GESCHÄFTSANWEISUNG FÜR BRIEFWAHLVORSTÄNDE - Hamburg.de

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GESCHÄFTSANWEISUNG FÜR BRIEFWAHLVORSTÄNDE - Hamburg.de
GESCHÄFTSANWEISUNG

                         FÜR BRIEFWAHLVORSTÄNDE

                        BUNDESTAGSWAHL 2021

www.hamburg.de/wahlen
GESCHÄFTSANWEISUNG FÜR BRIEFWAHLVORSTÄNDE - Hamburg.de
Inhaltsverzeichnis
1.   Grundlagen ........................................................................................ 3
2.   Bildung des Briefwahlvorstandes ................................................ 7
3.   Am Wahltag vor 18:00 Uhr ........................................................... 7
     3.1     Material für den Briefwahlvorstand ................................................................ 7
     3.2     Verpflichtung des Briefwahlvorstandes ......................................................... 7
     3.3     Einrichten des Briefwahllokals ......................................................................... 8
     3.4     Beschlussfähigkeit in der Vorbereitungszeit ................................................. 8
     3.5     Öffentlichkeit ....................................................................................................... 8
     3.6     Behandlung der Wahlbriefumschläge ............................................................. 9
             3.6.1 Kontrolle der Zuordnung und Zählung der roten Wahlbriefe .......... 9
     3.7     Öffnen der roten Wahlbriefe ..........................................................................10
     3.8     Zulassung            oder        Zurückweisung                 der       zuvor        aussortierten              roten
     Wahlbriefumschläge ...................................................................................................12
             3.8.1 Aussortierte Briefe mit Negativlisten-Treffer ..................................12
             3.8.2 Aussortierte Briefe die aus anderen Gründen Anlass zu Bedenken
             geben ...................................................................................................................13
4.   Am Wahltag ab 18:00 Uhr ........................................................... 14
     4.2     Vorbereitung der Auszählung.........................................................................14
             4.2.1 Zählen der blauen Stimmzettelumschläge.........................................14
             4.2.2 Öffnen und Prüfen der Stimmzettelumschläge ................................14
     4.3 Sortierung der Stimmen......................................................................................15
     4.4 Auszählung im Anschluss an die Sortierung ...................................................18
     4.4 Schnellmeldung .....................................................................................................26
     4.5 Fertigstellen der Niederschrift ..........................................................................26
5.   Abschlussarbeiten ......................................................................... 27
     5.1     Verpacken der Unterlagen ..............................................................................27
     5.2     Aufräumarbeiten ...............................................................................................31
     5.3     Abgabe der Kartons .........................................................................................31
6.   Anhang ............................................................................................. 32
     Anlage 1: Briefwahlniederschrift zur Bundestagswahl ........................................32
     Anlage 2: Beispiele für Entscheidungen über rote Wahlbriefumschläge .........39
     Anlage 3: Beispiele für ungültige Stimmzettel ......................................................40
     Anlage 4: Handreichung Wahlbeobachtung ...........................................................41
     Anlage 5: Plakat zur Auszählung .............................................................................42
     Anlage 6: Packliste für die Briefwahl ......................................................................43
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1. Grundlagen
Am Sonntag, dem 26. September 2021, findet die Bundestagswahl statt. Sie haben
sich für die ehrenamtliche Mitarbeit in einem Briefwahllokal verpflichtet und damit
eine verantwortungsvolle Aufgabe übernommen. Das ist nicht selbstverständlich
und wir bedanken uns dafür an dieser Stelle ausdrücklich.

Der Aufbau der Geschäftsanweisung entspricht der zeitlichen Abfolge der Aufgaben.
Sie finden diese Geschäftsanweisung und weitere Informationsangebote im Internet
unter der Adresse www.hamburg.de/wahlhelfende.

Bitte gehen Sie diese Geschäftsanweisung sorgfältig durch, damit Sie die Heraus-
forderungen dieser Bundestagswahl erfolgreich meistern.

In der Geschäftsanweisung sind die grundsätzlichen Abläufe beschrieben. Die
Corona-Pandemie hat auch Auswirkungen auf die Briefwahlauszählung. Die Ände-
rungen und weitere Hinweise aufgrund der Pandemie finden Sie in den beiliegenden
Hygienehinweisen.

Scheuen Sie sich bei Unklarheiten oder Verständnisfragen nicht, Ihre Wahlgeschäft-
stelle anzusprechen.

   1.1    Rechtsgrundlagen
Die wesentlichen Rechtsgrundlagen zur Bundestagswahl sind
      das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (GG)
      das Bundeswahlgesetz (BWG) und
      die Bundeswahlordnung (BWO)

Die genannten Rechtsgrundlagen finden Sie am Wahltag in Ihrer Wahlurne.
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1.2    Gut zu wissen - Begriffserklärungen
Wahlkreis:                 Hamburg ist für die Bundestagswahl in sechs Wahl-
                           kreise aufgeteilt.

Wahlbezirk:                Jeder Wahlkreis ist in unterschiedlich viele Wahlbezirke
                           unterteilt; ein Wahlbezirk = ein Wahllokal. In Hamburg
                           werden ca. 1.300 Wahllokale eingerichtet.

Briefwahlbezirk:           Zur Auszählung der per Brief abgegebenen Stimmen
                           werden Briefwahlbezirke eingerichtet. Die Anzahl der
                           Briefwahlbezirke ist von der Briefwahlbeteiligung ab-
                           hängig.

Wahlberechtigung:          Grundsätzlich wahlberechtigt ist, wer
                            die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,
                            am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist,
                            vom Wahlrecht nicht nach § 13 BWG ausgeschlossen
                              ist.

Briefwahlvorstand:         Für jeden Briefwahlbezirk wird aus Ehrenamtlichen ein
                           Briefwahlvorstand gebildet. Dieser
                            besteht aus 5 bis 9 stimmberechtigten Mitgliedern
                              (Briefwahlbezirksleitung, Stellvertretung, Schriftfüh-
                              rung und Beisitzende),
                            sorgt in seinem Briefwahlbezirk eigenverantwortlich
                              ab 15:00 Uhr für den ordnungsgemäßen Ablauf der
                              Vorarbeiten für die Stimmenauszählung,
                            übt seine Tätigkeiten unparteiisch aus,
                            ermittelt ab 18:00 Uhr das Ergebnis und stellt es fest.

Briefwahlbezirksleitung:   Die Briefwahlbezirksleitung
                            beruft die Beisitzenden,
                            leitet die Vorbereitungen und die Auszählung im
                              Briefwahlvorstand,
                            ist am Wahltag Ansprechpartner für das Bezirksamt.
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Stellvertretung:       Die stellvertretende Briefwahlbezirksleitung übernimmt
                       die Aufgaben der Briefwahlbezirksleitung in deren Ab-
                       wesenheit.

Schriftführung:        Die Schriftführung
                        füllt die Niederschrift aus.

Beisitzende:           Beisitzerinnen und Beisitzer sind Mitglieder des Brief-
                       wahlvorstandes ohne leitende Funktion. Sie
                        unterstützen bei den Vorbereitungen,
                        zählen ab 18:00 Uhr die Stimmzettel aus,
                        sind stimmberechtigt und fassen Beschlüsse mit.

Beschlussfähigkeit:    Der Briefwahlvorstand ist beschlussfähig, wenn
                        bei den Vorarbeiten für die Stimmenauszählung, min-
                         destens 3 Mitglieder (Briefwahlbezirksleitung und
                         Schriftführung oder ihre Stellvertretungen sowie
                         mindestens 1 Beisitzer oder Beisitzerin)
                        bei der Ermittlung und Feststellung des Briefwahler-
                         gebnisses mindestens 5 Mitglieder (Briefwahlbe-
                         zirksleitung und Schriftführung oder ihre Stellvertre-
                         tungen sowie mindestens 3 Beisitzende)
                       anwesend sind.

Wahlgeschäftsstelle:   Die Wahlgeschäftsstelle ist im Bezirksamt
                        verantwortlich für die Organisation der Wahl,
                        Ihre Anlaufstelle für alle Fragen vor, während und
                         nach der Wahl.

Wahlschein:            Ein Wahlschein kann vorab beantragt werden. Er
                        ermöglicht die Teilnahme an der Briefwahl oder be-
                         rechtigt zur Wahl in einem beliebigen Wahllokal im
                         eigenen Wahlkreis (Kapitel 3.7)

Negativliste:          Die Negativliste ist das Verzeichnis der ungültig gewor-
                       denen Wahlscheine (Kapitel 3.7).
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Stimmzettel:           Der Stimmzettel ist ein amtliches Formular,
                        welches nur im Original gültig ist,
                        auf dem durch Ankreuzen dem Willen der wählenden
                         Person Ausdruck verliehen wird.

Stimmzettelumschlag:   Dies ist der blaue Umschlag, in den der gekennzeichnete
                       Stimmzettel bei der Briefwahl eingelegt wird.

Wahlbriefumschlag:     Dies ist der rote Umschlag, in den der Stimmzettelum-
                       schlag und der Wahlschein bei der Briefwahl eingelegt
                       werden.

Erststimme:            Je Wahlkreis wird mit der Erststimme ein Direktmandat
                       vergeben. Das Mandat erhält die Person mit den meis-
                       ten Stimmen.

Zweitstimme:           Diese Stimme ist maßgeblich für die Sitzverteilung der
                       Parteien im Bundestag.

Niederschrift:         Die Niederschrift ist das Protokoll über die Ermittlung
                       und Feststellung des Wahlergebnisses (Anlage 1).
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         2. Bildung des Briefwahlvorstandes
         Die Briefwahlbezirksleitung sowie deren Stellvertretung werden vom Bezirksamt er-
         nannt. Die Briefwahlbezirksleitung wiederum beruft die Beisitzenden und bestellt
         aus ihnen die Schriftführung und deren Stellvertretung.

         Alle Mitglieder des Wahlvorstandes müssen wahlberechtigt sein. Das sind, verein-
         facht gesagt, alle Deutschen, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind. Ein
         Wohnsitz in Hamburg ist nicht erforderlich.

         3. Am Wahltag vor 18:00 Uhr
         Zwischen 15:00 Uhr und 18:00 Uhr erledigt der gesamte Briefwahlvorstand Aufga-
         ben, die der Stimmenauszählung vorausgehen müssen:
         Der Briefwahlvorstand
                nimmt das Briefwahllokal in Betrieb,
                zählt die Wahlbriefe,
                prüft die Wahlbriefe,
                beschließt über die Zulassung bzw. Zurückweisung von Wahlbriefen,
                zählt die verschlossenen blauen Stimmzettelumschläge.

         3.1     Material für den Briefwahlvorstand

         Die Briefwahlvorstände erhalten vom Bezirksamt
                    die Negativliste (Verzeichnis der für ungültig erklärten Wahlscheine),
                    den Wahlurnenschlüssel,
                    bezirksspezifische Informationen (z. B. für die Ergebnisaufnahme, für
                     Nachfragen usw.),
                    die Wahlurne mit den roten Wahlbriefen,
                    den Packsack mit Material.

         3.2     Verpflichtung des Briefwahlvorstandes

         Als Erstes weist die Briefwahlbezirksleitung die anwesenden Mitglieder des Brief-
         wahlvorstandes darauf hin, dass sie
                zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und
                zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt
                 gewordenen Angelegenheiten verpflichtet sind.
         Evtl. später hinzukommende Mitglieder sind ebenfalls zu verpflichten.
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3.3    Einrichten des Briefwahllokals

Der Briefwahlvorstand beginnt mit der Überprüfung der Materialien und dem Her-
richten des Briefwahllokals:
Checkliste:
              Prüfen, ob das Material entsprechend der Packlisten (Anlage 6) vorhan-
              den ist.

Falls Materialien fehlen oder fehlerhaft sind, wenden Sie sich bitte sofort an die
Wahlgeschäftsstelle.

              Entfernen von evtl. vorhandener Wahlwerbung aus dem Briefwahllokal.
              Hierzu gehören unter anderem auch Buttons oder Aufkleber einer Partei.

              Aushang einer Wahlbekanntmachung im Briefwahllokal.

3.4    Beschlussfähigkeit in der Vorbereitungszeit

Während der Vorbereitung der Auszählung, also vor 18:00 Uhr, muss der Briefwahl-
vorstand jederzeit beschlussfähig sein, insbesondere bei der Entscheidung über die
Zulassung oder Zurückweisung der roten Wahlbriefe. Die Beschlussfähigkeit ist hier
gegeben, wenn mindestens drei Mitglieder des Briefwahlvorstandes, darunter die
Briefwahlbezirksleitung und die Schriftführung bzw. deren Stellvertretungen, anwe-
send sind.
Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit gibt die
Stimme der Briefwahlbezirksleitung, bei deren Abwesenheit die Stimme der Stellver-
tretung, den Ausschlag.

3.5    Öffentlichkeit

Jede Person hat das Recht, während der Vorbereitungen zur Auszählung und bei der
Auszählung im Briefwahllokal anwesend zu sein.

Es ist dafür Sorge zu tragen, dass Wahlbeobachtende keinen Zugriff auf die Wahl-
unterlagen erhalten. Die Auszählung darf nicht gestört werden. Bild- und Tonauf-
nahmen sind im Briefwahllokal grundsätzlich nicht zulässig, außer mit Zustimmmung
aller Beteiligten und wenn dabei das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Der Briefwahl-
vorstand hat im Briefwahllokal das Hausrecht und kann störende Personen des Rau-
mes verweisen. Sollte es zu Störungen kommen, hat der Briefwahlvorstand alle
Wahlunterlagen in die Wahlurne zu legen, unter Aufsicht zu halten und die Wahlge-
schäftstelle und gegebenenfalls die Polizei um Hilfe zu bitten.
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3.6     Behandlung der Wahlbriefumschläge

Zusammenfassende Übersicht der Bearbeitungsschritte:
        1. Richtiger Briefwahlbezirk?
        2. Verbliebene rote Wahlbriefe zählen
        3. Rote Wahlbriefe sortieren
        4. Rote Wahlbriefe zulassen oder zurückweisen
      Tipp: Das Plakat, das den Ablauf der Auszählung bildhaft unterstützt (siehe An-
      lage 5), sollte nach Möglichkeit im Briefwahllokal aufgehängt werden, damit alle
      die nächsten Schritte nachvollziehen können.

3.6.1 Kontrolle der Zuordnung und Zählung der roten Wahlbriefe
Alle roten Wahlbriefe werden aus der Urne entnommen. Die Briefwahlbezirksleitung
stellt anschließend fest, dass die Wahlurne leer ist.

Zunächst prüfen Sie, ob Ihnen die richtigen Wahlbriefe ausgehändigt worden sind.
Jedem Briefwahlvorstand sind festgelegte Wahlscheinnummern zugeordnet, welche
sich an Stadtteilen orientieren. Erkennbar sind diese an den ersten drei Ziffern auf
den roten Wahlbriefumschlägen.

Falsch zugeordnete Wahlbriefe eines anderen Briefwahlbezirks müssen unverzüg-
lich an die vor Ort befindlichen Verantwortlichen des Bezirksamts zurückgegeben
werden!

Im Anschluss werden die verbliebenen roten Wahlbriefe durch Sie gezählt. Notieren
Sie sich die Anzahl und tragen Sie diese erst zu einem späteren Zeitpunkt in die
Niederschrift unter Nr. 2.3 ein. Auch im Zeitraum von 15:00 bis nach 18:00 Uhr kön-
nen Ihnen durch die Verantwortlichen des Bezirksamtes noch weitere rote Wahl-
briefumschläge zugeteilt werden, da Wählende noch bis 18:00 Uhr rote Wahlbrief-
umschläge in die Nachtbriefkästen der Bezirksämter einwerfen oder persönlich dort
abgeben können. Diese müssen dann noch sortiert, in das Auszählzentrum gebracht
und verteilt werden.
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3.7 Öffnen der roten Wahlbriefe

Im nächsten Schritt öffnen ein oder mehrere von
der Briefwahlbezirksleitung bestimmte Zweierte-
ams des Wahlvorstandes die roten Wahlbriefe
nacheinander und entnehmen den Inhalt. Achten
Sie beim Öffnen bitte darauf, dass der Inhalt der
roten Briefe nicht beschädigt wird.
                                                           10101/0234

Im Normalfall enthält ein roter Wahlbrief einen
weißen Wahlschein und einen verschlossenen
blauen Stimmzettelumschlag.

Direkt während der Entnahme der Unterlagen aus dem Wahlbrief werden die oben
auf den weißen Wahlscheinen befindlichen Wahlscheinnummern jeweils mit der
durch die Verantwortlichen des Bezirksamts ausgegebenen Negativliste abgeglichen.
Die Negativliste ist das Verzeichnis der ungültig gewordenen Wahlscheine. Sie dient
dazu, ggf. doppelt oder unberechtigt abgegebene Stimmen vor der Ergebnisermitt-
lung aus den Wahlvorgängen herauszufiltern, und enthält folgende Angaben:
      die Wahlscheinnummer,
      Personendaten der wahlberechtigten Person,
      das Datum, an dem der Wahlschein seine Gültigkeit verloren hat,
      den Ungültigkeitsgrund.

Beispiel einer Negativliste für den Briefwahlbezirk 401:

                              Ruf-                   ungültig
 Wahlsch.Nr.      Fam.name    name     Geb.datum     am                 Ung.Grund
 40108/00139      Alt         Tim      21.05.1973    12.09.2021         Postwegverlust
 40108/00418      Moll        Jan      28.02.1963    10.09.2021         Postwegverlust
 40108/00543      Tor         Ina      17.12.1959    19.08.2021         Irrtum
 40108/00691      Moor        Jana     10.02.1928    26.08.2021         Sterbefall
 40108/01286      Groß        Maik     02.02.1963    01.09.2021         Postwegverlust
 40108/01301      Rot         Tina     10.08.1982    07.09.2021         Sterbefall

Beispiel eines Wahlscheins:
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Bei Übereinstimmung zwischen der Negativliste und der Wahlscheinnummer wird der
betroffende Brief samt Inhalt aussortiert und separat gesammelt.

Rote Wahlbriefe, bei denen die wählende Person oder deren Hilfsperson auf dem
weißen Wahlschein die eidesstattliche Versicherung nicht unterschrieben haben,
werden samt Inhalt aussortiert und gesondert gesammelt. Ebenso ist mit roten
Wahlbriefen zu verfahren, deren Inhalte aus anderen Gründen vom Normalfall ab-
weichen und deswegen Anlass zu Bedenken geben.

Über alle aussortierten roten Wahlbriefe muss der Wahlvorstand im Anschluss über
die Zurückweisung oder Zulassung beschließen (siehe nächstes Kapitel).
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Werden keine Beanstandungen festgestellt, sind alle zugelassenen blauen Stimm-
zettelumschläge bis 18:00 Uhr ungeöffnet in der Briefwahlurne zu verwahren. Die
weißen Wahlscheine werden im bereitgestellten Karton gesondert gesammmelt. Die
entleerten roten Wahlbriefumschläge werden nicht mehr benötigt und sind in einem
Müllsack zu entsorgen.

3.8 Zulassung oder Zurückweisung der zuvor aussortierten roten Wahl-
briefumschläge

Bei allen zuvor aussortierten roten Wahlbriefen beschließt der Briefwahlvorstand
nun einzeln über die Zulassung oder die Zurückweisung. (Siehe hierzu Beispiele der
Anlage 2)

3.8.1 Aussortierte Briefe mit Negativlisten-Treffer
Zuerst wird über die Wahlbriefe ein Beschluss gefasst, bei denen eine Übereinstim-
mung mit der Negativliste festgestellt wurde. Dazu wird geprüft, welcher Ungültig-
keitsgrund in der letzten Spalte der Negativliste für die Person angegeben wurde.

Ist als Grund „Sterbefall“ oder „Wahlausschluss“ angegeben, ist das Datum der Un-
terschrift auf dem Wahlschein mit dem Datum in der Spalte „ungültig am“ zu ver-
gleichen. Liegt das Unterschriftsdatum auf dem Wahlschein vor dem Ungültigkeits-
datum, ist in beiden Fällen die Wahl dennoch gültig, denn zum Zeitpunkt der Stimm-
abgabe war die Person wahlberechtigt. Die Stimme einer wahlberechtigten Person,
die an der Briefwahl teilgenommen hat, wird nicht dadurch ungültig, dass sie vor dem
oder am Wahltag stirbt oder ihr Wahlrecht verliert. Wird ein roter Wahlbrief in diesen
Fällen durch Beschluss zugelassen, wird der zugehörige blaue Stimmzettelumschlag
in der weiteren Auszählung normal mitgezählt. Der zugehörige weiße Wahlschein er-
hält einen Vermerk über die Beschlussfassung und ist mit einer fortlaufenden Num-
mer zu versehen. Er ist der Niederschrift beizulegen.

Liegt das Unterschriftsdatum nach dem Ungültigkeitsdatum oder ist auf der Nega-
tivliste für einen Wahlschein ein anderer Ungültigsgrund angegeben, ist der betref-
fende rote Wahlbrief zurückzuweisen, der Grund für die Zurückweisung und eine
fortlaufende Nummerierung auf dem Umschlag zu vermerken und dieser zur Nieder-
schrift zu nehmen.
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3.8.2 Aussortierte Briefe die aus anderen Gründen Anlass zu Bedenken geben
Im nächsten Schritt ist über alle weiteren zuvor aussortierten roten Wahlbriefe
ebenfalls ein Beschluss zu fassen. Ein roter Wahlbrief ist dabei zurückzuweisen,
wenn mindestens einer der nachfolgenden Gründe vorliegt:

   dem roten Wahlbriefumschlag liegt kein Wahlschein bei,

   die wählende Person oder die Hilfsperson hat auf dem Wahlschein die vorge-
    schriebene Versicherung an Eides statt zur Briefwahl nicht unterschrieben,

   dem roten Wahlbriefumschlag ist kein blauer Stimmzettelumschlag beigefügt,

   weder der Wahlbriefumschlag noch der Stimmzettelumschlag sind verschlossen,

   der Wahlbriefumschlag enthält mehrere Stimmzettelumschläge, aber nicht die
    gleiche Anzahl gültiger und unterschriebener Wahlscheine,

   es wurde zwar ein Stimmzettelumschlag benutzt, dieser weicht aber offensicht-
    lich in einer das Wahlgeheimnis gefährdenden Weise von den übrigen ab oder
    enthält einen deutlich fühlbaren Gegenstand,

Auf allen zurückgewiesenen Wahlbriefen ist anschließend die Nummerierung fortzu-
setzen und wieder der Grund für die Zurückweisung auf dem Umschlag zu vermerken.
Die Wahlbriefe sind samt Inhalt ebenfalls zur Niederschrift zu nehmen. Die Absen-
derinnen und Absender zurückgewiesener Wahlbriefe werden gemäß § 39 Abs. 4
Satz 2 des Bundeswahlgesetzes nicht als Wählende gezählt; ihre Stimmen gelten als
nicht abgegeben.

Wird ein roter Wahlbrief durch Beschluss zugelassen, wird der zugehörige blaue
Stimmzettelumschlag in der weiteren Auszählung normal mitgezählt. Der zugehörige
weiße Wahlschein erhält auch hier einen Vermerk über die Beschlussfassung und ist
mit der fortlaufenden Nummer zu versehen. Auch diese Wahlscheine sind der Nie-
derschrift beizulegen.

       Die ermittelte Gesamtzahl der beanstandeten Unterlagen zur Bundestags-
       wahl (Anzahl aller zu Beginn aussortierten roten Wahlbriefe) ist in der Nie-
       derschrift unter Nr. 2.6 einzutragen. Diese Zahl setzt sich zusammen aus den
       unter Nr. 2.6.1 zu erfassenden zurückgewiesenen Wahlbriefen und der Anzahl
       der per Beschluss zugelassenen Wahlbriefe, die unter Nr. 2.6.2 zu vermerken
       ist.
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4. Am Wahltag ab 18:00 Uhr
Bei der Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses sollen alle Mitglieder des Brief-
wahlvorstands anwesend sein.

Beschlussfähig ist der Briefwahlvorstand mit mindestens fünf Mitgliedern.
Anwesend sein müssen:
      Briefwahlbezirksleitung oder Stellvertretung
      Schriftführung oder Stellvertretung
      mindestens drei beisitzende Mitglieder des Briefwahlvorstandes.

Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit gibt die
Stimme der Briefwahlbezirksleitung den Ausschlag, bei deren Abwesenheit die
Stimme der Stellvertretung.

4.2    Vorbereitung der Auszählung

Die Ermittlung des Ergebnisses darf nicht vor 18:00 Uhr beginnen.
Auch dann nicht, wenn alle Vorbereitungen bereits vor 18:00 Uhr beendet wurden.

Vor der Ermittlung des Ergebnisses sind alle nicht benötigten Dinge von den       Ti-
schen zu entfernen.

4.2.1 Zählen der blauen Stimmzettelumschläge
Zunächst werden aus der Wahlurne alle blauen Stimmzettelumschläge entnommen
und ungeöffnet gezählt.
         Die Anzahl der blauen Stimmzettelumschläge wird in die Briefwahlnieder-
         schrift unter Nr. 4. bei Kennbuchstabe B eingetragen.

4.2.2 Öffnen und Prüfen der Stimmzettelumschläge
Die blauen Stimmzettelumschläge sind zu öffnen und der Stimmzettel zu entnehmen.
Blaue Stimmzettelumschläge ohne Inhalt sind mit einem „Aufkleber Sonderstapel“ zu
versehen und durchzunummerieren. Ein leerer blauer Umschlag zählt später wie ein
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leerer Stimmzettel, eine ungültige Erst- und eine ungültige Zweitstimme. Sie sind
zum Stapel für ungekennzeichnete (leere) Stimmzettel zu legen.

Blaue Stimmzettelumschläge, die mehrere Stimmzettel enthalten oder sonst Anlass
zu Bedenken geben, sind dem Sonderstapel zuzuordnen, mit einem Aufkleber zu ver-
sehen und durchzunummerieren.

4.3 Sortierung der Stimmen

Die Auszählung der Stimmen beginnt damit, dass die Mitglieder des Briefwahlvor-
standes unter Aufsicht der Briefwahlbezirksleitung Stapel bilden. Alle Stapel sind
von einer zweiten Person zu überprüfen. Folgende Stapel werden gebildet:
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a) Stapel für ungekennzeichnete (leere) Stimmzettel und leere blaue Stimmzet-
   telumschläge
      Alle Stimmzettel, die ungekennzeichnet (leer) abgegeben wurden und keine
       Stimme enthalten,
      alle leeren blauen Stimmezettelumschläge.
Beispiel:

b) „Parteienstapel“
Alle zweifelsfrei gültigen Stimmzettel, auf denen Erst- (linke Seite des Stimmzettels)
und Zweitstimmen (rechte Seite des Stimmzettels) für dieselbe Partei abgegeben
wurden. Hier ist bereits eine Sortierung nach Parteien vorzunehmen.

Beispiele:

                             oder                                usw.

c) Stapel für verschieden gekennzeichnete Stimmzettel und Stimmzettel mit nur
   einer abgegebenen Stimme
Hier werden alle zweifelsfrei gültigen Stimmzettel gesammelt, auf denen Erst- und
Zweitstimme für verschiedene Parteien abgegeben worden sind. Auf diesen Stapel
gehören auch Stimmzettel, auf denen nur die Erst- oder nur die Zweitstimme abge-
geben worden ist.

Beispiele für Stimmzettel, auf denen Erst- und Zweitstimme für verschiedene Par-
teien abgegeben worden sind (dieser wird später sortiert und gezählt):
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                           oder

Beispiele für Stimmzettel, auf denen nur die Erst- oder nur die Zweitstimme abge-
geben worden ist:
 oder

                           oder

d) Sonderstapel
Auf den Sonderstapel gehören alle Stimmzettel, die keinem der oben genannten Sta-
pel zugeordnet werden können, weil sie Anlass zu Bedenken geben. Der Wahlvor-
stand muss bei diesen Stimmzetteln später über Gültigkeit oder Ungültigkeit jeder
Stimme abstimmen (siehe dazu auch Anlage 3).

Beispiele:

                           oder                              oder

                           usw.
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4.4 Auszählung im Anschluss an die Sortierung

Die Stapel werden jeweils im 4-Augen-Prinzip von zwei Personen nacheinander ge-
zählt.
a)       Auszählung Stapel für ungekennzeichnete (leere) Stimmzettel und leere
         blaue Umschläge
Die Stimmzettel ohne Kennzeichnung und die blauen Stimmzettelumschläge, die kei-
nen Stimmzettel enthalten, werden ebenfalls überprüft und gezählt. Anschließend
ist vom Briefwahlvorstand zu beschließen, dass alle Stimmzettel und leeren Stimm-
zettelumschläge dieses Stapels ungültige Stimmen sind (Sammelbeschluss). Diese
Stimmzettel und Stimmzettelumschläge sind jeweils mit einem Aufkleber zu verse-
hen, auf dem eine fortlaufende Nummer und der Ungültigkeitsgrund (beide Stimmen)
einzutragen sind. Alle Stimmzettel und Umschläge dieses Stapels verbleiben unter
Aufsicht und sind später zur Niederschrift zu nehmen.

              2
 X

          Die ermittelte Anzahl ist in der Niederschrift als „ungültige Stimmen“ unter
          Zwischensumme I in die Zeilen C und E einzutragen. Die eingetragenen Zah-
          len müssen hier bei den Erst- und Zweitstimmen identisch sein.
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   b) Auszählung Parteienstapel
Die Stimmzettel der nach Parteien sortierten Stapel sind zu zählen.

       Die ermittelte Anzahl ist in der Niederschrift als Zwischensumme I in die Zei-
       len D1 - D … (gültige Erststimmen) und F1 – F … (gültige Zweitstimmen) ein-
       zutragen. Die eingetragenen Zahlen müssen hier bei den Erst- und Zweitstim-
       men identisch sein.
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c)   Auszählung Stapel für verschieden gekennzeichnete Stimmzettel und Stimm-
     zettel mit nur einer abgegebenen Stimme
Erststimmen
Die Stimmzettel dieses Stapels werden zunächst nach Erststimmen sortiert und
überprüft. Es werden dabei wieder Stapel für die einzelnen Parteien sowie ein sepa-
rater Stapel für Stimmzettel ohne abgegebene Erststimme gebildet. Die Stimmzettel
der einzelnen Stapel sind anschließend zu zählen.

         Die für die einzelnen Parteien ermittelte Anzahl an Erststimmen ist in der
         Niederschrift als Zwischensumme II in die Zeilen D1 – D … einzutragen.
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        Die Anzahl der Stimmzettel ohne abgegebene Erststimme sind in der
        Niederschrift unter Zwischensumme II in die Zeile C als ungültige Stimmen
        einzutragen.

Zweitstimmen
Alle eben ausgezählten Stimmzettel sind jetzt nach den abgegebenen Zweitstimmen
neu zu sortieren und zu überprüfen. Neben den nach Parteien sortierten Stapeln, ist
ein separater Stapel für Stimmzettel ohne abgegebene Zweitstimme zu bilden. Die
Stimmzettel der einzelnen Stapel sind anschließend wieder zu zählen.

        Die für die einzelnen Parteien ermittelte Anzahl an Zweitstimmen ist in der
        Niederschrift als Zwischensumme II in die Zeilen F 1 – F … einzutragen.
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        Die Anzahl der Stimmzettel ohne abgegebene Zweitstimme ist in der Nie-
        derschrift unter Zwischensumme II in die Zeile E als ungültige Stimmen ein-
        zutragen.

d) Auszählung Sonderstapel
Stimmzettel, die Anlass zu Bedenken oder Beanstandungen geben sowie blaue
Stimmzettelumschläge, die mehrere Stimmzettel enthalten oder sonst Anlass zu Be-
denken gaben, wurden auf dem Sonderstapel gesammelt. Die Auswertung dieses
Sonderstapels erfolgt nun durch den gesamten Briefwahlvorstand gemeinsam.

Jeder Stimmzettel und Stimmzettelumschlag des Stapels wird einzeln durch den
Briefwahlvorstand betrachtet. Anschließend wird über die Gültigkeit beider Stimmen
abgestimmt. Dabei kann der Beschluss für die Erststimme und die Zweitstimme un-
terschiedlich sein. Die Mehrheit des Briefwahlvorstands entscheidet. Bei Stimmen-
gleichheit gibt die Stimme der Briefwahlbezirksleitung den Ausschlag.
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Mehrere in einem Stimmzettelumschlag enthaltene Stimmzettel gelten als eine
Stimme, wenn die Kennzeichnung übereinstimmt oder nur einer von ihnen gekenn-
zeichnet ist. Andernfalls sind sie als ein Stimmzettel mit einer ungültigen Erst- und
einer ungültigen Zweitstimme zu zählen.

Die Briefwahlbezirksleitung gibt jede einzelne Entscheidung bekannt („Erststimme
ungültig / gültig für…“, „Zweitstimme ungültig / gültig für…“). Diese Stimmzettel o-
der blauen Umschläge sind auf der Rückseite mit einem Aufkleber zu versehen, auf
dem eine fortlaufende Nummer und die Entscheidung einzutragen sind. Eine Über-
sicht mit Beispielen für ungültige Stimmzettel und ungültige Stimmen finden Sie im
Anhang (Anlage 3).

        Die so ermittelte Anzahl ist in die jeweilige Zeile der Niederschrift als Zwi-
        schensumme III einzutragen.
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Beispiel: Beschluss des Briefwahlvorstands: Erststimme ungültig, Zweitstimme gül-
tig
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e)   Gesamtergebnis und Kontrolle
Die Felder D 1 bis D… bzw. F 1 bis F… werden senkrecht für jede Zwischensumme
addiert und in die darüberliegenden Felder D bzw. F „Gültige Stimmen insge-
samt“ eingetragen.

Sämtliche Zwischensummen werden waagerecht addiert und die Ergebnisse in die
Spalte „Insgesamt“ eingetragen. Die Ergebnisse werden durch zwei Beisitzende
überprüft.

Überprüfen Sie Ihr Ergebnis abschließend anhand der in der Niederschrift befindli-
chen Kontrollrechnungen.

4.4 Schnellmeldung

Die Briefwahlbezirksleitung verkündet das festgestellte Ergebnis im Briefwahllokal.
Danach werden die Eintragungen in den grau hinterlegten Feldern auf der Nieder-
schrift sofort telefonisch an die vorab mitgeteilte Telefonnummer gemeldet. Diese
Schnellmeldung ist ganz besonders wichtig und muss unverzüglich nach Ermittlung
des Ergebnisses und dessen Bekanntgabe im Briefwahllokal erfolgen.

Von Ihrer Meldung hängt es ab, wie schnell das Gesamtergebnis für Hamburg fest-
gestellt werden kann. Sollten bei der telefonischen Aufnahme des Ergebnisses Un-
stimmigkeiten festgestellt werden, muss der Briefwahlvorstand weiterhin zur Verfü-
gung stehen und weitere Anweisungen abwarten.

4.5 Fertigstellen der Niederschrift

Fast alle Felder der Niederschrift wurden bereits vor und während der Auszählung
ausgefüllt. Restliche offene Felder sind nun auszufüllen bzw. zu streichen, wenn sie
nicht zutreffen.

Die vollständig ausgefüllte Niederschrift ist vom gesamten Briefwahlvorstand zu un-
terschreiben.
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5. Abschlussarbeiten
Nachdem der gesamte Briefwahlvorstand die Niederschrift unterzeichnet hat, zahlt
die Briefwahlbezirksleitung die Aufwandsentschädigungen an die Mitglieder des
Briefwahlvorstandes aus und lässt sich den Empfang des Geldes auf der Quittungs-
liste bestätigen.

Die vollständig ausgefüllte Quittungsliste ist vom gesamten Briefwahlvorstand zu
unterschreiben.

Anschließend wird das Briefwahllokal aufgeräumt.

5.1    Verpacken der Unterlagen

Zunächst ist die Briefwahlbezirksnummer auf den Kartons einzutragen. Die Kartons
sind gemäß der jeweiligen Aufschrift zu befüllen.
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Aufdruck Ergebniskarton:

                 Ergebniskarton
                     Bundestagswahl 2021
 Briefwahlbezirks-Nr.: _ _ _ 99 _ _
              Bitte packen Sie in diesen Karton:

     Niederschrift mit Anlagen
             zurückgewiesene rote Wahlbriefe samt Inhalt
             beschlossene Wahlscheine
             Stapel ungekennzeichnete (leere)
             Stimmzettel
             alle Stimmzettel des Sonderstapels

     Quittungsliste über die Auszahlung der
      Aufwandsentschädigung
     Negativliste (Verzeichnis der für ungültig
      erklärten Wahlscheine)
     Schlüssel für die Briefwahlurne
  ---------------------------------------------------------------------------------------------

                Bundestagswahl 2021
  Briefwahlbezirks-Nr.: _ _ _99_ _
                          Ergebniskarton
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Kartonaufdruck für die gültigen Stimmzettel:

                                       Bundestagswahl 2021
 Briefwahlbezirk: _ _ _ 99 _ _

    Karton für zweifelsfrei gültig
      ausgezählte Stimmzettel:
      Parteienstapel
         (beide Stimmen für die gleiche Partei abgegeben)

      Stapel verschieden gekennzeichnete
       Stimmzettel
         (Erst- und Zweitstimme für unterschiedliche Parteien abgegeben)

 --------------------------------------------------------------------------------------------------

                                  Bundestagswahl 2021
 Briefwahlbezirk: _ _ _99_ _
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Kartonaufdruck für Wahlscheine:

                                       Bundestagswahl 2021
 Briefwahlbezirk: _ _ _ 99 _ _

          Karton für alle
   ohne Beschluss zugelassenen
           Wahlscheine

 --------------------------------------------------------------------------------------------------

                                  Bundestagswahl 2021
 Briefwahlbezirk: _ _ _99_ _
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5.2    Aufräumarbeiten

Die Wahlurne ist mit folgenden Unterlagen zu befüllen:
      die Gesetzestexte und Hinweisschilder,
      alles übrige Kleinmaterial.

Das Kleinmaterial wie Stifte, Papierblock, Tesafilm etc. aus der Wahlurne kann vom
Briefwahlvorstand zur eigenen Verwendung mitgenommen werden.

Anschließend ist die Wahlurne zu verschließen.

Nachdem alle Unterlagen verpackt wurden, werden der Ergebniskarton, der Karton
für zweifelsfrei gültige, ausgezählte Stimmzettel und der Karton für die ohne Be-
schluss zugelassenen Wahlscheine versiegelt. Bitte verschließen Sie die Kartons erst
mithilfe der Siegelaufkleber, wenn alle Kartons gepackt sind und das Briefwahllokal
aufgeräumt ist.

5.3    Abgabe der Kartons

Die drei Kartons sind an der vorher bekanntgegebenen Stelle abzugeben.
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6. Anhang
Anlage 1: Briefwahlniederschrift zur Bundestagswahl

                   Freie und Hansestadt Hamburg

         Diese Briefwahlniederschrift ist     Bezirk: Hamburg-Muster
         abschließend auf der letzten
         Seite von allen Mitgliedern des      Wahlkreis:                0 0
         Briefwahlvorstandes zu unter-        Briefwahlbe-
         schreiben!                           zirk:                     9 9

                  Briefwahlniederschrift
  über die Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses
    der Briefwahl im Wahlkreis 00 Hamburg-Muster
 zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021
1. Briefwahlvorstand
           Funktion                 Familienname              Vorname

 1. Briefwahlbezirksleitung
 2. stellvertretende
    Briefwahlbezirksleitung
 3. Schriftführung
 4. stellvertretende
    Schriftführung
 5. Beisitzer/in

 6. Beisitzer/in

 7. Beisitzer/in

 8. Beisitzer/in

 9. Beisitzer/in
  In Abstimmung mit der Wahlgeschäftsstelle waren zusätzlich folgende Hilfskräfte
  tätig:
  Hilfskraft

  Hilfskraft
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        2.    Zulassung der Wahlbriefumschläge
      2.1     Eine Belehrung und Einweisung der übrigen Mitglieder des Briefwahlvorstandes
              durch die Briefwahlbezirksleitung ist erfolgt. Die Rechtsgrundlagen zur Bundes-
              tagswahl 2021 lagen aus. Die Wahlurne wurde ab 15:00 Uhr geöffnet.

      2.2     Die Wahlurne war nach dem Entnehmen der roten Wahlbriefumschläge leer.

      2.3     Anzahl der roten Wahlbriefumschläge:                           ______________

      2.4     Anzahl der Negativlisten:                                      ______________

      2.5     Waren Wahlschein und blauer Stimmzettelumschlag in Ordnung, so wurden die
              blauen Stimmzettelumschläge in die Wahlurne gelegt und die Wahlscheine se-
              parat gesammelt.

      2.6     Gesamtzahl der beanstandeten roten Wahlbriefumschläge:    ______________
              (Summe der zurückgewiesenen (2.6.1) und zugelassenen (2.6.2) Wahlbriefum-
              schläge)

2.6.1 Anzahl der durch Beschluss zurückgewiesenen roten Wahlbriefe:          ______________

         Zurückweisungsgründe liegen vor, wenn

                       rote Wahlbriefe einen deutlich fühlbarer Gegenstand enthalten,
                       weder der rote Wahlbriefumschlag noch der darin enthaltene blaue
                        Stimmzettelumschlag von der Wählerin oder dem Wähler verschlos-
                        sen wurden,
                       kein Wahlschein oder kein gültiger Wahlschein (Negativliste) beigele-
                        gen hat,
                       der Wähler, die Wählerin oder die Hilfsperson die eidesstattliche Ver-
                        sicherung auf dem Wahlschein nicht unterschrieben hat,
                       kein blauer Stimmzettelumschlag beigefügt war,
                       kein amtlicher blauer Stimmzettelumschlag benutzt worden ist,
                       mehrere blaue Stimmzettelumschläge, aber nicht die gleiche Anzahl
                        unterschriebener gültiger Wahlscheine enthalten war,
                       ein blauer Stimmzettelumschlag benutzt worden ist, der offensicht-
                        lich in einer das Wahlgeheimnis gefährdenden Weise von den übrigen
                        abweicht.

         Zurückgewiesene rote Wahlbriefumschläge wurden samt Inhalt ausgesondert, der Zu-
         rückweisungsgrund und eine fortlaufende Nummerierung auf dem Umschlag vermerkt
         und der Briefwahlniederschrift beigefügt.

2.6.2 Anzahl der durch Beschluss zugelassenen roten Wahlbriefumschläge:      ______________

         Bei zugelassenen roten Wahlbriefumschlägen wurde der blaue Stimmzettelumschlag
         in der weiteren Auszählung normal mitgezählt. Die Wahlscheine der durch Beschluss
         zugelassenen Wahlbriefe wurden mit einem Vermerk über die Beschlussfassung ver-
         sehen, fortlaufend nummeriert und der Briefwahlniederschrift beigefügt.
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3. Ermittlung und Feststellung des Briefwahlergebnisses
3.1   Mit der eigentlichen Auszählungshandlung wurde erst nach 18:00 Uhr begonnen.
      Die Briefwahlbezirksleitung überzeugte sich, dass alle blauen Stimmzettelum-
      schläge der Wahlurne entnommen wurden.

3.2   Die blauen Stimmzettelumschläge wurden ungeöffnet gezählt.

      Die Anzahl der blauen Stimmzettelumschläge wurde unter Nr. 4 Kennbuchstabe
      B eingetragen.

      Die blauen Stimmzettelumschläge wurden geöffnet und die Stimmzettel ent-
      nommen.

3.3   Die Stimmzettel wurden durch die Briefwahlbezirksleitung und die Beisitzenden
      gemäß § 69 BWO und der Geschäftsanweisung ordnungsgemäß ausgezählt.

      Die jeweiligen Zwischensummen wurden in Nr. 4 dieser Wahlniederschrift ein-
      getragen.

3.4   Das nachstehende unter Nr. 4 der Briefwahlniederschrift enthaltene Ergebnis
      wurde vom Briefwahlvorstand als das Wahlergebnis im Briefwahlbezirk festge-
      stellt und von der Briefwahlbezirksleitung mündlich bekannt gegeben.

3.5   Die Stimmzettel und/oder die blauen Stimmzettelumschläge, die Anlass zu Be-
      denken gaben und über die Beschluss gefasst wurde, sind als Anlage unter fort-
      laufender Nummerierung dieser Niederschrift beigefügt. Die entsprechenden
      Entscheidungen des Briefwahlvorstandes wurden von der Briefwahlbezirkslei-
      tung mündlich bekannt gegeben und auf der Rückseite jedes Stimmzettels
      und/oder des blauen Stimmzettelumschlages vermerkt.

            Als Schnellmeldung sind sofort telefonisch durchzugeben:

                   - die Briefwahlbezirksnummer
                   - Name der Briefwahlbezirksleitung
                   - Zahlen in den grau hinterlegten Feldern
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4.       Ergebnis der Briefwahl

                                Kennbuchstaben
         Anzahl der blauen Stimmzettelumschläge
     B                                                                                   B      ____
         (=Zahl der Wählerinnen und Wähler)

Erststimmen
                                     Zwischen-      Zwischen-       Zwischen-
                                      summe I       summe II        summe III
                                    (Ungekenn-      (Nur Erst-     (Stimmzettel              Insgesamt
                                     zeichnete     stimme un-      vom Sonder-
                                       (leere)        gültig)         stapel)
                                    Stimmzettel)
         Ungültige
     C                                                                               C
         Erststimmen
                                     Zwischen-      Zwischen-       Zwischen-
                                      summe I       summe II        summe III
                                      (Erst- &        (Erst- &     (Stimmzettel              Insgesamt
                                    Zweitstimme    Zweitstimme     vom Sonder-
                                    gleich ange-    nicht gleich      stapel)
                                       kreuzt)     angekreuzt)
         Gültige Erststimmen
     D                                                                               D
         insgesamt

 D1      1. Anfang, Eva                                                             D1

         2. Mustermann,
 D2                                                                                 D2
         Max
         3. Musterfrau,
 D3                                                                                 D3
         Maria
         4. Mustermann,
 D4                                                                                 D4
         Max
         5. Musterfrau,
 D5                                                                                 D5
         Maria

 D6      6. Ende, Adam                                                              D6

 D…      …                                                                          D…

Kontrollrechnungen:

               C    +      D    =        B

                    +           =

 Summe        D1     bis   D…        =       D
Seite 36 von 43

Zweitstimmen
                                         Zwischen-     Zwischen-       Zwischen-
                                         summe I       summe II        summe III
                                     (Ungekenn-       (Nur Zweit-     (Stimmzettel        Insgesamt
                                      zeichnete         stimme        vom Sonder-
                                        (leere)        ungültig)         stapel)
                                     Stimmzettel)
       Ungültige Zweitstim-
  E                                                                                  E
       men
                                         Zwischen-     Zwischen-       Zwischen-
                                         summe I       summe II        summe III
                                       (Erst- &          (Erst- &     (Stimmzettel        Insgesamt
                                     Zweitstimme      Zweitstimme     vom Sonder-
                                     gleich ange-      nicht gleich      stapel)
                                        kreuzt)       angekreuzt)

       Gültige Zweitstimmen
  F                                                                                  F
       insgesamt

 F1    Partei A                                                                      F1

 F2    Partei B                                                                      F2

 F3    Partei C                                                                      F3

 F4    Partei D                                                                      F4

 F5    Partei E                                                                      F5

 F…    …                                                                             F…

Kontrollrechnungen:

             E    +         F        =        B

                  +              =

 Summe       F1       bis       F…        =       F
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5.    Abschluss der Wahlergebnisfeststellung
5.1   Bei der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses gab es folgende be-
      sondere Vorkommnisse:
      _____________________________________________________________________

      _____________________________________________________________________

      _____________________________________________________________________

      Der Briefwahlvorstand fasste in diesem Zusammenhang folgende Beschlüsse:
      _____________________________________________________________________

      _____________________________________________________________________

      _____________________________________________________________________

*************
Wenn keine Nachzählung, dann Abschnitt streichen!

      Das (Die) Mitglied(er) des Briefwahlvorstandes (Vor- und Familienname)
      _____________________________________________________________________
      ___________
      beantragte(n) vor Unterzeichnung der Briefwahlniederschrift eine erneute Zäh-
      lung der Stimmen, weil: (Angabe der Gründe)
      _____________________________________________________________________

      _____________________________________________________________________

      _____________________________________________________________________

      Daraufhin wurde der Zählvorgang wiederholt. Das in der Briefwahlniederschrift
      enthaltene Wahlergebnis wurde:
       mit gleichem Ergebnis festgestellt
       erkennbar unter Nr. 4. berichtigt und von der Briefwahlbezirksleitung be-
        kanntgegeben.

*************

5.2   Das Wahlergebnis (grau hinterlegte Informationen, die Briefwahlbezirksnummer
      und der Name der Briefwahlbezirksleitung) ist als Schnellmeldung unverzüglich
      telefonisch übermittelt worden.

5.3   Während der Vorbereitung der Auszählung waren mindestens drei, während der
      Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses mindestens fünf Mitglieder
      des Briefwahlvorstandes, darunter Briefwahlbezirksleitung und Schriftführung
      oder ihre Stellvertretungen, anwesend.

5.4   Alle Stimmzettel und Wahlscheine, die nicht dieser Briefwahlniederschrift als
      Anlagen beigefügt sind, wurden verpackt.

5.5   Bei allen Vorgängen wurde gemäß der Geschäftsanweisung für Briefwahlvor-
      stände gehandelt.
Seite 38 von 43

5.6   Vorstehende Briefwahlniederschrift wird von den Mitgliedern des Briefwahlvor-
      standes genehmigt und von ihnen unterschrieben.
                                                Hamburg, den 26. September 2021

       Briefwahlbezirksleitung                      Beisitzer/in

       Stellv. Briefwahlbezirksleitung              Beisitzer/in

       Schriftführung                               Beisitzer/in

       Stellv. Schriftführung                       Beisitzer/in

                                                    Beisittzer/in

5.7   Das (Die) Mitglied(er) des Briefwahlvorstandes (Vor- und Familienname)
      _____________________________________________________________________
      verweigerte(n) die Unterschrift unter der Briefwahlniederschrift, weil (Angabe
      der Gründe)
      _____________________________________________________________________
      _____________________________________________________________________
      _____________________________________________________________________

              Achtung: Es ist sicherzustellen, dass die Briefwahlniederschrift mit An-
      lag    en sowie die weiteren Unterlagen Unbefugten nicht zugänglich sind.

*************
Nicht ausfüllen! Wird vom Bezirksamt bearbeitet
Vom/Von der Beauftragten der Kreiswahlleitung wurde die Briefwahlniederschrift mit
allen darin verzeichneten Anlagen am ______________________ auf Vollständigkeit
überprüft.

      ________________________________________
          (Unterschrift der/des Beauftragten)
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Anlage 2: Beispiele für Entscheidungen über rote Wahlbriefumschläge

                                                  Zulassen, wenn Wahlschein
                                                  gültig und unterschrieben ist

                                                  Zurückweisung, da Wahlge-
                                                  heimnis nicht gewährleistet
                                                  (kein blauer Umschlag)

                                                  Zurückweisung, da kein
                                                  Wahlschein vorhanden

                                                  Zurückweisung, da die Anzahl
                                                  der Stimmzettelumschläge
                                                  nicht mit der Anzahl der
                                                  Wahlscheine übereinstimmt

                        Anja Müller

                                                  Zurückweisung, da auf dem
                                                  blauen Stimmzettelumschlag
                                                  ein Name steht
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Anlage 3: Beispiele für ungültige Stimmzettel

Stimmzettel sind ungültig, wenn sie

      nicht amtlich hergestellt sind (bspw. einem Wahlplakat entnommen).
      zwar gekennzeichnet, aber völlig durchgestrichen oder durchgerissen sind.
      nicht gekennzeichnet (leer) sind.
      nur aus einem Teilstück des amtlichen Stimmzettels bestehen, auch wenn das Teil-
       stück eine Kennzeichnung enthält.
      für einen anderen Wahlkreis bestimmt sind.
      für eine andere Wahl bestimmt sind oder für eine frühere Wahl bestimmt waren.
      sie einen Zusatz oder Vorbehalt enthalten. Ein Zusatz oder Vorbehalt ist jede, über
       die bloße Stimmabgabe hinausgehende verbale Beifügung („Alles Mist“, „Stimme gilt
       nur, wenn XX gewählt wird“, usw.), egal ob sich diese eindeutig auf den gekenn-
       zeichneten Wahlvorschlag bezieht oder nicht und ob dadurch Unklarheit über den
       Willen der wählenden Person hervorgerufenwird oder nicht. Keine Zusätze liegen
       bei neutralen Zeichen, z. B. Strichen, kurzen Anmerkungen zur Gültigkeit der Kenn-
       zeichnung („gilt“) oder Streichung einer Kennzeichnung vor.
      mehr als die erlaubte Maximalzahl an Kreuzen gesetzt wurde und nicht alle über der
       Maximalzahl zweifelsfrei getilgt sind bzw. der Wille durch ein „gilt“ oder dergleichen
       nicht zweifelsfrei erkennbar ist.
      Streichungen oder Hinzufügungen im Bereich der Namen der Kandidierenden auf-
       weist.
      einen Hinweis auf den Namen der wählenden Person enthalten (bspw. wenn die
       Wahlbenachrichtigung beiliegt oder der Name auf dem Stimmzettel steht).
      eine gekennzeichnete Rückseite aufweisen.
      statt eines Kreuzes an einer Stelle, auch in einem Kreis, Beschädigungenaufweist (z.
       B. Riss oder Loch).

Stimmen sind ungültig, wenn
      sie den Willen der wählenden Person nicht zweifelsfrei erkennen lassen.
      sie mit einem Fragezeichen versehen wurden.
      zwar angekreuzt wurde, das Kreuz aber mehr als geringfügig über einen Kreis hin-
       ausragt und sich über mehrere Kreise erstreckt, auch wenn der Schnittpunkt in ei-
       nem Kreis liegt.
      bis auf einen Kreis alle Kreise gekennzeichnet sind.
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Anlage 4: Handreichung Wahlbeobachtung

Da die Öffentlichkeit der Wahl ein wichtiges Wahlrechtsprinzip ist, besteht für jede Person
die Möglichkeit sich von der ordnungsgemäßen Abwicklung der Wahl durch Beobachtung
vor Ort ein Bild zu machen. Mitglieder des Briefwahlvorstandes sind grundsätzlich nicht zur
Interaktion mit beobachtenden Dritten verpflichtet, sollten aber für Fragen offen sein. Das
Verhalten beobachtender Dritter unterliegt Grenzen, die nicht überschritten werden dürfen.
                Was ist zulässig                              Was ist nicht zulässig
     Aufenthalt auch nicht wahlberechtigter Per-      Störungen der Ruhe und Ordnung oder
      sonen im Wahllokal (Öffentlichkeit) während       Verzögerungen der Wahlhandlung oder der
      der gesamten Zeit von 8 Uhr bis zur mündli-       Auszählung
      chen Ergebnisverkündung                          Wählende dürfen weder angesprochen
                                                        noch beeinflusst werden
                                                       Tragen von parteipolitischen Symbolen
                                                        während der Wahlzeit von Personen, die
                                                        sich länger im Wahlraum aufhalten
                                                       Wahlpropaganda
     Entscheidungen des Wahlvorstandes verfol-        Eingreifen in die Entscheidungen des Wahl-
      gen                                               vorstandes
     Ggf. generelle Fragen an den Wahlvorstand        Einsicht in das Wahlberechtigtenverzeich-
     Nachfragen, wenn eine öffentliche Bekannt-        nis
      gabe akustisch nicht verstanden wurde (z.B.      Abfrage von personenbezogenen Daten o-
      Ergebnisverkündigung)                             der Auskünfte, wer bisher gewählt/nicht
                                                        gewählt hat
                                                       Forderung einer Nachzählung
     Beobachtung im Wahlraum, auch mit Blick          Gefährdung des Wahlgeheimnisses
      auf den Auszählungstisch                         Anfassen von Wahlunterlagen oder Stimm-
     Führen von Strichlisten während der Aus-          zetteln
      zählung                                          Kein Recht auf Beobachtung/Teilnahme an
     Notizen über mögliche Unregelmäßigkeiten          der Übermittlung der Schnellmeldung
     Medienberichterstattung während der Wahl-        Foto- oder Videoaufnahmen durch be-
      handlung mit Zustimmung des Wahlvorstan-          obachtende Dritte ohne Zustimmung der
      des                                               abgebildeten Personen (Recht am eigenen
     Medienberichterstattung während der Aus-          Bild), auch nicht von vermuteten Unregel-
      zählung in Abstimmung mit dem Wahlvor-            mäßigkeiten
      stand
     Schriftlicher Wahleinspruch beim Bundestag       Wahleinspruch beim Wahlvorstand
      innerhalb von zwei Monaten nach dem Wahl-
      tag

Bei Verstößen gegen die Regeln soll zunächst eine Ermahnung ausgesprochen werden, bei
wiederholtem Verstoß oder gravierender Störungen kann die Person des Wahllokals ver-
wiesen werden. Ist wegen Störung eine ordnungsgemäße Ergebnisfeststellung nicht mög-
lich, ist die Auszählung ggf. bis zur Wiederherstellung der Ordnung zu unterbrechen.
Bei erzwungener oder anderweit unabweisbarer Unterbrechung sind alle Unterlagen ein-
schließlich der Stimmzettel vom Wahlvorstand zu verpacken, zu versiegeln und unter Ver-
schluss zu halten, bis die öffentliche Stimmenauszählung fortgeführt werden kann. Bei
nicht abstellbaren Störungen ist die Wahlgeschäftsgestelle zu verständigen.
Können ordnungsgemäße Zustände auch dann nicht hergestellt werden, ist die Polizei hin-
zuzuziehen.
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Anlage 5: Plakat zur Auszählung
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Anlage 6: Packliste für die Briefwahl

            Im Packsack                                                 Anzahl
  Geschäftsanweisung für den Briefwahlvorstand                            1
  Rechtsgrundlagen Bundestagswahl                                         1
  DIN-A2-Plakat "Wahlbekanntmachung"                                      1
  DIN-A1-Plakat „Ablauf der Auszählung“                                   1
  Schreibblock, DIN A4, kariert                                           1
  Block Haftnotizen                                                       1
  Kugelschreiber, blau                                                    9
  Edding                                                                  1
  Taschenrechner                                                          1
  Tesafilm (Rolle), Abroller                                              1
  Brieföffner                                                             10
  Gummierte Blattwender                                                    9
  Pflaster                                                              1 Heft
  Niederschrift                                                           1
  Karton zum Verpacken der Niederschrift mit Anlagen                      1
  Kartons zum Verpacken der gültig ausgezählten Stimmzettel               1
  Kartons zum Verpacken der ohne Beschluss zugelassenen Wahl-
                                                                          1
  scheine
  Aufkleber für Stimmzettel des Sonderstapels                           2 Bögen
  Siegelmarken zum Versiegeln der Kartons                                  8
  Abfallbeutel (für geöffnete, entleerte rote und blaue Briefwahl-um-
                                                                          3
  schläge usw. sowie für Restmüll)

            In der Wahlurne                                             Anzahl
  Rote Wahlbriefe                                                       diverse
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