in
LIECHTENSTEIN (LI) zu übertragen.                                               Für spezifische Angaben zum maximalen Verschuldungsgrad
                                                                                siehe Anhang I der Anlagebedingungen. Der tatsächliche
Für spezifische Angaben siehe Anlagebedingungen.                                Verschuldungsgrad sowie die Gesamthöhe werden im Jah-
1.4       Wirtschaftsprüfer der Investmentgesellschaft                          resbericht offengelegt.

AIFMG-105-1-f---

Grant Thornton AG, 9494 Schaan‚ LIECHTENSTEIN (LI)
Der qualifizierte Wirtschaftsprüfer prüft insbesondere die
fortwährende Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen, die
Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der konstitu-

AIF Anlegerinformation inkl. konstituierende Dokumente | Marketplace Lending Fund Solutions SICAV | 01.03.2021                          5/44
1.6       Rechtliche Merkmale der eingegangenen Ver-                            oder die Gegenseitigkeit durch Staatsverträge oder durch
          tragsbeziehung                                                        Gegenrechtserklärung der Regierung verbürgt ist.
AIFMG-105-1-e---                                                                1.7        Änderungen der Anlagestrategie und -politik
AIFMG-105-1-f---
                                                                                AIFMG-105-1-d-3--
Die Investmentgesellschaft verfügt gemäss der Satzung über
                                                                                Die Anlagestrategie und -politik kann jederzeit ganz oder
ein Aktienkapital, welches in stimmberechtigte Gründerak-
                                                                                teilweise geändert oder ergänzt werden.
tien aufgeteilt ist, die zur Teilnahme an der Generalversamm-
lung berechtigen, sowie über ein verwaltetes Vermögen,                          Änderungen werden im Publikationsorgan veröffentlicht.
welches in stimmrechtslose Anlegeraktien aufgeteilt ist, die
                                                                                Änderungen bedürfen nicht der Zustimmung der Anleger.
nicht zur Teilnahme an der Generalversammlung berechti-
                                                                                Die Anleger werden jedoch darauf hingewiesen, dass sie
gen.
                                                                                ihre Anlegeraktien zurückgeben können.
Die Anleger sind an dem jeweiligen Teilfondsvermögen nach
                                                                                Anleger, Erben oder sonstige Berechtigte können keine
Massgabe der von ihnen erworbenen Anlegeraktien betei-
                                                                                Änderungen der Anlagestrategie und -politik verlangen.
ligt. Die einzelnen Anleger haften nur bis zu der Höhe des
Anlagebetrages persönlich.                                                      2          Teilfonds
Jeder Teilfonds verfügt über eine oder mehrere Anteilsklas-
sen, wobei alle Anlegeraktien innerhalb derselben Anteils-                      2.1        Anlagegrundsätze
klasse dieselben Rechte verbriefen. Werden mehrere An-                          2.1.1      Anlageziel und -politik
teilsklassen ausgegeben, können die Rechte zwischen diesen
                                                                                AIFMG-105-1-a---
Anteilsklassen variieren.
                                                                                Für spezifische Angaben siehe Anhang I der Anlagebedin-
Die spezifischen Eigenschaften der Teilfonds und Anteils-
                                                                                gungen.
klassen sind in Anhang I der Anlagebedingungen definiert.
                                                                                2.1.2      Angaben über den Sitz der Zielfonds
Eine Versammlung der Anleger ist nicht vorgesehen. Anle-
ger, Erben oder sonstige Berechtigte können keine Ände-                         AIFMG-105-1-c---

rungen, Aufteilung oder Auflösung der Investmentgesell-                         Für spezifische Angaben siehe Anhang I der Anlagebedin-
schaft, einzelner Teilfonds oder Anteilsklassen verlangen.                      gungen.
Soweit ein Sachverhalt in den konstituierenden Dokumenten                       2.1.3      Beschreibung der Art der Vermögenswerte, in die
nicht geregelt ist, richten sich die Rechtsverhältnisse zwi-                               der Teilfonds investieren darf (und deren evtl. An-
schen den Anlegern, der Investmentgesellschaft und dem                                     lagebeschränkungen)
AIFM nach dem AIFMG, der AIFMV und, soweit dort keine
                                                                                AIFMG-105-1-d-1--
Regelungen getroffen sind, nach den Bestimmungen über                           AIFMG-105-1-d-2--
die Aktiengesellschaft des Personen- und Gesellschaftsrechts
(PGR) vom 20. Januar 1926.                                                      Für spezifische Angaben siehe Anhang I der Anlagebedin-
                                                                                gungen.
1.6.1     Ansprüche der Anleger und deren Verjährung
                                                                                2.2        Anlagetechniken und -instrumente
Die Ansprüche von Anlegern gegen die Investmentgesell-
schaft, den AIFM, den Liquidator, den Sachwalter oder die                       AIFMG-105-1-d-2--
Verwahrstelle verjähren mit dem Ablauf von fünf Jahren nach                     Zur effizienten Verwaltung der Teilfonds dürfen unter Einhal-
Eintritt des Schadens, spätestens aber ein Jahr nach der                        tung der gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Anla-
Rückzahlung des Anteils oder nach Kenntnis des Schadens.                        gestrategien, Techniken und Instrumente eingesetzt werden.
1.6.2     Gerichtsstand, anwendbares Recht und Vollstreck-                      Die Teilfonds können aufgrund ihrer Zusammensetzung
          barkeit von Urteilen                                                  oder der verwendeten Techniken und Instrumente unter
Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten                    Umständen eine erhöhte Volatilität bzw. erhöhte Risiken
zwischen den Anlegern, dem AIFM und/oder der Verwahr-                           aufweisen. Erhöhte Volatilität ist gegeben, wenn der Syn-
stelle ist Vaduz, LIECHTENSTEIN (LI). Der AIFM und/oder die                     thetische Risiko- und Ertragsindikator (SRRI) bzw. der Ge-
Verwahrstelle können sich und die Investmentgesellschaft                        samtrisikoindikator (SRI) mindestens die Stufe 6 aufweist.
jedoch im Hinblick auf Ansprüche von Anlegern dem Ge-                           Der aktuelle SRRI ist in den wesentlichen Anlegerinformati-
richtsstand der Länder unterwerfen, in denen Anlegeraktien                      onen bzw. der aktuelle SRI im Basisinformationsblatt für
angeboten und verkauft werden. Anderslautende gesetzlich                        verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versiche-
zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.                                   rungsanlageprodukte (PRIIP) im Publikationsorgan der
                                                                                Investmentgesellschaft ausgewiesen.
Ausländische Urteile werden in Liechtenstein nur anerkannt
und vollstreckt, soweit dies in Staatsverträgen vorgesehen

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2.2.1       Derivate                                                            keine Positionen eingegangen werden, die ein unlimitiertes
            Zulässigkeit von Geschäften mit Derivaten, Ver-                     Risiko für den Teilfonds darstellen.
            wendung der Derivate, Auswirkungen auf das Risi-                    Für spezifische Angaben siehe Anhang I der Anlagebedin-
            koprofil                                                            gungen.
Derivate dürfen innerhalb der gesetzlich festgelegten Gren-                     2.2.2      Wertpapierfinanzierungsgeschäfte und Gesam-
zen und unter Berücksichtigung der Anlagebeschränkungen                                    trendite-Swaps
verwendet werden. Dies gilt auch dann, wenn ein Derivat in
                                                                                Der Teilfonds kann Geschäfte im Sinne der Verordnung über
ein Wertpapier oder ein Geldmarktinstrument eingebettet
                                                                                die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften und
ist. Indexbasierte Derivate werden als Einheit betrachtet, die
                                                                                der Weiterverwendung (SFTR) tätigen, durch welche er
einzelnen Indexbestandteile werden nicht berücksichtigt.
                                                                                Wertpapiere in Verbindung mit der Verpflichtung überträgt,
Sofern der Schutz der Anleger und das öffentliche Interesse
                                                                                dass die entleihende Partei diese oder gleichwertige Wert-
nicht entgegenstehen, sind Anlagen in indexbasierten Deri-
                                                                                papiere zu einem späteren Zeitpunkt oder auf Ersuchen des
vaten in Bezug auf die gesetzlichen Emittentengrenzen nicht
                                                                                Teilfonds zurückgibt. Wertpapierfinanzierungsgeschäfte sind
zu berücksichtigen.
                                                                                beispielsweise Pensionsgeschäfte, Wertpapierleihgeschäfte
Die Anrechnung von Derivaten bei der Berechnung des                             und Lombardgeschäfte.
Gesamtrisikos ermittelt sich aus dem Kontraktwert, also dem
                                                                                Durch Wertpapierfinanzierungsgeschäfte und Gesamtrendi-
indirekt mit dem Derivat bewegten Volumen.
                                                                                te-Swaps können Zusatzerträge erzielt bzw. volatile Anlagen
Derivate dürfen zum Zweck der Absicherung, der effizienten                      abgesichert werden.
Portfoliosteuerung, der Erzielung von Zusatzerträgen
                                                                                Vermögenswerte, die bei Wertpapierfinanzierungsgeschäf-
und/oder als Teil der Anlagestrategie eingesetzt werden.
                                                                                ten und Gesamtrendite-Swaps zum Einsatz kommen, und
Falls Derivate zur Absicherung von Anlagepositionen einge-
                                                                                erhaltene Sicherheiten werden grundsätzlich über die Ver-
setzt werden, dürfen sowohl bestehende als auch künftige
                                                                                wahrstelle verwahrt.
absehbare Risiken abgesichert werden.
                                                                                Die Arten von Vermögenswerten, die bei diesen Geschäften
Für spezifische Angaben siehe Anhang I der Anlagebedin-
                                                                                zum Einsatz kommen können. richten sich nach der Anlage-
gungen.
                                                                                politik sowie den dazugehörenden Anlagebeschränkungen
            Risikomanagementmethoden                                            des Teilfonds und beinhalten insbesondere Aktien und Obli-
Es stehen grundsätzlich zwei Risikomanagementmethoden                           gationen.
zur Verfügung:                                                                  Der Anteil der verwalteten Vermögenswerte, der höchstens
a)      beim Commitment-Ansatz darf das mit Derivaten ver-                      bei diesen Geschäften zum Einsatz kommen kann, richtet
        bundene Risiko den Gesamtnettowert des jeweiligen                       sich nach spezifischen Angaben in Anhang I der Anlagebe-
        Teilfondsvermögens nicht überschreiten; bei der Be-                     dingungen.
        rechnung des Gesamtrisikos werden der Marktwert der                     Der Anteil der verwalteten Vermögenswerte, der voraussicht-
        Basiswerte, das Ausfallrisiko, künftige Marktfluktuatio-                lich bei diesen Geschäften zum Einsatz kommen wird, richtet
        nen und die Liquidationsfrist der Positionen berücksich-                sich nach der effektiven Nachfrage.
        tigt
b)      das Value-at-Risk Modell (VaR) stellt den Verlust dar,                  Bei der allfälligen Ausführung von diesen Geschäften durch
        der im jeweiligen Teilfonds in einem fixen Zeitintervall                die VP Bank AG, Vaduz, handelt es sich bei diesem Dritten
        mit einer vorgegebenen Wahrscheinlichkeit nicht über-                   um ein mit dem AIFM verbundenes Unternehmen.
        schritten wird; die Berechnung erfolgt unter Zugrunde-                  Für spezifische Angaben siehe Anhang I der Anlagebedin-
        legung eines einseitigen Konfidenzintervalls von 99°%,                  gungen.
        einer Haltedauer von einem Monat (20 Geschäftstagen)
                                                                                           Kriterien für die Auswahl von Gegenparteien
        und eines effektiven (historischen) Beobachtungszeit-
        raums der Risikofaktoren von mindestens einem Jahr                      Wertpapierfinanzierungsgeschäfte       und    Gesamtrendite-
        (250 Geschäftstagen), sofern aufgrund einer erhebli-                    Swaps werden ausschliesslich mit finanziellen Gegenparteien
        chen Zunahme der Kursschwankungen nicht ein kürze-                      entsprechend der SFTR geschlossen. Die Gegenparteien der
        rer Zeitraum angemessen scheint; bei der Berechnung                     Wertpapierfinanzierungsgeschäfte       und    Gesamtrendite-
        des Risikos werden das Ausfallrisiko als auch die mit                   Swaps haben den Rechtsstatus von Banken, Wertpapierfir-
        Derivaten erzielte Hebelwirkung berücksichtigt.                         men, Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Versiche-
                                                                                rungsunternehmen oder Clearing-Organisationen mit Sitz in
Das mit Derivaten verbundene Risiko darf zu keinem Zeit-
                                                                                der europäischen Union bzw. des europäischen Wirtschafts-
punkt das festgesetzte Risikolimit übersteigen. Das Risikoli-
                                                                                raums oder in einem gleichwertigen Drittstaat, welcher auf-
mit umfasst auch eine allfällige Kreditaufnahme. Es dürfen
                                                                                sichtsrechtlichen Vorschriften unterliegen, welche die FMA

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als gleichwertig mit denen des Gemeinschaftsrechts erach-                       Falls Gesamtrendite-Swaps eingesetzt werden, fliessen die
tet. Gegenparteien weisen eine gute Bonität aus (mindestens                     Erträge – nach Abzug der Transaktionskosten – vollständig
Investment Grade).                                                              den Teilfonds zu.
Die Vertragspartner für Gesamtrendite-Swaps werden unter                        Für spezifische Angaben zur Aufteilung der Rendite für Pen-
anderem nach folgenden Kriterien ausgewählt:                                    sions- oder Lombardgeschäfte siehe Anhang I der Anlage-
                                                                                bedingungen.
a)    Preis des Finanzinstruments
b)    Kosten der Auftragsausführung                                                        Wertpapierleihe (Securities Lending)
c)    Geschwindigkeit der Ausführung                                            Falls Teile des Wertpapierbestandes an Dritte verliehen
d)    Wahrscheinlichkeit der Ausführung bzw. Abwicklung                         werden, dürfen nur Banken, Wertpapierfirmen, Kreditinstitu-
e)    Umfang und Art der Order                                                  te, Finanzdienstleistungsinstitute, Versicherungsunterneh-
f)    Zeitpunkt der Order                                                       men und Clearing-Organisationen als Entleiher herangezo-
g)    sonstige, die Ausführung der Order beeinflussende                         gen werden, sofern sie auf die Wertpapierleihe spezialisiert
      Faktoren                                                                  sind und Sicherheiten leisten, die dem Umfang und dem
Die Kriterien können in Abhängigkeit von der Art des Han-                       Risiko der beabsichtigten Geschäfte entsprechen. Die Wert-
delsauftrags unterschiedlich gewichtet werden.                                  papierleihe ist in einem standardisierten Rahmenvertrag zu
                                                                                regeln. Die Verwahrstelle haftet für eine einwandfreie geset-
          Risiken in Verbindung mit Wertpapierfinanzie-                         zes- und marktkonforme Abwicklung.
          rungsgeschäften und Gesamtrendite-Swaps
                                                                                Für spezifische Angaben siehe Anhang I der Anlagebedin-
Wertpapierfinanzierungsgeschäfte     und   Gesamtrendite-
                                                                                gungen.
Swaps beinhalten insbesondere Gegenparteienrisiken (eine
Gegenpartei eines Wertpapierfinanzierungsgeschäfts oder                                    Pensionsgeschäfte (Repurchase Agreements bzw.
eines Gesamtrendite-Swaps kommt ihrer Verpflichtung zur                                    Reverse Repurchase Agreements)
Rückgabe der Vermögenswerte nicht nach) und Liquiditätsri-                      Falls mit Teilen des Wertpapierbestandes Pensionsgeschäfte
siken (die dem Teilfonds zur Verfügung gestellten Sicherhei-                    eingegangen werden, dürfen diese nur mit Banken, Wertpa-
ten können nicht verwertet werden).                                             pierfirmen, Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute,
Weiter bestehen Verspätungs- und Wiedererlangungsrisiken.                       Versicherungsunternehmen und Clearing-Organisationen
Bei einem finanziellen Ausfall des Entleihers von Wertpapie-                    abgewickelt werden. Pensionsgeschäfte sind in einem stan-
ren oder bei Leistungsstörungen im Hinblick auf Wertpapier-                     dardisierten Rahmenvertrag zu regeln. Die Verwahrstelle
leihgeschäfte erfolgen Verwertungen von Sicherheiten, de-                       haftet für eine marktkonforme und einwandfreie Abwicklung.
ren Wert sinken kann, wodurch der Teilfonds infolgedessen                       Für spezifische Angaben siehe Anhang I der Anlagebedin-
einen Verlust erleidet.                                                         gungen.
Die Teilfonds tragen bei Gesamtrendite-Swaps das Kreditri-                                 Lombardgeschäfte
siko der Gegenpartei zu dem Swap sowie jenes des Emitten-
                                                                                Lombardgeschäft ist ein Geschäft, bei dem eine Gegenpartei
ten der Referenzverpflichtung. Weiter besteht das Risiko,
                                                                                im Zusammenhang mit dem Kauf, Verkauf, Halten oder Han-
dass die aus den Swapverträgen geschuldeten Zahlungen
                                                                                del von Wertpapieren einen Kredit ausreicht, ausgenommen
verspätet oder gar nicht erfolgen.
                                                                                sonstige Darlehen, die durch Sicherheiten in Form von Wert-
Weitere allgemeine Ausführungen zu den Risiken finden sich                      papieren besichert sind (beispielsweise der Kreditaufnahme
im Abschnitt "Risikoprofil und allgemeine Risiken".                             zur Abwicklung des Anteilsgeschäfts).
          Aufteilung der durch die Wertpapierfinanzie-                                     Gesamtrendite-Swaps
          rungsgeschäfte oder Gesamtrendite-Swaps erziel-                       Gesamtrendite-Swaps (total return swaps) sind Derivatege-
          ten Rendite                                                           schäfte, durch die sämtliche Erträge und Wertschwankungen
Die Anteile der Einkünfte durch Wertpapierfinanzierungsge-                      eines Basiswerts gegen eine vereinbarte feste Zinszahlung
schäfte, die wieder den Teilfonds zufliessen, und die dem                       getauscht werden. Ein Vertragspartner, der Sicherungsneh-
AIFM oder Dritten zugeordneten Kosten und Gebühren                              mer, transferiert damit das gesamte Kredit- und Marktrisiko
werden wie nachfolgend beschrieben beziehungsweise in                           aus dem Basiswert auf den anderen Vertragspartner, den
Anhang I der Anlagebedingungen offengelegt.                                     Sicherungsgeber. Im Gegenzug zahlt der Sicherungsnehmer
Falls Wertpapierleihe zur Anwendung kommt, darf die Ver-                        eine Prämie an den Sicherungsgeber. Der AIFM kann Ge-
wahrstelle bis maximal 50°% der Erträge aus der Wertpapier-                     samtrendite-Swaps zu Absicherungszwecken und als Teil der
leihe zur Deckung ihrer direkten und indirekten Kosten ein-                     Anlagestrategie tätigen. Grundsätzlich können alle für den
behalten. Dem jeweiligen Teilfonds fliesst der Rest und da-                     Teilfonds erwerbbaren Vermögensgegenstände Gegenstand
her mindestens 50°% der Erträge aus der Wertpapierleihe                         von Gesamtrendite-Swaps sein. Es dürfen bis zu 100°% des
zu.                                                                             Teilfondsvermögens Gegenstand solcher Geschäfte sein.

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Der AIFM erwartet, dass im Einzelfall nicht mehr als 50°% des                   e) die Sicherheiten sollten ausreichend breit über Staaten,
Teilfondsvermögens Gegenstand von Gesamtrendite-Swaps                                Märkte und Emittenten hinweg diversifiziert sein; das
sind. Dies ist jedoch lediglich ein geschätzter Wert, der im                         gegenüber einem einzigen Emittenten bestehende Ge-
Einzelfall überschritten werden kann.                                                samtrisiko darf hierbei 20°% des Nettoinventarwerts
                                                                                     des Teilfonds nicht übersteigen, unter Berücksichti-
Für spezifische Angaben siehe Anhang I der Anlagebedin-
                                                                                     gung aller erhaltenen Sicherheiten. Im Falle von Si-
gungen.
                                                                                     cherheiten aus mehreren Wertpapierleihgeschäften,
2.2.3       Kreditaufnahme                                                           OTC-Derivatgeschäften und Pensionsgeschäften, wel-
Ein Teilfondsvermögen darf nicht verpfändet oder sonst                               che demselben Emittenten, Aussteller oder Garantie-
belastet werden, ausser für eine Kreditaufnahme, die einen                           geber zuzurechnen sind, ist das Gesamtrisiko gegen-
gewissen Teil des Teilfondsvermögens nicht überschreitet.                            über diesem Emittenten für die Berechnung der Ge-
Diese Grenze gilt nicht für den Erwerb von Fremdwährungen                            samtrisikogrenze zu berücksichtigen. Abweichend da-
durch ein Back-to-back-Darlehen.                                                     von kann der Teilfonds vollständig durch verschiedene
                                                                                     Wertpapiere und Geldmarktinstrumente besichert
Für spezifische Angaben siehe Anhang I der Anlagebedin-
                                                                                     werden, die von einem EWR-Mitgliedstaat, einer oder
gungen.
                                                                                     mehrerer seiner Gebietskörperschaften, einem Dritt-
2.2.4       Sicherheitenpolitik                                                      staat oder einer internationalen Einrichtung öffentlich-
Im Zusammenhang mit OTC-Geschäften und Techniken der                                 rechtlichen Charakters, der mindestens ein EWR-
effizienten Portfolioverwaltung kann der AIFM im Namen und                           Mitgliedstaat angehört, begeben oder garantiert wer-
für Rechnung der Teilfonds Sicherheiten entgegennehmen,                              den. Der Teilfonds sollte Wertpapiere halten, die im
wodurch das eingegangene Gegenparteirisiko reduziert                                 Rahmen von mindestens sechs verschiedenen Emissio-
werden kann. Entgegengenommene Sicherheiten werden                                   nen begeben worden sind, wobei die Wertpapiere aus
bei der Verwahrstelle der Teilfonds verwahrt.                                        einer einzigen Emission 30°% des Nettoinventarwerts
                                                                                     des Teilfonds nicht überschreiten sollten.
Falls der AIFM Sicherheiten entgegennimmt, hält er die
                                                                                f)   die Sicherheiten müssen jederzeit unverzüglich ohne
gesetzlichen Bestimmungen und die in Richtlinien der zu-
                                                                                     Bezugnahme auf oder Zustimmung durch die Gegen-
ständigen Aufsichtsbehörde vorgeschriebenen Pflichten und
                                                                                     partei verwertbar sein
Anforderungen ein, insbesondere hinsichtlich Liquidität,
                                                                                g)   die Sicherheiten verfügen je nach Bonität und Liquidität
Bewertung, Bonität des Emittenten, Korrelation, Diversifikati-
                                                                                     über unterschiedliche Laufzeiten, dabei werden Diversi-
on, Risiken im Zusammenhang mit der Verwaltung, Verwah-
                                                                                     fizierungs- und Korrelationsstrategien berücksichtigt
rung, Verwertbarkeit und Wiederverwendung von Sicherhei-
                                                                                h)   Sicherheiten, mit Ausnahme von Sichteinlagen (flüssi-
ten. Sicherheiten müssen insbesondere die folgenden An-
                                                                                     gen Mitteln), dürfen nicht verkauft, reinvestiert oder
forderungen erfüllen:
                                                                                     verpfändet werden. Sicherheiten, welche aus flüssigen
a)      alle Sicherheiten, die nicht aus Barmitteln oder Sichtein-                   Mitteln (Sichteinlagen und kündbare Einlagen) beste-
        lagen bestehen, müssen hoch liquide sein, über eine                          hen, sind ausschliesslich auf eine der folgenden Arten
        gleich lange oder kürzere Laufzeit als jene des Teil-                        zu verwenden:
        fonds verfügen und an einem geregelten Markt oder
                                                                                    i.   Anlage in Sichteinlagen mit einer Laufzeit von höchs-
        einem multilateralen Handelssystem mit transparenter
                                                                                         tens zwölf Monaten bei Kreditinstituten, welche ihren
        Preisgestaltung gehandelt werden
                                                                                         Sitz in einem EWR-Mitgliedstaat oder einem Drittstaat
b)      die Sicherheiten müssen zumindest täglich bewertet
                                                                                         haben, dessen Aufsichtsrecht dem des EWR gleich-
        werden, und Vermögensgegenstände, die eine hohe
                                                                                         wertig ist;
        Preisvolatilität aufweisen, dürfen nur als Sicherheiten
                                                                                    ii. von Staaten begebene Schuldverschreibungen mit
        akzeptiert werden, wenn sie mit geeigneten konservati-
                                                                                         hoher Bonität;
        ven Bewertungsabschlägen („Haircuts“) versehen wer-
                                                                                    iii. Anlagen im Rahmen eines Pensionsgeschäftes, sofern
        den. Allfällige Nachschüsse werden für die Bewertung
                                                                                         es sich bei der Gegenpartei des Pensionsgeschäfts
        nicht genutzt.
                                                                                         um ein Kreditinstitut handelt, welches seinen Sitz in
c)      der Emittent der Sicherheiten muss eine hohe Bonität
                                                                                         einem EWR-Mitgliedstaat oder einem Drittstaat hat,
        aufweisen
                                                                                         dessen Aufsichtsrecht dem des EWR gleichwertig ist;
d)      die Sicherheiten dürfen nicht von der Gegenpartei oder
                                                                                    iv. Anlagen in Geldmarktfonds mit kurzer Laufzeitstruktur
        von einem zum Konzern der Gegenpartei gehörenden
                                                                                         gemäss Leitlinien ESMA/2014/937 Ziff. 43 Bst. j.
        Unternehmen ausgestellt, emittiert oder garantiert
        worden sein, und den Erwartungen zufolge keine starke                   Eine allfällige Wiederanlage von Sichteinlagen und kündba-
        Korrelation mit der Entwicklung der Gegenpartei auf-                    ren Einlagen hat den Bestimmungen hinsichtlich der Risi-
        weisen                                                                  kostreuung von unbaren Sicherheiten zu entsprechen.

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Der AIFM bestimmt den erforderlichen Umfang der Besiche-                        2.4        Risikoprofil und allgemeine Risiken
rung und die Haircuts auf der Grundlage der anwendbaren                         AIFMG-105-1-d-2--
Risikoverteilungsvorschriften und unter Berücksichtigung der
Art und Eigenschaften der Geschäfte und Vermögenswerte,                         Die Wertentwicklung ist von Anlageziel, -politik und -
insbesondere der Kreditwürdigkeit der Gegenparteien sowie                       strategie sowie von der Marktentwicklung der einzelnen
der Preisvolatilität, und gegebenenfalls den Ergebnissen                        Anlagen abhängig und kann nicht im Voraus festgelegt
durchgeführter Stresstests.                                                     werden. Der Wert der Anlegeraktien kann gegenüber dem
                                                                                Ausgabepreis jederzeit steigen oder fallen. Es kann nicht
Für die Festlegung der Haircuts kommt eine für den AIFM                         garantiert werden, dass der Anleger sein investiertes Kapital
gesamthaft geregelte Bewertungsabschlagspolitik zur An-                         zurückerhält.
wendung.
                                                                                Potenzielle Anleger sollten sich über die Risiken im Klaren
Wird ein Emittent bzw. eine Sicherheit durch Standard &                         sein und erst dann eine Anlageentscheidung treffen, wenn
Poor’s, Moody’s oder Fitch mit unterschiedlichen Ratings                        sie sich von ihren Rechts-, Steuer- und Finanzberatern, Wirt-
eingestuft, gilt das niedrigste der Ratings.                                    schaftsprüfern oder sonstigen Experten umfassend über die
Der AIFM ist berechtigt, in Bezug auf bestimmte Staaten und                     Eignung einer Anlage unter Berücksichtigung ihrer persönli-
Aktienindizes und deren Aufnahme in die Liste der zulässi-                      chen Finanz- und Steuersituation haben beraten lassen.
gen Länder bzw. Leitindizes Einschränkungen vorzunehmen                         Auf einige mögliche Risiken wird in diesem Abschnitt einge-
oder sie aus der Liste auszuschliessen oder, auf allgemeine-                    gangen, es gilt jedoch zu beachten, dass dies keine ab-
rer Ebene, gegenüber Gegenparteien weitere Beschränkun-                         schliessende Auflistung darstellt.
gen der zulässigen Sicherheiten geltend zu machen. Sodann
behält sich der AIFM gegenüber Gegenparteien das Recht                          Kredit-/Emittentenrisiko (Bonitätsrisiko)
vor, insbesondere im Falle ungewöhnlicher Marktvolatilität                      Die Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit oder gar der
die Haircuts auf die Sicherheiten zu erhöhen, sodass die                        Konkurs eines Emittenten bedeuten einen mindestens teil-
Teilfonds über höhere Sicherheiten verfügen, um das Ge-                         weisen Verlust für das Teilfondsvermögen.
genparteirisiko zu reduzieren.
                                                                                Das Risiko kann sich im Zeitverlauf trotz sorgfältiger Auswahl
2.2.5     Hebelfinanzierung                                                     der Wertpapiere wesentlich verschlechtern und folglich zu
AIFMG-105-1-d-2--                                                               einem Teil- oder Totalverlust führen.
Als Hebelfinanzierung gilt jede Methode, mit der ein AIFM                       Gegenparteienrisiko
das Verlustrisiko eines von ihm verwalteten Teilfonds über
                                                                                Das Risiko besteht darin, dass die Erfüllung von Geschäften,
das Vermögen des Teilfonds hinaus durch Kreditaufnahme,
                                                                                welche für Rechnung des Teilfondsvermögens abgeschlos-
Wertpapierleihe und Pensionsgeschäfte, Derivate oder auf
                                                                                sen werden, durch Liquiditätsschwierigkeiten oder Konkurs
andere Weise erhöht.
                                                                                der entsprechenden Gegenpartei gefährdet ist.
Die Hebelfinanzierung darf das Dreifache des Nettoinven-
                                                                                Collateral Management Risiko
tarwerts eines Teilfonds nicht übersteigen.
                                                                                Führt die Investmentgesellschaft bzw. der Teilfonds ausser-
Für spezifische Angaben siehe Anhang I der Anlagebedin-
                                                                                börsliche Transaktionen (OTC-Geschäfte) durch, so kann er
gungen.
                                                                                dadurch Risiken im Zusammenhang mit der Kreditwürdigkeit
2.3       Primebroker                                                           der OTC-Gegenparteien ausgesetzt sein: bei Abschluss von
                                                                                Terminkontrakten, Optionen und Swap-Transaktionen oder
AIFMG-105-1-r--
                                                                                Verwendung sonstiger derivativer Techniken unterliegt die
Falls ein Primebroker beauftragt wird, richtet sich die Aus-                    Investmentgesellschaft dem Risiko, dass eine OTC-
wahl und Beauftragung, sowohl als Unterverwahrstelle als                        Gegenpartei ihren Verpflichtungen aus einem bestimmten
auch als Geschäftspartner des AIFM, nach den gesetzlichen                       oder mehreren Verträgen nicht nachkommt (bzw. nicht nach-
Bestimmungen. Die Auftragsbedingungen, die Möglichkeit                          kommen kann). Das Gegenparteirisiko kann durch die Hin-
einer Übertragung und einer Wiederverwendung von Ver-                           terlegung einer Sicherheit verringert werden. Falls der In-
mögenswerten des Teilfonds sowie Angaben über jede                              vestmentgesellschaft bzw. dem Teilfonds eine Sicherheit
eventuell bestehende Haftungsübertragung auf den Prime-                         gemäss geltenden Vereinbarungen geschuldet wird, so wird
broker werden in einem schriftlichen Vertrag festgehalten.                      diese von der oder für die Verwahrstelle zu Gunsten des
Für spezifische Angaben siehe Anhang I der Anlagebedin-                         jeweiligen Teilfonds verwahrt. Konkurs- und Insolvenzfälle
gungen.                                                                         bzw. sonstige Kreditausfallereignisse bei der Verwahrstelle
                                                                                oder innerhalb ihres Unterverwahrstellen-/Korrespondenz-
                                                                                banknetzwerks können dazu führen, dass die Rechte der
                                                                                Investmentgesellschaft in Verbindung mit der Sicherheit

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verschoben oder in anderer Weise eingeschränkt werden.                          e)    der durch die Verwendung von derivativen Instrumen-
Falls die Investmentgesellschaft der OTC-Gegenpartei ge-                              ten entstehende potenzielle Verlust, der unter Umstän-
mäss geltenden Vereinbarungen eine Sicherheit schuldet, so                            den nicht vorhersehbar ist und sogar die Einschusszah-
ist eine solche Sicherheit wie zwischen der Investmentgesell-                         lungen überschreiten könnte
schaft und der OTC-Gegenpartei vereinbart, auf die OTC-                         f)    die Gefahr einer Zahlungsunfähigkeit oder eines Zah-
Gegenpartei zu übertragen. Konkurs- und Insolvenzfälle bzw.                           lungsverzugs einer Gegenpartei (Gegenparteirisiko);
sonstige Kreditausfallereignisse bei der OTC-Gegenpartei,                             sofern die Investmentgesellschaft derivative OTC Ge-
der Verwahrstelle oder innerhalb ihres Unterverwahrstellen-                           schäfte abschliessen kann, unterliegt sie einem erhöh-
/Korrespondenzbank-netzwerks können dazu führen, dass                                 ten Kredit- und Gegenparteirisiko, welches der AIFM
die Rechte oder die Anerkennung der Investmentgesell-                                 durch den Abschluss von Verträgen zur Sicherheiten-
schaft in Bezug auf die Sicherheit verzögert, eingeschränkt                           verwaltung zu reduzieren versucht
oder sogar ausgeschlossen werden, wodurch die Invest-                           g)    im Falle eines Konkurses oder der Insolvenz einer Ge-
mentgesellschaft dazu gezwungen wäre, ihre Verpflichtun-                              genpartei kann es für den jeweiligen Teilfonds zu Ver-
gen im Rahmen der OTC-Transaktion ungeachtet etwaiger                                 zögerungen in der Abwicklung von Positionen und er-
Sicherheiten, die im Vorhinein zur Deckung einer solchen                              heblichen Verlusten, einschliesslich Wertminderungen
Verpflichtung gestellt wurden, nachzukommen.                                          der vorgenommenen Anlagen während des Zeitrau-
                                                                                      mes, während dessen der AIFM die Ansprüche des je-
Derivaterisiko
                                                                                      weiligen Teilfonds durchzusetzen versucht, zur Erfolg-
Bei dem Einsatz derivativer Instrumente zur Absicherung des                           losigkeit der Realisierung von Gewinnen während die-
Teilfondsvermögens wird das in einem Vermögensgegen-                                  ses Zeitraums sowie zu Ausgaben, die im Zusammen-
stand des Teilfonds liegende wirtschaftliche Risiko für den                           hang mit der Durchsetzung dieser Rechte anfallen,
Teilfonds weitestgehend reduziert (Hedging). Dies führt aber                          kommen; ebenso besteht die Möglichkeit, dass die
gleichzeitig dazu, dass bei einer positiven Entwicklung des                           obigen Verträge und derivativen Techniken beispiels-
abgesicherten Vermögensgegenstands der Teilfonds nicht                                weise durch Konkurs, hinzukommende Gesetzeswid-
mehr an dieser positiven Entwicklung partizipieren kann.                              rigkeit oder durch eine Änderung der steuerrechtlichen
Bei dem Einsatz derivativer Instrumente (ohne Absicherungs-                           oder buchhalterischen Gesetzesregelungen zu den bei
zweck) zur Steigerung der Erträge im Rahmen der Verfol-                               Abschluss des Vertrages geltenden Bestimmungen,
gung des Anlageziels geht der jeweilige Teilfonds zusätzli-                           beendet werden.
che Risikopositionen ein und trägt dafür Sorge, dass die                        Geldwertrisiko
Risiken, die sich daraus ergeben, durch das Risikomanage-
                                                                                Die Inflation kann den Wert der Anlagen des Teilfondsver-
ment der Investmentgesellschaft in angemessener Weise
                                                                                mögens mindern. Die Kaufkraft des investierten Kapitals
erfasst werden.
                                                                                sinkt, wenn die Inflationsrate höher ist als der Ertrag, den die
Ein Engagement in Derivaten ist mit Anlagerisiken und                           Anlagen abwerfen.
Transaktionskosten verbunden. Zu diesen Risiken gehören:
                                                                                Konjunkturrisiko
a)    die Gefahr, dass sich die getroffenen Prognosen über
                                                                                Es handelt sich dabei um die Gefahr von Kursverlusten, die
      die künftige Entwicklung von Zinssätzen, Wertpapier-
                                                                                dadurch entstehen, dass bei der Anlageentscheidung die
      kursen und Devisenmärkten im Nachhinein als unrichtig
                                                                                Konjunkturentwicklung nicht oder nicht zutreffend berück-
      erweisen
                                                                                sichtigt und dadurch Wertpapieranlagen zum falschen Zeit-
b)    die unvollständige Korrelation zwischen den Preisen
                                                                                punkt getätigt oder Wertpapiere in einer ungünstigen Kon-
      von Termin- und Optionskontrakten einerseits und den
                                                                                junkturphase gehalten werden.
      Kursbewegungen der damit abgesicherten Wertpapie-
      re oder Währungen andererseits mit der Folge, dass                        Länder- oder Transferrisiko
      eine vollständige Absicherung unter Umständen nicht
                                                                                Anlagen in Ländern mit politisch instabilen Verhältnissen
      möglich ist
                                                                                unterliegen besonderen Risiken. Diese können sehr rasch zu
c)    das mögliche Fehlen eines liquiden Sekundärmarktes
                                                                                grossen Kursschwankungen führen. Dazu gehören bei-
      für ein bestimmtes Instrument zu einem gegebenen
                                                                                spielsweise Devisenbeschränkungen, Transferrisiken, Mora-
      Zeitpunkt mit der Folge, dass eine Derivateposition un-
                                                                                torien oder Embargos.
      ter Umständen nicht wirtschaftlich neutralisiert (ge-
      schlossen) werden kann, obwohl dies anlagepolitisch                       Mögliches Anlagespektrum
      sinnvoll wäre                                                             Unter Beachtung der durch das AIFMG und den konstituie-
d)    die Gefahr, den Gegenstand von derivativen Instrumen-                     renden Dokumenten vorgegebenen Anlagegrundsätzen und
      ten bildende Wertpapiere zu einem an sich günstigen                       -grenzen, die für die Investmentgesellschaft bzw. den Teil-
      Zeitpunkt nicht verkaufen zu können bzw. zu einem un-                     fonds einen sehr weiten Rahmen vorsehen, kann die tatsäch-
      günstigen Zeitpunkt kaufen oder verkaufen zu müssen                       liche Anlagepolitik auch darauf ausgerichtet sein, schwer-

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punktmässig Vermögensgegenstände zu erwerben. Diese                             handlung von Teilfonds in unabsehbarer und nicht beein-
Konzentration auf wenige spezielle Anlagesektoren kann mit                      flussbarer Weise ändern.
besonderen Chancen verbunden sein, denen immer ent-
                                                                                Unternehmerrisiko
sprechende Risiken gegenüberstehen.
                                                                                Anlagen in Aktien stellen eine direkte Beteiligung am wirt-
Konzentrationsrisiko
                                                                                schaftlichen Erfolg bzw. Misserfolg eines Unternehmens dar.
Weitere Risiken können dadurch entstehen, dass eine Kon-                        Dies kann auch den vollständigen Wertverlust der entspre-
zentration der Anlagen in bestimmte Vermögensgegenstän-                         chenden Anlagen bedeuten.
de oder Märkte erfolgt. Dann ist der Teilfonds von der Ent-
                                                                                Währungsrisiko
wicklung dieser Vermögensgegenstände oder Märkte be-
sonders stark abhängig.                                                         Fremdwährungspositionen, die nicht abgesichert werden,
                                                                                unterliegen einem direkten Währungsrisiko. Sinkende Devi-
Liquiditätsrisiko
                                                                                senkurse führen zu einer Wertminderung der Fremdwäh-
AIFMG-105-1-k---                                                                rungspositionen. Im umgekehrten Fall bietet der Devisen-
Bei Titeln, die nicht an einer Börse zugelassen sind oder nicht                 markt auch Chancen auf Gewinne. Neben den direkten be-
an einem geregelten Markt gehandelt werden, besteht das                         stehen auch indirekte Währungsrisiken. International tätige
Risiko, dass diese nicht oder nur erschwert an Dritte weiter                    Unternehmen sind mehr oder weniger stark von der Wech-
veräussert werden können. Bei Titeln kleinerer Gesellschaf-                     selkursentwicklung abhängig, was sich indirekt auch auf die
ten (Nebenwerte) besteht das Risiko, dass der Markt pha-                        Kursentwicklung von Anlagen auswirken kann.
senweise nicht liquide ist. Dies kann zur Folge haben, dass                     Zinsänderungsrisiko
Titel nicht zum gewünschten Zeitpunkt und/oder nicht in der
gewünschten Menge und/oder nicht zum erhofften Preis                            Soweit in verzinsliche Wertpapiere investiert wird, besteht
                                                                                ein Zinsänderungsrisiko. Steigt das Marktzinsniveau, kann
gehandelt werden können. Die Anleger können Gefahr lau-
fen, dass ihre Rücknahmeanträge ausgesetzt, begrenzt (Ga-                       der Kurswert der verzinslichen Wertpapiere erheblich sinken.
                                                                                Dies gilt in erhöhtem Masse für verzinsliche Wertpapiere mit
ting) oder aufgeteilt werden, dass einige Vermögenswerte
des Teilfonds in Side Pockets übertragen werden oder dass                       längerer Restlaufzeit und niedrigerer Nominalverzinsung.
die Auszahlung der Rücknahmeerlöse verzögert wird, wie in                       Änderung der Anlagepolitik
den Anlagebedingungen beschrieben.
                                                                                Durch eine Änderung der Anlagepolitik innerhalb des ge-
Marktrisiko (Kursrisiko)                                                        setzlich und vertraglich zulässigen Anlagespektrums kann
Dieses ist ein allgemeines, mit allen Anlagen verbundenes                       sich das mit dem Teilfonds verbundene Risiko inhaltlich
Risiko, das darin besteht, dass sich der Wert einer bestimm-                    verändern. Der AIFM kann die Anlagepolitik des Teilfonds
ten Anlage möglicherweise gegen die Interessen des Teil-                        innerhalb der geltenden konstituierenden Dokumente durch
fonds verändert.                                                                eine Änderung der Anlegerinformation inkl. konstituierende
                                                                                Dokumente und dessen Anhänge jederzeit und wesentlich
Psychologisches Marktrisiko                                                     ändern.
Stimmungen, Meinungen und Gerüchte können einen be-                             Änderung der Anlegerinformation inkl. konstituierender
deutenden Kursrückgang verursachen, obwohl sich die Er-                         Dokumente
tragslage und die Zukunftsaussichten der Unternehmen, in
                                                                                Der AIFM behält sich das Recht vor, die Anlegerinformation
welche investiert wird, nicht nachhaltig verändert haben
müssen. Das psychologische Marktrisiko wirkt sich beson-                        inkl. konstituierende Dokumente zu ändern. Ferner ist es ihm
                                                                                möglich, einzelne Teilfonds ganz aufzulösen, oder mit ande-
ders auf Aktien aus.
                                                                                ren Teilfonds zu verschmelzen. Für den Anleger besteht
Settlementrisiko                                                                daher das Risiko, dass er die von ihm geplante Haltedauer
Es handelt sich dabei um das Verlustrisiko, weil ein abge-                      nicht realisieren kann.
schlossenes Geschäft nicht wie erwartet erfüllt wird, da eine                   Risiko der Rücknahmeaussetzung
Gegenpartei nicht zahlt oder liefert, oder dass Verluste auf-
                                                                                AIFMG-105-1-k---
grund von Fehlern im operationalen Bereich im Rahmen der
Abwicklung eines Geschäfts auftreten können.                                    Der Anleger kann grundsätzlich vom AIFM die Rücknahme
                                                                                seiner Anlegeraktien gemäss Bewertungsintervall des Teil-
Rechts- und Steuerrisiko
                                                                                fonds verlangen. Der AIFM kann die Rücknahme der Anle-
Das Kaufen, Halten oder Verkaufen von Anlagen kann steu-                        geraktien jedoch bei Vorliegen aussergewöhnlicher Umstän-
ergesetzlichen Vorschriften (z.B. Quellensteuerabzug) aus-                      de zeitweilig aussetzen, und die Anlegeraktien erst später zu
serhalb des Domizillandes der Investmentgesellschaft unter-                     dem dann gültigen Preis zurücknehmen. Dieser Preis kann
liegen. Ferner kann sich die rechtliche und steuerliche Be-                     niedriger liegen, als derjenige vor Aussetzung der Rücknah-
                                                                                me.

AIF Anlegerinformation inkl. konstituierende Dokumente | Marketplace Lending Fund Solutions SICAV | 01.03.2021                          12/44
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