Geprüfte/r Desinfektor/in Grundkurse 2021 - FIGR
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Geprüfte/r Desinfektor/in Zertifizierter Grundkurse 2021 Bildungsträger! jetzt auch inkl. Onlinephasen NEU zusätzliche Aktualisierungskurse
Kurs- Geprüfte/r Desinfektor/in bezeichnung § 17/3 Infektionsschutzgesetz Zulassungsvor- Hauptschulabschluss oder entsprechender aussetzungen Bildungsstand gute Deutschkenntnisse (in Wort und Schrift), Fremdwortverständnis Nachweis einer abgeschlossenen Berufs- ausbildung oder Erfüllung der Berufsschul- pflicht Zum Lehrgang Die Tätigkeit des Desinfektors ist schon lange nicht mehr auf Krankenhäuser, Gemeinschafts- einrichtungen und sonstige Einrichtungen des Gesundheitswesens beschränkt. Er/Sie ist fach- lich kompetente/r Ansprechpartner/in für Pla- nung, Umsetzung und die Wirksamkeitsprü- fung von Hygieneprozessen. Die für die Arbeit notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten wer- den weitestgehend praxisnah vermittelt. Rechtliche Infektionsschutzgesetz § 17/3; TRBA 250. Grundlagen Durch die Prüfung wird die Befähigung zur Durchführung von Desinfektionen gemäß des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) § 17/3 nachge- wiesen. Die Ausbildung befähigt zur Weiterbildung zum Begasungsleiter laut TRGS 522 sowie für die Raumbegasung. Gemäß der DGUV-Regeln, TRBA 250, ist die/der Geprüfte Desinfektor be- fähigt, Unterweisungen und Kontrollen von Desinfektionsmaßnahmen durchzuführen. Referenten Jennifer Hilsdorf (Simtrain) Christian Elsenbast (Simtrain) Dr. Gerhard Karg (IPMpro GmbH) qualifizierte/r Mitarbeiter/in des FIGR Lehrgangsziel Es werden Kenntnisse, Fertigkeiten und Verhal- tensweisen zu Infektionskrankheiten, Desinfek- tion, Sterilisation, Lebensmittelhygiene, Schäd- lingskunde und Entwesung sowie rechtliche Grundlagen vermittelt.
Zielgruppe Leitende Mitarbeiter/innen von Gebäude- dienstleistern mit Tätigkeit in Gesundheits- einrichtungen Leitende Mitarbeiter/innen von Eigenrei- nigungsbetrieben in Gesundheitseinrich- tungen Hauswirtschaftsleitungen von Gesund- heitseinrichtungen Tatortreiniger Mitarbeiter aus dem Rettungsdienst, etc. Lehrgangs- Grundlagen der Infektionslehre (Grund- inhalte begriffe der Infektionslehre, Bakteriologie, Virologie, Mykologie) Grundlagen der Parasitologie Einführung in die Entwesung Grundlagen der Desinfektion und Sterili- sation Durchführung der wesentlichen Desinfek- tions- und Sterilisationsverfahren Messerfordernisse sowie Mess- und Prüf- methoden Rechtsgrundlagen, Regelwerke und Fach- literatur Epidemiologie, Immunologie, Hospitalismus Berufsständige Fragen, Fachrechnen, Ar- beitsschutz Praktische Ausbildung, evtl. Exkursion Lehrgangs Lehrgangsunterlagen werden unterrichtsbe- material gleitend ausgehändigt. Sie sind im Lehrgangs- preis enthalten. Prüfung/ Die bestandene Sachkundeprüfung berechtigt Anerkennung die Teilnehmer/innen gem. §17, Abs. 3 IfSG zur Durchführung behördlich angeordneter Des- infektionsmaßnahmen. Unterrichtsform Modularer Unterricht mit max. 20 Teilnehmern. Der Lehrgang ist auf mehrere Unterrichtsblö- cke verteilt und umfasst insgesamt 137 Un- terrichtsstunden. Die Unterrichtszeiten sind jeweils von 8.30 Uhr – 16.00 Uhr.
Onlineunterricht Die Inhalte der ersten 6 Unterrichtstage wäh- rend der Onlinephase werden in Form von On- line-Präsentationen vermittelt. Terminierte Be- sprechungsrunden in Onlineform geben Raum für offene Fragen. Am Ende der Online-Phase gibt es eine Lernerfolgskontrolle mit Zertifikat. Lehrgang 1 Online-Lernphase ( ^ = 6 Tage): (Online- und ab 18. Januar - 07. Februar 2021 Präsenzunterricht) E-Learning mit ind. Lerneinstieg ab 18.01.2021. Präsenzunterricht: Block 1: 08. Februar - 10. Februar 2021 Block 2: 22. Februar - 23. Februar 2021 Block 3: 01. März - 04. März 2021 Prüfung: 03./04. März 2021 Lehrgang 2 Präsenzunterricht: (nur Präsenz- Block 1: 14. Juni - 18. Juni 2021 unterricht) Block 2: 21. Juni - 25. Juni 2021 Block 3: 28. Juni - 01. Juli 2021 Prüfung: 30.Juni/01. Juli 2021 Lehrgang 3 Online-Lernphase ( ^ = 6 Tage): (Online- und ab 27. September - 17. Oktober 2021 Präsenzunterricht) E-Learning mit ind. Lerneinstieg ab 27.09.2021. Präsenzunterricht: Block 1: 18. Oktober - 20. Oktober 2021 Block 2: 25. Oktober - 27. Oktober 2021 Block 3: 03. November - 05. November 2021 Prüfung: 04./05. November 2021 Aktualisierungs- Kurs 1: 05. März 2021 kurse Kurs 2: 02. Juli 2021 Kurs 3: 28. Oktober 2021 (jeweils von 8.30 Uhr – 16.00 Uhr) Veranstaltungs- FIGR-KommunikationsCenter ort Lise-Meitner-Str. 3 72555 Metzingen Tel.: 07123/9750-0 Fax: 07123/9750-10 E-Mail: info@figr.de Internet: www.figr.de : www.facebook.com/figr.gmbh Lehrgangs- 1.580,00 € (zzgl. gesetzl. MwSt.) gebühren Prüfungsgebühr: 150,00 € (zzgl. gesetzl. MwSt.) Aktualisierungskurs: 190,00 € (zzgl. gesetzl. MwSt.) Die Lehrgangsgebühren beinhalten Lehrgangsunterlagen, Pausengetränke und Mittagessen während den Präsenzphasen.
Anmeldung (per Fax: 07123 / 97 50 – 10) FIGR Forschungs- und Prüfinstitut für Facility Management GmbH Lise-Meitner-Straße 3 72555 Metzingen Eine Qualifikation mit Zukunft Geprüfte/r Desinfektor/in Grundkurs Lehrgangsgebühr: 1.580,00 € (zzgl. gesetzl. MwSt.) Prüfungsgebühr: 150,00 € (zzgl. gesetzl. MwSt.) Aktualisierungskurs: 190,00 € (zzgl. gesetzl. MwSt.) Hiermit melde ich mich verbindlich an zum: Lehrgang 1 (Online- und Präsenzunterricht) ab 18. Januar - 04. März 2021 Lehrgang 2 (nur Präsenzunterricht) vom 14. Juni - 01. Juli 2021 Lehrgang 3 (Online- und Präsenzunterricht) ab 27. September - 05. November 2021 Aktualisierungskurs 1 am 05. März 2021 Aktualisierungskurs 2 am 02. Juli 2021 Aktualisierungskurs 3 am 28. Oktober 2021 Name/Firma: Teilnehmer: Straße/Hausnr.: PLZ/Ort: Telefon/Fax: E-Mail: Datum, Unterschrift*, Firmenstempel * Mit meiner Unterschrift erkläre ich meine Kenntnisnahme und mein ausdrückliches Einverständnis mit den umseitigen abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom FIGR Forschungs- und Prüfinstitut für Facility Management GmbH.
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Allgemeines Die nachstehenden Teilnahmebedingungen gelten zwischen FIGR Änderungen jedweder Art vor. Inhaltliche Änderungen sind zulässig, Forschungs- und Prüfinstitut für Facility Management GmbH, Lise- soweit dadurch nicht das Lehrgangsziel verändert wird. Inhaltliche Meitner-Str. 3, 72555 Metzingen im folgenden FIGR GmbH genannt Änderungen, durch die das Lehrgangsziel verändert wird, sind je- und ihren Vertragspartnern – im folgenden Kunde/Teilnehmer doch insoweit zulässig, als sie mit Zustimmung oder auf Verlangen genannt. Die Weiterbildungsmaßnahmen der FIGR GmbH stehen der Stellen erfolgen, die für die Anerkennung der angestrebten jedem Interessenten offen, der über die in den Zulassungsvorausset- Abschlüsse zuständig sind. Im Falle der inhaltlichen Änderung des zungen, für die angestrebten Abschlüsse, geforderten Qualifikatio- Seminars/Lehrgangs kann der Teilnehmer von der FIGR GmbH eine nen verfügt. Um zu gewährleisten, dass die angestrebten Abschlüsse schriftliche Bestätigung darüber verlangen, dass ihm durch die erreicht werden und soweit Zulassungsvoraussetzungen bestehen Änderung das Erreichen des angestrebten Abschlusses nicht unmög- ist die FIGR GmbH nicht verpflichtet, aber berechtigt, zu überprüfen, lich gemacht wird. Erfolgt diese Bestätigung nicht innerhalb einer ob der Teilnehmer die notwendigen Zulassungsvoraussetzungen angemessenen Frist, so ist der Teilnehmer zur fristlosen Kündigung erfüllt. Hierzu hat der Teilnehmer auf Verlagen die erforderlichen des Lehrgangsvertrages berechtigt. Der Wechsel einer Lehr- bzw. Unterlagen vorzulegen. Macht die FIGR GmbH von ihrem Recht auf Ausbildungskraft stellt in keinem Falle eine Änderung des Lehrgangs Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen keinen Gebrauch, so dar. Die FIGR GmbH behält sich vor, wegen mangelnder Beteiligung ist der Teilnehmer auch bei Nichtvorliegen der Zulassungsvorausset- oder Erkrankung von Lehr- bzw. Ausbildungskräften sowie sonstigen zungen zur Zahlung der Lehrgangsgebühren verpflichtet. Störungen in ihrem Geschäftsbetrieb, die von der FIGR GmbH nicht zu vertreten sind, angekündigte oder begonnene Lehrgänge abzusa- 2. Anmeldung gen. Im Falle der Absage werden die betroffenen Teilnehmer unver- An den FIGR-Seminaren/Lehrgängen kann nach Bestätigung der züglich schriftlich benachrichtigt. Bereits bezahlte Gebühren werden Anmeldung durch die FIGR GmbH bei entsprechender Eignung in diesem Falle erstattet. Falls die Mindestteilnehmerzahl, welche je jedermann teilnehmen, sofern eventuelle Zulassungsvoraussetzun- nach Weiterbildungsmaßnahme unterschiedlich sein kann, nicht er- gen erfüllt werden. Hat der Teilnehmer bei der Agentur für Arbeit reicht wird, kann das Seminar vom Institut abgesagt werden. einen Antrag auf individuelle Förderungen nach den Maßgaben des SGB gestellt, kann er nach Zustimmung durch den dafür autorisier- 7. Abschlussprüfung ten Vertreter der Agentur für Arbeit oder des zuständigen Jobcenters Die Weiterbildung beinhaltet je nach Weiterbildungslehrgang eine am Seminar/Lehrgang teilnehmen. Für alle Lehrgänge/Seminare ist Prüfung. Die Maßnahmen sind so gestaltet, dass ein aufmerksa- eine schriftliche Anmeldung (Brief, Fax oder E-Mail) erforderlich. An mer Teilnehmer mit entsprechendem Vorwissen das Seminar-/ telefonische Anfragen oder Reservierungen halten wir uns bis 21 Lehrgangsziel erreichen kann. Der Prüfungsteilnehmer erhält nach Tage vor Seminarbeginn gebunden. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt Bestehen der Prüfung das Prüfungszertifikat des Lehrgangs. Für den keine schriftliche Anmeldung vorliegen, behalten wir uns vor, den Prüfungserfolg haftet die FIGR GmbH nicht. Bei nicht erfolgreichem Seminarplatz anderweitig zu vergeben. Die Anmeldungen werden Abschluss oder nicht bestandener Prüfung hat der Teilnehmer An- in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt und schriftlich spruch auf eine Teilnahmebestätigung. Es besteht kein Anspruch auf bestätigt. Die mit der Anmeldung eingehenden Daten werden unter Kostenerstattung oder Schadenersatz. Beachtung der Datenschutzbestimmungen gespeichert. 8. Vertragskündigung 3. Seminar-/Lehrgangsinhalte Der Rücktritt von einem Seminar/Lehrgang muss schriftlich erfol- Die Seminar-/Lehrgangsinhalte entsprechen unserem veröffent- gen. Dem Teilnehmer wird ein allgemeines Rücktrittsrecht innerhalb lichten Seminarplan unter www.figr.de bzw. in den jeweiligen von 14 Tagen nach Vertragsabschluss eingeräumt, längstens jedoch Seminar-/Lehrgangsprospekten. Die Seminare/Lehrgänge beginnen bis zwei Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme. Bereits ge- und enden nach den im Kursangebot dargestellten Zeiten. Abwei- zahlte Lehrgangsgebühren werden voll erstattet, ausgeschlossen chungen werden rechtzeitig bekannt gegeben. die Gebühren für bereits empfangene Lehrmaterialien. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass bei Abmeldungen, die später als zwei 4. Vertragsabschluss Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der FIGR GmbH eingehen, 15 Bei nicht geförderten Maßnahmen, kommt der Vertrag mit Zugang % der Teilnahmegebühr als Stornokosten fällig werden. Die Benen- der schriftlichen bestätigten Anmeldung zustande. Bei geförderten nung eines Ersatzteilnehmers ist jederzeit möglich. Danach werden Maßnahmen (Bildungsgutschein oder sonstige Förderung) kommt bei Rücktritt bis zu sieben Tagen vor Seminar-/Lehrgangsbeginn ein auf Basis der Kursanmeldung erstellter und von beiden Seiten 50 % der Gebühr berechnet. Bei einer noch späteren Absage oder unterzeichneter Teilnahmevertrag zustande. bei Nichtteilnahme werden 100 % der Seminar-/Lehrgangsgebühr 5. Verpflichtungen des Seminar-/Lehrgangsteilnehmers in Rechnung gestellt. Tritt ein Teilnehmer verspätet in eine Maßnah- me ein, entfällt eine Kürzung der Lehrgangsgebühren. Unabhängig Der Seminar-/Lehrgangsteilnehmer verpflichtet sich, soweit ihn davon kann das Lehrgangsverhältnis von der FIGR GmbH aus wichti- nicht schwerwiegende Gründe daran hindern, die für den Erwerb des gem Grund fristlos gekündigt werden. Als wichtiger Grund zur frist- Lehrstoffes erforderliche Zeit aufzuwenden, den Unterricht zu besu- losen Kündigung gelten insbesondere – aber nicht ausschließlich – chen, die erhaltenen Unterlagen sorgfältig zu bearbeiten, sowie an die anhaltende oder schwerwiegende Störung des Lehrgangs durch der Abschlussprüfung teilzunehmen. Bei Verhinderung am Besuch den Teilnehmer, sein wiederholtes unentschuldigtes Fernbleiben des Unterrichtes oder einer Prüfung benachrichtigt der Teilnehmer – von der Ausbildung, Zahlungsverzug mit mehr als 2 Raten oder wie- möglichst vorher – die FIGR GmbH. Der Teilnehmer verpflichtet sich derholter Zahlungsverzug trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung. zur Beachtung der Hausordnung der Ausbildungsstätte. Er haftet für Jede Kündigung hat schriftlich, im Fall der firstlosen Kündigung Verstöße dagegen und von ihm zu verantwortende Beschädigungen unter Angabe des Kündigungsgrundes zu erfolgen. Bedienstete an Einrichtungen. Den Anweisungen der Lehr- bzw. Ausbildungs- der FIGR GmbH, insbesondere Lehrkräfte, sind zur Entgegennahme kräfte sowie der Beauftragten der FIGR GmbH und ihrer Erfüllungs- von Kündigungen nicht befugt. Das Fernbleiben vom Unterricht gilt gehilfen ist Folge zu leisten. Die für die Feststellung der eventuellen in keinem Falle als Kündigung. Im Falle der Kündigung ist der Teil- Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung erforderlichen Unterlagen nehmer zur anteiligen Zahlung der Lehrgangsgebühren, die bis zum sind rechtzeitig und vollständig vorzulegen sowie alles zu unterlas- Ende der jeweiligen Kündigungsfrist berechnet werden, verpflichtet. sen, was der ordnungsgemäßen Durchführung des Lehrgangs entge- genstehen könnte. Wir verweisen ausdrücklich darauf, dass Teilneh- 9. Preise/Lehrgangs-(Maßnahme-)gebühren merunterlagen, spezielle Software und andere, für Lehrgangszwe- Die Lehrgangsgebühren werden bei einer Förderung nach SGB III cke ausgegebene bzw. zu nutzende Medien, nicht weitergegeben, vom Kostenträger übernommen und mit der FIGR GmbH direkt kopiert oder für lehrgangsfremde Zwecke genutzt werden dürfen. verrechnet. Die Seminar-/Lehrgangsgebühr ist zwei Wochen vor Zu nahezu allen Seminaren geben wir - im Seminar - begleitende Seminarbeginn, danach nach Rechnungserhalt sofort, ohne Abzug, Arbeitsunterlagen aus. Die ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind fällig. Der Rechnungsbetrag ergibt sich aus der FIGR-Seminar-/Lehr- urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht - auch nicht auszugs- gangsübersicht. Bei Verzug kann die FIGR GmbH für jede Mahnung weise - ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Referenten unter Vorbehalt eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe der bank- und der FIGR GmbH vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben üblichen Debetzinsen, mindestens 5 Prozent über dem jeweiligen werden. In allen Schulungsstätten der FIGR GmbH ist das Fotogra- Bundesbank-Diskontsatz, berechnen. fieren, das akustische Aufnehmen oder das Mitfilmen von Unterricht grundsätzlich untersagt. Zuwiderhandlungen können unter ande- 10. Versicherung und Haftungsbeschränkung rem mit Sicherstellung des Geräts und sofortigem Ausschluss vom Die Versicherung der Kursteilnehmer im gesetzlichen Unfallschutz Unterricht geahndet werden. erfolgt für die Zeit der Ausbildung in ganztägigen Kursen bei der VBG Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, soweit dies vertraglich für die 6. Verpflichtungen des Trägers jeweiligen Kurse vereinbart ist. Bei Präsenzseminaren in berufsbe- Seminar-/Lehrgangsträger ist die FIGR GmbH, die auch die Gesamt- gleitenden Kursen erfolgt keine Versicherung durch die FIGR GmbH. verantwortung für die Ausgestaltung des Seminars/Lehrgangs und Die FIGR GmbH haftet nicht für Schäden, die auf Vorsatz oder grober des Lehrmaterials trägt. Sie verpflichtet sich, ausgenommen bei Fahrlässigkeit beruhen. Jegliche weitere Haftung ist ausgeschlossen, höherer Gewalt, alle Voraussetzungen zur Bereitstellung des ge- soweit gesetzlich zulässig. samten Lehrmaterials, zum reibungslosen Ablauf des Unterrichts durch qualifizierte Fachkräfte, zur individuellen Überwachung der 11. Gerichtsstand Lernfortschritte, zur Auswertung eventueller Hausaufgaben, sowie Gerichtsstand für alle aus der Lehrgangsbuchung entstehenden Durchführung der Abschlussprüfungen zu schaffen. Die FIGR GmbH Rechtsstreitigkeiten gegenüber Kaufleuten im Sinne des HGB erteilt den Unterricht im Rahmen des zu Beginn des Seminars/Lehr- ist der Sitz der FIGR GmbH. Es gilt das Recht der Bundesrepublik gangs gültigen Angebotes. Sie behält sich jedoch organisatorische Deutschland.
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