Geprüfte/r Desinfektor/in Grundkurse 2021 - FIGR

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Geprüfte/r Desinfektor/in Grundkurse 2021 - FIGR
Geprüfte/r Desinfektor/in

                                       Zertifizierter
Grundkurse 2021                       Bildungsträger!

 jetzt auch inkl. Onlinephasen NEU
 zusätzliche Aktualisierungskurse
Kurs-            Geprüfte/r Desinfektor/in
bezeichnung      § 17/3 Infektionsschutzgesetz

Zulassungsvor-    „„   Hauptschulabschluss oder entsprechender
aussetzungen           Bildungsstand
                  „„   gute Deutschkenntnisse (in Wort und
                       Schrift), Fremdwortverständnis
                  „„   Nachweis einer abgeschlossenen Berufs-
                       ausbildung oder Erfüllung der Berufsschul-
                       pflicht

Zum Lehrgang     Die Tätigkeit des Desinfektors ist schon lange
                 nicht mehr auf Krankenhäuser, Gemeinschafts-
                 einrichtungen und sonstige Einrichtungen des
                 Gesundheitswesens beschränkt. Er/Sie ist fach-
                 lich kompetente/r Ansprechpartner/in für Pla-
                 nung, Umsetzung und die Wirksamkeitsprü-
                 fung von Hygieneprozessen. Die für die Arbeit
                 notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten wer-
                 den weitestgehend praxisnah vermittelt.

Rechtliche       Infektionsschutzgesetz § 17/3; TRBA 250.
Grundlagen       Durch die Prüfung wird die Befähigung zur
                 Durchführung von Desinfektionen gemäß des
                 Infektionsschutzgesetzes (IfSG) § 17/3 nachge-
                 wiesen.

                 Die Ausbildung befähigt zur Weiterbildung
                 zum Begasungsleiter laut TRGS 522 sowie für
                 die Raumbegasung. Gemäß der DGUV-Regeln,
                 TRBA 250, ist die/der Geprüfte Desinfektor be-
                 fähigt, Unterweisungen und Kontrollen von
                 Desinfektionsmaßnahmen durchzuführen.

Referenten        „„   Jennifer Hilsdorf (Simtrain)
                  „„   Christian Elsenbast (Simtrain)
                  „„   Dr. Gerhard Karg (IPMpro GmbH)
                  „„   qualifizierte/r Mitarbeiter/in des FIGR

Lehrgangs­ziel   Es werden Kenntnisse, Fertigkeiten und Verhal-
                 tensweisen zu Infektionskrankheiten, Desinfek-
                 tion, Sterilisation, Lebensmittelhygiene, Schäd-
                 lingskunde und Entwesung sowie rechtliche
                 Grundlagen vermittelt.
Zielgruppe         „„   Leitende Mitarbeiter/innen von Gebäude-
                        dienstleistern mit Tätigkeit in Gesundheits-
                        einrichtungen
                   „„   Leitende Mitarbeiter/innen von Eigenrei-
                        nigungsbetrieben in Gesundheitseinrich-
                        tungen
                   „„   Hauswirtschaftsleitungen von Gesund-
                        heitseinrichtungen
                   „„   Tatortreiniger
                   „„   Mitarbeiter aus dem Rettungsdienst, etc.

Lehrgangs-         „„   Grundlagen der Infektionslehre (Grund-
inhalte                 begriffe der Infektionslehre, Bakteriologie,
                        Virologie, Mykologie)
                   „„   Grundlagen der Parasitologie
                   „„   Einführung in die Entwesung
                   „„   Grundlagen der Desinfektion und Sterili-
                        sation
                   „„   Durchführung der wesentlichen Desinfek-
                        tions- und Sterilisationsverfahren
                   „„   Messerfordernisse sowie Mess- und Prüf-
                        methoden
                   „„   Rechtsgrundlagen, Regelwerke und Fach-
                        literatur
                   „„   Epidemiologie, Immunologie,
                        Hospitalismus
                   „„   Berufsständige Fragen, Fachrechnen, Ar-
                        beitsschutz
                   „„   Praktische Ausbildung, evtl. Exkursion

Lehrgangs­       Lehrgangsunterlagen werden unterrichtsbe-
material         gleitend ausgehändigt. Sie sind im Lehrgangs-
                 preis enthalten.

Prüfung/         Die bestandene Sachkundeprüfung berechtigt
Anerkennung      die Teilnehmer/innen gem. §17, Abs. 3 IfSG zur
                 Durchführung behördlich angeordneter Des-
                 infektionsmaßnahmen.

Unterrichtsform Modularer Unterricht mit max. 20 Teilnehmern.
                Der Lehrgang ist auf mehrere Unterrichtsblö-
                cke verteilt und umfasst insgesamt 137 Un-
                terrichtsstunden. Die Unterrichtszeiten sind
                jeweils von 8.30 Uhr – 16.00 Uhr.
Onlineunterricht     Die Inhalte der ersten 6 Unterrichtstage wäh-
                     rend der Onlinephase werden in Form von On-
                     line-Präsentationen vermittelt. Terminierte Be-
                     sprechungsrunden in Onlineform geben Raum
                     für offene Fragen. Am Ende der Online-Phase
                     gibt es eine Lernerfolgskontrolle mit Zertifikat.
Lehrgang 1           Online-Lernphase ( ^  = 6 Tage):
(Online- und         ab 18. Januar - 07. Februar 2021
Präsenzunterricht)   E-Learning mit ind. Lerneinstieg ab 18.01.2021.
                     Präsenzunterricht:
                     Block 1: 08. Februar - 10. Februar 2021
                     Block 2: 22. Februar - 23. Februar 2021
                     Block 3: 01. März - 04. März 2021
                     Prüfung: 03./04. März 2021
Lehrgang 2           Präsenzunterricht:
(nur Präsenz-        Block 1: 14. Juni - 18. Juni 2021
unterricht)          Block 2: 21. Juni - 25. Juni 2021
                     Block 3: 28. Juni - 01. Juli 2021
                     Prüfung: 30.Juni/01. Juli 2021
Lehrgang 3           Online-Lernphase ( ^ = 6 Tage):
(Online- und         ab 27. September - 17. Oktober 2021
Präsenzunterricht)   E-Learning mit ind. Lerneinstieg ab 27.09.2021.
                     Präsenzunterricht:
                     Block 1: 18. Oktober - 20. Oktober 2021
                     Block 2: 25. Oktober - 27. Oktober 2021
                     Block 3: 03. November - 05. November 2021
                     Prüfung: 04./05. November 2021
Aktualisierungs-     Kurs 1: 05. März 2021
kurse                Kurs 2: 02. Juli 2021
                     Kurs 3: 28. Oktober 2021
                     (jeweils von 8.30 Uhr – 16.00 Uhr)

Veranstaltungs-      FIGR-KommunikationsCenter
ort                  Lise-Meitner-Str. 3  72555 Metzingen
                     Tel.: 07123/9750-0  Fax: 07123/9750-10
                     E-Mail: info@figr.de  Internet: www.figr.de
                        : www.facebook.com/figr.gmbh

Lehrgangs-           1.580,00 € (zzgl. gesetzl. MwSt.)
gebühren             Prüfungsgebühr:
                     150,00 € (zzgl. gesetzl. MwSt.)
                     Aktualisierungskurs:
                     190,00 € (zzgl. gesetzl. MwSt.)
                     Die Lehrgangsgebühren beinhalten Lehrgangsunterlagen,
                     Pausengetränke und Mittag­essen während den Präsenzphasen.
Anmeldung
                   (per Fax: 07123 / 97 50 – 10)
FIGR Forschungs- und Prüfinstitut
für Facility Management GmbH
Lise-Meitner-Straße 3
72555 Metzingen
                        Eine Qualifikation mit Zukunft

                     Geprüfte/r Desinfektor/in
                                       Grundkurs

Lehrgangsgebühr:                                 1.580,00 € (zzgl. gesetzl. MwSt.)
Prüfungsgebühr:                                    150,00 € (zzgl. gesetzl. MwSt.)

Aktualisierungskurs:                               190,00 € (zzgl. gesetzl. MwSt.)

Hiermit melde ich mich verbindlich an zum:

      Lehrgang 1 (Online- und Präsenzunterricht)
       ab 18. Januar - 04. März 2021
      Lehrgang 2 (nur Präsenzunterricht)
       vom 14. Juni - 01. Juli 2021
      Lehrgang 3 (Online- und Präsenzunterricht)
       ab 27. September - 05. November 2021
      Aktualisierungskurs 1 am 05. März 2021
      Aktualisierungskurs 2 am 02. Juli 2021
      Aktualisierungskurs 3 am 28. Oktober 2021

Name/Firma:

Teilnehmer:

Straße/Hausnr.:

PLZ/Ort:

Telefon/Fax:

E-Mail:

                                 Datum, Unterschrift*, Firmenstempel

* Mit meiner Unterschrift erkläre ich meine Kenntnisnahme und mein ausdrückliches Einverständnis
  mit den umseitigen abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom FIGR Forschungs- und
  Prüfinstitut für Facility Management GmbH.
Allgemeine
                                        Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die nachstehenden Teilnahmebedingungen gelten zwischen FIGR               Änderungen jedweder Art vor. Inhaltliche Änderungen sind zulässig,
Forschungs- und Prüfinstitut für Facility Management GmbH, Lise-          soweit dadurch nicht das Lehrgangsziel verändert wird. Inhaltliche
Meitner-Str. 3, 72555 Metzingen im folgenden FIGR GmbH genannt            Änderungen, durch die das Lehrgangsziel verändert wird, sind je-
und ihren Vertragspartnern – im folgenden Kunde/Teilnehmer                doch insoweit zulässig, als sie mit Zustimmung oder auf Verlangen
genannt. Die Weiterbildungsmaßnahmen der FIGR GmbH stehen                 der Stellen erfolgen, die für die Anerkennung der angestrebten
jedem Interessenten offen, der über die in den Zulassungsvorausset-       Abschlüsse zuständig sind. Im Falle der inhaltlichen Änderung des
zungen, für die angestrebten Abschlüsse, geforderten Qualifikatio-        Seminars/Lehrgangs kann der Teilnehmer von der FIGR GmbH eine
nen verfügt. Um zu gewährleisten, dass die angestrebten Abschlüsse        schriftliche Bestätigung darüber verlangen, dass ihm durch die
erreicht werden und soweit Zulassungsvoraussetzungen bestehen             Änderung das Erreichen des angestrebten Abschlusses nicht unmög-
ist die FIGR GmbH nicht verpflichtet, aber berechtigt, zu überprüfen,     lich gemacht wird. Erfolgt diese Bestätigung nicht innerhalb einer
ob der Teilnehmer die notwendigen Zulassungsvoraussetzungen               angemessenen Frist, so ist der Teilnehmer zur fristlosen Kündigung
erfüllt. Hierzu hat der Teilnehmer auf Verlagen die erforderlichen        des Lehrgangsvertrages berechtigt. Der Wechsel einer Lehr- bzw.
Unterlagen vorzulegen. Macht die FIGR GmbH von ihrem Recht auf            Ausbildungskraft stellt in keinem Falle eine Änderung des Lehrgangs
Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen keinen Gebrauch, so             dar. Die FIGR GmbH behält sich vor, wegen mangelnder Beteiligung
ist der Teilnehmer auch bei Nichtvorliegen der Zulassungsvorausset-       oder Erkrankung von Lehr- bzw. Ausbildungskräften sowie sonstigen
zungen zur Zahlung der Lehrgangsgebühren verpflichtet.                    Störungen in ihrem Geschäftsbetrieb, die von der FIGR GmbH nicht
                                                                          zu vertreten sind, angekündigte oder begonnene Lehrgänge abzusa-
2. Anmeldung                                                              gen. Im Falle der Absage werden die betroffenen Teilnehmer unver-
An den FIGR-Seminaren/Lehrgängen kann nach Bestätigung der                züglich schriftlich benachrichtigt. Bereits bezahlte Gebühren werden
Anmeldung durch die FIGR GmbH bei entsprechender Eignung                  in diesem Falle erstattet. Falls die Mindestteilnehmerzahl, welche je
jedermann teilnehmen, sofern eventuelle Zulassungsvoraussetzun-           nach Weiterbildungsmaßnahme unterschiedlich sein kann, nicht er-
gen erfüllt werden. Hat der Teilnehmer bei der Agentur für Arbeit         reicht wird, kann das Seminar vom Institut abgesagt werden.
einen Antrag auf individuelle Förderungen nach den Maßgaben des
SGB gestellt, kann er nach Zustimmung durch den dafür autorisier-         7. Abschlussprüfung
ten Vertreter der Agentur für Arbeit oder des zuständigen Jobcenters      Die Weiterbildung beinhaltet je nach Weiterbildungslehrgang eine
am Seminar/Lehrgang teilnehmen. Für alle Lehrgänge/Seminare ist           Prüfung. Die Maßnahmen sind so gestaltet, dass ein aufmerksa-
eine schriftliche Anmeldung (Brief, Fax oder E-Mail) erforderlich. An     mer Teilnehmer mit entsprechendem Vorwissen das Seminar-/
telefonische Anfragen oder Reservierungen halten wir uns bis 21           Lehrgangsziel erreichen kann. Der Prüfungsteilnehmer erhält nach
Tage vor Seminarbeginn gebunden. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt           Bestehen der Prüfung das Prüfungszertifikat des Lehrgangs. Für den
keine schriftliche Anmeldung vorliegen, behalten wir uns vor, den         Prüfungserfolg haftet die FIGR GmbH nicht. Bei nicht erfolgreichem
Seminarplatz anderweitig zu vergeben. Die Anmeldungen werden              Abschluss oder nicht bestandener Prüfung hat der Teilnehmer An-
in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt und schriftlich          spruch auf eine Teilnahmebestätigung. Es besteht kein Anspruch auf
bestätigt. Die mit der Anmeldung eingehenden Daten werden unter           Kostenerstattung oder Schadenersatz.
Beachtung der Datenschutzbestimmungen gespeichert.
                                                                          8. Vertragskündigung
3. Seminar-/Lehrgangsinhalte                                              Der Rücktritt von einem Seminar/Lehrgang muss schriftlich erfol-
Die Seminar-/Lehrgangsinhalte entsprechen unserem veröffent-              gen. Dem Teilnehmer wird ein allgemeines Rücktrittsrecht innerhalb
lichten Seminarplan unter www.figr.de bzw. in den jeweiligen              von 14 Tagen nach Vertragsabschluss eingeräumt, längstens jedoch
Seminar-/Lehrgangsprospekten. Die Seminare/Lehrgänge beginnen             bis zwei Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme. Bereits ge-
und enden nach den im Kursangebot dargestellten Zeiten. Abwei-            zahlte Lehrgangsgebühren werden voll erstattet, ausgeschlossen
chungen werden rechtzeitig bekannt gegeben.                               die Gebühren für bereits empfangene Lehrmaterialien. Bitte haben
                                                                          Sie dafür Verständnis, dass bei Abmeldungen, die später als zwei
4. Vertragsabschluss                                                      Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der FIGR GmbH eingehen, 15
Bei nicht geförderten Maßnahmen, kommt der Vertrag mit Zugang             % der Teilnahmegebühr als Stornokosten fällig werden. Die Benen-
der schriftlichen bestätigten Anmeldung zustande. Bei geförderten         nung eines Ersatzteilnehmers ist jederzeit möglich. Danach werden
Maßnahmen (Bildungsgutschein oder sonstige Förderung) kommt               bei Rücktritt bis zu sieben Tagen vor Seminar-/Lehrgangsbeginn
ein auf Basis der Kursanmeldung erstellter und von beiden Seiten          50 % der Gebühr berechnet. Bei einer noch späteren Absage oder
unterzeichneter Teilnahmevertrag zustande.                                bei Nichtteilnahme werden 100 % der Seminar-/Lehrgangsgebühr
5. Verpflichtungen des Seminar-/Lehrgangsteilnehmers                      in Rechnung gestellt. Tritt ein Teilnehmer verspätet in eine Maßnah-
                                                                          me ein, entfällt eine Kürzung der Lehrgangsgebühren. Unabhängig
Der Seminar-/Lehrgangsteilnehmer verpflichtet sich, soweit ihn            davon kann das Lehrgangsverhältnis von der FIGR GmbH aus wichti-
nicht schwerwiegende Gründe daran hindern, die für den Erwerb des         gem Grund fristlos gekündigt werden. Als wichtiger Grund zur frist-
Lehrstoffes erforderliche Zeit aufzuwenden, den Unterricht zu besu-       losen Kündigung gelten insbesondere – aber nicht ausschließlich –
chen, die erhaltenen Unterlagen sorgfältig zu bearbeiten, sowie an        die anhaltende oder schwerwiegende Störung des Lehrgangs durch
der Abschlussprüfung teilzunehmen. Bei Verhinderung am Besuch             den Teilnehmer, sein wiederholtes unentschuldigtes Fernbleiben
des Unterrichtes oder einer Prüfung benachrichtigt der Teilnehmer –       von der Ausbildung, Zahlungsverzug mit mehr als 2 Raten oder wie-
möglichst vorher – die FIGR GmbH. Der Teilnehmer verpflichtet sich        derholter Zahlungsverzug trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung.
zur Beachtung der Hausordnung der Ausbildungsstätte. Er haftet für        Jede Kündigung hat schriftlich, im Fall der firstlosen Kündigung
Verstöße dagegen und von ihm zu verantwortende Beschädigungen             unter Angabe des Kündigungsgrundes zu erfolgen. Bedienstete
an Einrichtungen. Den Anweisungen der Lehr- bzw. Ausbildungs-             der FIGR GmbH, insbesondere Lehrkräfte, sind zur Entgegennahme
kräfte sowie der Beauftragten der FIGR GmbH und ihrer Erfüllungs-         von Kündigungen nicht befugt. Das Fernbleiben vom Unterricht gilt
gehilfen ist Folge zu leisten. Die für die Feststellung der eventuellen   in keinem Falle als Kündigung. Im Falle der Kündigung ist der Teil-
Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung erforderlichen Unterlagen           nehmer zur anteiligen Zahlung der Lehrgangsgebühren, die bis zum
sind rechtzeitig und vollständig vorzulegen sowie alles zu unterlas-      Ende der jeweiligen Kündigungsfrist berechnet werden, verpflichtet.
sen, was der ordnungsgemäßen Durchführung des Lehrgangs entge-
genstehen könnte. Wir verweisen ausdrücklich darauf, dass Teilneh-        9. Preise/Lehrgangs-(Maßnahme-)gebühren
merunterlagen, spezielle Software und andere, für Lehrgangszwe-           Die Lehrgangsgebühren werden bei einer Förderung nach SGB III
cke ausgegebene bzw. zu nutzende Medien, nicht weitergegeben,             vom Kostenträger übernommen und mit der FIGR GmbH direkt
kopiert oder für lehrgangsfremde Zwecke genutzt werden dürfen.            verrechnet. Die Seminar-/Lehrgangsgebühr ist zwei Wochen vor
Zu nahezu allen Seminaren geben wir - im Seminar - begleitende            Seminarbeginn, danach nach Rechnungserhalt sofort, ohne Abzug,
Arbeitsunterlagen aus. Die ausge­ge­benen Arbeitsunterlagen sind          fällig. Der Rechnungsbetrag ergibt sich aus der FIGR-Seminar-/Lehr-
urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht - auch nicht auszugs-         gangsübersicht. Bei Verzug kann die FIGR GmbH für jede Mahnung
weise - ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Referenten          unter Vorbehalt eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe der bank-
und der FIGR GmbH vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben             üblichen Debetzinsen, mindestens 5 Prozent über dem jeweiligen
werden. In allen Schulungsstätten der FIGR GmbH ist das Fotogra-          Bundesbank-Diskontsatz, berechnen.
fieren, das akustische Aufnehmen oder das Mitfilmen von Unterricht
grundsätzlich untersagt. Zuwiderhandlungen können unter ande-             10. Versicherung und Haftungsbeschränkung
rem mit Sicherstellung des Geräts und sofortigem Ausschluss vom           Die Versicherung der Kursteilnehmer im gesetzlichen Unfallschutz
Unterricht geahndet werden.                                               erfolgt für die Zeit der Ausbildung in ganztägigen Kursen bei der VBG
                                                                          Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, soweit dies vertraglich für die
6. Verpflichtungen des Trägers                                            jeweiligen Kurse vereinbart ist. Bei Präsenzseminaren in berufsbe-
Seminar-/Lehrgangsträger ist die FIGR GmbH, die auch die Gesamt-          gleitenden Kursen erfolgt keine Versicherung durch die FIGR GmbH.
verantwortung für die Ausgestaltung des Seminars/Lehrgangs und            Die FIGR GmbH haftet nicht für Schäden, die auf Vorsatz oder grober
des Lehrmaterials trägt. Sie verpflichtet sich, ausgenommen bei           Fahrlässigkeit beruhen. Jegliche weitere Haftung ist ausgeschlossen,
höherer Gewalt, alle Voraussetzungen zur Bereitstellung des ge-           soweit gesetzlich zulässig.
samten Lehrmaterials, zum reibungslosen Ablauf des Unterrichts
durch qualifizierte Fachkräfte, zur individuellen Überwachung der         11. Gerichtsstand
Lernfortschritte, zur Auswertung eventueller Hausaufgaben, sowie          Gerichtsstand für alle aus der Lehrgangsbuchung entstehenden
Durchführung der Abschlussprüfungen zu schaffen. Die FIGR GmbH            Rechtsstreitigkeiten gegenüber Kaufleuten im Sinne des HGB
erteilt den Unterricht im Rahmen des zu Beginn des Seminars/Lehr-         ist der Sitz der FIGR GmbH. Es gilt das Recht der Bundesrepublik
gangs gültigen Angebotes. Sie behält sich jedoch organisatorische         Deutschland.
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