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1   November 2022   Monatsticker
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Agenda

    1. Steueränderungen 2022/2023
    2. Steuertipps zum Jahreswechsel
    3. Termine für 2023

2           November 2022     Monatsticker
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Steueränderungen 2022/2023

    So könnte es kommen, oder auch anders…

    — Höchst dynamische Entwicklung in den Gesetzgebungsverfahren
    — Viele Änderungen und Anpassungen im laufenden Verfahren
    — Pressemitteilung vor Gesetzesentwurf

    — Noch ausstehend:
     — Inflationsausgleichsgesetz (Bundesrat fehlt noch)
     — Jahressteuergesetz
     — Gesetz zur Modernisierung der Außenprüfung
     — Zweite Verordnung zur Änderung der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung
     — Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2023

3          November 2022     Monatsticker
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Aus der (Gerüchte-) Küche des Gesetzgebers
    Inflationsausgleichsgesetz:
    –   Anpassung des Einkommensteuertarif und damit Ausgleich der Effekte der kalten
        Progression im Verlauf des Einkommensteuertarifs
    –   Erhöhung des Grundfreibetrag ab 2023 um 561 Euro auf 10.908 Euro
    –   ab 2024 um weitere 696 Euro auf 11.604 Euro
    –   Erhöhung des Kindergeld einheitlich auf jeweils 250 Euro pro Kind
    –   Erhöhung des Kinderfreibetrag (einschließlich des Freibetrages für den Betreuung-,
        Erziehungs- und Ausbildungsbedarf) rückwirkend ab 2022 um 160 Euro auf 8.548 Euro
    –   ab 2023 um weitere 404 Euro auf 8.952 Euro
    –   ab 2024 um weitere 360 Euro auf 9.312 Euro
    –   Erhöhung des Spitzensteuersatz 2023 von 58.597 Euro auf 62.810 Euro
    –   für 2024 ab Jahreseinkommen von 66.761 Euro
    –   Erhöhung Freibetrages zum Solidaritätszuschlags von 16.956 Euro auf 18.130 Euro
4           November 2022         Monatsticker
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Energiepreispauschale

    Energiepreispauschale (EPP) - Rentner

    – Durch neues Gesetz auch berechtigt: Rentner und Pensionäre
    – Wer Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der
      gesetzlichen Rentenversicherung oder der Alterssicherung der Landwirte hat.
    – Hierbei ist unerheblich, ob die Rente befristet oder unbefristet geleistet wird.
    – Bezieher von Renten aus berufsständischen Versorgungswerken und der gesetzlichen
      Unfallversicherung sollen hingegen nicht anspruchsberechtigt sein.
    – Stichtag 1. Dezember 2022, Auszahlung soll zum 15. Dezember 2022 ohne gesonderten
      Antrag über die Rentenzahlstellen erfolgen

5          November 2022      Monatsticker
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Energiepreispauschale

    Energiepreispauschale (EPP)

    Rentner und Pensionäre
    – Wenn keine Auszahlung erfolgt, kann Energiepreispauschale auf Antrag nachträglich
      ausgezahlt werden. Der Antrag ist in der Zeit vom 9. Januar 2023 bis zum Ablauf des
      30. Juni 2023 bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zu stellen.
    – Es soll auch möglich sein, diese EPP neben der EPP für Arbeitnehmer und Selbständige zu
      beziehen (Doppelanspruch), sofern die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen im Jahr 2022
      vorliegen.
    – Besteuerung der EPP für Rentner noch nicht gesetzlich geregelt; EPP soll aber
      steuerpflichtig sein

                               Monatsticker
6           November 2022
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Aus der (Gerüchte-) Küche des Gesetzgebers

    –   Dezember-Soforthilfe im Gas und Wärmebereich
        –   FAQ 8 Seiten !!!
        –   Wer erhält die Soforthilfe?
        –   Wie funktioniert die Soforthilfe?
        –   Was gilt für Mieter?
        –   Was hoch ist die Entlastung?
        –   Was konkret muss der Verbraucher jetzt tun?
        –   Was gilt bei Wohnungseigentümergemeinschaften?
        –   Wird die Entlastung versteuert?

    –   Strom- und Gaspreisbremse ab 01/2023

7           November 2022          Monatsticker
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Photovoltaikanlagen

    —   Neuerungen bei Ertragsteuer und
        Umsatzsteuer

8           23.11.2022        Monatsticker
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Photovoltaikanlagen

    Ertragsteuern
    — Einführung eines neuen § 3 Nr. 72 EStG;
    — steuerfrei sind ab 1.1.2023 die Einnahmen im Zusammenhang mit dem Betrieb von
         — Photovoltaikanlagen mit einer Bruttoleistung von bis zu 30 kW (peak) bei
           Einfamilienhäusern oder nicht Wohnzwecken dienenden Gebäuden
         — Bei überwiegend zu Wohnzwecken genutzten sonstigen Gebäuden mit einer installierten
           Bruttoleistung von bis zu 15 kW (peak) je Wohn- oder Gewerbeeinheit,
         — insgesamt höchstens 100 kW (peak) pro Steuerpflichtigen oder Mitunternehmerschaft.

    — Keine Gewinnermittlung für gewerbliche Einkünfte mehr notwendig, sofern nur Einnahmen aus
      Betrieb von Photovoltaikanlagen
    — Keine gewerbliche Prägung

9           23.11.2022          Monatsticker
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Photovoltaikanlagen

 Umsatzsteuer

 — Einführung eines „Nullsteuersatzes“, § 12 Abs. 3 UStG-E
 — Gilt für Lieferung, die Einfuhr und innergemeinschaftlichen Erwerb und Installation von
   Photovoltaikanlagen inkl. Stromspeicher

 Vorteil:
 — Besitzer können Kleinunternehmerregelung ohne Nachteile in Anspruch nehmen
 — Lieferant behält Vorsteuerabzug für seine Eingangsumsätze

 Forderung Bundesrat: Befreiung von der Umsatzsteuererklärungspflicht

10       23.11.2022          Monatsticker
Photovoltaikanlagen

 Umsatzsteuer

 — Lieferung in 2023 = keine Umsatzsteuer

 — Bestellung in der Anlage ist bereits erfolgt, Umsatzsteuer ???

 a.   Bestellung vor der 01.09.2022 = umsatzsteuerlicher Bestandsschutz, Leistungsempfänger schuldet
      nur den Nettokaufpreis, sofern § 29 UStG nicht vertraglich ausgeschlossen wurde

 b.   Bestellung nach dem 01.09. = kein gesetzlicher Anspruch auf Minderung eines ursprünglich
      vereinbarten Kaufpreises, bitte Nettopreis vereinbaren, wenn Lieferung erst in 2023 oder später
      erfolgt

11         23.11.2022            Monatsticker
Umsatzsteuer auf Gas und Fernwärme
 — Umsatzsteuersatz für Gaslieferungen über das Erdgasnetz und die Lieferung von Wärme
   über ein Wärmenetz wird befristet vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 von 19
   Prozent auf 7 Prozent gesenkt.
 — Die Änderung tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft.
 — Nicht entscheidend ist dabei, um welche Art von Gas es sich handelt (z. B. Biogas oder
   Erdgas).
 — Ebenso erfasst sind Lieferungen von Gas, das vom leistenden Unternehmer per
   Tanklastwagen zum Leistungsempfänger für die Wärmeerzeugung transportiert wird.
   Ermäßigt besteuert wird auch die Einspeisung von Gas in das Erdgasnetz.
 — Als Lieferung von „Gas über das Erdgasnetz“ gilt auch das Legen eines Gas-
   Hausanschlusses.
 — Selbstständige sonstige Leistungen wie Gastransport, -speicherung, -netznutzung,
   Bilanzkreisabrechnung etc., die nicht Preisbestandteil einer Gaslieferung sind, wären
   ebenfalls nicht begünstigt.

12       23.11.2022          Monatsticker
Umsatzsteuer auf Gas und Fernwärme
 — Gas- und Wärmelieferungen sind erst mit Ablauf des jeweiligen Ablesezeitraums als
   ausgeführt zu behandeln
 — Der Gas- oder Wärmeverbrauch eines Kunden unterliegt auch dann in vollem Umfang
   dem Steuersatz , der am Ende des Ablesezeitraums gilt, wenn zu Beginn dieses Zeitraums
   noch ein anderer Steuersatz gegolten hat.
 — Abschlagrechnungen brauchen nicht korrigiert zu werden (auch nicht für Zwecke des
   Vorsteuerabzugs). Gegenüber vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmern können
   Abschläge somit im gesamten Zeitraum mit dem Regelsteuersatz von 19 Prozent
   Umsatzsteuer abgerechnet werden, die dann erst mit der jeweiligen Schlussabrechnung
   korrigiert werden müssen

13       23.11.2022         Monatsticker
Pflegebonus

 Corona-Bonus für Pflegekräfte
 – Betrag von insgesamt 4.500 Euro im Zeitraum 18. November 2021 bis 31. Dezember 2022
   kann sv- und steuerfrei bleiben
 – Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt
 – Zur Anerkennung besonderer Leistungen in der Corona-Krise
 – Für Mitarbeiter in Krankenhäusern, bestimmten Pflegediensten, Alten-, Behinderten-, und
   Pflegeheimen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, bestimmten Vorsorge- und
   Rehabilitationseinrichtungen, Dialyseeinrichtungen, Arzt- und Zahnarztpraxen und
   Rettungsdiensten
 – Gilt auch für freiwillige Zahlungen des Arbeitgebers

14       23.11.2022         Monatsticker
Inflationsausgleichsprämie

 – bis zu einem Betrag von 3 000 Euro
 – Sv- und steuerfrei
 – zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn
 – vom Arbeitgeber in der Zeit vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024
 – in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewährte Leistungen zur Abmilderung der
   gestiegenen Verbraucherpreise
 – Kann auch in mehreren Teilbeträgen gezahlt werden

 – Darf neben dem Pflegebonus gezahlt werden

15      23.11.2022         Monatsticker
Degressive Abschreibung

 – Degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
   nur noch in 2022 möglich
 – Höhe: Zweieinhalbfaches der linearen AfA, max. 25 Prozent

16      23.11.2022        Monatsticker
Geringwertige Wirtschaftsgüter

 — Forderung des Bundesrates zum Jahressteuergesetz 2022 (Stand: 28.10.2022)
 — Anhebung der GWG-Grenze von 800 Euro auf 1.000 Euro ab 2023
 — Aufhebung der Regelungen zum Sammelposten ab VZ 2023

17      23.11.2022         Monatsticker
Investitionsabzugsbetrag
 — Für ab dem Jahr 2020 gebildete IAB ist auch die Vermietung begünstigt
 — 50 Prozent der Anschaffungskosten, Gewinngrenze 200.000 Euro
 — Die Investitionsfristen für steuerliche Investitionsabzugsbeträge nach § 7g EStG, die in
   2022 auslaufen, wurden um ein weiteres Jahr verlängert

     IAB gebildet in                               Auflösung bis

                       2017, 2018, 2019                            2023

                            2020                                   2023

                            2021                                   2024

18        23.11.2022                Monatsticker
Rentenversicherungsbeiträge als Sonderausgaben

 – Der bisher ab dem Jahr 2025 vorgesehene vollständige Sonderausgabenabzug wird auf
   das Jahr 2023 vorgezogen.
 – Damit erhöhen sich die als Sonderausgaben abzugsfähigen Altersvorsorgeaufwendungen
   im Sinne Jahr 2023 um 4 Prozentpunkte und im Jahr 2024 um 2 Prozentpunkte.

 – Bsp. Beitrag Versorgungswerk 1.255,50 € = 15.066 € im Jahr

     Steuerlich abzugsfähig 94 % in 2022      = 14.162 €
                           100 % ab 2023      = 15.066 €

     Sonderzahlungen in der Versorgungswerk bzw. Basisrente sind ab 2023 attraktiver

19        23.11.2022          Monatsticker
Hinweis für ambulante Pflegedienste
 – Lebenslange Beschäftigtennummer (LBNR) wird ab 01.01.2023 Pflicht für die Abrechnung

 – Was müssen Sie tun:
 1. Elster-Unternehmenszertifikat anfordern
 2. Registrierung im Beschäftigungsverzeichnis der ambulanten Pflege (BeVaP)
 3. Anlage der Beschäftigten im BeVaP = Erhalt der LBNR

 https://www.bevap-bund.de

20        23.11.2022           Monatsticker
Arbeitgeberpflichten
erfüllen und
Gutes tun
Arbeitgeberpflichten erfüllen und Gutes tun

     –   Tipp 1: Weihnachtsfeier richtig planen und versteuern

     –   Tipp 2: Weihnachtsüberraschung muss keine Steuerfalle sein
         –    Weihnachtsurlaub bezuschussen
         –    Weihnachtsgeschenk

     –   Tipp 3: Mit der Inflationsausgleichsprämie finanziell unterstützen

22           November 2022      Monatsticker
Steuertipps zum
Jahreswechsel I
Steuertipps zum Jahreswechsel I
     Daran sollten Unternehmer bis Jahresende denken

     – Investitionen vor Jahresende tätigen
        – degressive AFA
        – GWG
        – Hard- und Software
        – Sonderabschreibung
        – Investitionsabzugsbetrag

     – Umsatzgrenzen für Kleinunternehmerregelung einhalten
        – Umsätze Vorjahr: nicht mehr als 22.000 €
        – Umsätze aktuelles Jahr: nicht mehr als 50.000 €

24          23.11.2022         Monatsticker
Steuertipps zum Jahreswechsel I
     Daran sollten Unternehmer bis Jahresende denken

     – Einnahme-Überschussrechner
       Geldzuflüsse ins nächste Jahr „verschieben“ z.B. Privatrechnungen erst im neuen
                                                    Jahr rausschicken
                                                     z.B. Reduzierung Abschlag KV/KZV

       Ausgaben in 2022 „verschieben“  z.B. Abschlagszahlungen noch in 2022 leisten

       10-Tage-Regel beachten !
       KZV-RZ für das III. Quartal erfolgt am 10.01.2023 = gehört zum Gewinn 2022

25          23.11.2022         Monatsticker
Steuertipps zum Jahreswechsel I
     Daran sollten Unternehmer bis Jahresende denken

     – Umweltbonus sichern für Plug-In-Hybrid & E-Auto

        – bis 31.12.2022 Plug-In-Hybrid
        – Bis 31.08.2023 E-Auto

26          23.11.2022         Monatsticker
Kaufprämie

27    23.11.2022   Referent/Firma
Steuertipps zum Jahreswechsel I
     Daran sollten Unternehmer bis Jahresende denken

     – Halter von reinen Elektrofahrzeugen

        – THG-Prämie 2022 bis zum 28.02.2023 beantragen

        https://www.elektroauto-news.net/thg-quote-barpraemie

28          23.11.2022         Monatsticker
Steuertipps zum Jahreswechsel I
     Wichtige Termine in 2022 nicht versäumen

     – Verlustbescheinigung für Kapitaleinkünfte beantragen  bis 15.12.2022
     – Fälligkeit SV-Beiträge  bis 28.12.2022
     – Einreichung Beitragsnachweise  bis 23.12.2022
     – Offenlegung Jahresabschlüsse 2021  bis 31.12.2022
     – Letzte Eintragungsfrist zum Transparenzregister (OHG, KG & GmbH & Co. KG)
         bis 31.12.2022
     – Freiwillige Steuererklärung für 2018  bis 31.12.2022 einreichen
     – Steuerklassenwechsel bis 30.11.2022 beantragen

29          23.11.2022         Monatsticker
Abgeltungsteuer – Verluste

https://download.dws.com/download?elib-
assetguid=67e387b977ed4000a219ebcc780b
94a1

 30          23.11.2022              Monatsticker
Steuertipps zum
Jahreswechsel II
Steuertipps zum Jahreswechsel II
 Steuerliche Abzugsbeträge in 2022 optimal nutzen
 –   Tipp 1: Steuerbonus für haushaltnahe Dienst- und Handwerkerleistungen
 –   Tipp 2: Spenden sind steuerbegünstigt
 –   Tipp 3: Höherer Sonderausgabenabzug durch Vorauszahlungen
 –   Tipp 4: Altersvorsorgebeiträge zu Rürup-Verträgen abziehen

32       November 2022      Monatsticker
Urteile des Monats
Urteile des Monats
     Bundesfinanzhof 09.06.2022

     – Abzug von Taxikosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz lediglich in Höhe der
       Entfernungspauschale

     Bundesfinanzhof 21.06.2022

     – Vom Arbeitgeber gezahltes Entgelt für Kennzeichenwerbung ist Arbeitslohn

34          23.11.2022         Monatsticker
Wichtige Termine 2023

 — Wichtige Termine 2023

35      23.11.2022         Monatsticker
Wichtige Termine 2022 – To do‘s

 – 31. Januar 2023         Abgabe Grundsteuererklärung auf den 01.01.2022
 – 31. August 2023:        Abgabe Steuererklärung 2021 für beratene Steuerpflichtige
 – 30. September 2023      Abgabe Steuererklärung 2022 für nicht beratene Steuerpflichtige
 – 15. Dezember 2023:      Anträge auf Verlustbescheinigungen für 2023 bei Banken

 Zu beachten sind zudem die monatlichen bzw. quartalsweisen Vorauszahlungstermine zur USt, LSt, ESt,
 KSt, GewSt, GrSt sowie die Abgabe der Zusammenfassenden Meldungen.

36        23.11.2022           Monatsticker
Runa Niemann
   Steuerberaterin
                         Eine schöne Adventszeit und einen guten Start in das neue Jahr!
advitax-rostock@etl.de
www.advitax-rostock.de
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